Nationalsozialismus in Mosbach - Baden
: Rechtsextremismus und Neofaschismus : Anti-Semitismus : Anti-Ziganismus : Homophobie : Rassismus : Diskriminierung 

AKTUELLES & HISTORISCHES:
Nazi-KZ Mauthausen
-Verfahren und Prozesse

 Zuletzt aktualisiert am 29.04.2023 ! 

FRAGESTELLUNG
ZUR ROLLE DER DEUTSCHEN JUSTIZ
IN DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG

Siehe auch:


Seiteninhalt:

  1. NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach
  2. YouTube-Videos zu Nazi-KZ Mauthausen-Verfahren und Prozessen
  3. Podcasts zu Nazi-KZ Mauthausen-Verfahren und Prozessen
  4. Online-Artikel zu Nazi-KZ Mauthausen-Verfahren und Prozessen
  5. Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen zu historischen Nazi-KZ Mauthausen-Verfahren und -Prozessen sowie zu gegenwärtigen NS-Prozessen im 21.Jahrhundert


Der Fotograf von Mauthausen

Wie 7.000 seiner republikanischen Genossen wurde der katalanische Photograph Francisco Boix von den Nationalsozialisten ins Lager Mauthausen deportiert. Zu Beginn ist er nur daran interessiert, diesen wahrhaftigen Alptraum irgendwie zu überleben. Aber als er auf den SS-Hauptscharführer Paul Ricken trifft, einen perversen Nazi-Ästheten, der sich daran erfreut, das Grauen zu fotografieren, versteht der junge Mann, dass dies ein einzigartiges Zeugnis ist. Für den sogenannten Erkennungsdienst gelang es Boix Häftlinge, SS-Aufseher und den Lageralltag abzulichten. Allein beim Besuch Heinrich Himmlers im April 1941 entstanden 4.000 Aufnahmen. Während seiner fünfjährigen Lagerhaft konnte Boix zehntausende Photos aus dem Lager schmuggeln. Hilfe leisteten ihm Mithäftlinge und eine mutige Bewohnerin von Mauthausen, Anna Pointner, die die Bilder bis zum Kriegsende bei sich im Garten versteckte. Nach der Befreiung sagte Boix als einziger spanischer Zeuge bei den Nürnberger Prozessen aus. Seine Aufnahmen wurden zur Verurteilung der Täter sowohl bei den Dachauer Prozessen als auch in Nürnberg herangezogen.



NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach

1.1 Gerichtlich verfügte Beauftragung der forensischen Sachverständigen aus Kitzingen durch das Amtsgericht Mosbach bezüglich der gerichtlichen und außergerichtlichen Anti-Nazi-Aktivitäten des Antragstellers

In der Verfügung des Amtsgerichts Mosbach unter 6F 9/22 vom 17.08.2022, teilt das Amtsgericht Mosbach die Rechtsauffassung mit, dass es nicht Aufgabe des Gerichts sei, die NS-Vergangenheit aufzuarbeiten, was SOWOHL entgegen der Rechtsaufassung des baden-württembergischen Justizministeriums unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 vom 20.06.2022, dass heute und noch künftig NS-Verbrechen von der Justiz verfolgt würden,  ALS AUCH entgegen der Rechtsauffassung u.a. des Urteils vom 28.06.2022 beim Landgericht Neuruppin mit der Verurteilung eines 101-jährigen KZ-Wachmannes wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3.500 Fällen steht.

Das Amtsgericht Mosbach erklärt, die vom Antragsteller initiierten Verfahren zur Aufarbeitung von NS-Unrecht und NS-Verbrechen nicht bearbeiten, sondern laut Verfügungs-Mitteilung vom 17.08.2022 unter 6F 9/22 getrennt von der Akte lediglich in einem Sonderband anlegen zu wollen.

Das AG MOS äußert sich weiterhin auch in 6F 2/22 in und nach der Verhandlung vom 22.11.22 NICHT zu den beim AG MOS erhobenen konkreten Dienstaufsichtsbeschwerden und Anhörungsrügen u.a. gegen wiederholt nicht-ordnungsgemäße Bearbeitungen von konkreten Eingaben des Antragstellers zur Aufklärung und Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und von Nationalsozialistischen Verbrechen seitens des Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22 entgegen der geltenden Strafprozessordnung § 158 StPO. Siehe dazu auch u.a. KV-RA-Eingabe vom 22.06.22 unter 6F 2/22.

Das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110, 74281 Mosbach, beauftragt die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21, die Anti-Nazi-Aktivitäten des KVs und Antragstellers in einer ergänzenden Stellungnahme gutachterlich einzuschätzen und zu bewerten. 

Dazu zählen laut Anweisungen dieser amtsgerichtlichen Verfügungen SOWOHL die seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren ALS AUCH seine außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute. Siehe dazu auch Kapitel 5 auf dieser Seite.


Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZU DEN NAZI-VERBRECHER-PROZESSEN am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach in 2022 mit seinen jahrelangen Bemühungen um die außergerichtliche und gerichtliche Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.


Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZU DEN JURISTISCHEN NS-VERFAHREN ALS TEIL DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG INKLUSIVE DER ROLLE DER DEUTSCHEN BRD-JUSTIZ, d.h. sowohl zu den seit 1945 bis heute im 21. Jahrhundert geführten NS-Prozessen als auch zu den in 2022 noch laufenden NS-Prozessen und zu den künftigen NS-Prozessen, an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.


Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME zum menschenverachtenden System der Nazi-Konzentrationslager SOWIE DEREN THEMATISIERUNGEN IN DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG NACH 1945 bis heute am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht mit seinen jahrelangen Bemühungen um die außergerichtliche und gerichtliche Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.


Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME zum menschenverachtenden System der Nazi-Konzentrationslager örtlich und konkret bezogen im Gau Nordbaden Mosbach vor 1945 und im heutigen Neckar-Odenwaldkreis SOWIE DEREN THEMATISIERUNGEN IN DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG NACH 1945 bis heute am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht mit seinen jahrelangen Bemühungen um die außergerichtliche und gerichtliche Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.

 Siehe dazu:


2. YouTube-Videos zu Nazi-KZ Mauthausen-Verfahren und Prozessen

"Mauthausen vor Gericht" - Die Mauthausen Dachau Prozesse

Mauthausen Memorial
Christian Rabl hat sich erstmals umfassend mit den Ermittlungen und Prozessen gegen die NS-Täter des KZ-Mauthausen auseinandergesetzt. Worum es in seiner heute publizierte Studie "Mauthausen vor Gericht" geht und was sie so besonders macht, erzählt er in diesem Video.
Nach der Befreiung des Konzentrationslagers Mauthausen im Mai 1945 unterstützten die überlebenden Häftlinge die U.S. Army bei deren ersten Ermittlungen vor Ort, um die Täter festzunehmen und sie vor Gericht zu bringen. Die gerichtliche Ahndung der Gewaltverbrechen erstreckte sich auf alle vier alliierten Mächte; darüber hinaus wurden auch in vielen Ländern Mittel- und Osteuropas Prozesse geführt. Der Autor zeigt, dass es bei verurteilten NS-Tätern nach ihrer Haftentlassung keiner Reintegration in die deutsche und österreichische Nachkriegsgesellschaft bedurfte, da sie zu keinem Zeitpunkt außerhalb dieser Gesellschaften standen.
Christian Rabl ist wissenschaftlicher Mitarbeiter des Zeithistorischen Zentrums Melk und hat einen Lehrauftrag am Institut für Zeitgeschichte in Wien. Für seine Dissertation „Der KZ-Komplex Mauthausen vor Gericht“ wurde er 2018 mit dem Mauthausen-Memorial-Forschungspreis ausgezeichnet.


3. Podcasts zu Nazi-KZ Mauthausen-Verfahren und Prozessen


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4. Online-Artikel zu Nazi-KZ Mauthausen-Verfahren und Prozessen

„Verurteilte SS-Männer 

waren bestens integriert“

Für die Aufarbeitung aller Prozesse zu Verbrechen im KZ Mauthausen und dessen Außenlagern erhält Christian Rabl den erstmals vergebenen Forschungspreis der Gedenkstätte Mauthausen. Ein Ergebnis seiner Arbeit: SS-Angehörige waren in der Nachkriegszeit bestens integriert.
Am 30. Mai 1944 erschießt der SS-Sturmmann Andreas Vogel den sowjetischen Kriegsgefangenen Fiodor Malyschenkow im KZ Loibl-Nord, einem Außenlager des Konzentrationslagers Mauthausen in Kärnten. Jahrzehntelang bleibt der Mord ungeahndet. Erst im Jahr 1969 muss sich Vogel vor einem Geschworenengericht in Klagenfurt verantworten. Er wird freigesprochen.
SS-Angehörige, die im KZ Mauthausen tätig waren, vor dem US-Militärgericht in DachauSammlungen der KZ-Gedenkstätte Mauthausen
SS-Angehörige, die im KZ Mauthausen tätig waren, vor dem US-Militärgericht in Dachau
Anders geht das Verfahren gegen Alexander Keleberc aus. Er war ein sogenannter Funktionshäftling im KZ Gusen, ebenfalls Teil des Mauthausen-Komplexes. Funktionshäftlinge wurden von der Lagerleitung gezielt eingesetzt, um Mithäftlinge zu kontrollieren. Als Kapo und Stubenältester in Gusen hat Keleberc laut Zeugenaussagen mehrere Menschen zu Tode geprügelt oder ertränkt. Er wird 1967 in Prag zu zwölf Jahren Haft verurteilt, in einem Berufungsverfahren wird die Strafe auf zehn Jahre gesenkt.
Nur ein Bruchteil der Täter vor Gericht
Insgesamt 506 Personen standen in der Nachkriegszeit wegen Verbrechen vor Gericht, die im KZ Mauthausen oder in einem seiner Außenlager begangen worden waren – hauptsächlich in Deutschland, Österreich, Polen und in der Tschechoslowakei.
In 90 Prozent der Verfahren kam es zu Verurteilungen, allerdings mit sehr unterschiedlichen Strafausmaßen. Das ist das Ergebnis der Studie des Historikers Christian Rabl von der Universität Wien: „Das sind sehr wenige Verfahren, wenn man bedenkt, dass geschätzte 12.000 bis 15.000 SS-Angehörige im Mauthausen-Komplex tätig waren.“ Hinzu kommt, dass um die 70 Verfahren nicht gegen SS-Angehörige, sondern gegen ehemalige KZ-Häftlinge, wie eben Alexander Keleberc, geführt wurden.
Die Verfahren gegen Vogel und Keleberc fanden zu einer Zeit statt, als es nur noch wenige Prozesse gab. Etwa 90 Prozent der Verfahren, die sich den Verbrechen im Mauthausen-Komplex widmeten, fanden kurz nach dem Holocaust statt, erklärt Rabl: In den Jahren 1945 bis 1948. Mehr als 300 Verurteilungen gab es während der Dachauer Prozesse, wo das US-amerikanische Militärgericht in Dachau 1946 und 1947 unter anderem über die Morde und Gewalttaten in Mauthausen urteilte. „Für den Ausgang der Verfahren war der Zeitpunkt entscheidend. Im Rahmen des Mauthausen-Hauptprozesses in Dachau wurden sehr viele Todesurteile gefällt und der Großteil auch vollstreckt. Später fielen die Urteile für vergleichbare Vergehen oft wesentlich geringer aus“, sagt Rabl.
Die restlichen Verfahren fanden großteils bis 1955 vor Volksgerichten in Polen, der Tschechoslowakei und in Österreich sowie vor ordentlichen Gerichten in Deutschland statt. In Polen etwa standen SS-Angehörige vor Gericht, denen Verbrechen auf dem jeweiligen Staatsgebiet zur Last gelegt wurden. Die Morde im KZ-Komplex Mauthausen waren dabei Nebenanklagepunkte, sagt Rabl: „In Polen konnten die Behörden oft keine direkten Verbrechen nachweisen. Es gab einen enormen Ressourcenmangel: Es fehlte sowohl juristisches Personal – ein großer Teil der intellektuellen Bevölkerung wurde von den Nazis ermordet – als auch Geld und Beweismaterial, das von den Lagerleitungen zu Kriegsende vielfach verbrannt wurde.“ In den meisten polnischen Prozessen konnten viele Täter daher nur wegen ihrer Zugehörigkeit zur SS zu drei bis fünf Jahren Haft verurteilt werden.
Wenig Milde für Opfer, die zu Tätern wurden
In den frühen 1950er-Jahren kam es zu zahlreichen Amnestien und die meisten SS-Männer kamen frei. Das betraf vor allem jene, die während der Dachauer Prozesse verurteilt wurden. „Oft setzten sich die Familien, aber auch Politiker und die Kirche für viele verurteilte SSler ein.“ Christian Rabl hat die Begnadigungsgesuche, die an die US-Behörden gingen, genau unter die Lupe genommen: „Da wird klar: Es bedurfte keiner Reintegration der SS-Angehörigen in die Nachkriegsgesellschaft, weil sie in Österreich und Deutschland tendenziell gar nicht außerhalb der Mehrheitsgesellschaft standen.“
Anders sah die Situation für ehemalige Funktionshäftlinge aus: „Unter ihnen gab es auch welche, die sich brutaler Verbrechen schuldig gemacht haben. Kamen sie vor Gericht, wurden sie teilweise strenger bestraft als die SS-Angehörigen“, sagt der Historiker. So wie Alexander Keleberc, der zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt wurde. Das hatte einen juristischen Grund: „Der Leumund der SS-Angehörigen war bis Kriegsbeginn im Normalfall tadellos, während Funktionshäftlinge Vorstrafen aufwiesen, oft wegen kleiner, banaler Delikte.“ Es handelte sich dabei etwa um politische Häftling, Menschen, die von den Nazis als „Asoziale“ kategorisiert wurden oder Kleinverbrecher.
Ö1-Sendungshinweis
Dem Thema widmet sich auch ein Beitrag in Wissen aktuell: 20.9., 13:55 Uhr.
Die Strafen waren nicht nur höher, eine Amnestie wurde auch seltener gewährt. Die verurteilten Häftlinge, die während der Haft zu Tätern wurden, hatten oft kein Umfeld, dass sich für sie einsetzte: „Sie hatten Jahre der Haft hinter sich, ihre Angehörigen wurden ermordet. Ihnen wurde von den Behörden weniger zugetraut, sich in der deutschen oder österreichischen Gesellschaft zu integrieren als den SS-Angehörigen.“ Man war bei SSlern eher zu Freilassungen bereit.
Wie gut die SS-Männer in die Nachkriegsgesellschaft integriert waren, beweisen nicht nur die Begnadigungsansuchen der 1950er-Jahre. Es zeigt sich auch im Urteil, dass die Geschworenen über Andreas Vogel fällten: Der Freispruch kam trotz Geständnisses und eindeutiger Beweislage.
Katharina Gruber, Ö1-Wissenschaft
https://science.orf.at/

Mauthausen-Memorial-Forschungspreis
Die KZ-Gedenkstätte Mauthausen vergibt heuer erstmals den Mauthausen-Memorial-Forschungspreis, der mit 5.000 Euro dotiert ist. Gedenkstättenleiterin Barbara Glück gegenüber science.ORF.at: „Wir möchten damit vor allem junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler motivieren, sich mit dem Lagerkomplex Mauthausen zu beschäftigen.“ Für seine Dissertation „Der KZ-Komplex Mauthausen vor Gericht“ bekommt Christian Rabl den Preis 2018, weil „er eine internationale Gesamtdarstellung geschaffen hat, die nicht nur die bekannten Dachauer Prozesse einbezieht, sondern auch die bisher unerforschten Verfahren in ganz Europa. Auch der unmittelbare Bezug zu Mauthausen und die Erforschung der Prozesse bis in die 90er-Jahre waren ausschlaggebend“, so Glück. Der Anerkennungspreis geht an Andreas Schrabauer, der in seiner Diplomarbeit „Und der Block war judenleer“ die Deportation von Juden aus den Niederlanden ins KZ Mauthausen erforscht hat. Die Preisverleihung selbst findet am Donnerstag, den 27. September um 18 Uhr in der Diplomatischen Akademie Wien statt.
https://science.orf.at/

58 MITARBEITER DES KZ-LAGERS MAUTHAUSEN ZUR TODESSTRAFE VERURTEILT

11mai, 00:02
Am 11. Mai 1946 endete auf dem Gelände des früheren KZ-Lagers Dachau der Gerichtsprozess gegen das Personal der Lager Mauthausen und Gusen. Der US-Militärgerichtshof behandelte Anklagen gegen insgesamt 61 KZ-Mitarbeiter. Als Ankläger trat der US-amerikanische Obermilitärstaatsanwalt in Europa, William Denson, auf. Den Verteidigungsrat leitete Militärjurist Douglas Bates Jr.
Das in Österreich gelegene KZ Mauthausen war von der Privatfirma DEST als Granitproduktionsstätte gegründet worden. An der Spitze stand der Chef des SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamtes, Oswald Pohl, der gleichzeitig Vorstandsvorsitzender des Deutschen Roten Kreuzes war. 1938 finanzierte er den Bau des Lagers mit Mitgliedsbeiträgen in Höhe von acht Millionen Reichsmark mit.
Von den 335 000 KZ-Insassen wurden 122 000 hingerichtet. Unter ihnen waren auch 32 000 Sowjetbürger, darunter Generalleutnant Dmitri Karbyschew, den die Faschisten im Frost mit kaltem Wasser übergossen hatten, sowie der Stalingrader Dmitri Osnowin, der in der Tschechoslowakei zum nationalen Held ausgerufen worden war. Am 21. Juni 1943 wurden im Mauthausen-Krematorium elf sowjetische Kriegsgefangene lebendig verbrannt. Besonders berüchtigt war der Block Nr. 20 – der „Todesblock“. Dort wurden die Häftlinge hingeschickt, die gegen das Nazi-Regime rebelliert hatten. Dort übten Soldaten der SS-Division „Totenkopf“, die von KZ-Wärtern ausgewählt wurden. Dort wurden die Häftlinge Tag und Nacht gefoltert und verprügelt.
Von den 61 Angeklagten wurden 58 zur Todesstrafe durch Erhängen verurteilt. Für neun von ihnen wurde die Todesstrafe später durch lebenslange Haft ersetzt.
Der KZ-Gründer Oswald Pohl wurde am 7. Juni 1951 im Landsberger Gefängnis in Bayern hingerichtet. Dieses Gefängnis erlangte Bekanntheit, weil dort in den 1920er-Jahren Adolf Hitler und einige andere bekannte Nazis nach dem gescheiterten „Bierkeller-Putsch“ eingesessen hatten. Nach dem Krieg wurden dort viele Nazi-Verbrecher inhaftiert und hingerichtet, die in Bayern verurteilt wurden. Insgesamt wurden dort 284 Nazis hingerichtet, die von US-amerikanischen Militärgerichten verurteilt worden waren.
Quelle: Alexej Konopatschenkow. „Konzentrationslager des Mauthausen-System im Nazi-Deutschland (1938-1945): Geschichte, Struktur, Widerstand“. Autoreferat zur Dissertationsarbeit.
https://de.nuremberg.media/


Mauthausen-Hauptprozess

Der Mauthausen-Hauptprozess war ein Kriegsverbrecherprozess der United States Army in der amerikanischen Besatzungszone am Militärgericht in Dachau. Dieser Prozess fand vom 29. März 1946 bis zum 13. Mai 1946 im Internierungslager Dachau statt, wo sich bis Ende April 1945 das Konzentrationslager Dachau befunden hatte. In diesem Prozess waren 61 Personen angeklagt, denen Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit dem KZ Mauthausen und dessen Nebenlagern zur Last gelegt wurden. Das Verfahren endete mit 61 Schuldsprüchen. Offiziell wurde der Fall als United States of America vs Hans Altfuldisch et al. – Case 000-50-5 bezeichnet. Dem Mauthausen-Hauptverfahren schlossen sich 61 Nebenverfahren mit 238 Angeklagten an, die ebenfalls im Rahmen der Dachauer Prozesse stattfanden.[1]
https://de.wikipedia.org/wiki/Mauthausen-Hauptprozess


Staatsanwaltschaft Berlin klagt mutmaßlichen Ex-Wachmann des KZ Mauthausen an

AFP
23. November 2018
Die Berliner Staatsanwaltschaft hat einen 95-jährigen mutmaßlichen Ex-Wachmann im KZ Mauthausen wegen Beihilfe zum Mord in über 36.000 Fällen angeklagt. Der angeschuldigte Hans H. soll zwischen Sommer 1944 und Frühjahr 1945 Angehöriger der 16. Kompanie des "SS-Totenkopfsturmbannes" in dem Konzentrationslager gewesen sein, wie die Anklagebehörde am Freitag mitteilte. Über die Anklage hatte zuerst die "Bild"-Zeitung berichtet.
Über die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den Angeklagten, der laut "Bild"-Zeitung im Berliner Bezirk Neukölln lebt, muss nun das Landgericht Berlin entscheiden. Die Staatsanwaltschaft legt dem 95-Jährigen zur Last, er habe mit seiner Wachdiensttätigkeit die vieltausendfachen Tötungen von Insassen des KZ Mauthausen fördern oder zumindest erleichtern wollen.
Während der Tatzeit wurden den Angaben zufolge in dem KZ mindestens 36.223 Menschen getötet. Die Tötungen erfolgten demnach größtenteils durch Vergasung, aber auch durch "Totbadeaktionen", Injektionen und Erschießungen. Andere KZ-Insassen verhungerten oder erfroren.
200.000 Menschen inhaftiert
Mauthausen war das größte Konzentrationslager der Nazis auf dem Gebiet des heutigen Österreichs. Insgesamt waren dort im Zweiten Weltkrieg 200.000 Menschen inhaftiert. Rund 100.000 von ihnen wurden getötet.
Die Anklage gegen den 95-Jährigen in Berlin reiht sich ein in mehrere Anklagen gegen frühere SS-Mitglieder, die zuletzt noch einmal zu Strafprozessen vor deutschen Gerichten wegen der nationalsozialistischer Massenverbrechen in Konzentrations- und Vernichtungslagern geführt hatten. Grund ist eine neue Rechtsauffassung, die sich in der deutschen Justiz durchsetzte. Demnach können unterstützende Tätigkeiten von KZ-Wachleuten als Beihilfe zum Mord eingestuft werden.
Mehr als 70 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs müssen damit nun auch Verdächtige mit Anklagen rechnen, die als Wachen dienten. Früher kamen in aller Regel nur Verdächtige vor Gericht, die sich direkt an der Tötung von KZ-Insassen beteiligt hatten. Mord und damit auch Beihilfe zum Mord unterliegen nach deutschem Recht nicht der Verjährung.
https://de.nachrichten.yahoo.com/


95-jähriger Ex-KZ-Wachmann in Berlin angeklagt

Der Tag
23.11.2018, 12:43 Uhr
Laut "Bild"-Zeitung landet wieder ein ehemaliger Wächter eines Nazi-Konzentrationslagers vor Gericht. Dem Bericht zufolge handelt es sich um den 95-jährigen Werner H., der zur SS-Wachmannschaft im KZ Mauthausen in Österreich gehört haben soll. Das Verfahren geht demnach auf Ermittlungen der "Zentralen Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen" in Ludwigsburg zurück. Vor einem Jahr sei der Berliner Staatsanwaltschaft eine Akte übergeben worden.
Quelle: ntv.de
https://www.n-tv.de/


Staatsanwaltschaft Berlin klagt mutmaßlichen Ex-Wachmann des KZ Mauthausen an

Erstellt: 23.11.2018, 15:12 Uhr
Die Berliner Staatsanwaltschaft hat einen 95-jährigen mutmaßlichen Ex-Wachmann im KZ Mauthausen wegen Beihilfe zum Mord in über 36.000 Fällen angeklagt.
Berlin - Der angeschuldigte Hans H. soll zwischen Sommer 1944 und Frühjahr 1945 Angehöriger der 16. Kompanie des "SS-Totenkopfsturmbannes" in dem Konzentrationslager gewesen sein, wie die Anklagebehörde am Freitag mitteilte. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens muss nun das Landgericht Berlin entscheiden.
NS-Verbrechen: Beihilfe zum Mord in über 36.000 Fällen
Die Staatsanwaltschaft legt dem 95-Jährigen zur Last, er habe mit seiner Wachdiensttätigkeit die vieltausendfachen Tötungen von Insassen des KZ Mauthausen fördern oder zumindest erleichtern wollen. Während der Tatzeit wurden den Angaben zufolge in dem KZ mindestens 36.223 Menschen getötet. Die Tötungen erfolgten demnach größtenteils durch Vergasung, aber auch durch "Totbadeaktionen", Injektionen und Erschießungen. Andere KZ-Insassen verhungerten oder erfroren.
Mauthausen war das größte Konzentrationslager der Nazis auf dem Gebiet des heutigen Österreichs. Insgesamt waren dort im Zweiten Weltkrieg 200.000 Menschen inhaftiert. Rund 100.000 von ihnen wurden getötet.
Die Anklage gegen den 95-Jährigen in Berlin reiht sich ein in mehrere Anklagen gegen frühere SS-Mitglieder, die zuletzt noch einmal zu Strafprozessen vor deutschen Gerichten wegen der nationalsozialistischer Massenverbrechen in Konzentrations- und Vernichtungslagern geführt hatten. Grund ist eine neue Rechtsauffassung, die sich in der deutschen Justiz durchsetzte. Demnach können unterstützende Tätigkeiten von KZ-Wachleuten als Beihilfe zum Mord eingestuft werden.
Mehr als 70 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs müssen damit nun auch Verdächtige mit Anklagen rechnen, die als Wachen dienten. Früher kamen in aller Regel nur Verdächtige vor Gericht, die sich direkt an der Tötung von KZ-Insassen beteiligt hatten. Mord und damit auch Beihilfe zum Mord unterliegen nach deutschem Recht nicht der Verjährung.
https://www.tz.de/


Ehemaliger KZ-Wachmann
95-Jähriger wegen Beihilfe zum Mord in 36.000 Fällen angeklagt

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat einen 95-Jährigen wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 36.000 Fällen angeklagt. Hans H. hat demnach als Wachmann im KZ Mauthausen zum Massenmord beigetragen.
23.11.2018, 13.12 Uhr
Wegen NS-Verbrechen hat die Berliner Staatsanwaltschaft Anklage gegen Hans H. erhoben. Dem 95-Jährigen werde Beihilfe zum Mord in mehr als 36.000 Fällen vorgeworfen, teilte die Behörde mit. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens muss das Landgericht Berlin entscheiden.
H. soll im Zeitraum zwischen Sommer 1944 und Frühjahr 1945 Angehöriger der 16. Kompanie des "SS-Totenkopfsturmbannes" im Konzentrationslager Mauthausen gewesen sein. Er soll laut Staatsanwaltschaft Insassen bewacht haben. "Insgesamt sollte durch die Angehörigen des Totenkopfsturmbannes, zu denen der Angeschuldigte zählte, im Rahmen der Bewachung die Flucht der Häftlinge notfalls mit tödlicher Waffengewalt verhindert werden."
Während der Tatzeit wurden den Angaben zufolge im Konzentrationslager Mauthausen nahe Linz in Österreich mindestens 36.223 Menschen getötet - größtenteils durch Vergasung, aber auch durch "Totbadeaktionen", Injektionen und Erschießungen. Andere KZ-Insassen verhungerten oder erfroren.
100.000 Tote im KZ Mauthausen
Laut Staatsanwaltschaft sollen H. sämtliche Tötungsarten und -methoden ebenso bekannt gewesen sein wie die desaströsen Lebensumstände der Insassen. Er habe - so der Anklagevorwurf - mit seiner Wachdiensttätigkeit die vieltausendfach geschehenen Tötungen der Lagerinsassen durch die Haupttäter fördern oder zumindest erleichtern wollen.
Mauthausen war das größte Konzentrationslager der Nazis auf dem Gebiet des heutigen Österreichs. Insgesamt waren dort im Zweiten Weltkrieg 200.000 Menschen eingesperrt. Rund 100.000 von ihnen wurden getötet.
Die Anklageerhebung jetzt, zu so einem späten Zeitpunkt, gehe auf eine geänderte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zurück, teilte die Behörde mit. Demnach sind auch solche Fälle als Beihilfe zum Mord strafrechtlich verfolgbar, in denen den Beschuldigten zwar keine persönliche Beteiligung an konkreten Tötungen nachgewiesen werden kann - wohl aber, dass sie, etwa als Angehörige der Wachmannschaften, in den organisierten Tötungsapparat eingebunden waren.
Die Anklage gegen den 95-Jährigen in Berlin reiht sich somit ein in mehrere Anklagen gegen frühere SS-Mitglieder. Diese hatten zuletzt noch einmal zu Strafprozessen vor deutschen Gerichten wegen der nationalsozialistischer Massenverbrechen in Konzentrations- und Vernichtungslagern geführt. Mord und damit auch Beihilfe zum Mord unterliegen nach deutschem Recht nicht der Verjährung.
wit/AFP
https://www.spiegel.de/


Nationalsozialistische Verbrechen: Staatsanwaltschaft Berlin klagt 95-jährigen Ex-KZ-Wachmann an

Der Mann soll zwischen Sommer 1944 und Frühjahr 1945 im KZ Mauthausen gearbeitet haben. Der Vorwurf lautet auf Beihilfe zum Mord in mehr als 36.000 Fällen.
23.11.2018, 14:41 Uhr
Die Berliner Staatsanwaltschaft hat einen 95-jährigen ehemaligen KZ-Wächter aus Neukölln wegen Beihilfe zum Mord in über 36.000 Fällen angeklagt. Der angeschuldigte Hans H. soll zwischen Sommer 1944 und Frühjahr 1945 Angehöriger der 16. Kompanie des "SS-Totenkopfsturmbannes" in dem Konzentrationslager Mauthausen gewesen sein, wie die Anklagebehörde am Freitag mitteilte. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens muss nun das Landgericht Berlin entscheiden.
Die Staatsanwaltschaft legt dem 95-Jährigen zur Last, er habe mit seiner Wachdiensttätigkeit die vieltausendfachen Tötungen von Insassen des KZ Mauthausen fördern oder zumindest erleichtern wollen. Während der Tatzeit wurden den Angaben zufolge in dem KZ mindestens 36.223 Menschen getötet. Die Tötungen erfolgten demnach größtenteils durch Vergasung, aber auch durch "Totbadeaktionen", Injektionen und Erschießungen. Andere KZ-Insassen verhungerten oder erfroren.
Mauthausen - das größte KZ auf dem Gebiet des heutigen Österreichs
Mauthausen war das größte Konzentrationslager der Nazis auf dem Gebiet des heutigen Österreichs. Insgesamt waren dort im Zweiten Weltkrieg 200.000 Menschen inhaftiert. Rund 100.000 von ihnen wurden getötet.
Die Anklage gegen den 95-Jährigen in Berlin reiht sich ein in mehrere Anklagen gegen frühere SS-Mitglieder, die zuletzt noch einmal zu Strafprozessen vor deutschen Gerichten wegen der nationalsozialistischer Massenverbrechen in Konzentrations- und Vernichtungslagern geführt hatten. Grund ist eine neue Rechtsauffassung, die sich in der deutschen Justiz durchsetzte. Demnach können unterstützende Tätigkeiten von KZ-Wachleuten als Beihilfe zum Mord eingestuft werden.
NS-Prozess in Münster Angeklagt nach mehr als 70 Jahren
Mehr als 70 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs müssen damit nun auch Verdächtige mit Anklagen rechnen, die als Wachen dienten. Früher kamen in aller Regel nur Verdächtige vor Gericht, die sich direkt an der Tötung von KZ-Insassen beteiligt hatten. Mord und damit auch Beihilfe zum Mord unterliegen nach deutschem Recht nicht der Verjährung. (AFP)
https://www.tagesspiegel.de/


Er wohnt in Berlin-Neukölln
Anklage gegen KZ-Wachmann – Beihilfe zum 36.000-fachen Mord

23.11.2018, 13:13 Uhr
Neukölln
73 Jahre nach dem Ende der Nazi-Diktatur hat die Staatsanwaltschaft Berlin einen ehemaligen KZ-Wachmann wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 36.000 Fällen angeklagt, wie am Freitag bekannt wurde.
Hans H. (95) soll Mitglied einer SS-Wachmannschaft im Konzentrationslager Mauthausen in Österreich gewesen sein. Laut Staatsanwaltschaft soll er zwischen Sommer 1944 und Frühjahr 1945 Angehöriger der 16. Kompanie des „SS-Totenkopfsturmbannes“ in Mauthausen gewesen sein. Wie die „Bild“-Zeitung berichtet, wohnte der Angeklagte in einer Hochhaussiedlung in Berlin-Neukölln.
Wachmänner sollten Flucht der Häftlinge verhindern
Hans H. soll für die Bewachung der Häftlinge nachts in der inneren und tagsüber in der äußeren Postenkette sowie in der Bewachung bei Märschen zu Arbeitskommandos, unter anderem im Steinbruch „Wiener Graben“, zuständig gewesen sein. Durch das Wachpersonal sollen zudem die Wachtürme direkt am Lager und an der äußeren Postenkette besetzt worden sein.
Laut Staatsanwaltschaft sollten die Angehörigen des „SS-Totenkopfsturmbannes“ die Flucht der Häftlinge notfalls mit tödlicher Waffengewalt verhindern. Außerordentliche Kommandos sollen hinzugekommen sein.
In Mauthausen starben mindestens 36.223 Menschen – größtenteils durch Vergasung, aber auch durch „Totbadeaktionen“, durch Injektionen und Erschießungen wie auch durch Verhungern und Erfrierungen.
Es war das größte Konzentrationslager der Nazis auf dem Gebiet des heutigen Österreichs. Insgesamt waren dort im Zweiten Weltkrieg 200.000 Menschen inhaftiert.
Akte im Jahr 2017 übergeben
Laut „Bild“ hatte die „Zentrale Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen“ in Ludwigsburg (Baden-Württemberg) die Vorermittlungen in dem Fall geleistet und die Akte vor einem Jahr an die Berliner Staatsanwaltschaft übergeben. Durch eine veränderte Rechtssprechung seien in Ludwigsburg neue Ermittlungen ins Rollen gekommen.
Die Anklage gegen den 95-Jährigen Neuköllner reiht sich ein in mehrere Anklagen gegen frühere SS-Mitglieder, die zuletzt noch einmal zu Strafprozessen vor deutschen Gerichten wegen der nationalsozialistischer Massenverbrechen in Konzentrations- und Vernichtungslagern geführt hatten. Grund ist eine neue Rechtsauffassung, die sich in der deutschen Justiz durchsetzte. Demnach können unterstützende Tätigkeiten von KZ-Wachleuten als Beihilfe zum Mord eingestuft werden.
Keine Verjährung
Mehr als 70 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs müssen damit nun auch Verdächtige mit Anklagen rechnen, die als Wachen dienten. Früher kamen in aller Regel nur Verdächtige vor Gericht, die sich direkt an der Tötung von KZ-Insassen beteiligt hatten. Mord und damit auch Beihilfe zum Mord unterliegen nach deutschem Recht nicht der Verjährung.
Das Landgericht Berlin muss jetzt über die Zulassung der Anklage und die Verhandlungsfähigkeit von Hans H. entscheiden.
mit AFP
https://www.bz-berlin.de/archiv-artikel/


Konzentrationslager Mauthausen
KZ-Wachmann wegen 36.000-facher Beihilfe zum Mord angeklagt

Von
dpa
Aktualisiert am 23.11.2018
Berlin (dpa) - Gegen einen ehemaligen KZ-Wachmann ist von der Berliner Staatsanwaltschaft Anklage erhoben worden. Dem 95-jährigen Mann wird Beihilfe zum Mord in 36.000 Fällen vorgeworfen, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte.
Der damals 21-jährige Beschuldigte soll von Sommer 1944 bis Frühjahr 1945 als Mitglied des "SS-Totenkopfsturmbannes" im Konzentrationslager Mauthausen Häftlinge bewacht haben.
In dem Zeitraum sollen mindestens 36.223 Menschen getötet worden sein, durch Vergasungen, Injektionen, Erschießungen sowie Verhungern und Erfrieren. Dem damaligen Wachmann sollen sämtliche Tötungsarten und -methoden bekannt gewesen sein, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Er habe diese Tötungen durch seine Tätigkeit "fördern oder zumindest erleichtern wollen". Das Konzentrationslager befand sich östlich von Linz im heutigen Österreich.
Die Anklageerhebung zu so einem späten Zeitpunkt geht laut der Staatsanwaltschaft auf eine geänderte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 20. September 2016 - 3 StR 49/16) zurück. Danach lassen sich auch solche Fälle als Beihilfe zum Mord verfolgen, in denen den Beschuldigten zwar keine persönliche Beteiligung an konkreten Tötungen nachgewiesen werden kann, wohl aber, dass sie etwa als Angehörige der Wachmannschaften in den organisierten Tötungsapparat eingebunden waren.
Zurzeit läuft in Münster ein Prozess gegen einen ehemaligen SS-Wachmann im Konzentrationslager Stutthof. Die Dortmunder Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft für NS-Verbrechen wirft dem Angeklagten hundertfache Beihilfe zum Mord vor. Der in Rumänien geborene Deutsche soll als SS-Wachmann von 1942 bis 1944 in dem deutschen KZ bei Danzig Dienst geleistet haben.
https://www.t-online.de/


Staatsanwaltschaft Berlin klagt mutmaßlichen Ex-Wachmann des KZ Mauthausen an

Veröffentlicht am 23.11.2018 |
Vorwurf lautet auf Beihilfe zum Mord in mehr als 36.000 Fällen
Die Berliner Staatsanwaltschaft hat einen 95-jährigen mutmaßlichen Ex-Wachmann im KZ Mauthausen wegen Beihilfe zum Mord in über 36.000 Fällen angeklagt. Der angeschuldigte Hans H. soll zwischen Sommer 1944 und Frühjahr 1945 Angehöriger der 16. Kompanie des "SS-Totenkopfsturmbannes" in dem Konzentrationslager gewesen sein, wie die Anklagebehörde am Freitag mitteilte. Über die Anklage hatte zuerst die "Bild"-Zeitung berichtet.
Über die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den Angeklagten, der laut "Bild"-Zeitung im Berliner Bezirk Neukölln lebt, muss nun das Landgericht Berlin entscheiden. Die Staatsanwaltschaft legt dem 95-Jährigen zur Last, er habe mit seiner Wachdiensttätigkeit die vieltausendfachen Tötungen von Insassen des KZ Mauthausen fördern oder zumindest erleichtern wollen.
Während der Tatzeit wurden den Angaben zufolge in dem KZ mindestens 36.223 Menschen getötet. Die Tötungen erfolgten demnach größtenteils durch Vergasung, aber auch durch "Totbadeaktionen", Injektionen und Erschießungen. Andere KZ-Insassen verhungerten oder erfroren.
Mauthausen war das größte Konzentrationslager der Nazis auf dem Gebiet des heutigen Österreichs. Insgesamt waren dort im Zweiten Weltkrieg 200.000 Menschen inhaftiert. Rund 100.000 von ihnen wurden getötet.
Die Anklage gegen den 95-Jährigen in Berlin reiht sich ein in mehrere Anklagen gegen frühere SS-Mitglieder, die zuletzt noch einmal zu Strafprozessen vor deutschen Gerichten wegen der nationalsozialistischer Massenverbrechen in Konzentrations- und Vernichtungslagern geführt hatten. Grund ist eine neue Rechtsauffassung, die sich in der deutschen Justiz durchsetzte. Demnach können unterstützende Tätigkeiten von KZ-Wachleuten als Beihilfe zum Mord eingestuft werden.
Mehr als 70 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs müssen damit nun auch Verdächtige mit Anklagen rechnen, die als Wachen dienten. Früher kamen in aller Regel nur Verdächtige vor Gericht, die sich direkt an der Tötung von KZ-Insassen beteiligt hatten. Mord und damit auch Beihilfe zum Mord unterliegen nach deutschem Recht nicht der Verjährung.
afp.com
https://www.welt.de/




Landgericht Berlin: Schwurgerichtskammer lässt Anklage gegen mutmaßlichen KZ-Wachmann mangels hinreichenden Tatverdachts nicht zur Hauptverhandlung zu (PM 53/2018)

Pressemitteilung vom 21.12.2018
Die 32. Große Strafkammer – Schwurgerichtskammer – hat mit Beschluss vom gestrigen Tage die Zulassung der Anklageschrift gegen einen mutmaßlichen KZ-Wachmann abgelehnt. Gegen den 95-Jährigen aus Berlin bestehe kein hinreichender Tatverdacht wegen der Beihilfe zum tausendfachen Mord, so die Kammer in der Begründung ihres Beschlusses. Es seien keine belegbaren Tatsachen dargelegt worden oder sonst ersichtlich, die eine Verurteilung des Angeschuldigten wahrscheinlich machten. Die Eröffnung des Hauptverfahrens sei daher aus tatsächlichen Gründen abzulehnen gewesen.
Die Staatsanwaltschaft Berlin wirft dem Angeschuldigten mit Anklageschrift vom 24. Oktober 2018 vor, zwischen dem 29. August 1944 und dem 5. Mai 1945 in mindestens 36.223 tateinheitlich zusammentreffenden Fällen Beihilfe zum grausamen und heimtückischen Mord an damaligen Inhaftierten des Konzentrationslagers Mauthausen (Republik Österreich) geleistet zu haben. Als Angehöriger einer Kompanie des SS-Totenkopfsturmbanns des KZ Mauthausen sei der Angeschuldigte Teil der Wachmannschaft des Konzentrationslagers gewesen. Von den willkürlichen Tötungen und den katastrophalen Lebensumständen habe der Angeschuldigte gewusst und sie mit seiner Wachdiensttätigkeit fördern oder zumindest erleichtern wollen.
Voraussetzung für die Zulassung einer Anklage zur Hauptverhandlung ist gemäß § 203 der Strafprozessordnung ein hinreichender Tatverdacht. Dieser ist nach Rechtsprechung und Literatur zu bejahen, wenn bei vorläufiger Tatbewertung unter Berücksichtigung des gesamten Akteninhaltes die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung in einer Hauptverhandlung zu erwarten ist (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, Strafprozessordnung, 61. Auflage 2018, § 203 Rn. 2 mit weiteren Nachweisen). Zwar hat die Staatsanwaltschaft dabei die Frage der Täterschaft nicht restlos bis in alle Einzelheiten zu klären, es müssen jedoch Tatsachen vorliegen, die nach praktischer Erfahrung zu einer Verurteilung in einer Hauptverhandlung führen können. Daran fehle es im vorliegenden Fall, so die Kammer.
Der Angeschuldigte habe eingeräumt, Mitglied der SS gewesen zu sein. Er habe jedoch angegeben, das KZ Mauthausen zu keinem Zeitpunkt betreten zu haben, vielmehr habe er für kürzere Zeit in einem Außenlager und dem dazugehörigen Rüstungsbetrieb in Linz Wachdienste geleistet. Er habe zudem Unterlagen eingereicht, die seine Zugehörigkeit zu einem Bataillon belegen, das zumindest in Teilen des Tatzeitraumes im Kampfeinsatz war. Soweit die Staatsanwaltschaft den Tatverdacht im Wesentlichen auf eine Liste vom 26. Juli 1944 stütze, in der der Angeschuldigte für die 16. Kompanie des SS-Totenkopfsturmbanns als sog. Rottenführer aufgeführt werde, so gebe diese Liste keinen Aufschluss darüber, ob, in welcher Weise und wo der Angeschuldigte tatsächlich im Wachdienst eingesetzt war. Die Liste weise rechtlich gesehen schon gar keine (für eine Eignung als Beweismittel maßgebliche) Urkundsqualität auf, weil sie keinen Aussteller erkennen lasse, und beziehe sich zudem auf einen Zeitpunkt vor dem hiesigen Tatzeitraum, so dass sie nicht als vollgültiges Beweismittel für die Anklagevorwürfe angesehen werden könne.
Auch weitere von der Staatsanwaltschaft vorgelegte Dokumente – eine Heiratsurkunde sowie eine Geburtsurkunde eines Kindes des Angeschuldigten – seien nicht geeignet, einen hinreichenden Tatverdacht gegen den Angeschuldigten im Sinne der Anklage zu begründen, da sie lediglich den (zeitweiligen) Aufenthalt in Österreich, nicht aber den damaligen Einsatzort des Angeschuldigten belegten. Auch die vorgelegten Lichtbilder, die den Angeschuldigten in der Uniform der SS und mit einer Dienstmütze mit einem SS-Totenkopf zeigen, vermögen nach Auffassung der Kammer den hinreichenden Tatverdacht, dass der Angeschuldigte tatsächlich im Tatzeitraum als Wachmann im KZ Mauthausen eingesetzt war, nicht zu begründen. Andere Beweismittel, die den Tatvorwurf gegen den Angeschuldigten positiv belegen könnten, ergäben sich aus der Akte nicht und seien auch sonst nicht ersichtlich. So finde sich zum Beispiel auch in beigezogenen Akten über das KZ Mauthausen keine namentliche Erwähnung des Angeschuldigten. Damit gebe es unabhängig von der Frage der Verhandlungsfähigkeit des Angeschuldigten keinen Anlass, die Anklageschrift zur Hauptverhandlung zuzulassen.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat bereits sofortige Beschwerde eingelegt, über die jetzt das Kammergericht zu entscheiden hat.
Hinweis: Da die Anklage nicht zur Hauptverhandlung zugelassen wurde, ist die rechtlich korrekte Bezeichnung des Angeschuldigten „Angeschuldigter“ – nicht „Angeklagter“.
(Aktenzeichen: 532 Ks 10/18)
Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin vom 23. November 2018
Lisa Jani
Sprecherin der Berliner Strafgerichte
https://www.berlin.de/gerichte/presse/


NS-Verbrechen: Weitere Anklage gegen ehemaligen KZ-Wachmann

Über 36.000 Meneschen starben im Konzentrationslager Mauthausen in Österreich. AFP
Weil er als SS-Mann Wachdienst im österreichischen KZ Mauthausen geleistet hat, ist ein 95-jähriger jetzt in Berlin wegen Beihilfe zum Mord in 36.000 Fällen angeklagt worden.
(KNA) - Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen den 95-jährigen Hans H. wegen seiner mutmaßlichen Tätigkeit als Wachmann im Konzentrationslager Mauthausen Anklage vor dem Landgericht Berlin erhoben. Dem Beschuldigten wird Beihilfe zum Mord in mehr als 36.000 Fällen vorgeworfen, wie die Generalstaatsanwaltschaft am Freitag in Berlin mitteilte.
Der 94-Jährige ist wegen Beihilfe zum Mord in mehreren Hundert Fällen angeklagt.
Ehemaliger SS-Wachmann: Dienst im KZ aus Angst
Demnach soll er im Zeitraum zwischen Sommer 1944 und Frühjahr 1945 dem "SS-Totenkopfsturmbann" im Konzentrationslager Mauthausen angehört haben. Dabei habe er Häftlinge und Märsche zu Arbeitskommandos bewacht. Während der Tatzeit wurden im Konzentrationslager Mauthausen mindestens 36.223 Menschen getötet. Größtenteils wurden die Menschen vergast, andere wurden erschossen oder durch "Totbadeaktionen" oder Injektionen getötet. Auch verhungerten und erfroren Lagerinsassen.
Oskar Gröning hatte aus Gesundheitsgründen Beschwerde gegen seine Haftstrafe eingelegt. Diese wurde abgewiesen.
"Buchhalter von Auschwitz": Oskar Gröning ist tot
Hans H. habe - so der Anklagevorwurf der Staatsanwaltschaft - mit seiner Wachdiensttätigkeit die Tötungen der Lagerinsassen durch die Haupttäter fördern oder zumindest erleichtern wollen. Die späte Anklageerhebung geht auf eine geänderte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2016 zurück. Danach sind auch solche Fälle als Beihilfe zum Mord strafrechtlich verfolgbar, in denen den Beschuldigten zwar keine persönliche Beteiligung an konkreten Tötungen nachgewiesen werden kann, wohl aber, dass sie - etwa als Angehörige der Wachmannschaften - in den organisierten Tötungsapparat eingebunden waren.
https://www.wort.lu/


USA verwiesen KZ-Wächter Martin Hartmann des Landes

17. DEZEMBER 2007 · 4:25
Weil der heute 88jährige Martin Hartmann bei seiner Einreise in die USA seine Mitgliedschaft in der SS verschwiegen hatte, wurde dieser nach zweijährigen Ermittlungen von den US-Behörden vor die Tür gesetzt. Hartmann hat zugesichert die USA nie mehr zu betreten und mittlerweile seine Reise gen Deutschland angetreten.
Die Ruhe, die sich der frühere KZ-Wächter Martin Hartmann in den USA gönnte, hat nach 52 Jahren überraschend ein Ende genommen. Seine ehemalige Mitgliedschaft in einem SS-Wachregiment des KZ Sachsenhausen hatte die US-amerikanischen Behörden veranlasst, dem gebürtigen Rumänen Martin Hartmann die 1961 verliehende Staatsbürgerschaft wieder zu entziehen, einhergehend mit der Aufforderung die USA bis zum 31. August 2007 zu verlassen.
Martin Hartmann lies sich Mitte der 1950er Jahre gemeinsam mit seiner Frau Ellen in der Kleinstadt Mankato [Minnesota], später in Montanas Hauptstadt Helena nieder, wo sich der frühere KZ-Wächter eine neue Existenz als Schriftsetzer und Drucker aufbauen konnte. Ende der 1980er Jahre kaufte sich das Ehepaar Hartmann ein idyllisches Winterquartier in „Leisure World Arizona“, einer rund um die Uhr bewachten Seniorenwohnsiedlung, umsäumt von Schwimmbädern und Golfplätzen. Laut BBC news, lebte Hartmann die letzten vier Jahre in diesem Seniorenkomplex in Mesa im Bundesstaat Arizona – Tür an Tür mit Nathan Gasch, der selbst einige Zeit in Sachsenhausen interniert war und das Vernichtungslager Auschwitz überlebte. Dass er seinen Nachbarn einst in SS-Uniform auf einem Bild entdeckte behielt der heute 84jährige Gasch lange Zeit für sich. Die erzwungene Ausreise Hartmanns bedauert er hingegen nicht, schließlich sei er „einer von ihnen“ gewesen.
Wie DiePresse.com berichtet, hatte Hartmann selbst zugegeben „von 1943 bis 1945 dem SS-Totenkopfverband im Vernichtungslager Sachsenhausen angehört zu haben und als Wächter eingesperrter Zivilisten einen persönlichen Beitrag zum NS-Vernichtungsregime geleistet zu haben“. Seine 85jährige Frau Ellen Hartmann versucht die Schuld ihres Mannes abzuwiegeln und behauptet gegenüber der Presse zynisch, er hätte nicht wissen können, was wirklich im Konzentrationslager Sachsenhausen geschehen sei.
Hartmann soll sich nun wieder in Deutschland aufhalten. Gegenüber der Regionalpresse gab Ellen Hartmann bekannt, ihr Mann halte sich bei Familienangehörigen in Berlin auf. Dort wo sie sich Beide vor etwa 60 Jahren erstmals in die Arme fielen. Darüber, ob Martin Hartmann strafrechtlich belangt und die Verbrechen im KZ Mauthausen weiter aufgeklärt werden können, befindet nun die deutsche Justiz. Der Menschenrechtsaktivist Bernd Michael Uhl hat nach eigenen Angaben, wegen „Beteiligung an Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ Srafanzeige gegen Martin Hartmann erstattet.
https://huntingseason.wordpress.com/




5. Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen zu historischen Nazi-KZ Mauthausen-Verfahren und -Prozessen sowie zu gegenwärtigen NS-Prozessen im 21.Jahrhundert

Das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110, 74281 Mosbach, beauftragt die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21, die Anti-Nazi-Aktivitäten des KVs und Antragstellers in einer ergänzenden Stellungnahme gutachterlich einzuschätzen und zu bewerten.


Dazu zählen laut Anweisungen dieser amtsgerichtlichen Verfügungen SOWOHL die seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren ALS AUCH seine außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute. Siehe dazu auch Kapitel 1 auf dieser Seite.


Während die vom Familiengericht-Amtsgericht Mosbach beauftragte forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, zunächst EINERSEITS ein familienpsychologisches Sachverständigengutachten in einem Umfang von über 100 Seiten zum 07.04.2022 unter 6F 202/21 erstellt hat, entschließt sich dieselbe Gutachterin sodann, ANDERERSEITS eine ergänzende Stellungnahme von zwei ganzen DIN A4-Seiten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute, insbesondere zum Kontext der historisch nachgewiesenen Beteiligungen an NS-Massenmordverbrechen in Mosbach wie Judenverfolgung und Holocaust, NS-Verfolgung von Sinti und Roma, Nazi-Euthanasie unter 6F 202/21 zum 31.08.2022 an das Amtsgericht Mosbach zu generieren.
Die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, ERWÄHNT LEDIGLICH MIT EINEM WORT DEN "NATIONALSOZIALISMUS" auf Seite 2, Absatz 2 und erwähnt lediglich mit einem Satz auf Seite 2, Absatz 2, dass der Antragsteller von NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach sich gegen den Nationalsozialismus wendet.


Die forensische Sachverständige aus Kitzingen hat hier die GERICHTLICH BEAUFTRAGTE EINDEUTIGE GELEGENHEIT gehabt, mit einer entsprechend beim Amtsgericht Mosbach beantragten Fristverlängerung SICH SACHLICH UND FACHLICH auch auf über 100 Seiten bezüglich der Nazi-Thematik bzw. der Nazi-Problematik vor einem deutschen BRD-Gericht EXPLIZIT ZU ÄUSSERN. Diese Gelegenheit für eine sachliche und fachliche gutachterliche Expertise zum Nationalsozialismus und nationalsozialistischen Verbrechen, deren Auswirkungen und Aufarbeitungen nach 1945, u.a. auch in Mosbach, besteht zukünftig weiterhin jederzeit für die forensische Sachverständige aus Kitzingen.
Siehe dazu auch:


Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZU sogenannten NAZI-JÄGER-AKTIVITÄTEN MIT NS-PROZESSEN, VERURTEILUNGEN VON NS-TÄTER*INNEN, auch zu NS-Prozessen im 21. Jahrhundert, d.h. auch in 2022 laufenden und noch künftigen NS-Prozessen, etc. IN DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG NACH 1945 am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach mit seinen jahrelangen Bemühungen um die außergerichtliche und gerichtliche Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.


EINERSEITS:
Mit den Verfügungen des Familiengerichts-Amtsgericht Mosbach vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 hat die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Kitzingen nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Chance und das gerichtliche explizite Angebot, sich sachlich und fachlich zur NS-Vergangenheitsbewältigung seit 1945 bis heute, auch zur NS-Vergangenheitsbewältigung und Nazi-Kontinuität in Mosbach und in Baden-Württemberg, AUSFÜHRLICH EXPLIZIT gutachterlich zu äußern.

ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 ZU DEN JURISTISCHEN NS-VERFAHREN ALS TEIL DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG, d.h. sowohl zu den seit 1945 bis heute geführten NS-Prozessen, als auch zu den in 2022 noch laufenden NS-Prozessen und zu den künftigen NS-Prozessen.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 ZU DEN JURISTISCHEN NS-VERFAHREN ALS TEIL DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG INKLUSIVE DER ROLLE DER DEUTSCHEN JUSTIZ, d.h. sowohl zur Rolle der deutschen Justiz bei den seit 1945 bis heute im 21. Jahrhundert geführten NS-Prozessen, als auch zur Rolle der deutschen Justiz bei den in 2022 noch laufenden NS-Prozessen und bei den künftigen NS-Prozessen.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und Politik.
UND DIES OBWOHL das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 die forensische Sachverständige aus Kitzingen EXPLIZIT BEAUFTRAGT, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZU NS-PROZESSEN am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach mit seinen jahrelangen Bemühungen um die außergerichtliche und gerichtliche Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 ZU DEN NAZI-JÄGER-AKTIVITÄTEN MIT VORBEREITUNGEN UND DURCHFÜHRUNGEN VON NS-PROZESSEN, VERURTEILUNGEN VON NS-TÄTER*INNEN, auch zu NS-Prozessen im 21. Jahrhundert, d.h. auch in 2022 laufenden und noch künftigen NS-Prozessen, etc. IN DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG NACH 1945.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und Politik.
UND DIES OBWOHL das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 die forensische Sachverständige aus Kitzingen EXPLIZIT BEAUFTRAGT, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZU NAZI-JÄGER-AKTIVITÄTEN MIT VORBEREITUNGEN UND DURCHFÜHRUNGEN VON NS-PROZESSEN am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach mit seinen jahrelangen Bemühungen um die außergerichtliche und gerichtliche Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum konkreten Sachverhalt der Rechtsaufassung des baden-württembergischen Justizministeriums unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 vom 20.06.2022 einerseits, das auch noch heute und künftig NS-Verbrechen von der deutschen Justiz verfolgt würden, was aber andererseits der Rechtsauffassung des Amtsgericht Mosbach in seiner Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 9/22 diametral entgegensteht, dass es nicht Aufgabe des Gerichts sei, die NS-Vergangenheit aufzuarbeiten.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren EXPILZIT BEAUFTRAGT.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den vom zu begutachtenden Antragsteller von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach seit 2022 initiierten NS- und Rechtsextremismusverfahren; zum Umgang des Amtsgerichts mit Mosbach mit diesen NS-Verfahren; zu den vom Antragsteller dementsprechend initiierten Dienstaufsichtsbeschwerden und Anhörungsrügen gegen den fallverantwortlichen Spruchkörper beim Amtsgericht Mosbach.
UND DIES OBWOHL das Amtsgericht Mosbach in seiner Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen EXPLIZIT BEAUFTRAGT, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZUR NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.
UND DIES OBWOHL die Gutachterin aus Kitzingen vom Amtsgericht Mosbach am 17.08.2022 unter 6F 202/21 EXPLIZIT BEAUFTRAGT ist, eine gutachterliche Stellungnahme zum Nationalsozialismus und dessen Aufarbeitung nach 1945 am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren und eben gerade zu diesen beim Amtsgericht Mosbach seit 2022 initiierten NS-Verfahren abzugeben.
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Siehe auch: