Nationalsozialismus in Mosbach - Baden
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AKTUELLES:
Nazi-Zwangsarbeit
und Ghetto-Renten

Problematische Anerkennung und Entschädigung
von Opfern des NS-Regimes
während der NS-Vergangenheitsbewältigung

 Zuletzt AKTUALISIERT am 08.03.2025 ! 

Siehe auch: 


Geschichte und Gewinn: Der Umgang deutscher Konzerne mit ihrer NS-Vergangenheit (Geschichte der Gegenwart) Gebundene Ausgabe – 27. Februar 2017

Zwischen Abwehr und Imagefaktor - Deutsche Unternehmen und ihre Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte. Von den Nürnberger Wirtschaftsprozessen bis zu den Verhandlungen um Zwangsarbeiterentschädigungen - deutsche Konzerne haben stets versucht, das öffentliche Bild von ihrer NS-Vergangenheit selbst zu prägen. Sebastian Brünger untersucht nun erstmals die Kontinuitäten und Brüche dieser Vergangenheitsbearbeitung seit 1945. An vier Beispielen (Bayer, Deutsche Bank, Daimler und Degussa) erörtert er Strategien und Formen unternehmerischer Vergangenheitsbearbeitung und analysiert sie im Kontext von Öffentlichkeit, Politik und Wissenschaft ihrer jeweiligen Zeit. Brünger zeigt, wie Unternehmen die Veränderungen der deutschen Geschichtskultur nachvollzogen bzw. mitbestimmten, während konkrete Rollenbilder wie etwa das vom »anständigen Kaufmann« weiter tradiert und Forschungsaufträge an Historiker zunehmend zu einem wichtigen Imagefaktor wurden. Damit erweitert Brünger den gedächtnisgeschichtlichen Blickwinkel auf die deutsche Geschichtskultur um die Dimension der Unternehmensgeschichte und begreift Unternehmen als Akteure des kulturellen Gedächtnisses. Ausgezeichnet mit dem Preis für Unternehmensgeschichte 2016.


Seiteninhalt:


  1. 1. NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach

    1.1 Gerichtlich verfügte Beauftragung der forensischen Sachverständigen aus Kitzingen durch das Amtsgericht Mosbach bezüglich der gerichtlichen und außergerichtlichen Anti-Nazi-Aktivitäten des Antragstellers

    1.2 Expertise der Forensischen Sachverständigen MA Antje C. Wieck aus Kitzingen zur Aufarbeitung von NS-Verbrechen und NS-Unrecht in der NS-Vergangenheitsbewältigung

  2. Online-Artikel und Bücher zu NS-Zwangsarbeiter-Entschädigungen und Ghetto-Renten

  3. YouTube-Videos NS-Zwangsarbeiter-Entschädigungen

  4. Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach gerichtlich beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen zu Nazi-Zwangsarbeit sowie zur problematischen Anerkennung und Entschädigung von Opfern des NS-Regimes während der NS-Vergangenheitsbewältigung


Zwangsarbeit in Hitlers Europa: Besatzung, Arbeit, Folgen Gebundene Ausgabe – 17. September 2013

Die Zwangsarbeit von Ausländern im nationalsozialistischen Deutschland ist inzwischen allgemein bekannt. Ganz anders sieht es mit der Zwangsarbeit aus, die die Menschen in den besetzten Gebieten verrichten mussten. Der vorliegende Band gibt erstmals einen breiten Überblick über die Zwangsarbeit in Hitlers Europa – am Beispiel vieler Länder, die von Deutschland beherrscht wurden. Zugleich werden die Nachkriegsschicksale der Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter in Osteuropa plastisch vor Augen geführt.




1. NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach

1.1 Gerichtlich verfügte Beauftragung der forensischen Sachverständigen aus Kitzingen durch das Amtsgericht Mosbach bezüglich der gerichtlichen und außergerichtlichen Anti-Nazi-Aktivitäten des Antragstellers

Das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110, 74281 Mosbach, beauftragt die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21, die Anti-Nazi-Aktivitäten des KVs und Antragstellers in einer ergänzenden Stellungnahme gutachterlich einzuschätzen und zu bewerten. Dazu zählen laut Anweisungen dieser amtsgerichtlichen Verfügungen SOWOHL die seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren ALS AUCH seine außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute.

Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME zu den NS-Verbrechen der Nazi-Zwangsarbeit sowie zur problematischen Anerkennung und Entschädigung von Opfern des NS-Regimes in der NS-Vergangenheitsbewältigung an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.

Siehe dazu auch Kapitel 4 auf dieser Seite.


Zwangsarbeit in Deutschland während des Zweiten Weltkrieges

Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - Nationalsozialismus, II. Weltkrieg, Note: 1,0, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (Abteilung für Wirtschaftsgeschichte), Veranstaltung: Hauptseminar "Migration in der Neuzeit", Sprache: Deutsch, Abstract: In der Geschichte gibt es für ein solches Ausmaß von zwangsweisem Einsatz ausländischer Arbeitskräfte wie in Deutschland während des Zweiten Weltkrieges wohl kaum Beispiele – und das vor allem, wenn man sich den kurzen Zeitraum der Entwicklung vor Augen führt. Wie hatte es zu einer solch drastischen Entwicklung kommen können? Auffällig ist eindeutig der kurze Zeitraum, in dem Millionen von Arbeitskräften nach Deutschland gebracht wurden. War dies das Ergebnis einer langfristigen Planung oder das Resultat kurzfristiger Entscheidungen, die eigentlich ursprünglich so nicht gewollt waren und auch der NS-Ideologie selbst widersprachen? Wie waren die Reaktionen in der Partei und der NS-Führung auf die Entscheidungen – gab es auch unterschiedliche Vorstellungen oder gar Widerspruch? Wie wurde Zwangsarbeit in der NS-Propaganda dargestellt? Als ein konkretes Fallbeispiel soll Essen betrachtet werden. Die Stadt hatte vor allem durch die Krupp-Werke eine überaus große Bedeutung für die deutsche Rüstungsindustrie. In welchen Bereichen wurden Zwangsarbeiter eingesetzt? Insbesondere stellt sich bei einer solchen lokalen Einzelbetrachtung die Frage nach Berichten über den Umgang der deutschen Bevölkerung mit den Zwangsarbeitern. Dass es eine Vielzahl von ausländischen Arbeitskräften in Essen gab, war für den einzelnen angesichts der zahlreichen Lager auf jeden Fall offensichtlich. Aber wie reagierten die Menschen nun? Kam es ausschließlich zu einer schlechten Behandlung? In welchem Umfang gab es Hilfeleistungen? Zwangsarbeit in Deutschland während des Zweiten Weltkrieges – die Forschung hat sich schon in großem Umfang und in vielen Teilbereichen mit diesem Thema auseinandergesetzt. Insbesondere in den vergangenen Jahren gab es durch die Debatte über eine Entschädigung damaliger Zwangsarbeiter neue Aktualität und ein wachsendes Medieninteresse. Aber gerade wegen dieser vielen Bereiche und möglichen Fragestellungen muss diese Arbeit auf die genannten Fragen reduziert werden, so dass ebenfalls wichtige Aspekte in der Betrachtung entfallen werden: So etwa eine Analyse der Entschädigungsdebatte. Ein ebenfalls bedeutender Bereich ist der Arbeitseinsatz von KZ-Häftlingen, der insbesondere in der letzten Kriegsjahren große Ausmaße annahm und bei dem Hunderttausende von Häftlingen auch in Deutschland selbst zur Arbeit in der Industrie und ab 1944 etwa in unterirdischen Fertigungsstätten gezwungen wurden. Auf diese Thematik soll aber nur am Rande eingegangen werden.


1.2 Expertise der Forensischen Sachverständigen MA Antje C. Wieck aus Kitzingen zur Aufarbeitung von NS-Verbrechen und NS-Unrecht in der NS-Vergangenheitsbewältigung

Die HIER fallverantwortliche Richterin beim Amtsgericht Mosbach Marina Hess verfügt HIER unter 6F 9/22 und 6F 202/21 am 17.08.2022 EXPLIZIT, dass die gerichtlich beauftragte familienpsychologische Forensische Sachverständige für Familienrecht MA Antje C. Wieck, Praxis für KINDER- UND JUGENDLICHENPSYCHOTHERAPIE, Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, eine INHALTLICHE Sachverständigen-Auseinandersetzung mit der Dokumentations-Website "nationalsozialismus-in-mosbach.de" des Kindsvaters, Beschwerdeführers und Nazi-Jägers Bernd Michael Uhl durchführen solle (Siehe im Folgenden!), die diese Sachverständige Gutachterin HIER ABER AKTENKUNDIG NACHWEISBAR im anhängigen Verfahrenskomplex während ihren zwei gerichtlich bestellten Sachverständigengutachten von 2022 bis 2024 DANN ÜBERHAUPT NICHT durchführt.

UND DIES HIER EXPLIZIT AUCH NICHT bzgl. der DARIN KONKRET thematisierten nationalsozialistischen Verbrechen bis 1945 und deren juristischen, politischen und zivilgesellschaftlichen Aufarbeitungen in der NS-Vergangenheitsbewältigung seit 1945, insbesondere HIER auch in der lokalen-regionalen Fall- und Verfahrenszuständigkeit für Mosbach und für den Neckar-Odenwaldkreis.

Die HIER fallverantwortliche Richterin beim Amtsgericht Mosbach Marina Hess verfügt HIER unter 6F 9/22 und 6F 202/21 am 17.08.2022 EXPLIZIT bei der von ihr selbst gerichtlich beauftragten familienpsychologischen Forensischen Sachverständigen für Familienrecht MA Antje C. Wieck, Praxis für KINDER- UND JUGENDLICHENPSYCHOTHERAPIE, Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen eine Sachverständigen-Begutachtung bezüglich "der Notwendigkeit einer psychiatrischen Begutachtung" des Kindsvaters, Beschwerdeführers und Nazi-Jägers Bernd Michael Uhl "zur Beurteilung seiner Erziehungsfähigkeit" (Siehe im Folgenden!). UND DIES NACHDEM UNMITTELBAR ZUVOR das  erste gerichtlich beauftragte familienpsychologische Gutachten vom 07.04.2022 unter 6F 202/21 und 6F 9/22 sich für den perspektivischen Verbleib des damals anderthalb Jahre alten Kindes beim Kindsvater ausspricht. HIERBEI unterstellt die fallverantwortliche Mosbacher Amts-Familienrichterin Marina Hess im familienrechtlichen Zivilprozess dem Kindsvater, Beschwerdeführer und Bernd Michael Uhl eine mögliche angebliche psychische Erkrankung und eine damit einhergehende eingeschränkte Erziehungsfähigkeit auf Grund seiner konkreten Nazi-Jäger-Eingaben zu den seinerseits beim Amtsgericht Mosbach beantragten juristischen Aufarbeitungen von konkreten Tatbeteiligungen an NS-Verbrechen und NS-Unrecht 1933-1945 und deren mangelhaften juristischen Aufarbeitungen seitens der deutschen Nachkriegsjustiz seit 1945. UND DIES HIER insbesondere auch in der lokalen-regionalen Fall- und Verfahrenszuständigkeit bei NS-Verbrechen und NS-Unrecht in Mosbach und im Neckar-Odenwaldkreis sowie bezüglich dem Versagen der Mosbacher Nachkriegsjustiz seit 1945 bei deren juristischen Aufarbeitungen.

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2. Online-Artikel und Bücher zu NS-Zwangsarbeiter-Entschädigungen und Ghetto-Renten

Zeitzeuge aus Korschenbroich
Als „Knirps“ während des Krieges Zwangsarbeiter unterstützt

Korschenbroich · Vor Ende des Zweiten Weltkrieges half Werner Ortmann als Kind einem italienischen Zwangsarbeiter. Eine damals gewachsene Freundschaft hält seit Generationen. Wie Kriegserfahrungen die politische Einstellung des heute 90-Jährigen prägten.
28.02.2025 , 09:00 Uhr 4 Minuten Lesezeit
Vor Ende des Zweiten Weltkrieges half Werner Ortmann als Kind einem italienischen Zwangsarbeiter. Wie seine Kriegserfahrungen die politische Einstellung des heute 90-Jährigen prägten.
Vor Ende des Zweiten Weltkrieges half Werner Ortmann als Kind einem italienischen Zwangsarbeiter. Wie seine Kriegserfahrungen die politische Einstellung des heute 90-Jährigen prägten.
Foto: Markus Rick (rick)
Von Angela Wilms-Adrians
Noch keine fünf Jahre alt war Werner Ortmann, als am 1. September 1939 der Zweite Weltkrieg begann. Doch die Erinnerungen an die Schrecken des Nationalsozialismus haben sich beim heute 90-jährigen Kleinenbroicher „eingefressen“ – auch wenn er damals vieles nicht verstand. Als Kind beobachtete er, wie nach der Reichspogromnacht am 9. November 1938 durch die Fenster eines Düsseldorfer Hauses Möbel geworfen und ein Mann verprügelt worden war. Über Jahre habe ihn der schreckliche Gedanke begleitet, Zeuge eines Mordes gewesen zu sein, sagt Ortmann. Viel später erfuhr er, dass der misshandelte Mann gerettet worden war und als NRW-Justizminister Josef Neuberger Karriere machte.
„Krieg kann nie eine Lösung sein“, sagt der streitbare Mitbegründer der Friedensinitiative Korschenbroich. Die Kindheit im Krieg sei für ihn wesentlicher Anstoß gewesen, als Erwachsener den Deutschen Verband der Kriegsdienstverweigerer mit zu gründen. Als Leiter der deutschen Delegation nahm er 1963 an der Anti-Atomwaffen-Demonstration des „Aldermaston-March“ teil. Die temperamentvollen Berichte des Zeitzeugen lassen bis heute lebhaft teilhaben an der empfundenen Empörung.
Teil seiner Dokumentionen im Düsseldorfer Stadtarchiv
Dokumentation Werner Ortmann besitzt Fotos, Schmalfilme, DVDs zu verschiedenen historischen Ereignissen. Ein Teil davon befindet inzwischen sich im Düsseldorfer Stadtarchiv.
Engagement Ortmann ist unter anderem Mitbegründer des Heimatvereins Kleinenbroich und der Friedensinitiative Korschenbroich.
Zu den schöneren Erinnerungen in schrecklicher Zeit zählt die außergewöhnliche, in ihren Anfängen gefährliche Freundschaft zwischen „einem deutschen Knirps und einem italienischen Zwangsarbeiter“ vor Kriegsende. Der „Knirps“ war Ortmann, der zum Freund gewordene, ehemalige Zwangsarbeiter hieß Giuseppe „Beppi“ Pigozzi. Der Italiener verstarb 2008. Doch der Kontakt zu dessen Kindern und Enkeln blieb erhalten. Als Ortmann im vergangenen Oktober im hauseigenen Partykeller 90. Geburtstag feierte, war auch eine Delegation der italienischen Familie gekommen.
Unter gut verwahrten Erinnerungsstücken zeigt der ehemalige Mineralölkaufmann Fotos einer ersten „Pilgerreise“ von Pigozzis Kindern und Enkeln nach Kleinenbroich und Düsseldorf. Als Gastgeschenk überreichten sie eine Urkunde in Anerkennung der „aus den Zerstörungen des Zweiten Weltkrieges erblühten“ Freundschaft und einen wertvollen Kugelschreiber mit Gravur der Namen „Beppi“ und „Werner“ als Symbol für den Briefwechsel.
Ortmann wuchs in Düsseldorf an der Hansa-Allee, unweit des Stahlwerks Krieger, auf. „Auf dem Betriebsgelände waren Zwangsarbeiter untergebracht, Russen, Franzosen, Italiener. Wenn wir draußen spielten, sahen wir, wie die Leute raus getrieben wurden, um einen Luftschutzkeller zu bauen“, erinnert sich Ortmann. Er und die Freunde seien erschrocken gewesen, wie die ausgemergelten Menschen in zerschlissener Kleidung behandelt wurden. Sie wollten helfen. Die Eltern gaben von den eigenen Lebensmitteln etwas ab für die Zwangsarbeiter.
Krebsvorsorge und Krebsfrüherkennung: Was wird ab wann übernommen?
„Außerdem haben wir in Schrebergärten Obst geklaut. Zigarettenkippen gesammelt, den Tabak daraus in Dosen gesammelt, den Gefangenen Papier zum Zigarettendrehen und Briketts zum Anzünden gegeben“, sagt Ortmann. Die unter den Hemden versteckten Schätze hätten sie über einen Arbeiter, der Draht wickeln musste, ins Lager geschmuggelt. Der „Beppi“ habe fliehen können. Nach dem Krieg entwickelte sich ein „intensiver“ Briefwechsel, erst in deutscher, später in französischer Sprache. Ausgetauscht wurden familiäre, religiöse und politische Themen.
Dabei sei es auch um die Enzyklika „Pacem in Terris“ von Papst Johannes XXIII. gegangen. 1955 reiste Ortmann mit seiner damaligen Freundin und späteren Ehefrau Anneliese mit dem Motorrad nach Italien, wo sie in Verona Pigozzis Ehefrau Angelina und deren beide Kinder kennenlernten. Auf der Straße sei ein großes Fest gefeiert worden.
1973 kam Pigozzi mit Ehefrau nach Deutschland. Er habe dem Freund noch einmal die Orte der Gefangenschaft gezeigt. „Der Luftschutzbunker liegt nun unter einer Rasenfläche“, sagt Ortmann. In Clemens von Looz-Corswarems Dokumentation über Kriegsgefangene in Düsseldorfer Betrieben sei das positive Beispiel nicht aufgenommen. Ortmann und der Historiker lernten sich erst nach der Veröffentlichung kennen. Der Historiker habe sehr bedauert, davon nicht eher gewusst zu haben sagt Ortmann.
(anw bb)


Zwangsarbeiter in Nazideutschland
102-jähriger Franzose fordert Entschädigung

red/AFP 25.02.2025 - 18:22 Uhr
Zwangsarbeiter in Nazideutschland: 102-jähriger Franzose fordert Entschädigung
Der 102-jährige Albert Corrieri klagt auf Entschädigung für seine Zwangsarbeit im Zweiten Weltkrieg. Foto: AFP/MIGUEL MEDINA
Ein 102 Jahre alter Franzose hat für seine Zeit als Zwangsarbeiter in Nazideutschland vor Gericht eine Entschädigung vom französischen Staat verlangt.
Ein 102 Jahre alter Franzose hat für seine Zeit als Zwangsarbeiter in Nazideutschland vor Gericht eine Entschädigung vom französischen Staat verlangt. „Es ist ein Prozess für die Geschichte und zur Erinnerung, solange ich noch Zeugnis ablegen kann“, sagte Albert Corrieri am Dienstag vor dem Beginn der Gerichtsverhandlung in Marseille.

Corrieri war 1943 im Alter von 20 Jahren als Zwangsarbeiter nach Deutschland geschickt worden. Die mit dem NS-Regime zusammenarbeitende Vichy-Regierung hatte den Arbeitseinsatz von Franzosen in Deutschland organisiert. Insgesamt waren zwischen 600.000 und 700.000 Menschen davon betroffen.

„Ich bin in einen Zug eingestiegen und wusste nicht, wohin es ging“, erinnert sich Corrieri. Er fand sich schließlich in Ludwigshafen, wo er Güterzüge mit Kohlen beladen musste. „Ich habe mehr als hundert Luftangriffe miterlebt, ein Freund ist an meiner Seite gestorben“, sagt er. Er sei nun vor Gericht gezogen, um auf die „vergessenen Opfer“ aufmerksam zu machen.

Mann „auf Willen der Vichy-Regierung deportiert und versklavt“
Für seinen zwei Jahre dauernden Einsatz zwischen 1943 und 1945 forderte er 43.200 Euro Schadensersatz vom französischen Staat. Dies entspricht einem Stundenlohn von zehn Euro für die Zeit seines Einsatzes.
Die öffentliche Berichterstatterin forderte am Dienstag, das Verfahren einzustellen, da es verjährt sei. Ehemalige Zwangsarbeiter seien zwar nicht als „deportiert“, aber dennoch als „zivile Kriegsopfer“ anerkannt und hätten bereits ein Recht auf eine pauschale Entschädigung.
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Der Anwalt des Klägers hingegen betonte, dass sein Mandant „auf Willen der Vichy-Regierung deportiert und versklavt“ worden sei. Dies seien Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die nicht verjährt würden, betonte er. Es gäbe ohnehin nur noch vier oder fünf ehemalige Zwangsarbeiter in Frankreich.
Die Verkündung des Urteils wird am 18. März erwartet. Ein Gericht in Nizza hatte eine ähnliche Entschädigungsforderung eines 101 Jahre alten ehemaligen Zwangsarbeiter kürzlich abgewiesen. Der Betroffene, der von demselben Anwalt vertreten wird, ging in Berufung.
https://www.esslinger-zeitung.de


Forschungsprojekt: Deutlich mehr als gedacht: Vermutlich 7.000 Zwangsarbeiter in Kali-Region an der Werra

25.01.2025

Im hessisch-thüringischen Kalirevier an der Werra wurden im Zweiten Weltkrieg vermutlich rund 7.000 Zwangsarbeiter eingesetzt. Zu diesem Ergebnis kommen Historiker nach einer Archiv-Recherche.
https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/west-thueringen/index.html

Ein neues Forschungsprojekt soll Lücken in der regionalen Geschichtsschreibung füllen: Es geht um Zwangsarbeit während des Nationalsozialismus im hessisch-thüringischen Kalirevier an der Werra. Nach den ersten Ergebnissen wurden deutlich mehr Menschen zur Arbeit in der Kali- und Rüstungsindustrie gezwungen als erwartet. Überall in der Region gab es Lager, in denen Zwangsarbeiter untergebracht waren. Entstehen soll eine Wanderausstellung, die Leid und Ausbeutung dokumentieren soll.
Autorenbild Ruth Breer
von Ruth Breer, MDR THÜRINGEN
Inhalt des Artikels:

