AKTUELLES & HISTORISCHES:
KZ Ravensbrück-Verfahren und Prozesse
FRAGESTELLUNG
ZUR ROLLE DER DEUTSCHEN JUSTIZ
IN DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG
Zuletzt aktualisiert am 22.04.2023 !
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1.1 Gerichtlich verfügte Beauftragung der forensischen Sachverständigen aus Kitzingen durch das Amtsgericht Mosbach bezüglich der gerichtlichen und außergerichtlichen Anti-Nazi-Aktivitäten des Antragstellers
In der Verfügung des Amtsgerichts Mosbach unter 6F 9/22 vom 17.08.2022, teilt das Amtsgericht Mosbach die Rechtsauffassung mit, dass es nicht Aufgabe des Gerichts sei, die NS-Vergangenheit aufzuarbeiten, was SOWOHL entgegen der Rechtsaufassung des baden-württembergischen Justizministeriums unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 vom 20.06.2022, dass heute und noch künftig NS-Verbrechen von der Justiz verfolgt würden, ALS AUCH entgegen der Rechtsauffassung u.a. des Urteils vom 28.06.2022 beim Landgericht Neuruppin mit der Verurteilung eines 101-jährigen KZ-Wachmannes wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3.500 Fällen steht.
Das Amtsgericht Mosbach erklärt, die vom Antragsteller initiierten Verfahren zur Aufarbeitung von NS-Unrecht und NS-Verbrechen nicht bearbeiten, sondern laut Verfügungs-Mitteilung vom 17.08.2022 unter 6F 9/22 getrennt von der Akte lediglich in einem Sonderband anlegen zu wollen.
Das AG MOS äußert sich weiterhin auch in 6F 2/22 in und nach der Verhandlung vom 22.11.22 NICHT zu den beim AG MOS erhobenen konkreten Dienstaufsichtsbeschwerden und Anhörungsrügen u.a. gegen wiederholt nicht-ordnungsgemäße Bearbeitungen von konkreten Eingaben des Antragstellers zur Aufklärung und Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und von Nationalsozialistischen Verbrechen seitens des Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22 entgegen der geltenden Strafprozessordnung § 158 StPO. Siehe dazu auch u.a. KV-RA-Eingabe vom 22.06.22 unter 6F 2/22.
Das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110, 74281 Mosbach, beauftragt die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21, die Anti-Nazi-Aktivitäten des KVs und Antragstellers in einer ergänzenden Stellungnahme gutachterlich einzuschätzen und zu bewerten.
Dazu zählen laut Anweisungen dieser amtsgerichtlichen Verfügungen SOWOHL die seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren ALS AUCH seine außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute. Siehe dazu auch Kapitel 5 auf dieser Seite.
Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZU DEN NAZI-VERBRECHER-PROZESSEN am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach in 2022 mit seinen jahrelangen Bemühungen um die außergerichtliche und gerichtliche Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.
Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZU DEN JURISTISCHEN NS-VERFAHREN ALS TEIL DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG INKLUSIVE DER ROLLE DER DEUTSCHEN BRD-JUSTIZ, d.h. sowohl zu den seit 1945 bis heute im 21. Jahrhundert geführten NS-Prozessen als auch zu den in 2022 noch laufenden NS-Prozessen und zu den künftigen NS-Prozessen, an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.
Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME zum menschenverachtenden System der Nazi-Konzentrationslager SOWIE DEREN THEMATISIERUNGEN IN DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG NACH 1945 bis heute am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht mit seinen jahrelangen Bemühungen um die außergerichtliche und gerichtliche Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.
Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME zum menschenverachtenden System der Nazi-Konzentrationslager örtlich und konkret bezogen im Gau Nordbaden Mosbach vor 1945 und im heutigen Neckar-Odenwaldkreis SOWIE DEREN THEMATISIERUNGEN IN DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG NACH 1945 bis heute am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht mit seinen jahrelangen Bemühungen um die außergerichtliche und gerichtliche Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.
Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZU sogenannten NAZI-JÄGER-AKTIVITÄTEN MIT NS-PROZESSEN, VERURTEILUNGEN VON NS-TÄTER*INNEN, auch zu NS-Prozessen im 21. Jahrhundert, d.h. auch in 2022 laufenden und noch künftigen NS-Prozessen, etc. IN DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG NACH 1945 am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach mit seinen jahrelangen Bemühungen um die außergerichtliche und gerichtliche Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.
British Pathé
Nazi men and women that are accused of perpetrating atrocities in Ravensbruck concentration camp have their final sentences pronounced in a court in Hamburg, Germany in 1947.
Staatsanwaltschaft Coburg ermittelt gegen 98-jährigen ehemaligen Aufseher im KZ Ravensbrück
VERFAHREN
Anklage erfolgt frühestens im Frühjahr 2023
10.11.2022
von Simone Bastian
Coburger Tageblatt
Coburg – Wie kommt es, dass die Coburger Staatsanwaltschaft wegen des KZ Ravensbrück ermittelt? Und wann findet der Prozess statt?
Die Staatsanwaltschaft Coburg ermittelt derzeit gegen einen Mann, der von April 1943 bis Mai 1945 im Konzentrationslager Ravensbrück Dienst getan und damit den Tod von Häftlingen ermöglicht haben soll. Die Staatsanwaltschaft Coburg ist zuständig, weil der heute 98-Jährige damals erst 19 Jahre alt war und dem Jugendstrafrecht unterlegen wäre. Deshalb wird das Wohnortprinzip angewandt: Zuständig ist die Staatsanwaltschaft, in deren Bereich der Beschuldigte heute lebt.
https://www.fraenkischertag.de/
KZ-Aufseherinnen vor Gericht: Greta Bösel – «another of those brutal types of women»? (Zivilisationen und Geschichte / Civilizations and History / Civilisations et Histoire, Band 1) Gebundene Ausgabe – 16. Juli 2009
Die KZ-Aufseherin Greta Bösel wurde am 3. Februar 1947 im ersten Ravensbrück-Prozess von einem britischen Militärgericht zum Tode verurteilt. Anhand der Prozessakten wird ihr Fall in dieser Untersuchung dargestellt und analysiert. In dem Versuch, ihr ein besonders brutales Vorgehen und eigenständiges Handeln nachzuweisen, ordnete die Anklage Greta Bösel in die Reihe der «brutal types of women» ein, für die das stereotype Bild der «KZ-Bestien» konstruiert wurde. Greta Bösel bekannte sich nicht schuldig und entwarf das Bild der machtlosen und unwissenden Frau. Ihre Aussagen können durch die Gegenüberstellung mit denen der Zeuginnen und den Forschungsergebnissen als Schuldabwehrstrategien entlarvt werden. Diese Arbeit stellt einen methodisch und inhaltlich innovativen Beitrag zur noch unzulänglich untersuchten NS-Täterschaft von Frauen dar.
Siehe auch:
Hat Coburg den letzten KZ-Prozess?
AUFARBEITUNG
10.11.2022
von Fajsz Deáky
Coburger Tageblatt
Coburg – Millionen Verdachtsfälle gab es zu Beginn der Ermittlungen im Rahmen von NS-Verbrechen. Jetzt nähert sich die Zeit, in der man niemanden mehr zur Rechenschaft ziehen kann.
1,7 Millionen Karteikarten sind es mittlerweile, die im Bestand sind. 1958 wurde die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg gegründet. Auf sie gehen die allermeisten Ermittlungen und Verfahren zurück gegen Menschen, die im Nazi-Apparat möglicherweise an Ermordnugen beteiligt waren. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft Coburg gegen einen Mann (98) aus dem Landkreis, der von April 1943 bis Mai 1945 Wachmann im KZ Ravensbrück gewesen sein soll.
https://www.fraenkischertag.de/
Der Uckermark-Prozess: Aufseherinnen des KZ Ravensbrück vor Gericht Taschenbuch – 18. Februar 2022
Bevor es in ein Selektions- und Vernichtungslager umgewandelt wurde, unterstand das »Jugendschutzlager Uckermark« während des NS der »Reichszentrale zur Bekämpfung der Jugendkriminalität«. Rund 1.200 Mädchen und junge Frauen waren hier als »Zöglinge« inhaftiert, unzähligen Schikanen und Misshandlungen ausgesetzt. 1948 mussten sich im sogenannten »Uckermark-Prozess« drei SS-Aufseherinnen und zwei Mitglieder der »Weiblichen Kriminalpolizei« vor einem britischen Militärgericht verantworten. Ingmann zeichnet den Prozessverlauf gegen die Angeklagten detailliert nach. Durch Verhörprotokolle, Zeugenaussagen und Gespräche mit Überlebenden entsteht ein bedrückendes Bild vom Lageralltag der gefangenen Mädchen und Frauen.
Siehe auch:
Ermittlungen in Coburg gegen KZ-Wachmann
JUSTIZ
09.11.2022
Fränkischer Tag
Coburg – Die Staatsanwaltschaft Coburg ermittelt gegen einen ehemaligen Wachmann des KZ Ravensbrück.
Dir Ermittlungen richten sich laut einem Bericht der „taz“ gegen einen 98 Jahre alten Mann. Weil er im Landkreis Coburg lebe, sei die Staatsanwaltschaft Coburg nun mit den Ermittlungen betraut. Demnach hatte die Staatsanwaltschaft Neuruppin das Verfahren zuvor abgegeben. Laut „taz“ ist der Grund dafür das sogenannte Wohnortprinzip, demzufolge in der Nähe des Angeklagten verhandelt werden soll. Für den Mann gilt das Jugendstrafrecht.
Er soll von April 1943 bis Mai 1945 im Konzentrationslager Ravensbrück Dienst getan haben. Somit habe er den Tod von Häftlingen erst ermöglicht. Ein medizinisches Gutachten deute auf die Verhandlungsfähigkeit des Mannes hin, die Ermittlungen seien aber noch nicht abgeschlossen. Anklage könne im Frühjahr 2023 erhoben werden, ein Prozess im Spätsommer beginnen.
Im KZ Ravensbrück waren als 130.000 Frauen und Kinder, 20.000 Männer und 1000 Mädchen interniert. Rund 28.000 Menschen sind hier umgebracht worden.
https://www.fraenkischertag.de/
Nationalsozialismus: Coburger Staatsanwaltschaft ermittelt gegen früheren KZ-Wachmann
10. November 2022, 11:27 Uhr
Der heute 98-Jährige soll im KZ Ravensbrück als Wachmann gearbeitet haben. Der Beschuldigte gilt laut einem Gutachten als verhandlungsfähig.
Die Staatsanwaltschaft Coburg ermittelt gegen einen ehemaligen Wachmann im Konzentrationslager Ravensbrück. Das bestätigte ein Sprecher der Behörde dem Evangelischen Pressedienst auf Anfrage. Zuvor hatte die taz über den Fall berichtet. Dem Zeitungsbericht zufolge handelt es sich bei dem Mann um einen 98-Jährigen, dem vorgeworfen wird, von April 1943 bis Mai 1945 im Hauptlager in Ravensbrück Dienst getan und dadurch den Tod von Häftlingen erst ermöglicht zu haben. Es gehe um eine mögliche Beihilfe zum Mord, schreibt die Zeitung.
Das Verfahren liege nun in Coburg, da der Beschuldigte in der Region lebe. Weil der Beschuldigte zum Zeitpunkt seiner mutmaßlichen Taten noch nicht volljährig gewesen sei, gelte für ihn das Jugendstrafrecht. Die Ermittlungen seien noch nicht abgeschlossen, teilte der zuständige Staatsanwalt der taz mit. Ein Historiker sei mit der Erstellung eines Gutachtens über das KZ Ravensbrück betraut. Ein medizinisches Gutachten deute auf eine Verhandlungsfähigkeit des Beschuldigten hin.
Die Staatsanwaltschaft Neuruppin ermittelt laut dem Zeitungsbericht zudem gegen eine heute 99-jährige Frau, die in Ravensbrück als Wächterin eingesetzt war und untersucht, ob ein 98-jähriger Mann angeklagt werden kann, der offenbar im KZ Sachsenhausen als Wachmann eingesetzt war, schreibt die taz weiter.
https://www.sueddeutsche.de/
Coburger Staatsanwaltschaft ermittelt gegen früheren KZ-Wachmann
09.11.2022, 18:48 Uhr
Die Staatsanwaltschaft Coburg ermittelt gegen einen ehemaligen Wachmann im Konzentrationslager Ravensbrück. Auch wenn der Beschuldigte heute 98 Jahre alt ist, gilt für ihn das Jugendstrafrecht.
Von
BR24 Redaktion
Die Staatsanwaltschaft Coburg ermittelt gegen einen ehemaligen Wachmann im Konzentrationslager Ravensbrück. Das bestätigte ein Sprecher der Behörde am Mittwoch dem Evangelischen Pressedienst. Zuvor hatte die "taz" über den Fall berichtet.
Dem Zeitungsbericht zufolge handelt es sich bei dem Mann um einen 98-Jährigen, dem vorgeworfen wird, von April 1943 bis Mai 1945 im Hauptlager in Ravensbrück Dienst getan und dadurch den Tod von Häftlingen erst ermöglicht zu haben. Es gehe um eine mögliche Beihilfe zum Mord, schreibt die Zeitung "taz". Das Verfahren liege nun in Coburg, da der Beschuldigte in der Region lebe.
Weil der Beschuldigte zum Zeitpunkt seiner mutmaßlichen Taten noch nicht volljährig gewesen sei, gelte für ihn das Jugendstrafrecht. Die Ermittlungen seien noch nicht abgeschlossen, sagte der zuständige Staatsanwalt der "taz. Ein Historiker sei mit der Erstellung eines Gutachtens über das KZ Ravensbrück betraut. Ein medizinisches Gutachten deute auf eine Verhandlungsfähigkeit des Beschuldigten hin.
KZ Ravensbrück: Zehntausende Menschen starben
Zwischen 1939 und 1945 sind den Angaben zufolge im KZ Ravensbrück 132.000 Frauen, 20.000 Männer und 1.000 weibliche Jugendliche des "Jugendschutzlagers Uckermark" als Häftlinge registriert worden. Sie stammten aus mehr als 40 Nationen, unter ihnen auch zahlreiche Juden sowie Sinti und Roma. Zehntausende wurden ermordet oder starben an Hunger, Krankheiten oder durch medizinische Experimente.
Ende April 1945 trieb die SS Zehntausende Häftlinge auf Todesmärsche in Richtung Nordwesten. Rund 3.000 zurückgelassene Kranke wurden am 30. April 1945 durch die Rote Armee befreit.
Mit Informationen des epd
https://www.br.de/
5. Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen zu historischen Nazi-KZ Ravensbrück-Verfahren und -Prozessen sowie zu gegenwärtigen NS-Prozessen im 21.Jahrhundert
Das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110, 74281 Mosbach, beauftragt die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21, die Anti-Nazi-Aktivitäten des KVs und Antragstellers in einer ergänzenden Stellungnahme gutachterlich einzuschätzen und zu bewerten.
Dazu zählen laut Anweisungen dieser amtsgerichtlichen Verfügungen SOWOHL die seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren ALS AUCH seine außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute. Siehe dazu auch Kapitel 1 auf dieser Seite.
Während die vom Familiengericht-Amtsgericht Mosbach beauftragte forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, zunächst EINERSEITS ein familienpsychologisches Sachverständigengutachten in einem Umfang von über 100 Seiten zum 07.04.2022 unter 6F 202/21 erstellt hat, entschließt sich dieselbe Gutachterin sodann, ANDERERSEITS eine ergänzende Stellungnahme von zwei ganzen DIN A4-Seiten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute, insbesondere zum Kontext der historisch nachgewiesenen Beteiligungen an NS-Massenmordverbrechen in Mosbach wie Judenverfolgung und Holocaust, NS-Verfolgung von Sinti und Roma, Nazi-Euthanasie unter 6F 202/21 zum 31.08.2022 an das Amtsgericht Mosbach zu generieren.
Die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, ERWÄHNT LEDIGLICH MIT EINEM WORT DEN "NATIONALSOZIALISMUS" auf Seite 2, Absatz 2 und erwähnt lediglich mit einem Satz auf Seite 2, Absatz 2, dass der Antragsteller von NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach sich gegen den Nationalsozialismus wendet.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen hat hier die GERICHTLICH BEAUFTRAGTE EINDEUTIGE GELEGENHEIT gehabt, mit einer entsprechend beim Amtsgericht Mosbach beantragten Fristverlängerung SICH SACHLICH UND FACHLICH auch auf über 100 Seiten bezüglich der Nazi-Thematik bzw. der Nazi-Problematik vor einem deutschen BRD-Gericht EXPLIZIT ZU ÄUSSERN. Diese Gelegenheit für eine sachliche und fachliche gutachterliche Expertise zum Nationalsozialismus und nationalsozialistischen Verbrechen, deren Auswirkungen und Aufarbeitungen nach 1945, u.a. auch in Mosbach, besteht zukünftig weiterhin jederzeit für die forensische Sachverständige aus Kitzingen.
Siehe dazu auch:
Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZU sogenannten NAZI-JÄGER-AKTIVITÄTEN MIT NS-PROZESSEN, VERURTEILUNGEN VON NS-TÄTER*INNEN, auch zu NS-Prozessen im 21. Jahrhundert, d.h. auch in 2022 laufenden und noch künftigen NS-Prozessen, etc. IN DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG NACH 1945 am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach mit seinen jahrelangen Bemühungen um die außergerichtliche und gerichtliche Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.
EINERSEITS:
Mit den Verfügungen des Familiengerichts-Amtsgericht Mosbach vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 hat die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Kitzingen nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Chance und das gerichtliche explizite Angebot, sich sachlich und fachlich zur NS-Vergangenheitsbewältigung seit 1945 bis heute, auch zur NS-Vergangenheitsbewältigung und Nazi-Kontinuität in Mosbach und in Baden-Württemberg, AUSFÜHRLICH EXPLIZIT gutachterlich zu äußern.
ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 ZU DEN JURISTISCHEN NS-VERFAHREN ALS TEIL DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG, d.h. sowohl zu den seit 1945 bis heute geführten NS-Prozessen, als auch zu den in 2022 noch laufenden NS-Prozessen und zu den künftigen NS-Prozessen.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 ZU DEN JURISTISCHEN NS-VERFAHREN ALS TEIL DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG INKLUSIVE DER ROLLE DER DEUTSCHEN JUSTIZ, d.h. sowohl zur Rolle der deutschen Justiz bei den seit 1945 bis heute im 21. Jahrhundert geführten NS-Prozessen, als auch zur Rolle der deutschen Justiz bei den in 2022 noch laufenden NS-Prozessen und bei den künftigen NS-Prozessen.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und Politik.
UND DIES OBWOHL das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 die forensische Sachverständige aus Kitzingen EXPLIZIT BEAUFTRAGT, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZU NS-PROZESSEN am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach mit seinen jahrelangen Bemühungen um die außergerichtliche und gerichtliche Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.
ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 ZU DEN NAZI-JÄGER-AKTIVITÄTEN MIT VORBEREITUNGEN UND DURCHFÜHRUNGEN VON NS-PROZESSEN, VERURTEILUNGEN VON NS-TÄTER*INNEN, auch zu NS-Prozessen im 21. Jahrhundert, d.h. auch in 2022 laufenden und noch künftigen NS-Prozessen, etc. IN DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG NACH 1945.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und Politik.
UND DIES OBWOHL das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 die forensische Sachverständige aus Kitzingen EXPLIZIT BEAUFTRAGT, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZU NAZI-JÄGER-AKTIVITÄTEN MIT VORBEREITUNGEN UND DURCHFÜHRUNGEN VON NS-PROZESSEN am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach mit seinen jahrelangen Bemühungen um die außergerichtliche und gerichtliche Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.
ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum konkreten Sachverhalt der Rechtsaufassung des baden-württembergischen Justizministeriums unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 vom 20.06.2022 einerseits, das auch noch heute und künftig NS-Verbrechen von der deutschen Justiz verfolgt würden, was aber andererseits der Rechtsauffassung des Amtsgericht Mosbach in seiner Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 9/22 diametral entgegensteht, dass es nicht Aufgabe des Gerichts sei, die NS-Vergangenheit aufzuarbeiten.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren EXPILZIT BEAUFTRAGT.
ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den vom zu begutachtenden Antragsteller von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach seit 2022 initiierten NS- und Rechtsextremismusverfahren; zum Umgang des Amtsgerichts mit Mosbach mit diesen NS-Verfahren; zu den vom Antragsteller dementsprechend initiierten Dienstaufsichtsbeschwerden und Anhörungsrügen gegen den fallverantwortlichen Spruchkörper beim Amtsgericht Mosbach.
UND DIES OBWOHL das Amtsgericht Mosbach in seiner Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen EXPLIZIT BEAUFTRAGT, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZUR NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.
UND DIES OBWOHL die Gutachterin aus Kitzingen vom Amtsgericht Mosbach am 17.08.2022 unter 6F 202/21 EXPLIZIT BEAUFTRAGT ist, eine gutachterliche Stellungnahme zum Nationalsozialismus und dessen Aufarbeitung nach 1945 am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren und eben gerade zu diesen beim Amtsgericht Mosbach seit 2022 initiierten NS-Verfahren abzugeben.
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Siehe auch: