Nationalsozialismus in Mosbach - Baden
: Rechtsextremismus und Neofaschismus : Anti-Semitismus : Anti-Ziganismus : Homophobie : Rassismus : Diskriminierung 



 RECHTSANWALT Simon Sommer !

- Fallbegleitungen - Verfahrensführungen - Verfahrensbearbeitungen- Verfahrensbegleitungen

Rechtsanwaltlicher und gerichtlicher Umgang mit Sachverständigen-Gutachten


Verfahrensbegleitungen in Deutschen Familienrechtsverfahren ...

- ... mit Thematisierungen von schwerwiegenden Vorwürfen als Rassismus- und Nazi-Unterstellungen in familienrechtlichen Zivilprozessen
- ... mit Thematisierungen von Nationalsozialismus, Rechtsextremismus, Rassismus in familienrechtlichen Zivilprozessen
- ... mit zwei familien- und einem erwachsenenpsychologischen Sachverständigengutachten

 Zuletzt aktualisiert am 24.11.2024 ! 

Inhaltsverzeichnis :

  1. Rechtsanwälte im Widerstand gegen den Nationalsozialismus
    Vollständige Dokumentation HIER >>>

  2. Verfahrensinhaltliche und prozessuale Benachteiligungen des Mandanten von Rechtsanwalt Simon Sommer beim Amtsgericht Mosbach unter 6F 211/21, 6F 202/21, 6F 9/22, 6F 2/23, 6F 2/22, etc. sowie unter amtsseitigen KV-BS-Sonderbänden zu Nationalsozialismus, Rechtsextremismus, Rassismus
    Vollständige Dokumentation HIER >>>

  3. Dokumente des Oberlandesgerichts Karlsruhe sowie des Rechtsanwalts Simon Sommer u.a. zu Rassismus-, NS- und AFD-Verfahren im anhängigen Verfahrenskomplex mit Rassismus- und Nazi-Unterstellungen im Zivilprozess
    Vollständige Dokumentation HIER >>>

  4. Handlungsoptionen des Rechtsanwalts Simon Sommer in der Rechts- und Interessensvertretung seines Mandanten
    Vollständige Dokumentation HIER >>>

  5. Rechtsanwaltlicher und gerichtlicher Umgang mit Sachverständigen-Gutachten in der Verfahrensbegleitung durch Rechtsanwalt Simon Sommer

    5.1 Sachverständigen-Begutachtungen zu Nazi-Jäger-Aktivitäten des Mandanten von Rechtsanwalt Simon Sommer

    5.1.1 Gerichtliche Beauftragung einer gutachterlichen Expertise zu NS-Verbrechen und NS-Unrecht im Neckar-Odenwaldkreis mit NS-Judenverfolgung und Holocaust Forensischen Sachverständigen für Familienrecht MA Antje C. Wieck

    5.1.2 Amtsseitige Expertisen-Beweismittelunterdrückung beim Amtsgericht Mosbach während der gerichtlichen Beauftragung von Sachverständigen-Gutachten bzgl. NS-Judenverfolgung und Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis und deren juristischen Aufarbeitungen seit 1945 in der Verfahrensbegleitung durch Rechtsanwalt Simon Sommer

    5.2 Amtsseitige Expertisen-Beweismittelunterdrückung beim Amtsgericht Mosbach bei der gerichtlichen Beauftragung von Sachverständigen-Gutachten bzgl. möglichem Verschweigen, Verleugnen und Verharmlosen nationalsozialistisch rechtsextremistischer Umsturzversuche in Deutschland vor 1933 und nach 1945 und deren juristischen Aufarbeitungen in der Verfahrensbegleitung durch Rechtsanwalt Simon Sommer

    5.3 Amtsseitige Expertisen-Beweismittelunterdrückung beim Amtsgericht Mosbach bei der gerichtlichen Beauftragung von Sachverständigen-Gutachten bzgl. möglichem Verschweigen, Verleugnen und Verharmlosen der nationalsozialistischen Verfolgung der Kinder von NS-WIDERSTANDSKÄMPFERN  in der Verfahrensbegleitung durch Rechtsanwalt Simon Sommer

    5.4 Aufarbeitungen der NS-Euthanasie und NS-Zwangssterilisierungen u.a. im Neckar-Odenwaldkreis während der Verfahrensbegleitung durch Rechtsanwalt Simon Sommer

    5.4.1 Sachverständigen-Gutachten beim DEUTSCHEN BUNDESTAG zu NS-Euthanasie und NS-Zwangssterilisierungen in fraktionsübergreifenden NS-Opferanerkennungsinitiativen zu NS-Euthanasie und NS-Zwangssterilisierung beim Deutschen Bundestag mit Thematisierungen der NS-Opfer- und NS-Täterforschung, der NS-Bildungs- und NS-Öffentlichkeitsarbeit mit Förderungen der NS-Gedenkstättenarbeit

5. Rechtsanwaltlicher und gerichtlicher Umgang mit Sachverständigen-Gutachten in der Verfahrensbegleitung durch Rechtsanwalt Simon Sommer

5.1 Sachverständigen-Begutachtungen zu Nazi-Jäger-Aktivitäten des Mandanten von Rechtsanwalt Simon Sommer


5.1.1 Gerichtliche Beauftragung einer gutachterlichen Expertise zu NS-Verbrechen und NS-Unrecht im Neckar-Odenwaldkreis mit NS-Judenverfolgung und Holocaust Forensischen Sachverständigen für Familienrecht MA Antje C. Wieck

09.11.2024 !

Hallo Herr Rechtsanwalt Simon Sommer,
weisen Sie bitte ordnungsgemäß die HIER involvierten Gerichte auf die folgenden Amtsseitigen Beweismittel-Unterdrückungen von eigenen Spruchkörpern bei NS-Gerichtseingaben und bei regionalhistorischer NS-Forschungsdokumentation, HIER durch die am 22.08.2024  amtsseitige SELEKTIVE NICHT-Weiterleitung vom AMTSGERICHT MOSBACH an das OBERLANDESGERICHT KARLSRUHE unter 6F 9/22 AG MOS = 16 UF 62/24 OLG KA  und 6F 202/21 AG MOS HINSICHTLICH des Versagens der Mosbacher Nachkriegsjustiz seit 1945 in der juristischen Aufarbeitung von NS-Judenverfolgung und des Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis, zum Nachteil Ihres eigenen Mandanten hin. Erwirken Sie bitte demensprechende amtsseitige Korrekturen mit Wiederaufnahmeverfahren, Aufhebungsverfahren, Dienstaufsichtsbeschwerden, Befangenheitsanträgen, Schadensersatzforderungen, etc. oder was auch immer Sie in Ihrer eigenen juristischen kreativen Kompetenz ggf. in zivil-, straf-, verwaltungs- und verfassungsrechtlichen Kontexten veranlassen können. Weitere verfahrens- und entscheidungserheblich relevante Sachverhalte zu prozessualen und verfahrensinhaltlichen Benachteiligungen Ihres Mandanten werden Ihnen benannt, darleget und belegt.

Die amtsseitige Zuständigkeitsverweigerung bei NS-Verbrechen und NS-Unrecht seitens der fallverantwortlichen Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter 16 UF 62/24 am 09.10.2024 ist DAHER HIER als unzulässig und unbegründet zurückzuweisen. Denn die vom KV-BS-Mandanten von Rechtsanwalt Simon Sommer initiierten Verfahren zu Rassismus, Rechtsextremismus, Nationalsozialismus mit dem Versagen der Mosbacher Nachkriegsjustiz seit 1945 in der juristischen Aufarbeitung von NS-Judenverfolgung und des Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis im vom OLG KA HIER zitierten anhängigen Verfahrenskomplex sind HIER EINDEUTIG verfahrensrelevant und entscheidungserheblich in den zivilrechtlichen familienrechtlichen Verfahren. INSBESONDERE auf Grund der vom OLG KA in der Beschlussfassung vom 09.10.2024 unter 16 UF 62/24 SELBST "umfangreich" thematisierten Rassismus- und Nazi-Unterstellungen in Zivilprozessen (Sorgerecht, Umgangsrecht und Unterhaltsrecht) gegenüber dem Kindsvater und Ihrem BS-Mandanten.

In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer machen HIER die fallverantwortlichen Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe nachweisbar am 09.10.2024 ihre beschlussfassenden Aussagen vor Gericht, u.a. während sie unter 16 UF 62/24 ... die beantragen Berücksichtigungen der KV-BS-Eingaben und die Eingaben seiner rechtsanwaltlichen Vertretung unter RA Sommer, ... die beantragten Hinzuziehungen von Akten, ... die beantragten Zeugenladungen zur Anhörung unter Wahrheitspflicht und Erklärungspflicht unter Tatsachen, ... die beantragten Anhörungen in mehreren Verhandlungstagen, ... die Berücksichtigungen von Beweismittel-Unterdrückungen ausgehend von der Vorinstanz Amtsgericht Mosbach, ... die Berücksichtigungen von drei Sachverständigengutachten ... HIER ABER EXPLIZIT verweigert haben.

Erklären und erläutern Sie bitte juristischen Institutionen, wann, wie, wo und warum Sie in Ihren eigenen rechtsanwaltlichen Eingaben und Interessensvertretung jeweils zu den o.g. verfahrensrelevanten und entscheidungserheblichen Sachverhalten, HIER der KONKRETEN Beweismittel-Unterdrückungen bzgl. Versagens der Mosbacher Nachkriegsjustiz seit 1945 in der juristischen Aufarbeitung von NS-Judenverfolgung und des Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis, zum Nachteil Ihres eigenen Mandanten Bezug genommen und zitierend hingewiesen haben.

Übersenden Sie mir Bitte Kopien Ihrer eigenen Eingaben an die Gerichte, Staatsanwaltschaften, etc. !


Während der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer, Mitglied und Referent beim ISUV (Interessenverband Unterhalt & Familienrecht), Mitglied beim DAV Deutscher Anwaltsverein und Mitglied beim DAV Forum Junge Anwaltschaft, ...

Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess verweigert HIER NACH-WEISBAR AKTENKUNDIG im o.g. anhängigen Verfahrenskomplex zur HIER gezielten amts-seitigen verfahrensinhaltlichen und prozessualen Benachteiligung des Kindsvaters, Beschwerdeführers und Nazi-Jägers, teilweise die Auswertung und Thematisierung der eigenen am 17.08.2024 unter 6F 9/22 und 6F 202/21 gerichtlichen Beauftragung eines familienpsychologischen Sachverständigen-Gutachtens vom 07.04.2022 bei der Forensischen Sachverständigen für Familienrecht MA Antje C. Wieck, Praxis für KINDER- UND JUGENDLICHENPSYCHO-THERAPIE, Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen. UND ZWAR DAMIT mit der HIER amtsseitigen Unterdrückung von selbst amtsseitig erhobenen Beweismitteln wie im Folgenden dargelegt und belegt. UND DIES HIER INSBESONDERE bzgl. der am 17.08.2022 unter 6F 9/22 selbst ver-anlasst gerichtlichen Beauftragung zur gutachterlichen Expertise und Sachverständigen-Begutachtung von NS-Verbrechen und NS-Unrecht im Neckar-Odenwaldkreis. HIER mit dem KONKRETEN Themenschwerpunkt von NS-Judenverfolgung und Holocaust anhand der Nazi-Jäger-Aktivitäten des Beschwerdeführers.

Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess verweigert HIERBEI gezielt im o.g. Verfahrenskomplex EXPLIZIT BESTIMMTE Sachverhalte und Tatsachengrundlagen bei der Beweismittel-Erhebung durch das selbst beauftragte Sachverständigen-Gutachten zu benennen. UND ZWAR HIER, dass o.g. familienpsychologische Sachverständige MA Antje C. Wieck aus Kitzingen …

… (A=>) … HIER unter 6F 9/22 und 6F 202/21 EXPLIZIT NICHT ausführt und thematisiert, dass die Kindsmutter am 22.06.2022 unter 6F 202/21 gegenüber dem Kindsvater und Beschwerdeführer mit WAHRHEITSWIDRIGEN Unterstellungen im Zivilprozess einer ANGEBLICHEN psychischen KV-Erkrankung und einer damit einhergehenden ANGEBLICHEN KV-Erziehungsunfähigkeit im anhängigen Verfahrenskomplex zur verfahrensinternen und außer-gerichtlichen Rufschädigung des KV und BS agiert. UND DABEI ZUDEM dessen gerichtlich beauftragte psychiatrische Begutachtung auf Grund seiner KONKRETEN Nazi-Jäger-Aktivitäten bei der Amtsrichterin Marina Hess anregt. HIER mit KONKRETER Bezugnahme auf dessen NS-Aufarbeitungs-Eingaben vom 03.06. und 09.06.2022 zur KM-seitig beabsichtigten familienrechtlichen Verfahrensbeeinflussung beim Amtsgericht Mosbach. HIER u.a. auch zur juristischen Aufarbeitung der NS-Verfolgung und NS-Vernichtung jüdischen Lebens im Neckar-Odenwaldkreis.  (SIEHE dazu auch Kapitel 1). UND DIES NACHDEM UNMITTELBAR ZUVOR das familienpsychologische Gutachten vom 07.04.2022 unter 6F 202/21 und 6F 9/22 sich für den perspektivischen Verbleib des damals anderthalb Jahre alten Kindes beim Kindsvater ausspricht.

… (B=>) … HIER unter 6F 9/22 und 6F 202/21 EXPLIZIT NICHT ausführt und thematisiert, dass die gerichtlich beauftragte familienpsychologische Sachverständige MA Antje C. Wieck aus Kitzingen die von der Amtsrichterin Marina Hess selbst amtsseitig am 17.08.2022 unter 6F 9/22 KONKRET UND EXPLIZIT gerichtlich beauftragte INHALTLICHE Sachverständigen-Auseinandersetzung mit der Dokumentations-Website "nationalsozialismus-in-mosbach.de" des KV, BS und Nazi-Jägers HIER AKTENKUNDIG NACHWEISBAR ÜBER-HAUPT NICHT durchführt. UND DIES HIER EXPLIZIT AUCH NICHT bzgl. der DARIN KONKRET thematisierten nationalsozialistischen Verfolgung und Vernichtung jüdischen Lebens im Neckar-Odenwaldkreis und deren mangelhafte juristische Aufarbeitung durch die Mosbacher Nachkriegsjustiz seit 1945.

… (C=>) … HIER unter 6F 9/22 und 6F 202/21 EXPLIZIT NICHT ausführt und thematisiert, dass die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess NACHWEISBAR AKTENKUNDIG die vom KV, BS und Nazi-Jäger im o.g. Verfahrenskomplex seit 2022 mehrfach beantragte ordnungsgemäße KONKRETE juristische Aufarbeitung der nationalsozialistischen Verfolgung und Vernichtung jüdischen Lebens im Neckar-Odenwaldkreis HIER ABER KONK-RET beim Amtsgericht Mosbach verweigert (SIEHE Kapitel 1).

… (D=>) … HIER unter 6F 9/22 und 6F 202/21 EXPLIZIT NICHT ausführt und thematisiert, dass die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess HIER ignoriert, dass die von ihr selbst gerichtlich beauftragte familienpsychologische Sachverständige MA Antje C. Wieck aus Kitzingen sich am 07.04.2022 unter 6F 9/22 und 6F 202/21 für den perspektivischen Verbleib des damals anderthalb Jahre alten Kindes beim Kindsvater und Beschwerdeführers ausspricht. UND DIES EBEN AUCH trotz seiner KONKRETEN Nazi-Jäger-Aktivitäten. UND DIES AUCH trotz seiner KONKRETEN und öffentlichen Kritik an der Mosbacher Nachkriegsjustiz seit 1945 bei der institutionellen juristischen NS-Vergangenheitsbewältigung, u.a. auch bzgl. der mangelhaften juristischen Aufarbeitung der nationalsozialistischen Verfolgung und Vernichtung jüdischen Lebens im Neckar-Odenwaldkreis.

… (E=>) … HIER unter 6F 9/22 und 6F 202/21 EXPLIZIT NICHT ausführt und thematisiert, dass die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess HIER EXPLIZIT unter 6F 9/22 und 6F 202/21 NICHT ausführt und thematisiert, dass die von ihr selbst gerichtlich beauftragte familienpsychologische Sachverständige MA Antje C. Wieck aus Kitzingen HIER ABER NACHWEISBAR selbst ÜBERHAUPT KEINERLEI Ausbildung und Expertise hat zur rechts-, geschichts-, politikwissenschaftlichen NS-Forschung und auch nicht zur psychologi-schen bzw. -soziologischen NS-Opferforschung und zu NS-Täter-Forschung. EINERSEITS verweist die gerichtlich beauftragte familienpsychologische Sachverständige MA Antje C. Wieck aus Kitzingen HIER auf Grund mangelnder eigener Sachkompetenz auf eine EXTRA gerichtlich zu beauftragende erwachsenenpsychologische Sachverständigen-Begutachtung des Kindsvaters, Beschwerdeführers und Nazi-Jägers hin, d.h. HIER gewünscht und beauftragt von der Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess. ANDERERSEITS verweist die gerichtlich beauftragte familienpsychologische Sachverständige MA Antje C. Wieck aus Kitzingen HIER ABER auf Grund mangelnder eigener Nationalsozialismus-Sachkompetenz NICHT auf entsprechend gerichtlich zu beauftragende Sachverständigen-Begutachtung durch Experten aus rechts-, geschichts-, politikwissenschaftlichen NS-Forschung und aus psychologischer bzw. -soziologischer NS-Opferforschung und zu NS-Täter-Forschung hin zur ordnungsgemäßen und sachgerechten Sachverständigen-Begutachtung der Nazi-Jäger-Aktivitäten des KV-BS.

… (F=>) … HIER unter 6F 9/22 und 6F 202/21 EXPLIZIT NICHT ausführt und thematisiert, dass das gerichtlich beauftragte erwachsenenpsychologischen Sachverständigen-Gutachten des Klinikums Weinsberg vom 23.08.2023 unter 6F 202/21 mit dessen KONKRETER Bezugnahme auf die „Anzeige des Beschwerdeführers gegen Adolf Hitler“ im HIER anhängigen Verfahrenskomplex zum Ergebnis kommt, dass der Kindsvater und Beschwerdeführer EXPLIZIT AUCH auf Grund seiner HIER KONKRETEN Nazi-Jäger-Eingaben beim Amtsgericht Mosbach HIER NICHT psychisch krank ist, was DAMIT ZUDEM die o.g. wahrheitswidrigen Unterstellungen im Zivilprozess ausgehend von der Kindsmutter unter (A=>) belegt.


Eingabe vom 09.11.2024 an das Amtsgericht Mosbach
Zurückweisung der Sachverständigenkosten-Auferlegung wegen KONKRETER NICHT-Erfüllung der gerichtlichen Beauftragung zur gutachterlichen Expertise von NS-Verbrechen und NS-Unrecht im Neckar-Odenwaldkreis mit NS-Judenverfolgung und Holocaust
241109_20221_AGMOS_NS_Judenverfolgung_NOK_BLIND.pdf (201.21KB)
Eingabe vom 09.11.2024 an das Amtsgericht Mosbach
Zurückweisung der Sachverständigenkosten-Auferlegung wegen KONKRETER NICHT-Erfüllung der gerichtlichen Beauftragung zur gutachterlichen Expertise von NS-Verbrechen und NS-Unrecht im Neckar-Odenwaldkreis mit NS-Judenverfolgung und Holocaust
241109_20221_AGMOS_NS_Judenverfolgung_NOK_BLIND.pdf (201.21KB)



5.1.2 Amtsseitige Expertisen-Beweismittelunterdrückung beim Amtsgericht Mosbach während der gerichtlichen Beauftragung von Sachverständigen-Gutachten bzgl. NS-Judenverfolgung und Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis und deren juristischen Aufarbeitungen seit 1945 in der Verfahrensbegleitung durch Rechtsanwalt Simon Sommer

17.11.2024 !

Hallo Herr Rechtsanwalt Simon Sommer,
weisen Sie bitte ordnungsgemäß die HIER involvierten Gerichte auf die folgenden Amtsseitigen Expertisen-Beweismittel-Unterdrückungen von eigenen Spruchkörpern sowohl bei lokal- und regionalhistorischer NS-Forschungsdokumentation als auch lokaler und regionaler NS-Gedenkstättenarbeit zu NS-Judenverfolgung und am Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis, HIER u.a. AUCH durch die am 22.08.2024  amtsseitige WILLKÜRLICHE SELEKTIVE NICHT-Weiterleitung vom AMTSGERICHT MOSBACH an das OBERLANDESGERICHT KARLSRUHE unter 6F 9/22 AG MOS = 16 UF 62/24 OLG KA  und 6F 202/21 AG MOS zum Nachteil Ihres eigenen Mandanten hin. Erwirken Sie bitte demensprechende amtsseitige Korrekturen mit Wiederaufnahmeverfahren, Aufhebungsverfahren, Dienstaufsichtsbeschwerden, Befangenheitsanträgen, Schadensersatzforderungen, etc. oder was auch immer Sie in Ihrer eigenen juristischen kreativen Kompetenz ggf. in zivil-, straf-, verwaltungs- und verfassungsrechtlichen Kontexten veranlassen können. Weitere verfahrens- und entscheidungserheblich relevante Sachverhalte zu prozessualen und verfahrensinhaltlichen Benachteiligungen Ihres Mandanten werden Ihnen benannt, darlegt und belegt.

Die amtsseitige Zuständigkeitsverweigerung bei NS-Verbrechen und NS-Unrecht seitens der fallverantwortlichen Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter 16 UF 62/24 am 09.10.2024 ist DAHER HIER als unzulässig und unbegründet zurückzuweisen. Denn die vom KV-BS-Mandanten von Rechtsanwalt Simon Sommer initiierten Verfahren zu Rassismus, Rechtsextremismus, Nationalsozialismus mit dem Versagen der Mosbacher Nachkriegsjustiz seit 1945 in der juristischen Aufarbeitung von NS-Judenverfolgung und des Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis im vom OLG KA HIER zitierten anhängigen Verfahrenskomplex sind HIER EINDEUTIG verfahrensrelevant und entscheidungserheblich in den zivilrechtlichen familienrechtlichen Verfahren. INSBESONDERE auf Grund der vom OLG KA in der Beschlussfassung vom 09.10.2024 unter 16 UF 62/24 SELBST "umfangreich" thematisierten Rassismus- und Nazi-Unterstellungen in Zivilprozessen (Sorgerecht, Umgangsrecht und Unterhaltsrecht) gegenüber dem Kindsvater und Ihrem BS-Mandanten.

In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer machen HIER die fallverantwortlichen Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe nachweisbar am 09.10.2024 ihre beschlussfassenden Aussagen vor Gericht, u.a. während sie unter 16 UF 62/24 ... die beantragen Berücksichtigungen der KV-BS-Eingaben und die Eingaben seiner rechtsanwaltlichen Vertretung unter RA Sommer, ... die beantragten Hinzuziehungen von Akten, ... die beantragten Zeugenladungen zur Anhörung unter Wahrheitspflicht und Erklärungspflicht unter Tatsachen, ... die beantragten Anhörungen in mehreren Verhandlungstagen, ... die Berücksichtigungen von Beweismittel-Unterdrückungen ausgehend von der Vorinstanz Amtsgericht Mosbach, ... die Berücksichtigungen von drei Sachverständigengutachten ... HIER ABER EXPLIZIT verweigert haben.

Erklären und erläutern Sie bitte juristischen Institutionen, wann, wie, wo und warum Sie in Ihren eigenen rechtsanwaltlichen Eingaben und Interessensvertretung jeweils zu den o.g. verfahrensrelevanten und entscheidungserheblichen Sachverhalten, HIER der KONKRETEN Expertisen-Beweismittel-Unterdrückungen von Sachverständigen-Gutachten bzgl. Versagens der Mosbacher Nachkriegsjustiz seit 1945 in der juristischen Aufarbeitung von NS-Judenverfolgung und des Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis, zum Nachteil Ihres eigenen Mandanten Bezug genommen und zitierend hingewiesen haben.

Übersenden Sie mir Bitte Kopien Ihrer eigenen Eingaben an die Gerichte, Staatsanwaltschaften, etc. !


Während der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer, Mitglied und Referent beim ISUV (Interessenverband Unterhalt & Familienrecht), Mitglied beim DAV Deutscher Anwaltsverein und Mitglied beim DAV Forum Junge Anwaltschaft, ...

6F 202/21, 6F 9/22, 6F 2/23, 6F 2/22, etc., amtsseitige KV-Sonderbände zu Nationalsozialismus, Rechtsextremismus, Rassismus

Amtsgericht Mosbach Hauptstraße 110 74821 Mosbach

MA Antje C. Wieck, Praxis für KINDER- UND JUGENDLICHENPSYCHOTHERAPIE, Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen

>> 17.11.2024 <<
6F 202/21, 6F 9/22 sowie o.g. AZs… 

>> AUS AKTUELLEM ANLASS zum 86. Jahrestag der NAZI-Reichspogromnacht am 09.11.2024 und der Zerstörung der Mosbacher Synagoge <<

>> BEGRÜNDUNGSNACHTRAG << Beantragung von WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN wegen Amtsseitiger Expertisen-Beweismittelunterdrückung durch die Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess unter 6F 9/22 und 6F 202/21 bei der gerichtlichen Beauftragung von Sachverständigen-Gutachten bzgl. NS-Verbrechen und NS-Unrecht im Neckar-Odenwaldkreis und deren juristischen Aufarbeitungen nach 1945. Zurückweisung mit Einspruch, Widerspruch und 

>> Beschwerde gegen die AMTSSEITIGE NÖTIGUNG des KV, Nazi-Jägers, Antragstellers und Beschwerdeführers durch die Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess unter 6F 9/22 und 6F 202/21 bzgl. möglichem Verschweigen, Verleugnen und Verharmlosen von KONKRETEN Tatbeteiligungen an NS-Judenverfolgung und Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis in der eigenen institutionellen NS-Vergangenheitsbewältigung der Mosbacher Justiz <<

Beantragung von WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN zu 6F 202/21 sowie KV-Zurückweisung der Kostenauferlegungen auf den KV >> Einspruch, Beschwerde, Widerspruch << ... wegen KONKRETER NICHT-Erfüllung der gerichtlichen Beauftragung zu gutachterlichen Expertisen bzgl. NS-Verbrechen und NS-Unrecht im Neckar-Odenwaldkreis, HIER mit NS-Judenverfolgung und Holocaust 

Sehr geehrte Damen und Herren,
es wird um ordnungsgemäße Eingangsbestätigung, Sachverhaltsbenennung und Weiterbearbeitung SOWOHL seitens des Amtsgerichts Mosbach ALS AUCH der Landesoberkasse Baden-Württemberg gebeten:

Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess weist im o.g. anhängigen Verfahrenskomplex seit 2021 wahrheitswidrige Rassismus- und Nazi-Unterstellungen im Zivilprozess gegenüber dem Kindsvater, Beschwerdeführer und Nazi-Jäger amtsseitig NICHT zurück, verfügt AUCH ENTGEGEN den KV-Beantragungen KEINE diesbzgl. Unterlassungsaufforderungen gegenüber Verfahrensbeteiligten und hält DAMIT ihrerseits amtsseitig diesbzgl. verfahrensinterne als auch außergerichtliche wahrheitswidrige Diskreditierungen und Diffamierungen mit persönlichen und beruflichen Rufschädigungen des o.g. Geschädigten Beschwerdeführers aufrecht.

Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess verknüpft nachweisbar im anhängigen Verfahrenskomplex selbst amtsseitig verfahrensinhaltlich und prozessual die o.g. vom Beschwerdeführer beim Amtsgericht Mosbach KONKRET initiierten und beantragten Nationalsozialismus-, Rechtsextremismus- und Rassismus-Verfahren EINERSEITS mit den anhängigen Familienrechtsverfahren ANDERERSEITS am 17.08.2022 unter 6F 9/22 und 6F 202/21. UND DIES HIER unmittelbar nach der KONKRETEN Eingabe des Beschwerdeführers und Nazi-Jägers vom 10.08.2022 mit STRAFANZEIGEN zu 6F 9/22 gegen Angehörige des Mosbacher SS-Zuges zur Überprüfung einer weiteren Beteiligung an der NS-Judenverfolgung und am Holocaust nach der KONKRETEN Zerstörung der Synagoge in Mosbach (s.u.).

Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess verschiebt die vom o.g. Geschädigten KV, Nazi-Jäger, Antragsteller und Beschwerdeführer im anhängigen Verfahrenskomplex thematisierten KONKRETEN regionalen Tatbeteiligungen an NS-Verbrechenskomplexen im Neckar-Odenwaldkreis, HIER INSBESONDERE auch an der NS-Judenverfolgung und am Holocaust in Mosbach, mit diesbzgl. beantragten juristischen Aufarbeitungen des Versagens der Mosbacher Nachkriegsjustiz bei der juristischen Aufarbeitung von NS-Verbrechen und NS-Unrecht im Neckar-Odenwaldkreis seit 1945 in amtsseitig angelegte NS-Sonderbänden beim Amtsgericht Mosbach ab dem 17.08.2022 unter 6F 9/22 und 6F 202/21 und verweigert DANN DABEI anschließend deren ordnungsgemäße amtsseitige Bearbeitungen (s.u).

Am 13.06.2024 unter 6F 9/22 nötigt gerichtlich vermerkt HIER die fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess amtsseitig den Beschwerdeführer und Nazi-Jäger unter Umsetzung vorhergehender sowie unter Androhung weiterer verfahrensinhaltlicher und prozessualer Benachteiligungen, dass er HIER KONKRET davon ablassen solle, SOWOHL regionale KONKRETE Tatbeteiligungen an NS-Verbrechenskomplexen im Neckar-Odenwaldkreis ALS AUCH das KONKRETE Versagen der Mosbacher Nachkriegsjustiz seit 1945 bei deren juristischen Aufarbeitungen mit seinen HIER seit 2022 eigenen diesbzgl. beantragten juristischen Aufarbeitungen in ihrer eigenen Fallzuständigkeit vor dem Amtsgericht Mosbach im o.g. anhängigen Verfahrenskomplex zu thematisieren.

Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess agiert HIERBEI ENTGEGEN den offiziellen Aussagen von Bundespräsident Gauck in 2013 ebenso wie von Bundespräsident Steinmeier in 2024, die öffentlich die Sachverhalte des Versagens der bundesdeutschen Nachkriegsjustiz bei der juristischen Aufarbeitung von NS-Verbrechen nach 1945 wiederholt EXPLIZIT BENENNEN und sich dafür offiziell bei den betroffenen NS-Opfergruppen sowie bei deren Familienangehörigen entschuldigen.

Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess verweigert HIER gezielt unter 6F 9/22 am 17.08.2022 bei den o.g. KONKRETEN NS-Aufarbeitungs-Verfahrensbeantragungen des Beschwerdeführers und Nazi-Jägers, die verfahrensrelevante und prozessuale EILBEDÜRFTIGKEIT des KONKRET hohen Alters möglicher noch lebender NS-Täter*innen, INSBESONDERE auch bzgl. NS-Verbrechen und NS-Unrecht im Neckar-Odenwaldkreis, amtsseitig anzuerkennen und agiert HIER damit ENTGEGEN den öffentlich bekannten laufenden NS-Prozessen des 21. Jahrhunderts auch in 2022, 2023 und 2024. UND DIES HIER unmittelbar nach und seit der KONKRETEN Eingabe des Beschwerdeführers und Nazi-Jägers vom 10.08.2022 mit STRAFANZEIGEN zu 6F 9/22 gegen Angehörige des Mosbacher SS-Zuges zur Überprüfung einer weiteren Beteiligung an der NS-Judenverfolgung und am Holocaust nach der Zerstörung der Synagoge in Mosbach (s.u.).

Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess missachtet die Strafprozessordnung unter § 158 bei der diesbzgl. KONKRET gesetzlich geregelten Entgegennahme und Weiterbearbeitung HIER ABER EXPLIZIT in deren Anwendung … (a)  mit der amtsseitigen NICHT-Benennung der jeweiligen einzeleingabenbezogenen konkreten NS-Sachverhalte, … (b) mit der NICHT-Ausstellung der jeweiligen konkreten NS-Eingangsbestätigungen, … und (c) mit der NICHT-Mitteilung von jeweiligen konkreten NS-Weiterbearbeitungen bzw. von Mitteilungen offizieller NS-Zuständigkeitsweiterverweisungen in den o.g. jeweiligen einzelnen KONKRETEN NS-Eingaben-Sachen. Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess verweigert HIER EXPLIZIT amtsseitig NS-Eingangs- und NS-Weiterbearbeitungsbestätigungen, NS-Sachverhaltsbenennungen und NS-Zuständigkeitsverweisungen … (a) bei beantragten NS-Wiederaufnahme- und Aufhebungsverfahren, … (b) bei beantragten NS-Wiedergutmachungs- und Entschädigungsverfahren, … (c) bei beantragten gerichtlichen Prüfungen einzeleingabenbezogener KONKRETER NS-Sachverhalte.
ZU diesen HIER o.g. vom Beschwerdeführer beantragten juristischen Aufarbeitungen bzgl. KONKRETER regionaler Tatbeteiligungen zählen u.a. auch seine Gerichtseingaben zu NS-Judenverfolgung und Holocaust in Mosbach, wie folgt:
... vom 10.08.2022 STRAFANZEIGEN zu 6F 9/22 gegen Angehörige des Mosbacher SS-Zuges zur Überprüfung einer weiteren Beteiligung an der NS-Judenverfolgung und am Holocaust nach der Zerstörung der Synagoge in Mosbach  >>>
… vom 13.09.2022 WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN zu 6F 9/22 zur Aufhebung der Haftbefehle gegen die Familie des Mosbacher Rabbiners zu  6F 9/22 >>>
... vom 13.09.2022 STRAFANZEIGEN zu 6F 9/22 wegen Beteiligung an der Schändung des jüdischen Friedhofes in Mosbach und zur Überprüfung einer weiteren möglichen Beteiligung an der Zerstörung der Synagoge in Mosbach sowie an der weiteren NS-Judenverfolgung und am Holocaust >>>
... ab 26.03.2023 STRAFANZEIGEN zu 6F 9/22, 6F 202/21, 6F 2/22, 6F 2/23 gegen Tatbeteiligte an der nationalsozialistischen Juden-Verfolgung und den Juden-Deportationen in NS-Konzentrationslager in Mosbach - Baden >>>
... ab 09.04.2023 STRAFANZEIGEN zu 6F 9/22, 6F 202/21, 6F 2/22, 6F 2/23 gegen Angehörige der Mosbacher Polizei und Gestapo wegen Tatbeteiligungen an der NS-Judenverfolgung und am Holocaust in der Region Mosbach >>>
Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess agiert HIER wie zuvor dar-gelegt und belegt in derselben Art und Weise ZUDEM auch bei den vom Beschwerdeführer und Nazi-Jäger im o.g. anhängigen Verfahrenskomplex beantragten Prüfungen bzgl. möglichen Strafvereitelungen im Amt und Rechtsbeugungen im o.g. historischen Versagen der Mosbacher Nachkriegsjustiz seit 1945 bei der mangelhaften juristischen Aufarbeitung von NS-Verbrechen und NS-Unrecht im Neckar-Odenwaldkreis.

ENTGEGEN den Mitarbeiter*innen-Orientierungsleitlinien des Amtsgerichtsdirektors Dr. Lars Niesler zum Handeln und Entscheiden in den öffentlichen Informationsaushängen des Amtsgerichts Mosbach bzgl. NS-Verbrechen und NS-Unrecht im Neckar-Odenwaldkreis, u.a. unter KONKRETER Bezugnahme auf NS-Judenverfolgung und Holocaust sowie auf die Nazi-Justiz 1933 bis 1945 im Neckar-Odenwaldkreis, verweigert die fallverantwortliche deutsche Amtsrichterin Marina Hess HIER KONKRET jahrelang im o.g. anhängigen Verfahrenskomplex seit 2021 jegliche amtsseitige Stellungnahme und Positionierung als Repräsentantin des Amtsgerichts Mosbach zu … (a) den aus der lokal- und regionalhistorischen NS-Forschung und NS-Gedenkstättenarbeit bekannten NS-Verbrechen im Neckar-Odenwaldkreis; … (b) zu offiziellen Entschuldigungen für das durch die Mosbacher Nazi-Justiz 1933 bis 1945 begangene Nazi-Unrecht bei den NS-Opfergruppen und deren Familienangehörigen; … (c) zur mangelhaften Aufarbeitung der Mosbacher Nachkriegsjustiz seit 1945 von NS-Verbrechen und NS-Unrecht im KONKRETEN lokalen und regionalen Zuständigkeitsbereich.

Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess erlässt HIER im o.g. anhängigen Verfahrenskomplex selbst KEINE amtsseitigen gerichtlichen Verfügungen zum KONKRETEN Aktenvernichtungsstopp bei den Mosbacher Justizbehörden … (A) für den Zeit-raum 1933 bis 1945 … (B) … für o.g. themen- und sachbezogene Prüfungen und Verfahren nach 1945 zu juristischen Aufarbeitungen von NS-Judenverfolgung und  Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis.

Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess verweigert HIER KONKRETE Verfügungen zu gerichtlichen Prüfungen zu erlassen bezgl. der im o.g. Verfahrens-komplex vom Beschwerdeführer und Nazi-Jäger thematisierten NS-Judenverfolgung mit wirtschaftlichem Boykott, zunehmender Entrechtung und Repressalien gegenüber jüdischen Geschäftsleuten in Mosbach und im Neckar-Odenwaldkreis vor 1945. Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess verweigert HIER KONKRETE gerichtliche Prüfungen zu veranlassen zu diesbzgl. Entschädigungsverfahren der Mosbacher Nachkriegsjustiz nach 1945 für die jüdischen Geschäftsleute und deren Familienangehörigen.

Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess verweigert HIER KONKRETE Verfügungen zu gerichtlichen Prüfungen zu erlassen bezgl. der im o.g. Verfahrenskomplex vom Beschwerdeführer und Nazi-Jäger thematisierten NS-Judenverfolgung nach der nationalsozialistischen Machtübernahme mit Entfernungen von jüdischen Menschen aus dem Staatsdienst im Neckar-Odenwaldkreis. Der jüdische Rechtsanwalt Michael Hanauer verlor 1935 seine Stelle im Landgericht Mosbach, nachdem er dort 24 Jahre dort tätig war.

Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess verweigert HIER KONKRETE Verfügungen zu gerichtlichen Prüfungen zu erlassen bezgl. der im o.g. Verfahrenskomplex vom Beschwerdeführer und Nazi-Jäger thematisierten NS-Judenverfolgung mit den KONKRETEN Tat-Beteiligungen an der Zerstörung der Synagoge in Mosbach.

Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess beauftragt HIER unter 6F 9/22 und 6F 202/21 am 17.08.2022 EXPLIZIT, dass die gerichtlich beauftragte familienpsycho-logische Forensische Sachverständige für Familienrecht MA Antje C. Wieck, Praxis für KIN-DER- UND JUGENDLICHENPSYCHOTHERAPIE, Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, eine gerichtlich beauftragte INHALTLICHE Sachverständigen-Auseinandersetzung mit der Dokumentations-Website "nationalsozialismus-in-mosbach.de" des KV, BS und Nazi-Jägers durchführen solle, die diese HIER DANN ABER AKTENKUNDIG NACHWEISBAR ÜBERHAUPT NICHT durchführt. UND DIES HIER EXPLIZIT AUCH NICHT bzgl. der DARIN KONKRET thematisierten nationalsozialistischen Verfolgung und Vernichtung jüdischen Lebens im Neckar-Odenwaldkreis und deren mangelhafte juristische Aufarbeitung durch die Mosbacher Nachkriegsjustiz seit 1945.

Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess verweigert HIERBEI gezielt im o.g. Verfahrenskomplex EXPLIZIT KONKRETE Sachverhalte und Tatsachengrundlagen bei der Beweismittel-Erhebung zur nationalsozialistischen Verfolgung und Vernichtung jüdischen Lebens im Neckar-Odenwaldkreis und zu deren mangelhafte juristische Aufarbeitung durch die Mosbacher Nachkriegsjustiz seit 1945 erheben zu lassen mit einer ordnungsgemäßen und sachgerechten gerichtlichen Sachverständigen-Begutachtung durch Experten*innen aus rechts-, geschichts-, politikwissenschaftlicher NS-Forschung und aus psychologischer bzw. -soziologischer NS-Opferforschung und zu NS-Täter-Forschung. HIER bzgl. einer ordnungs-gemäßen Sachverständigen-Begutachtung der Nazi-Jäger-Aktivitäten des KV-BS. UND INS-BESONDERE da die von ihr gerichtlich beauftragte familienpsychologische Sachverständige MA Antje C. Wieck aus Kitzingen HIER ABER NACHWEISBER KEINE eigene NS-Aufarbeitungsbezogene Ausbildung und KEINE berufliche Nationalsozialismus-Sachkompetenz hat.

Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess leitet Gerichtseingaben und Gerichtsdokumente bzgl. Thematisierungen von schwerwiegenden Vorwürfen als Rassismus- und Nazi-Unterstellungen in familienrechtlichen Zivilprozessen sowie bzgl. Thematisierungen von Nationalsozialismus, Rechtsextremismus, Rassismus in familienrechtlichen Zivilprozessen NUR SELEKTIV UND WILLKÜRLICH an das Oberlandesgericht Karlsruhe weiter. Dies bestätigt das Oberlandesgericht Karlsruhe am 22.08.2024 unter 6F 2/22 AG MOS = 16UF 62/24 auf Hinweis des Rechtsanwalts Simon Sommer vom 20.08.2024. Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess leitet HIER NACHWEISBAR AKTENKUNDIG NICHT die KONKRETEN Gerichtseingaben des Beschwerdeführers und Nazi-Jägers zu beim Amtsgericht Mosbach KONKRET beantragten juristischen Aufarbeitungen von NS-Judenverfolgung und Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis an das Oberlandesgericht Karlsruhe weiter.

Die HIER o.g. dargelegten und belegten amtsseitigen prozessualen und verfahrensinhaltlichen Benachteiligungen durch die Familienrichterin Marina Hess sind ein weiteres Beispiel in der mangelhaften Beweismittelerhebung, Sachverhaltsermittlung und Sachverhaltsprüfung ENTGEGEN dem Amtsermittlungsgrundsatz sowie ENTGEGEN der Sorgfaltspflicht unter Verletzung der Rechtsansprüche auf rechtliches Gehör und auf faires Verfahren im anhängigen Verfahrenskomplex zum Nachteil des HIER geschädigten Kindsvaters, Nazi-Jägers und Beschwerdeführers beim Amtsgericht Mosbach, während der Fall- und Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer, Mitglied und Referent beim ISUV (Interessenverband Unterhalt & Familienrecht), Mitglied beim DAV Deutscher Anwaltsverein und Mitglied beim DAV Forum Junge Anwaltschaft. HIER INSBESONDERE bei NACHWEISBAR AKTENKUNDIG beantragten juristischen Aufarbeitungen von NS-Judenverfolgung und Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis.


AUS AKTUELLEM ANLASS zum 86. Jahrestag der NAZI-Reichspogromnacht am 09.11.2024 und der Zerstörung der Mosbacher Synagoge
Beantragung vom 17.11.2024 WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN wegen Amtsseitiger Expertisen-Beweismittelunterdrückung durch die Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess unter 6F 9/22 und 6F 202/21 bei der gerichtlichen Beauftragung von Sachverständigen-Gutachten -bzgl. NS-Verbrechen und NS-Unrecht im Neckar-Odenwaldkreis und deren juristischen Aufarbeitungen nach 1945.
241117_20221_AGMOS_NS_Judenverfolgung_NOK_BLIND.pdf (170.62KB)
AUS AKTUELLEM ANLASS zum 86. Jahrestag der NAZI-Reichspogromnacht am 09.11.2024 und der Zerstörung der Mosbacher Synagoge
Beantragung vom 17.11.2024 WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN wegen Amtsseitiger Expertisen-Beweismittelunterdrückung durch die Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess unter 6F 9/22 und 6F 202/21 bei der gerichtlichen Beauftragung von Sachverständigen-Gutachten -bzgl. NS-Verbrechen und NS-Unrecht im Neckar-Odenwaldkreis und deren juristischen Aufarbeitungen nach 1945.
241117_20221_AGMOS_NS_Judenverfolgung_NOK_BLIND.pdf (170.62KB)




5.2 Amtsseitige Expertisen-Beweismittelunterdrückung beim Amtsgericht Mosbach bei der gerichtlichen Beauftragung von Sachverständigen-Gutachten bzgl. möglichem Verschweigen, Verleugnen und Verharmlosen nationalsozialistisch rechtsextremistischer Umsturzversuche in Deutschland vor 1933 und nach 1945 und deren juristischen Aufarbeitungen  in der Verfahrensbegleitung durch Rechtsanwalt Simon Sommer


Die Fragestellung ist HIER, wie Sie mit den Verhaltens- und Verfahrensweisen der OLG KA-Richter*innen und diesem „rechtskräftigen“ Urteil im Interesse Ihres Mandanten umgehen werden.

Nachdem ich Sie gebeten hatte, Zeugenladungen unter 16 UF 62/24 zu beantragen zu den von der Gegenseite eingereichten eidesstaatlichen Versicherungen aus 6F 211/21 aus 2021, hatten Sie mich nach ladungsfähigen Zeugenanschriften gefragt, woraufhin ich Sie darauf hinwies, dass die KM über diese verfügt. Wann haben Sie wie diese Informationen dem OLG KA übermittelt ???

Zudem hatte der Rechtsanwalt Simon Sommer aus Würzburg das Oberlandesgericht Karlsruhe am 25.09.2024 unter 16UF 62/24 KONKRET UND EXPLIZIT auf die Dokumentations-Website seines Mandanten "nationalsozialismus-in-mosbach.de" hingewiesen, die u.a. auch Auszüge aus der lokal- und regionalhistorischen NS-Forschungsdokumentation als auch aus der lokalen und regionalen NS-Gedenkstättenarbeit beinhaltet. Wobei diese Sachverhalte und KONKRETEN Tatsachengrundlagen die KONKRETE NS-Zuständigkeit sowohl des Amtsgerichts Mosbach als auch des Oberlandesgerichts Karlsruhe bzgl. NS-Verbrechen und NS-Unrecht im Neckar-Odenwaldkreis belegen. UND ZWAR ENTGEGEN der HIER diesbzgl. amtsseitigen Bearbeitungs- und Zuständigkeitsverweigerungen bei NS-Verbrechen und NS-Unrecht im Neckar-Odenwaldkreis seitens der fallverantwortlichen Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter 16 UF 62/24 am 09.10.2024  in der Verfahrensbegleitung durch Rechtsanwalt Simon Sommer.

>> 17.11.2024 <<

Hallo Herr Rechtsanwalt Simon Sommer,
weisen Sie bitte ordnungsgemäß die HIER involvierten Gerichte auf die folgenden Amtsseitigen Expertisen-Beweismittel-Unterdrückungen von eigenen Spruchkörpern bzgl. Sachverständigen-Gutachten zu nationalsozialistisch rechtsextremistisch orientierten Umsturzversuchen in Deutschland vor 1933 und nach 1945, HIER u.a. AUCH durch die am 22.08.2024  amtsseitige WILLKÜRLICHE SELEKTIVE NICHT-Weiterleitung vom AMTSGERICHT MOSBACH an das OBERLANDESGERICHT KARLSRUHE unter 6F 9/22 AG MOS = 16 UF 62/24 OLG KA  und 6F 202/21 AG MOS zum Nachteil Ihres eigenen Mandanten hin. Erwirken Sie bitte demensprechende amtsseitige Korrekturen mit Wiederaufnahmeverfahren, Aufhebungsverfahren, Dienstaufsichtsbeschwerden, Befangenheitsanträgen, Schadensersatzforderungen, etc. oder was auch immer Sie in Ihrer eigenen juristischen kreativen Kompetenz ggf. in zivil-, straf-, verwaltungs- und verfassungsrechtlichen Kontexten veranlassen können. Weitere verfahrens- und entscheidungserheblich relevante Sachverhalte zu prozessualen und verfahrensinhaltlichen Benachteiligungen Ihres Mandanten werden Ihnen benannt, darlegt und belegt.

Die amtsseitige Zuständigkeitsverweigerung bei NS-Verbrechen und NS-Unrecht seitens der fallverantwortlichen Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter 16 UF 62/24 am 09.10.2024 ist DAHER HIER als unzulässig und unbegründet zurückzuweisen. Denn die vom KV-BS-Mandanten von Rechtsanwalt Simon Sommer initiierten Verfahren zu Rassismus, Rechtsextremismus, Nationalsozialismus mit dem Versagen der Mosbacher Nachkriegsjustiz seit 1945 in der juristischen Aufarbeitung von NS-Judenverfolgung und des Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis im vom OLG KA HIER zitierten anhängigen Verfahrenskomplex sind HIER EINDEUTIG verfahrensrelevant und entscheidungserheblich in den zivilrechtlichen familienrechtlichen Verfahren. INSBESONDERE auf Grund der vom OLG KA in der Beschlussfassung vom 09.10.2024 unter 16 UF 62/24 SELBST "umfangreich" thematisierten Rassismus- und Nazi-Unterstellungen in Zivilprozessen (Sorgerecht, Umgangsrecht und Unterhaltsrecht) gegenüber dem Kindsvater und Ihrem BS-Mandanten.

In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer machen HIER die fallverantwortlichen Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe nachweisbar am 09.10.2024 ihre beschlussfassenden Aussagen vor Gericht, u.a. während sie unter 16 UF 62/24 ... die beantragen Berücksichtigungen der KV-BS-Eingaben und die Eingaben seiner rechtsanwaltlichen Vertretung unter RA Sommer, ... die beantragten Hinzuziehungen von Akten, ... die beantragten Zeugenladungen zur Anhörung unter Wahrheitspflicht und Erklärungspflicht unter Tatsachen, ... die beantragten Anhörungen in mehreren Verhandlungstagen, ... die Berücksichtigungen von Beweismittel-Unterdrückungen ausgehend von der Vorinstanz Amtsgericht Mosbach, ... die Berücksichtigungen von drei Sachverständigengutachten ... HIER ABER EXPLIZIT verweigert haben.

Erklären und erläutern Sie bitte juristischen Institutionen, wann, wie, wo und warum Sie in Ihren eigenen rechtsanwaltlichen Eingaben und Interessensvertretung jeweils zu den o.g. verfahrensrelevanten und entscheidungserheblichen Sachverhalten, HIER der KONKRETEN Expertisen-Beweismittel-Unterdrückungen von Sachverständigen-Gutachten bzgl. nationalsozialistisch rechtsextremistisch orientierter Umsturzversuche in Deutschland vor 1933 und nach 1945, zum Nachteil Ihres eigenen Mandanten Bezug genommen und zitierend hingewiesen haben.

Übersenden Sie mir Bitte Kopien Ihrer eigenen Eingaben an die Gerichte, Staatsanwaltschaften, etc. !


Während der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer, Mitglied und Referent beim ISUV (Interessenverband Unterhalt & Familienrecht), Mitglied beim DAV Deutscher Anwaltsverein und Mitglied beim DAV Forum Junge Anwaltschaft, ...

Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess weist im o.g. anhängigen Verfahrenskomplex seit 2021 wahrheitswidrige Rassismus- und Nazi-Unterstellungen im Zivilprozess gegenüber dem Kindsvater, Beschwerdeführer und Nazi-Jäger amtsseitig NICHT zurück, verfügt AUCH ENTGEGEN den KV-Beantragungen KEINE diesbzgl. Unterlassungsaufforderungen gegenüber Verfahrensbeteiligten und hält DAMIT ihrerseits amtsseitig diesbzgl. verfahrensinterne als auch außergerichtliche wahrheitswidrige Diskreditierungen und Diffamierungen mit verfahrensinternen sowie außergerichtlichen persönlichen und beruflichen Rufschädigungen des o.g. Geschädigten Beschwerdeführers aufrecht.

Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess verknüpft nachweisbar im anhängigen Verfahrenskomplex selbst amtsseitig verfahrensinhaltlich und prozessual die o.g. vom Beschwerdeführer beim Amtsgericht Mosbach KONKRET initiierten und beantragten Nationalsozialismus-, Rechtsextremismus- und Rassismus-Verfahren EINERSEITS mit den anhängigen Familienrechtsverfahren ANDERERSEITS am 17.08.2022 unter 6F 9/22 und 6F 202/21. UND DIES HIER unmittelbar nach der KONKRETEN Eingabe des Beschwerdeführers und Nazi-Jägers vom 03.06.2022 unter 6F 9/22 zu nationalsozialistisch-rechtsextremistisch-orientierten Umsturzversuchen vor 1933 am KONKRETEN Beispiel des Hitler-Putsch-Verfahrens aus 1924 gem. analoger Wiederaufnahme und Aufhebung bei der Generalbundesanwaltschaft in 2007 (s.u.).

Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess verschiebt die vom o.g. Geschädigten KV, Nazi-Jäger, Antragsteller und Beschwerdeführer im anhängigen Verfahrenskomplex thematisierten KONKRETEN nationalsozialistisch rechtsextremistischen Umsturzversuche in Deutschland vor 1933 und nach 1945, wie auch seit 2022, mit diesbzgl. beantragten juristischen Aufarbeitungen in amtsseitig angelegte NS-Sonderbänden beim Amtsgericht Mosbach ab dem 17.08.2022 unter 6F 9/22 und 6F 202/21 und verweigert DANN DABEI anschließend deren ordnungsgemäße amtsseitige Bearbeitungen (s.u).

Am 13.06.2024 unter 6F 9/22 nötigt gerichtlich vermerkt HIER die fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess amtsseitig den Beschwerdeführer und Nazi-Jäger unter Umsetzung vorhergehender sowie unter Androhung weiterer verfahrensinhaltlicher und prozessualer Benachteiligungen, dass er HIER KONKRET davon ablassen solle, nationalsozialistisch rechtsextremistisch orientierte Umsturzversuche in Deutschland vor 1933 und nach 1945 mit seinen HIER seit 2022 eigenen diesbzgl. beantragten juristischen Aufarbeitungen vor dem Amtsgericht Mosbach im o.g. anhängigen Verfahrenskomplex zu thematisieren.

Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess missachtet die Strafprozessordnung unter § 158 bei der diesbzgl. KONKRET gesetzlich geregelten Entgegennahme und Weiterbearbeitung HIER ABER EXPLIZIT in deren Anwendung … (a)  mit der amtsseitigen NICHT-Benennung der jeweiligen einzeleingabenbezogenen konkreten Sachverhalte, … (b) mit der NICHT-Ausstellung der jeweiligen konkreten Eingangsbestätigungen, … und (c) mit der NICHT-Mitteilung von jeweiligen konkreten Weiterbearbeitungen bzw. von Mitteilungen offizieller Zuständigkeitsweiterverweisungen in den o.g. jeweiligen einzelnen KONKRETEN Gerichts-Eingaben-Sachen bzgl. nationalsozialistisch rechtsextremistisch orientierter Umsturzversuche in Deutschland vor 1933 und nach 1945, wie auch seit 2022. Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess verweigert HIER EXPLIZIT amtsseitig Eingangs- und Weiterbearbeitungsbestätigungen, Sachverhaltsbenennungen und Zuständigkeitsverweisungen … (a) bei beantragten Wiederaufnahme- und Aufhebungsverfahren, … (b) bei beantragten gerichtlichen Prüfungen einzeleingabenbezogener KONKRETER Gerichtseingaben-Sachverhalte bzgl. nationalsozialistisch rechtsextremistisch orientierter Umsturzversuche in Deutschland vor 1933 und nach 1945 wie auch seit 2022, und deren juristischen Aufarbeitungen. ZU diesen HIER o.g. vom Beschwerdeführer beantragten juristischen Aufarbeitungen zählen u.a. auch seine Gerichtseingaben zu nationalsozialistisch rechtsextremistisch orientierten Umsturzversuchen in Deutschland vor 1933 und nach 1945 und deren juristischen Aufarbeitungen, wie folgt:
... vom 03.06.2022 WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN zu 6F 9/22 zum Hitler-Putsch-Prozess aus 1924: zur Ausweisung von Adolf Hitler (österreichische Staatsangehörigkeit) aus Deutsch-land bzw. zum Ausschluss vom Zugang zu allen öffentlichen Ämter in Deutschland >>>
... vom 05.06.2022 WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN zu 6F 9/22 zum Hitler-Putsch-Prozess aus 1924: zu Hochverrat gegen Deutschland >>>
UND ZWAR verfahrenstechnisch analog zum erfolgreichen Aufhebungs-Wiederaufnahmeverfahren des Reichstagsbrandurteils von 1933 beim Reichsgericht Leipzig DANN bei der Generalbundesanwaltschaft am Bundesgerichtshof in Karlsruhe in 2007.
Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess verweigert HIER EXPLIZIT verweigert ENTGEGEN dem Amtsermittlungsgrundsatz und ENTGEGEN den sachdienlichen Hinweisen des antragstellenden Nazi-Jägers und Beschwerdeführers HIER KONKRET die o.g. beantragte ordnungsgemäße und sachgerechte juristische Aufarbeitung zu nationalsozialistisch-rechtsextremistisch-orientierten Umsturzversuchen nach 1945 ENTGEGEN § 158 StPO. U.a. bzgl. folgender Eingaben des KV, Nazi-Jägers und Beschwerdeführers …:
... ab 24.03.2023 STRAFANZEIGEN zu 6F 9/22, 6F 202/21, 6F 2/22, 6F 2/23 wegen Hochverrats § 81–83a StGB auf Grund von rechtsextremistisch motivierten Putschversuchen u.a. in 2022 und 2023 aus der Reichsbürger-Szene >>>
... ab 14.04.2023 STRAFANZEIGEN zu 6F 9/22, 6F 2/22, 6F 202/21, 6F 2/23 wegen Hochverrat § 81–83a StGB auf Grund von rechtsextremistisch motivierten Putschversuchen, u.a. in 2022 und 2023 als Ergänzung zum Durchsuchungsbeschluss des AMTSGERICHTS MOS-BACH in Boxberg, als Ergänzung zur Anklage des versuchten Mordes an Polizeibeamten vor dem Oberlandesgericht Stuttgart >>>
… ab 28.05.2023 auf STRAFANZEIGEN zu 6F 9/22 sowie zu 6F 2/22, 6F 202/21 und 6F 2/23 wegen Hochverrats § 81–83a StGB auf Grund von rechtsextremistisch motivierten Umsturzversuchen, u.a. in 2022 und 2023, als Ergänzung zum Terrorprozess gegen die Reichsbürger-gruppe militanter Rechter "Vereinte Patrioten" vor dem Oberlandesgericht Koblenz >>>

ENTGEGEN den Mitarbeiter*innen-Orientierungsleitlinien des Amtsgerichtsdirektors Dr. Lars Niesler zum Handeln und Entscheiden in den öffentlichen Informationsaushängen des Amtsgerichts Mosbach … bzgl. NS-Verbrechen und NS-Unrecht im Neckar-Odenwaldkreis; … bzgl. der Nazi-Justiz 1933 bis 1945 im Neckar-Odenwaldkreis und in Deutschland; … bzgl. national-sozialistisch rechtsextremistisch orientierter Juristen, verweigert die fallverantwortliche deutsche Amtsrichterin Marina Hess HIER KONKRET jahrelang im o.g. anhängigen Verfahrenskomplex seit 2021 jegliche amtsseitige Stellungnahme und Positionierung als Repräsentantin des Amtsgerichts Mosbach zu nationalsozialistisch rechtsextremistisch orientierten Umsturzversuchen in Deutschland vor 1933 und nach 1945, wie seit 2022, und zu deren juristischen Aufarbeitungen.

Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess erlässt HIER im o.g. anhängigen Verfahrenskomplex selbst KEINE amtsseitigen gerichtlichen Verfügungen zum KONKRETEN Aktenvernichtungsstopp bei den Mosbacher Justizbehörden … (A) für den Zeitraum 1933 bis 1945 … (B) … für o.g. themen- und sachbezogene Prüfungen und Verfahren nach 1945 zu juristischen Aufarbeitungen von NS-Verbrechen und NS-Unrecht im Neckar-Odenwaldkreis im eigenen Zuständigkeitsbereich.

Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess verweigert HIER KONKRETE Verfügungen zu gerichtlichen Prüfungen zu erlassen bzgl. „Anzeigen gegen Adolf Hitler“ vor 1933 im KONKRETEN Zusammenhang mit rechtsextremistischen Umsturzversuchen in Deutschland. Dies betrifft u.a. sowohl die Eden-Palast-Verfahren aus 1931 mit dem Rechtsanwalt der Anklage Hans Litten als auch das Hitler-Putsch-Verfahren aus 1924, deren WIEDERAUFNAHME und URTEILSAUFHEBUNG der Beschwerdeführer und Nazi-Jäger HIER KONKRET beim Amtsgericht Mosbach AKTENKUNDIG NACHWEISBAR am 03.06 und 05.06.2022 unter 6F 9/22 beantragt. UND DIES obwohl das von ihr selbst unter 6F 202/21 gerichtlich beauftragte erwachsenenpsychologische Sachverständigengutachten des Klinikums Weissenhof in Weinsberg vom 23.08.2023 „Anzeigen gegen Adolf Hitler“ HIER als NICHT psychisch krank thematisiert. HIERBEI unterdrückt aber die Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess die HIER eigens gerichtlich veranlasste Expertisen-Beweismittelerhebung durch deren EXPLIZITE amtsseitige Nicht-Thematisierung im o.g. anhängigen Verfahrenskomplex.

Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess verweigert HIER KONKRETE beantragte amtsseitige Zurückweisungen und Unterlassungsaufforderungen gegenüber Verfahrensbeteiligten zu erlassen, die wie u.a. am 22.06.2022 unter 6F 202/21, beim Amtsgericht Mosbach eine gerichtlich beauftragte psychiatrische Begutachtung des Beschwerdeführers und Nazi-Jägers anregen. UND ZWAR mit Unterstellungen im Zivilprozess dass der Beschwerdeführer und Nazi-Jäger auf Grund seiner o.g. beantragten Wiederaufnahme- und Aufhebungsverfahren zum Hitler-Putsch-Prozess aus 1924 KONKRET vom 03.06.2022 unter 6F 9/22 ANGEBLICH psychisch krank und damit erziehungsunfähig sei. UND ZWAR HIER zur gezielten persönlichen und beruflichen verfahrensinternen sowie zur außergerichtlichen Rufschädigung des HIER geschädigten Beschwerdeführers und Nazi-Jägers.

Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess verweigert HIER KONKRETE Verfügungen und gerichtlich Prüfungen zu veranlassen ENTGEGEN dem Amtsermittlungsgrundsatz und ENTGEGEN den sachdienlichen Hinweisen des antragstellenden Nazi-Jägers und Beschwerdeführers beginnend ab 03.06.2022 HIER KONKRET zur Beteiligung von rechtsextremen Juristen an Umsturzplänen und an Umsturzversuchen nach 1945. HIER seit 2022. UND ZWAR im Tatsachenkern durch amtsseitige NICHT-Benennung dieser vorgebrachten Sachverhalte und durch die amtsseitige Verweigerung der u.a. o.g. einzeleingabenbezogenen offiziellen Zuständigkeitsweiterverweisung. HIER z.B. bzgl. Bundestagsabgeordnete AFD-Richterin (MdB) Birgit Malsack-Winkemann, Mitglied der rechtsterroristischen Patriotischen Union aus der Reichsbürgerszene wegen des dringenden Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung und aus Anlass des Verdachts der Staatsstreich-Planung. HIER z.B. bzgl. des rechtsextremen mit der verfassungsfeindlichen NPD sympathisierenden AFD-Richters, Ex-MdB, Jens Maier.

Nachdem die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess AKTENKUNDIG NACHWEISBAR im o.g. anhängigen Verfahrenskomplex seit 2022 die öffentliche Thematisierung verweigert … (a) HIER beim Amtsgericht Mosbach KONKRETE Strafanzeigen zu nationalsozialistisch rechtsextremistisch orientierten Umsturzversuchen in Deutschland vor 1933 und nach 1945 KONKRET ordnungsgemäß und sachgerecht zu benennen und zu bearbeiten… (b) HIER KONKRETE Verfügungen zu gerichtlichen Prüfungen zu erlassen bzgl. zu nationalsozialistisch rechtsextremistisch orientierter Umsturzversuche in Deutschland vor 1933 und nach 1945 und zu deren juristischen Aufarbeitungen, setzt HIER GLEICHZEITIG die rechtsextremistische rechtsterroristische Szene in Deutschland ihre Bemühungen zu Umsturzversuchen fort, wie das Beispiel der Sächsischen Separatisten aus November 2024 zeigt. 

WÄHREND der Amtsseitigen Unterlassung der seit 2022 beim Amtsgericht Mosbach beantragten juristischen Aufarbeitungen von nationalsozialistisch rechtsextremistisch orientierten Umsturzversuchen in Deutschland vor 1933 und nach 1945 durch die HIER fallverantwortliche Amtsrichterin Marina Hess veranlasst die Generalbundesanwaltschaft Anfang November 2024 Verhaftungen von Mitgliedern "einer spätestens im November 2020 gegründeten Vereinigung an, die sich selbst 'Sächsische Separatisten' nennt". Hierbei handelt es sich um eine militante Gruppierung einer inländischen terroristischen Vereinigung, deren Ideologie von rassistischen, antisemitischen und in Teilen apokalyptischen Vorstellungen geprägt ist. Ihre Mitglieder verbindet "eine tiefe Ablehnung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland". Aus Sicht der Vereinigung steht "außer Zweifel, dass Deutschland vor dem 'Kollaps' steht und an einem, wenngleich zeitlich noch unbestimmten 'Tag X' der staatliche und gesellschaftliche Zusammenbruch eintreten wird". UND ZWAR um dann ein am Nationalsozialismus ausgerichtetes Staats- und Gesellschaftswesen zu errichten. In diesem Zusammen-hang sind Entfernungen unerwünschter Menschengruppen notfalls durch politische und ethnische Säuberungen an Andersdenkenden, Migranten und Mitgliedern an der staatlichen Ordnung geplant. Zu diesem Zweck haben die Beteiligten paramilitärische Trainings mit Kampfausrüstung absolviert. Unter den Festgenommenen der Sächsischen Separatisten sind auch AfD-Mitglieder.

Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess beauftragt HIER unter 6F 9/22 und 6F 202/21 am 17.08.2022 EXPLIZIT, dass die gerichtlich beauftragte familienpsychologische Forensische Sachverständige für Familienrecht MA Antje C. Wieck, Praxis für KINDER- UND JUGENDLICHENPSYCHOTHERAPIE, Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, eine gerichtlich beauftragte INHALTLICHE Sachverständigen-Auseinandersetzung mit der Dokumentations-Website "nationalsozialismus-in-mosbach.de" des KV, BS und Nazi-Jägers durchführen solle, die diese HIER DANN ABER AKTENKUNDIG NACHWEISBAR ÜBERHAUPT NICHT durchführt. UND DIES HIER EXPLIZIT AUCH NICHT bzgl. der DARIN KONKRET thematisierten nationalsozialistisch rechtsextremistisch orientierten Umsturzversuche vor 1933 und nach 1945 in Deutschland und deren juristischen Aufarbeitungen. Zudem hatte der Rechtsanwalt Simon Sommer aus Würzburg das Oberlandesgericht Karlsruhe am 25.09.2024 unter 16UF 62/24 KONKRET UND EXPLIZIT auf die Dokumentations-Website seines Mandanten "nationalsozialismus-in-mosbach.de" hingewiesen, die u.a. auch Auszüge aus der lokal- und regionalhistorischen NS-Forschungsdokumentation als auch aus der lokalen und regionalen NS-Gedenkstättenarbeit beinhaltet. Wobei diese Sachverhalte und KONKRETEN Tatsachengrundlagen die KONKRETE NS-Zuständigkeit sowohl des Amtsgerichts Mosbach als auch des Oberlandesgerichts Karlsruhe bzgl. NS-Verbrechen und NS-Unrecht im Neckar-Odenwaldkreis belegen. UND ZWAR ENTGEGEN der HIER diesbzgl. amtsseitigen Bearbeitungs- und Zuständigkeitsverweigerungen bei NS-Verbrechen und NS-Unrecht im Neckar-Odenwaldkreis seitens der fallverantwortlichen Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter 16 UF 62/24 am 09.10.2024 in der Verfahrensbegleitung durch Rechtsanwalt Simon Sommer.

Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess verweigert HIERBEI gezielt im o.g. Verfahrenskomplex EXPLIZIT KONKRETE Sachverhalte und Tatsachengrundlagen bei der Expertisen-Beweismittel-Erhebung zu nationalsozialistisch rechtsextremistisch orientierten Umsturzversuchen vor 1933 und nach 1945 in Deutschland und deren juristischen Aufarbeitungen erheben zu lassen mit einer ordnungsgemäßen und sachgerechten gerichtlichen Sachverständigen-Begutachtung durch Experten*innen aus rechts-, geschichts-, politikwissenschaftlicher NS-Forschung und aus psychologischer bzw. -soziologischer NS-Opferforschung und zu NS-Täter-Forschung sowie aus der Rechtsextremismus-Forschung. HIER auch bzgl. einer ordnungsgemäßen Sachverständigen-Begutachtung der KONKRETEN Nazi-Jäger-Aktivitäten des KV-BS. UND DIES INSBESONDERE da die von ihr gerichtlich beauftragte familienpsychologische Sachverständige MA Antje C. Wieck aus Kitzingen HIER ABER NACHWEISBER KEINE eigene NS-Rechtsextremismus-Aufarbeitungsbezogene Ausbildung und KEINE eigene berufliche Nationalsozialismus-Rechtsextremismus-Sachkompetenz hat.

Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess leitet Gerichtseingaben und Gerichtsdokumente bzgl. Thematisierungen von schwerwiegenden Vorwürfen als Rassismus- und Nazi-Unterstellungen in familienrechtlichen Zivilprozessen sowie bzgl. Thematisierungen von Nationalsozialismus, Rechtsextremismus, Rassismus in familienrechtlichen Zivilprozessen NUR SELEKTIV UND WILLKÜRLICH an das Oberlandesgericht Karlsruhe weiter. Dies bestätigt das Oberlandesgericht Karlsruhe am 22.08.2024 unter 6F 2/22 AG MOS = 16UF 62/24 auf Hinweis des Rechtsanwalts Simon Sommer vom 20.08.2024. Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess leitet HIER NACHWEISBAR AKTENKUNDIG NICHT die KONKRETEN Gerichtseingaben des Beschwerdeführers und Nazi-Jägers zu beim Amtsgericht Mosbach KONKRET beantragten juristischen Aufarbeitungen zu nationalsozialistisch rechtsextremistisch orientierten Umsturzversuchen vor 1933 und nach 1945
in Deutschland und deren juristischen Aufarbeitungen weiter.

Die HIER o.g. dargelegten und belegten amtsseitigen prozessualen und verfahrensinhaltlichen Benachteiligungen durch die Familienrichterin Marina Hess sind ein weiteres Beispiel in der mangelhaften Beweismittelerhebung, Sachverhaltsermittlung und Sachverhaltsprüfung ENTGEGEN dem Amtsermittlungsgrundsatz sowie ENTGEGEN der Sorgfaltspflicht unter Verletzung der Rechtsansprüche auf rechtliches Gehör und auf faires Verfahren im anhängigen Verfahrenskomplex zum Nachteil des HIER geschädigten Kindsvaters, Nazi-Jägers und Beschwerdeführers beim Amtsgericht Mosbach, während der Fall- und Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer, Mitglied und Referent beim ISUV (Interessenverband Unterhalt & Familienrecht), Mitglied beim DAV Deutscher Anwaltsverein und Mitglied beim DAV Forum Junge Anwaltschaft. HIER INSBESONDERE bei NACHWEISBAR AKTENKUNDIG beantragten juristischen Aufarbeitungen zu nationalsozialistisch rechtsextremistisch orientierten Um-sturzversuchen vor 1933 und nach 1945 in Deutschland und deren juristischen Aufarbeitungen.

Beantragung von WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN beim Amtsgericht Mosbach vom 17.11.2024
... wegen Amtsseitiger Expertisen-Beweismittelunterdrückung durch die Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess unter 6F 9/22 und 6F 202/21 bei der gerichtlichen Beauftragung von Sachverständigen-Gutachten bzgl. möglichem Verschweigen, Verleugnen und Verharmlosen nationalsozialistisch rechtsextremistischer Umsturzversuche in Deutschland vor 1933 und nach 1945 und deren juristischen Aufarbeitungen.
241117_20221_AGMOS_rechtsextrem_umsturz_BLIND.pdf (199.04KB)
Beantragung von WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN beim Amtsgericht Mosbach vom 17.11.2024
... wegen Amtsseitiger Expertisen-Beweismittelunterdrückung durch die Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess unter 6F 9/22 und 6F 202/21 bei der gerichtlichen Beauftragung von Sachverständigen-Gutachten bzgl. möglichem Verschweigen, Verleugnen und Verharmlosen nationalsozialistisch rechtsextremistischer Umsturzversuche in Deutschland vor 1933 und nach 1945 und deren juristischen Aufarbeitungen.
241117_20221_AGMOS_rechtsextrem_umsturz_BLIND.pdf (199.04KB)


2. Zurückweisung der Sachverständigenkosten-Auferlegung wegen KONKRETER NICHT-Erfüllung der gerichtlichen Beauftragung zur gutachterlichen Expertise von NS-Verbrechen und NS-Unrecht im Neckar-Odenwaldkreis mit NS-Judenverfolgung und Holocaust

Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess verweigert HIER NACHWEISBAR AKTENKUNDIG im o.g. anhängigen Verfahrenskomplex zur HIER gezielten amtsseitigen verfahrensinhaltlichen und prozessualen Benachteiligung des Kindsvaters, Beschwerdeführers und Nazi-Jägers, teilweise die Auswertung und Thematisierung der unter 6F 9/22 und 6F 202/21 gerichtlichen Beauftragung eines familienpsychologischen Sachverständigen-Gutachtens vom 07.04.2022 bei der Forensischen Sachverständigen für Familienrecht MA Antje C. Wieck, Praxis für KINDER- UND JUGENDLICHENPSYCHOTHERAPIE, Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen. UND DIES HIER INSBESONDERE bzgl. der am 17.08.2022 unter 6F 9/22 und 6F 202/21 selbst veranlasst gerichtlichen Beauftragung zur gutachterlichen Expertise und Sachverständigen-Begutachtung HIER mit KONKRETEN Themenschwerpunkten … (a) zu nationalsozialistisch-rechtsextremistisch-orientierten Umsturzversuchen vor 1933 und nach 1945 … (b) zu rechtsextremistischen und rassistischen Verhaltens- und Verfahrensweisen in der BRD, aktuell auch im Zusammenhang mit den öffentlichen und verfassungsrechtlichen Diskussionen zur AFD, zu Reichsbürgern, etc. und zu den völkischen und demokratiefeindlichen Ideologien der Neuen Rechten.

Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess verweigert HIERBEI gezielt im o.g. Verfahrenskomplex EXPLIZIT BESTIMMTE Sachverhalte und Tatsachengrundlagen bei der Beweismittel-Erhebung durch das selbst beauftragte Sachverständigen-Gutachten zu benennen. UND ZWAR HIER, dass o.g. familienpsychologische Sachverständige MA Antje C. Wieck aus Kitzingen …
… (A=>) … HIER unter 6F 9/22 und 6F 202/21 EXPLIZIT NICHT ausführt und thematisiert, dass die Kindsmutter am 22.06.2022 unter 6F 202/21 gegenüber dem Kindsvater und Beschwerdeführer mit WAHRHEITSWIDRIGEN Unterstellungen im Zivilprozess einer ANGEBLI-CHEN psychischen KV-Erkrankung und einer damit einhergehenden ANGEBLICHEN KV-Erziehungsunfähigkeit im anhängigen Verfahrenskomplex zur verfahrensinternen und außer-gerichtlichen Rufschädigung des KV und BS agiert. UND DABEI ZUDEM dessen gerichtlich beauftragte psychiatrische Begutachtung auf Grund seiner KONKRETEN Nazi-Jäger-Aktivitäten bei der Amtsfamilienrichterin Marina Hess anregt. HIER mit KONKRETER Bezugnahme auf dessen NS-Aufarbeitungs-Eingaben vom 03.06.2022 zur KM-seitig beabsichtigten familienrechtlichen Verfahrensbeeinflussung beim Amtsgericht Mosbach. HIER KONKRET zur juristischen Aufarbeitung zu nationalsozialistisch-rechtsextremistisch-orientierten Umsturzversuchen vor 1933 und nach 1945 (SIEHE dazu auch Kapitel 1). UND DIES NACHDEM UNMITTELBAR ZUVOR das familienpsychologische Gutachten vom 07.04.2022 unter 6F 202/21 und 6F 9/22 sich für den perspektivischen Verbleib des damals anderthalb Jahre alten Kindes beim Kindsvater ausspricht.
… (B=>) … HIER unter 6F 9/22 und 6F 202/21 EXPLIZIT NICHT ausführt und thematisiert, dass die gerichtlich beauftragte familienpsychologische Sachverständige MA Antje C. Wieck aus Kitzingen die von der Amtsrichterin Marina Hess selbst amtsseitig am 17.08.2022 unter 6F 9/22 KONKRET UND EXPLIZIT gerichtlich beauftragte INHALTLICHE Sachverständigen-Auseinandersetzung mit der Dokumentations-Website "nationalsozialismus-in-mosbach.de" des KV, BS und Nazi-Jägers HIER AKTENKUNDIG NACHWEISBAR ÜBERHAUPT NICHT durchführt. UND DIES HIER EXPLIZIT AUCH NICHT bzgl. der DARIN KONK-RET thematisierten nationalsozialistisch-rechtsextremistisch-orientierten Umsturzversuche vor 1933 und nach 1945.
… (C=>) … HIER unter 6F 9/22 und 6F 202/21 EXPLIZIT NICHT ausführt und thematisiert, dass die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess NACHWEISBAR AKTENKUNDIG die vom KV, BS und Nazi-Jäger im o.g. Verfahrenskomplex seit 2022 mehrfach beantragte ordnungsgemäße KONKERETE juristische Aufarbeitung zu nationalsozialistisch-rechtsextremistisch-orientierten Umsturzversuchen vor 1933 und nach 1945 HIER ABER KONKRET beim Amtsgericht Mosbach verweigert (SIEHE Kapitel 1).
… (D=>) … HIER unter 6F 9/22 und 6F 202/21 EXPLIZIT NICHT ausführt und thematisiert, dass die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess HIER ignoriert, dass die von ihr selbst gerichtlich beauftragte familienpsychologische Sachverständige MA Antje C. Wieck aus Kitzingen sich am 07.04.2022 unter 6F 9/22 und 6F 202/21 für den perspektivischen Verbleib des damals anderthalb Jahre alten Kindes beim Kindsvater und Beschwerdeführers ausspricht. UND DIES EBEN AUCH trotz seiner KONKRETEN Nazi-Jäger-Aktivitäten mit seinen beantragten KONKRETEN Wiederaufnahme- und Aufhebungsverfahren zu 6F 9/22 zum Hitler-Putsch-Prozess aus 1924 im o.g. anhängigen Verfahrenskomplex.
… (E=>) … HIER unter 6F 9/22 und 6F 202/21 EXPLIZIT NICHT ausführt und thematisiert, dass das gerichtlich beauftragte erwachsenenpsychologischen Sachverständigen-Gutachten des Klinikums Weinsberg vom 23.08.2023 unter 6F 202/21 mit dessen KONKRETER Bezugnahme auf die „Anzeige des Beschwerdeführers gegen Adolf Hitler“ im HIER anhängigen Verfahrenskomplex zum Ergebnis kommt, dass der Kindsvater und Beschwerdeführer EXPLIZIT AUCH auf Grund seiner HIER KONKRETEN Nazi-Jäger-Eingaben beim Amtsgericht Mosbach HIER NICHT psychisch krank ist, was DAMIT ZUDEM die o.g. wahrheitswidrigen Unterstellungen im Zivilprozess ausgehend von der Kindsmutter unter (A=>) belegt.

Mit freundlichen Grüßen, Bernd Michael Uhl

Beantragung von WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN beim Amtsgericht Mosbach vom 17.11.2024
... wegen Amtsseitiger Expertisen-Beweismittelunterdrückung durch die Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess unter 6F 9/22 und 6F 202/21 bei der gerichtlichen Beauftragung von Sachverständigen-Gutachten bzgl. möglichem Verschweigen, Verleugnen und Verharmlosen nationalsozialistisch rechtsextremistischer Umsturzversuche in Deutschland vor 1933 und nach 1945 und deren juristischen Aufarbeitungen.
241117_20221_AGMOS_rechtsextrem_umsturz_BLIND.pdf (199.04KB)
Beantragung von WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN beim Amtsgericht Mosbach vom 17.11.2024
... wegen Amtsseitiger Expertisen-Beweismittelunterdrückung durch die Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess unter 6F 9/22 und 6F 202/21 bei der gerichtlichen Beauftragung von Sachverständigen-Gutachten bzgl. möglichem Verschweigen, Verleugnen und Verharmlosen nationalsozialistisch rechtsextremistischer Umsturzversuche in Deutschland vor 1933 und nach 1945 und deren juristischen Aufarbeitungen.
241117_20221_AGMOS_rechtsextrem_umsturz_BLIND.pdf (199.04KB)



5.3 Amtsseitige Expertisen-Beweismittelunterdrückung beim Amtsgericht Mosbach bei der gerichtlichen Beauftragung von Sachverständigen-Gutachten bzgl. möglichem Verschweigen, Verleugnen und Verharmlosen der nationalsozialistischen Verfolgung der Kinder von NS-WIDERSTANDSKÄMPFERN in der Verfahrensbegleitung durch Rechtsanwalt Simon Sommer

Die Fragestellung ist HIER, wie Sie mit den Verhaltens- und Verfahrensweisen der OLG KA-Richter*innen und diesem „rechtskräftigen“ Urteil im Interesse Ihres Mandanten umgehen werden.

Nachdem ich Sie wiederholt gebeten hatte, wie u.a. am 31.07.2024, Zeugenladungen unter 16 UF 62/24 zu beantragen zu den von der Gegenseite eingereichten eidesstaatlichen Versicherungen aus 6F 211/21 aus 2021, hatten Sie mich am 02.08.2024 nach ladungsfähigen Zeugenanschriften gefragt, woraufhin ich Sie am 06.08.2024 darauf hinwies, dass die KM und Gegenseite selbst über diese verfügt. Wann haben Sie wie diese Informationen dem OLG KA übermittelt ???

SIEHE DAZU auch die EMAIL-KOMMUNIKATION vom 31.07. bis 06.08.2024 zwischen Rechtsanwalt Simon Sommer und seinem Mandanten Bernd Michael Uhl bezgl. der beim Oberlandesgericht Karlsruhe unter 16 UF 62/24 zu beantragenden Zeugenladungen unter den Begründungen…
… dass das Amtsgericht Mosbach EINERSEITS sowohl die KM-seitigen Anträge als auch die KV-seitigen Anträge auf relevante Zeugenladungen und Zeugenvernehmungen vor Gericht unter Wahrheitspflicht und Erklärungspflicht über Tatsachen im anhängigen Verfahrenskomplex missachtet und ignoriert hat
… dass das Amtsgericht Mosbach dann aber u.a. Zeugenaussagen aus den eidesstaatlichen Versicherungen entscheidungserheblich unter 6F 202/21 zum Nachteil Ihres Mandanten ANDERERSEITS verwendet hat.
… dass das Amtsgericht Mosbach die Nazi- und Rassismus-Unterstellungen im Zivilprozess gegenüber Ihrem benachteiligten und geschädigten Mandanten NICHT zurückgewiesen und keine diesbzgl. Unterlassungsaufforderungen erlassen hat.
… dass das Amtsgericht Mosbach die Bearbeitung der Eingaben Ihres Mandanten zu den jeweiligen Themenkomplexen Deutsche Kolonialverbrechen in Afrika, Nationalsozialismus, Rechtsextremismus und Rassismus seit 2022 HIER EXPLIZIT verweigert hat.

EMAIL-KOMMUNIKATION vom 31.07. bis 06.08.2024 ...
... zwischen Rechtsanwalt Simon Sommer aus Würzburg und seinem Mandanten Bernd Michael Uhl bezgl. der beim Oberlandesgericht Karlsruhe unter 16 UF 62/24 zu beantragenden Zeugenladungen unter den verfahrensrelevanten und entscheidungserheblichen Begründungen ...
240731_0806_EMAIL_RASommer_MandantBMUHL.pdf (61.66KB)
EMAIL-KOMMUNIKATION vom 31.07. bis 06.08.2024 ...
... zwischen Rechtsanwalt Simon Sommer aus Würzburg und seinem Mandanten Bernd Michael Uhl bezgl. der beim Oberlandesgericht Karlsruhe unter 16 UF 62/24 zu beantragenden Zeugenladungen unter den verfahrensrelevanten und entscheidungserheblichen Begründungen ...
240731_0806_EMAIL_RASommer_MandantBMUHL.pdf (61.66KB)


Zudem hatte der Rechtsanwalt Simon Sommer aus Würzburg das Oberlandesgericht Karlsruhe am 25.09.2024 unter 16UF 62/24 KONKRET UND EXPLIZIT auf die Dokumentations-Website seines Mandanten "nationalsozialismus-in-mosbach.de" hingewiesen, die u.a. auch Auszüge aus der lokal- und regionalhistorischen NS-Forschungsdokumentation als auch aus der lokalen und regionalen NS-Gedenkstättenarbeit beinhaltet. Wobei diese Sachverhalte und KONKRETEN Tatsachengrundlagen die KONKRETE NS-Zuständigkeit sowohl des Amtsgerichts Mosbach als auch des Oberlandesgerichts Karlsruhe bzgl. NS-Verbrechen und NS-Unrecht im Neckar-Odenwaldkreis belegen. UND ZWAR ENTGEGEN der HIER diesbzgl. amtsseitigen Bearbeitungs- und Zuständigkeitsverweigerungen bei NS-Verbrechen und NS-Unrecht im Neckar-Odenwaldkreis seitens der fallverantwortlichen Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter 16 UF 62/24 am 09.10.2024 in der Verfahrensbegleitung durch Rechtsanwalt Simon Sommer.

>> 24.11.2024 <<

Hallo Herr Rechtsanwalt Simon Sommer,
weisen Sie bitte ordnungsgemäß die HIER involvierten Gerichte auf die folgenden Amtsseitigen Expertisen-Beweismittel-Unterdrückungen von eigenen Spruchkörpern bzgl. Sachverständigen-Gutachten bzgl. der nationalsozialistischen Verfolgung der Kinder von NS-WIDERSTANDSKÄMPFERN, HIER u.a. AUCH durch die am 22.08.2024  amtsseitige WILLKÜRLICHE SELEKTIVE NICHT-Weiterleitung vom AMTSGERICHT MOSBACH an das OBERLANDESGERICHT KARLSRUHE unter 6F 9/22 AG MOS, etc. = 16 UF 62/24 OLG KA zum Nachteil Ihres eigenen Mandanten hin. Erwirken Sie bitte demensprechende amtsseitige Korrekturen mit Wiederaufnahmeverfahren, Aufhebungsverfahren, Dienstaufsichtsbeschwerden, Befangenheitsanträgen, Schadensersatzforderungen, etc. oder was auch immer Sie in Ihrer eigenen juristischen kreativen Kompetenz ggf. in zivil-, straf-, verwaltungs- und verfassungsrechtlichen Kontexten veranlassen können. Weitere verfahrens- und entscheidungserheblich relevante Sachverhalte zu prozessualen und verfahrensinhaltlichen Benachteiligungen Ihres Mandanten werden Ihnen benannt, darlegt und belegt.

Die amtsseitige Zuständigkeitsverweigerung bei NS-Verbrechen und NS-Unrecht seitens der fallverantwortlichen Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter 16 UF 62/24 am 09.10.2024 ist DAHER HIER als unzulässig und unbegründet zurückzuweisen. Denn die vom KV-BS-Mandanten von Rechtsanwalt Simon Sommer initiierten Verfahren zu Rassismus, Rechtsextremismus, Nationalsozialismus mit dem Versagen der Mosbacher Nachkriegsjustiz seit 1945 in der juristischen Aufarbeitung von NS-Verbrechen und NS-Unrecht im vom OLG KA HIER zitierten anhängigen Verfahrenskomplex sind HIER EINDEUTIG verfahrensrelevant und entscheidungserheblich in den zivilrechtlichen familienrechtlichen Verfahren. INSBESONDERE auf Grund der vom OLG KA in der Beschlussfassung vom 09.10.2024 unter 16 UF 62/24 SELBST "umfangreich" thematisierten Rassismus- und Nazi-Unterstellungen in Zivilprozessen (Sorgerecht, Umgangsrecht und Unterhaltsrecht) gegenüber dem Kindsvater und Ihrem BS-Mandanten.

In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer machen HIER die fallverantwortlichen Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe nachweisbar am 09.10.2024 ihre beschlussfassenden Aussagen vor Gericht, u.a. während sie unter 16 UF 62/24 ... die beantragen Berücksichtigungen der KV-BS-Eingaben und die Eingaben seiner rechtsanwaltlichen Vertretung unter RA Sommer, ... die beantragten Hinzuziehungen von Akten, ... die beantragten Zeugenladungen zur Anhörung unter Wahrheitspflicht und Erklärungspflicht unter Tatsachen, ... die beantragten Anhörungen in mehreren Verhandlungstagen, ... die Berücksichtigungen von Beweismittel-Unterdrückungen ausgehend von der Vorinstanz Amtsgericht Mosbach, ... die Berücksichtigungen von drei Sachverständigengutachten ... HIER ABER EXPLIZIT verweigert haben.

Erklären und erläutern Sie bitte juristischen Institutionen, wann, wie, wo und warum Sie in Ihren eigenen rechtsanwaltlichen Eingaben und Interessensvertretung jeweils zu den o.g. verfahrensrelevanten und entscheidungserheblichen Sachverhalten, HIER der KONKRETEN Expertisen-Beweismittel-Unterdrückungen von Sachverständigen-Gutachten bzgl. der nationalsozialistischen Verfolgung der Kinder von NS-WIDERSTANDSKÄMPFERN, zum Nachteil Ihres eigenen Mandanten Bezug genommen und zitierend hingewiesen haben.

Übersenden Sie mir Bitte Kopien Ihrer eigenen Eingaben an die Gerichte, Staatsanwaltschaften, etc. !


Während der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer, Mitglied und Referent beim ISUV (Interessenverband Unterhalt & Familienrecht), Mitglied beim DAV Deutscher Anwaltsverein und Mitglied beim DAV Forum Junge Anwaltschaft, ...

Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess weist im o.g. anhängigen Verfahrenskomplex seit 2021 wahrheitswidrige Rassismus- und Nazi-Unterstellungen im Zivilprozess gegenüber dem Kindsvater, Beschwerdeführer und Nazi-Jäger amtsseitig NICHT zurück, verfügt AUCH ENTGEGEN den KV-Beantragungen KEINE diesbzgl. Unterlassungsaufforderungen gegenüber Verfahrensbeteiligten und hält DAMIT ihrerseits amtsseitig diesbzgl. verfahrensinterne als auch außergerichtliche wahrheitswidrige Diskreditierungen und Diffamierungen mit verfahrensinternen sowie außergerichtlichen persönlichen und beruflichen Rufschädigungen des o.g. Geschädigten Beschwerdeführers aufrecht.

Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess verknüpft nachweisbar im anhängigen Verfahrenskomplex selbst amtsseitig verfahrensinhaltlich und prozessual die o.g. vom Beschwerdeführer beim Amtsgericht Mosbach KONKRET initiierten und beantragten Nationalsozialismus-, Rechtsextremismus- und Rassismus-Verfahren EINERSEITS mit den anhängigen Familienrechtsverfahren ANDERERSEITS am 17.08.2022 unter 6F 9/22 und 6F 202/21. UND DIES HIER unmittelbar nach der KONKRETEN Eingabe des Beschwerdeführers und Nazi-Jägers vom 10.07.2022 unter 6F 9/22 als ANTRAG zum WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN ZUR AUFHEBUNG des gesetzesgleichen Hitler-Himmler-Sippenhaftbeschlusses gegen Kinder von NS-Widerstandskämpfern gem. analoger Wiederaufnahme und Aufhebung bei der Generalbundesanwaltschaft in 2007 (s.u.).

Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess verschiebt die vom o.g. Geschädigten KV, Nazi-Jäger, Antragsteller und Beschwerdeführer im anhängigen Verfahrens-komplex thematisierten KONKRETEN nationalsozialistischen Verfolgungen der Kinder von NS-WIDERSTANDSKÄMPFERN mit diesbzgl. beantragten juristischen Aufarbeitungen in amtsseitig angelegte NS-Sonderbänden beim Amtsgericht Mosbach ab dem 17.08.2022 u.a. unter 6F 9/22 und 6F 202/21 und verweigert DANN DABEI anschließend deren ordnungsgemäße amtsseitige Bearbeitungen (s.u). Die HIER fallverantwortliche deutsche Amtsrichterin Marina Hess verweigert HIERBEI beim Amtsgericht Mosbach die juristische Anerkennung von Opfern der nationalsozialistischen Verfolgung und Vernichtung HIER aus NS-Widerstandsbewegungen mit ihrer amtsseitigen Verweigerung deren EXPLIZITER und KONKERETER Benennung.

Am 13.06.2024 unter 6F 9/22 nötigt gerichtlich vermerkt HIER die fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess amtsseitig den Beschwerdeführer und Nazi-Jäger unter Umsetzung vorhergehender sowie unter Androhung weiterer verfahrensinhaltlicher und prozessualer Benachteiligungen, dass er HIER KONKRET davon ablassen solle, nationalsozialistische Verfolgungen der Kinder von NS-WIDERSTANDSKÄMPFERN mit seinen HIER seit 2022 eigenen diesbzgl. beantragten juristischen Aufarbeitungen vor dem Amtsgericht Mosbach im o.g. anhängigen Verfahrenskomplex zu thematisieren.

Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess verweigert HIER EXPLIZIT amtsseitig Eingangs- und Weiterbearbeitungsbestätigungen, Sachverhaltsbenennungen und Zuständigkeitsverweisungen … (a) bei beantragten Wiederaufnahme- und Aufhebungsverfahren, … (b) bei beantragten gerichtlichen Prüfungen einzeleingabenbezogener KONKRETER Gerichtseingaben-Sachverhalte bzgl. nationalsozialistischen Verfolgungen der Kinder von NS-WIDERSTANDSKÄMPFERN und deren juristischen Aufarbeitungen. ZU diesen HIER o.g. vom Beschwerdeführer beantragten juristischen Aufarbeitungen zählen u.a. auch seine Gerichts-eingaben, wie folgt:
… WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN vom 10.07.2022 unter 6F 9/22 an das Amtsgericht Mosbach ZUR AUFHEBUNG des gesetzesgleichen Hitler-Himmler-Sippenhaftbeschlusses gegen Kinder von NS-Widerstandskämpfern : … a) Kinder von Vätern im militärischen Wider-stand, insbesondere der Beteiligten am Hitler-Attentat vom 20.07.1944, … b) Kinder von Vä-tern in der Anti-Hitler-Koalition BDO und NKFD. Interniert im Kinderheim Bad Sachsa der Nati-onalsozialistischen Volkswohlfahrt, interniert in Konzentrationslagern und inhaftiert in Gestapo-Gefängnissen. UND ZWAR verfahrenstechnisch analog zum erfolgreichen Aufhebungs-Wiederaufnahmeverfahren des Reichstagsbrandurteils von 1933 beim Reichsgericht Leipzig DANN bei der Generalbundesanwaltschaft am Bundesgerichtshof in Karlsruhe in 2007.

ENTGEGEN den Mitarbeiter*innen-Orientierungsleitlinien des Amtsgerichtsdirektors Dr. Lars Niesler zum Handeln und Entscheiden in den öffentlichen Informationsaushängen des Amtsge-richts Mosbach … bzgl. NS-Verbrechen und NS-Unrecht im Neckar-Odenwaldkreis; … bzgl. der Nazi-Justiz 1933 bis 1945 im Neckar-Odenwaldkreis und in Deutschland; verweigert die fallverantwortliche deutsche Familienrichterin Marina Hess HIER KONKRET jahrelang im o.g. anhängigen Verfahrenskomplex seit 2021 jegliche amtsseitige Stellungnahme und Positionierung als Repräsentantin des Amtsgerichts Mosbach zu nationalsozialistischen Verfolgungen der Kinder von NS-WIDERSTANDSKÄMPFERN und zu deren juristischen Aufarbeitungen.

Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess erlässt HIER im o.g. an-hängigen Verfahrenskomplex selbst KEINE amtsseitigen gerichtlichen Verfügungen zum KONKRETEN Aktenvernichtungsstopp bei den Mosbacher Justizbehörden … (A) für den Zeit-raum 1933 bis 1945 … (B) … für o.g. themen- und sachbezogene Prüfungen und Verfahren nach 1945 zu juristischen Aufarbeitungen von NS-Verbrechen und NS-Unrecht im Neckar-Odenwaldkreis im eigenen Zuständigkeitsbereich.

Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess beauftragt HIER unter 6F 9/22 und 6F 202/21 am 17.08.2022 EXPLIZIT, dass die gerichtlich beauftragte familienpsychologische Forensische Sachverständige für Familienrecht MA Antje C. Wieck, Praxis für KIN-DER- UND JUGENDLICHENPSYCHOTHERAPIE, Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, eine gerichtlich beauftragte INHALTLICHE Sachverständigen-Auseinandersetzung mit der Dokumentations-Website "nationalsozialismus-in-mosbach.de" des KV, BS und Nazi-Jägers durchführen solle, die diese HIER DANN ABER AKTENKUNDIG NACHWEISBAR ÜBERHAUPT NICHT durchführt. UND DIES HIER EXPLIZIT AUCH NICHT bzgl. der DARIN KONKRET thematisierten nationalsozialistischen Verfolgungen der Kinder von NS-WIDERSTANDSKÄMPFERN und deren juristischen Aufarbeitungen.

Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess verweigert HIERBEI gezielt im o.g. Verfahrenskomplex EXPLIZIT KONKRETE Sachverhalte und Tatsachengrundlagen bei der Expertisen-Beweismittel-Erhebung zu nationalsozialistischen Verfolgungen der Kinder von NS-WIDERSTANDSKÄMPFERN und deren juristischen Aufarbeitungen erheben zu lassen mit einer ordnungsgemäßen und sachgerechten gerichtlichen Sachverständigen-Begutachtung durch Experten*innen aus rechts-, geschichts-, politikwissenschaftlicher NS-Forschung und aus psychologischer bzw. -soziologischer NS-Opferforschung und zu NS-Täter-Forschung. HIER auch bzgl. einer ordnungsgemäßen Sachverständigen-Begutachtung der KONKRETEN Nazi-Jäger-Aktivitäten des KV-BS. UND DIES INSBESONDERE da die von ihr gerichtlich beauftragte familienpsychologische Sachverständige MA Antje C. Wieck aus Kitzingen HIER ABER NACHWEISBER KEINE eigene NS-Aufarbeitungsbezogene Ausbildung und KEINE eigene berufliche Nationalsozialismus-Sachkompetenz hat.

Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess leitet Gerichtseingaben und Gerichtsdokumente bzgl. Thematisierungen von schwerwiegenden Vorwürfen als Rassismus- und Nazi-Unterstellungen in familienrechtlichen Zivilprozessen sowie bzgl. Thematisierungen von Nationalsozialismus, Rechtsextremismus, Rassismus in familienrechtlichen Zivilprozessen NUR SELEKTIV UND WILLKÜRLICH an das Oberlandesgericht Karlsruhe weiter. Dies bestätigt das Oberlandesgericht Karlsruhe am 22.08.2024 unter 6F 2/22 AG MOS = 16UF 62/24 auf Hinweis des Rechtsanwalts Simon Sommer vom 20.08.2024. Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess leitet HIER NACHWEISBAR AKTENKUNDIG die KONKRETEN Gerichtseingaben des Beschwerdeführers und Nazi-Jägers zu beim Amtsgericht Mosbach KONKRET beantragten juristischen Aufarbeitungen nationalsozialistischer Verfolgungen der Kinder von NS-WIDERSTANDSKÄMPFERN NICHT weiter.

Die HIER o.g. dargelegten und belegten amtsseitigen prozessualen und verfahrensinhaltlichen Benachteiligungen durch die Familienrichterin Marina Hess sind ein weiteres Beispiel in der mangelhaften Beweismittelerhebung, Sachverhaltsermittlung und Sachverhaltsprüfung ENTGEGEN dem Amtsermittlungsgrundsatz sowie ENTGEGEN der Sorgfaltspflicht unter Verletzung der Rechtsansprüche auf rechtliches Gehör und auf faires Verfahren im anhängigen Verfahrenskomplex zum Nachteil des HIER geschädigten Kindsvaters, Nazi-Jägers und Beschwerdeführers beim Amtsgericht Mosbach während der Fall- und Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer, Mitglied und Referent beim ISUV (Interessenverband Unterhalt & Familienrecht), Mitglied beim DAV Deutscher Anwaltsverein und Mitglied beim DAV Forum Junge Anwaltschaft. HIER INSBESONDERE bei NACHWEISBAR AKTENKUNDIG beantragten juristischen Aufarbeitungen nationalsozialistischer Verfolgungen der Kinder von NS-WIDERSTANDSKÄMPFERN.