Abteroda - ein kleiner abgelegener Ort im Wartburgkreis an der Landesgrenze zu Hessen. Anfang des 20. Jahrhunderts wurde dort Kali gefördert. Später nutzte die Wehrmacht den stillgelegten Schacht als Munitionsdepot. 1944 verlagerte BMW die Produktion von Flugzeugmotoren aus Eisenach dorthin.
Die Arbeitskräfte waren Zwangsarbeiter, KZ-Häftlinge aus Buchenwald. Reste ihrer Baracken sind noch zu erkennen, ein Mahnmal erinnert seit dem Jahr 2020 an das KZ-Außenlager Abteroda.
Wir sind überrollt worden.
Historiker Maximilian Kutzner über die Quellen zur Zwangsarbeit in Abteroda
Abteroda: Forschungsprojekt Zwangsarbeit im Werra-Kalirevier - Historiker Maximilian Kutzner hat mit seinem Team schon viel Material in Archiven gefunden.
Bildrechte: MDR/ Ruth Breer
An diesem Ort sind am Freitag die ersten Ergebnisse eines neuen Forschungsprojekts des Werra-Kalibergbau-Museums in Heringen (Hessen) zur Zwangsarbeit in der Kaliregion an der Werra vorgestellt worden. Das Team von Historiker Maximilian Kutzner hat bereits acht Archive in Hessen, Thüringen und Berlin nach Quellen durchsucht und fand deutlich mehr als erwartet. "Wir sind überrollt worden", sagt Kutzner. Ob Wehrmacht, Unternehmen, staatliche Stellen: Vieles war noch vorhanden, ob Bauzeichnungen oder Wirtschaftskorrespondenz.
Älterer Mann in Rollstuhl spricht in Mikrofon. Im Hintergrund Uniformierte mit aufgestellten Fahnen
Ellrich
Erinnerung an Häftlingsschicksale in den KZ-Außenlagern
Vermutlich rund 7.000 Zwangsarbeiter
Das Material wurde digitalisiert und gesammelt. Vollständig ausgewertet ist es noch nicht. Erste Schneisen seien geschlagen, sagt Kutzner. Nach seinen Schätzungen gab es während des Zweiten Weltkriegs in der Region vermutlich rund 7.000 Zwangsarbeiter und damit deutlich mehr als zuvor angenommen. In Hochzeiten stellten sie in den Kaliwerken die Hälfte der Belegschaft. Im Abbau untertage wurden sie eher selten eingesetzt, meist übertage in den Fabriken.
Außerdem gab es - wie in Abteroda - auch andernorts im Werratal stillgelegte Schächte, die für die Rüstungsproduktion genutzt wurden. Aus Kostengründen sei später mehr Übertage gearbeitet worden, sagt Kutzner, der Transport der Arbeiter nach Untertage sei zeitaufwändig und teuer gewesen. Insgesamt haben die Historiker allein in einem Umkreis von zehn Kilometern um Heringen 30 Lager von Zwangsarbeitern nachweisen können. Keineswegs versteckt im Wald, manche sogar mitten in Ortschaften.
Abteroda: Forschungsprojekt Zwangsarbeit im Werra-Kalirevier - Arndt Macheledt leitet das städtische Werra-Kalibergbau-Museum im hessischen Heringen.
Arndt Macheledt leitet das städtische Werra-Kalibergbau-Museum im hessischen Heringen. Dort soll eine Ausstellung zur Zwangsarbeit im Zweiten Weltkrieg entstehen.
Bildrechte: MDR/ Ruth Breer
Viele Fluchten und hohe Fluktuation
Die verschiedenen Gruppen von Zwangsarbeitern seien sehr abgestuft behandelt worden, sagt Kutzner. Maßgeblich sei die NS-Rassenideologie gewesen. Es gab Kriegsgefangene, sogenannte zivile Ostarbeiter und KZ-Häftlinge. Für letztere "können die Lebensbedingungen als besonders dramatisch und schlecht bezeichnet werden." Es soll viele Fluchten gegeben haben, eine hohe Fluktuation. Die Unternehmen hätten um die Arbeitskräfte konkurriert.
Die Geschichtsmanufaktur Kutzner hat noch weitere Archive auf ihrer Liste. Außerdem wollen die Historiker In den nächsten Monaten die Orte der ehemaligen Lager aufsuchen und noch auffindbare Spuren, Relikte und Strukturen sichten - beispielsweise mit Hilfe von Drohnen. Anschließend wird das Material ausgewertet und aufbereitet.
Daraus soll eine Ausstellung für das Werra-Kalibergbau-Museum werden, eine Wanderausstellung, sagt Museumsleiter Arndt Macheledt, die auch in Schulen und von Bildungseinrichtungen gezeigt werden soll. Ziel sei, Licht in das dunkle Thema zu bringen, Lücken zu füllen. "Uns ist es auch wichtig, die Erinnerung aufrecht zu erhalten an das Unrecht, was hier geschehen ist, und an das Zwangsarbeitssystem hier im Werratal."
Die Gesellschaft muss wissen, was in der Region passiert ist.
Friedrike Steensen Vorstand der Wintershall Dea Stiftung
Abteroda: Forschungsprojekt Zwangsarbeit im Werra-Kalirevier - Friederike Steensen vom Vorstand der Wintershall Dea Stiftung, die den Anschub des Projekts finanziert hat.
Friederike Steensen vom Vorstand der Wintershall Dea Stiftung, die den Anschub des Projekts finanziert hat.
Bildrechte: MDR/ Ruth Breer
Unternehmen gibt finanziellen Anschub für Forschungsprojekt
Der finanzielle Anschub für das Forschungsprojekt kam von der Wintershall Dea AG, die einst im Werratal Kalibergbau betrieben hat. Das Unternehmen habe 2018 begonnen, seine Geschichte in der NS-Zeit untersuchen zu lassen, erzählt Friedrike Steensen vom Vorstand der Wintershall Dea Stiftung. Das Thema Zwangsarbeit im Werrarevier sei dabei aus zeitlichen Gründen zu kurz gekommen. Weil das Unternehmen verkauft wurde und demnächst abgewickelt wird, unterstützt die Stiftung das Forschungsprojekt des Förderkreises des Museums mit 12.500 Euro. "Die Gesellschaft muss wissen, was in der Region passiert ist, es ist unsere Verantwortung als Unternehmen, uns dem zu stellen", so Steensen.
Unterstützt wird das Vorhaben auch vom Kaliunternehmen K+S, das heute die Bergbau-Standorte in Hessen und Thüringen an der Werra betreibt. Der Gesamtbetriebsratsvorsitzende André Bahn war nach Abteroda gekommen und sagte, das unendliche Leid der Zwangsarbeiter sei ein mahnendes Beispiel dafür, wohin Ausgrenzung führen könne. Als Rechtsnachfolger sei auch das Unternehmen K+S in der Verantwortung.
Eine Baracke neben dem Mahnmal nahe Abteroda - womöglich ein Überbleibsel des alten Lagers - oder gebaut auf seinen Fundamenten.
Eine Baracke neben dem Mahnmal - womöglich ein Überbleibsel des alten Lagers - oder gebaut auf seinen Fundamenten.
Bildrechte: MDR/ Ruth Breer
Rädchen im Holocaust
Das Ausmaß der Zwangsarbeit in Werrarevier sei schon besonders, sagt Historiker Maximilian Kutzner. Er hebt die hohe Dichte der Standorte und Lager hervor, die Besonderheit der Untertageproduktion, auch die zentrale Lage mitten in Deutschland mit einer guten Verkehrsanbindung. All das werde die Ausstellung zeigen, die im Frühjahr 2026 im Museum in Heringen eröffnet werden soll, sagt Kutzner: was Zwangsarbeit war, wie sie funktioniert hat - und "welches Rädchen im Holocaust die Region hier gespielt hat."
An einem Strang für das Forschungsprojekt: Historiker Maximilian Kutzner (von links), Johannes Zapp vom Förderkreis des Museum, André Bahn, Gesamtbetriebsratsvorsitzender K+S, Museumsleiter Arndt Macheledt, Friederike Steensen von der Wintershall Dea AG
An einem Strang für das Forschungsprojekt: Historiker Maximilian Kutzner (von links), Johannes Zapp vom Förderkreis des Museum, André Bahn, Gesamtbetriebsratsvorsitzender K+S, Museumsleiter Arndt Macheledt, Friederike Steensen von der Wintershall Dea AG
Bildrechte: MDR/ Ruth Breer
Mehr zu NS-Zwangsarbeit und Konzentrationslagern
Walpersberg
Digitales Gedenken an Zwangsarbeiter von NS-Rüstungswerk bei Kahla
Älterer Mann in Rollstuhl spricht in Mikrofon. Im Hintergrund Uniformierte mit aufgestellten Fahnen
Ellrich
Erinnerung an Häftlingsschicksale in den KZ-Außenlagern
Ein Tor der ehemaligen Rheinmetall Borsig AG in Sömmerda.mit Video
Nationalsozialismus
Sömmerda, Ettersburg, Weimar - NS-Zwangsarbeit fand quasi vor jeder Haustür statt
Gebäude auf dem Gelände des ehemaligen EOW Weimar.
Industriebrache mit dunkler Geschichte
Geplanter Abriss des EOW in Weimar lässt Teil der NS-Geschichte verschwinden
MDR (rom)
Dieses Thema im Programm:
MDR THÜRINGEN - Das Radio | Fazit | 25. Januar 2025 | 18:00 Uhr
https://www.mdr.de/


Stiftung zur Erinnerung an Unrecht in Nazi-Zeit
Stand: 18.04.2023 | Lesedauer: 2 Minuten

Der Pharma- und Pflanzenschutzkonzern Bayer hat eine Stiftung zur Erinnerung an das im Vorgängerunternehmen IG Farben zu Zeiten des Nationalsozialismus begangene Unrecht gegründet. Die Hans und Berthold Finkelstein Stiftung werde die Erinnerungskultur im Unternehmen schärfen und Forschungsprojekte insbesondere zum Thema Zwangsarbeit bei der IG Farben unterstützten, kündigte Bayer am Dienstag an. Außerdem werde das Unternehmen Programme für verantwortungsbewusste Führung entwickeln. «Ihr Ziel ist es, die Widerstandskräfte gegen Intoleranz, Totalitarismus und Hass zu stärken», schrieb Bayer.
Namensgeber der Stiftung sind Hans und Berthold Finkelstein. Ihre Biografien stünden stellvertretend für das erlittene Unrecht vieler Menschen während der NS-Zeit, berichtete Bayer. Hans Finkelstein war Forschungsleiter bei den «Chemische Fabriken vorm. Weiler - ter Meer» in Uerdingen. Das Unternehmen ging später in der IG Farben auf. Forschungsarbeiten im Bayer-Archiv hätten offenbart, dass Hans Finkelstein das Unternehmen im Laufe der Arisierung 1938 verlassen musste. Noch im selben Jahr habe er sich das Leben genommen. Sein Sohn Berthold musste später im selben Betrieb Zwangsarbeit leisten.
Zur Vorsitzenden des Beirates der Stiftung wurde die ehemalige Bundesbildungsministerin Annette Schavan ernannt. Seit 2019 ist sie Vorsitzende des Kuratoriums der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft. Weitere Mitglieder des Beirates sind der Leiter der historischen Abteilung der Staatlichen Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau, Piotr Setkiewicz, und der Enkel von Hans Finkelstein, Johannes Finkelstein.
Die Interessengemeinschaft Farbenindustrie AG (IG Farben) entstand 1925 als Zusammenschluss von sechs deutschen Unternehmen. Die Farbenfabriken vorm. Friedr. Bayer & Co gehörten zu den Gründungsmitgliedern. Die heutige Bayer AG ging 1952 aus der IG Farben hervor.
dpa-infocom GmbH
https://www.welt.de/


Zwangsarbeit im Raketentunnel: Geschichte des Lagers Dora Gebundene Ausgabe – 1. Januar 2000

Dass der Krieg nicht mehr zu gewinnen sein würde, zeichnete sich für Nazi-Deutschland 1943 immer deutlicher ab. Desto mehr hofften die Verantwortlichen auf die geheime Raketenrüstung, auf »Wunder-« und »Vergeltungswaffen», die das Kriegsglück doch noch einmal wenden sollten. Die fieberhaften Rüstungsanstrengungen der Nazis gerieten jedoch von zwei Seiten unter Druck. Erstens wurde im August 1943 die Forschungs- und Produktionsstätte für Raketen in Peenemünde durch alliierte Luftangriffe weitgehend zerstört. Zweitens wurden die Arbeitskräfte für die Rüstungsindustrie immer knapper, je umfassender die männliche deutsche Bevölkerung im »totalen Krieg« für den Fronteinsatz rekrutiert wurde. Das Konzentrationslager mit dem Codenamen »Dora«, im südlichen Harz gelegen, sollte beiden Problemen abhelfen. In einer unterirdischen Fabrik konnte die Raketenproduktion vor Luftangriffen geschützt fortgesetzt werden. Als schier unerschöpfliches Arbeitskräftereservoir dienten die Häftlinge, die gezwungen wurden, die Fabrik im Tunnel auszubauen und die berüchtigte »V2«-Rakete zu produzieren. Dora ist bis heute sagenumwoben. Ebensowenig wie die Nazis während des Krieges wollten die Alliierten danach, dass der Schleier um das Geheimlager gelüftet würde, da sie die Forschungsleistungen der Wissenschaftler um Wernher von Braun nun selbst für ihre Raketenprogramme zu nutzen gedachten. So war in der bisherigen Literatur hauptsächlich von den technischen Leistungen die Rede, nicht aber von den barbarischen Bedingungen, unter denen sie umgesetzt wurden. Andre Sellier, Historiker und selbst ehemaliger Lagerinsasse, ist es mit seinem Werk meisterhaft gelungen, diese Verquickung von Fortschritt und Barbarei aufzuzeigen. Er hat hunderte von ehemaligen Häftlingen befragt und die Berichte der Überlebenden mit dem vorhandenen Quellenmaterial über Dora zu einer einzigartigen Chronik dieses Lagers im besonderen und des Lagersystems im allgemeinen verwoben.


Bayer-Aktie: Bayer gründet Stiftung zur Erinnerung an Unrecht zu Zeiten des Nationalsozialismus

18.04.2023 12:58
Der Pharma- und Pflanzenschutzkonzern Bayer hat eine Stiftung zur Erinnerung an das im Vorgängerunternehmen IG Farben zu Zeiten des Nationalsozialismus begangene Unrecht gegründet.
Die Hans und Berthold Finkelstein Stiftung werde die Erinnerungskultur im Unternehmen schärfen und Forschungsprojekte insbesondere zum Thema Zwangsarbeit bei der IG Farben unterstützten, kündigte Bayer am Dienstag an. Außerdem werde das Unternehmen Programme für verantwortungsbewusste Führung entwickeln. "Ihr Ziel ist es, die Widerstandskräfte gegen Intoleranz, Totalitarismus und Hass zu stärken", schrieb Bayer.
Namensgeber der Stiftung sind Hans und Berthold Finkelstein. Ihre Biografien stünden stellvertretend für das erlittene Unrecht vieler Menschen während der NS-Zeit, berichtete Bayer. Hans Finkelstein war Forschungsleiter bei den "Chemische Fabriken vorm. Weiler - ter Meer" in Uerdingen. Das Unternehmen ging später in der IG Farben auf. Forschungsarbeiten im Bayer-Archiv hätten offenbart, dass Hans Finkelstein das Unternehmen im Laufe der Arisierung 1938 verlassen musste. Noch im selben Jahr habe er sich das Leben genommen. Sein Sohn Berthold musste später im selben Betrieb Zwangsarbeit leisten.
Zur Vorsitzenden des Beirates der Stiftung wurde die ehemalige Bundesbildungsministerin Annette Schavan ernannt. Seit 2019 ist sie Vorsitzende des Kuratoriums der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft. Weitere Mitglieder des Beirates sind der Leiter der historischen Abteilung der Staatlichen Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau, Piotr Setkiewicz, und der Enkel von Hans Finkelstein, Johannes Finkelstein.
Die Interessengemeinschaft Farbenindustrie AG (IG Farben) entstand 1925 als Zusammenschluss von sechs deutschen Unternehmen. Die Farbenfabriken vorm. Friedr. Bayer & Co gehörten zu den Gründungsmitgliedern. Die heutige Bayer AG ging 1952 aus der IG Farben hervor.
/rea/DP/jha
LEVERKUSEN (dpa-AFX)
https://www.finanzen.net/


Der Geschlossene Arbeitseinsatz deutscher Juden: Zur Zwangsarbeit als Element der Verfolgung 1938-1943 (Dokumente, Texte, Materialien) Taschenbuch – 1. Januar 1996
von Wolf Gruner (Autor)





Nachweise für ehemalige Zwangsarbeiter

P-Abzeichen für polnische Fremdarbeiter nach dem Erlass des Reichsinnenministers vom 8. März 1940 (Reichsgesetzblatt 1940 , Bd. I)
Errichtung einer Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft"
Mit großer Mehrheit hat der Deutsche Bundestag am 6. Juli 2000 das Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" (BGBl. I S.1263) verabschiedet. Es trat am 12. August 2000 in Kraft. Zweck der Stiftung ist es, über Partnerorganisationen Finanzmittel zur Gewährung von Leistungen an ehemalige Zwangsarbeiter und von anderem Unrecht aus der Zeit des Nationalsozialismus Betroffene bereitzustellen. Die Betroffenen in Polen haben acht Monate, alle anderen zwölf Monate Zeit, Anträge auf Leistungen der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" bei der jeweils zuständigen Partnerorganisation zu stellen. In den kommenden Monaten werden voraussichtlich über eine Million Überlebende der NS-Zwangsarbeit Leistungen der Stiftung förmlich beantragen. Die hierfür erforderlichen Nachweise können auch zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden.
Die Rolle der Archive
Eine wichtige Rolle bei der Beschaffung der Nachweise nehmen die Archive ein. Denn ohne die in den Archiven verwahrten Unterlagen könnten die meisten ehemaligen Zwangsarbeiter den Nachweis über ihre erzwungene Tätigkeit im nationalsozialistischen Deutschland nicht erbringen. In Staats-, Stadt- Kreis- oder sonstigen Archiven lagern Unterlagen unterschiedlichster Herkunft, die Auskunft über einzelne Zwangsarbeiter geben. Die Archive sind daher mit steigender Tendenz durch die bei ihnen eingehenden Anfragen ehemaliger Zwangsarbeiter wegen Nachweises ihrer Beschäftigungszeiten stark in Anspruch genommen. Die Archive sind sich der hohen politischen und moralischen Verantwortung, die mit der Entschädigung von Zwangsarbeitern verbunden ist, bewusst und stellen sich dieser Verpflichtung mit großem Einsatz und unter Zurückstellung anderer Aufgaben.
Die Recherche in den Archiven kann auf zwei Wegen in Gang kommen. Zum einen schicken die Partnerorganisationen Sammelanfragen an den Internationalen Suchdienst. Fällt die Recherche dort negativ aus, müssen Anschlussrecherchen in den Archiven erfolgen. Dazu müssen die Anfragen nach Bundesländern sortiert und an regionale Koordinierungsstellen in den Ländern versandt werden. In Baden-Württemberg hat das Hauptstaatsarchiv Stuttgart diese Koordinierungsfunktion übernommen. Dort werden die vom ISD abgegebenen Anfragen in Form eines Datenblattes aufbereitet und nach einem festgelegten Ablaufplan zur weiteren Bearbeitung an die Archive weitergeleitet; in die Verteilung sind an erster Stelle die Kommunalarchive bzw. Gemeindeverwaltungen einzubeziehen, des weiteren die Direktionen der AOK, die Staatsarchive sowie weitere Archive wie Firmen- und Wirtschaftsarchive. Werden in diesen Archiven Nachweise gefunden, sollen entsprechende Mitteilungen direkt an die Partnerorganisationen gerichtet werden.
Neben diesem Ablauf über die Partnerorganisationen bzw. den ISD gehen weiterhin auch individuelle Anfragen von den Betroffenen bei den Archiven ein. Diese Anfragen werden - bei örtlich gegebener Zuständigkeit - wie bisher in den Archiven bearbeitet, ebenfalls nach einem standardisierten Ablaufschema. Kann kein positives Ergebnis erbracht werden, erfolgt die Weitergabe an den ISD.
Erschließung der Archivalien mit Nachweisen über Zwangsarbeiter
Für die Betroffenen ist es wichtig, dass die verstreut vorhandenen Dokumente auf deutscher Seite für sie nutzbar gemacht werden und mit dem Antrag bzw. der Anfrage eine zügige und zuverlässige Recherche nach Beweisunterlagen in Gang kommt. Die Staatsarchive haben in den letzten Monaten zeit- und personalintensive Maßnahmen getroffen, um auf die erwartete Antragswelle vorbereitet zu sein und die Recherchen zu optimieren und zu beschleunigen. Überwiegend mit Hilfe von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen werden die in den Archiven verwahrten Unterlagen, die Nachweise über Zwangsarbeiter enthalten, erschlossen und aufbereitet. Im Generallandesarchiv und im Staatsarchiv Freiburg werden sämtliche in den dortigen Unterlagen nachzuweisende Zwangsarbeiter in einer Datenbank erfasst. Das Staatsarchiv Sigmaringen erschließt die Unterlagen in einem sachthematischen Inventar, das online verfügbar ist und laufend aktualisiert wird.

Weitere Informationen

https://www.landesarchiv-bw.de/


Zwangsarbeitende, Fremdarbeiter, Ausländerbeschäftigung Buxtehude 1938 bis 1946: Zwischenstand und Ausblick Taschenbuch – 22. Dezember 2021





Die späte Aufarbeitung der NS-Verbrechen im eigenen Betrieb

MUSEUM ZUR ZWANGSARBEIT 19. AUG 2021 VON PETER STEINMÜLLER
Der Historiker Jens-Christian Wagner spricht im Interview mit VDI nachrichten über den Umgang der deutschen Bevölkerung mit Zwangsarbeitenden im NS-Staat und die lange Verdrängung des Themas in Wirtschaft und Gesellschaft.
Der Leiter der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora in Weimar, Jens-Christian Wagner, sagt, beim Thema Zwangsarbeit „können wir eine Menge über die Verheißungen der Ungleichheit lernen“.
Foto: imago images/ari
VDI nachrichten: Herr Wagner, wenn das Museum zur Zwangsarbeit im Jahre 2023 eröffnet, wird das Kriegsende fast 80 Jahre her sein. Was sind die Gründe für dieses späte Datum?
Wagner: Besser spät als nie. Das Thema der NS-Zwangsarbeit wurde in der deutschen Nachkriegsgeschichte über Jahrzehnte sträflich vernachlässigt. In den Nachkriegsjahren gab es eine erhebliche Abwehr gegen jede Form der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus. Als man anfing, über die NS-Verbrechen zu sprechen, verortete man sie in den vermeintlich weit entfernten besetzten Gebieten in Polen und der Sowjetunion.
Das war einfacher, als über Verbrechen vor der eigenen Haustür zu sprechen. Denn Zwangs­arbeit hat überall in Deutschland stattgefunden, sie war ein Massenphänomen. Möglicherweise ist das der Grund, weshalb die deutsche Gesellschaft sich mit der Auseinandersetzung darüber so schwergetan hat.
Wann hat sich dieser Zustand geändert?
Eine wirkliche Diskussion setzte in der Bundesrepublik erst in den 1980er-Jahren mit den damals gegründeten Geschichtsinitiativen ein. In Fahrt kam sie erst nach der deutschen Einheit, als Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter aus Osteuropa zu Recht fragten, warum sie im Gegensatz zu anderen Opfergruppen keinerlei Entschädigungsgelder erhalten hatten. Einen zusätzlichen Schub bekam das Thema, als jüdische Überlebende gegen deutsche Unternehmen vor US-amerikanischen Gerichten Sammelklagen wegen der Ausbeutung ihrer Arbeitskraft einreichten. Als Folge wurde die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ gegründet. Das ist erst im Jahr 2000 erfolgt, 55 Jahre nach Kriegsende.
Der Weg in die „radikal rassistische Gesellschaft“
Mit Ihrer Museumsarbeit wollen Sie erklären, warum Menschen zu Opfern wurden und was die Täter antrieb. Welche Antworten liefert Ihre Ausstellung zum Thema Zwangsarbeit?
Sie beantwortet sehr gut die Frage, wie die NS-Gesellschaft als eine radikal rassistische Gesellschaft funktioniert hat. Deshalb haben wir ein starkes Augenmerk auf die 1930er-Jahre gelegt, als sich die NS-Herrschaft etablierte. Denn damals formierte sich eine rassistische Gesellschaft mit den Verhaltensweisen von Ausgrenzung und der Ausbeutung derer, die nicht zur propagierten Volksgemeinschaft gehörten.
Das Ganze radikalisierte sich nach Kriegsbeginn in den besetzten Gebieten und schlug mit aller Brutalität ab 1942 auf die Heimatfront zurück, nachdem der expansionistische Raub- und Vernichtungskrieg gescheitert war. Die deutsche Gesellschaft hatte sich bis dahin noch einmal extrem rassistisch radikalisiert. Dabei können wir eine Menge über die Verheißungen der Ungleichheit lernen. Die Bevölkerung hatte sich nicht etwa abgewandt, als das Regime erklärte: „Es gibt Menschen, die nicht dazugehören, die werden ausgegrenzt, die werden am Ende auch ermordet.“ Im Gegenteil, das Ausgrenzen von bestimmten Bevölkerungsgruppen ist mit subjektiven, teils aber auch mit objektiven Aufstiegserfahrungen einhergegangen.
Wie sahen diese Erfahrungen aus?
Ganz banal etwa durch Arisierungsgewinne, indem man sich billig aus jüdischem Eigentum versorgen konnte. Das ist ein ganz wichtiger Punkt der Ausstellung, dass das Ausgrenzen einer Minderheit bei der Mehrheit durchaus integrative Wirkung haben kann. Wir können jenseits falscher historischer Analogien Bezüge zur Gegenwart herstellen, wenn wir untersuchen, was die Mehrheit der Deutschen bewogen hat, bis zum Kriegsende mehr oder weniger bereitwillig mitzumachen. Da finden wir eine ganze Reihe von Anreizen, die nicht durch den Nationalsozialismus bedingt waren. Dazu gehörte das emotionale Angebot des Regimes, Teil von etwas ganz Großem zu sein. Oder die Kriminalisierungsdiskurse, die KZ-Häftlinge als Gefahr für die innere Ordnung darstellten. Das wurde so bereitwillig geglaubt, dass wir die deutsche Gesellschaft als den dichtesten Teil des Zauns um die Konzentrationslager bezeichnen können.
„Auch KZ-Häftlinge waren für Unternehmen relativ teuer.“
Was brachte Industriebetriebe und die Kleinunternehmer dazu, auf Zwangsarbeit zu setzen?
Definitiv falsch ist die vulgärmarxistische Erklärung aus den 1970er- und 1980er-Jahren, dass Profitmaximierung das Motiv gewesen sei, weil die Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter als billige Arbeitskräfte gedient hätten. Zivile Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter bekamen Löhne, auch wenn ihnen diese zu einem großen Teil für die Unterkunft abgezogen oder wenn sie auf Sperrkonten gezahlt wurden. Auch KZ-Häftlinge waren für Unternehmer relativ teuer. Für einen KZ-Häftling mit Facharbeiterqualifikation mussten Betriebe pro Tag sechs Reichsmark an die SS bzw. an das Reich zahlen, das war mehr als die Hälfte dessen, was ein angestellter Facharbeiter verdiente. Dabei müssen wir berücksichtigen, dass KZ-Häftlinge höchstens die Hälfte der Leistung eines freien deutschen Arbeiters erbrachten. Letzten Endes konnte der Einsatz von Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern sogar teurer sein als der Einsatz freier deutscher Beschäftigter. Sekundär allerdings rechnete sich der Einsatz sehr wohl, weil es den Unternehmen nur durch den Einsatz von Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern möglich war, lukrative Rüstungsaufträge anzunehmen.
Es gab keinen Druck auf die Unternehmen?
Anders als in den Nachkriegsjahren gerne dargestellt, war die Naziherrschaft keineswegs eine brutale Diktatur von Außerirdischen, die die deutsche Wirtschaft versklavt hat. Keinem Betrieb ist ein Zwangsarbeiter aufgenötigt worden. Vielmehr haben sich die Firmen selbst auf dem Sklavenmarkt um Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter bemüht, denn immer mehr Arbeitskräfte wurden zur Wehrmacht eingezogen. Hinzu kam, dass über den Einsatz von Zwangsarbeitern die deutschen Beschäftigten stärker integriert wurden, weil sie subjektive Aufstiegserfahrungen machten. Plötzlich gab es selbst für den Hilfs­arbeiter jemanden, der noch weiter unten stand und dem er Befehle geben konnte.
„Eine Minderheit der deutschen Beschäftigten unternahm Versuche zu helfen.“
Die aktuelle NS-Forschung sucht stets nach Handlungsoptionen der Beteiligten in bestimmten Situationen. Worin bestanden die Optionen der deutschen Beschäftigten gegenüber Zwangsarbeitern?
Eine Handlungsoption für Unternehmer wäre gewesen, zu sagen: „Nein, ich nehme keine Zwangsarbeiter an, auch wenn ich damit einen Rüstungsauftrag nicht umsetzen kann.“ Aus heutiger Sicht stellt sich die Frage: Was ist wichtiger: auf Profit verzichten oder sich an einem Verbrechen beteiligen? Deutsche Arbeiter wurden als Vorgesetzte von Zwangsarbeitern und -arbeiterinnen eingesetzt. Eine Minderheit der deutschen Beschäftigten unternahm durchaus Versuche zu helfen – aus Solidarität, aus Humanität, auch aus politischer Überzeugung, weil sie früher SPD- oder KPD-Mitglieder gewesen waren. Erstaunlicherweise klaffen hier die Erinnerungen der Deutschen und die der Zwangsarbeiter extrem auseinander. Wenn man ältere Deutsche fragt, wird man von jedem hören, ja, man habe Brot zugesteckt, man habe ein freundliches Wort eingelegt, Zigaretten verteilt und Ähnliches. Wenn man einstige Zwangs­arbeiter fragt, dann hört man nur selten vom Brotzustecken. Im Wesentlichen ist das ganz offensichtlich ein Mythos.
Wie sah die Wirklichkeit aus?
Was man viel häufiger hört und in zeitgenössischen Quellen liest, ist, dass viele Beschäftigte gegenüber den Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern offensichtlich feindselig und bisweilen gewalttätig auftraten. So verbot die Geschäftsführung der Mittelwerk GmbH, die im KZ Mittelbau-Dora die sogenannten V2-Raketen durch KZ-Häftlinge montieren ließ, ihren Beschäftigten, gegenüber KZ-Häftlingen Gewalt anzuwenden. Dass die Unternehmensleitung sich genötigt sah, wiederholt schriftlich darauf hinzuweisen, ist ein starkes Indiz, dass Misshandlungen ein Massenphänomen gewesen sind. Niemand stand mit einem Bein im Gefängnis, nur weil er einem KZ-Häftling, einer Zwangsarbeiterin oder einem Kriegsgefangenen das Gefühl vermittelt hat, als Mitmensch wahrgenommen zu werden. Und trotzdem haben es viel zu wenige Deutsche getan.
„Die Konzentrationslager waren eine Welt, in der sämtliche für uns heute gültigen moralischen Normen aufgehoben waren.“
Wenn wir auf die Handlungsoptionen der Opfer blicken: Was sagt die Forschung dazu aus?
In unserer Erinnerungskultur überwiegt ein Opferdiskurs, in dem die im Nationalsozialismus verfolgten Menschen als Objekte gesehen werden, die quasi wie die Schafe zur Schlachtbank geführt wurden. Schon aus einem humanen Antrieb heraus müssen wir aber diesen Menschen nicht nur Namen und Würde zurückgeben, sondern sie auch als Subjekte mit Eigensinn anerkennen. Selbst wenn ihre Handlungsoptionen extrem eingeschränkt waren, gab es sie. Ein besonders eindrückliches Beispiel sind zwei deutsche Kommunisten, die im KZ Mittelbau-Dora als Lagerälteste von der SS eingesetzt wurden. Im Frühjahr 1944 sollten sie einen sowjetischen Mithäftling auf dem Appellplatz vor den angetretenen Gefangenen aufhängen. Sie haben sich vor aller Augen geweigert, und das hat extremen Eindruck auf ihre Leidensgenossen gemacht. Die beiden wurden abgesetzt, man ließ sie zunächst am Leben, bis sie kurz vor der Befreiung des Lagers doch noch ermordet wurden. Die beiden haben sich nicht korrumpieren lassen.
Solche Widerstandshandlungen gehörten zum Gründungsmythos der DDR.
Die Konzentrationslager waren eine Welt, in der sämtliche für uns heute gültigen moralischen Normen aufgehoben waren. Deshalb sollten wir uns mit ethisch-politischen Wertungen zurückhalten. Das gilt sowohl für Heldenerzählungen à la DDR als auch für die Verurteilung von Funktionshäftlingen, die unter Druck mit der SS zusammengearbeitet haben. Wenn wir uns den offiziellen DDR-Blick auf die Konzentrationslager, insbesondere auf Buchenwald, ansehen, war er doch ziemlich verlogen. Riesige Opfergruppen wie jüdische Häftlinge, Sinti und Roma und Homosexuelle spielten in der Geschichtspolitik keine Rolle, weil sie sich nicht in das Narrativ des antifaschistischen Widerstandskampfes einordnen ließen.
„Angesichts der Desinformation im Internet bekommen Gedenkstätten wie Buchenwald und Mittelbau-Dora eine immer wichtigere Funktion.“
In den vergangenen Jahrzehnten haben immer mehr große Unternehmen ihre Geschichte im Dritten Reich aufgearbeitet, zuletzt Continental. Wie weit ist das gelungen?
Hier zeigt sich ein sehr gemischtes Bild. Einerseits gibt es sehr gelungene Darstellungen, etwa die von Hans Mommsen und Manfred Grieger über Volkswagen. Allerdings verharmlosen manche Darstellungen auch die Politik von Unternehmen im Nationalsozialismus. Generell kann man zwischen Arbeiten zu großen Konzernen und solchen zu mittelständischen Unternehmen unterscheiden. In den mittelständischen Unternehmen gibt es eine sehr viel stärkere Loyalität der heutigen Betriebsspitze zur damaligen Unternehmensleitung, in der möglicherweise der eigene Großvater saß. Da tragen manche Auftragsstudien stark apologetische Züge. Auch Continental hat sich lange gesperrt. Historikerkollegen aus Hannover haben über Jahrzehnte erfolglos versucht, das Firmenarchiv nutzen zu können. Inzwischen hat sich das geändert, ich frage mich: Wieso musste das fast 80 Jahre dauern?
Für die Informationsvermittlung setzen Sie auch auf solide Information im Internet. Nun war der Umgang mit Fakten im World Wide Web in den vergangenen Jahren ja nicht unbedingt ermutigend …
Vielleicht mache ich mir Illusionen, aber für mich ist solide Information die einzige Möglichkeit, Fake News und Fake History entgegenzutreten. Wenn Menschen sich heutzutage über geschichtliche Ereignisse informieren wollen, gehen sie nicht mehr in die Bibliothek, sondern ins Internet. Und wenn ihnen historisches Grundwissen fehlt, nehmen sie schnell für bare Münze, was sie auf sehr zweifelhaften Seiten lesen. Mittlerweile ist es an den Schulen üblich, dass Lehrerinnen und Lehrer sagen: „Bis nächsten Donnerstag schaut ihr euch auf Youtube dieses und jenes Tutorial an.“ Aber versuchen Sie einmal, ein Tutorial zum Thema „KZ Buchenwald“ zu finden! Wer wenn nicht wir mit unserem historischen Wissen und unseren Archivbeständen ist aufgerufen, solche Tutorials bereitzustellen? Zugleich ist klar, dass digitale Information nicht die analoge Auseinandersetzung mit dem historischen Ort ersetzen kann. Gerade angesichts der Desinformation im Internet bekommen Gedenkstätten wie Buchenwald und Mittelbau-Dora eine immer wichtigere Funktion, nämlich die der Glaubwürdigkeit. Auf einer Website lässt sich alles Mögliche schreiben, aber nur die baulichen Relikte zeigen quasi die Schmauchspuren des Verbrechens. Bei Führungen bekomme ich immer wieder den Eindruck, dass die haptische Erfahrung mit Exponaten für Digital Natives einen fast exotischen und damit besonders nachdrücklichen Charakter hat.
„Wer die geschichtspolitischen Debatten verfolgen oder sie mitbestimmen will, kommt an Twitter nicht vorbei.“
Sie sind mit Ihrem Privat-Account ein fleißiger Twitter-User, auch die Gedenkstätte hat inzwischen einen eigenen Kanal. Wie sind denn Ihre Erfahrungen?
Social-Media-Kanäle wie Instagram und Tiktok, aber auch das gute alte Facebook haben mehr User als Twitter, aber über Twitter erreichen wir die Multiplikatoren. So gut wie alle Journalistinnen und Journalisten sind dort unterwegs, und auch die Geschichtswissenschaft, die Museen und Gedenkstätten sind dort stark vertreten. Wer die geschichtspolitischen Debatten verfolgen oder sie mitbestimmen will, kommt an Twitter nicht vorbei.
Werden Sie damit zum Ziel für Beleidigungen, Bedrohungen und Volksverhetzung?
Erstaunlicherweise haben wir in unseren Social-Media-Kanälen kaum solche Erfahrungen gemacht. Ich weiß ehrlich gesagt nicht, woran das liegt. Politikerinnen und Politiker haben da ganz andere Probleme. Vielleicht sind wir nur in unserer eigenen Blase unterwegs und die „Gegenseite“, also die Neonazis und Geschichtsrevisionisten, nimmt uns gar nicht wahr.
Jens-Christian Wagner
ist Direktor der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora und Professor für Geschichte in Medien und Öffentlichkeit an der Friedrich-Schiller-Universität Jena.
Die von Wagner mitkuratierte Wanderausstellung „Zwangsarbeit“ von 2010 soll von 2023 an auf Dauer im während des Nationalsozialismus errichteten Gauforum in Weimar zu sehen sein. Seit Langem stehen wesentliche Inhalte der Ausstellung im Web.
www.ausstellung-zwangsarbeit.org
Zwangsarbeit im Nationalsozialismus
Mehr als 20 Mio. Menschen aus fast allen Ländern Europas mussten während des Zweiten Weltkriegs Zwangsarbeit für die deutsche Kriegswirtschaft und die Versorgung der deutschen Bevölkerung leisten. Eingesetzt wurden die verschleppten Männer, Frauen und Kindern etwa in der Rüstungsindustrie, in der Landwirtschaft und in Privathaushalten.
In das Gebiet des „Großdeutschen Reiches“ wurden rund 13 Mio. Menschen zur Zwangsarbeit verschleppt. Zivilistinnen und Zivilisten stellten die größte Gruppe, gefolgt von Kriegsgefangenen vor allen Dingen aus der Sowjetunion und Italien, KZ-Häftlingen sowie Jüdinnen und Juden.
Die Kriegsproduktion stützte sich wesentlich auf Zwangsarbeit. Sie trug zur Hälfte der Produktionsstunden im Panzerbau bei.
Nach erheblichem Druck aus dem Ausland begann 2001 die Zahlung von Entschädigungen. Die von Bundesregierung und Wirtschaft getragene Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ zahlte Hilfsgelder an 1,7 Mio. ehemalige Zwangsarbeiter und Hinterbliebene.
https://www.vdi-nachrichten.com/


Zwangsarbeit bei der Firma Krupp während des Nationalsozialismus. Personalpolitik und Verhältnis zur Ideologie Taschenbuch – 6. November 2015

Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Zeitalter Weltkriege, Note: 2,3, Universität Bielefeld (Fakultät für Geschichtswissenschaft, Philosophie und Theologie/Abteilung Geschichte), Veranstaltung: Die Wirtschaft im Nationalsozialismus, Sprache: Deutsch, Abstract: Das besondere Augenmerk liegt bei dieser Arbeit auf der Personalpolitik der Firma Krupp, sowie dem Verhältnis von Krupp zum Nationalsozialismus. Es soll analysiert werden mit welcher Absicht und in welchem Ausmaß dort Arbeitskräfte zwangsverpflichtet wurden und wie die Unternehmensführung zu den rassistischen Ideologien dieser Zeit stand.Am Anfang der Arbeit wird eine kurze Übersicht darüber gegeben, wie die Wirtschaft in der NS-Zeit funktionierte, welche Pläne die NSDAP für die Zukunft und welche Auswirkungen dies auf die Landwirtschaft, die Industrie und auf die Wirtschaftslage mit dem Ausland hatte. Im dritten Kapitel wird versucht zu ergründen, was man allgemein unter der Zwangsarbeit im Nationalsozialismus versteht. Der Hauptteil beschäftigt sich speziell mit dem Werdegang und dem Verhalten von Krupp auf die gegebenen Rahmenbedingungen in der NS-Zeit. War Zwangsarbeit nun eine traurige Begleiterscheinung des Nationalsozialismus, wodurch es für Krupp keine andere Möglichkeit gab die Produktion aufrecht zu erhalten, oder war es doch ein rentabler Weg die Produktivität unter günstigen Faktorkosten effizienter zu gestalten? Das Fazit soll diese Frage noch einmal aufgreifen, soweit möglich beantworten und so das Thema abschließen.


NS-Regime
Sowjetische Kriegsgefangene als Zwangsarbeiter

Mit dem Scheitern des Blitzkriegs gegen die Sowjetunion und der Kriegswende 1941/42 stieg der Arbeitskräftebedarf in der deutschen Rüstungsindustrie dramatisch. Sowjetische Kriegsgefangene wurden zur Zwangsarbeit herangezogen und dabei brutal und menschenverachtend behandelt. Am 20. Februar 1942, vor 75 Jahren, erließ Heinrich Himmler die Vorschriften.
Von Volker Ullrich | 20.02.2017
Eine erschöpfte russische Zwangsarbeiterin ruht sich im April 1945 in der Sammelstelle für Zwangsverschleppte in Würzburg auf Gepäckstücken aus. Sie war von Einheiten der 7. amerikanischen Armee befreit worden und wartet nun auf ihre Repatriierung
Eine erschöpfte russische Zwangsarbeiterin ruht sich im April 1945 in der Sammelstelle für Zwangsverschleppte in Würzburg auf Gepäckstücken aus. Sie war von Einheiten der 7. amerikanischen Armee befreit worden und wartet nun auf ihre Repatriierung. (picture-alliance / A0009)
Im Zweiten Weltkrieg wurde der riesige Kosmos der Zwangsarbeit zu einem festen Bestandteil des deutschen Alltagslebens. Jede Großstadt war mit einem Netz von Lagern und Unterkünften überzogen. Allein in München gab es mehrere hundert, die sich über das ganze Stadtgebiet verteilten. Im April 1943 meldete der Schweizer Generalkonsul aus der bayerischen Metropole:
„In den späten Nachmittagsstunden hört man auf den Straßen Münchens alle Sprachen Europas, außer der deutschen, da die Reichsangehörigen offenbar etwas stiller geworden sind.“
Bereits im Sommer 1941 hatten im Deutschen Reich rund drei Millionen Ausländer, vorwiegend in der Landwirtschaft, gearbeitet, darunter 1,2 Millionen französische Kriegsgefangene und 700.000 polnische Zivilarbeiter. Mit dem Scheitern des Blitzkriegs gegen die Sowjetunion und der Kriegswende 1941/42 stieg der Bedarf an Arbeitskräften in der deutschen Rüstungsindustrie dramatisch an.
Jetzt bewilligte auch Hitler, was er zuvor aus ideologischen Gründen untersagt hatte: Die Beschäftigung sowjetischer Kriegsgefangener, von denen man allerdings den größten Teil bis Ende 1941 hatte verhungern lassen.
Am 20. Februar 1942 erließ der Reichsführer SS Heinrich Himmler Vorschriften über den „Einsatz von Arbeitskräften aus dem Osten“. Durch sie wurden die sogenannten Ostarbeiter wie schon zuvor die Polen einer umfassenden Diskriminierung und sozialen Kontrolle unterworfen. Sie mussten ein besonderes Kennzeichen – das Ost-Abzeichen – tragen, wurden in isolierten, mit Stacheldraht umzäunten Barackenlagern untergebracht.
Anwerbetrupps machten Jagd auf Zivilisten
Unter dem Kommando von Fritz Sauckel, dem Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz, organisierten Anwerbetrupps in den besetzten sowjetischen Gebieten regelrechte Jagden auf Zivilisten:
„Man fängt jetzt Menschen, wie die Schinder früher Hunde gefangen haben“, klagte ein ukrainischer Bauer im Herbst 1942. Insgesamt stieg die Zahl der ausländischen Zwangsarbeiter aus fast 20 europäischen Ländern bis Herbst 1944 auf 7,6 Millionen.
Die größte Gruppe bildeten die 2,8 Millionen „Ostarbeiter“, gefolgt von 1,7 Millionen Polen. Jeder vierte in Industrie und Landwirtschaft Beschäftigte stammte aus dem Ausland, in manchen Rüstungsbetrieben lag ihr Anteil zwischen 70 und 80 Prozent.
Nur der massenhafte Einsatz von Zwangsarbeitern ermöglichte es Hitler-Deutschland, den Krieg bis zum Frühjahr 1945 fortzusetzen. In der nach rassistischen Kriterien abgestuften Hierarchie rangierten die „Ostarbeiter“ an unterster Stelle. Sie wurden gemäß den Erlassen vom Februar 1942 besonders schlecht behandelt.
„Wir weinen jeden Tag und jede Stunde und denken an zu Hause. Zu Hause gab es bloß Suppe und Brot, aber hier haben wir es nicht besser als die Schweine“, schrieben zwei junge Russinnen an ihre Angehörigen.
Verpflegungssätze wurden nach Stalingrad-Niederlage erhöht
Erst nach dem Schock der Stalingrad-Niederlage 1943 wurden die Verpflegungssätze ein wenig angehoben – nicht aus humanitären Gründen, sondern allein unter dem Gesichtspunkt des kriegswirtschaftlichen Nutzens. Denn mit halb verhungerten Menschen ließ sich die Kriegsproduktion nicht steigern, wie selbst der Scharfmacher Goebbels erkannte:
„Wir dürfen sie nicht wie Sklaven ansehen oder behandeln, sondern müssen ihnen eine Behandlung zuteil werden lassen, die ihnen den Aufenthalt im Reichsgebiet nicht zur Hölle macht.“
Auch bei manchen Unternehmen begann gegen Kriegsende die Einsicht zu dämmern, dass es für die Zeit nach dem Ende der NS-Herrschaft vorteilhaft sein könnte, wenn man die eigenen Zwangsarbeiter nicht allzu schlecht behandelte.
Zwischen deutschen und ausländischen Arbeitern gab es manche Zeichen versteckter Solidarität. Über die täglichen Kontakte im Betrieb hinaus zeigten freilich die meisten Deutschen am Schicksal der aus Osteuropa verschleppten Arbeitskräfte wenig Interesse – so wie sie auch das Schicksal der deportierten Juden gleichgültig gelassen hatte.
Die Diskriminierung vor allem der Polen und der „Ostarbeiter“ wurde als ein unveränderbares Faktum hingenommen. Der Rassismus war zur Gewohnheit, zur täglich erlebten und akzeptierten Praxis geworden. Und nur deshalb konnte der nationalsozialistische „Ausländereinsatz“ überhaupt funktionieren.
Erst im Jahr 2000 in der Regierungszeit von Rot-Grün erhielten die Zwangsarbeiter eine, wenn auch nur geringe Entschädigung. Die meisten waren allerdings inzwischen gestorben.
https://www.deutschlandfunk.de/


Der lange Weg zur Entschädigung

Cord Pagenstecher
02.06.2016 / 5 Minuten zu lesen
Viele Jahre mussten ehemalige Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter auf eine Entschädigung warten. In Form von sogenannten Globalabkommen leistete die Bundesrepublik lediglich an einzelne Staaten Entschädigungszahlungen. Nach langwierigen Verhandlungen wurde im Jahr 2000 die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ zur Entschädigung von Zwangsarbeit gegründet.
Mitglieder der Theatergruppe OSTARBEITER protestieren gegen eine Ausstellung des Industriellen-Erben und Kunstsammlers Friedrich Christian Flick. (© picture-alliance/AP)
Zu den Inhalten 
Verweigerte Verantwortung
Globalabkommen mit anderen Staaten
Die Debatte um die Entschädigung
Die Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft"
Die individuellen Auszahlungen
Historische Bedeutung
Weiterführende Links
Nach ihrer Befreiung litten viele Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter unter den psychischen und physischen Folgeschäden der Zwangsarbeit, besonders im Alter. In vielen osteuropäischen Ländern leben einige nach dem Zusammenbruch der sozialistischen Gesellschaften am Rand des Existenzminimums. Individuelle Entschädigungsansprüche oder wenigstens Lohnnachzahlungen wurden ihnen verweigert; die deutschen Regierungen und die von der Zwangsarbeit profitierenden Betriebe lehnten – von wenigen Ausnahmen abgesehen – jede Verantwortung ab.
Verweigerte Verantwortung
Das seit Herbst 1953 geltende Interner Link:Bundesentschädigungsgesetz schloss im Ausland lebende sowie nicht rassistisch oder politisch Verfolgte weitgehend von seinen Leistungen aus. Im parallel abgeschlossenen Londoner Schuldenabkommen gelang es der Bundesrepublik, die Entschädigung von ausländischen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern rechtlich als „Reparationsansprüche“ zu definieren und damit auf die Verhandlungen um einen endgültigen Friedensvertrag zu verschieben. Vereinzelte Klagen von Überlebenden blieben erfolglos.
Globalabkommen mit anderen Staaten
Zur Beförderung der Westintegration leistete die Bundesrepublik lediglich Zahlungen an einzelne Staaten in Form sogenannter Globalabkommen, nämlich 1952 an Israel (3,5 Milliarden DM als materielle Aufbauhilfe) sowie zwischen 1959 und 1964 an mehrere westeuropäische Staaten (insgesamt 900 Millionen DM). In dieser Phase zahlten auch mehrere Großunternehmen einige Millionen DM an die Jewish Claims Conference. Die DDR lehnte aufgrund ihres Selbstverständnisses als antifaschistische Neugründung jegliche Entschädigung für ausländische NS-Opfer ab.
Tabelle
Übersicht: Globalzahlungen an Staaten bis 1990
Nach der Wiedervereinigung Deutschlands im Jahr 1990 folgten im Zuge des Interner Link:Zwei-Plus-Vier-Vertrags noch einmal Globalabkommen mit Polen (500 Millionen DM) sowie mit Belarus, der Ukraine und Russland (zusammen eine Milliarde DM). Russland und Belarus hatten dabei auch die NS-Opfer in den inzwischen souveränen baltischen Staaten zu berücksichtigen. Mit diesen Zahlungen sahen Regierung und Wirtschaft ihre Verantwortlichkeit damals als erfüllt an.
Tabelle
Übersicht: Globalzahlungen an Staaten nach 1990
Die Debatte um die Entschädigung
Aufkleber zu Protestaktion für eine schnellere Entschädigung der Zwangsarbeiter, Mai 2001. Archiv: DHM / Zentrale DokumentationIn Lightbox öffnen
Aufkleber zu Protestaktion für eine schnellere Entschädigung der Zwangsarbeiter, Mai 2001. (© Archiv: DHM / Zentrale Dokumentation )
Erst Ende des 20. Jahrhunderts beschäftigte die Entschädigung der Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter wieder die nationale und internationale Öffentlichkeit. Die ersten politischen Initiativen der Bundestags-Grünen, des Europa-Parlaments oder der Aktion Sühnezeichen Friedensdienste blieben noch erfolglos.
Erst 1998 einigten sich die Fraktionen des Bundestags darauf, eine Stiftung zur Entschädigung von Zwangsarbeit unter finanzieller Beteiligung der deutschen Wirtschaft einrichten zu wollen. Parallel dazu führten Sammelklagen und Boykottdrohungen in den USA zur Gründung der "Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft": Vor allem die exportorientierten Großunternehmen boten an, sich – ohne ein Schuldeingeständnis – an der Stiftung zu beteiligen. Als Bedingung verlangten sie die Zusicherung von "Rechtssicherheit" für die Unternehmen vor weiteren Klagen in den USA.
Die Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft"
Nach langwierigen internationalen Verhandlungen wurde am 12. August 2000 durch ein Bundesgesetz die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (EVZ) gegründet. Deutsche Unternehmen beteiligten sich mit rund fünf Milliarden DM an dem 10-Milliarden-DM-Fonds zur Entschädigung der ehemaligen Zwangsarbeiter und anderer NS-Opfer sowie zur Einrichtung eines speziellen Fonds „Erinnerung und Zukunft“. Nach Feststellung der "Rechtssicherheit" durch den Bundestag am 30. Mai 2001 konnten die Auszahlungen beginnen. Zwischen 2001 und 2007 erhielten die Überlebenden eine einmalige Zahlung zwischen 500 und 7.700 Euro. Kriegsgefangene sowie westeuropäische zivile Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter blieben von der Entschädigung ausgeschlossen.
Interview: Zur Entstehung und Arbeit der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft"
Die Regelung der Entschädigung mittels einer Stiftung sollte unbürokratisch sein und den Unternehmen, aber auch den betagten Opfern individuelle Gerichtsverfahren ersparen. In der Tat hätten die wenigsten Überlebenden das Ende solcher langwierigen Prozesse noch erlebt. Dennoch war die Entschädigung unterschiedlichster Opfergruppen in verschiedenen Ländern ein recht kompliziertes Verfahren, das in Kooperation mit sieben internationalen „Partnerorganisationen“ umgesetzt wurde. Diese waren für die Antragsannahme, die Feststellung der Leistungsberechtigung und die Auszahlungen zuständig. Ihr jeweiliger Finanzrahmen war in den internationalen Verhandlungen vorab festgelegt worden.
Die individuellen Auszahlungen
Aus dem Gesamtfonds von über 4,6 Milliarden Euro zahlte die Stiftung EVZ Entschädigungen insbesondere an ehemalige KZ-Häftlinge und an deportierte mittel- und osteuropäische Zivilarbeiterinnen und Zivilarbeiter. Über 1,6 Millionen Überlebende erhielten einmalige Zahlungen, die je nach Herkunftsland und Schwere der Lagerbedingungen differierten.
KZ- und Ghetto-Häftlinge erhielten den Maximalbetrag von 7.669 Euro (Kategorie A), Inhaftierte in Arbeitserziehungslagern und sogenannten „anderen Haftstätten“ bekamen zwischen 3.068 und 7.669 Euro, Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter in der Industrie in der Regel 2.556 Euro (Kategorie B).
Die Partnerorganisationen konnten dank einer Öffnungsklausel im Rahmen ihrer finanziellen Mittel weitere Opfergruppen berücksichtigen. Im Rahmen der Öffnungsklausel erhielten unter anderem in der Landwirtschaft Eingesetzte und Kinderhäftlinge zwischen 536 und 2.235 Euro. Wenn die Betroffenen nach 1999 verstorben waren, hatten die Angehörigen Anspruch auf die Leistung. Gesonderte Entschädigungen wurden aus den weiteren Mitteln der Stiftung für Versicherungs-, Vermögens- und „sonstige Personenschäden“ gezahlt.
Tabelle
Übersicht: Individuell Entschädigte nach 2000
Keine Zahlungen erhielten Kriegsgefangene, sofern sie nicht in Konzentrationslagern inhaftiert waren. Dies galt auch für sowjetische Kriegsgefangene, die unter härtesten Bedingungen Zwangsarbeit leisten mussten, wenn sie nicht schon in den Wehrmachtslagern verhungert waren. Erst im Jahr 2015 beschloss der Bundestag eine Zahlung, die aber nur noch wenige Überlebende erreichte. Auch die 1943 gefangen genommenen italienischen Militärinternierten erhielten trotz ihrer späteren Einstufung als Zivilarbeiter und ihrer besonders schlechten Behandlung keinerlei Entschädigung. Mit ihren Klagen vor deutschen und europäischen Gerichten hatten sie ebenso wenig Erfolg wie die sowjetischen Kriegsgefangenen.
West- und südeuropäische Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter wurden nur anerkannt, wenn sie unter Haftbedingungen arbeiten mussten. Die meisten aus Frankreich, Belgien oder den Niederlanden Verschleppten erhielten daher keine Entschädigung. Menschen, die in ihrem eigenen Heimatland von den Deutschen zur Arbeit gezwungen worden waren, wurden nur teilweise in Tschechien, Polen und Belarus berücksichtigt.
Ebenfalls leer aus gingen die bereits vor 1999 Verstorbenen sowie diejenigen, die ihre Zwangsarbeit nach 65 Jahren nicht mehr nachweisen oder wenigstens glaubhaft machen konnten.
Historische Bedeutung
Der finanzielle Aspekt der Entschädigung war angesichts der bedrückenden Armut vieler älterer Menschen in Osteuropa für die Betroffenen überaus wichtig. Daneben haben die Debatte um die Entschädigung, das Nachweis- und Auszahlungs-Verfahren selbst sowie die folgenden Aktivitäten der Stiftung und anderer Initiativen (Begegnungsprogramme mit Überlebenden, Ausstellungen zum Thema Zwangsarbeit usw.) dazu beigetragen, die lange vergessenen Opfer der Zwangsarbeit wieder ins öffentliche Gedächtnis zu rufen, in ihren Heimatländern ebenso wie in deutschen Kommunen, Betrieben und der „großen Politik“.
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Rentenpolitischer Sprecher: Nach Reform gibt es Ghetto-Rente einfacher

„Der Deutsche Bundestag hat noch einmal gesetzlich nachgebessert, um die Zahlung von Ghetto-Renten zu vereinfachen“, sagt Peter Weiß, rentenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion. Und auch ohne Rentenanspruch gelte: Alle Ghetto-Arbeiter erhielten eine finanzielle Leistung.
Peter Weiß im Gespräch mit Tobias Armbrüster | 11.12.2012
Tobias Armbrüster: Es waren starke Vorwürfe, die wir gestern Morgen hier an dieser Stelle um diese Uhrzeit gehört haben: Vorwürfe gegen die Deutsche Rentenversicherung. Es ging um Rentenzahlungen für Arbeiter in jüdischen Ghettos in der Zeit des Dritten Reichs. Vor zehn Jahren hat der Bundestag beschlossen, diese Ghetto-Arbeiter, wenn sie heute noch leben, haben Anspruch auf eine deutsche Rente. Aber nach diesem Beschluss wurden dann fast alle der gestellten Anträge abgelehnt – oft wegen geringer Formfehler und vielleicht auch, wie Stephan Lehnstaedt vom Deutschen Historischen Institut in Warschau gestern Morgen hier erklärt hat, vielleicht auch, weil die Sachbearbeiter wenig Ahnung haben von den Arbeitsverhältnissen im Dritten Reich.
O-Ton Stephan Lehnstaedt: „Die Rentenversicherung hat 2002, na ja, insgesamt acht Bücher gelesen. Und sie hat gedacht, dass sie damit wüsste, wie Holocaust, wie Leben, Arbeit in Ghettos funktioniert. Und das führt dann zum Beispiel zu so absurden Schlussfolgerungen, dass die Rentenversicherung lange Jahre von 400 Ghettos in Osteuropa ausgegangen ist, obwohl wir Historiker etwa 1150 kennen.“
Armbrüster: Soweit der Historiker Stephan Lehnstaedt gestern Morgen hier in diesem Programm. Gestern hat sich auch der Sozialausschuss des Deutschen Bundestages in einer Anhörung mit dem Thema befasst.
Und am Telefon ist jetzt Peter Weiß, der rentenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag. Schönen guten Morgen, Herr Weiß.
Peter Weiß: Guten Morgen.
Armbrüster: Herr Weiß, sind die deutschen Behörden mit der Auszahlung der Ghetto-Renten überfordert?
Weiß: Die rechtliche Vorschrift für die sogenannte Ghetto-Rente ist sehr kompliziert. Und deswegen hat der Deutsche Bundestag noch einmal gesetzlich nachgebessert, um die Zahlung von Ghetto-Renten zu vereinfachen. Daraufhin ist es das auch dann in den meisten Fällen gelungen, dass entsprechende Anträge auch positiv beschieden worden sind. Allerdings gibt es im deutschen Sozialrecht eine Vorschrift allgemeiner Art, dass nämlich Rentenansprüche nur vier Jahre rückwirkend geltend gemacht werden können. Das gilt übrigens für andere Sozialleistungen auch. Und daran entzündet sich jetzt der neue Streit. Also der Streit ist nicht die Frage, haben die Menschen, die einen Anspruch haben, einen Zugang zu dieser Ghetto-Rente – den haben sie –, sondern wie lange rückwirkend wird diese Ghetto-Rente ausbezahlt.
Armbrüster: Aber Vorschrift hin oder her: Kann sich Deutschland das leisten, ehemalige jüdische Ghetto-Arbeiter so zu behandeln?
Weiß: Also, ich wiederhole noch einmal: Ghetto-Arbeiter haben, wenn sie die Bedingungen des Gesetzes erfüllen, den Zugang zur Ghetto-Rente. Den bekommen sie auch genehmigt. Die Frage ist jetzt, die aufgeworfen worden ist in der jüngsten Zeit, nachdem ein Urteil des Bundessozialgerichts ergangen ist, ob alle Ghetto-Rentner auch ab der Gesetzesnorm von 1997 an eine Ghetto-Rente beziehen können.
Armbrüster: Warum soll das denn nicht so sein?
Weiß: ..., weil es im Sozialrecht die eindeutige Vorschrift gibt, dass nur vier Jahre rückwirkend geltend gemacht werden kann. Und das hat nun folgende Bewandtnis: Finanziell ist das letztlich kein großer Unterschied, weil wenn vier Jahre rückwirkend die Rente berechnet wird, gilt ein sogenannter höherer Zugangsfaktor – das ist auch ein rentenrechtlicher Begriff –, der dazu führt, dass sie eine höhere monatliche Rente ausbezahlt bekommen im Vergleich zu jemand, der schon seit ‚97 eine Rente bezahlt bekommt. Wenn wir jetzt speziell für die Ghetto-Rentner diese allgemeine Vorschrift des Sozialrechts aufheben würden, müssten wir diese, nur vier Jahre rückwirkend erfolgten Ghetto-Rentenzahlungen aufheben, diese betreffenden Personen auffordern, das Geld wieder zurückzuzahlen. Und ihnen stattdessen aber eine Nachzahlung für eine länger zu gewährende Rente geben.
Armbrüster: Das heißt, diese Zahlungen werden zurückgehalten für die jüdischen Ghetto-Arbeiter, diese ehemaligen, weil es zu teuer ist für Deutschland?
Weiß: Nein, überhaupt nicht! Nein, da haben Sie mich völlig falsch verstanden! Wenn man diese Rückwirkungsfrist für die Ghetto-Rentner aufheben würde, müsste man die Renten für diese Ghetto-Arbeiter neu berechnen, indem man ihnen zunächst einmal Geld, was man ihnen schon ausbezahlt hat, wieder zurückfordert, um ihnen anschließend aber über einen längeren Zeitraum eine Rente auszubezahlen. Und da haben die Fachexperten gestern in der Anhörung, glaube ich, zurecht vorgetragen: Das ist ein Vorgang, den ein nun mittlerweile hochbetagter Mensch, der in einem Ghetto eine schlimme Vergangenheit hinter sich hat, erst recht nicht verstehen wird.
Armbrüster: Warum kann man dann keine Ausnahme machen?
Weiß: Natürlich kann man eine Ausnahme machen. Aber die Frage ist: Welche Folge hat die Ausnahme. Die Ausnahme – das habe ich Ihnen gerade dargestellt – führt dazu, dass ich von den betreffenden Personen erst einmal Geld wieder zurückfordern muss, um ihnen anschließend eine längere Rente auszubezahlen. Das ist so widersinnig, dass die meisten Fachexperten zurecht gesagt haben, das kann man eigentlich den Menschen nicht zumuten. Und deswegen sind wir gestern aus dieser Anhörung ehrlich gesagt mit ein bisschen Ratlosigkeit zurückgeblieben, angesichts der unterschiedlichen Vorschläge, die uns die Fachexperten vorgetragen haben.
Armbrüster: Warum kann man denn diesen höchst bürokratischen Vorgang nicht einfach umgehen und sagen, wir verzichten auf die Rückzahlung der Antragsteller und zahlen stattdessen den Fehlbetrag direkt aus?
Weiß: Den Fehlbetrag können Sie letztlich nur dann exakt errechnen, wenn Sie wüssten, wie lange eine entsprechende Person lebt. Und deswegen ist gestern der Vorschlag gemacht worden, ob man nicht einfach einen Pauschbetrag ausbezahlt, also sagt, für diejenigen, denen wir leider nur noch vier Jahre rückwirkend die Rente bezahlen können, gewähren wir einen zusätzlichen pauschalen Ausgleichsbetrag. Das war der zweite Vorschlag, der gemacht worden ist und den ich auch glaube, den man ernsthaft bedenken sollte. Allerdings gibt es wieder Vertreter der anderen Seite, die sagen, nein, wir sind der Auffassung, dass dieses komplizierte Berechnungsverfahren durchgeführt werden muss. Also gestern standen etwa fifty fifty die Vorschläge, Ausnahmeregelung im Rentenrecht zu machen oder pauschale Abgeltung, gegeneinander.
Armbrüster: Herr Weiß, es geht bei diesen Fällen noch um ein ganz anderes Problem. Zehntausende von Anträgen wurden in den vergangenen Jahren abgelehnt, oft zu Unrecht, wie wir gestern vom Historiker Stephan Lehnstaedt und auch in vielen anderen Berichten vorher gehört haben. Müsste man da nicht noch einmal in eine Revision gehen?
Weiß: Die Revision ist ja erfolgt und sie hat ja die Auszahlung der Ghetto-Renten dann auch anschließend vereinfacht, sodass viele abgelehnte Anträge, indem sie neu gestellt worden sind, bewilligt worden sind.
Armbrüster: Es bleibt aber dabei, dass der Großteil der gestellten Anträge abgelehnt wurde.
Weiß: Das kann man für die neueren Anträge nicht mehr sagen. Es ist so, dass ja gerade weil wir diese Schwierigkeit haben, diese Ghetto-Rente jetzt nachträglich richtig zu berechnen, ohnehin der Bund eine Ausgleichsleistung genereller Art eingeführt hat, die aus einem Fonds bezahlt werden. Und alle diejenigen, die ihre Ghetto-Renten bewilligt bekommen haben, wie diejenigen, deren Ghetto-Rentenantrag abgelehnt werden musste, erhalten diesen Ausgleichsbetrag. Zu gut Deutsch, um es kurz zusammenzufassen: Für alle, die im Ghetto gearbeitet haben, gibt es eine finanzielle Leistung der Bundesrepublik Deutschland.
Armbrüster: ..., sagt Peter Weiß, der rentenpolitische Sprecher der Unionsfraktion. Wir sprachen mit ihm über die Kontroverse um die Auszahlung von Renten an ehemalige jüdische Ghetto-Arbeiter. Besten Dank, Herr Weiß, für das Gespräch.
Weiß: Ich danke Ihnen auch.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.
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Bundestags-Sozialausschuss berät über Renten für Getto-Arbeiter

Deutschland beschäftigte im Zweiten Weltkrieg neben Zwangsarbeitern auch sogenannte Getto-Arbeiter, für die teils Rentenbeiträge gezahlt wurden. Bis heute haben nur Wenige Rentenleistungen erhalten. Der Historiker Stephan Lehnstaedt sieht darin geschichtliche Unkenntnis und finanzielle Gründe.
Das Gespräch führte Doris Simon | 10.12.2012
Doris Simon: Die deutsche Wirtschaft im Zweiten Weltkrieg war in vielfacher Hinsicht Kriegswirtschaft. Sie produzierte für den Krieg, sie produzierte in den Gebieten, die die Wehrmacht besetzt hatte, und sie setzte, um diese Produktion in Gang zu halten, Menschen aus allen von Deutschland besetzten Gebieten ein: KZ-Häftlinge, Zwangsarbeiter und Menschen, die in den von den Deutschen oder ihren Vasallen eingerichteten Gettos lebten. Die Arbeiter im Getto bekamen in aller Regel keinen Lohn für ihre Arbeit in Fabriken und Werkstätten, meistens aber etwas mehr zu essen – für viele der vom Tod bedrohten Menschen ein guter Grund, sich zur Arbeit zu melden. Das alles hatte auch seine perverse Ordnung, denn es gab Gesetze und Vorschriften und oft Sozialabgaben, die in die deutsche Rentenversicherung flossen. Aber es dauerte mehr als ein halbes Jahrhundert, bis Deutschland den Menschen, die im Getto gearbeitet hatten, auch einen Rentenanspruch einräumte. Allerdings – auch zehn Jahre später erhalten – die allermeisten dieser Anspruchsberechtigten keine Rente für ihre Arbeit im Getto. Mit diesem Problem befasst sich heute der Sozialausschuss des Bundestages.
Vor dieser Sendung habe ich mit Dr. Stephan Lehnstaedt vom Deutschen Historischen Institut in Warschau gesprochen. Er ist Gutachter bei der heutigen Anhörung des Sozialausschusses des Deutschen Bundestages und befasst sich seit vielen Jahren mit der Frage der Getto-Renten. Ihn habe ich gefragt: Warum, wenn es seit zehn Jahren ein deutsches Gesetz gibt, das die Auszahlung von Renten für Menschen vorsieht, die in Gettos gearbeitet haben für deutsche Unternehmen, warum bekommen bis heute so wenige Betroffene tatsächlich das Geld?
Stephan Lehnstaedt: Die Schwierigkeiten sind nicht unbedingt in einem Satz zusammenzufassen. Grundsätzlich liegt es daran, dass die damaligen Bedingungen in den Gettos von den Rentenversicherern und auch von den Sozialgerichten, ja, man kann fast sagen, in weiten Teilen ignoriert wurden. Und das führte einfach dazu, dass die Antragsteller oft für unglaubwürdig erachtet wurden und man gesagt hat, man kann ihnen keine Rente zahlen.
Simon: Was meinen Sie damit, wenn Sie sagen, die wurden nicht beachtet, die damaligen Zustände?
Lehnstaedt: Ich meine damit, dass die Rentenversicherung sich nicht hat von Historikern beraten lassen, keine Historiker gefragt hat, wie denn damals die Verhältnisse in den Gettos waren. Das heißt zum Beispiel, die Rentenversicherung hat 2002, na ja, insgesamt acht Bücher gelesen und sie hat gedacht, dass sie damit wüsste, wie Holocaust, wie Leben, Arbeit in Gettos funktioniert. Und das führt dann zum Beispiel zu so absurden Schlussfolgerungen, dass die Rentenversicherung lange Jahre von 400 Gettos in Osteuropa ausgegangen ist, obwohl wir Historiker etwa 1150 kennen.
Simon: Um was für Summen geht es da eigentlich, dass wir uns das klar machen? Um wie viele Menschen, die potenziell infrage kommen, weil sie im Getto gearbeitet haben – wie gesagt: nicht Zwangsarbeit, sondern freiwillig im Getto zur Arbeit gegangen sind: Sei es, weil es da eben ein bisschen mehr zu essen gab, oder weil es vielleicht da auch besser geheizt war als daheim –, wie viele sind das?
Lehnstaedt: Wir hatten bis etwa 2005 – das war die erste Runde mit Anträgen – etwa 70.000 Anträge. Und es sind dann in den letzten Jahren noch mal etwa zehn bis 15.000 dazugekommen. Und diese Menschen, für die geht es um eine Rente, die etwa 150, vielleicht 200 Euro im Monat beträgt, für die Zeit, die sie im Getto gearbeitet haben.
Simon: Das heißt, da kommen aber doch einige Summen zusammen, wenn man die Anträge positiv bescheiden würde?
Lehnstaedt: Ja, natürlich. Wenn man alle Anträge positiv bescheidet – und es kommt hier die Besonderheit hinzu, dass die Renten rückwirkend ab 1997 gezahlt würden –, reden wir über Summen von etwa 1,5 bis zwei Milliarden Euro, die von der Deutschen Rentenversicherung zu zahlen wären.
Simon: Sie haben ja eingangs beschrieben, dass die Versicherungen in den Fragebögen, die sie den Antragstellern zukommen ließen, eben nicht auf die Umstände der Zeit eingegangen sind, dass zum Beispiel man eigentlich in diesen Fragebögen auch falsche Angaben hätte machen müssen, um überhaupt berechtigt zu sein. Will sagen: Wenn man ehrlicherweise zugab, ja, es gab Bewachung, und nein, ich habe kein Geld bekommen, sondern nur ein bisschen mehr zu essen oder nur Brot, dann war man nach den ersten Kriterien schon durchgefallen bei der Rentenversicherung. Nach Ihrer Erfahrung als Historiker und Gutachter: War das eine Methode, um vielleicht die Zahl der Antragsteller zu reduzieren, oder ist die Rentenversicherung da nur naiv vorgegangen?
Lehnstaedt: Also ich möchte hier nicht mit Unterstellungen arbeiten. Ich glaube, dass das absichtlich war. Das weiß ich nicht. Ich glaube, man hat – wie soll ich sagen? – ignorant gehandelt, einfach deswegen, weil man sich nicht darüber klar war, wie denn so Fragebögen ausgefüllt werden. Jemand, der im Getto gearbeitet hat, na ja, selbstverständlich wurde er bewacht. Wir reden hier über ein Getto, und in einem Getto geht es natürlich darum: Dort werden Juden eingesperrt, damit sie nicht weglaufen. Natürlich gibt es Bewachung! Wenn wir über Bezahlung, Entlohnung reden, dann reden wir natürlich nicht, was irgendwie angemessen wäre, aber wir reden davon, dass zum Beispiel ein Stück Brot haben einfach den Unterschied macht zwischen überleben und verhungern, und dass natürlich deswegen der Wert von Ernährung für Arbeit gar nicht hoch genug eingeschätzt werden kann.
Simon: Viele von diesen ehemaligen Getto-Arbeitern sind ja längst gestorben und darunter inzwischen leider auch viele der Antragsteller. Gibt es eigentlich, Herr Lehnstaedt, aus Ihrer Sicht irgendeine Lösung, die sich jetzt rasch umsetzen lässt, damit nicht noch mehr sterben, ohne je eine Rentenzahlung erhalten zu haben?
Lehnstaedt: Grundsätzlich gibt es natürlich die Möglichkeit zu pauschalen Entschädigungsleistungen, wo man einfach sagt, jeder, der einen Antrag gestellt hat, kriegt Geld. Das geht schnell, ist unbürokratisch, ist aber auch eben sehr pauschal und schon alleine deswegen ungerecht, weil den Leuten ja ihr Anspruch auf eine Arbeitsrente, für die sie tatsächlich gearbeitet haben, damit verwehrt wird. Und deswegen scheint mir, dass eine Lösung im Rentenrecht gesucht wird, wesentlich sinnvoller. Das ist ein bisschen komplizierter, aber es hat letztlich zur Folge, dass jüdische Arbeiter auch wie deutsche Arbeiter behandelt werden. Das heißt, im Grunde reden wir hier über eine Aufhebung der Nürnberger Gesetze, also der Rassendiskriminierung. Wenn wir weiter Entschädigungszahlungen leisten, natürlich: Das hilft den Menschen schon auch. Aber wir behandeln sie wieder nur als Opfer, die eine Entschädigungszahlung bekommen, weil sie im Getto waren, weil sie Juden waren, und nicht, weil sie gearbeitet haben.
Simon: Sehen Sie dafür eine Bereitschaft im Bundestag, diesen Weg mit Ihnen zu gehen?
Lehnstaedt: Ich möchte vorher tatsächlich abwarten, wie sich die Anhörung entwickelt. Aber wenn man aus dem bisherigen Vorgehen Rückschlüsse zieht, dann ist das vielleicht nicht zu erwarten, denn seit diesem Gesetz 2002, diesem Gettorenten-Gesetz, das der Bundestag ja auch einstimmig beschlossen hat, ist sehr viel schief gelaufen und tatsächlich hat der Bundestag wenig nachkontrolliert, vor allem aber die Bundesregierung – und zwar egal, ob SPD oder CDU regiert haben – auch immer sehr stark gemauert und wollte einfach nicht zahlen, weil es eben teuer ist, weil man immer fürchtet, dass andere Opfergruppen auch Ansprüche anmelden könnten. Und insofern vermute ich, dass eher eine billige Lösung gewählt wird. Vielleicht verzichtet man sogar ganz auf Zahlungen, das weiß ich nicht.
Simon: Das war Dr. Stephan Lehnstaedt vom Deutschen Historischen Institut in Warschau. Er ist Gutachter bei der heutigen Anhörung des Sozialausschusses des Deutschen Bundestages zur Frage der Gettorenten. Herr Dr. Lehnstaedt, vielen Dank für das Gespräch.
Lehnstaedt: Ich danke Ihnen.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.
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„Es fehlt noch eine Lebensbescheinigung“

57.000 Holocaust-Überlebende haben eine Ghetto-Rente beantragt. Fast die Hälfte der Anträge kommt aus Israel. Ihre Ansprüche erheben sie für Arbeiten im Dritten Reich, für die sie als Juden keine Rentenbeiträge zahlen durften.
Von Sebastian Engelbrecht | 03.04.2011
Sie wohnt in Kirjat Jam, zehn Kilometer nördlich von Haifa am Mittelmeer. Es ist eine Stadt aus Plattenbauten, aus anonymen Betonquadern. Dieser Ort könnte sich auch irgendwo in Osteuropa befinden, in Litauen, in der Ukraine oder in Rumänien. Bronja Izak, 84 Jahre alt, hat den Rollator losgelassen und mit Mühe auf dem Cord-Sofa Platz genommen. Sie hat kurze rote Haare, trägt eine dunkelblaue Trainingsjacke. Es ist ein kalter, regnerischer Tag. Bronja sieht zum ersten Mal seit 66 Jahren einen Deutschen, und – wie später zu erfahren ist – fragt sie sich in diesem Moment, „ob sie das überlebt“. Bronja Izak zieht ein braunstichiges Familienfoto aus den 30er-Jahren aus einem schwarzen Plastiktäschchen:
„Das ist meine Mutter, und das ist mein Bruder, und das ist mein Bruder, der war in Deutschland auch, und der war in Deutschland, und der war in Deutschland und der und ich – das bin ich.“
Die Mutter und drei Geschwister wurden von den Deutschen während der Shoah ermordet, Bronja Izak überlebte das Ghetto. Mit ihr überlebten zwei Brüder.
„Dieser gestorben, und der ist gestorben, jetzt bin ich geblieben allein. Einer allein.“
Bronja Izak wünscht sich nichts sehnlicher als einen Menschen, der sie besucht. Eine Pflegerin, die Zeit hat, mit ihr spazieren zu gehen. Drei Mal in der Woche kommt eine Frau, die für sie einkauft und kocht, für jeweils zwei Stunden, vom Staat bezahlt. Aber Bronja Izak will nicht nur versorgt werden. Sie will leben. Wenn die Ghetto-Rente aus Deutschland endlich käme, könnte sie sich die Besuche eines Pflegers leisten. Ohne die Zusatzrente geht es nicht. Die 400 Euro Mindestrente vom Staat Israel und die 290 Euro Rente für Überlebende des Holocaust reichen nur für Miete, Essen und Kleidung. Zweieinhalb Jahre hat Bronja Izak im jüdischen Ghetto Schaulai in Litauen gearbeitet, in den Jahren 1941 bis 43, bevor sie ins Konzentrationslager Stutthof deportiert wurde.
„Ich habe Kartoffeln ausgelesen, im Torf gearbeitet, wohin man mich schickte. Jeden Tag was anderes. Schnee habe ich geräumt, alles das habe ich gemacht.“
Es war keine Zwangsarbeit, sondern freiwillige Arbeit, gegen Entgelt, in einem vom Deutschen Reich besetzten Land. Für diese Arbeit hat Bronja Izak einen Rentenanspruch, auch wenn sie als Jüdin damals natürlich in keine Rentenkasse einzahlen durfte. Nach dem deutschen „Gesetz zur Zahlbar-Machung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto“ aus dem Jahr 2002 hat Bronja Izak vor einem Jahr ihre Rente beantragt. Zuständig für Anträge aus Israel ist die Deutsche Rentenversicherung im Rheinland. Im Januar meldete der „Spiegel“, immer noch warteten 50.000 Überlebende auf ihre Ghetto-Rente, 9000 Vorgänge seien noch nicht bearbeitet. Die Deutsche Rentenversicherung dementierte sofort. Ihr Direktor Axel Reimann verwahrte sich gegen den Vorwurf einer „bürokratischen Verschleppungstaktik“. Auch Andreas Storm, Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium, hält dagegen:
„Die Behauptung, es seinen Fälle nicht bearbeitet worden, ist definitiv falsch. Die Rentenversicherungsträger haben hier in den vergangenen Monaten wirklich in sehr beachtlicher Weise gearbeitet. Es geht ja darum, dass es hoch betagte Menschen sind, wo wir wirklich alles unternehmen müssen, dass sie so schnell wie möglich die Leistungen bekommen können, und deshalb ist es in den letzten Monaten gelungen, bei einer sehr, sehr großen Zahl von Menschen auch eine positive Rentenbescheidung vornehmen zu können.“
Insgesamt, sagt Storm, hätten 57.000 Holocaust-Überlebende die Ghetto-Rente beantragt. Fast die Hälfte der Anträge, nämlich 26.000, kämen aus Israel. Davon, so Storm, seien bereits 20.000 Fälle „abgeschlossen“. 10.000 ehemalige Ghetto-Arbeiter, die heute in Israel wohnen, erhielten bereits ihre Rente. Bleiben noch 6000 Anträge allein in Israel ohne Antwort von der Deutschen Rentenversicherung. Die Langsamkeit der deutschen Rentenbürokratie gefiel auch der israelischen Regierung nicht. Nach Informationen des „Spiegel“ setzte die israelische Regierung das Thema auf die Tagesordnung bei den deutsch-israelischen Regierungskonsultationen am 31. Januar in Jerusalem, um zu protestieren. Aber nach außen hin gibt sich Israel zufrieden. Aharon Mor, zuständiger Regierungsdirektor im Büro von Ministerpräsident Netanjahu, findet freundliche Worte.
„Der Vizeminister Andreas Storm auf der anderen Seite ist sehr kommunikativ, sehr aktiv, initiiert viel. Unsere Sozialversicherung arbeitet gut mit der deutschen Sozialversicherung zusammen. Das wird immer schneller und effektiver, und es geht gut voran. Gleichzeitig wollen wir aber auch, dass dieses ganze Projekt so schnell wie möglich abgeschlossen wird, weil die Ghettoarbeiter uns schon fast unter den Händen wegsterben, in sehr schneller Folge.“
Die deutsche Bürokratie war nicht von Anfang so kooperativ wie in diesen Monaten. In den ersten Jahren nach Erlass des Ghetto-Renten-Gesetzes von 2002 erhielten 90 Prozent der Antragsteller negative Bescheide. Die Deutsche Rentenversicherung verlangte Belege über die geleistete Arbeit. Belege, die fast kein Mensch erbringen kann, der die Wirren des Weltkriegs – noch dazu im Ghetto – überlebt hat. Zudem sollten nach dem Willen der Behörde nur die Ghetto-Arbeiter Renten bekommen, die über 16 Jahre alt waren. Dabei gehörte Kinderarbeit in den Ghettos zum Alltag. Noach Flug, Vorsitzender des Dachverbandes für Organisationen der Holocaust-Überlebenden, geboren im polnischen Lodz, erinnert sich an das Verhalten der deutschen Rentenbehörden.
„Es war ein gewisser Unwillen [der deutschen Rentenbehörden] – jedenfalls wurde so argumentiert: Du hast ein ganzes Leben bezahlt, und dann bekommst Du eine Rente. Aber die Leute, die in den Ghettos waren, konnten nicht bezahlen. Und auch die Betriebe haben ihren Anteil nicht bezahlt. Weil das die Nürnberger Gesetze waren, dass die Juden weniger waren als Untermenschen.“
Erst im Jahr 2009, nach einer Welle von Widersprüchen und Klagen, kam die Wende. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts muss das Gesetz nun liberaler ausgelegt werden. Der Direktor der Deutschen Rentenversicherung, Axel Reimann, sicherte Noach Flug vor einem halben Jahr die Bearbeitung der Anträge im Expresstempo zu:
„Ich hatte ein Treffen mit dem Generaldirektor der deutschen Sozialversicherung, und er hat gesagt, er macht alles, um alle Anträge zu prüfen und hat versprochen, dass man bis Ende 2010 alle Anträge beantworten wird.“
Aber die Wirklichkeit sieht Monate danach für viele immer noch anders aus.
„Ich hab keine Kraft, ich kann schlecht gehen. Ich brauche ein bisschen Hilfe. Ich kann nicht raus. Ich würde so gern etwas Luft schnappen. Diesen Fuß hab ich mir schon gebrochen, die Hand habe ich mir gebrochen. Ich falle hin.“
Bronja Izak zieht ihren rechten Strumpf aus. Zum Vorschein kommt ein verkrüppelter Fuß – die Folge von Erfrierungen, die sie im KZ Stutthof erlitten hat. Frau Izak braucht endlich einen Begleiter, der mit ihr spazieren geht, den sie von der Ghetto-Rente bezahlen kann. Aber der Weg dahin ist lang. Im August 2010 erhielt sie einen Brief von der Deutschen Rentenversicherung im Rheinland. Es fehlten nur noch eine „Lebensbescheinigung“ und die sogenannte „Zahlungserklärung“. Dann könne die Rente ausgezahlt werden. Frau Izak schrieb am 23. November 2010 zurück nach Düsseldorf:
Sehr geehrte Damen und Herren, verzeihen Sie die Störung, aber ich habe an Sie meine Vordrucke im Juli 2010 geschickt und keine Nachricht bekommen. Ich habe Ihnen auch meine aktuelle Lebensbescheinigung geschickt. Ich warte mit Ungeduld auf positive Entscheidung meiner Angelegenheit. Ich danke im Voraus.
Zwei Wochen später landete ein Schreiben der deutschen Renten-Bürokraten im Briefkasten von Bronja Izak, im Plattenbau-Viertel von Kirjat Jam. Es ist datiert auf den 30. November 2010.
Kommt derjenige, der eine Sozialleistung beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und wird hierdurch die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert, kann der Leistungsträger ohne weitere Ermittlungen die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen, soweit die Voraussetzungen der Leistung nicht nachgewiesen sind (§ 66 SGB I). Mit Schreiben vom 17.8.2010 haben wir Sie gebeten, die folgenden Unterlagen vollständig ausgefüllt und gegebenenfalls bestätigt bei uns einzureichen: Lebensbescheinigung; Zahlungserklärung. Dieser Bitte sind Sie bisher nicht nachgekommen.“
Ein zweites Mal schickte Bronja Izak den Nachweis nach Düsseldorf, dass sie immer noch lebt, dazu die die „Zahlungserklärung“ mit ihrer Kontonummer in Israel. Am 20. Januar schrieb die Düsseldorfer Rentenbehörde zurück, es fehle immer noch eine „Zahlungserklärung“. Bronja Izak schickte das Papier zum dritten Mal nach Deutschland. – Jeder Briefwechsel bedeutet für sie eine große Anstrengung. Die „Lebensbescheinigung“ musste sie mehrmals mühevoll und persönlich bei der Vertretung des israelischen Innenministeriums in Haifa besorgen. Von Bronja Izaks langwierigem Briefwechsel mit der Deutschen Rentenversicherung zeigte sich selbst Staatssekretär Andreas Storm vom Bundesarbeitsministerium erschüttert.
„Ein solcher Fall, der darf eigentlich nicht auftreten, deshalb würde ich Sie auch bitten, uns den Vorgang noch mal zu geben.“
Auf einmal ging es ganz schnell. Einen Tag nach dem Interview mit Staatssekretär Storm, am 16. März, bewilligte die Deutsche Rentenversicherung Bronja Izaks Rente.
Der Mann, der Bronja Izak schon früher hätte helfen könnte, heißt Chaim Kurt Sternschuss. Er ist 80 Jahre alt und arbeitet immer noch, als Angestellter der „Vereinigung für Rentenberechtigte aus der Bundesrepublik Deutschland“. Sternschuss wurde in Tschernowitz geboren, das früher in Österreich und heute in der Ukraine liegt. Als 11-Jähriger kam er ins Ghetto, arbeitete auf Zuckerrüben- und Tabakfeldern. Sternschuss selbst bekommt eine Ghetto-Rente. Seit 24 Jahren stellt der frühere Direktor einer Bankfiliale in Israel auch für andere die Anträge auf die verschiedenen Renten für Holocaust-Überlebende – natürlich gegen Honorar. Chaim Kurt Sternschuss weiß alles über Fristen, zuständige Ämter in Deutschland und Israel, über die Voraussetzungen für einen Antrag und welche Belege man erbringen muss.
„Hier ist ein Antrag, der gestellt wurde Ende 2010, im November. Er wurde im Oktober eingereicht, im November wurden alle Unterlagen nachgesandt, und dabei blieb es. Wir haben bekommen die verschiedenen Formulare, haben sie wieder ausgefüllt zusammen mit dem Antragsteller, und dabei blieb es. Wir hörten nichts über diese Sache. Wir haben viele solche.“
Die monatliche Ghetto-Rente falle ganz unterschiedlich aus, berichtet Sternschuss. Mancher Antragsteller bekomme 45 Euro monatlich, andere 300 Euro im Monat. Die Ghetto-Rente ist das jüngste und vielleicht letzte Kapitel in der Geschichte der Entschädigung der Holocaust-Opfer. Es besteht ein Gewirr der Behörden und Zuständigkeiten für die Entschädigung: von Freiheitsentzug, von Gesundheitsschäden, von Zwangsarbeit – und sogenannter „freiwilliger Arbeit“ bei der Ghetto-Rente. In Israel leben heute noch 200.000 Überlebende. 125.000 von ihnen bekommen die unterschiedlichsten Spezial-Renten, zum Teil direkt aus Deutschland, zum Teil über israelische Behörden. In dem Gewirr spielt auch der Staat Israel eine – nicht immer rühmliche – Rolle. Denn nach dem Wiedergutmachungsabkommen von 1953 war für die Entschädigung nicht-deutscher Überlebender Israel zuständig. Die israelischen Behörden zahlen bis heute Entschädigungsrenten – aus Geldern, die sie aus Deutschland erhalten haben. Wer seinen Antrag zu spät stellte oder nach dem Stichdatum Oktober 1953 nach Israel eingewandert war, bekam jahrzehntelang überhaupt keine Entschädigung. Erst vor vier Jahren, im Jahr 2007, reagierte die israelische Regierung auf diesen Missstand. Der Vorwurf stand im Raum, der Staat Israel habe sich auf Kosten der Holocaust-Opfer bereichert.
Schließlich reagierte die Regierung auf Protestdemonstrationen bettelarmer Shoah-Überlebender. Die Israelis, die in keine Renten-Kategorie passen, bekommen jetzt eine Entschädigung in Höhe von 200 bis 300 Euro monatlich vom Staat Israel ausbezahlt – zusätzlich zur üblichen Altersrente. Zudem gilt das Urteil der staatlich eingesetzten Kommission um die Richterin Dalia Dorner. Danach muss eine israelische Überlebenden-Zusatzrente mindestens 75 Prozent der entsprechenden deutschen Überlebendenrente betragen. Aharon Mor, zuständiger Regierungsdirektor im Büro von Ministerpräsident Netanjahu sieht die Versäumnisse des Staates:
„Es wurde also viel getan – gleichwohl sagen manche, das sei nicht genug. Ja, ich glaube, dass mehr getan werden muss, und es ist unser großer Stolz, als Mitarbeiter der Regierung alle Schritte zu unternehmen, um den Überlebenden zu helfen und sie zu unterstützen.“
Dennoch leben immer noch ein Drittel der Shoah-Überlebenden in Israel nach Angaben von Mor unter dem Existenzminimum. Der Staat Israel hat auf diesen Missstand reagiert. Die Betroffenen bekommen die Krankenversorgung und Medikamente mittlerweile fast umsonst, Wasser und Strom zu ermäßigten Preisen. Am Ende treffen wir doch noch einen Mann, dem – wie es scheint – geholfen ist. Er heißt Chaim Bendersky und ist 84 Jahre alt. Er stammt aus der Ukraine und arbeitete im moldawischen Ghetto von Ribnica. Bendersky striegelte Pferde, schleppte Steine und Sand. Seit 20 Jahren lebt er in Israel. Auch er musste fast zwei Jahre warten, bis die Rente aus Deutschland kam. Heute erhält er jeden Monat 331 Euro Ghetto-Rente. Auf die Frage, ob er zufrieden sei, bedankt sich Chaim Bendersky. Ihm stehen die Tränen in den Augen.
„Danke! Ich bin sehr zufrieden. Ich kann es mir leisten, mich am Toten Meer zu erholen. Ich habe genug Geld für Lebensmittel, Erholung, fürs Theater. Ich bin sehr dankbar, das ist wunderbar.“
Die Rente aus Deutschland bedeutet nicht nur eine materielle Hilfe, sondern auch eine Anerkennung für die geleistete Arbeit. Wie wichtig Anerkennung ist, weiß Noach Flug, der Mann aus Lodz, Sprecher der Überlebenden in Israel.
„Das war sehr wichtig. Die Entschädigung war sehr wichtig für viele Leute, die überlebt haben. Man hat die beraubt. Die hatten niemanden. Die konnten jahrelang nicht lernen. Die haben sehr gelitten, und die hatten Gesundheits- und [andere] Schwierigkeiten, und für die Leute war es wichtig, dass sie eine Rente bekommen haben. Aber ich glaube, es war auch wichtig für Deutschland, dass man anerkannt hat, dass das ein anderes Deutschland ist als Nazi-Deutschland.“
Es bleibt ein bitterer Nachgeschmack. Bronja Izak aus der Plattenbaustadt Kirjat Jam hat zu lange gewartet. Auf die Rente. Auf die Anerkennung ihrer Arbeit im Ghetto Schaulai. Auf die Frau, die mit ihr spazieren geht. Zu lange musste sie klagen:
„Warum geben sie mir nicht die Geld? Alle geben sie es, allen. Was haben wir gemacht, was nicht gut ist? Warum, soll ich sterben? Es kommt die Zeit zum Sterben, heute, morgen oder übermorgen. Ich bin doch schon 84 Jahre alt.“
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Die Deutschen, die Zwangsarbeiter und der Krieg

Im Jüdischen Museum in Berlin wird heute eine Wanderausstellung eröffnet. An verschiedenen Hörstationen erzählen 60 Betroffene den Besuchern von Zwangsarbeit – in der Rüstungsfabrik, in der Landwirtschaft, im Straßenbau.
Von Claudia van Laak | 27.09.2010
Die Räume sind abgedunkelt, die schwarz-weißen Fotos auf Glas gezogen, von hinten beleuchtet – ihre Wirkung wird dadurch noch stärker. Fotos aus dem Archiv des Nazihetzblattes „Der Stürmer“, aus tschechischen und russischen Archiven, private Fotos ehemaliger Zwangsarbeiter.
„Ich denke, es ist die wichtigste Ausstellung nach der Wehrmachtsausstellung aus den 1990er-Jahren, weil es ein Stück nationalsozialistischer Gesamtgeschichte in einer umfangreichen Dimension auffächert, wie es bislang noch nicht geschehen ist“,
sagt Cilly Kugelmann, Programmdirektorin des Jüdischen Museums Berlin. Fotos, Dokumente, wenige Videos, kaum Artefakte. Moderne Medien unterstützen, ohne eine Realität nachträglich zu inszenieren. Volkhard Knigge, Direktor der Stiftung Buchenwald:
„Sie werden in dieser Ausstellung nichts Pathetisches finden, Sie werden in dieser Ausstellung keine Moralkeule finden, oder einen erhobenen Zeigefinger. Wenn Sie etwas finden, dann – ich hätte fast gesagt – anteilnehmende Lakonie, im Sinne, das ist passiert, das mussten Menschen aus folgenden Gründen erfahren, aushalten und in ihrer Erinnerung auch damit irgendwie zurechtkommen.“
60 Schicksale von 20 Millionen haben die Kuratoren herausgegriffen, an den Hörstationen in der Mitte der Räume erzählen diese 60 den Besuchern von der Zwangsarbeit in der Rüstungsfabrik, in der Landwirtschaft, im Straßenbau. Von schlechten, aber auch guten Erfahrungen mit den Deutschen – der polnische Jude Marian Turski, Überlebender der Konzentrationslager Auschwitz und Buchenwald:
„Wenn ein deutscher Vormann ein Auge zudrückte, wenn wir nicht arbeiteten, wenn ein deutscher Meister ein Butterbrot so zurückließ, dass die anderen nicht merkten, dass wir es mitnahmen, das ist sehr wichtig. Die guten Taten sind noch in unserem Gedächtnis.“
Die Stiftung Erinnerung, Verantwortung, Zukunft hat die Ausstellung über Zwangsarbeit in der NS-Zeit initiiert und finanziert. Vorstand Günter Saathoff erhofft sich eine Debatte darüber, wie die deutsche Gesellschaft, sprich, jeder einzelne, mit den Zwangsarbeitern damals umgegangen ist.
„Die wichtigste Dimension, die wir in der Diskussion erwarten können, ist die, dass nachgewiesen wird, wie intensiv die gesamte deutsche Gesellschaft einbezogen war. Nicht nur die staatlichen Organe, nicht nur die Wehrmacht, nicht nur Einsatzgruppen, sondern dass es alltägliches Unrecht war, das geht einem im doppelten Sinne nach.“
Es ist eine Exposition über Opfer und Täter geworden, über Ursache und Wirkung. Und sie zeigt: Zwangsarbeit im NS-Staat war nicht einfach eine Begleiterscheinung des Kriegs. Volkhard Knigge:
„Es ist eine Ausstellung über die Tiefendurchdringung, die nationalsozialistische Tiefendurchdringung der deutschen Gesellschaft und den Rassismus als Kernbestandteil dieser Zwangsarbeit.“
Die auch das lange zähe Ringen um eine Entschädigung der Zwangsarbeiter thematisiert. Erst nach massivem politischem und gesellschaftlichem Druck und mehrerer Sammelklagen in den USA zeigte sich die deutsche Wirtschaft bereit, insgesamt 5,4 Milliarden Euro in den Zwangsarbeiterfonds einzuzahlen, aus dem 1,7 Millionen Überlebende eine Entschädigung erhielten. Der Historiker Jens-Christian Wagner erinnert daran, dass nicht alle Zwangsarbeiter berücksichtigt worden sind.
„Bis heute sind große Gruppen von Zwangsarbeitern, man denke an die sowjetischen Kriegsgefangenen und die italienischen Militärinternierten, nicht entschädigt worden.“
Bundespräsident Christian Wulff eröffnet heute Abend die Wanderausstellung im jüdischen Museum Berlin – nächste Station ist Warschau.
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Ehemalige Zwangsarbeiter

Zwischen sieben und elf Millionen Menschen aus der Sowjetunion wurden im Zweiten Weltkrieg in Deutschland zur Arbeit gezwungen. Nur rund zwei Millionen überlebten und kehrten zurück in die Sowjetunion. Viele der heute alten Leute leben in großer Armut und isoliert.
Von Mareike Aden | 23.09.2010
Der 87 Jahre alte Kusmin Tinkow weiß, wo er suchen muss: Seit Jahren liegt das Dokument des Roten Kreuzes in der Schublade seines Schreibtisches. Es bestätigt ihm das Recht auf Entschädigungszahlungen aus Deutschland. Die waren für den alten Mann eine wichtige Geste des deutschen Staates. Auf Russisch und auf Deutsch steht auf dem Papier, dass Kusmin Tinkow Zwangsarbeiter war. Er musste in Bremen und Cottbus Flugzeuge montieren, dann in Dortmund im Schacht arbeiten – drei lange Jahre.
„Die Zeit in Deutschland war sehr schwer, ich war ja noch ein Schuljunge. Immer musste ich arbeiten, arbeiten. Und zu essen gab es nichts.“
Kusmin Tinkow überlebte. Aber nach dem Krieg durfte er nicht zurück zu den Eltern nach Kursk, im heutigen Russland. Mit anderen ehemaligen Zwangsarbeiten wurde er von der eigenen Staatsführung gezwungen, in der Stadt Elektrostahl bei Moskau in einer der vielen Fabriken zu arbeiten.
„Wir wurden wie Staatsfeinde behandelt, denn wir hatten ja für die Faschisten gearbeitet. Ich musste wieder arbeiten und zu heiraten, das haben sie mir viele Jahre nicht erlaubt. Bis heute sieht man, dass ich Zwangsarbeiter war an einem Code in meinem Pass. Meine Brüder, die in der Roten Armee waren, kriegen 20.000 Rubel Rente – und ich nur 10.000 Rubel und die Lebensmittelpreise steigen täglich.“
10.000 Rubel – das sind knapp 250 Euro. Das reicht dem Witwer Tinkow, dessen einziger Sohn vor Jahren in einem Unfall starb, gerade zum Überleben.
Ordner mit handgeschriebenen Erinnerungen und Dankesbriefen von Zwangsarbeitern stehen im Moskauer Büro von Elizaveta Dschirikowa, Leiterin der staatsunabhängigen Stiftung Sostradanie – übersetzt „Mitgefühl“. Zunächst unterstützte Sostradanie Opfer des Stalin-Regimes. Als die deutsche, staatliche Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ vor zehn Jahren in Russland Partner suchte, weitete Sostradanie die Arbeit auf ehemalige Zwangsarbeiter und KZ-Häftlinge aus. Auch wenn die meisten Zwangsarbeiter, anders als viele der heimkehrenden Kriegsgefangenen, nicht gleich weiter in den Gulag geschickt wurden, sind auch sie Opfer der Stalin-Diktatur, sagt Dschirikowa.
„Alle, die für das faschistische Deutschland arbeiten mussten, galten als Volksverräter. Sie hatten auch lange nach Kriegsende kein Recht, in Moskau zu leben und bekamen nicht einmal einen Pass. Sie standen unter Geheimdienstbeobachtung und galten als hoffnungslose Fälle. Ich frage mich immer: Was hat die Sowjetführung nur in diesen Menschen gesehen, dass sie sie in ein solches Dasein gezwungen hat?“
Aber auch im heutigen Russland hat die Lage der ehemaligen Zwangsarbeiter alles andere als Priorität: Kürzlich berichtete das staatsunabhängige Nachrichtenmagazin „Russkii Newsweek“, dass die russische Regierung den staatseigenen, russischen Ableger der deutschen Zwangsarbeiterstiftung „Versöhnung und Verständigung“ bald schließen werde. Vor allem wolle man nicht für die laufenden Kosten aufkommen, so „Newsweek“. Die Stiftung habe allein 2010 umgerechnet 130.000 Euro Mietschulden für das Moskauer Büro angehäuft.
Deren ursprüngliche Aufgabe war es, die Entschädigungszahlungen aus Deutschland zu verteilen. Seit Ende der Auszahlungen im Jahr 2005 hat sie – ebenfalls aus Deutschland finanzierte – Hilfsprojekte für Zwangsarbeiter koordiniert und sei damit ein wichtiger soziale Treffpunkt geworden, sagt Jens Siegert, Leiter des Moskauer Büros der Heinrich Böll-Stiftung.
„Dieses ethische Moment, diesen Leuten, die lange gelitten haben, die jetzt alle relativ alt sind, viele von ihnen krank, das letzte Stück soziales Leben zu nehmen, das kann ich nicht verstehen. Man muss ja nur rechnen wie viele ehemalige Zwangsarbeiter es noch gibt und wie alt sie sind. Das heißt: Das ist keine Aufgabe für die Ewigkeit.“
Die Projekte künftig über russische Nichtregierungsorganisationen wie Memorial fortzusetzen, käme bei der russischen Regierung nicht gut an, befürchtet Siegert. Denn bisher liefen alle Programme auf zwischenstaatlicher Ebene ab.
In Deutschland stauen sich unterdessen schon 300.000 Euro – eigentlich bestimmt für russische Opfer des Nationalsozialismus. Aber wegen des unklaren Status der russischen Partnerstiftung „Versöhnung und Verständigung“ kann das Geld derzeit nicht nach Russland geschickt werden.
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Zwangsarbeiterentschädigung
Der steinige Weg bis zur letzten Tranche

Stand: 01.10.2006 18:22 Uhr
Im August 2000 ist das Gesetz zur Errichtung der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ in Kraft getreten. Zehn Milliarden D-Mark stellten Bundesregierung und deutsche Unternehmen damals für die Entschädigung ehemaliger Zwangsarbeiter in der NS-Zeit zur Verfügung. Am 30. September endete das Auszahlungsverfahren.Von Nicole Diekmann, tagesschau.deMehr als 50 Jahre nach Kriegsende, im Jahr 1996, stellte das Bundesverfassungsgericht die Hinfälligkeit der bisherigen Begründung für die nicht erfolgte Entschädigung ehemaliger Zwangsarbeiter fest: Deutschland war wiedervereinigt, damit der noch offene Friedensvertrag quasi gegeben. Insbesondere die ehemaligen Zwangsarbeiter aus Osteuropa waren noch nicht entschädigt. Darüber hinaus drohten Sammelklagen von Holocaust-Opfern aus den USA gegen Banken und Versicherungen. Die frisch angetretene rot-grüne Regierung forcierte das Projekt, Kanzler Gerhard Schröder und US-Präsident Bill Clinton hoben die Angelegenheit auf Regierungsebene.Das große FeilschenNach schwierigen Verhandlungen mit den USA um Summen und um künftige Rechtssicherheit der deutschen Unternehmen erklärte sich die Bundesregierung, vertreten durch den Chefunterhändler Otto Graf Lambsdorff, bereit, fünf Milliarden D-Mark zu zahlen. Die selbe Summe sollte die Wirtschaft zur Verfügung stellen. Es folgten eineinhalb Jahre zähen Ringens. Georg Heuberger, deutscher Repräsentant der Jewish Claims Conference (JCC), die die ehemaligen jüdischen Zwangsarbeiter am Verhandlungstisch vertrat, erinnert sich im Interview mit tagesschau.de an das "große Feilschen“: "Da musste jedes Zugeständnis abgerungen werden, teilweise mit Druck von der Regierung. Es war nicht so, dass die Wirtschaft gesagt hätte: Hurra, jetzt dürfen wir endlich unsere Zwangsarbeiter entschädigen - eher im Gegenteil.“
Dennoch sei die Wirtschaft bis heute ein respektabler Partner, betont Heuberger: "Unterm Strich kamen 10 Milliarden D-Mark heraus. Hätten wir die Summe damals nicht für angemessen gehalten, hätten wir nicht zugestimmt.“ Rund 7000 deutsche Unternehmen beteiligten sich an dem Fonds, der ihnen Rechtssicherheit garantierte. Nachfolgende Klagen ehemaliger Zwangsarbeiter wurden damit hinfällig.
Der steinige Weg bis zur letzten Auszahlung
Am 12. August 2000 trat das Gesetz zur Errichtung der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ in Kraft. Die Stiftung mit Sitz in Berlin sollte künftig mit den Partnerorganisationen die Auszahlungen abstimmen. Ein großes Stück Arbeit habe ihn damals erwartet, sagt Michael Jansen, die ersten vier Jahre Vorstand der Stiftung und seit diesem Jahr wieder auf diesem Posten, im Gespräch mit tagesschau.de: "Wir waren nicht sicher, wer nach den Vorgaben des Stiftungsgesetzes wirklich berechtigt war. Die Hunderttausenden einströmenden Anträge mussten gesichtet und überprüft werden, wir hatten ja ein individualisiertes Antrags-, Bearbeitungs-, Genehmigungs- und Auszahlungsverfahren eingeführt.“ Stolz ergänzt er: „Nach neun Monaten wiesen wir die erste Tranche an.“Dennoch war der Weg von der ersten bis zur nun letzten Auszahlung steinig: Die polnische Partnerorganisation geriet in die Schlagzeilen wegen eines fragwürdigen Umtauschs der gesamten Summe, die den Verdacht der Vorteilsnahme aufkommen ließ. Die Archive, vor allem in Deutschland, wurden wegen langer Bearbeitungszeiten kritisiert. Immer wieder wurde betont, die Zeit laufe wegen des hohen Alters der Berechtigten davon. Auch die 83-jährige Lili Alpar kümmerte sich sofort um ihren Antrag: "Ich bin ja schon im fortgeschrittenen Alter, viel Zeit bleibt mir nicht mehr."
Alpar gehört zu den jüdischen ehemaligen Zwangsarbeitern. Sie stellen eine Minderheit dar, die meisten Juden starben in den Konzentrationslagern. Die meisten Zwangsarbeiter waren Osteuropäer. Sie wurden in der Industrie, in der Landwirtschaft, aber auch in Privathaushalten zur Arbeit gezwungen. „Die ukrainischen Kindermädchen waren sehr beliebt bei den Deutschen“, sagt Michael Jansen von der EVZ. Juden hingegen wurden zu fast 99 Prozent in Konzentrationslagern zwangsbeschäftigt. "Um es überspitzt zu sagen: Eine Jüdin durfte natürlich kein arisches Kind erziehen“, sagt Georg Heuberger von der JCC.Stiftung kümmert sich nun um die ZukunftMehr als 1,5 Millionen ehemalige Zwangsarbeiter oder, wenn sie bereits gestorben sind, deren Erben, haben in den vergangenen fünf Jahren Geld erhalten, die Summen gestaffelt nach Art der Arbeit, die sie verrichten mussten, und der Dauer ihres Zwangseinsatzes.Nun müssen noch verwaltungstechnische Vorgänge abgewickelt werden, bis zum Frühjahr, schätzt die EBZ, wird das noch dauern. Danach bleibt die Stiftung erhalten und führt ihre zahlreichen Projekte wie Jugend-Austauschprogramme oder Vorträgen fort: "Wir heißen Verantwortung, Erinnerung und Zukunft. In die müssen wir weiter investieren. Das ist auch Verantwortung“, sagt Vorstand Michael Jansen.
https://www.tagesschau.de/inland/meldung23582.html


Zwangsarbeit ¿ Ein Mittel zur 'Vernichtung' der Häftlinge in den Konzentrationslagern der NS¿Zeit: Die Strukturen der "Vernichtung durch Arbeit" im Konzentrationslager Sachsenhausen (1936-1945) Taschenbuch – 31. Juli 2009

Zwischenprüfungsarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - Nationalsozialismus, II. Weltkrieg, Note: 1,0, Technische Universität Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Bei der Suche nach den Antworten auf meine Fragen, bot sich mir eine unzureichende Forschungslage dar. Die Forschungsliteratur ist teils veraltet und unbrauchbar. Augenzeugenberichte liefern zwar viele Informationen, sind aber mit Vorsicht im Hinblick auf Subjektivität und eine nicht eindeutig nachweisbare Quellenlage zu genießen. Zur >Vernichtung durch Arbeit im KZ Sachsenhausen.


NS-Zwangsarbeit. Lernen mit Interviews
Der lange Weg zur Entschädigung

Cord Pagenstecher(Mehr zum Autor)
02.06.2016 / 5 Minuten zu lesen
Viele Jahre mussten ehemalige Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter auf eine Entschädigung warten. In Form von sogenannten Globalabkommen leistete die Bundesrepublik lediglich an einzelne Staaten Entschädigungszahlungen. Nach langwierigen Verhandlungen wurde im Jahr 2000 die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ zur Entschädigung von Zwangsarbeit gegründet.
Zu den Inhalten 
Verweigerte Verantwortung
Globalabkommen mit anderen Staaten
Die Debatte um die Entschädigung
Die Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft"
Die individuellen Auszahlungen
Historische Bedeutung
Weiterführende Links
Nach ihrer Befreiung litten viele Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter unter den psychischen und physischen Folgeschäden der Zwangsarbeit, besonders im Alter. In vielen osteuropäischen Ländern leben einige nach dem Zusammenbruch der sozialistischen Gesellschaften am Rand des Existenzminimums. Individuelle Entschädigungsansprüche oder wenigstens Lohnnachzahlungen wurden ihnen verweigert; die deutschen Regierungen und die von der Zwangsarbeit profitierenden Betriebe lehnten – von wenigen Ausnahmen abgesehen – jede Verantwortung ab.
Verweigerte Verantwortung
Das seit Herbst 1953 geltende Interner Link:Bundesentschädigungsgesetz schloss im Ausland lebende sowie nicht rassistisch oder politisch Verfolgte weitgehend von seinen Leistungen aus. Im parallel abgeschlossenen Londoner Schuldenabkommen gelang es der Bundesrepublik, die Entschädigung von ausländischen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern rechtlich als „Reparationsansprüche“ zu definieren und damit auf die Verhandlungen um einen endgültigen Friedensvertrag zu verschieben. Vereinzelte Klagen von Überlebenden blieben erfolglos.
Globalabkommen mit anderen Staaten
Zur Beförderung der Westintegration leistete die Bundesrepublik lediglich Zahlungen an einzelne Staaten in Form sogenannter Globalabkommen, nämlich 1952 an Israel (3,5 Milliarden DM als materielle Aufbauhilfe) sowie zwischen 1959 und 1964 an mehrere westeuropäische Staaten (insgesamt 900 Millionen DM). In dieser Phase zahlten auch mehrere Großunternehmen einige Millionen DM an die Jewish Claims Conference. Die DDR lehnte aufgrund ihres Selbstverständnisses als antifaschistische Neugründung jegliche Entschädigung für ausländische NS-Opfer ab.
Nach der Wiedervereinigung Deutschlands im Jahr 1990 folgten im Zuge des Interner Link:Zwei-Plus-Vier-Vertrags noch einmal Globalabkommen mit Polen (500 Millionen DM) sowie mit Belarus, der Ukraine und Russland (zusammen eine Milliarde DM). Russland und Belarus hatten dabei auch die NS-Opfer in den inzwischen souveränen baltischen Staaten zu berücksichtigen. Mit diesen Zahlungen sahen Regierung und Wirtschaft ihre Verantwortlichkeit damals als erfüllt an.
Die Debatte um die Entschädigung
Erst Ende des 20. Jahrhunderts beschäftigte die Entschädigung der Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter wieder die nationale und internationale Öffentlichkeit. Die ersten politischen Initiativen der Bundestags-Grünen, des Europa-Parlaments oder der Aktion Sühnezeichen Friedensdienste blieben noch erfolglos.
Erst 1998 einigten sich die Fraktionen des Bundestags darauf, eine Stiftung zur Entschädigung von Zwangsarbeit unter finanzieller Beteiligung der deutschen Wirtschaft einrichten zu wollen. Parallel dazu führten Sammelklagen und Boykottdrohungen in den USA zur Gründung der "Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft": Vor allem die exportorientierten Großunternehmen boten an, sich – ohne ein Schuldeingeständnis – an der Stiftung zu beteiligen. Als Bedingung verlangten sie die Zusicherung von "Rechtssicherheit" für die Unternehmen vor weiteren Klagen in den USA.
Die Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft"
Nach langwierigen internationalen Verhandlungen wurde am 12. August 2000 durch ein Bundesgesetz die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (EVZ) gegründet. Deutsche Unternehmen beteiligten sich mit rund fünf Milliarden DM an dem 10-Milliarden-DM-Fonds zur Entschädigung der ehemaligen Zwangsarbeiter und anderer NS-Opfer sowie zur Einrichtung eines speziellen Fonds „Erinnerung und Zukunft“. Nach Feststellung der "Rechtssicherheit" durch den Bundestag am 30. Mai 2001 konnten die Auszahlungen beginnen. Zwischen 2001 und 2007 erhielten die Überlebenden eine einmalige Zahlung zwischen 500 und 7.700 Euro. Kriegsgefangene sowie westeuropäische zivile Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter blieben von der Entschädigung ausgeschlossen.
Interview: Zur Entstehung und Arbeit der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft"
Die Regelung der Entschädigung mittels einer Stiftung sollte unbürokratisch sein und den Unternehmen, aber auch den betagten Opfern individuelle Gerichtsverfahren ersparen. In der Tat hätten die wenigsten Überlebenden das Ende solcher langwierigen Prozesse noch erlebt. Dennoch war die Entschädigung unterschiedlichster Opfergruppen in verschiedenen Ländern ein recht kompliziertes Verfahren, das in Kooperation mit sieben internationalen „Partnerorganisationen“ umgesetzt wurde. Diese waren für die Antragsannahme, die Feststellung der Leistungsberechtigung und die Auszahlungen zuständig. Ihr jeweiliger Finanzrahmen war in den internationalen Verhandlungen vorab festgelegt worden.
Die individuellen Auszahlungen
Aus dem Gesamtfonds von über 4,6 Milliarden Euro zahlte die Stiftung EVZ Entschädigungen insbesondere an ehemalige KZ-Häftlinge und an deportierte mittel- und osteuropäische Zivilarbeiterinnen und Zivilarbeiter. Über 1,6 Millionen Überlebende erhielten einmalige Zahlungen, die je nach Herkunftsland und Schwere der Lagerbedingungen differierten.
KZ- und Ghetto-Häftlinge erhielten den Maximalbetrag von 7.669 Euro (Kategorie A), Inhaftierte in Arbeitserziehungslagern und sogenannten „anderen Haftstätten“ bekamen zwischen 3.068 und 7.669 Euro, Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter in der Industrie in der Regel 2.556 Euro (Kategorie B).
Die Partnerorganisationen konnten dank einer Öffnungsklausel im Rahmen ihrer finanziellen Mittel weitere Opfergruppen berücksichtigen. Im Rahmen der Öffnungsklausel erhielten unter anderem in der Landwirtschaft Eingesetzte und Kinderhäftlinge zwischen 536 und 2.235 Euro. Wenn die Betroffenen nach 1999 verstorben waren, hatten die Angehörigen Anspruch auf die Leistung. Gesonderte Entschädigungen wurden aus den weiteren Mitteln der Stiftung für Versicherungs-, Vermögens- und „sonstige Personenschäden“ gezahlt.
Keine Zahlungen erhielten Kriegsgefangene, sofern sie nicht in Konzentrationslagern inhaftiert waren. Dies galt auch für sowjetische Kriegsgefangene, die unter härtesten Bedingungen Zwangsarbeit leisten mussten, wenn sie nicht schon in den Wehrmachtslagern verhungert waren. Erst im Jahr 2015 beschloss der Bundestag eine Zahlung, die aber nur noch wenige Überlebende erreichte. Auch die 1943 gefangen genommenen italienischen Militärinternierten erhielten trotz ihrer späteren Einstufung als Zivilarbeiter und ihrer besonders schlechten Behandlung keinerlei Entschädigung. Mit ihren Klagen vor deutschen und europäischen Gerichten hatten sie ebenso wenig Erfolg wie die sowjetischen Kriegsgefangenen.
West- und südeuropäische Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter wurden nur anerkannt, wenn sie unter Haftbedingungen arbeiten mussten. Die meisten aus Frankreich, Belgien oder den Niederlanden Verschleppten erhielten daher keine Entschädigung. Menschen, die in ihrem eigenen Heimatland von den Deutschen zur Arbeit gezwungen worden waren, wurden nur teilweise in Tschechien, Polen und Belarus berücksichtigt.
Ebenfalls leer aus gingen die bereits vor 1999 Verstorbenen sowie diejenigen, die ihre Zwangsarbeit nach 65 Jahren nicht mehr nachweisen oder wenigstens glaubhaft machen konnten.
Historische Bedeutung
Der finanzielle Aspekt der Entschädigung war angesichts der bedrückenden Armut vieler älterer Menschen in Osteuropa für die Betroffenen überaus wichtig. Daneben haben die Debatte um die Entschädigung, das Nachweis- und Auszahlungs-Verfahren selbst sowie die folgenden Aktivitäten der Stiftung und anderer Initiativen (Begegnungsprogramme mit Überlebenden, Ausstellungen zum Thema Zwangsarbeit usw.) dazu beigetragen, die lange vergessenen Opfer der Zwangsarbeit wieder ins öffentliche Gedächtnis zu rufen, in ihren Heimatländern ebenso wie in deutschen Kommunen, Betrieben und der „großen Politik“.
Weiterführende Links
Hintergrundfilm Zwangsarbeit und Entschädigung mit Zusatzmaterialien in der Online-Anwendung Lernumgebung "Lernen mit Interviews: Zwangsarbeit 1939-1945" (Registrierung notwendig)
Externer Link:Mit Stempel und Unterschrift. Digitale Werkstatt für Quelleninterpretation von der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft"
Fussnoten
https://www.bpb.de/


Die HASAG in Altenburg: Zwangsarbeiter und KZ-Häftlinge des Außenlagers Buchenwald im Rüstungskonzern Taschenbuch – 9. November 2009





Entschädigung - Hintergrundinformationen

Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter zählten lange zu den "vergessenen Opfern des Nationalsozialismus“, also zu den Opfergruppen, die vom deutschen Entschädigungsrecht nicht berücksichtigt wurden.
Das 1953 in Kraft getretene Bundesentschädigungsgesetz schloss im Ausland lebende sowie nicht rassistisch oder politisch Verfolgte weitgehend von seinen Leistungen aus. Im parallel abgeschlossenen Londoner Schuldenabkommen gelang es der Bundesrepublik, die Entschädigung von ausländischen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern rechtlich als "Reparationsansprüche“ zu definieren und damit auf die Verhandlungen um einen endgültigen Friedensvertrag zu verschieben.
Globalzahlungen an west- und osteuropäische Staaten
Zur Beförderung der Westintegration leistete die Bundesrepublik lediglich Zahlungen an einzelne Staaten in Form sogenannter Globalabkommen, nämlich 1952 an Israel (3,5 Mrd. DM als materielle Aufbauhilfe) sowie zwischen 1959 und 1964 an mehrere westeuropäische Staaten (insgesamt 0,9 Mrd. DM). In dieser Phase zahlten auch mehrere Großunternehmen einige Millionen DM an die Jewish Claims Conference.
Die DDR lehnte aufgrund ihres Selbstverständnisses als antifaschistische Neugründung jegliche Entschädigung für ausländische NS-Opfer ab. Nach der Wiedervereinigung Deutschlands im Jahr 1990 folgten im Zuge des 2+4-Vertrags noch einmal Globalabkommen mit Polen (500 Mio. DM) sowie mit Weißrussland, der Ukraine und Russland (zusammen eine Milliarde DM). Russland und Weißrussland hatten dabei auch die NS-Opfer in den inzwischen souveränen baltischen Staaten zu berücksichtigen. Mit diesen Zahlungen sahen Regierung und Wirtschaft ihre Verantwortlichkeit damals als erfüllt an.
Die Debatte um die Entschädigung
Erst Ende des 20. Jahrhunderts beschäftigte die Entschädigung der Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter wieder die nationale und internationale Öffentlichkeit. Die ersten politischen Initiativen der Bundestags-Grünen, des Europa-Parlaments oder der Aktion Sühnezeichen Friedensdienste blieben noch erfolglos.
Erst der juristische und politische Druck in den USA konnte die Blockade Ende der 1990er Jahre aufbrechen. 1998 einigten sich die Fraktionen des Bundestags darauf, eine Stiftung zur Entschädigung von Zwangsarbeit unter finanzieller Beteiligung der deutschen Wirtschaft einrichten zu wollen. Parallel dazu führten Sammelklagen und Boykottdrohungen in den USA zur Gründung der "Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft“, in der vor allem die exportorientierten Großunternehmen eine Beteiligung an einer humanitären Geste – ohne ein Schuldeingeständnis – anboten. Als Bedingung verlangten sie die Zusicherung von "Rechtssicherheit“ für die Unternehmen vor weiteren Klagen in den USA.
Die Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft"
Nach langwierigen internationalen Verhandlungen wurde am 12. August 2000 durch ein Bundesgesetz die Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (EVZ) gegründet. Deutsche Unternehmen beteiligten sich mit rund fünf Milliarden DM an dem 10-Mrd.-DM-Fonds zur Entschädigung der ehemaligen ZwangsarbeiterInnen und anderer NS-Opfer sowie zur Einrichtung eines speziellen Fonds "Erinnerung und Zukunft“. Nach Feststellung der "Rechtssicherheit“ durch den Bundestag am 30. Mai 2001 konnten die Auszahlungen beginnen.
Die Regelung der Entschädigung mittels einer Stiftung sollte unbürokratisch sein und den Unternehmen, aber auch den betagten Opfern individuelle Gerichtsverfahren ersparen. In der Tat hätten die wenigsten Überlebenden das Ende solcher langwierigen Prozesse noch erlebt. Dennoch war die Entschädigung unterschiedlichster Opfergruppen in verschiedenen Ländern ein recht kompliziertes Verfahren, das in Kooperation mit sieben internationalen "Partnerorganisationen“ umgesetzt wurde. Diese waren für die Antragsannahme, die Feststellung der Leistungsberechtigung und die Auszahlungen zuständig. Ihr jeweiliger Finanzrahmen war in den internationalen Verhandlungen vorab festgelegt worden.
Die Gestaltung der Auszahlungen
Aus dem Gesamtfonds von rund 4,6 Mrd. Euro zahlte die Stiftung EVZ Entschädigungen insbesondere an ehemalige KZ-Häftlinge und an deportierte mittel- und osteuropäische Zivilarbeiterinnen und Zivilarbeiter. Über 1,6 Millionen Überlebende erhielten einmalige Zahlungen, die je nach Herkunftsland und Schwere der Lagerbedingungen differierten.
KZ- und Ghetto-Häftlinge erhielten den Maximalbetrag von 7669 Euro (Kategorie A), Inhaftierte in Arbeitserziehungslagern und sogenannten "anderen Haftstätten“ bekamen zwischen 3068 und 7669 Euro, Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter in der Industrie in der Regel 2556 Euro (Kategorie B).
Die Partnerorganisationen konnten dank einer Öffnungsklausel im Rahmen ihrer finanziellen Mittel weitere Opfergruppen berücksichtigen. Im Rahmen der Öffnungsklausel erhielten u. a. in der Landwirtschaft Eingesetzte und Kinderhäftlinge zwischen 536 und 2235 Euro. Wenn die Betroffenen nach 1999 verstorben waren, hatten die Angehörigen Anspruch auf die Leistung. Gesonderte Entschädigungen wurden aus den weiteren Mitteln der Stiftung für Versicherungs-, Vermögens- und "sonstige Personenschäden“  gezahlt.
Nicht Entschädigte
Aufgrund vorheriger internationaler Vereinbarungen wurden Kriegsgefangene von dem Gesetz nicht berücksichtigt, sofern sie nicht in Konzentrationslagern inhaftiert waren. Auch die 1943 gefangen genommenen Italienischen Militärinternierten erhielten keine Entschädigung. West- und südeuropäische Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter wurden nur anerkannt, wenn sie unter Haftbedingungen arbeiten mussten. Menschen, die in ihrem eigenen Heimatland von den Deutschen zur Arbeit gezwungen worden waren, wurden in Tschechien, Polen und Weißrussland berücksichtigt.
Historische Bedeutung der Entschädigung
Der finanzielle Aspekt der Entschädigung war angesichts der bedrückenden Armut vieler älterer Menschen in Osteuropa für die Betroffenen überaus wichtig. Daneben haben die Debatte um die Entschädigung, das Nachweis- und Auszahlungs-Verfahren selbst sowie die folgenden Aktivitäten der Stiftung und anderer Initiativen (Begegnungsprogramme mit Überlebenden, Ausstellungen zum Thema Zwangsarbeit usw.) dazu beigetragen, die lange vergessenen Opfer der Zwangsarbeit wieder ins öffentliche Gedächtnis zu rufen, in ihren Heimatländern ebenso wie in deutschen Kommunen, Betrieben und der "großen Politik“. Das digitale Archiv "Zwangsarbeit 1939-1945“ möchte die Erinnerungen der Betroffenen auch in Zukunft bewahren und zu Gehör bringen.
https://www.zwangsarbeit-archiv.de/


Zwangsarbeit für den "Endsieg": Das KZ Mittelbau-Dora 1943-1945 Taschenbuch – 3. Januar 2006

Das KZ Mittelbau-Dora bei Nordhausen in Nordthüringen war das letzte von den Nationalsozialisten gegründete KZ-Hauptlager. Seine Geschichte ist untrennbar verbunden mit dem von Joseph Goebbels im Februar 1943 nach der deutschen Niederlage von Stalingrad ausgerufenen „Totalen Krieg“. Mittelbau-Dora wurde gegründet, als die Kriegsniederlage Deutschlands längst absehbar war. Viele Deutsche wollten die Niederlage jedoch nicht wahrhaben. Sie glaubten der NS-Propaganda, die den „Endsieg“ durch den Einsatz von „Wunderwaffen“ versprach, die in vor Luftangriffen sicheren Untertagefabriken hergestellt werden sollten.


Chronik der Ereignisse zur Zwangsarbeiter-Entschädigung

DIE WELT
Veröffentlicht am 21.05.2001 | 
Von DW
März 1998 bis zum 17. Mai 2001
März 1998: In den USA werden Klagen von Zwangsarbeitern gegen deutsche Unternehmen eingereicht, denen damit Entschädigungsforderungen, Boykotte und Imageschäden drohen.
Oktober 1998: SPD und Grüne kündigen in ihrer Koalitionsvereinbarung die Errichtung einer Stiftung zur Entschädigung ehemalige Zwangsarbeiter an.
Februar 1999: 16 Firmen gründen die Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft: Allianz, BASF, Bayer, BMW, Commerzbank, Daimler-Chrysler, Degussa-Hüls, Deutsche Bank, Deutz, Dresdner Bank, Hoechst, RAG, Siemens, Thyssen-Krupp, Veba (heutige Eon) und Volkswagen.
Mai 1999: In Berlin beginnen mit einer ersten Plenarrunde die Gespräche zwischen Bundesregierung, US-Regierung, Vertretern osteuropäischer und jüdischer Opfer und der deutschen Wirtschaft über die Entschädigung. Im Juli folgt der FDP-Politiker Otto Graf Lambsdorff dem Kanzleramtschef Bodo Hombach (SPD) als Sonderbeauftragter der Regierung für die Entschädigung.
Dezember 1999: Nach zähen Verhandlungen einigen sich die Beteiligten, die geplante Stiftung mit zehn Milliarden Mark auszustatten, die Bund und Wirtschaft je zur Hälfte zahlen.
März 2000: Die Beteiligten einigen sich nach heftigem Streit über die Verteilung des Geldes. Zur individuellen Entschädigung sind 8,25 Milliarden Mark vorgesehen, der Rest für Vermögensschäden, Zukunftsprojekte und Verwaltungskosten. Von den 8,25 Milliarden gehen zwei Drittel an osteuropäische Opfer, der Rest an jüdische Opfer und Ex-Zwangsarbeiter außerhalb der beteiligten Staaten. Die ehemaligen Zwangsarbeiter sollen Zahlungen von bis zu 15 000 Mark erhalten, unterschiedlich hoch je nach Zugehörigkeit zu verschiedenen Opfergruppen.
Anzeige
April 2000: Alle Fraktionen bringen den Gesetzentwurf zur Errichtung der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" im Bundestag ein. In die Beratungen werden die Ergebnisse der laufenden Verhandlungen mit den USA über die Rechtssicherheit deutscher Firmen vor US-Gerichten eingearbeitet.
Mai 2000: Um den schleppenden Beitritt deutscher Firmen zum Fonds zu beschleunigen, nennt die Stiftungsinitiative erstmals in Zeitungsanzeigen die Namen der zahlenden Firmen.
Juni 2000: Deutschland und USA einigen sich im Streit über die Rechtssicherheit deutscher Firmen. Die US-Regierung formuliert ein "statement of interest", das ihrer Justiz mit Blick auf die deutsche Stiftung die Abweisung von Klagen ehemaliger Zwangsarbeiter empfiehlt.
Anzeige
Juli 2000: Der Bundestag und Bundesrat verabschieden das Gesetz zur Errichtung der Stiftung. Wenige Tage später unterzeichnen die Beteiligten eine Abschlusserklärung und ein Abkommen über die Entschädigung.
September 2000: Der frühere Degussa-Hüls-Manager Michael Jansen wird zum Vorstandsvorsitzenden der Stiftung gewählt. Weitere Vorstandsmitglieder werden der frühere Vertreter der Bundesrepublik in der DDR, Hans-Otto Bräutigam, und der frühere israelische Botschafter in Deutschland, Avi Primor.
Dezember 2000: Die Stiftungsinitiative will bislang zahlungsunwillige Firmen erneut stärker unter Druck setzen. Vor allem viele Firmen des Mittelstands verweigern sich bislang den Zahlungen, die unabhängig von der Vergangenheit der Unternehmen als Zeichen der Solidarität der Wirtschaft gedacht sind.
März 2001: Unter Druck von Politik und öffentlicher Meinung sagen die 16 Gründungsmitglieder zu, ein mögliches Defizit beim Fünf-Milliarden-Beitrag der Wirtschaft abzusichern. Sie erfüllen damit einen Tag vor einem Treffen mit Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) eine Forderung der US-Bundesrichterin Shirley Wohl Kram, die wegen des Defizits die Abweisung einer wichtigen Klage verweigerte.
Frühjahr 2001: Die Frage der Rechtssicherheit entwickelt sich zunehmend zum Streitpunkt zwischen US-Gerichten, deutscher Wirtschaft und deutscher Politik. In den USA werden neue Klagen eingereicht. Kram verweigert ein weiteres Mal die Abweisung einer wichtigen Sammelklage gegen deutsche Banken. Die beklagten Firmen gehen in Berufung. Im dritten Anlauf weist Kram die Klage zwar ab, stellt aber Bedingungen, die deutsche Wirtschaft und Bundesregierung unerfüllbar nennen.
17. Mai 2001: Ein US-Berufungsgericht weist Bundesrichterin Kram an, ihre Bedingungen zur Klageabweisung zu ändern.
https://www.welt.de/


2001: ENTSCHÄDIGUNG VON NS-ZWANGSARBEITERN
Zwangsarbeit im Dritten Reich

Stand: 07. November 2022, 16:24 Uhr

Millionen Ausländer wurden während des Zweiten Weltkrieges zur Zwangsarbeit nach Deutschland verschleppt. Die meisten stammten aus Polen und der damaligen Sowjetunion. Erst nach dem Fall des Eisernen Vorhangs und jahrelangen Verhandlungen sowie mehreren Gerichtsprozessen konnte die Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" 2001 mit der Auszahlung von Entschädigungen beginnen.
In gestreifter Häftlingskleidung und mit Blechnäpfen in der Hand warten Zwangsarbeiter im Steinbruch des Konzentrationslager Flossenbürg in Bayern 1942 auf die Essenausgabe. Im Hintergrund die Burgruine Flossenbürg.
In Häftlingskleidung und mit Blechnäpfen in der Hand warten Zwangsarbeiter im Steinbruch des Konzentrationslager Flossenbürg in Bayern1942 auf die Essenausgabe.
Schon mit Beginn des Zweiten Weltkrieges fehlen in Deutschland mehr als eine Million Arbeitskräfte. Die Fabriken füllen sich mit Frauen. Was zum NS-Bild der "deutschen Mutter" nicht recht passen will und auch den wachsenden Bedarf in allen Bereichen des Wirtschaftslebens vom Privathaushalt über die Landwirtschaft bis zur Rüstung nicht stillt. Zunächst werden Freiwillige aus ganz Europa mit großen Versprechungen zur Arbeit in Deutschland angeworben - eine halbe Million Menschen kommt, doch dann versiegt der Strom.
Die Kriegswirtschaft braucht mehr "menschlichen Nachschub", inzwischen setzt man nicht mehr auf Freiwilligkeit. Ende 1940 werden bereits 1,5 Millionen Kriegsgefangene Polen, Franzosen, Engländer und Holländer als billige Zwangsarbeiter missbraucht. Doch mit dem Scheitern von Hitlers Blitzkriegstrategie und den immer größer werdenden Verlusten in der Sowjetunion bleiben wieder Millionen Arbeitsplätze unbesetzt.
Abhilfe schaffen soll ab 1942 Fritz Sauckel als "Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz in Deutschland". Die Empfehlung für den Posten kommt von Martin Bormann. Der einstige Fahrer des Gaugeschäftführers Sauckel und Kampfgefährte aus Weimarer Tagen ist nämlich inzwischen zu Hitlers Sekretär aufgestiegen. 1,7 Millionen Arbeitskräfte soll Fritz Sauckel sofort beschaffen.
Voller Elan stürzt der sich in seine neue Aufgabe. Er reist durch ganz Europa, um Arbeitskräfte zu rekrutieren, richtet überall Anwerberbüros ein - allein in den Ostgebieten etwa 1.200. Mit der Einführung der allgemeinen Arbeitspflicht auch in den besetzten Gebieten hat er dafür ein handfestes Druckmittel in der Hand.
"Arbeitet für Deutschland gegen den Bolschewismus"
Im Mai 1942 fliegt Fritz Sauckel in die Ukraine und nach Weißrussland, um nun auch die sogenannten "bolschewistischen Untermenschen" zur "Arbeit für Deutschland" zu verpflichten. Er tritt eine regelrechte Medienkampagne los, lässt Plakate drucken: "Arbeitet für Deutschland gegen den Bolschewismus" und Propagandafilme drehen, die die wahren Lebensumstände der Zwangsarbeiter in Deutschland verschleiern. Geschickt nutzt er die politische Situation, herrschen unter Stalins Terrorregime doch Hunger und Verfolgung. Gerade viele Ukrainer empfinden die Deutschen zunächst als Befreier.
Ende 1942 berichtet Fritz Sauckel stolz seinem Führer, dass er die geforderte Zahl von 1,7 Millionen sogar um eine Million überboten habe. Nicht einmal 200.000 davon kommen freiwillig nach Deutschland.
"Wo die Freiwilligkeit versagt ..."
Anfang Januar 1943, als das große Sterben der 6. Armee von General Paulus im Kessel von Stalingrad schon begonnen hat, hält Fritz Sauckel vor seinen 800 Mitarbeitern eine flammende Rede:
Wo die Freiwilligkeit versagt (und nach meinen Erfahrungen versagt sie überall), tritt die Dienstverpflichtung an ihre Stelle ... Wir werden die letzten Schlacken unserer Humanitätsduselei ablegen! Jede Kanone, die wir mehr beschaffen, bringt uns eine Minute dem Sieg näher!
Fritz Sauckel
"Vernichtung durch Arbeit"
Allein der deutschen Rüstungsindustrie fehlen 1943 wieder zwei Millionen Arbeitskräfte, die NS-Führung entschließt sich, eine der letzten Reserven zu mobilisieren: die russischen Kriegsgefangenen. 3,7 Millionen hat man schon verhungern lassen. Jetzt heißt die Devise: "Vernichtung durch Arbeit". Doch viele der Männer sind so entkräftet, dass sie schon nach kurzer Zeit sterben. Das Arbeitskräfteproblem in der Rüstungsindustrie, deren Bedarf steigt, je aussichtsloser der Krieg wird, lässt sich so nicht lösen.
Nach den Luftangriffen der Alliierten auf Peenemünde taucht die Rüstungsindustrie Anfang 1944 unter – unter die Erde. Hitlers "Wunderwaffen", die V2 und der Düsenjäger Messerschmitt 262, sollen dem längst verlorenen Krieg die Wende geben.
In unterirdischen Werken wie im Kohnstein bei Nordhausen und im Walpersberg bei Kahla in Thüringen wird nun fieberhaft produziert. Und Fritz Sauckel, der mit seiner Wilhelm-Gustloff-Stiftung 1936 auch eines der größten deutschen Rüstungsunternehmen mit rund 20 Produktionsstätten begründet hat, muss dafür die nötigen Arbeitskräfte beschaffen. Seine bewaffneten Anwerber machen inzwischen regelrecht Jagd auf Menschen. Herangezogen werden verstärkt KZ-Häftlinge, etwa aus dem Lager Mittelbau-Dora, das nach dem Ende des Krieges als das "Auschwitz im Harz" bezeichnet werden wird.
Holocaust: Der organisierte Völkermord der Nazis
Stiftung für ehemalige Zwangsarbeiter
Erst mit dem Fall des Eisernen Vorhanges und damit Jahrzehnte nach dem Kriegsende geraten die Ausbeutung von Millionen von Zwangsarbeitern und die davon profitierenden Unternehmen wieder in den Fokus der Öffentlichkeit.
Nach massivem internationalen Druck und wiederum Jahre dauernden Verhandlungen kommt schließlich eine Einigung über die Entschädigung ausländischer Zwangsarbeiter der NS-Zeit zustande: Deutschland wird zehn Milliarden DM für einen Entschädigungsfonds aufbringen, je zur Hälfte von Bund und Wirtschaft getragen. 2000 wird die Bundesstiftung "Erinnerung, Verantwortung, Zukunft" eingerichtet, die überlebende ehemalige Zwangsarbeiter entschädigen soll, wenn die meist hochbetagten Antragsteller denn in der Lage sind, die nötigen Nachweise zu bringen oder beispielsweise als Kriegsgefangene nicht von vornherein von Ansprüchen ausgeschlossen werden.
Dieses Thema im Programm:
MDR FERNSEHEN | MDR Zeitreise | 14. März 2021 | 22:30 Uhr
https://www.mdr.de/geschichte/ns-zeit/


Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft

Bundesfinanzministerium
26.01.2022

Auftrag der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ) ist es, die Erinnerung an das Unrecht der nationalsozialistischen Verfolgung lebendig zu halten, die daraus erwachsende Verantwortung im Hier und Heute anzunehmen und für die Zukunft und nachfolgende Generationen aktiv zu gestalten.
Inhalt
Über die Stiftung
Was die Stiftung fördert
Bildungsagenda NS-Unrecht
Über die Stiftung
Die Stiftung EVZ ist Ausdruck der fortbestehenden politischen und moralischen Verantwortung von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft für das nationalsozialistische Unrecht und gegenüber seinen Opfern.
Zentrales Motiv der Stiftungsgründung im Jahr 2000 war die Auszahlung humanitärer Ausgleichsleistungen an ehemalige Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter des NS-Regimes.
Die Auszahlungsprogramme wurden im Jahr 2007 abgeschlossen, nachdem 4,4 Mrd. Euro an 1,66 Mio. ehemalige Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter ausgezahlt worden waren.
Weiterführende Informationen:
Stiftung EVZ: Wer wir sind >>>
Was die Stiftung fördert
Nach dem Ende der Auszahlungsprogramme an ehemalige Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter liegt der Fokus der Stiftung EVZ auf der Förderung von Projekten in den Bereichen
Auseinandersetzung mit der Geschichte,
Handeln für Menschenrechte
und Engagement für Opfer des Nationalsozialismus.
Für diese dauerhaften Aktivitäten wurde der Stiftung EVZ ein Grundkapital von 700 Mio. DM (= 358 Mio. Euro) zur Verfügung gestellt. Aus den Erträgen fördert die Stiftung seitdem mit jährlich circa 8 Mio. Euro internationale und interkulturelle Projekte. Die Stiftung EVZ ist besonders in Mittel- und Osteuropa, Israel und Deutschland aktiv.
Das BMF übt die Rechtsaufsicht über die öffentlich-rechtliche Stiftung aus und genehmigt ihren Wirtschaftsplan. Außerdem ist das BMF mit einem Vertreter im international besetzten Stiftungskuratorium vertreten.
https://www.bundesfinanzministerium.de
Weiterführende Informationen:
Stiftung EVZ: Was wir fördern >>>


Stimmen nach Ravensbrück
Zwangsarbeit und Außenlager

Das Frauenkonzentrationslager Ravensbrück war anfangs ein Lager, in dem vorrangig die Arbeitskraft der Häftlingsfrauen ausgebeutet wurde. Schon im Jahr 1940 begann der Aufbau des "Industriehofes". 4.000 bis 5.000 Frauen wurden hier zur täglichen schweren Schichtarbeit gezwungen. Gearbeitet werden musste auch in den "Deutschen Ausrüstungswerken" (DAW) in der Nähe des Lagers, in der "Deutschen Versuchsanstalt für Ernährung und Verpflegung GmbH" (DVA) und in anderen, nicht SS-eigenen landwirtschaftlichen Betrieben, an die die Frauen "vermietet" wurden.

Zwangsarbeit im Konzentrationslager
Ein größerer Teil der inhaftierten Frauen war dafür eingesetzt, den Lagerbetrieb aufrecht zu erhalten, für Essen und Kleidung zu sorgen. Für die Erweiterung der Lageranlage mussten Frauen schwere Arbeiten verrichten. Straßen wurden von ihnen ebenso gebaut wie die SS-Siedlung. Oftmals wurden Häftlingsgruppen mit völlig unsinnigen Arbeiten beschäftigt - beispielsweise mit dem Hin- und Hertransportieren von Sand lediglich, um sie zu demoralisieren. Damit demonstrierte die SS ihre Macht und ergötzte sich an der Wehrlosigkeit ihrer Opfer.
Einsatz in der Rüstungsindustrie
Mitte 1942 begann der Einsatz der Frauen in der Rüstungsindustrie. Eine Hauptrolle spielte hier der Siemens & Halske Konzern, der direkt neben dem Lagergelände Werkhallen errichtete. Dort mussten die Frauen Teile für die Rüstungsmaschinerie anfertigen wie z. B. elektrotechnische Einrichtungen für U-Boote, Bombenzeitzünder oder auch Teile für die sogenannte "V2"-Raketenproduktion. Viele Mädchen unter 15 Jahren wurden hier beschäftigt. Ab Ende 1944 wurden die bei Siemens arbeitenden Frauen in 13 Schlafbaracken direkt neben dem Werk untergebracht, um die Ausfallzeiten aufgrund von Wegzeiten, aber auch aufgrund von Ansteckungen mit Krankheiten, die sich die Frauen im Stammlager zuzogen, niedrig zu halten. Doch die schlechten sanitären Bedingungen für die schätzungsweise 2.000 bis 3.000 Frauen führten dazu, dass viele an der Zwangsarbeit zugrunde gingen und der Konzern immer wieder neue Häftlinge einlernen musste.
Mehr und mehr ging die SS dazu über, die Frauen in sogenannte Außenkommandos zu schicken, wo sie in "Außenlagern" in der Nähe von Rüstungsbetrieben untergebracht wurden, die dann zum Teil auch anderen Konzentrationslagern administrativ unterstellt waren. Nachdem der Chef des SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamtes, Oswald am 3. März 1942 verlautbaren ließ, die Arbeitskraft müsse "bis zur äußerst möglichen Grenze ausgebeutet werden, damit die Arbeit den größten Ertrag erbringen kann", stieg die Arbeitszeit in Ravensbrück von ursprünglich acht Stunden an sechs Tagen in der Woche auf elf Stunden an sieben Tagen in der Woche. In den letzten Kriegsmonaten waren in der Rüstungsindustrie zwei Zwölf-Stunden-Schichten die Regel.
Außenlager des Frauenkonzentrationslagers Ravensbrück
Das Internationale Rote Kreuz gab 1969 ein vorläufiges Verzeichnis der Konzentrationslager und deren Außenkommandos heraus, indem 38 Außenkommandos aufgezählt wurden, die dem Frauenkonzentrationslager Ravensbrück unterstellt waren. Die Historikerin und Ravensbrück-Überlebende Wanda Kiedrzyńska spricht in ihrer Untersuchung von 63 Außenlagern, die dem Frauenkonzentrationslager Ravensbrück administrativ zugeordnet waren, wobei hier auch größere offiziell Außenkommando genannte Standorte gezählt wurden.
Viele Außenlager entstanden ab März 1943. Zum Beispiel mussten Häftlinge aus dem KZ Ravensbrück im Außenlager Grüneberg (Brandenburg) schwere Zwangsarbeit für die Polte-Werke verrichten. Auch im brandenburgischen Ort Velten entstand ein Außenlager, in dem über 700 Häftlinge in der Rüstungsproduktion u.a. für die Heinkel-Werke Flugzeugteile montieren mussten (vgl. zu den Außenlagern in Brandenburg das Projekt überLAGERt – lokale Jugendgeschichtsarbeit an Orten ehemaliger KZ-Außenlager in Brandenburg des Landesjugendrings Brandenburg).
Verlagerung der Rüstungsproduktion aus gefährdeten Gebieten
Am 28. Juni 1943 beauftragte Adolf Hitler Albert Speer als Reichsminister für Bewaffnung und Munition offiziell, die Verlagerung der Rüstungsproduktion aus den gefährdeten Gebieten zu organisieren. In der Folge entstanden weitere zahlreiche Außenlager des KZ Ravensbrück.
Am Beispiel der verschiedenen Konzentrationslager in Mecklenburg-Vorpommern kann die enge Verknüpfung der Außenlager mit der Rüstungsindustrie, hier die Geschichte der Luftfahrtindustrie in Mecklenburg aufgezeigt werden.
Außenlager Retzow-Rechlin
Außenlager Neustadt-Glewe
Außenlager Barth
Außenlager Malchow
Außenlager Neubrandenburg
Massenmord durch "Vernichtung durch Arbeit"
Nicht nur das KZ-Außenlager Waldbau in Neubrandenburg steht für eine Entwicklung, die noch immer zu wenig in ihren Dimensionen Teil des kollektiven Gedächtnisses geworden ist: Auf dem Rücken von KZ-Häftlingen und unterstützt von Hermann Görings Ministerium und später von Reichsminister Albert Speer, konnte Betriebe im Verlauf des Krieges eine Unternehmenssanierung und Gewinnmaximierung durchführen. Der Neubrandenburger Betrieb ist z.B. eng in Zusammenhang zu sehen mit der reichsweiten Planung und Organisation der Luftwaffe, der Optimierung von Kampflugzeugen, der Luftfahrterprobungsstelle Rechlin, aber auch der Heeresversuchsanstalt Peenemünde mit ihren Forschungen an den als "V1" und "V2" bekannten Marschflugkörper resp. Luftraketen. Nicht zuletzt mit den zahlreichen Arbeitskommandos und Konzentrationslager-Standorten konnte die Kriegsproduktion aufrechterhalten und sogar maximiert werden. Die Dezentralisierung der Produktionsstellen war dem für das Deutsche Reich ungünstig verlaufenden Kriegsgeschehen geschuldet. Auf dem Rücken von Frauen und Männern, die zur Zwangsarbeit und in KZ-Haft verschleppt worden waren, griff ein Programm, dass die Nationalsozialisten "Vernichtung durch Arbeit" nannten und für das sie sogar die noch lebende jüdische Bevölkerung Europas missbrauchten: Unter unmenschlichen Bedingungen beuteten sie, gemeinsam mit den Geschäftsführungen der Betriebe die in Regel bereits völlig erschöpften und geschundenen Menschen aus. Der Hungertod und der Tod durch Epidemien, durch Zwangsarbeit und durch gewalttätige Behandlung wurde bewusst in Kauf genommen. Und dies vor den Augen vieler ziviler Betriebsbeschäftigten, ja sogar mitunter durch mit deren tätiger Mithilfe.
Zwangsarbeit – ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Insgesamt haben mehr als 20 Millionen Menschen aus vielen europäischen Ländern Zwangsarbeit für das nationalsozialistische Deutschland geleistet. Obwohl Zwangsarbeit bei den Nürnberger Prozessen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft wurde, wurde sie in Deutschland strafrechtlich nicht verfolgt. Erst auf massiven internationalen Druck begann man Mitte der 1990er Jahre an rund 1,66 Millionen ehemalige Zwangsarbeiter_innen eine symbolische Entschädigung auszahlen. Wobei wiederum viele Gruppen unberücksichtigt blieben. So sollte es noch bis Mai 2015 dauern, ehe der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags den wenigen noch lebenden sowjetischen Kriegsgefangenen eine Entschädigung bewilligte.
Constanze Jaiser
https://universes.art/de/

Koschyk: CDU/CSU erinnert Bundesregierung an das Problem der deutschen Zwangsarbeiter

29.06.2001 – 11:51
Berlin (ots)
Anlässlich der Einbringung einer Kleinen Anfrage
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu "Erkenntnissen über deutsche
Zwangsarbeiter" erklärt der vertriebenenpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Bei der Verabschiedung des Gesetzes zur Errichtung der Stiftung
"Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" am 6. Juli 2000 haben die
Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine Erklärung zur
Abstimmung abgegeben. In dieser Erklärung forderten sie u.a. die
Bundesregierung auf, "mit denjenigen Staaten, die nach dem Ende des
Zweiten Weltkrieges Deutsche verschleppt und unter unmenschlichen
Bedingungen zur Arbeit gezwungen haben, oder mit deren
Nachfolgestaaten Kontakt aufzunehmen mit dem Ziel, dass auch die noch
lebenden deutschen Opfer von diesen Staaten eine - der deutschen
Regelung entsprechende - Entschädigung in Form einer humanitären
Geste erhalten.
Im Rahmen einer Parlamentsanfrage habe ich die Bundesregierung an
diese Erklärung erinnert und sie konkret gefragt, ob sie auf diese
Aufforderung eingehen wolle und wie sie ihre Haltung begründe. Darauf
hat der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der
Finanzen, Karl Diller (SPD), geantwortet, der Bundesregierung sei
bewusst, "dass viele Deutsche während des Zweiten Weltkrieges und
unmittelbar danach Opfer von Gewalt und Willkür wurden. So tragisch,
schmerzhaft und groß das Leid der Betroffenen auch war und ist, es
hatte seine Wurzeln im vorausgegangenen NS-Unrecht. Daher
beabsichtigt die Bundesregierung nicht, entsprechende Initiativen
gegenüber dritten Staaten zu ergreifen."
Diese eher nichtssagende Antwort kann die Opfer nicht zufrieden
stellen. Deshalb hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nunmehr eine
Kleine Anfrage in den Deutschen Bundestag eingebracht, mit der
folgende Fragen an die Bundesregierung gerichtet werden:
1. Wie groß war nach Erkenntnissen der Bundesregierung - nach
Staaten einzeln aufgeschlüsselt - die Zahl der deutschen Zivilisten
aus dem damaligen Deutschen Reich einschließlich der Deutschen in der
damaligen Sowjetunion sowie in Staaten Mittel- und Osteuropas, die
während des Zweiten Weltkrieges oder danach in den Gebieten östlich
von Oder und Neiße sowie in den Staaten Mittel- und Osteuropas und in
der Sowjetunion zur Zwangsarbeit eingesetzt wurden?
2. Wie viele dieser ehemaligen deutschen Zwangsarbeiter - nach
Staaten einzeln aufgeschlüsselt - leben nach Erkenntnissen der
Bundesregierung noch?
3. Haben diese deutschen Zwangsarbeiter zwar gegebenenfalls für
die zu Unrecht erlittenen Gewahrsamszeiten Leistungen nach dem
Kriegsgefangenentschädigungsgesetz, dem Häftlingshilfegesetz oder
aufgrund anderer Gesetze erhalten, nicht jedoch für den Tatbestand
der Zwangsarbeit? Liegt insofern eine ähnlich gelagerte Situation vor
wie im Falle jener Zwangsarbeiter der nationalsozialistischen
Diktatur, die zwar für die Gewahrsamszeiten bereits in der
Vergangenheit entschädigt wurden, jedoch erst jetzt aus Mitteln der
Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" eine Entschädigung
für den Tatbestand der Zwangsarbeit erhalten?
4. Werden die Zeiten der Zwangsarbeit im deutschen Rentenrecht
bzw. im Rentenrecht der jeweiligen Heimatstaaten dieser ehemaligen
deutschen Zwangsarbeiter als rentenrechtliche Zeiten rentensteigernd
berücksichtigt?
5. In welcher Weise und in jeweils welcher Größenordnung waren
nach Erkenntnissen der Bundesregierung die deutschen Zivilisten, die
zur Zwangsarbeit eingesetzt wurden, in den verschiedenen Staaten
untergebracht?
6. Gilt eine lagermäßige Unterbringung deutscher Zivilisten zum
Zwecke der Zwangsarbeit als Gewahrsam im Sinne des § 1 Absatz 6
Häftlingshilfegesetz?
7. Wurden die in der o. g. Erklärung zur Abstimmung gemäß § 31
Absatz GO BT geforderten Kontakte inzwischen aufgenommen? Falls ja:
Mit welchem Ergebnis? Falls nein: Warum nicht?
Rückfragen bitte an:
CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de
https://www.presseportal.de/pm/7846/261605


Bundessozialgericht, Beschluss vom 20.05.2020
- B 13 R 9/19 R -
"Ghettoarbeit" während der NS-Zeit auch bei Verbleib im eigenen Haus begründet Anspruch auf Entschädigung
Zwangslage der Verfolgten mit dem Aufenthalt in einem Ghetto vergleichbar

Das Bundessozialgericht hat dem Kläger, der in der Zeit des Nationalsozialismus verfolgt wurde, einen Anspruch auf eine Altersrente von der Deutschen Rentenversicherung unter Berücksichtigung von "Ghetto-Beitragszeiten" zugesprochen (Aktenzeichen: B 13 R 9/19 R).
Im hier vorliegenden Fall war der Kläger in der Zeit des Nationalsozialismus als Jude verfolgt worden und ging im sogenannten Generalgouvernement von seinem angestammten Wohnhaus aus einer Beschäftigung nach, indem er im Zeitraum von Januar 1940 bis März 1942 Reinigungsarbeiten gegen Entgelt im Sinne des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen im Ghetto (ZRBG) - hier Extraportionen Essen - durchführte.
BSG: Situation des Klägers gleichzusetzen mit zwangsweisem Aufenthalt in einem Ghetto
Die Bedingungen, unter denen dies erfolgte, sind denen eines zwangsweisen Aufenthalts in einem Ghetto im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 ZRBG zumindest im Wege der Analogie gleichzustellen. Das Erfordernis der Gleichstellung folgt aus den neueren historischen Erkenntnissen über die Erscheinungsformen von "Ghettos" im nationalsozialistischen Einflussbereich, die der Gesetzgeber bei der Schaffung des ZRBG noch nicht umfassend in den Blick nehmen konnte. Nur durch ihre Berücksichtigung kann jedoch der gewollte entschädigungsrechtliche Ausgleich innerhalb des Rentenversicherungsrechts hinreichend verwirklicht werden, so dass von einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes auszugehen ist.
Keine einheitliche Definition des Begriffs "Ghetto"
Was unter einem Ghetto zu verstehen ist, ist weder im ZRBG noch in weiteren in diesem Kontext zu betrachtenden Normen definiert. Es findet sich auch kein ausreichend verfestigter und konkretisierter juristischer Sprachgebrauch. Gleiches gilt für das allgemeine Begriffsverständnis. Selbst die für die beiden größten Holocaustforschungsstätten - Yad Vashem und US-Holocaust Memorial Museum - tätigen Historiker verwenden keine einheitliche Definition des Begriffs.
Keine Festlegung auf bestimmten Ghetto-Begriff
Die Normhistorie des ZRBG legt nahe, dass den Abgeordneten im Wesentlichen das "geschlossene Ghetto" vor Augen stand. Denn der Gesetzesbeschluss 2002 war eine unmittelbare Reaktion auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu "Ghetto-Beitragszeiten", insbesondere im "geschlossenen" "Ghetto Lodz". Eine Festlegung auf einen bestimmten Ghetto-Begriff, der einem weiten Verständnis hiervon und der Annahme einer planwidrigen Lücke entgegenstehen könnte, war hiermit aber ebenso wenig verbunden, wie mit der Änderung des ZRBG 2014. Allerdings gelangten Geschichtswissenschaftler in den Jahren nach der Verabschiedung des ZRBG zu der Erkenntnis, dass Ghettos im nationalsozialistischen Einflussbereich unterschiedlichste Ausprägungen und Erscheinungsformen hatten. Bei den meisten der bekannten über 1400 "Ghettos" handelte es sich um sogenannte "offene Ghettos", zum Teil ohne klar abgrenzbare Strukturen.
Vergleichbare Zwangslagen sind ebenfalls zu erfassen
Vor dem Hintergrund der mit dem ZRBG bewirkten entschädigungsrechtlichen Überlagerung des Rentenversicherungsrechts kann allein mit einem weiten Begriffsverständnis den historisch belegten unterschiedlichen Erscheinungsformen von Ghettos - wie sie auch in der Praxis der Rentenversicherungsträger berücksichtigt werden - hinreichend Rechnung getragen werden. Die entschädigungsrechtliche Überlagerung verlangt zudem vergleichbare Zwangslagen ebenfalls zu erfassen. Nur so kann es mit dem ZRBG gelingen, das verursachte Unrecht durch die Begründung und Zahlbarmachung von Rentenansprüchen in der gesetzlichen Rentenversicherung zu entschädigen.
BSG: Verursachte Unrecht soweit wie möglich auszugleichen
Dieses Unrecht besteht darin, dass keine Rentenanwartschaften entstanden, obwohl die verrichteten "Ghetto-Arbeiten" unter anderen Umständen im Rahmen von rentenversicherungspflichtigen Beschäftigungen geleistet worden wären und dann in aller Regel Rentenanwartschaften begründet hätten. Das ZRBG als "neuartiger Bestandteil des Rechts der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts" will einen Ausgleich hierfür schaffen und ist damit trotz seiner Verankerung im Rentenrecht materiell-rechtlich als eine dieses überformende Entschädigungsregelung zu betrachten. Deshalb sind bei dessen Anwendung die in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts für das Entschädigungsrecht entwickelten Auslegungsgrundsätze zu beachten. Es darf eine eben noch mögliche Lösung gewählt werden - und ihr gebührt der Vorzug -, die dazu führt, das verursachte Unrecht soweit wie möglich auszugleichen.
BSG bestätigt intensiven Aufenthaltszwang
Dies erlaubt die nach dem Gesetzeszweck gebotene Gleichstellung von Zwangslagen, die sich an den Besonderheiten der vom ZRBG in den Blick genommenen Situationen ausrichtet. Diese sind dadurch geprägt, dass die Verfolgten im Prozess zunehmend verstärkter Terrormaßnahmen in ihrem räumlichen Lebensbereich einem Aufenthaltszwang unterlagen, der es gleichwohl zuließ, eine von ihnen ausgeübte Tätigkeit noch als freiwillige Beschäftigung zu qualifizieren. Nach den Feststellungen des Landessozialgerichts unterlag der Kläger einem derart intensiven Aufenthaltszwang.
https://www.kostenlose-urteile.de/



3. YouTube-Videos NS-Zwangsarbeiter-Entschädigungen

27.08.2010 - Erinnerung wach halten - 10 Jahre Stiftung für Zwangsarbeiter | Politik Direkt

DW Deutsch 
Es war ein langes Ringen zwischen Politik und Wirtschaft. Vor genau 10 Jahren wurde in Deutschland die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft gegründet. Entschädigt wurden Menschen, die während der Nazi-Zeit millionenfach für das Hitler-Regime Zwangsarbeit leisten mussten. Sie kamen vor allem aus dem Osten Europas und wurden im Durchschnitt mit 2600 Euro aus Industriespenden und Steuergeldern entschädigt. Für viele war das viel zu wenig, sie leben in Armut, sind gebrechlich. Und schon wird darüber debattiert, ob die Wirtschaft noch einmal Geld gibt.
https://www.youtube.com/watch?v=MTaM5NqUZuQ


24.06.2020- 12.6.2000: Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern

Heute vor 20 Jahren erzielte man eine endgültige Einigung über die Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern.
https://www.youtube.com/watch?v=iaCBzuqMwho


5.11.1997: Urteil über Entschädigung für Zwangsarbeit

Heute vor 25 Jahren verurteilte das Bonner Landgericht den Bund zur Zahlung von Entschädigung an eine Zwangsarbeiterin, das erste Urteil dieser Art.
Über 50 Jahre nach Ende des Krieges werden erstmals Zwangsarbeiter für ihre Fron in deutschen Rüstungsbetrieben entschädigt.
Autor: Sven Weingärtner
https://www.youtube.com/watch?v=WvULoIj9Zrw


01.04.2016 - Zwangsarbeiter: Verkannte Opfer

Erst auf internationalen Druck hin beschäftigten sich die Deutschen ab Mitte der 1990er Jahre mit dem Schicksal der Zwangsarbeiter im Zweiten Weltkrieg. Durch die Entschädigungsleistungen setzte auch in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion ein Umdenken ein: Aus »Kollaborateuren« wurden Opfer. Über die Wahrnehmung der Zwangsarbeiter und Erinnerungskulturen im Wandel diskutieren Constantin Goschler, Ruhr-Universität Bochum, und Elena Rozhdestvenskaya, HSE Moskau. In Kooperation mit dem Museum der Arbeit.https://strato-editor.com/.cm4all/widgetres.php/com.cm4all.wdn.social.Youtube/images/thumbnail.svg
Moderation: Franka Kühn
https://www.youtube.com/watch?v=YQmAlv39OY4



4. Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach gerichtlich beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen zu Nazi-Zwangsarbeit sowie zur problematischen Anerkennung und Entschädigung von Opfern des NS-Regimes während der NS-Vergangenheitsbewältigung

Das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110, 74281 Mosbach, beauftragt die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21, die Anti-Nazi-Aktivitäten des KVs und Antragstellers in einer ergänzenden Stellungnahme gutachterlich einzuschätzen und zu bewerten. Dazu zählen laut Anweisungen dieser amtsgerichtlichen Verfügungen SOWOHL die seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren ALS AUCH seine außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute. Siehe dazu auch Kapitel 1 auf dieser Seite.


Während die vom Familiengericht-Amtsgericht Mosbach beauftragte forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, zunächst EINERSEITS ein familienpsychologisches Sachverständigengutachten in einem Umfang von über 100 Seiten zum 07.04.2022 unter 6F 202/21 erstellt hat, entschließt sich dieselbe Gutachterin sodann, ANDERERSEITS eine ergänzende Stellungnahme von zwei ganzen DIN A4-Seiten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute, insbesondere zum Kontext der historisch nachgewiesenen Beteiligungen an NS-Massenmordverbrechen in Mosbach wie Judenverfolgung und Holocaust, NS-Verfolgung von Sinti und Roma, Nazi-Euthanasie unter 6F 202/21 zum 31.08.2022 an das Amtsgericht Mosbach zu generieren.
Die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, ERWÄHNT LEDIGLICH MIT EINEM WORT DEN "NATIONALSOZIALISMUS" auf Seite 2, Absatz 2 und erwähnt lediglich mit einem Satz auf Seite 2, Absatz 2, dass der Antragsteller von NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach sich gegen den Nationalsozialismus wendet.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen hat hier die GERICHTLICH BEAUFTRAGTE EINDEUTIGE GELEGENHEIT gehabt, mit einer entsprechend beim Amtsgericht Mosbach beantragten Fristverlängerung SICH SACHLICH UND FACHLICH auch auf über 100 Seiten bezüglich der Nazi-Thematik bzw. der Nazi-Problematik vor einem deutschen BRD-Gericht EXPLIZIT ZU ÄUSSERN. Diese Gelegenheit für eine sachliche und fachliche gutachterliche Expertise zum Nationalsozialismus und nationalsozialistischen Verbrechen, deren Auswirkungen und Aufarbeitungen nach 1945, u.a. auch in Mosbach, besteht zukünftig weiterhin jederzeit für die forensische Sachverständige aus Kitzingen.
Siehe dazu auch:


Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seiner Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME zu den NS-Verbrechen der Nazi-Zwangsarbeit sowie zur problematischen Anerkennung und Entschädigung von Opfern des NS-Regimes während der NS-Vergangenheitsbewältigung an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.


EINERSEITS:
Mit den Verfügungen des Familiengerichts-Amtsgericht Mosbach vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 hat die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Kitzingen nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Chance und das gerichtliche explizite Angebot, sich sachlich und fachlich zur NS-Vergangenheitsbewältigung seit 1945 bis heute, auch zur NS-Vergangenheitsbewältigung und Nazi-Kontinuität in Mosbach und in Baden-Württemberg, AUSFÜHRLICH EXPLIZIT gutachterlich zu äußern.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt von den NS-Verbrechen der Nazi-Zwangsarbeit sowie zur problematischen Anerkennung und Entschädigung von Opfern des NS-Regimes während der NS-Vergangenheitsbewältigung.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und Politik.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der NS-Vergangenheitsbewältigung am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach EXPILZIT BEAUFTRAGT.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt der sehr späten Opferanerkennung nach 1945 von NS-Zwangsarbeitern erst seit den 1980er Jahren, Opferentschädigungen  von NS-Zwangsarbeitern erst seit den 1990er Jahren.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und Politik.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der NS-Vergangenheitsbewältigung am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach EXPILZIT BEAUFTRAGT.

ANDERERSEITS:
Die Nazi-Zwangsarbeit, wie von Kindern, liegt auch im Fallzuständigkeits- und Fallverantwortungsbereich der deutschen Kinder- und Jugendhilfeinstitution des Jugendamtes mit seinem originären Schutz- und Hilfeauftrag für Kinder und Jugendliche. Gemäß Aktenlage und Verfahrensanalyse zu den anhängigen Verfahren beim Familiengericht-Amtsgericht Mosbach sind beim Familiengericht-Amtsgericht Mosbach ordnungsgemäß Stellungnahmen der involvierten Fachstelle des Jugendamtes Neckar-Odenwaldkreis beim Landratsamt Mosbach zur Problematik Nazi-Zwangsarbeit, wie von Kindern, unter 6F 9/22 gerichtlich einzuholend beantragt.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 m Sachverhalt, dass die fallzuständigen Mitarbeiterinnen des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) vom Jugendamt Neckar-Odenwaldkreis beim Landratsamt Mosbach die beantragte gerichtlich einzuholende Stellungnahme ZUR AUFARBEITUNG VON NS-VERBRECHEN der Nazi-Zwangsarbeit, wie von Kindern, verweigern.
UND DIES OBWOHL die höchste übergeordnete Amtsleitung, d.h. der gegenwärtige Landrat beim Landratsamt Mosbach, hier im Gegensatz zu seinen untergeordneten Jugendamt-ASD-Mitarbeiterinnen, gemäß bekannten Medienberichten selbst weitaus weniger Probleme damit hat, sich öffentlich gegen den Nationalsozialismus und dessen Verbrechen zu äußern und zu engagieren.


in Mosbach ***



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