Nationalsozialismus in Mosbach - Baden
: Rechtsextremismus und Neofaschismus : Anti-Semitismus : Anti-Ziganismus : Homophobie : Rassismus : Diskriminierung 

AKTUELLES: Umgang des Amtsgerichts Mosbachs
und der Mosbacher Justiz
mit NS- und Rechtsextremismusverfahren,
u.a. auch seit 2022

 Zuletzt AKTUALISIERT am 24.03.2023 ! 

Amtsgericht Mosbach: Bildquelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Amtsgericht_Mosbach#/media/Datei:Mosbach-kloster-amtsgericht1.jpg


Amtsgericht Mosbach
Hauptstraße 110
74821 Mosbach
Telefon: 06261 - 87 0 (Zentrale)
Telefax: 06261 - 87 460 (Zentrale Faxnummer)

Zuständigkeit
des Amtsgerichts Mosbach
in NS- und Rechtsextremismus-Verfahren >>>

NS- und Rechtsextremismusverfahren in Mosbach - Baden:
AKTUELLE NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach u.a. seit 03.06.2022 >>>

Historische NS-Verfahren der Mosbacher Justiz >>>

Umgang des Amtsgerichts Mosbachs
mit NS- und Rechtsextremismusverfahren
seit 2022 >>>

Das Amtsgericht Mosbach hat jedoch seit dem 03.06.2022 eine gemäß § 158 StPO ordnungsgemäße Eingangsbestätigung mit den Benennungen der Konkreten Eingabedaten, der Konkreten Sachverhaltsbenennungen mit einer kurzen Zusammenfassung der Angaben zu Tatzeit, Tatort und angezeigter Tat bisher ausdrücklich und explizit versagt und NICHT ausgestellt.

Siehe "Zeitachsenbezogene Zuständigkeit des Amtsgerichts Mosbach bei WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN zur NS-Problematik" im Folgenden...

Siehe "Zuständigkeit des Amtsgerichts Mosbach in STRAFRECHTLICHEN VERFAHREN zur NS-Problematik" im Folgenden...

Zeitachsenbezogene Zuständigkeit des Amtsgerichts Mosbach bei WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN zur NS-Problematik: Das Reichstagsbrandurteil des Reichsgerichts Leipzig aus 1933 und dessen Aufhebung durch die Generalbundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe aus 2007 über die ca. 75-jährige Zeitachse von 1933 bis 2007 belegt und begründet die rechtliche, fachliche und sachliche Zuständigkeit der AKTUELLEN BRD-Justiz, auch mit dem Amtsgericht Mosbach, in der systemübergreifenden Rechtsnachfolge der vorhergehenden politischen-administrativen Systeme. Sowohl nach dem vorhergehenden Deutschen Reich unter dem Nazi-Terror-Regime bis 1945 als auch unter der davor vorhergehenden demokratischen Weimarer Republik bis 1933. Dadurch begründet sich auch hier die zeitachsenbezogene Zuständigkeit des Amtsgerichts Mosbach für die hier vorliegenden Anträge zur Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen mittels WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN beim Amtsgericht Mosbach.

Zuständigkeit des Amtsgerichts Mosbach in STRAFRECHTLICHEN VERFAHREN zur NS-Problematik: In nach § 158 StPO beim Amtsgericht Mosbach beantragten strafrechtlichen Verfahren ist das Amtsgericht laut geltender Strafprozessordnung zuständig und verpflichtet, Strafanzeigen entgegenzunehmen und eine dementsprechende ordnungsgemäße Eingangs- und Weiterbearbeitungsbestätigung (Daten und konkrete Sachverhaltsbenennungen) den Antragstellern/Antragstellerinnen dieser Verwaltungsakte mitzuteilen. Dies gilt auch für beantragte Verfahren zur Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen in STRAFRECHTLICHEN VERFAHREN beim Amtsgericht Mosbach. Da nur der Tatbestand "Mord" nicht verjährt, können hierbei nur Mord, Beihilfe zu Mord, bzw. Strafvereitelung im Amt/Rechtsbeugung im Kontext von NS-Unrecht und NS-Verbrechen bei nicht-durchgeführter Strafverfolgung in Fällen von Mord und Beihilfe zu Mord beantragt werden. In 2022, 2023 und künftig gibt es noch mögliche lebende NS-Täter und NS-belastete Personen, was auch die NS-Prozesse des 21. Jahrhunderts aufzeigen.

Die hier vorliegenden Strafanzeigen werden gemäß dem Konzept des Common Design an das AG MOS eingereicht: „Wer an einem System von Tötungen und Misshandlungen billigend mitmacht, muss sich vor Gericht genau so verantworten wie das Führungspersonal. Common Design beinhaltet eine sehr umfassende Vorstellung von Komplizenschaft. Es geht um die Frage, sind nur diejenigen Schuld, die Blut an den Händen haben? Oder nicht auch all die, die es gewusst haben, an der Vorbereitung beteiligt waren, … Diese Überlegung bezieht viel mehr Akteure in die Komplizenschaft ein, als eine einfache Unterscheidung zwischen Haupttäter, Mittäter, Nebentäter. [...]." Quelle: Die Rastatter Prozesse Doku (2021).

Nach dem Demjanjuk-Urteil von 2011 und nach dem Gröning-Urteil von 2016 sind auch sämtliche Personen als Teil des NS-Vernichtungssystems juristisch zur Verantwortung zu ziehen, die das massenhafte Töten ermöglicht haben auf der Suche nach später Gerechtigkeit für die Opfer und für die Bestrafung noch lebender NS-Täter. Seitdem ist es auch möglich, Personen ohne konkreten Tatnachweis für Beihilfe zum Mord zu verurteilen, weil es für eine solche Verurteilung ausreicht, an der Aufrechterhaltung der NS-Vernichtungsmaschinerie beteiligt gewesen zu sein. Wer demnach hätte erkennen müssen, dass dort systematische Tötungen stattfanden, machte sich mitschuldig, auch wenn er oder sie nicht unmittelbar beteiligt war. Im Fall von NS-Verbrechen bedarf es daher in Deutschland keines Einzeltatnachweises mehr.

Seiteninhalt:

 

  1. Beim Amtsgericht Mosbach beantragte NS- und Rechtsextremismusverfahren

  2. Dienstaufsichtsbeschwerden gegen den Umgang des Amtsgerichts Mosbach mit NS-Verfahren und amtsseitige Reaktion des fallverantwortlichen Spruchkörpers mit der Diskreditierung der psychischen Gesundheit und der Erziehungsfähigkeit des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach

  3. Anhörungsrügen  gegen den Umgang des Amtsgerichts Mosbach mit NS-Verfahren


1. Beim Amtsgericht Mosbach beantragte NS- und Rechtsextremismusverfahren

 

Die Listung der beim Amtsgericht Mosbach beantragten NS- und Rechtsextremismusverfahren befindet sich mit folgender Unterteilung auf der folgenden Seite

  1. Umgang des Amtsgerichts Mosbach mit beantragten NS-Verfahren
  2. Gerichtliche NS- und Rechtsextremismusverfahren beim Amtsgericht-Familiengericht MOSBACH
  3. Strafrechtliche Verfahren zu NS-Unrecht und NS-Verbrechen
  4. Zivilrechtliche Verfahren zu NS-Unrecht und NS-Verbrechen
  5. Verfahren beim Amtsgericht MOSBACH zu Neo-Nazismus und Rechtsextremismus
  6. Spezialthema: Verfahren beim Amtsgericht-Familiengericht MOSBACH zur Nazi-Kinder- und Jugendhilfe sowie zur Nazi-Familienrechtspraxis
  7. Gerichtliche Verfahren beim Amtsgericht-Familiengericht MOSBACH zu NS-Unrecht und NS-Verbrechen durch örtliche Zuständigkeit unter 6F 9/22

Siehe dazu auch :


                     

                    2. Dienstaufsichtsbeschwerden gegen den Umgang des Amtsgerichts Mosbach mit NS-Verfahren und amtsseitige Reaktion des fallverantwortlichen Spruchkörpers mit der Diskreditierung der psychischen Gesundheit und der Erziehungsfähigkeit des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach

                     

                    Nachdem der Antragsteller seit Sommer 2022 NS- und Rechtsextremismusverfahren beim Amtsgericht Mosbach beantragt und das Amtsgericht Mosbach diese dann nicht ordnungsgemäß bearbeitet, reicht der Antragsteller konsequenterweise unmittelbar dementsprechende Dienstaufsichtsbeschwerden gegen den fallverantwortlichen Spruchkörper beim Amtsgericht Mosbach als verfügbare Rechts- und Beschwerdemittel des Bürgers im demokratischen Rechtsstaat ein.


                    Als AMTSSEITIGE REAKTION auf die Eingaben zu NS- und Rechtsextremismusverfahren sowie auf die anschließenden diesbezüglichen Dienstaufsichtsbeschwerden beauftragt das Amtsgericht Mosbach sodann unmittelbar am 17.08.2022 mit demselben dienstaufsichtsbeschwerten fallverantwortlichen Spruchkörper eine gerichtlich verfügt erneute Begutachtung durch dieselbe familienpsychologische Sachverständige bzw. forensische Sachverständige aus Kitzingen in ein und demselben anhängigen Sorgerechtsverfahren 6F 202/21, um dann dadurch die psychische Gesundheit und Erziehungsfähigkeit des Antragstellers diskreditieren zu lassen.

                    Diese AMTSEITIGE REAKTION ERFOLGT insbesondere unmittelbar nachdem der Antragsteller zuvor Verfahren beim Amtsgericht Mosbach zu den historisch nachgewiesenen Beteiligungen an den Nazi-Massenmordverbrechen in der Mosbacher Region initiiert hat zu Judenverfolgung und Holocaust, NS-Verfolgung der Sinti und Roma, Nazi-Euthanasie.

                    KOMMENTAR: Es ergeben sich hier mindestens drei mögliche repressive anti-demokratische  VERHALTENSINTERPRETATIONEN zum dokumentierten Taktieren des hier fallverantwortlichen Spruchkörpers beim Amtsgericht Mosbach. Es stellt sich hier in der Verfahrensanalyse die Frage, inwieweit das Amtsgericht Mosbach, wie im Folgenden erläutert, DIE GERICHTLICH BEAUFTRAGTE FORENSISCHE SACHVERSTÄNDIGE AUS KITZINGEN zu instrumentalisieren versucht bzw. TATSÄCHLICH INSTRUMENTALISIERT ?


                    a) In einer Art VERGELTUNGSREAKTION könnte hier der fallverantwortliche Spruchkörper beim Familiengericht-Amtsgericht Mosbach eine Diagnose zu einer gestörten psychischen Gesundheit und eingeschränkten Erziehungsfähigkeit des Antragstellers veranlassen wollen, weil dieser unmittelbar zuvor sowohl Verfahren zu NS-Verbrechen, insbesondere auch in Mosbach, als auch diesbezügliche Dienstaufsichtsbeschwerden und Anhörungsrügen gegen eben diesen fallverantwortlichen Spruchkörpers beim Amtsgericht Mosbach veranlasst hat. Soll hier gemäß den involvierten Institutionen bzw. Personen der Antragsteller von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach, insbesondere zu den juristisch bisher nicht aufgearbeiteten Beteiligungen an den Nazi-Massenmordverbrechen in der Mosbacher Region mit Judenverfolgung und Holocaust, NS-Verfolgung der Sinti und Roma, Nazi-Euthanasie, ZUM SCHWEIGEN GEBRACHT werden ?


                    b) In einer Art EIGENENTLASTUNGSREAKTION könnte hier der fallverantwortliche Spruchkörper beim Familiengericht-Amtsgericht Mosbach mit einer amtsseitig gewünschten gutachterlichen Diagnose zu einer angeblichen psychischen Persönlichkeitsstörung des Antragstellers veranlassen wollen, dessen tatsächlich initiierte NS- und Rechtsextremismusverfahren beim Amtsgericht Mosbach diskreditieren zu lassen. Soll hier gemäß den involvierten Institutionen bzw. Personen der Antragsteller von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach, insbesondere zu den juristisch bisher nicht aufgearbeiteten Beteiligungen an den Nazi-Massenmordverbrechen in der Mosbacher Region mit Judenverfolgung und Holocaust, NS-Verfolgung der Sinti und Roma, Nazi-Euthanasie, ZUM SCHWEIGEN GEBRACHT werden ?


                    c) In einer Art ERPRESSUNGSREAKTION könnte hier der fallverantwortliche Spruchkörper beim Familiengericht-Amtsgericht Mosbach eine Diagnose zu einer gestörten psychischen Gesundheit und eingeschränkten Erziehungsfähigkeit des Antragstellers veranlassen wollen, um damit zu erwirken, dass der Antragsteller von NS-Verfahren in seinen anhängigen persönlichen Sorgerechtsverfahren beim fallverantwortliche Spruchkörper beim Familiengericht Mosbach weiterhin oder künftig sogar umso mehr benachteiligt und geschädigt werden soll. Das ERPRESSUNGSPOTENZIAL wäre dabei, dass der Antragsteller von der Aufrechterhaltung seiner bisherigen beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismusverfahren und diesbezüglichen Dienstaufsichtsbeschwerden und Anhörungsrügen ablassen solle. Und künftig keine weiteren NS- und Rechtsextremismusverfahren beim Amtsgericht Mosbach anstrengen solle. Denn sonst könnte und würde der Antragsteller von NS-Verfahren weitere Benachteiligungen und Schädigungen in den anhängigen Sorgerechtsverfahren, etc. erfahren. Die Verknüpfung zwischen NS- und Familienrechtsverfahren hat das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen unter 6F 202/21 und 6F 9/22 amtsseitig am17.08.2022 selbst vorgenommen. Soll hier gemäß den involvierten Institutionen bzw. Personen der Antragsteller von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach, insbesondere zu den juristisch bisher nicht aufgearbeiteten Beteiligungen an den Nazi-Massenmordverbrechen in der Mosbacher Region mit Judenverfolgung und Holocaust, NS-Verfolgung der Sinti und Roma, Nazi-Euthanasie, ZUM SCHWEIGEN GEBRACHT werden ?


                    KOMMENTAR: Es stellt sich hier gemäß der zuvor erläuterten Aktenlage und Verfahrensanalyse die Frage, WARUM sich die forensische Sachverständige aus Kitzingen wie gewünscht vom fallverantwortlichen  Spruchkörper des Amtsgerichts Mosbach GEZIELT INSTRUMENTALISIEREN lässt ?


                    Das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach beauftragt die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 damit, die psychische Gesundheit und Erziehungsfähigkeit des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach in den anhängigen Sorgerechtsverfahren mittels einer per gutachterlichen Diagnose zugeschriebenen Persönlichkeitsstörung zu diskreditieren. Die Begründung für eine zu diagnostizierende psychische Störung und eingeschränkte Erziehungsfähigkeit sollen die vom Amtsgericht Mosbach in dieser Gutachter-Beauftragung benannten Anti-Nazi-Aktivitäten des KVs und Antragstellers sein. Und zwar SOWOHL die seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren ALS AUCH seine außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008 von 2004 bis 2011.

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                    Siehe dazu auch :