Beantragung vom 24.11.2024 ...
von WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN wegen Amtsseitiger Expertisen-Beweismittelunterdrückung durch die Familienrichterin Marina Hess beim Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22 und 6F 202/21 bei der gerichtlichen Beauftragung von Sachverständigen-Gutachten bzgl. möglichem Verschweigen, Verleugnen und Verharmlosen der nationalsozialistischen Verfolgung der Kinder von NS-WIDERSTANDSKÄMPFERN.
241124_20221_AGMOS_Kinder_NS_Widerstand_BLIND.pdf (181.06KB)
Beantragung vom 24.11.2024 ...
von WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN wegen Amtsseitiger Expertisen-Beweismittelunterdrückung durch die Familienrichterin Marina Hess beim Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22 und 6F 202/21 bei der gerichtlichen Beauftragung von Sachverständigen-Gutachten bzgl. möglichem Verschweigen, Verleugnen und Verharmlosen der nationalsozialistischen Verfolgung der Kinder von NS-WIDERSTANDSKÄMPFERN.
241124_20221_AGMOS_Kinder_NS_Widerstand_BLIND.pdf (181.06KB)


2. Zurückweisung der Sachverständigenkosten-Auferlegung wegen KONKRETER NICHT-Erfüllung der gerichtlichen Beauftragung zur gutachterlichen Expertise nationalsozialistischer Verfolgungen der Kinder von NS-WIDERSTANDSKÄMPFERN

Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess verweigert HIER NACHWEISBAR AKTENKUNDIG im o.g. anhängigen Verfahrenskomplex zur HIER gezielten amts-seitigen verfahrensinhaltlichen und prozessualen Benachteiligung des Kindsvaters, Beschwerdeführers und Nazi-Jägers, teilweise die Auswertung und Thematisierung der unter 6F 9/22 und 6F 202/21 gerichtlichen Beauftragung eines familienpsychologischen Sachverständigen-Gutachtens vom 07.04.2022 bei der Forensischen Sachverständigen für Familienrecht MA Antje C. Wieck, Praxis für KINDER- UND JUGENDLICHENPSYCHOTHERAPIE, Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen. UND DIES HIER INSBESONDERE bzgl. der am 17.08.2022 unter 6F 9/22 und 6F 202/21 selbst veranlassten gerichtlichen Beauftragung zur gutachterlichen Expertise und Sachverständigen-Begutachtung HIER mit KONKRETEN Themenschwerpunkten nationalsozialistischer Verfolgungen der Kinder von NS-WIDERSTANDSKÄMPFERN.
Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess verweigert HIERBEI gezielt im o.g. Verfahrenskomplex EXPLIZIT BESTIMMTE Sachverhalte und Tatsachengrundlagen bei der Beweismittel-Erhebung durch das selbst beauftragte Sachverständigen-Gutachten zu benennen. UND ZWAR HIER, dass o.g. familienpsychologische Sachverständige MA Antje C. Wieck aus Kitzingen …
… (A=>) … HIER unter 6F 9/22 und 6F 202/21 EXPLIZIT NICHT ausführt und thematisiert, dass die Kindsmutter am 22.06.2022 unter 6F 202/21 gegenüber dem Kindsvater und Beschwerdeführer mit WAHRHEITSWIDRIGEN Unterstellungen im Zivilprozess einer ANGEBLICHEN psychischen KV-Erkrankung und einer damit einhergehenden ANGEBLICHEN KV-Erziehungsunfähigkeit im anhängigen Verfahrenskomplex zur verfahrensinternen und außer-gerichtlichen Rufschädigung des KV und BS agiert. UND DABEI ZUDEM dessen gerichtlich beauftragte psychiatrische Begutachtung auf Grund seiner KONKRETEN Nazi-Jäger-Aktivitäten bei der Amtsfamilienrichterin Marina Hess anregt. HIER mit KONKRETER Bezug-nahme auf dessen NS-Aufarbeitungs-Eingaben beginnend vom 03.06. und 09.06.2022 zur KM-seitig beabsichtigten familienrechtlichen Verfahrensbeeinflussung beim Amtsgericht Mos-bach. HIER KONKRET auch zur juristischen Aufarbeitung nationalsozialistischer Verfolgungen der Kinder von NS-WIDERSTANDSKÄMPFERN seit 10.07.2022 unter 6F 9/22  (SIEHE dazu auch Kapitel 1). UND DIES NACHDEM UNMITTELBAR ZUVOR das familienpsychologische Gutachten vom 07.04.2022 unter 6F 202/21 und 6F 9/22 sich für den perspektivischen Ver-bleib des damals anderthalb Jahre alten Kindes beim Kindsvater ausspricht.
… (B=>) … HIER unter 6F 9/22 und 6F 202/21 EXPLIZIT NICHT ausführt und thematisiert, dass die gerichtlich beauftragte familienpsychologische Sachverständige MA Antje C. Wieck aus Kitzingen die von der Amtsrichterin Marina Hess selbst amtsseitig am 17.08.2022 unter 6F 9/22 KONKRET UND EXPLIZIT gerichtlich beauftragte INHALTLICHE Sachverständigen-Auseinandersetzung mit der Dokumentations-Website "nationalsozialismus-in-mosbach.de" des KV, BS und Nazi-Jägers HIER AKTENKUNDIG NACHWEISBAR ÜBER-HAUPT NICHT durchführt. UND DIES HIER EXPLIZIT AUCH NICHT bzgl. der DARIN KONK-RET thematisierten nationalsozialistischen Verfolgungen der Kinder von NS-WIDERSTANDSKÄMPFERN.
… (C=>) … HIER unter 6F 9/22 und 6F 202/21 EXPLIZIT NICHT ausführt und thematisiert, dass die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess NACHWEISBAR AK-TENKUNDIG die vom KV, BS und Nazi-Jäger im o.g. Verfahrenskomplex seit 10.07.2022 beantragte ordnungsgemäße KONKERETE juristische Aufarbeitung nationalsozialistischer Verfolgungen der Kinder von NS-WIDERSTANDSKÄMPFERN HIER ABER KONKRET beim Amtsgericht Mosbach verweigert (SIEHE Kapitel 1).
… (E=>) … HIER unter 6F 9/22 und 6F 202/21 EXPLIZIT NICHT ausführt und thematisiert, dass die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess HIER EXPLIZIT unter 6F 9/22 und 6F 202/21 NICHT ausführt und thematisiert, dass die von ihr selbst gerichtlich beauftragte familienpsychologische Sachverständige MA Antje C. Wieck aus Kitzingen HIER ABER NACHWEISBAR selbst ÜBERHAUPT KEINERLEI Ausbildung und Expertise hat in der NS-Forschung. EINERSEITS verweist die gerichtlich beauftragte familienpsychologische Sachverständige MA Antje C. Wieck HIER auf Grund mangelnder eigener Sachkompetenz auf eine EXTRA gerichtlich zu beauftragende erwachsenenpsychologische Sachverständigen-Begutachtung des Kindsvaters, Beschwerdeführers und Nazi-Jägers hin. ANDERERSEITS verweist die gerichtlich beauftragte familienpsychologische Sachverständige MA Antje C. Wieck HIER ABER auf Grund mangelnder eigener Nationalsozialismus-Sachkompetenz NICHT auf entsprechend gerichtlich zu beauftragende Sachverständigen-Begutachtung durch Experten aus rechts-, geschichts-, politikwissenschaftlichen NS-Forschung und aus psychologischer bzw. -soziologischer NS-Opferforschung und zu NS-Täter-Forschung hin zur ord-nungsgemäßen und sachgerechten Sachverständigen-Begutachtung der Nazi-Jäger-Aktivitäten des KV-BS.
… (E=>) … HIER unter 6F 9/22 und 6F 202/21 EXPLIZIT NICHT ausführt und thematisiert, dass die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess HIER ignoriert, dass die von ihr selbst gerichtlich beauftragte familienpsychologische Sachverständige MA Antje C. Wieck aus Kitzingen sich am 07.04.2022 unter 6F 9/22 und 6F 202/21 für den perspektivi-schen Verbleib des damals anderthalb Jahre alten Kindes beim Kindsvater und Beschwerde-führers ausspricht. UND DIES EBEN AUCH trotz seiner KONKRETEN Nazi-Jäger-Aktivitäten mit seinen beantragten KONKRETEN Wiederaufnahme- und Aufhebungsverfahren im o.g. anhängigen Verfahrenskomplex.
… (F=>) … HIER unter 6F 9/22 und 6F 202/21 EXPLIZIT NICHT ausführt und thematisiert, dass das gerichtlich beauftragte erwachsenenpsychologische Sachverständigen-Gutachten des Klinikums Weinsberg vom 23.08.2023 unter 6F 202/21 mit dessen KONKRETER Bezugnahme auf die „Anzeige des Beschwerdeführers gegen Adolf Hitler“ im HIER anhängigen Verfahrenskomplex zum Ergebnis kommt, dass der Kindsvater und Beschwerdeführer EXPLIZIT AUCH auf Grund seiner HIER KONKRETEN Nazi-Jäger-Eingaben beim Amtsgericht Mosbach HIER NICHT psychisch krank ist, was DAMIT ZUDEM die o.g. wahrheitswidrigen Unterstellungen im Zivilprozess ausgehend von der Kindsmutter unter (A=>) belegt.

Mit freundlichen Grüßen, Bernd Michael Uhl

Beantragung vom 24.11.2024 ...
... von WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN wegen Amtsseitiger Expertisen-Beweismittelunterdrückung durch die Familienrichterin Marina Hess beim Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22 und 6F 202/21 bei der gerichtlichen Beauftragung von Sachverständigen-Gutachten bzgl. möglichem Verschweigen, Verleugnen und Verharmlosen der nationalsozialistischen Verfolgung der Kinder von NS-WIDERSTANDSKÄMPFERN.
241124_20221_AGMOS_Kinder_NS_Widerstand_BLIND.pdf (181.06KB)
Beantragung vom 24.11.2024 ...
... von WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN wegen Amtsseitiger Expertisen-Beweismittelunterdrückung durch die Familienrichterin Marina Hess beim Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22 und 6F 202/21 bei der gerichtlichen Beauftragung von Sachverständigen-Gutachten bzgl. möglichem Verschweigen, Verleugnen und Verharmlosen der nationalsozialistischen Verfolgung der Kinder von NS-WIDERSTANDSKÄMPFERN.
241124_20221_AGMOS_Kinder_NS_Widerstand_BLIND.pdf (181.06KB)



5.4 Aufarbeitungen der NS-Euthanasie und NS-Zwangssterilisierungen u.a. im Neckar-Odenwaldkreis während der Verfahrensbegleitung durch Rechtsanwalt Simon Sommer

 


5.4.1 Sachverständigen-Gutachten beim DEUTSCHEN BUNDESTAG zu NS-Euthanasie und NS-Zwangssterilisierungen in fraktionsübergreifenden NS-Opferanerkennungsinitiativen zu NS-Euthanasie und NS-Zwangssterilisierung beim Deutschen Bundestag mit Thematisierungen der NS-Opfer- und NS-Täterforschung, der NS-Bildungs- und NS-Öffentlichkeitsarbeit mit Förderungen der NS-Gedenkstättenarbeit

 


Berlin
Bundestag streicht nach Koalitions-Bruch fast alle Tagesordnungspunkte für diese Woche

 

Nach der Beschlussfassung ist die Sitzung des Bundestags für mehrere Stunden unterbrochen worden.
07.11.2024
Die Fraktionen berieten wegen des Ampel-Bruchs über das weitere Vorgehen. Fast alle Tagesordnungspunkte für diese Woche wurden gestrichen. Ursprünglich waren für heute zahlreiche Abstimmungen geplant gewesen – etwa zur Aufarbeitung der Massenmorde an Menschen mit Behinderungen in der NS-Zeit, zur Organspende oder zur weltweiten Religionsfreiheit.
Diese Nachricht wurde am 07.11.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
https://www.deutschlandfunk.de/


Kultur und Medien — Ausschuss — hib 488/2024
Antrag zur Aufarbeitung der „Euthanasie“ angenommen

 

03.07.2024
Berlin: (hib/AW) Die Aufarbeitung der sogenannten „Euthanasie“ und der Zwangssterilisationen während der nationalsozialistischen Diktatur soll intensiviert werden. Der Kulturausschuss billigte am Mittwoch einen entsprechenden gemeinsamen Antrag der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/11945) mit den Stimmen aller Fraktionen in Abwesenheit der Gruppe Die Linke.
Mit dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, ein Projekt zur bundesweiten Lokalisierung, Sicherung und Konservierung von Patientenakten und Personalunterlagen der Täter zu initiieren, um sie für Forschung, Bildung und Anfragen nutzbar zu machen. Das Projekt soll unter der Beteiligung der Gedenkstätten an den Orten ehemaliger „Euthanasie“-Tötungsanstalten, des Instituts für Geschichte der Medizin und Ethik in der Medizin an der Berliner Charité, den Verbänden von Menschen mit Behinderungen sowie geeigneten Vertretern der Disability Studies durchgeführt werden. Zudem soll eine nationale Fachtagung durchgeführt werden. Darüber hinaus soll die Bundesregierung die Gedenkstätten an den Orten der ehemaligen „T4“-Tötungsanstalten nachhaltig unterstützen, um die bauliche Substanz vor Ort zu erhalten.
Christiane Schenderlein (CDU) betonte die Bedeutung der Gedenkstätten, um Geschichte „erfahrbar“ zu machen: „Wir müssen aus der Geschichte lernen.“
Erhard Grundl (Grüne) verwies darauf, dass trotz der bislang geleisteten Arbeit noch immer „große Lücken in der Forschung“ bestünden, die geschlossen werden müssten. Um so wichtiger sei es, die Patientenakten und Personalunterlagen zu sichern.
Thomas Hacker (FDP) führte an, dass viele Täter nach der NS-Diktatur erneut als Ärzte und Anstaltsleiter Karriere gemacht und versucht hätten, die Akten verschwinden zu lassen.
Götz Frömming (AfD) bezeichnete es als „überfällig“, dass die im Rahmen der sogenannten „Euthanasie“ ermordeten und zwangssterilisierten Menschen als Opfergruppe des Nationalsozialismus anerkannt werden.
Simona Koß (SPD) betonte, dass der „sehr gute“ Antrag nun auch schnell vom Plenum verabschiedet werden sollte. Der Bundestag wird aber voraussichtlich erst nach der parlamentarischen Sommerpause abschließend über den Antrag beraten.
Den nationalsozialistischen „Euthanasie“-Morden fielen schätzungsweise 300.000 Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen zum Opfer. Aufgrund des 1934 in Kraft getretenen „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ wurden zudem an etwa 400.000 Menschen Zwangssterilisationen durchgeführt.
https://www.bundestag.de/


Kultur und Medien — Antrag — hib 461/2024
Aufarbeitung von NS-„Euthanasie“ und Zwangssterilisationen

 

27.06.2024
Berlin: (hib/AW) Die Aufarbeitung der „Euthanasie“ und der Zwangssterilisationen während der nationalsozialistischen Diktatur soll intensiviert werden. Dafür sprechen sich die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in einem gemeinsamen Antrag (20/11945) aus. So fordern sie die Bundesregierung auf, ein Projekt zu initiieren, um bundesweit Patientenakten und Personalunterlagen der Täter zu lokalisieren, zu sichern und zu konservieren, um sie für Forschung, Bildung und Anfragen nutzbar zu machen. Das Projekt soll unter der Beteiligung der Gedenkstätten an den Orten ehemaliger „Euthanasie“-Tötungsanstalten, des Instituts für Geschichte der Medizin und Ethik in der Medizin an der Berliner Charité, den Verbänden von Menschen mit Behinderungen sowie geeigneten Vertretern der Disability Studies durchgeführt werden. Zudem soll eine nationale Fachtagung durchgeführt werden,
Darüber hinaus fordern die vier Fraktionen die Bundesregierung auf, die Gedenkstätten an den Orten der ehemaligen „T4“-Tötungsanstalten auch in Zukunft nachhaltig zu unterstützen, um die bauliche Substanz vor Ort zu erhalten und um die zunehmenden Herausforderungen bei der Aufarbeitung von Archivmaterialien und den zu leistenden Beratungsaufgaben bewältigen zu können.
Die nationalsozialistischen „Euthanasie“-Morde an schätzungsweise 300.000 Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen sowie die aufgrund des 1934 in Kraft getretenen „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ an etwa 400.000 Menschen durchgeführten Zwangssterilisationen seien Ausdruck der menschenverachtenden rassistischen nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, heißt es im Antrag. Diese Menschen seien als Verfolgte des NS-Regimes anzuerkennen.
https://www.bundestag.de/


01.08.2024 | Bundestag-Drucksachen | 176 KB
20/12415 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/11945 - Opfer von NS-"Euthanasie" und Zwangssterilisation - Aufarbeitung intensivieren
240801_BT_BESCHLUSSEMPFEHLUNG_2011945_NSEuthanasaie.pdf (162.35KB)
01.08.2024 | Bundestag-Drucksachen | 176 KB
20/12415 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/11945 - Opfer von NS-"Euthanasie" und Zwangssterilisation - Aufarbeitung intensivieren
240801_BT_BESCHLUSSEMPFEHLUNG_2011945_NSEuthanasaie.pdf (162.35KB)
25.06.2024 | Bundestag-Drucksachen | 163 KB
20/11945 - Antrag: Opfer von NS-"Euthanasie" und Zwangssterilisation - Aufarbeitung intensivieren
240625_BT_ANTRAG_2011945_NSEuthanasaie.pdf (159.41KB)
25.06.2024 | Bundestag-Drucksachen | 163 KB
20/11945 - Antrag: Opfer von NS-"Euthanasie" und Zwangssterilisation - Aufarbeitung intensivieren
240625_BT_ANTRAG_2011945_NSEuthanasaie.pdf (159.41KB)
17.06.2024 | PDF | 253 KB
Stellungnahme von Prof. Dr. Jörg Ganzenmüller und Prof. Dr. Oliver von Wrochem Leitlinien für die Überarbeitung einer Gedenkstättenkonzeption des Bundes = Vorschlag der Gedenkstätten zur Erinnerung an das NS-Unrecht und die SED-Diktatur
240617_BT_Stellungnahme_Ganzenmueller_Wrochem_2011945_NSEuthanasaie.pdf (253.45KB)
17.06.2024 | PDF | 253 KB
Stellungnahme von Prof. Dr. Jörg Ganzenmüller und Prof. Dr. Oliver von Wrochem Leitlinien für die Überarbeitung einer Gedenkstättenkonzeption des Bundes = Vorschlag der Gedenkstätten zur Erinnerung an das NS-Unrecht und die SED-Diktatur
240617_BT_Stellungnahme_Ganzenmueller_Wrochem_2011945_NSEuthanasaie.pdf (253.45KB)
24.11.2023 | Bundestag-Drucksachen | 163 KB
20/9464 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Jan Korte, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 20/2429 - Opfer von NS-"Euthanasie" und Zwangssterilisation als Verfolgte des Nationalsozialismus anerkennen - Aufarbeitung vorantreiben
231124_BT_BESCHLUSSEMPFEHLUNG_2011945_NSEuthanasaie.pdf (159.9KB)
24.11.2023 | Bundestag-Drucksachen | 163 KB
20/9464 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Jan Korte, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 20/2429 - Opfer von NS-"Euthanasie" und Zwangssterilisation als Verfolgte des Nationalsozialismus anerkennen - Aufarbeitung vorantreiben
231124_BT_BESCHLUSSEMPFEHLUNG_2011945_NSEuthanasaie.pdf (159.9KB)
21.09.2022 | Bundestag-Ausschussdrucksache | 546 KB
Stellungnahme Dr. Ute Hoffmann (Gedenkstätte für Opfer der NS-„Euthanasie“ Bernburg)
220921_BT_Stellungnahme_Hoffmann__2011945_NSEuthanasaie.pdf (546.04KB)
21.09.2022 | Bundestag-Ausschussdrucksache | 546 KB
Stellungnahme Dr. Ute Hoffmann (Gedenkstätte für Opfer der NS-„Euthanasie“ Bernburg)
220921_BT_Stellungnahme_Hoffmann__2011945_NSEuthanasaie.pdf (546.04KB)
23.06.2022 | Bundestag-Drucksachen | 237 KB
20/2429 - Antrag: Opfer von NS-"Euthanasie" und Zwangssterilisation als Verfolgte des Nationalsozialismus anerkennen - Aufarbeitung vorantreiben
220623_BT_ANTRAG_2011945_NSEuthanasaie.pdf (232.17KB)
23.06.2022 | Bundestag-Drucksachen | 237 KB
20/2429 - Antrag: Opfer von NS-"Euthanasie" und Zwangssterilisation als Verfolgte des Nationalsozialismus anerkennen - Aufarbeitung vorantreiben
220623_BT_ANTRAG_2011945_NSEuthanasaie.pdf (232.17KB)
05.07.2021 | Bundestags-Drucksachen | 270 KB
19/31335 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Erhard Grundl, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Margit Stumpp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/28824 - NS-Euthanasie-Morde und Zwangssterilisation - Nachgeschichte erforschen
210705_BT_BESCHLUSSEMPFEHLUNG_2011945_NSEuthanasaie.pdf (263.93KB)
05.07.2021 | Bundestags-Drucksachen | 270 KB
19/31335 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Erhard Grundl, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Margit Stumpp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/28824 - NS-Euthanasie-Morde und Zwangssterilisation - Nachgeschichte erforschen
210705_BT_BESCHLUSSEMPFEHLUNG_2011945_NSEuthanasaie.pdf (263.93KB)
Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages vom 12.01.2017
Aktueller Begriff „Euthanasie“-Morde im Nationalsozialismus
170112_BT_wissensschaftlicher_dienst_euthanasie-morde-im-nationalsozialismus.pdf (134.14KB)
Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages vom 12.01.2017
Aktueller Begriff „Euthanasie“-Morde im Nationalsozialismus
170112_BT_wissensschaftlicher_dienst_euthanasie-morde-im-nationalsozialismus.pdf (134.14KB)

 


Aufklärung der NS-Euthanasie
Anette Widmann-Mauz

 

Plenum ·  27. Juni 2024
In einem gemeinsamen Antrag forderten Union und Ampelfraktionen die Bundesregierung in dieser Woche auf, die Aufklärung der NS-"Euthanasie" und Zwangssterilisation zu intensivieren. Ziel ist es, Projekte zu initiieren, die bundesweit Patientenakten und Personalunterlagen der Täter lokalisieren, sichern und konservieren, um sie für Forschung, Bildung und Anfragen nutzbar zu machen. Außerdem soll der Erhalt der Gedenkstätten weiterhin nachhaltig unterstützt werden.
"Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung, Homosexuelle, Langzeitarbeitslose, Alkoholiker - sog. "Asoziale". Hunderttausende wurden im NS-Regime systematisch verfolgt, ermordet oder gegen ihren Willen zwangssterilisiert. Die Nationalsozialisten verharmlosten ihre Verbrechen zynisch mit dem Begriff des "schönen Todes" ("Euthanasie") und rechtfertigten sie zum Zweck einer vermeintlichen "Erbgesundheit" und "Reinhaltung des gesunden deutschen Volkes", so Annette Widmann-Mauz MdB in ihrer Rede vor dem Deutschen Bundestag.
Der gemeinsame Antrag unterstreiche einmal mehr die Bedeutung der historischen Gedenkstätten wie z.B. an den Orten der T4-Vernichtungsanstalten und der regionalen Opfer- und Gedenkinitiativen. "Ihre bauliche Substanz muss erhalten und ihre Arbeit bei der Aufarbeitung des Archivmaterials und in der Beratung auch in Zukunft nachhaltig unterstützt werden. Unser Ziel ist, dass Wissenschaft, Gedenkstätten, Opfer- und Behindertenverbände gemeinsam Lösungen für ein entsprechendes Portal entwickeln, das die Gedenkstätten und Forschungsinstitute mit Familienangehörigen von Opfern schnell und zielorientiert zusammenbringt und sie im Umgang mit historischen Akten unterstützt", betont Widmann-Mauz MdB.
Schließlich gehe es bei diesem Thema um ein Kernversprechen und die Kernverantwortung Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg: ""Die Würde des Menschen ist unantastbar" - in diesem schlichten und gewaltigen Satz unserer Verfassung steckt nicht nur das implizite Eingeständnis, dass sie im Nationalsozialismus millionenfach mit Füßen getreten wurde, sondern auch ein Appell an unsere Verantwortung."
# Video der Rede
https://www.fuerslaendleinberlin.de/


1. Lesung, Kultur
Aufarbeitung von NS-„Euthanasie“ und Zwangssterilisationen

 

27.06.2024
Die Aufarbeitung der „Euthanasie“ und der Zwangssterilisationen während der nationalsozialistischen Diktatur soll intensiviert werden. Dafür sprechen sich die Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in einem gemeinsamen Antrag (20/11945) aus, den der Bundestag am Donnerstag, 27. Juni 2024, erstmals beraten hat. Der Antrag wurde im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen.
Antrag der vier  Fraktionen
So fordern sie die Bundesregierung auf, ein Projekt zu initiieren, um bundesweit Patientenakten und Personalunterlagen der Täter zu lokalisieren, zu sichern und zu konservieren, um sie für Forschung, Bildung und Anfragen nutzbar zu machen. Das Projekt soll unter der Beteiligung der Gedenkstätten an den Orten ehemaliger „Euthanasie“-Tötungsanstalten, des Instituts für Geschichte der Medizin und Ethik in der Medizin an der Berliner Charité, den Verbänden von Menschen mit Behinderungen sowie geeigneten Vertretern der Disability Studies durchgeführt werden. Zudem soll eine nationale Fachtagung durchgeführt werden.
Darüber hinaus fordern die vier Fraktionen die Bundesregierung auf, die Gedenkstätten an den Orten der ehemaligen „T4“-Tötungsanstalten auch in Zukunft nachhaltig zu unterstützen, um die bauliche Substanz vor Ort zu erhalten und um die zunehmenden Herausforderungen bei der Aufarbeitung von Archivmaterialien und den zu leistenden Beratungsaufgaben bewältigen zu können.
Die nationalsozialistischen „Euthanasie“-Morde an schätzungsweise 300.000 Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen sowie die aufgrund des 1934 in Kraft getretenen „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ an etwa 400.000 Menschen durchgeführten Zwangssterilisationen seien Ausdruck der menschenverachtenden rassistischen nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, heißt es im Antrag. Diese Menschen seien als Verfolgte des NS-Regimes anzuerkennen. (aw/27.06.2024)
https://www.bundestag.de/

Experten: NS-Opfer von „Euthanasie“ und Zwangssterilisationen anerkennen

 

26.09.2022
Die Opfer der sogenannten „Euthanasie“-Morde und der Zwangssterilisationen während der nationalsozialistischen Diktatur zwischen 1933 und 1945 sollen als NS-Opfer anerkannt und ihre Schicksal verstärkt ins öffentliche Bewusstsein gerückt und in der historischen Aufarbeitung berücksichtigt werden. Dies war das einhellige Votum in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Kultur und Medien am Montag, 26. September 2022.
https://www.bundestag.de/mediathek/220926_euthanasie_im-nationalsozialismus-912152


Politik
Ampelfraktionen und Union wollen intensivierte Aufarbeitung von NS-„Euthanasie“

 

Freitag, 28. Juni 2024
Blick auf das Mahnmal für die Opfer des Nationalsozialismus auf dem Gelände der ehemaligen Landesheilanstalt Stralsund am Stralsunder Krankenhaus West. Von den Nationalsozialisten wurden unter Beteiligung von Ärzten und Pflegemitarbeitern zwischen 1939 und 1940 mehr als 1.000 Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen aus der ehemaligen Landesheilanstalt Stralsund deportiert und getötet. /picture alliance, Stefan Sauer
Berlin „Die Aufarbeitung von „Euthanasie“-Verbrechen und Zwangssterilisationen in der NS-Zeit soll intensiviert werden. Dafür sprechen sich die Ampelfraktionen und CDU/CSU in einem gemeinsamen Antrag aus, der gestern im Bundestag beraten wurde.
Die Fraktionen rufen die Bundesregierung darin auf, ein Projekt zu initiieren, um bundesweit Patientenakten und Personalunterlagen der Täter zu lokalisieren und zu sichern. Ziel ist die Nutzung der Dokumente für Forschung und Bildung.
An dem Projekt sollen unter anderem die Gedenkstätten an den Orten ehemaliger „Euthanasie“-Tötungsanstalten und Verbände von Menschen mit Behinderungen beteiligt werden. Die Fraktionen fordern die Bundesregierung zudem auf, eine Fachtagung zu organisieren und die Gedenkstätten auch in Zukunft nachhaltig zu unterstützen.
Der Begriff „Euthanasie“ bedeutet eigentlich „angenehmer Tod“, wurde von den Nationalsozialisten aber als eu­phemistische Bezeichnung für die systematische Ermordung von kranken und behinderten Menschen miss­braucht.
Schätzungen zufolge wurden 300.000 Menschen ermordet, weil sie im Sinne der nationalsozialistischen „Rassen­hygiene“ als „lebensunwert“ galten; weitere 400.000 wurden unter Zwang sterilisiert.
aerzteblatt.de

Erinnerung und Gedenken an die Opfer von NS-„Euthanasie“ und Zwangssterilisation hätten in Deutschland erst spät eingesetzt, heißt es in dem Antrag. Seit den 1970er-Jahren werde verstärkt über Opfer und Täter geforscht.
Dennoch seien „weder die genauen Abläufe der Mordaktionen noch die zahlenmäßige Dimension der Verbrechen hinreichend untersucht“. Zudem fehle ein koordinierter Zugriff auf die in ganz Deutschland und teilweise im Ausland in diversen Archiven existierenden Akten.
Die Vorlage der Fraktionen soll nun im Ausschuss für Kultur und Medien weiter beraten werden. Kritik kam von der Linken im Bundestag. „Die Linke wird ausgegrenzt und wurde erst gar nicht gefragt, ob sie einen interfrak­tionellen Antrag mittragen will“, erklärten der Abgeordnete Jan Korte und Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (beide Linke). Sie bezeichneten den Inhalt des Antrags als „eine Zumutung“. Der Antrag sei ohne die Expertise unter anderem von Opferverbänden und betroffenen Familien „zusammengeklöppelt“. © afp/aerzteblatt.de
https://www.aerzteblatt.de/


BUNDESARCHIV
Euthanasie im Dritten Reich

 

Auf dieser Seite finden Sie Recherchehinweise zu den Patientenakten aus dem Bestand R 179 Kanzlei des Führers, Hauptamt II b.
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  • Einführende Informationen

Zwischen 1939 und 1945 wurden insgesamt ca. 200.000 Frauen, Männer und Kinder aus psychiatrischen Einrichtungen des Deutschen Reichs in mehreren verdeckten Aktionen durch Vergasung, Medikamente oder unzureichende Ernährung ermordet. Hinzu kamen fast 100.000 weitere Morde an Psychiatriepatienten in den besetzten oder annektierten Gebieten. Rund ein Drittel der Patientenmorde im Altreich geschahen im Zuge der sog. T4-Aktion in einer ersten, zentral gelenkten Phase. Dazu wurde durch Mitarbeiter der Kanzlei des Führers und des Reichsministeriums des Innern Ende 1939 in Berlin eine geheime Organisation errichtet , die nach ihrer Adresse in der Tiergartenstraße 4 "T 4" genannt wurde.
Nach Einsichtnahme in die nach Berlin übersandten Patientenakten entschieden dort ärztliche Gutachter bis August 1941 über Leben und Tod der kranken oder behinderten Menschen. Etwa 70.000 Menschen wurden in sechs zentralen Einrichtungen in Grafeneck, Brandenburg/Havel, Hartheim, Pirna/Sonnenstein, Bernburg und Hadamar bis zum Abschluss dieser ersten Tötungswelle am 24. August 1941 vergast. In den Folgejahren entschieden die Ärzte überwiegend in den einzelnen psychiatrischen Einrichtungen selbst über Leben und Tod.
In der Abteilung Deutsches Reich werden die 1990 im ehemaligen "NS-Archiv" des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR entdeckten 30.000 Patientenakten der ersten Phase der sogenannten "Euthanasie" verwahrt. Die übrigen 40.000 Akten müssen als vernichtet gelten.
Diese Patientenakten unterstehen gemäß den Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes besonderen Benutzungsbedingungen. Sie können insbesondere für wissenschaftliche Forschungsvorhaben sowie von den nächsten Angehörigen zur Wahrnehmung berechtigter Belange eingesehen werden. Allerdings wurden in den Patientenakten weder Ereignisse der letzten Lebenstage noch Sterbedaten vermerkt; dafür sind die heutigen Gedenkstätten der sechs Vergasungsanstalten mit ihren Totenlisten Ansprechpartner.
Das Bundesarchiv stellt die Erschließungsinformationen der Krankenakten mit den jeweiligen Personendaten (Namen, Geburtsdaten, Namen der letzten Einrichtungen) seit August 2018 über seine Rechercheanwendung invenio im Internet zur Verfügung. [Hinweis: Bei der Nutzung des Firefox-Browsers kommt es derzeit leider zu Zeilenverschiebungen in der Darstellung der Erschließungsinformationen. Der technische Dienstleister arbeitet an der Behebung des Fehlers.]
Zugleich wird hier eine übersichtliche Liste der Personen veröffentlicht, zu denen im Bundesarchiv Patientenakten vorliegen.
Schließlich bietet das Bundesarchiv seinen Nutzern online eine Übersicht (Inventar) über archivalische Quellen zur Geschichte der "Euthanasie" von 1939-1945 in Archiven und anderen Institutionen in Deutschland, Österreich, Polen und Tschechien.
Meldebogen zu einem Patienten der "Landes-Heil- und Pflegeanstalt" Bunzlau
Beispiel eines Meldebogens zu einem Patienten der "Landes-Heil- und Pflegeanstalt" BunzlauQuelle: BArch, R 179/27004

  • Quellen im Bundesarchiv

Zum Bestand R 179 in invenio

  • Weiterführende Downloads und Links

Liste der Namen von Opfern der NS-"Euthanasie" (PDF, 1.56 MB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)
Die Liste enthält nur die Namen von Personen, zu denen im Bundesarchiv-Bestand R 179 Patientenakten vorliegen.

Das Bundearchiv auf Socialmedia
https://www.bundesarchiv.de/


Opfer der NS-Euthanasie
Die sogenannte nationalsozialistische Rassenhygiene

 

Bürger schaffen wissen

NS-Euthanasie

Gedenken an die Opfer der NS - Euthanasie
'Ein Mensch ist erst vergessen, wenn sein Name vergessen ist'
Wir wollen so vielen Opfern wie möglich ihre Identität wieder geben.
http://www.ns-euthanasie.de/


NS-Euthanasie-Gedenken

 

Website © S. Falkenstein
Wer aber vor der Vergangenheit die Augen verschließt, wird blind für die Gegenwart.   R. v. Weizsäcker
Erinnerung an meine Tante Anna Lehnkering, Patientin in Bedburg-Hau, 1941 ermordet in Grafeneck und an meinen Großcousin Friedel Bieber, Patient in Scheuern, 1943  ermordet in Hadamar
https://www.euthanasie-gedenken.de/


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Siehe auch: