Nationalsozialismus in Mosbach - Baden
: Rechtsextremismus und Neofaschismus : Anti-Semitismus : Anti-Ziganismus : Homophobie : Rassismus : Diskriminierung 

AKTUELLES:
NS- und
Rechtsextremismusverfahren
in Mosbach - Baden
u.a. bei der Mosbacher Justiz

 Zuletzt AKTUALISIERT am 31.01.2024 ! 

>>> PROTEST GEGEN RECHTSEXTREMISMUS >>>
Aufforderungen und Anweisungen der seit Jahren beim Amtsgericht Mosbach tätigen KM-Rechtsanwältin aus Walldürn KONKRET an das Amtsgericht Mosbach vom 22.06.2022 unter 6F 202/21 und vom 12.11.2023 unter 6F 228/23, die Nazi-Jäger-Eingaben des KV amtsseitig EXPLIZIT NICHT zu benennen und amtsseitig EXPLIZIT NICHT zu bearbeiten und damit Deutsche Kolonialverbrechen, NS-Verbrechen und Rechtsextremismus, INSBESONDERE in der Region Mosbach-Baden, zu verschweigen, zu verleugnen und zu verharmlosen.
240121_202_21_PROTEST_gegen_RECHTS_blind.pdf (736.22KB)
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Aufforderungen und Anweisungen der seit Jahren beim Amtsgericht Mosbach tätigen KM-Rechtsanwältin aus Walldürn KONKRET an das Amtsgericht Mosbach vom 22.06.2022 unter 6F 202/21 und vom 12.11.2023 unter 6F 228/23, die Nazi-Jäger-Eingaben des KV amtsseitig EXPLIZIT NICHT zu benennen und amtsseitig EXPLIZIT NICHT zu bearbeiten und damit Deutsche Kolonialverbrechen, NS-Verbrechen und Rechtsextremismus, INSBESONDERE in der Region Mosbach-Baden, zu verschweigen, zu verleugnen und zu verharmlosen.
240121_202_21_PROTEST_gegen_RECHTS_blind.pdf (736.22KB)



Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110, 74821 Mosbach, 06261 - 87 0 (Zentrale), 06261 - 87 460 (Zentrale Faxnummer), poststelle@AGMosbach.justiz.bwl.de
Landgericht Mosbach, Hauptstraße 110, 74821 Mosbach, 06261 - 87 0 (Zentrale), 06261 - 87 460 (Zentrale Faxnummer), Tel.: 06261/87-0, Fax: 06261/87-440, poststelle@lgmosbach.justiz.bwl.de
Staatsanwaltschaft Mosbach, Hauptstraße 87 und 89, 74821 Mosbach, 06261/ 87-0, Fax: 0800/ 66 44 92 81 269


Inhalt dieser Kategorie:


1. Rechtslage und Rechtsauffassungen zu NS-Verbrechen und NS-Verfahren

Die gegenwärtige Rechtslage sowie die Rechtsfortsetzungen durch aktuelle Rechtsprechungen setzen sich eindeutig FÜR eine gegenwärtige und künftige Verfolgung von NS-Verbrechen in der juristischen NS-Aufarbeitung des 21. Jahrhunderts ein.

1.1 Justizministerium Baden-Württemberg
Das Baden-Württembergische Justizministerium teilt am 20.06.2022 unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 mit, dass heute und auch künftig NS-Verbrechen von der Justiz verfolgt würden: „Die Justiz ist trotz des langen Zeitraums und trotz aller rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeiten nach wie vor bemüht, Mordverbrechen des NS-Regimes auch noch heute aufzuklären.“
Das Baden-Württembergische Justizministerium erläutert am 20.06.2022 unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 die Rechtsmittelerklärungen bei Dienstaufsichtsbeschwerden und Anhörungsrügen.
Das Baden-Württembergische Justizministerium erläutert am 20.12.2022 unter JUMRIX-E-1402-41/878/28 den Verwaltungsvorgang zur statistischen Erhebung von NS-Straftaten und rechtsextremistischen und fremdenfeindlichen Straftaten.
Das Baden-Württembergische Justizministerium teilt am 18.01.2023 unter JUMRIX-E-1402-41/878/36 mit, dass die Landesoberkasse Baden-Württemberg im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Finanzen für Fragestellungen der Gerichtskostenbefreiung bei NS-Strafverfahren zuständig ist. Dies gilt auch für das Amtsgericht Mosbach.

1.2 Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Nach Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.12.2022 - 6 S 1420/22 -, unterliegt der Nationalsozialismus nicht der grundrechtlich geschützten Weltanschauungsfreiheit gemäß Art. 4 Abs. 1 GG: „Das Grundgesetz und die darin zum Ausdruck kommende verfassungsmäßige Ordnung sind als Gegenentwurf zu dem Totalitarismus und der menschenverachtenden Gewalt- und Willkürherrschaft des Nationalsozialismus entstanden.“ Dies gilt auch für das Amtsgericht Mosbach.

1.3 „Common-Design“ für Tatbeteiligungen
Die vom AS beim Amtsgericht Mosbach seit 03.06.2022 initiierten Eingaben zur NS-Aufarbeitung wurden und werden gemäß dem Konzept des Common Design an das AG MOS eingereicht: „Wer an einem System von Tötungen und Misshandlungen billigend mitmacht, muss sich vor Gericht genau so verantworten wie das Führungspersonal. Common Design beinhaltet eine sehr umfassende Vorstellung von Komplizenschaft. Es geht um die Frage, sind nur diejenigen Schuld, die Blut an den Händen haben? Oder nicht auch all die, die es gewusst haben, an der Vorbereitung beteiligt waren, … Diese Überlegung bezieht viel mehr Akteure in die Komplizenschaft ein, als eine einfache Unterscheidung zwischen Haupttäter, Mittäter, Nebentäter. [...]." Quelle: Die Rastatter Prozesse Doku (2021). Dies gilt auch für das Amtsgericht Mosbach.

1.4 Demjanjuk-Urteil: Kein Einzeltatnachweis mehr nötig
Nach dem Demjanjuk-Urteil von 2011 und nach dem Gröning-Urteil von 2016 sind auch sämtliche Personen als Teil des NS-Vernichtungssystems juristisch zur Verantwortung zu ziehen, die das massenhafte Töten ermöglicht haben auf der Suche nach später Gerechtigkeit für die Opfer und für die Bestrafung noch lebender NS-Täter. Seitdem ist es auch möglich, Personen ohne konkreten Tatnachweis für Beihilfe zum Mord zu verurteilen, weil es für eine solche Verurteilung ausreicht, an der Aufrechterhaltung der NS-Vernichtungsmaschinerie beteiligt gewesen zu sein. Wer demnach hätte erkennen müssen, dass dort systematische Tötungen stattfanden, machte sich mitschuldig, auch wenn er oder sie nicht unmittelbar beteiligt war. Im Fall von NS-Verbrechen bedarf es daher in Deutschland seitdem keines Einzeltatnachweises mehr. Dies gilt auch für das Amtsgericht Mosbach.

1.5 Aktuelle NS-Verfahren
Am 28.06.2022 ergeht das Urteil beim Landgericht Neuruppin gegen einen 101-jährigen SS-Wachmann des Nazi-Konzentrationslagers Sachsenhausen wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3.500 Fällen. Am 20.12.2022 ergeht das Urteil beim Landgericht Itzehoe gegen eine 97-jährige KZ-Sekretärin wegen Beihilfe zum Mord in 10.505 Fällen im KZ-Stutthof. Dies bedeutet: Es gibt weder eine zeitliche Begrenzung zur Aufnahme von NS-Verfahren an BRD-Gerichten und BRD-Staatsanwaltschaften noch eine Altersbeschränkung für NS-Täter zur Aufnahme von NS-Verfahren. Dies gilt auch für das Amtsgericht Mosbach.

1.6 NS-Verfahren und Zuständigkeiten beim Amtsgericht Mosbach

1.6.1 Örtliche Zuständigkeiten
Die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Mosbach in Verfahren zu National-sozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen sowie zu Rechtsextremismus ist gegeben, insbesondere wenn diese Taten sich in Stadt und Landkreis Mosbach im Gerichtsbezirk Mosbach ereignet haben, wenn NS-Tatorte und NS-Täter einen Bezug zu Mosbach -  Baden haben, wie ggf. Wohnort.

1.6.2 Strafrechtliche Zuständigkeit
In den nach § 158 StPO beim Amtsgericht Mosbach beantragten strafrechtlichen Verfahren ist das Amtsgericht laut geltender Strafprozessordnung zuständig und verpflichtet, Strafanzeigen entgegenzunehmen und in diesem Verwaltungsakt eine dementsprechende ordnungsgemäße Eingangs- und Weiterbearbeitungsbestätigung (Dokumentenerstellungs- und Eingangsdaten sowie konkrete Sachverhaltsbenennungen) den Antragstellern/Antragstellerinnen dieser Verwaltungsakte mitzuteilen. Dies gilt auch für beantragte Verfahren zur Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen in STRAFRECHTLICHEN VERFAHREN beim Amtsgericht Mosbach (Siehe Kapitel 2). Da nur der Tatbestand "Mord" nicht verjährt, können hierbei nur Mord, Beihilfe zu Mord, bzw. Strafvereitelung im Amt/Rechtsbeugung im Kontext von NS-Unrecht und NS-Verbrechen bei nicht-durchgeführter Strafverfolgung in Fällen von Mord und Beihilfe zu Mord beantragt werden. In 2022, 2023 und künftig gibt es noch mögliche lebende NS-Täter und NS-belastete Personen, was auch die NS-Prozesse des 21. Jahrhunderts aufzeigen.

1.6.3 Zeitachsenbezogene Zuständigkeit
Das Reichstagsbrandurteil des Reichsgerichts Leipzig aus 1933 und dessen Aufhebung durch die Generalbundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe aus 2007 über die ca. 75-jährige Zeitachse von 1933 bis 2007 belegt und begründet die rechtliche, fachliche und sachliche Zuständigkeit der AKTUELLEN BRD-Justiz, auch mit dem Amtsgericht Mosbach, in der systemübergreifenden Rechtsnachfolge der vorhergehenden politischen-administrativen Systeme. Sowohl nach dem vorhergehenden Deutschen Reich unter dem Nazi-Terror-Regime bis 1945 als auch unter der davor vorhergehenden demokratischen Weimarer Republik bis 1933. Dadurch begründet sich auch hier die zeitachsenbezogene Zuständigkeit des Amtsgerichts Mosbach für die hier vorliegenden Anträge zur Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen mittels WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN beim Amtsgericht Mosbach.


2. Umgang des Amtsgerichts Mosbach  mit NS- und Rechtsextremismusverfahren

Das Amtsgericht Mosbach hat jedoch seit dem 03.06.2022 eine gemäß § 158 StPO ordnungsgemäße Eingangsbestätigung mit den Benennungen der Konkreten Eingabedaten, der Konkreten Sachverhaltsbenennungen mit einer kurzen Zusammenfassung der Angaben zu Tatzeit, Tatort und angezeigter Tat, insbesondere zu beantragten NS- und Rechtsextremismus-Strafverfahren, bisher ausdrücklich und EXPLIZIT versagt und NICHT ausgestellt.

Auch für die beim Amtsgericht Mosbach beantragten Wiederaufnahmeverfahren, amtsseitigen Verfügungen und gerichtlichen Prüfungen in NS- und Rechtsextremismus-Angelegenheiten verweigert das Amtsgericht Mosbach ordnungsgemäße Eingangs- und Weiterbearbeitungsbestätigungen mit konkreten Sachverhaltsbenennungen.

Siehe dazu auch Umgang des Amtsgerichts Mosbach mit NS- und Rechtsextremismusverfahren >>>

https://de.wikipedia.org/wiki/Landtag_von_Baden-W%C3%BCrttemberg#/media/Datei:LandtagBW_vm01.jpg

Landtag von Baden-Württemberg
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E-Mail: post@landtag-bw.de

Aufarbeitung von Nationalsozialismus und Rechtsextremismus beim Landtag Baden-Württemberg:

... PETITION 17/01464 : LANDTAG Baden-Württemberg: Aufarbeitung nationalsozialistischen Unrechts am Beispiel des Amtsgerichts Mosbach >>>

... Online-Artikel >>>



Siehe auch: