HISTORISCHES:
Arbeit und Arbeitsamt
im Nationalsozialismus
Zuletzt AKTUALISIERT am 22.04.2023 !
- NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach
1.1 Gerichtlich verfügte Beauftragung der forensischen Sachverständigen aus Kitzingen durch das Amtsgericht Mosbach bezüglich der gerichtlichen und außergerichtlichen Anti-Nazi-Aktivitäten des Antragstellers - Online-Artikel und Bücher zu den Themen Arbeit und Arbeitsamt im Nationalsozialismus
Siehe auch:
- NS-Bürokratie und Nazi-Schreibstischtäter >>>
- NS-Organisation und Verwaltung >>>
- Arbeit und Arbeitsamt im Nationalsozialismus >>>
- Landräte im Nationalsozialismus >>>
Arbeit im Nationalsozialismus: Ein Buchprojekt im Open Peer Review Taschenbuch – 15. September 2014
Arbeit war ein zentraler Begriff des Nationalsozialismus. Innerhalb der herzustellenden „Volksgemeinschaft“ diente „Arbeit“ als zentrales Praxisfeld von Inklusion der „Volksgenossinnen und Volksgenossen“. In den Konzentrationslagern der Vorkriegszeit bildete Arbeit das entscheidende Mittel der „Erziehung“, um Häftlinge in „Volksgenossen“ zu verwandeln. Im Krieg wurde Zwangsarbeit zur entscheidenden Ressource für die Fortführung der Rüstungsproduktion. Und schließlich entschied „Arbeitsfähigkeit“ über Leben und Tod von Juden, Roma und Sinti, sowjetischen Kriegsgefangenen, KZ-Häftlingen, Zwangsarbeitern. Dieser Vielschichtigkeit von Arbeit als sozialer, politischer, kultureller Praxis im Nationalsozialismus nähern sich die Beiträge des Bandes aus unterschiedlichen Perspektiven an, um Kontinuitäten und Differenzen von „Arbeit im Nationalsozialismus“ kenntlich zu machen. Die Beiträger/innen des Bandes stellen sich vor der Buchpublikation einem öffentlichen Reviewprozess: http://arbeit-im-nationalsozialismus.degruyter.com/
1. NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach
Amtsgericht Mosbach | NS- und Rechtsextremismus-Verfahren bei der Mosbacher Justiz: |
Nach Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg mit Beschluss vom 15.12.2022 - 6 S 1420/22 - unterliegt der Nationalsozialismus nicht der grundrechtlich geschützten Weltanschauungsfreiheit gemäß Art. 4 Abs. 1 GG.
Das Amtsgericht Mosbach hat jedoch seit dem 03.06.2022 eine gemäß § 158 StPO ordnungsgemäße Eingangsbestätigung mit den Benennungen der Konkreten Eingabedaten, der Konkreten Sachverhaltsbenennungen mit einer kurzen Zusammenfassung der Angaben zu Tatzeit, Tatort und angezeigter Tat, insbesondere zu beantragten NS- und Rechtsextremismus-Strafverfahren, bisher ausdrücklich und EXPLIZIT versagt und NICHT ausgestellt.
Auch für die beim Amtsgericht Mosbach beantragten Wiederaufnahmeverfahren, amtsseitigen Verfügungen und gerichtlichen Prüfungen in NS- und Rechtsextremismus-Angelegenheiten verweigert das Amtsgericht Mosbach ordnungsgemäße Eingangs- und Weiterbearbeitungsbestätigungen mit konkreten Sachverhaltsbenennungen.
Siehe dazu auch Umgang des Amtsgerichts Mosbach mit NS- und Rechtsextremismusverfahren >>>
Das Amtsgericht Mosbach verweigert zudem bisher Stellungnahmen zu den historisch nachgewiesenen Kontinuitäten von NS-Funktionseliten in der BRD. Das AG MOS verweigert zudem bisher Stellungnahmen zur Kontinuität von NS-Richtern, NS-Staatsanwälten und NS-Juristen nach 1945 und in der BRD, die aber zuvor im Nationalsozialismus privat und beruflich sozialisiert wurden, u.a. auch in Mosbach, in Baden und Württemberg. Das AG MOS verweigert zudem bisher Stellungnahmen zu den NS-Justizverbrechen, auch zu den eigenen.
Das Amtsgericht Mosbach verweigert zudem bisher Stellungnahmen zum Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg (1966 bis 1978) Hans Filbinger, der historisch nachgewiesen vor 1945 als Nazi-Blutrichter und NS-Militär-Marinerichter Nazi-Justizmorde als Todesurteile veranlasst bzw. ausgesprochen hatte und dazu dann nach 1945 öffentlich zum Ausdruck brachte, dass DAS, was damals Recht gewesen sei, heute nicht Unrecht sein könne.
Das Amtsgericht Mosbach verweigert bisher Stellungnahmen zum Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg (2005 bis 2010) und Juristen Günther Oettinger, der seinen Amtsvorgänger Hans Filbinger, während seiner eigenen Filbinger-Trauerrede im April 2007 öffentlich zum angeblichen Widerstandskämpfer gegen den Nationalsozialismus zu verklären und zu stilisieren versucht hatte. Und dies sowohl in der eigenen juristischen NS-Aufarbeitung nach 1945 als auch in den Thematisierungen dieser NS-Sachverhalte innerhalb der eigenen NS-Öffentlichkeitsarbeit des AG MOS.
Die Rolle der Arbeitsämter bei der Rekrutierung von SS-Aufseherinnen Taschenbuch – 5. September 2006
In den zahlreichen wissenschaftlichen Veröffentlichungen über die NS-Konzentrationslager sind in den vergangenen Jahrzehnten vor allem die Existenzbedingungen der Hunderttausenden von Häftlingen beiderlei Geschlechts thematisiert worden. Erst seit dem letzten Jahrzehnt wurden die Verbrechen der „willigen Vollstrecker“ und deren sozio-ideologischen Grundlagen stärker in das Blickfeld genommen. Im Fokus lag hierbei jedoch beinahe ausschließlich das männliche Bewacher-Personal. Frauen als „weibliches Gefolge“ der SS, eingesetzt als Aufseherinnen in Frauen-Konzentrationslagern, sind erst seit jüngster Zeit Forschungsgegenstand. Dieser Paradigmenwechsel der letzten Jahre äußert sich auch darin, dass die Dämonisierung und Stereotypisierung Einzelner zu „Bestien“ und „Befehlsempfängern“ einer Darstellung der „ganz normalen Männer und Frauen“ als handelnder Subjekte wichen. Als Resultat dieser Untersuchungen entwickelte sich zunehmend die Frage, wie es möglich wurde, Aufseherin in einem Frauen-Konzentrationslager zu werden, welche gesellschaftlichen und individuellen Voraussetzungen letztlich die Entscheidung bestimmten. Unklar blieb bislang, welche Rolle das ursprünglich als sozialpolitisches Instrument entwickelte Arbeitsamt in der Zeit des Nationalsozialismus bei der Arbeitskräfterekrutierung von Aufseherinnen für die SS übernahm.
Siehe auch:
- NS-Täterinnen >>>
- HISTORISCHES: Arbeit und Arbeitsämter im Nationalsozialismus >>>
- AKTUELLES: Arbeit und Arbeitsämter im Nationalsozialismus >>>
1.1 Gerichtlich verfügte Beauftragung der forensischen Sachverständigen aus Kitzingen durch das Amtsgericht Mosbach bezüglich der gerichtlichen und außergerichtlichen Anti-Nazi-Aktivitäten des Antragstellers
In der Verfügung des Amtsgerichts Mosbach unter 6F 9/22 vom 17.08.2022, teilt das Amtsgericht Mosbach die Rechtsauffassung mit, dass es nicht Aufgabe des Gerichts sei, die NS-Vergangenheit aufzuarbeiten, was SOWOHL entgegen der Rechtsaufassung des baden-württembergischen Justizministeriums unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 vom 20.06.2022, dass heute und noch künftig NS-Verbrechen von der Justiz verfolgt würden, ALS AUCH entgegen der Rechtsauffassung u.a. des Urteils vom 28.06.2022 beim Landgericht Neuruppin mit der Verurteilung eines 101-jährigen KZ-Wachmannes wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3.500 Fällen steht.
Das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110, 74281 Mosbach, beauftragt die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21, die Anti-Nazi-Aktivitäten des KVs und Antragstellers in einer ergänzenden Stellungnahme gutachterlich einzuschätzen und zu bewerten.
Dazu zählen laut Anweisungen dieser amtsgerichtlichen Verfügungen SOWOHL die seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren ALS AUCH seine außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute. Siehe dazu auch Kapitel auf dieser Seite.
Plakat der NSDAP zur Arbeitsbeschaffung, Dresden, 1934. "Der Weg zur Arbeit durch das Arbeitsamt des neuen Staates" (Deutsches Historisches Museum, Berlin, Inv. Nr.: P 63/751)
Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZUR ROLLE VON ARBEIT UND ARBEITSAMT IM NATIONALSOZIALIMUS an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.
Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZUR ROLLE DER REGIONALEN NATIONALSOZIALISTISCHEN ARBEITSÄMTER IN DER MOSBACHER REGION sowie deren Rollen, Funktionen und Kooperationen an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.
Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZUR ROLLE DER REGIONALEN NATIONALSOZIALISTISCHEN ARBEITSÄMTER IN DER MOSBACHER REGION UND BADEN zu deren Rollen, Funktionen und Kooperationen mit der SS und Gestapo bezüglich der NS-Zwangsarbeit, auch in regionalen Nazi-Konzentrationslagern in und um Mosbach, an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.
Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZUR ROLLE DER REGIONALEN NATIONALSOZIALISTISCHEN ARBEITSÄMTER IN DER MOSBACHER REGION UND BADEN zu deren Rollen, Funktionen und Kooperationen mit der Gestapo, mit Rasseprüfern und dem Jugendamt bezüglich der Kinder von NS-Zwangsarbeiterinnen, auch in regionalen Nazi-Konzentrationslagern in und um Mosbach, an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.
... und ihr habt alle 'heil' geschrien!: Sieben Schicksalsjahre im KZ - Die Lebensgeschichte des Juden Bernhard Strauß
Am 19. Juni 1938 wurde der Metzgergehilfe Bernhard Strauß in Bad Ems in Vorbeugehaft genommen und über Frankfurt mit der Begründung »Arbeitsscheu« im KZ Sachsenhausen bei Berlin verbracht. Erst sieben Jahre später und nachdem er noch Groß-Rosen, Auschwitz, Mittelbau-Dora und Bergen-Belsen überlebt hatte, kam er wieder frei. »Strauße Bernhard« kehrte in seine Heimatstadt Bad Ems zurück. Aber auch nach 1945 holte ihn die Vergangenheit immer wieder ein. Menschen, die einst das Sagen hatten, saßen erneut an den Schaltstellen der Macht. Ehemalige Mitläufer rechtfertigten sich sehr oft mit dem Satz »Das haben wir nicht gewusst«. Diese Dokumentation schildert auch, wie der Heimgekehrte den Neubeginn im Nachkriegsdeutschland erlebt hat. Eine Zeit, in der »Vergangenheitsbewältigung« noch ein Fremdwort – und von Schuld nur selten die Rede war. Der Titel des Buches entstammt einem Zitat des Protagonisten.
2. Online-Artikel und Bücher zu den Themen Arbeit und Arbeitsamt im Nationalsozialismus
Reichsarbeitsministerium
Reichsarbeitsministerium 1934–1938 in der heutigen Hauptstadtrepräsentanz der Deutschen Bank, Unter den Linden 13–15
Das Reichsarbeitsministerium war während der Weimarer Republik und zur Zeit des Nationalsozialismus zuständig für die Regelung des Arbeitsrechts und der Sozialpolitik im Deutschen Reich. Eine wichtige untergeordnete Mittelbehörde war die Reichsarbeitsverwaltung. [...]
Nach Beginn des Zweiten Weltkrieges wirkte das Reichsarbeitsministerium unter Leitung des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz maßgeblich an der Rekrutierung von Zwangsarbeitern aus den besetzten Gebieten mit, in denen darüber hinaus neue Verwaltungsstrukturen im Arbeits- und Sozialbereich etabliert werden sollten.[1]
https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsarbeitsministerium
Die Verwaltung des Ausnahmezustands: Wissensgenerierung und Arbeitskräftelenkung im Nationalsozialismus (Geschichte des Reichsarbeitsministeriums im Nationalsozialismus) Gebundene Ausgabe – 4. November 2019
Die Arbeitsverwaltung hielt die Kriegsfähigkeit des NS-Regimes durch ihre Arbeitskräftelenkung aufrecht. Die Arbeitsverwaltung durchlief in der Phase von ihrer Gründung 1927 bis zum Jahr 1945 einen permanenten Wandel. Als Behörde gegründet, um Arbeitslose zu vermitteln und die Arbeitslosenversicherung zu administrieren, griff sie zunehmend regulierend in den Arbeitsmarkt ein. Angesichts des wachsenden Arbeitskräftemangels übertrug das NS-Regime der Behörde immer weitreichendere Kompetenzen, die sie dazu nutzte, die Arbeitskräfte im deutschen Machtbereich zu erfassen, zu registrieren und an die für die Rüstungs- und Kriegswirtschaft relevanten Arbeitsplätze zu lenken. Um diesen Aufgaben<br />gerecht zu werden, benötige die Verwaltung umfassendes Wissen über Einsatz, Qualifikation und Verwendungsmöglichkeiten der Erwerbsbevölkerung und über die Produktions- und Auftragslage der Unternehmen. Damit hatte die Arbeitsverwaltung entscheidenden Anteil daran, die Kriegsfähigkeit des NS-Regimes aufrecht zu erhalten. Henry Marx wirft in seiner Studie ein neues Licht auf die öffentliche Verwaltung und Staatlichkeit des NS-Regimes. Seine Interpretationen widersprechen bisherigen Forschungsansichten wie der Polykratiethese oder den Ansätzen zur »Neuen Staatlichkeit«.
Zwangsarbeit in der Zeit des Nationalsozialismus
Für die Unterbringung der zivilen Fremdarbeiter waren Arbeitsamt, Deutsche Arbeitsfront und die Gewerbeaufsicht zuständig.[35]
Für die (südostpolnischen) Gemeinden und Städte wurden Quoten an Zwangsarbeitern festgesetzt. Nach Aussage einer Zeitzeugin dauerte der Transport mit Kutsche, LKW und Zug vom polnischen Heimatort nach Deutschland etwa zwei Wochen. Das zuständige deutsche Arbeitsamt verteilte die Zwangsarbeiter auf ihre Einsatzstellen. Je nach Menschlichkeit und Gelegenheit der deutschen Arbeitgeber hatten die Zwangsarbeiter Freiheiten oder wurden ausgegrenzt und sehr schlecht behandelt. In Süddeutschland wurden die Zwangsarbeiter nach Einmarsch der Franzosen in einem Lager untergebracht. Nach einem Dreivierteljahr durften sie im Zug nach Polen zurückkehren.[51]
https://de.wikipedia.org/wiki/Zwangsarbeit_in_der_Zeit_des_Nationalsozialismus
Arbeitsmarkt und Sondererlaß: Menschenverwertung, Rassenpolitik und Arbeitsamt (Beiträge zur nationalsozialistischen Gesundheits- und Sozialpolitik, Bd. 8) Taschenbuch – 23. November 2009
Die Reihe »Beiträge zur nationalsozialistischen Gesundheits- und Sozialpolitik« ist ein Klassiker der medizinhistorischen Forschung und der politischen Reflexion der Medizinberufe gleichermaßen. Nachdem sie viele Jahre als vergriffen galt, macht der Mabuse-Verlag ausgewählte Bände dieser Reihe nun wieder verfügbar. Dieser Band beschreibt die Rolle der nationalsozialistischen Arbeitsverwaltung bei der Vorbereitung des Krieges und der Verfolgung der jüdischen Minderheit. Als Machtmittel des modernen Staates entwickelte sie sich über das Jahr 1933 hinweg in auffälliger Kontinuität. Das Bemühen, finanzielle Unterstützung und Mittelzuteilung flexibel zu handhaben, lies den Sondererlass dabei zum eigentlichen Merkmal dieser Behörde werden.
Arbeit im Nationalsozialismus
Veröffentlicht von De Gruyter Oldenbourg 2014
Herausgegeben von: Marc Buggeln und Michael Wildt
https://doi.org/10.1515/9783486858846
Über dieses Buch
Arbeit war ein zentraler Begriff des Nationalsozialismus. Innerhalb der herzustellenden „Volksgemeinschaft“ diente „Arbeit“ als zentrales Praxisfeld von Inklusion der „Volksgenossinnen und Volksgenossen“. In den Konzentrationslagern der Vorkriegszeit bildete Arbeit das entscheidende Mittel der „Erziehung“, um Häftlinge in „Volksgenossen“ zu verwandeln. Im Krieg wurde Zwangsarbeit zur entscheidenden Ressource für die Fortführung der Rüstungsproduktion. Und schließlich entschied „Arbeitsfähigkeit“ über Leben und Tod von Juden, Roma und Sinti, sowjetischen Kriegsgefangenen, KZ-Häftlingen, Zwangsarbeitern. Dieser Vielschichtigkeit von Arbeit als sozialer, politischer, kultureller Praxis im Nationalsozialismus nähern sich die Beiträge des Bandes aus unterschiedlichen Perspektiven an, um Kontinuitäten und Differenzen von „Arbeit im Nationalsozialismus“ kenntlich zu machen. Die Beiträger/innen des Bandes stellen sich vor der Buchpublikation einem öffentlichen Reviewprozess: http://arbeit-im-nationalsozialismus.degruyter.com/
Ein Buchprojekt im Open Peer Review
https://www.degruyter.com/document/doi/10.1515/9783486858846/html
Arbeit, Volk, Gemeinschaft: Ethik und Ethiken im Nationalsozialismus (Jahrbuch zur Geschichte und Wirkung des Holocaust)
Die von Deutschen im Nationalsozialismus begangenen Verbrechen wären nicht möglich gewesen ohne die Existenz eines Geflechts von geteilten ethischen Überzeugungen. "Dichte" Begriffe wie "Arbeit", "Volk" oder "Gemeinschaft" sind Knotenpunkte dieses gedanklichen Gebildes. In den Beiträgen dieses Bandes geht es nicht nur darum, nationalsozialistische Normativität historisch darzustellen. Vielmehr werden auch Vorschläge zur Analyse dieser Begriffe gemacht. Ein wesentlicher Teil dieses Bemühens ist die Untersuchung von Ethiken nationalsozialistisch orientierter Philosophen.
Deutsche Arbeitsfront
Die Deutsche Arbeitsfront (DAF) war in der Zeit des Nationalsozialismus der Einheitsverband der Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit Sitz in Berlin (ab 1935 im Dienstgebäude Hohenzollerndamm in Berlin-Wilmersdorf[1]).
Die DAF wurde am 10. Mai 1933 nach Zerschlagung der Freien Gewerkschaften gegründet. Deren Vermögen wurde zugunsten der DAF beschlagnahmt und das Streikrecht abgeschafft. Sämtliche Berufsverbände der Angestellten und der Arbeiter wurden mit dem Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit vom 20. Januar 1934 zusammengeführt; die DAF wurde der mit Abstand größte NS-Massenverband.[2] Im Oktober 1934 wurde die DAF offiziell der NSDAP angeschlossen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Arbeitsfront
"minderwertig" und "asozial": Stationen der Verfolgung gesellschaftlicher Aussenseiter Taschenbuch – 3. Mai 2005
Während der Zeit des Nationalsozialismus gerieten in Deutschland ganze Bevölkerungsgruppen ins Visier des NS-Verfolgungsapparats. Als 'asozial' etikettiert, wurden Bettler, Arbeitslose, Obdachlose, Prostituierte, Homosexuelle, Sinti und Roma und sozial unangepasste Jugendliche in Arbeitslagern, Arbeitshäusern und geschlossenen Anstalten interniert, ab 1938 in Konzentrationslager eingewiesen und anderen Zwangsmassnahmen wie zum Beispiel der Sterilisation unterworfen. Die Nationalsozialisten gingen von der Ideologie eines 'gesunden Volkskörpers' aus, die zu einer rassistisch begründeten Hierarchisierung und Selektion von Menschen führte. Die Charakterisierung eines vom nationalsozialistischen Normensystem abweichenden Verhaltens als 'asozial' ermöglichte dabei eine Differenzierung innerhalb der 'Volksgemeinschaft'. Der Sammelband führt in wesentliche Aspekte der Vorgeschichte der nationalsozialistischen Verfolgung gesellschaftlicher Aussenseiter ein, beschreibt die während der NS-Zeit in diesem Zusammenhang ergriffenen Massnahmen, schildert die unterschiedlichen Verfolgungs- und Vernichtungsformen sowie die Rolle von Polizei und Justiz, von Fürsorge und Kommunalverwaltung. Am Beispiel der Verfolgung der Jenischen in der Schweiz werden die Auswirkungen eugenischer und rassenhygienischer Konzepte im Nachbarland aufgezeigt. Schliesslich beleuchtet der Band, in welcher Weise Stigmatisierung und Ausgrenzung von Menschen durch das Etikett 'asozial' bis heute nachwirken.
Siehe auch:
NS-Zwangsarbeit. Lernen mit Interviews
01.06.2016 /
Im Verlauf des Zweiten Weltkriegs arbeiteten über 13 Millionen zivile Zwangsarbeiter, Kriegsgefangene und Häftlinge im Deutschen Reich. Die Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter hielten landwirtschaftliche Versorgung und Rüstungsproduktion aufrecht. Die Industrie profitierte von der Ausweitung der Produktion, deutsche Beschäftigte stiegen in Vorarbeiter-Stellen auf.
Sowjetische Frauen als zwangsverpflichtete Ostarbeiterinnen im Durchgangslager Wilhelmshagen
Sowjetische Frauen als zwangsverpflichtete "Ostarbeiterinnen" im Durchgangslager Wilhelmshagen (© Deutsches Historisches Museum, Berlin Inv. Nr.: GG 421/17)
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Zwangsarbeit in der Kriegswirtschaft
Die Lebensbedingungen der Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter
Ein System rassistisch-bürokratischer Repression
Nach der Befreiung
Entschädigung und Erinnerung
Weiterführende Links
Zwangsarbeit in der Kriegswirtschaft
Im Zweiten Weltkrieg fehlten der deutschen Kriegswirtschaft in großem Umfang Arbeitskräfte. Daher setzten Staat und Wirtschaft auf den massenhaften Einsatz von ausländischen Arbeitskräften. Alle überfallenen Länder wurden als Arbeitskräftereservoir für Deutschland genutzt. Anfängliche Anwerbungsversuche hatten geringen Erfolg; nach Tschechien und Polen wurden ab 1940 auch aus Westeuropa immer mehr Männer und Frauen – zum Teil in kompletten Jahrgängen – zwangsverpflichtet.
Die große Wende brachte aber das Jahr 1942, als das Deutsche Reich nach dem Scheitern der "Blitzkrieg"-Strategie auf die Kriegswirtschaft des"totalen Kriegs" umstellte. Dies war angesichts der Einberufung fast aller deutschen Männer nur mit der massenhaften Ausbeutung ausländischer Arbeitskräfte durchzuführen. Sie bildeten mehr als ein Viertel, in manchen Werksabteilungen bis zu 60 Prozent der Belegschaft. Nur mit ihnen wurde die Versorgung der Bevölkerung und die von Albert Speer als dem zuständigen Minister organisierte Rüstungsproduktion aufrechterhalten. Großunternehmen wie auch kleine Handwerksbetriebe, Kommunen und Behörden, aber auch Bauern und private Haushalte forderten immer mehr ausländische Arbeitskräfte an und waren so mitverantwortlich für das System der Zwangsarbeit. Die Industrie profitierte von der starken Ausweitung der Produktion, die dadurch erst möglich wurde.
Auf dem Höhepunkt des "Ausländereinsatzes" im August 1944 arbeiteten sechs Millionen zivile Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter im Deutschen Reich, die meisten davon aus Polen und der Sowjetunion. Über ein Drittel waren Frauen, von denen manche gemeinsam mit ihren Kindern verschleppt wurden oder diese in den Lagern zur Welt brachten. Außerdem mussten 1944 fast zwei Millionen Kriegsgefangene in der deutschen Wirtschaft arbeiten. Immer stärker griff die deutsche Industrie auch auf Konzentrationslager-Häftlinge zu.
Die Lebensbedingungen der Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter
Die Lebensbedingungen der zwangsweise in Deutschland oder in den besetzten Gebieten für Deutschland arbeitenden Menschen waren je nach Nation, rechtlichem Status und Geschlecht unterschiedlich. Menschen aus der Sowjetunion (im NS-Jargon sogenannte Ostarbeiter) und aus Polen waren durch diskriminierende Sondererlasse der Willkür der Gestapo und anderer polizeilicher Dienststellen wehrlos ausgeliefert. Sie durften ihre Lager oft nur zur Arbeit verlassen und mussten entsprechende Kennzeichen ("OST", "P") auf der Brust tragen.
Gestützt wurde diese rassistische Hierarchie des NS-Regimes durch die innerhalb der deutschen Bevölkerung weit verbreiteten antislawischen Vorurteile, die zu vielen zusätzlichen Beleidigungen, Denunziationen und Misshandlungen führten. Auch die nach dem Kriegsaustritt Italiens im Herbst 1943 als "Militärinternierte" nach Deutschland verschleppten Italiener wurden als angebliche Verräter miserabel behandelt.
Erträglicher, aber dennoch entbehrungsreich und demütigend, war das Leben für westeuropäische oder der "nordischen Rasse" zugerechnete Facharbeiter und Ingenieure. Am schlimmsten war das Schicksal der Konzentrationslager-Häftlinge, vor allem der zur "Vernichtung durch Arbeit" vorgesehenen Jüdinnen, Juden, Sinti und Roma.
Ein System rassistisch-bürokratischer Repression
Alle ausländischen Arbeitskräfte wurden durch einen rassistisch-bürokratischen Repressions- und Kontrollapparat aus Wehrmacht, Arbeitsamt, Werkschutz, Polizei und SS streng überwacht. Sie wurden in zugige Baracken oder in überfüllte Gaststätten und Festsäle eingepfercht. In den Lager- und Betriebskantinen wurden sie nur äußerst unzureichend verpflegt; ohne Lebensmittelmarken konnten sie von ihrem geringen Lohn nichts zu Essen kaufen und litten ständig Hunger. Die wenigen nach der oft zwölfstündigen Arbeitsschicht verbleibenden Stunden Freizeit nutzten sie zunächst, um ihr Überleben zu sichern. Sie versuchten auf dem Schwarzmarkt Brot zu erstehen oder putzten – gegen ein Mittagessen – für eine deutsche Familie. Damit konnten sich auch ärmere Deutsche ein Dienstmädchen oder einen Bauarbeiter ins Haus holen – wortwörtlich für ein Butterbrot.
Den Bombenangriffen waren die Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter noch wehrloser ausgesetzt als die deutsche Bevölkerung, da sie meist keinen Zugang zu Schutzräumen hatten. Viele Frauen litten unter zusätzlichen Schikanen und Gewalttätigkeiten.
Trotz Repression, Denunziation, Orientierungslosigkeit und der verheerenden Lebensbedingungen in der besetzten und ausgeplünderten Heimat versuchten Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter immer wieder zu fliehen; auch gab es Ansätze zu Widerstand und Sabotage. Ohne juristische Einspruchsmöglichkeiten und allein schon bei Verdacht auf diese Delikte konnten sie im Extremfall in Konzentrationslager eingewiesen oder gar hingerichtet werden. Im Falle von "Bummelei" oder Arbeitsverweigerung drohten die berüchtigten Arbeitserziehungslager.
Nach der Befreiung
Das Ende des Zweiten Weltkriegs brachte Millionen versklavter und todesbedrohter Menschen die Befreiung. Nach ihrer Befreiung machten sich viele ehemalige Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter auf eigene Faust sofort auf den Heimweg; andere lebten als "Displaced Persons" oder "Repatrianten" weiterhin in Lagern und warteten auf ihre Rückkehr oder Ausreise ins westliche Ausland. Für viele, insbesondere sowjetische Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter war der Leidensweg 1945 noch nicht zu Ende. Sie wurden in ihrer Heimat pauschal der Kollaboration mit den Deutschen verdächtigt; nicht wenige verschwanden in den stalinistischen Lagern. Die meisten leiden noch immer und besonders im Alter unter den psychischen und physischen Folgeschäden des "Totaleinsatzes" (so die tschechische Bezeichnung für die NS-Zwangsarbeit). In vielen osteuropäischen Ländern leben sie nach dem Zusammenbruch der sozialistischen Gesellschaften am Rand des Existenzminimums. In Deutschland wurde die NS-Zwangsarbeit – trotz ihrer Verurteilung in den Nürnberger Prozessen – jahrzehntelang als übliche Begleiterscheinung von Krieg und Besatzungsherrschaft bezeichnet und damit zugleich bagatellisiert, nicht aber als spezifisches NS-Unrecht anerkannt.
Entschädigung und Erinnerung
Die deutschen Regierungen und die von dem Sklaveneinsatz profitierenden Betriebe lehnten lange Zeit – von wenigen Ausnahmen abgesehen – jegliche Übernahme von Verantwortung für diese Opfer ab. Erst 65 Jahre nach Kriegsende rief die Entschädigungs-Debatte die lange Zeit vergessenen Opfer der Zwangsarbeit wieder ins Gedächtnis. Überall in Deutschland erforschten lokale Initiativen die Geschichte der Zwangsarbeit, organisierten Begegnungen, sammelten Erinnerungen und errichteten Gedenkstätten.
Die im Jahr 2000 gegründete Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" zahlte eine Gesamtsumme von rund 4,7 Mrd. Euro an 1,7 Mio. Überlebende aus. Um die Erinnerung an die NS-Zwangsarbeit auch in Zukunft zu bewahren, stellt das Interview-Archiv "Zwangsarbeit 1939-1945. Erinnerungen und Geschichte" 590 Erinnerungsberichte ehemaliger Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter im Internet bereit. Die dazugehörige Online-Lernumgebung "Lernen mit Interviews" stellt beispielhaft sieben Video-Interviews vor.
Weiterführende Links
Interview-Archiv Externer Link:Zwangsarbeit 1939-1945. Erinnerungen und Geschichte
Lernumgebung "Lernen mit Interviews: Zwangsarbeit 1939-1945", Hintergrundfilm Zwangsarbeit und Entschädigung mit Zusatzmaterialien (Registrierung notwendig)
Externer Link:Bücher und Medien zur NS-Zwangsarbeit
Fussnoten
https://www.bpb.de/
Bedeutung der Arbeit im Nationalsozialismus
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Sozialpädagogik / Sozialarbeit, Note: 1,7, Evangelische Fachhochschule Reutlingen-Ludwigsburg; Standort Ludwigsburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Ich habe mich entschieden bei meinem Referat den Fokus auf den Begriff der „Deutschen Arbeit“ und die daraus resultierende Vernichtung durch die Arbeit zusetzen, da meiner Meinung nach dies die Bedeutung der Arbeit im Nationalsozialismus am Besten trifft. Sicher gibt es noch weitere Bedeutungen der Arbeit in der Ideologie des Nationalsozialismus, aber aufgrund der Fülle von Informationen habe ich mich für die Vernichtung durch Arbeit und den Arbeitsbegriff in der NS-Zeit im Zusammenhang mit Antisemitismus. In Punkt 2 werde ich den Begriff der „Deutschen Arbeit“ näher erläutern und seine Herkunft darstellen. In Punkt 3 gehe ich auf die Entstehungsgeschichte der Konzentrationslager ein. In Punkt 4 folgt dann die Vernichtung durch Arbeit und am Schluss werde ich in Punkt 5 eine Reflexion zum Thema beziehungsweise meine Auseinandersetzung damit darstellen.
STOLPERSTEINE GELSENKIRCHEN
Die Dabeigewesenen - Gelsenkirchen 1933–1945
Stolpersteine Gelsenkirchen
← Die Dabeigewesenen - A-D
Von NS-Täter/innen, Profiteuren, Denunziant/innen, Schweigenden und Zuschauer/innen
Arbeitsamt (Reichsbehörde)
Hauptamt Gelsenkirchen, Hindenburgstr. 39-41
Leiter des Arbeitsamtes: Oberregierungsrat Dr. Schmidt, Stellvertreter Dr. Trottenberg
Verwaltungs- u. Personalabteilung: Verwaltungsamtmann Retz
Abt. Arbeitseinsatz: Verwaltungsamtmann Müller
Abt. Arbeitslosenversicherung: Verwaltungsamtmann Gründler
Abt. Berufsberatung: Verwaltungsamtmann Dr. Schmülling
Kasse: Verwaltungsoberinspektor Stelten
Nebenstelle Buer, Ludwig-Knickmann-Str. 84
Übergeordnete Behörde: Präsident des Landesarbeitsamtes Westfalen in Dortmund
Quelle: Adressbuch Stadt Gelsenkirchen, Ausgabe 1939
Arbeitsamt im Nationalsozialismus
Arbeitsamt im Nationalsozialismus
Abb. 1: Plakat der NSDAP zur Arbeitsbeschaffung, Dresden, 1934. "Der Weg zur Arbeit durch das Arbeitsamt des neuen Staates" (Deutsches Historisches Museum, Berlin, Inv. Nr.: P 63/751)
Die Arbeitsämter hatten während des NS-Regimes weitgehende Vollmachten und Kontrollmöglichkeiten. Sie waren Arbeitseinsatzbehörden und wiesen Betrieben, die im Sinne der Aufrüstung als relevant galten, Arbeitskräfte zu. Sie legten Arbeitsbücher für alle Registrierten an, in denen Infos zur Person, Ausbildung und alle bisherigen Beschäftigungen festgehalten wurden. Ab 1934 konnte durch das Gesetz zur Regelung des Arbeitseinsatzes der Zuzug von Arbeitskräften in bestimmte Gebiete gesperrt und die Abwanderung landwirtschaftlicher Arbeiter untersagt werden. Ab 1938 war ein Arbeitsplatzwechsel genehmigungspflichtig, d.h. wer kündigen wollte, brauchte die Genehmigung des Arbeitsamtes. Das Amt konnte zudem Dienstverpflichtungen vornehmen, überwachte die Löhne und verhängte Strafen.[1]
Einige Monate nach der so genannten "Aktion Arbeitsscheu Reich" ordnete Friederich Syrup in seiner Funktion als Staatssekretär im Reichsarbeitsministerium am 20. Dezember 1938 den "geschlossenen Arbeitseinsatz" aller erwerbslosen und sozialunterstützten Juden im Reichsgebiet an. Deutsche arbeitslose Juden (Die zumeist ja erst durch die NS-Rassengesetzgebung arbeitslos geworden waren) wurden gleich nach der Pogromwoche im November 1938 von den Arbeitsämtern bspw. zu Straßenarbeiten gezwungen. Man kann davon ausgehen, dass Reichsarbeitsminister Franz Seldte darüber informiert war, denn eine von ihm am 9. Juli 1940 verfügte Anordnung über die arbeitsrechtliche Behandlung der Juden besagte außerdem, dass diese Anordnung weder in den amtlichen Mitteilungen noch durch die Presse veröffentlicht werden durfte. Lediglich Betriebe, die Juden zwangsbeschäftigten, durften über diese arbeitsrechtlichen Bestimmungen informiert werden. Ab 1941 wurden Juden auch in der Industrie zwangsbeschäftigt; der Höchststand der jüdischen Zwangsarbeiter(innen) in Deutschland belief sich im Sommer 1941 auf ungefähr 51.000-53.000, danach folgte die Deportation zunächst in Gettos, dann in die Vernichtungslager.
Mit Beginn des Zwangsarbeitereinsatzes im September 1939 wurden auch die ausländischen Arbeitskräfte registriert und den rüstungswichtigen Betrieben zugewiesen. Anfang 1940 organisierten Mitarbeiter des Gelsenkirchener Arbeitsamtes die Verteilung der ersten polnischen Zwangsarbeiter auf Lager in Gelsenkirchen, kurze Zeit später folgen 673 französische Kriegsgefangene, die in einem Lager auf dem alten Flugplatz Rotthausen (heute Trabrennbahn) interniert waren. Verstöße der ausländischen Arbeitskräfte, wie spätes Erscheinen, Fehler bei der Arbeit, nicht den Anforderungen entsprechende Arbeitsleistung, wurden rigoros geahndet.[2] Ihnen drohte auf Veranlassung des Arbeitsamtes die Einweisung in ein so genanntes "Arbeitserziehungslager" oder ein Konzentrationslager.
Fluchtmeldung einer Zwangsarbeiterin, Durchschläge an Gestapo und Arbeitsamt Gelsenkirchen
Abb.: Fluchtmeldung der russischen Zwangsarbeiterin Nadegda Nicholina, Durchschläge gingen von der Gelsenkirchener Zementfabrik Ostermann&Comp. AG an Gestapo und Arbeitsamt Gelsenkirchen
Das Gelsenkirchener Arbeitsamt war dem in Münster ansässigen Landesarbeitsamt Westfalen-Nord, Arbeitsgau XVI, nachgeordnet. Beim Arbeitsamt Gelsenkirchen wurden die von den großen und kleinen Firmen und Privatpersonen "benötigten" Zwangsarbeiter und -arbeiterinnen angefordert. Mehr als 40.000 Menschen verschiedener Nationalitäten mussten von 1940 bis 1945 für die Gelsenkirchener Kriegswirtschaft Zwangsarbeit leisten, womit sie zeitweise fast ein Drittel aller Beschäftigten in Gelsenkirchen stellten. Über das Arbeitsamt lief auch in Gelsenkirchen die zunächst freiwillige Vermittlung bzw. spätere Dienstverpflichtung von KZ-Aufseherinnen, die im Frauen-KZ Ravensbrück in einem zumeist zwei- bis dreiwöchigen "Lehrgang" ausgebildet wurden, bevor sie als Aufseherinnen in andere Lager gingen.
Arbeitsamt Gelsenkirchen: Liste Unterkünfte Ost- und Westarbeiter
Abb.: Arbeitsamt Gelsenkirchen: Liste Unterkünfte Ost- und Westarbeiter im Bezirk des Arbeitsamtes Gelsenkirchen". Ganze >> Liste
Quellen:
[1] Vgl. Klaus Schäfer, Arbeitsamt (Hildesheim)
[2] Vgl. Roland Schlenker, "Ihre Arbeitskraft ist auf das schärfste anzuspannen". Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterlager in Gelsenkirchen 1940-1945 (Schriftenreihe des Instituts für Stadtgeschichte Gelsenkirchen, Materialien, Bd. 6), Essen 2003
Andreas Jordan, Projektgruppe STOLPERSTEINE Gelsenkirchen. August 2017.
http://stolpersteine-gelsenkirchen.de/die_dabeigewesenen_gelsenkirchen_arbeitsamt.htm
Arbeit macht tot: Eine Jugend in Auschwitz
Dies ist die Geschichte Tibor Wohls, der 1942 als Achtzehnjähriger von Theresienstadt nach Auschwitz transportiert wurde und dort überlebte. Wohl listet beinahe sachlich auf, was ihm in Auschwitz widerfuhr: die Beleidigungen, die Zwangsarbeit, die Qualen. Er erzählt, wie die Menschen starben, wie sie totgetreten, erschossen, erhängt, geprügelt und durch Giftgas ermordet wurden. Und er beschreibt die ständige Gefahr abzustumpfen – und wie schwer es war, immer wieder dagegen anzukämpfen.
(Dieser Text bezieht sich auf eine frühere Ausgabe.)
»Die Hölle von Saarbrücken«
Schriftenreihe der Landeszentrale
für politische Bildung des Saarlandes
Geschichte des Gestapo-Lagers Neue Bremm
an der deutsch-französischen Grenze
Burkhard Jellonnek
Bei der Personalzusammensetzung ist auffallend, dass nur der Lagerkommandant selbst sowie sein Assistent, SS-Oberscharführer Peter Weiss, Gestapobeamte waren. Alle übrigen, ob Aufseher, Verwaltungsangestellter oder Koch, waren vom Arbeitsamt dienstverpflichtete Rentner, Kriegsversehrte oder Angestellte.
https://gestapo-lager-neue-bremm.de/
Rüstung, Kriegswirtschaft und Zwangsarbeit im "Dritten Reich": Im Auftrag von MTU Aero Engines und BMW Group (Perspektiven 3)
Die Wirtschaft des "Dritten Reichs" war zu weiten Teilen ausgerichtet auf Rüstung und Kriegsführung. Aufrechterhalten werden konnte das System der Kriegswirtschaft nur durch den massiven Einsatz von Zwangsarbeitern und eine weitreichende Umsteuerung industrieller Ressourcen. Im Rahmen des Projektes "Gemeinsames Erinnern" luden die MTU Aero Engines und die BMW Group im März 2007 zu einem Symposium, um die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse zu diesem Themenkomplex vorzustellen und zu diskutieren. Die Autoren des Bandes befassen sich mit der Rüstung in der deutschen Luftfahrt- und Elektroindustrie, der Zwangsarbeit und ihren vielen Gesichtern. Ein kursorischer Ausblick widmet sich der Erinnerungskultur. Beiträge von Patrice Arnaud, Elsbeth Bösl, Marc Buggeln, Lutz Budraß, John J. Delaney, Paul Erker, Constantin Goschler, Thomas Irmer, Sergey A. Kizima, Nicole Kramer, Fabian Lemmes, Stephanie Linsinger, Till Lorenzen, Stefan A. Oyen, Manfred Overesch, Cord Pagenstecher, Joachim R. Rumpf, Jonas Scherner, Raphael Spina, Jochen Streb, Constanze, Werner, Daniel Uziel, Jürgen Zarusky
Zwangsarbeit - Lager vor Ort -
Herkunft und Zuteilung
Zuteilung von Arbeitskräften
Infolge des Arbeitskräftemangels verteilten die DAF und das Arbeitsamt die nach Deutschland kommenden ausländischen Arbeiter und Arbeiterinnen gemäß dem Bedarf der Betriebe mit Vorrang für die Rüstungsbetriebe. Den Betrieben wurden nicht nur Arbeitskräfte zugewiesen, sondern wie wir im Fall des Sägewerks Hery und der Kohlenhandlung Spanner beobachten können, konnten diese Arbeitskräfte beantragen oder wurden im Fall eines bäuerlichen Betriebes auf Intervention des Bürgermeisters zugeteilt.
Zuweisung von Arbeitskräften durch die Gestapo
Die Gestapo teilte der Stadt München und Augsburg Ende Juni 1942 noch "einige tausend russische Arbeitskräfte" zu. Wegen des Arbeitskräftemangels hielt sie die Unterkunft der Neuankömmlinge für nebensächlich. Bis die Zuteilung in Baracken erfolgen könne, sollten die Arbeitskräfte in Zelten unterkommen, sanitäre Anlagen könnten noch gebaut werden, die Umzäunung später erfolgen.
Diese Schnellzuteilung von Arbeitskräften aus den "altsowjetischen Gebieten" zeigt, wie pragmatisch selbst die Gestapo reagieren musste, um die heimische Wirtschaft am laufen zu halten.
Zwangsarbeiter in Gersthofen
Wie im Reich, so wurden auch nach Gersthofen und Augsburg während des Krieges ausländische Arbeiterinnen und Arbeiter aus den verschiedensten Ländern Europas, ob als Kriegsgefangene oder Zivilarbeiter zur Deckung des Arbeitskräftemangels herbeigeschafft. Sie arbeiteten unter verschärften Lebens- und Arbeitsbedingungen für zahlreiche Betriebe und in der Landwirtschaft.
Erste Phase: Polen, Franzosen, Belgier, Engländer
Die nationale Herkunft spiegelt stark den Kriegsverlauf wider. 1939/40 kamen zuerst polnische Kriegsgefangene und Zivilarbeiter nach Schwaben, in einem zweiten Schub entsprechend dem Westfeldzug 1940 Franzosen und Belgier. Während die polnischen Zwangsarbeiter hauptsächlich der Landwirtschaft zugeteilt wurden, arbeiteten Franzosen und Belgier auch im industriellen Bereich, in Gersthofen und Hirblingen aber auch in der Landwirtschaft.
Zweite Phase: Ukrainer, Russen, Balten
Am 31. Oktober 1941 wurde durch Führererlass der Einsatz von Arbeitern aus dem Gebiet der Sowjetunion genehmigt. Kurz darauf erfolgte die fast ausschließlich zwangsmäßige Rekrutierung. Ab 1940 wurden die arbeitsfähigen polnischen Kriegsgefangenen aus der Gefangenschaft entlassen und verblieben als Zivilarbeiter an den ihnen zugewiesenen Arbeitsplätzen bzw. wurden nach ihrer Rückkehr nach Polen wieder zum Arbeitseinsatz im Deutschen Reich verpflichtet. Neben der Verringerung des Bewachungsaufwandes hatte dies den Vorteil, dass die Betroffenen nicht mehr der Genfer Gefangenenkonvention unterlagen. Diese Konvention besagte, dass die Gefangenen menschlich zu behandeln und zu versorgen seien. Außerdem durften Kriegsgefangene nur begrenzt zum Arbeitseinsatz herangezogen werden, insbesondere nicht zu Arbeiten in der Rüstungsproduktion. Ebenso verfuhr man in Gersthofen mit den kriegsgefangenen Franzosen. Nach ihrer Entlassung aus der Gefangenschaft wurden sie bei IG Farben in der Rüstungsindustrie eingesetzt.
Dritte Phase: Italienische Miltiärinternierte (IMI)
Nach dem Waffenstillstand der Italiener mit den Alliierten am 8. September 1943 nahm die deutsche Wehrmacht ca. 500 000 italienische Soldaten gefangen und verbrachte sie zum Arbeitseinsatz ins Deutsche Reich, gestand ihnen aber nicht den Kriegsgefangenenstatus und die damit verbundene Behandlung gemäß der Genfer Kriegskonvention zu, sondern erklärte sie kurzerhand zu "Militärinternierten", um sie damit - wie in Gersthofen bei der Firma Transehe - in der Rüstungswirtschaft einsetzen zu können. In Gersthofen waren IMI bei beiden Chemierüstungsbetrieben beschäftigt.
Keine sicheren Zahlen für Gersthofen
Aus den oben erwähnten Gründen gibt es für Gersthofen keine Zahlen für Zwangsarbeiter während des II. Weltkrieges. Wir können davon ausgehen, dass 1940 die Anzahl nicht über 250 lag, 1944 bis auf 650 anstieg, doch sind dies lediglich Schätzungen infolge unserer verfügbaren Quellen. Über die Fluktuation können keine Aussagen getroffen werden, hierfür fehlen jegliche Angaben. Nach unseren Schätzungen kann man ohne weiteres von 800 bis 1000 Zwangsarbeitern während des Krieges in Gersthofen ausgehen.
Zwangsarbeitereinsatz in Augsburg
Während am 8.Mai 1942 3141 Ausländer in Augsburg tätig waren, belief sich die Anzahl von Ausländern im April 1943 bereits auf 8022, im Oktober 1944 auf 11655 Personen, d.h. 32,7% der Augsburger Arbeiterschaft waren ausländische Zivilarbeiter, 3,9% Kriegsgefangene. Noch viel höher war der Anteil der Ausländer in der Rüstungsindustrie. Bei Messerschmitt waren 47,5% ausländische Zivilarbeiter angestellt, bei M:A:N. 23,6% zivile und 7,3% kriegsgefangene Ausländer beschäftigt. Bis März 1945 etwa hatte sich die Zahl der Ausländer bei MAN beträchtlich erhöht. Es arbeiteten 3160 Bulgaren, Flamen, Franzosen, Griechen, Italiener, Kroaten, Letten, Litauer, Niederländer, Polen, "Protektoratsangehörige", Russen, Serben, Slowenen, Spanier, Ukrainer, Wallonen u.a. bei der MAN, darunter fast 1000 sowjetische Kriegsgefangene.
Zuweisung der Arbeitskräfte
Verteilung über Kriegsgefangenenstammlager in Moosburg und Memmingen
Kriegsgefangene wurden von den Betrieben oder Dienststellen bei den Arbeitsämtern angefordert. Die Kriegsgefangenenmannschaftsstammlager (Stalag) VII A in Moosburg bzw. VII B in Memmingen übernahmen die Verteilung der Gefangenen, die in der schwäbischen Region verteilt werden sollten.
Vor allem von Memmingen aus erfolgte die Überstellung von Gefangenen für den Augsburger Raum. Das Oberkommando der Wehrmacht und das Reichsarbeitsministerium regelte, wie die Kriegsgefangenen zu behandeln waren und welchen Lohn sie für ihre Arbeiten bekamen:
Russische Zivilarbeiter über Lager in Dachau verteilt
Zivilarbeiterinnen und -arbeiter, insbesondere aus der SU, wurden ebenfalls von Lagern aus verteilt, hier war das maßgebliche Durchgangslager in Dachau. Gemäß einem Dringlichkeitsschlüssel wurden die Menschen dann direkt an die Firmen verteilt.
(Kucera S. 35)
http://www.zum.de/
Arbeiten in Hitlers Europa: Die Organisation Todt in Frankreich und Italien 1940–1945 (Industrielle Welt 96) [Print Replica]
Wer nach Zwangsarbeit in Hitlers Europa fragt, muss über die Organisation Todt (OT) sprechen. Als größte Bauorganisation des NS-Staats führte sie in allen deutsch besetzten Gebieten kriegswichtige Arbeiten aus und spannte in großem Umfang einheimische Arbeitskräfte und Firmen ein. Wie gelang diese Mobilisierung? Wie verhielten sich Anreize zu Zwang, was waren die Arbeits- und Lebensbedingungen? Diese Fragen beantwortet Fabian Lemmes für das besetzte Frankreich und das besetzte Italien. Die OT bedeutete hunderttausendfache Zwangsarbeit, oft aber auch die Wahl des kleineren Übels. Lemmes zeigt, dass die Mobilisierung ohne die Kollaboration einheimischer Verwaltungen und Unternehmen nicht möglich gewesen wäre und trotz des vermeintlichen Ämterchaos der NS-Polykratie recht gut funktionierte.
Arbeitsamt für Juden
Von der Fontanepromenade aus verwaltete das Arbeitsamt ab 1938 den „geschlossenen Arbeitseinsatz“ von etwa 20.000 Berliner Jüd*innen in den Fabriken der Hauptstadt. Für diese „Rüstungsjuden“ bedeutete die Zwangsarbeit eine vorläufige Aufhebung der Deportation.
Allein bei Siemens arbeiteten über 3.000 Jüd*innen. Die Werksleitungen machten praktische Erfahrungen mit der vom Regime gewünschten, für den Arbeitsprozess aber eher hinderlichen rassistischen Separierung von Arbeitskräften.
Mehr zur Zwangsarbeit der Berliner Juden in der Tour „Opfer und Täter“, Station 4. Mehr zum Arbeitsamt in der Tour „Opfer und Täter“, Station 10.
https://zwangsarbeit-in-berlin.de/de/station/arbeitsamt-fuer-juden/
Arbeiten unter Hitler: NS-Sozialpolitik, Deutsche Arbeitsfront und Herrschaftspraxis im besetzten Luxemburg am Beispiel der Schwerindustrie 1940-1944 (Études luxembourgeoises / Luxemburg-Studien)
Die nationalsozialistische Besatzung Luxemburgs (1940-1944) beeinflusste alle Lebensbereiche der Bevölkerung. Für den Koblenzer Gauleiter Gustav Simon war das kleine Land ein Experimentierfeld «neuer Staatlichkeit» und im Zuge der Neuordnung nutzte er geschickt die Spielräume der Arbeits-, Lohn- und Freizeitpolitik. Damit wollten der Gauleiter und andere Parteifunktionäre in erster Linie die Arbeiter und Angestellten der luxemburgischen Schwerindustrie vom NS-Regime überzeugen und für den «totalen Krieg» mobilisieren. Der Autor zeichnet die Geschichte der Deutschen Arbeitsfront und ihrer Funktionäre nach. Die Organisation verzeichnete wegen ihres gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Dynamismus gewisse Anfangserfolge. Sie war aber letztlich ein Kontroll- und Überwachungsinstrument, das die Menschen auf der Arbeit und im Privatleben im nationalsozialistischen Sinne erziehen und beeinflussen wollte. Der Autor untersucht anhand zahlreicher biographischer Beispiele deutscher und luxemburgischer Akteure, wie unterschiedlich die Menschen in einer Besatzungsgesellschaft auf Druck, Verlockungen und Unrechtsmaßnahmen reagierten.
Arbeitsamt Halle.- Zwangsarbeiter und Kriegsgefangene.- Todesfälle: Bd. 3
Archivaliensignatur:
Bundesarchiv, BArch DO 1/32721
Alt-/Vorsignatur:
ZWA,AAHalle10
Kontext:
Ministerium des Innern >> DO 1 Ministerium des Innern, Staatliche Archivverwaltung >> Leiter der Staatlichen Archivverwaltung >> Dokumentationszentrum >> Auswertung und Öffentlichkeitsarbeit >> Sammlung Konzentrationslager und Haftanstalten der NS-Zeit >> Beschäftigung von Zwangsarbeitern und Kriegsgefangenen in deutschen Arbeitslagern und Betrieben >> Arbeitsamt Halle.- Zwangsarbeiter und Kriegsgefangene.- Todesfälle
Laufzeit:
1943-1944
Provenienz:
Ministerium des Innern (MdI), 1949-1990
Aktenführende Organisationseinheit: StAV/Dok
Archivalientyp:
Schriftgut
Sprache der Unterlagen:
deutsch
Bestand:
BArch DO 1 Ministerium des Innern
Weitere Objektseiten:
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Letzte Aktualisierung: 09.11.2022, 15:50 MEZ
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Die deutsche Arbeiterschaft zwischen Kontrolle, Erziehung, Massenkonsum und Normalität in den Jahren 1933 bis 1938
Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 2,0, Evangelische Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe (Fachbereich I - Sozialarbeit), Veranstaltung: Seminar Leben und Alltag im NS-Staat, Sprache: Deutsch, Abstract: 1.Einleitung. In meiner Hausarbeit habe ich mich aufgrund des Seminares „Leben und Alltag im NS-Staat“ aber auch wegen persönlichem Interesse einem Thema aus dem Bereich des Nationalsozialismus gewidmet. Während ich in meiner schulischen Laufbahn lediglich mit den Fakten des Nationalsozialismus und des 2.Weltkrieges konfrontiert wurde, fand ich es in diesem Zusammenhang sehr interessant herauszufinden, wie der normale bzw. einfache Bürger seinerzeit gelebt hat.
Und gerade weil man heutzutage nur noch die schrecklichen Ausmaße des NS-Regimes sieht, habe ich mich stets gefragt, wie so etwas passieren konnte, bzw. warum und inwieweit die deutsche Bevölkerung es Adolf Hitler gestattet hat dieses mit Abstand schwärzeste Kapitel der deutschen Geschichte zu schreiben. Daher habe ich mich in meiner Hausarbeit mit der Gleichschaltung der Gesellschaft bzw. im besonderen mit der Rolle der Arbeiterschaft zwischen Kontrolle, Erziehung, Massenkonsum und Normalität beschäftigt. Im ersten Teil beschreibe ich zunächst kurz den geschichtlichen Hintergrund, der die Gleichschaltung der Gesellschaft umfasst und das Abschaffen der Gewerkschaften sowie die Zerschlagung der Arbeiterbewegung beinhaltet. Anschließend beschäftige ich mich mit der Aufgabe und Funktion der Deutschen Arbeitsfront und komme im einzelnen auf die Rolle und Stellung des Arbeiters in ihr zu sprechen. In diesem Zusammenhang darf die aus der Deutschen Arbeitsfront hervorgehende Freizeitorganisation Kraft durch Freude nicht ungenannt bleiben, da ihr Wert für die Nationalsozialisten in bezug auf die Loyalitätsgewinnung beim deutschen Volke nicht zu unterschätzen ist. [...]
Thema "Zwangsarbeit"
Der Begriff "Zwangsarbeit" ist kein zeitgenössischer Begriff, sondern stellt den Versuch dar, eine Vielzahl von Arbeitsverhältnissen zu umfassen, die die Ausbeutung ausländischer Arbeitskräfte zur Grundlage hatten. Selbst ein anfänglich "freiwillig" eingegangenes, befristetes Arbeitsverhältnis mündete spätestes dann in Zwangsarbeit ein, wenn die zugesicherte Rückkehr in die Heimat oder die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht eingehalten wurde, sondern das Arbeitsamt eine einseitige Verlängerung aussprach und der Arbeitende keine Möglichkeit einer Kündigung hatte.
Seit 1939 konnten auch deutsche Arbeitnehmer den Arbeitsplatz nur mit Zustimmung des Arbeitsamtes wechseln. Gleichzeitig erhielt das Arbeitsamt die Möglichkeit, Arbeitnehmern gegen ihren Willen Arbeitsplätze zuzuweisen. Im Gegensatz zu den ausländischen Arbeitskräften waren jedoch die Lebensbedingungen gänzlich andere und nicht durch eine staatlich verordnete alltägliche Diskriminierung geprägt.
https://www.duelmen.de/
Arbeit als Hoffnung: Jüdische Ghettos in Litauen 1941-1944 (Quellen und Darstellungen zur Zeitgeschichte 108)
Der Mord an den europäischen Juden zählt zu den am besten erforschten Ereignissen des 20. Jahrhunderts. Dabei wird die mehrjährige Ghettophase in Ostmitteleuropa in der Regel nur als eine Art Vorstufe der Vernichtung wahrgenommen. Joachim Tauber stellt diese These auf den Prüfstand, wobei er am Beispiel Litauens insbesondere den generell vernachlässigten Arbeitseinsatz von Juden in Ghettos untersucht. Das Leben der Menschen in den Ghettos, so die Quintessenz seiner quellengesättigten innovativen Studie, war geprägt von entbehrungsreicher Arbeit für die deutschen Besatzer und litauische Einrichtungen. Um Arbeit drehte sich in den Ghettos alles: Sie stand für die jüdische Ghettoleitung ebenso im Vordergrund wie für die deutsche Zivilverwaltung, die größten Wert darauf legte, sie so effizient wie möglich zu organisieren. Letztlich bildete sie sogar die Voraussetzung für die Fortexistenz der Ghettos. Arbeit war für viele Juden die letzte Hoffnung, wie kaum je so eindringlich gezeigt worden ist, wie in diesem Buch.
Nationalsozialismus : Hitlers Zwangsarbeitsamt
19. April 2019, 17:07 Uhr
Eine Ausstellung in der Berliner "Topographie des Terrors" zeigt die Studie einer Historikerkommission über das Reichsarbeitsministerium.
Ausführlich zeigt die Schau, wie der freie Arbeitsmarkt zugunsten staatlicher Lenkung eingeschränkt wurde.
Das Ministerium diente sowohl der Entrechtungs- und Vernichtungspolitik als auch der Verfolgung "Arbeitsscheuer".
Von Jens Bisky
Zur gleichen Zeit erschwerte man den Bezug von Rentenleistungen. 1940 stellte man die Zahlungen an deportierte deutsche Juden ein. Das Ministerium diente sowohl der Entrechtungs- und Vernichtungspolitik als auch der Verfolgung "Arbeitsscheuer". Mehr als zehntausend Männer wurden 1938 im Zuge der "Aktion Arbeitsscheu Reich" in Konzentrationslager verschleppt.
Einer von ihnen war Ottmar Heiligenthal, der ihm angebotene Arbeiten mehrfach abgelehnt hatte, woraufhin das Arbeitsamt die Unterstützung einstellte und die Gestapo "Schutzhaft" beantragte. Der "Parasit im Volkskörper" sollte abgesondert und zur "ernsten Arbeit" erzogen werden.
https://www.sueddeutsche.de/
»Menschenökonomie«: Arbeitswissen und Arbeitspraktiken in Deutschland 1925–1945
Als die Revolution von 1918/19 in Deutschland der kaiserzeitlichen Sozialpatronage ein Ende setzte, suchten die Industriellen nach einer neuen Strategie, um die Arbeiter an sich zu binden und dem Einfluss der Gewerkschaften zu entziehen. Abhilfe versprachen hier die Arbeitswissenschaften: Bei nachhaltiger Bewirtschaftung könne Arbeitsenergie bis ins Alter erhalten bleiben, durch positive Gemeinschaftserlebnisse und ein verbessertes Verstehen des eigenen Tuns könne die Arbeitsfreude gesteigert werden. Um solche Erkenntnisse in die Praxis zu überführen, wurde 1925 das »Deutsche Institut für technische Arbeitsschulung« (DINTA) gegründet. Nach 1933 wurde das DINTA in die Deutsche Arbeitsfront integriert und prägte als »Amt für Berufserziehung und Betriebsführung« das Erwerbsleben im NS-Staat entscheidend mit. Die Gestaltung der Arbeitswelt gehörte in der NS-Diktatur zu den maßgeblichen Feldern, auf denen die »Volksgemeinschaft« verwirklicht werden sollte; in der »Betriebsgemeinschaft« wurde sie wie in einem Mikrokosmos erfahrbar. Doch das »Wohlbefinden«, das der Betrieb unter Nutzung der neuesten Erkenntnisse der Arbeitswissenschaften sicherzustellen versprach, musste mit einer angepassten Lebensweise und dauerhafter Leistungsbereitschaft vergolten werden. Frank Becker erschließt in diesem Buch auf breiter Quellenbasis völlig neue Aspekte der nationalsozialistischen Gestaltung der Arbeitswelt und legt deren Wurzeln in der Weimarer Republik frei.
Die Rolle der Arbeitsämter bei der Rekrutierung von SS-Aufseherinnen
Arbeitsämter und SS-Aufseherinnen ' das klingt in dieser Kombination zunächst ungewöhnlich. SS-Aufseherin als ein normaler Beruf, in den die Arbeitsämter vermitteln wie etwa in den der Krankenschwester oder Sekretärin? Wie bekamen junge Frauen über das Arbeitsamt eine Stelle als SS-Aufseherin? Bewarben sie sich darum wie für jeden anderen Beruf auch? Informierte das Arbeitsamt junge Arbeitssuchende etwa auch über das 'Berufsbild' der SS-Aufseherin, um bei der Berufswahl behilflich zu sein? Das sind einige der Fragen, die sich bei alleiniger Betrachtung des Buchtitels stellen und denen Stefanie Oppel neben anderen in der gedruckten Fassung ihrer 2005 an der Humboldt Universität entstandenen Magisterarbeit nachgehen möchte.
Ab Ende 1937 gab es SS-Aufseherinnen, bis Januar 1945 insgesamt mehr als 3500. Sie taten ihren Dienst nicht nur im Frauenkonzentrationslager Ravensbrück, sondern in zahlreichen Lagern, wo immer Frauen auch inhaftiert waren. Die Bezeichnung SS-Aufseherin führt allerdings in die Irre, da die Frauen nicht notwendigerweise der SS angehören mussten. Voraussetzung, um die Stelle antreten zu können, waren ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis sowie eine entsprechende politische Beurteilung durch die Gestapo. Besondere berufliche Qualifikationen wurden nicht erwartet, die Aspirantinnen wurden in wenigen Tagen oder mehreren Wochen in der Regel im Frauenkonzentrationslager Ravensbrück ausgebildet, bevor sie ihren Dienst im jeweiligen Lager antraten.
Auf, wie sie einräumt, lückenhafter Quellenbasis kommt Oppel zu dem Ergebnis, daß sich rund 10 Prozent der Aufseherinnen beworben haben, 20 Prozent angeworben wurden, und die große Masse von 70 Prozent durch Dienstverpflichtung zur ihrer Stelle gekommen sind. Allerdings wurde für die Stellen der Aufseherin meist verdeckt geworben, ohne Hinweise auf die SS oder die Konzentrationslager, so daß manche Frauen zunächst nicht wußten, was da auf sie zukommt. Anwerbungen durch die Arbeitsämter waren eher selten und derartige Versuche der Behörden waren selten von Erfolg gekrönt.
Mit der exorbitanten Ausdehnung des Lagerkosmos im Laufe des Krieges schwand die Zurückhaltung bei der Rekrutierung von SS-Aufseherinnen, da der enorme Bedarf an Personal schnell gedeckt werden mußte. Nun war es an den Betrieben, die KZ-Häftlinge beschäftigten, für weibliches Bewachungspersonal Sorge zu tragen, indem sie weibliche Mitarbeiterinnen dafür namhaft machten. Die Arbeitsämter luden diese vor und verpflichteten zu dieser Tätigkeit. Konnten die Betriebe nicht genügend Mitarbeiterinnen aufbieten, sorgte das Arbeitsamt im Wege der Dienstverpflichtung anderer Frauen für das notwendige Personal. Auch wenn die Behörden Druck auf die Frauen ausübten, war es ihnen möglich, sich dem Dienst im KZ zu entziehen, ohne Nachteile befürchten zu müssen. Zu diesem Schluß kommt Oppel auf Grund ihrer Studien.
Oppel versteckt in ihrem Buch ihr eigentlich interessantes Thema hinter einem quälend langen Vorlauf. In zwei Kapiteln behandelt sie sehr ausführlich die Arbeitsverwaltung im Nationalsozialismus und die Entwicklung des KZ-Systems, die zudem vollkommen lose nebeneinander stehen. Zudem vermißt man über weite Strecken jeden Bezug zu ihrem Thema. Erst im dritten Kapitel, nach weit mehr als der Hälfte des Buches, kommt sie zum eigentlichen Gegenstand der Untersuchung, den SS-Aufseherinnen. Aber auch hier bleibt die Darstellung leider häufig farblos. Es hätte dem Buch gut getan, hätte die Autorin in erster Linie die Ermittlungsverfahren und Nachkriegsprozesse gegen SS-Aufseherinnen ausgewertet und wäre sie verstärkt von exemplarischen Einzelbiographien ausgegangen. Am interessantesten ist das Buch nämlich genau dann, wenn es sich mal einzelnen Biographien zuwendet. Zudem hätte dieser Zugang auch Aufschlüsse über das Verhalten der Aufseherinnen im Lager geboten, ein Aspekt der gänzlich unberücksichtigt geblieben ist. Zum Teil sind diese Mängel aber dem Umstand geschuldet, daß bei einer Magisterarbeit Zeit und Ressourcen nur sehr begrenzt zur Verfügung stehen.
https://www.wla-online.de/
Der vergessene Widerstand der Arbeiter. Gewerkschafter, Kommunisten, Sozialdemokraten, Trotzkisten, Anarchisten und Zwangsarbeiter Gebundene Ausgabe – 11. Dezember 2011
Die deutsche Arbeiterbewegung war nicht nur der Hauptfeind der Nationalsozialisten, hier stießen dessen Träger auch auf erbitterten Widerstand. Keine Gruppe leistete in Umfang und Vielfalt – von der Anzahl der beteiligten Menschen und den tausendfachen Opfern ganz zu schweigen – auch nur annähernd Adäquates. Trotzdem wird im offiziellen Gedenkkanon dieser Widerstand an den Rand gedrängt. Widerstand gegen den Nationalsozialismus reduziert sich im öffentlichen Diskurs weitgehend auf den der Männer des 20. Juli, auf den ethisch motiviert handelnder Gruppen aus dem Bürgertum, den der Kirchen und auf den von Einzeltätern. In diesem Band wird der im Vergessen gehaltene Widerstand, der aus der Arbeiterbewegung heraus geleistet wurde, anhand neuer Forschungsergebnisse analysiert. Kaum bekannte Widerständler erfahren somit in der bundesdeutschen Erinnerungskultur eine späte Würdigung.
Nadja Thelen-Khoder
8.3.1944, Arbeitsamt Arnsberg: „Arbeitskräfte, besonders Polen,
weigern sich in vielen Fällen das ,Ost‘ zu tragen“
Arbeitsamt Arnsberg
Geschz.10 8 A/5760.23
Arnsberg, den 8. März 1944
An den Herrn Landrat als Kreispolizeibehörde Arnsberg.
Betrifft: Einsatz von Ostarbeitern; hier Tragen des Ostarbeiterabzeichens.
"Nach der Verordnung über die Einsatzbedingungen der Ostarbeiter vom 30.6.42 sind Ostarbeiter diejenigen Arbeitskräfte nicht deutscher Volkszugehörigkeit, die im Reichskommissariat Ukraine, im Generalkommissariat Weissruthenien oder in Gebieten, die
östlich an diese Gebiete und an die früheren Freistaaten Lettland und Estland angrenzen, erfasst und nach der Besetzung durch die deutsche Wehrmacht in das deutsche Reich gebracht wurden. Die aus diesen Gebieten stammenden Arbeitskräfte, besonders Polen, weigern sich in vielen Fällen das ,Ost‘ zu tragen. Ich bitte Ihre nachgeordneten Dienststellen anzuweisen darauf zu achten, dass von diesen Arbeitskräften das ,Ost‘ getragen wird, damit Unstimmigkeiten vermieden werden.
M.d.W.d.G.b.11
gez. Unterschrift.
„Arbeitsamt Meschede Nebenstelle Bigge
Bigge, den 21. Mai 42
Firma Hiag-Verein Brilon-Wald
Betrifft: Einsatz von russischen Zivilarbeitern.
Da mir z.Zt. russische Arbeitskräfte zum Einsatz nicht zur Verfügung stehen bin ich gehalten, die noch hier vorliegenden Aufträge dem Herrn Präsidenten des Landesarbeitsamtes in Dortmund zur Stellungnahme zuzuleiten. In diesem Falle ist die ordnungsgemäße Ausfüllung sämtlicher Fragen unbedingt erforderlich. Ich gebe daher die Unterlagen nochmals zurück,
damit Sie dieselben dahingehend vervollständigen.
Es ist zu beachten:
1) genaue Stellungnahme zur Frage der Dringlichkeit.
2) der genaue Satz für Verpflegung und Unterkunft ist anzugeben.
3) warum wird für die auszutauschenden 47 Franzosen ein Mehr bis zu 1oo
Kräften angefordert?
Ausserdem sind die Auftragsblätter von der zuständigen DAF-Dienststelle auf der Rückseite daraufhin zu bescheinigen, dass im Falle der Zuteilung der Unterkunftsraum zur Verfügung steht.
Nach Erledigung erwarte ich baldige Rückgabe der Unterlagen.
Heil Hitler!
Im Auftrage:
(Unterschrift)“
„Herrn Sch.
Arbeitsamt Meschede in Meschede, Steinstraße
R./D. 4.7.1942
Betr.: Angeforderte zusätzliche Arbeitskräfte
Für unseren Betrieb haben wir anstelle der jetzt beschäftigten etwa 5o Franzosen 1oo Zivilrussen angefordert und wurde unserem Antrage, soweit wir orientiert sind, zugestimmt. Sie riefen uns gestern Nachmittag telefonisch an und forderten uns auf, bis spätestens heute um 8,3o Uhr Ihnen telefonisch mitzuteilen, ob wir bereit sind, anstelle der angeforderten Zivilrussen 1oo kriegsgefangene Russen zu beschäftigen. Da wir uns dieserhalb erst mit unserer Abwehrstelle in Lüdenscheid in Verbindung setzen
mußten, konnten wir uns nicht ohne weiteres bereit erklären, kriegsgefangene Russen in unserem Werk zu beschäftigen, zumal uns die Bewachungsvorschriften nicht näher bekannt sind. Unser Betrieb arbeitet durchgehend, auch sonntags, und sind wir bei dem Mangel an Arbeitskräften schon jetzt gezwungen, die Franzosen in allen drei Schichten und in allen Betriebsabteilungen einzusetzen. Wenn wir anstelle der Franzosen Russen einsetzen, dann werden auch diese zu jeder Tageszeit und in allen Betriebsabteilungen beschäftigt werden müssen und dürfte hierzu ein größerer Bewachungsapparat notwendig sein. Wir sind jedenfalls nicht in der Lage, bei den vielen Arbeitsstellen Bewachungsmannschaften in ausreichendem Maße zur Verfügung zu stellen, weshalb wir uns nicht ohne weiteres bereit erklären konnten, ohne Zustimmung der Abwehrstelle Lüdenscheid 1oo kriegsgefangene Russen zu übernehmen.
Wir bitten, diese Stellungnahme nicht als Ablehnung betrachten zu wollen, vielmehr nach wie vor bei der Zuteilung von Arbeitskräften in erster Linie behilflich zu sein. Mit dem vorhandenen Arbeiterpersonal kommen wir, wenn wir unsere Aufgaben einigermaßen
erfüllen sollen, weiterhin nicht aus. Die größten Schwierigkeiten haben wir vor allen Dingen bei der Be- und Entladung der Eisenbahnwaggons, die nunmehr in verkürzten Zeiträumen unbedingt durchgeführt werden müssen. Leider sind die Zustellungen durch die Reichsbahn sehr unregelmäßig und kam es erst die letzten Tage vor, daß von einer Zustellung zur anderen22
etwa 2o Wagen Verkohlungsholz, à ca. 17 to, entladen und außerdem andere Waggons in derselben Zeit beladen werden mußten.
Wir haben Ihnen deshalb am Telefon vorgeschlagen, uns die Franzosen zu belassen und weitere 5o – 6o Franzosen aus anderen kleineren Betrieben uns zu überweisen und dort kriegsgefangene Russen einzusetzen. Die Unterbringung weiterer Franzosen in unserem erweiterten Gefangenenlager wäre ohne weiteres möglich und könnte bereits in den nächsten Tagen erfolgen. Am meisten wäre uns jedenfalls damit gedient, wenn uns die Franzosen belassen würden, weil diese inzwischen an den verschiedenen Arbeitsplätzen eingearbeitet sind und sich darunter auch Handwerker befinden, die zur Wehrmacht eingezogene Handwerker ersetzen. Diesem Vorschlage glaubten Sie nicht zustimmen zu können. Wir haben deshalb vorgeschlagen, uns zu den Franzosen 5o – 6o Zivilrussinnen zuzuteilen.
Soweit wir orientiert sind, können diese überall eingesetzt werden und sollen auch sehr leistungsfähig sein. Die Unterbringung könnte in dem erweiterten Gefangenenlager erfolgen, das nicht unmittelbar mit dem französischen Gefangenenlager in Verbindung gebracht wird. Der Zugang würde von außerhalb der Einzäunung erfolgen und würden die Wasch- und Toilettenräume getrennt vorgesehen. Gegebenenfalls könnten die Zivilrussinnen auch innerhalb unseres Werkes, in unserem früheren Gefolgschaftsspeiseraum, nebst Nebenräume, untergebracht werden. In letzterem Fall läge die Unterbringung weit ab vom französischen Gefangenenlager.
Wenn eine weitere Zuteilung von Franzosen nicht möglich ist, dann halten wir die letztere Lösung für unseren Betrieb am geeignetsten. Jedenfalls bitten wir an dieser Stelle erneut um baldmöglichste Zuteilung von 5o Zivilrussinnen. Herr P.23 der Nebenstelle Bigge machte uns gestern den Vorschlag, in unserem Lager weitere 1o Arbeitskräfte unterzubringen, die als Arbeitskolonne der Station Brilon-Wald vorgesehen werden sollen. Für plötzlich eintretenden Bedarf auf der Station Brilon-Wald ständen diese 1o Kräfte zur Verfügung, während sie bei Nichtbedarf in unserem Betrieb nebenher beschäftigt würden. Wir hatten diesem Vorschlag unsere Zustimmung gegeben und, falls dieser Plan zur Durchführung kommt, wären unserem Lager zusätzlich zu den französischen Gefangenen nicht 5o, sondern 6o Zivilrussinnen oder gegebenenfalls Franzosen zuzuteilen.
Heil Hitler!
(zwei Handzeichen)
Arbeitsamt, Nebenstelle Bigge“24
https://lisa.gerda-henkel-stiftung.de/
Zwangsarbeit in Rheinland-Pfalz
M 1b
Ein niederländischer Zivilarbeiter kommt freiwillig nach Deutschland, stellt jedoch schnell fest, daß die Realität nicht mit den Versprechen der deutschen Werber übereinstimmt, und will vor Ablauf der Vertragsfrist nach Hause zurück. Dies würde ihm jedoch als „Arbeitsvertragsbruch“ ausgelegt. Er wird zwar nicht bewacht, riskiert aber bei Flucht und Festnahme die Einweisung in eines der berüchtigten Arbeitserziehungslager und muß überdies in jedem Fall damit rechnen, daß die deutschen Besatzungsbehörden in den Niederlanden mit Repressalien gegen Familienangehörige vorgehen. Nach Ablauf seines einjährigen Vertrages wird er vom Arbeitsamt gegen seinen erklärten Willen für ein weiteres Vierteljahr dienstverpflichtet, was sich bis Kriegsende wiederholt. Immerhin erhält er einmal im Jahr zwei Wochen Heimaturlaub. Dabei steht er jedesmal vor der Entscheidung, ob er in der Heimat untertauchen oder an seine ungeliebte deutsche Arbeitsstelle zurückkehren soll. Am Arbeitsplatz erfährt er als Facharbeiter Anerkennung, etwaige Beschwerden finden beim deutschen Meister normalerweise Gehör.
M 1c
Ein westfranzösischer Bauarbeiter wird von seinem französischen Arbeitgeber, der Subunternehmer der Organisation Todt ist (eine riesige Bauorganisation des NS-Staates, die vorwiegend Bauten für die militärische Infrastruktur errichtete), über das lokale Arbeitsamt zur Arbeit auf einer Baustelle an der Atlantikküste dienstverpflichtet. Er arbeitet unfreiwillig für den deutschen Kriegsgegner, hat aber im Gegensatz zu seinem bei einer deutschen Firma auf derselben Baustelle eingesetzten, wesentlich schlechter entlohnten und häufig geschlagenen ukrainischen Kollegen weitaus mehr Rechte und Möglichkeiten: Sein Arbeitgeber ist französisch, sein Arbeitsvertrag unterliegt französischer Jurisdiktion, und er befindet sich in einem lokalen sozialen Netz, wenn auch unter deutscher Oberaufsicht.
https://www.zwangsarbeit.rlp.geschichte.uni-mainz.de/
ZWANGSARBEIT IN DEN KOMMUNEN
„Ausländereinsatz" in Württemberg 1939-1945
ANNETTE SCHÄFER
Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte
Jahrgang 49 (2001), heft 1
Institut für Zeitgeschichte
I.
Seit Mitte der achtziger Jahre sind die schätzungsweise rund zehn Millionen „Fremdarbeiter", die während des Zweiten Weltkriegs in Deutschland beschäftigt waren, zu einem immer intensiver behandelten Thema der Forschung, aber auch der politischen
Debatte geworden1. Das Wissen um die lange vergessene Tatsache, daß die Kriegsgefangenen und Zivilarbeiter aus der Sowjetunion, Polen, Frankreich und vielen anderen europäischen Ländern ein schreckliches Los hatten und daß ohne sie die Kriegswirtschaft des Dritten Reichs sehr schnell zum Erliegen gekommen wäre, ist heute Allgemeingut. Nachdem sich das Augenmerk zunächst vorwiegend auf die Rüstungsindustrie gerichtet hat, rücken im Zusammenhang mit den auf internationaler Ebene vereinbarten Entschädigungszahlungen für Zwangsarbeiter immer mehr Einsatzbereiche ins Blickfeld - nun auch die Kommunen. Obwohl der Deutsche Städtetag im Februar 1999 seinen Mitgliedern empfohlen hat, „sich weiterhin intensiv mit dem Kapitel der Zwangsarbeiter auch aus der ortsgeschichtlichen Perspektive auseinanderzusetzen", und ein Jahr später auf „die zahlreichen Bemühungen der Städte, die Leidensgeschichte der Zwangsarbeiter auf ihrem Gebiet während der Zeit des Zweiten Weltkrieges aufzuarbeiten", verwies, ist die Forschungslage hinsichtlich der Kommunen beim „Ausländereinsatz" alles andere als befriedigend2.
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Die sogenannten „Asozialen“ – Erinnerung an eine vergessene Opfergruppe im Nationalsozialismus
22.03.2023
BAYERN 2: Radiosendung
https://www.br.de/
© Bayerischer Rundfunk 2023
Bayern 2-Hörerservice
Bayerischer Rundfunk, 80300 München; Service-Nr.: 089 / 5900 222 Fax: 089/5900-46258
service@bayern2.de; www.bayern2.de Seite 1 von 13
Manuskript
Titel: Die sogenannten „Asozialen“ – Erinnerung an eine vergessene
Opfergruppe im Nationalsozialismus
Autorin Sabine März-Lerch
Redaktion Notizbuch – Ulrike Hagen
Sendedatum 22.03.2023
Sendezeit | Programm Bayern 2 / 10-12 Uhr
Mitwirkende Dr. Ulrich Baumann, Stiftung Gedenkstätten Berlin
Robert Domes, Autor von „Waggon vierter Klasse“
Dr. Julia Hörath, Historikerin und Politologin, Institut für Sozialforschung, Hamburg
Prof. Frank Nonnenmacher, Prof. für Didaktik der Sozialwissenschaften und der Politischen Bildung an der Goethe-Universität Frankfurt am Main Wilhelm Weinbrenner, Obergünzburg
Moderation / Info Das heutige Sendedatum ist der Todestag von Alois Roth, der Hauptfigur in „Waggon vierter Klasse“ – er starb am 22.3.1945 im
KZ Mauthausen
Bitte Hinweis in der Abmod.: Wer sich für den „Verband für das Erinnern an die verleugneten Opfer des Nationalsozialismus“ interessiert, kann sich melden unter fnoma@gmx.de an Prof. Frank Nonnenmacher
Erwähnte Bücher:
Robert Domes, Waggon vierter Klasse, cbt 2021, 352 S., 10,00 € ab 14 J.
Frank Nonnenmacher: Du hattest es besser als ich, VAS 2014, 352 S, 19,80 €
https://www.br.de/
2. YouTube-Videos
04.04.2013 - Arbeit und Leben im Dritten Reich - Edition für die Landeszentrale für politische Bildung NRW
Landeszentrale für politische Bildung NRW / lpbnrw
Bochum im Dritten Reich: Einen faszinierenden Einblick in den Lebens- und Arbeitsalltag bietet diese Dokumentation mit selten gezeigtem Archivmaterial. Hier nur ein paar Stichworte: "Kanonen statt Butter", 1. Mai, die Zerschlagung der Gewerkschaften, Hitler zu Besuch in den Stahlschmieden des Ruhrgebiets, Zwangsarbeiter, Judenverfolgung und Holocaust, die Rolle der Gestapo, Sabotageakte und Widerstand. Eine Dokumentation aus der Reihe "Nationalsozialismus im Alltag" in einer Edition für die Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen (c) 2013. Regie: Johannes Volker Wagner.https://strato-editor.com/.cm4all/widgetres.php/com.cm4all.wdn.social.Youtube/images/thumbnail.svg
https://www.youtube.com/watch?v=VnBIaa8FUqs
Siehe auch: