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HISTORISCHES & AKTUELLES:
NS-Opfer afrikanischer Herkunft
vor und nach 1945
- NS-Verfolgung, Medizinische Experimente, KZ-Internierung, Ermordung, Zwangssterilisierung von deutsch-Afrikanischen Mischlingskindern, etc.
- Diskriminierung von Menschen afrikanischer Herkunft vor und nach 1945
Zuletzt AKTUALISIERT am 22.12.2024 !!!
Seiteninhalt:
- NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach
1.1 Gerichtlich verfügte Beauftragung der forensischen Sachverständigen aus Kitzingen durch das Amtsgericht Mosbach bezüglich der gerichtlichen und außergerichtlichen Anti-Nazi-Aktivitäten des Antragstellers
1.2 Beim Amtsgericht Mosbach beantragte Wiederaufnahmeverfahren vom 06.08.2022 zur Wiedergutmachung für die Angehörigen von NS-Verfolgten und NS-Opfern afrikanischer Herkunft: Hier Martha Ndumbe
1.3 WIDERSPRUCH und DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE vom 02.07.2023 GEGEN die Mitteilung der Staatsanwaltschaft Mosbach vom 05.06.2023 unter 13 UJs 1570/23 zum Absehen von der Strafermittlungsverfahrenseinleitung hinsichtlich unterlassener juristischer Aufarbeitung von nicht-stattgefundener strafrechtlicher Verfolgung von NS-Täter*innen durch die BRD-Justiz; hier bei der nationalsozialistischen rassistischen Verfolgung von Menschen mit afrikanischem Hintergrund
1.4 DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE vom 02.07.2023 GEGEN die Weiterleitungsmitteilung der Staatsanwaltschaft Mosbach vom 16.06.2023 unter 13 Js 4428/23 wegen Systematischer Unterfassungen von angezeigten rassistischen und antisemitischen Volksverhetzungen sowie von Verharmlosungen von NS-Verbrechen: - Nazi-Judenverfolgung und Holocaust - Deutsche Kolonialverbrechen in Afrika und Nazi-Verfolgung von Menschen afrikanischer Herkunft - Historischer Vorlauf vor dem NS-Terror- und Vernichtungsregime und Fortführung nach 1933
- Thematisierung der vergessenen schwarzen Opfer der Nationalsozialisten
- YouTube-Videos zur Diskriminierung von Menschen afrikanischer Herkunft vor und nach 1945
- Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen zu NAZI-DISKRIMINIERUNG UND NS-VERFOLGUNG VON MENSCHEN AFRIKANISCHER HERKUNFT sowie zur problematischen Opferanerkennung und Opferentschädigung nach 1945
Siehe auch:
- HISTORISCHES & AKTUELLES: NS-Opfer afrikanischer Herkunft >>> - NS-Verfolgung, Medizinische Experimente, KZ-Internierung, Ermordung, Zwangssterilisierung von Afrikanern und von deutsch-Afrikanischen Mischlingskindern, etc. - Diskriminierung von Menschen afrikanischer Herkunft vor und nach 1945 >>>
- HISTORISCHES & AKTUELLES: Deutsche Kolonialgeschichte und Kolonialpolitik als Vorbereitung nationalsozialistisch-rassistischer Diskriminierung und Verfolgung >>>
- HISTORISCHES & AKTUELLES: GERICHTLICHE VERFAHREN: Medizinische und juristische Umsetzung der nationalsozialistischen Zwangssterilisierungspolitik: Afrikanische NS-Opfer und deutsch-afrikanische Mischlingskinder >>>
- AKTUELLES: GERICHTLICHE VERFAHREN: NS-Opfer afrikanischer Herkunft. Wiedergutmachung NS-Verfolgte Martha Ndumbe >>>
- AKTUELLES: Diskriminierung von Menschen mit afrikanischer Herkunft seit 1945 >>>
- AKTUELLES: Reparationsforderungen für deutsche Kolonialverbrechen >>>
1. NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach
Amtsgericht Mosbach | NS- und Rechtsextremismus-Verfahren bei der Mosbacher Justiz: |
Nach Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg mit Beschluss vom 15.12.2022 - 6 S 1420/22 - unterliegt der Nationalsozialismus nicht der grundrechtlich geschützten Weltanschauungsfreiheit gemäß Art. 4 Abs. 1 GG.
Das Amtsgericht Mosbach hat jedoch seit dem 03.06.2022 eine gemäß § 158 StPO ordnungsgemäße Eingangsbestätigung mit den Benennungen der Konkreten Eingabedaten, der Konkreten Sachverhaltsbenennungen mit einer kurzen Zusammenfassung der Angaben zu Tatzeit, Tatort und angezeigter Tat, insbesondere zu beantragten NS- und Rechtsextremismus-Strafverfahren, bisher ausdrücklich und EXPLIZIT versagt und NICHT ausgestellt.
Auch für die beim Amtsgericht Mosbach beantragten Wiederaufnahmeverfahren, amtsseitigen Verfügungen und gerichtlichen Prüfungen in NS- und Rechtsextremismus-Angelegenheiten verweigert das Amtsgericht Mosbach ordnungsgemäße Eingangs- und Weiterbearbeitungsbestätigungen mit konkreten Sachverhaltsbenennungen.
Siehe dazu auch Umgang des Amtsgerichts Mosbach mit NS- und Rechtsextremismusverfahren >>>
1.1 Gerichtlich verfügte Beauftragung der forensischen Sachverständigen aus Kitzingen durch das Amtsgericht Mosbach bezüglich der gerichtlichen und außergerichtlichen Anti-Nazi-Aktivitäten des Antragstellers
Das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110, 74281 Mosbach, beauftragt die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21, die Anti-Nazi-Aktivitäten des KVs und Antragstellers in einer ergänzenden Stellungnahme gutachterlich einzuschätzen und zu bewerten. Dazu zählen laut Anweisungen dieser amtsgerichtlichen Verfügungen SOWOHL die seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren ALS AUCH seine außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute. Siehe dazu auch Kapitel 4 auf dieser Seite.
Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZU DEN NAZI-VERBRECHEN u.a. AUCH UNTER BEZUGNAHME AUF DIE DISKRIMINIERUNG UND NS-VERFOLGUNG VON MENSCHEN AFRIKANISCHER HERKUNFT am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach in 2022 mit seinen jahrelangen Bemühungen um die außergerichtliche und gerichtliche Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.
Expertise der Forensischen Sachverständigen MA Antje C. Wieck aus Kitzingen zur Aufarbeitung von NS-Verbrechen und NS-Unrecht in der NS-Vergangenheitsbewältigung
Die HIER fallverantwortliche Richterin beim Amtsgericht Mosbach Marina Hess verfügt HIER unter 6F 9/22 und 6F 202/21 am 17.08.2022 EXPLIZIT, dass die gerichtlich beauftragte familienpsychologische Forensische Sachverständige für Familienrecht MA Antje C. Wieck, Praxis für KINDER- UND JUGENDLICHENPSYCHOTHERAPIE, Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, eine INHALTLICHE Sachverständigen-Auseinandersetzung mit der Dokumentations-Website "nationalsozialismus-in-mosbach.de" des Kindsvaters, Beschwerdeführers und Nazi-Jägers Bernd Michael Uhl durchführen solle (Siehe im Folgenden!), die diese Sachverständige Gutachterin HIER ABER AKTENKUNDIG NACHWEISBAR im anhängigen Verfahrenskomplex während ihren zwei gerichtlich bestellten Sachverständigengutachten von 2022 bis 2024 DANN ÜBERHAUPT NICHT durchführt.
UND DIES HIER EXPLIZIT AUCH NICHT bzgl. der DARIN KONKRET thematisierten nationalsozialistischen Verbrechen bis 1945 und deren juristischen, politischen und zivilgesellschaftlichen Aufarbeitungen in der NS-Vergangenheitsbewältigung seit 1945, insbesondere HIER auch in der lokalen-regionalen Fall- und Verfahrenszuständigkeit für Mosbach und für den Neckar-Odenwaldkreis.
Die HIER fallverantwortliche Richterin beim Amtsgericht Mosbach Marina Hess verfügt HIER unter 6F 9/22 und 6F 202/21 am 17.08.2022 EXPLIZIT bei der von ihr selbst gerichtlich beauftragten familienpsychologischen Forensischen Sachverständigen für Familienrecht MA Antje C. Wieck, Praxis für KINDER- UND JUGENDLICHENPSYCHOTHERAPIE, Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen eine Sachverständigen-Begutachtung bezüglich "der Notwendigkeit einer psychiatrischen Begutachtung" des Kindsvaters, Beschwerdeführers und Nazi-Jägers Bernd Michael Uhl "zur Beurteilung seiner Erziehungsfähigkeit" (Siehe im Folgenden!). UND DIES NACHDEM UNMITTELBAR ZUVOR das erste gerichtlich beauftragte familienpsychologische Gutachten vom 07.04.2022 unter 6F 202/21 und 6F 9/22 sich für den perspektivischen Verbleib des damals anderthalb Jahre alten Kindes beim Kindsvater ausspricht. HIERBEI unterstellt die fallverantwortliche Mosbacher Amts-Familienrichterin Marina Hess im familienrechtlichen Zivilprozess dem Kindsvater, Beschwerdeführer und Bernd Michael Uhl eine mögliche angebliche psychische Erkrankung und eine damit einhergehende eingeschränkte Erziehungsfähigkeit auf Grund seiner konkreten Nazi-Jäger-Eingaben zu den seinerseits beim Amtsgericht Mosbach beantragten juristischen Aufarbeitungen von konkreten Tatbeteiligungen an NS-Verbrechen und NS-Unrecht 1933-1945 und deren mangelhaften juristischen Aufarbeitungen seitens der deutschen Nachkriegsjustiz seit 1945. UND DIES HIER insbesondere auch in der lokalen-regionalen Fall- und Verfahrenszuständigkeit bei NS-Verbrechen und NS-Unrecht in Mosbach und im Neckar-Odenwaldkreis sowie bezüglich dem Versagen der Mosbacher Nachkriegsjustiz seit 1945 bei deren juristischen Aufarbeitungen.
SIEHE DAZU AUCH:
- Rechtsanwaltlicher und gerichtlicher Umgang mit Sachverständigen-Gutachten in Fallbegleitungen - Verfahrensführungen - Verfahrensbearbeitungen- Verfahrensbegleitungen durch RECHTSANWALT Simon Sommer >>>
- Verfahrensinhaltliche und prozessuale Benachteiligungen des Mandanten von Rechtsanwalt Simon Sommer beim Amtsgericht Mosbach unter 6F 211/21, 6F 202/21, 6F 9/22, 6F 2/23, 6F 2/22, etc. sowie unter amtsseitigen KV-BS-Sonderbänden zu Nationalsozialismus, Rechtsextremismus, Rassismus >>>
1.2 Beim Amtsgericht Mosbach beantragte Wiederaufnahmeverfahren vom 06.08.2022 zur Wiedergutmachung für die Angehörigen von NS-Verfolgten und NS-Opfern afrikanischer Herkunft: Hier Martha Ndumbe
6F 9/22 beim AG/FG Mosbach
OFFIZIELLE ANTRÄGE AN DAS AMTSGERICHT-FAMILIENGERICHT MOSBACH :
ZUR AUFARBEITUNG VON NATIONALSOZIALISTISCHEM UNRECHT UND
NATIONALSOZIALISTISCHEN VERBRECHEN
Wiederaufnahmeverfahren zur Wiedergutmachung für
die Angehörigen von NS-Verfolgten und NS-Opfern afrikanischer Herkunft:
Hier Martha Ndumbe
Hiermit ergeht der zuvor benannte offizielle Strafantrag an das AG/FG Mosbach unter 6F 9/22 vom 06.08.2022.
BEGRÜNDUNG UND GLAUBHAFTMACHUNG:
In den späten 1920er Jahren und besonders im Verlauf der 1930er Jahren verschlechterte sich die soziale und wirtschaftliche soziale Situation, weil die meisten schwarzen Menschen in Deutschland rapide aufgrund zunehmender Diskriminierung und der schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen immer mehr von Bildungsinstitutionen und von vielen Erwerbstätigkeiten ausgeschlossen wurden. Ab 1935 mit der Einführung der Nürnberger Rassengesetze und danach mit dem Ausbruch des Zweiten Weltkriegs verschlechterte sich die Lage für schwarze Menschen, die noch in Deutschland lebten, dramatisch. Martha wurde am 27. Juli 1902 in Berlin geboren, als Tochter von Dorothea Grunwaldt aus Hamburg und
dem Kameruner Jacob Ndumbe aus Douala. Ihr Vater kam 1896 nach Deutschland als Teilnehmer der Ersten Deutschen Kolonialausstellung nach Berlin. Jacob war einer von 106 Menschen aus den deutschen Kolonien, die im Treptower Park zur Schau gestellt wurden. Marthas Existenz war in der von den Nazis angestrebten Volksgemeinschaft zunehmend gefährdet. Im Juni wurde Martha nach Ravensburg gebracht und dort wurde sie am 9. Juni 1944 als sogenannte Asoziale inhaftiert. Martha war einer von mindestens 5 schwarze Frauen die in Ravensburg eingesperrt wurden. Sie wurde am 5. Februar 1945 im Alter von 42 Jahren ermordet. Marthas Mutter Dorothea hatte in den 1950er Jahren einen erfolglosen Wiedergutmachungsantrag auf Entschädigung für den Verlust ihrer Tochter eingereicht und darin bezeugte sie das Leid von Martha aufgrund der Rassendiskriminierung, dass sie während ihres Lebens erlitten hatte. Aber als von den Nazis abgestempelte „Asoziale“ wurde Marthas Leiden von den Behörden nicht anerkannt. Nach Ansicht des Antragstellers ist es unzulässig, dass die BRD-Justiz die Nazi-Diskriminierungsstigmata der jeweiligen NS-Verfolgtengruppen übernimmt und in der BRD-Rechtsprechung weiterhin aufrecht erhält, denn die nazi-ideologische rassistische Erfassung mit den NS-Akten wird hier eindeutig fortgesetzt.
Siehe dazu auch öffentlich frei verfügbare Medienberichte.
SACHVERHALTSERMITTLUNGS- UND AUFKLÄRUNGSPFLICHT DES GERICHTS
Das Gericht selbst ist von Amtswegen zur umfassenden Sachverhaltsermittlung und - aufklärung nach § 26 FamFG, § 27 FamFG, § 44 FamFG, § 138 ZPO verpflichtet, um möglichst eine Verletzung der Ansprüche auf rechtliches Gehör und faires Verfahren nach § 10 AEMR, § 6 EMRK, § 103 Abs. 1 GG sowie auf die Achtung des Familienlebens nach § 8 EMRK sowie auf das Recht auf Meinungsfreiheit § 19 AEMR, § 11 EMRK, § 5 GG sowie auf das Recht auf Diskriminierungsverbot § 14 EMRK auszuschließen.
GERICHTLICH EINZUHOLENDE STELLUNGNAHMEN
Beim hier fallverantwortlichen Spruchkörper des Amtsgerichts Mosbach wird unter 6F 9/22 offiziell beantragt von allen Verfahrensbeteiligten inklusive der involvierten Fachstellen (Jugendamt Neckar-Odenwaldkreis beim Landratsamt Mosbach unter Aktenzeichen 3.23214 und der gerichtlich bestellten Verfahrensbeiständin) offizielle Stellungnahmen in der hier anhängigen Rechtssache „Wiederaufnahmeverfahren zur Wiedergutmachung für die Angehörigen von NS-Verfolgten und NS-Opfern afrikanischer Herkunft: Hier Martha Ndumbe.“ ordnungsgemäß und vollständig zeitnah einzuholen.
INTERNET-VERÖFFENTLICHUNGEN
Hiermit erfolgt offiziell die Antragsteller-Freigabe des vorliegenden Antrages vom 06.08.2022 unter 6F 9/22 in vorliegender Rechtssache „Wiederaufnahmeverfahren zur Wiedergutmachung für die Angehörigen von NS-Verfolgten und NS-Opfern afrikanischer Herkunft: Hier Martha Ndumbe.“ zur frei zugänglichen Veröffentlichung in den Internetpräsenzen des Amtsgerichts Mosbach sowie der BRD-Justizinstitutionen sowie in den Internetpräsenzen der BRD-Universitäten und achhochschulen sowie in den Internetpräsenzen sämtlicher BRD-Bildungseinrichtungen.
Der vorliegende Strafantrag in vorliegender Rechtssache beim Amtsgericht-Familiengericht Mosbach wird mit begleitender Falldokumentation auf der folgenden Website frei zugänglich im Internet veröffentlicht: Die Internet-Präsenz "Nationalsozialismus in Mosbach - Baden und Württemberg : Rechtsextremismus und Neofaschismus : Rassismus und Diskriminierung : Anti-Semitismus : Homophobie " ist ein Linkportal und Informationsangebot zu regionalen Ereignissen im Prioritäten-Fokus zu Mosbach, Baden und Württemberg.
http://www.nationalsozialismus-in-mosbach-baden.info/
Beim fallverantwortlichen Spruchkörper am Amtsgericht Mosbach wird hiermit am 06.08.2022 unter 6F 9/22 die Veranlassung mit transparenter Bestätigungsmitteilung an alle Verfahrensbeteiligten beantragt, die hier anhängige RECHTSSACHE mit kritischer Dokumentation sowie die entsprechende Verfahrens- und Falldokumentationen auf den Internet-/bzw. Websites des Amtsgericht Mosbach frei zugänglich zu veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen
***
1.3 WIDERSPRUCH und DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE vom 02.07.2023 GEGEN die Mitteilung der Staatsanwaltschaft Mosbach vom 05.06.2023 unter 13 UJs 1570/23 zum Absehen von der Strafermittlungsverfahrenseinleitung hinsichtlich unterlassener juristischer Aufarbeitung von nicht-stattgefundener strafrechtlicher Verfolgung von NS-Täter*innen durch die BRD-Justiz; hier bei der nationalsozialistischen rassistischen Verfolgung von Menschen mit afrikanischem Hintergrund
Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe
Ludwig-Erhard-Allee 4
76131 Karlsruhe
+4972135236725
JUMRIX-E-1402-41/878/4
Ministerin Marion Gentges
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Schillerplatz 4,
70173 Stuttgart
+497112792264
13 UJs 1570/23
Staatsanwaltschaft Mosbach
Hauptstr. 87-89
74821 Mosbach
+ 80066449281269
Siehe auch Online-Dokumentation: www.nationalsozialismus-in-mosbach-baden.de
DATUM: 02.07.2023
WIDERSPRUCH und DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE vom 02.07.2023
GEGEN die Mitteilung der Staatsanwaltschaft Mosbach
vom 05.06.2023 unter 13 UJs 1570/23
zum Absehen von der Strafermittlungsverfahrenseinleitung hinsichtlich
unterlassener juristischer Aufarbeitung von nicht-stattgefundener
strafrechtlicher Verfolgung von NS-Täter*innen durch die BRD-Justiz;
hier bei der nationalsozialistischen rassistischen Verfolgung
von Menschen mit afrikanischem Hintergrund
Systematische Unterfassung von NS-Verbrechen
und rechtsextremistischen rassistischen Straftaten
Sehr geehrte Damen und Herren,
BEGRÜNDUNG UND GLAUBHAFTMACHUNG
die hier mit eingangs benannt WIDERSPRUCH UND DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE beschwerte Staatsanwaltschaft Mosbach führt am 05.06.2023 unter 13 UJs 1570/23 eine hier nachgewiesene systematische Unterfassung sowohl von NS-Verbrechen als auch von rechtsextremistischen rassistischen Straftaten nach 1945 in der fortgesetzten rassistischen Diskriminierung von NS-Verfolgten und NS-Opfern mit der NICHT-Aufklärung unterlassener juristischer Aufarbeitung von NICHT-stattgefundener strafrechtlicher Verfolgung von NS-Tätern durch die BRD-Justiz aus. Und zwar bei der konkreten Benennung des Ermittlungsverfahren benennt die STA MOS hier EXPLIZIT NICHT die hier angezeigten konkreten Sachverhalte der nicht-erfolgten juristischen Aufarbeitung von NS-Verbrechen, hier der NS-Verfolgung von Menschen mit afrikanischem Hintergrund durch die nationalsozialistischen Zwangssterilisierungen. Die STA MOS benennt diese Sachverhalte lediglich in ihrer Begründung NICHT ABER in der Kategorisierung der hier vorliegenden Ermittlungsverfahren, was zur benannten systematischen Unterfassung führt.
Die hier fallverantwortlichen Mitarbeiter*innen bei der Staatsanwaltschaft Mosbach agieren hier damit entgegen…:
… den Rechtsauffassungen des baden-württembergischen Justizministeriums, dass heute und zukünftig noch NS-Verbrechen durch die deutsche Justiz verfolgt (JUMRIX-E-1402-41/878/4 am 20.06.2022) und dass diese statistisch erfasst (JUMRIX-E-1402-41/878/28 am 20.12.2022) würden.
… entgegen den auch noch in 2023 offiziellen Aussagen von Bundesregierung, Bundestag und Bundespräsident zur gesellschaftspolitischen und damit auch zur juristischen Verantwortung für die Verbrechen des Nazi-Terror-Verfolgungs- und Vernichtungsregimes.
Die hier mit eingangs benannt WIDERSPRUCH UND DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE beschwerte Staatsanwaltschaft Mosbach benennt zunächst die in der Anzeige benannten und verstorbenen NS-Haupttäter, deutscher Jurist und nationalsozialistischer Politiker Wilhelm Frick (verst. 16.10.1946) und nationalsozialistischer Rassenhygieniker Eugen Fischer (verst. 09.07.1967). Anschließend missachtet aber die STA MOS die fortgesetzte Verantwortlichkeit für die NICHT-Aufklärung und NICHT-Aufarbeitung von NS-Verbrechen, die sich seit 1945 bzw. seit 1949 im politisch administrativen System der BRD bis heute weitervererbt im Dominoprinzip von einer amtierenden Juristengeneration an die nächste, d.h. bis in die heutige. Die STA MOS benennt hier nicht die behördliche Verantwortungsfortsetzung im Dominioprinzip nach der Alters- bzw. Versterbensamnestie der NS-Haupttäter*innen, da es konkret KEINEN SCHLUSSSTRICH und KEINE VERJÄHRUNG für die Aufklärung, Aufarbeitung und Verantwortungsübernahme für NS-Verbrechen gemäß der geltenden BRD-Gesetzeslage sowie gemäß der Aussagen der benannten politischen BRD-Institutionen geben kann und soll. Die STA MOS missachtet hier dabei, dass sich damit auch die Verjährungsfristen für Strafvereitelung im Amt jeweils ebenso im Dominoprinzip aufsummieren und fortsetzen und zwar bis heute, bzw. bis die juristische Aufarbeitung benannter und angezeigter NS-Verbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit letztendlich erfolgt sein wird.
Die hier mit eingangs benannt WIDERSPRUCH UND DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE beschwerte Staatsanwaltschaft Mosbach benennt EXPLIZIT NICHT die seit 1945 verantwortlichen Mitarbeiter*innen bei der Staatsanwaltschaft Mosbach für die jeweiligen juristischen Aufklärungen und Aufarbeitungen von NS-Verbrechen, die sich nach NICHT-erfolgten Ermittlungen dann aber seit 1945 als weiterhin bestehende rechtsextremistische rassistische Sachverhalte bis heute fortsetzen.
Die hier mit eingangs benannt WIDERSPRUCH UND DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE beschwerte Staatsanwaltschaft Mosbach prüft hier nicht, ob und wann es im Zuge der angezeigten nationalsozialistischen Zwangssterilisierungen von Menschen mit afrikanischem Hintergrund zu Todesfällen gekommen ist, woraus sich dann zudem die NICHT-Verjährung von Mord bzw. Beihilfe zu Mord im Rahmen von nationalsozialistischen Gewaltverbrechen bzw. für deren bisher nicht-erfolgte Aufarbeitung ableitet.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Michael Uhl
1.4 DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE vom 02.07.2023 GEGEN die Weiterleitungsmitteilung der Staatsanwaltschaft Mosbach vom 16.06.2023 unter 13 Js 4428/23 wegen Systematischer Unterfassungen von angezeigten rassistischen und antisemitischen Volksverhetzungen sowie von Verharmlosungen von NS-Verbrechen: - Nazi-Judenverfolgung und Holocaust - Deutsche Kolonialverbrechen in Afrika und Nazi-Verfolgung von Menschen afrikanischer Herkunft
Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe
Ludwig-Erhard-Allee 4
76131 Karlsruhe
+4972135236725
JUMRIX-E-1402-41/878/4
Ministerin Marion Gentges
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Schillerplatz 4,
70173 Stuttgart
+497112792264
13 Js 4428/23
Staatsanwaltschaft Mosbach
Hauptstr. 87-89
74821 Mosbach
+4980066449281269
Siehe auch Online-Dokumentation: www.nationalsozialismus-in-mosbach-baden.de
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE vom 02.07.2023
GEGEN die Weiterleitungsmitteilung der Staatsanwaltschaft Mosbach
vom 16.06.2023 unter 13 Js 4428/23
wegen Systematischer Unterfassungen von angezeigten
rassistischen und antisemitischen Volksverhetzungen
sowie von Verharmlosungen von NS-Verbrechen:
- Nazi-Judenverfolgung und Holocaust
- Deutsche Kolonialverbrechen in Afrika und Nazi-Verfolgung
von Menschen afrikanischer Herkunft
Sehr geehrte Damen und Herren,
die hier mit eingangs benannt DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE beschwerte Staatsanwaltschaft Mosbach führt am 16.06.2023 unter 13 Js 4428/23 eine hier nachgewiesene systematische Unterfassung sowohl von NS-Verbrechen als auch von fremdenfeindlichen rassistischen Straftaten nach 1945 aus. Und zwar bei der konkreten Benennung des Ermittlungsverfahren in ihrer Weiterleitungsmitteilung an die Staatsanwaltschaft Tübingen benennt die STA MOS hier EXPLIZIT NICHT die Sachverhalte der hier konkret angezeigten Volksverhetzungen gegen Juden und Menschen afrikanischer Herkunft durch den hier Beschuldigten Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer wegen wiederholten rassistischen Beleidigungen mit Volksverhetzungscharakter gegenüber Juden und Afrikanern. Siehe dazu auch: „Strafanzeige vom 02.05.2023 gemäß § 158 StPO an Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22, 6F 202/21, 6F 2/22, 6F 2/23 gegen den Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer wegen Volksverhetzungen: - Nazi-Judenverfolgung und Holocaust - Deutsche Kolonialverbrechen und Nazi-Verfolgung von Menschen afrikanischer Herkunft“. Und zwar in der fortgesetzten rassistischen Diskriminierung von NS-Verfolgten und NS-Opfern mittels Volksverhetzungen, Beleidigungen und Verunglimpfungen sowie mittels Verharmlosung von NS-Verbrechen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Michael Uhl
Siehe auch:
- HISTORISCHES & AKTUELLES: NS-Opfer afrikanischer Herkunft >>> - NS-Verfolgung, Medizinische Experimente, KZ-Internierung, Ermordung, Zwangssterilisierung von Afrikanern und von deutsch-Afrikanischen Mischlingskindern, etc. - Diskriminierung von Menschen afrikanischer Herkunft vor und nach 1945 >>>
- HISTORISCHES & AKTUELLES: Deutsche Kolonialgeschichte und Kolonialpolitik als Vorbereitung nationalsozialistisch-rassistischer Diskriminierung und Verfolgung >>>
- HISTORISCHES & AKTUELLES: GERICHTLICHE VERFAHREN: Medizinische und juristische Umsetzung der nationalsozialistischen Zwangssterilisierungspolitik: Afrikanische NS-Opfer und deutsch-afrikanische Mischlingskinder >>>
- AKTUELLES: GERICHTLICHE VERFAHREN: NS-Opfer afrikanischer Herkunft. Wiedergutmachung NS-Verfolgte Martha Ndumbe >>>
- AKTUELLES: Diskriminierung von Menschen mit afrikanischer Herkunft seit 1945 >>>
- AKTUELLES: Reparationsforderungen für deutsche Kolonialverbrechen >>>
2. Historischer Vorlauf zur Diskriminierung von Menschen mit afrikanischer Herkunft vor dem NS-Terror- und Vernichtungsregime und Fortführung nach 1933
In den folgenden TV- und Film-Dokumentationen wird der rassistische Hass und die Nazi-Hetze gegen Menschen afrikanischer Herkunft während der Weimarer Republik thematisiert ausgehend gegenüber den Soldaten aus französischen und belgischen Kolonien, d.h. den farbigen Truppen, den schwarzen Kolonialtruppen, die während der Rhein- und Ruhr-Besetzung der Alliierten nach dem ersten Weltkrieg ab 1923 eingesetzt wurden.
Der deutsche Abgrund: Täuschung 1923-1928
Krieg und Holocaust (2/10)
1923 ist die NSDAP auf 55 000 Mitglieder angewachsen, ihr Parteivorsitzender Adolf Hitler inszeniert sich als starker Mann der rechtsextremen Szene. Doch was führt er im Schilde?
Videolänge:45 min Datum:08.05.2021 :UT
Verfügbarkeit:
Video verfügbar bis 07.05.2031
https://www.zdf.de/dokumentation/zdfinfo-doku/
The Abyss: Deceit and Delusion 1923-1928
The Rise and Fall of the Nazis (2/10)
By 1923 the Nazi Party had grown to around 55,000 members, with Adolf Hitler at its head. Hitler presented himself as the strong-man of the right-extremist scene, but what was he up to?
Videolänge:51 min Datum:08.05.2021
Verfügbarkeit:
Video verfügbar bis 29.04.2031, in Deutschland
https://www.zdf.de/dokumentation/zdfinfo-doku/
In den folgenden TV- und Film-Dokumentationen wird thematisiert: Die Nazi-Zwangssterilisierung von fast 400 Kindern aus Beziehungen von deutschen Frauen mit schwarzen französischen Kolonialsoldaten aus der Rheinlandbesetzung bis 1930 als Väter dieser Mischlingskinder. Diese Kinder entsprechen nicht dem Nazi-ideal der weißen Rasse, sondern werden als sogenannte sichtbare Schande im deutschen Volk betrachtet und behandelt. Professor Eugen Fischer ist maßgeblich beteiligt an der Unfruchtbarmachung dieser sogenannten Rheinland-Bastarde. Siehe dazu im Folgenden:
Der deutsche Abgrund: Jeder kann es sehen 1935-1938
Krieg und Holocaust (5/10)
Hitlers offensiv judenfeindliche Politik wird von Millionen Deutschen unterstützt. Vor aller Augen und unverhohlen werden Juden diskriminiert, entrechtet und verfolgt.
Videolänge:45 min Datum:08.05.2021 :UT
Verfügbarkeit:
Video verfügbar bis 07.05.2031
https://www.zdf.de/dokumentation/
Eugen Fischer (Mediziner)
Eugen Fischer (* 5. Juni 1874 in Karlsruhe; † 9. Juli 1967 in Freiburg im Breisgau) war ein deutscher Mediziner, Anthropologe, Erbbiologe, Eugeniker und nationalsozialistischer Rassenhygieniker.
https://de.wikipedia.org/wiki/Eugen_Fischer_(Mediziner)
Er war Richter am Erbgesundheitsobergericht in Berlin, Generalarzt für rassenbiologische Fragen der Reichsstelle für Sippenforschung und Ausbilder für Eignungsprüfer zur Eindeutschung polnischer Kinder.
Siehe zur Zwangsgermanisierung polnischer Kinder auch:
- Kinder für Führer und Reich: Lebensborn, Nazi-Kinderraub und Zwangsgermanisierung >>>
- AKTUELLES: Polnische Reparationsforderungen zu von Nazi-Deutschland verursachten Weltkriegsschäden >>>
Rassentheorien
Fischers statischer Rassenbegriff wurde zur wissenschaftlichen Legitimation rassistischer Ideologien benutzt, er selbst unterstützte ab 1933 mit seinem Institut die Rassen- und Bevölkerungspolitik der Nationalsozialisten[14] und gilt somit als Wegbereiter der nationalsozialistischen Rassentheorien.
https://de.wikipedia.org/wiki/Eugen_Fischer_(Mediziner)#Rassentheorien
Forschung
Er behauptete unter anderem, dass sich menschliche „Rassenmerkmale“ nach den Mendelschen Regeln vererben würden (diese Behauptung ist widerlegt[11]). Zu diesem Zweck unternahm er 1908 eine Forschungsreise nach Deutsch-Südwestafrika für eine Studie zu Rassenkreuzungen („Bastards“). 1913 veröffentlichte er die Ergebnisse über diese sogenannten „Rehobother Bastards“ ... Fischer rief 1921 öffentlich dazu auf, Menschenschädel und Knochen aus den Kolonien nach Deutschland zu verschiffen.[12] Im Jahr 2014 wurden 14 solche Schädel identifiziert und nach Namibia zurückgeführt.[13]
Die Rehobother Bastards und das Bastardierungsproblem beim Menschen. Jena 1913; Reprint: Adeva, Graz 1961.
https://de.wikipedia.org/wiki/Eugen_Fischer_(Mediziner)#Forschung
In seiner Nachkriegskarriere erhielt Eugen Fischer u.a. folgende Ehrungen nach 1945:
1951: Mitglied der Gesellschaft für Konstitutionswissen, Tübingen
1952: Ehrenmitglied der Deutschen Gesellschaft für Anthropologie
1954: Ehrenmitglied der deutschen Gesellschaft für Anatomie
https://de.wikipedia.org/wiki/Eugen_Fischer_(Mediziner)#Ehrungen
Markus Wolter: Prof. Dr. Eugen Fischer: Die Freiburger Schule des Rassenwahns. In: Wolfgang Proske (Hrsg.): Täter Helfer Trittbrettfahrer. NS-Belastete aus Baden-Württemberg, Band 9: NS-Belastete aus dem Süden des heutigen Baden-Württemberg. Kugelberg Verlag, Gerstetten 2018, S. 66–91, ISBN 978-3-945893-10-4.
Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945? S. Fischer, Frankfurt am Main 2003.[21] Als Broschur 3. Auflage. Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt/M. 2011, ISBN 978-3-596-16048-8. (S. 151 f.)
https://de.wikipedia.org/wiki/Eugen_Fischer_(Mediziner)#Literatur
Der Afrikaner im deutschen Kinder- und Jugendbuch bis 1945 - Untersuchungen zur rassistischen Stereotypenbildung im deutschen Kinder- und Jugendbuch von der Aufklärung bis zum Nationalsozialismus
Mergner, Gottfried / Häfner, Ansgar (Hg.)
Verlag: Ergebnisse Verlag (1989)
ISBN 10: 3925622543 ISBN 13: 9783925622540
Buchbeschreibung Broschiert. Zustand: Gut. de (illustrator). 2. überarbeitete Auflage. Inhalt: Materialien und Thesen zur Herausbildung des Negerstereotyps durch Schulen und Realienbücher im 19. Jahrhundert und um die Jahrhundertwende (Jos Gerwin); Weites Land und "Edle Wilde"; Der "unheimliche Wilde" und der "treue brave Diener"; Gudrun Stenzel: Onkel Toms Hütte oder Negerleben in den Sklavenstaaten Nordamerikas; "Negerweiber" und weiße Frauen; Ingrid Korte: Das Bild der Afrikanerin ind der Kinder- und Jugendliteratur bis zu den Kolonialkriegen; Vom "nutzlosen Heiden" zum Erziehungsobjekt christlicher Mission; Das Bild vom "Neger" in den Bilderbüchern; Der immerwährende Tod der "Zehn kleinen Negerlein"; Exkurse zum Afrikaner in populären Comics; Der Comic-Held Tim im Belgisch-Kongo; Das Afrikabild in Walt Disneys Comics; Liebigs Bilderserien; Zeittafel zum deutschen Kolonialismus. u.a. 202 S. Mit zahlreichen, teils farb. Abbildungen. Einband leicht angeschmutzt, Schnitt und Seiten gering angebräunt, sauber, Gesamtzustand gut. Sprache: de Size: 8°. Artikel-Nr. q10b2777amaz
Afrikanische Zuwanderung nach Deutschland zwischen 1884 und 1945
Katharina Oguntoye
30.07.2004 / 8 Minuten zu lesen
Wie haben die Menschen afrikanischer Herkunft bis 1945 in Deutschland gelebt? Wer waren sie und unter welchen Bedingungen meisterten sie das Leben in einer Gesellschaft, die sie als 'das Fremde' betrachtete? Eine Analyse von Originaldokumenten und Fotografien.
Einführung
Wie haben die Menschen afrikanischer Herkunft in Deutschland gelebt? Wer waren sie und unter welchen Bedingungen meisterten sie das Leben in einer Gesellschaft, die sie als 'das Fremde' betrachtete?
Ich wusste aus meinem eigenen Leben als Afro-Deutsche, Jahrgang 1959, wie es sich anfühlte als Schwarze Deutsche in Deutschland aufzuwachsen, sich als Inländerin zu fühlen und doch auch immer wieder als das Symbol des Anderen wahrgenommen zu werden. Ich fragte mich, wie die Situation für Afrikaner und Afro-Deutsche 100 oder 50 Jahre vor meiner Geburt gewesen sein mag.
Martin Dibobe als Zugführer am U-Bahnhof Schlesisches Tor, ca. 1908. (© Archiv der BVG Berlin)
Es gab keine Literatur oder Dokumente, die mir diese Fragen beantworten konnten. Die Afrikanerinnen und Afrikaner, die sich in der Metropole aufhielten, waren bis dahin nie Gegenstand der historischen Forschung gewesen. Die Frage nach ihrer Anwesenheit in Deutschland und ihrem Beitrag für die Gesellschaft hatte sich für meine Historikerkolleginnen und –kollegen nicht gestellt. Der Grund hierfür war eine Reihe von unbelegten Vermutungen, die sich in der Folge im Wesentlichen als unrichtig und begrenzt erwiesen haben:
Die in Deutschland lebenden Afrikaner seien eine sehr kleine Minderheit und daher sei ihre Präsenz ohne Einfluss und Relevanz für die hiesige Gesellschaft gewesen.
Die deutsche Gesellschaft sei im Ganzen so fremdenfeindlich gewesen, dass ein normales Leben für Afrikaner hier nicht möglich gewesen wäre.
Die Menschen schwarzer Hautfarbe seien einzig auf die Rolle als exotisches Objekt beschränkt gewesen.
Im Rahmen meiner Abschlussarbeit an der Universität begab ich mich 1987 auf die Suche nach den Zeugnissen des Lebens Schwarzer Menschen in Deutschland. Es gelang mir eine Skizze der afrikanischen Zuwanderung sowie der Lebensbedingungen der Afrikaner und Afro-Deutschen in Deutschland über drei historische Perioden zwischen der Errichtung deutscher Kolonien 1884 bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges zu entwerfen. Nachdem ein Anfang gemacht war und einige mögliche Quellenfundstellen aufgezeigt waren, zeigte sich, dass die Forschung zur Präsenz Schwarzer Menschen in Deutschland ein überaus vielfältiges und facettenreiches Gebiet darstellte.
Den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus den verschiedensten Fachrichtungen, die sich heute diesem Themengebiet zuwenden und zu den verschiedensten Aspekten arbeiten, erleben, dass ihnen die Quellen in ihrer Fülle gar explodieren. Ich freue mich über die Vielfalt der Forschung und über jede neue Veröffentlichung, die dazu beiträgt, das Puzzle zu vervollständigen. Viele Fragen wurden mittlerweile beantwortet, doch viele neue sind entstanden und so ist dieses Forschungsgebiet weiterhin sehr aufregend und bietet die Möglichkeit neuer Entdeckungen. Vor allem seien die Spuren der Afrikanerinnen und Afrikaner in der deutschen Geschichte so gering, dass es keine ausreichende Menge von Originalquellen gäbe, die sich wissenschaftlich auswerten ließen.
Kaiserzeit und Kolonialherrschaft
Die Epoche des deutschen Kolonialismus fiel in die Zeit des deutschen Kaiserreichs. Durch die Einigung der deutschen Nation war die Zersplitterung der Kleinstaaterei überwunden und es schien nur folgerichtig, dass Deutschland seinen Anspruch zu den europäischen Großmächten zu zählen, nun auch mit dem Erwerb eigener Kolonialgebiete nach außen deutlich machte. Auf der von Otto von Bismarck 1884 einberufenen Berliner Kongo-Konferenz, an der alle zur damaligen Zeit wichtigen Nationen teilnahmen, wurde Afrika sozusagen am grünen Tisch unter den europäischen Mächten aufgeteilt. Mit dieser Absicherung im Hintergrund übernahm die deutsche Regierung – auf Drängen der interessierten Kolonial- und Wirtschaftskreise in Deutschland – die Schutzherrschaft in verschiedenen Gebieten Afrikas.
Deutsche Kolonial-Briefmarke. (© Public Domain, Deutsche Reichspost)
Die Errichtung der deutschen Kolonien bildete die Voraussetzung für die nun erstmals in größerer Zahl stattfindenden Einreisen von Afrikanern nach Deutschland. Deutsche Kaufleute, Missionare und Reisende waren bereits vor dem staatlichen Engagement Deutschlands in Afrika anwesend. Es gab einen regen Reiseverkehr und Handelsaustausch zwischen Afrika und Deutschland. Die Schifffahrtsverbindungen wurden nun regelmäßiger und die berühmte 'Woermann Linie' fuhr mit höherer Taktfrequenz nach Duala (Kamerun), Lome (Togo), zur Walfischbucht (Deutsch-Südwest-Afrika) oder nach Daressalam (Deutsch-Ost-Afrika).
Der Ausbau der deutschen Kolonien ging einher mit einem steigenden Bedarf an einheimischen Fachkräften für die Kolonialverwaltung und -wirtschaft. So kamen viele junge Afrikanerinnen und Afrikaner zum Zweck der Ausbildung nach Deutschland. An deutschen Schulen und Universitäten erhielten einige von ihnen eine höhere Schulbildung. Die Mehrzahl der Neuankömmlinge wurde jedoch an Missions- und Kolonialschulen als Handwerker, zu einheimischen Missionslehrern, als Handwerker oder Facharbeiter für die Tätigkeit in den Kolonien ausgebildet. Wieder andere reisten auf Schiffen der deutschen Afrikalinien als Koch, Stewards oder Heizer nach Deutschland ein. Häufig wurden die Afrikaner als Sprachgehilfen für afrikanische Sprachen bei den deutschen Afrikaforschern eingesetzt oder sie kamen als ehemalige Angehörige der deutschen Schutztruppen, den Askari, nach Deutschland. Außerdem gab es noch die große Gruppe derjenigen meist jugendlichen Afrikanern und Afrikanerinnen, die von deutschen Kaufleuten oder Reisenden von deren Afrikareisen, sei es als Hilfen für Haushalt und Geschäft oder als sentimentales 'Mitbringsel', mit nach Deutschland zurückgebracht wurden.
Viele dieser Afrikaner, die als junge Männer oder Jugendliche nach Deutschland gekommen waren, blieben für den Rest ihres Lebens in Deutschland, gründeten Familien und arbeiteten hier. Einige von ihnen brachten sich auch auf politischer Ebene in die deutsche Gesellschaft ein.
Weimarer Republik – Hoffnung auf Demokratie und Gerechtigkeit
Porträt der Familie von Mandenga Diek, ca. 1920 (mit Frau Emilie Diek, geb. Wiedelinski, und den Töchtern Erika und Doris). (© Privatbesitz Herbert Reiprich/Oguntoye)
Deutschland hatte den Ersten Weltkrieg verloren und daraus resultierend waren die deutschen Kolonien in Afrika unter das Mandat der britischen und französischen Regierungen gelangt. Die Lage der Afrikaner in Deutschland und ihrer Familien veränderte sich hierdurch in mancherlei Hinsicht. Hatten die Afrikaner zum Beispiel einen deutschen Ausweis besessen, der sie als Angehörige einer deutschen Kolonie bezeichnete, wurde ihnen nun ein Status zugewiesen, der sie als "Angehörige der ehemaligen Schutzgebiete" auswies. Nach dem Versailler Vertrag sollten die Afrikaner aus den vormals deutschen Kolonien, die sich außerhalb dieser Kolonien aufhielten, nun automatisch zu Bürgern der jeweiligen Mandatsländer werden. Für die meisten Afrikaner in Deutschland war dies jedoch keine Option, da sie zum Teil bereits über mehrere Jahrzehnte in Deutschland lebten. Hier hatten sie ihren Lebensmittelpunkt – sie arbeiteten in Deutschland, waren Familienväter geworden und sprachen häufig auch keine andere europäische Sprache außer Deutsch.
Schon in den letzten Jahren der deutschen Kolonialherrschaft hatten die Afrikaner, deren Verbindungen zu ihren Heimatländern oft noch bestanden, auf die Kolonialverwaltung einzuwirken versucht, um die Härten für die Menschen vor Ort zu mildern. In zahlreichen Petitionen und Eingaben (vor allem für Togo bei P. Sebald und Kamerun bei A. Rüger gut dokumentiert) wendeten sie sich an den deutschen Reichstag und versuchten mit Hilfe deutscher Unterstützer die deutsche Öffentlichkeit über die Zustände in den Kolonien zu informieren. Zu den zahlreichen politischen Aktivitäten der Afrikaner gehörte die Gründung einer zweisprachigen Zeitschrift, die in Deutsch und Duala erscheinen sollte und den Titel 'Elolombe ya Kamerun' (Sonne von Kamerun) trug.
Eine Gruppe politisch links orientierter Afrikaner rief den deutschen Zweig einer Menschenrechtsorganisation ins Leben, deren Hauptsitz sich in Paris befand: "Die deutsche Sektion der Liga zur Verteidigung der Negerrasse". Die wirtschaftliche Depression der Zwanzigerjahre traf viele der Afrikaner in Deutschland hart. Es war schwer Arbeit zu finden und die von Arbeitslosigkeit Betroffenen hatten keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, da dieser an die deutsche Staatsangehörigkeit gebunden war. Einige Afrikaner wurden durch einen kleinen Etat aus Haushaltsmitteln des Auswärtigen Amtes unterstützt, der von der Gesellschaft für Eingeborenenkunde, einem deutschen Kolonialverein verwaltet wurde. Die monatliche Zuteilung der Gelder war an Wohlverhalten geknüpft und konnte ohne Begründung gewährt oder verweigert werden.
Die Besatzungszeit nach dem Ersten Weltkrieg wurde begleitet von einer breiten Schmähkampagne gegen französische Besatzungstruppen, die aus Nordafrika stammten. Diese Kampagne hatte Folgen für die Afrikaner, so finden sich gehäuft Beschwerden von langjährig in Deutschland ansässigen Afrikanern, deren Bewegungsfreiheit durch Anfeindungen aufgrund der Schmachkampagnen eingeschränkt war. Vor allem der Aufenthalt im Rheinland war nun problematisch. Doch so schwer diese Zeiten gewesen waren, die schlimmste Periode sollte noch kommen.
Leben unter dem NS-Terrorregime
In der Zeit der nationalsozialistischen Diktatur wurden die Lebensumstände für die Afrikaner, die Afro-Deutschen und deren Ehefrauen und Mütter stetig schwerer. Nun verloren auch die Afrikaner, die eingebürgerte Deutsche waren, ihre Pässe. Sie wurden zumeist durch staatenlose Ausweise ersetzt. Reisen ins Ausland waren erheblich erschwert und für die in Musik, Varieté, Zirkus oder Film beschäftigten Schwarzen Deutschen verkomplizierten sich die Arbeitsbedingungen. Später kam für sie eine wöchentliche Meldepflicht bei der Polizei hinzu.
In Deutschland selbst wurde es immer schwieriger eine Anstellung zu finden, denn aufgrund der rassistischen Propaganda wurde es selbst bereitwilligen Arbeitgebern unmöglich, Schwarze Angestellte zu behalten oder neu einzustellen. Die Lebensbedingungen der Afrikaner und Afro-Deutschen waren von Mühsal und kreativen Überlebensstrategien geprägt. Zwischen augenscheinlicher Sichtbarkeit und dem Zwang sich unsichtbar machen zu müssen, war das Leben nun umso mehr ein Balanceakt geworden.
Überraschend waren die Forschungsergebnisse, welche bei meiner Recherche für diese Periode zu Tage traten. Die Politik des NS-Staates und seiner Behörden gegenüber den Afrikanern in Deutschland erscheint beim ersten Ansehen überaus widersprüchlich und irrational. So finden sich 'streng geheime', keinesfalls für die Öffentlichkeit bestimmte Dokumente und Papiere über intern geführte Diskussionen, wie NS-Funktionäre im Auftrag 'ihres Führers' über die Möglichkeiten spekulierten, wie Afrikaner aus den ehemaligen deutschen Kolonien "... in Lohn und Brot zu bringen ..." seien.
Die Argumentation der NS-Bürokratie lief darauf hinaus, dass man doch einige Afrikaner für eine pro-deutsche Kolonial-Propaganda zu gewinnen hoffte; denn die Nazis planten die Errichtung eines "Mittelafrikanischen Kolonialreiches unter deutscher Vorherrschaft". Die gesamte Gesetzgebung für das geplante Apartheidsystem, einschließlich der Gesetze für die Sklavenarbeit der Afrikaner bis hin zu Passentwürfen in diesem deutschen Kolonialreich, lag im Entwurf bereits 1940 vor. Deutschland kam der Realisierung seiner Kolonialträume niemals nahe. Trotzdem wurde dieser Traum kontinuierlich bis 1945 weiter geträumt.
Neben ihrer Ausgrenzung als Schwarze Menschen waren die schlimmsten Verfolgungsformen für Afrikaner und Afro-Deutsche die Zwangssterilisation junger Schwarzer Deutscher und die Verschleppung in Konzentrationslager. Hier dienten oft Ehen oder Partnerschaften zu weißen Deutschen oder ein vermuteter Sabotageakt als Grund. Aber die Afrikaner und Afro-Deutschen erfuhren in dieser Zeit auch Solidarität und Unterstützung von anderen Deutschen. Es war mir wichtig auch dies darzustellen; ein Zeitzeuge sagte: "Was unsere Frauen und Mütter damals geleistet haben, kann sich keiner vorstellen. Wir konnten ja oft nicht mal auf die Straße gehen und dann mussten sie für uns einkaufen und zwar ohne die ausreichenden Lebensmittelmarken zu haben. Ohne sie hätten wir nicht überleben können." Und eine andere Zeugin berichtete von einem deutschen Arbeitgeber, der sie im Betrieb versteckt hielt und alle Kollegen schützten sie vor dem Zugriff der Nazis.
Für die Menschen heute ist es wichtig, ein möglichst vollständiges Bild der Geschichte von Schwarzen Menschen in Deutschland zu haben und nicht auf Vermutungen und falsche Vorstellungen angewiesen zu sein. Das Leben von Menschen afrikanischer Herkunft in Deutschland hat vielerlei Aspekte und wir sollten uns bemühen sie in ihrer Vielfalt und Komplexität zusammenzutragen.
Literatur
Oguntoye, Katharina: Eine afro-deutsche Geschichte, Berlin 1997.
Dies./May Opitz/Dagmar Schultz: Farbe bekennen, Berlin 1986.
Rüger, Adolf: "Imperialismus, Sozialreformismus und antikoloniale demokratische Alternative: Zielvorstellungen von Afrikanern in Deutschland im Jahre 1919", in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 23 (1975), S. 1293-1308.
Sebald, Peter: Togo 1884-1914: Eine Geschichte der deutschen "Musterkolonie" auf der Grundlage amtlicher Quellen, Berlin/Ost 1988.
Stoecker, H. (Hg.): Kamerun unter deutscher Kolonialherrschaft, Berlin 1968.
https://www.bpb.de/
Siehe auch:
- HISTORISCHES & AKTUELLES: NS-Opfer afrikanischer Herkunft >>> - NS-Verfolgung, Medizinische Experimente, KZ-Internierung, Ermordung, Zwangssterilisierung von Afrikanern und von deutsch-Afrikanischen Mischlingskindern, etc. - Diskriminierung von Menschen afrikanischer Herkunft vor und nach 1945 >>>
- HISTORISCHES & AKTUELLES: Deutsche Kolonialgeschichte und Kolonialpolitik als Vorbereitung nationalsozialistisch-rassistischer Diskriminierung und Verfolgung >>>
- HISTORISCHES & AKTUELLES: GERICHTLICHE VERFAHREN: Medizinische und juristische Umsetzung der nationalsozialistischen Zwangssterilisierungspolitik: Afrikanische NS-Opfer und deutsch-afrikanische Mischlingskinder >>>
- AKTUELLES: GERICHTLICHE VERFAHREN: NS-Opfer afrikanischer Herkunft. Wiedergutmachung NS-Verfolgte Martha Ndumbe >>>
- AKTUELLES: Diskriminierung von Menschen mit afrikanischer Herkunft seit 1945 >>>
- AKTUELLES: Reparationsforderungen für deutsche Kolonialverbrechen >>>
3. Thematisierung der vergessenen schwarzen Opfer der Nationalsozialisten
Im September 2021 wurden die vergessenen schwarzen Opfer der Nationalsozialisten thematisiert, da bis dahin nur wenig an sie erinnerte. Viele Afrodeutsche stammten aus den deutschen Kolonialgebieten in Afrika von 1884 bis 1920. Eine weitere Gruppe von Afrodeutschen wurde als "Rheinland-Bastarde" ("Rhineland-Bastards") ("Bâtard de Rhénanie") und/oder "Kinder der Schande" in der Nazi-Zeit diskriminiert, verfolgt und vernichtet. Sie waren Kinder von Vätern als Angehörige der französischen Armee afrikanischer Abstammung, nach dem Ersten Weltkriegs stationiert in Deutschland. Doch bis September 2021 waren in Deutschland lediglich nur zwei Stolpersteine den schwarzen Opfern des nationalsozialistischen Nazi-Terror- und Vernichtungsregimes gewidmet. Im September 2021 wurden dann AKTUELL in Berlin zwei weitere Denkmäler zur Erinnerung an Martha Ndumbe, die im Konzentrationslager Ravensbrück starb, und Ferdinand James Allen, der zunächst NS-zwangssterilisiert und dann während der Nazi-Euthanasie-Massenmordkampagne Aktion T4 ermordet wurde, hinzugefügt.
Der erste Berliner Stolperstein wurde in 2007 für Mahjub bin Adam Mohamed installiert, der zunächst als Kindersoldat in der deutschen Kolonialarmee gedient hatte, dann aber wegen Beziehungen zu deutschen Frauen unter der Nazi-Beschuldigung und Nazi-Verfolgung der "Überschreitung der Rassenschranken" im Konzentrationslager Sachsenhausen inhaftiert und ermordet wurde.
Ein Frankfurter Stolperstein erinnert an den in Südafrika geborenen Hagar Martin Brown, der unter dem Nazi-Terror- und Vernichtungsregime von Ärzten zur Erprobung medizinischer Chemikalien missbraucht wurde, was zu seinem Tod führte.
STADTGESCHICHTE, Stolpersteine in Frankfurt am Main
https://frankfurt.de/
YouTube-Video: Stolpersteine für Martha Ndumbe und Ferdinand Allen
DIASCHAU NS-OPFER AFRIKANISCHER HERKUNFT
Bildquellen >>>
Stolperstein Marburgerstraße 9 für Hagar Martin Brown Freigabe für Commons-Wikimedia erteilt von Initiative Stolpersteine Frankfurt am Main e.V. Von Initiative Stolpersteine Frankfurt am Main e.V. Freigabe erteilt unter [Ticket#2013102810006014] http://www.frankfurt.de/Stolpersteine, CC BY-SA 3.0 de,
https://commons.wikimedia.org/
Vor dem früheren Wohnhaus in der Brunnenstraße 193 in Berlin erinnert ein „Stolperstein“ an Husen.
Von OTFW, Berlin - Selbst fotografiert, CC BY-SA 3.0,
https://commons.wikimedia.org/
NS-GEDENKEN. Die vergessenen schwarzen Opfer der Nationalsozialisten. Auch schwarze Menschen gehörten zu den Opfern des Nazi-Regimes in Deutschland. Bislang erinnert nur wenig an sie. Neue Stolpersteine sollen das ändern.
Deutsche Welle
- Mahjub bin Adam Mohamed, auch bekannt als Bayume Mohamed Husen
- Robbie Aitken hält eine Rede während der Gedenkfeier zur Verlegung der neuen Stolpersteine
Schwarze Wurzeln: Afro-deutsche Familiengeschichten von 1884 bis 1950
Katharina Onguntoye beleuchtet die Lebenssituation von Afrikaner*innen und Afro-Deutschen in Deutschland von 1884 bis 1950. Bisher war der Blick auf Schwarze Menschen in Deutschland bestimmt von der Sicht der deutschen Mehrheitsgesellschaft. Gefragt wurde danach, wie Schwarze Menschen in dieser Gesellschaft wahrgenommen bzw. ausgegrenzt werden und dabei wurden ihre Geschichte und ihr Leben lediglich als exotisches Beiwerk oder marginale Einzelfälle dargestellt. "Schwarze Wurzeln" stellt dem erstmals einen Überblick über die Situation der Afrikaner*innen und Afro-Deutschen für die gesamte Periode der neueren deutschen Geschichte bis nach dem Zweiten Weltkrieg entgege. Der Schwerpunkt liegt auf den Lebenswirklichkeiten und der Perspektive der schwarzen Menschen in Deutschland.
Martha Ndumbe
Stolperstein Martha Ndumbe Koordinierungsstelle Stolpersteine Berlin
VERLEGEORT Max-Beer-Str. 24
BEZIRK/ORTSTEIL Mitte – Mitte
VERLEGEDATUM 29.08.2021
GEBOREN 27.07.1902 in Berlin
VERHAFTET im November 1943 in Frauengefängnis Barnimstraße
DEPORTATIONa m 09.06.1944 nach Ravensbrück
ERMORDET 05.02.1945 in Ravensbrück
Martha wurde am 27. Juli 1902 in Berlin geboren, als Tochter von Dorothea Grunwaldt aus Hamburg und dem Kameruner Jacob Ndumbe aus Douala. Ihr Vater kam 1896 nach Deutschland als Teilnehmer der Ersten Deutschen Kolonialausstellung nach Berlin. Jacob war einer von 106 Menschen aus den deutschen Kolonien, die im Treptower Park zur Schau gestellt wurden. Am Ende der Ausstellung entschloss Jacob sich, in Berlin zu bleiben. Er machte eine Ausbildung zum Schmied und gründete eine Familie mit Dorothea. Die Ndumbes lebten in der Schönhauser Allee 133 als Martha zur Welt kam.
Martha erlebte eine schwierige Kindheit: Ihr Bruder, Alfred, starb im Säuglingsalter. Die Familie kämpfte finanziell ums Überleben und musste mehrmals umziehen. Jacobs Einbürgerungsantrag wurde abgelehnt. Inwieweit sich die schwierigen Lebensumstände auf das Familienleben ausgewirkt haben, ist unbekannt, aber 1910, als Martha etwa 8 war, trennten sich ihre Eltern. Ihre Mutter Dorothea zog nach Hamburg, und da Jacob nicht in der Lage war für Martha zu sorgen, lebte sie - zumindest eine Zeit lang - bei dem deutschen Ehepaar Steidel. Sie waren Familienfreunde der Ndumbes. Über die nächsten Jahren litt Jacob zunehmend an psychischen und körperlichen Gesundheitsproblemen und wurde 1918 in das psychiatrische Krankenhaus Dalldorf zwangseingeliefert. Er starb dort ein Jahr später 1919, als Martha erst 16 Jahre alt war. Kurz danach wurde Martha selbst Mutter, aber ihre Tochter, Anita, starb vor ihrem ersten Geburtstag. Auch Marthas Pflegevater starb zwei Jahre später.
In den späten 20er Jahren und besonders im Verlauf der 30er Jahre verschlechterte sich die soziale und wirtschaftliche Situation für die meisten Schwarzen in Deutschland rapide - aufgrund zunehmender Diskriminierung und der schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen. Sie wurden immer mehr von Bildungsinstitutionen und von vielen Erwerbstätigkeiten ausgeschlossen. Wie ihr Vater vor ihr, hatte auch Martha Mühe, eine feste Anstellung zu finden. Sie arbeitete gelegentlich als Näherin, aber ab Mitte der 20er Jahre waren Prostitution und Kleinkriminalität zu Marthas Haupterwerbsquellen geworden. Wahrscheinlich traf sie in diesem Milieu den Berliner Kurt Borck, den sie 1932 heiratete. Die Beziehung des Paares war unglücklich und von Gewalt geprägt. Kurt fand nur als Tagelöhner Arbeit, und ab 1933 bezog er Arbeitslosengeld. Zu diesem Zeitpunkt war er effektiv Marthas Zuhälter geworden, schickte sie auf die Straße und kontrollierte das Geld, das sie mit der Prostitution verdiente; Geld, das für das finanzielle Überleben des Paares unerlässlich war. 1937 als er ihr gegenüber immer gewalttätiger wurde, sammelte sie die Kraft, Kurt bei der Polizei anzuzeigen und informierte sie über die Art ihrer Beziehung. Kurt bekam eine Haftstrafe.
Martha und Kurt wurden 1938 offiziell geschieden. Marthas Existenz war in der von den Nazis angestrebten Volksgemeinschaft zunehmend gefährdet. Schon vor 1933 war die Polizei auf sie aufmerksam geworden und hatte sie mehrmals wegen einer Reihe von Bagatelldelikten wie Diebstahl, Verleumdung und Prostitution verhaftet und verurteilt. Während der NS-Zeit war sie als Wiederholungstäterin, bekannte Prostituierte und Nicht-Weiße in Gefahr, da das Regime immer gewalttätiger vorging gegen Personen, die für die Nazis als soziale und rassische Außenseiter galten.
1943 lebte Martha hier - in der Max-Beer-Str. (damals Dragonerstraße). Im November ‘43 wurde sie wegen Diebstahls und Besitzes von Diebesgut zu eineinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Sie war im Berliner Frauengefängnis in der Barnimstraße inhaftiert und wurde später in ein Frauengefängnis nach Leipzig verlegt.
Offiziell wurde Marthas Urteil am 31. Mai 1944 vollstreckt. Ob sie jemals aus der Haft entlassen wurde, ist unklar, da sie knapp eine Woche später ins KZ Ravensbrück gebracht wurde. Dort wurde sie am 9. Juni 1944 als sogenannte ‚Asoziale‘ inhaftiert. Martha war eine von mindestens fünf Schwarzen Frauen, die in Ravensbrück eingesperrt wurden. Innerhalb eines Monats wurde sie in das Lagerkrankenhaus eingeliefert. Dort starb Martha am 5. Februar 1945 im Alter von 42 Jahren. Als Todesursache wurde Tuberkulose angegeben.
Wir wissen, dass Marthas Mutter Dorothea in den 50er Jahren einen erfolglosen Wiedergutmachungsantrag auf Entschädigung für den Verlust ihrer Tochter eingereicht hatte. Darin bezeugte sie das Leid, das Martha aufgrund der Rassendiskriminierung während ihres Lebens erlitten hatte. Aber als abgestempelte ‚Asoziale‘ wurde Marthas Leiden von den Behörden nicht anerkannt.
Quelle: https://www.stolpersteine-berlin.de/biografie/9514
Biografische Zusammenstellung
Robbie Aitken
Berichterstattung über diese Verlegung:
https://www.nd-aktuell.de/
https://taz.de/
Deutsch sein und schwarz dazu: Erinnerungen eines Afro-Deutschen
Der Lebensrückblick eines schwarzen deutschen Zeitzeugen. Theodor Michaels Vater kam vor dem Ersten Weltkrieg aus Kamerun, damals deutsches »Schutz gebiet«, nach Deutschland und wurde wie andere Kolonialmigranten freundlich aufgenommen. Er heiratete eine Deutsche und gründete eine Familie. Doch schon während der Weimarer Republik fand man, Farbige sollten den Deutschen keine Arbeitsplätze mehr wegnehmen. Bald konnten sie nur noch in den sehr beliebten »Völkerschauen« unterkommen. In der Nazizeit wurden ihnen die deutschen Pässe entzogen. Nur als stumme Komparsen in den zahl reichen Kolonialfilmen waren sie noch gefragt.
Weisse Barbarei: Vom Kolonialrassismus zur Rassenpolitik der Nazis
Eine der Thesen dieses Buches lautet: Mit Hitler ist nur etwas ans Licht gekommen, was lange zuvor seinen Anfang genommen hat, eine rassistische Grausamkeit und ein System der Vernichtung von Menschen, die bis dahin nur die kolonialisierten, also nicht weißen Völker kennen gelernt hatten. Die kolumbianische Publizistin Rosa Amelia Plumelle-Uribe analysiert den Holocaust vor dem Hintergrund einer eigentlichen europäischen »Kultur der Vernichtung« und zeigt einleuchtend, wo die Rassenpolitik der Nazis in der Tradition des Kolonialrassismus steht und wo sie aus ihr ausbricht. Dabei gerät sie nie in die Falle einer Relativierung der Naziverbrechen; die Autorin zeigt vielmehr, dass bei den Deutschen, die nie ein nennenswertes Kolonialreich besaßen, auf einmal - wie durch ein europäisches Langzeitgedächtnis übermittelt - Verhaltensweisen auftauchten, wie sie die Ausrottung der Indianer und die Versklavung der Schwarzen in früheren Jahrhunderten begleitet hatten. Untersucht werden auch neuere Ausprägungen des weißen Herrenmenschendenkens wie etwa die südafrikanische Apartheid-Politik oder die US-Rechtsprechung mit ihren rassistischen Strukturen.
'Die Erziehung des Negers zur Arbeit.' Wie die koloniale Pädagogik afrikanische Gesellschaften in die Abhäng igkeit führte (Reflektierte Praxis: DED-Beiträge zur Entwicklungspolitik)
Aus dem Inhalt: 1. Koloniale Bildung und ihr Beitrag zur Entwicklung 2. Der Erklärungsanspruch von Modernisierungstheorie und Dependenztheorie im Kontext von Unterentwicklung und Entwicklung 3. Kolonisierung in Deutsch-Ostafrika: von der Autonomie zur Abhängig 4. Mission und Kolonialpoitik: eine Symbiose 5. Koloniale Pädagogik und die Erziehung zur Arbeit 6. Elitenbildung zur Stützung kolonialer Herrschaft 7. Exkurs: Ein Vorläufer der kolonialen Arbeitserziehung: Die Emporentwicklung der Neger nach den Methoden Dr. Booker T. Washingtons 8. Rassismus als ideologische Rechtfertigung der Ausbeutung
Afrikanische Diaspora
Schwarze Menschen im Nationalsozialismus
Nicola Lauré al-Samarai(Mehr zum Autor)
30.07.2004
Die Geschichte Schwarzer Menschen während des Nationalsozialismus könnte sehr einfach dargestellt werden: als Geschichte der damaligen Rassenpolitik, die physische Vernichtung zur Folge hatte. Aber diese Sichtweise ist zu einfach. Sie wird den vielschichtigen Lebenswegen von Kolonialmigranten, Rheinlandkindern oder Einzelfamilien kaum gerecht.
Die Geschichte Schwarzer Menschen während des Nationalsozialismus könnte sehr einfach dargestellt werden: als eine Geschichte, die soziale Isolierung, Sterilisation oder mögliche physische Vernichtung zur Folge haben konnte. Doch spiegelt diese Sichtweise weder die historischen Fakten wider, noch wird sie den vielschichtigen und oft verschlungenen Lebenswegen der Menschen gerecht. Die Forschungsarbeiten der letzten Jahre machen deutlich, dass nur die Einbeziehung verschiedener Perspektiven eine differenzierte Beschreibung erlaubt.
Schwarze Deutsche Geschichte besitzt – wie jede andere Gemeinschaftsgeschichte auch – eine eigene Chronologie. Daher ist es von großer Bedeutung, besondere Eckdaten freizulegen und miteinander zu verbinden. Anders als bei anderen verfolgten Gruppen weisen die deutsche Kolonialzeit 1884-1918, die Weimarer Republik 1918-33 und der Nationalsozialismus 1933-45 im Hinblick auf die zunehmende Entrechtung und Verfolgung von Schwarzen Menschen wichtige Kontinuitäten auf. Bedeutsam ist ebenfalls, dass die Erfahrungen Schwarzer Menschen sehr facettenreich und zum Teil widersprüchlich sind, da unterschiedliche Gruppen existierten. Neben dauerhaft hier lebenden Afro-Deutschen sowie afrikanischen Migrantinnen und Migranten gab es auch Afro-Europäerinnen und –Europäer, Afro-Amerikanerinnen und -Amerikaner, die sich, z.B. als Entertainer oder Studierende nur zeitweilig im Land aufhielten. Die jeweilige Herkunftsgeschichte hatte Konsequenzen für den Charakter der nationalsozialistischen Verfolgung, der sowohl von rassenpolitischen Vorgaben als auch von außenpolitischen Interessen bestimmt war.
Kolonialmigrantinnen und -migranten und ihre Angehörigen
Die seit dem Ende des 19. Jahrhunderts und damit am längsten in Deutschland lebende Gruppe sind die Kolonialmigranten, die sich selbst "Landsleute" nennen. Ihre Anwesenheit knüpft sich an die gewaltsame Inbesitznahme deutscher Kolonien auf dem afrikanischen Kontinent im Zuge der Bismarckkonferenz 1884/85 und diese initiierte eine Migrationsbewegung im Zuge derer vornehmlich afrikanische Männer ihren Lebensmittelpunkt nach Deutschland verlegten, kommunale Netzwerke etablierten und Familien gründeten.
Von Beginn an wurde ihre Stellung in der Mehrheitsgesellschaft von ihrem schwierigen Status als Zuwanderer bestimmt. Das bedeutete nicht nur eine sukzessive Verschärfung der rechtlichen Situation, die für Angehörige dieser Gruppe nach dem Inkrafttreten der Nürnberger Gesetze 1935 den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zur Folge hatte. Erschwerend hinzu kam die Situation auf dem Arbeitsmarkt. Eine der wenigen Nischen, in der viele Kolonialmigrantinnen und -migranten sich und ihren Angehörigen das Überleben sichern konnten, waren entwürdigende Auftritte in Völkerschauen und Kolonialfilmen.
Im Rahmen der aufwändigen Planungen für ein zukünftiges Kolonialreich war diese Tätigkeit für die Nazis zunächst von Interesse. Die Landsleute wurden zu "lebendem Kapital" und sollten – wie etwa in der "Deutschen Afrikaschau" oder in diversen Kinofilmen – als ehemalige koloniale Untertanen an die einstige deutsche Größe erinnern. Dieser kulturpolitische Teil der nationalsozialistischen Politik eines "Kolonialismus ohne Kolonien" erklärt zwar die abwartende Haltung der offiziellen Behörden bis zu Beginn der Vierzigerjahre, dennoch wurden – wie Berichte von Zeitzeuginnen und Zeitzeugen beweisen – nicht wenige zur Zwangsarbeit verschleppt, sterilisiert und in KZs interniert.
Die Rheinlandkinder
Während die Behandlung der Kolonialmigranten sich aufgrund der widersprüchlichen behördlichen Interessenlage uneinheitlich gestaltete, erlitten die auf 600 bis 800 geschätzten afro- und asiatisch-deutschen Kinder der Rheinlandbesetzung ein gänzlich anderes Schicksal. Nach der Niederlage Deutschlands im Ersten Weltkrieg und seiner im Versailler Vertrag beschlossenen vollständigen Dekolonialisierung wurden 1919 das linke Rheinufer sowie Teile des Saarlandes und Frankfurt von französischen Truppen besetzt. Unter ihnen befanden sich etwa 10.000 Kolonialsoldaten nord- und ostafrikanischer sowie asiatischer Herkunft.
In den folgenden Jahren entlud sich gegen die als "Schwarze Schmach" bezeichneten Kolonialregimenter eine beispiellose Hetzkampagne, die auch ihre Nachkommen traf. Die als "Rheinlandbastarde" diffamierten Schwarzen Deutschen Kinder stellten nicht nur das sichtbare Ergebnis der Kriegsniederlage dar, sondern waren als Deutsche mit allen staatsbürgerlichen Rechten – in völkischer Logik – bis ins Innerste des "gesunden Volkskörpers" vorgedrungen. Bereits 1923 begannen Regierungsstellen mit der Erfassung der Rheinlandkinder, 1933 ordnete Hermann Göring eine Überprüfung und Erweiterung der entsprechenden Listen an. Da eine legale Sterilisierung der Rheinlandkinder auf der Basis des "Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" nicht möglich war, wurde im Frühjahr 1937 mit ihrer illegalen Sterilisierung begonnen. Koordiniert wurde die Aktion durch die neu gebildete "Sonderkommission 3" im Gestapo-Hauptquartier. Ihr Überfallcharakter gab den betroffenen Jugendlichen keine Chance, sich zu wehren oder juristische Schritte einzuleiten. Bei 436 enden die in den Aktenkopien enthaltenen "laufenden Nummern" der Schwarzen Deutschen Sterilisationsopfer. Die Zahl der tatsächlich sterilisierten Schwarzen Deutschen ist allerdings weit höher anzusetzen. Wie die Aussagen von Zeitzeugen belegen, war die Zwangsmaßnahme weder auf die Kinder französischer Kolonialsoldaten noch auf das Jahr 1937 beschränkt.
Es ist auffallend, dass Schwarze Deutsche Überlebende von Einzelpersonen wissen, die in Konzentrationslager verschleppt wurden. Doch ist dieser Aspekt nationalsozialistischer Verfolgung aufgrund der Quellenlage sehr schwer rekonstruierbar. Aus bislang gesichteten Häftlingslisten ist z.B. bekannt, dass der Einweisungsgrund nicht immer angegeben wurde. Insbesondere bei Männern und Frauen mit deutschen Namen ist es also im Nachhinein unmöglich, ihre Schwarze Deutsche Identität nachzuweisen. Die Einweisung ins KZ traf unterschiedlichste Individuen afrikanischer Herkunft: Kolonialmigrantinnen und -migranten sowie ihre Kinder, afro-deutsche Einzelpersonen, Schwarze aus Amerika, Europa und Afrika – die meisten bis heute namenlos.
In der historischen Forschung schätzt man die Zahl der in KZs ermordeten Menschen afrikanischer Herkunft auf 2.000. Sie berücksichtigt jedoch nicht die zahlreichen Opfer der in Kriegsgefangenlagern inhaftierten Afro-Amerikaner sowie der afrikanischen Soldaten der französischen, belgischen und britischen Kolonialtruppen.
Es ist zu hoffen, dass sich die historische Forschung in den kommenden Jahren diesen unterschiedlichen Geschichten annehmen wird, um ihnen ihren Platz in einem gemeinschaftlichen Gedächtnis zurückzugeben.
Literatur
Ayim, May: "Die afrodeutsche Minderheit", in: Cornelia Schmalz-Jacobsen/Georg Hansen (Hg.): Ethnische Minderheiten in der Bundesrepublik Deutschland: Ein Lexikon, München 1995, aktualisierte Fassung in: May Ayim: Grenzenlos und unverschämt, Berlin 1997.
Bechhaus-Gerst, Marianne: "Afrikaner in Deutschland 1933-45", in: 1999, Zeitschrift für das 21. Jahrhundert, 12/1997, Nr. 4, S. 10-31.
Breiter, Bastian: "Der Weg des 'treuen Askari' ins Konzentrationslager – Die Lebensgeschichte des Mohamed Husen", in: Ulrich Van der Heyden/Joachim Zeller: Kolonialmetropole Berlin: Eine Spurensuche, Berlin 2002. S. 215-220
Campt, Tina: Other Germans: Black Germans and the Politics of Race, Gender and Memory in the Third Reich, Ann Arbor 2003.
Dies./Pascal Grosse/Yara Lemke-Muniz de Faria: "Blacks, Germans, and the Politics of Imperial Imagination, 1920-60", in: Sara Friedrichsmeyer u.a.: The Imperialist Imagination: German Colonialism and Its Legacy, Ann Arbor 1998, S. 205-229.
El-Tayeb, Fatima: Schwarze Deutsche: Der Diskurs um 'Rasse' und nationale Identität 1890-1933, Frankfurt/M.; New York 2001.
Grosse, Pascal: "Koloniale Lebenswelten in Berlin 1885-1945", in: Ulrich Van der Heyden/Joachim Zeller: Kolonialmetropole Berlin: Eine Spurensuche, Berlin 2002, S. 195-200.
Ders.: "Zwischen Privatheit und Öffentlichkeit: Kolonialmigration in Deutschland, 1900-1940", in: Birthe Kundrus (Hg.): Phantasiereiche: Zur Kulturgeschichte des deutschen Kolonialismus, Frankfurt/M.; New York 2003, S. 91-109.
Kundrus, Birthe: "Von Windhoek nach Nürnberg? Koloniale 'Mischehenverbote' und die nationalsozialistische Rassengesetzgebung", in: Dies. (Hg.): Phantasiereiche: Zur Kulturgeschichte des deutschen Kolonialismus, Frankfurt/M.; New York 2003, S. 110-131.
Lusane, Clarence: Hitler´s Black Victims: The Historical Experiences of Afro-Germans, European Blacks, Africans, and African Americans in the Nazi Era, New York; London 2002.
Nagl, Tobias: "Von Kamerun nach Babelsberg – Louis Brody und die schwarze Präsenz im deutschsprachigen Kino vor 1945", in: Ulrich Van der Heyden/Joachim Zeller: Kolonialmetropole Berlin: Eine Spurensuche, Berlin 2002, S. 220-225.
Oguntoye, Katharina: Eine afro-deutsche Geschichte: Zur Lebenssituation von Afrikanern und Afro-Deutschen in Deutschland von 1884 bis 1950, Berlin 1997.
Dies./May Opitz/Dagmar Schultz (Hg.): Farbe bekennen: Afro-deutsche Frauen auf den Spuren ihrer Geschichte, Berlin 1986.
Pommerin, Reiner: Die Sterilisierung der Rheinlandbastarde: Das Schicksal einer farbigen deutschen Minderheit 1918-37, Düsseldorf 1979.
Reed-Anderson, Paulette: Eine Geschichte von mehr als 100 Jahren: Die Anfänge der afrikanischen Diaspora in Berlin. Berlin 1995.
Rosenhaft, Eve: "Afrikaner und 'Afrikaner' im Deutschland der Weimarer Republik: Antikolonialismus und Antirassismus zwischen Doppelbewusstsein und Selbsterfindung", in: Birthe Kundrus (Hg.): Phantasiereiche: Zur Kulturgeschichte des deutschen Kolonialismus, Frankfurt/M.; New York 2003, S. 282-301.
Samples, Susann: "African Germans in the Third Reich", in: Aisha Belay-Blackshire (Hg.): The African German Experience: Critical Essays, Westport; Connecticut; London 1996, S. 53-70.
Star, Henrik: "Der 'preußische' Afrikaner Bonifacius Folli – Eine Fotoreportage von 1933", in: Ulrich Van der Heyden/Joachim Zeller: Kolonialmetropole Berlin: Eine Spurensuche, Berlin 2002, S. 225-228.
https://www.bpb.de/
Afrodeutsche unterm Hakenkreuz
"Besondere Kennzeichen: Neger"
Fotostrecke: Überleben im Rassenwahn: Schwarze Deutsche in der Nazi-Diktatur :21 Bilder >>>
Afrodeutsche unterm Hakenkreuz
Im Nationalsozialismus waren schwarze Deutsche entrechtet und litten unter dem Rassenhass. "Man tötete uns nicht, ließ uns aber auch nicht leben", sagt Theodor Michael. Er konnte sich retten, ebenso wie der junge Boxer Ulfo Peters.
Von Hans Hielscher
25.06.2019, 16.02 Uhr
Der Hamburger Junge trat gleich nach dem Krieg dem Boxklub Heros bei. Nur seine dunklere Haut unterschied ihn von seinen Vereinskameraden. Auch Ulfo Peters, Jahrgang 1934, sprach Hamburger Platt; nach der Grundschule hatte er eine Lehrstelle als Bäcker und Konditor gefunden. Von Arbeit und Training erholte er sich oft in der Kneipe Bärenschenke in der Telemannstraße. Und wie die meisten lebte Ulfo allein mit seiner Mutter - die Väter waren gefallen, vermisst oder in Kriegsgefangenschaft.
Ulfos Vater, so erzählte man sich damals, war wohl ein Afrikaner aus einer der "Völkerschauen", als Menschen aus exotischen Ländern wie Vieh im Zoo von Hagenbeck ausgestellt wurden. Die Story hielt sich in den Fünfzigerjahren; Boxen war inzwischen ein Massensport und Peters stadtbekannt. 5000 Menschen kamen, wenn die Amateure ihre Besten ermittelten oder zu Städte-Kämpfen in den Ring stiegen.
Ulfo Peters trat im Feder-, später im Halbweltergewicht an. Er wurde mehrfach Hamburger Meister, boxte bei deutschen Meisterschaften und internationalen Vergleichskämpfen - ein hervorragender Techniker mit solider Schlagkraft. Formschwankungen erklärten Fans mit seinem Beruf: "Der muss jeden Morgen um vier Uhr raus."
Überleben im Rassenwahn: Schwarze Deutsche in der Nazi-Diktatur
Als Peters Ende der Fünfzigerjahre seine Laufbahn beendete und Hamburg verließ, standen über 100 Fights in seinem Kampfpass. Die Presse hatte über seine Sporterfolge berichtet, nicht über sein Leben. Damals fragte niemand nach den Erfahrungen eines Afrodeutschen unterm Hakenkreuz.
Heute interessiert sich sogar das Ausland für "Being black in Nazi Germany" , so der Titel einer Doku für die BBC. Die afrobritische Autorin Amma Asante kann für ihre Arbeit nutzen, was deutsche Historiker über die NS-Rassenpolitik gegen Farbige herausgefunden haben. Denn in den letzten Jahrzehnten wurde viel nachgeholt, es gibt eindrucksvolle Darstellungen von Zeitzeugen.
Sie wollten einfach Deutsche sein
So war der Hamburger Hans Jürgen Massaquoi (1926-2013) der Enkel des liberianischen Generalkonsuls und Sohn einer deutschen Krankenschwester. In seiner verfilmten Biografie "Neger, Neger, Schornsteinfeger" von 1999 beschrieb Massaquoi, wie er die Hitler-Herrschaft und den Feuersturm bei der Bombardierung Hamburgs überlebte. Ihm halfen Nachbarn, darunter auch ein Nazifunktionär.
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Nach dem Krieg ging Massaquoi in die USA, machte Karriere als Journalist und Chefredakteur des afroamerikanischen Magazins "Ebony". Er war inzwischen US-Bürger - als Kind wollte Massaquoi zunächst so deutsch sein wie alle in seiner Schule. Ein Foto auf dem Buchtitel zeigt den Jungen mit einem Hakenkreuz-Abzeichen.
Vor allem Deutscher sein wollte auch Theodor Wonja Michael, geboren 1925. Deshalb passte ihm gar nicht, dass Mitschüler ihn wegen seiner Spurtschnelligkeit "Jesse Owens" nannten; bei Olympia 1936 in Berlin holte Owens - sehr zum Ärger Hitlers - vier Goldmedaillen und war Publikumsliebling.
Theodors Vater Theophilus Wonja Michael kam aus der Familie eines Würdenträgers in Kamerun, der mit anderen Häuptlingen Verträge unterzeichnet hatten, die das Gebiet unter den "Schutz des deutschen Reiches" stellten. Deshalb fühlte sich Theophilus als Deutscher, als er 1894 ins "Mutterland" reiste und dort studieren wollte.
Das blieb eine Illusion. Denn eine akademische Ausbildung gönnten die Deutschen nicht mal einer kleinen Elite aus ihren Kolonien. Die Schwarzen, so fanden die Herrenmenschen unter Wilhelm II., sollten auf "ihrem Platz" bleiben: Arbeit auf Plantagen in Afrika. Wenn schon jemand ins Reich wollte, kam für eine Karriere höchstens der Zirkus in Frage.
"Die Mohren, die man brauchte"
Tatsächlich fand Wonja Michael senior sein Auskommen im Tingelmilieu von Zirkus, Varieté, Völkerschauen. 1914 heiratete er eine Näherin aus Ostpreußen, sie bekamen vier Kinder. Als Jüngstes trat Theodor schon als Baby in Shows auf und überlebte die Nazizeit in der Traumwelt des Films. Bis in die letzten Kriegswochen produzierte die staatliche Ufa Filme am Fließband, in einigen kamen Schwarze vor - "Münchhausen" etwa oder historische Machwerke, die Deutschlands Anspruch auf verlorene Kolonien dokumentieren sollten.
"Für solche Produktionen waren wir die Mohren, die man brauchte", sagte Michael. Er spielte in etlichen Filmen mit und ist bis heute als kleiner Junge oder Teenager zu sehen, wenn im Fernsehen alte Ufa-Filme laufen.
Nach dem Krieg holte Theodor Michael die Bildung nach, die ihm in der Nazizeit versagt war. Er studierte Politikwissenschaften und wurde ein gefragter Journalist. In seinen Lebenserinnerungen "Deutsch sein und schwarz dazu" offenbarte er 2013, dass er viele Jahre für den BND arbeitete. Der deutsche Auslandsgeheimdienst finanzierte offenbar auch seine Zeitschrift "Afrika Bulletin".
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Viele andere Afrodeutsche überlebten den Nationalsozialismus nicht. So quälten und ermordeten Nazi-Sturmtrupps bald nach Hitlers "Machtergreifung" 1933 Lari Gilges, 24, Sohn eines Schiffers aus Togo und einer Düsseldorfer Textilarbeiterin. Gilges war stadtbekannt als Mitglied eines kommunistischen Straßenkabaretts. Heute ist ein Düsseldorfer Platz nach ihm benannt.
Bayume Mohamed Husen hatte im Ersten Weltkrieg als "Askari" mit den deutschen Truppen in Ostafrika gekämpft und arbeitete ab 1930 als Kellner im Berliner Vergnügungspalast "Haus Vaterland", oft mit Cowboyhut und Karohemd, mitunter als Orientale verkleidet. 1935 erhielt er die Kündigung und spielte in einer Reihe von Filmen, bis die Gestapo ihn 1941 wegen der Beziehung zu einer weißen Deutschen ("Rassenschande") verhaftete. Husen starb drei Jahre später im KZ Sachsenhausen.
Etliche der zwischen 1000 und 3000 Schwarzen in Nazideutschland wurden in Konzentrationslagern ermordet. Allen war schulische und berufliche Fortbildung verwehrt, ebenso Anspruch auf staatliche Fürsorge. Ihre Ausgrenzung dokumentierten die "Fremdenpässe" mit dem Eintrag "Nationalität: staatenlos. Besondere Kennzeichen: Neger".
Naziträume vom Kolonialreich
Dennoch beschreibt Katharina Oguntoye die Politik des NS-Staates und seiner Behörden gegenüber den Afrikanern als "überaus widersprüchlich und irrational". Die afrodeutsche Historikerin fand Geheimdokumente über interne Diskussionen: Funktionäre spekulierten im Hitler-Auftrag, wie man Afrikaner aus einstigen deutschen Kolonien "in Lohn und Brot bringen" könne. Viele Nazis träumten von einem "Mittelafrikanischen Kolonialreich" nach dem "Endsieg" - dafür würde man die Afrodeutschen brauchen: als Hilfskräfte und Menschen zweiter Klasse, das stand außer Frage.
Die Nürnberger Gesetze der Nationalsozialisten entrechteten die Juden und schlossen ebenso Schwarze von der Reichsbürgerschaft aus. Für sie gab es keine regelrechten Ausrottungspläne - "man tötete uns nicht, ließ uns aber auch nicht leben", sagte Theodor Michael. Vermehren sollten sich die Schwarzen allerdings nicht: Mindestens 436 von 500 bis 600 Nachkommen aus Verbindungen afrikanischer Soldaten und deutscher Frauen wurden 1937 sterilisiert.
Die Franzosen hatten nach dem Ersten Weltkrieg schwarze Truppen ins von ihnen besetzte Rheinland geschickt; Hitler sah das als Teil der jüdischen Weltverschwörung. "Juden sind es, die den Neger an den Rhein bringen", schrieb er 1925 in "Mein Kampf". Mittels der "dadurch zwangsläufig eintretenden Bastardisierung", so Hitler, wollten die Juden "die ihnen verhaßte weiße Rasse zerstören". Die offiziell geheime Sterilisierung der sogenannten "Rheinland-Bastarde" wurde bekannt und blieb bis 1945 ein Schreckensthema unter allen Afrodeutschen.
Für ihr Schicksal interessierten sich später in der Bundesrepublik vor allem afrodeutsche Aktivisten, die etwa Theodor Wonja Michael als "schwarzen Überlebenden" mehrfach zum jährlichen "Black History Month" einluden. "Viele von uns haben nur mit einem Elternteil Verbindung und kennen ihre Großeltern nicht", sagte der afrodeutsche Journalist John Kantara. "Michael ist für uns der lebende Beweis, dass wir eine Geschichte haben."
Erste afrodeutsche Romanfigur: Juliette in "Mephisto"
In der Literatur erschien die erste Afrodeutsche schon 1936 - im Roman "Mephisto", den Thomas Manns Sohn Klaus im Exil schrieb: Die frühere Tänzerin Juliette Martens, Tochter eines Hamburger Ingenieurs und einer Afrikanerin, gibt dem mit den Nazis kungelden Starschauspieler Hendrik Höfgen zunächst Tanzunterricht und wird später seine Geliebte in einer sadomasochistischen Liaison. Im Buch beendet Höfgen (eine Schlüsselfigur für Gustaf Gründgens) die gefährliche Beziehung, indem er Juliette denunziert und ihre Ausweisung einfädelt.
Afrikaner als Zoo-Attraktion: "Ist das ein Mensch?" Von Katja Iken >>>
Lange wurde angenommen, dass der Schriftsteller sich von der berühmten Tänzerin Josephine Baker inspirieren ließ und die Episode um die farbige Juliette eine Metapher für die homosexuellen Neigungen seines Protagonisten war. Doch in einem 1981 gefundenen Brief enthüllte Klaus Manns Schwester Erika einen anderen Hintergrund: Als Juliette-Vorbild nannte sie Andrea Manga Bell (1902-1985), Tochter eines afrokubanischen Pianisten und einer Friesin. Klaus und Erika Mann hatten sie als Freundin des Schriftstellers Joseph Roth kennengelernt.
An den boxenden Bäcker Ulfo Peters erinnerte man sich in Hamburg erst 2013, als via Internet sein Tod am 20. April in Genf bekannt wurde. Nach seinem Weggang schien er wie von der Bildfläche verschwunden, niemand hatte Kontakt, Gerüchte zufolge sollte er nach Schweden oder in die Schweiz gegangen sein. Nun meldete das Portal "Boxen Heute", dass "Hamburger Oldies um Ulfo Peters trauern".
Weil mehr nicht zu erfahren war, suchten Weggefährten seiner Generation nach Informationen aus den Fünfzigerjahren - und stutzten: Im Programm zum Städte-Vergleich gegen Warschau war nicht Hamburg, sondern "Bari (Italien)" als Ulfos Geburtsort angegeben. Stimmte also das mit dem Vater im Hagenbeck-Zoo nicht, oder hatte die Völkerschau auch in Italien gastiert? Es blieb ein Rätsel.
Korrektur: In einer früheren Version dieses Artikels hieß es zunächst, dass auch "Tante Wanda aus Uganda" zu den Ufa-Filmen zur Zeit des Zweiten Weltkriegs zählte. Tatsächlich kam die Komödie erst 1957 in die Kinos. Wir haben den Fehler korrigiert.
https://www.spiegel.de/
NS-GEDENKEN
Die vergessenen schwarzen Opfer der Nationalsozialisten
Auch schwarze Menschen gehörten zu den Opfern des Nazi-Regimes in Deutschland. Bislang erinnert nur wenig an sie. Neue Stolpersteine sollen das ändern.
Datum 09.09.2021
Autorin/Autor Harrison Mwilima
Afrikaner sind die vergessenen Opfer des nationalsozialistischen Deutschlands", sagt Marianne Bechhaus-Gerst. Ihre Verfolgung unter den Nazis werde definitiv "nicht genug betont", fügt die Afrikanistin hinzu.
Es ist schwer zu schätzen, wie viele schwarze Menschen tatsächlich in Deutschland lebten, als die Nazis 1933 die Macht übernahmen. Viele Afrodeutsche stammten ursprünglich aus den nur kurz währenden deutschen Kolonialgebieten in Afrika (1884-1920). Dabei handelte es sich um "eine vielfältige und immer noch recht mobile Bevölkerung", so Robbie Aitken, Professor an der Sheffield Hallam University. "Bereits um 1933 hatten einige schwarze Männer und ihre Familien Deutschland wegen des Aufstiegs der Nazis verlassen", so der Spezialist für deutsch-afrikanische Geschichte.
Eine weitere wichtige Gruppe von Afrodeutschen wurde als "Rheinland-Bastarde" bekannt: Diese rassistische und abfällige Bezeichnung wurde von den Nazis geprägt für Kinder, deren Väter vermutlich Angehörige der französischen Armee afrikanischer Abstammung waren. Nach dem Ersten Weltkriegs waren einige von ihnen im Rheinland stationiert.
"Wenn wir die 600 bis 900 rheinischen Kinder mitzählen, gab es in der Region etwa 1500 bis 2000 schwarze Menschen, die wir als Einwohner bezeichnen können", sagt Aitken und fügt hinzu, dass viele weitere schwarze Männer und Frauen, die damals nur vorübergehend in Deutschland lebten, Künstler, Sportler oder Diplomaten waren.
In Deutschland sowie in einigen anderen europäischen Ländern gibt es mittlerweile mehr als 75.000 Stolpersteine - kleine Messingplatten, die in den Bürgersteig eingelassen sind, um an die Menschen zu erinnern, die Opfer des Nationalsozialisten wurden.
Doch bislang waren in Deutschland nur zwei dieser Stolpersteine schwarzen Opfern des nationalsozialistischen Regimes gewidmet. Jetzt wurden in Berlin zwei weitere Denkmäler zur Erinnerung an Martha Ndumbe und Ferdinand James Allen hinzugefügt.
Ende August verlegte Gunter Demnig, der Künstler, der die Idee zu den Gedenksteinen hatte, die Steine sorgfältig vor den letzten Häusern, in denen die Opfer lebten, bevor sie von den Nazis getötet wurden.
Martha Ndumbe starb im Konzentrationslager Ravensbrück
Die feierliche Veranstaltung begann in der Max-Beer-Straße 24, vor dem Haus, in dem Martha Ndumbe vor ihrer Inhaftierung lebte. Der Vater der 1902 geborenen Martha, Jacob Ndumbe, stammte aus Kamerun, während ihre Mutter, Dorothea Grunwaldt, eine Deutsche aus Hamburg war.
Jacob Ndumbe war zur Ersten Deutschen Kolonialausstellung nach Deutschland gereist und lernte in Berlin die Mutter seiner Tochter kennen. Nach dem Ende der Ausstellung blieb er in der deutschen Hauptstadt, in der dann auch Martha zur Welt kam.
Als Martha in Berlin aufwuchs, war die soziale und wirtschaftliche Situation für die meisten schwarzen Menschen in Deutschland aufgrund von Diskriminierung prekär, so dass es für sie quasi unmöglich war, eine konventionelle Arbeit zu finden: "Um zu überleben, wandte sie sich der Prostitution und Kleinkriminalität zu", so Robbie Aitken von der Universität Sheffield, der die Verlegung der beiden neuen Stolpersteine initiiert hat.
Die Nazis sperrten sie als "asoziale Berufsverbrecherin" ein. Am 9. Juni 1944 wurde sie schließlich in das Konzentrationslager Ravensbrück eingeliefert, wo sie am 5. Februar 1945 starb.
Sterilisiert und ermordet: Ferdinand James Allen
Der zweite Stein, der an diesem Tag verlegt wurde, befand sich in der Torstraße 174, wo einst der 1898 geborene Ferdinand James Allen lebte.
Sein Vater, James Cornelius Allen, war ein britischer Musiker aus der Karibik und lebte in Berlin. Seine deutsche Mutter, Lina Panzer, stammte ebenfalls aus Berlin.
Auch Ferdinand kämpfte ums Überleben, denn die Möglichkeiten für schwarze Menschen waren begrenzt. Hinzukam, dass er an Epilepsie litt. Gemäß dem Gesetz der Nazis "zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" von 1933 wurde Ferdinand James Allen sterilisiert.
Laut Professor Aitken wurde er auch aufgrund seines Gesundheitszustands und seiner biologischen Verfassung am 14. Mai 1941 in der psychiatrischen Klinik in Bernburg im Rahmen der als "Aktion T4" bekannten Massenmordkampagne der Nazis durch unfreiwillige Euthanasie ermordet.
Mit den beiden neuen Stolpersteinen, die am 29. August verlegt wurden, verfügt Berlin nun über drei solcher Gedenkstätten für schwarze Opfer des Nationalsozialismus. Der erste wurde 2007 für Mahjub bin Adam Mohamed verlegt.
Mahjub bin Adam Mohamed wurde 1904 in Dar es Salaam, der heutigen Finanzhauptstadt Tansanias, geboren. Anfang des 20. Jahrhunderts gehörte die Stadt zum deutschen Kolonialgebiet Deutsch-Ostafrika, das das heutige Tansania, Ruanda und Burundi mit einschloss. Mahjub bin Adam Mohamed war Kindersoldat in der deutschen Kolonialarmee und zog 1929, nur vier Jahre vor der Machtübernahme der Nazis, nach Berlin.
Aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten und Diskriminierung musste Mahjub mehrere Jobs annehmen, unter anderem als Suaheli-Lehrer, als Hotelkellner und als Schauspieler in verschiedenen Kolonialfilmen.
Da er Beziehungen zu deutschen Frauen hatte, beschuldigten ihn die Nazis der "Überschreitung der Rassenschranken" und verfrachteten ihn 1941 in dasKonzentrationslager Sachsenhausen. Dort starb er am 24. November 1944.
Sein Gedenkstein befindet sich vor seinem letzten Wohnhaus in der Brunnenstraße 193 in Berlin.
Gedenksteine für schwarze Opfer
Die drei Gedenksteine befinden sich nicht weit voneinander entfernt, im Berliner Bezirk Mitte, wo laut Historiker Robbie Aitken die meisten schwarzen Berliner zu dieser Zeit lebten.
"Es waren vor allem arme schwarze Gemeinschaften, und selbst wenn sie Geld hatten, waren sie in anderen Vierteln nicht willkommen", betont der in Berlin lebende tansanische Aktivist Mnyaka Sururu Mboro.
Neben den drei Berliner Stolpersteinen für schwarze Verfolgte des Nationalsozialismus gibt es einen vierten in Frankfurt in der Marburgerstraße 9. Er erinnert an den 1889 geborenen Südafrikaner Hagar Martin Brown, der als Bediensteter einer Adelsfamilie nach Deutschland kam. Während des Dritten Reichs wurde er von Ärzten zur Erprobung medizinischer Chemikalien missbraucht, was 1940 zu seinem Tod führte.
Ein fortlaufender Forschungsprozess
"Ich hoffe, dass es irgendwann mehr Stolpersteine geben wird", sagt Robbie Aitken. "Es gab eindeutig mehr schwarze Opfer, aber die Schwierigkeit besteht darin, konkrete, dokumentierte Beweise zu finden. Das ist schwierig, weil die Nazis die Akten vernichtet haben." Und, fügt er hinzu, die wenigen verbliebenen Dokumente sind ebenfalls schwer zu finden.
Indem er die Wiedergutmachungsansprüche schwarzer Opfer in der Nachkriegszeit untersucht, gelingt es dem Historiker allerdings immer noch, vergessene Fälle aufzudecken.
Dieser Text wurde von Annabelle Steffes-Halmer ins Deutsche adaptiert.
https://www.dw.com/de/stolpersteine-schwarze-ns-opfer/a-59107306
EINE OSTAFRIKANISCHE LEBENSGESCHICHTE
Von den Nazis ermordet und dann vergessen
Bayume Mohamed Husen war Kindersoldat in Deutsch-Ostafrika. Später wollte er für Hitler in den Krieg ziehen. Er starb im Konzentrationslager Sachsenhausen.
Datum 13.12.2020
Autorin/Autor Harrison Mwilima
Es war ein Zufallsfund: Während einer Recherche im Bundesarchiv stieß Marianne Bechhaus-Gerst auf ein ungewöhnliches Dokument. Es belegt, dass die Nazis einst den Suaheli-Lehrer Bayume Mohamed Husen im Konzentrationslager Sachsenhausen nördlich von Berlin internierten.
"Ich war wirklich überrascht von diesem Dokument, denn trotz meiner Studien wusste ich nichts über die Erfahrungen der Afrikaner während der Nazi-Zeit", sagt die Professorin für Afrikanistik an der Universität zu Köln. Selbst bei der Suche in anderen wissenschaftlichen Arbeiten habe sie keine Studien zu dem Thema gefunden.
"Treu bis in den Tod" erzählt die tragische Lebensgeschichte von Bayume Mohamed Husen
Deshalb begann sie mit intensiven Nachforschungen über das Leben des Mahjub bin Adam Mohamed (auch bekannt als Bayume Mohamed Husen). 2007 veröffentlichte Marianne Bechhaus-Gerst dann das Buch "Treu bis in den Tod. Von Deutsch-Ostafrika nach Sachsenhausen - Eine Lebensgeschichte".
Kindersoldat mit zehn Jahren
Husen wurde 1904 in Daressalaam geboren worden, der heutigen Finanzhauptstadt Tansanias. Damals gehörte die Stadt zu Deutsch-Ostafrika; heute teilen sich Tansania, Ruanda und Burundi das Staatsgebiet der ehemaligen Kolonie. Husens Vater stammte aus dem Sudan und diente als Askari (als Askari wurden in Afrika einheimische Soldaten oder Polizisten in den Kolonialtruppen der europäischen Mächte bezeichnet, Anmerk. d. Red.).
"Es gab Widerstandsbewegungen in den Küstengebieten Deutsch-Ostafrikas", erklärt Bechhaus-Gerst. "Deshalb beschlossen die Deutschen, ausländische Soldaten zur Unterdrückung dieser anti-kolonialen Bewegungen zu rekrutieren, da die einheimischen Soldaten nicht gegen ihr eigenes Volk kämpfen würden."
Obwohl Mahjub zu Beginn des Ersten Weltkriegs 1914 erst zehn Jahre alt war, schloss er sich seinem Vater an, um als Kindersoldat in der deutschen Kolonialarmee zu dienen. Laut Bechhaus-Gerst wurden die meisten Kindersoldaten während des Krieges als "Signalgeber" (Nachrichtenübermittler, Anmerk. d. Red.) eingesetzt. Vermutlich übernahm auch Mahjub diese Aufgabe in der deutschen Kolonialarmee.
Die fast drei Jahrzehnte der deutschen Kolonialherrschaft in der Region hörten mit dem Ende des Ersten Weltkriegs auf. Mahjub arbeitete weiterhin für deutsche Unternehmen, unter anderem als Kellner für eine deutsche Reederei. 1929 blieb er dann in Deutschland.
Er änderte seinen Namen in Husen und heiratete eine deutsche Frau aus dem Sudetenland. Kurz vor der Machtübernahme der Nazis 1933 ließ sich das Paar in der Großstadt Berlin nieder. Husen arbeitete als Suaheli-Lehrer an der Friedrich-Wilhelms-Universität, der heutigen Humboldt-Universität, sowie als Kellner im "Haus Vaterland", einem Vergnügungspalast am Potsdamer Platz.
Begeisterter Kolonialist
Husen spielte auch in Filmen mit, darunter die Kolonial-Propagandafilme "Die Reiter von Deutsch-Ostafrika" (1934) und "Carl Peters" (1941). Zweimal beantragte er, für seine Verdienste im Ersten Weltkrieg ausgezeichnet zu werden, allerdings erfolglos. Er wandte sich auch persönlich an die deutschen Behörden, wann immer er finanzielle Probleme hatte. "Er war sehr mutig, das zu tun, besonders während der Nazi-Zeit", so Marianne Bechhaus-Gerst. "Die meisten Schwarzen taten alles, um nicht mit öffentlichen Ämtern in Berührung zu kommen."
Um sein Überleben und das seiner Familie während der Nazi-Zeit zu sichern, engagierte sich Husen auch in der neokolonialen Bewegung, deren Ziel es war, die ehemaligen Kolonien zurückzugewinnen. Als 1939 der Zweite Weltkrieg ausbrach, meldete er sich freiwillig als Soldat, allerdings wurde er abgelehnt. "Er fühlte sich mehr als Deutscher denn als Ostafrikaner", sagt Bechhaus-Gerst.
Deportiert wegen "Rassenschande"
Was Husen während der Nazi-Zeit in Schwierigkeiten brachte, waren zahlreiche außereheliche Beziehungen mit anderen deutschen Frauen. "Er wurde innerhalb von sechs Wochen zweimal Vater, mit einem Kind von seiner Frau und einem weiteren von einer Frau, mit der er eine Affäre hatte."
Marianne Bechhaus-Gerst zufolge wurde Husen "Rassenschande" vorgeworfen - das Verbot sexueller Kontakte und Ehen mit Deutschen galt ursprünglich für Juden und wurde später auf alle "nicht-arischen" Gruppen ausgeweitet. 1941 wurde Husen ins Konzentrationslager Sachsenhausen deportiert, wo er drei Jahre später starb.
Sein Stolperstein wurde entfernt
In Berlin erinnert seit 2007 ein Stolperstein an Bayume Mohamed Husen. Der Messingblock ist in den Gehweg vor seiner letzten bekannten Adresse eingelassen, der Brunnenstraße 193.
"Für mich war es sehr wichtig, auch der Opfer aus Afrika zu gedenken", sagt Bechhaus-Gerst, die hinter der Initiative stand. "Es scheint, als seien Afrikaner vergessene Opfer der Nazi-Zeit."
2020 musste ein neuer Stolperstein eingesetzt werden, der alte war gestohlen worden. Die Koordinierungsstelle Stolpersteine vermutete einen rassistischen Hintergrund. Benachbarte Stolpersteine waren damals unversehrt geblieben.
https://www.dw.com/de
Treu bis in den Tod. Von Deutsch-Ostafrika nach Sachsenhausen. Eine Lebensgeschichte
Der Sudanese Mahjub bin Adam Mohamed ließ sich 1914 als Söldner (Askari) der Kolonialtruppe in Deutsch-Ostafrika, dem heutigen Tansania, anwerben. Ende 1929 kam er als Kolonialmigrant nach Deutschland. Er arbeitete als Kellner im Kempinski, beteiligte sich als Kiswahili-Lehrer am Orientalischen Seminar an den Bestrebungen, die deutschen Kolonien zurückzugewinnen, und spielte in den dreißiger Jahren kleinere Rollen in mehr als 20 Spielfilmen. Mahjub war ein von sich und seiner Ausstrahlung überzeugter Lebenskünstler, der sich nicht scheute, die im Deutschen Reich mit dem Mythos vom »treuen Askari« verbundenen Emotionen für sich auszunutzen. Trotz der Bedrohung durch das nationalsozialistische Regime blieb er im Land und legte sich sogar mit den Behörden an. 1941 wurde der Unbequeme zum Schweigen gebracht, indem man ihn ohne Prozess in das Konzentrationslager Sachsenhausen einwies, wo er drei Jahre später starb. Die Afrikanistin Marianne Bechhaus-Gerst erzählt die außergewöhnliche Familien- und Lebensgeschichte dieser afrikanisch-deutschen Persönlichkeit. Entstanden ist ein eindrucksvolles Porträt, welches exemplarisch zeigt, wie Afrikaner im NS-Rassestaat zu überleben versuchten, ohne ihre Würde preiszugeben.
Leben und Überleben von Schwarzen im Nationalsozialismus
ZUR DISKUSSION
25 Mär 2012 - 10:22
Rassenpolitik im Nationalsozialismus, Kolonialismus
VON ROSA FAVA
Der Schwarze Deutsche Theodor Wonja Michael fasst die Situation von Schwarzen im Nationalsozialismus in die Worte: „Man tötete uns nicht, man ließ uns aber auch nicht leben.“ Seit einiger Zeit erscheinen immer mehr Publikationen und auch einige pädagogische Handreichungen, die es ermöglichen, das Thema mit Jugendlichen zu bearbeiten.
Die „Initiative Schwarze Menschen in Deutschland“ (ISD) bezeichnet als Schwarze diejenigen Menschen, die vom Rassismus gegen Schwarze betroffen sind. Im Folgenden werde ich zusammenfassen, welche Maßnahmen die Nationalsozialisten und Nationalsozialistinnen gegen Personen trafen, die sie im Allgemeinen als „Neger“, „Farbige“, „Neger-“ oder „Marokkanermischlinge“ kategorisierten.
GAB ES EINE SPEZIFISCHE VERFOLGUNG VON SCHWARZEN?
Eine Formulierung Hitlers in „Mein Kampf“ eignet sich für einen kontrastierenden Vergleich von antischwarzem Rassismus und Antisemitismus: „Juden sind es, die den Neger an den Rhein bringen, immer mit dem gleichen Hintergedanken und klarem Ziele, durch die dadurch zwangsläufig eintretende Bastardisierung die ihnen verhasste weiße Rasse zu zerstören“. Hier wird das spezifisch antisemitische Phantasma der Weltherrschaft von „Juden“ deutlich. Genauso deutlich werden die selbstverständliche, kolonialrassistische Prämisse einer Minderwertigkeit von Schwarzen sowie die Halluzination der Gefährdung der „weißen Rasse“. Gemäß diesem zentralen Unterschied in der Feinbildkonstruktion ergriffen die Nationalsozialisten und Nationalsozialistinnen keine Maßnahmen, um Schwarze systematisch zu vernichten oder zu verfolgen.
Dennoch war der Alltag von Schwarzen in Deutschland von Ausschluss und „rassischer“ Verfolgung geprägt. In den Verordnungen und Kommentaren zu den Nürnberger Gesetzen wurde geregelt, dass Schwarze von der Reichsbürgerschaft ausgeschlossen und dass Eheschließungen mit Weißen verboten waren. Der Reichsinnenminister ordnete bei der Beurteilung von „Mischlingen“ besondere Vorsicht an, da „Negerblut“ „häufig noch in der 7. oder 8. Generation äußerlich deutlich in Erscheinung“ trete. Außereheliche Liebesverhältnisse waren nicht verboten, wurden aber faktisch oft verfolgt.
SCHWARZE DEUTSCHE UND SCHWARZE IN DEUTSCHLAND
Eine Gruppe von Schwarzen erlitt allerdings systematisch ausgeführtes Unrecht: Kinder weißer Frauen und schwarzer Soldaten (überwiegend aus Algerien und Marokko) aus der Zeit der Rheinlandbesatzung. Diese Kinder und Jugendlichen galten als „Mischlinge“ und daher als besonders „gefährlich“. Mindestens 436 von ihnen wurden 1937 unter Geheimhaltung sterilisiert. Schon 1933 wurden die Papiere der Schwarzen aus den ehemaligen deutschen Kolonien eingezogen und sie bekamen einen so genannten Fremdenpass. Einer Hand voll Personen, die eingebürgert waren, wurden zudem die deutschen Pässe entzogen. Schwarze wurden aus dem Arbeitsmarkt gedrängt und hatten keinen Anspruch auf staatliche Fürsorge. Gleichzeitig bemühten sich jedoch kolonialrevisionistische Einrichtungen um die Unterstützung von Schwarzen, mit der Begründung, es handele sich um „treue Askaris“ (afrikanische Soldaten der „Schutztruppen“ in den deutschen Kolonien), denen ihr Dienst für Deutschland vergolten werden müsse.
Trotz der Ausschlussmaßnahmen waren auch einzelne Schwarze in der Hitlerjugend und in der Wehrmacht. Viele Schwarze unterschiedlicher Herkunft fanden zeitweise in der ab 1936/37 staatlich geführten „Deutschen Afrika-Schau“ (bis 1940) sowie als Komparsen und Komparsinnen für kolonialistische Propagandafilme einen geschützten Raum. Einzelne galten als Sprachlehrer bzw. Übersetzer als unabkömmlich. Ab 1939 erfolgten Schulverbote für „Mischlinge“. Einige Schwarze wurden nachweislich auf Grund der „Rassenhygiene“ in Konzentrationslager inhaftiert. Als 1943 alle Pläne zur Rückgewinnung der ehemaligen Kolonien in Afrika offiziell widerrufen wurden, verschlechterte sich die Situation von Schwarzen in Deutschland weiter und die meisten Spuren verlieren sich.
WARUM DAS THEMA?
Die Thematisierung der Situation von Schwarzen im Nationalsozialismus ist aus mehreren Gründen wichtig: Zum einen spiegeln sich darin zentrale Momente nationalsozialistischer Ideologie. Im kontrastierenden Vergleich werden Gemeinsamkeiten und Unterschiede zum Antisemitismus und zum Antiziganismus deutlich. Zum anderen gerät das Thema „Heterogenität von Deutschen“ in den Blick, und zwar sowohl an Hand der im Allgemeinen übersehen Gruppe von Eingewanderten aus den Kolonien als auch an hand der „autochthonen“ Rheinlandkinder. Die Behandlung dieser Schwarzen wiederum macht eine grausame Variante der Herstellung einer „weißen“ Nation sichtbar. Zum Dritten lässt sich das Thema Kolonialismus in die Behandlung des Nationalsozialismus integrieren, so dass die beiden Unterrichtsgegenstände nicht als beziehungslos oder sogar in Konkurrenz zueinander betrachtet werden müssen.
Last but not least geht es auch darum, lange ignorierte nationalsozialistische Verbrechen gegenüber einer ebenso ignorierten Bevölkerungsgruppe ins Bewusstsein zu rücken. In den Lebensläufen einzelner Schwarzer Deutscher greifen die genannten „großen Themen“ selbstverständlich in einander.
Zum Weiterlesen und für die Bildungsarbeit seien die folgend genannte kompendiumsartige Einführung sowie die Handreichungen empfohlen:
Peter Martin/Christine Alonzo (2004): Zwischen Charleston und Stechschritt. Schwarze im Nationalsozialismus. Hamburg und München.
Heike Deckert-Peaceman/Uta George/Petra Mumme (2003): Konfrontationen. Bausteine für die pädagogische Annäherung an Geschichte und Wirkung des Holocaust. Heft 3: Ausschluss. Hrsg. v. Fritz Bauer Institut, Frankfurt/Main.
Ehricht, Franziska/Elke Gryglewski (2009): GeschichteN teilen. Dokumentenkoffer für eine interkulturelle Pädagogik zum Nationalsozialismus. Hrsg. v. Miphgasch/Begegnung e.V. und Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannsee-Konferenz, Berlin. 1 Broschüre mit 10 Mappen. + 1 CD-ROM
25 Mär 2012 - 10:22
http://lernen-aus-der-geschichte.de/
The forgotten Black victims of the Nazi era
CULTURE GERMANY
Harrison Mwilima
09/07/2021September 7, 2021
Of the 75,000 commemorative stones dedicated to victims of the Nazis, only four of them remember Black people. Their experience of persecution was largely erased.
Africans are the forgotten victims of Nazi Germany, says Marianne Bechhaus-Gerst, professor of African Studies at the University of Cologne. Their persecution under the Nazis is definitely "not emphasized enough," she adds.
It is difficult to estimate how many Black people were living in Germany when the Nazis took power in 1933. While many of them originally came from Germany's short-lived colonial empire in Africa (1884–1920), it was actually "a diverse and still quite a mobile population," says Robbie Aitken, a Sheffield Hallam University professor who is specialized in Black German history. "And already around 1933, some Black men and their families had left Germany because of the rise of the Nazis."
Another important group of Afro-Germans became known as the "Rhineland Bastards," which was the Nazis' racist and derogatory label for children who were assumed to have been fathered by French Army personnel of African descent while they were stationed in the Rhineland after World War I.
"If we include the 600-900 Rhineland children, there were at most 1,500-2,000 people who we can call residents," says Aitken, adding that many more Black men and women were also temporarily based in Germany at the time, working as performers, athletes or diplomats.
Video ca. 42 min: They called them "The children of shame" >>>
'Stolperstein' memorials for four individuals
In Germany and some other European countries, there are more than 75,000 commemorative Stolpersteine, or "stumbling stones," which are small brass plates installed in the pavement to mark the names and fates of victims of Nazi persecution.
But so far, Germany only has four of those plaques dedicated to the Black victims of the National Socialist regime.
That small number of Black people commemorated with a Stolperstein actually just recently doubled: Two cobblestone-sized memorials were added at the end of August in Berlin, in remembrance of Martha Ndumbe and Ferdinand James Allen.
The ceremonial event brought together people from different Black initiatives and decolonization movements.
Gunter Demnig, the artist who came up with the idea of those commemorative stones, also took part in the ceremony, and he carefully inserted the stones in front of the last houses where the victims lived before they were arrested by the Nazis.
Martha Ndumbe died at the Ravensbrück concentration camp
The ceremonial event first started at Max-Beer Strasse 24, in front of the house where Martha Ndumbe lived before being imprisoned.
Martha Ndumbe was born in 1902 in Berlin. Her father, Jacob Ndumbe, came from Cameroon, whereas her mother, Dorothea Grunwaldt, was a German from Hamburg.
Martha's father came to Germany as a participant in the First German Colonial Exhibition in Berlin. After the end of the exhibition, he stayed in Berlin, where Martha was born.
When Martha was growing up in Berlin, discrimination made the social and economic situation for most Black people in Germany precarious, and it was impossible for her to find a decent job. "She turned to prostitution and petty crimes for her survival," says Robbie Aitken, who also documented the case of these two individuals.
The Nazis imprisoned her for being an "asocial professional criminal." On June 9, 1944, she was sent to the Ravensbrück concentration camp, where she died on February 5, 1945.
Ferdinand James Allen was euthanized
The second stone inserted on that day was at Torstrasse 174, the final address of Ferdinand James Allen, who was born in 1898.
His father, James Cornelius Allen, was a Black British musician from the Caribbean and lived in Berlin. His German mother, Lina Panzer, also came from Berlin.
Ferdinand was also struggling for survival as a Black person; he additionally suffered from epilepsy.
He was sterilized under the Nazis' 1933 Law for the Prevention of Hereditarily Diseased Offspring. According to Aitken, it was also due to his health and biological condition that he was killed at the Bernburg psychiatric hospital on May 14, 1941, as part of the Nazis' campaign of mass murder through involuntary euthanasia, known as Aktion T4.
Mahjub bin Adam Mohamed died at the Sachsenhausen concentration camp
With these two new Stolpersteine installed on August 29, Berlin now has three such memorials for Black victims of Nazi Germany.
The first one was installed in 2007, for Mahjub bin Adam Mohamed.
Mahjub bin Adam Mohamed was born in 1904 in Dar es Salaam, the current financial capital of Tanzania. At the time, the city was part of German East Africa, which included present-day Tanzania, Rwanda and Burundi. He worked there as a child soldier for the German colonial army and later on moved to Berlin in 1929, shortly before the Nazis took power in 1933.
Struggling economically as he faced discrimination, Mahjub had to take on several jobs, including working as a Swahili teacher, a waiter in hotels and an actor in various colonial films.
The Nazis accused him of "transgression of racial barriers" for having affairs with German women and sent him to the Sachsenhausen concentration camp in 1941. He died there on November 24, 1944.
His commemorative stumbling stone can be found in front of his last home, Brunnenstrasse 193 in Berlin, where he was arrested.
Commemorative stones for Black victims
These three commemorative stones are not far away from each other, in Berlin's district of Mitte, where most Black Berliners were living in the time, according to Robbie Aitken.
"It was mainly poor Black communities, and even when they had money, they were not invited to live in other places," points out Berlin-based Tanzanian activist Mnyaka Sururu Mboro.
In addition to Berlin's three stumbling stones for Black victims of Nazi persecution, there is a fourth one in Frankfurt at Marburgerstrasse 9.
It commemorates a South African, Hagar Martin Brown, who was born in 1889 and brought to Germany to be a servant in an aristocratic family. During the Third Reich, doctors used him to test medical chemicals, which led to his death in 1940.
An ongoing research process
Professor Robbie Aitken, who is the co-author of a book on the topic, titled Black Germany: The Making and Unmaking of a Diaspora Community, is pursuing his research on the Black experience in Nazi Germany for a future work.
The historian still manages to uncover some forgotten cases by investigating reparations claims made by Black victims in the postwar period.
"I hope there are more Stolpersteine to come at some point," he says. "There were clearly more Black victims, but the difficulty is in finding concrete, document evidence to prove victimhood. This is difficult because of the Nazis' destruction of records." And, he adds, the rare remaining documents are also hard to locate.
https://www.dw.com/en/
Bâtard de Rhénanie
Bâtard de Rhénanie (en allemand : Rheinlandbastard) est le nom péjoratif donné sous le régime de Weimar puis sous le Troisième Reich aux enfants ou adolescents nés d'unions mixtes entre des femmes allemandes et des hommes africains ou asiatiques, généralement soldats subsahariens, nord-africains et indochinois des troupes coloniales françaises lors de l'occupation de la Rhénanie après la Première Guerre mondiale.
Lors de l'instauration du régime nazi, ces enfants furent considérés comme inférieurs aux Aryens et subirent un programme de stérilisation contrainte.
https://fr.wikipedia.org/
Siehe auch:
- HISTORISCHES & AKTUELLES: NS-Opfer afrikanischer Herkunft >>> - NS-Verfolgung, Medizinische Experimente, KZ-Internierung, Ermordung, Zwangssterilisierung von Afrikanern und von deutsch-Afrikanischen Mischlingskindern, etc. - Diskriminierung von Menschen afrikanischer Herkunft vor und nach 1945 >>>
- HISTORISCHES & AKTUELLES: Deutsche Kolonialgeschichte und Kolonialpolitik als Vorbereitung nationalsozialistisch-rassistischer Diskriminierung und Verfolgung >>>
- HISTORISCHES & AKTUELLES: GERICHTLICHE VERFAHREN: Medizinische und juristische Umsetzung der nationalsozialistischen Zwangssterilisierungspolitik: Afrikanische NS-Opfer und deutsch-afrikanische Mischlingskinder >>>
- AKTUELLES: GERICHTLICHE VERFAHREN: NS-Opfer afrikanischer Herkunft. Wiedergutmachung NS-Verfolgte Martha Ndumbe >>>
- AKTUELLES: Diskriminierung von Menschen mit afrikanischer Herkunft seit 1945 >>>
- AKTUELLES: Reparationsforderungen für deutsche Kolonialverbrechen >>>
4. YouTube-Videos zur Diskriminierung von Menschen afrikanischer Herkunft vor und nach 1945
KOMMENTAR: Sehr empfehlenswerte Doku !!!
21.12.2021 - Sie nannten sie die Kinder der Schande - Eine Geschichte von Vorurteilen und Propaganda | DW Doku
DW Doku
Von den rund 100.000 französischen Soldaten, die nach dem Ersten Weltkrieg 1920 zur Besetzung des deutschen Rheinlandes entsendet werden, kommen rund 20.000 Soldaten aus den französischen Kolonien: aus Tunesien, Marokko, Vietnam, dem Senegal.
Schnell werden vor allem die Männer aus Afrika zur Zielscheibe einer Hetzkampagne, die unter dem Begriff "Die schwarze Schmach" weltweit für Schlagzeilen sorgt.
Mit der Absicht, die französische Besatzungspolitik gegenüber Deutschland zu diskreditieren, bezichtigten Parteien, Medien und zivile Organisationen die französischen Kolonialsoldaten wahrheitswidrig der systematischen Vergewaltigung deutscher Frauen und Kinder.
Die Anwesenheit der schwarzen, nordafrikanischen und asiatischen Besatzungstruppen in Deutschland wird zur angeblichen Bedrohung für die "deutsche Rasse" sowie für die Zukunft der europäischen Zivilisation stilisiert.
In den deutschen Rheingebieten werden zwischen 1919 und 1928 einige hundert Kinder geboren, die aus Beziehungen zwischen deutschen Frauen und Kolonialsoldaten stammen. Ihre genaue Zahl ist nicht bekannt, sie reicht von etwa 400 bis an die tausend. Diese Kinder, ihre Mütter und deren Familien trifft von Anfang an soziale Ächtung.
Jahre später werden diese Kinder deutscher Frauen und französischer Kolonialsoldaten Opfer des NS-Rassenwahns: Im April 1937 werden hunderte von ihnen auf den geheimen Befehl Adolf Hitlers zwangssterilisiert. Zur Durchsetzung von Hitlers Befehl wird unter Leitung der Geheimen Staatspolizei die so genannte "Sonderkommission 3" gebildet.
Dominik Wessely erzählt in diesem Film von einem Verbrechen, das in Vergessenheit geraten ist. Und davon, wie das Gift von fake news und Propaganda sich einer Gesellschaft bemächtigen kann, und wie aus Worten schreckliche Taten werden.
https://www.youtube.com/watch?v=_c1PpaaR0IY
Nazi prejudice and propaganda – the racist crimes against the "children of shame" | DW Documentary
DW Documentary
After World War I, relationships between French occupation troops and German women were banned. But they happened anyway, and liaisons involving black soldiers produced a number of mixed-race children. Many were later persecuted by the Nazis.
Around 100,000 French troops were sent to occupy Germany's Rhineland region in 1920. About 20,000 of these soldiers came from the French colonies of Tunisia, Morocco, French Indochina, and Senegal.
The African troops became targets of a harassment campaign called "Die Schwarze Schmach," or "The Black Disgrace." German political parties, the media, and many organizations tried to discredit French occupation policies by falsely claiming that black French soldiers were systematically raping German women and children. The presence of black, North African, and Asian troops in Germany was depicted as a threat to the "German race" and the future of European civilization.
Between 1919 and 1928, several hundred mixed-race children were born in Germany's Rhineland region -- the product of liaisons between local women and French occupation troops. These children, their mothers, and extended families were socially ostracized from the very beginning.
In the 1930s, these children became victims of racist Nazi policies. In 1937, Adolf Hitler secretly ordered hundreds of them to be forcibly sterilized. A special unit of the Gestapo was set up to carry out this task.
https://www.youtube.com/watch?v=J26kgGn5TdQ
14.07.2018 - Growing up Black in Nazi Germany - Esther Anumu Fordham
Frank Fitzgerald
Esther Fordham was a Black woman who, born October 9, 1925 in Hamburg, Germany, came of age during the Nazi era. In this December, 1995 conversation with artist Frank Fitzgerald, Esther discusses her youth, schooling and the reaction of classmates and adult Germans to her specialness. As world conditions darken and war grows to become the norm, she finds discrimination, fear, sorrow and horror, but also generosity and hope.
After the bombings cease, amid the rubble Esther meets and marries an American soldier. Giving birth in an Army hospital, she wonders why she has a whole maternity ward to herself. Later, living in America, she slowly learns about prejudice, segregation and lynchings.
Throughout all, Esther Anumu Fordham strives to see "people as human beings" and succeeds.
In 1997, after having raised a family and worked 20+ years for an airline, Esther retired and returned to Germany. At age 94 years, Esther passed away in 2019.
https://www.youtube.com/watch?v=Bwz7kQtPPW0
04.02.2019 - Hans Massaquoi: Growing Up Black in Nazi Germany
Biographics
When you think of Nazi Germany, you mostly think about the human rights abuses, and the concentration camps like Auschwitz. But have you ever wondered what happened to the black people living under the Third Reich? It turns out that even though there were racial laws demanding the extermination of the Jewish and Roma people, there were so few Africans living in Germany, that they were not considered to be one of Hitler’s main priorities.
One very special mixed race boy grew up in Germany during the Third Reich, and he lived to tell the tale. Not only did he manage to survive unscathed, but he also desperately wanted to join the Nazi Party. He was an actual prince, and he grew up to become a writer. This is the incredible story of Hans Massaquoi.
https://www.youtube.com/watch?v=aJ6ZtVQcyKI
19.12.2015 - Black Germans During the Weimar Republic and the Third Reich
BLACK GERMANS
Julia Roos, “From Worms to Kentucky, via Jerusalem: The Three Diasporas of Erika M.”
Jonathan Wipplinger, “’Biguine’: The African Diasporic Presence at Weimar’s End”
Cerue Diggs, “Between the Cracks: Consideration of Gender in the Accounts of Afro-German Experiences under Hitler”
Brett M. Van Hoesen, “From Kladderadatsch’s Rhein und Ruhr”(1924) to Ingrid Mwangi’s Static Drift”(2001): Mapping the Visual Legacy of the Rhineland Controversy”
(moderator: Leroy Hopkins)
https://www.youtube.com/watch?v=7PubNAkoP0M
30.09.2013 - Blacks Africans in NAZI Germany around 1930 - Part 1
Paul Dikobe
Africans lived in Germany during the NAZI rule. This video documents cases of institutionalized Racism against Blacks around 1930 in Germany. Brother Metu:
https://www.youtube.com/watch?v=foatoZb7YM8
09.02.2022 - Black Artists under Nazi Persecution
United States Holocaust Memorial Museum
Jazz musician Freddy Johnson refused to let racism in America stall his career. He embraced opportunities throughout Europe until the United States entered the war and he and other Americans were arrested. At the Tittmoning internment camp, Johnson continued to play music and met Black portrait artist Josef Nassy, who depicted their daily life as prisoners.
Life was even more precarious for Black German artists. While Bayume Mohamed Husen once acted in a Nazi propaganda film, he was eventually arrested for violating Nazi racial laws and died in the Sachsenhausen concentration camp. At this program during Black History Month, experts discussed artists’ experiences in Nazi Germany.
Guests
Kyra Schuster, Curator, United States Holocaust Memorial Museum
Dr. Kira Thurman, Assistant Professor of History and German, University of Michigan
Host
Dr. Edna Friedberg, Historian, United States Holocaust Memorial Museum
https://www.youtube.com/watch?v=SxLhC2OsHcU
18.12.2021 - Hier und Jetzt! Susann Lewerenz - Kolonialismus und Nationalsozialismus in der Bildungsarbeit
ARiCBerlin
Was haben im Hinblick auf Rassismus Kolonialismus und Nationalsozialismus miteinander zu tun? Was bedeutet das für den Unterricht? Wie können die Verflechtungen und koloniales und rassistisches Denken und Handeln im Nationalsozialismus aufbereitet werden? Was muss ich als pädagogische Fachkraft mitbringen, um die Themen verantwortungsvoll und rassismuskritisch zu behandeln? Moderation: Jule Bönkost
https://www.youtube.com/watch?v=sA-DF7mlFr0
KOMMENTAR: Sehr empfehlenswerte Doku !!!
08.06.2021 - Schwarz und deutsch - Die Geschichte der Afrodeutschen | dokus und reportagen
In diesem Video sprechen die Protagonisten immer wieder über Erfahrungen mit Rassismus, wie sie das belastet hat und wie sie damit umgehen. Bitte schau es dir nur an, wenn du dich stabil genug fühlst. Informationen zu Beratungsstellen findest du weiter unten in der Description. Hier haben wir dir die möglicherweise triggernden Stellen im Video markiert:
18:10-18:34 Trigger: rassistische Beleidigung
21:55-22:39 Trigger: rassistische Beleidigung
„Ich bin in Deutschland geboren. Deutsch ist meine Muttersprache. Ich war in meinem Leben nur einmal auf dem afrikanischen Kontinent - als Pauschalurlauber“, sagt der Jenaer Student Konrad Erben (31). Dennoch unterstellen ihm viele, dass er kein Deutscher sei. Nur weil er Schwarz ist. Schwarz und deutsch sein – das geht für viele noch immer nicht zusammen. In dieser Doku erzählen Frauen und Männer aus vier Generationen ihre bewegenden, aufrüttelnden, stolzen Geschichten. Der Film verbindet sie zu einer Geschichte von Rassismus, Überleben und Selbstbehauptung.
Brauchst du Hilfe? Hier findest du Beratungsstellen:
Antidiskriminierungsstelle des Bundes | https://www.antidiskriminierungsstell...
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration, Antidiskriminierungsstelle | https://soziales.hessen.de/integratio...
ISD-Bund e.V. | https://isdonline.de/
Each One Teach One (EOTO) e.V. | https://www.eoto-archiv.de/
Afrikanische Migranten und Migrantinnen | Maisha e.V. | Frankfurt am Main | https://www.maisha.org/
https://www.youtube.com/watch?v=WKDJZV10fSc
KOMMENTAR: Sehr empfehlenswerte Doku !!!
15.02.2022 - Afro.Deutschland - wie ist es schwarz und deutsch zu sein? | DW Doku
DW Doku
In Deutschland haben seit rund 400 Jahren schwarze Menschen ihr Zuhause - mittlerweile sind es schätzungsweise über eine Million. "Woher kommst Du?" "Ich meine, woher wirklich? Deine Farbe?" Diese Fragen hört Jana Pareigis seit frühester Kindheit. Im Film beschreibt sie ihren Weg, mit Rassismus umzugehen - und was sich demzufolge ändern müsste. Ihre Hautfarbe erlebte sie auch als Makel: "Als Kind wollte ich weiß sein." Ihre biografischen Erfahrungen verknüpft sie mit der Geschichte von Schwarzen in Deutschland - von der Kolonialzeit bis heute. Jana Pareigis befragt den Rapper Samy Deluxe, den Profi-Fußballer Gerald Asamoah oder den Zeitzeugen Theodor Michael (1925 - 2019), der in der NS-Zeit in Völkerschauen auftreten musste. Regie führten DW-Redakteurin Susanne Lenz-Gleißner und Jana Pareigis gemeinsam mit der afro-deutschen Regisseurin Adama Ulrich.
https://www.youtube.com/watch?v=g8h3LxO0Axw
01.06.2021 - Schwarz und deutsch – Identität ist mehr als Hautfarbe | doku | hessenreporter
hrfernsehen
Black lives matter. Zwei Schwarze Deutsche erzählen über ihr Leben, über Rassismus und wie sie sich in dem Land fühlen, in dem sie aufgewachsen sind. “Du musst leider immer noch beweisen, dass du genauso bist wie nicht-schwarze Menschen”, ist das Fazit von Mirrianne Mahn und Tonny Boateng aus Frankfurt. Ein Jahr nach dem Mord an Georg Floyd durch einen Polizisten in den USA und dem Beginn der BLM-Bewegung auch in Deutschland hat sich aber etwas verändert.
https://www.youtube.com/watch?v=QvcBoyxQ50E
05.05.2022 - Black and White - Everyday Racism in Germany I ARTE.tv Documentary
In Germany🇩🇪 one in two people of African origin experiences #racism on a regular basis. This everyday racism affects their wellbeing and those around them. What can be done to tackle this problem?
Black and White - Everyday Racism in Germany I ARTE.tv Documentary
🗓 Available until the 12/01/2023
ARTE.tv Documentary is here to tell you more about what’s going on in the world of culture, news and current affairs with powerful, refreshing and entertaining docs subtitled in English for our international fans.
Discover a whole world on ARTE.tv
https://www.youtube.com/watch?v=0xaRL6vJtgI
28.06.2020 - Rassismus in Deutschland | DW Reporter
DW Deutsch
Nicht nur in den USA, auch in Deutschland erleben People of Colour Diskriminierung wegen ihrer Hautfarbe. Wie sieht der Alltag afrodeutscher Jugendlicher und junger Frauen aus? Wo erleben sie Rassismus, wie kann man ihre Rechte besser schützen?
https://www.youtube.com/watch?v=Hnp3kCpZWHE
Siehe auch:
- HISTORISCHES & AKTUELLES: NS-Opfer afrikanischer Herkunft >>> - NS-Verfolgung, Medizinische Experimente, KZ-Internierung, Ermordung, Zwangssterilisierung von Afrikanern und von deutsch-Afrikanischen Mischlingskindern, etc. - Diskriminierung von Menschen afrikanischer Herkunft vor und nach 1945 >>>
- HISTORISCHES & AKTUELLES: Deutsche Kolonialgeschichte und Kolonialpolitik als Vorbereitung nationalsozialistisch-rassistischer Diskriminierung und Verfolgung >>>
- HISTORISCHES & AKTUELLES: GERICHTLICHE VERFAHREN: Medizinische und juristische Umsetzung der nationalsozialistischen Zwangssterilisierungspolitik: Afrikanische NS-Opfer und deutsch-afrikanische Mischlingskinder >>>
- AKTUELLES: GERICHTLICHE VERFAHREN: NS-Opfer afrikanischer Herkunft. Wiedergutmachung NS-Verfolgte Martha Ndumbe >>>
- AKTUELLES: Diskriminierung von Menschen mit afrikanischer Herkunft seit 1945 >>>
- AKTUELLES: Reparationsforderungen für deutsche Kolonialverbrechen >>>
5. Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen zu NAZI-DISKRIMINIERUNG UND NS-VERFOLGUNG VON MENSCHEN AFRIKANISCHER HERKUNFT sowie zur problematischen Opferanerkennung und Opferentschädigung nach 1945
Das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110, 74281 Mosbach, beauftragt die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21, die Anti-Nazi-Aktivitäten des KVs und Antragstellers in einer ergänzenden Stellungnahme gutachterlich einzuschätzen und zu bewerten. Dazu zählen laut Anweisungen dieser amtsgerichtlichen Verfügungen SOWOHL die seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren ALS AUCH seine außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute. Siehe dazu auch Kapitel 1 auf dieser Seite.
Während die vom Familiengericht-Amtsgericht Mosbach beauftragte forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, zunächst EINERSEITS ein familienpsychologisches Sachverständigengutachten in einem Umfang von über 100 Seiten zum 07.04.2022 unter 6F 202/21 erstellt hat, entschließt sich dieselbe Gutachterin sodann, ANDERERSEITS eine ergänzende Stellungnahme von zwei ganzen DIN A4-Seiten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute, insbesondere zum Kontext der historisch nachgewiesenen Beteiligungen an NS-Massenmordverbrechen in Mosbach wie Judenverfolgung und Holocaust, NS-Verfolgung von Sinti und Roma, Nazi-Euthanasie unter 6F 202/21 zum 31.08.2022 an das Amtsgericht Mosbach zu generieren.
Die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, ERWÄHNT LEDIGLICH MIT EINEM WORT DEN "NATIONALSOZIALISMUS" auf Seite 2, Absatz 2 und erwähnt lediglich mit einem Satz auf Seite 2, Absatz 2, dass der Antragsteller von NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach sich gegen den Nationalsozialismus wendet.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen hat hier die GERICHTLICH BEAUFTRAGTE EINDEUTIGE GELEGENHEIT gehabt, mit einer entsprechend beim Amtsgericht Mosbach beantragten Fristverlängerung SICH SACHLICH UND FACHLICH auch auf über 100 Seiten bezüglich der Nazi-Thematik bzw. der Nazi-Problematik vor einem deutschen BRD-Gericht EXPLIZIT ZU ÄUSSERN. Diese Gelegenheit für eine sachliche und fachliche gutachterliche Expertise zum Nationalsozialismus und nationalsozialistischen Verbrechen, deren Auswirkungen und Aufarbeitungen nach 1945, u.a. auch in Mosbach, besteht zukünftig weiterhin jederzeit für die forensische Sachverständige aus Kitzingen.
Siehe dazu auch:
Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZU DEN NAZI-VERBRECHEN u.a. AUCH UNTER BEZUGNAHME AUF DIE DISKRIMINIERUNG UND NS-VERFOLGUNG VON MENSCHEN AFRIKANISCHER HERKUNFT am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach in 2022 mit seinen jahrelangen Bemühungen um die außergerichtliche und gerichtliche Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.
EINERSEITS:
Mit den Verfügungen des Familiengerichts-Amtsgericht Mosbach vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 hat die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Kitzingen nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Chance und das gerichtliche explizite Angebot, sich sachlich und fachlich zur NS-Vergangenheitsbewältigung seit 1945 bis heute, auch zur NS-Vergangenheitsbewältigung und Nazi-Kontinuität in Mosbach und in Baden-Württemberg, AUSFÜHRLICH EXPLIZIT gutachterlich zu äußern.
ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 ZU DEN NAZI-VERBRECHEN DER DISKRIMINIERUNG UND NS-VERFOLGUNG VON MENSCHEN AFRIKANISCHER HERKUNFT.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung von Nationalsozialistischem Unrecht und von Nationalsozialistischen Verbrechen am konkreten Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren seit Sommer 2022 beim Amtsgericht Mosbach EXPILZIT BEAUFTRAGT.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen VERZICHTET DAMIT EXPLIZIT DARAUF, den von den Nazis verfolgten, misshandelten und ermordeten Menschen afrikanischer Herkunft vor einem deutschen Gericht im Jahr 2022 in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach eine Stimme mit Anerkennung und Respekt für Opfer und Verfolgte des Nazi-Terrorregimes zu geben.
ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 ZU DEN NAZI-VERBRECHEN DER NS-Zwangssterilisierung von deutsch-afrikanischen Mischlingskindern.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung von Nationalsozialistischem Unrecht und von Nationalsozialistischen Verbrechen am konkreten Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren seit Sommer 2022 beim Amtsgericht Mosbach EXPILZIT BEAUFTRAGT.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen, die auch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin ist, VERZICHTET DAMIT EXPLIZIT DARAUF, den von den Nazis verfolgten, misshandelten deutsch-afrikanischen Mischlingskindern vor einem deutschen Gericht im Jahr 2022 in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach eine Stimme mit Anerkennung und Respekt für Opfer und Verfolgte des Nazi-Terrorregimes zu geben.
ANDERERSEITS:
Die Nazi-Zwangssterilisierung von deutsch-afrikanischen Mischlingskindern liegt auch im Fallzuständigkeits- und Fallverantwortungsbereich der deutschen Kinder- und Jugendhilfeinstitution des Jugendamtes mit seinem originären Schutz- und Hilfeauftrag für Kinder und Jugendliche. Gemäß Aktenlage und Verfahrensanalyse zu den anhängigen Verfahren beim Familiengericht-Amtsgericht Mosbach sind beim Familiengericht-Amtsgericht Mosbach ordnungsgemäß Stellungnahmen der involvierten Fachstelle des Jugendamtes Neckar-Odenwaldkreis beim Landratsamt Mosbach zur Problematik der Nazi-Zwangssterilisierung von deutsch-afrikanischen Mischlingskindern am Beispiel von DER NAZI-DISKRIMINIERUNG UND NS-VERFOLGUNG VON MENSCHEN AFRIKANISCHER HERKUNFT MIT KONKRETEM ANTRAG VOM 06.08.2022 unter 6F 9/22 gerichtlich einzuholend beantragt.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 ZUR AUFARBEITUNG VON NS-VERBRECHEN in der Nazi-Kinder- und Jugendhilfe sowie in der Nazi-Familienrechtspraxis zum Sachverhalt, dass die fallzuständigen Mitarbeiterinnen des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) vom Jugendamt Neckar-Odenwaldkreis beim Landratsamt Mosbach die beantragte gerichtlich einzuholende Stellungnahme zu NS-VERBRECHEN in der Nazi-Kinder- und Jugendhilfe mit dem konkreten Sachverhalt der Nazi-Zwangssterilisierung von deutsch-afrikanischen Mischlingskindern u.a. am Beispiel von DER NAZI-DISKRIMINIERUNG UND NS-VERFOLGUNG VON MENSCHEN AFRIKANISCHER HERKUNFT MIT KONKRETEM ANTRAG VOM 06.08.2022 verweigern.
UND DIES OBWOHL die höchste übergeordnete Amtsleitung, d.h. der gegenwärtige Landrat beim Landratsamt Mosbach, hier im Gegensatz zu seinen untergeordneten Jugendamt-ASD-Mitarbeiterinnen, gemäß Medienberichten selbst weitaus weniger Probleme damit hat, sich öffentlich gegen den Nationalsozialismus und dessen Verbrechen zu äußern und zu engagieren.
ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum konkreten Antrag vom 06.08.2022 des Antragstellers an das Amtsgericht Mosbach auf WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN zur Wiedergutmachung für die Angehörigen von NS-Verfolgten und NS-Opfern afrikanischer Herkunft: Hier Martha Ndumbe.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren EXPILZIT BEAUFTRAGT.
Siehe dazu auch:
ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den in den Medien und in der Öffentlichkeit frei verfügbaren Erfahrungsberichten NS-Verfolgter Menschen afrikanischer Herkunft vor und nach 1945 bis heute sowie zu den Schwierigkeiten seit der Nachkriegszeit bis heute für NS-Verfolgte Menschen afrikanischer Herkunft und ihre Familienangehörigen, ihre Diskriminierungsopferanerkennungen und Entschädigungsansprüche durchzusetzen.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den in den Medien und in der Öffentlichkeit frei verfügbaren Diskursen über die Sachverhalte, dass die NS-Verfolgten Menschen afrikanischer Herkunft sehr lange Zeit in der BRD keine Anerkennung als Opfer nationalsozialistischer Verfolgung und keine Entschädigungsleistungen erhielten, während die NS-Täter hingegen in den allermeisten Fällen ihre Karrieren nach 1945 ungebrochen weiterführen konnten.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den in den Medien und in der Öffentlichkeit frei verfügbaren Diskursen über die Sachverhalte, dass Ablehnungen der Anträge auf Entschädigung von NS-Verfolgten Menschen afrikanischer Herkunft von deutschen BRD-Behörden mit den weiterhin bestehenden gleichen Nazi-sozialrassistischen Vorurteilen nach 1945 begründet wurden.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den in den Medien und in der Öffentlichkeit frei verfügbaren Diskursen über die Sachverhalte, dass Rassenhygienische Vorstellungen, Erkenntnisse und Vorgaben aus der Nazizeit in der BRD zunächst weiterhin Bestand haben, auch um NS-Verfolgte Menschen afrikanischer Herkunft weiterhin zu diskriminieren.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen VERZICHTET DAMIT EXPLIZIT DARAUF, den NS-Verfolgten Menschen afrikanischer Herkunft und ihren Familienangehörigen eine Stimme mit Anerkennung und Respekt für Opfer und Verfolgte des NS-Regimes vor einem deutschen Gericht im Jahr 2022 in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach zu geben.
ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den in den Medien, in der Öffentlichkeit und in der Fachliteratur frei verfügbaren Thematisierungen zu den Kontinuitäten der Diskriminierung bei der Anerkennung und Entschädigung von NS-Opfern und NS-Verfolgten in der Verwaltungs- und Justizpraxis nach 1945. Wobei sich die Kontinuität von Opferdiskriminierungen gemäß nationalsozialistischer Diskriminierungsschemata (wie Sinti und Roma, Asoziale und Arbeitsscheue, Kommunisten, Menschen mit afrikanischer Herkunft, Homosexuelle, etc.) fortsetzt.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den Sachverhalten der problematischen NS-Vergangenheitsbewältigung, zum Umgang mit Nationalsozialismus und mit Nazis nach 1945, zur Kontinuität von NS-Funktionseliten nach 1945 und zur Problematik der NS-Erinnerungskultur bis heute, wobei diese Sachverhalte auch zur fortgeführten Diskriminierung von Opfern und Verfolgten des NS-Terrorregimes beitragen.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik.
UND DIES OBWOHL die Gutachterin aus Kitzingen vom Amtsgericht Mosbach am 17.08.2022 unter 6F 202/21 EXPLIZIT BEAUFTRAGT ist, eine gutachterliche Stellungnahme zum Nationalsozialismus und dessen Aufarbeitung nach 1945 am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach abzugeben.
Siehe dazu auch:
- NS-Vergangenheitsbewältigung >>>
- Nazi-Vergangenheitsbewältigung und Nazi-Kontinuität in Baden und Württemberg >>>
- Nazi-Funktionseliten nach 1945 >>>
ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt, dass der nationalsozialistische Rassentheoretiker und Nazi-Rassenhygieniker, führendes Mitglied im NS-Dozentenbund, Nazi-Jurist und Nazi-Richter an einem Erbgesundheitsobergericht EUGEN FISCHER, sich vor 1945 an Fragestellungen und Umsetzungen der Zwangssterilisierung von deutsch-afrikanischen Mischlingskindern, der Zwangsgermanisierung beim Nazi-Kinderraub aus Polen, der Judenfrage zur Bekämpfung der Juden, etc. historisch nachgewiesen beteiligt, hierzu dann aber nach bisherigen öffentlichen Kenntnissen die BADEN-WÜRTTEMBERGISCHE JUSTIZ, u.a. das AMTSGERICHT MOSBACH gegen diese NS-VERBRECHEN VON EUGEN FISCHER EXPLZIT NICHT TÄTIG WIRD.
UND DIES OBWOHL der nationalsozialistische Rassentheoretiker und Nazi-Rassenhygieniker, führendes Mitglied im NS-Dozentenbund, der Nazi-Jurist und Nazi-Richter an einem Nazi-Erbgesundheitsobergericht EUGEN FISCHER sowohl im NS-Terrorregime öffentliche Ehrungen als auch später nach 1945 öffentliche Ehrungen, auch in Baden-Württemberg, bis zu seinem Versterben in 1967 in Baden-Württemberg erhält. Siehe dazu auch Kapitel 2 auf dieser Seite.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und der Politik.
UND DIES OBWOHL das Amtsgericht Mosbach in seiner Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen EXPLIZIT BEAUFTRAGT, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZU DEN NAZI-VERBRECHEN DER DISKRIMINIERUNG UND NS-VERFOLGUNG VON MENSCHEN AFRIKANISCHER HERKUNFT an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.
Siehe dazu auch:
- Sachverständige und Gutachter aus Kitzingen - Verhältnis zum Nationalsozialismus und Rechtsextremismus >>>
- Kinder für Führer und Reich: Lebensborn, Nazi-Kinderraub und Zwangsgermanisierung >>>
- Polnische Reparationsforderungen zu von Nazi-Deutschland verursachten Weltkriegsschäden >>>
ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum konkreten Sachverhalt, dass der DEUTSCHE BUNDESTAG am 26.05.2011 die Entschädigungen von Opfer und Verfolgten des NATIONALSOZIALISMUS wie folgt beschreibt: "Der moralischen und finanziellen Wiedergutmachung des vom NS-Regime verübten Unrechts hat Deutschland von Anfang an höchste Priorität eingeräumt. Auch noch heute hat diese Aufgabe einen unverändert hohen Stellenwert. Als Gesetze, die Grundlagen für Entschädigung darstellen, sind sie das Bundesentschädigungsgesetz von 1956 das Bundesrückerstattungsgesetz von 1957 und nach der Wiedervereinigung des Vermögensgesetz von 1990 zu nennen.“ (Petition beim DEUTSCHEN BUNDESTAG Pet 3-17-17-2165-006620).
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und der Politik.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach zu seinen außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute EXPLIZIT BEAUFTRAGT.
ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum konkreten Sachverhalt, dass der DEUTSCHE BUNDESTAG am 26.05.2011 Rolle, Funktion, Verantwortung vom JUGENDAMT im NATIONALSOZIALISMUS wie folgt beschreibt: „Im Dritten Reich war das deutsche Jugendamt wie alle anderen staatlichen Behörden ein Instrument zur Durchsetzung nationalsozialistischer Erziehungsziele. Diesem Zweck diente auch die Eingliederung der Jugendarbeit und der Jugendpflege in den NS-Staat sowie die Ausrichtung der Wohlfahrtorganisationen an nationalsozialistischer Zielsetzungen." (Petition beim DEUTSCHEN BUNDESTAG Pet 3-17-17-2165-006620).
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und der Politik.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach zu seinen außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute EXPLIZIT BEAUFTRAGT.
ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum konkreten Sachverhalt der geltenden Rechtsauffassung, dass auch im Jahr 2022 noch Nazi-Verbrechen juristisch aufgearbeitet werden sollten.
In der Verfügung des Amtsgerichts Mosbach unter 6F 9/22 vom 17.08.2022, teilt das Amtsgericht Mosbach die Rechtsauffassung mit, dass es nicht Aufgabe des Gerichts sei, die NS-Vergangenheit aufzuarbeiten, was sowohl entgegen der Rechtsaufassung des baden-württembergischen Justizministeriums unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 vom 20.06.2022 als auch entgegen der Rechtsauffassung des Urteils am 28.06.2022 beim Landgericht Neuruppin mit der Verurteilung eines 101-jährigen KZ-Wachmannes wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3.500 Fällen steht.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum konkreten Sachverhalt, dass die Rechtsauffassung des sie selbst beauftragenden Amtsgerichts Mosbach von der geltenden Rechtsauffassung des übergeordneten baden-württembergischen Justizministeriums definitiv abweicht, dass auch im Jahr 2022 noch Nazi-Verbrechen juristisch aufgearbeitet werden sollten.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum konkreten Sachverhalt, dass DEMNACH auch noch in 2022 lebende NS-Täter*innen als ehemalige NS-Jugendamtsleitungen und ehemalige NS-Jugendamtsmitarbeiter strafrechtlich verfolgt werden können.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren EXPILZIT BEAUFTRAGT.
Siehe dazu auch:
Siehe auch:
Siehe dazu auch Aktuelles / Rassismus und Diskriminierung >>>