Nationalsozialismus in Mosbach - Baden
: Rechtsextremismus und Neofaschismus : Anti-Semitismus : Anti-Ziganismus : Homophobie : Rassismus : Diskriminierung 

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AKTUELLES & HISTORISCHES:
Nazi-Ärzte und Mediziner-Prozesse

MEDIZINVERBRECHEN DES NATIONALSOZIALISMUS
NS-Euthanasie, NS-Zwangssterilisierung, Experimente an Menschen, ...

 Zuletzt AKTUALISIERT am 02.03.2025 ! 

FRAGESTELLUNG
ZUR ROLLE DER DEUTSCHEN JUSTIZ
IN DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG
Verschweigen, Verleugnen, Verharmlosen von Nazi-Justiz-Verbrechen sowie des historischen Versagens der deutschen Nachkriegsjustiz bei der Aufarbeitung von NS-Verbrechen in Mosbach-Baden:
Festhalten an NS-Unrechtsurteilen vor 1945 beim Amtsgericht Mosbach seit 2022 in der Verschränkung von Nazi-Medizinverbrechen mit Nazi-Justizverbrechen bei der Nazi-(Kinder)-Euthanasie und bei den Nazi-Zwangssterilisierungen:

>>> PROTEST GEGEN RECHTSEXTREMISMUS >>>
Aufforderungen und Anweisungen der seit Jahren beim Amtsgericht Mosbach tätigen KM-Rechtsanwältin aus Walldürn KONKRET an das Amtsgericht Mosbach vom 22.06.2022 unter 6F 202/21 und vom 12.11.2023 unter 6F 228/23, die Nazi-Jäger-Eingaben des KV amtsseitig EXPLIZIT NICHT zu benennen und amtsseitig EXPLIZIT NICHT zu bearbeiten und damit Nazi-Justiz-Verbrechen sowie das historische Versagen der deutschen Nachkriegsjustiz bei der Aufarbeitung von NS-Verbrechen, INSBESONDERE in der Region Mosbach-Baden, zu verschweigen, zu verleugnen und zu verharmlosen.
240130_202_21_PROTEST_gegen_RECHTS_NS_Justiz_BLIND.pdf (809.54KB)
>>> PROTEST GEGEN RECHTSEXTREMISMUS >>>
Aufforderungen und Anweisungen der seit Jahren beim Amtsgericht Mosbach tätigen KM-Rechtsanwältin aus Walldürn KONKRET an das Amtsgericht Mosbach vom 22.06.2022 unter 6F 202/21 und vom 12.11.2023 unter 6F 228/23, die Nazi-Jäger-Eingaben des KV amtsseitig EXPLIZIT NICHT zu benennen und amtsseitig EXPLIZIT NICHT zu bearbeiten und damit Nazi-Justiz-Verbrechen sowie das historische Versagen der deutschen Nachkriegsjustiz bei der Aufarbeitung von NS-Verbrechen, INSBESONDERE in der Region Mosbach-Baden, zu verschweigen, zu verleugnen und zu verharmlosen.
240130_202_21_PROTEST_gegen_RECHTS_NS_Justiz_BLIND.pdf (809.54KB)


Kultur und Medien — Ausschuss — hib 488/2024
Antrag zur Aufarbeitung der „Euthanasie“ angenommen

03.07.2024
Berlin: (hib/AW) Die Aufarbeitung der sogenannten „Euthanasie“ und der Zwangssterilisationen während der nationalsozialistischen Diktatur soll intensiviert werden. Der Kulturausschuss billigte am Mittwoch einen entsprechenden gemeinsamen Antrag der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/11945) mit den Stimmen aller Fraktionen in Abwesenheit der Gruppe Die Linke.
Mit dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, ein Projekt zur bundesweiten Lokalisierung, Sicherung und Konservierung von Patientenakten und Personalunterlagen der Täter zu initiieren, um sie für Forschung, Bildung und Anfragen nutzbar zu machen. Das Projekt soll unter der Beteiligung der Gedenkstätten an den Orten ehemaliger „Euthanasie“-Tötungsanstalten, des Instituts für Geschichte der Medizin und Ethik in der Medizin an der Berliner Charité, den Verbänden von Menschen mit Behinderungen sowie geeigneten Vertretern der Disability Studies durchgeführt werden. Zudem soll eine nationale Fachtagung durchgeführt werden. Darüber hinaus soll die Bundesregierung die Gedenkstätten an den Orten der ehemaligen „T4“-Tötungsanstalten nachhaltig unterstützen, um die bauliche Substanz vor Ort zu erhalten.
Christiane Schenderlein (CDU) betonte die Bedeutung der Gedenkstätten, um Geschichte „erfahrbar“ zu machen: „Wir müssen aus der Geschichte lernen.“
Erhard Grundl (Grüne) verwies darauf, dass trotz der bislang geleisteten Arbeit noch immer „große Lücken in der Forschung“ bestünden, die geschlossen werden müssten. Um so wichtiger sei es, die Patientenakten und Personalunterlagen zu sichern.
Thomas Hacker (FDP) führte an, dass viele Täter nach der NS-Diktatur erneut als Ärzte und Anstaltsleiter Karriere gemacht und versucht hätten, die Akten verschwinden zu lassen.
Götz Frömming (AfD) bezeichnete es als „überfällig“, dass die im Rahmen der sogenannten „Euthanasie“ ermordeten und zwangssterilisierten Menschen als Opfergruppe des Nationalsozialismus anerkannt werden.
Simona Koß (SPD) betonte, dass der „sehr gute“ Antrag nun auch schnell vom Plenum verabschiedet werden sollte. Der Bundestag wird aber voraussichtlich erst nach der parlamentarischen Sommerpause abschließend über den Antrag beraten.
Den nationalsozialistischen „Euthanasie“-Morden fielen schätzungsweise 300.000 Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen zum Opfer. Aufgrund des 1934 in Kraft getretenen „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ wurden zudem an etwa 400.000 Menschen Zwangssterilisationen durchgeführt.
https://www.bundestag.de/

Siehe auch:


Seiteninhalt:

 

  1. NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach

    1.1 Beim Amtsgericht Mosbach initiierte NS-Verfahren zur Nazi-Euthanasie

    1.2 Beim Amtsgerichts Mosbach initiierte NS-Verfahren zur Nazi-Zwangssterilisierung

    1.3 Gerichtlich verfügte Beauftragung der forensischen Sachverständigen aus Kitzingen durch das Amtsgericht Mosbach bezüglich der gerichtlichen und außergerichtlichen Anti-Nazi-Aktivitäten des Antragstellers

  2. YouTube-Videos zu Nazi-Ärzte und Mediziner-Prozessen

  3. Podcasts zu Nazi-Ärzte und Mediziner-Prozessen

  4. Online-Artikel zu Nazi-Ärzte und Mediziner-Prozessen, zu NS-Medizinverbrechen

  5. Statistiken zu Nazi-Ärzte- und Mediziner-Prozessen, zu NS-Medizinverbrechen

  6. Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen zu historischen Nazi-Ärzte und Mediziner-Prozessen sowie zu gegenwärtigen NS-Prozessen im 21.Jahrhundert


»Ich war von jeher mit Leib und Seele gerne Pflegerin«. Über die Beteiligung von Krankenschwestern an den »Euthanasie«-Aktionen in Meseritz-Obrawalde Taschenbuch – 18. Januar 2022

Diese studentische Projektarbeit beschäftigt sich mit den Mordaktionen an psychisch Kranken und behinderten Menschen in der psychiatrischen Anstalt Meseritz-Obrawalde (Pommern) in der Zeit des Nationalsozialismus. Anhand der Aussagen der angeklagten Krankenschwestern während des Mordprozesses in den sechziger Jahren werden die Hintergründe ihres Handelns und die spezifische Beteiligung von Pflegenden an den Mordaktionen untersucht.


Medizin im Nationalsozialismus und das System der Konzentrationslager. Beiträge eines interdisziplinären Symposiums (Mabuse-Verlag Wissenschaft) Taschenbuch – 1. Juni 2005

Eine Aufsatzsammlung zu einzelnen Medizinern wie zu Forschungseinrichtungen, zu Krankenrevieren und Experimenten in Konzentrationslagern, die Einblicke in die vielfältigen Verbindungen von Medizin und Konzentrationslager im Nationalsozialismus geben.





1. NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach

Amtsgericht Mosbach: Bildquelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Amtsgericht_Mosbach#/media/Datei:Mosbach-kloster-amtsgericht1.jpg

Amtsgericht Mosbach
Hauptstraße 110
74821 Mosbach
Telefon:
06261 - 87 0 (Zentrale)
Telefax:
06261 - 87 460 (Zentrale Faxnummer)

NS- und Rechtsextremismus-Verfahren bei der Mosbacher Justiz:
AKTUELLE NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach u.a. seit 03.06.2022 >>>

Historische NS-Verfahren der Mosbacher Justiz >>>

Zuständigkeit des Amtsgerichts Mosbach in NS- und Rechtsextremismus-Verfahren >>>

Frühere außergerichtliche NS-Aufarbeitungen 2005 bis 2011 >>>

Frühere gerichtliche NS-Aufarbeitungen 2004 bis 2010 >>>

Nach Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg mit Beschluss vom 15.12.2022 - 6 S 1420/22 - unterliegt der Nationalsozialismus nicht der grundrechtlich geschützten Weltanschauungsfreiheit gemäß Art. 4 Abs. 1 GG.

Erfahrungen der juristischen Aufarbeitung von Nazi-Euthanasie-Massenmorden bei den Mosbacher Justizbehörden
Die nationalsozialistischen Massentötungsaktionen von kranken und behinderten Menschen in Mosbach-Baden selbst mit den Tatbeteiligungen der Mosbacher Heil- und Pflegeanstalt für Geistesschwache, mit den Ausführungsverantwortlichen von Deportationen in die Vernichtungsanstalten, mit den Tatbeteiligungen des Vormundschafts-Amtsgerichts Mosbach, mit den Tatbeteiligungen des Polizei- und Standesamtes der Vernichtungsanstalt Grafeneck zum Fälschen der Todesursachen und Todesdaten, mit den Nazi-Zwangssterilisierungen von psychisch kranken Menschen, mit dem Profitierungsversuch des Mosbacher Landrates, sowie die NS-Medizin- und Justizverbrechen mit dem Widerstandshandeln des Richters Kreyssig, mit dem Agieren des hochrangigen NS-Schreibtischtäters Hefelmann, mit den Tatbeteiligungen der Mosbacher Staatsanwaltschaft, mit der NS-Zwangssterilisierung von deutsch-afrikanischen Mischlingskindern werden bereits beim Amtsgericht Mosbach in den vom AS entsprechend initiierten und anhängigen Verfahren unter 6F 9/22, 6F 202/21, 6F 2/22 und 6F 2/23 thematisiert, u.a. mit diesbezüglichen Strafanzeigen gemäß § StPO 158.

Das Amtsgericht Mosbach hat jedoch seit dem 03.06.2022 eine gemäß § 158 StPO ordnungsgemäße Eingangsbestätigung mit den Benennungen der Konkreten Eingabedaten, der Konkreten Sachverhaltsbenennungen mit einer kurzen Zusammenfassung der Angaben zu Tatzeit, Tatort und angezeigter Tat, insbesondere zu beantragten NS- und Rechtsextremismus-Strafverfahren, bisher ausdrücklich und EXPLIZIT versagt und NICHT ausgestellt.

Auch für die beim Amtsgericht Mosbach beantragten Wiederaufnahmeverfahren, amtsseitigen Verfügungen und gerichtlichen Prüfungen in NS- und Rechtsextremismus-Angelegenheiten verweigert das Amtsgericht Mosbach ordnungsgemäße Eingangs- und Weiterbearbeitungsbestätigungen mit konkreten Sachverhaltsbenennungen.

Siehe dazu auch Umgang des Amtsgerichts Mosbach mit NS- und Rechtsextremismusverfahren >>>

Mengele. Biographie eines Massenmörders. Warum wurden seine Kriegsverbrechen aus der NS-Zeit nie geahndet? Ein wichtiger Beitrag zur Täterforschung von Historiker und Nazi-Jäger David G. Marwell

Auf den Spuren des »Todesengels« von Auschwitz: Wer war Josef Mengele? Intelligent, ehrgeizig, skrupellos: Dr. Josef Mengele wurde zum Synonym des Bösen schlechthin. Er gilt als einer der berüchtigsten Kriegsverbrecher der NS-Zeit. An der Rampe des Konzentrationslagers Auschwitz II (Birkenau) begutachtete er die neu angekommenen Juden und pfiff während der Selektion Arien. Die Mehrheit der deportierten Juden wurde sofort in den Gaskammern ermordet. An unzähligen Gefangenen führte Mengele unmenschliche Experimente durch. Obwohl er seit 1945 auf internationalen Fahndungslisten stand, konnte er bis zu seinem Tod 1979 unbelangt in Südamerika leben. David G. Marwell hat als Spezialist im US-Justizministerium an der Strafverfolgung nationalsozialistischer Kriegsverbrecher mitgewirkt. In dieser umfassenden Biografie zeichnet er das Leben Mengeles nach: nüchtern, klar und präzise. Medizin ohne Menschlichkeit: Wie wurde Mengele zu diesem fürchterlich fehlgeleiteten Arzt? Leben und Karriere von Josef Mengele: ein wichtiger Beitrag zur Dokumentation des Holocaust Teils Biographie, teils Thriller, teils Detektiv-Story: gründlich recherchiert und akribisch dokumentiert Flucht vor den Auschwitz-Prozessen nach Südamerika: Hat die Justiz versagt? Das fesselnde Lebenswerk von Historiker und Nazi-Jäger David G. Marwell. Hitlers Helfer: die Biografie von KZ-Arzt, Massenmörder und NS-Kriegsverbrecher Mengele. Mengeles Leben zwischen 1945 und 1985 liest sich beinahe wie ein Thriller in Zeiten des Kalten Krieges: zwischen Mossad, BND und Burda, zwischen den US-Nazijägern und Mengeles Familie in Günzburg, zu der er bis zu seinem Tod Kontakt hielt. Wie gelang es dem KZ-Arzt, in den Wirren der Nachkriegszeit unterzutauchen und sich erfolgreich der Justiz zu entziehen? David G. Marwell war an der internationalen Fahndungsaktion nach dem NS-Verbrecher beteiligt. In der bisher gründlichsten Biografie Mengeles erzählt er die Geschichte einer Wissenschaft ohne Moral, einer Flucht ohne Freiheit und schlussendlich der Lösung eines Falls ohne Gerechtigkeit.


Tuberkulose und Menschenversuche im Nationalsozialismus. Das Netzwerk hinter den Tbc-Experimenten im Konzentrationslager Sachsenhausen (Geschichte und ... History and Philosophy of Medicine, Band 10) Gebundene Ausgabe – Illustriert, 4. Januar 2011

Tuberkulose wurde von den Menschen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts als die größte gesundheitliche Bedrohung wahrgenommen. Ärzte, Wissenschaftler und Gesundheitspolitiker suchten fieberhaft nach einer wirksamen Therapie der Erkrankung. Im Nationalsozialismus wuchs die Stigmatisierung der Kranken und der Druck, sich unsicheren Therapien zu unterziehen. Tuberkulosekranke wurden zwangsweise in Psychiatrien eingewiesen oder sogar Opfer des Krankenmordes. Die SS organisierte in mehreren Konzentrationslagern groß angelegte Menschenversuche zur Erprobung von Tuberkulosemedikamenten. In dieser Studie untersucht Christine Wolters die Versuche im Konzentrationslager Sachsenhausen - die Hintergründe, das Netzwerk von Tätern, deren Biografien und die Vermarktung des Medikaments.



1.1 Beim Amtsgericht Mosbach initiierte NS-Verfahren zur Nazi-Euthanasie

BEIM AMTSGERICHT MOSBACH-BADEN seit dem 03.06.2022 unter 6F 9/22 initiiert:


Medizin und Verbrechen: Das Krankenrevier des KZ Sachsenhausen 1936–1945 (Schriftenreihe der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten) Taschenbuch – 24. August 2007




1.2 Beim Amtsgerichts Mosbach initiierte NS-Verfahren zur Nazi-Zwangssterilisierung

AS-Anträge an das Amtsgericht Mosbach:


Zählappell: Als Arzt im Konzentrationslager (Die Zeit des Nationalsozialismus – »Schwarze Reihe«)

Im März 1944 werden im bis dahin einigermaßen sicheren Ungarn doch noch die Juden verhaftet und in Konzentrationslager deportiert, darunter auch der Autor und seine Frau. In Auschwitz-Birkenau werden beide getrennt, der Autor überlebt und wird nach Österreich zur Zwangsarbeit im berüchtigten »Stollen Quarz« abkommandiert. Im Frühjahr 1945 wird er im letzten Augenblick befreit. Die Erinnerungen wurden zum Requiem vieler Schicksale, gehen jedoch über das rein Dokumentarische hinaus: Der Autor erzählt mit genuiner Begabung seine innere Geschichte und von seinen Seelenzuständen. (Dieser Text bezieht sich auf eine frühere Ausgabe.)


1.3 Gerichtlich verfügte Beauftragung der forensischen Sachverständigen aus Kitzingen durch das Amtsgericht Mosbach bezüglich der gerichtlichen und außergerichtlichen Anti-Nazi-Aktivitäten des Antragstellers

In der Verfügung des Amtsgerichts Mosbach unter 6F 9/22 vom 17.08.2022, teilt das Amtsgericht Mosbach die Rechtsauffassung mit, dass es nicht Aufgabe des Gerichts sei, die NS-Vergangenheit aufzuarbeiten, was SOWOHL entgegen der Rechtsaufassung des baden-württembergischen Justizministeriums unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 vom 20.06.2022, dass heute und noch künftig NS-Verbrechen von der Justiz verfolgt würden,  ALS AUCH entgegen der Rechtsauffassung u.a. des Urteils vom 28.06.2022 beim Landgericht Neuruppin mit der Verurteilung eines 101-jährigen KZ-Wachmannes wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3.500 Fällen steht.

Das Amtsgericht Mosbach erklärt, die vom Antragsteller initiierten Verfahren zur Aufarbeitung von NS-Unrecht und NS-Verbrechen nicht bearbeiten, sondern laut Verfügungs-Mitteilung vom 17.08.2022 unter 6F 9/22 getrennt von der Akte lediglich in einem Sonderband anlegen zu wollen.

Das AG MOS äußert sich weiterhin auch in 6F 2/22 in und nach der Verhandlung vom 22.11.22 NICHT zu den beim AG MOS erhobenen konkreten Dienstaufsichtsbeschwerden und Anhörungsrügen u.a. gegen wiederholt nicht-ordnungsgemäße Bearbeitungen von konkreten Eingaben des Antragstellers zur Aufklärung und Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und von Nationalsozialistischen Verbrechen seitens des Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22 entgegen der geltenden Strafprozessordnung § 158 StPO. Siehe dazu auch u.a. KV-RA-Eingabe vom 22.06.22 unter 6F 2/22.

Das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110, 74281 Mosbach, beauftragt die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21, die Anti-Nazi-Aktivitäten des KVs und Antragstellers in einer ergänzenden Stellungnahme gutachterlich einzuschätzen und zu bewerten. 

Dazu zählen laut Anweisungen dieser amtsgerichtlichen Verfügungen SOWOHL die seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren ALS AUCH seine außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute. Siehe dazu auch Kapitel 6 auf dieser Seite.

Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZU DEN NAZI-VERBRECHER-PROZESSEN am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach in 2022 mit seinen jahrelangen Bemühungen um die außergerichtliche und gerichtliche Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.


Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZU DEN JURISTISCHEN NS-VERFAHREN ALS TEIL DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG INKLUSIVE DER ROLLE DER DEUTSCHEN BRD-JUSTIZ, d.h. sowohl zu den seit 1945 bis heute im 21. Jahrhundert geführten NS-Prozessen als auch zu den in 2022 noch laufenden NS-Prozessen und zu den künftigen NS-Prozessen, an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.


Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME zum menschenverachtenden System der Nazi-Konzentrationslager SOWIE DEREN THEMATISIERUNGEN IN DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG NACH 1945 bis heute am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht mit seinen jahrelangen Bemühungen um die außergerichtliche und gerichtliche Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.


Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME zum menschenverachtenden System der Nazi-Konzentrationslager örtlich und konkret bezogen im Gau Nordbaden Mosbach vor 1945 und im heutigen Neckar-Odenwaldkreis SOWIE DEREN THEMATISIERUNGEN IN DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG NACH 1945 bis heute am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht mit seinen jahrelangen Bemühungen um die außergerichtliche und gerichtliche Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.

Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZU sogenannten NAZI-JÄGER-AKTIVITÄTEN MIT NS-PROZESSEN, VERURTEILUNGEN VON NS-TÄTER*INNEN, auch zu NS-Prozessen im 21. Jahrhundert, d.h. auch in 2022 laufenden und noch künftigen NS-Prozessen, etc. IN DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG NACH 1945 am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach mit seinen jahrelangen Bemühungen um die außergerichtliche und gerichtliche Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.



Siehe dazu:


Medizin ohne Menschlichkeit: Dokumente des Nürnberger Ärzteprozesses (Die Zeit des Nationalsozialismus)

 

Im Anschluß an den Nürnberger Prozeß gegen die nationalsozialistischen Hauptkriegsverbrecher fanden von 1946 bis 1949 zwölf Nachfolgeprozesse statt; der erste von ihnen war der sog. Ärzteprozeß vor dem 1. Amerikanischen Militärtribunal in der Zeit vom 9.12.1946 bis 19.7.1947. Die Urteile wurden am 20.8.1947 verkündet. Angeklagt waren Ärzte, die in der Zeit des Nationalsozialismus von sich aus und/oder im uftrag von Wehrmacht, Firmen, Organisationen und Institutionen Versuche am lebenden Menschen vorgenommen haben. Die Liste der »Forschungsobjekte« ist lang: Versuche mit Unterdruck und Unterkühlung, mit Meerwasser, Fleckfieber-Impfstoffen, Sulfonamiden, Knochentransplantationen, Phlegmone-Versuche, Versuche mit Giftgasen wie Lost und Phosgen; verhandelt wurde auch ein abstruses anthropologisches Projekt »Jüdische Skelettsammlung«; und schließlich ging es um die Mitwirkung von Ärzten bei der sogenannten »Euthanasie«, der Ausmerzung unerwünschten Volkstums und um die Massensterilisation. All diese sogenannten medizinischen Experimente wurden vor allem an jüdischen KZ-Häftlingen, Erwachsenen und Kindern vorgenommen, an Kriegsgefangenen, Geisteskranken und Angehörigen von für minder wertvoll gehaltenen osteuropäischen Völkern. In diesem Band geht es nicht um die juristischen Fragen. Die nachstehenden Dokumente zeigen vielmehr die wissenschaftliche Arbeitsweise, den ärztlichen Umgangsstil, das Milieu, in welchem sich dies abspielte, die Qualität der Forschungsarbeiten, die dabei verfolgten eugenischen und rassenpolitischen Ziele sowie die politischen und persönlichen Hintergründe der Geschehnisse. Seit Jahrzehnten gehört dieses Buch zu den Standardwerken über die Geschichte der nationalsozialistischen Zeit.


2. YouTube-Videos zu Nazi-Ärzte und Mediziner-Prozessen

 

DLF 09.12.1946 Nürnberger Ärzteprozess eröffnet

Kalenderblatt
Kaum ein Wort des Bedauerns kam über die Lippen der Täter
Am 9. Dezember 1946 eröffnete ein US-Militärgericht in Nürnberg den Prozess gegen 22 deutsche Ärzte und eine Ärztin. Sie waren, von NS-Ideologie durchdrungen, an „Experimenten“ mit Menschen beteiligt, die zumeist zum Tod oder lebenslangem Leiden führten. Von Bernd Ulrich

 


Nürnberger Nachfolgeprozesse - Angeklagte im Ärzteprozess
Histoclips
Von Dezember 1946 bis 20. August 1947 fanden in Nürnberg die Prozesse gegen Kriegsverbrecher des NS-Regimes statt. Von den 23 Angeklagten wurden sieben zum Tode verurteilt, fünf zu lebenslangen Haftstrafen und vier zu Haftstrafen zwischen 10 und 20 Jahren. Sieben Angeklagte wurden freigesprochen

 


Nürnberger Ärzteprozess (1947)

vergangenheitsverlag

 


Nürnberger Ärzteprozesse - Gasbrandversuche

Histoclips
In den Ärzteprozessen der sogenannten Nürnberger Nachfolgeprozesse waren insgesamt 23 Ärzte und höchste Sanitätsbeamte des NS-Regimes angeklagt. Sie wurden beschuldigt, in den Konzentrationslagern medizinische Versuche mit Sulfonamiden an den Häftlingen vorgenommen zu haben. Zu diesem Zweck wurden die Gefangenen einer künstlich erzeugten Wundinfektion ausgesetzt, an der sie häufig starben.

 


02.11.2022 - Vortragsreihe "Dachauer Prozesse" - Teil 1

Dachau Memorial
Jan-Erik Schulte: Hadamar Trial 1945: Der erste „Euthanasie“-Prozess in den westlichen Besatzungszonen. Justitielle und erinnerungskulturelle Dimensionen
Florian Schwanninger: ‚Invalidentransporte‘. Die Ermordung von KZ-Häftlingen in Schloss Hartheim im Rahmen der ‚Sonderbehandlung 14f13‘
Begleitend zur aktuellen Sonderausstellung „Dachauer Prozesse – Verbrechen, Verfahren und Verantwortung“ findet ab September eine Vortragsreihe an der KZ-Gedenkstätte Dachau statt. Diese befasst sich mit der Ahndung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen durch US-Militärgerichte und die nachfolgende Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland. Neben den großen Konzentrationslagerprozessen werden ebenso die Verfahren wegen der Ermordung abgestürzter amerikanischer Flieger und Kriegsgefangener als auch deren juristische Grundlagen behandelt.
https://www.youtube.com/watch?v=Zt1XD22XOQw

 


11.12.2022 - Die GRAUSAMEN VERBRECHEN von Greta Bezel - Verrückte Krankenschwester (Dokumentation / True Crime)
Crazy Historian

 




3. Podcasts zu Nazi-Ärzte und Mediziner-Prozessen

NS-Medizinverbrechen
Zwischen Verdrängung und Aufarbeitung

PODCASTS und AUDIOWALK >>>

https://www.ns-medizinverbrechen-erlangen.de/


4. Online-Artikel zu Nazi-Ärzte und Mediziner-Prozessen, zu NS-Medizinverbrechen


NS-Medizinverbrechen in Erlangen : Ein Ort des Grauens soll zum Lernort werden

10.01.2025, 14:56 Uhr
Lesezeit: 2 Min.
Im verbliebenen Kopfbau der „HuPfla“, der ehemaligen Heil- und Pflegeanstalt in Erlangen, soll ein Gedenk- und Lernort entstehen.
(Foto: chezweitz & Hoskins Architects)
Maximal kontrovers hat die Erlanger Stadtgesellschaft um die Zukunft der „HuPfla“ gerungen, die historische Heil- und Pflegeanstalt. Nun scheint der Zwist befriedet zu sein.
Von Olaf Przybilla, Erlangen

    Über kaum etwas hat sich das universitäre Milieu Erlangens so zerstritten wie über die historische Heil- und Pflegeanstalt, die „HuPfla“, wo mitten im Zentrum der Stadt schwerste NS-Medizinverbrechen begangen worden sind. Weshalb nicht wenige fürchteten, dass der akademische Zwist um den richtigen Weg an dieser neuralgischen Stelle nun einen Scheitelpunkt erreichen wird. Am Donnerstagabend ist im Senatssaal – einer Art guten Stube der Friedrich-Alexander-Universität (FAU) – eine Studie vorgestellt worden, wie es jetzt weitergeht mit dem Gedenk- und Lernort, der 2030 fertig sein und etwa 45 Millionen Euro kosten soll.
    Mit maximal harten Bandagen ist gerungen worden in den vergangenen Jahren. Im Kern ging es um die Frage, ob der übrig gebliebene Seitenflügel des denkmalgeschützten Baus – dort, wo Patienten zu Tode gehungert wurden – zugunsten von Forschungseinrichtungen in maßgeblichen Teilen abgerissen werden darf. In der SZ hatte Andreas Frewer, Professor für Ethik in der Medizin, 2023 die rhetorische Frage gestellt: „Würde jemand ein KZ abreißen?“ Noch im selben Jahr attestierte er sowie Thomas Engelhardt, ehemaliger Leiter des Stadtmuseums, in einer Publikation „fachliches Versagen“ und kritisierten: „Eben vor dem unumkehrbaren Abriss sollten historische Fakten eigentlich offengelegt werden.“
    Rückansicht der „HuPfla“ vor dem Abriss des verbliebenen Seitenflügels.
    (Foto: Olaf Przybilla)
    Die öffentliche Resonanz auf den trotzdem vollzogenen Abbruch des verbliebenen Seitenflügels drohte für das Renommee der Universität mindestens bedrohlich zu werden: So hatte das Auschwitz Komitee den Erhalt des Seitenflügels gefordert. Und der Landesverein für Heimatpflege nominierte den Abbruch des Teilgebäudes 2023 als „Abriss des Jahres“, herausragendes Negativbeispiel also.
    Alles andere als günstige Vorzeichen für ein Projekt, über das sich im Kern stets alle einig waren: In den verbliebenen „HuPfla“-Restbauten soll eine Lern- und Gedenkstätte von nationaler Relevanz entstehen.
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    Ist es also im Senatssaal zu einem weiteren Clinch gekommen, gar zum Scheitelpunkt des Haders, wo doch alle maßgeblichen Duellanten in einem Raum zusammen kamen? Überraschenderweise trat genau das Gegenteil ein: Das Konzept, das einen Gedenkparcours im Außengelände, eine Basisausstellung im verbliebenen Kopfbau samt Anbau für interaktives Programm, ein inklusives Café, Raum zum stillen Gedenken und ein Forum für interdisziplinäre Menschenrechtsforschung sowie Forschung zur NS-Geschichte und Medizinethik vorsieht, fand allgemeine Zustimmung.
    Das Konzept sieht unter anderem ein inklusives Café vor.
    (Foto: chezweitz & Hoskins Architects)
    Der Historiker Engelhardt würdigte es als „sehr gelungen“, der Medizinethiker Frewer – seine Reaktion war mit besonderer Spannung erwartet worden – sprach gar ein „großes Kompliment“ aus. Beide würdigten, dass auf die nur noch in kleinem Umfang verbliebenen ehemaligen „Hungerstationen“ und deren symbolische Rekonstruktion ein besonderer Fokus gelegt werden soll.
    Harsche Nachfragen, die umstrittene Vorgeschichte betreffend? Gab’s keine einzige. Was nun viele auf den – auf dem Höhepunkt des Zwistes – installierten Sprecher der „Steuerungsgruppe“ zurückführen: Christoph Safferling ist Professor für Völkerrecht sowie Leiter der Internationalen Akademie Nürnberger Prinzipien und gilt als jener Hochschullehrer, der die FAU zuletzt mit am nächsten an den Bereich lange ersehnter Forschungs-„Exzellenz“ geführt hat. Zudem wird ihm Moderationstalent nachgesagt, von „sehr vielen“ einbindenden Gesprächen mit den vormaligen Hauptkritikern ist zu hören.
    Christoph Safferling, Hochschullehrer, Leiter der Internationalen Akademie Nürnberger Prinzipien und Sprecher der Steuerungsgruppe zur Errichtung eines Gedenk- und Lernortes in der "HuPfla".
    (Foto: Olaf Przybilla)
    Offenkundig mit Erfolg. In Erlangen scheint neuerdings die Sonntagsreden-Phrase, dass „alle an einem Strang ziehen“, in Erfüllung zu gehen, zumindest vorläufig. Nach der Präsentation der Berliner Agentur chezweitz & Hoskins Architects erkannte eine ehemalige Stadträtin rückblickend sogar ein Musterbeispiel „demokratischer Willensbildung“. Alle hätten um den besten Weg gerungen, maximal kontrovers. Ergebnis sei nun eine anscheinend für alle akzeptable Lösung.
    Memorium Nürnberger Prozesse
    :Warum Nürnberg kein Welterbe wird - trotz des Gerichts über Naziverbrecher
    Nürnberg hat seit Jahren auf den Titel Unesco-Weltkulturerbe gehofft. Doch daraus wird wohl nichts. Trotz - oder wegen - des Saals 600.
    Von Olaf Przybilla
    https://www.sueddeutsche.de/


    Aufarbeitung von NS-Medizinverbrechen in Bayern
    : Die Opportunisten vom Amt

    29.12.2024, 13:13 Uhr
    Lesezeit: 5 Min.
    Im Kinderhaus der Pflegeanstalt Eglfing-Haar wurden während der NS-Zeit Patienten mit Medikamenten getötet. Nach 1945 wollten die Beteiligten die Verbrechen vertuschen.
    (Foto: KBO-Isar-Klinikum)
    Wie gingen Ärzte und Medizinbürokratie nach 1945 mit ihren Verbrechen um? Die Historikerin Sophie Friedl folgt ihnen auf dem steinigen und gewundenen Weg zwischen Anpassung und echter demokratischer Umorientierung.
    Am 26. Juni 1947 beantragte die Betreuungsstelle für rassisch, religiös und politisch Verfolgte in Forchheim beim örtlichen Gesundheitsamt Akteneinsicht, um die Möglichkeit der Entschädigung für einen Mann, der Zwangssterilisation erlitten hatte, zu prüfen. Dies wurde vom Amtsarzt Dr. Gärtner verweigert, da sie als „Laien“ vorsprachen. Das Verbot war gängige Strategie seitens des Bayerischen Öffentlichen Gesundheitsdienstes: Ansprüche so früh wie möglich im Keim ersticken. Dr. Fritz Aub, einer der Leiter der Behörde, erreichte zudem, Akteneinsicht auch Gerichten, Spruchkammern, dem Landesentschädigungsamt wie dem Staatskommissariat für rassisch, politisch und religiös Verfolgte zu verweigern. Gegenteilige Positionen, wie die des hochrangigen Personalreferenten Dr. Raymund Wreschner, der das Recht der Geschädigten auf Akteneinsicht zur „Aufdeckung etwaiger Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ vertrat, wurden übergangen.
    Dies ist nur einer der verstörenden Einblicke in den Nachkriegsalltag der Gesundheitsverwaltung in Bayern, die in einer innovativen Studie, der Dissertation der Historikerin Sophie Friedl, zutage gebracht werden. Verstörend, angesichts der Bilanz der Verbrechen, die im Namen der NS-Erbgesundheitspolitik von und im Namen der Medizinalverwaltung verübt worden waren: die Verfolgung politisch missliebiger und jüdischer Ärzte, die Zwangssterilisationen und -abtreibungen, die Zwangsbehandlungen in den Psychiatrien, die „Euthanasie“-Mordaktionen, die Beteiligung an Kriegsverbrechen gegen (ausländische) Zwangsarbeiter, Kriegsgefangene und Konzentrationslagerhäftlinge. So lautet die zentrale Frage der Untersuchung, ob und in welcher Weise der dafür zentrale Machtapparat in der Lage war, sich nach dem Zweiten Weltkrieg an die demokratischen Verhältnisse einzupassen. Der Fokus liegt auf dem ersten Jahrzehnt nach Verabschiedung des Grundgesetzes.
    Demokratie lernen erster und zweiter Ordnung
    Dabei lernt der Leser im Laufe der Lektüre, sich von idealisierten Vorstellungen von „Demokratie-Lernen“ zu verabschieden. Denn Friedl zählt den geschilderten Umgang mit den Opfern der Zwangssterilisation in diesem Sinne als Lernerfolg, da es dem Amtsarzt wie der übergeordneten Behörde gelang, die Macht der medizinischen Expertise zu erhalten, ohne sich auf die in der Öffentlichkeit weitgehend verpönte Rassenhygiene zu berufen. Weit entfernt davon, den Geschädigten, die auch seitens der Alliierten nicht als nationalsozialistische Opfer anerkannt wurden, zu ihrem Recht zu verhelfen, setzten sie nach wie vor ihre ärztliche Diagnose über das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen. Zudem sollte eine Diskussion über ärztliche Mittäterschaft im Keim erstickt werden.
    Dieses strategische Verhalten wird von Friedl als „Lernen erster Ordnung“ mittels opportunistischer Anpassung an die neuen Verhältnisse gewertet. Unterschieden davon ziele allein das „Lernen zweiter Ordnung“ auf eine grundlegende inhaltliche Umorientierung auf einen neuen Kanon ärztlicher Ethik. Nur dieses „Lernen zweiter Ordnung“ bricht mit Prinzipien nationalsozialistischer Biopolitik und ermöglicht, dass sich ärztliches Handeln an Rechtsstaatlichkeit und demokratischen Grundwerten orientieren kann. Friedl zeigt auf, dass bis in die 1960er-Jahre ein Lernen durch Anpassung an demokratische Sprach- und Spielregeln bei der Mehrheit der Verantwortlichen in der Medizinalverwaltung dominierte. NS-Ideologeme sogenannter erbbiologischer Ungleichwertigkeit wurden zwar aus der Sprache gestrichen, nicht aber im Weiterwirken antidemokratischer Denk- und Handlungsmuster. Dies belegt Friedl auf der Basis umfangreicher Quellenfunde, die Aufschluss über den Dienstalltag geben: im Innenministerium, in den Gesundheitsämtern, in den Psychiatrien und Krankenhäusern oder beim Verfassen von Gesetzesentwürfen.
    Repressive Maßnahmen, nur mit anderer Begründung
    So beschränkte sich die Strategie der Gesundheitsämter bei der Bekämpfung von Infektionskrankheiten auf repressive Maßnahmen gegen eine angeblich „asoziale“ Hauptrisikogruppe, anstatt Antworten auf die realen gesundheitspolitischen Herausforderungen wie Hunger, Säuglingssterblichkeit und Epidemien zu finden. Stattdessen wurden die NS-Karteien und Sippentafeln, die auch der Begründung angeblich erblicher Minderwertigkeit von „Asozialität“ dienten, als „Gesundheitskarteien“ weitergeführt. In den Psychiatrien wurde die Praxis von Zwangsbehandlungen ausgebaut, die vor allem Patienten mit langer Aufenthaltsdauer und „schwierige“ Patienten traf. Diese Kriterien entsprachen auch denjenigen der Selektion für die „Euthanasie“-Mordaktionen.
    Wollte aufklären, durfte aber nicht: Gerhard Schmidt (1904-1991) Klinikdirektor Heil- und Pflegeanstalt Eglfing-Haar von 1945 bis 1946.
    (Foto: Foto: privat)
    Doch auch diese „Lernhindernisse“ und „Lernblockaden“ für die Internalisierung demokratischer Werte und Verfahren mussten immer wieder den neuen rechtsstaatlichen Grundsätzen angepasst werden. Und so stieß dieses strategische Lernen, wenn auch ungewollt, eine schleichende Umorientierung hinsichtlich des Austarierens zwischen kollektiven Sicherheitsrechten und individueller Freiheitsrechte an. Entscheidend für diesen Lernprozess allerdings war, dass er nicht trotz, sondern dank der hierarchischen Struktur des Gesundheitsdienstes realisiert werden konnte. Und dies ist ein weiterer Befund der Studie, der mit der verbreiteten Annahme, dass Demokratie lernen auch mit demokratischen Formen einhergehen muss, bricht. Es zeigte sich, dass die Führungsriege juristisch versierter Beamter in der Gesundheitsabteilung im Innenministerium wie auch in den Regierungen sich schneller an die rechtsstaatliche Ordnung anpasste und verstand, dass rassenpolitische und eugenische Praktiken der Missachtung individueller Rechte zumindest prinzipiell durch die neuen Verfassungsordnungen und einschlägiger Rechtsprechungen nicht mehr gedeckt waren.
    Sophie Friedl: Demokratie lernen. Der Öffentliche Gesundheitsdienst in Bayern nach dem Nationalsozialismus. De Gruyter Oldenbourg, Berlin 2024.  483 Seiten, 129 Euro. E-Book: 79,95 Euro.
    (Foto: De Gruyter Oldenbourg/De Gruyter Oldenbourg)
    Wie dieser Lernprozess, angestoßen durch die Hierarchie, funktionierte, macht Friedl durch eine Typologie der politischen Profile der leitenden Ärzte hinsichtlich ihrer Einstellungen in der NS-Zeit wie auch ihres Verhaltens in der Demokratie nachvollziehbar. Sie analysiert die politisch-biografischen Prägungen ausgehend von der jeweiligen Haltung in der NS-Zeit und kommt so zu vier Gruppen: Die stark in den Nationalsozialismus Involvierten (1), die vor allem in der mittleren und unteren Ebene wieder eingesetzt wurden; die Konformen und Systemtragenden, die ab den 1950er-Jahren wieder zu leitenden Positionen kamen (2); die moderat Oppositionellen, Distanzierten und Diskriminierten, aus denen sich bis zu Beginn der 1950er-Jahre die Führungsriege rekrutierte, (3) und die existenziell Bedrohten und Widerständigen (4).
    Die moderat Oppositionellen übernahmen die Führung
    Da die Alliierten alle NS-Angehörigen nach 1945 aus dem öffentlichen Gesundheitsdienst entließen– allen voran den Leiter der Medizinalverwaltung und Blutordensträger Dr. Walter Schultze, der von Reichsärzteführer Gerhard Wagner 1933 persönlich eingesetzt worden war –, wurde die Führungsriege in der Gesundheitsabteilung und den leitenden Referaten in den Bezirksregierungen bis in die 1950er-Jahre vor allem aus der Gruppe der moderat Oppositionellen besetzt. Nur einer aus der Gruppe der Verfolgten, Dr. Hugo Hösch, war kurzzeitig Leiter der Gesundheitsabteilung. Die zweite Gruppe der „Konformen“ stellte die große Mehrheit des Personals, unter ihnen die einflussreiche Gruppe der jungen Ärzte, die in der NS-Zeit studierten und die Militärärzte waren, unter ihnen Dr. Bernhard Kläß, spätere Leiter der Gesundheits- und Krankenhausabteilung des Ministeriums für Arbeit- und Sozialordnung. Das Fehlen von Ärztinnen, und zwar auf allen Ebenen innerhalb des Gesundheitsdienstes bis weit über die 1970er-Jahre hinaus, wertet Friedl als akzeptierte Praxis, Standards der Gleichstellung absichtlich nicht umzusetzen. Nur zwei Frauen wurden als kommissarische Leitungen eingesetzt, die von den 1970er-Jahren an, als die Lücke der männlichen Ärzteschaft wieder geschlossen war, um ihre Positionen fürchten mussten.
    Das „Hungerhaus“ der Heil- und Pflegeanstalt Eglfing-Haar. Die heutige Isar-Amper-Klinik erinnert offensiv an die Verbrechen von einst.
    (Foto: privat)
    Den Bogen zu heute schlägt Friedl mit der Gruppe der „Impulsgeber“. Gemeint sind diejenigen, die sich den eingeübten Konventionen des strategischen Angepasstseins unterwarfen und die Aufarbeitung der Medizinverbrechen einforderten. Doch aufgrund der mächtigen Netzwerke von vor 1945, die sich insbesondere nach dem Rückzug der Alliierten als stärker erwiesen, verpuffen die Initiativen, und die Impulsgeber scheiterten. Einer von ihnen war Dr. Gerhard Schmidt, der von den Alliierten als kommissarischer Direktor in der Heil- und Pflegeanstalt Eglfing-Haar eingesetzt wurde. Aufgrund seiner Tätigkeit als Oberarzt in der Psychiatrie im Schwabinger Krankenhaus wusste er um die NS-Verbrechen der Medizin. Sofort begann er mit der Dokumentation der Krankenmorde. Doch nach einer erfolgreichen Intrige gegen ihn wurde er abgesetzt. Sein Buch „Selektion in der Heilanstalt“ sollte erst im Jahr 1965 erscheinen, als Grundlage für die Aufarbeitung der Menschheitsverbrechen im Namen der Medizin, nicht nur in Eglfing-Haar. Seit Juni 2023 trägt ein Platz auf dem Klinikgelände seinen Namen.
    Es kommt nicht von ungefähr, dass gerade eine Nachwuchswissenschaftlerin neue Wege geht, um den Systemwechsel zwischen Diktatur und Demokratie in einer für die nationalsozialistische Ideologie wirkmächtigsten Institution in Bayern zu untersuchen. Das staatliche Gesundheitswesen exekutierte in den privaten, sensiblen Bereichen von Krankheit, Familie und Sexualität die mörderische Rassenpolitik, Leidtragende waren vermeintlich erbbiologisch Minderwertige. Friedl richtet statt auf etablierte systemische Deutungskonventionen von (Dis-)Kontinuitäten den Fokus auf die Ärzte als die Hauptakteure, die nach 1945 ungeschoren davonkamen. Sie wählte „Lernen“ als Indikator für das Ineinandergreifen von ethischen Wertekonzepten, deren Prägungen durch das NS-Regime und ärztlichem Handeln. Kurzfristig entpuppt sich dies vor allem als Anpassung einer konformistischen Mehrheit an Verwaltungsformen und Rechtsnormen. Mittel- und langfristig scheinen die demokratischen Impulsgeber im Bündnis mit einer nachwachsenden Generation gewonnen zu haben. Offen bleibt, unter welchen Bedingungen nach wie vor existente antidemokratische Traditionen wieder an Einfluss gewinnen können.
    Annette Eberle ist Professorin für Pädagogik in der Sozialen Arbeit an der Stiftungshochschule München in Benediktbeuern.
    „Lagermedizin“ in Auschwitz
    :Das Ende aller Ethik
    Bogdan Musial hat erforscht, wie jüdische Häftlingsärzte die Gratwanderung zwischen Zwang zur Selektion und Helfenwollen durchlitten. Diese „Beteiligung“ am verbrecherischen Treiben deutscher Mediziner war jahrzehntelang ein Tabu.
    Rezension von Ludger Heid
    https://www.sueddeutsche.de/


    Bislang keine Konsequenzen
    Frankfurter Uniklinik-Hörsaal nach Arzt mit NS-Vergangenheit benannt

    Seine Verstrickungen in NS-Verbrechen sind seit Jahren bekannt, dennoch wird der Mediziner Franz Volhard im Uniklinikum Frankfurt weiterhin gewürdigt. Die angebliche Ahnungslosigkeit der Klinikleitung wirft Fragen auf.
    Anikke Fischer
    Veröffentlicht am 28.06.24 um 18:20 Uhr
    Drei Fotos liegen weiß umrandet leicht übereinander auf einer mittelblauen Fläche: Außenansicht Gebäude Klinikum Frankfurt - s/w-Portrait Franz Volhard - Detailfoto Hörsaal-Eingang mit Schild
    Der umstrittene Mediziner wird weiterhin als Namensgeber eines Hörsaals geehrt. Bild © Franz Volhard - Familienbesitz, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=136963980, hr / Anikke Fischer, hessenschau.de
    Audiobeitrag
    Audio 01:08 Min.|28.06.24|Simon Rustler
    Hörsaal an Uniklinikum Frankfurt nach umstrittenem Arzt benannt
    00:0001:08
    Bild © Franz Volhard - Familienbesitz, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=136963980, hr / Anikke Fischer, hessenschau.de| zur Audio-Einzelseite
    Ende des Audiobeitrags
    Wer als Medizinstudent das Universitätsklinikum Frankfurt aufsucht, kommt um den "Franz Volhard-Hörsaal" nicht herum. Auch eine Büste erinnert dort an den offenbar vorbildlichen Namensgeber.
    Professor Franz Volhard, ehemaliger Direktor der Frankfurter Uniklinik, erlangte einst als Ausnahmemediziner Weltruhm. Auch die Frankfurter Allgemeine Zeitung feierte den Internisten im Jahr 2022 anlässlich seines 150. Geburtstags noch als "Papst für Herz- und Nierenkrankheiten".
    Tödliche Experimente an Kindern ermöglicht
    Dabei gilt dieser als höchst umstritten. Volhards Beteiligung an Verbrechen der Nazizeit ist seit langem bekannt. Schon 2019 legten Historiker Rechercheergebnisse vor, wonach Volhard in den 1940er Jahren rechtswidrige medizinische Experimente mit einem nicht zugelassenem Tuberkulosemedikament an Kindern durch den Nazi-Arzt Werner Catel gerechtfertigt hatte. Volhard, ein Förderer Catels, entlastete seinen Schützling damals in einem Gutachten.
    Im Zuge dessen konnte Catel bis in die 1950er Jahre hinein seine Experimente an der Landeskinderheilstätte Mammolshöhe in Königstein (Hochtaunus) fortführen - wo es zu Todesfällen kam.
    Historische Schwarz-Weiß-Aufnahme von Kindern, die in Krankenbetten auf einem Balkon liegen
    Studie vorgelegt
    Unternehmen und Behörden deckten Nazi-Arzt Werner Catel
    Zum Artikel
    Nephrologen distanzieren sich von einstigem Vorbild
    Für die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie (DGfN), die Nierenheilkundler, waren die Erkenntnisse zum Verhalten Volhards Grund, sich im Jahr 2023 von ihm zu distanzieren: Ihre beiden höchsten Dotierungen, die bis dahin "Franz-Volhard-Medaille" und der "Franz-Volhard-Preis" hießen, erhielten neue Namen.
    "Angesichts der Einstellung und des Verhaltens von Professor Volhard zum Fehlverhalten von Kollegen und der Tatsache, dass er schon damals geltende medizinethische Grundsätze missachtete, hat der Vorstand der DGfN einstimmig beschlossen, dass Professor Volhard nicht mehr der Namensgeber eines Preises und einer Medaille der DGfN sein kann", begründete die Gesellschaft ihren Schritt.
    Klinikleitung gibt sich ahnungslos
    Im Universitätsklinikum Frankfurt ist die Diskussion angeblich erst jetzt in Gang gekommen. Der Vorstand habe erst in diesem Jahr "Kenntnis über aktuelle medizinhistorische Einschätzungen in Bezug auf die Person und das Wirken von Herrn Professor Volhard" erhalten, teilte die Klinik auf hr-Anfrage mit.
    Man nehme jedoch die "bekanntgewordenen Vorwürfe gegenüber Professor Volhard sehr ernst" und habe daher Kontakt mit einem an der Aufarbeitung beteiligten Medizinhistoriker aufgenommen. Ein beratendes Gespräch solle noch in diesem Sommer stattfinden.
    Klinik-Ausstellung erwähnt NS-Verstrickungen
    Ganz so ahnungslos über die NS-Verstrickungen ihres ehemaligen Direktors scheint die aktuelle Leitung aber nicht zu sein, wie ausgerechnet eine kleine Dauerausstellung im Hauptgebäude der Klinik zeigt. Bei der seit April 2023 ausgestellten Sammlung zur Geschichte des Klinikums ist auch Volhard eine Tafel gewidmet.
    Nach einer ausführlichen Würdigung seiner medizinischen Leistungen wird darauf seine Rolle im Zusammenhang mit dem Nationalsozialismus erwähnt. Er sei an Beurlaubungen und Entlassungen der jüdischen und politisch unerwünschten Kollegen beteiligt gewesen und habe nach dem Krieg sogenannte "Persilscheine" für Nationalsozialisten wie seinen Nachfolger Wilhelm Nonnenbruch geschrieben.
    Zudem habe er als Gutachter im Nürnberger Ärzteprozess über die "Durstversuche" - dem Trinken von Salzwasser durch KZ-Häftlinge - des Arztes Wilhelm Beiglböck ausgesagt, dass diese zwar "recht unangenehm" waren, aber "von einem Verbrechen gegen die Humanität nicht die Rede sein" könnte, heißt es auf der Tafel.
    Ministerium empfiehlt Namensänderung
    Während die Klinikleitung nun weitere Informationen zur Rolle Volhards einholen möchte, äußerte sich das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) auf hr-Anfrage bereits deutlich: Zwar entscheide über die Namensgebung eines Hörsaals per Hausrecht die Universität beziehungsweise das Universitätsklinikum.
    "Allerdings regt das HMWK aufgrund der offensichtlichen Verstrickungen von Franz Volhard in den Nationalsozialismus in den Gremienvertretungen eine Namensänderung des Hörsaals an."  
    https://www.hessenschau.de/


    „Die juristische Aufarbeitung ist ein Trauerspiel“

    Stand:11.12.2023, 15:53 Uhr
    Von: Pitt von Bebenburg
    Das ehemalige Konzentrationslager Buchenwald auf dem Ettersberg bei Weimar – heute Mahn- und Gedenkstätte. © imago/STAR-MEDIA
    Der Medizinhistoriker Volker Roelcke über Menschenrechtsverletzungen durch Ärztinnen und Ärzte im Nationalsozialismus, die langwierige Aufklärung der Verbrechen und Lehren daraus.
    Euthanasie, Menschenversuche, Selektion – die Reihe der Menschenrechtsverletzungen von Medizinerinnen und Medizinern im Nationalsozialismus ist lang und furchtbar. Drei Jahre lang hat der Gießener Medizinhistoriker Volker Roelcke gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Ländern analysiert, welche Schlüsse noch heute daraus gezogen werden müssen. Ihre Kommission war von der führenden medizinischen Fachzeitschrift „The Lancet“ einberufen worden. Sie trug den Titel: „Medizin, Nationalsozialismus und der Holocaust: Historische Befunde, Folgerungen für heute, Lehren für morgen“. Eine ihrer Folgerungen: Weltweit sollten angehende Ärztinnen und Ärzte ebenso wie anderes medizinisches Personal sich in ihrer Ausbildung mit den Verbrechen in der Medizin zur Zeit des Nationalsozialismus auseinandersetzen und über Konsequenzen daraus in ihrem beruflichen Alltag reflektieren.
    Herr Roelcke, wie sehr war die Ärzteschaft an nationalsozialistischen Verbrechen beteiligt?
    Mediziner und auch anderes medizinisches Personal waren in sehr großem Umfang in der Gesundheits-, Sozial- und Bevölkerungspolitik des Regimes eingebunden.
    Zum Beispiel?
    Sie waren beteiligt an Selektionsmaßnahmen, die rassistisch begründet waren, und an Massensterilisationen von Menschen, die von Ärzten für erbkrank erklärt worden waren. Sie haben sich an der systematischen Tötung von Menschen beteiligt, die als „lebensunwert“ klassifiziert worden waren, wiederum von Ärzten, nicht von Politikern. Sie waren in massivem Umfang beteiligt an erzwungener Forschung in Konzentrationslagern, in psychiatrischen Anstalten und in Krankenhäusern in den besetzten Gebieten. Ärzte waren auch involviert bei der Selektion für den Holocaust.
    Gab es denn in nennenswertem Umfang Widerstand oder wenigstens Verweigerung in der Ärzteschaft?
    Es gibt einzelne dokumentierte Fälle von Widerstand und Verweigerung. Leider sind das sehr wenige. Ungefähr 55 Prozent der Ärzte waren Mitglied in der NSDAP. Das heißt einerseits: 45 Prozent waren keine Mitglieder, es gab keinen Zwang zum Eintreten. Andererseits zeigt das: Der Anteil von Ärzten in der Partei war höher als etwa bei Lehrern oder Juristen, von denen etwa 25 bis 30 Prozent Mitglieder waren. Das weist darauf hin, dass es gab eine Affinität von Ärzten zu diesem Regime gab.
    Hätten sie sich denn verweigern können?
    Ja. Es gab einen Handlungsspielraum für Mediziner. Das zeigt sich etwa daran, dass viele Ärzte Patienten mit einer möglichen Erbkrankheit, wie etwa einer Epilepsie, entgegen dem vom Regime erlassenen Gesetz nicht gemeldet haben, ohne dass ihnen etwas passiert ist. Es gab auch Fälle, wo Ärzte sich der sogenannten Euthanasie, also den systematischen Krankentötungen, widersetzt haben, etwa indem sie Deportationen der Kranken in die Tötungsanstalten verhindert haben. Das hatte keine negativen Konsequenzen für diese Ärzte. Das heißt, es war möglich, sich zu widersetzen, ohne dass etwas passiert. Das wissen wir jedenfalls heute.
    Wer waren die Opfer?
    Es gibt verschiedene Opfergruppen. Bereits seit 1933 wurden Ärzte, die als jüdisch klassifiziert worden sind, aus medizinischen Organisationen herausgedrängt, teilweise in vorauseilendem Gehorsam. Ab 1933/34 existierte das bereits erwähnte Gesetz, nach dem so genannte erbkranke Menschen sterilisiert wurden. Weiter wurden weit mehr als 200 000 psychisch kranke und behinderte Menschen nach ärztlicher Selektion getötet. Eine weitere Gruppe sind schließlich die Opfer erzwungener, oft brutaler Forschung etwa in psychiatrischen Anstalten oder Konzentrationslagern, dort zum großen Teil, aber nicht ausschließlich jüdische Menschen.
    Viele Täter haben auch in der Nachkriegszeit Karriere gemacht. Hat die Aufarbeitung versagt?
    Die Aufarbeitung war sehr schleppend. Zunächst gab es eine erste Welle der sogenannten „Entnazifizierung“, dann der juristischen Aufarbeitung unter den alliierten Besatzungsbehörden, bei der auch Todesstrafen verhängt wurden. Aber insgesamt waren das nur sehr wenige Verfahren unter schwierigen Bedingungen, etwa unter Zeitdruck. Zum Teil waren die Alliierten auch interessiert an den Forschungsergebnissen, die etwa in den Konzentrationslagern gewonnen worden waren, und es existierte schon bald keine große Bereitschaft mehr, die relevanten Dokumente mit anderen Alliierten zu teilen. Zudem waren viele Täter abgetaucht, wie Josef Mengele, der nach Südamerika geflohen war. Als die Bundesrepublik und die DDR 1949 gegründet wurden, ging das Interesse an der Strafverfolgung deutlich zurück, unter anderem, weil man Funktionseliten wie die Ärzte für die Gesundheitsversorgung brauchte. Außerdem gab es auch unter Richtern ehemalige Nazis, die nicht bereit waren, Verfahren gegen angeklagte Mediziner ernsthaft durchzuführen. Insgesamt wurden sehr wenige Ärzte angeklagt, und noch viel weniger wurden verurteilt. Die juristische Aufarbeitung ist ein Trauerspiel.
    Volker Roelcke.
    Volker Roelcke. © privat
    Warum wurde die Kommission zu Medizin, Nationalsozialismus und Holocaust eingesetzt?
    Der Herausgeber der Fachzeitschrift „The Lancet“, Richard Horton, war überzeugt, dass man durch eine Aufarbeitung dieser Vergangenheit Dinge lernen kann, die auch für die Medizin, Gesundheitsversorgung und Bioethik heute und in der Zukunft von Bedeutung sind. Vieles, was bisher zu dieser Thematik auch in Fachzeitschriften publiziert wurde, basiert oft auf alten Klischees, die längst widerlegt sind: Zum Beispiel, dass die Täter einige verrückte Nazi-Spinner gewesen seien oder dass alle gravierenden Formen von Fehlverhalten durch politischen Druck von außen entstanden seien und nichts mit der Rationalität von Medizinern zu tun hatten. Das stimmt aber nicht. Die beteiligten Ärzte waren im Wesentlichen sehr wohl auf dem damaligen wissenschaftlichen Stand, was aber nichts an ihrem unethischen Verhalten ändert.
    Hatten Sie als Forscher aus dem Land der Täter eine besondere Rolle?
    Die meiste Forschung in diesem Kontext gibt es in Deutschland und Österreich, in Großbritannien, den USA und Israel, teilweise auch in Osteuropa. Das hat sich in der Kommission widergespiegelt. In Israel wird das Thema eher aus der Perspektive der Opfer betrachtet. Es geht zum Beispiel darum, diejenigen, die Opfer geworden sind, namentlich zu identifizieren und an sie zu erinnern. Eine Kernfrage lautet: Wie konnte es dazu kommen, dass Juden Opfer der Medizin im Nationalsozialismus und im Holocaust geworden sind? Im deutsch-österreichischen Kontext wurde zunächst stärker die Perspektive der Täter beleuchtet. Hier wurde vor allem die Frage gestellt: Wie konnte es passieren, dass Menschen, die in einem hoch entwickelten wissenschaftlichen System gearbeitet haben, in der Zeit des Nationalsozialismus ihre Patienten systematisch geschädigt haben, bis hin zur Tötung, um neues Wissen zu produzieren? Inzwischen haben sich diese Perspektiven einander angenähert, auch in der deutschsprachigen Medizingeschichte gibt es seit über einem Jahrzehnt ein großes Interesse an den Opfern. In der Kommission wurden beide Herangehensweisen gezielt integriert.
    Zur Person
    Volker Roelcke erforscht seit Jahrzehnten die Rolle der Medizin im Nationalsozialismus. Der 65-Jährige lehrt seit 2003 an der Justus-Liebig-Universität Gießen, wo er das Institut für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin“ leitet. Zuvor hatte er in Lübeck gelehrt.
    Gemeinsam mit der US-Forscherin Sabine Hildebrandt und seinem israelischen Kollegen Shmuel S. Reis startete Roelcke 2021 die Kommission der Fachzeitschrift „The Lancet“ zu Medizin, Nationalsozialismus und Holocaust. Insgesamt arbeiteten 20 internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit. Der Bericht zeigt unter anderem auf, dass mindestens 230 000 Menschen mit Behinderung, die als lebensunwert galten, in sogenannten Euthanasieprogrammen ermordet wurden. pit
    Welche Lehren sollten aus Ihren Ergebnissen gezogen werden?
    Wir sehen krasses medizinisches Fehlverhalten, das in den Grundstrukturen allerdings nicht spezifisch ist für die Zeit des Nationalsozialismus. Es ist aus unserer Sicht eine besonders extreme Manifestation von problematischen Tendenzen, die in der modernen Medizin ohnehin vorhanden sind. Das fängt an bei Fragen des Opportunismus: Man tritt in die Nazi-Partei ein, weil man sich davon Vorteile verspricht, obwohl man gar nicht dazu gezwungen war, in der Folge kam es nach und nach zu Veränderungen von dem, was als akzeptabel verstanden wurde. Das sind Mechanismen, die wir auch aus anderen Kontexten kennen. Die Grenzen von zumutbarem Verhalten werden auch von Ärztinnen und Ärzten heute in Situationen des äußeren Drucks oder auch durch Anreize immer wieder neu verschoben. Der politische Kontext ab 1933 war allerdings notwendig, um diese weit verbreiteten problematischen Potenziale von ärztlichem Verhalten zu so extremen Formen des Handelns zu bringen, wie sie dann im Nationalsozialismus und im 2. Weltkrieg zu sehen waren.
    Wo sehen Sie solche Mechanismen heute?
    Zum Beispiel, wenn besonderer ökonomischer Druck ausgeübt wird durch Krankenhausträger. Dann werden Verhaltensweisen in einer großen Klinik leicht nicht mehr primär daran ausgerichtet, was gut ist für die Patienten, sondern danach, was finanziell interessant ist für das Unternehmen. Es geht deshalb darum, eine Wachsamkeit zu entwickeln und den Punkt zu finden, wo man sagt: Stopp, hier möchte ich nicht mehr mitmachen. Man kann solche Parallelen ziehen, auch wenn es natürlich im Nationalsozialismus um einen sehr viel extremeren politischen Kontext ging.
    Wie haben die Verantwortlichen die Ergebnisse aufgenommen – etwa von Seiten der Bundesärztekammer?
    Bei der Vorstellung der Ergebnisse in Berlin haben wir eine Reihe von nationalen und internationalen medizinischen Organisationen eingeladen, aber auch den Deutschen Ethikrat oder den Bundesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen. Wir haben ihnen allen die gleichen Fragen gestellt, nämlich: Was ist aus Ihrer Sicht an dieser historischen Thematik eigentlich relevant für die medizinische Versorgung und Forschung heute? Und was können Sie als Institution beitragen, um dieses Wissen zu verbreiten und für einen kontinuierlichen Reflexionsprozess zu sorgen?
    Was waren die Antworten?
    Die Antworten sind sehr unterschiedlich ausgefallen. Es waren teilweise sehr selbstkritische Äußerungen dabei, auch mit Blick auf die Geschichte der jeweiligen Institution. An manchen Stellen hätten wir uns auch mehr gewünscht, zum Beispiel eine Bitte um Entschuldigung an zentrale Opfergruppen wie etwa die Zwangssterilisierten, Angehörige von Opfern der „Euthanasie“ oder an Überlebende von erzwungener Forschung.
    Was sehen Sie an positiven Reaktionen?
    Einige Institutionen haben sehr relevante Erklärungen abgegeben. Die Max-Planck-Gesellschaft zum Beispiel hat zugesichert, dafür zu sorgen, dass die Thematik in die Weiterbildungs-Curricula für Postdocs integriert wird. Da geht es um Fragen der Forschungsethik: Wo kommen Präparate eigentlich her? Wie verhalten wir uns mit Blick auf die „dual use“-Problematik bei wissenschaftlichen Erkenntnissen, also die Möglichkeit, Wissen zum Guten oder auch etwa für destruktive Zwecke zu nutzen? Wie lässt sich vermeiden, dass Forschung in „deregulierte“ Räume ausgelagert wird?
    Was meinen Sie damit?
    Das sind Räume, wo eigentlich geltende Regeln ignoriert werden können. Im Nationalsozialismus ist das in extremer Form passiert. Es gab damals durchaus Regeln zur Begrenzung der Forschung an Menschen, aber wenn man sie umgehen wollte, haben Mediziner die Forschung in Konzentrationslagern durchgeführt, in psychiatrischen Kliniken oder in Krankenhäusern der deutsch besetzten Gebiete.
    Und heute?
    Auch nach 1945 gibt es viele Beispiele dafür, dass Forscher ihre Tätigkeit dort durchgeführt haben, wo sich Menschen nicht wehren können, weil sie in Notlagen sind oder keine Stimme haben, weil sie nicht gehört werden, zum Beispiel in Waisenhäusern. Das Gleiche gilt für klinische Studien in Ländern des globalen Südens – die Probanden nehmen dort zum Teil an Studien teil, weil sie sonst keinen Zugang zu medizinischer Versorgung haben. Um etwa überhaupt an ihre Tuberkulose-Medikamente dranzukommen, sind Menschen in solchen Kontexten oft bereit, Risiken einzugehen, die sie sonst nicht akzeptieren würden. Es ist leider dokumentiert, dass so etwas heute in großem Stile stattfindet. Dabei ist den Verantwortlichen klar, dass manche Staaten im globalen Süden nicht in der Lage sind, die eigentlich international geltenden ethischen Regeln zur Forschung durchzusetzen. Ich sage das auch deswegen, weil es bei uns regelmäßig Forderungen gibt, Forschung zu deregulieren, weil sie überreguliert sei. In Wahrheit beobachten wir aber über längere Zeiträume gesehen in mancher Hinsicht eher eine Aufweichung von grundlegenden Schutzregeln für die Versuchspersonen.
    Was folgt nun aus Ihren Ergebnissen?
    Eine unserer Forderungen ist, dass dieses Thema überall in die Curricula für medizinisches Personal integriert wird. Es ist relevant für alle Gesundheitsberufe, und zwar global. Unsere Kommission wurde begleitet von einem studentischen Beirat mit Mitgliedern aus afrikanischen und asiatischen Kontexten. Zusammen mit dieser Gruppe ist gerade jetzt ein Curriculum speziell für afrikanische Ärztinnen und Ärzte gestartet worden. Es geht nicht nur um Europa, die USA oder Israel – die Auseinandersetzung ist genauso wichtig für Länder wie Ruanda, Vietnam oder Peru. Der Missbrauch von Macht oder struktureller Rassismus – das sind Dinge, die wir global in der Medizin sehen.
    https://www.fr.de/


    Saarländische NS-Ärzte - Ihre Verbrechen, ihre Karrieren

    "Land & Leute" am 29. Januar - 12.30 Uhr
    Zangssterilisationen, medizinische Experimente, Morde - all diese Verbrechen wurden von Ärzten im NS-Regime gegangen. Auch im Saarland. Mirco Tomic beleuchtet ihre Karrieren und Verbrechen. Das Feature am Sonntag auf SR 3 Saarlandwelle.
    Sendung: Sonntag 29.01.2023 12.30 Uhr
    Ein Feature von Mirco Tomic
    Sie experimentierten für ihre Forschungszwecke mit Menschenleben, setzten skrupellos die Ideologie des NS-Regimes um. Deutsche Mediziner agierten als willige Erfüllungsgehilfen des „Dritten Reichs“.
    "Land und Leute": Saarländische NS-Ärzte
    "Land und Leute": Saarländische NS-Ärzte"Land und Leute": Saarländische NS-Ärzte
    Audio [SR 3, Mirco Tomic, 29.01.2023, Länge: 26:26 Min.]
    "Land und Leute": Saarländische NS-Ärzte
    Allein 350.000 Menschen wurden damals durch ihre biologisch und juristisch willkürlichen Einordnungen als minderwertig abgestempelt und zwangssterilisiert. Viele verantwortliche Mediziner konnten nach dem Krieg 1945 aber ungehindert ihre Karrieren fortsetzen. Gedeckt von alten Kameraden in der Politik und alliierten Besatzern. Auch im Saargebiet und im Bundesland Saarland. Erst spät wird dem Treiben dieser Männer Rechnung getragen. Die Universität des Saarlandes annullierte im Sommer 2022 die verliehene Ehrenwürde an den höchsten NS-Medizinalbeamten im Saargebiet, Dr. Max Obé.
    Das Feature von Mirko Tomic zeichnet die beruflichen und gesellschaftlichen Wege der Ärzte und Mediziner nach und macht deutlich, welche Beziehungsgeflechte hier am Werke waren und warum sie auch nach dem Ende der NS-Zeit nahezu ohne strafrechtliche Verfolgung ihre jeweiligen Karrieren fortsetzen konnten.
    „Land und Leute“, am 29. Januar 2023, um 12:30 Uhr, auf SR 3 Saarlandwelle. Im Anschluss an die Sendung ist das Feature auch im SR 3 Podcast, der ARD Audiothek und auf YouTube abrufbar.
    https://www.sr.de/


    Medizinversuche in Auschwitz - Clauberg und die Frauen von Block 10

    Der Gynäkologe Carl Clauberg versuchte in Auschwitz hunderte Mädchen und Frauen zu sterilisieren. Viele starben in Folge der menschenverachtenden Experimente.
    06.01.2023
    Zeitzeuginnen erzählen von den schrecklichen Erfahrungen, die sie im Lager machten.
    Auschwitz Dokumentation Medizinversuche in Auschwitz - Clauberg und die Frauen von Block 10
    "Wir wurden mit unserer Nummer aufgerufen, und dann war da Clauberg, der uns etwas in die Vagina spritzte. Und manchmal sagten sie dann: "Es gibt keine Kinder mehr”, so Leny Adelaar, Auschwitz-Überlebende. Vor fast 80 Jahren versuchte der Kieler Gynäkologe Carl Clauberg im Auftrag des SS-Reichsführers Heinrich Himmler, in Block 10 im Vernichtungslager Auschwitz hunderte Mädchen und Frauen zu sterilisieren.
    Auschwitz Dokumentation Medizinversuche in Auschwitz - Clauberg und die Frauen von Block 10
    In Zusammenarbeit mit der Schering-Kahlbaum AG hatte Clauberg zuvor Hormonpräparate und Kontrastmittel entwickelt, die dabei zum Einsatz kamen. Carl Clauberg war damals einer der weltweit führenden Reproduktionsmediziner, ein ehrgeiziger, aufstrebender Arzt, der sich in den Dienst des NS-Regimes stellte, um Karriere zu machen.
    Auschwitz Dokumentation Medizinversuche in Auschwitz - Clauberg und die Frauen von Block 10
    Mit seinen Forschungen schuf er die Grundlagen für die Antibabypille. Seine Arbeiten zur Geburtenregelung und Unfruchtbarkeit sind bis heute Teil des medizinischen Kanons - ohne jedoch den Bezug zu seinen Medizinversuchen in Auschwitz herzustellen.
    Auschwitz Dokumentation Medizinversuche in Auschwitz - Clauberg und die Frauen von Block 10
    Die letzten Überlebenden seiner menschenverachtenden Experimente erzählen, inzwischen in hohem Alter, in dieser Dokumentation von ihren schrecklichen Erfahrungen, von ihrem Leben vor und nach Auschwitz, ihrem Leiden, ihren Verlusten, und wie sie nach den Experimenten weiterleben konnten. Darunter auch jene, die das unwahrscheinliche Glück hatten, doch noch Kinder zu bekommen.
    Sendezeiten:
    DW Deutsch
    DO 26.01.2023 – 23:00 UTC
    FR 27.01.2023 – 05:00 UTC
    FR 27.01.2023 – 10:00 UTC
    SO 29.01.2023 – 13:30 UTC
    SO 29.01.2023 – 18:00 UTC
    Neu-Delhi UTC +5,5 | Bangkok UTC +7 | Hongkong UTC +8
    DW Deutsch+
    DO 26.01.2023 – 23:00 UTC
    FR 27.01.2023 – 05:00 UTC
    SO 29.01.2023 – 13:30 UTC
    SO 29.01.2023 – 18:00 UTC
    Vancouver UTC -8 | New York UTC -5 | Sao Paulo UTC -3  
    https://www.dw.com/de/

    Krankenmorde in der Zeit des Nationalsozialismus

    Die Krankenmorde in der Zeit des Nationalsozialismus umfassen die systematische Ermordung von etwa 216.000 Menschen mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen während der Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland und den besetzten bzw. annektierten Gebieten von 1933 bis 1945.[1]
    https://de.wikipedia.org/wiki/Krankenmorde_in_der_Zeit_des_Nationalsozialismus

    „Von ungefähr 90 000 damals in Deutschland tätigen Ärzten haben etwa 350 Medizinverbrechen begangen. Das bleibt noch eine stattliche Zahl, vor allem, wenn man an das Ausmaß der Verbrechen denkt. Aber es war im Vergleich zur gesamten Ärzteschaft doch nur ein Bruchteil, etwa ein Dreihundertstel. Aber ist das nicht dann wieder beunruhigender: jeder dreihundertste Arzt ein Verbrecher? Das war eine Relation, die man nie zuvor in der deutschen Ärzteschaft hätte finden können. Warum jetzt?
    Doch das trifft nicht den Kern. Dreihundertundfünfzig waren unmittelbare Verbrecher – aber es war ein Apparat da, der sie in die Lage oder in die Chance brachte, sich zu verwandeln.“
    – Alexander Mitscherlich[29]
    https://de.wikipedia.org/wiki/Werner_Heyde#Medizin_und_Verbrechen


    Liste von KZ-Ärzten und anderen Beteiligten an NS-Medizinverbrechen

    Die Liste von KZ-Ärzten und Beteiligten an NS-Medizinverbrechen führt KZ-Ärzte, NS-Ärzte und andere Personen auf, die während der nationalsozialistischen Zeit in Verbrechen im medizinischen Bereich „verwickelt“ waren.
    https://de.wikipedia.org/wiki/


    Liste von NS-Ärzten und Beteiligten an NS-Medizin

    Die Liste NS-Ärzte und Beteiligte an NS-Medizin beinhaltet Ärzte und Personen die während der nationalsozialistischen Zeit im medizinischen Bereich beteiligt waren.
    https://www.bionity.com/


    Opfer, Täter, Mitwisser
    Aktueller Forschungs­stand zu den NS-Kranken­morden in Erlangen

    Hinter vergitterten Fenstern, 2020, Fotograf: Erich Malter (StadtAE ohne Signatur)
    Die Erforschung der nationalsozialistischen Medizinverbrechen gehört seit Jahren zu den in Forschung und Lehre vertretenen Schwerpunkten des Instituts für Geschichte und Ethik der Medizin. Das Thema "Euthanasie"in Erlangen wurden in den Publikationen zur 200-jährigen Geschichte des Universitätsklinikums Erlangen1 und zur 275-jährigen Geschichte der Medizinischen Fakultät der FAU2 in mehreren Beiträgen umfangreich abgehandelt.
    Für die interessierte Öffentlichkeit berichtete eine von den Projektmitarbeiterinnen verfasste Artikelserie in den Erlanger Nachrichten über laufende Forschungsergebnisse zur Geschichte der Heil- und Pflegeanstalt in der NS- und unmittelbaren Nachkriegszeit.
    https://www.ns-euthanasie-erlangen.de/


    NS-Medizin und Öffentlichkeit : Formen der Aufarbeitung nach 1945

    / Stephan Braese, Dominik Gross (Hg.) ; mit Beiträgen von Cornelia Blasberg [and 15 others].
    Publication |  Not Digitized | Library Call Number: RA418.3.G3 N7 2015

    Overview
    Format
    Book
    Published
    Frankfurt : Campus Verlag, [2015]
    ©2015
    Contents
    Die von Alexander Mitscherlich, Fred Mielke und Alice von Piaten-Hallermund vorgenommene Dokumentation des Nürnberger Ärzteprozesses / Jürgen Peter
    Der Nürnberger Ärzteprozess und die NS-Medizin in Spiegel und Zeit / Arnd Schweitzer
    Aachener Mediziner im Dritten Reich unter besonderer Berücksichtigung des "Falls Georg Effkemann" / Carola Döbber, Gereon Schäfer und Dominik Gross
    Die öffentliche Diskussion der NS-Medizinverbrechen in Deutschland seit 1945 : Kollektivschuld, Vergangenheitsbewältigung, Moralismus / Ralf Forsbach
    Zwischen Standesehre und Selbstreflexion : zur zögerlichen Thematisierung von medizinischem Fehlverhalten im Nationalsozialismus durch die Bundesärztekammer, circa 1985-2012 / Volker Roelcke
    Ärzte und Verführte : NS-Mediziner in den frühen Texten Martin Walsers / Matthias N. Lorenz
    Ein Teufel im christlichen Kegelspiel : Der Doktor in Hochhuths Stellvertreter / Aurélia Kalisky
    NS-Mediziner in Peter Weiss' Die Ermittlung und Alexander Kluges Ein Liebesversuch / Hans-Joachim Hahn
    Vom geklonten Frosch zum menschlichen Klon : Laborforschung zwischen Verheissung und Albtraum : Ira Levins Roman The Boys From Brasil und seine Verfilmung / Erik Porath
    Forscher, Heiler, Mörder : NS-Mediziner und ihre Opfer in Marcels Beyers Roman Flughunde / Cornelia Blasberg
    Verschobenes Erzählen : NS-Medizin in Hans-Ulrich Treichels Roman Der Verlorene / Ulrike Vedder
    Inkubation : vom langen Weg der Erfahrung in die Texte oder Die Wiederkehr der Zwillingsforschung bei Ilse Aichinger und Hans-Ulrich Treichel / Christine Ivanović
    Historische Aufarbeitung, literarische Möglichkeiten : ein Nachwort / Liliane Weissberg
    Other Authors/Editors
    Braese, Stephan, editor.
    Gross, Dominik, 1964- editor.
    Blasberg, Cornelia.
    Notes
    International conference proceedings.
    Includes bibliographical references.
    Die von Alexander Mitscherlich, Fred Mielke und Alice von Piaten-Hallermund vorgenommene Dokumentation des Nürnberger Ärzteprozesses / Jürgen Peter -- Der Nürnberger Ärzteprozess und die NS-Medizin in Spiegel und Zeit / Arnd Schweitzer -- Aachener Mediziner im Dritten Reich unter besonderer Berücksichtigung des "Falls Georg Effkemann" / Carola Döbber, Gereon Schäfer und Dominik Gross -- Die öffentliche Diskussion der NS-Medizinverbrechen in Deutschland seit 1945 : Kollektivschuld, Vergangenheitsbewältigung, Moralismus / Ralf Forsbach -- Zwischen Standesehre und Selbstreflexion : zur zögerlichen Thematisierung von medizinischem Fehlverhalten im Nationalsozialismus durch die Bundesärztekammer, circa 1985-2012 / Volker Roelcke -- Ärzte und Verführte : NS-Mediziner in den frühen Texten Martin Walsers / Matthias N. Lorenz -- Ein Teufel im christlichen Kegelspiel : Der Doktor in Hochhuths...
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    Physical Details
    Language
    German
    ISBN
    9783593504889
    359350488X
    Physical Description
    343 pages ; 22 cm
    https://collections.ushmm.org/


    75 Jahre Nürnberger Ärzteprozess
    Wo steht die Aufarbeitung der NS-Zeit aktuell?

    Gesundheitspolitik Autor: Isabel Aulehla

    14.11.2022
    Die echte Aufarbeitung der NS-Medizinverbrechen begann erst Jahrzehnte nach den Prozessen, ab den 1980er-Jahren.
    © WESTOCK ‒ stock.adobe.com
    Während der NS-Zeit begingen Ärzte Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Sie führten etwa grausame Medizinversuche in KZ durch oder unterstützten die Tötung von Menschen mit Behinderung. 1946 begann der Nürnberger Ärzteprozess gegen 23 Personen, 1947 folgten die Urteile. Welche Wirkung hat der Prozess bis heute? Der Medizin­historiker und Ethiker Prof. Dr. Andreas Frewer gibt Antwort.
    Wie waren in der Ärzteschaft die Reaktionen auf den Nürnberger Ärzteprozess? War er ein Startpunkt für die umfassende Aufarbeitung der NS-Medizinverbrechen?
    Prof. Frewer: Die zweite Frage möchte man allzu gerne mit einem vorbehaltlosen „Ja“ beantworten, leider war die historische Realität ganz anders. Die Ärzteschaft hat eine Gruppe von beobachtenden Personen nach Nürnberg zur Dokumentation gesandt. Deren Berichte und Publikationen – „Das Diktat der Menschenverachtung“, „Wissenschaft ohne Menschlichkeit“ und „Die Tötung der Geisteskranken“ – sind aber in ihrer grundlegenden Bedeutung zunächst leider wenig anerkannt worden. Es gab sogar Gerichtsverfahren wegen Verleumdung gegen in Nürnberg aktive Aufklärer. Die Kontinuitäten aus der NS-Zeit waren massiv, in diesen Reihen empfand man die frühe Aufarbeitung wohl als „Nestbeschmutzung“.
    Sieben Angeklagte des Ärzteprozesses wurden zum Tode verurteilt, sieben aber auch freigesprochen. Die neun zu teils langen Haftstrafen verurteilten Täter:innen waren oft nach wenigen Jahren wieder frei, der „Kalte Krieg“ zwischen den Blöcken hatte dabei eine besondere Wirkung. Die Legende, dass sich in der gesamten Ärzteschaft nur etwa 350 Personen bei Verbrechen schuldig gemacht haben, wurde sogar bis in die 1980er Jahre immer wieder ­angeführt.
    Der Startpunkt – besser: die Phase der sukzessiven Entwicklung – einer umfassenderen Aufarbeitung der NS-Medizinverbrechen begann eigentlich erst Jahrzehnte später; der Berliner Gesundheitstag 1980 hatte hier eine besondere Signalwirkung. Seitdem ist immer stärker geforscht und aufgedeckt, erinnert und reflektiert worden. Vorher gab es häufig Verdrängung oder Verharmlosung der begangenen „Crimes against humanity“ und der hohen Mitgliedschaftszahlen in den verbrecherischen NS-Organisationen wie der SS.
    Wie ist der Stand der Aufarbeitung heute?
    Die NS-Zeit gehört in Deutschland zu den am besten und intensivsten bearbeiteten Phasen der Medizingeschichte. Tausende Bücher, Forschungsarbeiten, Dissertationen, Ausstellungskataloge und andere Fachpublikationen haben die Gebiete von Zwangsarbeit, Humanversuchen, „Euthanasie“, Zwangssterilisation oder auch das Unrecht gegen jüdische Kolleg:innen bei der Arisierung und Aberkennung der Doktorwürde u.v.m. aufgedeckt und beim Namen genannt. Mancherorts ist die Aufarbeitung leider etwas langsamer, etwa als Entschädigungsfragen im Kontext der Fremd- und Zwangsarbeit im Raum standen. Oder wenn sich Universitäten und Städte eingestehen mussten, dass die verübten Taten immer noch lebende Personen, Ehrenmitglieder von Fachorganisationen oder Ärztekammern, bzw. den Erhalt von Gebäuden betreffen.
    Mittlerweile hat aber eine große Anzahl von medizinischen Fachgesellschaften die Zeit sehr genau aufgearbeitet, vergeben mehrere Institutionen wie etwa die Bundes­ärztekammer Preise zur Hervorhebung des wissenschaftlichen und medizinhistorischen Engagements. Die Fragen der Gedenk- und Erinnerungskultur nach dem Sterben der historischen Zeitzeug:innen sind aber für die Zukunft eine große Herausforderung. Viele Formen von Diskriminierung, Rassismus und zunehmender Antisemitismus oder auch Aggression gegen Flüchtlinge und Minderheiten zeigen zudem, dass die Lektionen der Geschichte leider keineswegs von allen gelernt wurden. Hier sind kontinuierliche Anstrengungen und nachhaltige Aufklärung notwendig.
    Welche Lehren wurden aus dem Ärzteprozess gezogen?
    Der Ärzteprozess mit dem „Nuremberg Code of Medical Ethics“ ist für manche Historiker:innen die „Geburtsstunde“ der Medizin- und Bioethik. Auch wenn es seit dem hippokratischen Eid in der Antike ethische Überlegungen zu gutem ärztlichem Handeln und auch andere Meilensteine gibt, sind doch die in der NS-Zeit verübten Verbrechen gegen die Menschlichkeit eine besondere Zäsur. Der Nürnberger Kodex hat sehr auf die Entwicklung der Forschungsethik und die „Declaration of Helsinki“ gewirkt, parallel wurde auch das „Genfer Gelöbnis“ des Weltärztebundes entwickelt und immer wieder an die neuen Herausforderungen angepasst. Das Gelöbnis ist Präambel der (Muster-)Berufsordnung für die deutsche Ärzteschaft – insofern sind die Auswirkungen der internationalen Tribunale nach Ende des Zweiten Weltkriegs kaum zu überschätzen.
    Gibt es Situationen im Praxisalltag niedergelassener Mediziner, in denen Folgen des Nürnberger Ärzteprozesses noch heute spürbar sind?
    In jeder ärztlichen Handlung ist die Zustimmung nach Aufklärung („informed consent“) die zentrale Voraussetzung für die Legitimität des Vorgehens. Mit der Verabschiedung des Nürnberger Kodex und den Lehren für Forschung wie auch Praxis sind die Ereignisse im Alltag niedergelassener Ärzt:innen täglich relevant. Indirekte Konsequenzen für eine Profession, die sich den Fragen von Medizin und Gewissen kritisch stellt, sind sicher ebenfalls vielfältig vorhanden, aber schwer messbar bzw. kaum quantifizierbar.
    Teilweise wird kritisiert, die Aufklärung vor Studien werde trotz Nürnberger Kodex nicht gut umgesetzt. Sie gelte einigen Medizinern mehr als bürokratische Pflicht denn als ethische Selbstverständlichkeit. Zudem würden manche Patienten in dem Glauben belassen, es gehe bei einer Studie primär um ihre Gesundheit. Sehen Sie Optimierungsbedarf bei Aufklärung und Einwilligung?
    Die Ärzteschaft ist eine sehr engagierte und beschäftigte Profession. Da bleibt in der Praxis wenig Zeit, jede Form der bürokratischen Arbeit ist daher nicht leicht und unbeliebt. Ich denke aber, dass die große Mehrheit schon weiß, dass diese Sorgfalt bei Studien eine sehr wichtige Voraussetzung für „Good Clinical Practice“ ist. Ethikkommissionen unterstützen und beraten die Forschungsprojekte, um die ethische Qualitätssicherung für neue Medikamente und Medizinprodukte zu gewährleisten. Patient:innen unter dem Vorwand, es ginge primär um deren eigene Gesundheit, in wissenschaftliche Studien einzuschleusen, die an erster Stelle oder eigentlich nur der Forschung dienen, ist ethisch hochbedenklich. Sicherlich gibt es im Einzelfall Grauzonen und das Problem, dass Kranke teils vergessen, wie genau sie eigentlich über das Vorgehen aufgeklärt worden sind. Viele machen sicher auch gerne und engagiert mit, ganz ohne Eigennutz, da sie dem ärztlichen Team vertrauen oder ganz altruistisch dem Fortschritt der Wissenschaft helfen möchten. Selbstverständlich muss dies immer sehr genau auf die Ziele und mögliche Interessenkonflikte wie auch Risiken oder Nebenwirkungen evaluiert werden.
    Aus aktuellem Anlass: Derzeit werden Kriegsverbrechen in der Ukraine verübt. Trifft Ärzte eine besondere ethische Pflicht, dagegen einzutreten?
    Der Angriffskrieg gegen die Ukraine und die Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung sind aus ethischer Sicht natürlich sehr zu kritisieren. Es ist schlimm, dass die Menschen in der Ukraine und wir alle diese schrecklichen Ereignisse mit allen Folgen im 21. Jahrhundert erleben müssen. Bei aller berechtigten moralischen Verurteilung sei jedoch darauf hingewiesen, dass ein Vergleich schwierig ist; diktatorische Rahmenbedingungen sind fatal, Ereignisse wie die „Euthanasie“, die grausamen Humanexperimente oder insbesondere der Holocaust der Nazis sind aber noch auf einer anderen Ebene einzuordnen. Ad hoc hat die Ärzteschaft heute die gleiche Verantwortung wie alle anderen Berufsgruppen in unserer Gesellschaft. Wegen der besonderen Kenntnis der Probleme und Folgen, etwa auch von Folter oder Kriegs­traumata, sind Ärzt:innen sicherlich in der Lage, die dramatischen Ereignisse in ihrer Langzeitwirkung noch besser abzuschätzen.
    Wie im Fall der „Ärzt:innen in sozialer Verantwortung“, der „International Physicians for the Prevention of Nuclear War“ (IPPNW) lehrt die Geschichte, dass Politik in gewisser Weise „Medizin im Großen“ darstellt, dass also mithilfe ärztlicher Expertise die Gesellschaft sensibilisiert und aufgerüttelt werden kann für die historischen wie auch die aktuellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
    Da die Ärzteschaft zu einer besonders begüterten wie auch engagierten Bevölkerungsgruppe gehört, könnte man den Einsatz für die Menschen in der Ukraine und die Flüchtlinge hier vor Ort sehr gut nachvollziehen. Da gibt es viele positive Beispiele, die von ganz besonderer sozialer Verantwortung zeugen und Vorbild für andere Berufsgruppen sein können. Eine noch bessere Integration verfolgter Personen und ärztlicher Kolleg:innen aus der Ukraine, Einrichtungen zur medizinischen Versorgung von Flüchtlingen oder Zentren für Folteropfer wären zusätzliche Möglichkeiten besonderen professionellen Engagements. Selbstverständlich helfen auch Spenden und persönlicher Einsatz für die Menschen vor Ort.
    Medical-Tribune-Interview
    https://www.medical-tribune.de/


    75 Jahre Nürnberger Ärzteprozess: Brutale Experimente und Morde

    09.12.2021, 11:26 Uhr, Von Tina Wenzel
    Heute vor 75 Jahren begann der Nürnberger Ärzteprozess. 23 Ärzte und hohe SS-Funktionäre waren angeklagt wegen brutalen Experimenten und der Ermordung Hunderttausender Menschen mit Behinderung. Die meisten Täter standen aber nie vor Gericht.

    Dicht nebeneinander saßen die 23 Ärzte und Gesundheitsbeamte im Saal 600 auf der Anklagebank. Die Verbrechen, die während des Nürnberger Ärzteprozesses ans Licht kamen, sind kaum zu ertragen. Prozessbeobachter von damals schilderten, dass sie angesichts der brutalen Taten schockiert waren. Gleichzeitig sahen sie kein Anzeichen von Reue auf der Anklagebank, nur sture Gesichter.
    Brutale und tödliche Experimente in der NS-Zeit
    Unter den Nationalsozialisten fanden grausame Versuche an Menschen statt. Ärzte suchten willkürlich ihre Opfer unter den Insassen der Konzentrationslager aus, infizierten sie mit Fleckfieber, Malaria und Typhus. Andere mussten für Experimente mit Salzwasser, Unterdruck und Unterkühlung herhalten – Tausende starben.
    Menschen mit Behinderung gezielt umgebracht
    Gezielt töteten Ärzte zudem geistig und körperlich behinderte Menschen in den Heil- und Pflegeanstalten. Die Menschen mit Behinderung hatten keinen Platz in der NS-Ideologie – galten als "lebensunwert". Bis zu 300.000 Personen sollen dort ums Leben gekommen sein. Die meisten sind auf den sogenannten Hungerstationen gestorben. Bilder aus den Anstalten zeigen bis auf die Knochen abgemagerte Menschen.
    Nürnberger Kodex geht aus Ärzteprozess hervor
    Für all das standen 23 hochrangige Ärzte und Beamte vor Gericht – die Elite, erklärt Medizinhistorikerin Maike Rotzoll von der Uni Heidelberg. Sieben der Angeklagten wurden zum Tode verurteilt, andere zu Haftstrafen. Einige kamen aus Mangel an Beweisen frei. Nicht nur die Urteile waren zentral im Prozess, sondern auch dass der sogenannte Nürnberger Kodex aufgestellt wurde. Der Kodex besagt: Ohne eine freiwillige Zustimmung darf kein Mensch für medizinische Experimente herhalten. "Der Nürnberger Kodex ist ein absolut wichtiges ethisches Manifest und auch der Prozess hat eine sehr große Bedeutung. Trotzdem ist in der Nachkriegszeit nicht viel passiert", so Maike Rotzoll.
    Wegschauen – keine Reue
    Die weitere Aufklärung der Verbrechen stockte. Der Grund: Es entstand der Mythos, dass nur einige wenige fanatische Nazi-Ärzte Verbrecher waren, so die Medizinhistorikerin. "Sie wirkten als Einzeltäter. Das hat es der Ärzteschaft hinterher leichtgemacht, den Eindruck zu erwecken, dass der große Teil der Ärzteschaft sauber war", sagt Rotzoll. Der Großteil der Täter verdrängte ihre Schuld und machte weiter Karriere in der Nachkriegszeit.
    Der lange Weg zum Gedenken an die Opfer
    Eine Aufarbeitung der Verbrechen fing erst Jahrzehnte später langsam an, nachdem die Täter nicht mehr im Dienst waren. Doch noch immer sind die meisten der Opfer, deren Namen und Schicksale, nicht bekannt, kritisiert Harald Döbrich vom Nürnberger Behindertenrat. Auch nicht in Nürnberg. Über den Behindertenrat hat Döbrich einen Antrag an die Stadt gestellt, die Akten zu sortieren und aufzuarbeiten sowie ein Opferbuch oder einen Gedenkort zu errichten, damit die Opfer nicht für immer in Vergessenheit geraten.
    In der Nachbarstadt Erlangen ist bereits in der ehemaligen Heil- und Pflegeanstalt eine Gedenkstätte geplant. Fast wäre das gesamte Gebäude abgerissen worden. Nun soll zumindest ein Teil der ehemaligen Anstalt erhalten bleiben und an die Verbrechen, die dort begangen wurden, erinnern.
    https://www.br.de/


    Nürnberger Ärzteprozess

    Der Nürnberger Ärzteprozess fand vom 9. Dezember 1946 bis zum 20. August 1947 als erster der zwölf Nürnberger Nachfolgeprozesse gegen Verantwortliche des Deutschen Reichs zur Zeit des Nationalsozialismus im Nürnberger Justizpalast vor einem amerikanischen Militärgericht (Military Tribunal I) statt und umfasste 139 Verhandlungstage.[1] Offiziell wurde der Fall als Vereinigte Staaten vs. Karl Brandt et al. bezeichnet.
    Angeklagt waren 20 KZ-Ärzte sowie ein Jurist und zwei Verwaltungsfachleute als Organisatoren von Medizinverbrechen. 14 der Angeklagten waren bereits im Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher als verantwortlich benannt worden. Einige Täter waren verstorben, hatten Suizid begangen oder waren bereits in den Dachauer Prozessen verurteilt worden. Der Verbleib mancher Täter war unbekannt und Beweismaterial noch nicht verfügbar. Die endgültige Auswahl der Angeklagten orientierte sich deshalb an dem Ziel, führende Vertreter der „staatlichen medizinischen Dienste“ des NS-Staates anzuklagen, um das Wirken des verbrecherischen Systems und nicht nur verbrecherischer Einzelpersonen zu demonstrieren.[2]
    Beispielhaft für die Medizinverbrechen des Nationalsozialismus wurden in dem Prozess unfreiwillige Menschenversuche, die Tötung von KZ-Häftlingen für die Anlage einer Skelettsammlung (August Hirt) und die Krankenmorde der Aktion T4 behandelt. Nicht alle als verbrecherisch eingestuften medizinischen Versuche und Praktiken des Nationalsozialismus fanden allerdings Raum beim Prozess. Von den 23 Angeklagten wurden am 20. August 1947 sieben zum Tode verurteilt, fünf zu lebenslangen Haftstrafen und vier zu Haftstrafen zwischen 10 und 20 Jahren. Sieben Angeklagte wurden freigesprochen.[1]
    https://de.wikipedia.org/


    Historiker mahnt vertiefte Aufarbeitung von NS-Medizinverbrechen an

    Montag, 31.10.2016
    Berlin – Die Aufarbeitung der Medizinverbrechen zu Zeiten des Nationalsozialismus ist nach Ansicht von Historiker Dominik Groß noch lange nicht abgeschlossen. „Mit jeder Ant­wort stellen sich neue Fragen“, sagte Groß der Welt am Sonntag. Mit mehr als 45 Pro­zent hätte die Ärzteschaft die höchste NSDAP-Mitgliedsrate unter allen akade­mischen Berufsgruppen gehabt, betonte der Experte, der seit 2005 Direktor des Aachener Insti­tuts für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin ist.
    Viele NS-belastete Medizinprofessoren hätten in der Bundesrepublik ihre Unikarrieren nach dem Zweiten Weltkrieg fortgesetzt, erläuterte Groß. Deren Schüler wiederum fühl­ten sich seiner Darstellung zufolge ihren akademischen Lehrern verpflichtet und hatten wenig Interesse an einer Aufarbeitung. „Erst jetzt, in der dritten, vierten Generation, ist eine weitreichende Distanzierung festzustellen.“
    Groß beschäftigt sich derzeit vor allem mit der Rolle der Leibärzte von prominenten NS-Politikern. Diese hätten in ihren Disziplinen oft eine rasante Karriere meist zulasten von verdrängten jüdischen Medizinern hingelegt, obwohl viele von ihnen „keine kundigen Wissenschaftler“ gewesen seien.
    aerzteblatt.de

    Der Historiker widersprach in diesem Zusammenhang auch Behauptungen, wonach aus den Menschenversuchen der NS-Ärzte wesentliche medizinische Erkenntnisse gewonnen worden seien. „Die meisten Versuchsdesigns hielten wissenschaftlichen Kriterien nicht stand, ganz abgesehen von der moralischen Verwerflichkeit.“
    Stattdessen habe Deutschland durch Flucht, Deportation und Ermordung von „nicht-arischen Medizinern“ bis 1945 viele hervorragende Fachleute verloren. „Letztlich war die deutsche Medizin nach Kriegsende auf einem niedrigeren fachlichen Stand als zuvor.“
    Der Deutsche Ärztetag hatte sich bereits 2012 intensiv mit der Aufarbeitung der Ge­schichte befasst. Die Delegierten hatten in Form einer „Nürnberger Erklärung“ ein­stim­mig zu den Menschenrechtsverletzungen und Untaten der Medizin zu Zeiten des Natio­nal­sozialismus Stellung genommen. Die Erklärung enthält den Hinweis, dass medizi­ni­sche Fachgesellschaften ebenso wie Vertreter der universitären Medizin und renom­mierte biomedizinische Forschungs­einrichtungen beteiligt waren.
    „Wir bekunden unser tiefstes Bedauern darüber, dass Ärzte sich entgegen ihrem Heilauftrag durch vielfache Menschenrechtsverletzungen schuldig gemacht haben, gedenken der noch lebenden und der bereits verstorbenen Opfer sowie ihrer Nachkommen und bitten sie um Verzeihung“, heißt es.
    Der Deutsche Ärztetag verpflichte sich darauf hinzuwirken, dass die weitere historische Forschung und Aufarbeitung finanziell wie institutionell von den Gremien der Ärzteschaft gefördert werde, auch in Form eines unbeschränkten Zugangs zu den Archiven.
    © kna/aerzteblatt.de
    https://www.aerzteblatt.de/


    Archiv
    Vor 50 Jahren
    DDR-Todesurteil gegen KZ-Arzt

    Es war auch der Kampf der Systeme, der die DDR dazu antrieb, den KZ-Arzt Horst Fischer vor Gericht zu stellen. Sie wollte im Prozess beweisen, dass sie im Kampf gegen den Faschismus konsequenter vorging als der Westen. Am 25. März 1966, vor 50 Jahren, wurde das Todesurteil verkündet.
    Von Bernd Ulrich | 25.03.2016
    - „Angeklagter Fischer, damit sind wir am Ende der Hauptverhandlung. Ich gebe Ihnen das letzte Wort. Was haben Sie dem Gericht noch zu sagen?“
    - „Ich habe nichts verschwiegen und bin mir der Schwere der Verbrechen voll bewusst.“
    Wir schreiben den 25. März 1966: Vor dem Obersten Gerichtshof der DDR steht seit dem 10. März des Jahres Dr. med Horst Paul Sylvester Fischer, so sein voller Name, Jahrgang 1912. Er ist angeklagt wegen massiver „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“, tausendfach begangen an der Rampe von Auschwitz-Birkenau. Über 70.000 Menschen – Frauen, Männer, Kinder, Greise –, hat Fischer für die Gaskammern selektiert.
    Dr. Antoni Makowski, einst Häftlingsarzt, berichtete, wie Fischer reagierte, nachdem bei einem Luftangriff auch Häftlinge verwundet worden waren:
    „Am Tag nach dem Angriff kam Fischer ins überfüllte Revier, erkundigte sich nach dem Zustand der Verwundeten und forderte von mir eine Liste derer, die dringend geröntgt werden müssten. Es waren zehn oder zwölf Mann. Drei Tage später kam der SS-Sanitäter Neubert mit der Liste dieser Leute und holte sie zum Röntgen ab. Die Röntgenstelle war die Gaskammer von Birkenau.“
    Präzise Darstellung des Lageralltags
    Fischer war voll geständig, wie er mit weicher Stimme ein ums andere Mal versicherte. Und seine Schilderungen des Lageralltags, inklusive der von ihm überwachten Mordaktionen in der Gaskammer, waren äußerst präzise:
    „Ich habe gesehen, dass die Leichen übereinander getürmt lagen, die Füße lagen jeweils an der Außenseite und die Köpfe in der Mitte des Raumes. Man hörte zu Anfang einzelne Schreie und dann später ein einziges, tiefes röchelndes Atmen.“
    Das Todesurteil war Fischer gewiss. Da half das Plädoyer seiner Anwälte für eine lebenslange Freiheitsstrafe wenig. Und auch, dass er nur einer von vielen jungen Akademikern war, die ihre Karriere und ihre Zukunft nach 1933 ganz mit dem Verbrecherregime verquickt hatten, konnte ihn nicht retten. Im Falle Horst Fischer hieß das, dass er nach seiner auf eigenen Wunsch erfolgten Versetzung nach Auschwitz im November 1942 binnen weniger Monate zu einem der ranghöchsten Mord-Ärzte der SS mutierte.
    Am 25. März 1966 verkündete der Vorsitzende Richter, Dr. Heinrich Töplitz, denn auch „im Namen des Volkes“:
    „Der Angeklagte wird wegen fortgesetzt begangenen Verbrechens gegen die Menschlichkeit zum Tode verurteilt.“
    Das Urteil war freilich bereits zuvor gefällt und festgelegt worden, letztlich von der SED-Führung unter Walter Ulbricht, umgesetzt und gesteuert durch die Staatssicherheit. Diese Einflussnahme umfasste überdies den genauen Ablauf der Verhandlungstage, bis hin zu der Entscheidung, Fischers unheilvolles Wirken im mit der IG Farben betriebenen KZ Buna/Monowitz in den Mittelpunkt zu stellen. Denn in Gestalt der IG-Farben-Manager kam damit zugleich der westdeutsche Kapitalismus auf die Anklagebank und seine in der DDR-Optik eindeutige Verantwortung für den Aufstieg des, wie es hieß, Faschismus – ein im Systemwettkampf beider deutscher Staaten nicht zu unterschätzendes Kriterium.
    Parallel zu den Frankfurter Auschwitz-Prozessen
    Nach und parallel zu den Frankfurter Auschwitz-Prozessen sollte der Schauprozess gegen Fischer die NS-Verfolgungskonsequenz der DDR unter Beweis stellen. Aber Fischer hatte bereits seit Kriegsende in der Ostzone, dann in der DDR, als Arzt gelebt. Aufgefallen war er der Stasi eher durch Westkontakte, denn durch seine NS-Vergangenheit – die war in der DDR eigentlich schon ad acta gelegt. Der Schriftsteller und Drehbuchautor Jurek Becker hat es 1994, drei Jahre vor seinem Tod, ironisch auf den Punkt gebracht:
    „Die DDR hat von ihrer ersten Stunde an mit einer Lüge gelebt. Natürlich wurde über die Verbrechen der Nazis geredet, außerordentlich viel sogar, aber das waren die Verbrechen der anderen. Es waren stets die Untaten dieser schrecklichen Aliens, die wir, die Antifaschisten, mit etwas Unterstützung durch die Rote Armee, besiegt hatten. Von den zehntausend Antifaschisten, die es in Nazideutschland gegeben haben mag, lebten allein acht Millionen in der DDR.“
    Am 8. Juli 1966 erfolgte Fischers Hinrichtung in der Justizvollzugsanstalt Leipzig. Kaum jemand wird diesem Mörder mit der sanften Stimme eine Träne nachgeweint haben. Aber die Art und Weise des Prozesses gegen ihn war zugleich auch Teil einer verhängnisvollen Gesinnungsjustiz, wie sie in der DDR praktiziert wurde.
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    Verbrechen durch NS-Ärzte
    Morden im Namen der Wissenschaft

    In unvorstellbar grausamen Experimenten töteten und quälten Ärzte im "Dritten Reich" unter dem Deckmantel der Forschung. Medizinische Institute leugneten ihre dunkle Vergangenheit - über viele Jahrzehnte.
    Von Yvonne Schymura
    09.03.2016, 10.22 Uhr
    Im Keller des Straßburger Instituts für Anatomie stehen große gekachelte Becken. Mit ihren Abdeckungen wirken sie wie riesige Gefriertruhen. Doch werden darin Leichen präpariert - heute wie vor 70 Jahren. Allerdings mit einem entscheidenden Unterschied.
    Ab Oktober 1941 leitete der Anatom und Medizinprofessor August Hirt das Anatomische Institut der "Reichsuniversität Straßburg". Anders als heutige Mediziner wartete Hirt jedoch nicht auf das Eintreffen der Körper etwa durch Krankheit oder Unfälle Verstorbener - er gab die Toten direkt in Auftrag: Im nahe gelegenen KZ Natzweiler ließ Hirt jüdische Männer und Frauen vergasen, um an ihre Knochen zu kommen.
    Seit Hirt 1944 aus dem befreiten Straßburg floh und die Überreste der 86 Ermordeten aus dem Präparierbecken geborgen und bestattet wurden, kursieren Gerüchte um das Institut. In den Vitrinen und Schränken der medizinischen Sammlung sollen noch immer Proben jüdischer Häftlinge stehen. Zwischen den Gläsern mit Gliedmaßen, Schädeln und fehlgebildeten Föten will ein früheres Institutsmitglied sie gesehen haben, vor 40 Jahren. Der französische Medizinjournalist und Arzt Michel Cymes ging den Gerüchten nach.
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    Mediziner im Holocaust: Experimente im KZ
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    Foto: USHMM / NARA
    "Hippokrates in der Hölle" heißt sein Buch, das im März 2016 auf Deutsch erscheint. Cymes, der zwei Großväter in Auschwitz verloren hat, möchte begreifen, warum Menschen für Experimente buchstäblich über Leichen gingen. Waren die Täter vom Ehrgeiz zerfressen? Geisteskrank? Oder einfach dumme Befehlsempfänger? Cymes näherte sich dem Phänomen über die Lebenswege von acht NS-Ärzten. Er gibt ihre Verbrechen in allen grausamen Details wieder, in Auszügen aus Forschungsberichten, Prozessakten und Zeugenaussagen.
    "Der Arzt hatte kein Mitleid mit uns"
    Da war etwa Wilhelm Beiglböck, der einen ehrenvollen Auftrag zu erfüllen glaubte. Er wollte die Überlebenschancen deutscher Flieger verbessern, die nach einem Abschuss im Meer trieben. Die meisten von ihnen verdursteten, ehe man sie fand. Für seine "Meerwasserexperimente" holte Beiglböck vierzig "Zigeuner" von Buchenwald nach Dachau. In mehreren Versuchsreihen zwang er sie, Meerwasser zu trinken, pur, geschmacklich verfälscht oder entsalzt.
    Ein Luftwaffenarzt informierte die unfreiwilligen Versuchspersonen: "Wisst ihr überhaupt, was Durst ist? Ihr werdet wahnsinnig werden, ihr werdet denken, dass ihr in der Wüste seid, und werdet versuchen, den Sand von der Erde abzulecken." Die Ergebnisse dieser Experimente waren absehbar. Meerwasser entzieht dem Organismus Flüssigkeit. Nieren, Darm und Leber versagen angesichts der darin erhaltenen Salzmengen. Der Körper trocknet aus.
    Innerhalb weniger Tage krümmten sich die Opfer vor Krämpfen. Sie flehten um Wasser. Höllenreiner, einer der Versuchsteilnehmer, sagte beim Nürnberger Ärzteprozess aus: "Wir waren verrückt vor Durst und Hunger, aber der Arzt hatte kein Mitleid mit uns, er war eiskalt." Beiglböck hingegen behauptete vor Gericht, die Probanden hätten sich freiwillig gemeldet. Außerdem habe er auf Befehl gehandelt. Das Gericht verurteilte ihn zu 15 Jahren Haft. Seiner Karriere tat das Urteil keinen Abbruch: Nach der vorzeitigen Entlassung 1951 arbeitete er wieder als Arzt und leitete die Abteilung für Innere Medizin im Krankenhaus von Buxtehude.
    Morden im Akkord 
    Andere Täter bemühten sich nicht einmal um einen solchen Deckmantel der Wissenschaftlichkeit. Im österreichischen KZ Mauthausen herrschte Lagerarzt Aribert Heim über Leben und Tod. Wo Krankheiten und Epidemien grassierten, wollte er für Ordnung sorgen. Das hieß für ihn, den Tod der Häftlinge zu beschleunigen. Innerhalb weniger Wochen erhielt Heim den Beinamen "Dr. Tod". Geschwindigkeit wurde ihm zur fixen Idee: Wenn er mit Benzin- oder Giftinjektionen ins Herz tötete, hielt er die Stoppuhr in der Hand.
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    Für seine sadistischen Anwandlungen ersann er auch eine Forschungsreihe: Wie lange überlebt ein Mensch ohne Leber, ohne Nieren, ohne Herz? Der "Schlächter von Mauthausen" holte sich schwache und kranke Häftlinge und entfernte ohne Betäubung lebenswichtige Organe. Auf seinem Operationstisch starben von Oktober bis November 1941 mindestens 240 Menschen. Seine Häftlingsassistenten bezeugten später die grausamen Eingriffe - aber "Dr. Tod" entkam nach dem Krieg ins Ausland.
    Nicht böse - sondern brutal
    Im Frauen-KZ Ravensbrück verabreichte Lagerärztin Herta Oberheuser Kranken und Missliebigen tödliche Injektionen. Vor Gericht erklärte sie, sie hätte den Todgeweihten nur das Ende erleichtern wollen. Ihr ehemaliger Vorgesetzter, Karl Gebhardt, für den sie selektiert, anästhesiert und gequält hatte, bekräftigte: Oberheuser habe sich stets edelmütig und mit viel Güte um die Kranken gekümmert.
    Krank wurden diese allerdings nur, weil man ihnen die Beine zertrümmert und die Wunden mit Staphylokokken und Streptokokken infiziert hatte. Für Oberheuser ein großer Karriereschritt. Nirgendwo sonst konnte man im Deutschen Reich als Frau in der Chirurgie arbeiten. Für ihre Opfer waren die Eingriffe eine unendliche Tortur. Morphium gab es nicht, nur Schmerzen. Kaum waren die Wunden vernarbt, operierte man sie wieder, ein zweites, drittes, sechstes Mal. Viele starben an Tetanus, Gasbrand, Sepsis und Blutverlust.
    Hertha Oberheuser sei "nicht böse" gewesen, sagte eine der Überlebenden im Nürnberger Ärzteprozess aus, sondern brutal - und begierig, es ihren monströsen Vorgesetzten gleichzutun. Später arbeitete Oberheuser als Kinderärztin.
    Kein Schuldbewusstsein
    Vor Gericht beteuerten NS-Ärzte immer wieder ihre Unschuld, schoben die Verantwortung für ihre Verbrechen dem Regime zu. Uneigennützig sei ihre Forschung gewesen, nur dem Fortschritt verpflichtet.
    Und in Straßburg? Da bestritt man bis zuletzt, Proben von Körperteilen und Organen zu besitzen, die August Hirt in den Vierzigerjahren für sein "Museum der verschwundenen jüdischen Rasse" angefertigt hatte. Doch Cymes hat einen Zeugen: Dr. Uzi Bonstein kam Ende der Sechzigerjahre ans Straßburger Institut für Anatomie. Ihm hatte man einen Schrank gezeigt, darin Gläser mit der Aufschrift "Jude". Bonstein und Cymes hatten keinen Zweifel, wann und von wem diese Etiketten beschriftet worden waren.
    Michel Cymes
    Hippokrates in der Hölle: Die Verbrechen der KZ-Ärzte
    Verlag: Theiss, Konrad
    Seitenzahl: 208
    Für 22,00 € kaufen
    "Zu behaupten, Überreste jüdischer Opfer seien an der Universität oder im Institut erhalten geblieben oder könnten dort erhalten geblieben sein, wie dies Michel Cymes tut, ist schlichtweg falsch. Es ist seit 1945 falsch", sagte Universitätspräsident Alain Beretz 2015 kurz nach Erscheinen der französischen Originalfassung von "Hippokrates in der Hölle" auf einer Pressekonferenz. Sechs Monate später, am 9. Juli 2015, entdeckte der Arzt und Historiker Raphaël Toledano im Institut für Rechtsmedizin in Straßburg schließlich eben jene Glasbehälter, die es nie gab.
    Sie enthielten Hautfragmente und den Magen- und Darminhalt eines Menschen. Die Etiketten ließen keinerlei Zweifel, worum es sich handelte. Es waren die Überreste von Menachem Taffel, einem der 86 Juden, die Hirt für sein Skelettmuseum töten ließ. Sie wurden im Rahmen einer Trauerfeier auf dem Friedhof von Cronenbourg beigesetzt.
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    Menschenexperimente im Frauen-KZ Ravensbrück
    Vom Mut der Kaninchen

    Polnische Frauen schmuggelten Beweise aus dem KZ Ravensbrück, die grausame medizinische Experimente belegen. Jahrzehntelang lag ein Teil dieser Dokumente in einem Wald verscharrt. Nun sind sie auf Deutsch zu lesen.
    Von Katja Iken
    23.06.2015, 11.40 Uhr
    In einem ihrer schlimmsten Träume verwandelt sich Wanda Poltawska in eine Fliege. Ein kleines, wehrloses Insekt, deren rechtes Bein sich in einem Spinnennetz verheddert hat. Im Netz hockt eine fette Spinne mit haarigen Beinen und einem menschlichen Kopf. Das Gesicht nähert sich, wird größer und größer, wie in einem Film füllt es bald die ganze Leinwand aus. Es ist das Gesicht ihres Peinigers, des KZ-Arztes Fritz Fischer.
    Wieder und wieder quälte der Chirurg Wanda und ihre Leidensgenossinnen auf grausamste Weise: Den zumeist jungen Frauen wurden die Beine aufgeschnitten und mit Eiter erregenden Bazillen infiziert. Manchen wurden Holz- und Glassplitter in die offenen Wunden gelegt, bei anderen wurde an Knochen, Muskeln und Nerven experimentiert. "Króliki", polnisch für "Kaninchen": So nannten sich die Frauen selbst. Weil sie von den Nazi-Ärzten wie Versuchskaninchen malträtiert wurden.
    Die "Króliki" litten unvorstellbare Schmerzen. Wer nicht sofort starb, wurde zum Invaliden an Leib und Seele. Was die Opfer pseudomedizinischer Experimente am Leben hielt, war allein die Hoffnung. Die Hoffnung, dass die ungeheuren Verbrechen, die sich hinter den vier Meter hohen Mauern des KZ Ravensbrück abspielten, ans Tageslicht kommen - und die Täter bestraft würden.
    Beseelt von diesem Willen, dokumentierten die Frauen ihr Martyrium so detailliert wie möglich. Es gelang ihnen, die Aufzeichnungen hinter dem Rücken der SS-Aufsicht aus dem 90 Kilometer nördlich von Berlin gelegenen Lager herauszuschmuggeln. Ein Teil der Schriften wurde noch während des Krieges im Wald nahe Neubrandenburg in einem Glasbehälter vergraben, wo man sie 1975 entdeckte. Ein jetzt veröffentlichtes Buch mit dem Titel "Damit die Welt es erfährt… Illegale Dokumente polnischer Häftlinge aus dem Konzentrationslager Ravensbrück" (Metropol Verlag 2015) zeichnet den Weg nach, den die erschütternden Zeugnisse einst nahmen - und bietet erstmals eine deutsche Übersetzung.
    "Noch ist Polen nicht verloren"
    Das in der Erde verscharrte wasser- und luftdicht verschlossene Glas  enthielt 14 Briefe und 37 Gedichte aus dem Jahr 1943, zudem Listen mit den Namen im KZ erschossener Frauen sowie der 74 polnischen Opfer pseudomedizinischer Experimente. Minutiös sind Datum, Art der Operation und Anzahl der Schnitte aufgeführt. Weiterhin befanden sich in dem Behälter eine Zeichnung sowie eine aus einem Zahnbürstenstiel geschnitzte Miniatur eines Adlers.
    "Noch ist Polen nicht verloren" steht auf der einen Seite der winzigen Schnitzerei, "Freiheit und Sieg 1943" auf der anderen Seite. Wer traute sich so etwas? Wer brachte den Mut und den Optimismus für derlei Sprüche auf, im Angesicht von Terror und Zensur, Demütigung, Schmerz und Tod?
    Zwangsoperationen im Frauen-KZ Ravensbrück: Wie die Versuchstiere gequält
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    Foto: Das Bundesarchiv
    Die Urheberinnen jener unter Lebensgefahr verbotenen Dokumente stammten zumeist aus dem polnischen Widerstand. Sie waren aufgrund ihrer Arbeit im Untergrund festgenommen und nach Ravensbrück, ins größte Frauen-Konzentrationslager auf deutschem Gebiet, deportiert worden. Wanda Poltawska, jene Frau, die nach dem Krieg als enge Vertraute von Papst Johannes Paul II. Bekanntheit erlangen sollte, ist eine von ihnen.
    "Erinnere dich, wie farbige Wiesen blühen"
    1941, mit 19 Jahren wurde die gebürtige Lublinerin von der Gestapo verhaftet, weil sie als Mitglied einer Pfadfinderinnengruppe verbotene Aktivitäten gegen die deutschen Besatzer organisiert hatte. Nach sechs Monaten Haft im Lubliner Schloss wurde Poltawska nach Ravensbrück deportiert, wo sie zunächst schwerste Zwangsarbeit verrichten musste.
    Anfang August 1942 wunderte sich die junge Frau: Nach eineinhalb Jahren des leidvollen Lageralltags durfte sie plötzlich ein heißes Bad nehmen. Doch die Euphorie wich blankem Entsetzen. Ärzte schnitten ihr das rechte Bein auf, infizierten die Wunde, gipsten das Bein ein - und warteten ab.
    Poltawska fieberte hoch, halluzinierte, wand sich in Höllenqualen. Und überlebte dennoch. Die heimlich zugesteckten Botschaften ihrer Leidensgenossinnen retteten sie vor dem Tod. "Denke an gar nichts! Erinnere dich, wie farbige Wiesen blühen, (…) wie die Nachtigallen sangen" stand auf einem der Zettel, wie Poltawska nach dem Krieg in ihrer Autobiografie "Und ich fürchte meine Träume" erinnert.
    Eingesperrt, geknebelt, zwangsoperiert
    Kaum war Poltawska wieder in der Lage dazu, schrieb sie in einem der vorliegenden Briefe auf, was ihr und den anderen "Kaninchen" widerfahren war: "Wir nutzen die Gelegenheit und wollen Euch die Zustände, wie sie im jetzigen Augenblick in unserem Lager herrschen, darstellen", beginnt Poltawska ihr Zeugnis.
    Sodann schildert sie detailliert eine Revolte der operierten Frauen: Nachdem eine Gruppe sich im August 1943 geweigert hatte, ins Lazarett zu kommen, wurden die Häftlinge eingesperrt, geknebelt und "am 16. August, im Bunker in ihren Kleidern, ungewaschen operiert", so Poltawska: "Man hat sie mit Gewalt genommen, die SS-Männer haben sie an Händen und Beinen festgehalten, eine Schwester hat die Spritzen gegeben."
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    Wie bei den anderen im Glas enthaltenen Briefen lautete der Adressat auch hier: "Liebe Jungs". Damit waren polnische Kriegsgefangene gemeint, die unweit des Frauen-KZs, im Stammlager II A Neubrandenburg, zur Zwangsarbeit eingesetzt waren und über ein Außenkommando in heimlichem Kontakt mit den Häftlingen standen. Die "Jungs" ließen den Polinnen Medikamente, Nahrungsmittel, Hostien und Bücher zukommen. Zugleich übermittelten sie die Informationen der Frauen an konspirative Zellen, die sie in chiffrierter Form an die Heimat weiterleiteten.
    Delikatessen statt Hilfe
    Ab Dezember 1942 wusste man in Polen Bescheid über die grausamen Versuchsoperationen, wie die Historikerin Wanda Kiedrzynska anhand von Quellen rekonstruiert hat. Über die Heimatarmee (Armia Krajowa) gelangten die Informationen an die polnische Exilregierung in London. Zudem leitete die Ende 1943 aus Ravensbrück entlassene Aka Kolodziejczyk Informationen über die medizinischen Experimente an den britischen Rundfunksender BBC.
    Auch der Vatikan war informiert: Laut Kiedrzynska bat die polnische Botschaft den Vatikan in einem Aide-Mémoire vom 20. März 1943 um Intervention. Doch Kiedrzynska zufolge fand diese Intervention nicht statt. Stattdessen ließ der Vatikan den Ravensbrücker "Kaninchen" Lebensmittelpäckchen zukommen. Das Rote Kreuz in Genf wiederum, erinnert Poltawska, schickte den inhaftierten Frauen Zucker, Trockenfrüchte und portugiesische Sardinen.
    Und die "Kaninchen"? Schrieben, dichteten und zeichneten weiter - getrieben von dem übermächtigen Wunsch, vor ihrem Tod gehört zu werden. Ein letztes Paket mit Dokumenten konnte nicht mehr weitergeleitet werden und wurde vergraben, wie sich der polnische Arzt und einstige Kriegsgefangene Henryk Grabowski erinnert.
    Verschollenes Testament erfüllt
    Grabowski war es auch, der die DDR-Behörden 1975 zu der Stelle führte, an der die Dokumente im Erdreich versteckt worden waren. Am 24. Mai 1975, um 10 Uhr morgens, begann eine Einsatzgruppe der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Neubrandenburg, nach dem Glas zu suchen. Noch am gleichen Tag wurde man fündig: Der vor mehr als 30 Jahren verscharrte Behälter befand sich mitten im Wald, einen Meter von einem Markierungsstein entfernt.
    Damit die Welt es erfährt...: Illegale Dokumente polnischer Häftlinge aus dem Konzentrationslager Ravensbrück: Illegale Dokumente von polnischen ... der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten)
    Verlag: Metropol-Verlag
    Seitenzahl: 240
    Für 19,00 € kaufen
    Was das Glas nicht enthielt, was möglicherweise noch immer irgendwo im Mecklenburger Erdreich schlummert, ist das Testament der operierten Frauen. Fest in dem Glauben, getötet zu werden, verfassten die "Kaninchen" um die Jahreswende 1943/1944 ihren letzten Willen: Sie baten um die Gründung einer Schule, in der, so Poltawska, "Frauen zu friedliebenden Menschen erzogen werden sollten, die auch keine verbrecherischen Experimente an Menschen mehr zulassen würden".
    Finanziert werden sollte die Schule von den Entschädigungszahlungen, die Deutschland nach dem Krieg an Polen entrichten würde. Das von 72 operierten Frauen unterzeichnete Testament gilt nach wie vor als verschollen - und wurde doch erfüllt: 2002 eröffnete in unmittelbarer Nähe des KZ Ravensbrück eine Internationale Jugendbegegnungsstätte.
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    Menschenversuche : Die Perversion des Heilens

    22. Mai 2010, 0:12 Uhr 
    Vor 60 Jahren, am 25. Oktober 1946, begannen die Nürnberger Ärzteprozesse gegen jene Kriegsverbrecher, die im Namen der Medizin mordeten und quälten. Erstmals erfuhr die Welt vom Ausmaß der Versuche, die im Dritten Reich stattgefunden hatten.
    Werner Bartens
    "Die Atmung hielt bis 30 Minuten an. Bei 4 Minuten begann VP (die Versuchsperson) zu schwitzen und mit dem Kopf zu wackeln. Bei 5 Minuten traten Krämpfe auf, zwischen 6 und 10 Minuten wurde die Atmung schneller, VP bewusstlos, von 11 Minuten bis 30 Minuten verlangsamte sich die Atmung bis 3 Atemzüge pro Minute, um dann ganz aufzuhören.
    Zwischendurch trat stärkste Cyanose auf, außerdem Schaum vor dem Mund. In 5 minütlichen Abständen wurde EKG in 3 Abteilungen geschrieben. Nach Aussetzungen der Atmung wurde ununterbrochen EKG bis zum völligen Aussetzen der Herzaktion geschrieben. Anschließend, etwa 1 Stunde nach Aufhören der Atmung, Beginn der Sektion."
    So beschreibt der Dachauer KZ-Arzt Sigmund Rascher, wie er einen "37jährigen Juden in gutem Allgemeinzustand" in einem seiner grausamen Experimente zu Tode quälte.
    Bei Raschers Unterdruckversuchen ging es vorgeblich um die Frage, was Piloten von Militärflugzeugen erleiden, wenn sie in großer Höhe die Maschine verlassen müssen.
    Zumeist wurde die Situation in Unterdruckkammern simuliert. 70 bis 80 der 200 auf diese Weise malträtierten Häftlinge starben sofort an den Folgen des Versuchs. Die anderen trugen bleibende Schäden davon.
    Die Welt erfuhr erst durch die Nürnberger Ärzteprozesse 1946/47 vom Ausmaß der Versuche, die unter dem Deckmantel der Medizin im Dritten Reich stattgefunden hatten.
    Vor dem Ersten Amerikanischen Militärgerichtshof hatten sich 20 Ärzte und drei Nichtmediziner für die Tötungen und Menschenversuche in Konzentrationslagern, Krankenhäusern und Heilanstalten zu verantworten. Die Auswahl der Angeklagten gibt nicht den Umfang und die Vielfalt der Verbrechen wieder.
    Manche Täter in Weiß hatten sich umgebracht, waren nicht aufzufinden oder entsprechendes Beweismaterial war noch nicht verfügbar. Auch Rascher war nicht dabei - er wurde unter unklaren Umständen vor Kriegsende erschossen. Am 25. Oktober 1946 wurde die Anklageschrift verlesen. Hauptanklagepunkte: Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Der Prozess dauerte vom 9. Dezember 1946 bis zum 20. August 1947.
    "Es gibt nichts Bedrohlicheres, als wenn Ärzte Mörder werden", sagt Robert Jay Lifton, wenn er gefragt wird, warum die medizinischen Verbrechen noch verstörender wirken als andere Grausamkeiten während der NS-Zeit. "Es ist die Perversion des Heilens zum Töten."
    Vergangenes Wochenende sprach Lifton auf dem Kongress "Medizin und Gewissen" in Nürnberg. Das Buch "The Nazi Doctors" des Harvard-Psychiaters, das 1986 erschien, war die erste gründliche Studie über psychische Anpassungen und Deformationen bei Tätern wie Opfern.
    In Interviews erforschte Lifton, wie Ärzte ihre Teilnahme am Massenmord rationalisierten: "Nach dem Mord untersuchten sie die Organe. So hatten manche Mediziner das Gefühl, ihr Tun als Forschung legitimieren zu können."
    "Ich hatte mir das vorher nie vorstellen können"
    "Die Tätigkeit bei den Prozessen hat mich bis heute geprägt", sagt Arno Hamburger zum Auftakt des Kongresses. Er ist Jahrgang 1923 und nahm als Dolmetscher am Ärzteprozess teil. Heute ist er Vorsitzender der Israelitischen Kultusgemeinde in Nürnberg.
    "Ich hatte mir vorher nie vorstellen können, dass es Ärzte geben kann, die solche Versuche an Menschen durchführen können. Ich hatte mir vorher nie vorstellen können, dass Menschen anderen Menschen so etwas antun können wie diese Unmenschen - und dass sie es dann auch noch so dokumentieren können und kühl abwägen, welche Menschen zu Tode zu quälen sind."
    Ähnlich brutal wie die Unterdruckversuche waren die Unterkühlungsexperimente. Die Opfer wurden bis zu drei Stunden - oder bis zu ihrem Tod - in Eiswasser getaucht, dort stranguliert oder anderweitig ihrer Sauerstoffzufuhr beraubt. Oder sie mussten nackt bei Minusgraden im Freien ausharren.
    Bei den Überlebenden wurde anschließend untersucht, wie schnell sich ihr Körper wieder aufwärmte - manchmal mittels "animalischer Wärme". Das war die zynische Beschreibung der Ärzte, wenn nackte Lagerinsassinnen sich an die fast Toten anschmiegen mussten.
    Berichterstattung behindert
    Rascher drängte Heinrich Himmler, Reichsführer SS, am 17. Februar 1943, die Unterkühlungsexperimente zu beschleunigen, "damit die letzte Winterkälte noch genützt werden kann".
    Auch bevor er untersuchen konnte, wie sich extreme Höhe auf den Organismus auswirkte, schrieb Rascher an Himmler: Während eines "ärztlichen Auswahlkurses, bei dem die Höhenflugforschung eine sehr große Rolle spielt - bedingt durch die etwas größere Gipfelhöhe der englischen Jagdflugzeuge -, wurde mit großem Bedauern erwähnt, dass leider noch keinerlei Versuche mit Menschenmaterial bei uns angestellt werden konnten, da die Versuche sehr gefährlich sind und sich freiwillig keiner dazu hergibt (...)
    Die Versuche, bei denen selbstverständlich die Versuchspersonen sterben können, sind absolut wichtig für die Höhenflugforschung und lassen sich nicht, wie bisher versucht, an Affen durchführen, da der Affe vollständig andere Versuchsverhältnisse bietet."
    Ein medizinischer Mitarbeiter Himmlers antwortete Rascher schnell: "Ich kann Ihnen mitteilen, dass Häftlinge für die Höhenflugforschung selbstverständlich gern zur Verfügung gestellt werden. Ich möchte die Gelegenheit benutzen, um Ihnen auch noch zu der Geburt Ihres Sohnes meine herzlichen Wünsche zu übermitteln."
    Gezielt verletzt und vergiftet
    Im Konzentrationslager Ravensbrück wurden Häftlinge verletzt, um das Medikament Sulfonamid zu testen. Anderen wurden eitrige Geschwüre zugefügt; manche mussten Kampfgase einatmen oder Meerwasser trinken.
    Im KZ Buchenwald wurden Impfungen gegen Fleckfieber und Hepatitis getestet. Etwa ein Drittel der Lagerhäftlinge, die an diesen Versuchen teilnehmen mussten, starben daran. In Auschwitz wurden Kindern Brandwunden am ganzen Körper zugefügt, andere Häftlinge bekamen in Hungerversuchen noch weniger zu Essen als andere Lagerinsassen.
    Gynäkologen erprobten in Auschwitz die Sterilisierung, indem sie Frauen Formalin in die Gebärmutter spritzten.
    Josef Mengele, von Mai 1943 an verantwortlicher Arzt im Frauenlager von Auschwitz, unternahm neben etlichen anderen grausamen Menschenversuchen Infektionsexperimente mit Typhus an Zwillingen.
    Für den Historiker Hans-Walter Schmuhl von der Universität Bielefeld ist "die gängige Interpretation falsch, dass die Mediziner in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts zu naturwissenschaftlich waren, und aus diesem Grund Menschen zum Objekt ihrer Versuche machen konnten".
    Die Perversion des Heilens
    Diese Erklärung diene der Selbstentlastung des eigenen Berufsstandes; so würden sich die Ärzte zu Opfern der Umstände machen. Auch sei es zu einfach, die Taten der Mediziner als Spaltung ihrer Persönlichkeit zu deuten: "Nach der NS-Ideologie war Töten Bestandteil des Heilens. Die Ärzte glaubten, dass die Verwahrung der Unheilbaren die Heilung der Heilbaren verhinderte."
    Eine biopolitische Entwicklungsdiktatur
    Die Täter handelten nach dieser Lehre, so Schmuhl auf dem Nürnberger Kongress. "Die NS-Mediziner waren Idealisten und hatten eine gesellschaftliche Utopie. Es handelte sich um eine biopolitische Entwicklungsdiktatur mit dem Ziel der vollständigen Kontrolle über Leben, Leiden, Sterben, Zeugen und Gebären."
    Alice Ricciardi von Platen, geboren 1910, war neben Alexander Mitscherlich und Fred Mielke in der dreiköpfigen deutschen Ärztekommission, die den Prozess beobachtet hat. "Sie haben gesunde Menschen im Namen der Volksgesundheit umgebracht", sagt Ricciardi von Platen. "Als wir darüber berichten wollten, wurden wir als Verräter und Nestbeschmutzer beschimpft."
    Das Buch "Medizin ohne Menschlichkeit" über den Ärzteprozess, das 1948 mit einer Auflage von 10 000 Exemplaren herauskam, wurde zum Großteil von Ärzten aufgekauft und versteckt oder vernichtet.
    Der Vernichtungszug gegen geistig Behinderte und der Mord an Gesunden, der in Nürnberg verhandelt wurde, begann nicht erst mit dem Krieg. Bereits 1933 bis 1939 kam es immer wieder zur Tötung von Menschen, die aus Sicht der nationalsozialistischen Ideologie "menschenunwertes Leben" darstellten. Nachdem schon vorher in "Tötungsanstalten" Menschen vergast worden waren, wurde im April 1940 der Massenmord an Kranken beschlossen.
    Das inoffiziell als T4 bezeichnete Programm (nach seinem Verwaltungssitz in der Berliner Tiergartenstraße 4) hatte die planmäßige Ermordung Kranker zum Ziel. Hitler selbst hatte den Befehl für das nationalsozialistische Euthanasieprogramm gegeben.
    In dem kurzen Schreiben, das er nachträglich auf den Tag des Kriegsbeginns, den 1. September 1939, zurückdatierte, gab er den Auftrag, "die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, dass nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann".
    Was das in der Praxis bedeutete, wurde bald deutlich. In den ersten Kriegsmonaten wurden Tausende Kranke im besetzten Polen ermordet. Von Herbst 1939 an nahm die NS-Tötungsmaschinerie ihren Lauf: Nach Begutachtung und Transport in die vier Tötungsanstalten Grafeneck, Sonnenstein, Brandenburg an der Havel und Hartheim nahe Linz, wurde systematisch gemordet.
    Später kamen das hessische Hadamar und Bernburg an der Saale als Tötungsanstalten hinzu. In etlichen "Kinderfachabteilungen" wurden Stationen eingerichtet, die einzig dem Zweck dienten, geistig behinderte oder andere schwerkranke Kinder mit einer Überdosis Medikamente zu töten.
    Im August 1941 wurde die Aktion T4 von Hitler zwar vordergründig beendet. Doch bis zu diesem Zeitpunkt waren bereits mindestens 70 000 Menschen aus vermeintlich medizinischen Gründen umgebracht worden. Mindestens 20 000 weitere Menschen fielen Mord und Menschenversuchen in den Konzentrationslagern zum Opfer. Laut anderen Schätzungen gab es fast 200 000 Todesopfer im Namen der NS-Medizin.
    Im KZ Neuengamme nahe Hamburg wurden bis in die letzten Kriegstage Experimente an Kindern durchgeführt. Im November 1944 wurden 20 jüdische Kinder aus Auschwitz nach Neuengamme gebracht und mit Tuberkulose infiziert. Um das Verbrechen zu verbergen, ließ die SS die Kinder und ihre Betreuer kurz vor Kriegsende ermorden.
    Leben in der ethischen Wüste
    "Die meisten Ärzte hatten vorher nicht getötet, erst in der Nazi-Zeit erfolgte ihre Sozialisation zum Bösen", sagt Lifton. Von der Tochter eines NS-Arztes wurde er gefragt, ob er glaube, dass ein guter Mensch böse Dinge tun könne. "Ich denke schon", antwortete Lifton, "aber dann ist er kein guter Mensch mehr."
    Lifton vermutet, dass die meisten Mediziner auf ihre Profession vertrauten. "Doch Arzt sein ist nicht genug. Das ist ein vergebliches Hoffen auf einen ethischen Schutzmantel durch den Beruf", sagt Lifton. "Der logische Schritt - Ärzte sind Heiler, wir sind Ärzte, also sind wir auch Heiler - stimmte nicht mehr."
    Ein Ergebnis des Prozesses ist der "Nürnberg-Kodex". Er beschreibt die Kriterien für medizinische Versuche und fordert die aufgeklärte Einwilligung zu allen Studien und Tests. Der Oxford-Historiker Paul Weindling ist überzeugt, dass die Nürnberger Ärzteprozesse "Grundlage für eine neue Ethik" waren. Die Hospiz-Bewegung habe einen Aufschwung erlebt.
    "Nach dem Leben in einer ethischen Wüste gab es im Anschluss an Nürnberg eine neue Ethik in der Nachkriegszeit." Häufig hatten diejenigen, die diese neue Ethik einforderten, unmittelbar nach dem Krieg Überlebende gepflegt.
    "Es gibt einen Zusammenhang zwischen einer rein naturwissenschaftlich betriebenen Medizin und der Gefahr von Menschenversuchen", sagt Weindling im Gegensatz zu Schmuhl. Dank der Nürnberger Prozesse sei das bewusster geworden. "Statt einer rein naturwissenschaftlichen Medizin braucht es eine Medizin des Dialogs, eine Heilkunst des Ich und Du", fordert Weindling.
    Auch Horst-Eberhard Richter, den mittlerweile 83-Jährigen Mitbegründer der Kongressreihe, beschäftigt die Haltung der Ärzte bis heute. "Irgendwann hat man mehr Angst, sich selbst zu verraten als von Autoritäten bestraft zu werden", sagt Richter.
    Damit Mediziner sich den ihnen Anvertrauten nicht wieder auf so grausame Weise entfremden, empfiehlt er eine Medizin, die einer Heilkunde des Ich und Du nahekommt: "Nähe ist Verantwortung, und Verantwortung ist Nähe."
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    VON DER SCHLUSSSTRICH-MENTALITÄT ZUR KRITISCHEN AUSEINANDERSETZUNG MIT DER MEDIZIN IM NATIONALSOZIALISMUS – 1945 BIS HEUTE (VON REBECCA SCHWOCH)

     

    Eine Mehrheit der deutschen Ärzt*innen profitierte vom Nationalsozialismus, sehr viele waren in die Verbrechen involviert. Nur wenige leisteten Verweigerung oder gar Widerstand. Versuche einer kritischen Aufarbeitung dieses Themas prallten jahrzehntelang gegen eine Wand des Schweigens oder der Abwehr, was sich erst ab 1980 langsam änderte. Dem Thema Medizin im Nationalsozialismus einen Platz in der Gesellschaft, aber auch speziell im medizinischen Studium zu bieten, ist nach wie vor ein wichtiges Unterfangen, um Unwissenheit und Tabuisierung durch Aufklärung und Erinnerung zu ersetzen.
    Noch im Jahre 2001 hieß es, Medizinstudierende wüssten wenig über das dunkelste Kapitel der deutschen Medizingeschichte: die Verstrickungen und Verbrechen von Ärzt*innen im Nationalsozialismus. Diese Erkenntnis kristallisierte sich in einer Berliner Studie heraus, als semesterübergreifend 332 Studierende der Humanmedizin an der Humboldt-Universität nach ihrem Wissen und ihren Interessen am Thema Medizin im Nationalsozialismus befragt wurden (Stiehm 2002). Das Ergebnis war zum einen erschütternd, zum anderen aber auch wegweisend: Zwar war das Fachwissen nur mangelhaft, das Interesse an der Thematik jedoch groß. Beklagt wurde von den Studierenden, dass dieses Thema nicht nennenswert im Medizinstudium vorkomme.
    Acht Jahre später wurden 216 Medizinstudierende im zehnten Studiensemester an der RWTH Aachen ähnlich befragt. Erneut sprach die enorme Diskrepanz zwischen mangelhaftem grundlegendem Wissen und vorhandenem Interesse eine deutliche Sprache. Auch dieses Mal sprachen sich die Studierenden dafür aus, dass die Rolle der Medizin im Nationalsozialismus fester Bestandteil der universitären Ausbildung sein sollte (Ohnhäuser et al. 2010).
    Eine solche Verankerung gibt es jedoch bis heute nur insofern, als dass die Approbationsordnung für Ärzt*innen aus dem Jahre 2002 zwar einen Querschnittsbereich Geschichte, Theorie, Ethik der Medizin als benotete Pflichtlehrveranstaltung vorschreibt, jedoch keine Angaben zu Inhalten, Anforderungen und Stundenzahl macht. Damit bleibt die Entscheidung über die Aufnahme des Themas Medizin im Nationalsozialismus in den Lehrkanon den jeweiligen Fachvertreter*innen überlassen.
    Dass die Beschäftigung mit den Verstrickungen und Verbrechen von Ärzt*innen im Nationalsozialismus jahrzehntelang in der medizinischen Ausbildung und der Ärzt*innenschaft insgesamt keine Rolle spielte, ist symptomatisch für die „Solidar- und Vergessenskultur“ (Ash 2015: 325) unter Mediziner*innen: Versuche einer kritischen Aufarbeitung der Medizin im Nationalsozialismus prallten generell gegen eine Wand des Schweigens oder der Abwehr (Baader 1999). Das wiederum ist umso fataler, als gerade die deutsche „arische“ Ärzteschaft weit mehr als die Durchschnittsbevölkerung nationalsozialistisch organisiert war: 45 Prozent aller Ärzt*innen traten in die NSDAP ein, 7,3 Prozent in die SS, 31 Prozent in den bereits 1929 gegründeten Nationalsozialistischen Deutschen Ärztebund (Kater 2000). Die deutsche Ärzt*innenschaft war von einem sozialdarwinistischen und rassenhygienischen Gedankengut durchsetzt. Die vielen, von Mediziner*innen organisierten, begangenen und zu verantwortenden Verbrechen bleiben das „Trauma des 20. Jahrhunderts“ (Riha 2013: 81).
    DIE DEUTSCHE ÄRZTESCHAFT IM NATIONALSOZIALISMUS
    1933 begann eine elitäre, antidemokratische, antisemitische, antifeministische, biologistische, rassenhygienische, völkische Politik, die viele ersehnten. Die Gleichschaltung, mit der das gesamte gesellschaftliche und politische Leben im NS-Staat vereinheitlicht und der nationalsozialistischen Ideologie unterworfen wurde, vollzogen die ärztlichen Standespolitiker für den gesamten Gesundheitsbereich rasch. Schon im ersten NS-Jahr wurden zentrale Organisationen der berufsständischen Selbstverwaltung auf dem Gebiet der Sozialversicherung gegründet. Die organisierte Ärzteschaft erlangte zügig einen zentralen Einfluss auf das gesamte Gesundheitswesen (Schwoch 2001: 92–132). Dazu gehörte der Kampf gegen politisch oppositionelle und jüdische Ärzt*innen, die eine Flut von gesetzlichen Maßnahmen traf, die von Jahr zu Jahr existenzbedrohender wurde. Repressalien und Terror reichten von Boykottmaßnahmen über Kündigungen und Verhaftungsaktionen bis zur Vertreibung aus der Gesellschaft bzw. aus dem Land. Die antijüdische Politik des NS-Staates vernichtete gezielt durch einen beispiellosen Raub die soziale Existenzgrundlage aller deutschen Jüd*innen und verursachte eine massive Verelendung. Der Kampf gegen die „verjudete Medizin“ endete 1938 im Entzug der Approbation aller jüdischen Ärzt*innen, die es damit offiziell nicht mehr gab. Um allerdings jüdische Zwangsarbeitende medizinisch versorgen zu können, wurde der „Krankenbehandler“ zur medizinischen Versorgung von jüdischen Patient*innen erfunden, um diese einigermaßen arbeitsfähig zu halten. Ab Kriegsbeginn wurde die Verfolgung der Jüd*innen extrem verschärft. Jüd*innen, denen bis dahin die Flucht ins Ausland nicht gelungen war, hatten von Monat zu Monat weniger Chancen, ein Aufnahmeland zu finden (Gruner 2000; Schwoch 2018).
    Ein weiterer parallel verlaufender Strang der nationalsozialistischen Verfolgungs- und Vernichtungspolitik betraf den Kampf gegen „Minderwertige“, „Entartete“ und „Psychopathen“. Die Forderung, solche „Volksschädlinge“ zu sterilisieren oder gar zu töten, erwünschtes Erbgut hingegen zu fördern oder gar zu züchten, hat seine geistigen Wurzeln in der Eugenik – in Deutschland Rassenhygiene genannt – des 19. Jahrhunderts und war ein internationales Phänomen. Nach dem Ersten Weltkrieg erlebten diese Theorien wegen der schwierigen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Situation im Deutschen Reich einen deutlichen Aufschwung. Nicht nur unter Ärzt*innen oder in der Naturwissenschaft, sondern auch in der Politik und überhaupt in der Bevölkerung stieß rassenhygienisches Gedankengut zunehmend auf Akzeptanz (Tanner 2007).
    Daran konnten die Nationalsozialisten anknüpfen und nutzten ihren Propagandaapparat, um die Angst vor einer stetig wachsenden Zahl an „Minderwertigen“ zu schüren. Bereits im Juli 1933 wurde das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses erlassen, mit dem über 360.000 als „erbkrank“ klassifizierte Menschen zwangssterilisiert wurden. Zügig entstand ein flächendeckendes Netz von Einrichtungen, das die gesamte Bevölkerung nach „erbbiologischen“ Kriterien erfasste. „Erbgesundheitsgerichte“, aus Jurist*innen und Ärzt*innen bestehend, entschieden über die von Anstaltsleitern oder Amtsärzten gestellten Anträge zur Zwangssterilisation. Opfer dieser rassenhygienischen Maßnahmen waren psychisch Kranke, Menschen mit körperlichen Behinderungen, „Asoziale“ und andere als „minderwertig“ stigmatisierte Menschen. Ungefähr 5.000 Frauen und Männer starben an den Folgen, die durch Operationen oder Röntgenstrahlen in Krankenhäusern vorgenommen wurden. Viele Zwangssterilisierte wurden später im Rahmen der „Aktion T4“ ermordet (Bock 2010).
    Diese Krankenmordaktion wiederum richtete sich gegen arbeitsunfähige, pflegeaufwendige und „störende“ Patient*innen in psychiatrischen Einrichtungen, von denen einige zu Tötungseinrichtungen mit Gaskammern wurden. All diese Morde, die zwar im Verborgenen ablaufen sollten, fielen in der Öffentlichkeit aber doch auf und führten zum Stopp der „Aktion T4“. Aber das Morden ging in Gestalt anderer Aktionen weiter. Am Ende hat das Töten durch Vergasung, Totspritzen, Vernachlässigung und verhungern lassen weit über 200.000 „lebensunwerten“ Menschen das Leben gekostet. Darunter waren auch mindestens 5.000 Kinder und Jugendliche, die in „Kinderfachabteilungen“ getötet wurden. Dieses Tötungsprogramm sollte von Anfang an auch für wissenschaftliche Untersuchungen in der Hirnforschung, Pathologie, Psychiatrie oder Genetik nutzbar gemacht werden (Fuchs et al. 2007; Klee 2010; Roelcke 2006).
    Zu den medizinischen Verbrechen zählen ebenso die vielfach tödlich endenden und erzwungenen Menschenversuche in den Konzentrationslagern. Auch hier wurde im Namen der Wissenschaft die Möglichkeit eines grausamen Todes willentlich in Kauf genommen oder der Tod von Testpersonen wurde von vornherein einkalkuliert: Zwillingsexperimente, Unterdruck- und Unterkühlungsversuche, Fleckfieber-Impfstoff-Versuche, Tbc-Versuche und viele mehr. Konzentrationslager dienten als Experimentierfelder für Mediziner*innen, die genetische oder militärchirurgische Forschung betrieben, physiologische Experimente im Kontext der Luftfahrtmedizin durchführten, deren Ziel die Prävention oder Therapie von Seuchen oder die Herstellung von biologischen Kampfstoffen war. Tatsächlich stand die genuin wissenschaftliche Motivation über dem Respekt für die jeweiligen Menschen (Baumann 2010; Roelcke 2006). Es handelte sich nicht um vereinzelte Experimente oder einige Entgleisungen, sondern um eine große Anzahl menschenverachtender Experimente, die maximalen Fortschritt in der medizinischen Forschung versprachen. Wehrlose Menschen waren in diesem Rahmen nichts anderes als Forschungsmaterial (Baumann 2010: 21). Die exponiertesten Täter*innen (22 Männer und eine Frau) dieser humanexperimentellen Verbrechen im Nationalsozialismus standen 1946/1947 im Nürnberger Ärzteprozess vor Gericht.
    ERSTE VERSUCHE EINER AUSEINANDERSETZUNG MIT DER MEDIZIN IM NATIONALSOZIALISMUS
    Von den 23 in Nürnberg wegen schwerer Verstöße gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen Angeklagten, wurden sieben zum Tode und neun zu Haftstrafen verurteilt, sieben wurden freigesprochen. Dieser Prozess sollte mit führenden Vertreter*innen – 19 Ärzten, einer Ärztin, einem Juristen und zwei Verwaltungsspezialisten – abrechnen. Aber auf der Anklagebank saß symbolisch auch die „in großen Teilen willfährige deutsche Medizin“ (Eckart 2017: A1525), zumal „diese kleine Schar von Menschen niemals diese Unsumme von Leid“ (Mitscherlich/Mielke 1947: 12) hätte verwirklichen können. Und dennoch: Kaum einer der in Nürnberg lebenslang Verurteilten starb in Haft, es gab vorzeitige Entlassungen, beschämende Rehabilitationsversuche, Helfer und Helfershelfer blieben weitgehend unbehelligt (Forsbach 2015; Peter 2015). Die nie zuvor da gewesene „massive und vielfältige ärztliche Gewalttätigkeit“ (Bastian 2001: 9), die nicht wiedergutzumachenden Menschenrechtsverletzungen meinten fast alle Beschuldigten mit einem Befehlsnotstand erklären zu können.
    Die Arbeitsgemeinschaft der Westdeutschen Ärztekammern hatte eine Beobachtergruppe für den Nürnberger Ärzteprozess zusammengestellt: den Heidelberger Neurologen und Psychosomatiker Alexander Mitscherlich und den Medizinstudenten Fred Mielke. Dieser Auftrag wurde von allen medizinischen Fakultäten aller Besatzungszonen unterstützt, wenngleich dies auch an die Hoffnung geknüpft war, nicht die gesamte deutsche Ärzteschaft schuldig zu sprechen. Noch während des Prozesses publizierten Mitscherlich und Mielke die erste Dokumentation Das Diktat der Menschenverachtung; anderthalb Jahre später folgte die erweiterte Dokumentation Wissenschaft ohne Menschlichkeit, 1960 die Taschenbuchausgabe Medizin ohne Menschlichkeit. Die Reaktion auf diese Publikationen war nicht Trauer um die Opfer, sondern Ignoranz oder Empörung über die vermeintliche Nestbeschmutzung; herausragende Kolleg*innen galten als diffamiert. Lediglich die von Mitscherlich erwähnten 350 Ärzte, die Medizinverbrechen begangen hatten, wurden als schuldige Kolleg*innen akzeptiert. Mitscherlich ergänzte allerdings: Das treffe nicht den Kern des Problems! Denn Bewältigung der Schuld könne nichts anderes heißen, als der Wahrheit ins Auge zu sehen, und sei es nur das vermeintlich harmloseste Mitlaufen (Mitscherlich/Mielke 1978: 8, 13). Gegen die erste Dokumentation opponierten einige namentlich erwähnte Täter auf gerichtlichem Wege und erreichten tatsächlich einstweilige Verfügungen bzw. Vergleiche. Daraufhin wurde angeordnet, beanstandete Textstellen zu kommentieren, zu verändern oder zu löschen. Die zweite Dokumentation blieb vollkommen ohne Wirkung – „als sei das Buch nie erschienen“ (Mitscherlich/Mielke 1978: 8, 14–15). Weiteren Dokumentationen erging es ähnlich, etwa Die Tötung Geisteskranker in Deutschland von Alice von Platen-Hallermund oder die Selektion in der Heilanstalt von Gerhard Schmidt. Gründe dafür sind im historischen Kontext der Nachkriegszeit zu sehen, in dem nur eine deutsche Minderheit Betroffenheit und Scham über die NS-Verbrechen empfand, die überwiegende Mehrheit die Verbrechen jedoch kollektiv beschweigen oder abwehren wollte (Ebbinghaus/Dörner 2002; Peter 2015).
    Scham, Mechanismen der Abwehr, öffentliche Sprachlosigkeit, fehlende Trauer für die Opfer und verdrängte Inhalte verhinderten jahrzehntelang eine Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit. Unter Mediziner*innen wurde dieses kollektive Verhalten von einem geradezu undurchdringbaren Standesbewusstsein begünstigt.
    KONTINUITÄTEN
    Die ersten großen Prozesse vor alliierten Gerichten wurden gegen die NS-Führung geführt, was entlastend auf andere Mittäter*innen aus Verwaltung, Wehrmacht, Wirtschaft, Wissenschaft oder eben das Gesundheitswesen wirkte. Ab 1949 galten hochrangige Täter oft nur noch als „Gehilfen“. Wer bis dahin nicht als „sadistischer Intensivtäter“ eingestuft worden war, hatte im Prinzip nicht mehr viel zu befürchten (Jasch/Kaiser 2017).
    Die politischen und rechtlichen Systeme der Bundesrepublik Deutschland und der DDR entwickelten sich weit auseinander. Dennoch verabschiedeten der Deutsche Bundestag und die DDR-Volkskammer fast zeitgleich Amnestiegesetze, die sich aber in quantitativer und qualitativer Hinsicht erheblich voneinander unterschieden. Obwohl der „staatsoffizielle Antifaschismus“ der DDR Abgrenzungsinstrument nach Westen und zugleich Herrschaftsmittel nach innen war (Münkler 2009), blieben Rehabilitierung und Wiedereingliederung im Wesentlichen auf nominelle NSDAP-Mitglieder beschränkt. In der Bundesrepublik hingegen konnten Mitläufer*innen und schwer Belastete in fast alle Positionen des öffentlichen Dienstes und der freien Wirtschaft einrücken (Weinke 2002: 334–336).
    Mediziner*innen wurden in der Nachkriegszeit im Osten wie im Westen dringend gebraucht: für die medizinische Versorgung der Bevölkerung, die Gesundheitsverwaltung oder die universitäre Ausbildung. Aus dieser Notlage heraus konnten die mehr und die weniger verstrickten Mediziner*innen auch nach dem Zusammenbruch des „Dritten Reiches“ weiterhin tätig sein. Für diese personellen Kontinuitäten verhalfen aber auch Seilschaften oder Netzwerke, das kollegiale Zusammenhalten der Ärzteschaft und nicht zuletzt auch die Gerichte, die allzu oft die Beweislage als nicht genügend beurteilten. An dieser Stelle seien vier Beispiele aus unterschiedlichen Bereichen vorgestellt:
    Der deutschnational und deutschvölkisch geprägte Karl Haedenkamp (1889–1955), von 1924 an ärztlicher Standespolitiker in leitender Funktion, war ab 1933 maßgeblich mit der Gleichschaltung im Gesundheitswesen sowie der Verfolgung politisch oppositioneller und jüdischer Kolleg*innen befasst. Er vermochte es nach 1945, sich als Widerstandskämpfer darzustellen: Dazu verhalfen einige „Persilscheine“ sowie die eigene Angabe, all seine Unterlagen seien im Krieg verloren gegangen. Er wurde rasch entnazifiziert. Dieser „Schreibtischtäter“ ist ein Beispiel für diejenigen Täter*innen, mit denen sich die Gerichte schwerer taten als beispielsweise mit dem Personal der Vernichtungslager. Haedenkamp hatte im ersten Nachkriegsjahrzehnt maßgeblichen Einfluss auf den Wiederaufbau der ärztlichen Berufsorganisation in Westdeutschland. Hohe Anerkennung zollte die Ärzteschaft ihm u. a. mit der Kölner Haedenkamp-Straße, in der sich die Bundesärztekammer sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung befanden. Den jahrelangen Kampf gegen eine Umbenennung mussten die ärztlichen Standespolitiker 1986 zähneknirschend aufgeben: Seitdem gibt es in Köln-Lindenthal die Herbert-Lewin-Straße, benannt nach einem bekannten Repräsentanten der Jüdischen Gemeinde, Gynäkologen und Holocaustüberlebenden (Schwoch 2016).
    Personelle Kontinuitäten gab es auch bei Mediziner*innen, die an Menschenversuchen beteiligt waren: Der Internist und Professor an der Reichsuniversität Straßburg, Otto Bickenbach (1901–1971), hatte über die Pathologie und Therapie der Kampfstofferkrankungen geforscht. Im KZ Natzweiler-Struthof bot sich die Gelegenheit, eine von ihm entwickelte Substanz gegen das Giftgas Phosgen an Häftlingen auszuprobieren, an Sint*ezza, Rom*nja und Jüd*innen. Ihren Tod kalkulierte er in einigen seiner Versuche vorsätzlich ein. Mindestens 50 Menschen starben bei diesen Experimenten. Bickenbach stand zwar mehrfach vor Gericht und wurde auch zu langjährigen Strafen und zur Zwangsarbeit verurteilt, aber schon 1955 folgte ein Straferlass: Bickenbach war fortan ein freier Mann und eröffnete eine internistische Praxis im nordrhein-westfälischen Siegburg. Zu seiner Rehabilitierung beantragte Bickenbach ein berufsgerichtliches Verfahren: 1966 befand das Berufsgericht für Heilberufe in Köln, Bickenbach habe seine Berufspflichten nicht verletzt (Baumann 2010: 85–86; Schmaltz 2017: 521–562).
    Wohlwollend urteilte die Justiz auch bei Ärzt*innen, die in die Krankenmorde verstrickt waren. Auf dem Jenaer Lehrstuhl für Kinderheilkunde wirkte seit 1917 Jussuf Ibrahim (1877–1953), der zugleich das dortige Kinderkrankenhaus leitete. Ibrahim überwies Kinder seiner Klinik in die „Kinderfachabteilung“ des Landeskrankenhauses Stadtroda und empfahl ausdrücklich „Euthanasie“. Für die auffällig hohe Letalität auf dieser Station – schätzungsweise 133 Kinder und Jugendliche starben dort – zwischen 1941 und 1945 war der Leiter Gerhard Kloos (1906–1988) verantwortlich. Im Jahre 1961, Kloos war bereits Direktor des Landeskrankenhauses Göttingen und Sachverständiger in Wiedergutmachungsverfahren, betonte er bei einer Vernehmung, dass es zu vorsätzlichen Tötungen in seiner Einrichtung nie gekommen sei. Das Verfahren wurde 1963 eingestellt. Kloos war sich seiner Sache sehr sicher, sodass er 1984 an Ernst Klee schrieb, in Stadtroda habe es nie eine „Kinderfachabteilung“ gegeben (Klee 2010: 505; Zimmermann 2000: 160ff.). Jussuf Ibrahim hingegen war ein Verfahren gänzlich erspart geblieben: Als hochdekorierter Arzt in der DDR (Ehrenbürger der Stadt Jena, Verdienter Arzt des Volkes, Nationalpreisträger der DDR I. Klasse für Wissenschaft und Technik) wurden die Universitätskinderklinik, Kindergärten und Straßen nach ihm benannt. Er genoss zeit seines Lebens höchste Anerkennung und wurde vor allem in Thüringen zum Inbegriff des humanistisch handelnden Arztes. Als Susanne Zimmermann den Zusammenhang zwischen Ibrahim und den NS-Kindermorden entdeckte, entzündete sich eine emotionale Debatte. Nach monatelangen, nach wie vor noch nicht völlig beendeten kontroversen Diskussionen wurde beschlossen, die Universitätskinderklinik, aber auch die Kindergärten sowie Straßen dürften den Namen Ibrahims nicht mehr tragen (Zimmermann 2000, 2006).
    SCHLUSSSTRICH-MENTALITÄT
    Über Jahrzehnte gab es im Nachkriegs-Deutschland einen erheblichen Widerstand dagegen, die deutschen Verbrechen zu thematisieren, Täter*innen zu benennen, die Mitverantwortung großer Teile der deutschen Bevölkerung anzuerkennen. So leicht es einst gewesen sei, so Aleida Assmann, den Angriffsgeist zu mobilisieren und das Bewusstsein für den Krieg zu schärfen, so schwierig sei es nach Kriegsende gewesen, ein Bewusstsein von „wir sind besiegt!“ zu verankern. Und schlimmer noch: Die so effektiv betriebene Mord-Maschinerie habe nicht nur Lebenszusammenhänge, sondern auch die menschlichen Formen des Trauerns, Erinnerns, Gedenkens tief greifend zerstört (Assmann 1999: 103–104). So wundert es nicht, dass sich diese Schlussstrich-Mentalität jahrzehntelang hielt, in beinahe allen politischen Parteien, in beinahe allen Gesellschaftsbereichen. Das gilt auch für die deutsche Ärzteschaft, in der es noch heute den „Reflex der Kollektivschuldabwehr“ gibt, selbst wenn man schlichte Fakten wie die NSDAP-Mitgliedschaft benennt (Forsbach 2015: 98). Die Mär, dass sich nur eine Minderheit der deutschen Ärzt*innen dem Nationalsozialismus zugewandt gehabt habe bzw. in nationalsozialistische Verbrechen verstrickt gewesen sei, hielt sich hartnäckig.
    Innerhalb der ärztlichen Standesorganisationen wurde die Geschichte der NS-Medizin bis in die 1980er Jahre hinein – teilweise deutlich länger – ausgeblendet, abgewehrt oder banalisiert. Möglicherweise haben die nur wenigen gerichtlichen Verurteilungen und das ausgeprägte Standesbewusstsein der ärztlichen Kolleg*innen zu der Illusion geführt, dass nur ein geringer Teil der deutschen Ärzt*innen an den Verbrechen beteiligt gewesen sein konnte. Viele wollten ihre Nachkriegskarriere oder ungestörte ärztliche Tätigkeit auch nach dieser Katastrophe nicht verwirkt wissen. Die vielen personellen Kontinuitäten und offiziellen Reaktionen ärztlicher Standesvertreter*innen stützten diese Schlussstrich-Mentalität. Die Selbstverständlichkeit, dass im Vorstand der Bundesärztekammer ehemalige SA- und SS-Funktionäre agierten, sowie die Tatsache, dass der Deutsche Ärztetag des Jahres 1980 von Wilhelm Heim (1906–1997) – bis 1945 SA-Sanitäts-Standartenführer und seit 1983 Träger der Paracelsus-Medaille – eröffnet wurde, zeigt: Von einer kritischen Auseinandersetzung mit der eigenen Standesgeschichte konnte zu dieser Zeit noch keine Rede sein.
    AUF DEM RICHTIGEN WEG: VOM GESUNDHEITSTAG 1980 BIS HEUTE
    Parallel zum Deutschen Ärztetag 1980 fand eine Alternativveranstaltung statt: der Gesundheitstag. Der war aus dem Bedürfnis entstanden, eine Auseinandersetzung mit den ärztlichen Standespolitikern zu suchen. Es war klar, dass dieses Unternehmen „nach wie vor ein Wagnis“ darstellte, „das gelingen kann, wenn alle Teilnehmer, die sprechenden und die hörenden, die Skeptiker und die Zuversichtlichen, ihren Teil dazu beitragen und ihre Verantwortung ernst nehmen“ (Medizinisches Informations- und Kommunikationszentrum 1980). Über 12.000 Teilnehmende bildeten einen wirksamen Kontrast zur „verkrusteten Standespolitik“ (FrAktion Gesundheit o.J.). Noch im selben Jahr gaben Gerhard Baader und Ulrich Schultz ein grundlegendes Buch heraus, in dem sich die 19 Autor*innen mit der Ideologie des Sozialdarwinismus und seiner extremsten Ausformung, dem biologisch-rassisch fundierten völkischen Gedanken nebst den tödlichen Konsequenzen, genauso beschäftigten wie mit der Verquickung von Politik und Wissenschaft, der ärztlichen Standeslehre, der Arbeits- und Leistungsmedizin oder der Familien- und Bevölkerungspolitik (Baader/Schultz 1980).
    Trotz dieses einschneidenden Gesundheitstages lehnte Bundesärztekammer-Präsident Karsten Vilmar noch auf dem Ärztetag 1987 eine „Kollektivschuld“ ab; schuldig sei vielmehr ein kleiner Kreis „radikaler Ärztekader“ sowie ein Clan von Ärzten mit „verbrecherischem Willen“ gewesen (Bleker/Schmiedebach 1987). Dennoch: Die Leistungen und Anstöße der ersten, die die Schlussstrich-Mentalität in der Ärzteschaft brechen wollten, waren nun nicht mehr aufzuhalten. Die Fülle der kritischen wissenschaftlichen Abhandlungen, die sich mit der Medizin im Nationalsozialismus auseinandersetzten, nahm in den 80er Jahren stark zu und ist heute nur mit Aufwand zu überblicken (Wuttke-Groneberg 1982; Jütte 2011). Die Pflege einer Aufarbeitungs- und Erinnerungskultur wird mittlerweile ebenso in zahlreichen anderen Aktivitäten und Einrichtungen geleistet – beispielsweise in Geschichtswerkstätten, Museen, Fernseh- und Radiodokumentationen, Arbeitskreisen und Gedenkveranstaltungen.
    All dies zeigt, dass eine kritische Auseinandersetzung mit der Medizin im Nationalsozialismus eine nachhaltige Notwendigkeit ist, die allerdings nichts ungeschehen machen kann und auch für eine Wiedergutmachung oder Vergangenheitsbewältigung nicht taugt. Einen eingehenden und konstruktiven Diskurs über die NS-Medizin sollten Medizinstudierende und die Gesellschaft insgesamt führen, um dabei Unwissenheit und Tabuisierung durch Aufklärung und Erinnerung zu ersetzen. Damit könnte für die Gegenwart und Zukunft ein Beitrag geleistet werden, das Bewusstsein für eine Medizin in Verantwortung zu schärfen, in der der Mensch im Mittelpunkt steht.
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    Schwoch, Rebecca (2018): Jüdische Ärzte als Krankenbehandler in Berlin zwischen 1938 und 1945. Frankfurt a. M.: Mabuse-Verlag.
    Stiehm, Markus (2002):
    Wissenslücke bei Studenten: Ärzte-Verbrechen im 3. Reich. Online: m.thieme.de/viamedici/arzt-im-beruf-aerztliches-handeln-1561/a/medizin-im-nationalsozialismus-4545.htm [10.01.2020].
    Tanner, Jakob (2007): Eugenik und Rassenhygiene in Wissenschaft und Politik seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert: Ein historischer Überblick. In: Zimmermann, Michael [Hrsg.]: Zwischen Erziehung und Vernichtung. Zigeunerpolitik und Zigeunerforschung im Europa des 20. Jahrhunderts. Franz Steiner Verlag: Stuttgart, S. 109–121.
    Weinke, Annette (2002): Die Verfolgung von NS-Tätern im geteilten Deutschland: Vergangenheitsbewältigung 1949–1969 oder: Eine deutsch-deutsche Beziehungsgeschichte im Kalten Krieg. Ferdinand Schöningh: Paderborn.
    Wuttke-Groneberg, Walter (1982): Medizin im Nationalsozialismus: Ein Arbeitsbuch. 2. unveränderte Auflage. Schwäbische Verlagsgesellschaft: Wurmlingen.
    Zimmermann, Susanne (2000): Die Medizinische Fakultät der Universität Jena während der Zeit des Nationalsozialismus. VWB: Berlin.
    Zimmermann, Susanne (2006): „Euthanasie wäre durchaus zu rechtfertigen ...“ Der Jenaer Professor Ibrahim und die NS-Kindermorde. In: Forsbach, Ralf [Hrsg.]: Medizin im „Dritten Reich“. Humanexperimente, „Euthanasie“ und die Debatten der Gegenwart. LIT: Münster, S. 81–98.
    https://www.idz-jena.de/
    „DIE VERBRECHEN VON ÄRZT*INNEN IM NATIONALSOZIALISMUS SPIELTEN JAHRZEHNTELANG IN DER MEDIZINISCHEN
    AUSBILDUNG UND DER ÄRZT*INNENSCHAFT KEINE ROLLE.“
    REBECCA SCHWOCH
    Von der Schlussstrich-Mentalität zur kritischen Auseinandersetzung mit der Medizin im Nationalsozialismus – 1945 bis heute
    https://www.idz-jena.de/
     

    Menschenversuche in nationalsozialistischen Konzentrationslagern

     

    Menschenversuche in nationalsozialistischen Konzentrationslagern waren zahlreiche medizinische Experimente von Ärzten und Wissenschaftlern, die vor allem während des Zweiten Weltkriegs an Insassen von nationalsozialistischen Konzentrationslagern ohne deren Zustimmung und ohne Rücksicht auf körperliche Unversehrtheit und das Leben durchgeführt wurden. Diese Verbrechen waren Gegenstand des Nürnberger Ärzteprozesses und führten zur Verabschiedung des Nürnberger Kodex medizinischer Ethik.
    Juristische Aufarbeitung
    Die 23 Angeklagten im Nürnberger Ärzteprozess, 1946/47
    Leo Alexander erläutert am 20. Dezember 1946 während des Nürnberger Ärzteprozesses an Maria Broel Plater, die Häftling im KZ Ravensbrück war, einige Experimente der pseudomedizinischen Menschenversuche.
    Angesichts der nationalsozialistischen Gräueltaten begannen schon frühzeitig jüdische Vereinigungen, nationaler Widerstand und Untergrundorganisationen wie Polnischer Untergrundstaat mit der Beweissicherung und Dokumentation von nationalsozialistischen Verbrechen (u. a. der erste Massenversuch mit Zyklon B in Auschwitz an 600 sowjetischen Kriegsgefangenen). Auf Initiative von neun Londoner Exilregierungen im Jahr 1943 wurde die United Nations War Crimes Commission (UNWCC) ins Leben gerufen. Der Auftrag bestand in der Beweissicherung, Zusammenstellung von Täterlisten, Berichten an die Regierungen und Strafprozessvorbereitungen zu Kriegsverbrechen. Durch die Strafandrohung sollten potentielle Täter vor weiteren Morden, Misshandlungen und unmenschlichen Handlungen an Zivilisten und Kriegsgefangenen jeglicher Staatsangehörigkeit abgeschreckt werden. Im Londoner Statut vom 8. August 1945 wurden die Straftaten für den Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher in Hauptkategorien zusammengefasst.[7] Der Komplex der medizinischen Versuche wurde von der International Scientific Commission for the Investigation of Medical War Crimes untersucht.[8]
    Die angenommene Zahl der von deutschen KZ-Ärzten verursachten Menschenopfer liegt bei über 3000. Im Nürnberger Ärzteprozess wurden 20 Ärzte, zwei Verwaltungsfachleute und ein Jurist zur Verantwortung gezogen. Viele KZ-Prozesse befassten sich mit den medizinischen Versuchen und ihren Einzeltätern. Andererseits konnten viele der verantwortlichen Mediziner ihre Karriere nach Ende des „Dritten Reichs“ ohne strafrechtliche Konsequenzen fortsetzen.[9] Vor allem die Vereinigten Staaten (in kleinerem Rahmen auch England und die Sowjetunion) profitierten nachträglich von der Erfahrung der Ärzte und ihren Versuchsergebnissen: Im Rahmen des Projektes Paperclip wurde eine Reihe von Wissenschaftlern der Luft- und Raumfahrt und eben solcher KZ-Mediziner in der Absicht wissenschaftlichen Fortschritts noch vor Beginn der Nürnberger Prozesse in die Vereinigten Staaten gebracht, wo sie teilweise noch lange in der Forschung tätig waren.
    https://de.wikipedia.org/


    Der Ärzteprozess

    Von Georg Gruber · 16.11.2005
    Einer der wichtigsten Nürnberger Prozesse war der Ärzteprozess, in dem das unvorstellbare Ausmaß von Medizinverbrechen aufgedeckt wurde. Die Mediziner konnten innerhalb der Diktatur ihren zweifelhaften Forscherdrang ausleben – ohne Rücksicht auf ethische Prinzipien.
    Aus Prozesseröffnung: „'Your name is Karl Brandt.‘ ‚Jawohl‘ ‚Have you entered your plea not guilty to this incitement?‘ ‚Ich erkläre jetzt auch: nicht schuldig.‘“
    Professor Karl Brandt, Leibarzt Adolf Hitlers, Reichskommissar für das Sanitäts- und Gesundheitswesen und „Euthanasiebeauftragter“. Er erklärte sich für nicht schuldig – genauso wie seine 22 mitangeklagten Kollegen, die sich vor dem amerikanischen Militärtribunal zu verantworten hatten. Wissenschaftler, angesehene Professoren, Ärzte.
    90.000 praktizierende Ärzte gab es in Deutschland während des Dritten Reichs, fast jeder zweite war in der NSDAP. Der Prozess hatte den Charakter einer „Stichprobe“, schrieb Alexander Mitscherlich in der Dokumentation des Gerichtsverfahrens „Medizin ohne Menschlichkeit“, die von der Westdeutschen Ärztekammer in Auftrag gegeben worden war. Die Anklage lautete auf „Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“:
    Anklageverlesung im Gerichtssaal: „Die Verbrechen umfassen Morde, Brutalitäten, Grausamkeiten, Folterungen, Greueltaten und andere unmenschliche Taten, wie sie in Anklagepunkt 1, 2, und 3 dieser Anklageschrift ausgeführt ist.“
    Unterdruck- und Unterkühlungsversuche, Hepatitis- und Fleckfieberexperimente Sulfonamidversuche – Begriffe, die für kaum vorstellbare Grausamkeiten stehen. KZ-Häftlingen wurden Verletzungen zugefügt, sie wurden mit Wundbrand infiziert, um dann die Wirkung von Sulfonamid zu erproben.
    Anklageverlesung: „Malariaexperimente. Ungefähr von Februar 1942 bis April 1945 wurden im KZ Dachau Experimente durchgeführt, um die Immunisierung gegen die Behandlung von Malaria zu ermitteln. KZ-Insassen wurden durch Moskitos oder Einspritzung von Extrakten aus den Schleimdrüsen von Moskitos infiziert.“
    „Über 1000 unfreiwillige Versuchspersonen wurden für diese Experimente verwendet“, heißt es in der Anklageschrift weiter. „Viele Personen starben, andere erlitten starke Schmerzen und wurden für immer Invaliden.“ Im KZ Dachau wurde an anderen Häftlingen in Unterdruckkammern der Absturz aus einem Flugzeug in 15 Km Höhe simuliert.
    „Nach 24 Minuten, in ein km Höhe: Schreit anfallweise, grimassiert, beißt sich auf die Zunge.“
    „In null Metern Höhe: Nicht ansprechbar, macht den Eindruck eines völlig Geistesgestörten.“
    Die an den Versuchen beteiligten Ärzte wiesen jede eigene Verantwortung von sich. Der Immunitätsforscher Professor Gerhard Rose vom Robert Koch-Institut:
    „Ich bin persönlich zum Staatssekretär Conti, das war der höchste medizinische Vorgesetzte, im Innenministerium hingegangen und habe dort meine Bedenken gegen die Versuche vorgetragen. Conti hat gesagt: Lieber Herr Rose, ich habe die Verantwortung dafür zu treffen, ob ein Impfstoff einge-, ob ich ihn zulassen soll oder nicht. (…) Ich muss jetzt in Kriegszeiten von dem Verbrecher im Konzentrationslager verlangen, dass auch er seinen Anteil zum allgemeinen Besten leistet und muss im Menschenversuch deshalb schnell diese Klärung herbeiführen.“
    Der Arzt Fritz Fischer verteidigte sich so: „Der Glaube und das Vertrauen an das legale Recht der Obrigkeit und des Staates und des Führers, so schien mir damals, gab die juristische Deckung und Rechtfertigung ab und enthob mich, wie mir auch betont ausgedrückt wurde, der individuellen Verantwortung.“
    Die Mediziner konnten innerhalb der Diktatur ihren zweifelhaften Forscherdrang ausleben – ohne Rücksicht auf ethische Prinzipien.
    „Sieben Angeklagte wurden zu lebenslanger Haft verurteilt, einer zu 15 Jahren, einer zu zehn Jahren, sieben wurden mangels Beweisen freigesprochen. Während die zum Tode Verurteilten hingerichtet wurden, kamen die Inhaftierten in den 50er Jahren in den Genuss von Begnadigungen.“
    Die deutsche Ärzteschaft hatte nach dem Krieg an einer Aufarbeitung der braunen Vergangenheit nur wenig Interesse. Mitscherlichs Dokumentation des Verfahrens wurde als Nestbeschmutzung abgetan. Das Thema wurde tabuisiert – so gelang es einer Reihe von schwerstbelasteten Ärzten und Wissenschaftlern, im Nachkriegsdeutschland wieder Karriere zu machen.
    https://www.deutschlandfunkkultur.de/




    5. Statistiken zu Nazi-Ärzte- und Mediziner-Prozessen, zu NS-Medizinverbrechen

    Juristische Verfahren mit Bezug auf die nationalsozialistischen Euthanasieprogramme während der Nürnberger Ärzte-Prozesse 1945 bis 1952*

     

    Veröffentlicht von
    Bernhard Weidenbach
    , 12.01.2021
    Nach dem Zweiten Weltkrieg kam es im Zuge der Aufarbeitung der Krankenmorde (Euthanasie) der Nationalsozialisten zu insgesamt 470 Ermittlungsverfahren. Die überwiegende Mehrheit davon (441) fanden auf dem Gebiet der späteren Bundesrepublik statt, nur 29 davon in der sowjetischen Besatzungszone oder der späteren Deutsch Demokratischen Republik. Trotz der geringeren Zahl der Ermittlungsverfahren ist die Quote der Verurteilungen in Ostdeutschland wesentlich höher.
    Die Nürnberger Prozesse
    Nach dem Zweiten Weltkrieg tagten Gerichte, bestehend aus den alliierten Siegermächten, in dem Versuch möglichst viele schuldige Nationalsozialisten zu überführen und zu bestrafen. Der Begriff "Nürnberger Prozesse" ist insofern ein wenig irreführend, da später Prozesse in ganz Deutschland stattgefunden haben. In Nürnberg jedoch fanden die prominentesten Gerichtsverfahren ob der symbolischen Bedeutung statt, denn dort waren zuvor auch die Rassegesetze beschlossen worden.
    In der DDR wurden beispielsweise im Jahr 1950 im Zuge der "Waldheimer Prozesse" ebenfalls viele Fälle von NS-Krankenmorden verhandelt. Dieser Prozess wurde entschieden und mit entsprechend intendierter Wirkung geführt, jedoch kam es hinterher kaum noch zu weiteren Verfahren gegen mutmaßliche NS-Täter. In der Bundesrepublik hingegen wurden noch für weitere Jahre mutmaßliche Täter angeklagt.
    "Rassenhygiene"
    Die nationalsozialistische Ideologie sah vor, den "Volkskörper" von allen Gefahren der "Erbgesundheit" zu beschützen und zu befreien. Menschen mit körperlichen Fehlbildungen, geistigen Krankheiten oder sonstigen Behinderungen seien als "Ballastexistenzen" anzusehen und wurden so im ganzen Reich systematisch ermordet. Bereits 1933 wurde die Zwangssterilisation von betroffenen Menschen angeordnet und durchgeführt. Etwa 5.000 Menschen starben durch diese Operationen. Im Oktober 1939 verschärfte Hitler mit der Anordnung zur Ausrottung "lebensunwerten Lebens" schließlich die Vorgehensweise und bis zum Jahr 1941 wurden im Zuge der "Aktion T4" rund 70.000 Menschen geplant in dafür vorgesehenen Tötungsanstalten ermordet. Tausende weitere wurden auch nach der zentral gesteuerten "Aktion T4" dezentral getötet.
    https://de.statista.com/

     


    6. Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen zu historischen Nazi-Ärzte und Mediziner-Prozessen sowie zu gegenwärtigen NS-Prozessen im 21.Jahrhundert

     

    Das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110, 74281 Mosbach, beauftragt die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21, die Anti-Nazi-Aktivitäten des KVs und Antragstellers in einer ergänzenden Stellungnahme gutachterlich einzuschätzen und zu bewerten.


    Dazu zählen laut Anweisungen dieser amtsgerichtlichen Verfügungen SOWOHL die seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren ALS AUCH seine außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute. Siehe dazu auch Kapitel 1 auf dieser Seite.


    Während die vom Familiengericht-Amtsgericht Mosbach beauftragte forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, zunächst EINERSEITS ein familienpsychologisches Sachverständigengutachten in einem Umfang von über 100 Seiten zum 07.04.2022 unter 6F 202/21 erstellt hat, entschließt sich dieselbe Gutachterin sodann, ANDERERSEITS eine ergänzende Stellungnahme von zwei ganzen DIN A4-Seiten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute, insbesondere zum Kontext der historisch nachgewiesenen Beteiligungen an NS-Massenmordverbrechen in Mosbach wie Judenverfolgung und Holocaust, NS-Verfolgung von Sinti und Roma, Nazi-Euthanasie unter 6F 202/21 zum 31.08.2022 an das Amtsgericht Mosbach zu generieren.
    Die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, ERWÄHNT LEDIGLICH MIT EINEM WORT DEN "NATIONALSOZIALISMUS" auf Seite 2, Absatz 2 und erwähnt lediglich mit einem Satz auf Seite 2, Absatz 2, dass der Antragsteller von NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach sich gegen den Nationalsozialismus wendet.
    Die forensische Sachverständige aus Kitzingen hat hier die GERICHTLICH BEAUFTRAGTE EINDEUTIGE GELEGENHEIT gehabt, mit einer entsprechend beim Amtsgericht Mosbach beantragten Fristverlängerung SICH SACHLICH UND FACHLICH auch auf über 100 Seiten bezüglich der Nazi-Thematik bzw. der Nazi-Problematik vor einem deutschen BRD-Gericht EXPLIZIT ZU ÄUSSERN. Diese Gelegenheit für eine sachliche und fachliche gutachterliche Expertise zum Nationalsozialismus und nationalsozialistischen Verbrechen, deren Auswirkungen und Aufarbeitungen nach 1945, u.a. auch in Mosbach, besteht zukünftig weiterhin jederzeit für die forensische Sachverständige aus Kitzingen.
    Siehe dazu auch:


    Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZU sogenannten NAZI-JÄGER-AKTIVITÄTEN MIT NS-PROZESSEN, VERURTEILUNGEN VON NS-TÄTER*INNEN, auch zu NS-Prozessen im 21. Jahrhundert, d.h. auch in 2022 laufenden und noch künftigen NS-Prozessen, etc. IN DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG NACH 1945 am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach mit seinen jahrelangen Bemühungen um die außergerichtliche und gerichtliche Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.


    EINERSEITS:
    Mit den Verfügungen des Familiengerichts-Amtsgericht Mosbach vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 hat die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Kitzingen nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Chance und das gerichtliche explizite Angebot, sich sachlich und fachlich zur NS-Vergangenheitsbewältigung seit 1945 bis heute, auch zur NS-Vergangenheitsbewältigung und Nazi-Kontinuität in Mosbach und in Baden-Württemberg, AUSFÜHRLICH EXPLIZIT gutachterlich zu äußern.


    ANDERERSEITS:
    Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 ZU DEN JURISTISCHEN NS-VERFAHREN ALS TEIL DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG, d.h. sowohl zu den seit 1945 bis heute geführten NS-Prozessen, als auch zu den in 2022 noch laufenden NS-Prozessen und zu den künftigen NS-Prozessen.
    Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 ZU DEN JURISTISCHEN NS-VERFAHREN ALS TEIL DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG INKLUSIVE DER ROLLE DER DEUTSCHEN JUSTIZ, d.h. sowohl zur Rolle der deutschen Justiz bei den seit 1945 bis heute im 21. Jahrhundert geführten NS-Prozessen, als auch zur Rolle der deutschen Justiz bei den in 2022 noch laufenden NS-Prozessen und bei den künftigen NS-Prozessen.
    UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und Politik.
    UND DIES OBWOHL das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 die forensische Sachverständige aus Kitzingen EXPLIZIT BEAUFTRAGT, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZU NS-PROZESSEN am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach mit seinen jahrelangen Bemühungen um die außergerichtliche und gerichtliche Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.


    ANDERERSEITS:
    Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 ZU DEN NAZI-JÄGER-AKTIVITÄTEN MIT VORBEREITUNGEN UND DURCHFÜHRUNGEN VON NS-PROZESSEN, VERURTEILUNGEN VON NS-TÄTER*INNEN, auch zu NS-Prozessen im 21. Jahrhundert, d.h. auch in 2022 laufenden und noch künftigen NS-Prozessen, etc. IN DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG NACH 1945.
    UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und Politik.
    UND DIES OBWOHL das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 die forensische Sachverständige aus Kitzingen EXPLIZIT BEAUFTRAGT, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZU NAZI-JÄGER-AKTIVITÄTEN MIT VORBEREITUNGEN UND DURCHFÜHRUNGEN VON NS-PROZESSEN am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach mit seinen jahrelangen Bemühungen um die außergerichtliche und gerichtliche Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.


    ANDERERSEITS:
    Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum konkreten Sachverhalt der Rechtsaufassung des baden-württembergischen Justizministeriums unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 vom 20.06.2022 einerseits, das auch noch heute und künftig NS-Verbrechen von der deutschen Justiz verfolgt würden, was aber andererseits der Rechtsauffassung des Amtsgericht Mosbach in seiner Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 9/22 diametral entgegensteht, dass es nicht Aufgabe des Gerichts sei, die NS-Vergangenheit aufzuarbeiten.
    UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren EXPILZIT BEAUFTRAGT.


    ANDERERSEITS:
    Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den vom zu begutachtenden Antragsteller von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach seit 2022 initiierten NS- und Rechtsextremismusverfahren; zum Umgang des Amtsgerichts mit Mosbach mit diesen NS-Verfahren; zu den vom Antragsteller dementsprechend initiierten Dienstaufsichtsbeschwerden und Anhörungsrügen gegen den fallverantwortlichen Spruchkörper beim Amtsgericht Mosbach.
    UND DIES OBWOHL das Amtsgericht Mosbach in seiner Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen EXPLIZIT BEAUFTRAGT, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZUR NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.
    UND DIES OBWOHL die Gutachterin aus Kitzingen vom Amtsgericht Mosbach am 17.08.2022 unter 6F 202/21 EXPLIZIT BEAUFTRAGT ist, eine gutachterliche Stellungnahme zum Nationalsozialismus und dessen Aufarbeitung nach 1945 am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren und eben gerade zu diesen beim Amtsgericht Mosbach seit 2022 initiierten NS-Verfahren abzugeben.

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    Siehe auch:

     



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