Nationalsozialismus in Mosbach - Baden
: Rechtsextremismus und Neofaschismus : Anti-Semitismus : Anti-Ziganismus : Homophobie : Rassismus : Diskriminierung 

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HISTORISCHES:
NS-Verfolgung
von Homosexuellen
und Queeren, Transgender-Personen
vor 1945

 Zuletzt AKTUALISIERT am 19.01.2025 ! 

Seiteninhalt:

  1. NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach

    1.1 Gerichtlich verfügte Beauftragung der forensischen Sachverständigen aus Kitzingen durch das Amtsgericht Mosbach bezüglich der gerichtlichen und außergerichtlichen Anti-Nazi-Aktivitäten des Antragstellers

    1.2 STRAFANZEIGEN vom 14.08.2023 gemäß § 158 StPO an Amtsgericht Mosbach unter 6F 202/21, 6F 9/22, 6F 2/22, 6F 2/23 wegen des Verdachts auf Volksverhetzung, Beleidigung und Verunglimpfung bei nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten Übergriffen gegen Homosexuelle, Queere und Transgender-Personen am 12.08.2023 in Weissenfels, Sachsen-Anhalt, mit Hitlergruß und „Sieg Heil“-Rufen

  2. Online-Artikel und Bücher zur Nationalsozialistischen Verfolgung von Homosexuellen vor 1945

  3. YouTube-Videos zur Nationalsozialistischen Verfolgung von Homosexuellen vor 1945

  4. Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach gerichtlich beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen zur Nationalsozialistischen Verfolgung von Homosexuellen vor und nach 1945


Homosexuelle Männer im KZ Sachsenhausen: Katalog zur Ausstellung des Schwulen Museums Berlin in Zusammenarbeit mit der Gedenkstätte Sachsenhausen. Geleitwort: Morsch, Günter Taschenbuch – 18. Februar 2015

Nach der ersten offiziellen Erwähnung der homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus durch Bundespräsident Richard von Weizsäcker dauerte es noch fünfzehn Jahre, bis die Gedenkstätte des KZ Sachsenhausen und das Schwule Museum eine Ausstellung zur Lage der homosexuellen Häftlinge ausrichteten. Der Katalog der Ausstellung (2000) ist neben zahlreichen verstreuten Aufsätzen und den Erinnerungen der Überlebenden nach wie vor die einzige Publikation, die umfassende über das Leben, Leiden und Sterben der Männer in einem Lager Auskunft gibt. Dieses seit langem vergriffene Buch soll nicht fehlen, wenn 70 Jahre nach Kriegsende der Evakuierung, Befreiung oder Übergabe der Lager an die Opfer dieses mörderischen Systems gedacht wird; wir präsentieren deshalb eine unveränderte Neuauflage dieses Standardwerks. Die meisten Artikel des Katalogbuches stammen von den beiden Herausgebern; daneben enthält es Beiträge von: Fred Brade, Rainer Hoffschildt, Kurt Krickler, Susanne zur Nieden, Andreas Pretzel, Ralf Jörg Raber, Manfred Ruppel, Karl-Heinz Steinle.


1. NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach

Amtsgericht Mosbach: Bildquelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Amtsgericht_Mosbach#/media/Datei:Mosbach-kloster-amtsgericht1.jpg

Amtsgericht Mosbach
Hauptstraße 110
74821 Mosbach
Telefon:
06261 - 87 0
(Zentrale)
Telefax:
06261 - 87 460
(Zentrale Faxnummer)

NS- und Rechtsextremismus-Verfahren bei der Mosbacher Justiz:
AKTUELLE NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach u.a. seit 03.06.2022 >>>

Historische NS-Verfahren der Mosbacher Justiz >>>

Zuständigkeit des Amtsgerichts Mosbach in NS- und Rechtsextremismus-Verfahren >>>

Frühere außergerichtliche NS-Aufarbeitungen 2005 bis 2011 >>>

Frühere gerichtliche NS-Aufarbeitungen 2004 bis 2010 >>>

Nach Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg mit Beschluss vom 15.12.2022 - 6 S 1420/22 - unterliegt der Nationalsozialismus nicht der grundrechtlich geschützten Weltanschauungsfreiheit gemäß Art. 4 Abs. 1 GG.

Das Amtsgericht Mosbach hat jedoch seit dem 03.06.2022 eine gemäß § 158 StPO ordnungsgemäße Eingangsbestätigung mit den Benennungen der Konkreten Eingabedaten, der Konkreten Sachverhaltsbenennungen mit einer kurzen Zusammenfassung der Angaben zu Tatzeit, Tatort und angezeigter Tat, insbesondere zu beantragten NS- und Rechtsextremismus-Strafverfahren, bisher ausdrücklich und EXPLIZIT versagt und NICHT ausgestellt.

Auch für die beim Amtsgericht Mosbach beantragten Wiederaufnahmeverfahren, amtsseitigen Verfügungen und gerichtlichen Prüfungen in NS- und Rechtsextremismus-Angelegenheiten verweigert das Amtsgericht Mosbach ordnungsgemäße Eingangs- und Weiterbearbeitungsbestätigungen mit konkreten Sachverhaltsbenennungen.

Siehe dazu auch Umgang des Amtsgerichts Mosbach mit NS- und Rechtsextremismusverfahren >>>

Homosexualität in der NS-Zeit: Dokumente einer Diskriminierung und Verfolgung (Die Zeit des Nationalsozialismus – »Schwarze Reihe«) Taschenbuch – 1. Januar 2004






1.1 Gerichtlich verfügte Beauftragung der forensischen Sachverständigen aus Kitzingen durch das Amtsgericht Mosbach bezüglich der gerichtlichen und außergerichtlichen Anti-Nazi-Aktivitäten des Antragstellers

Das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110, 74281 Mosbach, beauftragt die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21, die Anti-Nazi-Aktivitäten des KVs und Antragstellers in einer ergänzenden Stellungnahme gutachterlich einzuschätzen und zu bewerten. Dazu zählen laut Anweisungen dieser amtsgerichtlichen Verfügungen SOWOHL die seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren ALS AUCH seine außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute. Siehe dazu auch Kapitel 4 auf dieser Seite.


Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME zur Nationalsozialistischen Verfolgung von Homosexuellen vor 1945 ALS TEIL DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.


Expertise der Forensischen Sachverständigen MA Antje C. Wieck aus Kitzingen zur Aufarbeitung von NS-Verbrechen und NS-Unrecht in der NS-Vergangenheitsbewältigung

Die HIER fallverantwortliche Richterin beim Amtsgericht Mosbach Marina Hess verfügt HIER unter 6F 9/22 und 6F 202/21 am 17.08.2022 EXPLIZIT, dass die gerichtlich beauftragte familienpsychologische Forensische Sachverständige für Familienrecht MA Antje C. Wieck, Praxis für KINDER- UND JUGENDLICHENPSYCHOTHERAPIE, Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, eine INHALTLICHE Sachverständigen-Auseinandersetzung mit der Dokumentations-Website "nationalsozialismus-in-mosbach.de" des Kindsvaters, Beschwerdeführers und Nazi-Jägers Bernd Michael Uhl durchführen solle (Siehe im Folgenden!), die diese Sachverständige Gutachterin HIER ABER AKTENKUNDIG NACHWEISBAR im anhängigen Verfahrenskomplex während ihren zwei gerichtlich bestellten Sachverständigengutachten von 2022 bis 2024 DANN ÜBERHAUPT NICHT durchführt.

UND DIES HIER EXPLIZIT AUCH NICHT bzgl. der DARIN KONKRET thematisierten nationalsozialistischen Verbrechen bis 1945 und deren juristischen, politischen und zivilgesellschaftlichen Aufarbeitungen in der NS-Vergangenheitsbewältigung seit 1945, insbesondere HIER auch in der lokalen-regionalen Fall- und Verfahrenszuständigkeit für Mosbach und für den Neckar-Odenwaldkreis.
Die HIER fallverantwortliche Richterin beim Amtsgericht Mosbach Marina Hess verfügt HIER unter 6F 9/22 und 6F 202/21 am 17.08.2022 EXPLIZIT bei der von ihr selbst gerichtlich beauftragten familienpsychologischen Forensischen Sachverständigen für Familienrecht MA Antje C. Wieck, Praxis für KINDER- UND JUGENDLICHENPSYCHOTHERAPIE, Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen eine Sachverständigen-Begutachtung bezüglich "der Notwendigkeit einer psychiatrischen Begutachtung" des Kindsvaters, Beschwerdeführers und Nazi-Jägers Bernd Michael Uhl "zur Beurteilung seiner Erziehungsfähigkeit" (Siehe im Folgenden!). UND DIES NACHDEM UNMITTELBAR ZUVOR das erste gerichtlich beauftragte familienpsychologische Gutachten vom 07.04.2022 unter 6F 202/21 und 6F 9/22 sich für den perspektivischen Verbleib des damals anderthalb Jahre alten Kindes beim Kindsvater ausspricht. HIERBEI unterstellt die fallverantwortliche Mosbacher Amts-Familienrichterin Marina Hess im familienrechtlichen Zivilprozess dem Kindsvater, Beschwerdeführer und Bernd Michael Uhl eine mögliche angebliche psychische Erkrankung und eine damit einhergehende eingeschränkte Erziehungsfähigkeit auf Grund seiner konkreten Nazi-Jäger-Eingaben zu den seinerseits beim Amtsgericht Mosbach beantragten juristischen Aufarbeitungen von konkreten Tatbeteiligungen an NS-Verbrechen und NS-Unrecht 1933-1945 und deren mangelhaften juristischen Aufarbeitungen seitens der deutschen Nachkriegsjustiz seit 1945. UND DIES HIER insbesondere auch in der lokalen-regionalen Fall- und Verfahrenszuständigkeit bei NS-Verbrechen und NS-Unrecht in Mosbach und im Neckar-Odenwaldkreis sowie bezüglich dem Versagen der Mosbacher Nachkriegsjustiz seit 1945 bei deren juristischen Aufarbeitungen.

Amtsgericht Mosbach unterstellt Bernd Michael Uhl angebliche psychische Erkrankung auf Grund seiner Nazi-Jäger-Eingaben.


SIEHE DAZU AUCH:



1.2 STRAFANZEIGEN vom 14.08.2023 gemäß § 158 StPO an Amtsgericht Mosbach unter 6F 202/21, 6F 9/22, 6F 2/22, 6F 2/23 wegen des Verdachts auf Volksverhetzung, Beleidigung und Verunglimpfung bei nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten Übergriffen gegen Homosexuelle, Queere und Transgender-Personen am 12.08.2023 in Weissenfels, Sachsen-Anhalt, mit Hitlergruß und „Sieg Heil“-Rufen

Amtsgericht Mosbach
Hauptstraße 110
74821 Mosbach

DATUM : 14.08.2023

Siehe auch Online-Dokumentation: www.nationalsozialismus-in-mosbach-baden.de

STRAFANZEIGEN vom 14.08.2023 gemäß § 158 StPO an Amtsgericht Mosbach
unter 6F 202/21, 6F 9/22, 6F 2/22, 6F 2/23 wegen
des Verdachts auf Volksverhetzung, Beleidigung und Verunglimpfung
bei nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten Übergriffen
gegen Homosexuelle, Queere und Transgender-Personen
am 12.08.2023 in Weissenfels, Sachsen-Anhalt,
mit Hitlergruß und „Sieg Heil“-Rufen

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit ergehen die eingangs benannten Strafanzeigen, da diese öffentlichen und verbreiteten Äußerungen der Beschuldigten sich zur Störung des öffentlichen Friedens mit der Aufstachelung zu Hass oder Gewalt eignen und die Menschenwürde dadurch angreifen, dass nach 1945 in der BRD weiterhin die NS-Opfergruppe Homosexueller, Queerer und Transgender-Personen gezielt mit deren nationalsozialistischer Verfolgung und Vernichtung verächtlich gemacht und herabgewürdigt werden. Das öffentliche Billigen, Leugnen und gröbliche Verharmlosen u.a. Nazi-Verbrechen, Nazi-Massenmorden auf Grund der sexuellen Orientierung sowie von Verbrechen gegen die Menschlichkeit stehen in der BRD unter Strafe.

BEGRÜNDUNG UND GLAUBHAFTMACHUNG:
Rechtsextreme haben den ersten Christopher Street Day im Burgenlandkreis am 12.08.2023 gestört. Auf diese Veranstaltung in Weißenfels hat es mehrere Angriffe gegeben.
Von Beteiligten dieser »Störaktion« wurde der Hitlergruß gezeigt und »Sieg Heil« gerufen unter der Verwendung nationalsozialistischer Symbolik und nationalsozialistischer Propaganda, um damit eine direkte Referenz und Assoziation zur nationalsozialistischen Verfolgung von Homosexuellen, Queeren und Transgender-Personen sowie zu deren Vernichtung in Nazi-Konzentrationslagern herzustellen.
Die Veranstalter übten Kritik an der Vorbereitung der Polizei. Bereits im Juli hatten Unbekannte im knapp 20 Kilometer entfernten Naumburg die regenbogenfarbene Treppe einer Schule übermalt – in schwarz, weiß und rot, den Farben der Reichsflagge.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Michael Uhl


Die Männer mit dem rosa Winkel. Der Bericht eines Homosexuellen über seine KZ-Haft von 1939-1945 Broschiert – 1. Januar 1979

Über die Verfolgung der Homosexuellen während des Hitler-Regimes gibt es wenig Literatur. Spärlich sind die Informationen über die Inkriminierung, Erniedrigung und Ermordung von Homosexuellen während der Nazizeit. Die Homosexuellen standen in der Hierarchie der Konzentrationslager auf der untersten Stufe. Auch nach dem Krieg setzte sich für die "Männer mit dem Rosa Winkel" die strafrechtliche Verfolgung und die gesellschaftliche Ächtung fort. Heinz Heger berichtet in diesem Buch schonungslos von den beschämenden Ereignissen in den Konzentrationslagern Sachsenhausen und Flossenburg.




2. Online-Artikel und Bücher zur Nationalsozialistischen Verfolgung von Homosexuellen vor 1945

Verbotene Liebe - Queere Schicksale in der NS-Diktatur

27.01.2025 - ZDFinfo Doku
Queeren Menschen drohte in der NS-Diktatur großes Leid - und sogar der Tod. Selten wagten es homosexuelle Personen und Transpersonen, sich zu outen.
Queere Schicksale in der NS-Diktatur >>>
Vorab Videolänge:43 min  Datum: 27.01.2025  :UTVerfügbarkeit:Video verfügbar bis 26.01.2030, in Deutschland
https://www.zdf.de/ 

Verbotene Liebe - Queere Opfer der NS-Diktatur
Warum wurden Schwule, Lesben und Transpersonen im Nationalsozialismus verfolgt? Die Dokumentation zeigt, wie die Nazis Strafen verschärften und queere Menschen terrorisierten.
Videolänge:44 min  Datum:27.01.2024  :UT - DGS
Verfügbarkeit:
Video verfügbar bis 28.01.2029, in Deutschland
https://www.zdf.de/

Verfolgt, verhaftet und weggesperrt. Queeren Menschen drohte in der NS-Diktatur großes Leid - und sogar der Tod. Selten wagten es homosexuelle Personen und Transpersonen, sich zu outen.
https://www.zdf.de/


Schicksale queerer Menschen zwischen 1933 und 1945

31.12.2024

Ein queeres Schicksal aus der NS-Zeit: Johanna "Otto" Kohlmann, Privatfoto aus der Patientenakte der Heil- und Pflegeanstalt Hadamar (Bild: LWV-Archiv, K12 Nr. 1824, Gedenkstätte Hadamar)
Das Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma in Heidelberg zeigt vom 10. Januar bis 16. Februar 2025 die Ausstellung "gefährdet leben. Queere Menschen 1933-1945".
Die Geschichte von queeren Menschen während der NS-Zeit ist bis heute weitgehend unbekannt. Dabei wurden auch diese Personen ausgegrenzt und denunziert, verfolgt und ermordet. Die Ausstellung "gefährdet leben", die vom 10. Januar bis 16. Februar im Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma gezeigt wird, erzählt nun endlich auch von den Schicksalen queerer Menschen zwischen 1933 und 1945.
Berichtet wird von Gefängnis- und KZ-Haft, von Fluchten und Suiziden, aber auch von Liebe, Freundschaften oder Netzwerken – und damit von verschiedenen Formen der Selbstbehauptung. Eröffnet wird die Ausstellung am Donnerstag, 9. Januar, um 18 Uhr mit einer Einführung der Co-Kuratorin Dr. Insa Eschebach. Zudem wird sie flankiert von einem informativen und abwechslungsreichen Rahmenprogramm.
Neben den historischen Rahmenbedingungen zeichnet die Wanderausstellung, die von der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld erarbeitet wurde, die vielfältigen und ambivalenten Lebensgeschichten queerer Menschen in der Zeit von 1933 bis 1945 anhand von Dokumenten, Grafiken, Fotografien und Zitaten nach. Darunter findet sich auch bislang unveröffentlichtes Material. Die Präsentation gewährt sowohl einen breiten Überblick als auch tiefergehende Einblicke in die Biografien einzelner Personen sowie aktuelle Forschungsergebnisse.
Möglich gemacht hat die Präsentation der Ausstellung in Heidelberg sowie das Begleitprogamm eine Kooperation des Dokumentations- und Kulturzentrums mit dem Institut für Geschichte und Ethik der Medizin der Universität Heidelberg und dem Amt für Chancengleichheit der Stadt Heidelberg im Rahmen des Jubiläums "Fünf Jahre Rainbow City Heidelberg". (cw/pm)
https://www.queer.de/
Links zum Thema:
» Mehr Infos auf der Homepage des Dokumentations- und Kulturzentrums Deutscher Sinti und Roma


"Homosexuelle sind Staatsfeinde" - Denunziation und Verfolgung in Südbaden 1933-1945

Autor: Florian Hellberg
- Arbeitskreis Landeskunde/Landesgeschichte RP Freiburg -

Kurzbeschreibung der Einheit/des Moduls:
Das binnendifferenzierte Modul richtet sich in erster Linie an Schülerinnen und Schüler der Sek. I. Es werden Materialien für das G-, M- und E-Niveau und eine Vertiefung für die Sek. II bereitgestellt.
Anhand des vorliegenden Moduls lässt sich die Verfolgungsgeschichte homosexueller Männer aus Südbaden während des Nationalsozialismus untersuchen.
Thematisch steht in der ersten Doppelstunde unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsgeschichte die Radikalisierung der Verfolgung vom Verbot homosexueller Lokale und Vereine bis hin zur Inhaftierung Homosexueller und deren Stigmatisierung in den Konzentrationslagern im Zentrum. In der zweiten Doppelstunde werden mithilfe der vergleichenden Biografiegeschichte männliche Opfer des § 175 StGB aus Südbaden untersucht.
Empfehlenswert ist, dass die Schülerinnen und Schüler bereits im Vorfeld Kenntnisse zur den ideologischen Grundlagen des Nationalsozialismus (G/M/E 3.2.8.1) erworben haben.
Kontakt
Institut für Bildungsanalysen
Baden-Württemberg (IBBW)
─ Landesbildungsserver ─
Heilbronner Straße 172
D-70191 Stuttgart
Telefax+49 711 6642-1099
E-Mailinfo@mail.schule-bw.de
https://www.schule-bw.de/


Landtag von Baden-Württemberg – 15. Wahlperiode – 109. Sitzung – Donnerstag, 16. Oktober 2014

50 000 Männer wurden im Nationalsozialismus wegen homosexueller Handlungen verurteilt. Deshalb ist es so wichtig, dass das „Hotel Silber“, von wo aus die Homosexuellen verurteilt und ins KZ geschickt wurden, als Gedenkstätte erhalten bleibt und sich dem Thema „Verfolgung von Homosexualität“ widmet.

https://www.landtag-bw.de/

VON MENSCHEN IM DEUTSCHEN SÜDWESTEN, DIE WEGEN IHRER LIEBE UND SEXUALITÄT AUSGEGRENZT UND VERFOLGT WURDEN

Ralf Bogen (1)
Die “braunen Machthaber” konnten sich auf Jahrhunderte alte religiöse Vorurteile und Stereotypen über die angebliche “Abnormalität” und “Widernatürlichkeit” der Homosexualität stützen. Weder das Jahr der Machtübernahme noch die Befreiung von der nationalsozialistischen Diktatur 1945 bedeuteten eine grundsätzliche ideologische Zäsur in dieser Einstellung zur Homosexualität. Spezifisch für den deutschen Faschismus waren lediglich die Härte und zunehmende Intensität der Bekämpfung der Homosexualität, die sich in folgenden Etappen vollzog:

1933: Verbot homosexueller Lokale, Vereine und Publikationen
1934: “Mordaktion Röhm” – Auftakt zur Bekämpfung als “Staatsfeinde”
1935: Die Verschärfung des § 175
Ab 1936: Systematische Erfassung und Verfolgung
Ab 1940: Systematische KZ-Einweisungen
Tötungen außerhalb des KZ-Systems
1933: Verbot homosexueller Lokale, Vereine und Publikationen

Emanzipationsbewegung: “Gefahr für Volk, Staat und Rasse”
Führende Ideologen der NSDAP wie z. B. Dr. jur. Rudolf Klare werteten die erzielten Erfolge der homosexuellen Emanzipationsbewegung in der Weimarer Republik als “Rassenentartung”:
“Die starke Betonung der Erotik in der Kultur des Zwischenreiches, die Zersetzung der Moralbegriffe in den Jahren nach dem Kriege hat den Bestrebungen, die auf eine Abschaffung des § 175 StGB gerichtet waren, ungeahnten Auftrieb gegeben […]. In einer Menge neuer Zeitschriften trugen die Homosexuellen ihre Ideen immer von neuem wieder vor. […] Da diese Schriften an jedem Kiosk, bei jedem Zeitungshändler auslagen, war die Breitenwirkung entsprechend groß und intensiv. Abendliche Zirkel und Klubs homosexueller Männer oder Frauen waren sehr beliebt. In deutschen Großstädten wurde öffentlich zu Bällen eingeladen.” Klare kritisierte die Unentschlossenheit des Gesetzgebers, die sich “lähmend nicht nur auf die Tätigkeit der polizeilichen, sondern auch der gerichtlichen Vollzugsorgane” gelegt habe. Die Folge davon sei “eine erschreckende Zunahme homosexueller Betätigung” gewesen, “die zu einer Gefahr für Volk, Staat und Rasse werden muß, wenn ihr nicht von Seiten des Strafgesetzgebers mit rücksichtsloser Energie und Entschiedenheit Einhalt geboten wird.” (1)
https://www.der-liebe-wegen.org/1933-1945/

Franz: Schwul unterm Hakenkreuz

Franz Doms ist eines der vergessenen Opfer der NS-Justiz. Wie tausende andere schwule Männer wurde er verfolgt, diskriminiert, inhaftiert und schließlich zum Tode verurteilt. 1944 starb er im Alter von 21 Jahren im Hinrichtungsraum des Landesgerichts Wien. Bis zu seinem Tod blieb er loyal und denunzierte nie andere, um sich selbst zu retten. Jürgen Pettinger hat sich intensiv mit Franz Doms Leidensweg auseinandergesetzt, erzählt bildhaft, was über sein Leben bekannt ist, zitiert aus überlieferten Ermittlungs- und Gerichtsakten und bildet Dialoge anhand von Gesprächsprotokollen nach. Doch Pettingers Zugang ist mehr als eine bloße Rekonstruktion der Fakten. Er taucht tief in die Welt Franz Doms’ ein und zeichnet dessen letzte Lebensjahre auf intime und packende Weise nach, wodurch sein tragisches Schicksal, das exemplarisch für die systematische Verfolgung Homosexueller während des NS-Regimes steht, nah und spürbar wird. „Er ist ein völlig haltloser, seinen widernatürlichen Trieben gegenüber machtloser Verbrecher, bei dem von Freiheitsstrafen kein erzieherischer oder abschreckender Erfolg mehr zu erwarten ist.” Anklageschrift gegen Franz Doms.

Freiräume schnell zerstört
Dementsprechend zerstörte die NSDAP die in der Weimarer Republik aufgebauten Freiräume sexueller und geschlechtlicher Minderheiten nach ihrer Machtübernahme am 30. Januar 1933 sehr schnell. Schon am 23. Februar 1933 erließ der Preußische Minister des Innern Hermann Göring eine Verordnung zur Schließung von Gaststätten, die “zur Förderung der öffentlichen Unsittlichkeit mißbraucht werden.” Dazu wurden “Schankwirtschaftsbetriebe” gezählt, “in denen ausschließlich oder überwiegend Personen verkehren, die der widernatürlichen Unzucht huldigen”. (2) Bereits am folgenden Tag wurde an Kiosken und Zeitungsständen, in Mietbüchereien und Buchhandlungen der Vertrieb von “Schmutz- und Schundschriften” verboten. (3) Keinesfalls verstanden die “braunen Machthaber” darunter “nur” Pornographie, sondern z. B. auch alle aufklärerischen und belletristischen Schriften der homosexuellen Emanzipationsbewegung. Homosexuelle Zeitschriften wie Blätter für Menschenrecht, Die Freundin und Das Freundschaftsblatt erschienen im Februar/März 1933 zum letzten Mal. Im März 1933 stellte der Bund für Menschenrecht im gesamten Deutschen Reich seine Aktivitäten ein. (4)
https://www.der-liebe-wegen.org/1933-1945/

Der “Kampf gegen Schmutz und Schund”
In Berlin als Verlags- und Vereinssitz der meisten homosexuellen Publikationen und Organisationen ergriffen die Nationalsozialisten zuerst Maßnahmen gegen einzelne Aktivisten und Institutionen der homosexuellen Emanzipationsbewegung. Es gab Verhaftungen führender Repräsentanten homosexueller Vereine wie z. B. Kurt Hillers als Aktivist des Wissenschaftlich humanitären Komitees am 23. März 1933. Das Institut für Sexualwissenschaft des Arztes Magnus Hirschfeld wurde am 6. Mai 1933 zerstört. Mehr als 6.000 Zeitschriften, Bücher und Fotos wurden bei fünf Durchsuchungen der Privat- und Verlagsräume des homosexuellen Emanzipationsaktivisten Adolf Brand zwischen dem 3. Mai und dem 29. November 1933 beschlagnahmt. Auch in Baden und Württemberg wurden die Bibliotheken und Buchhandlungen von allen Schriften der homosexuellen Emanzipationsbewegung “gesäubert”. Z. B. wurden in Durlach, Emmendingen, Heidelberg, Karlsruhe, Kehl, Offenburg, Pforzheim und Wertheim im Mai und Juni 1933 unter maßgeblicher Beteiligung der Hitlerjugend und nationalsozialistischer Studentenorganisationen Bücherverbrennungen organisiert und durchgeführt.
https://www.der-liebe-wegen.org/1933-1945/

Bücherverbrennung in Karlsruhe
Unter der Überschrift “Der Kampf gegen Schmutz und Schund” berichtete die Badische Presse vom 18. Juni 1933: “Den effektvollen Abschluß der ersten kulturellen Kampfwoche gegen Schmutz und Schund bildete das am Samstagabend auf dem Schloßplatz abgehaltene Sonnwendfeuer der Hitlerjugend. Trotz des strömenden Regens marschierten gegen 8 Uhr von allen Seiten die geschlossenen Kolonnen der Hitlerjugend auf den Schloßplatz. Östlich des Denkmals des ersten badischen Großherzogs Karl Friedrich war ein mächtiger Holzstoß, in dessen Inneren die von der Hitlerjugend gesammelten Bücher und Broschüren undeutscher Art aufgestapelt waren. Gegen ½ 9 Uhr wurde der Holzstoß von Feuerwehrleuten in Brand gesetzt. Gewaltige Flammen loderten gegen den Himmel, als die Scharen der Hitlerjugend mit ihren Spielmannszügen und Musikkapellen sich um das Denkmal gruppierten. Nach dem von einem Spielmannszug gespielten Liede ‚Volk ans Gewehr‘ hielt Kultusminister Dr. Wacker eine Ansprache, in der er darauf hinwies, daß die Jugend den Kampf gegen Schmutz und Schund aufgenommen habe […] als Ausdruck des Willens, […] freie Bahn zu schaffen für einen neuen Geist eines neuen Geschlechts.” (5)
https://www.der-liebe-wegen.org/1933-1945/

Haltung katholischer Kirchenkreise
Bereits in Görings Runderlass vom 24. Februar 1933 wurde bei den durchzuführenden Maßnahmen eine “enge Zusammenarbeit mit den innerhalb der christlichen Kirchen bestehenden Vereinigungen zur Bekämpfung der öffentlichen Unsittlichkeit” (6) empfohlen. Nach der Deutschen Allgemeinen Zeitung vom 6. April 1933 hatte die angestrebte Zusammenarbeit der Nationalsozialisten mit den christlichen Kirchen ein positives Echo seitens des Vatikans ergeben: “Der Vatikan begrüßt den Kampf des nationalen Deutschlands gegen Schund und Schmutz. Die scharfen Maßregeln, die der preußische Innenminister Göring zur Bekämpfung von Schund und Schmutz in Wort und Bild erlassen hat, […] haben in vatikanischen Kreisen starke Beachtung gefunden. Man erinnert daran, daß Pius XI. zu wiederholten Malen und mit äußerstem Nachdruck in seinen letzten Enzykliken die grundsätzliche Bedeutung des Abwehrkampfes gegen Schund und Schmutz für die körperliche und geistige Gesundheit von Familie und Volk betont hat und begrüßt aufs lebhafteste die Art und Weise, wie entschlossen und zielbewußt im neuen Deutschland dieser Kampf aufgenommen wird.” (7)
https://www.der-liebe-wegen.org/1933-1945/

Das Ende der Emanzipationsbewegung für viele Jahre
Wie die Orte des homosexuellen Vergnügens und die homosexuellen Vereine in Baden und in Württemberg genau verschwanden, ist uns nicht bekannt. Wir wissen lediglich, dass die genannten Maßnahmen noch im Jahr 1933 das Ende der homosexuellen Emanzipationsbewegung in Baden und Württemberg für eine lange Zeit besiegelten. Doch trotz dieses radikalen Einschnitts wurden gleichgeschlechtlich Liebende, die nicht in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten oder gar selbst in der NS-Bewegung aktiv waren, bis zur “Mordaktion Röhm” am 30. Juni 1934 weitgehend in Ruhe gelassen. Die Verfolgung homosexueller Männer gehörte bis zu diesem Zeitpunkt nicht zum offiziellen Aufgabenbereich der Politischen Polizei. Zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 30. Juni 1934 kann von einer aktiven, systematisch organisierten Verfolgung “gewöhnlicher” homosexueller Männer im nationalsozialistischen Staat noch nicht die Rede sein. In dieser Zeitphase nahmen sich SA und Gestapo vor allem Personen aus der Arbeiterbewegung, also Kommunisten, Sozialdemokraten und Gewerkschafter vor, verschleppten diese in sogenannte “wilde” Konzentrationslager und terrorisierten sie mit dem Ziel der Einschüchterung und Unterdrückung aller politischer Gegner der NS-Diktatur. (8)
Zu “Staatsfeinden” erklärt
Das Bild der Cliquenbildung durch homosexuelle “Verbrecher” und “Jugendverderber”, die durch “Verweichlichung” den NS-Männerstaat gefährdeten, tauchte hier erstmals auf. Homosexuelle Männer wurden nun zu Staats- und Volksfeinden erklärt. Ihre Bekämpfung wurde unter Führung des Reichsführers-SS Heinrich Himmler, ab 1936 auch Chef der Deutschen Polizei, zu einer relevanten Aufgabe der Politischen Polizei, die diese mit einer bis dahin nicht gekannten Intensität und Härte, einschließlich der gefürchteten KZ-Einweisungen, bis zum Kriegsbeginn 1939 vorantrieb. (3)
https://www.der-liebe-wegen.org/1933-1945/

“Reif werden – rein bleiben”
Nach der “Mordaktion Röhm” kam es auch bei der Hitlerjugend zu “Säuberungen”. So wurde z. B. bei der Hitlerjugend Esslingen das gemeinsame Onanieren von Jugendlichen als “sittliche Verfehlung” im Januar 1938 geahndet. Zur ideologischen Beeinflussung wurde die Broschüre “Reif werden – rein bleiben – eine Gesundheitsaktion der HJ” eingesetzt. In ihr wird vor “Tangojünglingen und ähnlichen Brüdern” gewarnt, die andere vom “natürlichen Weg” abbringen wollten, “weil sie selbst unnatürlich sind.” Dort heißt es u. a.: “Es gibt nicht viele derartiger Menschen, aber es kann euch hier und dort doch einer begegnen. Sie sind immer verdächtig, wenn sie sich mit euch allein über derartige Fragen unterhalten wollen. Sie sind auch nie richtig soldatisch und hart, sondern es sind letzten Endes doch immer weiche Brüder, die keinem richtig ins Auge sehen können.” Die Jugendlichen wurden aufgefordert, diesen zu sagen, sie sollten “mit ihren jüdischen Angelegenheiten aufhören” und ihnen die Antwort geben, “die auch für den Juden immer die nachdrücklichste war: das ist die Antwort mit der Faust!” (4)
https://www.der-liebe-wegen.org/1933-1945/

1935: Die Verschärfung des § 175
Eine wichtige Grundlage für die Ausdehnung der Polizeiaktivitäten war die Verschärfung des § 175 Reichsstrafgesetzbuch (RStGB) „Unzucht zwischen Männern“ und seine Erweiterung um den § 175 a „Schwere Unzucht“, die am 1. September 1935 in Kraft traten und bis zum 1. September 1969, also insgesamt 34 Jahre lang galten.
Verbot aller sexuellen Handlungen
War vor dieser Gesetzesänderung “nur” die “widernatürliche Unzucht” zwischen Männern verboten, worunter die damalige Rechtsprechung beischlafähnliche Handlungen, insbesondere den Analverkehr, subsumierte, war jetzt durch die Formulierung “mit einem anderen Mann Unzucht treiben” das Totalverbot aller sexuellen Handlungen verfügt. Der gesetzliche Tatbestand der Unzucht galt bereits als erfüllt, wenn “objektiv das allgemeine Schamgefühl verletzt” (1) wurde, wozu eine gegenseitige Berührung nicht mehr erforderlich war. Selbst Liebesbriefe konnten zu Verurteilungen führen. Damit entfiel für die Polizei der schwierige Nachweis von sogenannten beischlafähnlichen Handlungen und homosexuelle Männer konnten sich nicht mehr damit herausreden, dass es beispielsweise “nur” zur wechselseitigen Onanie gekommen sei.
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Der neue § 175 a
Ergänzend kam § 175 a “Schwere Unzucht” hinzu, worunter Fallgestaltungen fielen, die mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren geahndet wurden. Die am häufigsten in der NS- und in der Nachkriegszeit zur Anwendung gelangte Ziffer 3 beinhaltete die Verführung einer männlichen Person unter 21 Jahren “zur Unzucht” durch eine Person über 21 Jahren.
Steigerung der Verurteilungszahlen
Die Zahl der § 175-Verurteilungen in den Oberlandesgerichtsbezirken Karlsruhe und Stuttgart stieg von 90 in 1931 über 111 in 1932 bis 425 in 1936, also um mehr als das Vierfache (Homosexualität und Sodomie wurden noch nicht getrennt erfasst, in den Zahlen seit 1935 sind auch die 175 a- und 175 b-Verurteilungen enthalten). (2) Reichsweit kam es bis 1938 zu einer Verzehnfachung der Verurteilungen (853 Verurteilungen im Jahr 1933 gegenüber 8.562 im Jahr 1938 – weitere Details siehe Verfolgung in Zahlen von Rainer Hoffschildt). (3)

§ 175 und Reinhaltung der Rasse
1935 wurden auch die “Nürnberger Gesetze” erlassen, wonach das Zusammenleben von “Volksgenossen” mit “Jüdinnen” und “Juden” verboten wurde. Zur § 175-Verschärfung gab es nicht nur einen zeitlichen Zusammenhang. Heinrich Himmler stellt die Verfolgung homosexueller Männer in den Rahmen der Rassenpolitik und maß ihr die gleiche Bedeutung zu wie dem Verbot der “Mischehe”: “Wie in der Frage der Mischehe […] so müssen wir auch in der Beurteilung der rassevernichtenden Entartungserscheinungen der Homosexualität zurückkehren zu den nordischen Leitgedanken der Ausmerze der Entarteten. Mit der Reinhaltung der Rasse steht und fällt Deutschland.” (4)
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Ab 1936: Systematische Erfassung und Verfolgung
Eine weitere Stufe der Verfolgung war die systematische Erfassung sowie die zentrale Regelung staatspolizeilicher Maßnahmen gegen homosexuelle Männer, wozu spezifische Verfolgungsstrukturen sowohl in Berlin als auch bei den regionalen Kriminal- und Politischen Polizeidienststellen auf- bzw. ausgebaut wurden.
“Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und Abtreibung”
1936 wurde auf Veranlassung von Himmler eine „Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und Abtreibung“ geschaffen. Diese war formal zunächst dem in Berlin ansässigen Preußischen Landeskriminalpolizeiamt zugeordnet, jedoch von der Gestapo personell geleitet. Mit Beginn des II. Weltkriegs im September 1939 wurde die Leitung der Reichszentrale dem Reichskriminalpolizeihauptamt unterstellt (Amt V des neu geschaffenen Reichssicherheitshauptamts).

Himmlers Geheimerlass
Im Schreiben Himmlers vom 1. Oktober 1936 an alle Kriminal- und Staatspolizeistellen mit dem Betreff “Bekämpfung der Homosexualität und der Abtreibung – Geheim” wurden “die homosexuelle Betätigung einer nicht unerheblichen Schicht der Bevölkerung” sowie die “hohe Zahl von Abtreibungen” als eine “erhebliche Gefährdung der Bevölkerungspolitik und Volksgesundheit” gewertet, die eine “wirksame Bekämpfung dieser Volksseuchen” mehr als bisher erfordere. Der „Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und der Abtreibung“ sei in den Fällen des § 218 (Abtreibung) und in besonderen Fällen der §§ 175, 175a Meldung zu erstatten. Hierbei sei anzugeben, “ob und aus welchem Grunde staatspolizeiliche Maßnahmen erforderlich erscheinen”, wozu auch KZ-Einweisungen zählen konnten. (1)
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Wie die regionale Polizei vorzugehen hatte
Die erste Anordnung vom 19. Dezember 1936 zum Geheimerlass von Himmler ist zwar nicht mehr auffindbar, Rückschlüsse auf sie lassen jedoch dazu ergangene Richtlinien der Kriminalpolizeistelle Kassel vom 11. Mai 1937 zu. Demnach verlangte Himmler vierteljährlich Listen von allen Staatspolizei- und Kriminalpolizeistellen über die angezeigten Fälle von Homosexualität und Abtreibungen und über die im Zusammenhang damit erfolgten Festnahmen. Zu bekämpfen seien “homosexuelle Männer, die in der Öffentlichkeit Anstoß erregen”, womit insbesondere Strichjungen gemeint waren. Diese seien “durch ständige Überwachung der Verkehrsstraßen, der Bahnhöfe, Anlagen, Bedürfnisanstalten, Arbeitsämter, Wirtschaften usw. ggf. unter Zuhilfenahme von Vertrauenspersonen zu überführen”. Auch jene homosexuellen Männer seien “zu bekämpfen”, die sich mehr im Geheimen betätigten. Als geeignete Auskunftspersonen wurden „Hotelpförtner, Gepäckträger auf den Bahnhöfen, Kraftdroschkenkutscher, Aufwartemänner in den Bedürfnisanstalten, Badewärter und Friseure“ angeführt. Sämtliche als Homosexuelle erkannten Männer seien zwecks polizeilicher Behandlung “zu sistieren, zu photografieren und zu daktyloskopieren”. (2) Seien ihnen strafbare Handlungen nicht nachzuweisen, so seien sie keineswegs sofort wieder zu entlassen. Sie und ihre Wohnräume müssten eingehend nach Briefen von Gleichgesinnten und Freunden durchsucht werden. (3)
Auf einem Vordruck B mussten die Polizeibeamten neben den Personalien der homosexuellen Männer auch die Namen ihrer Sexualpartner angeben. Sie mussten vermerken, ob und wann diese festgenommen und in welche Anstalt sie gegebenenfalls gebracht worden waren.
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Bekämpfung auch im ländlichen Bereich
Die Sicherheitspolizei umfasste die Geheime Staatspolizei und die Kriminalpolizei. Ihr Chef, Reinhard Heydrich, forderte mit seinem Rundschreiben vom 4. März 1937, dass die Beamten aller Polizeibehörden bei § 175-Vergehen “aufs engste” zusammenarbeiten. (4) “Die aktive Bekämpfung der Homosexualität ist Aufgabe der Kriminalpolizei und der Gestapo” lautete entsprechend die Überschrift des Stuttgarter Rundschreibens Nr. 94 des Sicherheitsdienst (SD-)Unterabschnitts Württemberg und Hohenzollern vom 8. Juli 1937. Dieses ging an die SD-Außenstellen Ulm, Heilbronn, Göppingen, Ludwigsburg, Schwäbisch Hall, Haigerloch, Horb und Riedlingen. Der Beobachtung der Vergehen gegen § 175 sei “besondere Aufmerksamkeit zu widmen”. “Sämtliche” im Bereich der Außenstellen vorkommende Fälle seien “umgehend” zu melden. (5) Dies belegt, mit welch hoher Priorität die Homosexuellenverfolgung selbst im ländlichen Raum praktiziert werden sollte.

Bekämpfung missliebiger Gruppen
Der Vorwurf der Homosexualität war für den NS-Staat seit der “Mordaktion Röhm” auch ein geeignetes taktisches Mittel, um gegen verschiedene missliebige Personen und Gruppen vorzugehen. Er machte davon Gebrauch unter anderem bei den Sittlichkeitsprozessen gegen katholische Geistliche und, wie das folgende Beispiel aus Württemberg zeigt, bei der Bekämpfung der Bündischen Jugend.
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Bündische Jugend und Hans Scholl
Beamte der Stapoleitstelle Stuttgart, unter ihnen der Kriminalangestellte Rohm, verhafteten in Ulm am 11. November 1937 elf Jugendliche im Alter zwischen zwölf und achtzehn Jahren. Im Anschluss an Wohnungsdurchsuchungen wurden fünf der Jugendlichen noch am gleichen Abend von Gestapobeamten nach Stuttgart gebracht, ohne dass ihnen oder ihren Eltern Grund und Ziel der Fahrt genannt wurden. (6)  Alle kamen ins Untersuchungsgefängnis und wurden stundenlang in der Stapoleitstelle Stuttgart verhört. Acht Tage blieben sie in Haft. Die zahlreichen Verhöre der festgenommenen Jugendlichen, die zum Ziel hatten, Beweise für homosexuelle Handlungen zu finden, wurden von Polizeiinspektor Schurer, Kriminalangestellten Rohm sowie den Kriminalsekretären Diemer und Oesterle, zum Teil in Anwesenheit von SS-Untersturmführer Reichle (SD), SS-Oberscharführer Engelmaier, SS-Unterscharführer Drexel (SD) sowie Gefolgschaftsführer Peise durchgeführt. (7) Wie die Gestapobeamten die Jugendlichen unter Druck setzten, geht aus der Urteilsbegründung des Stuttgarter Sondergerichts hervor:
“Der Zeuge, der jetzt dreizehn Jahre alt ist und einen sehr offenen und glaubwürdigen Eindruck machte, hat zuletzt unter Tränen immer wieder angegeben, dass er damals vor der Polizei die Unwahrheit gesagt habe, weil der vernehmende Beamte, nachdem er wahrheitsgemäß gesagt habe, dass er einmal mit Reden im Schlafsack genächtigt habe, ihn so lange immer wieder einen Lügner geheißen habe, bis er den Vorhalt des Beamten, Reden habe nach seinem Geschlechtsteil gegriffen, bestätigt habe.” (8)
Durch gezielte Nachfragen und Drohungen hatte die Gestapo einen der Jugendlichen, Rolf F., zu der Aussage gebracht, dass es zwischen ihm und Hans Scholl zu “unzüchtigen Handlungen” gekommen sei. Daraufhin wurde Letzterer am 13. Dezember 1937 von den Gestapobeamten Schurer und Rohm in seiner Kaserne in Bad Cannstatt abgeholt und zu Verhören ins „Hotel Silber“ gebracht. Die erste Anzeige lautete auf “Unzucht mit einem Untergebenen” nach § 175 a Ziff. 2. Eine weitere folgte wegen verbotener Betätigung im Sinne der Bündischen Jugend. Hans Scholl musste die Zeit bis zum 30. Dezember 1937 im Polizeigefängnis in Stuttgart verbringen.
Am 2. Juni 1938 stellte das Sondergericht in Stuttgart das Verfahren gegen Hans Scholl ein. Die Richter waren zu dem Schluss gekommen, dass “das Verhalten des damals 17-jährigen Angeklagten als jugendliche Verirrung eines sonst anständigen und auch geschlechtlich normal empfindenden Menschen angesehen werden” könne. (8)
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Einweisungen in Strafgefangenenlager durch die Justiz
Von Seiten der Justiz – einschließlich der Militärgerichte – wurden homosexuelle Männer zur Strafverbüßung in Justiz- und Militärstrafgefangenenlager eingewiesen, insbesondere in die durch das Gefangenenlied “Wir sind die Moorsoldaten” bekannt gewordenen Emslandlager sowie in das Strafgefangenenlager Rodgau-Dieburg. Mehr als 1/5 der in unserer Gedenkkarte dargestellten Männer waren zeitweise in den Emslandlagern und ca. 1/3 waren zeitweise im Strafgefangenenlager Rodgau-Dieburg inhaftiert.

Ab 1940: Systematische KZ-Einweisungen
Zwei der gefürchtesten Mittel der nationalsozialistischen Diktatur waren die “Vorbeugungshaft”, ein Instrument der Kriminalpolizei, und die “Schutzhaft”, ein Instrument der Gestapo. Während nicht einschlägig bekannte Personen mit einer Verwarnung davonkommen konnten, wurden “rückfällig” oder als “chronisch” eingestufte homosexuelle Männer dem Richter zugeführt, nach der Strafverbüßung in Vorbeugungs- oder Schutzhaft genommen und in ein Konzentrationslager eingewiesen. Einen Rechtsweg zur gerichtlichen Überprüfung solcher Anordnungen gab es nicht.
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Von einer Kann- zu einer Muss-Anordnung
Bis in die ersten Monate des Zweiten Weltkriegs blieb die Einweisung von homosexuellen Männern in ein KZ eine zwar praktizierte, aber nicht systematisch gehandhabte Verfolgungsmaßnahme. (1) In der Richtlinie vom 4. April 1938 zum Erlass “Vorbeugende Verbrechensbekämpfung durch die Polizei” (vom 14. Dezember 1937) hieß es noch, dass für einen Mann, der wegen Straftaten “mindestens dreimal entweder zu Zuchthaus oder zu Gefängnis von mindestens 6 Monaten rechtskräftig verurteilt worden ist”, die polizeiliche Vorbeugungshaft in den “Besserungs- und Arbeitslagern (Konzentrationslagern) vollstreckt” werden könne. (2) War durch diese Kann-Bestimmungen den regionalen Polizeidienststellen noch ein gewisser Spielraum überlassen worden, ordnete Himmler dann am 12. Juli 1940 an, “in Zukunft alle Homosexuellen, die mehr als einen Partner verführt haben, nach ihrer Entlassung aus dem Gefängnis in polizeiliche Vorbeugungshaft zu nehmen”, d. h. in ein Konzentrationslager einzuweisen. (1) Von diesem Zeitpunkt an nahm daher auch die Zahl der wegen des Vorwurfs der Homosexualität erfolgten KZ-Einweisungen aus Baden und Württemberg kontinuierlich zu.

Ca. 6-7% KZ-Einweisungen bezogen auf polizeiliche § 175-Ermittlungsverfahren
Neue Detailstudien legen nahe, dass ca. sechs Prozent der Ermittlungsverfahren, die nach § 175 durchgeführt wurden, zu KZ-Einweisungen geführt haben. Die Schätzungen gehen von ca. 100.000 Ermittlungsverfahren, von ca. 57.000 Verurteilungen und von ca. 6000 KZ-Einweisungen aus. (3) Die einzige uns aus der NS-Zeit bekannte Gesamtzahl von KZ-Häftlingen im Deutschen Reich, die der Homosexualität beschuldigt waren, ist den statistischen Zusammenstellungen des Oberstarztes bei der Heeressanitätsinspektion Prof. Dr. Wuth zu entnehmen: “Die Mindestzahl dieser beträgt seit 1940 – 2248, dürfte jetzt aber etwas höher liegen.” (4) Wuth nennt für das Jahr 1937 32.360 Personen (einschließlich 308 Wehrmachtsangehörige), für das Jahr 1938 28.882 Personen (davon 108 Soldaten) und für das erste Halbjahr 1939 16.748 Personen (327 Soldaten), die von der Polizei der Homosexualität beschuldigt worden waren. Die von Prof. Dr. Wuth genannten Zahlen ergeben für die Zeit 1937 bis Mitte 1939 ca. sieben Prozent KZ-Häftlinge, bezogen auf polizeiliche Ermittlungsverfahren. (5)
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Verstümmelung durch Kastrationen
Ausgenommen von Himmlers KZ-Einweisungsverordnung vom 12. Juli 1940 wurden zwei Monate später homosexuelle Männer, die kastriert waren oder sich zur Kastration bereit erklärten hatten. (5) Dass dies nicht unbedingt zur ersehnten Freiheit führte, zeigt das Beispiel des am 19. Oktober 1883 in Stuttgart geborenen und späteren Schauspielers Fritz Junkermann. Um der KZ-Haft in Sachsenhausen zu entkommen, stellte er im Juli 1941 und im Februar 1942 Anträge auf “freiwillige Entmannung”. Die Kastration wurde im Krankenbau des Konzentrationslagers am 9. April 1942 vom Lagerarzt Helmut Müllmerstadt durchgeführt (7). Allerdings war Junkermanns Gesundheitszustand in Folge der KZ-Haft und der körperlichen Verstümmelung derart schlecht, dass man ihn für den Vernichtungstransport „Kräutergarten“ auswählte, der angeblich nach Dachau abgehen sollte, tatsächlich aber in die Vernichtungsanstalt Bernburg an der Saale ging. Dort vergaste man Fritz Junkermann vermutlich am 5. Oktober 1942 im Alter von 58 Jahren. Die Angaben der Todesursache in seiner Sterbeurkunde sind frei erfunden und dienten der Tarnung dieser Morde (siehe Fritz Junkermann).
An der KZ-Häftlingskleidung mussten die meisten der Häftlinge, die wegen des Vorwurfs der Homosexualität in ein Konzentrationslager eingewiesen waren, auf der linken Brust einen Stoffaufnäher in Form des rosa Winkels tragen. Diese Kennzeichnung diente den SS-Wächtern dazu, sofort zu erkennen, aus welchem Grund die Häftlinge ins KZ eingewiesen worden waren. Aus einem Schreiben vom 15. April 1948 des ehemaligen KZ-Häftlings Karl Geißler mit letztem Wohnort Stuttgart geht hervor, dass die Zuordnung der Winkelfarbe nicht immer eindeutig war und dass die Rosa-Winkel-Häftlinge in der Lagerhierarchie auf unterster Stufe standen: “Ich […] kam im Juli 1942 in das KL-Natzweiler, meine Auszeichnung war ein schwarzer Winkel. Nach einigen Wochen bekam ich einen roten Winkel, ihm folgte der rosa Winkel. So war ich nun als Häftling mit homosexueller Veranlagung gebrandmarkt. […] Was die Folgen […] waren, kann ich nie vergessen [..]. Gott sei Dank hatte ich im KZ viele Kameraden, für die nicht die Winkelauszeichnung […], sondern der Mensch maßgebend war. […] Im September 1944 wurden wir nach Dachau evakuiert. Hier fing das Theater mit den Winkeln wieder an. Zuerst kam der grüne, einige Wochen vor Kriegsende der rosa Winkel.” (Quelle: Staatsarchiv Ludwigsburg, Ober- u. Mittelbehörden, Ministerium für politische Befreiung, EL 902 I Bü 6004; siehe Karl Geissler)
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Geringe Überlebenschance
Nach einer Untersuchung aus dem Jahr 1977 von Lautmann, Grikschat und Schmidt war die Todesrate der ca. 10.000 bis 15.000 geschätzten Männer mit dem rosa Winkel in den Konzentrationslagern mit 60 % gegenüber 14 % für politische Häftlinge und 35 % für Jehovas Zeugen sehr hoch. Für die vergleichsweise geringe Chance eines Rosa-Winkel-Häftlings, das KZ lebend zu verlassen, nennt Walter Wuttke folgende Gründe: “Die Homosexuellen wurden in der Regel den schwersten Arbeitskommandos zugewiesen. Sie waren bevorzugte Objekte für medizinische Experimente […]. Die geringe Überlebenschance der Homosexuellen hängt auch damit zusammen, dass sie in der Lagerhierarchie am untersten Ende rangierten. Ihr Leben war bestimmt durch systematische Stigmatisierungen von Seiten der Bewacher und zumindest latente Vorurteile der Kameraden. Sie waren dadurch besonderen Schikanen ausgesetzt und von der für das Überleben notwendigen Teilhabe am Solidar- und Selbstverwaltungssystem der Häftlinge weitgehend ausgeschlossen.” (1)
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“Ständiges-Auf-Transport-Gehen”
Viele Rosa-Winkel-Häftlinge, auch aus Baden und Württemberg, waren einem häufigem “Auf Transport-Gehen” ausgesetzt. Die vorübergehende Schließung des KZ Dachau im September 1939 mit der Folge, dass die Häftlinge nach Flossenbürg, Mauthausen oder Buchenwald kamen, kann hierfür kaum als Hauptgrund angesehen werden. Mit dem Wechsel der KZ-Orte wollte die SS einem Zusammenhalt der Gefangenen untereinander vorbeugen.
An der KZ-Häftlingskleidung mussten die meisten der Häftlinge, die wegen des Vorwurfs der Homosexualität in ein Konzentrationslager eingewiesen waren, auf der linken Brust einen Stoffaufnäher in Form des rosa Winkels tragen. Diese Kennzeichnung diente den SS-Wächtern dazu, sofort zu erkennen, aus welchem Grund die Häftlinge ins KZ eingewiesen worden waren. Aus einem Schreiben vom 15. April 1948 des ehemaligen KZ-Häftlings Karl Geißler mit letztem Wohnort Stuttgart geht hervor, dass die Zuordnung der Winkelfarbe nicht immer eindeutig war und dass die Rosa-Winkel-Häftlinge in der Lagerhierarchie auf unterster Stufe standen: “Ich […] kam im Juli 1942 in das KL-Natzweiler, meine Auszeichnung war ein schwarzer Winkel. Nach einigen Wochen bekam ich einen roten Winkel, ihm folgte der rosa Winkel. So war ich nun als Häftling mit homosexueller Veranlagung gebrandmarkt. […] Was die Folgen […] waren, kann ich nie vergessen [..]. Gott sei Dank hatte ich im KZ viele Kameraden, für die nicht die Winkelauszeichnung […], sondern der Mensch maßgebend war. […] Im September 1944 wurden wir nach Dachau evakuiert. Hier fing das Theater mit den Winkeln wieder an. Zuerst kam der grüne, einige Wochen vor Kriegsende der rosa Winkel.” (Quelle: Staatsarchiv Ludwigsburg, Ober- u. Mittelbehörden, Ministerium für politische Befreiung, EL 902 I Bü 6004; siehe Karl Geissler)
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Eine von 14 Kriminalpolizeileitstellen im Deutschen Reich:
Die Kriminalpolizeileitstelle Stuttgart

Die Kriminalpolizeileitstelle Stuttgart gehörte nach der im Runderlass vom 26. Juni 1936 geregelten “Neuordnung der staatlichen Kriminalpolizei” zu den insgesamt 14 Kriminalpolizeileitstellen im Deutschen Reich. Ihr waren die Kriminalpolizeistellen Stuttgart (einschließlich Sigmaringen), Karlsruhe, Kaiserslautern und Saarbrücken zugeordnet. Die von Ernst Lauer geleitete Leitstelle war in acht Dienststellen unterteilt, wobei die mit der Verfolgung homosexueller Männer verbundenen Aufgaben von der Dienststelle 6 “Sittlichkeitsverbrechen” mit einem sogenannten “Sittentrupp” zu bewältigen waren. (1)

KZ-Einweisungen der Polizeien in Baden und Württemberg
Für die von Berlin angeordneten Erfassungs- und Verfolgungsmaßnahmen mussten die regionalen Polizeidienststellen entsprechend personell und organisatorisch strukturiert, auf- und ausgebaut werden.
Die Erkenntnisse über die Zahl der polizeilichen Ermittlungen gegen homosexuelle Männer in Baden, Württemberg und Hohenzollern sind dürftig. Die Zahl der von der Kriminalpolizeileitstelle Stuttgart aufgrund § 175 ermittelten Täter betrug im Jahre 1937 1.412 und im Jahre 1938 1.159. Für 1939 ist lediglich die Zahl für das 1. Vierteljahr mit 264 Täterermittlungen bekannt. (2) Insgesamt waren es damit im Zeitraum von 1937 bis zum ersten Vierteljahr 1939 2.835 ermittelte § 175-Täter. Aus überlieferten Gerichts-, Gefängnis- oder Spruchkammerunterlagen des Staatsarchivs Ludwigsburg geht hervor, dass der Polizei Homosexuellentreffpunkte bekannt waren. In Stuttgart waren dies zum Beispiel der Hauptbahnhof, der Schlosspark, die öffentliche Bedürfnisanstalt am Friedrichsbau sowie die städtischen Schwimmbäder Büchsenbad und Inselbad in Stuttgart-Untertürkheim.
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Reinkarnation jüdischer und homosexueller Opfer des Nationalsozialismus: nach Originalabschriften der Tonbandaufnahmen von acht jüdischen und sieben homosexuellen Opfern





Die Verfolgung Homosexueller im Nationalsozialismus

Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - Nationalsozialismus, II. Weltkrieg, Note: 1,0, Technische Universität Berlin (Institut für Geschichte), Veranstaltung: Hauptseminar Fremdheit und Selbstverständnis. Kategorien deutscher Politik im 20. Jahrhundert., Sprache: Deutsch, Abstract: Die Verfolgung und Diskriminierung von Homosexuellen ist keine spezifische Erscheinung des Nationalsozialismus. Die Kriminalisierung der gleichgeschlechtlichen Liebe lässt sich bis ins frühe Mittelalter verfolgen1, in Deutschland gab es seit 1871 mit dem § 175 RStGB eine reichsweite Strafverordnung die die gesetzliche Grundlage zur Verfolgung von Homosexuellen schuf. Gleichwohl nahm die Verfolgung insbesondere schwuler Männer im Dritten Reich spezifische Züge an. Grundlegend dafür war die Herauslösung des Homosexuellendiskurses aus den bisher zuständigen Agenturen der Medizin und Justiz und seine politische Aufladung. Schwule waren nicht mehr länger ,nur′ Kranke oder Kriminelle, sondern wurden in der NS Propaganda zu Feinden der Volksgemeinschaft und damit zu Staatsfeinden stilisiert. ,,Nicht ,arme kranke Menschen′ sind zu ,behandeln′ sondern Staatsfeinde auszumerzen" so der Schlusssatz eines einschlägigen Artikels im ,Schwarzen Korps′, dem propagandistischen Zentralorgan der SS aus dem Jahre 1937. Im Sinne des Ideals einer völkisch formierten Gesellschaft galt es für die Nationalsozialisten all diejenigen ,auszumerzen′ oder ,umzuerziehen′, die sich der Volksgemeinschaft widersetzten oder entzogen. Auch die Verfolgung schwuler Männer war Element dieser Politik. Dabei basierte die Konstruktion des Homosexuellen als Staatsfeindes vor allem auf drei Argumenten, die sich immer wieder in der nationalsozialistischen Propaganda finden lassen:

Der Umgang mit psychisch Kranken, geistig Behinderten und Homosexuellen im Nationalsozialismus. Gesundheitspolitik im Dritten Reich

Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Soziologie - Medizin und Gesundheit, Note: 1,0, Technische Universität Dresden (Institut für Sozialpädagogik, Sozialarbeit und Wohlfahrtswissenschaften), Veranstaltung: Vorlesung: Gesundheit und Soziale Arbeit, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Zeit des Nationalsozialismus zählt zu den dunkelsten Kapiteln der deutschen Geschichte. Dazu gehört neben dem zweiten Weltkrieg und dem Holokaust auch die in der Aufarbeitung des Dritten Reiches oft vernachlässigte Verfolgung und Ermordung von nationalen Minderheiten, die nicht dem „arischen“ Ideal der Nationalsozialisten entsprachen. An dieser Stelle ist zu betonen, dass es sich bei den meisten Themen in dieser Arbeit nur um Einblicke handeln kann, da bei weiterer Ausführung der Rahmen dieser Arbeit gesprengt werden würde. Als Ausgangspunkt der Betrachtung werden zunächst die rassenhygienischen Leitideen der nationalsozialistischen Gesundheitspolitik und deren Vorläufer dargestellt. Anschließend wird der Umgang mit psychisch Kranken und geistig Behinderten im Dritten Reich geschildert, wobei gesetzliche Grundlagen, das Beispiel der Anstalt Pirna-Sonnenstein und das Verhalten der deutschen Bevölkerung zur Euthanasie genauer thematisiert werden. Danach wird der Umgang mit Homosexuellen im Dritten Reich nachgezeichnet, wobei die drei Etappen der Verfolgung anhand der gesetzlichen Grundlagen, der Zeit von 1936 bis zum Ausbruch des zweiten Weltkrieges und während der Kriegszeit dargestellt werden. Dabei gehe ich genauer auf die nationalsozialistische Kastrationspraxis und dem Alltag von Homosexuellen in Konzentrationslagern ein. Die Hausarbeit endet schließlich mit meinen Schlussbetrachtungen, in denen ich neben einer kurzen Zusammenfassung die Aufarbeitung der Homosexuellenverfolgung nach dem zweiten Weltkrieg thematisiere. Die Literaturangaben befinden sich am Ende der Arbeit.

Invertito. Jahrbuch für die Geschichte der Homosexualitäten / Verfolgung homosexueller Männer und Frauen in der NS-Zeit

Die historische Erforschung des Schicksals der Homosexuellen in der NS-Zeit fördert weiterhin gewichtige Erkenntnisse zu Tage. Zunächst über Jahrzehnte ignoriert, dann zögerlich erforscht, wird diese Geschichte erst heute in allen ihren Hinsichten aufgearbeitet. Nur ganz selten werden die Erkenntnisse in voller Breite dargeboten, das letzte Mal im Jahre 2002. Inzwischen werden neben den Rosa-Winkel-Häftlingen in den Konzentrationslagern auch die Verfolgung der lesbischen Liebe und der Transgender thematisiert. Was Erinnerungskultur bedeutet und wie sie zu gestalten ist, hat an Gewicht gewonnen. Zudem droht vom rechtsextremen Lager her die Wiederkehr der Homophobie. Dieses Themenheft der Zeitschrift Invertito enthält zwölf brandaktuelle Abhandlungen mit neuen Funden und Antworten auf Streitfragen. Das wird Kontroversen auslösen. Mit Beiträgen von Birgit Bosold, Lutz van Dijk, Insa Eschebach, Norbert Finzsch, Anna Hájková, Burkhard Jellonnek, Rüdiger Lautmann, Laurie Marhoefer, Kirsten Plötz, Andreas Pretzel, Sébastien Tremblay, Alexander Zinn u.a.

Der homosexuellen NS-Opfer gedenken

Mit einer Einleitung der Initiative HomoMonument sowie Beiträgen von George L. Mosse, Claudia Schoppmann, Frank Wagner, Thomas Rahe, Rainer Hoffschildt u.a. - Bis 1999 waren der Ausschluss und die Nichtanerkennung von homosexuellen Opfern der nationalsozialistischen Terrorherrschaft eine gängige Praxis in Deutschland. Die Böll-Stiftung bietet mit diesem Buch eine Gelegenheit, sowohl mehr über die Geschichte der nazistischen Verfolgung Homosexueller zu erfahren, als auch über Versuche der öffentlichen Erinnerung an diese Verfolgung (durch viele Abbildungen sowie Beiträge von Katharina Kaiser, Klaus Müller, Frank Wagner). Die Essays gehen auf Veranstaltungen aus den Jahren 1996 und 2000 zurück, deren Echo hier in Teilen dokumentiert wird. Ein Anhang gibt die 1995 erschienene Denkschrift einer Berliner Initiative für ein "HomoMonument" wieder, heute nur noch historisch beachtenswert. Denn nach dem Erscheinen dieses Buchs, 2002, wurden die Opfer des Homosexuellen-Paragraphen 175 aus der NS-Zeit durch die Regelungen eines NS-Unrechtsaufhebungsgesetzes endlich rehabilitiert. Der Bundestag beschloss sodann am 12. Dezember 2003, ein Denkmal in Berlin-Mitte zu errichten. Der Einweihung dieses Denkmals, entworfen von dem dänisch-norwegischen Künstlerduo Elmgreen und Dragset, am 27. Mai 2008 wohnten unter anderem der Bürgermeister Wowereit und der Kulturstaatsminister Bernd Neumann bei. Für sein Engagement für das Denkmal wurde Albert Eckert 2012 mit einem Verdienstkreuz des Staates ausgezeichnet.

Außerhalb der „Volksgemeinschaft“ Formen der Verfolgung während des Nationalsozialismus im Kreis Holzminden

Klaus Kieckbusch widmet sich in diesem Buch den von den nationalsozialistischen Machthabern ab 1933 ausgegrenzten Bevölkerungsgruppen in Stadt und Kreis Holzminden: Wie erging es den Sinti und Roma, den politischen Gegnern der Nationalsozialisten, Homosexuellen, den als „Asoziale“ oder „Berufsverbrecher“ Verfolgten, Wehrdienstverweigerern, Zeugen Jehovas und Hörern verbotener Radiosender? Nicht thematisiert sind die jüdischen Verfolgten aus der Region, da ihr Schicksal bereits in anderen Publikationen des Heimat- und Geschichtsvereins für Landkreis und Stadt Holzminden umfassend dargestellt wurde. Das Ergebnis von Klaus Kieckbuschs langjährigen Forschungen ist erschreckend: Die Zahl der Opfer der oben genannten Bevölkerungsgruppen übersteigt sogar noch die Zahl der jüdischen Opfer unter der nationalsozialistischen Herrschaft im Kreis Holzminden. Dr. Jens-Christian Wagner, Geschäftsführer der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten, schreibt in seinem Grußwort, dass insbesondere hinsichtlich der Sinti und Roma die Ausgrenzungsdiskurse und -praktiken nach 1945 nicht endeten, sondern fortbestanden, wenn auch abgemildert. Auch dies zeige Klaus Kieckbusch in erschreckender Deutlichkeit. Es habe eben keine „Stunde Null“ gegeben, sondern viele Kontinuitäten über den April/Mai 1945 hinaus.

Homosexuelle Männer im KZ Sachsenhausen: Katalog zur Ausstellung des Schwulen Museums Berlin in Zusammenarbeit mit der Gedenkstätte Sachsenhausen. Geleitwort: Morsch, Günter

Nach der ersten offiziellen Erwähnung der homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus 
durch Bundespräsident Richard von Weizsäcker dauerte es noch fünfzehn Jahre, bis die Gedenkstätte des KZ Sachsenhausen und das Schwule Museum eine Ausstellung zur Lage der homosexuellen Häftlinge ausrichteten. Der Katalog der Ausstellung (2000) ist neben zahlreichen verstreuten Aufsätzen und den Erinnerungen der Überlebenden nach wie vor die einzige Publikation, die umfassende über das Leben, Leiden und Sterben der Männer in einem Lager Auskunft gibt. Dieses seit langem vergriffene Buch soll nicht fehlen, wenn 70 Jahre nach Kriegsende der Evakuierung, Befreiung oder Übergabe der Lager an die Opfer dieses mörderischen Systems gedacht wird; wir präsentieren deshalb eine unveränderte Neuauflage dieses Standardwerks. Die meisten Artikel des Katalogbuches stammen von den beiden Herausgebern; daneben enthält es Beiträge von: Fred Brade, Rainer Hoffschildt, Kurt Krickler, Susanne zur Nieden, Andreas Pretzel, Ralf Jörg Raber, Manfred Ruppel, Karl-Heinz Steinle.


3. YouTube-Videos zur Nationalsozialistischen Verfolgung von Homosexuellen vor 1945

29.09.2015 - Verbotene Liebe - Homosexualität im NS-Regime

NZZ Neue Zürcher Zeitung
Gleichgeschlechtliche Liebe war in den Augen der Nazis entartete Sexualität. Tausende schwule Männer kamen in den Konzentrationslagern ums Leben. Das schwul-lesbische Filmfestival Pink Apple in Zürich widmete im Mai 2015 diesen verboteten Liebesgeschichten einen Schwerpunkt.
https://www.youtube.com/watch?v=LdYzyY5h9Z0


27.01.2022 - Gedenken an Holocaust-Opfer - Verbrechen: Homosexualität | Kontrovers | BR24

BR24 
Kriminalisiert, im KZ gefoltert und ermordet: Homosexuelle wie Richard Grune galten während des NS-Regimes als Verbrecher - offiziell auch noch im Nachkriegsdeutschland bis Ende der 60er Jahre. Bis heute kämpfen Homosexuelle gegen Hass und Diskriminierung. Die KZ-Gedenkstätte Flossenbürg und das Projekt "ReMember" arbeiten zusammen mit Jugendlichen daran, Hass, Rassismus und Antisemitismus zu bekämpfen.

Lange hat man sie als Opfer der Konzentrationslager nicht im Blick gehabt: Homosexuelle Männer wie Richard Grune. Er kam ins KZ - weil er Männer liebte und keine Frauen. 1933 zog Grune nach Berlin, wollte künstlerisch arbeiten und sich als Homosexueller sicher fühlen. Nur kurze Zeit später, im Jahr 1934, wurde er als Homosexueller registriert und zunächst in verschiedenen Gefängnissen festgehalten.
Ab 1937 bis zum Ende des NS-Regimes im Jahr 1945 war er in Konzentrationslagern: Gezeichnet mit dem nationalsozialistischen Symbol für homosexuelle Gefangene, dem Rosa Winkel. Fünf dieser acht Jahre musste Grune in Flossenbürg verbringen.
Aufarbeitung in der KZ-Gedenkstätte Flossenbürg
Rund 400 homosexuelle Häftlinge werden hier von 1938 an inhaftiert. In der Häftlingshierarchie stehen sie ganz unten. "Sie müssen Drecksarbeiten verrichten, sie haben einen extrem hohen Gewalttätigkeitsdruck, dem sie ausgesetzt sind", erzählt Professor Jörg Skriebeleit, der Gedenkstättenleiter in Flossenbürg, dem BR-Politikmagazin Kontrovers.
Etwa 100 homosexuelle Häftlinge werden in Flossenbürg ermordet. Richard Grune überlebt, weil er ein begnadeter Zeichner ist und Bilder für die SS malt. Viele der überlebenden Homosexuellen schweigen jedoch über ihre Erfahrungen im KZ: aus Scham, denn auch nach dem Krieg gelten Homosexuelle in der BRD und in der DDR weiter als Verbrecher. Lange war nur wenig über ihr Schicksal bekannt.
Grune wollte Zeit seines Lebens schonungslos über die Erfahrungen im Konzentrationslager berichten: als Zeitzeuge, als Betroffener, als geächteter Ausgestoßener. Die Anerkennung als KZ-Überlebender und Unterstützung bekam er nie. Auch als Künstler wurde er nicht mehr erfolgreich.
Gedenken mit dem Projekt "ReMember"
Die Gedenkstätte Flossenbürg gedenkt der homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus und will ihre Schicksale aufarbeiten. Viele erlebten Hass und Diskriminierung weit über das KZ hinaus. Das Projekt "ReMember" für Jugendliche will daran anknüpfen. Das Theaterprojekt richtet sich an Schüler aus Schwandorf mit und ohne Migrationshintergrund. Das Projekt biete eine Möglichkeit, von der deutschen Geschichte zu lernen, sagt ein Teilnehmer gegenüber Kontrovers. Eine andere Schülerin sieht im Projekt "ReMember" die Chance, dass die Fehler der Vergangenheit sich in Zukunft nicht wiederholen. Projektleiter Dennis Forster erarbeitet die Geschichte gemeinsam mit den Schülern.
"Wir machen Workshops zusammen, wir treffen uns über viele Monate hinweg, beschäftigen uns mit Rassismus, mit Antisemitismus, mit der NS-Geschichte und am Ende geben wir den Jugendlichen die Gelegenheit, das szenisch auf die Bühne zu bringen", sagt Forster.
Schüler erarbeiten sich ein Theaterstück
Die Jugendlichen führen ihr Theaterstück an Schulen auf und diskutieren anschließend mit den Zuschauern. Was sie sich durch die Auseinandersetzung mit der NS-Geschichte erarbeiten, sollen sie auch in ihren Alltag überführen können: Viele von ihnen haben Fluchterfahrung, sind mit Rassismus und Antisemitismus aufgewachsen und waren selbst nicht frei von Vorurteilen.
Im Rahmen des Projekts setzen sie sich anhand der NS-Geschichte auch mit ihren eigenen Biografien auseinander. Dass Hass und Diskriminierung nicht nur im Nationalsozialismus schlimme Folgen hatten, sondern auch heute noch bestehen, kennt eine Schülerin aus eigener Erfahrung.
„Das ist sehr stark noch vorhanden, und ich kenne einige Leute, die unter anderen Sexualitäten leben. Und die trauen sich nicht, das zu sagen, weil sie wissen nie, von wem sie dann verachtet werden", sagt die Projektteilnehmerin Michelle Müller.
Erst 1994 wurde Homosexualität in Deutschland straffrei
Gemeinsam sollen die Jugendlichen Geschichte aufarbeiten und Zivilcourage lernen. Die Geschichte der Homosexuellen steht auch im Programm des Projekts. Somit soll nicht nur Richard Grune, sondern allen Opfern von Diskriminierung aufgrund ihrer Sexualität gedacht werden.
Grune starb 1984 als verarmter Künstler. Die endgültige Abschaffung des sogenannten "Schwulenparagraphen" §175, der Homosexualität zwischen Männern unter Strafe stellte, sollte er nicht mehr erleben. Erst 1994 war es soweit.
Autor: Christian Stücken
Aus der Kontrovers-Sendung vom 26.01.2022
https://www.youtube.com/watch?v=3sC10J6S6-M


#WeRemember
20.01.2020 - The pink triangle prisoners: The Nazis’ persecution of homosexual men

World Jewish Congress
Immediately after the Nazis’ rise to power, homosexual men in Germany were persecuted, humiliated, imprisoned. In concentration camps they were singled out with pink triangles. For many decades afterwards, the victims were never acknowledged, their stories never told.
Join the #WeRemember wjc.org/weremember
https://www.youtube.com/watch?v=UloLcL--O7M


14.01.2013 - Documenting Nazi Persecution of Gays: Josef Kohout/Wilhelm Kroepfl Collection (Curators Corner #13)

United States Holocaust Memorial Museum
In 1994, the Museum acquired the unique collection of Josef Kohout. More widely known as Heinz Heger, Kohout recorded his experiences in The Men with the Pink Triangle, the first published account of a gay survivor of the Nazi camps. Dr. Klaus Müller, the Museum's Representative for Europe, shares his story.
https://www.youtube.com/watch?v=kj-wGkcyTL8


06.04.2016 - Discrimination: Homosexual Survivor Stefan Kosinski

USC Shoah Foundation
After his arrest in September 1942, Stefan Kosinski was incarcerated while awaiting his trial. In this clip, he recounts the conditions in the jail and his memory of seeing his mother out the window of his jail cell keeping vigil. She is also present during his trial before the Nazi court, which sentences Stefan to five years hard labor.
This clip testimony is preserved in the Visual History Archive: vhaonline.usc.edu.
To learn more and explore the stories of other eyewitnesses to the Holocaust and other genocides, visit sfi.usc.edu.
Copyright USC Shoah Foundation – The Institute for Visual History and Education.
https://www.youtube.com/watch?v=I-8w8-wxYyI


18.03.2019 - Memorial to the Nazi Persecution of Gay Men and Lesbians: Who and What Are We Remembering

Western Washington University
Memorial to the Nazi Persecution of Gay Men and Lesbians: Who and What Are We Remembering, by Prof. David Shneer. Thanks to Chase Jackson for filming.
https://www.youtube.com/watch?v=DRuSModwo10


03.06.2020 - Pride Month: The Nazi Persecution of Gay People

United States Holocaust Memorial Museum
Before the Nazis came to power, Berlin was home to a vibrant gay community. Within weeks of their rise in March 1933, the Nazis drove this population underground and waged a violent campaign against homosexuality. Over the next 12 years, more than 100,000 men were arrested for violating Germany's law against "unnatural indecency among men.” During this time, proof was often not required to convict an individual.  Some were sent to concentration camps and subjected to hard labor, cruelty, and even medical experiments aimed at “curing” them.
Join Museum experts for a Pride Month Facebook Live as they give voice to a community silenced during the Holocaust.
Speaker
Dr. Jake Newsome, Historian, United States Holocaust Memorial Museum
Moderator
Dr. Edna Friedberg, Historian, United States Holocaust Memorial Museum
https://www.youtube.com/watch?v=7hiOz14jh7k


03.06.2015 - Gay Pride: Albrecht Becker on Queer Life in 1934 Germany | USC Shoah Foundation

USC Shoah Foundation
For National Gay Pride Month USC Shoah Foundation is featuring a testimony clip every week in June of eyewitnesses to the Nazi persecution of Gay men in the Holocaust. This is the first clip in the series. Albrecht Becker recounts the atmosphere for gays in Nazi Germany while Röhm was still in charge of the SA and how the relative freedom he enjoyed during that time changed dramatically after Röhm's assassination in June 1934.
To learn more and explore the stories of other eyewitnesses to the Holocaust and other genocides, visit sfi.usc.edu
Copyright USC Shoah Foundation – The Institute for Visual History and Education.
https://www.youtube.com/watch?v=nzfZaYQaaqc


Gespräch mit Petra Hörig, Tochter eines im NS als homosexuell verfolgten Mannes (Auszug) - Gespräch mit Petra Hörig, Tochter eines im NS als homosexuell verfolgten Mannes (Auszug)

Gedenkstätte Sachsenhausen. Sachsenhausen Memorial
Auszug aus einer Online-Veranstaltung der Gedenkstätte Sachsenhausen und des Fördervereins der Gedenkstätte vom 21. Oktober 2021
Petra Hörig ist die Tochter von Horst Hörig. Ihr Vater war seit 1944 als „Homosexueller“ im Konzentrationslager Sachsenhausen inhaftiert. Zu seinen Lebzeiten hat er mit ihr nicht über die Verfolgung und das Leid, das er im Lager erfahren hat, gesprochen. Erst Jahre nach seinem Tod erfuhr sie davon.
Nach einer historischen Einführung von Astrid Ley (Gedenkstätte Sachsenhausen) berichtet Petra Hörig von der Geschichte ihres Vaters und deren Einfluss auf ihr eigenes Leben. Mit Harald Petzold (ehem. Bundestagsabgeordneten/ ehem. „AndersARTiG“-Vorstandsmitglied) sprechen die beiden im Anschluss über die gegenwärtige Bedeutung der Erinnerung an die Verfolgung der Homosexuellen und darüber, warum LGBT*IQ – Feindlichkeit nicht allein ein Thema der Vergangenheit ist. Moderation: Katrin Grüber (Vorstandmitglied des Fördervereins der Gedenkstätte)
Infos der Bundeszentrale für politische Bildung zur Geschichte des Paragraphen 175: https://www.bpb.de/politik/hintergrun...
https://www.youtube.com/watch?v=Ej5XzjdYMJU


Homosexuelle unter dem Hakenkreuz - Dr. Burkhard Jellonnek, 19.01.2018

Stiftung Demokratie Saarland SDS
Voller Titel: Homosexuelle unter dem Hakenkreuz: Die Verfolgung von Homosexuellen im Dritten Reich
- Ein Vortrag im Rahmen der Ausstellungseröffnung "lesbisch, jüdisch, schwul"
Die Nationalsozialisten spalteten die Gesellschaft in „Volksgenossen“ und „Gemeinschaftsfremde“. Homosexuelle gehörten zur zweiten Gruppe. Auch wenn es – vergleichbar zu den Juden – die totale Auslöschung von Schwulen und Lesben nicht gab, wurde das Leben der Betroffenen auf das Schwerste bedroht. Mehrere Tausend endeten in den Konzentrationslagern, Zehntausende in Gefängnissen und Zuchthäusern, viele mussten in die sogenannte freiwillige Kastration einwilligen. Aber selbst die unentdeckten Homosexuellen bezahlten einen hohen Preis, da sie in ständiger Angst vor Entdeckung und Denunziation leben mussten. In seinem Vortrag wird unser Referent zeigen, wie die Nazis das Rad der Geschichte buchstäblich zurückdrehten, den §175 verschärften, und wie auch die Bundesrepublik Deutschland jahrzehntelang die Liebesbeziehungen von Lesben und Schwulen diskriminierte und über 50.000 Schwule mit Gefängnis bestrafte. Eine späte Anerkennung des zugefügten Leids erfolgte erst im Mai 2017 durch die Rehabilitierung und Entschädigung von §175-Opfern in der frühen Bundesrepublik.
Referent:
Dr. Burkhard Jellonnek studierte Geschichte und Germanistik an der Universität Münster. Promoviert wurde er mit einer Arbeit über „Homosexuelle unter dem Hakenkreuz. Studien zur Verfolgung von Homosexuellen durch Polizei, Justiz und Medizin im 3. Reich“. Zusammen mit Prof. Dr. Rüdiger Laumann legte er die Aufsatzsammlung „Verdrängt und ungesühnt. Nationalsozialistischer Terror gegen Homosexuelle“ vor. Von 1995 bis 2014 leitete er die saarländische Landeszentrale für politische Bildung und organisierte die Kongresse „Wider das Vergessen“ (1996) und „Sexuelle Demokratie. Staatsbürgerrechte für Schwule, Lesben, Transidente und Andere“ (2004). Seit 2014 ist Burkhard Jellonnek Leiter des Landesinstituts für Pädagogik und Medien.
https://www.youtube.com/watch?v=lkWcUcI6QpY


21.01.2018 - The 'pink triangle' prisoners: The Nazis' persecution of homosexual men

World Jewish Congress
There were groups of people aside from Jews who were systematically persecuted by the Nazis. People who were seen as not conforming to the "German norm." Romani people, Jehovah's Witnesses, people with disabilities, homosexual men...
In the late 1930's, homosexual men in Germany were persecuted, imprisoned, and humiliated. In camps they were singled out with pink triangles, and designated for ill treatment. For many decades afterwards, the victims were never acknowledged, their stories never told.
https://www.youtube.com/watch?v=wUpKrOyULPc



4. Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach gerichtlich beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen zur Nationalsozialistischen Verfolgung von Homosexuellen vor und nach 1945

Das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110, 74281 Mosbach, beauftragt die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21, die Anti-Nazi-Aktivitäten des KVs und Antragstellers in einer ergänzenden Stellungnahme gutachterlich einzuschätzen und zu bewerten. Dazu zählen laut Anweisungen dieser amtsgerichtlichen Verfügungen SOWOHL die seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren ALS AUCH seine außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute. Siehe dazu auch Kapitel 1 auf dieser Seite.


Während die vom Familiengericht-Amtsgericht Mosbach beauftragte forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, zunächst EINERSEITS ein familienpsychologisches Sachverständigengutachten in einem Umfang von über 100 Seiten zum 07.04.2022 unter 6F 202/21 erstellt hat, entschließt sich dieselbe Gutachterin sodann, ANDERERSEITS eine ergänzende Stellungnahme von zwei ganzen DIN A4-Seiten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute, insbesondere zum Kontext der historisch nachgewiesenen Beteiligungen an NS-Massenmordverbrechen in Mosbach wie Judenverfolgung und Holocaust, NS-Verfolgung von Sinti und Roma, Nazi-Euthanasie unter 6F 202/21 zum 31.08.2022 an das Amtsgericht Mosbach zu generieren. Die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, ERWÄHNT LEDIGLICH MIT EINEM WORT DEN "NATIONALSOZIALISMUS" auf Seite 2, Absatz 2 und erwähnt lediglich mit einem Satz auf Seite 2, Absatz 2, dass der Antragsteller von NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach sich gegen den Nationalsozialismus wendet. Die forensische Sachverständige aus Kitzingen hat hier die GERICHTLICH BEAUFTRAGTE EINDEUTIGE GELEGENHEIT gehabt, mit einer entsprechend beim Amtsgericht Mosbach beantragten Fristverlängerung SICH SACHLICH UND FACHLICH auch auf über 100 Seiten bezüglich der Nazi-Thematik bzw. der Nazi-Problematik vor einem deutschen BRD-Gericht EXPLIZIT ZU ÄUSSERN. Diese Gelegenheit für eine sachliche und fachliche gutachterliche Expertise zum Nationalsozialismus und nationalsozialistischen Verbrechen, deren Auswirkungen und Aufarbeitungen nach 1945, u.a. auch in Mosbach, besteht zukünftig weiterhin jederzeit für die forensische Sachverständige aus Kitzingen.
Siehe dazu auch:


Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME zur Nationalsozialistischen Verfolgung von Homosexuellen vor 1945 ALS TEIL DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.



EINERSEITS:
Mit den Verfügungen des Familiengerichts-Amtsgericht Mosbach vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 hat die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Kitzingen nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Chance und das gerichtliche explizite Angebot, sich sachlich und fachlich zur NS-Vergangenheitsbewältigung seit 1945 bis heute, auch zur NS-Vergangenheitsbewältigung und Nazi-Kontinuität in Mosbach und in Baden-Württemberg, AUSFÜHRLICH EXPLIZIT gutachterlich zu äußern.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt der Nationalsozialistischen Verfolgung von Homosexuellen vor 1945 ALS TEIL DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und Politik. UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der NS-Vergangenheitsbewältigung am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach EXPILZIT BEAUFTRAGT.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt der Fortsetzung von nationalsozialistischen Diskriminierungsschemata zur Benachteiligung der Homosexuellen Menschen nach 1945, auch in der Gesetzgebung, Rechtsauslegung und Rechtsanwendung bis 1994 . UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und Politik. UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der NS-Vergangenheitsbewältigung am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach EXPILZIT BEAUFTRAGT.

Siehe auch:


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt, dass die Fortsetzung von nationalsozialistischen Diskriminierungsschemata der homosexuellen und sexuell diversen Menschen nach 1945, auch auf die Kontinuität von NS-Funktionseliten in der Problematik der NS-Vergangenheitsbewältigung zurück zu führen ist. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und Politik. UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der NS-Vergangenheitsbewältigung am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach EXPILZIT BEAUFTRAGT.

Siehe auch:


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den in den Medien und in der Öffentlichkeit frei verfügbaren Erfahrungsberichten der nationalsozialistisch-orientierten Verfolgung von homosexuellen und sexuell diversen Menschen vor und nach 1945 bis heute sowie zu den Schwierigkeiten seit der Nachkriegszeit bis heute für homosexuelle und sexuell diverse Menschen, ihre Diskriminierungsopferanerkennungen und Entschädigungen durchzusetzen. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik. Die forensische Sachverständige aus Kitzingen VERZICHTET DAMIT EXPLIZIT DARAUF, den homosexuellen und sexuell diversen Menschen vor und nach 1945 und ihren Familienangehörigen eine Stimme mit Anerkennung und Respekt für Opfer und Verfolgte des NS-Regimes vor einem deutschen Gericht im Jahr 2022 in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach zu geben.

Siehe dazu auch:


Siehe auch:



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