Nationalsozialismus in Mosbach - Baden
: Rechtsextremismus und Neofaschismus : Anti-Semitismus : Anti-Ziganismus : Homophobie : Rassismus : Diskriminierung 



 RECHTSANWALT Simon Sommer !

- Fallbegleitungen - Verfahrensführungen - Verfahrensbearbeitungen- Verfahrensbegleitungen

beim Amtsgericht Mosbach


Verfahrensbegleitungen in Deutschen Familienrechtsverfahren ...

- ... mit Thematisierungen von schwerwiegenden Vorwürfen als Rassismus- und Nazi-Unterstellungen in familienrechtlichen Zivilprozessen
- ... mit Thematisierungen von Nationalsozialismus, Rechtsextremismus, Rassismus in familienrechtlichen Zivilprozessen
- ... mit zwei familien- und einem erwachsenenpsychologischen Sachverständigengutachten

 Zuletzt aktualisiert am 10.11.2024 ! 

Inhaltsverzeichnis :

  1. Rechtsanwälte im Widerstand gegen den Nationalsozialismus
    Vollständige Dokumentation HIER >>>

  2. Verfahrensinhaltliche und prozessuale Benachteiligungen des Mandanten von Rechtsanwalt Simon Sommer beim Amtsgericht Mosbach unter 6F 211/21, 6F 202/21, 6F 9/22, 6F 2/23, 6F 2/22, etc. sowie unter amtsseitigen KV-BS-Sonderbänden zu Nationalsozialismus, Rechtsextremismus, Rassismus

    2.1 Amtsseitige Urkundenunterdrücken bzw. versuchte Urkundenfälschungen mit Falschaussagen vor Gericht durch das Gericht in der Verfahrensbegleitung durch Rechtsanwalt Simon Sommer

    2.1.1 Amtsseitige rassistische Diskriminierung durch die KONKRETE Unterdrückung des geburtsurkundlichen afrikanischen Namens- und Identitätsbestandteils des HIER betroffenen afro-deutschen Kindes in der Verfahrensbegleitung durch Rechtsanwalt Simon Sommer

    2.1.2 Amtsseitige Falschaussagen vor Gericht, KONKRETE Urkundenunterdrückungen bzw. versuchte Urkundenfälschungen bzgl. der Ausbildung und Berufstätigkeit des Mandanten von Rechtsanwalt Simon Sommer

    2.2.1. Amtsseitiger Umgang in der Mosbacher Nachkriegsjustiz seit 1945 mit der juristischen Aufarbeitung von NS-Judenverfolgung und des Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis in der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer

  3. 2.*** Amtsseitiges Unterdrücken in der Beweismittelerhebung von NS- und AFD-Anträgen und -Eingaben des Nazi-Jägers bzgl. des AFD-Europa-Spitzenkandidaten und rechtsextremen Juristen Maximilian Krah zum Nachteil des Mandanten von Rechtsanwalt Simon Sommer
    2.*** Zurückweisungen der amtsseitigen prozessualen und verfahrensinhaltlichen Benachteiligungen beim Amtsgericht Mosbach in Deutschen Familienrechtsverfahren mit Thematisierungen von schwerwiegenden Vorwürfen als Rassismus- und Nazi-Unterstellungen sowie mit Thematisierungen von Nationalsozialismus, Rechtsextremismus, Rassismus in familienrechtlichen Zivilprozessen

  4. Dokumente des Oberlandesgerichts Karlsruhe sowie des Rechtsanwalts Simon Sommer u.a. zu Rassismus-, NS- und AFD-Verfahren im anhängigen Verfahrenskomplex mit Rassismus- und Nazi-Unterstellungen im Zivilprozess
    Vollständige Dokumentation HIER >>>

  5. Handlungsoptionen des Rechtsanwalts Simon Sommer in der Rechts- und Interessensvertretung seines eigenen Mandanten
    Vollständige Dokumentation HIER >>>


2. Verfahrensinhaltliche und prozessuale Benachteiligungen des Mandanten von Rechtsanwalt Simon Sommer beim Amtsgericht Mosbach unter 6F 211/21, 6F 202/21, 6F 9/22, 6F 2/23, 6F 2/22, etc. sowie unter amtsseitigen KV-BS-Sonderbänden zu Nationalsozialismus, Rechtsextremismus, Rassismus

In der Fallbegleitung - Verfahrensführung - Verfahrensbearbeitung des RECHTSANWALT Simon Sommer aus der Würzburger Kanzelei, empfohlen vom ISUV (Interessenverband Unterhalt & Familienrecht) agiert das AMTSGERICHT MOSBACH mit verfahrensinhaltlichen und prozessualen Benachteiligungen des Mandanten wie folgt:

Vor dem AKTUELLEN HINTERGRUND der auch in 2022, 2023 und 2024 laufenden NS-Prozesse des 21. Jahrhunderts agiert das Amtsgericht Mosbach anhängigen Verfahrenskomplex HIER NACHWEISBAR mit KONKRETEN amtsmissbräuchlich-amtsseitigen verfahrensinhaltlichen und prozessualen Benachteiligungen sowie mit KONKRETEN amtsmissbräuchlich-amtsseitigen NÖTIGUNGEN, BEDROHUNGEN UND ERPRESSUNGEN des KV, Nazi-Jägers, Antragstellers und Beschwerdeführers als Mandant des Rechtsanwalts Simon Sommer seit 2021:

(a) INBESONDERE HIER im KONKRETEN Zuständigkeitsbereich des Amtsgericht Mosbach  und der Mosbacher Justiz bzgl. NS-Verbrechen und NS-Unrecht, auch bzgl. Nazi-Justiz u.a. beim Amtsgericht Mosbach  selbst, im Neckar-Odenwaldkreis (NOK) sowie bzgl. deren historisch nachgewiesenen mangelhaften juristischen Aufarbeitung nach 1945 durch die Mosbacher Nachkriegsjustiz :

  • a. Das Amtsgericht Mosbach  teilt am 17.08.2024 unter 6F 9/22 am 17.08.202 unter Bezeugung des Rechtsanwalts Simon Sommer mit, dass es ANGEBLICH NICHT Aufgabe eines deutschen Gerichtes sei, die NS-Vergangenheit aufzuarbeiten. INSBESONDERE des eigenen Amtsgericht Mosbach in der eigenen institutionellen NS-Vergangenheitsbewältigung im NOK (Neckar-Odenwaldkreis).
  • b. Das Amtsgericht Mosbach teilt unter 6F 9/22 am 17.08.2022 unter Bezeugung des Rechtsanwalts Simon Sommer mit, dass das vorinstanzliche Amtsgericht Mosbach das konkrete Einreichen von konkret beantragten NS-Verfahren per Fax dem Antragsteller und Beschwerdeführer (Mandant des Rechtsanwalts Simon Sommer) HIER nötigend untersagt wegen amtsseitig zugeschriebener ANGEBLICH nicht vorhandener Eilbedürftigkeit beim KONKRETEN hohen Alter noch lebender NS-Täter*innen unter (a)a.

(b) Das Amtsgericht Mosbach selbst verknüpft HIER NACHWEISBAR unter Bezeugung des Rechtsanwalts Simon Sommer verfahrensinhaltlich im anhängigen Verfahrenskomplex amtsseitig die KV-Beschwerdeführer-initiierten NS-, Rechtsextremismus- und Rassismus-Verfahren EINERSEITS MIT den anhängigen Familienrechtsverfahren unter 6F 202/21 und 6F 9/22 am 17.08.2022 ANDERERSEITS. UND ZWAR WÄHREND das Amtsgericht Mosbach  selbst HIER ABER nachweisbar im anhängigen Verfahrenskomplex unter AG MOS 6F 9/22 am 17.08.202 mitteilt, dass das Amtsgericht Mosbach  die Beschwerdeführer-(Mandant des Rechtsanwalts Simon Sommer)-Eingaben zu Nationalsozialismus, Rechtsextremismus und Rassismus amtsseitig separiert und getrennt von der Familienrechtsverfahren-Akte in Sonderbänden als ANGEBLICH „verfahrensfremd“ anlegen wird.

  • a. Gemäß den willkürlichen und nötigenden Verfahrensführungen und Aussagen des Amtsgericht Mosbach sind die Beschwerdeführer-(Mandant des Rechtsanwalts Simon Sommer)-Eingaben zu Nationalsozialismus, Rechtsextremismus und Rassismus HIER demnach GLEICHZEITIG SOWOHL „Verfahrensfremd“ und „NICHT-verfahrensrelevant“ in amtsseitig separierten Sonderbänden ALS AUCH GLEICHZEITIG „verfahrenserheblich“ und „verfahrensrelevant“ in den anhängigen Familienrechtsverfahren zur gerichtlich beauftragten psychiatrischen Begutachtung des Beschwerdeführers hinsichtlich einer amtsseitig unterstellten ANGEBLICHEN und WAHRHEITSWIDIRGEN psychischen Erkrankung, begründet auf die Nazi-Jäger-Aktivitäten des KV-Beschwerdeführers-(Mandant des Rechtsanwalts Simon Sommer)-Beantragungen zu juristischen Aufarbeitungen von NS-Verbrechen, insbesondere im NOK (Neckar-Odenwaldkreis).
  • i. Das Amtsgericht Mosbach  verweigert HIERBEI GLEICHZEITIG ENTGEGEN der psychischen KM-Erkrankungsgeschichte mit Medikamentierungen von Antideprissiva und Neuroleptika sowie mit psychotherapeutischer Behandlung eine gerichtlich beauftragte erwachsenenpsychiatrische Begutachtung der KM, auf die der Rechtsanwalt Simon Sommer GERICHTSBEKANNT in seinen Eingaben hingewiesen hatte.
  • ii. Das Amtsgericht Mosbach generiert HIERBEI eine überlange Verfahrensdauer in Kindschaftssachen von ca. drei Jahren ENTGEGEN DEM BESCHLEUNIGUNGSGEBOT bei dem HIER betroffenen geistig behinderten afro-deutschen Kind und einem 30% GdB körperbehinderten Kindsvater (Mandant des Rechtsanwalts Simon Sommer).
  • b. Das Amtsgericht Mosbach toleriert wiederholte wahrheitswidrige KM-seitige Rassismus- und Nazi-Unterstellungen im Zivilprozess gegenüber dem Beschwerdeführer bzgl. verfahrensinterner als auch außergerichtlicher persönlicher und beruflicher Rufschädigungen des Beschwerdeführers (Mandant des Rechtsanwalts Simon Sommer).
  • i. Das Amtsgericht Mosbach begründet die ABR-eA-Entscheidung unter 6F 211/21 vom 23.12.2021 mit Bezugnahme auf die o.g. wahrheitswidrige KM-Rassismus-Unterstellungen einer angeblichen „modernen Versklavung“ in der Einliegerdienstwohnung in einem Kinderdorfhaus gegenüber dem KV und Beschwerdeführer, die DANN ABER ANSCHLIESSEND zu verfahrensrelevanten und entscheidungserheblichen Benachteiligungen des KV bei Sorgerechtsverfahren (6F 211/21, 6F 202/21), Umgangsrechtsverfahren (6F 9/22), INSBESONDERE AUCH HIER im Unterhaltsverfahren (6F 2/22) führen. UND DIES unter amtsseitiger Verweigerung der SOWOHL KM-seitig ALS AUCH KV-seitig sowie RA-seitig (Rechtsanwalt Simon Sommer) unter 6F 211/21 bzw. 6F 202/21 bzgl. Zeugenladungen und Zeugenvernehmungen vor Gericht unter Wahrheitspflicht.
  • ii. Das Amtsgericht Mosbach relativiert unter Bezeugung des Rechtsanwalts Simon Sommer in den assoziierten Familienrechtsverfahren unter 6F 202/21 amtsseitig die NAZI-AFD-Höcke-Rechtsprechung dadurch, dass das Amtsgericht Mosbach HIER zulässt und toleriert, dass KM-seitig Familienangehörige des KV, Beschwerdeführers im gerichtlich beauftragten familienpsychologischen Gutachten der Sachverständigen aus Kitzingen vom 07.04.2022 unter 6F 202/21 als wahrheitswidrig und rechtswidrig mit einem aus der Luft gegriffenen Werturteil als NAZI zur gezielten Rufschädigung bezeichnet werden. UND ZEAR zur verfahrensinternen als auch außergerichtlichen persönlichen und beruflichen Rufschädigungen des Beschwerdeführers (Mandant des Rechtsanwalts Simon Sommer).

(c) Das Amtsgericht Mosbach verfolgt HIER unter Bezeugung des Rechtsanwalts Simon Sommer eine nötigende Doppelstrategie mit einer kontinuierlichen inhaltlichen und prozessualen Verfahrensbenachteiligung des Beschwerdeführers (Mandant des Rechtsanwalts Simon Sommer) EINERSEITS und den Verfahrenskostenauferlegungen sowie weiteren finanziellen Schädigungen ANDERERSEITS gegenüber dem KV, Nazi-Jäger, Antragsteller und Beschwerdeführer (Mandant des Rechtsanwalts Simon Sommer):

  • a. Das Amtsgericht Mosbach verweigert HIER  unter Bezeugung des Rechtsanwalts Simon Sommer SOWOHL bei Strafanzeigen gem. § 158 ALS AUCH bei beantragten Wiederaufnahme- und Aufhebungsverfahren, Wiedergutmachungs- und Entschädigungsverfahren, gerichtlichen Prüfungen HIER EXPLIZIT UND KONTINUIERLICH amtsseitig Eingangs- und Weiterbearbeitungsbestätigungen, Sachverhaltsbenennungen und Zuständigkeitsverweisungen zu den vom KV-Beschwerdeführer beantragten Sachverhalten juristischer Aufarbeitungen von Deutschen Kolonialverbrechen in Afrika, Nationalsozialismus, Rechtsextremismus, Rassismus sowie bzgl. der AFD.
  • b. Das Amtsgericht Mosbach nötigt HIER unter Bezeugung des Rechtsanwalts Simon Sommer  im Vermerk vom 13.06.2024 unter 6F 9/22 den Beschwerdeführer EXPLIZIT mit Bedrohungen und Erpressungen, dass der Beschwerdeführer seine Eingaben und Beschwerden zu „der mangelnden Aufarbeitung des NS-Unrechts“ beim Amtsgericht Mosbach  und bei der Mosbacher Nachkriegsjustiz unterlassen solle. UND ZWAR unter amtsseitigen Ankündigungen von und Beschlussfassungen zu bereits ergangenen und unmittelbaren verfahrensinhaltlichen und prozessualen Benachteiligungen des Beschwerdeführers (Mandant des Rechtsanwalts Simon Sommer).
  • c. Das Amtsgericht Mosbach  leitet HIER  unter Bezeugung des Rechtsanwalts Simon Sommer amtsseitig NUR SELEKTIV und WILLKÜRLICH vereinzelte Beschwerdeführer-Eingaben aus anderen assoziierten Verfahren des anhängigen Verfahrenskomplexes, die ebenfalls NACHWEISBAR auch mit der AKTENZEICHENKENNZEICHNUNG 6F 2/22 AG MOS = 16 UF 62/14 OLG KA versehen sind, an das zweitinstanzliche OLG KA unter 16 UF 62/14 weiter. HIER AUCH INSBESONDERE bzgl. der Beschwerdeführer-Thematisierungen o.g. konkreter verfahrensrelevanter und entscheidungserheblicher Sachverhalte.


2.1 Amtsseitige Urkundenunterdrücken bzw. versuchte Urkundenfälschungen mit Falschaussagen vor Gericht durch das Gericht in der Verfahrensbegleitung durch Rechtsanwalt Simon Sommer

2.1.1 Amtsseitige rassistische Diskriminierung durch die KONKRETE Unterdrückung des geburtsurkundlichen afrikanischen Namens- und Identitätsbestandteils des HIER betroffenen afro-deutschen Kindes in der Verfahrensbegleitung durch Rechtsanwalt Simon Sommer

6F 202/21, 6F 9/22, 6F 2/23, 6F 2/22, etc.
amtsseitige KV-Sonderbände
zu Nationalsozialismus,
Rechtsextremismus, Rassismus
Amtsgericht Mosbach Hauptstraße 110 74821 Mosbach
30.10.2024
6F 202/21 sowie o.g. AZs
… Beschwerde unter 6F 202/21 gegen die Kostenentscheidungen gegen den Kindsvater.
ZURÜCKWEISUNG der amtsseitigen herabwürdigenden Beweismittel-GEBURTS-URKUNDENUNTERDRÜCKUNG vor Gericht durch die Familienrichterin beim Amtsgericht Mosbach unter 6F 202/21 in den Vermerken, Verfügungen und Beschlüssen zu prozessualen und verfahrensinhaltlichen Benachteiligungen des Kindsvaters und Beschwerdeführers unter amtsseitiger rassistisch motivierter Diskriminierung HIER mit Unterdrückung des afrikanischen Namensbestandteils des HIER betroffenen afro-deutschen Kindes
Beantragung von WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN
KV-Zurückweisung der Kostenauferlegungen auf den KV
(Einspruch, Beschwerde, Widerspruch)
Beschwerde in Deutschen Familienrechtsverfahren ...
- ... mit Thematisierungen von schwerwiegenden Vorwürfen als Rassismus- und Nazi-Unterstellungen in familienrechtlichen Zivilprozessen
- ... mit Thematisierungen von Nationalsozialismus, Rechtsextremismus, Rassismus
in familienrechtlichen Zivilprozessen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Während der Fall- und Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer, Mitglied und Referent beim ISUV (Interessenverband Unterhalt & Familienrecht), Mitglied beim DAV Deut-scher Anwaltsverein und Mitglied beim DAV Forum Junge Anwaltschaft, unterdrückt HIER KONKRET die o.g. fallverantwortliche Richterin *** beim Amtsgericht Mosbach unter 6F 202/21 und im o.g. anhängigen Verfahrenskomplex wiederholt den geburtsurkundlichen afrikanischen Namensbestandteil des HIER betroffenen afro-deutschen Kindes. UND DIES OBWOHL der Kindsvater, Nazi-Jäger und Beschwerdeführer in seinen Eingaben und Beschwerden an das AG MOS o.g. AKTENKUNDIG NACHWEISBAR die Diskriminierungen von Menschen mit afrikanischem Hintergrund und deren juristische Aufarbeitungen wiederholt thematisiert und zitierend anführt. UND ZWAR sowohl Deutsche Kolonialverbrechen in Afrika als auch die rassistischen nationalsozialistischen und rechtsextremistischen Verfolgungen von Menschen mit afrikanischem Hintergrund, wie u.a. die illegalen Nazi-Zwangssterilisierungen von deutsch-afrikanischen Mischlingskindern, INSBESONDERE auch in Baden-Württemberg.
Gemäß der GEBURTSURKUNDE des HIER betroffenen afro-deutschen Kindes hat das gemeinsame eheliche Kind sowohl einen deutschen als auch einen afrikanischen-Kamerun-Dialekt-Vornamen sowie den deutschen Nachnamen des Kindsvaters URKUNDLICH eingetragen. In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer schreibt HIER o.g. fallverantwortliche Richterin *** im beim Amtsgericht Mosbach o.g. anhängigen Verfahrenskomplex dem HIER betroffenen afro-deutschen Kind NACHWEISBAR WAHRHEITSWID-RIG EXPLIZIT NUR "DEUTSCH-dominante“ Namensbestandteile zu, die WEDER den Tatsachengrundlagen NOCH den tatsächlichen BEURKUNDUNGEN entsprechen. Hinsichtlich der BEURKUNDETEN TATSÄCHLICHEN afro-deutschen Namensgebung des HIER betroffenen afro-deutschen Kindes des KV-BS-Mandanten kann HIER ebenfalls zu überprüfen sein, inwieweit HIER bei den o.g. wahrheitswidrigen Falschaussagen vor Gericht der o.g. fallverantwortlichen Richterin *** beim Amtsgericht Mosbach möglicherweise auch die Tatbestände von amtsseitiger Urkundenunterdrückung bzw. Urkundenfälschung zutreffend sein könnten. UND DIES HIER auch unter der Motivation möglicher amtsseitiger rassistisch motivierter Diskriminierung von afrikanischen Persönlichkeits- und Identitätsanteilen.
Während der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer, Mitglied und Referent beim ISUV (Interessenverband Unterhalt & Familienrecht), Mitglied beim DAV Deutscher Anwaltsverein und Mitglied beim DAV Forum Junge Anwaltschaft, führt o.g. fallverantwortliche Richterin *** beim Amtsgericht Mosbach in ihrer o.g. mangelhaften Sachverhaltsermittlung und Sachverhaltsprüfung ENTGEGEN dem Amtsermittlungsgrundsatz sowie ENT-GEGEN der Sorgfaltspflicht mit der amtsseitigen Unterdrückung von Beweismaterial und Urkunden, wie HIER dargelegt und belegt unter Verletzung der Rechtsansprüche auf rechtliches Gehör und auf faires Verfahren, verfahrensinhaltliche und prozessuale Benachteiligungen des KV-BS-Mandanten und Nazi-Jägers in zivil- und familienrechtlichen Verfahren durch.
Die HIER o.g. dargelegten und belegten Urkundenunterdrückungen und Falschaussagen vor Gericht durch das Gericht sind ein weiteres Beispiel in der mangelhaften Sachverhaltsermittlung und Sachverhaltsprüfung beim Amtsgericht Mosbach im anhängigen Verfahrenskomplex zum Nachteil des o.g. HIER geschädigten Kindsvaters, Beschwerdeführers und Nazi-Jägers.
Weitere Begründungen folgen !
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Michael Uhl

2.1.2 Amtsseitige Falschaussagen vor Gericht, KONKRETE Urkundenunterdrückungen bzw. versuchte Urkundenfälschungen bzgl. der Ausbildung und Berufstätigkeit des Mandanten von Rechtsanwalt Simon Sommer

07.11.2024

Hallo Herr Rechtsanwalt Simon Sommer,
weisen Sie bitte ordnungsgemäß das AMTSGERICHT MOSBACH auf die folgenden Amtsseitigen Beweismittel-Unterdrückungen von eigenen Spruchkörpern mit der HIER fallverantwortlichen Richterin unter 6F 9/22  und 6F 202/21 AG MOS HINSICHTLICH der KONKRETEN Urkundenunterdrückungen bzw. versuchten Urkundenfälschungen bzgl. der Ausbildung und Berufstätigkeit Ihres Mandanten hin. Erwirken Sie bitte demensprechende amtsseitige Korrekturen mit Wiederaufnahmeverfahren, Aufhebungsverfahren, Dienstaufsichtsbeschwerden, Befangenheitsanträgen, Schadensersatzforderungen, etc. oder was auch immer Sie in Ihrer eigenen juristischen kreativen Kompetenz ggf. in zivil-, straf-, verwaltungs- und verfassungsrechtlichen Kontexten veranlassen können. Weitere verfahrens- und entscheidungserheblich relevante Sachverhalte zu prozessualen und verfahrensinhaltlichen Benachteiligungen Ihres Mandanten werden Ihnen benannt, darleget und belegt.

Erklären und erläutern Sie bitte dem Amtsgericht Mosbach, wann, wie, wo und warum Sie in Ihren eigenen rechtsanwaltlichen Eingaben jeweils zu den o.g. verfahrensrelevanten und entscheidungserheblichen Sachverhalten der Amtsseitigen Falschaussagen vor Gericht, KONKRETEN Urkundenunterdrückungen bzw. versuchten Urkundenfälschungen bzgl. der Ausbildung und Berufstätigkeit des Mandanten Bezug genommen und zitierend hingewiesen haben.

Übersenden Sie mir Bitte Kopien Ihrer eigenen Eingaben an die Gerichte, Staatsanwaltschaften, etc. !


Während der Fall- und Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer, Mitglied und Referent beim ISUV (Interessenverband Unterhalt & Familienrecht), Mitglied beim DAV Deutscher Anwaltsverein und Mitglied beim DAV Forum Junge Anwaltschaft, unter 16 UF 62/24 am 09.10.2024 beim Amtsgericht Mosbach und beim Oberlandesgericht Karlsruhe ...


6F 202/21, 6F 9/22, 6F 2/23, 6F 2/22, etc.
amtsseitige KV-Sonderbände
zu Nationalsozialismus,
Rechtsextremismus, Rassismus
Amtsgericht Mosbach Hauptstraße 110 74821 Mosbach

07.11.2024
BEGRÜNDUNGSNACHTRAG zu…
6F 202/21 sowie o.g. AZs
… Beschwerde unter 6F 202/21 gegen die Kostenentscheidungen gegen den Kindsvater

ZURÜCKWEISUNG der amtsseitigen Beweismittel-Unterdrückung mit URKUNDENUNTERDRÜCKUNG aus 6F
202/21 bzw. evtl. versuchter URKUNDENFÄLSCHUNG und amtsseitig herabwürdigender FALSCHAUSSAGE vor Gericht durch Familienrichterin Marina Hess beim Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22 im Beschluss vom 26.07.2024
zu prozessualen und verfahrensinhaltlichen Benachteiligungen des Kindsvaters und Beschwerdeführers hinsichtlich dessen Ausbildung und Berufstätigkeit

Beantragung von WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN zu 6F 202/21 sowie KV-Zurückweisung der Kostenauferlegungen auf den KV (Einspruch, Beschwerde, Widerspruch)

Beschwerde in Deutschen Familienrechtsverfahren ...
- ... mit Thematisierungen von schwerwiegenden Vorwürfen als Rassismus- und Nazi-Unterstellungen in familienrechtlichen Zivilprozessen
- ... mit Thematisierungen von Nationalsozialismus, Rechtsextremismus, Rassismus
in familienrechtlichen Zivilprozessen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

es wird um ordnungsgemäße Eingangsbestätigung, Sachverhaltsbenennung und Weiterbearbeitung des Amtsgerichts Mosbach gebeten:

Der fallverantwortliche Spruchkörper des AG MOS Marina Hess behauptet HIER WAHRHEITSWIDRIG und HERABWÜRDIGEND unter 6F 9/22 im Beschluss vom 26.07.2024 auf Seite 5 Absatz 3, dass der Kindsvater ANGEBLICH „von Beruf Diplom-Sozialpädagoge“ sei.

ENTGEGEN den amtsseitigen wahrheitswidrigen herabwürdigenden Falschaussagen vor Gericht mit Urkundenunterdrückungen bzw. evtl. versuchten Urkundenfälschungen seitens der o.g. Familienrichterin Marina Hess ist der KV HIER DEFINITIV NICHT „von Beruf Diplom-Sozialpädagoge“. Der HIER o.g. geschädigte und amtsseitig benachteiligte KV verfügt dahingegen in der sozialen Realität NACHWEISBAR über die folgenden BEURKUNDETEN akademischen Grade : … URKUNDE für den akademischen Grad „MASTER of Arts“ nach bestandener Masterprüfung im Studiengang Soziale Arbeit und Lebenslauf aus dem Fachbereich Humanwissenschaften an der Universität Kassel vom 10.12.2015 … URKUNDE für den akademischen Grad „BACHELOR of Arts“ nach bestandener Bachelorprüfung aus dem Fachbereich Humanwissenschaften an der Universität Kassel vom 21.06.2011 … URKUNDE für den akademischen Grad „DIPLOM-Fachübersetzer“ nach bestandener Diplomprüfung aus dem Fachbereich Internationale Fachkommunikation an der Universität Hildesheim vom 14.10.1999.

Die TATSÄCHLICHEN Sachverhalte und Tatsachengrundlagen bzgl. der KV-BS-Berufsausbildung ENTGEGEN den o.g. WAHRHEITSWIDRIGEN Aussagen der durch Familienrichterin Marina Hess vom 26.07.2024 unter 6F 9/22 sind HIER ABER, dass der Kindsvater und Beschwerdeführer urkundlich bestätigt TATSÄCHLICH eine ganz andere akademische Ausbildung hat. In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer ignoriert, missachtet und unterdrückt HIER EXPLIZIT der o.g. fallverantwortliche Spruchkörper als Richterin beim Amtsgericht Mosbach nachweisbar HIER die GERICHTSBEKANNTEN Beweismittel und o.g. benannten Urkunden aus dem selbst gerichtlich unter 6F 202/21 und 6F 9/22 beauftragten familienpsychologischen Sachverständigengutachten-Gutachten vom 07.04.2022. Dieses SV-Gutachten erläutert auf Seite 36 die tatsächlichen Berufsausbildungen und Berufsausübungen des Kindsvaters und Beschwerdeführers ENTGEGEN den o.g. WAHRHEITSWIDRIGEN Aus-sagen der o.g. AG MOS-Richterin: "Er habe zunächst in Kassel auf Magister Kunstwissenschaft, Anglistik und Politikwissenschaft studiert, dann ein Diplom als Fachübersetzer in Hildesheim absolviert und im technischen Bereich gearbeitet.“ ZUDEM wird auf die entsprechenden Belege in diesem SV-Gutachten im Anhang ab Seite 113 im Lebenslauf des KV-BS-Mandanten unter 6F 202/21 und 6F 9/22 angeführt. In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer unterdrückt bzw. verändert die o.g. AG MOS-Richterin HIER verfahrensrelevante, entscheidungserhebliche und beweiserhebliche Daten, HIER u.a. Universitätsurkunden. HIER in der amtsseitigen Absicht, dem Kindsvater und Beschwerdeführer wahrheitswidrig und herabwürdigend Nachteile verfahrensintern im anhängigen Verfahrenskomplex sowie außergerichtlich zuzufügen.

Die Kostenauferlegungen und finanziellen Schädigungen unter 6F 202/21 durch o.g. Richterin Marina Hess gegen den o.g. geschädigten KV, Nazi-Jäger und Beschwerdeführer mit HIER nachgewiesenen amtsseitigen prozessualen und verfahrensinhaltlichen Benachteiligungen sind HIER unter o.g. Begründungen und tatsächlichen Urkunden-Beweismitteln mit Einspruch, Beschwerde, Widerspruch zurückzuweisen.

Die HIER o.g. dargelegten und belegten Urkundenunterdrückungen und Falschaussagen vor Gericht durch Familienrichterin Marina Hess sind ein weiteres Beispiel in der mangelhaften Sachverhaltsermittlung und Sachverhaltsprüfung im anhängigen Verfahrenskomplex zum Nachteil des HIER geschädigten Kindsvaters beim Amtsgericht Mosbach, während der Fall- und Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer, Mitglied und Referent beim ISUV (Interessenverband Unterhalt & Familienrecht), Mitglied beim DAV Deutscher Anwaltsverein und Mitglied beim DAV Forum Junge Anwaltschaft.

Weitere Begründungen folgen !

Mit freundlichen Grüßen, Bernd Michael Uhl

Familienpsychologisches Sachverständigen-Gutachten vom 07.04.2022 unter 6F 202/21
Ab Seite 65 bis 97 .... Dieses vom Amtsgericht Mosbach unter 6F 202/21 gerichtlich beauftragte Familienpsychologische Sachverständigen-Gutachten von über einhundert Seiten spricht sich am 07.04.2022 für den perspektivischen Verbleib des damals anderthalb Jahre alten Kindes beim Kindsvater aus.
220407_SVGutachten_AGMOS6F20221_abSeite65_bis97.pdf (1.25MB)
Familienpsychologisches Sachverständigen-Gutachten vom 07.04.2022 unter 6F 202/21
Ab Seite 65 bis 97 .... Dieses vom Amtsgericht Mosbach unter 6F 202/21 gerichtlich beauftragte Familienpsychologische Sachverständigen-Gutachten von über einhundert Seiten spricht sich am 07.04.2022 für den perspektivischen Verbleib des damals anderthalb Jahre alten Kindes beim Kindsvater aus.
220407_SVGutachten_AGMOS6F20221_abSeite65_bis97.pdf (1.25MB)
Familienpsychologisches Sachverständigen-Gutachten vom 07.04.2022 unter 6F 202/21
Ab Seite 98 .... Dieses vom Amtsgericht Mosbach unter 6F 202/21 gerichtlich beauftragte Familienpsychologische Sachverständigen-Gutachten von über einhundert Seiten spricht sich am 07.04.2022 für den perspektivischen Verbleib des damals anderthalb Jahre alten Kindes beim Kindsvater aus.
220407_SVGutachten_AGMOS6F20221_abSeite98.pdf (1.27MB)
Familienpsychologisches Sachverständigen-Gutachten vom 07.04.2022 unter 6F 202/21
Ab Seite 98 .... Dieses vom Amtsgericht Mosbach unter 6F 202/21 gerichtlich beauftragte Familienpsychologische Sachverständigen-Gutachten von über einhundert Seiten spricht sich am 07.04.2022 für den perspektivischen Verbleib des damals anderthalb Jahre alten Kindes beim Kindsvater aus.
220407_SVGutachten_AGMOS6F20221_abSeite98.pdf (1.27MB)
Beschwerde-BEGRÜNDUNGSNACHTRAG vom 07.11.2024 zu 6F 202/21
ZURÜCKWEISUNG der amtsseitigen Beweismittel-Unterdrückung mit URKUNDENUNTERDRÜCKUNG aus 6F 202/21 bzw. evtl. versuchter URKUNDENFÄLSCHUNG und amtsseitig herabwürdigender FALSCHAUSSAGE vor Gericht durch Familienrichterin Marina Hess beim Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22 im Beschluss vom 26.07.2024 zu prozessualen und verfahrensinhaltlichen Benachteiligungen des Kindsvaters und Beschwerdeführers hinsichtlich dessen Ausbildung und Berufstätigkeit
241107_20221_AGMOS_FalschUrkund_Umgang_DIPLOM_SOZ_bLIND.pdf (149.8KB)
Beschwerde-BEGRÜNDUNGSNACHTRAG vom 07.11.2024 zu 6F 202/21
ZURÜCKWEISUNG der amtsseitigen Beweismittel-Unterdrückung mit URKUNDENUNTERDRÜCKUNG aus 6F 202/21 bzw. evtl. versuchter URKUNDENFÄLSCHUNG und amtsseitig herabwürdigender FALSCHAUSSAGE vor Gericht durch Familienrichterin Marina Hess beim Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22 im Beschluss vom 26.07.2024 zu prozessualen und verfahrensinhaltlichen Benachteiligungen des Kindsvaters und Beschwerdeführers hinsichtlich dessen Ausbildung und Berufstätigkeit
241107_20221_AGMOS_FalschUrkund_Umgang_DIPLOM_SOZ_bLIND.pdf (149.8KB)


2.2 ***


2.2.1. Amtsseitiger Umgang in der Mosbacher Nachkriegsjustiz seit 1945 mit der juristischen Aufarbeitung von NS-Judenverfolgung und des Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis in der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer

09.11.2024

Hallo Herr Rechtsanwalt Simon Sommer,
weisen Sie bitte ordnungsgemäß die HIER involvierten Gerichte auf die folgenden Amtsseitigen Beweismittel-Unterdrückungen von eigenen Spruchkörpern bei NS-Gerichtseingaben und bei regionalhistorischer NS-Forschungsdokumentation, HIER durch die am 22.08.2024 amtsseitige SELEKTIVE NICHT-Weiterleitung vom AMTSGERICHT MOSBACH an das OBERLANDESGERICHT KARLSRUHE unter 6F 9/22 AG MOS = 16 UF 62/24 OLG KA  und 6F 202/21 AG MOS HINSICHTLICH des Versagens der Mosbacher Nachkriegsjustiz seit 1945 in der juristischen Aufarbeitung von NS-Judenverfolgung und des Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis zum Nachteil Ihres eigenen Mandanten hin. Erwirken Sie bitte demensprechende amtsseitige Korrekturen mit Wiederaufnahmeverfahren, Aufhebungsverfahren, Dienstaufsichtsbeschwerden, Befangenheitsanträgen, Schadensersatzforderungen, etc. oder was auch immer Sie in Ihrer eigenen juristischen kreativen Kompetenz ggf. in zivil-, straf-, verwaltungs- und verfassungsrechtlichen Kontexten veranlassen können. Weitere verfahrens- und entscheidungserheblich relevante Sachverhalte zu prozessualen und verfahrensinhaltlichen Benachteiligungen Ihres Mandanten werden Ihnen benannt, darleget und belegt.

Die amtsseitige Zuständigkeitsverweigerung bei NS-Verbrechen und NS-Unrecht seitens der fallverantwortlichen Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter 16 UF 62/24 am 09.10.2024 ist DAHER HIER als unzulässig und unbegründet zurückzuweisen. Denn die vom KV-BS-Mandanten von Rechtsanwalt Simon Sommer initiierten Verfahren zu Rassismus, Rechtsextremismus, Nationalsozialismus mit dem Versagen der Mosbacher Nachkriegsjustiz seit 1945 in der juristischen Aufarbeitung von NS-Judenverfolgung und des Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis im vom OLG KA HIER zitierten anhängigen Verfahrenskomplex sind HIER EINDEUTIG verfahrensrelevant und entscheidungserheblich in den zivilrechtlichen familienrechtlichen Verfahren. INSBESONDERE auf Grund der vom OLG KA in der Beschlussfassung vom 09.10.2024 unter 16 UF 62/24 SELBST "umfangreich" thematisierten Rassismus- und Nazi-Unterstellungen in Zivilprozessen (Sorgerecht, Umgangsrecht und Unterhaltsrecht) gegenüber dem Kindsvater und Ihrem BS-Mandanten.

In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer machen HIER die fallverantwortlichen Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe nachweisbar am 09.10.2024  ihre beschlussfassenden Aussagen vor Gericht, u.a. während sie unter 16 UF 62/24 ... die beantragen Berücksichtigungen der KV-BS-Eingaben und die Eingaben seiner rechtsanwaltlichen Vertretung unter RA Sommer, ... die beantragten Hinzuziehungen von Akten, ... die beantragten Zeugenladungen zur Anhörung unter Wahrheitspflicht und Erklärungspflicht unter Tatsachen, ... die beantragten Anhörungen in mehreren Verhandlungstagen, ... die Berücksichtigungen von Beweismittel-Unterdrückungen ausgehend von der Vorinstanz Amtsgericht Mosbach, ... die Berücksichtigungen von drei Sachverständigengutachten ... HIER ABER EXPLIZIT verweigert haben.

Erklären und erläutern Sie bitte juristischen Institutionen, wann, wie, wo und warum Sie in Ihren eigenen rechtsanwaltlichen Eingaben und Interessensvertretung jeweils zu den o.g. verfahrensrelevanten und entscheidungserheblichen Sachverhalten, HIER der KONKRETEN Beweismittel-Unterdrückungen bzgl. Versagens der Mosbacher Nachkriegsjustiz seit 1945 in der juristischen Aufarbeitung von NS-Judenverfolgung und des Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis, zum Nachteil  Ihres eigenen Mandanten Bezug genommen und zitierend hingewiesen haben.

Übersenden Sie mir Bitte Kopien Ihrer eigenen Eingaben an die Gerichte, Staatsanwaltschaften, etc. !


Während der Fall- und Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer, Mitglied und Referent beim ISUV (Interessenverband Unterhalt & Familienrecht), Mitglied beim DAV Deutscher Anwaltsverein und Mitglied beim DAV Forum Junge Anwaltschaft, unter 16 UF 62/24 am 09.10.2024 beim Amtsgericht Mosbach und beim Oberlandesgericht Karlsruhe ...

Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess weist im o.g. anhängigen Verfahrenskomplex seit 2021 wahrheitswidrige Rassismus- und Nazi-Unterstellungen im Zivilprozess gegenüber dem Kindsvater und Beschwerdeführer amtsseitig NICHT zurück, verfügt auch ENTGEGEN den KV-Beantragungen keine diesbzgl. Unterlassungsaufforderungen gegenüber Verfahrensbeteiligten und hält DAMIT amtsseitig diesbzgl. verfahrensinterne als auch außergerichtliche wahrheitswidrige Diskreditierungen und Diffamierungen mit persönlichen und beruflichen Rufschädigungen des o.g. Geschädigten Beschwerdeführers aufrecht.

Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess verknüpft nachweisbar im anhängigen Verfahrenskomplex selbst amtsseitig verfahrensinhaltlich und prozessual die o.g. vom Beschwerdeführer beim Amtsgericht Mosbach KONKRET initiierten und beantragten Nationalsozialismus-, Rechtsextremismus- und Rassismusverfahren EINERSEITS mit den an-hängigen Familienrechtsverfahren ANDERERSEITS am 17.08.2022 unter 6F 9/22 und 6F 202/21. UND DIES HIER unmittelbar nach der Eingabe des Beschwerdeführers und Nazi-Jägers vom 10.08.2022 mit STRAFANZEIGEN zu 6F 9/22 gegen Angehörige des Mosbacher SS-Zuges zur Überprüfung einer weiteren Beteiligung an der NS-Judenverfolgung und am Holocaust nach der KONKRETEN Zerstörung der Synagoge in Mosbach (s.u.).

Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess verschiebt die vom o.g. Geschädigten KV, Nazi-Jäger, Antragsteller und Beschwerdeführer im anhängigen Verfahrenskomplex thematisierten KONKRETEN regionalen Tatbeteiligungen an NS-Verbrechenskomplexen im Neckar-Odenwaldkreis, HIER INSBESONDERE auch an der NS-Judenverfolgung und am Holocaust in Mosbach, mit diesbzgl. beantragten juristischen Aufarbeitungen des Versagens der Mosbacher Nachkriegsjustiz bei der juristischen Aufarbeitung von NS-Verbrechen und NS-Unrecht im Neckar-Odenwaldkreis seit 1945 in amtsseitig angelegte NS-Sonderbänden beim Amtsgericht Mosbach ab dem 17.08.2022 unter 6F 9/22 und 6F 202/21 und verweigert DANN DABEI anschließend deren ordnungsgemäße amtsseitige Bearbeitungen (s.u).

Am 13.06.2024 unter 6F 9/22 nötigt gerichtlich vermerkt HIER die fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess amtsseitig den Beschwerdeführer und Nazi-Jäger unter Umsetzung vorhergehender sowie unter Androhung weiterer verfahrensinhaltlicher und prozessualer Benachteiligungen, dass er HIER KONKRET davon ablassen solle, SOWOHL regionale KONKRETE Tatbeteiligungen an NS-Verbrechenskomplexen im Neckar-Odenwaldkreis ALS AUCH das KONKRETE Versagen der Mosbacher Nachkriegsjustiz bei deren juristischen Aufarbeitungen mit seinen HIER seit 2022 eigenen diesbzgl. beantragten juristischen Aufarbeitungen vor dem Amtsgericht Mosbach im o.g. anhängigen Verfahrenskomplex zu thematisieren.

Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess agiert HIERBEI ENTGE-GEN den offiziellen Aussagen von Bundespräsident Gauck in 2013 ebenso wie von Bundespräsident Steinmeier in 2024, die öffentlich die Sachverhalte des Versagens der bundesdeutschen Nachkriegsjustiz bei der juristischen Aufarbeitung von NS-Verbrechen nach 1945 wiederholt EXPLIZIT BENENNEN und sich dafür offiziell bei den betroffenen NS-Opfergruppen und bei deren Familienangehörigen entschuldigen.

Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess verweigert HIER gezielt unter 6F 9/22 am 17.08.2022 bei den o.g. KONKRETEN NS-Aufarbeitungs-Verfahrensbeantragungen des Beschwerdeführers und Nazi-Jägers, die verfahrensrelevante und prozessuale EILBEDÜRFTIGKEIT des KONKRET hohen Alters möglicher noch lebender NS-Täter*innen, INSBESONDERE auch bzgl. NS-Verbrechen und NS-Unrecht im Neckar-Odenwaldkreis, amtsseitig anzuerkennen und agiert HIER damit ENTGEGEN den öffentlich bekannten laufenden NS-Prozessen des 21. Jahrhunderts auch in 2022, 2023 und 2024. UND DIES HIER unmittelbar nach und seit der Eingabe des Beschwerdeführers und Nazi-Jägers vom 10.08.2022 mit STRAFANZEIGEN zu 6F 9/22 gegen Angehörige des Mosbacher SS-Zuges zur Überprüfung einer weiteren Beteiligung an der NS-Judenverfolgung und am Holocaust nach der Zerstörung der Synagoge in Mosbach (s.u.).

Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess missachtet die Strafprozessordnung unter § 158 bei der diesbzgl. KONKRET gesetzlich geregelten Entgegennahme und Weiterbearbeitung HIER ABER EXPLIZIT in deren Anwendung … (a)  mit der amtsseitigen NICHT-Benennung der einzeleingabenbezogenen konkreten NS-Sachverhalte, … (b) mit der NICHT-Ausstellung der jeweiligen konkreten NS-Eingangsbestätigungen, … und (c) mit der NICHT-Mitteilung von jeweiligen konkreten NS-Weiterbearbeitungen bzw. von Mitteilungen offizieller NS-Zuständigkeitsweiterverweisungen in den o.g. jeweiligen einzelnen KONKRETEN NS-Eingaben-Sachen. Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess verweigert HIER EXPLIZIT amtsseitig NS-Eingangs- und NS-Weiterbearbeitungsbestätigungen, NS-Sachverhaltsbenennungen und NS-Zuständigkeitsverweisungen … (a) bei beantragten NS-Wiederaufnahme- und Aufhebungsverfahren, … (b) bei beantragten NS-Wiedergutmachungs- und Entschädigungsverfahren, … (c) bei beantragten gerichtlichen Prüfungen einzeleingabenbezogener KONKRETER NS-Sachverhalte. ZU diesen HIER o.g. vom Beschwerdeführer beantragten juristischen Aufarbeitungen bzgl. KONKRETER regionaler Tatbeteiligungen zählen u.a. auch NS-Judenverfolgung und Holocaust in Mosbach … :
... vom 10.08.2022 STRAFANZEIGEN zu 6F 9/22 gegen Angehörige des Mosbacher SS-Zuges zur Überprüfung einer weiteren Beteiligung an der NS-Judenverfolgung und am Holo-caust nach der Zerstörung der Synagoge in Mosbach  >>>
… vom 13.09.2022 WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN zu 6F 9/22 zur Aufhebung der Haftbefehle gegen die Familie des Mosbacher Rabbiners zu  6F 9/22 >>>
... vom 13.09.2022 STRAFANZEIGEN zu 6F 9/22 wegen Beteiligung an der Schändung des jüdischen Friedhofes in Mosbach und zur Überprüfung einer weiteren möglichen Beteiligung an der Zerstörung der Synagoge in Mosbach sowie an der weiteren NS-Judenverfolgung und am Holocaust >>>
... ab 26.03.2023 STRAFANZEIGEN zu 6F 9/22, 6F 202/21, 6F 2/22, 6F 2/23 gegen Tatbeteiligte an der nationalsozialistischen Juden-Verfolgung und den Juden-Deportationen in NS-Konzentrationslager in Mosbach - Baden >>>
... ab 09.04.2023 STRAFANZEIGEN zu 6F 9/22, 6F 202/21, 6F 2/22, 6F 2/23 gegen Angehörige der Mosbacher Polizei und Gestapo wegen Tatbeteiligungen an der NS-Judenverfolgung und am Holocaust in der Region Mosbach >>>
Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess agiert HIER wie zuvor dargelegt und belegt in derselben Art und Weise ZUDEM auch bei den vom Beschwerdeführer und Nazi-Jäger im o.g. anhängigen Verfahrenskomplex beantragten Prüfungen bzgl. möglichen Strafvereitelungen im Amt und Rechtsbeugungen im o.g. Versagen der Mosbacher Nachkriegsjustiz seit 1945 bei der juristischen Aufarbeitung von NS-Verbrechen und NS-Unrecht im Neckar-Odenwaldkreis.

Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess erlässt HIER im o.g. an-hängigen Verfahrenskomplex KEINE gerichtliche Verfügungen zum KONKRETEN Aktenvernichtungsstopp bei den Mosbacher Justizbehörden … (A) für den Zeitraum 1933 bis 1945 … (B) … für o.g. themen- und sachbezogene Prüfungen und Verfahren nach 1945 zu juristischen Aufarbeitungen von NS-Judenverfolgung und am Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis.

Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess verweigert HIER KON-KRETE Verfügungen zu gerichtlichen Prüfungen zu erlassen bezgl. der im o.g. Verfahrens-komplex vom Beschwerdeführer und Nazi-Jäger thematisierten NS-Judenverfolgung mit wirtschaftlichem Boykott, zunehmender Entrechtung und Repressalien gegenüber jüdischen Geschäftsleuten in Mosbach und im Neckar-Odenwaldkreis vor 1945. Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess verweigert HIER KONKRETE gerichtliche Prüfungen zu erlassen zu diesbzgl. Entschädigungsverfahren der Mosbacher Nachkriegsjustiz nach 1945 für die jüdischen Geschäftsleute und deren Familienangehörigen.

Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess verweigert HIER KONKRETE Verfügungen zu gerichtlichen Prüfungen zu erlassen bezgl. der im o.g. Verfahrens-komplex vom Beschwerdeführer und Nazi-Jäger thematisierten NS-Judenverfolgung nach der nationalsozialistischen Machtübernahme mit der Entfernung von jüdischen Menschen aus dem Staatsdienst im Neckar-Odenwaldkreis. Der jüdische Rechtsanwalt Michael Hanauer verlor 1935 seine Stelle im Landgericht Mosbach, nachdem er dort 24 Jahre dort tätig war.
Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess verweigert HIER KON-KRETE Verfügungen zu gerichtlichen Prüfungen zu erlassen bezgl. der im o.g. Verfahrenskomplex vom Beschwerdeführer und Nazi-Jäger thematisierten NS-Judenverfolgung mit den KONKRETEN Tat-Beteiligungen an der Zerstörung der Synagoge in Mosbach.

Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess leitet Gerichtseingaben und Gerichtsdokumente bzgl. Thematisierungen von schwerwiegenden Vorwürfen als Rassismus- und Nazi-Unterstellungen in familienrechtlichen Zivilprozessen sowie bzgl. Thematisierungen von Nationalsozialismus, Rechtsextremismus, Rassismus in familienrechtlichen Zivilprozessen NUR SELEKTIV UND WILLKÜRLICH an das Oberlandesgericht Karlsruhe weiter. Dies bestätigt das Oberlandesgericht Karlsruhe am 22.08.2024 unter 6F 2/22 AG MOS = 16UF 62/24 auf Hinweis des Rechtsanwalts Simon Sommer vom 20.08.024. Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess leitet HIER NACHWEISBAR AK-TENKUNDIG NICHT die KONKRETEN Gerichtseingaben des Beschwerdeführers und Nazi-Jägers zu beim Amtsgericht Mosbach KONKRET beantragten juristischen Aufarbeitungen von NS-Judenverfolgung und Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis an das Oberlandesgericht Karlsruhe weiter.

Die HIER o.g. dargelegten und belegten amtsseitigen prozessualen und verfahrensinhaltlichen Benachteiligungen durch die Familienrichterin Marina Hess sind ein weiteres Beispiel in der mangelhaften Beweismittelerhebung, Sachverhaltsermittlung und Sachverhaltsprüfung ENT-GEGEN dem Amtsermittlungsgrundsatz sowie ENTGEGEN der Sorgfaltspflicht unter Verletzung der Rechtsansprüche auf rechtliches Gehör und auf faires Verfahren im anhängigen Verfahrenskomplex zum Nachteil des HIER geschädigten Kindsvaters, Nazi-Jägers und Beschwerdeführers beim Amtsgericht Mosbach, während der Fall- und Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer, Mitglied und Referent beim ISUV (Interessenverband Unterhalt & Familienrecht), Mitglied beim DAV Deutscher Anwaltsverein und Mitglied beim DAV Forum Junge Anwaltschaft. HIER INSBESONDERE bei NACHWEISBAR AKTENKUNDIG beantragten juristischen Aufarbeitungen von NS-Judenverfolgung und Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis.

Mit freundlichen Grüßen, Bernd Michael Uhl


STRAFANZEIGEN vom 09.11.2024 gegen Mosbacher Amtsrichterin
STRAFANZEIGEN wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt gegen die Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess durch AMTSSEITIGE NÖTIGUNG des KV, Nazi-Jägers, Antragstellers und Beschwerdeführers bzgl. möglichem Verschweigen, Verleugnen und Verharmlosen von konkreten Tatbeteiligungen an NS-Judenverfolgung und Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis in der eigenen institutionellen NS-Vergangenheitsbewältigung der Mosbacher Justiz.
241109_STA_AGMOS_NS_Judenverfolgung_NOK_BLIND.pdf (179.66KB)
STRAFANZEIGEN vom 09.11.2024 gegen Mosbacher Amtsrichterin
STRAFANZEIGEN wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt gegen die Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess durch AMTSSEITIGE NÖTIGUNG des KV, Nazi-Jägers, Antragstellers und Beschwerdeführers bzgl. möglichem Verschweigen, Verleugnen und Verharmlosen von konkreten Tatbeteiligungen an NS-Judenverfolgung und Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis in der eigenen institutionellen NS-Vergangenheitsbewältigung der Mosbacher Justiz.
241109_STA_AGMOS_NS_Judenverfolgung_NOK_BLIND.pdf (179.66KB)





2.*** Amtsseitiges Unterdrücken in der Beweismittelerhebung von NS- und AFD-Anträgen und -Eingaben des Nazi-Jägers bzgl. des AFD-Europa-Spitzenkandidaten und rechtsextremen Juristen Maximilian Krah zum Nachteil des Mandanten von Rechtsanwalt Simon Sommer

27.10.2024
OLG KA 16 UF 62/24: DRINGEND !!!

Hallo Herr Rechtsanwalt Simon Sommer,
weisen Sie bitte ordnungsgemäß das AMTSGERICHT MOSBACH auf die folgenden Amtsseitigen Unterdrückungen von eigenen Spruchkörpern mit der HIER fallverantwortlichen Richterin unter 6F 2/22 AG MOS = 16 UF 62/24 OLG KA HINSICHTLICH der KONKRETEN Beweismittel-Unterdrückung der von ihrem Mandanten beantragten juristischen Aufarbeitungen SOWOHL von NS-SS-Verbrechen ALS AUCH von demokratie- und verfassungsfeindlichen, rechtsextremistischen und rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD  im anhängigen Verfahrenskomplex SOWOHL beim Amtsgericht Mosbach ALS AUCH beim Oberlandesgericht Karlsruhe hin. Erwirken Sie bitte demensprechende amtsseitige Korrekturen mit Wiederaufnahmeverfahren, Aufhebungsverfahren, Dienstaufsichtsbeschwerden, Befangenheitsanträgen, Schadensersatzforderungen, etc. oder was auch immer Sie in Ihrer eigenen juristischen kreativen Kompetenz ggf. in zivil-, straf-, verwaltungs- und verfassungsrechtlichen Kontexten veranlassen können. Weitere verfahrens- und entscheidungserheblich relevante Sachverhalte zu prozessualen und verfahrensinhaltlichen Benachteiligungen Ihres Mandanten werden Ihnen benannt, darleget und belegt.

Auf die HIER verfahrensrelevanten und entscheidungserheblichen Eingaben und Anträge zum AFD-Europa-Spitzenkandidaten und rechtsextremen Juristen Maximilian Krah  und seiner Verleugnung und Verharmlosung von NS-SS-Verbrechen hatte Ihr Mandant Sie EXPLIZIT während der gemeinsamen KONKRETEN  Vorbereitungsarbeiten im Beschwerdeverfahren beim Oberlandesgericht Karlsruhe unter 16 UF 62/24 bzgl. der amtsseitigen SELEKTIVEN NICHT-WEITERLEITUNG  seitens der o.g. Richterin des Amtsgerichts Mosbach hingewiesen.

Der Rechtsanwalt Simon Sommer aus Würzburg benennt HIER EXPLIZIT vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe in der Beweismittel-Eingabe vom 25.09.2024 die Dokumentations-Website "nationalsozialismus-in-mosbach.de" seines Mandanten zur Berücksichtigung in den Verfahren beim OLG Karlsruhe: "Der Antragsgegner ist besonders engagiert im Kampf gegen Rechtsextremismus. Dies ist hinlänglich bekannt und nachgewiesen durch eine Vielzahl von Eingaben des Antragsgegners im hiesigen Gerichtsverfahren. Zu dem Betreib der Antragsgegner die Internetseite Startseite nationalsozialismus-in-mosbach-baden.net , auf welcher er sich entschieden gegen Rechtsextremismus und Neofaschismus positioniert."

In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer sagen in der Beschlussfassung unter 16 UF 62/24 am 09.10.2024 die HIER fallverantwortlichen Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe auf Seite 9 EXPLIZIT aus: "Im übrigen ist weder der Senat noch das Amtsgericht für die vom Antragsgegner beabsichtigte Beurteilung und Aufarbeitung nationalsozialistischen Unrechts außerhalb des Verfahrensgegenstandes zuständig, so dass auch weitere Fristverlängerungen zur Stellungnahme nicht gewährt werden mussten." HIER thematisieren ABER in der Beschlussfassung unter 16 UF 62/24 die o.g. Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe am 09.10.2024 GLEICHZEITIG EXPLIZIT über mehrere Absätze hinweg als Verfahrensgegenstand einseitig zum Nachteil Ihres Mandanten in Unterhaltsverfahren (Spezialfachgebiet des Rechtsanwalt Simon Sommer) die wahrheitswidrigen verfahrensrelevanten und entscheidungserheblichen Rassismus- und Nazi-Unterstellungen gegenüber dem Kindsvater, Beschwerdeführer und Nazi-Jäger als Mandant von Rechtsanwalt Simon Sommer.

Erklären und erläutern Sie bitte dem OLG KA, wann, wie, wo und warum Sie in Ihren eigenen rechtsanwaltlichen Eingaben an das Oberlandesgericht Karlsruhe jeweils zu den o.g. verfahrensrelevanten und entscheidungserheblichen Sachverhalten der von Ihrem eigenen Mandanten beantragten juristischen Aufarbeitung SOWOHL von NS-SS-Verbrechen ALS AUCH von demokratie- und verfassungsfeindlichen, rechtsextremistischen und rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD  im anhängigen Verfahrenskomplex Stellungnahme bezogen und zitierend hingewiesen haben.

Übersenden Sie mir Bitte Kopien Ihrer eigenen Eingaben an die Gerichte, Staatsanwaltschaften, etc. !


Während der Fall- und Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer, Mitglied und Referent beim ISUV (Interessenverband Unterhalt & Familienrecht), Mitglied beim DAV Deutscher Anwaltsverein und Mitglied beim DAV Forum Junge Anwaltschaft, unter 16 UF 62/24 am 09.10.2024 beim Amtsgericht Mosbach und beim Oberlandesgericht Karlsruhe ...

Während HIER die fallverantwortliche Beschuldigte Richterin beim Amtsgericht Mosbach EINERSEITS keine Verfügungen zu Zurückweisungen und Unterlassungsaufforderungen der wahrheitswidrigen KM-seitigen Rassismus- und Nazi-Unterstellungen bzgl. der kontinuierlichen KV- Diffamierung und- Rufschädigung in den Zivilprozessen des anhängigen Verfahrenskomplexes, ignoriert die o.g. Richterin beim Amtsgericht Mosbach ANDERERSEITS HIERBEI GLEICHZEITIG u.a. die wiederholten o.g. NS- und AFD-Anträge und -Eingaben des KV, Nazi-Jägers, Beschwerdeführers und Mandanten, die die o.g. Beschuldigte Richterin seit 2022 amtsseitig in sogenannte Sonderbände verschoben hat, dann aber im anhängigen Verfahrenskomplex NICHT benannt und NICHT bearbeitet hat. SOWOHL bezgl. der o.g. KONKRETEN strafrechtlichen KV-Anträge des Nazi-Jägers im anhängigen Verfahrenskomplex gegen den Beschuldigten AFD-Europa-Spitzenkandidat und rechtsextremen Juristen Maximilian Krah wegen Verschweigen, Verleugnen und Verharmlosen von  Nazi-Verbrechen als Volksverhetzung mit der Relativierung von NS-SS-Verbrechen ALS AUCH bzgl. der KV-beantragten juristischen Aufarbeitungen von demokratie- und verfassungsfeindlichen, rechtsextremistischen und rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD verweigert HIER NACHWEISBAR das Amtsgericht Mosbach mit der o.g. Richterin die Sachverhaltsbenennungen, Eingangs- und Weiterbearbeitungs-, Weiterleitungsbestätigungen bzw. Mitteilungen zu Zuständigkeitsverweisungen ENTGEGEN den gesetzlichen Vorgaben aus § 158 StPO im anhängigen Verfahrenskomplex. Die o.g. Richterin beim Amtsgericht Mosbach leitet HIER NACHWEISBAR die o.g. strafrechtlichen NS-AFD-Eingaben und NS-AFD-Anträge des Beschwerdeführers und Nazi-Jägers, die auch mit 6F 2/22 AG MOS = 16 UF 62/14 OLG KA gekennzeichnet sind, NICHT an das Oberlandesgericht Karlsruhe weiter. Dies kann der KV-Rechtsanwalt Herr Simon Sommer aus Würzburg bei dem ihm vom Beschwerdeführer und Mandanten übersandten dieszgl. Eingabenkopien und in seinen Verfahrensbevollmächtigten Fallbegleitungen bezeugen.

Während die o.g. Richterin beim Amtsgericht Mosbach HIER EINERSEITS keine Verfügungen zu Zurückweisungen und Unterlassungsaufforderungen der wahrheitswidrigen diffamierenden KM-seitigen Rassismus- und Nazi-Unterstellungen bzgl. der verfahrensinternen und außergerichtlichen persönlichen und beruflichen KV-Rufschädigung erlässt, ignoriert die o.g. Richterin HIER ANDERERSEITS die KV-seitig beantragten Beweismittel der seinerseits beantragten juristischen Aufarbeitungen von rechtsextremistischen, demokratie- und verfassungsfeindlichen, rassistischen Bestrebungen der AFD  mittels gerichtlicher Vorprüfungen, HIER KONKRET u.a. unter 6F 202/21, 6F 9/22, 6F 2/22 mit KV-Beweisantragspaketen ab dem 19.03.2024, sowie u.a. ab dem 21.01.2024 bzw. 30.01.2024. Die o.g. Richterin beim Amtsgericht Mosbach verweigert HIERZU die diesbzgl. Eingangs- und Weiterbearbeitungsbestätigungen sowie die diesbzgl. Zuständigkeitsverweisungen. UND DIES WÄHREND ABER das Oberverwaltungsgericht Münster am 13.05.2024 die Vorinstanz des Verwaltungsgerichts Köln dahingehend bestätigt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall weiterhin einstufen darf. Die o.g. Beschuldigte Richterin beim Amtsgericht Mosbach leitet HIER NACHWEISBAR die o.g. AFD-Eingaben und AFD-Anträge des Beschwerdeführers, Nazi-Jägers und Mandanten aus den KV-Beweisanträgen, die auch mit 6F 2/22 AG MOS = 16 UF 62/14 OLG KA gekennzeichnet sind, NICHT an das Oberlandesgericht Karlsruhe weiter. Dies kann der KV-Rechtsanwalt Herr Simon Sommer aus Würzburg bei dem ihm vom Beschwerdeführer und Mandanten übersandten dieszgl. Eingabenkopien und in seinen Verfahrensbevollmächtigten Fallbegleitungen bezeugen.

Die amtsseitige Zuständigkeitsverweigerung bei NS-Verbrechen und NS-Unrecht seitens der fallverantwortlichen Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter 16 UF 62/24 am 09.10.2024 ist DAHER HIER als unzulässig und unbegründet zurückzuweisen. Denn die vom KV-BS-Mandanten von Rechtsanwalt Simon Sommer initiierten Verfahren zu Rassismus, Nationalsozialismus und rechtsextremistischer AFD im vom OLG KA HIER zitierten anhängigen Verfahrenskomplex sind HIER EINDEUTIG verfahrensrelevant und entscheidungserheblich in den zivilrechtlichen familienrechtlichen Verfahren. INSBESONDERE auf Grund der vom OLG KA in der Beschlussfassung vom 09.10.2024 unter 16 UF 62/24 SELBST "umfangreich" thematisierten Rassismus- und Nazi-Unterstellungen in Zivilprozessen (Sorgerecht, Umgangsrecht und Unterhaltsrecht) gegenüber dem Kindsvater und BS-Mandanten.

In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer, Mitglied und Referent beim ISUV (Interessenverband Unterhalt & Familienrecht), Mitglied beim DAV Deutscher Anwaltsverein und Mitglied beim DAV Forum Junge Anwaltschaft, ...: Das Amtsgericht Mosbach mit der o.g. Beschuldigten Richterin leitet HIER amtsseitig NUR SELEKTIV und WILLKÜR-LICH vereinzelte Beschwerdeführer-Eingaben aus anderen assoziierten Verfahren des anhängigen Verfahrenskomplexes, die ebenfalls NACHWEISBAR auch mit der AKTENZEICHEN-KENNZEICHNUNG 6F 2/22 AG MOS = 16 UF 62/14 OLG KA versehen sind, zu verfahrensinhaltlichen und prozessualen Benachteiligungen des Mandanten an das zweitinstanzliche OLG KA unter 16 UF 62/14 weiter.  DIESE NUR selektive und willkürliche Weiterleitung von verfahrensrelevanten Gerichtsdokumenten ausgehend vom Amtsgericht Mosbach mit der o.g. Beschuldigten Richterin bestätigt das Oberlandesgericht Karlsruhe in seiner Verfügung vom 22.08.2024 unter 16 UF 62/14.

STRAFANZEIGE vom 27.10.2024 gegen Richterin beim Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22 und 6F 202/21 sowie 6F 2/22
STRAFANZEIGE gegen Richterin beim Amtsgericht Mosbach, wegen möglicher Strafvereitelung im Amt… bzgl. evtl. amtsseitigen Verschweigen, Verleugnen und verharmlosen von NATIONALSOZIALISTISCHEN Verbrechen. … bzgl. evtl. amtsseitigen Ignorieren der KV-Anträge zu juristischen Aufarbeitungen von demokratie- und verfassungsfeindlichen, rechtsextremistischen und rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD. … bzgl. evtl. Nicht-Bearbeitung des KV-STRAFANTRAGS ENTGEGEN § 158 StPO gegen den Beschuldigten AFD-Europa-Spitzenkandidaten und rechtsextremen Juristen Maximilian Krah wegen Verschweigen, Verleugnen und Verharmlosen von Nazi-Verbrechen als Volksverhetzung mit der Relativierung von SS-Verbrechen am 18.05.2024.
241027_922_AGMOS_KRAH_SS_BLIND.pdf (168.89KB)
STRAFANZEIGE vom 27.10.2024 gegen Richterin beim Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22 und 6F 202/21 sowie 6F 2/22
STRAFANZEIGE gegen Richterin beim Amtsgericht Mosbach, wegen möglicher Strafvereitelung im Amt… bzgl. evtl. amtsseitigen Verschweigen, Verleugnen und verharmlosen von NATIONALSOZIALISTISCHEN Verbrechen. … bzgl. evtl. amtsseitigen Ignorieren der KV-Anträge zu juristischen Aufarbeitungen von demokratie- und verfassungsfeindlichen, rechtsextremistischen und rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD. … bzgl. evtl. Nicht-Bearbeitung des KV-STRAFANTRAGS ENTGEGEN § 158 StPO gegen den Beschuldigten AFD-Europa-Spitzenkandidaten und rechtsextremen Juristen Maximilian Krah wegen Verschweigen, Verleugnen und Verharmlosen von Nazi-Verbrechen als Volksverhetzung mit der Relativierung von SS-Verbrechen am 18.05.2024.
241027_922_AGMOS_KRAH_SS_BLIND.pdf (168.89KB)

 



2.*** Zurückweisungen der amtsseitigen prozessualen und verfahrensinhaltlichen Benachteiligungen beim Amtsgericht Mosbach in Deutschen Familienrechtsverfahren mit Thematisierungen von schwerwiegenden Vorwürfen als Rassismus- und Nazi-Unterstellungen sowie mit Thematisierungen von Nationalsozialismus, Rechtsextremismus, Rassismus in familienrechtlichen Zivilprozessen

An Amtsgericht Mosbach vom 27.10.2024 unter 6F 9/22, etc. BEGRÜNDUNGSNACHTRAG zur…
Version mit Grammatik- und Fehlerkorrektur = … Beschwerde vom 15.08.2024 unter 6F 9/22 gegen den Beschluss vom 30.07.2024 und gegen die Kostenentscheidung zur amtsseitigen Zurückweisung des KV-Antrages auf Festsetzung von Ordnungsmitteln gegen die KM wegen Umgangsverweigerungen entgegen der gerichtlichen Festlegung und Vereinbarung. Beschwerde und Zurückweisung gegen die Auferlegung der Sachverständigen-Kosten in Deutschen Familienrechtsverfahren ... - ... mit Thematisierungen von schwerwiegenden Vorwürfen als Rassismus- und Nazi-Unterstellungen in familienrechtlichen Zivilprozessen - ... mit Thematisierungen von Nationalsozialismus, Rechtsextremismus, Rassismus in familienrechtlichen Zivilprozessen. Unter BERUFUNG auf und GEMÄSS des Urteils des Bundesgerichtshofes 5 StR 326/23 vom 20.08.2024 zur Verurteilung einer 99-jährigen Zivilangestellten NAZI-KZ-Sekretärin wegen Beteiligung am NS-Massenmord. BESCHWERDE mit Zurückweisung des Beschlusses vom 30.07.2024 unter 6F 9/22 u.a. wegen amtsseitiger NÖTIGUNG des KV, Nazi-Jägers, Antragstellers und Beschwerdeführers seit 2021 und insbesondere am 13.06.2024 unter 6F 9/22 beim Amtsgericht Mosbach mit der amtsseitigen Autoritären Verbotsposition entgegen Art. 5 GG bzgl. möglichem eingeforderten Verschweigen, Verleugnen und Verharmlosen der beantragten juristischen Aufarbeitungen von konkreten Tatbeteiligungen an NS-Verbrechen, an NS-Unrecht und an der Nazi-Justiz im Neckar-Odenwaldkreis in der eigenen institutionellen NS-Vergangenheitsbewältigung der Mosbacher Nachkriegs-Justiz. Unter BERUFUNG auf und GEMÄSS des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 13.05.2024, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD als rechts-extremistischen Verdachtsfall weiterhin einstufen darf. BESCHWERDE und BEANTRAGUNG mehrerer Verhandlungstage zu den Thematisierungen von Rassismus sowie von beantragten juristischen Aufarbeitungen im anhängigen Verfahrenskomplex von nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Be-strebungen in und aus der AFD. Zurückweisungen des Amtsseitigen Nicht-Bearbeitungs-Umgangs mit beantragten Ver-fahren zur juristischen Aufarbeitung von verfahrensrelevanten Bestrebungen in und aus der AFD. >> Auch zur ordnungsgemäßen vollständigen amtsseitigen Weiterleitung des AMTSGERICHT MOSBACH an das OBERLANDESGERICHT KARLSRUHE. <<
2401027_922__AGMOS_UMGANGSRECHT_ORDN_NS_BLIND.pdf (208.17KB)
An Amtsgericht Mosbach vom 27.10.2024 unter 6F 9/22, etc. BEGRÜNDUNGSNACHTRAG zur…
Version mit Grammatik- und Fehlerkorrektur = … Beschwerde vom 15.08.2024 unter 6F 9/22 gegen den Beschluss vom 30.07.2024 und gegen die Kostenentscheidung zur amtsseitigen Zurückweisung des KV-Antrages auf Festsetzung von Ordnungsmitteln gegen die KM wegen Umgangsverweigerungen entgegen der gerichtlichen Festlegung und Vereinbarung. Beschwerde und Zurückweisung gegen die Auferlegung der Sachverständigen-Kosten in Deutschen Familienrechtsverfahren ... - ... mit Thematisierungen von schwerwiegenden Vorwürfen als Rassismus- und Nazi-Unterstellungen in familienrechtlichen Zivilprozessen - ... mit Thematisierungen von Nationalsozialismus, Rechtsextremismus, Rassismus in familienrechtlichen Zivilprozessen. Unter BERUFUNG auf und GEMÄSS des Urteils des Bundesgerichtshofes 5 StR 326/23 vom 20.08.2024 zur Verurteilung einer 99-jährigen Zivilangestellten NAZI-KZ-Sekretärin wegen Beteiligung am NS-Massenmord. BESCHWERDE mit Zurückweisung des Beschlusses vom 30.07.2024 unter 6F 9/22 u.a. wegen amtsseitiger NÖTIGUNG des KV, Nazi-Jägers, Antragstellers und Beschwerdeführers seit 2021 und insbesondere am 13.06.2024 unter 6F 9/22 beim Amtsgericht Mosbach mit der amtsseitigen Autoritären Verbotsposition entgegen Art. 5 GG bzgl. möglichem eingeforderten Verschweigen, Verleugnen und Verharmlosen der beantragten juristischen Aufarbeitungen von konkreten Tatbeteiligungen an NS-Verbrechen, an NS-Unrecht und an der Nazi-Justiz im Neckar-Odenwaldkreis in der eigenen institutionellen NS-Vergangenheitsbewältigung der Mosbacher Nachkriegs-Justiz. Unter BERUFUNG auf und GEMÄSS des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 13.05.2024, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD als rechts-extremistischen Verdachtsfall weiterhin einstufen darf. BESCHWERDE und BEANTRAGUNG mehrerer Verhandlungstage zu den Thematisierungen von Rassismus sowie von beantragten juristischen Aufarbeitungen im anhängigen Verfahrenskomplex von nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Be-strebungen in und aus der AFD. Zurückweisungen des Amtsseitigen Nicht-Bearbeitungs-Umgangs mit beantragten Ver-fahren zur juristischen Aufarbeitung von verfahrensrelevanten Bestrebungen in und aus der AFD. >> Auch zur ordnungsgemäßen vollständigen amtsseitigen Weiterleitung des AMTSGERICHT MOSBACH an das OBERLANDESGERICHT KARLSRUHE. <<
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An Amtsgericht Mosbach vom 27.10.2024 unter 6F 9/22, etc. BEANTRAGUNG Wiederaufnahmeverfahren
Version mit Grammatik- und Fehlerkorrektur = BEANTRAGUNG VON WIEDERAUFNAHME-VERFAHREN zu den HIER Deutschen Familienrechtsverfahren ... - ... mit Thematisierungen von schwerwiegenden Vorwürfen als Rassismus- und Nazi-Unterstellungen in familienrechtlichen Zivilprozessen - ... mit Thematisierungen von Nationalsozialismus, Rechtsextremismus, Rassismus in familienrechtlichen Zivilprozessen. BEGRÜNDUNGSNACHTRAG zur… … Beschwerde zur Zurückweisung der KM-seitigen Verfahrenswertbeschwerde unter 6F 9/22 vom 12.08.2024 und gegen die Kostenentscheidungen vom 30.07.2024 gegen den KV, Beschwerdeführer und Nazi-Jäger in den Verfahren zur gerichtlichen Umgangs-Festlegung und Umgangs-Vereinbarung. Der Verfahrensumfang mit mehreren Anhörungsterminen ergibt sich HIER NACHWEISBAR AUF GRUND der kontinuierlichen und bis heute nicht zurück genommenen wiederholten WAHRHEITSWIDRIGEN Rassismus- und Nazi-Unterstellungen seitens der Kindsmutter gegenüber dem Kindsvater, gegen die sich der KV kontinuierlich zur Wehr setzen muss bei gleichzeitiger KV-Benachteiligung von steuergeld-finanzierter Rechtsstreitsucht der KM mit KM-seitig insgesamt acht initiierten Verfahren über zwei Jahre gegen den KV. Beschwerde und Zurückweisung gegen die Auferlegung der Sachverständigen-Kosten in Deutschen Familienrechtsverfahren ... - ... mit Thematisierungen von schwerwiegenden Vorwürfen als Rassismus- und Nazi-Unterstellungen in familienrechtlichen Zivilprozessen - ... mit Thematisierungen von Nationalsozialismus, Rechtsextremismus, Rassismus in familienrechtlichen Zivilprozessen. Unter BERUFUNG auf und GEMÄSS des Urteils des Bundesgerichtshofes 5 StR 326/23 vom 20.08.2024 zur Verurteilung einer 99-jährigen Zivilangestellten NAZI-KZ-Sekretärin wegen Beteiligung am NS-Massenmord. BESCHWERDE mit Zurückweisung des Beschlusses vom 30.07.2024 unter 6F 9/22 u.a. wegen amtsseitiger NÖTIGUNG des KV, Nazi-Jägers, Antragstellers und Beschwerdeführers seit 2021 und insbesondere am 13.06.2024 unter 6F 9/22 beim Amtsgericht Mosbach mit der amtsseitigen Autoritären Verbotsposition entgegen Art. 5 GG bzgl. möglichem eingeforderten Verschweigen, Verleugnen und Verharmlosen der beantragten juristischen Aufarbeitungen von konkreten Tatbeteiligungen an NS-Verbrechen, an NS-Unrecht und an der Nazi-Justiz im Neckar-Odenwaldkreis in der eigenen institutionellen NS-Vergangenheitsbewältigung der Mosbacher Nachkriegs-Justiz. Unter BERUFUNG auf und GEMÄSS des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 13.05.2024, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD als rechts-extremistischen Verdachtsfall weiterhin einstufen darf. BESCHWERDE und BEANTRAGUNG mehrerer Verhandlungstage zu den Thematisierungen von Rassismus sowie von beantragten juristischen Aufarbeitungen im anhängigen Verfahrenskomplex von nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Be-strebungen in und aus der AFD. Zurückweisungen des Amtsseitigen Nicht-Bearbeitungs-Umgangs mit beantragten Ver-fahren zur juristischen Aufarbeitung von verfahrensrelevanten Bestrebungen in und aus der AFD. >> Auch ggf. zur ordnungsgemäßen vollständigen amtsseitigen Weiterleitung des AMTSGERICHT MOSBACH an das OBERLANDESGERICHT MOSBACH. <<
2401027_922__AGMOS_WIDERSPRUCH_UMGANGSRECHT_NS_BLIND.pdf (211.77KB)
An Amtsgericht Mosbach vom 27.10.2024 unter 6F 9/22, etc. BEANTRAGUNG Wiederaufnahmeverfahren
Version mit Grammatik- und Fehlerkorrektur = BEANTRAGUNG VON WIEDERAUFNAHME-VERFAHREN zu den HIER Deutschen Familienrechtsverfahren ... - ... mit Thematisierungen von schwerwiegenden Vorwürfen als Rassismus- und Nazi-Unterstellungen in familienrechtlichen Zivilprozessen - ... mit Thematisierungen von Nationalsozialismus, Rechtsextremismus, Rassismus in familienrechtlichen Zivilprozessen. BEGRÜNDUNGSNACHTRAG zur… … Beschwerde zur Zurückweisung der KM-seitigen Verfahrenswertbeschwerde unter 6F 9/22 vom 12.08.2024 und gegen die Kostenentscheidungen vom 30.07.2024 gegen den KV, Beschwerdeführer und Nazi-Jäger in den Verfahren zur gerichtlichen Umgangs-Festlegung und Umgangs-Vereinbarung. Der Verfahrensumfang mit mehreren Anhörungsterminen ergibt sich HIER NACHWEISBAR AUF GRUND der kontinuierlichen und bis heute nicht zurück genommenen wiederholten WAHRHEITSWIDRIGEN Rassismus- und Nazi-Unterstellungen seitens der Kindsmutter gegenüber dem Kindsvater, gegen die sich der KV kontinuierlich zur Wehr setzen muss bei gleichzeitiger KV-Benachteiligung von steuergeld-finanzierter Rechtsstreitsucht der KM mit KM-seitig insgesamt acht initiierten Verfahren über zwei Jahre gegen den KV. Beschwerde und Zurückweisung gegen die Auferlegung der Sachverständigen-Kosten in Deutschen Familienrechtsverfahren ... - ... mit Thematisierungen von schwerwiegenden Vorwürfen als Rassismus- und Nazi-Unterstellungen in familienrechtlichen Zivilprozessen - ... mit Thematisierungen von Nationalsozialismus, Rechtsextremismus, Rassismus in familienrechtlichen Zivilprozessen. Unter BERUFUNG auf und GEMÄSS des Urteils des Bundesgerichtshofes 5 StR 326/23 vom 20.08.2024 zur Verurteilung einer 99-jährigen Zivilangestellten NAZI-KZ-Sekretärin wegen Beteiligung am NS-Massenmord. BESCHWERDE mit Zurückweisung des Beschlusses vom 30.07.2024 unter 6F 9/22 u.a. wegen amtsseitiger NÖTIGUNG des KV, Nazi-Jägers, Antragstellers und Beschwerdeführers seit 2021 und insbesondere am 13.06.2024 unter 6F 9/22 beim Amtsgericht Mosbach mit der amtsseitigen Autoritären Verbotsposition entgegen Art. 5 GG bzgl. möglichem eingeforderten Verschweigen, Verleugnen und Verharmlosen der beantragten juristischen Aufarbeitungen von konkreten Tatbeteiligungen an NS-Verbrechen, an NS-Unrecht und an der Nazi-Justiz im Neckar-Odenwaldkreis in der eigenen institutionellen NS-Vergangenheitsbewältigung der Mosbacher Nachkriegs-Justiz. Unter BERUFUNG auf und GEMÄSS des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 13.05.2024, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD als rechts-extremistischen Verdachtsfall weiterhin einstufen darf. BESCHWERDE und BEANTRAGUNG mehrerer Verhandlungstage zu den Thematisierungen von Rassismus sowie von beantragten juristischen Aufarbeitungen im anhängigen Verfahrenskomplex von nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Be-strebungen in und aus der AFD. Zurückweisungen des Amtsseitigen Nicht-Bearbeitungs-Umgangs mit beantragten Ver-fahren zur juristischen Aufarbeitung von verfahrensrelevanten Bestrebungen in und aus der AFD. >> Auch ggf. zur ordnungsgemäßen vollständigen amtsseitigen Weiterleitung des AMTSGERICHT MOSBACH an das OBERLANDESGERICHT MOSBACH. <<
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