Nationalsozialismus in Mosbach - Baden
: Rechtsextremismus und Neofaschismus : Anti-Semitismus : Anti-Ziganismus : Homophobie : Rassismus : Diskriminierung 

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AKTUELLES : 
Nationalsozialistisch-orientierte,
gesellschaftliche, institutionelle
und strukturelle
Diskriminierung von Homosexuellen,
Queeren und Transgender-Personen
nach 1945

 Zuletzt AKTUALISIERT am 23.03.2025 ! 

Seiteninhalt:

  1. NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach

    1.1 Gerichtlich verfügte Beauftragung der forensischen Sachverständigen aus Kitzingen durch das Amtsgericht Mosbach bezüglich der gerichtlichen und außergerichtlichen Anti-Nazi-Aktivitäten des Antragstellers

    1.2 STRAFANZEIGEN vom 14.08.2023 gemäß § 158 StPO an Amtsgericht Mosbach unter 6F 202/21, 6F 9/22, 6F 2/22, 6F 2/23 wegen des Verdachts auf Volksverhetzung, Beleidigung und Verunglimpfung bei nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten Übergriffen gegen Homosexuelle, Queere und Transgender-Personen am 12.08.2023 in Weissenfels, Sachsen-Anhalt, mit Hitlergruß und „Sieg Heil“-Rufen

    1.3 STRAFANZEIGEN vom 16.08.2023 gemäß § 158 StPO an Amtsgericht Mosbach unter 6F 202/21, 6F 9/22, 6F 2/23, 6F 2/22 wegen des Verdachts auf Volksverhetzung, Beleidigung und Verunglimpfung bei nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten Übergriffen gegen Homosexuelle, Queere und Transgender-Personen am 28./29.07.2023 mit dem Ersetzen der gestohlenen Regenbogenfahne durch die Nazi-Hakenkreuzflagge am Bahnhofsvorplatz

    1.4 STRAFANZEIGEN vom 19.08.2023 gemäß § 158 StPO an Amtsgericht Mosbach unter 6F 202/21, 6F 9/22, 6F 2/23, 6F 2/22 wegen des Verdachts auf Volksverhetzung, Beleidigung und Verunglimpfung bei nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten Übergriffen gegen Homosexuelle, Queere und Transgender-Personen am 12.08.2023 mit dem Angriff gegen das Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen in Berlin

  2. Erstmals wird in 2023 bei der Gedenkstunde des Deutschen Bundestages am "Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus" auch den queeren Opfern der Nationalsozialisten gedacht

    2.1 Online-Artikel zu Homophobie und Queerfeindlichkeit in Baden-Württemberg

  3. Online-Artikel und Bücher zur Nationalsozialistisch-orientiert gesellschaftlichen, institutionellen und strukturellen Diskriminierung von Homosexuellen, queeren und Transgender-Menschen  nach 1945

  4. YouTube-Videos zur Nationalsozialistisch-orientiert gesellschaftlichen, institutionellen und strukturellen Diskriminierung von Homosexuellen, queeren und Transgender-Menschen  nach 1945

  5. Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach gerichtlich beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen zur Nationalsozialistisch-orientiert gesellschaftlichen, institutionellen und strukturellen Diskriminierung von Homosexuellen nach 1945


1. NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach


1.1 Gerichtlich verfügte Beauftragung der forensischen Sachverständigen aus Kitzingen durch das Amtsgericht Mosbach bezüglich der gerichtlichen und außergerichtlichen Anti-Nazi-Aktivitäten des Antragstellers

Das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110, 74281 Mosbach, beauftragt die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21, die Anti-Nazi-Aktivitäten des KVs und Antragstellers in einer ergänzenden Stellungnahme gutachterlich einzuschätzen und zu bewerten. Dazu zählen laut Anweisungen dieser amtsgerichtlichen Verfügungen SOWOHL die seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren ALS AUCH seine außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute. Siehe dazu auch Kapitel 4 auf dieser Seite.


Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME zur Nationalsozialistisch-orientiert gesellschaftlichen, institutionellen und strukturellen Diskriminierung von Homosexuellen nach 1945  ALS TEIL DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.

Homosexuelle Männer im KZ Sachsenhausen: Katalog zur Ausstellung des Schwulen Museums Berlin in Zusammenarbeit mit der Gedenkstätte Sachsenhausen. Geleitwort: Morsch, Günter Taschenbuch – 18. Februar

Nach der ersten offiziellen Erwähnung der homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus durch Bundespräsident Richard von Weizsäcker dauerte es noch fünfzehn Jahre, bis die Gedenkstätte des KZ Sachsenhausen und das Schwule Museum eine Ausstellung zur Lage der homosexuellen Häftlinge ausrichteten. Der Katalog der Ausstellung (2000) ist neben zahlreichen verstreuten Aufsätzen und den Erinnerungen der Überlebenden nach wie vor die einzige Publikation, die umfassende über das Leben, Leiden und Sterben der Männer in einem Lager Auskunft gibt. Dieses seit langem vergriffene Buch soll nicht fehlen, wenn 70 Jahre nach Kriegsende der Evakuierung, Befreiung oder Übergabe der Lager an die Opfer dieses mörderischen Systems gedacht wird; wir präsentieren deshalb eine unveränderte Neuauflage dieses Standardwerks. Die meisten Artikel des Katalogbuches stammen von den beiden Herausgebern; daneben enthält es Beiträge von: Fred Brade, Rainer Hoffschildt, Kurt Krickler, Susanne zur Nieden, Andreas Pretzel, Ralf Jörg Raber, Manfred Ruppel, Karl-Heinz Steinle.

Wullenwever: Hamburg in den dreißiger Jahren. Wullenwever, Homosexueller und Hedonist und Geschäftsführer in einem Cabaret wird zur Zielscheibe der nationalsozialistischen Machthaber. Taschenbuch – 15. April 2023

Wullenwever, Homosexueller und Hedonist, ist Geschäftsführer in einem Cabaret in Hamburg der dreißiger Jahre. Dort erlebt er die Machtübernahme der Nazis. Die Hoffnung, dass nach dem Nazi-Terror in der jungen Bundesrepublik der Schrecken der Verfolgungen aufhört, entpuppt sich als Chimäre. Die Homosexuellen-Verfolgungs-Paragraphen StGb 175 und 175a werden aus der Nazi- Rechtsprechung buchstabengetreu ins Strafgesetzbuch der BRD übernommen…



1.2 STRAFANZEIGEN vom 14.08.2023 gemäß § 158 StPO an Amtsgericht Mosbach unter 6F 202/21, 6F 9/22, 6F 2/22, 6F 2/23 wegen des Verdachts auf Volksverhetzung, Beleidigung und Verunglimpfung bei nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten Übergriffen gegen Homosexuelle, Queere und Transgender-Personen am 12.08.2023 in Weissenfels, Sachsen-Anhalt, mit Hitlergruß und „Sieg Heil“-Rufen

Amtsgericht Mosbach
Hauptstraße 110
74821 Mosbach

DATUM : 14.08.2023

Siehe auch Online-Dokumentation: www.nationalsozialismus-in-mosbach-baden.de

STRAFANZEIGEN vom 14.08.2023 gemäß § 158 StPO an Amtsgericht Mosbach
unter 6F 202/21, 6F 9/22, 6F 2/22, 6F 2/23 wegen
des Verdachts auf Volksverhetzung, Beleidigung und Verunglimpfung
bei nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten Übergriffen
gegen Homosexuelle, Queere und Transgender-Personen
am 12.08.2023 in Weissenfels, Sachsen-Anhalt,
mit Hitlergruß und „Sieg Heil“-Rufen

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit ergehen die eingangs benannten Strafanzeigen, da diese öffentlichen und verbreiteten Äußerungen der Beschuldigten sich zur Störung des öffentlichen Friedens mit der Aufstachelung zu Hass oder Gewalt eignen und die Menschenwürde dadurch angreifen, dass nach 1945 in der BRD weiterhin die NS-Opfergruppe Homosexueller, Queerer und Transgender-Personen gezielt mit deren nationalsozialistischer Verfolgung und Vernichtung verächtlich gemacht und herabgewürdigt werden. Das öffentliche Billigen, Leugnen und gröbliche Verharmlosen u.a. Nazi-Verbrechen, Nazi-Massenmorden auf Grund der sexuellen Orientierung sowie von Verbrechen gegen die Menschlichkeit stehen in der BRD unter Strafe.

BEGRÜNDUNG UND GLAUBHAFTMACHUNG:

Rechtsextreme haben den ersten Christopher Street Day im Burgenlandkreis am 12.08.2023 gestört. Auf diese Veranstaltung in Weißenfels hat es mehrere Angriffe gegeben.
Von Beteiligten dieser »Störaktion« wurde der Hitlergruß gezeigt und »Sieg Heil« gerufen unter der Verwendung nationalsozialistischer Symbolik und nationalsozialistischer Propaganda, um damit eine direkte Referenz und Assoziation zur nationalsozialistischen Verfolgung von Homosexuellen, Queeren und Transgender-Personen sowie zu deren Vernichtung in Nazi-Konzentrationslagern herzustellen.
Die Veranstalter übten Kritik an der Vorbereitung der Polizei. Bereits im Juli hatten Unbekannte im knapp 20 Kilometer entfernten Naumburg die regenbogenfarbene Treppe einer Schule übermalt – in schwarz, weiß und rot, den Farben der Reichsflagge.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Michael Uhl

1.3 STRAFANZEIGEN vom 16.08.2023 gemäß § 158 StPO an Amtsgericht Mosbach unter 6F 202/21, 6F 9/22, 6F 2/23, 6F 2/22 wegen des Verdachts auf Volksverhetzung, Beleidigung und Verunglimpfung bei nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten Übergriffen gegen Homosexuelle, Queere und Transgender-Personen am 28./29.07.2023 mit dem Ersetzen der gestohlenen Regenbogenfahne durch die Nazi-Hakenkreuzflagge am Bahnhofsvorplatz

6F 202/21
Amtsgericht Mosbach
Hauptstraße 110
74821 Mosbach

DATUM : 16.08.2023

Siehe auch Online-Dokumentation: www.nationalsozialismus-in-mosbach-baden.de

STRAFANZEIGEN vom 16.08.2023 gemäß § 158 StPO an Amtsgericht Mosbach
unter 6F 202/21, 6F 9/22, 6F 2/23, 6F 2/22 wegen
des Verdachts auf Volksverhetzung, Beleidigung und Verunglimpfung
bei nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten Übergriffen
gegen Homosexuelle, Queere und Transgender-Personen
am 28./29.07.2023 mit dem Ersetzen der gestohlenen Regenbogenfahne
durch die Nazi-Hakenkreuzflagge am Bahnhofsvorplatz

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit ergehen die eingangs benannten Strafanzeigen, da diese öffentlichen und verbreiteten Äußerungen der Beschuldigten sich zur Störung des öffentlichen Friedens mit der Aufstachelung zu Hass oder Gewalt eignen und die Menschenwürde dadurch angreifen, dass nach 1945 in der BRD weiterhin die NS-Opfergruppe Homosexueller, Queerer und Transgender-Personen gezielt mit deren nationalsozialistischer Verfolgung und Vernichtung verächtlich gemacht und herabgewürdigt werden. Das öffentliche Billigen, Leugnen und gröbliche Verharmlosen u.a. Nazi-Verbrechen, Nazi-Massenmorden auf Grund der sexuellen Orientierung sowie von Verbrechen gegen die Menschlichkeit stehen in der BRD unter Strafe, wie hier durch dass Hissen der Flagge mit dem eindeutigen Nazi-Symbol des Hakenkreuzes als Ersetzung der gestohlenen Regenbogenfahne.

BEGRÜNDUNG UND GLAUBHAFTMACHUNG:

Am Bahnhofsvorplatz in Neubrandenburg hängt üblicherweise eine Regenbogenflagge. Unbekannte haben diese aber in der Nacht vom 28.07. auf den 29.07.2023 gestohlen und stattdessen an ihrer Stelle eine verbotene Hakenkreuzflagge gehisst.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Michael Uhl

1.4 STRAFANZEIGEN vom 19.08.2023 gemäß § 158 StPO an Amtsgericht Mosbach unter 6F 202/21, 6F 9/22, 6F 2/23, 6F 2/22 wegen des Verdachts auf Volksverhetzung, Beleidigung und Verunglimpfung bei nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten Übergriffen gegen Homosexuelle, Queere und Transgender-Personen am 12.08.2023 mit dem Angriff gegen das Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen in Berlin

DATUM : 19.08.2023

Siehe auch Online-Dokumentation: www.nationalsozialismus-in-mosbach-baden.de

STRAFANZEIGEN vom 19.08.2023 gemäß § 158 StPO an Amtsgericht Mosbach
unter 6F 202/21, 6F 9/22, 6F 2/23, 6F 2/22 wegen
des Verdachts auf Volksverhetzung, Beleidigung und Verunglimpfung
bei nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten Übergriffen
gegen Homosexuelle, Queere und Transgender-Personen
am 12.08.2023 mit dem Angriff gegen das Denkmal
für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen in Berlin

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit ergehen die eingangs benannten Strafanzeigen, da diese öffentlichen und verbreiteten Äußerungen der Beschuldigten sich zur Störung des öffentlichen Friedens mit der Aufstachelung zu Hass oder Gewalt eignen und die Menschenwürde dadurch angreifen, dass nach 1945 in der BRD weiterhin die NS-Opfergruppe Homosexueller, Queerer und Transgender-Personen gezielt mit deren nationalsozialistischer Verfolgung und Vernichtung verächtlich gemacht und herabgewürdigt werden. Das öffentliche Billigen, Leugnen und gröbliche Verharmlosen u.a. Nazi-Verbrechen, Nazi-Massenmorden auf Grund der sexuellen Orientierung sowie von Verbrechen gegen die Menschlichkeit stehen in der BRD unter Strafe.

BEGRÜNDUNG UND GLAUBHAFTMACHUNG:

Das Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen in Berlin ist am 12.08.2023 angegriffen worden. Polizei-Angaben zufolge brachte der Täter zwei Zettel mit einem abgewandelten Bibelzitat, das Homosexuelle verunglimpfe, an dem Denkmal nahe der Ebert-/Ecke Hannah-Arendt-Straße an. Zudem habe der Täter versucht, einen brennenden Gegenstand auf das Denkmal zu werfen, was ihm aber nicht gelungen sei.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Michael Uhl


2. Erstmals wird in 2023 bei der Gedenkstunde des Deutschen Bundestages am "Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus" auch den queeren Opfern der Nationalsozialisten gedacht

Gedenkstunde für NS-Opfer: Bundestag erinnert an ver­folgte sexuelle Minderheiten

Mit einer Gedenkstunde erinnert der Deutsche Bundestag am Freitag, 27. Januar 2023, an die Opfer des Nationalsozialismus. Anlass ist die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau vor 78 Jahren. Traditionell gedenken die Abgeordneten rund um den Jahrestag mit einer Veranstaltung im Plenarsaal der Millionen Menschen, die während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft entrechtet, verfolgt und ermordet wurden. Im Mittelpunkt stehen in diesem Jahr Menschen, die wegen ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität Opfer der Verfolgung durch die Nazis wurden.
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Gedenkstunde für NS-Opfer: Bundestag erinnert an ver­folgte sexuelle Minderheiten
Mit einer Gedenkstunde erinnert der Deutsche Bundestag am Freitag, 27. Januar 2023, an die Opfer des Nationalsozialismus. Anlass ist die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau vor 78 Jahren. Traditionell gedenken die Abgeordneten rund um den Jahrestag mit einer Veranstaltung im Plenarsaal der Millionen Menschen, die während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft entrechtet, verfolgt und ermordet wurden. Im Mittelpunkt stehen in diesem Jahr Menschen, die wegen ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität Opfer der Verfolgung durch die Nazis wurden.
Die Gedenkstunde wird live im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de mit deutscher, englischer und russischer Tonspur übertragen. Auf www.bundestag.de/gebaerdensprache findet darüber hinaus eine Übertragung mit Gebärdensprachdolmetschung statt.
Bundestagspräsidentin Bärbel Bas eröffnet die Gedenkstunde um 10 Uhr mit einer Ansprache. Sie übergibt das Wort an die Zeitzeugin des Holocaust Rozette Kats, die eine Gedenkrede halten wird, ebenso wie Klaus Schirdewahn, der als Vertreter der queeren Community vor dem Plenum sprechen wird. Der Schauspieler Jannik Schümann und die Schauspielerin Maren Kroymann werden darüber hinaus Texte über zwei Opfer vortragen, deren Lebensgeschichten exemplarisch für die Verfolgung sexueller Minderheiten während des Nationalsozialismus sind.
Gedenkrede von Rozette Kats
Gedenkrednerin Rozette Kats, 1942 in einer jüdischen Familie geboren, überlebte die NS-Diktatur bei einem Ehepaar in Amsterdam, das sie als ihr eigenes Kind ausgab. Ihre leiblichen Eltern wurden in Auschwitz ermordet. Erst später nahm Kats ihre wahre jüdische Identität an.
Nach Kats Rede liest Jannik Schümann einen Text über Karl Gorath (1912-2003), der als schwuler Mann die nationalsozialistische Gewaltherrschaft überlebte.
Karl Gorath: Verfolgung schwuler Männer
Geboren 1912 in Bremerhaven wurde Gorath mit 22 Jahren nach Paragraf 175 des Strafgesetzbuches verurteilt. Dieser stellte sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe – noch bis weit in die Nachkriegszeit. Erst 1994 wurde der umstrittene, unter dem Nazi-Regime deutlich verschärfte Paragraf vollständig gestrichen.
Nach einer weiteren Anzeige landete Gorath im Zuchthaus, später in mehreren Konzentrationslagern. Er überlebte, wurde jedoch auch nach dem Ende der NS-Herrschaft weiter strafrechtlich verfolgt. 1946 verurteilte ihn derselbe Richter, der ihn bereits 1938 bestraft hatte. Als Vorbestrafter fand Gorath nur schwer Arbeit und verarmte. Er starb 2003 im Alter von 91 Jahren in Bremerhaven.
Mary Pünjer: Opfer der „Aktion 14f13“
Schauspielerin Maren Kroymann trägt die Biografie der lesbischen Jüdin Mary Pünjer (1904-1942) vor. Unter dem Vorwand der „Asozialität“ war die in einer Hamburger Kaufmannsfamilie geborene, verheiratete Frau im Jahr 1940 als „Lesbierin“ verhaftet worden.
Nach ihrer Verurteilung internierten die Nationalsozialisten Pünjer im Konzentrationslager Ravensbrück, wo sie 1942 für die Mordaktion „Aktion 14f13“ selektiert und im Frühjahr desselben Jahres in der „Euthanasie“-Anstalt Bernburg an der Saale ermordet wurde.
Gedenkrede von Klaus Schirdewahn
Nach den vorgetragenen Lebensgeschichten wird Klaus Schirdewahn das Wort ergreifen, der selbst 1964 nach Paragraf 175 verhaftet worden war. Im Parlament spricht er über die Bedeutung des Gedenkens an die im Nationalsozialismus verfolgten sexuellen Minderheiten.
Die Sängerin Georgette Dee und der Pianist Tobias Bartholmeß sorgen für die musikalische Begleitung der Gedenkstunde, an der außer den Abgeordneten des Parlaments auch Vertreterinnen und Vertreter der anderen Verfassungsorgane teilnehmen sowie junge Menschen, die sich an der diesjährigen Jugendbegegnung des Deutschen Bundestages beteiligen.
Jugendbegegnung im Bundestag
Die Gedenkstunde im Plenarsaal ist einer der zentralen Programmpunkte der viertägigen Veranstaltung, im Rahmen derer sich junge Erwachsene auf Einladung des Deutschen Bundestages intensiv mit der Verfolgung sexueller Minderheiten während der NS-Zeit auseinandersetzen. So lernen sie etwa das Reichstagsgebäude als Ort des Gedenkens kennen und besuchen gemeinsam Erinnerungsorte wie das Dokumentationszentrum Topographie des Terrors, die Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück sowie das Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen im Berliner Tiergarten.
Nach der Gedenkstunde treffen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Jugendbegegnung Bundestagspräsidentin Bärbel Bas, Rozette Kats und Klaus Schirdewahn zu einer Podiumsdiskussion. Diese wird ab 12 Uhr live auf www.bundestag.de übertragen.
Jährliches Gedenken seit 1996
Der 27. Januar wird in der Bundesrepublik seit 1996 als „Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus“ begangen. Das Datum selbst verweist auf die Befreiung der Überlebenden des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau durch Soldaten der Roten Armee im Jahr 1945. Rund um den Jahrestag erinnern die Parlamentarier mit einer Sonderveranstaltung an die Opfer des NS-Regimes.
Im Mittelpunkt des Gedenkens im Deutschen Bundestag steht die Gedenkstunde, bei der zumeist auch Holocaust-Überlebende das Wort ergreifen. Die Gedenkreden im vergangenen Jahr hielten die Holocaust-Überlebende Inge Auerbacher und der Präsident des israelischen Parlaments, der Knesset, Mickey Levy. (irs/12.01.2023)
https://www.bundestag.de/

Weitere Informationen


Rede von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas zur Begrüßung bei der Gedenkstunde für die Opfer des Nationalsozialismus

27. Januar 2023
[Stenografischer Dienst]
Präsidentin Bärbel Bas:
Sehr geehrter Herr Bundespräsident!
Sehr geehrte Frau Büdenbender!
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler!
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident!
Sehr geehrter Herr Präsident des Bundesverfassungsgerichts!
Exzellenzen!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Liebe Gäste!
„Was man auch immer über den Holocaust sagen, schreiben oder erzählen mag, es hat keine befreiende Wirkung.“ Dieser Satz stammt aus den Erinnerungen von Simone Veil, der ersten Präsidentin des Europäischen Parlaments. Als Jugendliche hat sie Auschwitz überlebt. Als eine von wenigen. Mindestens 1,3 Millionen Menschen haben die Nationalsozialisten nach Auschwitz deportiert. Darunter 1 Million Jüdinnen und Juden. Die meisten wurden gleich nach ihrer Ankunft ermordet. Auschwitz ist Tatort und Sinnbild des Völkermords an den europäischen Jüdinnen und Juden. Inbegriff des Holocaust. Eines Verbrechens, das in der Geschichte der Menschheit ohne Vergleich ist. Und für das wir Deutschen Verantwortung tragen. Simone Veil schrieb weiter: „Die Shoah bleibt allgegenwärtig. Nichts davon wird je ausgelöscht; … nichts kann, nichts darf vergessen werden.“ Zitat Ende.
Wir gedenken heute der Opfer der nationalsozialistischen Verbrechen: der ermordeten Juden Europas, der Opfer der deutschen Besatzungsherrschaft und Vernichtungspolitik insbesondere in Mittel- und Osteuropa, der Sinti und Roma, der Opfer der sogenannten „Euthanasie“, der wegen ihrer politischen Überzeugung oder ihres christlichen Glaubens verfolgten Menschen, der Zeugen Jehovas, der Angehörigen sexueller Minderheiten, der als „asozial“ Diffamierten. Wir erinnern auch an die Kriegsgefangenen und die Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter. Wir erinnern an diejenigen, die Widerstand leisteten und deswegen hingerichtet wurden. Wir gedenken aller Menschen, die von den Nationalsozialisten verfolgt, beraubt, gedemütigt, ausgegrenzt, entrechtet, gequält und ermordet wurden.
Viele der Opfer des deutschen Vernichtungskriegs im Osten waren Ukrainerinnen und Ukrainer. Mich erschüttert, dass auch Überlebende des Holocaust durch die gegenwärtigen russischen Angriffe auf die Ukraine getötet wurden. Es ist eine unerträgliche Verhöhnung der Opfer des Nationalsozialismus, den russischen Angriffskrieg mit der Befreiung Deutschlands zu vergleichen. Viele Holocaust-Überlebende in der Ukraine wurden zur Flucht gezwungen. Es berührt mich, dass mehrere von ihnen in Deutschland Zuflucht gefunden haben. In vielen Fällen mit Hilfe der Jewish Claims Conference.
Einige von ihnen sind heute unter uns. Stellvertretend für alle begrüße ich auf der Ehrentribüne Dr. Boris Zabarko, den Vorsitzenden der Allukrainischen Vereinigung der Juden.
(Beifall)
Aus Odessa zu uns gekommen ist Roman Schwarzman. Wie Boris Zabarko überlebte er als Kind die Shoah.
(Beifall)
Ich freue mich, weitere Überlebende begrüßen zu können. Insbesondere Margot Friedländer, Charlotte Knobloch und Albrecht Weinberg.
(Beifall)
Außerdem begrüße ich Gäste aus der queeren Community, unter anderem Ali Tawakoli aus Afghanistan und Edward Mutebi aus Uganda.
(Beifall)
In ihrer Heimat drohen ihnen harte Strafen für Homosexualität. Deshalb haben sie Schutz in Deutschland gefunden.
Liebe Gäste, ich danke Ihnen allen, dass Sie heute in den Deutschen Bundestag gekommen sind.
(Beifall)
Die heutige Gedenkstunde stellt eine Opfergruppe in den Mittelpunkt, die lange um Anerkennung kämpfen musste: Menschen, die von den Nationalsozialisten aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität verfolgt wurden. Der § 175 Strafgesetzbuch belegte seit dem Kaiserreich den Geschlechtsakt unter Männern mit Gefängnis. Die Nationalsozialisten verschärften diesen Paragrafen noch: Küsse, Berührungen, sogar Blicke waren strafbar. Zehntausende wurden der Homosexualität beschuldigt. Schon das genügte oft, um ihre gesellschaftliche Existenz zu ruinieren. Mehr als die Hälfte der Männer wurde verurteilt, meist zu langen Haftstrafen und Zwangsarbeit. In einigen Fällen wurden Männer zur Sterilisation gezwungen. Viele in den Selbstmord getrieben.
Auch wenn der § 175 nur für Männer galt, waren lesbische Frauen vor Verfolgung keinesfalls sicher. Ebenso wenig wie die Menschen, die nicht das Geschlecht leben konnten oder wollten, das die Gesellschaft von ihnen verlangte. Wer nicht den nationalsozialistischen Normen entsprach, lebte in Angst und Misstrauen.
Am härtesten traf es die vielen Tausend Frauen und Männer, die aufgrund ihrer Sexualität - teils unter Vorwänden - in Konzentrationslager deportiert wurden. Sie standen auf einer der untersten Stufen der sogenannten Lagerhierarchie und waren der allgegenwärtigen Gewalt ungeschützt ausgesetzt. Viele wurden für medizinische Experimente missbraucht. Die meisten kamen schon nach kurzer Zeit um - oder wurden ermordet.
Heute vor 78 Jahren wurde Auschwitz befreit. Aus den Lagern befreit wurden auch die wegen ihrer Sexualität Inhaftierten. Doch für sie brachte das Ende des Nationalsozialismus kein Ende der staatlichen Verfolgung. In beiden Teilen Deutschlands galt der § 175 Strafgesetzbuch nach 1945 weiter. In der Bundesrepublik bis 1969 sogar in der Fassung der Nationalsozialisten. Aus heutiger Sicht klingt es unglaublich: Erst 1994 wurde der § 175 vollständig gestrichen. Und es dauerte noch einmal viele Jahre, bis alle Urteile aufgehoben wurden. Bis unsere Demokratie die Kraft fand, einzugestehen: Diese Urteile waren Unrecht!
Auch auf die Anerkennung als Opfer der Nationalsozialisten warteten sexuelle Minderheiten lange vergebens. In den 80er-Jahren begannen zivilgesellschaftliche Initiativen in Ost- und Westdeutschland, öffentlich an deren Verfolgungsgeschichte zu erinnern. Und stießen damit immer wieder auch auf Widerstand.
Es ist mir sehr wichtig, dass wir heute der Menschen gedenken, die wegen ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität verfolgt wurden. Teil unseres Gedenkens ist, dass Überlebende hier im Parlament ihre Stimme erheben und uns von ihrem Leben und Leiden berichten.
Die letzten Überlebenden dieser Opfergruppe sind verstorben, ohne dass wir sie gehört haben. Ihre Geschichten müssen andere erzählen. Liebe Maren Kroymann, lieber Jannik Schümann, Sie beide übernehmen diese Aufgabe und tragen uns die Opferbiografien von Mary Pünjer und Karl Gorath vor. Der Historiker Lutz van Dijk hat diese Texte verfasst.
(Beifall)
Lieber Klaus Schirdewahn, Sie können aus eigenem Erleben berichten. Zum Abschluss der Gedenkstunde werden Sie über Ihre Verfolgung als Homosexueller in der Bundesrepublik sprechen.
Liebe Frau Kats, Sie haben als jüdisches Kind unter falscher Identität überlebt. Ihre Eltern wurden in Auschwitz ermordet. Zum Auftakt werden Sie uns berichten, was es bedeutet, wenn ein Mensch seine oder ihre wahre Identität entdeckt.
Ich bedanke mich bei Ihnen allen, dass Sie an dieser Gedenkstunde mitwirken.
(Beifall)
Ebenso danke ich allen, die sich im Vorfeld dafür eingesetzt und den Aufruf zum Erinnern an sexuelle Minderheiten unterstützt haben.
Noch immer wissen wir über das Schicksal einzelner sexueller Minderheiten zu wenig. Die Nationalsozialisten verfolgten lesbische Frauen und transsexuelle Menschen unter Vorwänden. Etwa als sogenannte „Asoziale“. So machten sie deren Kriminalisierung aufgrund der geschlechtlichen Identität unsichtbar. Andere Opfergruppen kommen ebenfalls erst allmählich in unseren Blick.
Für unsere Erinnerungskultur ist es wichtig, dass wir die Geschichten aller Verfolgten erzählen. Ihr Unrecht sichtbar machen. Ihr Leid anerkennen. Immer weniger Zeitzeugen können uns ihre Geschichte erzählen. Aber wir können - und müssen! - uns ihr Leid auf andere Weise vergegenwärtigen. Und ihr Zeugnis weitertragen. Wir müssen in der Erinnerungskultur neue Wege gehen.
Am Dienstag habe ich hier im Bundestag eine Ausstellung der Gedenkstätte Yad Vashem eröffnet. Gemeinsam mit dem Vorsitzenden Dani Dayan, dem ich sehr dafür danke. Die Ausstellung zeigt Alltagsgegenstände deutscher Jüdinnen und Juden: einen Chanukkaleuchter, einen Fluchtkoffer oder eine Puppe. Die Objekte werden erstmals wieder in Deutschland gezeigt. Auch wenn ihre einstigen Besitzerinnen und Besitzer nicht mehr alle selbst sprechen können: Die Gegenstände zu betrachten macht den unwiederbringlichen Verlust spürbar, den der millionenfache Mord an den europäischen Jüdinnen und Juden bedeutet.
Daher sind auch Gedenkstätten an den historischen Orten des Verbrechens so wertvoll. Vor zwei Wochen habe ich die Gedenkstätte für Opfer der NS-„Euthanasie“ in Bernburg besucht. Hier wurden 14 000 Menschen ermordet: Patientinnen und Patienten aus Heil- und Pflegeanstalten sowie Häftlinge aus Konzentrationslagern. Darunter auch Mary Pünjer, von deren Schicksal wir gleich erfahren. Der Besuch dieser Gedenkstätte hat mich sehr berührt.
Einer lebendigen Erinnerungskultur dient auch die Jugendbegegnung des Deutschen Bundestages. Hier im Saal befinden sich einige Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Auch Ihnen danke ich, dass Sie heute hier sind.
(Beifall)
Wir brauchen diese lebendige Erinnerungskultur. Denn: Viele Menschen in unserem Land glauben, Deutschland hätte sich bereits mehr als genug mit der Shoa beschäftigt. Das ist ein Irrtum. Es kann keinen Schlussstrich geben!
(Beifall)
Es ist gefährlich, zu glauben, wir hätten „ausgelernt“. Wir müssen uns weiterhin mit unserer Vergangenheit auseinandersetzen! Noch immer gibt es offene, schmerzhafte Fragen. Mich beunruhigen auch Versuche, die Einzigartigkeit des Holocausts zu relativieren. Das müssen wir entschieden zurückweisen.
(Beifall)
Mir scheint, wir waren schon einmal weiter. Antisemitismus und Antiziganismus, Rassismus und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit nehmen zu. Fünf antisemitische Straftaten werden im Schnitt jeden Tag in Deutschland registriert. Gedenkstätten werden geschändet, jüdische Einrichtungen und Synagogen angegriffen. Menschen werden angefeindet, bedroht und attackiert - weil sie Jüdinnen oder Juden sind. Das ist eine Schande für unser Land!
(Beifall)
Wir alle müssen bei antisemitischen Vorfällen Zivilcourage beweisen. Niemand darf wegschauen!
Vor genau einem Jahr habe ich hier gesagt: „Antisemitismus ist mitten unter uns.“ Und ich bleibe bei meiner Aussage. Antisemitismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit finden sich keineswegs nur am äußersten Rand.
(Beifall)
Insbesondere Antisemitismus nimmt immer öfter auch versteckte Formen an - etwa bei der Dämonisierung des Staates Israel oder in Verschwörungsbehauptungen während der Coronapandemie. Wir müssen wachsam bleiben und genau hinschauen. Wie auch die Debatte um die Documenta 15 gezeigt hat.
(Beifall)
Wir müssen auch bei der Diskriminierung queerer Menschen genau hinschauen. Queerfeindliche Straftaten nehmen zu. Die Auschwitz-Überlebende Esther Bejarano hat uns eine eindringliche Mahnung hinterlassen - ich zitiere -: „Menschlichkeit ist unteilbar. Die Forderung “Nie wieder!„ gilt auch für die Homosexuellen.“ Nehmen wir sie beim Wort! Nehmen wir ihre Worte ernst!
(Beifall)
In den sozialen Netzwerken wird gegen queere Menschen in unerträglicher Weise gehetzt. Schwule, Lesben und Transpersonen werden beleidigt, bedrängt und angegriffen. Sogar auf den Paraden des Christopher Street Day, wie wir im vergangenen Jahr beim Tod von Malte sehen konnten. Malte war ein Transmann. Auch hier sind wir alle gefordert, gegen Diskriminierungen aufzustehen. Eine freiheitliche offene Gesellschaft ist keine Selbstverständlichkeit. „Nie wieder!“ - das ist ein Auftrag - für uns alle. Wo Hass um sich greift, ist niemand sicher.
(Beifall)
Kämpfen wir gegen Antisemitismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit! Engagieren wir uns für Toleranz und Vielfalt! Für eine Gesellschaft, in der die Würde aller Menschen tatsächlich unantastbar ist.
(Beifall)
https://www.bundestag.de/


ERINNERUNG AN DIE OPFER DES NATIONALSOZIALISMUS:
MENSCHENRECHTE GELTEN FÜR ALLE

Am 27. Januar 1945 wurde nach Jahren grausamster Menschenrechtsverbrechen durch das nationalsozialistische Deutschland das Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz befreit. Jedes Jahr wird nun an diesem Tag der rund 6 Millionen ermordeten Juden*Jüdinnen gedacht sowie der weiteren Opfer des Nationalsozialismus. Zu diesen gehören auch die verfolgten und ermordeten Sinti*zze und Romn*ja sowie die Opfer von Zwangssterilisierung und der nationalsozialistischen "Euthanasie"-Morde, die insbesondere Menschen mit Behinderung und erkrankte Personen betrafen.
In diesem Jahr stellt der Deutsche Bundestag das Gedenken an die Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und/oder ihrer Geschlechtsidentität und -ausdruck im Nationalsozialismus verfolgt wurden, in den Mittelpunkt. Auch wir als Menschenrechtsorganisation möchten an all jene erinnern, die aufgrund von sozialer Ächtung und strafrechtlicher Verfolgung nicht ohne Angst sein und lieben konnten. Bereits ab 1933 wurden Lokale geschlossen, Vereine und Verlage aufgelöst sowie Zeitschriften verboten, die sich für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt einsetzten.
Der aus der Kaiserzeit stammende und durch die Nationalsozialist*innen verschärfte §175 bzw. §175a des Reichsstrafgesetzbuches stellte darüber hinaus sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe. Es wird mit Bezug auf diesen Straftatbestand von 50.000 Verurteilungen bis 1945 ausgegangen. In den Konzentrationslagern wurden die Betroffenen mit dem sogenannten Rosa Winkel kenntlich gemacht. Lesbische, bisexuelle, trans und intergeschlechtliche Menschen wurden darüber hinaus unter unterschiedlichen Vorwänden stigmatisiert und kriminalisiert.
Das Unrecht endete nicht mit dem Ende des "Dritten Reiches". §175 bestand, wenn auch in veränderter Form, sowohl in der Bundesrepublik als auch in der DDR fort. Erst 1994 wurde der Paragraph endgültig aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Erst 2002 wurden die nationalsozialistischen Unrechtsurteile aufgehoben. Die nach dem 5. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen in beiden deutschen Staaten mussten bis 2017 auf strafrechtliche Rehabilitierung warten. Die daraus resultierende Möglichkeit einer verspäteten Entschädigungszahlung stand Menschen, die nicht verurteilt wurden, aber beispielsweise in Untersuchungshaft waren, nicht offen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte eine Kriminalisierung homosexueller Handlungen bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes zur strafrechtlichen Rehabilitierung am 22. Juli 2017 als einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention eingestuft.
Stigmatisierung und Diskriminierung aufgrund von Geschlechtsmerkmalen, sexueller Orientierung sowie geschlechtlicher Identität gehören leider immer noch nicht der Vergangenheit an. Feindliche Einstellungen gegenüber lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans und intergeschlechtlichen Menschen manifestieren sich nach wie vor in Hassreden und Gewalttaten. Allein im Jahr 2021 – die offiziellen Zahlen für 2022 liegen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Textes noch nicht vor – verzeichnete das Bundeskriminalamt in Deutschland einen Anstieg von Straftaten von Hasskriminalität in Bezug auf sexuelle Orientierung um mehr als 50 Prozent und in Hinblick auf Geschlecht bzw. sexuelle Identität sogar um mehr als 66 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Nicht heterosexuell oder cis geschlechtlich zu sein, setzt auch in anderen Ländern Menschen verschiedenen Gefahren aus: Sie müssen mit Anklagen und Inhaftierungen rechnen, sind in ihrer Meinungs- und Versammlungsfreiheit eingeschränkt, auch andere Rechte werden ihnen vorenthalten oder sie müssen sogar aus ihrer Heimat fliehen. Dabei gelten die Menschenrechte für alle Menschen, unabhängig davon, wer sie sind und wen sie lieben. Das sichert uns die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte zu, die vor 75 Jahren angesichts der nationalsozialistischen Menschheitsverbrechen verabschiedet wurde.
An die Opfer dieser menschenverachtenden Gräueltaten zu erinnern, mahnt uns, die Worte dieser wegweisenden Vereinbarung als Lehre aus der Geschichte ernst zu nehmen: "Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren." Der erste Artikel wird ergänzt durch den zweiten: "Jeder Mensch hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied." Damit diese Worte tatsächlich Realität werden, müssen wir uns täglich gegen jede Form von Menschenfeindlichkeit wehren und für die Verwirklichung der Menschenrechte aller einsetzen.
https://www.amnesty.de/


Gedenkveranstaltung für die Opfer des Nationalsozialismus

27. Januar 2023
Am Freitag den 27. Januar 2023 fand zum 26. Mal in Karlsruhe die Gedenkveranstaltung für die Opfer des Nationalsozialismus im Ständehaussaal statt. Seit 1997 organisiert die Stadt Karlsruhe eine solche Veranstaltung mit wechselndem Fokus auf verschiedene Opfergruppen und lädt Vertreter*innen verschiedener gesellschaftlicher Gruppen, Organisationen und Vereine aus Karlsruhe ins Publikum ein. In diesem Jahr hat sich die Gedenkveranstaltung nach 2004 zum zweiten Mal der Verfolgung Homosexueller und queerer Menschen in der Zeit des Nationalsozialismus gewidmet. Zu dieser Veranstaltung waren auch wir, die QBeKA e.V., eingeladen und nahmen mit einer Person teil.
Die Redebeiträge von Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup, der über das Gedenken aus Sicht der Stadt Karlsruhe sprach, und dem Historiker Dr. Christian Könne, welcher über den aktuellen Stand der Forschung zum Thema des Abends berichtete, wurden vom Holzbläsertrio des BuschKollegiums mit einer passenden Auswahl an Werken von Max Reger, Stefan Wolpe und Johann Sebastian Bach, umgesetzt für eine Klarinette und ein bis zwei Oboen, musikalisch eingerahmt und begleitet.
Einen ausführlichen Bericht über die Veranstaltung haben wie hier abgelegt:
Gedenkveranstaltung für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar 2023 >>>
https://www.schwung-karlsruhe.de/


Internationaler Holocaust Gedenktag
Lisa Paus gedenkt der queeren Opfer des Nationalsozialismus

Am 27. Januar wird an die Verbrechen des Nationalsozialismus erinnert. In diesem Jahr stehen queere Opfer im Mittelpunkt. Lisa Paus legte am Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen einen Kranz nieder.
27.01.2023Aktuelle Meldung
Lisa Paus legt am Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen in Berlin-Tiergarten einen Kranz nieder
© Photothek/Leon Kuegeler
Am 27. Januar haben Bundesfamilienministerin Lisa Paus und der Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, am Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen in Berlin-Tiergarten einen Kranz niedergelegt. Der Schwulen- und Lesbenverband (LSVD) Berlin Brandenburg e.V. hatte dort zu einer Gedenkveranstaltung eingeladen.
Lisa Paus: "Die Opfer des Nationalsozialismus dürfen niemals in Vergessenheit geraten. Das Leiden der Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer geschlechtlichen Identität verfolgt und ermordet wurden, blieb viel zu lange ungesehen. Deswegen hat der Deutsche Bundestag heute an sie erinnert. Dabei wurde deutlich, das queere Menschen auch nach 1945 kriminalisiert und ausgegrenzt wurden. Wir werden die Erinnerung daran wachhalten - und entschieden dafür eintreten, dass alle Menschen die gleichen Rechte haben. Das ist unsere historische Pflicht und Verantwortung."
Sven Lehmann: "Die Verfolgung homo- und bisexueller Männer und Frauen, insbesondere in der NS-Zeit, aber auch ihre Kontinuität in der Bundesrepublik und der DDR, sind nicht ausreichend erforscht. Zur Geschichte von trans- und intergeschlechtlichen Menschen gibt es kaum Forschung. Die Aufarbeitung der Geschichte von LSBTIQ* in Deutschland und das Sichtbarmachen ihrer Lebens- und Leidensgeschichten ist ein wichtiges politisches Zeichen für die Anerkennung sexueller und geschlechtlicher Vielfalt. Mit Beschluss des Aktionsplans 'Queer leben' hat die Bundesregierung Vorhaben vereinbart, um die Erinnerungskultur in diesem Bereich zu stärken."
Gedenkstunde im Deutschen Bundestag
Die Kranzniederlegung hat im Anschluss an die offizielle Gedenkstunde im Deutschen Bundestag stattgefunden. Zu den Rednerinnen und Rednern gehörte auch die Holocaust-Überlebende Rozette Kats. Sie wurde 1942 in einer jüdischen Familie geboren und überlebte dank eines Ehepaars in Amsterdam, das sie als ihr eigenes Kind ausgab. Ihre Eltern wurden im Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau ermordet. Rozette Kats setzt sich verstärkt für die Rechte von LSBTIQ*-Personen ein.
Dr. Mehmet Daimagüler und Dr. Felix Klein stehen vor einem Kranz und gedenken der getöteten Sinti und Roma
Dr. Mehmet Daimagüler und Dr. Felix Klein (von links) gedenken der getöteten Sinti und Roma
© Photothek/Thomas Koehler
Gemeinsames Gedenken mit Jugendlichen
Am Internationalen Holocaust-Gedenktag haben auch der Beauftragte der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus, Dr. Felix Klein, sowie der Antiziganismusbeauftragte, Dr. Mehmet Daimagüler, an den Denkmälern für die ermordeten Juden sowie Sinti und Roma einen Kranz niedergelegt.
Dazu hatten die Beauftragten Jugendliche aus den jeweiligen Communities eingeladen.
Internationaler Holocaust-Gedenktag
Seit 1996 ist der 27. Januar der zentrale Gedenktag in Deutschland, um an den Völkermord an den europäischen Juden zu erinnern sowie an andere Opfergruppen. Dazu gehören Sinti und Roma, Homosexuelle, Zeugen Jehovas oder Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter. Die Initiative zu dem Gedenktag ging vom damaligen Bundespräsidenten Roman Herzog aus. Im Jahr 2005 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen, den Tag auch international zum Holocaust-Gedenktag zu machen. Am 27. Januar 1945 hatten sowjetische Truppen das Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau befreit.
https://www.bmfsfj.de/


»Es kann keinen Schlussstrich geben«
Bundestag gedenkt der Opfer des Nationalsozialismus

Am 27. Januar 1945 wurde das KZ Auschwitz befreit. Zum Jahrestag erinnerte das Parlament in Berlin besonders an die queeren Opfer der NS-Ideologie. Diese hätten auch in der Bundesrepublik lange um Anerkennung kämpfen müssen.
27.01.2023, 14.10 Uhr
Viele wurden mit erlittenem Unrecht lange allein gelassen: Zum internationalen Holocaust-Gedenktag hat der Bundestag an die Opfer des Nationalsozialismus erinnert und dabei Menschen in den Mittelpunkt gestellt, die aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität oder sexuellen Orientierung verfolgt wurden.
»Wer nicht den nationalsozialistischen Normen entsprach, lebte in Angst und Misstrauen«, sagte Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD). Dies habe viele Menschen betroffen, die aufgrund ihrer Sexualität in Konzentrationslager deportiert wurden. Und auch nach dem Ende des Nationalsozialismus habe es für diese Menschen »kein Ende der staatlichen Verfolgung« gegeben. In beiden Teilen Deutschlands habe der Paragraf 175 des Strafgesetzbuches weiter gegolten.
Noch immer wisse man zu wenig über das Schicksal vieler Opfergruppen, sagte Bas. Dies gelte etwa für lesbische Frauen, die als »Asozial« verfolgt worden seien – und die Kriminalisierung aufgrund der geschlechtlichen Identität unsichtbar gemacht worden sei. »Für unsere Erinnerungskultur ist es wichtig, dass wir die Geschichten aller Verfolgten erzählen.«
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Manche Menschen würden glauben, Deutschland habe sich bereits genug mit der Schoa beschäftigt, fügte Bas an. »Das ist ein Irrtum. Es kann keinen Schlussstrich geben.«
https://www.spiegel.de/


Bundestag gedenkt queeren NS-Opfern

27.01.2023, 11:21 Uhr
Mit einer feierlichen Gedenkstunde erinnert der Bundestag in besonderem Maße an die Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung, die sexuellen Minderheiten angehörten. Es ist das erste Mal, dass queere Opfer im Mittelpunkt des Holocaust-Gedenktags stehen, den der Bundestag jedes Jahr mit einer Veranstaltung am 27. Januar begeht. Diese Opfergruppe habe "lange um ihre Anerkennung kämpfen" müssen, so Bundestagspräsidentin Bärbel Bas in ihrer Rede.
Viele homosexuelle Männer seien in der NS-Zeit zu langen Haftstrafen verurteilt, zur Sterilisation gezwungen und oft auch in Konzentrationslagern ermordet worden, erinnert Bas. Doch "auch lesbische Frauen waren vor Verfolgung keineswegs sicher", fügt sie hinzu.
Zudem habe für queere Menschen auch das Ende des Nationalsozialismus kein Ende staatlicher Verfolgung gebracht, das Verbot der Homosexualität galt weiter. Erst 1994 sei der Strafrechtsparagraf 175 vollständig gestrichen worden. "Es dauerte noch einmal viele Jahre, bis alle Urteile aufgehoben wurden", sagt die Bundestagspräsidentin. Auch sei erst spät angefangen worden, an ihre Verfolgungsgeschichte zu erinnern.
Quelle: ntv.de
https://www.n-tv.de/


Gedenktag für die Opfer des Holocaust und des Nationalsozialimus

27. Januar

Am 27. Januar findet jährlich der Internationale Holocaust-Gedenktag statt. In Deutschland wird dies mit einer Schweigeminute im Bundestag begangen.
23. Januar 2023, 08:18 Uhr •Berlin
Ein Artikel von
Amy Walker
„Die Erinnerung darf nicht enden; sie muss auch künftige Generationen zur Wachsamkeit mahnen.“ Mit diesen Worten erklärte 1996 der Bundespräsident Roman Herzog den 27. Januar zum bundesweite Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus. Jedes Jahr wird seitdem nicht nur in Deutschland, sondern auch international, an eines der grausamsten Verbrechen der Geschichte gedacht: der Holocaust. Die Ermordung von Juden, Sinti und Roma, Homosexuellen, Slawen, Kranken, Behinderten und vielen mehr durch die Nationalsozialisten ist und bleibt eines der schrecklichsten Taten, die ein totalitäres Regime jemals vollbracht hat. Damit sie nicht wiederholt werden, gibt es den Gedenktag am 27. Januar.
27. Januar: Datum erinnert an Befreiung von Auschwitz
Gewählt wurde der 27. Januar für das Holocaust-Gedenken, weil an diesem Tag im Jahr 1945 das Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau durch die Rote Armee befreit wurde. Auschwitz-Birkenau war das größte KZ der Nationalsozialisten. Dort wurden etwa eine Millionen Juden ermordet. Hinzu kommen noch etwa 200.000 nicht-jüdische Menschen, die in Auschwitz-Birkenau vernichtet wurden. Die Bilder, die nach der Befreiung vom Vernichtungslager gemacht wurden, gingen um die Welt. Dadurch lernte die Weltöffentlichkeit erstmals das Ausmaß der Nazi-Verbrechen kennen.
Holocaust-Gedenktag 2023: Gedenkstunde im Bundestag
In Deutschland wird der Holocaust-Gedenktag, offiziell der Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialmus, im Bundestag mit einer Gedenkstunde begangen. Am 27.01.2023 wird dieser um 10 Uhr stattfinden. Erstmals wird 2023 bei der Gedenkstunde auch den queeren Opfern der Nationalsozialisten gedacht. „Queer“ ist ein Sammelbegriff für Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender.
Als erste wird 2023 nach Angaben des Bundestags die Holocaust-Überlebende Rozette Kats sprechen. Sie kam bei einem Ehepaar in Amsterdam unter, das sie als ihr eigenes Kind ausgab. Ihre leiblichen Eltern wurden in Auschwitz ermordet. Erst später im Leben nahm sie ihre jüdische Identität an. Vor dem Hintergrund ihrer eigenen Biografie setzt sie sich auch für sexuelle Minderheiten ein. Die Sängerin Georgette Dee und der Pianist Tobias Bartholmeß werden die Gedenkstunde musikalisch begleiten.
Am 27. Januar ist in ganz Deutschland an allen öffentlichen Gebäuden die Trauerbeflaggung zu sehen. Das heißt, alle Fahnen hängen auf Halbmast.
Internationaler Gedenktag für die Opfer des Holocaust
In Deutschland wird der Holocaust-Gedenktag jährlich seit 1996 begangen. 2005 erklärte die Generalversammlung der Vereinten Nationen den Tag auch zum internationalen Gedenktag für die Opfer des Holocaust, 2006 wurde er erstmals weltweit begangen. Weltweit finden verschiedene Gedenkveranstaltungen an diesem Tag statt. Es gibt aber auch andere Holocaust-Gedenktage in den unterschiedlichen Ländern der Welt, verbunden mit anderen symbolischen Tagen in der Zeit des Nationalsozialismus. Zum Beispiel:
Israel: Jom haScho‘a am 27. Nisan (April/Mai) des jüdischen Kalenders. Verbunden mit dem Aufstand im Warschauer Ghetto
Frankreich: Anniversaire de la rafle du Vélodrome d‘hiver am 16. Juli; Gedenktag in Erinnerung an die Massenfestnahme und Vernichtung von 13.000 Juden aus Paris
Österreich: Gedenktag gegen Gewalt und Rassismus im Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus am 5. Mai. Verbunden mit der Befreiung des KZ Mauthausen
Lettland: Ebreju tautas genocīda upuru piemiņas diena am 4. Juli. Gedenken an das Abbrennen der Synagoge in Riga
Litauen: Lietuvos žydų genocido diena am 23. September. Tag der Vernichtung des jüdischen Ghettos in Vilnius
Opfer der Nationalsozialisten: Besonders verfolgte Gruppen
Wem wird konkret am Holocaust-Gedenktag gedacht? Es wird all den Gruppen gedacht, die bei den Verbrechen der Nationalsozialisten besonders im Fokus standen. Diese Menschengruppen wurden physisch, wirtschaftlich und seelisch verletzt oder sie wurden ermordet. Heute werden folgende Gruppen zu den Opfern der Nationalsozialisten gezählt:
Juden und Jüdinnen (6 Millionen ermordet)
Sinti und Roma (500.000 ermordet)
Homosexuelle und Queere (keine konkreten Opferzahlen)
Mitglieder anderer religiöser Gruppen, insb. Zeugen Jehovas (rund 2000 ermordet, weit mehr wurden aber verfolgt und unterdrückt)
Slawen bzw. Osteuropäer (3 Millionen ermordet)
Kranke und Behinderte (Opferzahlen reichen zwischen 120.000 und 300.000 Menschen, die ermordet wurden)
Mehr Informationen über die Opfer des Nationalsozialismus gibt es hier auf der Seite der Bundeszentrale für politische Bildung.
https://www.swp.de/


GEDENKEN AN OPFER DES NATIONALSOZIALISMUS
Queere Opfer des Nationalsozialismus: lange vergessen

Homosexuelle und andere LGBTQ-Minderheiten wurden beim Gedenken an Verfolgte und Ermordete Jahrzehnte ignoriert. Aber diese Zeiten sind vorbei.
26.01.2023
"Nun bist Du schwule Sau ja Deine Eier los." Mit diesen Worten wurde Otto Giering im August 1939 nach seiner Zwangskastration im Konzentrationslager (KZ) Sachsenhausen von einem Aufseher verhöhnt. Schon vor seiner Deportation ins KZ war der 22-Jährige zweimal wegen homosexueller Kontakte verurteilt und in ein Arbeitslager gesteckt worden.
Die erschütternde Geschichte des aus Hamburg stammenden Schneidergesellen ist nachzulesen in dem Buch "Medizin und Verbrechen". Herausgeberin ist die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, zu der unter anderem die KZ-Gedenkstätte und das Museum Sachsenhausen gehören.
KZ-Opfer Otto Giering wurde nie entschädigt
Otto Giering überlebte die Torturen, seine Gesundheit war aber ruiniert: "Durch die KZ-Haft bedingt hatte er Herzbeschwerden, Magenprobleme, litt unter Kopfschmerzen und Migräne. Während er den Antrag auf Entschädigung einreichte, kamen die traumatischen Erlebnisse aus dem KZ wieder hoch. Als er die Ablehnung des Entschädigungsantrags erhalten hatte, kam er tagelang nicht nach Hause und wurde vermisst gemeldet. Die Polizei fand ihn verwirrt und orientierungslos auf."
Wenige Monate vor seinem 60. Geburtstag starb Otto Giering 1976. Er war einer von geschätzt 10.000 bis 15.000 schwulen Männern, die bis zum Ende der Nazi-Zeit 1945 in deutsche Konzentrationslager verschleppt wurden. Allein in Sachsenhausen waren es rund 1000, mehr als in jedem anderen KZ. Neben Juden, Sinti und Roma waren sie am stärksten den Misshandlungen der Wachmannschaften ausgeliefert.
Oft erschwerte Arbeitsbedingungen für Homosexuelle
Männer mit dem stigmatisierenden rosa Winkel an der Häftlingskleidung wurden oft in Strafkommandos mit erschwerten Arbeitsbedingungen gesteckt. Darunter war das sogenannte Klinkerwerk – ein Außenlager Sachsenhausens, wo unter anderem Rüstungsgüter hergestellt werden mussten. 1942 wurden an diesem Ort systematisch 200 Schwule ermordet. Insgesamt sind mehr als 600 Todesfälle von homosexuellen Häftlingen in dem KZ nördlich von Berlin nachgewiesen.
Eine verfallene, steinerne Baracke des als Klinkerwerk bezeichneten Außerlagers, das zum KZ Sachsenhausen gehörte, ist von einem Maschendrahtzaun umgeben. Auf einer Tafel wird über die Funktion dieses Arbeitslagers und das Schicksal der KZ-Häftlinge informiert.
Das Klinkerwerk war ein Außerlager des Konzentrationslagers Sachsenhausen (Archivbild aus dem Jahr 2019)
Obwohl das Schicksal schwuler Männer in der NS-Zeit tausendfach dokumentiert ist, erinnerte jahrzehntelang nichts und niemand an sie - zumindest öffentlich. In der Gedenkstätte Sachenhausen wurde erst nach dem Fall der Berliner Mauer und der Wiedervereinigung Deutschlands Anfang der 1990er Jahre eine Gedenktafel für diese Opfergruppe angebracht.
Rosa Schleifen der West-Berliner Schwulenbewegung für KZ-Häftling
Dabei hat es schon zu Zeiten der deutschen Teilung erste Versuche des Gedenkens an die als Homosexuelle verfolgten Männer im KZ Sachsenhausen gegeben. Darauf weist Gedenkstätten-Sprecher Horst Seferens gegenüber der DW hin: Angehörige der West-Berliner Schwulenbewegung hätten Kränze mit rosa Schleifen niederlegt, die sofort vom Ministerium für Staatssicherheit (Stasi) entfernt worden seien.
Eine hellgraue Steinplatte in der KZ-Gedenkstätte Buchenwald liegt auf dem Boden. In deutscher und englischer Sprache wird an die rund 650 inhaftierten und teilweise ermordeten homosexuellen Häftlinge erinnert. In der Mitte ein rosa Winkel in Form eines Dreiecks, mit dem die Nazis schwule Männer stigmatisierten.
Auch in der KZ-Gedenkstätte Buchenwald in der Nähe von Weimar wird inzwischen an homosexuelle Opfer erinnert
"Inzwischen ist diese Opfergruppe, die seit 1993 auch im Beirat unserer Stiftung vertreten ist, in den Ausstellungen und in der sonstigen Arbeit der Gedenkstätte vielfältig präsent", betont Seferens. Die erst spät beginnende offizielle Erinnerung und moralische Rehabilitierung habe mehrere Gründe: Das hänge zum einen damit zusammen, dass praktizierte Homosexualität nach 1945 in beiden deutschen Staaten als Straftat galt, wobei die Liberalisierung in der DDR wesentlich früher eingesetzt habe als im Westen Deutschlands.
Andere Opfergruppen hatten lange Vorrang
Hinzugekommen sei, dass der Fokus auf bestimmten Opfergruppen gelegen habe, verweist Seferens auf Unterschiede zwischen Ost und West. "In der DDR waren es, ganz im Sinne der antifaschistischen Staatsdoktrin, die politischen Häftlinge und in der Bundesrepublik der konservative Widerstand und später die jüdischen Verfolgten."
In einer in rosa Licht getauchten Fotoserie ist ein Mann in gestreifter Häftlingskleidung aus drei Perspektiven abgebildet: seitlich, frontal und im Profil.
2015 widmeten sich das Deutsche Historische Museum und das Schwule Museum in Berlin dem Thema Homosexualität und zeigten auch Fotos von Häftlingen im Vernichtungslager Auschwitz
Jahrzehntelang seien viele andere Opfergruppen - als "Asoziale" Verfolgte, Sinti und Roma und eben auch Homosexuelle - vom Gedenken ausgegrenzt und finanzielle Entschädigungen verweigert worden. "Dies wirft ein Licht auf Kontinuitäten von Stigmatisierungs- und Ausgrenzungsmechanismen, die weit über das Jahr 1945 hinausreichen", fasst Seferens die lange Zeit des Schweigens und Verdrängens zusammen.
Der Paragraph 175 stammt aus dem Jahr 1871
Die Wurzeln dieses gesellschaftlichen Klimas reichen sehr weit zurück. Schon lange vor der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 standen homosexuelle Handlungen unter Strafe, fixiert in Paragraph 175 des Reichsstrafgesetzbuches von 1871, dem Jahr der ersten deutschen Reichsgründung. Als Teil der sogenannten "Straftaten gegen die Sittlichkeit" fiel unter anderem "widernatürliche Unzucht" zwischen Männern unter diesen Paragrafen.
Die Nazis verschärften 1935 die Strafvorschriften massiv und führten Paragraph 175a ein. Damit waren nicht mehr nur "beischlafähnliche Handlungen" verboten, sondern alle "unzüchtigen Handlungen" zwischen Männern. Auch lesbische Frauen wurden wegen ihrer "abweichenden" Sexualität denunziert und gerieten in den Blick der Polizei.
Lesbische Liebe war nur in Österreich verboten
Strafrechtlich blieben sie aber überwiegend verschont, weil homosexuelle Handlungen zwischen Frauen fast im gesamten Deutschen Reich nicht unter Strafe standen. Anders war die Situation nur in Österreich, das sich 1938 unter dem Jubel großer Teile der Bevölkerung Nazi-Deutschland anschloss und wo es juristisch keinen Unterschied zwischen männlicher und weiblicher Homosexualität gab.
Insgesamt ist das Schicksal lesbischer KZ-Insassinnen viel weniger erforscht als das schwuler Männer, da es keine gesonderte Häftlingskategorie für sie gab. Deshalb wurden sie mutmaßlich unter anderen Vorwänden in Konzentrationslager eingeliefert: als "Asoziale", Obdachlose, Prostituierte oder Frauen, die durch einen "unsittlichen Lebenswandel" auffielen.
Antisemitismus, Rassismus, Homophobie
Der Verfolgungsdruck nahm aber vor allem für Männer permanent zu. Nachdem die Nazis 1933 sofort alle Lokale der schwulen und lesbischen Subkultur dicht gemacht hatten, zerstörten sie noch im selben Jahr das 1918 von Magnus Hirschfeld gegründete Institut für Sexualwissenschaft in Berlin. Ihr Zorn richtete sich aber nicht nur gegen einen Vorreiter der Schwulenbewegung, sondern zugleich gegen seinen jüdischen Glauben. An Magnus Hirschfeld lebten die Nazis alles auf einmal aus: Antisemitismus, Rassismus und Homophobie.
Magnus-Hirschfeld-Ufer steht in weißen Buchstaben vor einem blauem Hintergrund auf einem Schild an einer Promenade der Spree in Berlin
Im Berliner Regierungsviertel wurde 2008 ein Uferweg nach dem Sexualwissenschaftler Magnus Hirschfeld benannt
Im Jahr der Olympischen Sommerspiele in Berlin 1936 gründeten die Nationalsozialisten die "Reichzentrale zu Bekämpfung von Homosexualität und Abtreibung". Mit Hilfe gesammelter Daten wurden vor allem Schwule gezielt verfolgt. Auf diese Weise wurden während der NS-Zeit rund 100.000 Ermittlungsverfahren eingeleitet und etwa 50.000 Männer verurteilt.
Queere Opfer wurden erst 2002 rehabilitiert
Als der Nazi-Terror endete, blieb der verschärfte Paragraph 175 sowohl in der Bundesrepublik als auch in der DDR in Kraft. Endgültig abgeschafft wurde er erst 1994, vier Jahre nach der Wiedervereinigung. Noch bis 2002 dauerte es, bis der Deutsche Bundestag die von Nazi-Richtern Verurteilten rehabilitierte. Die meisten waren zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben.
Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (l.) und Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey legen Kränze an der Gedenkstätte für homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus im Berliner Tiergarten nieder
Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (l.) und Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey legen Kränze an der Gedenkstätte für homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus nieder
Als das Parlament am 27. Januar 2023, dem Jahrestag der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz, allen Opfern der NS-Herrschaft gedachte, stand die Opfergruppe der verfolgten sexuellen Minderheiten im Mittelpunkt. Eine Premiere im Rahmen des seit 1996 stattfindenden Gedenkens im Bundestag.
Kooperation mit dem Schwulen Museum
In der Gedenkstätte Sachsenhausen hat auf dem früheren KZ-Gelände erstmals 1995 ein schwuler Mann öffentlich über das Leiden der Homosexuellen gesprochen - auf der Gedenkfeier zum 50. Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers. Zur Jahrtausendwende präsentierten die Gedenkstätte und das Schwule Museum Berlin gemeinsam eine große Sonderausstellung zum gleichen Thema. Im Herzen Berlins erinnert seit dem Jahr 2008 in der Nähe des Bundestages ein Denkmal an die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen.
Der Präsident des Internationalen Sachsenhause-Komitees, Dik de Boef, spricht in der Gedenkstätte Sachsenhausen; hinter ihm eine monumentale Figurengruppe des Bildhauers Waldemar Grzimek, die das Leid der Häftlinge zum Ausdruck bringt.
Dik de Boef, Präsident des Internationalen Sachsenhausen-Komitees, bei einem Besuch in der KZ-Gedenkstätte
Im September 2022 erinnerte der Präsident des Internationalen Sachsenhausen-Komitees, Dik de Boef, an den 80. Jahrestag der Mordaktion gegen schwule Häftlinge im damaligen Konzentrationslager: "Gedenken ist nicht nur ein Rückblick, es geht nicht nur um die Vergangenheit, es spiegelt sich auch in der Gegenwart wider- also auch beim Stand der Stellung und der Rechte von Schwulen und Lesben, der LGBTQAI+ Community zur heutigen Zeit."
Dieser Artikel wurde am 26.01.2023 veröffentlicht und am 27.01.2023 aktualisiert.
https://www.dw.com/de/


Holocaust-Gedenktag am 27.01.2022 - So wird er 2023 begangen

NATIONALSOZIALISMUS
Aktualisiert: 19.01.2023, 20:20 | Lesedauer: 5 Minuten 
Im Januar wird international dem Holocaust gedacht. Im Bundestag soll erstmals eine bisher vernachlässigte Opfergruppe im Fokus stehen.

Berlin. Zum diesjährigen Holocaust-Gedenktag erinnert der Bundestag erstmals an verfolgte sexuelle Minderheiten, die bisher nicht Teil des offiziellen Gedenkens waren. Welche Veranstaltungen in Deutschland geplant sind und wie der Tag international begangen wird. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Holocaust-Gedenktag.
An was soll der Holocaust-Gedenktag erinnern?
Der Holocaust-Gedenktag erinnert an die Befreiung des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz am 27. Januar 1945. Vor 78 Jahren wurde Auschwitz von sowjetischen Truppen befreit. Dort waren etwa 1,1 Millionen Menschen von den Nationalsozialisten ermordet worden.
Seit wann gibt es den Holocaust-Gedenktag?
Der Holocaust-Gedenktag wurde 1996 vom damaligen Bundespräsidenten Roman Herzog eingeführt. Am 27. Januar 2023 wird zum 27. Mal in einer Gedenkstunde im Bundestag der Opfer des Nationalsozialismus gedacht.
Morgenpost von Christine Richter
https://www.morgenpost.de/


Historische Aufarbeitung
Bundestag will 2023 erstmals queeren NS-Opfern gedenken

Seit Jahren verlangen LGBTQI-Aktivisten, dass auch an die queeren Opfer beim NS-Gedenktag erinnert wird. Bundestagspräsidentin Bas kündigt nun einen solchen Schritt für das kommende Jahr an.
22.07.2022, 18.44 Uhr

Der Bundestag wird im kommenden Jahr am Holocaust-Gedenktag erstmals auch queeren NS-Opfern gedenken. »Tatsächlich werden wir am 27. Januar 2023 bei der Gedenkveranstaltung für die Opfer des Nationalsozialismus die Menschen in den Mittelpunkt stellen, die aufgrund ihrer sexuellen und geschlechtlichen Identität verfolgt, inhaftiert und ermordet wurden«, sagte Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) dem Berliner »Tagesspiegel«. Das habe das Präsidium bereits einstimmig beschlossen.
Ein offizielles Bundestagsgedenken an die NS-Opfer, die aufgrund ihrer sexuellen und geschlechtlichen Identität verfolgt und ermordet wurden, wird seit mehreren Jahren gefordert, eine entsprechende Petition von Unterzeichnern aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Opferverbänden liegt seit 2018 vor. Bisher war das Bundestagspräsidium darauf nicht eingegangen.
LSVD begrüßt Schritt
Der Bundestag sei nun mitten in den Vorbereitungen für die Veranstaltung, sagte Bas. Eine endgültige Rednerliste gebe es noch nicht. »Es gibt bedauerlicherweise keine Überlebenden mehr, aber wir sind ganz eng in der Abstimmung, auch mit dem Lesben- und Schwulenverband Deutschlands«, sagte die Bundestagspräsidentin.
https://www.spiegel.de/


LGBTQI+ Seit mehreren Jahren gefordert: Bundestag beschließt Neuerung für Holocaust-Gedenktag

Es wird seit Jahren eingefordert, nun soll es umgesetzt werden. Der Bundestag will im Jahr 2023 erstmals auch queeren NS-Opfern gedenken.
23.07.2022, 15:21 Uhr

Der Bundestag wird im kommenden Jahr am Holocaust-Gedenktag erstmals auch queeren NS-Opfern gedenken. „Tatsächlich werden wir am 27. Januar 2023 bei der Gedenkveranstaltung für die Opfer des Nationalsozialismus die Menschen in den Mittelpunkt stellen, die aufgrund ihrer sexuellen und geschlechtlichen Identität verfolgt, inhaftiert und ermordet wurden“, sagte Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) dem Berliner „Tagesspiegel“ (Samstagsausgabe). Das habe das Präsidium bereits einstimmig beschlossen.
Ein offizielles Bundestags-Gedenken an die NS-Opfer, die aufgrund ihrer sexuellen und geschlechtlichen Identität verfolgt und ermordet wurden, wird seit mehreren Jahren gefordert, eine entsprechende Petition von Unterzeichnern aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Opferverbänden liegt seit 2018 vor. Bisher war das Bundestagspräsidium darauf nicht eingegangen.
Holocaust-Gedenktag: Bundestag will erstmals queeren Opfern gedenken
Der Bundestag sei nun mitten in den Vorbereitungen für die Veranstaltung, sagte Bas. Eine endgültige Rednerliste gebe es noch nicht. „Es gibt bedauerlicherweise keine Überlebenden mehr, aber wir sind ganz eng in der Abstimmung, auch mit dem Lesben- und Schwulenverband Deutschlands“, sagte die Bundestagspräsidentin.
Für den Lesben- und Schwulenverband (LSVD) erklärte Vorstandsmitglied Henny Engels, bei der ersten Gedenkstunde zum Holocaust-Gedenktag 1996 habe der damalige Bundespräsident Roman Herzog auch Homosexuelle als Opfergruppe nationalsozialistischer Verfolgung genannt.
https://www.express.de/


2.1 Online-Artikel zu Homophobie und Queerfeindlichkeit in Baden-Württemberg


INTERNATIONALER TAG GEGEN HOMO- UND TRANSPHOBIE
Baden-Württemberg drängt auf umfassendere Rehabilitierung verfolgter Homosexueller

15.05.2017
„Ich begrüße es, dass die nach dem menschenrechtswidrigen Paragraph 175 Verurteilten nun endlich rehabilitiert und entschädigt werden. Der Bundestag sollte aber prüfen, ob auch von Ermittlungen Betroffene in die Entschädigung einbezogen werden können. Denn nicht nur Verurteilungen, sondern bereits Ermittlungen wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen führten in der Vergangenheit nicht selten zum sozialen Tod. Der Paragraph schaffte damit auch jenseits der tatsächlichen Verurteilungen ein gesellschaftliches Klima der Angst und der Ächtung, von dem damals praktisch alle Schwulen betroffen waren“, sagte Sozial- und Integrationsminister Lucha am Montag (15. Mai) im Vorfeld des Internationalen Tags gegen Homo- und Transphobie am 17. Mai in Stuttgart.
Einer entsprechenden Stellungnahme des Bundesrats, mit der die Rehabilitierung und Entschädigung begrüßt wird und über den Gesetzentwurf der Bundesregierung hinaus weitere Schritte gefordert werden, habe Baden-Württemberg am vergangenen Freitag in der Länderkammer zur Mehrheit verholfen.
Er sei zudem skeptisch, so der Minister weiter, ob die im Gesetzentwurf vorgesehenen Entschädigungssummen von 3.000 Euro plus 1.500 Euro pro Haftjahr angemessen seien, oder ob diese nicht ausgeweitet werden müssten. Im Bundesrat habe Baden-Württemberg deshalb ebenfalls dafür gestimmt, eine Erhöhung der Entschädigung zu prüfen.
Aufarbeitung noch nicht abgeschlossen - Online-Projekt mit Zeitzeugen
Lucha betonte, dass die Aufarbeitung der Unrechtsgeschichte mit der strafrechtlichen Rehabilitierung noch nicht abgeschlossen sei. Auch seien Homo- und Transphobie nach wie vor gesellschaftliche Realität. „In einer modernen Gesellschaft und in einer starken Demokratie, die sich an alle wendet und alle einbezieht, ist für Diskriminierung kein Platz. Dagegen müssen wir weiter gemeinsam vorgehen.“ Baden-Württemberg sei dabei unter anderem mit dem Aktionsplan „Für Akzeptanz & gleiche Rechte“ und der Erforschung der Geschichte von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transsexuellen, transgender, intersexuellen und queeren (LSBTTIQ) Menschen auf einem guten Weg.
In der Sitzung des Landesbeirats für den Aktionsplan, die ebenfalls am 17. Mai stattfindet, wird diesmal ein Zeitzeuge aus seinem Leben als homosexueller Mann in Zeiten des „Schwulenparagraphen“ 175 berichten. Die polizeilichen Ermittlungen gegen ihn und die Verurteilung wegen „Unzucht mit Männern“ im Jahr 1962 wirken sich bis heute auf sein Leben aus. Der Zeitzeuge ist einer von fünf, die der Geschichte auf dem aus Landesmitteln geförderten Internetportal „LSBTTIQ in Baden und Württemberg – Lebenswelten, Repression und Verfolgung im Nationalsozialismus und in der Bundesrepublik Deutschland“ (www.lsbttiq-bw.de) ein Gesicht geben.
Weiterführende Informationen
Der Internationaler Tag gegen Homo- und Transphobie wird seit 2005 jährlich am 17. Mai begangen. Der Aktionstag erinnert an den 17. Mai 1990: An diesem Tag beschloss die Weltgesundheitsorganisation (WHO), Homosexualität aus dem Diagnoseschlüssel für Krankheiten und gesundheitliche Probleme zu streichen.
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/


LSBTTIQ
Lucha: Bundeskabinett hat Weg für Gerechtigkeit freigemacht

22.03.2017
Die Bundesregierung hat die Rehabilitierung Homosexueller auf den Weg gebracht, die nach dem früheren Paragrafen 175 verurteilt worden waren. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas. Der Entwurf sieht neben der Aufhebung der Urteile auch eine finanzielle Entschädigung vor.
Vor diesem Hintergrund sagte der baden-württembergische Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha: „Ich freue mich sehr darüber, dass das Bundeskabinett heute endlich den Weg für Gerechtigkeit gegenüber den Opfern des früheren Paragraphen 175 freigemacht hat. Auch bei uns im Südwesten wurden über einen langen Zeitraum hinweg viele Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer geschlechtlichen Identität gesellschaftlich ausgegrenzt, kriminalisiert, verfolgt, verurteilt und sogar getötet. Über diese oft auch im Namen des Staates begangenen Taten wurde leider viel zu lange geschwiegen.“
Der baden-württembergischen Landesregierung sei es ein Anliegen, dieses begangene Unrecht breit aufzuarbeiten. Unter anderem beleuchte sie dieses dunkle Kapitel deutscher Rechtsgeschichte mit dem im letzten Jahr begonnenen Forschungsprojekt „LSBTTIQ in Baden und Württemberg – Lebenswelten, Repression und Verfolgung im Nationalsozialismus und der Bundesrepublik Deutschland“. „Das Projekt dient zum einen der geschichtlichen Aufarbeitung, zum anderen setzen wir damit auch ein klares Zeichen gegen Homo- und Transphobie in unserer Gesellschaft“, so Lucha.
Ziel des Portals ist es, die Öffentlichkeit über das oft auch durch staatliche Stellen begangene Unrecht zu informieren und aufzuklären. Zeitzeugen haben über das Onlineportal zudem die Möglichkeit, aktiver Teil des Forschungsprojekts zu werden. Sie können ihre Lebensgeschichte erzählen, Dokumente einreichen oder sich interviewen lassen. Erarbeitet wurden die Forschungsergebnisse von der Universität Stuttgart, der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld (BMH) sowie dem Institut für Zeitgeschichte München-Berlin (IfZ).
Quelle:
Ministerium für Soziales und Integration / dpa
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/


OFFENHEIT UND AKZEPTANZ
Verfolgung und Unterdrückung von LSBTTIQ-Menschen im Südwesten werden aufgearbeitet

19.12.2015
Sozialministerin Katrin Altpeter hat den Start eines neuen Forschungsprojekts bekannt gegeben, mit dem die Verfolgung von homosexuellen Menschen zur Zeit des Nationalsozialismus sowie die Unterdrückung von LSBTTIQ-Menschen im 20. Jahrhundert im Südwesten Deutschlands aufgearbeitet werden.
Die von der Universität Stuttgart zusammen mit der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld (BMH) und dem Institut für Zeitgeschichte München-Berlin (IfZ) erarbeiteten Forschungsergebnisse sollen im kommenden Frühjahr auf einer eigenen Internetseite veröffentlicht werden. Herzstück des Forschungsvorhabens ist der Austausch zwischen Interessierten, Betroffenen und der Wissenschaft. Bürgerinnen und Bürger können sich aktiv in die Geschichtsaufarbeitung einbringen. Erinnerungen und Dokumente von Zeitzeuginnen und Zeitzeugen sollen die wissenschaftlichen Ergebnisse ergänzen. Für das Projekt stehen insgesamt rund 190.000 Euro zur Verfügung.
„Auch im Südwesten Deutschlands wurden über einen langen Zeitraum hinweg viele Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer geschlechtlichen Identität gesellschaftlich ausgegrenzt, kriminalisiert, verfolgt und sogar getötet“, so die Ministerin. So habe die Verfolgung homosexueller Männer nach § 175 des deutschen Strafgesetzbuchs nicht mit dem Ende des NS-Regimes geendet, sondern sei auch im Nachkriegsdeutschland weitergeführt worden. Bis zum Jahr 1969 stand die einvernehmliche Sexualität und Liebe unter Männern unter Strafe. „Mit unserem Projekt machen wir auf das begangene Unrecht aufmerksam und setzen als Landesregierung ein klares Zeichen gegen Homo- und Transphobie in unserer Gesellschaft.“
Jörg Litwinschuh, Geschäftsführender Vorstand der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, sagte: „Die Aufarbeitung und Vermittlung der Lebenswelten und der Verfolgungsgeschichten von LSBTTIQ ist in zweierlei Hinsicht wichtig für eine Demokratie: Zum einen geben sie LSBTTIQ-Menschen ihre Lebensgeschichte und damit ihre Würde zurück – sie zeigen der Bevölkerung die Geschichte sexueller Vielfalt, und zum anderen stärken sie die Emanzipation durch Wissensvermittlung und Vernetzung. Wir danken der Sozialministerin für die Förderung eines solch immens wichtigen Forschungsprojekts, das bereits jetzt Symbolcharakter für das Lernen aus der Geschichte weit über Baden-Württemberg hinaus hat.“
Ministerin Altpeter sprach angesichts einer seit einiger Zeit erkennbaren neuen Welle von Homo- und Transphobie in Deutschland von einer „besorgniserregenden Entwicklung und einem Angriff auf unsere Demokratie“, der die Landesregierung mit Aufklärung durch Information und Dialog begegne. „Die Landesregierung wird den eingeschlagenen Weg auch bei Gegenwind nicht verlassen und kontinuierlich daran arbeiten, die Diskriminierung von LSBTTIQ-Menschen in Baden-Württemberg weiter abzubauen.“
Mit dem Aktionsplan „Für Akzeptanz & gleiche Rechte Baden-Württemberg“ habe man ein klares Zeichen für die Gleichstellung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transsexuellen, transgendern, intersexuellen und queeren Menschen in Baden-Württemberg gesetzt. Alle darin aufgeführten Maßnahmen sollen noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht bzw. umgesetzt werden.
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/
Netzwerk LSBTTIQ Baden-Württemberg >>>



3. Online-Artikel und Bücher zur Nationalsozialistisch-orientiert gesellschaftlichen, institutionellen und strukturellen Diskriminierung von Homosexuellen, queeren und Transgender-Menschen nach 1945


Anti-AfD-Demo in NRW abgesagt – der Grund erschüttert

von Alexander Keßel

20.02.2025 - 16:35 Uhr
Am Tag vor der Bundestagswahl sollte in der NRW-Landeshauptstadt eine Demo mit Wahlaufruf gegen die AfD stattfinden. Doch jetzt die Absage.
© IMAGO/Markus Matzel
Es sollte ein wichtiges politisches Zeichen kurz vor der Bundestagswahl werden. Bundesweit gehen am Samstag (22. Februar) tausende Menschen auf die Straße, um für die Wahl demokratischer Parteien zu werben und vielfach auch ein Zeichen gegen die AfD zu setzen.
Auch in NRW sind zahlreiche Demonstrationen angekündigt, wie etwa in Essen (mehr dazu hier >>>), Krefeld und auch Düsseldorf. In der NRW-Landeshauptstadt ist die Demonstration nun aber abgesagt worden – der Veranstalter konnte die Sicherheit der Teilnehmenden nicht mehr garantieren.
Anti-AfD Demo in NRW: Absage wegen Bedrohung
„Aufgrund einer bedrohlichen öffentlichen Hass-Nachricht haben wir uns schweren Herzens entschlossen, die geplante Demonstration abzusagen!“, teilte der Verein Christopher Street Day (CSD) Düsseldorf am Mittwoch (19. Februar) mit.
Bisher seien die Demonstrationen des CSD Düsseldorf immer fröhlich und friedlich abgelaufen. Ziel sei es immer gewesen, zur Wahl ausschließlich demokratischer Parteien aufzurufen. Die in Teilen gesichert rechtsextreme AfD zählte der CSD im Aufruf zur Demonstration explizit nicht dazu. „Braun ist keine Farbe des Regenbogens“, so die klare Botschaft auch nach der Absage der Demo.
Hass-Botschaft nach Anti-AfD-Post
Karl-Heinz Wahle teilte im Gespräch mit der Rheinischen Post mit, dass der Hass-Kommentar unter einem persönlichen Beitrag von ihm gepostet worden sei. Darin hatte der Vorstandsvorsitzende des CSD Düsseldorf sich negativ über die AfD geäußert.
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Eine derart konkrete Bedrohung habe er persönlich noch nie erhalten. Es sei bei der Demonstration, die von der Königsallee bis zur Altstadt gehen solle nicht möglich, alles abzusperren und den Demo-Zug vollends zu schützen. Daher nun die Absage. Man wolle sich zwar nicht den hassenden Menschen beugen, aber die Teilnehmenden auch nicht in Gefahr bringen.
Der Aufruf zur Wahl am Sonntag (23. Februar) bleibt trotz ausbleibender Demo aber bestehen, „damit unsere lange und mühsam erkämpften Rechte des Miteinander nicht durch hassende radikale Parteien wieder aberkannt werden.“
https://www.derwesten.de/



AfD-Umfragehoch löst große Sorge bei queeren Menschen aus

Queere Menschen haben Angst, dass rechte Kreise Stimmung gegen sie machen und die Feindseligkeit zunimmt. Berater berichten, wie Wahlumfragen wachsende Besorgnis auslösen.
Von dpa
23.09.2023, 08:54
Die Regenbogenfahne weht vor dem blauen Himmel. Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa
Potsdam - Mit Blick auf die bevorstehende Landtagswahl und das Umfragehoch der AfD sieht die Landeskoordinierungselle Queeres Brandenburg zunehmende Ängste bei Schwulen und Lesben im Land. Er bemerke in Gesprächen, dass queere Menschen sich vermehrt um ihre Sicherheit sorgten, sagte der Projektleiter der Landeskoordinierungsstelle, Jirka Witschak, der dpa in Potsdam. „Die AfD hat Hemmschwellen eingerissen, es gibt keine Brandmauer mehr in Fragen von Hass und Gewalt gegen Minderheiten.“ Ideologen aus der rechten Szene schürten bewusst Feindbilder, dazu gehörten Migranten und queere Menschen. „Es gibt die Sorge, dass der Schutz von Minderheiten abnimmt“, sagte Witschak.
Er kenne aus Beratungsgesprächen drei Fälle in Brandenburg und Sachsen-Anhalt, in denen Eltern von Trans-Kindern überlegten, in größere Städte umzuziehen. Bei Trans-Kindern weicht das bei der Geburt zugeordnete Geschlecht von dem ab, mit dem sie sich identifizieren.
Auch der Verein Opferperspektive, der seit 25 Jahren Betroffene rassistischer Diskriminierung in Brandenburg berät, schilderte, die gesellschaftliche Situation im Land habe sich vor den Kommunal- und Landtagswahlen im kommenden Jahr zugespitzt. Die Beraterinnen und Berater des Vereins erfahren demnach nahezu täglich von neuen Fällen rassistischer Ausgrenzung, Queerfeindlichkeit, Diskriminierung oder rechten Übergriffen. „Die hohen Zustimmungswerte für eine extrem rechte Partei, die nationalistische und rassistische Positionen vertritt, bedeutet für die Ratsuchenden der Opferperspektive, dass die gegen sie gerichteten Taten von großen Teilen der Brandenburger Gesellschaft gebilligt werden“, teilte der Verein mit.
In einem Jahr, am 22. September 2024, wird in Brandenburg ein neuer Landtag gewählt. Zuvor wählen am 1. September bereits Thüringen und Sachsen neue Parlamente. Umfragen sahen zuletzt in allen drei Bundesländern die AfD mit mehr als 30 Prozent vorn. Die anderen Parteien suchen nach Wegen, dieser Entwicklung zu begegnen.
Vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass an der Schule in Burg im Spreewald, die wegen eines Brandbriefs von Lehrkräften bundesweit bekannt geworden ist, Unbekannte eine dort hängende Regenbogenfahne gestohlen und durch eine Deutschlandfahne ersetzt hatten. Die Schule war bundesweit in die Schlagzeilen geraten, weil zwei Lehrkräfte in einem Brandbrief geschildert hatten, sie seien an der Schule täglich mit Rechtsextremismus, Sexismus und Homophobie konfrontiert. Im Juni hatten in Spremberg im Spree-Neiße-Kreis Unbekannte einen Brandsatz auf eine Regenbogenfahne geworfen, die am Glockenstuhl einer Kirche hing.
https://www.mz.de/


SCHWERIN
Demonstration gegen Fremdenhass und Queerfeindlichkeit

Eine Frau trägt eine Regenbogenfahne im Haar. Foto: Focke Strangmann/dpa
16.09.2023, 14:49
An einer Demonstration gegen Fremdenhass und Queerfeindlichkeit in Schwerin haben am Samstag nach Polizeiangaben rund 150 Menschen teilgenommen. Darunter war nach Angaben ihres Ministeriums auch Sozialministerin Stefanie Drese. "Dass wir heute gemeinsam hier stehen, ist ein unübersehbares und wichtiges Zeichen für Solidarität, Toleranz und Weltoffenheit", sagte die SPD-Politikerin laut Mitteilung in ihrer Rede. Hass und Hetze dürften keinen Platz in Mecklenburg-Vorpommern haben.
An einer Demonstration gegen Fremdenhass und Queerfeindlichkeit in Schwerin haben am Samstag nach Polizeiangaben rund 150 Menschen teilgenommen. Darunter war nach Angaben ihres Ministeriums auch Sozialministerin Stefanie Drese. "Dass wir heute gemeinsam hier stehen, ist ein unübersehbares und wichtiges Zeichen für Solidarität, Toleranz und Weltoffenheit", sagte die SPD-Politikerin laut Mitteilung in ihrer Rede. Hass und Hetze dürften keinen Platz in Mecklenburg-Vorpommern haben.
Zu der Demonstration hatten neun Verbände und Vereine aufgerufen. Ein solidarisches Eintreten für Demokratie und die Akzeptanz von queeren Menschen sei notwendig, mahnten die Veranstalter, die im Vorfeld auf eine zunehmende Queerfeindlichkeit in MV hinwiesen. "Wenn Menschen sich in unserem Bundesland nicht mehr ohne Angst vor Anfeindungen frei bewegen können, ist das eine erhebliche Einschränkung unserer Freiheit."
Das Sozialministerium verwies auf queerphobe Vorfälle im Land. So seien homophobe Aufkleber an Büros queerer Vereine und an wichtigen Treffpunkten der Szene angebracht worden. "Damit soll LSBTIQ*-Personen gezielt das Gefühl von Sicherheit geraubt werden", sagte Drese. Unerträglich sei auch der abscheuliche Tausch einer Regenbogen- gegen eine Hakenkreuzflagge in Neubrandenburg.
Die Abkürzung LSBTIQ steht für lesbisch, schwul, bisexuell, trans*, inter* und queer. LSBTIQ wird auch mal LGBTQI, LGBTQI+ oder LGBTQI* abgekürzt. Pluszeichen oder Sternchen sind als Platzhalter für weitere Identitäten und Geschlechter gemeint.
Die Taten seien mehr, als ein bloßer Angriff auf queere Personen. "Vielmehr sind sie ein Angriff auf unser demokratisches und freiheitliches Mecklenburg-Vorpommern als ein Land, an dem jede und jeder sicher und selbstbestimmt so leben und lieben kann, wie er oder sie es möchte", sagte Drese.
dpa
https://www.stern.de/


Segnungsfeier
Protest: Priester segnen queere Paare vor dem Kölner Dom

Regenbogen über Köln
Gleichgeschlechtliche Paare können sich am 20. September vor dem Kölner Dom segnen lassen.
Bild: Rolf Vennenbernd, dpa
Ein Pfarrer, der auch homosexuelle Paare gesegnet hat, wird zur Empörung vieler maßgeregelt. In Köln soll es nun eine Protestveranstaltung geben - an Woelkis Geburtstag.
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dpa
08.09.2023 | Stand: 16:30 Uhr
Aus Protest gegen Kardinal Rainer Maria Woelki zelebrieren mehrere katholische Priester am 20. September eine Segnungsfeier für gleichgeschlechtliche Paare vor dem Kölner Dom. Es werde zunächst einen kurzen Gottesdienst geben, dann die individuelle Segnung und anschließend noch kirchenpolitische Statements, sagte der Münchner Geistliche Wolfgang Rothe der Deutschen Presse-Agentur.
Rothe hatte die Segensfeier vor dem Dom angeregt. Der 20. September wurde ausgewählt, weil dies der Jahrestag von Woelkis Amtseinführung im Jahr 2014 ist. Die Feier soll abends um 18.30 Uhr stattfinden.
Aktueller Anlass für den geplanten Protest ist die Maßregelung eines Pfarrers aus Mettmann bei Düsseldorf, der eine Segensfeier für Liebende - darunter auch homosexuelle Paare - abgehalten hatte. Das Erzbistum hatte ihn dafür gerügt und darauf verwiesen, dass der Vatikan solche Feiern ausdrücklich verbiete.
Dieses Vorgehen führte zu einer Welle der Empörung. So schrieb das Festkomitee Kölner Karneval auf Instagram: "Kölschfässer & Rosenmontagswagen segnen, aber sich liebende Menschen nicht? Kein Verständnis!"
© dpa-infocom, dpa:230908-99-123658/2
https://www.allgaeuer-zeitung.de/

»Bin ich Frau genug?«
Schach-Weltverband verbietet trans Frauen Teilnahme an Frauen-Turnieren

Trans Frauen dürfen nicht bei Schachturnieren für Frauen antreten, entscheidet die Fide. Ein Ausweg: Die Analyse des Einzelfalls durch den Fide-Rat. Doch es regt sich Kritik gegen die neue Regel.
17.08.2023, 19.23 Uhr
Der Schach-Weltverband Fide verbietet trans Frauen die Teilnahme an seinen Frauenturnieren. Dieses Verbot könne durch eine Einzelfallanalyse der Geschlechtsangleichung und einer darauf begründeten Entscheidung des Fide-Rats aufgehoben werden. Bis eine solche Entscheidung gefällt wird, kann es bis zu zwei Jahre dauern. So heißt es in der neuen Regel , die der Verband am Montag veröffentlichte.
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»Die Änderung des Geschlechts ist eine Änderung, die erhebliche Auswirkungen auf den Status eines Spielers und seine künftige Teilnahmeberechtigung an Turnieren hat, daher kann sie nur vorgenommen werden, wenn ein entsprechender Nachweis der Änderung erbracht wird«, so der Verband: »Im Falle einer Geschlechtsumwandlung von einem Mann zu einer Frau ist die Spielerin nicht berechtigt, an offiziellen Fide-Veranstaltungen für Frauen teilzunehmen, bis eine weitere Entscheidung der Fide getroffen wird.«
Der Verband teilte weiter mit, dass solche Fragen in Bezug auf trans Schachspielerinnen und Schachspieler ein »sich entwickelndes Thema für das Schach« seien und dass »weitere Richtlinien in der Zukunft im Einklang mit Forschungsergebnissen entwickelt werden müssen«.
Kritik am Weltverband
Die Entscheidung des Weltverbands zog Kritik nach sich. Trans Schachmeisterin Yosha Iglesias twitterte , die Fide lasse das Thema erscheinen, als seien trans Spielerinnen »die größte Bedrohung« für Frauen im Schach. »Bin ich Frau genug?«, fragte sie. Die Entscheider im Fide-Rat bräuchten den Regeln nach eine Analyse: »Was für eine Analyse genau?!«
Das amerikanische Center for Transgender Equality schreibt bei X, vormals Twitter: »Wirklich? Schach? Das ist so beleidigend für cis Frauen, trans Frauen und das Spiel selbst. Man geht davon aus, dass cis Frauen nicht konkurrenzfähig gegen cis Männer sein könnten – und beruft sich auf ignorante Anti-Trans-Ideen.«
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Unfairer Vorteil?
In mehreren Sportarten gibt es bereits ähnliche Regeln. So dürfen etwa trans Frauen nur an Radrennen oder Schwimmwettkämpfen für Frauen teilnehmen, wenn ihre Geschlechtsangleichung vor der männlichen Pubertät stattgefunden hat. Als Argument wird hier angeführt, dass trans Frauen gegenüber cis Frauen einen unfairen körperlichen Vorteil hätten.
Aber »Schach hat keine körperliche Dimension, es ist ein Strategiespiel«, zitiert die »Washington Post«  Richard Pringle, Professor für Soziologie und Pädagogik. Er forscht an der Monash University in Australien zu Geschlecht und Sexualität im Zusammenhang mit Sport. »Das suggeriert, dass Männer irgendwie strategisch besser sind«, sagte Pringle: »Es ist nicht nur transphob, sondern auch antifeministisch«.
Im Schach gibt es üblicherweise zwei Arten von Turnieren:
offene Turniere, an denen alle Spielerinnen und Spieler teilnehmen dürfen,
und Frauenturniere, an denen nur Frauen teilnehmen dürfen.
Es gibt also normalerweise, wie in anderen Sportarten üblich, keine grundsätzliche Trennung zwischen Männern und Frauen. Dass es dennoch eigene Frauenturniere gibt, wird etwa damit begründet, dass man so mehr Frauen fürs Schach gewinnen könnte.
Noch immer wird Schach in der Weltspitze von Männern dominiert. Haben Frauen also weniger Schachtalent? Christian Hesse, Mathematiker an der Universität Stuttgart, widerspricht. »Im Durchschnitt haben Frauen dieselben Schachfähigkeiten wie Männer«, sagte er dem SPIEGEL . Hesse begründet das Ungleichgewicht mit der Gauß’schen Normalverteilung: In Deutschland gebe es ein 10:1-Verhältnis zwischen Schachspielern und Schachspielerinnen. Dabei trete ein Effekt ein, der die deutlich größere Gruppe begünstige. Wenn zehnmal so viele Männer wie Frauen Schach spielen, sei es statistisch erwiesen, dass die »extremen Positionen« – also die besten und die schlechtesten Ergebnisse – von Männern erreicht würden.
Der Deutsche Schachbund weist für dieses Jahr 89.400 Mitglieder aus. Davon sind 8297 weiblich.
ptz/AP
https://www.spiegel.de/


NS–Symbol
OB Witt zur Hakenkreuzfahne – „Dies ist nicht Neubrandenburg“

Neubrandenburgs Oberbürgermeister Silvio Witt macht sich Sorgen um die Demokratie in Deutschland. Nach dem Hissen einer NS-Fahne anstelle der Regenbogenflagge mahnt er, dass sich das "dunkelste Kapitel der deutschen Geschichte" nie wiederholen darf. 
In einem offenen Brief hat Silvio Witt das Hissen einer NS–Flagge anstelle einer Regenbogenfahne verurteilt. Zusätzlich erschüttert hätten ihn auch so einige Kommentare.
Veröffentlicht:01.08.2023, 06:40
Von:
Mirko Hertrich
Nach dem Hissen einer NS–Fahne anstelle der Regenbogenflagge hat Neubrandenburgs Oberbürgermeister Silvio Witt (parteilos) in einem offenen Brief von einem „Tabubruch“ gesprochen. Für ihn seien die regelmäßigen Diebstähle der Regenbogenfahne am Neubrandenburger Bahnhof ein „wiederholter symbolischer Akt der Intoleranz“, schrieb das Stadtoberhaupt in einer Pressemitteilung. Das Hissen von nationalsozialistischen Symbolen am Neubrandenburger Bahnhof stelle nun einen Tabubruch dar: „Dies ist nicht Neubrandenburg.“
Der Staatsschutz ermittelt
Ihn hätten die rechtfertigenden Kommentare in den sozialen Medien nach der Pressemitteilung der Stadtverwaltung zu diesem Vorfall, die den Stil „Ja, aber…“ an den Tag legten, zusätzlich erschüttert, schrieb der 45–Jährige, der mit einem Mann verheiratet ist. Das dunkelste Kapitel in der deutschen Geschichte lasse kein „Ja, aber…“ zu. „Niemals.“
Unbekannte haben am Bahnhof Neubrandenburg in der Nacht zum Samstag eine Regenbogenflagge gestohlen und eine verbotene Hakenkreuzflagge gehisst. Nach dem Hinweis eines Passanten stellte die Polizei die Flagge mit dem NS–Symbol sicher. Dabei habe es sich um eine Fahne der Hitlerjugend gehandelt, welche in Deutschland uns Österreich verboten sei, sagte eine Polizeisprecherin. Der Staatsschutz ermittelt wegen des Verdachts der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
Täter wollen „ein Klima der Angst“ erzeugen
Die „Brutalität, Herabsetzung und Menschenverachtung des nationalsozialistischen Systems“ hätten auch in Neubrandenburg vor den Augen der Bevölkerung stattgefunden, betonte Silvio Witt. Er warnte, dass die Feinde der Demokratie schon seit längerer Zeit deren Möglichkeiten ausnutzten. Das „Gift für die Demokratie“ werde seit Jahren, insbesondere im Internet, verabreicht und gefährde die „Grundfesten unseres Miteinanders“.
Der Kommunalpolitiker rief die Neubrandenburgerinnen und Neubrandenburger auf, in den nächsten Tagen und Wochen „ein umso deutlicheres Zeichen in die Welt senden, dass die Vier–Tore–Stadt Neubrandenburg eine tolerante, inklusive, weltoffene, liebenswerte und vor allem menschliche Heimat ist.“
Nach Innenminister Christian Pegel (SPD) äußerten sich auch Bündnis 90/Die Grünen in Land und Kreis entsetzt über die Straftat. Die Regenbogenflagge durch eine Hakenkreuzflagge zu ersetzen, habe die „ganze Stadt und auch unser Bundesland beschämt“, teilte der Landesvorsitzende Ole Krüger mit. Es sei eine Straftat und der Versuch, „ein Klima der Angst“ zu erzeugen. Das werde nicht gelingen. Am 19. August würden zahlreiche Menschen in Neubrandenburg zum Christopher Street Day (CSD) auf die Straße gehen, um deutlich zu machen, dass Ausgrenzung und Verfolgung weder in Neubrandenburg noch irgendwo anders in Mecklenburg–Vorpommern toleriert würden.
Queer–Verband beklagt weniger Kontakt zur Polizei
Der LSVD (Lesben– und Schwulenverband Deutschland) Queer Mecklenburg–Vorpommern nannte es unverständlich, dass seit mehreren Jahren in Neubrandenburg derartige Vorfälle im Vorfeld des dortigen CSD stattfanden. Hier gelte es zu klären, welche präventiven Maßnahmen eingeleitet worden seien, um derartige Straftaten zu verhindern, forderte Roy Rietentidt, Bildungsreferent des LSVD Queer MV.
Die Entwicklung geht nach Auffassung der Interessenvertretung immer mehr dahin, dass Ansprechpersonen für Diversität in der Polizei benötigt würden, die ausreichend Zeit haben, sich dieser Aufgabe zu widmen. Zudem habe der Verband als Vertreter der queeren Community den Eindruck, dass die bisherigen Ansprechpersonen aus der Fläche zunehmend abgezogen worden seien. „So kennen wir die aktuelle Ansprechperson für LSBTI der Landespolizei für die Region Neubrandenburg nicht und es besteht auch kein Kontakt“, sagte der LSVD–Vorstandsvorsitzende Sebastian Witt. LSBTI steht für Lesben, Schwule sowie Bi–, Trans– und Intersexuelle.
https://www.nordkurier.de/



BERLIN & BRANDENBURG
Festnahme nach queerfeindlichen und antisemitischen Taten

Stand: 17.08.2023 | Lesedauer: 2 Minuten
Nach homosexuellenfeindlichen und antisemitisch motivierten Taten in Berlin ist nach dpa-Informationen ein Verdächtiger festgenommen worden. Ob die Person an allen drei Fällen der letzten Tage beteiligt war und ob es auch noch weitere Fälle gibt, war zunächst noch nicht bekannt. Polizei und Staatsanwaltschaft nannten noch keine Details, kündigten aber weitere Informationen an. Zuvor hatte der «Tagesspiegel» berichtet. Auch der Finanzsenator und Bürgermeister Stefan Evers (CDU) wollte am Mittag dazu eine Stellungnahme abgeben.
In der Nacht zu Samstag waren am Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen am Tiergarten zwei Zettel angebracht worden mit einem abgewandelten Zitat aus der Bibel, das sich gegen Homosexuelle richtete. Laut Polizei versuchte der Täter auch, einen brennenden Gegenstand auf das Denkmal zu werfen, was ihm aber nicht gelungen sei.
In der Nacht zum Montag wurde eine Schaufensterscheibe eines Vereins lesbischer Frauen in Neukölln zerstört, außerdem wurde ein Brandsatz in die Räume geworfen. Ein größeres Feuer brach nicht aus. Auf einem Flugblatt an der Scheibe klebte ein Zettel mit demselben Bibelzitat.
Bereits in der Nacht zum Samstag wurde eine Bücherbox am Holocaust-Mahnmal «Gleis 17» im Berliner Grunewald angezündet. Zu dem Angriff gab es ein antisemitisches Bekennerschreiben. Zeugen hatten von einem Mann berichtet, der eine Kiste in die zur Bücherbox umgebaute frühere Telefonzelle gestellt und angezündet habe.
Der Queer-Beauftragte der Hauptstadt, Alfonso Pantisano (SPD), zeigte sich geschockt von den Angriffen und sagte, er vermisse einen Aufschrei und die Solidarität in der Zivilgesellschaft.
dpa-infocom GmbH
https://www.welt.de/


Berlin-Neukölln
Versuchte Brandstiftung in Räumen von lesbischem Frauenverein

Mo 14.08.23 | 17:23 Uhr
Unbekannte haben die Räume eines Vereines lesbischer Frauen in Berlin-Neukölln in der Nacht von Sonntag auf Montag beschädigt. Am frühen Montagmorgen bemerkten Passanten ein beschädigtes Schaufenster des Vereines, wie die Polizei mitteilte.
Einsatzkräfte haben demnach neben der zerstörten Schaufensterscheibe auch verbrannte und verkohlte Flugblätter und Broschüren im Innenraum vorgefunden. Die Ermittlungen des Polizeilichen Staatschutzes beim Landeskriminalamt wegen versuchter schwerer Brandstiftung mit homophoben Hintergrund dauern den Angaben zufolge an.
https://www.rbb24.de/


EXTREMISMUS
Denkmal für verfolgte Homosexuelle in Berlin attackiert

14. August 2023 | Quelle: dpa
Ein Kranz steht vor dem Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen im Berliner Tiergarten. (Archivbild)
Bild:  dpa
Das Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen in Berlin ist von einem Unbekannten angegriffen worden. Die Tat sei bereits am Samstag in den frühen Morgenstunden verübt worden, sagte ein Sprecher des Polizei-Lagezentrums am Abend auf Anfrage.
Der polizeiliche Staatsschutz habe die Ermittlungen übernommen. Zuvor hatte der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg von einem Brandanschlag auf das Denkmal berichtet.
Polizei-Angaben zufolge brachte der Täter zwei Zettel mit einem abgewandelten Bibelzitat, das Homosexuelle verunglimpfe, an dem Denkmal nahe der Ebert-/Ecke Hannah-Arendt-Straße an. Zudem habe der Täter versucht, einen brennenden Gegenstand auf das Denkmal zu werfen, was ihm aber nicht gelungen sei.
Auch mit Blick auf einen Angriff auf eine Bücherbox nahe dem Holocaust-Mahnmal „Gleis 17” vom Samstag teilte der Lesben- und Schwulenverband mit: „Wir sind schockiert über die volksverhetzende Energie beider Taten und hoffen, dass die verantwortliche Person in beiden Fällen schnell gefasst wird.” Es sei unklar, ob diese Taten in einem Zusammenhang stünden, hieß es unter Berufung auf die Polizei.
dpa
https://www.wiwo.de/


Christopher Street Day in Braunschweig
Homophober Angriff auf 22-Jährigen, Verdächtiger gefasst

Die Polizei spricht von einem offensichtlich homophoben Angriff: Fünf Personen haben am Wochenende nach dem CSD in Braunschweig einen jungen Mann attackiert und verletzt.
14.08.2023, 12.21 Uhr
Bild vergrößern
Polizeieinsatz in Niedersachsen (Symbolbild) Foto: Fotostand / Gelhot / IMAGO
Ein 22 Jahre alter Teilnehmer des Christopher Street Day (CSD) in Braunschweig ist bei einem Angriff verletzt worden. Die Ermittler gehen von einer homophoben Tat aus, wie eine Polizeisprecherin am Montag sagte. Eine fünfköpfige Personengruppe habe den Mann, einen »Anhänger der queeren Szene« zunächst »aufgrund seines Erscheinungsbildes« angesprochen.
Anschließend schlugen und traten die Angreifer das Opfer den Angaben zufolge, bis es zu Boden fiel. Auch dann hätten sie nicht von dem 22-Jährigen abgelassen. Der Verletzte sei nach der Tat am Samstagabend in ein Krankenhaus gebracht worden.
Zwei Menschen nach Christopher Street Day in Hannover angegriffen
Kurze Zeit später konnte die Polizei demnach einen 16 Jahre alten Tatverdächtigen in der Nähe des Tatorts fassen. Gegen ihn und die bislang namentlich unbekannten weiteren Angreifer werde nun wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt, hieß es.
wit/dpa
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HITLERGRUSS UND "SIEG HEIL
Rechte Angriffe auf Christopher Street Day in Weißenfels

von MDR SACHSEN-ANHALT
Stand: 14. August 2023, 06:53 Uhr
Mutmaßliche Rechte haben den ersten Christopher Street Day im Burgenlandkreis gestört. Auf die Veranstaltung am Sonnabend in Weißenfels hat es auch mehrere Angriffe gegeben. Die Veranstalter übten Kritik an der Vorbereitung der Polizei. Bereits im Juli hatten Unbekannte im knapp 20 Kilometer entfernten Naumburg die regenbogenfarbene Treppe einer Schule übermalt – in schwarz, weiß und rot, den Farben der Reichsflagge.
Mutmaßliche Rechte haben den ersten CSD im Burgenlandkreis gestört.
Am Polizeieinsatz gibt es teilweise Kritik.
Zuvor war ein Regenbogentreppe in Naumburg übermalt worden.
Mutmaßliche Rechtsextremisten haben den Christoper Street Day (CSD) in Weißenfels in Sachsen-Anhalt gestört. Wie eine Polizeisprecherin vom Sonntag in Halle mitteilte, stellten Beamte während der Veranstaltung am Samstag die Identität von 23 Beteiligten einer "Störaktion" fest und erstatteten deshalb Anzeigen. In einem Fall zeigte ein Verdächtiger demnach den Hitlergruß und rief "Sieg Heil".
CSD-Umzug in Weißenfels
3 min
VIDEO
Erster Christopher Street Day in Weißenfels
Wegen dieses Vorfalls erstatteten die Einsatzkräfte nach eigenen Angaben eine Strafanzeige wegen Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen. Die weiteren Ermittlungen zu der "Störaktion" liefen. Nach Angaben der Sprecherin ist von einem rechtsextremistischer Hintergrund auszugehen. Bereits im Vorfeld des CSD hatte es laut Organisatoren und Polizei Drohungen der rechtsextremistischen Kleinstpartei Der Dritte Weg gegen die Demo gegeben.
Zugleich verwies die Linke auf "Probleme" und kritisierte die Polizei wegen mangelnder Vorbereitung. "Die Ordnungsbehörden waren leider (mal wieder) unzureichend auf die rechtsextreme Bedrohungslage vorbereitet", schrieb die Partei. Deshalb habe der Demonstrationszug auch mit Verspätung starten müssen.
Mensch mit Regeonbogenflaggen über die Schulten gelegt stehen auf dem Markplatz in Halle vor einer Bühne.
CHRISTOPHER STREET DAY
Nach CSD in Halle: Vorwürfe gegen die Polizei
Der Landrat des Burgenlandkreises, Götz Ulrich (CDU), dankte Organisatoren und Teilnehmenden. Er selbst hatte die Schirmherrschaft für den Weißenfelser CSD übernommen. Er sehe seine Aufgabe darin, sich "an die Seite von Menschen zu stellen, deren Rechte bedroht sind", erklärte er auf Twitter. "Das gilt erst recht, wenn Nazis versuchen, den #CSDBLK zu stören und Teilnehmende einzuschüchtern." CSDBLK war der Twitter-Hashtag für die Veranstaltung.
Der FDP-Landtagsabgeordnete Maximilian Gludau, der bei der Eröffnung des CSD dabei war, sagte laut Mitteilung: "Leider gab es bereits im Vorfeld Anfeindungen und Hetze gegen die Veranstaltung und auch am Rande des CSD selbst. Es ist gut und zeugt von Mut, dass die Veranstaltenden sich von den Angriffen nicht einschüchtern lassen haben."
Unbekannte übermalten Schülerprojekt
Der CSD in der Stadt Weißenfels wurde von einer Gruppe Ehrenamtlicher ins Leben gerufen. Eric Stehr ist einer der Veranstalter. Mit dem CSD will er dafür sorgen, dass sich queere Menschen auch im ländlichen Raum gesehen und vertreten fühlen.
Zuletzt hatte ein queer-feindlicher Vorfall im knapp 20 Kilometer entfernten Naumburg für Aufsehen gesorgt. Unbekannte hatten eine von Schülern in Regenbogenfarben gestaltete Treppe einer Schule übermalt – in schwarz, weiß und rot, den Farben der ehemaligen Reichsflagge. CSD-Veranstalter Stehr hat das nicht überrascht: "Die Leute fühlen sich mehr von einer Regenbogenflagge angegriffen als von den Reichsfarben."
Frisch gesäuberte Treppe der Albert-Schweitzer-Grund- und Sekundarschule in Naumburg
NAUMBURG
Übermalte Regenbogentreppe: Aufarbeitung rechtsextremer Symbolik gefordert
Mitglieder des Naumburger Jugendparlaments hatten die Treppe vor der Albert-Schweitzer-Schule in Naumburg in den Farben des Regenbogens bemalt. Mit der Aktion wollten sie sich gegen Diskriminierung und Benachteiligung queerer Menschen einsetzen.
Lange Treppe vor eineGebäudeeingang in bunten Farben angemalt.
So sah der Regenbogen auf der Treppe an der Albert-Schweitzer-Schule in Naumburg aus.
Bildrechte: Fach- und Koordinierungsstelle "Demokratie leben!"
Doch als am 21. Juli, dem Freitag der Folgewoche, die Sonne in Naumburg aufging, war die Treppe nicht mehr bunt. Stattdessen zierten schwarz, weiß und rot die Stufen vor dem Schulgebäude. Die Farben der Reichsflagge, die ein verbreitetes Symbol in der rechtsextremen Szene ist. Laut Polizei hatten die Unbekannten dazu den Schriftzug "Mann + Frau = Familie" hinterlassen.
Fehlende Akzeptanz queerer Menschen
Eric Stehr
CSD-Organisator Eric Stehr
Bildrechte: Oliver Wiebe
Eric Stehr hat das nicht überrascht: "Ich hatte damit gerechnet, dass die Treppe verschandelt wird. Welches Ausmaß das dann annimmt, konnte ich vorher auch nicht erahnen." Die Akzeptanz queerer Menschen sei in der Region noch nicht gegeben, meint der 22-jährige Student, der selbst homosexuell ist. Er ist einer der Veranstalter des Christopher Street Days in Weißenfels, des ersten überhaupt im Burgenlandkreis.
Vor rund einem halben Jahr hat Stehr, der auch für die Linken im Stadtrat von Weißenfels sitzt, mit den Planungen für den CSD begonnen. Er berichtet von anfänglicher Skepsis der Stadt und des Landkreises: "Es war anfänglich ein bisschen schwierig, weil wir kein Verein sind und auch keine Gruppe, die schon bekannt ist." Doch mit jedem Gespräch wuchs auch die Unterstützung, insbesondere durch den Burgenlandkreis.
Besondere Bedeutung des CSDs
Die Stufen vor der Albert-Schweitzer-Schule im benachbarten Naumburg sind inzwischen gereinigt worden. Nach dem Vorfall sei die Bedeutung des CSD in Weißenfels groß, meinte Stehr im Vorfeld und ergänzt: "Wir setzen ein Zeichen, dass queeres Leben existiert." Damit hoffe man, queeren Menschen in der Region wieder ein Gefühl von Sicherheit geben zu können. Denn genau das fehle aktuell, weswegen queere Personen den Landkreis vermehrt in Richtung der Großstädte verließen.
Der CSD ist ein Gedenktag queerer Menschen, die damit gegen Ausgrenzung und Diskriminierung protestieren. "In Leipzig und Halle ist das queere Leben natürlich auch nicht fabelhaft, da gibt es auch noch einige Probleme, aber dort ist es schon weiter fortgeschritten als im ländlichen Raum", so Stehr.
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AUFTAKT
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FÜR TOLERANZ UND MENSCHENRECHTE
2.000 Menschen protestieren beim Christopher Street Day in Dessau-Roßlau
MDR (Engin Haupt, Leonard Schubert, Anja Höhne, Attila Dabrowski, Mario Köhne); AFP, dpa
Dieses Thema im Programm:
MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 12. August 2023 | 06:00 Uhr
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Weißenfels CSD: Hitlergruß und »Sieg Heil«-Ruf - Rechtsextreme stören Christopher Street Day

Wegen einer Störaktion mutmaßlicher Rechtsextremisten musste die Polizei beim ersten Christopher Street Day in Weißenfels eingreifen. Es kam zu mehreren Anzeigen.
13.08.2023, 16.02 Uhr
Erster Christopher Street Day im Burgenlandkreis Foto: OmasGegRechtsLE / X
Mutmaßliche Rechtsextremisten haben den Christoper Street Day (CSD) in Weißenfels in Sachsen-Anhalt gestört. Wie eine Polizeisprecherin am Sonntag in Halle mitteilte, stellten Beamte während der Veranstaltung am Samstag die Identität von 23 Beteiligten einer »Störaktion« fest und erstatteten deshalb Anzeigen. In einem Fall zeigte ein Verdächtiger demnach den Hitlergruß und rief »Sieg Heil«.
Die Strafanzeige bezog sich in diesem Fall auf das Verwenden verfassungswidriger Kennzeichen, weitere Ermittlungen laufen wohl. Nach Angaben der Sprecherin sei von einem rechtsextremistischen Hintergrund auszugehen. Bereits im Vorfeld des CSD hatte es laut Organisatoren und Polizei Drohungen der neonazistischen und rechtsextremistischen Kleinstpartei »Dritter Weg« gegen die Demo gegeben.
Linke kritisiert mangelnde Vorbereitung der Polizei
Etwa 600 Menschen nahmen laut Polizei an dem CSD in der kleinen Gemeinde im Burgenlandkreis teil. Nach den Störungen zu Beginn verlief die Veranstaltung »ohne größere Vorkommnisse«. Auch die Linke im Burgenlandkreis, aus deren Reihen die beiden Hauptorganisatoren kamen, bezeichnete die Stimmung im Onlinedienst Twitter, der inzwischen in X umbenannt wurde, im weiteren Verlauf als »angenehm, freundlich und ausgelassen«. Ihr zufolge nahmen 800 Menschen teil.
Die Linke verwies zugleich auf »Probleme« und kritisierte die Polizei wegen mangelnder Vorbereitung. »Die Ordnungsbehörden waren leider (mal wieder) unzureichend auf die rechtsextreme Bedrohungslage vorbereitet«, erklärte die Partei. Deshalb habe der Demonstrationszug auch mit Verspätung starten müssen.
Landrat Götz Ulrich: »Sehe meine Aufgabe auch darin, mich an die Seite von Menschen zu stellen, deren Rechte bedroht sind«
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Landrat Götz Ulrich: »Sehe meine Aufgabe auch darin, mich an die Seite von Menschen zu stellen, deren Rechte bedroht sind« Foto: gzulrich / X
Der Landrat des Burgenlandkreises, Götz Ulrich (CDU), dankte Organisatoren und Teilnehmenden. Er selbst hatte die Schirmherrschaft für den Weißenfelser CSD übernommen. Er sehe seine Aufgabe darin, sich »an die Seite von Menschen zu stellen, deren Rechte bedroht sind«, so Ulrich auf X. »Das gilt erst recht, wenn Nazis versuchen, den #CSDBLK zu stören und Teilnehmende einzuschüchtern.« CSDBLK war der Twitter-Hashtag für die Veranstaltung.
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gro / AFP
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Sachsen-Anhalt:
Hitlergruß: Mutmaßlich Rechte stören CSD in Weißenfels

13. August 2023, 18:47 Uhr Quelle: dpa
Beim ersten Christopher-Street-Day (CSD) in Weißenfels in Sachsen-Anhalt hat es am Samstag Störungen durch mutmaßlich Rechtsextreme gegeben. Dabei soll auch der Hitlergruß gezeigt worden sein, sagte eine Polizeisprecherin. Der Staatsschutz ermittle. Weitere Details nannte sie mit Hinweis auf laufende Ermittlungen nicht.
An der Störaktion noch vor Beginn des CSD im Bereich des Weißenfelser Marktes seien mehr als 20 Menschen beteiligt gewesen, was den Start des Umzugs verzögert habe. Von den Beteiligten sei die Identität vor Ort festgestellt und Anzeige erstatten worden.
Laut Polizei nahmen rund 600 Menschen an dem Umzug für die Rechte von homosexuellen und queeren Menschen teil. Nach den Attacken vor Beginn des CSD sei der Rest der Veranstaltung «ohne größere Vorkommnisse» verlaufen, hieß es.
Homophobe Aussagen auf Flugblättern
Zuvor hatte es unter anderem vonseiten der rechtsextremen Partei Der Dritte Weg Hetze gegen den CSD gegeben. Sowohl in sozialen Medien als auch auf Flugblättern wurde mit teils homophoben Aussagen Stimmung dagegen gemacht.
Der Landrat des Burgenlandkreises, Götz Ulrich (CDU), betonte als Schirmherr der Veranstaltung, gerade solche rechtsextremen Positionen machten deutlich, wie wichtig es sei, Unterstützung zu zeigen. Es sei auch sonst für homosexuelle oder queere Menschen nicht immer leicht, sich in ländlichen Regionen akzeptiert zu fühlen.
Weißenfels hat etwa 40.000 Einwohner. Die einst barocke Residenzstadt liegt im Dreiländereck von Sachsen, Sachsen Anhalt und Thüringen und gilt als Eingangstor zur mitteldeutschen Burgen- und Weinbauregion Saale-Unstrut.
© dpa-infocom, dpa:230813-99-825246/3
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Debatte um Transgender
Frauenrechtlerin siegt gegen Transfrau vor Gericht und schimpft über „militante Minderheit“

Stefan Baumgarth Frauenrechtlerin Inge Bell
Freitag, 04.08.2023, 06:15
Das neue Selbstbestimmungsgesetz, das es Transmenschen erleichtern soll, ihren Namen und ihr Geschlecht zu ändern, hat heftige Diskussionen ausgelöst. Frauenrechtlerin Inge Bell kritisiert das geplante Gesetz – und verteidigt ihre Position auch vor Gericht.
Inge Bell weiß, wie auf Frauenrechtlerinnen online reagiert wird. „Hässliche alte Frau“ oder „laufender Scheidenkrampf“ gehören noch zu den harmloseren Beleidigungen, die sie täglich auf Facebook oder Instagram lesen muss.
Die ehemalige stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Frauenrechtsorganisation „Terre des Femmes“ arbeitet als Unternehmerin und Unternehmensberaterin. Wenn Bell sich online kritisch zum geplanten Selbstbestimmungsgesetz der Ampel-Koalition äußerte, bricht jedes Mal ein Shitstorm über sie herein.
Vor allem die Stuttgarter Grünen-Politikerin Maike Pfuderer, die offen als Transfrau lebt, hinterließ immer wieder gepfefferte Kommentare. Inge Bell ist gegen die Hasskommentare vor Gericht gezogen - und gewann. FOCUS online hat mir ihr gesprochen.
Frauenrechtlerin: "Ich wurde zum Abschuss freigegeben"
FOCUS online: Frau Bell, wann sind sie das erste Mal auf Frau Pfuderer aufmerksam geworden?
Inge Bell: Im Oktober 2021 wurde ich von zwei SPD-Politikern auf Instagram zu einem Live-Chat eingeladen. Es ging um eher klassische Fragen zu frauenrechtlichen Themen wie Menschenhandel oder Prostitution. Insgesamt war das ein sehr guter Talk.
Auf Facebook hatte Maike Pfuderer diesen Talk dann das erste Mal sehr abfällig kommentiert. Wenige Tage später veröffentlichte sie Posts, in denen sie mich verleumdete und behauptete, ich würde, sinngemäß, trans- und islamfeindlich sein. Ich hätte offen mit Rechtsextremisten wie Beatrix von Storch von der AfD auf einer Bühne gestanden oder hätte zusammen mit Boris Palmer gegen den Islam protestiert. Das waren einfach völlig falsche Tatsachenbehauptungen.
Wie ging es dann weiter?
Als erstes haben wir ihr eine Unterlassungserklärung geschickt, die von ihr jedoch nicht unterzeichnet wurde. Sie hat auch Bilder von mir gepostet und mich damit quasi zum Abschuss freigegeben. Dazu kam, dass ich von ihr immer wieder als „TERF“, „Feminazi“ oder ähnliches bezeichnet wurde.
Was heißt „TERF“ und warum haben sie sich von dem Begriff beleidigt gefühlt?
Ursprünglich sollte „TERF“ wohl eine deskriptive Beschreibung sein und steht im Englischen für Trans-Exclusionary Radical Feminist („Trans-ausschließende/r Radikalfeminist/in“). Das sollte all jene beschreiben, die etwas gegen Trans-Personen haben oder diese Menschen "ausschließen“ wollen, was immer das heißen soll.
Seit 2020 ist die Stimmung jedoch gekippt und das Wort wird als Schimpfwort verwendet, um vor allem Frauenrechtlerinnen und deren Verbündete in eine bestimmte Ecke zu stellen, um sie abzuwerten und von vornherein für den öffentlichen Diskurs zu disqualifizieren oder davon auszuschließen.
Begriffe wie „Nazi“, „faschistoid“ und „TERF“ werden dann gerne zusammen gegen alle verwendet, die abseits jeder Diskriminierung einzelne Facetten des Themas, etwa das geplante Selbstbestimmungsgesetz, kritisch hinterfragen wollen. Und damit keine Frau und kein Mädchen diese Beleidigungen ertragen muss, bin ich eben den Weg vors Gericht gegangen.
Vor Gericht haben Sie damit auch gewonnen. Wie lief die Verhandlung ab?
Maike Pfuderer ist schlichtweg nicht vor Gericht erschienen, deswegen hat das Landgericht München I ein sogenanntes Versäumnisurteil erlassen. Jetzt ist es ihr unter Androhung von 250.000 Euro Ordnungsgeld oder Ordnungshaft untersagt, mich weiterhin als „TERF“ zu beleidigen oder weiter zu behaupten, ich würde mit Rechtspopulisten auftreten.
Hat Frau Pfuderer seitdem wieder versucht, mit Ihnen Kontakt aufzunehmen?
Auf Twitter und Facebook schrieb sie zunächst vollmundig, dass das letzte Wort hier noch nicht gesprochen sei und sie Rechtsmittel eingelegt habe. De facto ist das aber nicht passiert. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.
Über Inge Bell
Inge Bell (55) ist Unternehmensberaterin mit dem Fokus auf Fairness, Diversity und Female Leadership. Die Kulturwissenschaftlerin, Historikerin und Publizistin engagiert sich seit über 20 Jahren als Menschenrechtsaktivistin und humanitäre Helferin. Bell trägt den Preis „Frau Europas“ und das Bundesverdienstkreuz am Bande.
Inge Bell: "Sachliche Debatten sollte eine Demokratie aushalten"
Wie nehmen Sie den Diskurs um das Thema Transidentität im Internet im Allgemeinen wahr?
Der Diskurs ist höchst explosiv und wird von einem kleinen, aber sehr lauten Teil der Trans-Community, vor allem der aktivistischen Transfrauen, fast schon militant aggressiv gehandhabt. Nicht nur in den sozialen Medien. So wurde ich – zusammen mit anderen Feministinnen - etwa auf einer Redeveranstaltung zum Internationalen Frauentag in München höchst aggressiv zusammengeschrien.
Eine normale, sachliche Debatte, wie man sie in einer Demokratie führen und auch aushalten sollte, ist nicht möglich. Stattdessen wird pauschal behauptet, ich und andere Frauen würde Menschen „die Identität absprechen“.
Aber nur, weil wir berechtigte Kritik an Pubertätsblockern für Mädchen und Jungen oder an dem geplanten Selbstbestimmungsgesetz üben, sprechen wir doch niemandem die Identität ab. Im Feminismus soll es doch gerade auch darum gehen, dass alle Menschen gleich und fair behandelt werden und gleichberechtigt leben können.
Doch statt an einem Strang für Gleichberechtigung und gegen Benachteiligungen zu ziehen, werden hier oft Frauen heruntergemacht, ganz nach dem Motto: „Jetzt ist auch mal genug, ihr hattet eure Zeit, jetzt sind wir dran.“ Eine kleine, militante Minderheit bestimmt hier einen Kurs, der letztlich ihnen selbst schadet.
"Das Selbstbestimmungsgesetz sollte nicht auf den Kosten von Frauen und Mädchen verabschiedet werden"
Sie sprechen sich sehr klar gegen das geplante Selbstbestimmungsgesetz der Ampel aus. Wieso?
Wo soll ich da anfangen? Es wird hier einfach keine vernünftige Rechtsfolgenabschätzung gemacht. Vor allem Frauenrechte und Kinderschutz werden dabei nicht berücksichtigt. Es kann doch nicht sein, dass jeder per Sprechakt zur Frau erklären darf und dann ungehindert in Frauenschutzräume eindringen darf. Dazu gehören auch Umkleiden oder Toiletten. Durch das geplante Selbstbestimmungsgesetz gibt es praktisch keinerlei Überprüfung mehr, ob jemand tatsächlich transident ist. So können sich auch Gewalttäter Zugang zu Schutzräumen erschleichen. Das BKA warnt auch vor Missbrauch.
Die Gleichberechtigung ist noch lange nicht erreicht und deswegen brauchen wir diese Schutzräume. Ich breche es gerne herunter und mache es so deutlich: Wollen wir zulassen, dass Mädchen in ihrer Schwimmumkleide einen Penis sehen müssen ob sie wollen oder nicht? Die Unterscheidung in den Schutzräumen ging und geht doch tatsächlich nicht nach Begrifflichkeiten wie Mann oder Frau, sondern nach den Körpern.
Aber viele Transfrauen sind auch wütend und traurig darüber, dass sie so häufig diskriminiert werden.
Natürlich. Ich bestreite auch nicht, dass diese Menschen diskriminiert werden. Niemand sollte Diskriminierung ausgesetzt sein, das ist schlimm, gerade Mädchen und Frauen kennen das ja zur Genüge. Natürlich möchte ich, dass auch Transmenschen so leben können, wie sie es wollen. Sich so kleiden und geben können, wie sie es wollen, so wie ich es auch jeder Frau oder jedem Menschen wünsche.
Sicher braucht es eine vernünftige, akzeptable Reform des jetzigen Transsexuellengesetzes. Aber nicht auf Kosten von Mädchen und Frauen. Gerade deshalb darf es das Selbstbestimmungsgesetz nicht geben – und es braucht dringend eine breite Debatte und eine Aufklärung der Bevölkerung, die einer Demokratie würdig sind. Was ist eigentlich so schlimm daran, ein transsexueller Mensch zu sein und als solcher in der Gesellschaft wahrgenommen zu werden?
aba
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Niedersachsen verstärkt Anstrengungen gegen Queerfeindlichkeit

Stand: 02.08.2023 10:27 Uhr
Mit konsequenter Strafverfolgung und Präventionsarbeit will die niedersächsische Landesregierung queere Menschen vor Angriffen schützen. Dieses Jahr gab es bereits mehrere Vorfälle.
"LSBTIQ-Personen sind leider noch immer stärker als andere Bevölkerungsgruppen von gesellschaftlicher Ausgrenzung und im schlimmsten Fall auch von Straftaten betroffen", sagte Innenministerin Daniela Behrens (SPD). "Wir sind als Gesellschaft insgesamt gefordert, uns für Freiheit, Gleichberechtigung und Toleranz einzusetzen und einzustehen."
AUDIO: Gewalt gegen queere Menschen in Niedersachsen nimmt zu (31.07.2023) (1 Min)
Mehrere Angriffe auf Transmenschen
In diesem Jahr sind bereits mehrere queerfeindliche Angriffe in Niedersachsen bekannt geworden. So soll unter anderem Mitte Juli eine Transfrau von einer Gruppe von sechs Männern in Hannover geschlagen und am Boden getreten worden sein. Sie wurde leicht verletzt. Beim Christopher Street Day (CSD) in Hannover wurde unter anderem ein junger Transmann krankenhausreif geprügelt. LSBTIQ steht für Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche und queere Menschen. Als queer bezeichnen sich Nicht-Heterosexuelle sowie Personen, die sich nicht mit gesellschaftlichen Normen rund um Geschlecht und Sexualität identifizieren.
Straftaten in den letzten drei Jahren mehr als verdoppelt
Straftaten der Hasskriminalität gegen queere Menschen werden als politisch motivierte Kriminalität eingestuft. In Niedersachsen stieg die Zahl von 37 im Jahr 2020 auf 60 (2021) und 94 im vergangenen Jahr. 2019 - also vor der Pandemie - waren 29 solcher Taten statistisch erfasst. Laut Polizei liegt das auch daran, dass sich mehr Betroffene trauen, Taten anzuzeigen.
Polizei stellt mehr Ansprechpersonen
Leon Dietrich, Landeskoordinator und Ansprechperson für LSBTIQ bei der Polizei Niedersachsen, spricht während eines Interviews in der Polizeidirektion Hannover. © dpa Foto: Ole Spata
Leon Dietrich ist seit 2020 Landeskoordinator und Ansprechperson für LSBTIQ bei der Polizei Niedersachsen.
Seit 2020 ist Leon Dietrich hauptamtliche Ansprechperson für LSBTIQ bei der Polizei Niedersachsen. Er leitet unter anderem interne Schulungen und ist extern vernetzt mit der queeren Community. Neben Dietrich gibt es in allen Polizeidirektionen LSBTIQ-Ansprechpersonen, die diese Funktion neben ihrem Hauptjob - etwa im Streifendienst - erfüllen. Ihre Zahl wurde landesweit von 10 auf 17 aufgestockt. Nach Angaben von Innenministerin Behrens sollen mit ihrer Hilfe Hürden abgebaut werden, damit die Betroffenen auch wirklich alle Straftaten zur Anzeige bringen. Die Ansprechpersonen sind zum Beispiel beim Christopher Street Day (CSD) präsent. Das Landeskriminalamt listet auf seiner Internetseite zudem Beratungsstellen für Betroffene auf.
Eine Regenbogenflagge weht in Hannover anlässlich des Christopher Street Days. © NDR
Queerfeindliche Straftaten in Niedersachsen mehr als verdoppelt
Das zeigen Zahlen des Landeskriminalamts aus den vergangenen drei Jahren. Das Queere Netzwerk Niedersachsen fordert mehr Hilfe. (31.07.2023)
LGBTQIA - Die Initialien der Wörter "lesbian, gay, bisexual, transgender, questioning, intersex, and asexual" in bunten Holzbuchstaben. © picture alliance / Zoonar | Roman Sigaev Foto: Roman Sigaev
Was bedeutet LGBTQIA+?
Das Kurzwort entwickelt sich seit Jahrzehnten: Es steht für Sichtbarkeit der Menschen, Vielfalt der Liebenden und der Liebe. (30.07.2023)
Eine Teilnehmerin sitzt beim Christopher Street Day (CSD) mit einem bunten Irokesenschnitt auf dem Opernplatz. © dpa-Bildfunk Foto: Julian Stratenschulte
CSD in Hannover: Offenbar weitere Teilnehmende attackiert
Zunächst war ein Angriff auf einen Transmann bekannt geworden. Die Veranstalter wollen das Sicherheitskonzept anpassen. (02.06.2023)
Die Regenbogenflagge steht seit mehr als 40 Jahren als Symbol für weltweite Gleichberechtigung und Akzeptanz von Menschen, die sich nicht mit den Normen rund um die traditionellen Rollen von Männern und Frauen identifizieren, oder eine andere Sexualität leben, als die Heterosexualität. © picture alliance / Geisler-Fotopress | Christoph Hardt/Geisler-Fotopres Foto:  Christoph Hardt/Geisler-Fotopres
Bei CSD Hannover: Junger Transmann krankenhausreif geprügelt
Die Männer traten dem 17-Jährigen am Hauptbahnhof gegen den Kopf. Die Landesregierung verurteilte den Angriff. (02.06.2023)
Statue der Justitia (Themenbild Rechtswesen). Zu: Urteil zu Beleidigung von Transfrau durch Mitglieder Jungen Union (JU). © picture alliance / Geisler-Fotopress | Christoph Hardt/Geisler-Fotopres Foto: Christoph Hardt/Geisler-Fotopres
SPD-Transfrau beleidigt: JU-Mitglied in Osnabrück verurteilt
Der 21-Jährige muss 60 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Er hatte die Frau im Oktober als "Schwuchtel" beleidigt. (25.01.2023)
Dieses Thema im Programm:
NDR 1 Niedersachsen | Aktuell | 02.08.2023 | 11:00 Uhr
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Kölner Festkomitee kritisiert Woelki
„Segen für Kölschfass, aber nicht für Homosexuelle“

Von Daniel Taab
03.08.2023, 17:26 Uhr
Lesezeit 2 Minuten
Beim Domgottesdienst 2018 segnete Kardinal Rainer Maria Woelki ein Kölschfass.
Copyright: Festkomitee Kölner Karneval
„Bei uns ist Platz für jeden Jeck, egal wen er liebt. Wenn ein Mensch Gottes Segen erbittet, sollte man ihn dann nicht willkommen heißen, statt ihn abzustrafen und auszuschließen?“, sagt Festkomitee-Präsident Christoph Kuckelkorn.
Es wird nicht ruhiger um Kardinal Rainer Maria Woelki: Nach der Maßregelung eines Priesters im Erzbistum Köln wegen einer Segensfeier auch für homosexuelle Paare gibt es weiter harsche Kritik. Das Kölner Festkomitee meldete sich am Donnerstag mit einem ungewöhnlichen Post in den sozialen Medien zu Wort.
Auf Instagram teilte das Festkomitee ein Foto von Kardinal Woelki, das ihn bei einem Karnevals-Gottesdienst zeigt: Woelki trägt eine Narrenkappe auf dem Kopf und einen Sessions-Schal über seinem Talar. Mit beiden Händen stemmt der Kardinal ein Kölschfass, ein „Pittermännchen“, in die Höhe. Zu der Aufnahme schreibt das Festkomitee: „Kölschfässer und Rosenmontagszüge segnen, aber sich liebende Menschen nicht? Kein Verständnis.“ Die Botschaft des Beitrags ist: Woelki würde lieber Gegenstände segnen, als homosexuelle Paare.
Bei uns ist Platz für jeden Jeck, egal wen er liebt. Wenn ein Mensch Gottes Segen erbittet, sollte man ihn dann nicht willkommen heißen, statt ihn abzustrafen und auszuschließen?
Festkomitee-Präsident Christoph Kuckelkorn
In einem Statement sagte Festkomitee-Präsident Christoph Kuckelkorn der Rundschau: „Der Kölner Karneval war und ist mit der Kirche und dem christlichen Glauben eng verbunden. Aber der Karneval ist auch der Spiegel einer bunten Gesellschaft, gerade in Köln, der Stadt, die für Offenheit und Toleranz steht. Bei uns ist Platz für jeden Jeck, egal wen er liebt. Wenn ein Mensch Gottes Segen erbittet, sollte man ihn dann nicht willkommen heißen, statt ihn abzustrafen und auszuschließen?“ Pfarrer Herbert Ullmann hatte Ende März in Mettmann einen „Segnungsgottesdienst“ für alle sich liebenden Paare gefeiert.
Umgang mit Homosexuellen
Erzbistum Köln maßregelt Pfarrer nach Segensfeier
Streitthema in der katholischen Kirche: der Umgang mit nicht-heterosexuellen Menschen.
Nach einer anonymen Anzeige im Vatikan hatte der Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki Ullmann solche Feiern künftig untersagt. Das Festkomitee und Woelki sind nicht zum ersten Mal entzweit. So wurde der Kardinal im Jahr 2022 zum Prinzenproklemation nicht eingeladen. Die Einladungsliste sei „ein wenig bereinigt“, hieß es damals vom Festkomitee. Nun die erneute klare Botschaft.
https://www.rundschau-online.de/


Neubrandenburg
Regenbogenflagge gestohlen – Hakenkreuzfahne gehisst

Schon mehrfach ist die Regenbogenflagge vor dem Bahnhof Neubrandenburg gestohlen worden. Diesmal gingen die Täter sogar noch weiter. Der Staatsschutz ermittelt.
29.07.2023, 12.03 Uhr
Bild vergrößern
Regenbogenflagge: Polizei in Neubrandenburg sucht nach rechtsextremem Vorfall Zeugen Foto: MICHAEL BUHOLZER / EPA
Am Bahnhofsvorplatz in Neubrandenburg hängt üblicherweise eine Regenbogenflagge. Unbekannte haben diese aber in der Nacht zum Samstag gestohlen und eine verbotene Hakenkreuzflagge gehisst. Nun ermittle der Staatsschutz, sagte eine Polizeisprecherin. Ein Passant entdeckte den Vorfall demnach am Morgen und rief die Polizei, die die Flagge mit dem NS-Symbol sicherstellte. Es werde wegen des Verdachts der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Symbole ermittelt.
Am Bahnhof Neubrandenburg hängen in der Regel drei Flaggen, unter anderem eine Landesfahne von MV und die Regenbogenflagge, die allerdings in der Vergangenheit schon mehrfach dort gestohlen und wieder ersetzt wurde. Wer das Tatgeschehen beobachtet hat oder Hinweise zu den Tatverdächtigen geben kann, wird gebeten, sich bei der Polizei in Neubrandenburg zu melden.
sol/dpa
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Sportpolitik
Rechte von Transmenschen: Richter urteilen für Semenya

Straßburg / Lesedauer: 4 min
Caster Semenya hat eine Berufung vor dem Europäischen Gericht für Menschenrechte gegen die Testosteron-Vorschriften des Leichtathletik-Weltverbandes gewonnen. (Foto: Michael Kappeler/dpa)
Die Läuferin Caster Semenya kämpft seit Jahren gegen den Leichtathletik–Weltverband. Es geht um zu hohe Testosteronwerte und damit vermutliche Vorteile. Jetzt gibt ein Gericht ihr recht.
Veröffentlicht: 11.07.2023, 12:07
Von: Deutsche Presse-Agentur
Olympiasiegerin Caster Semenya hat einen wichtigen Erfolg im juristischen Marathon gegen die Testosteron–Regeln des Leichtathletik–Weltverbandes erkämpft, das Rennen aber noch nicht endgültig gewonnen.
Die 32 Jahre alte Mittelstreckenläuferin aus Südafrika setzte sich mit ihrer Berufung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte durch. Der internationale Dachverband World Athletics kündigte schnell Widerstand gegen das Urteil und das Festhalten an den Transgender–Vorschriften an. Ob Semenya das Olympia–Startrecht für die Paris–Spiele 2024 noch erwirken kann, bleibt offen.
Die weltweite Debatte um Transmenschen geht über die Leichtathletik hinaus. Auch im Schwimmen, Rugby oder Radsport gibt es Regelungen zu ihrem Ausschluss von internationalen Frauen–Wettbewerben im Sport. „Dieser bedeutende persönliche Erfolg für sie ist auch ein größerer Sieg für Spitzenathleten weltweit. Das bedeutet, dass Sportinstitutionen in aller Welt anerkennen müssen, dass Menschenrechtsstandards für die Athleten, die sie regulieren“, erklärte Semenyas Anwälte in einer Mitteilung.
Richter erntschieden mit 4:3 Stimmen
Wie heterogen die Meinungen bei dem Thema indes sind, spiegelt sich auch in dem Urteil der sieben Richter im Fall Semenya wider, die mit nur 4:3–Stimmen zu ihren Gunsten entschieden. Das Gericht in Straßburg stellte mehrere Menschenrechtsverletzungen fest. Semenya wurde in dem Urteil bestätigt, diskriminiert worden zu sein. Der Gerichtshof befand zudem, dass ihr zweiter Rechtsbehelf gegen die Regeln vor dem obersten Schweizer Gericht zu einer „gründlichen institutionellen und verfahrenstechnischen Überprüfung“ der Regeln hätte führen müssen.
Die Vorschriften hätten die Läuferin zudem seit 2019 an den Rand gedrängt, weil sie sich weigerte, ihren natürlichen Hormonspiegel künstlich zu unterdrücken. Für sie stehe „viel auf dem Spiel“, da die Regeln ihre Karriere unterbrochen hätten und ihren „Beruf“ beeinträchtigten. Semenya hatte vor vier Jahren erfolglos vor dem Internationalen Sportgerichtshof Cas sowie 2020 vor dem Schweizer Bundesgericht geklagt. Die Diskussion um Semenya hatte bei der WM 2009 in Berlin begonnen, wo sie als Teenagerin ihre große Karriere begann.
World Athletics hatte Grenzwert eingeführt
Angesichts der „stark abweichenden Meinungen in der Entscheidung“ der Richter will World Athletics die Schweizer Regierung ermutigen, den Fall an die Große Kammer des Menschenrechtsgerichts zu verweisen, damit „eine endgültige Entscheidung“ getroffen werden könne. Da kein Eiltempo nach der möglichen Anrufung der nächsten Instanz zu erwarten ist, dürfte für die 800–Meter–Olympiasiegerin von 2012 und 2016 ein Start bei den Paris–Spielen eher schwierig zu erreichen sein.
„In der Zwischenzeit bleiben die DSD–Bestimmungen, die vom Exekutivkomitee von World Athletics im März 2023 genehmigt wurden, in Kraft“, hieß es in einer Stellungnahme. Die im März verschärften Transgender–Regeln seien „weiter ein notwendiges, angemessenes und verhältnismäßiges Mittel zum Schutz des fairen Wettbewerbs in der Frauenkategorie“.
Semenya lehnte neue Regeln ab
World Athletics hatte im November 2018 in bestimmten Disziplinen für die Teilnahme–Berechtigung in der Frauenklasse einen Testosteron–Grenzwert eingeführt. Dagegen hatte die dreimalige Weltmeisterin 2019 vergeblich beim Cas und 2020 beim Schweizer Bundesgericht geklagt.
Semenya hatte öffentlich gemacht, einen hohen natürlichen Testosteronspiegel zu haben, lehnte es aber ab, sich den neuen Regeln zu unterwerfen. Sie wollte sich keiner Behandlung unterziehen, um ihren natürlichen Hormonspiegel unter einen bestimmten Schwellenwert zu senken und so die 800 Meter laufen zu können. Der Weltverband hingegen stellte fest, dass der hohe Testosteronspiegel einen unfairen sportlichen Vorteil verschafft und verbot Transgender–Frauen den Start in bestimmten Disziplinen.
Die Richter befand nun, dass Semenya bei den Gerichtsverfahren in der Schweiz ein wirksamer Rechtsbehelf verweigert wurde. Sie habe glaubwürdig dargelegt, warum sie wegen ihres erhöhten Testosteronspiegels diskriminiert werde. Für solche Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts und sexueller Merkmale brauche es „sehr gewichtige Gründe“ als Rechtfertigung. Weil für Semenya so viel auf dem Spiel stand, hätte ihr Anliegen besser geprüft werden müssen, befanden die Richter. 
https://www.nordkurier.de/


Ex-Bild-Chefredakteur
Julian Reichelt verliert Rechtsstreit gegen trans Frau

In einem Blog von Julian Reichelt wurde eine trans Frau als Mann bezeichnet. Das Landgericht in Frankfurt am Main wertete dies jetzt als persönlichkeitsverletzend.
07.07.2023, 10.31 Uhr
Die Journalistin Janka Kluge darf in einem Blog von Julian Reichelt nicht als »Mann« bezeichnet werden. Die Bezeichnung sei verunglimpfend und verletzte ihre Persönlichkeit. Das teilte das Landgericht Frankfurt am Main mit.  Es wies damit den Widerspruch des ehemaligen »Bild«-Chefredakteurs gegen eine einstweilige Verfügung ab. (Az.: 2-03 O 149/23).
In dem Blog war im Februar ein Artikel veröffentlicht worden, in dem Kluge zunächst als »Transfrau«, später als »biologischer Mann« und schlussendlich als »über 60-jähriger Mann« bezeichnet wurde. Das Landgericht gab einem Eilantrag Kluges im März statt. Diese Entscheidung bestätigte das Gericht nun.
Kluge bekam auch in einem weiteren Fall recht: Sie ging gerichtlich gegen einen weiteren Blog vor, verzichtete jedoch auf Unterlassungsansprüche. Daraufhin wurde in dem Blog ein Artikel mit der Überschrift: »Versuchte Abmahnung gegen Ansage: Totalitär tickende Transe zieht den Schwanz ein« veröffentlicht. Im April war Kluge mit einer Unterlassung erfolgreich. Auch diese Entscheidung wurde nun bestätigt.
Zwar sei die Grenze der Schmähkritik nicht überschritten, Kluges Persönlichkeitsrecht sei aber verletzt worden, urteilten die Richter. Das Wort »Transe« sei umgangssprachlich abwertend und kein neutrales Kurzwort für einen transsexuellen Menschen. Durch das Attribut »totalitär tickend« werde die Äußerung noch verstärkt. Die Komponente »zieht den Schwanz ein« stelle eine Assoziation zum männlichen Geschlechtsteil her und richte den Fokus auf die Frage seines Nichtvorhandenseins bei Kluge.
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels hieß es, Kluge dürfe nicht als »biologischer Mann« bezeichnet werden. Das war aber nicht Gegenstand des Streits, eine Entscheidung dazu ist nicht ergangen. Wir haben den Passus entfernt.
kha/AFP
https://www.spiegel.de/


Gedenkstätte Buchenwald
: Gedenken an homosexuelle Verfolgte in der NS-Zeit

02.07.2023, 18:38 UhrQuelle: dpa Thüringen
Hinweis
ZEIT ONLINE hat diese Meldung redaktionell nicht bearbeitet. Sie wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen.
Gedenkstätte Buchenwald: Das ehemalige Lagertor des Konzentrationslagers Buchenwald.
Mit einer Kranzniederlegung ist in der Gedenkstätte Buchenwald an die homosexuellen Häftlinge im ehemaligen NS-Konzentrationslager erinnert worden. Zu den Organisatoren der Gedenkveranstaltung am Sonntag gehörte die Aids Hilfe Weimar, unter anderem nahm Justizministerin Doreen Denstädt (Grüne) teil.
AKTUELLES:
Schlagzeilen "Eldorado – Alles, was die Nazis hassen": Das Unrecht endete nicht mit dem Zweiten Weltkrieg >>>
Antisemitismus: Übergriff auf jüdische Besuchergruppe an Gedenkstätte in Frankfurt >>>
«Queerfeindliche Hasskriminalität, rechtsextreme Stimmungsmache und Wahlerfolge machen uns jeden Tag aufs Neue deutlich, wie wichtig der Einsatz für queere Menschen ist», sagte Denstädt laut Mitteilung in Weimar. Das Gedenken solle auch als Mahnung verstanden werden: «Lasst uns weiterhin stark für unsere Demokratie und ihre Werte einstehen, so dass rechte Ideologien, Menschenhass und Queerfeindlichkeit nie wieder die Oberhand gewinnen.»
Als queer bezeichnen sich nicht-heterosexuelle Menschen beziehungsweise Menschen, die sich nicht mit dem traditionellen Rollenbild von Mann und Frau oder anderen gesellschaftlichen Normen rund um Geschlecht und Sexualität identifizieren.
Historikern zufolge wurden etwa 700 Männer im Nationalsozialismus als Homosexuelle in die Konzentrationslager Buchenwald und Mittelbau-Dora in Thüringen verschleppt. Circa die Hälfte von ihnen überlebte nicht. Im KZ musste die Häftlingsgruppe als Kennzeichnung ein rosa Dreieck auf ihrer Kleidung tragen.
© dpa-infocom, dpa:230702-99-261699/2
https://www.zeit.de/


Queerbeauftragter wittert „Geist des Misstrauens“ gegen Transpersonen

Stand: 17:37 Uhr | Lesedauer: 6 Minuten
Veröffentlicht am 31.05.2023
Sabine Menkens
Von Sabine Menkens
Politik-Redakteurin
Der Grüne Sven Lehman will das geplante Gesetz zur leichteren Änderung des Geschlechtseintrags wieder aufschnüren – obwohl er es selbst mitverhandelt hat. Doch jetzt fürchtet er neue Diskriminierung und will auch andere Beschränkungen kippen. In der Ampel regt sich Widerspruch.
Für Sven Lehmann (Grüne), den Queerbeauftragten der Bundesregierung, ist das neue Selbstbestimmungsgesetz eigentlich ein Erfolg.
Durch die Möglichkeit, den Geschlechtseintrag durch Selbstauskunft selbst bestimmen zu können, ende die „jahrzehntelange staatliche Bevormundung und Fremdbestimmung von transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen“, schreibt Lehmann in seiner Stellungnahme zu dem von Justizminister Marco Buschmann (FDP) und der grünen Familienministerin Lisa Paus vorgelegten Gesetzentwurf.
Dann aber folgt ein großes „Aber“. Denn Lehmann hält einige Stellen des von ihm mit ausgehandelten Entwurfs für so unbefriedigend, dass sie „dringend einer Überarbeitung“ bedürften, heißt es in der Stellungnahme. Sie atmeten „unnötigerweise den Geist des Misstrauens“ und lösten bei denen, die es betrifft, Ängste aus.
Konkret nennt Lehmann den Paragraf 6 Absatz 2 des Gesetzes, in dem ausgeführt wird, dass für den Zugang zu Einrichtungen und Räumen sowie für die Teilnahme an Veranstaltungen das Hausrecht des jeweiligen Eigentümers oder Besitzers unberührt bleibt – eine Klarstellung, die vor allem Justizminister Buschmann wichtig war.
PRO WELT-Autor Constantin von Lijnden TRANSGENDER Warum das Selbstbestimmungsgesetz besser ist, als die Empörung vermuten lässt >>>
CONTRA Portrait of a transgender woman on a red glowing background TRANSSEXUALITÄT Dieses Detail des Selbstbestimmungsgesetzes lädt zu Missbrauch geradezu ein >>>
Zwar dürfe eine Zutrittsverweigerung etwa zu einer Frauensauna gemäß Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nicht pauschal auf die Geschlechtsidentität gestützt werden, heißt es in der Gesetzesbegründung. Denkbar sei es aber für den Inhaber des Hausrechts, „etwa auf das natürliche Bedürfnis nach dem Schutz der Intimsphäre oder auch auf die Befürchtung einer Belästigung oder sexuellen Belästigung Rücksicht zu nehmen“.
Lehmann kritisiert nun, dass der Verweis auf das Hausrecht „neue Unsicherheiten“ schaffe, obwohl sich an den bestehenden Regeln faktisch nichts ändere. „Der entsprechende Paragraf löst bei den Betroffenen massive Ängste vor neuen Ausschlüssen aus, auch angesichts transfeindlicher Entwicklungen überall auf der Welt.“
Das Ziel, die bestehende Rechtslage klarzustellen, werde mit der getroffenen Formulierung gerade nicht erreicht. Stattdessen entstehe sogar eine gravierende Rechtsunsicherheit für alle Beteiligten. „Die Gesetzesnorm suggeriert nämlich, dass etwa transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen pauschal der Zugang zu Einrichtungen, Räumen und Veranstaltungen verweigert werden kann.“ Das sei „rechtlich falsch und zudem irreführend“.
Der entsprechende Paragraf des Gesetzentwurfs müsse daher gestrichen werden – eine Forderung, die auch Trans-Verbände erheben. Der Verweis auf das Hausrecht beziehe sich auf Befürchtungen, dass Männer in relevanter Anzahl das Gesetz ausnutzen könnten, um Zugang zu tatsächlich Frauen vorbehaltenen Räumen zu bekommen, heißt es etwa bei der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti): „Das Vorurteil, trans* Frauen seien in Wahrheit nur Männer, wird dadurch verstärkt und reproduziert damit aktiv Diskriminierungen.“
Kritik übt Lehmann auch an den Bestimmungen zum sogenannten Offenbarungsverbot. Demnach dürfen der frühere Geschlechtseintrag und die früheren Vornamen einer Person nicht ohne Zustimmung der Person „offenbart oder ausgeforscht werden“. Sogar ein Bußgeld kann für ein solches Zwangsouting fällig werden.
Nahe Angehörige sind von der Regel jedoch ausgenommen – eine Ausnahme, die Lehmann nicht hinnehmen will. Es sei „nicht nachvollziehbar“, warum Ehepartnern und Verwandten ausdrücklich das Recht eingeräumt werde, eine transgeschlechtliche, intergeschlechtliche oder nicht-binäre Person „gegen ihren Willen zu outen“ und damit „absichtlich zu schädigen“, schreibt Lehmann. Auch die vorgesehene Wartefrist von drei Monaten, bis die Änderung des Geschlechtseintrags wirksam werde, sei unnötig.
Union hält Entwurf für „nicht zu retten“
Von den Ampel-Parteien SPD und Grünen war am Mittwoch keine Stellungnahme zu Lehmanns Kritik zu erhalten. Wohl aber von der FDP. „Dass Sven Lehmann als Teil der Bundesregierung im Rahmen der Ressortabstimmung scharfe Kritik an dem Gesetzentwurf übt, den er selbst mit ausgehandelt hat, verwundert mich sehr“, sagte der queerpolitische Sprecher Jürgen Lenders WELT. „Das Gesetz wird das Leben für trans- und intergeschlechtliche Menschen deutlich verbessern und die geschlechtliche Vielfalt und Selbstbestimmung anerkennen, für die wir Freie Demokraten stehen.“ Am Hausrecht sowie am Diskriminierungsschutz im AGG ändere sich nichts, das stelle der Entwurf klar. „Für das parlamentarische Verfahren wünsche ich mir eine sachliche Diskussion und dass wir mehr aus der Sicht der Betroffenen denken.“
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Die Linksfraktion hingegen schloss sich Lehmanns Kritik an. „In Betroffenenkreisen wird der Referentenentwurf aus dem Hause Buschmann bereits ,Misstrauensgesetz’ statt Selbstbestimmungsgesetz genannt“, sagte die queerpolitische Sprecherin Kathrin Vogler WELT. Diese Kritik sei mehr als berechtigt, Lehmanns Änderungsvorstoß „gut begründet und nachvollziehbar“. Ausgerechnet Familienangehörige vom Offenbarungsverbot auszunehmen, sei ein „Schlag ins Gesicht derjenigen, die aufgrund ihrer Transition von ihren Angehörigen psychisch unter Druck gesetzt werden“, so Vogler.
Die Passage zum Hausrecht lese sie ebenfalls als Erlaubnis zu ungerechtfertigter Diskriminierung. „Es ist absolut unüblich, in einem Gesetz oder einer Gesetzesbegründung anzugeben, dass andere Gesetze davon nicht berührt werden. Die Betroffenen lesen hier zu Recht heraus, dass sie weiter Diskriminierung ausgesetzt werden sollen, ohne sich dagegen wehren zu können.“
Für Günter Krings (CDU), rechtspolitischer Sprecher der Unionsfraktion, legt Lehmanns Kritik „die ganze Widersprüchlichkeit offen, an denen das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz der Ampel leidet“. Einerseits solle die Geschlechterzuordnung weitgehend beliebig erfolgen; andererseits werde beim Zugang zu Saunen, Fitnessstudios oder Umkleidekabinen dann doch wieder in bestimmten Fällen anhand des biologischen Geschlechts differenziert – im Widerspruch zum AGG.
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Der Entwurf sei daher „nicht mehr zu retten“, so Krings. „Anders als die Bundesregierung stehen wir als Union für eine Politik, die nicht ausschließlich auf die Empfindungen von Transgender-Personen, sondern auch auf die Empfindungen anderer Menschen Rücksicht nimmt.“ Dazu gehörten etwa auch Frauen, die eine Sauna oder eine Sportumkleide nutzten. „Das ist für uns nicht so sehr eine Frage von Missbrauchsgefahren, sondern eine Frage des respektvollen Umgangs miteinander.“
Die AfD-Fraktion lehnt das Gesetz in Gänze ab. „Das Selbstbestimmungsgesetz ist zutiefst frauenverachtend und leugnet biologische Tatsachen“, sagte der familienpolitische Sprecher der Fraktion, Martin Reichardt. „Herr Lehmann schießt die berechtigte Sorge von Frauen, die in ihren ureigenen Schutzräumen nicht mit einem biologischen Mann konfrontiert werden möchten, in den Wind. Ein biologischer Mann bleibt ein Mann, auch wenn er sich zur Frau erklärt hat.“ Die Rechte und die Sicherheit von Frauen gerieten dabei immer mehr ins Abseits.
Ähnlich äußerte sich auch die feministische Initiative „Geschlecht zählt“. Auch sie lehnt den Gesetzentwurf komplett ab. Er beruhe wie die Begründung auf einer „geschlechtsverleugnenden Ideologie“, heißt es in der Stellungnahme der Initiative. „Mit der vorgesehenen Neudefinition der Rechtskategorie ,Geschlecht’ könnte jeder Mann sofort rechtlich zur ,Frau’ werden und so in die soziale Gruppe der Frauen eindringen. Dadurch würden die geschlechtsbedingten Menschenrechte von Frauen untergraben und ausgehebelt.“
https://www.welt.de/


"Eldorado – Alles, was die Nazis hassen"
: Das Unrecht endete nicht mit dem Zweiten Weltkrieg

Als Dokudrama erzählt "Eldorado" von Leben und Partys queerer Menschen im Berlin der Zwanziger- und Dreißigerjahre. Eindrücklich sind vor allem die alltäglichen Momente.
Eine Rezension von Noemi Ehrat
30. Juni 2023, 20:22 Uhr
Szene aus "Eldorado": Der gleichnamige Nachtclub galt in den Zwanzigerjahren als erste queere Adresse Berlins. © Netflix
"Die Nacht hat gerade erst begonnen. Du bist genau da, wo du sein willst." Mit diesen Worten spricht die Netflix-Dokumentation Eldorado – Alles, was die Nazis hassen aus dem Berlin der Weimarer Republik direkt ihr zeitgenössisches Publikum an und verdeutlicht, aus welcher Perspektive der Film erzählt. Zu dem von der Autorin und Aktivistin Morgan M. Page gesprochenen Text zeigt Eldorado Aufnahmen von glamourös aussehenden, teils knapp bekleideten Menschen, die zu Jazzmusik tanzen.
Die nachgestellte Szene spielt im für die Doku titelgebenden Club Eldorado, einer angesagten Adresse im Berlin der Zwanzigerjahre. Das Lokal war laut dem Historiker Zavier Nunn nicht nur der spektakulärste queere Nachtclub dieser Zeit, sondern auch ein wichtiger Treffpunkt für die queere Community Berlins. Der Club dient dem chronologisch vorangehenden Film als Ausgangspunkt, um verschiedene Persönlichkeiten vorzustellen und durch sie einen Einblick in die LGBTQ-Gesellschaft der Zwanziger- und Dreißigerjahre zu vermitteln. Da ist etwa Charlotte Charlaque, einer der ersten Menschen, die sich einer geschlechtsangleichenden Operation unterzogen. Oder das frisch verheiratete Paar Lisa von Dobeneck und Gottfried von Cramm, das im Eldorado neue Beziehungsformen entdeckt....
https://www.zeit.de/


NETFLIX-DOKUMENTATION
: Zwischen Freiheit und Unterdrückung

VON HEIKE HUPERTZ-AKTUALISIERT AM 28.06.2023-19:00
Szene aus der Dokumentation „Eldorado - Alles, was die Nazis hassen“
Bildbeschreibung einblenden
„Eldorado – Alles, was die Nazis hassen“ zeichnet ein komplexes Bild der 20er- und 30er-Jahre in Berlin. Das ist aufschlussreich und gelungen.
Als 1932 der Nachtklub „Eldorado“ in Berlin-Schöneberg schließen muss, markiert das für die queere Subkultur der Hauptstadt eine weitere Eskalationsstufe der Verfolgung durch die Nationalsozialisten. Es ist ein Zeichen des beginnenden Unsichtbarmachens „Andersartiger“. Zuvor war der Klub, dessen Reklame versprach „Hier ist’s richtig“, Sichtbarkeitsort gelebter, auch sexueller Vielfalt.
Charlie Chaplin und Marlene Dietrich waren genauso zu Gast wie SA-Befehlshaber Ernst Röhm oder der deutsche Tennisstar Gottfried von Cramm mit seiner Frau Lisa von Dobeneck. Charlotte Charlaque und Toni Ebel gehörten zu den Gästen, Transfrauen, die zu den ersten Personen zählten, die im „Institut für Se­xu­al­wissen­schaften“ von Magnus Hirschfeld geschlechtsangleichend operiert wurden. Legendär sind die frivolen Darbietungen des „Eldorado“. Einige der Künstler wurden Stars, wie Claire Wal­doff („Männer raus aus’m Reichstag“).
Verfolgung von „Andersartigen“
Diese Seite von Berlin galt vielen als beispielloses „Sündenbabel“. In den Zwanzigern des vorigen Jahrhunderts gab es jedoch mehr als hundert ähnliche Etablissements in der Stadt. Gleichzeitig begann „die schlimmste Verfolgung von Homosexuellen in der Geschichte“, wie es in der Netflix-Doku „Eldorado – Alles, was die Nazis hassen“ heißt.
MEHR ZUM THEMA
In neunzig Minuten, die überborden vor Quellenmaterial, Dokumenten, Einschätzungen von Experten und biographischen Darstellungen, setzt diese Gleichzeitigkeit der Vernichtungsideologie der Nazis und der Verfolgung queeren Lebens den Ton. Der Blick richtet sich auf die Opfer, die mithilfe des „Schwulenparagraphen“ 175 verfolgt wurden und auf sogenannten „Rosa Listen“ der Polizei standen (die von der SS und der Gestapo benutzt wurden), auf offen lesbisch lebende Paare und insbesondere auf Transmenschen.
In der Geschichte des hundertjährigen Walter Arlen, der von seiner im Vernichtungslager ermordeten Jugendliebe „Lum­pi“ aus Budapest erzählt, in der Beziehungsgeschichte Gottfried von Cramms und seines Freundes, des Schauspielers Manasse Herbst, und anderen der hier Porträtierten kommt auch die Verfolgung jüdischer Bürger in den Blick. Schwul und jüdisch oder sozialdemokratisch und freiheitlich orientiert wie der international angesehene Wissenschaftler Magnus Hirschfeld – die Doku macht überdeutlich, wie sich in der menschenverachtenden nationalsozialistischen Ideo­lo­gie gleichermaßen Abscheu vor freiheitlicher Selbstbestimmung wie definierter „An­ders­artigkeit“ zeigten.
Gibt es Analogien zu heute?
Warum haben die Zwanziger und Dreißiger, haben Serien wie „Babylon Berlin“ oder „Eldorado KaDeWe“ zurzeit Konjunktur? Neben all den Schauwerten, die das glitzernde, verelendete Berlin bietet? Der „Tanz auf dem Vulkan“, der Wendepunkt, die Bedrohung der damals jungen Demokratie, die weltwirtschaftlichen und weltgeschichtlichen Verwerfungen bieten anscheinend Anlass für Analogien zur Gegenwart. Freilich auch für Kurzschlüsse. „Eldorado – Alles, was die Nazis hassen“ dagegen ist sorgfältig in Darstellung und Analyse und stellt im Exposé fest: Es finde sich „kaum ein anderer Zeitpunkt in der Geschichte, wo Freiheit und Unterdrückung so nah zusammenliegen“.
Die erste Hälfte der Dokumentation stellt das Berliner Leben auch im Hinblick auf die differenzierte Presselandschaft mit „Special Interest“-Publikationen, auf Fortschritte der Sexualwissenschaften und den Aufbruch der Künste dar. Insbesondere die Reenactment-Szenen sehen darin wie Ausschnitte aus dem Film „Cabaret“ aus, der rasante Schnitt wirkt arg schnipselig. Seine aufklärende Wirkung entfaltet „Eldorado“ vor allem in der zweiten Hälfte mit Mitteln der Information, Fiktion und einer feinen Dramaturgie. Hier überzeugen auch die Darstellungen mit Schauspielern. Über die gesamte Strecke gelingt es Regisseur Benjamin Cantu, Ereignisgeschichte, Ideologieanalyse, Alltagsgeschehen und exemplarische Biographien zu verbinden. Erzählt wird das Schicksal des Transfrauenpaares Charlotte und Toni, die Bedrohungen von Gottfried, Manasse und Lisa, die Leben von Magnus Hirschfeld und SA-Befehlshaber Ernst Röhm.
Die Doku endet im Hier und Jetzt, mit Walter Arlen, der, 1939 emigriert, als Komponist in Hollywood reüssierte, mit Howard Myers eine neue Lebensliebe traf und nun, mit hundert Jahren, sein „The City of West Hollywood Marriage Certificate“ in Händen hält. Am 2. Juli 2013 heiratete das Paar, es „hat nichts geändert, aber es war eine stille Genugtuung“, sagt Myers. Zum Schluss dieses Films gibt es in Kurzform den weiteren Lebens- oder Sterbeweg seiner wichtigsten Protagonisten. Am Ende aber stehen zeitgeschichtliche Polizeifotos namenloser, unter Anwendung des in der Bundesrepublik erst 1994 vollständig abgeschafften Paragraphen 175 verhafteter Schwuler. Ihre Namen sind unbekannt, und ihr Verbleib ist es auch.
Bei Netflix von heute an abrufbar.
Quelle: F.A.Z.
https://www.faz.net/


Niederlage für Blog von Ex-Bild-Chef Reichelt
Landgericht Frankfurt stärkt Persönlichkeitsrechte von trans Frauen

Veröffentlicht am 06.07.23 um 17:42 Uhr
Audio 01:05 Min. | 06.07.23 |Heike Borufka (hr-iNFO)
Juristische Niederlage für Reichelt-Blog
Julian Reichelt beim Sportbusiness Kongress in Düsseldorf am 30.01.2020 Audio
Julian Reichelt Bild © Imago Images
Eine trans Frau darf im Blog von Ex-Bild-Chefredakteur Julian Reichelt nicht als Mann bezeichnet werden. Das hat das Frankfurter Landgericht entschieden.
Die Journalistin und trans Frau Janka Kluge darf gemäß eines Urteils des Frankfurter Landgerichts vom Donnerstag nicht als Mann bezeichnet werden.
In einem Beitrag auf Pleiteticker.de, einem vom ehemaligen Bild-Chefredakteur Julian Reichelt verantworteten Blog der Rome Medien GmbH, hatte eine Autorin im Zusammenhang mit Kluge von einem "über 60-jährigen Mann" gesprochen.
Gericht: "Mann" bewusst negativ gemeint
Dagegen wehrte sich Kluge - erfolgreich. Mitte März untersagte das Landgericht der Rome Medien GmbH diese Formulierung. Seitdem steht in dem Artikel "biologischer Mann", ein Ausdruck, der juristisch nicht angreifbar ist. Weil Reichelt zugleich Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung einlegte, musste der Fall neu verhandelt werden.
Die Richterinnen begründeten ihr Urteil am Donnerstag damit, dass die Bezeichnung "Mann" in diesem Zusammenhang bewusst negativ gemeint gewesen sei. Das spreche Kluge die Identität ab und verletzte ihre Ehre.
Streit mit Doktorandin
In dem umstrittenen Blog-Eintrag geht es um eine Auseinandersetzung zwischen Janka Kluge und der Biologie-Doktorandin Marie-Luise Vollbrecht.
Aus Vollbrechts Sicht gibt es nur zwei Geschlechter, nämlich die biologischen. Als die Berliner Humboldt-Universität im vergangenen Jahr einen Vortrag Vollbrechts zu diesem Thema wegen drohender Proteste abgesagt hatte, entbrannte eine bundesweite Debatte.
Julian Reichelt
Reichelt-Blog darf trans Frau nicht als Mann bezeichnen
In einem Artikel auf dem Blog des Ex-Bild-Chefredakteurs Julian Reichelt war eine trans Frau als Mann bezeichnet worden. Das Landgericht Frankfurt hat dies mit einer einstweiligen Verfügung untersagt. Für den Anwalt der Betroffenen hat die Entscheidung Signalwirkung.
Zum Artikel
In einem Rechtsstreit mit Vollbrecht erhielt Kluge schließlich finanzielle Hilfe von der staatlich geförderten Amadeu-Antonio-Stiftung, was in Reichelts Blog deutlich - und mit der beanstandeten Geschlechtsbezeichnung - kritisiert wurde:
"Anstatt eine junge Doktorandin zu unterstützen, die seit Monaten attackiert, auf offener Straße verfolgt und sogar körperlich angegriffen wird, unterstützt die Stiftung lieber einen über 60-jährigen Mann, der an der Spitze eines Lobby-Vereins steht und maßgeblich an dem Frauenhass beteiligt ist, dem Vollbrecht seit Monaten ausgesetzt ist", hieß es in der Ursprungsversion.
"Nicht nett, aber sachlich"
Als "zugegeben nicht nett, aber sachlich" hat Reichelt-Anwalt Ben Irle in dem Prozess vor dem Landgericht die Formulierungen in dem Blog-Beitrag bezeichnet. Es handele sich dabei um Tatsachenbehauptungen.
Kluge sei bekennende trans Frau und Aktivistin. Sie stehe öffentlich zu ihrer Lebensgeschichte. Es sei niemals das Ansinnen gewesen, ihr Geschlecht in Frage zu stellen.
"Ich weiß, wie ich auf die Welt gekommen bin. Das lässt aber keinen Rückschluss darauf zu, wer ich bin", entgegnete Janka Kluge während der mündlichen Verhandlung im vergangenen Monat. Es sei der Alltag für trans Menschen, dass ihre Identität immer wieder in Abrede gestellt werde, sagte ihr Rechtsanwalt Jasper Prigge.
Rechtsstreit geht in nächste Instanz
Trotz des erneuten Urteils wird die rechtliche Auseinandersetzung wohl weitergehen. Reichelts Anwalt kündigte bereits während des Prozesses an, dass er die Entscheidung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt anfechten werde.
Weitere Informationen
Warum schreiben wir "trans" klein?
Als trans Frau oder trans* Frau wird laut der Antidiskriminierungsstelle des Bundes eine Frau bezeichnet, deren Geschlechtsidentität weiblich ist, die bei der Geburt aber einen männlichen Geschlechtseintrag erhalten hat. Die Begriffe trans oder transgender werden als Adjektiv verwendet und deshalb klein geschrieben.
Ende der weiteren Informationen
Weitere InformationenSendung: hr3, 06.07.2023, 17 UhrEnde der weiteren Informationen
Quelle: Heike Borufka (hr), hessenschau.de
https://www.hessenschau.de/


Hass gegen Queer

11.04.2023 21:45 Uhr
Deutschland 2022 | arte
Gewalt und Hass gegen LGBTQIA+-Personen nehmen auch in Westeuropa drastisch zu. Der Dokumentarfilm „Hass gegen Queer“ begleitet Opfer auf ihrem Weg, mit dem Erlebten umzugehen, die Kontrolle zurückzuerlangen und schließlich nicht mehr zu schweigen. Zudem beleuchtet der Film die gesellschaftliche Grundstimmung, die diese Gewalt nährt. Er zeigt zahlreiche Mikroaggressionen auf, denen queere Menschen täglich ausgesetzt sind. Denn physische Gewalt ist nur die Spitze des Eisbergs.
Gewalt und Hass gegen LGBTQIA+-Personen nehmen auch in Westeuropa drastisch zu. Der Dokumentarfilm „Hass gegen Queer“ begleitet Betroffene von Gewalt und beleuchtet die gesellschaftliche Grundstimmung, die diese Gewalt nährt. Wie tief sind diskriminierendes Denken und Handeln strukturell noch verankert? An welchen Stellen wird die Verbindung mit Rassismus und Sexismus sichtbar? Und inwiefern ist diese Entwicklung auch ein Gradmesser für den Zustand unserer Demokratie?
„Hass gegen Queer“ zeigt Menschen auf ihrem Weg, mit dem Erlebten umzugehen, Kontrolle zurückzuerlangen und nicht mehr zu schweigen: die Bundestagsabgeordnete Tessa Ganserer, die regelmäßig transfeindlicher medialer Hetze und Hasskampagnen im Internet ausgesetzt ist; Max aus Bremen, der acht Monate lang Opfer von homofeindlichem Cybermobbing ist, bevor die Bedrohung real wird; das deutsch-französische Paar Charlotte und Linda wird am helllichten Tag vor den Augen ihrer Tochter verprügelt; Arnaud wird in Paris auf offener Straße von sechs Jugendlichen zusammengeschlagen; Ria und Leo finden in der Berliner Ballroom-Community, wo sich queere und trans BIPoC-Personen einen sicheren Ort geschaffen haben, ein Zuhause.
Die Bedrohung ist besonders stark, wenn sich Diskriminierungsformen überschneiden. Verwoben mit den Geschichten der Hauptfiguren erzählen viele weitere queere Personen von ihren Gewalterfahrungen und zeigen, dass physische Gewalt nur die Spitze des Eisbergs ist.
https://programm.ard.de/


"nd.Der Tag": Historiker Lutz van Dijk lobt Bundestags-Entscheidung zu Gedenken für queere NS-Opfer

01.08.2022 – 06:00
nd.DerTag / nd.DieWoche
Berlin (ots)
Der Historiker und Autor Lutz van Dijk hat das geplante Gedenken des Bundestags für queere Opfer des Nationalsozialismus als wichtiges Signal gedeutet. "Wir sind froh, dass Bundestagspräsidentin Bärbel Bas und ihr Präsidium nun unser Anliegen zu ihrem gemacht haben", sagt van Dijk der in Berlin erscheinenden Tageszeitung "nd.DerTag" (Montagausgabe). Am 27. Januar gedenkt der Bundestag jährlich der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau durch die Rote Armee im Jahre 1945, im kommenden Jahr sollen dabei erstmals homosexuelle beziehungsweise queere NS-Opfer im Fokus stehen. Das Präsidium des Bundestags reagierte damit auf eine Petition von 2018, die van Dijk initiiert hatte. "Wir vertrauen darauf, dass es 2023 eine integrative Gedenkstunde im Bundestag geben wird, die vielen Menschen in Deutschland neue Einsichten ermöglicht und auch in anderen Ländern, wo dies noch unvorstellbar ist, Ermutigung sein kann", sagte der Historiker der Zeitung.
Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Grüne) erklärte auf nd-Anfrage, dass sie das Anliegen aus voller Überzeugung unterstützt habe: "Sexuelle Minderheiten wurden zwar bisher in Aufzählungen mit anderen Opfergruppen am Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus genannt. Es ist aber überfällig, deutlich zu machen, dass sie nicht nur mitgemeint, sondern auch aktiv gesehen werden." Ihre Amtskollegin Petra Pau nennt die Entscheidung "ein wichtiges und längst überfälliges Signal". Die Linke-Politikerin hatte sich bereits in den vergangenen Legislaturperioden dafür eingesetzt, dass dieser Opfergruppe gedacht wird: "Umso mehr freut es mich, dass es in der aktuellen Legislatur dem gesamten Bundestagspräsidium eine Herzensangelegenheit war und der Beschluss einstimmig gefasst wurde."
Pressekontakt:
nd.DerTag / nd.DieWoche
Redaktion
Telefon: 030/2978-1722
https://www.presseportal.de/pm/59019/5285889


Tagesspiegel exklusiv: Bundestag will 2023 erstmals queeren NS-Opfern am Holocaust-Gedenktag gedenken

22.07.2022 – 16:52
Der Tagesspiegel
Berlin (ots)
Der Bundestag wird im kommenden Jahr am Holocaust-Gedenktag erstmals auch queeren NS-Opfern gedenken. Das kündigte Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) in einem Interview mit dem Tagespiegel (Sonnabend-Ausgabe) an. "Tatsächlich werden wir am 27. Januar 2023 bei der Gedenkveranstaltung für die Opfer des Nationalsozialismus die Menschen in den Mittelpunkt stellen, die aufgrund ihrer sexuellen und geschlechtlichen Identität verfolgt, inhaftiert und ermordet wurden", sagte Bas dem Tagesspiegel. Das habe das Präsidium bereits einstimmig beschlossen.
Das gesamte Interview mit der Bundestagspräsidentin lesen Sie am Sonnabend im gedruckten Tagesspiegel oder online unter: https://plus.tagesspiegel.de/politik/bundestagsprasidentin-zum-csd-es-gibt-noch-immer-viel-zu-viel-hass-gegen-queere-menschen-553903.html
Pressekontakt:
Der Tagesspiegel
Chefin vom Dienst
Patricia Wolf
Telefon: 030-29021 14013
E-Mail: cvd@tagesspiegel.de
https://www.presseportal.de/pm/2790/5279771


Warum Rechte nun gegen Transgender statt gegen Feminismus kämpfen

Extreme Rechte und christliche Fundamentalist:innen nehmen vermehrt Transpersonen ins Visier. Sie erhoffen sich davon Anschlussfähigkeit und neue Allianzen
Brigitte Theißl
3. November 2022, 12:05
AfD-Politikerin Beatrix von Storch argumentiert feministisch, wenn es um Transrechte geht. Das deutsche Selbstbestimmungsgesetz sei "ein Schlag ins Gesicht von Frauen".
Foto: EPA / FILIP SINGER
Es ist eine Botschaft, die in rechten Kreisen die Runde macht: "Winnetou wird unseren Kindern weggenommen, aber Transgender ist schon in jedem Kinderbuch!" Die Aufregung über zwei Kinderbücher, die der Ravensburger-Verlag aus dem Programm genommen hat, ist inzwischen abgeebbt – doch noch immer dient die vermeintliche Zensur als beliebte Vorlage für empörte Postings. Dass rechtsextreme Aktivist:innen in die Debatte einsteigen und sie mit dem Thema Transgender verknüpfen, ist kein Zufall.
"Wir erleben aktuell eine Häufung von Angriffen auf Transpersonen im Alltag, aber auch transfeindliche Debatten in sozialen Medien", sagt Kalle Hümpfner vom deutschen Bundesverband Trans* e.V. im STANDARD-Gespräch. Das Thema tauche immer öfter in antifeministischen Bündnissen auf, so habe auch im Kontext des "Marsches fürs Leben" in Berlin eine Konferenz zur "Transgenderideologie" stattgefunden. Auf der Demonstration von Abtreibungsgegner:innen, die regelmäßig auch in Wien über den Ring zieht, treffen Rechtsextreme und christliche Fundamentalist:innen aufeinander. Der Kampf gegen einen selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruch eint sie ebenso wie der Kampf gegen die Anerkennung geschlechtlicher Vielfalt.
"Natürliche Ordnung" und neue Sichtbarkeit
"Die Ideologie von Rechtsextremen und christlichen Fundamentalist:innen ist strukturell transfeindlich", sagt Politikwissenschafterin Judith Goetz. Ungleichheit und eine vermeintlich natürliche Ordnung seien zentrale Merkmale dieses Weltbilds, Geschlecht dementsprechend unveränderbar. So sei für sie auch nicht die Diskriminierung bestimmter Gruppen ein Problem, sondern jeder Verstoß gegen die gesellschaftliche Ordnung. Mann und Frau, Mutter, Vater, Kind – daran dürfe nicht gerüttelt werden. "In vielen europäischen Ländern werden rechtliche Verbesserungen umgesetzt, Transpersonen sind sichtbarer. Rechte versuchen also, an diese Debatten anzudocken und ihre Positionen einzubringen", sagt Goetz.
In Deutschland stellte die Regierung Ende Juni die Eckpunkte eines neuen Selbstbestimmungsgesetz vor, das an die Stelle des bestehenden Transsexuellengesetzes treten wird. Statt teurer Gutachten und entwürdigender Befragungen zum Masturbationsverhalten reicht künftig ein einfaches Verfahren beim Standesamt, um das Geschlecht zu ändern. Das Selbstbestimmungsgesetz sei "das erste gesellschaftsverändernde Ideologieprojekt der Ampel", kommentierte die AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch in einer Pressemeldung, sowie "ein Schlag ins Gesicht von Frauen". Das Gesetz werde es künftig Männern ermöglichen, ganz einfach ihr Geschlecht zu ändern, so die Politikerin, Frauen seien dann nicht länger vor Übergriffen in Umkleidekabinen, in Toiletten oder in Frauenhäusern geschützt.
Zerstörerinnen der Familie
Von Storch schreckt auch nicht vor persönlichen Angriffen zurück. Im Februar diffamierte sie in einer Bundestagsrede die grüne transidente Abgeordnete Tessa Ganserer – die laut von Storch zu Unrecht einen Frauenquotenplatz besetze.
"Sexuelle Übergriffe haben lange als ein feministisches, ein linkes Thema gegolten. Christliche Fundamentalist:innen und extreme Rechte deuten es mittlerweile in ihrem Sinne um", sagt die Politikwissenschafterin Judith Goetz. Feministinnen würden auch nicht länger als Männerhasserinnen abgestempelt, im Zentrum stehe nun die bedrohte Familie. "Die Gesellschaft hat sich weiterentwickelt, mit hohler Frauenfeindlichkeit kann heute nicht mehr so leicht gepunktet werden", sagt Goetz. Ein traditionelles Familienbild hingegen sei noch immer weit verbreitet. Wenn Rechte also Schreckensbilder einer globalen Elite zeichnen, die dem Frausein ebenso wie der Familie den Kampf ansagt, würden sie für breitere Schichten anschlussfähig.
Insbesondere christliche Fundamentalist:innen sind global vernetzt und setzen auf gemeinsame Botschaften, auf Veranstaltungen wie dem World Congress of Families, einem Gipfeltreffen der religiösen Rechten, treten auch Politiker:innen wie Viktor Orbán auf.
Nach dem Wahlsieg der Fratelli-d'Italia-Vorsitzenden Giorgia Meloni verbreitete sich ein Video, das Meloni auf dem World Congress of Families in Verona zeigt. "Die Familie ist heute der Feind", sagt sie dort. "Sie attackieren unsere nationale Identität, unsere religiöse Identität, unser Geschlecht, die Familie."
Zunehmende Gewalt
Während vor allem Transfrauen als potenzielle Gefährderinnen inszeniert werden, häufte sich zuletzt Gewalt gegen Trans- und queere Personen. In Deutschland stieg die Zahl der Straftaten aufgrund der sexuellen Orientierung 2021 um rund 50 Prozent auf 870 Delikte, meldete das deutsche Innenministerium, aufgrund von "Geschlecht oder sexueller Identität" sogar um 66 Prozent auf 340 Delikte. Auch eine hohe Dunkelziffer sei zu befürchten.
Ende August erschütterte der Tod von Malte C. Deutschland: Der Transmann war auf dem Christopher Street Day in Münster unterwegs und hatte einen homofeindlichen Passanten konfrontiert, der zwei lesbische Frauen beschimpft hatte. An der folgenden körperlichen Attacke verstarb Malte C. im Krankenhaus.
Bei dem Tatverdächtigen handelt es sich um einen 20-jährigen geflüchteten Tschetschenen, der bereits vorbestraft war. Ein Umstand, den die AfD in ihre rassistische Logik einpasste und sich zur Verteidigerin von LGBT-Rechten aufschwang. "Wüst (Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, Anm.) und die anderen Regenbogenfähnchenschwinger von CDU, SPD, Grünen und FDP sind verantwortlich für Maltes Tod. Solange sie uns nicht vor solchen Straftätern schützen, werden 'bunte' Feste noch öfters blutig enden", postete Sven Tritschler von der AfD auf Facebook.
Die Debatte über geschlechtliche Selbstbestimmung sorgt indes auch in feministischen Kreisen für Kontroversen. Eine der prominentesten Gegner:innen des deutschen Selbstbestimmungsgesetzes ist Alice Schwarzer, seit Monaten kampagnisiert ihre "Emma"-Redaktion gegen den Vorstoß. "International sind bei diesem Thema schräge Allianzen zu beobachten", sagt Judith Goetz. So würden einzelne Feministinnen rechte Texte verbreiten oder gemeinsame Veranstaltungen bestreiten. Auch bei der "Emma" seien schon vor Jahren Berührungsängste abgebaut worden. So veröffentlichte das Magazin nach rassistischen Ausschreitungen in Chemnitz 2018 eine Reportage, in der weiße Frauen zur Situation mit Geflüchteten in der Stadt befragt wurden. "Das war ganz klar eine Geschichte, die rassistische Narrative bediente", so Goetz.
Queer- und Frauenfeindlichkeit
Das Thema Transidentität werde von Rechten nicht zuletzt als Einfallstor genutzt, sagt Kalle Hümpfner vom Bundesverband Trans* e.V. "Es ist recht einfach, die Debatte um das Selbstbestimmungsgesetz emotional aufzuladen. Viele Menschen haben keine Berührungspunkte zum Thema, aber alle haben eine Meinung zu Geschlecht." Geschürte Ängste und Mythen würden dann genutzt, um weitere queerfeindliche und antifeministische Inhalte zu verbreiten. "Die sind im Gepäck immer schon dabei", so Hümpfner.
"Wir dürfen nicht vergessen, dass mit einem normativen Konzept von Geschlecht und Familie auch Privilegien einhergehen", sagt indes Judith Goetz. Den Verlust dieser Privilegien würden manche angesichts einer zunehmend pluralistischen Gesellschaft durchaus fürchten. "Dabei wird völlig verkannt, dass die Rechte von transidenten Personen nicht auf Kosten anderer gehen. Es geht vielmehr um den Zugang zu Ressourcen und den Abbau von Diskriminierung." (Brigitte Theißl, 3.11.2022)
https://www.derstandard.de/


Prozess um Tweet zu NS-Verbrechen: Umstrittene Biologin der Berliner Humboldt-Uni unterliegt vor Gericht
Marie-Luise Vollbrecht hat einen Rechtsstreit um einen Tweet zu trans Menschen verloren. Ihre Äußerung könne als Leugnen von NS-Verbrechen verstanden werden.

11.11.2022, 13:02 Uhr

Ein Tweet von Marie-Luise Vollbrecht, Biologin-Doktorandin an der Berliner Humboldt-Universität (HU), „kann als Leugnen von NS-Verbrechen gewertet werden“. Das urteilte das Landgericht Köln am Mittwoch, wie der „Spiegel“ berichtet. Damit dürfe die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti) auch in Zukunft den Hashtag „#MarieLeugnetNS-Verbrechen“ verbreiten.
Vollbrecht hatte Ende Juli mit einem Tweet auf einen Artikel über Transsexualität und Transidentität im Nationalsozialismus reagiert. Sie schrieb: „Ich hasse dieses Narrativ. Es verspottet die wahren Opfer der NS Verbrechen.“ Der Tweet sei „dahin gehend zu verstehen, dass es sich bei transsexuellen Menschen nicht um Opfer von NS-Verbrechen handelt“, zitiert der „Spiegel“ die Kölner Richter.
Die Biologin wird vermutlich in Berufung gehen
Daher könne ihre Äußerung als Leugnung von NS-Verbrechen gewertet werden. Dass Vollbrecht später klargestellt habe, dass sie den Opferstatus von trans Menschen zur NS-Zeit nicht habe in Abrede stellen wollen, ändere daran nichts. Der Hashtag „#MarieLeugnetNS-Verbrechen“ sei somit nicht zu beanstanden.

Gegen das Urteil kann Vollbrecht Berufung einlegen. Das werde sie „vermutlich“ auch tun, zitiert der „Spiegel“ die Biologin.
Die HU-Doktorandin hatte im Sommer bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Ein von ihr geplanter Vortrag zum Thema „Geschlecht ist nicht (Ge)schlecht: Sex, Gender und warum es in der Biologie zwei Geschlechter gibt“ bei der Langen Nacht der Wissenschaft war durch die HU abgesagt worden. Zuvor hatten Studierendengruppen Proteste angemeldet. Sie werfen Vollbrecht Transfeindlichkeit vor. Der Vortrag wurde später nachgeholt. (Tsp)
https://www.tagesspiegel.de/


Gedenken an Holocaust-Opfer - Verbrechen: Homosexualität

26.01.2022, 21:49 Uhr
Kriminalisiert und im KZ gefoltert: Homosexuelle wie der Zeichner Richard Grune wurden während der NS-Zeit verfolgt. Teilweise werden sie bis heute ausgegrenzt. In der KZ-Gedenkstätte Flossenbürg lernen Schüler, sich gegen Diskriminierung zu stellen.
Von
Christian Stücken
Biftu Abduljelil
Anna Feininger
Lange hat man sie als Opfer der Konzentrationslager nicht im Blick gehabt: Homosexuelle Männer wie Richard Grune. Er kam ins KZ - weil er Männer liebte und keine Frauen.
1933 zog Grune nach Berlin, wollte künstlerisch arbeiten und sich als Homosexueller sicher fühlen. Nur kurze Zeit später, im Jahr 1934, wurde er als Homosexueller registriert und zunächst in verschiedenen Gefängnissen festgehalten.
Ab 1937 bis zum Ende des NS-Regimes im Jahr 1945 war er in Konzentrationslagern: Gezeichnet mit dem nationalsozialistischen Symbol für homosexuelle Gefangene, dem Rosa Winkel. Fünf dieser acht Jahre musste der Zeichner Richard Grune in Flossenbürg verbringen.
Aufarbeitung in der KZ-Gedenkstätte Flossenbürg
Rund 400 homosexuelle Häftlinge werden hier von 1938 an inhaftiert. In der Häftlingshierarchie stehen sie ganz unten. "Sie müssen Drecksarbeiten verrichten, sie haben einen extrem hohen Gewalttätigkeitsdruck, dem sie ausgesetzt sind", erzählt Professor Jörg Skriebeleit, der Gedenkstättenleiter in Flossenbürg, dem BR-Politikmagazin Kontrovers.
Etwa 100 homosexuelle Häftlinge werden in Flossenbürg ermordet. Richard Grune überlebt, weil er ein begnadeter Zeichner ist und Bilder für die SS malt. Heimlich hält er auch den Lageralltag fest.
Verfolgung in BRD und DDR
Viele der überlebenden Homosexuellen schweigen jedoch über ihre Erfahrungen im KZ: aus Scham, denn auch nach dem Krieg gelten Homosexuelle in der BRD und in der DDR weiter als Verbrecher. Lange war nur wenig über ihr Schicksal bekannt.
Grune wollte Zeit seines Lebens schonungslos über die Erfahrungen im Konzentrationslager berichten: als Zeitzeuge, als Betroffener, als geächteter Ausgestoßener. Die Anerkennung als KZ-Überlebender und Unterstützung bekam er nie. Auch als Künstler wurde er nicht mehr erfolgreich.
Gedenken mit dem Projekt "ReMember"
Die Gedenkstätte Flossenbürg gedenkt der homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus und will ihre Schicksale aufarbeiten. Viele erlebten Hass und Diskriminierung weit über das KZ hinaus. Das Projekt "ReMember" für Jugendliche will daran anknüpfen.
Das Theaterprojekt richtet sich an Schüler aus Schwandorf mit und ohne Migrationshintergrund. Das Projekt biete eine Möglichkeit, von der deutschen Geschichte zu lernen, sagt ein Teilnehmer dem BR-Politikmagazin Kontrovers. Eine andere Schülerin sieht im Projekt "ReMember" die Chance, dass die Fehler der Vergangenheit sich in Zukunft nicht wiederholen. Projektleiter Dennis Forster erarbeitet die Geschichte gemeinsam mit den Schülern.
"Wir machen Workshops zusammen, wir treffen uns über viele Monate hinweg, beschäftigen uns mit Rassismus, mit Antisemitismus, mit der NS-Geschichte und am Ende geben wir den Jugendlichen die Gelegenheit, das szenisch auf die Bühne zu bringen", sagt Forster.
Schüler erarbeiten sich ein Theaterstück
Die Jugendlichen führen ihr Theaterstück an Schulen auf und diskutieren anschließend mit den Zuschauern. Was sie sich durch die Auseinandersetzung mit der NS-Geschichte erarbeiten, sollen sie auch in ihren Alltag überführen können: Viele von ihnen haben Fluchterfahrung, sind mit Rassismus und Antisemitismus aufgewachsen und waren selbst nicht frei von Vorurteilen.
Im Rahmen des Projekts setzen sie sich anhand der NS-Geschichte auch mit ihren eigenen Biografien auseinander. Dass Hass und Diskriminierung nicht nur im Nationalsozialismus schlimme Folgen hatten, sondern auch heute noch bestehen, kennt eine Schülerin aus eigener Erfahrung.
„Das ist sehr stark noch vorhanden, und ich kenne einige Leute, die unter anderen Sexualitäten leben. Und die trauen sich nicht, das zu sagen, weil sie wissen nie, von wem sie dann verachtet werden", sagt die Projektteilnehmerin Michelle Müller.
Erst 1994 wurde Homosexualität in Deutschland straffrei
Gemeinsam sollen die Jugendlichen Geschichte aufarbeiten und Zivilcourage lernen. Die Geschichte der Homosexuellen steht auch im Programm des Projekts. Somit soll nicht nur Richard Grune, sondern allen Opfern von Diskriminierung aufgrund ihrer Sexualität gedacht werden.
Grune starb 1984 als verarmter Künstler. Die endgültige Abschaffung des sogenannten "Schwulenparagraphen" §175, der Homosexualität zwischen Männern unter Strafe stellte, sollte er nicht mehr erleben. Erst 1994 war es soweit.
https://www.br.de/nachrichten/


Die Männer mit dem rosa Winkel. Der Bericht eines Homosexuellen über seine KZ-Haft von 1939-1945 Broschiert – 1. Januar 1979

Über die Verfolgung der Homosexuellen während des Hitler-Regimes gibt es wenig Literatur. Spärlich sind die Informationen über die Inkriminierung, Erniedrigung und Ermordung von Homosexuellen während der Nazizeit. Die Homosexuellen standen in der Hierarchie der Konzentrationslager auf der untersten Stufe. Auch nach dem Krieg setzte sich für die "Männer mit dem Rosa Winkel" die strafrechtliche Verfolgung und die gesellschaftliche Ächtung fort. Heinz Heger berichtet in diesem Buch schonungslos von den beschämenden Ereignissen in den Konzentrationslagern Sachsenhausen und Flossenburg.


Gedenkstein in Flossenbürg erinnert an homosexuelle NS-Opfer

26.01.2022, 15:04 Uhr
Eine neu errichtete Steinstele in der KZ-Gedenkstätte Flossenbürg erinnert künftig an die homosexuellen NS-Opfer. Landtagspräsidentin Aigner mahnte, auch heute würden Mitglieder der queeren Community noch diskriminiert und angefeindet.
Von
BR24  Redaktion
Thomas Muggenthaler
Der Bayerische Landtag und die Stiftung Bayerischer Gedenkstätten haben am Mittwoch in Flossenbürg der Opfer des Nationalsozialismus gedacht. Im Mittelpunkt des diesjährigen Gedenkens, das wegen Corona weitgehend ohne Gäste stattfand, standen Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung verfolgt wurden.
Aigner: "Opfern eine Stimme geben"
Diesen homosexuellen Opfern eine Stimme zu geben, sei die zentrale Aufgabe des Gedenkens rund um den 27. Januar, sagte Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU). "Schon ein Kuss, ein Blick konnte Bestrafung bedeuten. Wer im nationalsozialistischen Deutschland als schwul, lesbisch oder transgeschlechtlich galt, war seines Lebens nicht mehr sicher", erinnerte Aigner. Wie bei den jüdischen Opfern sei es den Nationalsozialisten nicht genug gewesen, die als "anders" Definierten zu demütigen und auszugrenzen. "Alles was wir heute als 'bunt' begreifen, als Ausdruck von Freiheit und Gleichberechtigung, wurde verboten und vernichtet", so die Landtagspräsidentin. Auch heute noch würden Mitglieder der queeren Community hierzulande und weltweit diskriminiert und angefeindet. Viele Menschen hätten nach wie vor davor Angst, sich zu bekennen - in der Familie, bei Freunden, im Verein, in der Schule und am Arbeitsplatz.
Noch in der Bundesrepublik stand Homosexualität unter Strafe. Bis 1969 blieb der Paragraf 175 in der verschärften Form der Nationalsozialisten in Kraft.
Gedenkstein für homosexuelle NS-Opfer
Neben Landtagspräsidentin Ilse Aigner und Karl Freller, dem Direktor der Stiftung Bayerische Gedenkstätten, sprach auch der Bildhauer Bastian Brauwer. Er schuf eine Steinstele, die im Rahmen des Gedenkaktes eingeweiht wurde. Das Kunstwerk erinnert im sogenannten Tal des Todes an die homosexuellen Häftlinge, die im KZ Flossenbürg Opfer des NS-Systems geworden sind. In Flossenbürg waren 378 homosexuelle Männer inhaftiert, 95 von ihnen sind hier gestorben.
Die Erinnerung an die dunkelsten Jahre deutscher Geschichte sei zugleich eine Mahnung, sagte Aigner. Es habe sich gezeigt, in welch ein Trümmerfeld eine Staatsordnung ohne Gott, ohne Gewissen und ohne Achtung vor der Würde des Menschen führen könne. Wer heute Corona-Maßnahmen mit NS-Verfolgung gleichsetze, habe jegliches Maß verloren, so die Landtagspräsidentin.
https://www.br.de/nachrichten/


Entschließung des Bundesrates für Maßnahmen zur Rehabilitierung der nach 1945 in beiden deutschen Staaten gemäß §§ 175, 175a Nr. 3 und 4 des Strafgesetzbuches und gemäß § 151 des Strafgesetzbuches der DDR verurteilten Männer

- 17 - Erläuterung, 935. BR, 10.07.15
...
TOP 17:
- Antrag des Landes Berlin -
Drucksache: 189/15
I. Zum Inhalt der Entschließung
Der Entschließungsantrag zielt darauf ab, die Bundesregierung zur Rehabilitierung der nach dem Jahr 1945 in der Bundesrepublik Deutschland und in der ehemaligen DDR wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Männer durch Aufhebung der einschlägigen Urteile aufzufordern.
Das antragstellende Land führt dazu in der Begründung der beantragten Entschließung unter anderem Folgendes aus:
Die Gesetzgebung zur strafrechtlichen Verfolgung homosexueller Handlungen sei im Jahr 1935 von den Nationalsozialisten verschärft worden. In der Bundesrepublik Deutschland hätten diese Regelungen (als §§ 175, 175a StGB) bis zur Strafrechtsreform im Jahr 1969 fortgegolten. Bis zur endgültigen Aufhebung
des § 175 StGB im Jahr 1994 hätten für homo- und heterosexuelle Handlungen auch unterschiedliche strafrechtliche Schutzaltersgrenzen bestanden. In der ehemaligen DDR habe von 1950 bis 1968 materiell-rechtlich die Regelung des ehemaligen § 175 RStGB in der Fassung vor 1935 gegolten. Beischlafähnliche
homosexuelle Handlungen seien mit Strafe bedroht gewesen. Mit dem im Jahr 1968 in Kraft getretenen neuen Strafgesetzbuch seien einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen erwachsenen Männern nicht mehr strafbar gewesen. Unterschiedliche Schutzaltersgrenzen für homo- und heterosexuelle Handlungen
hätten weiterhin bestanden.
Nachgewiesen seien bis zum Jahr 1969 über 50 000 Verurteilungen von Männern aufgrund ihrer Homosexualität. Neben der strafrechtlichen Verfolgung seien die Betroffenen gesellschaftlich ausgegrenzt und ins soziale Abseits gedrängt worden. Bereits die Strafandrohung an sich habe homosexuell orientierte Männer in der freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit beeinträchtigt. Von der Ausgrenzung seien auch lesbische Frauen betroffen gewesen.
Erläuterung, 935. BR, 10.07.15 - 17 (a) -
Der Deutsche Bundestag habe bereits am 7. Dezember 2000 die Verschärfung des § 175 RStGB im Jahr 1935 als Ausdruck nationalsozialistischen Gedankengutes anerkannt und betont, dass die nach dem Jahr 1945 weiter bestehende Strafandrohung eine Verletzung der Menschenwürde homosexueller Menschen
darstelle. Mit der Ergänzung des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege - NS-AufhGÄndG vom 23. Juli 2002, BGBl. I S. 2714, seien alle nationalsozialistischen Urteile nach den §§ 175 und 175a Nummer 4 RStGB aufgehoben worden. Seit 2004 sei es für entsprechend Verurteilte auch möglich, einen Anspruch auf Entschädigung geltend zu machen. Im Ergebnis seien damit diejenigen, die in der Zeit des Nationalsozialismus verurteilt wurden, im Gegensatz zu den später wegen identisch gefasster Strafrechtsregelungen Verurteilten rehabilitiert; zudem hätten erstere im Gegensatz zu letzteren einen Anspruch auf Entschädigung.
Die Aufhebung der einschlägigen Strafurteile zwischen 1945 und dem 10. Juni 1994 könne nur durch ein generalkassierendes Gesetz erfolgen, da andere gesetzliche Möglichkeiten nicht zur Verfügung stünden. Darüber hinaus könne eine Entschädigung geprüft werden. Im Falle einer Entschädigung verdiene eine
kollektive Entschädigung (z. B. durch Einmalzahlung an die Bundesstiftung Magnus-Hirschfeld) den Vorzug.
https://www.bundesrat.de/


GLEICHBERECHTIGUNG
Land unterstützt Forschungsprojekt zum Leben lesbischer Frauen

13.04.2021
Das Wissenschaftsministerium fördert ein Forschungsprojekt der Universitäten Freiburg und Heidelberg zu den Lebenswelten lesbischer Frauen im deutschen Südwesten in der Zeit des Nationalsozialismus und im Nachkriegsdeutschland.
Wie haben lesbische Frauen im deutschen Südwesten gelebt und welche Hindernisse, Diskriminierungen und Verfolgungen mussten sie erleben? Welche Nachwirkungen hatten ihre Verfolgungen und Ausgrenzungen durch den Nationalsozialismus in der Zeit nach 1945? Wie gestaltete sich lesbisches Leben in den 1950er und 1960er Jahren und welchen Handlungsspielraum hatten die Frauen? Die Lebenssituation Frauen liebender Frauen ist im Vergleich zur Situation männlicher Homosexueller für diesen Zeitraum bislang nur unzureichend erforscht. Das gilt besonders mit Blick auf Baden-Württemberg. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst unterstützt daher ein gemeinsames Forschungsprojekt der Universitäten Freiburg und Heidelberg mit rund 200.000 Euro.
„Ich freue mich, dass sich Wissenschaftlerinnen unserer Universitäten mit der Erforschung der Lebenssituation lesbischer Frauen in der Weimarer Republik, im Nationalsozialismus und in der Nachkriegszeit einem bislang wenig beachteten Bereich widmen. Denn ich bin davon überzeugt, dass die persönlichen Geschichten und Lebensumstände Frauen liebender Frauen auch aufschlussreich sein werden für die Frauen- und Geschlechtergeschichte, die Wissens- und Medizingeschichte wie auch für sozial- und politikgeschichtliche Fragestellungen“, sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer.
Die Professorinnen Katja Patzel-Mattern und Karen Nolte von der Universität Heidelberg sowie Professorin Sylvia Paletschek von der Universität Freiburg untersuchen in ihrem Forschungsprojekt „´Alleinstehende Frauen`, ´Freundinnen`, ´Frauen liebende Frauen` – Lesbische Lebenswelten im deutschen Südwesten (ca. 1920er-1960er Jahre) unter besonderer Berücksichtigung der Verfolgung in der Zeit des Nationalsozialismus“ das Leben und die Lebensumstände lesbischer Frauen im Südwesten.
Lesbische Lebensgeschichten sollen im Forschungsprojekt nicht aufgehen in einer Diskriminierungs- und Verfolgungsgeschichte. Die Professorinnen stellen vielmehr die generelle Frage, wie und ob Frauen nicht-normative Lebensentwürfe und nicht-heteronormatives sexuelles Begehren verwirklichen konnten.
Die Professorinnen unterteilen ihre Forschungsarbeit in die Teilprojekte „Akteur*innen – Vernetzungen – Kommunikationsräume“, „Die Grenzen des Privaten. Rechtliche und private Rahmenbedingungen“ und „Medizin- und wissenschaftsgeschichtliche Perspektive“.
https://www.baden-wuerttemberg.de/

FORSCHUNG
Wissenschaftliche Aufarbeitung homosexueller Lebensgeschichten

18.03.2021
Ein Forschungsprojekt zu „LSBTTIQ in Baden und Württemberg“ hat erstmals systematisch die subkulturellen Lebensweisen und Verfolgungsschicksale homosexueller Männer im Baden-Württemberg des 20. Jahrhunderts untersucht.
Ein Forschungsprojekt der Universität Stuttgart untersucht erstmals systematisch die subkulturellen Lebensweisen und Verfolgungsschicksale homosexueller Männer im Baden-Württemberg des 20. Jahrhunderts. Die Ergebnisse der Studie „LSBTTIQ in Baden und Württemberg. Lebenswelten, Repression und Verfolgung im Nationalsozialismus und in der Bundesrepublik Deutschland“ liegen in einer umfangreichen Publikation vor. Bei der Aufarbeitung der Schicksale lesbischer, schwuler, bisexueller, transsexueller, transgender, intersexueller und queerer Menschen (LSBTTIQ) nimmt das Land eine Vorreiterrolle ein.
„Mit der wissenschaftlichen Aufarbeitung setzen wir ein wichtiges Signal für die öffentliche Dokumentation bisher verborgener Lebenswelten und setzen ein Zeichen der Anerkennung erlittenen Unrechts Homosexueller“, sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer.
Für die Studie wurde auf die umfangreichen Quellenbestände der Staats- und Landesarchive zurückgegriffen. Die Autorin untersuchte Dokumente der staatlichen Verfolgung wie Polizei-, Gerichts- und Gefängnisakten und analysierte individuelle Erfahrungsberichte, persönliche Briefe und Aufzeichnungen. Die Quellenvielfalt ermöglicht es, homosexuelle Männer nicht nur einseitig als Opfer staatlicher Verfolgung wahrzunehmen, sondern auch als handlungsmächtige Akteure in diesem spezifischen gesellschaftlichen und politischen Kontext.
Ministerin Theresia Bauer sagte: „Die Forschungsergebnisse und dargestellten Einzelschicksale geben erneut Anlass, uns mit diesem dunklen Kapitel der eigenen Landesgeschichte auseinanderzusetzen. Sie belegen, wie wichtig es ist, dass wir uns weiterhin mit aller Kraft und Überzeugung für eine offene, vielfältige und tolerante Gesellschaft einsetzen.“
LSBTTIQ-Forschung in Baden-Württemberg
Das vom Land geförderte Forschungsprojekt wird von Professor Dr. Wolfram Pyta, Abteilung Neuere Geschichte am Historischen Institut der Universität Stuttgart, geleitet. Das nun abgeschlossene erste Forschungsmodul ist eine Kooperation mit dem Institut für Zeitgeschichte München-Berlin und der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld in Berlin und wurde von 2016 bis 2020 vom Land mit insgesamt 250.000 Euro gefördert.
Seit Oktober 2019 laufen die voraussichtlich dreijährigen Forschungsarbeiten im zweiten Forschungsmodul, das die staatlichen Repressionen und die Verfolgung nach § 175 (R)StGB zwischen 1918 und 1969 in den Blick nimmt. Das Land stellt hierfür Mittel bis zur Höhe von insgesamt 330.000 Euro bereit.
Im abschließenden dritten Forschungsmodul werden die spezifischen Lebenswelten und Verfolgungsschicksale von LSBTTIQ im Mittelpunkt des Forschungsinteresses stehen. Das Land gibt hierfür Mittel bis zur Höhe von 350.000 Euro.
Publikation
Munier, Julia Noah: Lebenswelten und Verfolgungsschicksale homosexueller Männer in Baden und Württemberg im 20. Jahrhundert, Reihe Geschichte in Wissenschaft und Forschung, Stuttgart: W. Kohlhammer 2021, 458 Seiten mit 105 Abbildungen, ISBN 978-3-17-037753-0, 59 Euro.
https://www.baden-wuerttemberg.de/

Dr. Julia Noah Munier promovierte im DFG-Graduiertenkolleg „Selbst-Bildungen“ an der Universität Oldenburg. Seit 2016 ist sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Historischen Institut der Universität Stuttgart.
Projekt „LSBTTIQ in Baden und Württemberg“
https://www.lsbttiq-bw.de/


Steinmeier bittet Homosexuelle um Vergebung

03.06.2018, 14:50 Uhr
Homosexuelle sind in Deutschland nicht nur in der NS-Zeit verfolgt worden. Erst 1994 wurde der Paragraph 175 endgültig gestrichen, nach dem zehntausende Männer verurteilt wurden. Bundespräsident Steinmeier hat die Betroffenen um Vergebung gebeten
Von
B5Online
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat Homosexuelle für erlittenes staatliches Unrecht um Vergebung gebeten. Beim Festakt zum zehnjährigen Bestehen des Denkmals für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen erinnerte das Staatsoberhaupt daran, dass Schwule und Lesben nach dem Ende der NS-Zeit auch in der Bundesrepublik und der DDR weiter verfolgt wurden. Der 8. Mai 1945 sei für sie "nicht der Tag der völligen Befreiung" gewesen, sagte der Bundespräsident.
In der Bundesrepublik wurden Homosexuelle nach Paragraph 175 verfolgt
Auch nach Gründung der Bundesrepublik seien zehntausende Männer nach dem Paragraphen 175 verhaftet, verurteilt und eingesperrt worden. Sie hätten sich weiter verstecken müssen, wurden weiterhin bloßgestellt und hätten ihre wirtschaftliche Existenz riskiert. Steinmeier unterstrich an die Betroffenen gerichtet:
"Ihr Land hat Sie zu lange warten lassen. Deshalb bitte ich heute um Vergebung - für all das geschehene Leid und Unrecht, und für das lange Schweigen, das darauf folgte“. Günter Dworek vom Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) sagte unter dem Applaus der Gäste, die Worte des Bundespräsidenten bedeuteten den Betroffenen "sehr, sehr viel“. Erstmals habe mit Steinmeier ein Staatsoberhaupt an dem vor zehn Jahren eingeweihten Denkmal gesprochen. Schwule und Lesben hätten es auch nach der NS-Zeit alles andere als leicht gehabt.
Kampf der Homosexuellen "hat Gesellschaft freier gemacht“
Der Rechtlosigkeit sei eine lange Phase widerwilliger Duldung gefolgt. "Aber wir haben uns durchgebissen, Schritt für Schritt mehr Akzeptanz und Rechte erkämpft. Das hat unsere ganze Gesellschaft freier und unser Land lebenswerter gemacht“, betonte Dworek. Trotz der vor einem Jahr beschlossenen Ehe für alle und der rechtlichen Gleichstellung könne ein Kuss in der Öffentlichkeit aber auch heute noch Gefahr bedeuten.
Steigende Zahl homophober Angriffen
Woche für Woche gebe es homophobe und transfeindliche Übergriffe. "Das darf eine demokratische Gesellschaft nicht kalt lassen", mahnte Dworek. Auch Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) äußerte sich besorgt über steigende Zahlen homophober Angriffe. Berlin müsse dagegen als "Regenbogenhauptstadt" Position beziehen. Müller nannte das Denkmal einen wichtigen Ort für das mahnende Gedenken an die verfolgten Homosexuellen in der Hauptstadt. Vor den Opfern verneige man sich gemeinsam. Es habe viel zu lange gedauert, ehe sich Schwule und Lesben frei lieben konnten, sagte der Regierende Bürgermeister. Das zentrale Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen war am 27. Mai 2008 eingeweiht worden.
Neuer Film in Endlosschleife mit küssenden homosexuellen Paaren
In dem grauen Kubus gegenüber dem Holocaust-Mahnmal läuft in Endlosschleife ein Film, der durch ein Fenster betrachtet werden kann und der alle paar Jahre gewechselt wird. Seit Sonntag läuft nun als insgesamt dritter Film ein Schwarz-Weiß-Video der israelischen Multimediakünstlerin Yael Bartana. Ihr Film war von einem internationalen Gutachtergremium aus elf Vorschlägen ausgewählt worden. Er zeigt zwei sich küssende Frauen und zwei sich küssende Männer. Schätzungen zufolge wurden in der NS-Zeit rund 54.000 Homosexuelle verurteilt. Etwa 7.000 von ihnen, darunter mehrheitlich schwule Männer, kamen in Konzentrationslagern aufgrund von Hunger oder Krankheiten, durch Misshandlungen oder gezielte Mordaktionen um. Der in der NS-Zeit verschärfte Homosexuellen-Paragraf 175 wurde in der Bundesrepublik erst 1969 reformiert und damit Homosexualität unter Erwachsenen straffrei. Endgültig aufgehoben wurde der Paragraf 175 aber erst 15 Jahre später.
SENDUNG
BR24 Infoblock vom 03.06.2018 - 13:30 Uhr
https://www.br.de/nachrichten/


RELIKT AUS NS-ZEIT
Verurteilte Homosexuelle werden nachträglich entschädigt

Erst 1994 wurde der Paragraph 175 des Strafgesetzbuches abgeschafft, der Homosexuelle zu Straftätern erklärt. Mehr als 20 Jahre später sollen die Verurteilten finanziell entschädigt werden, doch das Geld ist für viele nur eine Nebensache. Ein Betroffener erzählt.
Homosexuelle wurden in der jungen Bundesrepublik strafrechtlich verfolgt und nach dem früheren Paragraph 175 des Strafgesetzbuches verurteilt. Die Bundesregierung hat die Rehabilitierung Betroffener nun auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss einen Entwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas, der neben der Aufhebung der Urteile auch eine finanzielle Entschädigung vorsieht: einen Pauschalbetrag von 3000 Euro und weitere 1500 Euro für jedes angefangene Jahr "erlittener Freiheitsentziehung". Doch das Geld ist nicht das Entscheidende, erzählt ein Betroffener. Für ihn ist etwas anderes wichtig.
Der Tag Anfang 1961 beginnt für Helmut Kress wie jeder andere. Der damals 15-Jährige sitzt im Technischen Rathaus von Tübingen, wo er eine Lehre als Bauzeichner absolviert. Bis plötzlich Polizisten vor ihm stehen. "Und da wurde ich abgeholt und abgeführt und zum Verhör gebracht bei der Kriminalpolizei", erzählt Kress. "Ich wusste noch nicht einmal wieso, warum, weshalb." Den Grund seiner Festnahme erfährt er erst auf der Wache: Seine Homosexualität.
64.000 Homosexuelle wurden verurteilt
Was heute viele nicht mehr wissen: Bis Ende der 1960er Jahre sind in der Bundesrepublik sexuelle Handlungen unter Männern nach Paragraf 175 des Strafgesetzbuchs (StGB) strafbar. Nach einer Entschärfung wird das Relikt aus der Zeit des Nationalsozialismus erst 1994 abgeschafft. Bis dahin wurden allerdings geschätzt 64.000 Menschen nach dem Paragrafen verurteilt.
Die Bundesregierung will die noch lebenden Betroffenen nun per Gesetz rehabilitieren und finanziell entschädigen, ihre Urteile aufheben.
Viele betrifft dies nicht mehr. Das Bundesjustizministerium erwartet etwa 5000 Anträge. Dennoch: Nach langen Jahrzehnten der Ignoranz werden nun endlich rechtspolitische Konsequenzen aus den schweren und massenhaften Menschenrechtsverletzungen gezogen, die auch vom demokratischen Staat an homosexuellen Menschen begangen wurden, meint der Lesben- und Schwulenverband.
Mit 15 Jahren in Einzelhaft
Kress ist damals ein Brief zum Verhängnis geworden. "Eine Art Liebesbrief" an einen anderen Mann, entdeckt in seinem Schreibtisch.
Der Fund führt zur Anzeige gegen ihn. Verhört wird er nach seiner Festnahme von zwei Kripo-Beamten. Eingeschüchtert und offen berichtet er ihnen von seinen Kontakten zu Männern. "Du bist erzogen worden, dass du die Wahrheit sagst, wenn du was gefragt wirst."
Kress muss damals - kurz vor seinem 16. Geburtstag - für 14 Tage ins Gefängnis. Einzelhaft im Jugendgefängnis in Oberndorf am Neckar, mit einem Eimer in der Zellenecke für die menschlichen Bedürfnisse. "Die 14 Tage Gefängnis sollten mich vielleicht umdrehen oder läutern", mutmaßt Kress. Aber: Homosexualität sei keine Krankheit.
Lehrstelle verloren, die Familie zerbricht
Seine Lehrstelle im Rathaus ist er nach seiner Freilassung los. Er findet aber schnell einen neuen Ausbildungsplatz. Das meiste habe er schnell verdrängt, sagt Kress, "weil sonst wirst du ja verrückt".
Auch seinen sexuellen Neigungen geht er weiter nach: "Ich hab halt aufgepasst."
Für sein Familienleben bedeuten das Bekanntwerden seiner Homosexualität und seine Verurteilung jedoch eine große Belastung. Es kommt - kurz nach dem Tod seiner Mutter - zum totalen Bruch mit dem Vater. "Das war das größte Problem bei der Sache", erzählt der Gastwirt. "Wir konnten nicht mehr miteinander reden." Groß wird er hauptsächlich bei der älteren Schwester.
Heiko Maas: "Wir wollen ein Zeichen setzen"
Homosexuelle seien "nach dem Paragrafen 175 strafrechtlich verfolgt, verurteilt und geächtet worden. Und das mit katastrophalen Auswirkungen für ihr soziales Leben", sagt Bundesjustizminister Heiko Maas. Dieses eklatante Unrecht könne nicht wiedergutgemacht werden, "aber wir wollen ein Zeichen dafür setzen, dass der Rechtsstaat auch in der Lage ist, seine Fehler zu korrigieren".
Helmut Kress freut sich über diese späte Einsicht, dieses späte Zeichen. Die finanzielle Entschädigung nennt er einen "schönen Nebeneffekt". Für ihn zählt aber vielmehr: "Du weißt, du bist nicht verurteilt oder vorbestraft für eine menschliche Handlung."
sve DPA
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Siehe auch unter AKTUELLES >>> Rassismus und Diskriminierung >>>


Landtag von Baden-Württemberg – 15. Wahlperiode – 109. Sitzung – Donnerstag, 16. Oktober 2014

Abg. Brigitte Lösch GRÜNE:
Die strafrechtliche Verfolgung Homosexueller ist ein trauriges und beschämendes Kapitel der deutschen Geschichte. Es ist ein wichtiger Schritt, dass sich heute der Landtag zu diesem Unrecht bekennt und die historische Aufarbeitung dieses Unrechts künftig unterstützen will.
In unserer heutigen Gesellschaft wirkt der Gedanke einer Strafvorschrift zur Homosexualität nur noch befremdlich. Junge Menschen können es kaum glauben, wenn man ihnen erzählt, dass unser Staat Menschen ins Gefängnis steckte, nur weil sie anders liebten als die Mehrheit.
Sexuelle Handlungen zwischen Männern waren in Deutschland von 1872 bis 1994 durch § 175 des Strafgesetzbuchs unter Strafe gestellt. Aufgrund dieses Paragrafen wurden viele homosexuelle Männer Opfer der Nationalsozialisten, etliche von ihnen fanden den Tod in nationalsozialistischen Konzentrationslagern.
Umso unverständlicher ist es, dass dieses schwere Unrecht im Nachkriegsdeutschland weiter Rechtsbestand hatte. In der Bundesrepublik sind übrigens aufgrund dieses Paragrafen zwischen 1945 und 1969 noch rund 100 000 Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Die Hälfte dieser Ermittlungsverfahren führte zu Verurteilungen. Auch Homosexuelle, die das KZ überlebt hatten, wurden verurteilt. Allein in Baden-Württemberg gab es von 1957 bis 1969 rund 5 400 Verurteilte auf der Grundlage des § 175. Deshalb ist es so wichtig, dass das „Hotel Silber“, von wo aus die Homosexuellen verurteilt und ins
KZ geschickt wurden, als Gedenkstätte erhalten bleibt und sich dem Thema „Verfolgung von Homosexualität“ widmet.
(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)
Die staatliche Verfolgung wie auch der gesellschaftliche Ausschluss und die Stigmatisierung zwangen schwule Männer, aber auch lesbische Frauen, diesen Teil ihrer Identität im Verborgenen auszuleben. Das bedeutete für viele ein Leben in ständiger Angst und häufig auch den Verlust der bürgerlichen Existenz – ein Trauma, das bei den Betroffenen zum Teil bis heute nachwirkt.
Nur langsam erkannten Politik und Gesellschaft an, dass die Form der Repression eine fortdauernde Verletzung der Menschenwürde darstellte. Das soziale Klima machte es Lesben und Schwulen unmöglich, zu ihrer sexuellen Identität zu stehen und diese zu leben. Dieses repressive, stigmatisierende gesamtgesellschaftliche Klima hat die Lebensrealitäten massiv beeinflusst und beeinträchtigt.
Deshalb ist es gut, dass sich der Landtag mit dem heute vorliegenden Antrag für die Rehabilitierung und die Aufarbeitung der strafrechtlichen Verfolgung homosexueller Männer einsetzt. Dieser Teil der Rechtsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland ist bislang kaum aufgearbeitet.
(Abg. Dr. Reinhard Löffler CDU: Aber jetzt!)
Die Urteile aufzuheben, dazu ist das Land natürlich nicht befugt. Aber dass Baden-Württemberg nun mit diesem Schließungsantrag ein Zeichen für die Rehabilitierung verurteilter homosexueller Männer setzt und konkrete Maßnahmen wie beispielsweise die Unterstützung von Betroffenen anbietet, ist ein wichtiger Schritt gegen die Diskriminierung und zur Wiedergutmachung und Wiederherstellung der Ehre aller Opfer.
(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)
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Abg. Anneke Graner SPD: Herr Präsident, verehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! 50 000 Männer wurden im Nationalsozialismus wegen homosexueller Handlungen verurteilt.
(Abg. Dieter Hillebrand CDU: In Saudi-Arabien auch!)
Über 10 000 Männer wurden aufgrund des § 175 des Strafgesetzbuchs in Konzentrationslager eingewiesen; die Mehrheit überlebte das nicht. Wir sind uns alle einig, dass diese Verurteilungen falsch, grausam und menschenverachtend waren.
(Beifall bei der SPD und den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der FDP/DVP)
Doch auch nach dem Ende des Nationalsozialismus in der Bundesrepublik Deutschland wurden bis 1969 allein in Baden-Württemberg über 5 000 Urteile wegen homosexueller Handlungen gefällt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe sehr, dass wir uns auch hier einig sind: Auch diese Verurteilungen waren falsch, sie waren menschenverachtend.
(Beifall bei der SPD und den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der FDP/DVP)
Dass § 175 in seiner Fassung aus der nationalsozialistischen Zeit – das ist der Unterschied zu Ihnen, zu der CDU; es geht um die Verschärfung des Paragrafen von 1935; es geht nicht um eine Relativierung;
(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Da relativiert niemand etwas!)
dieser Paragraf bestand 120 Jahre; es geht um die Fassung, die von 1935 bis 1969 Geltung hatte – unverändert fortbestand, ist beschämend, verehrte Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall bei der SPD und den Grünen)
Homosexuelle Männer wurden dadurch ihrer Freiheit, der Möglichkeit ihrer individuellen Lebensgestaltung und ihrer
Menschenwürde beraubt. Eine ganze Generation von Männern musste sich, nur weil sie Männer liebte, ständig verstecken, konnte sich nicht in der Öffentlichkeit, sondern nur in Hinterzimmern treffen, musste andauernd Razzien in einschlägigen Gaststätten fürchten und lebte in einer ständigen Angst vor Verfolgung. Dass dies in der Bundesrepublik, dass dies in Baden-Württemberg – darum geht es heute – auf einer rechtlichen Grundlage geschah, die in ihrer Form von den Nationalsozialisten 1935 geschaffen wurde, hat viele gebrochen.
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(Abg. Dieter Hillebrand CDU: So ist es! Genau!)
Die Geschichte des § 175 in Deutschland zeigt die Wechselwirkung von Staat und Gesellschaft. Die strafrechtliche Verfolgung von männlicher Homosexualität ist ein Bestandteil unserer Geschichte. Die menschenverachtende Haltung, die die Nationalsozialisten dabei an den Tag legten, ist sicherlich die dunkelste Phase in der Geschichte dieses Paragrafen. Die strafrechtliche Verfolgung fand jedoch auch davor statt und wurde in der Nachkriegszeit fortgeführt. Ich rufe ausdrücklich dazu auf, die Strafverfolgung der Nationalsozialisten nicht mit der in der Nachkriegszeit gleichzusetzen. Mit der Ende der Sechzigerjahre erfolgten Abschaffung des § 175 in der Bundesrepublik setzte der Staat ein wichtiges Signal vor dem Hintergrund der geänderten Sexualmoral und entschärfte diesen Teil des Strafgesetzes, der als sogenannter Erpressungsparagraf berüchtigt war.
Anders als bei Gesetzen, die Grundlage nationalsozialistischen Unrechts waren, haben wir es hier mit einem Stück Geschichte der Bundesrepublik und Baden-Württembergs zu tun.
Bei aller Betroffenheit ist ein sorgfältiger Umgang mit juristischen Begriffen und Sachverhalten angebracht. Wir müssen uns der Frage stellen, wie wir mit Blick auf unsere Geschichte mit rechtsstaatlich einwandfrei ergangenen Urteilen aus der Bundesrepublik umgehen. Die Aufhebung von Urteilen außerhalb des Rechtswegs darf dabei keine leichtfertig genutzte Option sein.
Heute kann man diese wörtliche Wiedergabe der Strafnorm kaum noch ertragen, meine ich. Dabei ist es noch gar nicht so lange her, dass männliche Homosexualität und Sodomie auf eine Stufe gestellt wurden.
An Versuchen, diesen Rechtszustand zu ändern, fehlte es nicht. Sie hatten aber keine Chance auf eine Mehrheit. Umgekehrt waren um 1925 Pläne für eine weitere Verschärfung aussichtsreicher. Während der Herrschaft der Nationalsozialisten 1935 war es dann so weit. Die Strafdrohung wurde erhöht. Durch die Streichung des Wortes „widernatürlich“ wurde die Beschränkung auf beischlafähnliche Handlungen aufgegeben und damit der Tatbestand wesentlich erweitert. Es wurden Qualifikationstatbestände geschaffen, und geradezu selbstverständlich wurde die Verfolgungsintensität wesentlich verschärft.
Nach dem Ende der Nazizeit passierte das, was uns heute ratlos macht: Es passierte nämlich nichts. Die Verschärfungen von 1935 wurden nicht zurückgenommen, schon gar nicht wurde die neue Zeit für die alte Einsicht genutzt, dass einvernehmliche homosexuelle Handlungen niemandem schaden.
Die Rechtslage blieb unangetastet. Der Bundesgerichtshof bestätigte die weite Auslegung, wonach eine homosexuelle Handlung nicht einmal eine körperliche Berührung erfordere. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte 1957 die Vereinbarkeit dieser Regelungen mit dem Grundgesetz, und die rechtlichen Anmerkungen hierzu haben Sie, Herr Kollege, in zutreffender Weise gemacht.
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Homosexuelle im Nationalsozialismus: Neue Forschungsperspektiven zu Lebenssituationen von lesbischen, schwulen, bi, trans und intersexuellen Menschen ... (Zeitgeschichte im Gespräch, 18, Band 18)

Wie lebten homosexuelle, bi-, trans- und intersexuelle Menschen in der NS-Zeit? Welchen Verfolgungsmaßnahmen waren sie ausgesetzt? Diese und andere Fragen beantwortet der vorliegende Sammelband, für den das Institut für Zeitgeschichte München-Berlin und die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld verantwortlich zeichnen. Dabei stehen nicht nur Polizei und Justiz im Fokus, sondern auch die politisch-administrative und die gesellschaftliche Repression. Überdies zeigen die Autorinnen und Autoren die ganze Vielfalt von Lebenssituationen auf - von Isolation über Tolerierung bis zur Unterstützung des Regimes. Neben der vergleichsweise gut erforschten Geschichte homosexueller Frauen und Männer geht es dabei auch um die bisher wenig beachteten Gruppen bi-, trans- und intersexueller Menschen - ein Ansatz, der Licht in ein kaum bekanntes Kapitel der Gesellschaftsgeschichte des Dritten Reichs bringt.

Aus dem Volkskörper entfernt?: Homosexuelle Männer im Nationalsozialismus

Über Jahrzehnte tabuisiert, rückt die Verfolgung homosexueller Männer in der NS-Diktatur erst in jüngster Zeit ins Blickfeld einer breiteren Öffentlichkeit. Woran es bislang mangelte, waren überregionale Untersuchungen, die einen Überblick über Alltag und Verfolgung Homosexueller im "Dritten Reich" geben. Alexander Zinn legt nun eine Studie vor, die eine neue und umfassende Sicht auf dieses dunkle Kapitel der deutschen Geschichte ermöglicht. Im Fokus stehen nicht nur das Verfolgungsprogramm der Machthaber, das sich immer weiter radikalisierte, sondern auch die Rolle von Polizei, Justiz und Bevölkerung sowie - nicht zuletzt - die der Betroffenen selbst. Mit überraschenden Ergebnissen: So klafften Anspruch und Wirklichkeit der Verfolgungspolitik oft eklatant auseinander. Denn nicht immer erwiesen sich die Behörden als die "willigen Vollstrecker", als die man sie heute meist sieht. Und auch die Bevölkerung arbeitete dem Verfolgungsapparat in weit geringerem Maße zu, als bislang oft unterstellt.


Weltweit wächst die Zahl von Gedenkstätten und Denkmälern stetig. An ihre Errichtung sind eine Vielzahl von Erwartungen geknüpft: Sie sollen öffentliche Räume für Trauernde schaffen, die Würde von Opfern wiederherstellen und zugleich Orte der gesellschaftlichen Begegnung und historischen Aufklärung sein. Die Beiträge des Bandes stellen das 2008 in Berlin eingeweihte Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen in den Mittelpunkt: Von wem wird es wie wahrgenommen? Für wen ist es ein Ort der Selbstvergewisserung, für wen ein Stein des Anstoßes? Wie wirkt es in das urbane Umfeld hinein? Die Beiträger_innen verfolgen diese Fragen und geben erstmals empirische Antworten.



1994: Homosexualität nicht mehr strafbar

07.03.2014
"175er" – so wurden homosexuelle Männer jahrzehntelang abwertend genannt. Der Paragraph 175 des Strafgesetzbuches stigmatisierte und illegalisierte gleichgeschlechtliche Beziehungen zwischen Männern bis weit in die Nachkriegszeit. Erst nach der Wiedervereinigung wurde er endgültig aus dem Strafgesetzbuch entfernt.
Bis 1969 stand männliche Homosexualität in der Bundesrepublik Deutschland generell unter Strafe. Ursprung dieser Gesetzgebung war das Reichsstrafgesetzbuch von 1872. Dessen Paragraph 175 lautete:
"Widernatürliche Unzucht, welche zwischen Personen männlichen Geschlechts oder von Menschen mit Thieren begangen wird, ist mit Gefängniß zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden."
Bis 1918, dem Zusammenbruch des Kaiserreichs, führte diese Gesetzgebung zur Verurteilung von beinahe 10.000 Männern. In der Weimarer Republik galt das Gesetz weiterhin, erste Initiativen bemühten sich jedoch um eine Lockerung des Paragraphen: Eine Empfehlung des Strafrechts-Ausschuss des Reichstages im Jahr 1929, die "einfache Homosexualität" unter Erwachsenen zu entkriminalisieren, wurde jedoch nie umgesetzt.
Nationalsozialismus: Harte Gesetzgebung und brutale Verfolgung
Unter nationalsozialistischer Herrschaft wurde der Paragraph 175 im Jahr 1935 schließlich deutlich verschärft: "Ein Mann, der mit einem anderen Mann Unzucht treibt oder sich von ihm zur Unzucht missbrauchen lässt, wird mit Gefängnis bestraft." Bereits ein bloßer Verdacht oder eine Denunziation konnten ausreichen aus, um mit bis zu zehn Jahren Gefängnis und Konzentrationslager bestraft zu werden. Über die genauen Opferzahlen gibt es unterschiedliche Darstellungen. Die meisten Schätzungen gehen davon aus, dass im Dritten Reich rund 50.000 Männer aufgrund von Paragraph 175 inhaftiert und bis zu 15.000 in Lager deportiert wurden. Tausende wurden dort ermordet.
Nachkriegszeit: Nicht-Anerkennung der Verfolgung
Nach dem Krieg wurde den Überlebenden der Homosexuellenverfolgung der NS-Zeit häufig die Anerkennung als Opfer versagt - erst 2002 wurden Männer, die vor NS-Gerichten als Homosexuelle verurteilt worden waren, vom Bundestag juristisch rehabilitiert. In der noch jungen Bundesrepublik existierte der Paragraph 175 nach wie vor. 1957 wies das Bundesverfassungsgericht eine Klage gegen die Bestimmungen des Strafgesetzbuches zur Strafbarkeit von Homosexualität zurück. Sie seien weder formal noch inhaltlich nationalsozialistisch geprägt. Zudem verstoße der Paragraph 175 nach Ansicht der Verfassungsrichter nicht gegen das Grundrecht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit (Interner Link:Art. 2. Abs. 1 GG). Weiterhin wurden tausende Männer wegen ihrer sexuellen Orientierung unter anderem zu Haftstrafen verurteilt: Zirka 45.000 Verurteilungen gab es zwischen 1950 und 1965 in der Bundesrepublik.
Geltung des StGB seit dem Kaiserreich
Im Gegensatz zur BRD setzte die DDR schon 1957 die strenge Auslegung des Paragraphen 175 aus. Seit diesem Jahr wurden homosexuelle Handlungen zwischen Männern kaum noch bestraft. 1968 wurde der Paragraph mit der Einführung des neuen Strafgesetzbuchs der DDR gestrichen, allerdings eine neue Regelung zur Strafbarkeit von homosexuellen Handlungen an Jugendlichen aufgenommen. Diese Sonderregelung wurde erst 1988 aufgehoben.*
1969: Teilweise Legalisierung in der Bundesrepublik
Musste in den Interner Link:1950er-Jahren aus Angst vor gesellschaftlicher Ächtung und strafrechtlicher Verfolgung Homosexualität geheim gehalten werden, zeigte sich in der Interner Link:Folge der 68er-Bewegung und der sexuellen Revolution auch ein sozialer Wandel. Lesben und Schwule traten verstärkt öffentlich mit ihren Forderungen in Erscheinung, bundesweit organisierte sich eine Homosexuellenbewegung. In einigen Ländern fielen in dieser Zeit die strafrechtlichen Beschränkungen homosexueller Beziehungen, beispielsweise in England und Wales (1968), Kanada (1969) und Norwegen (1972). In Frankreich und den Beneluxstaaten war Homosexualität bereits Ende des 18. Jahrhunderts legalisiert worden. Die tatsächliche Gleichstellung wurde in den meisten Ländern jedoch deutlich später verwirklicht.
Mit der gesellschaftlichen Liberalisierung änderte sich auch das politische Klima in Deutschland. Mit der Reform des Strafgesetzbuches im Jahr 1969 wurde der Paragraph 175 zum ersten Mal in der Bundesrepublik geändert. Homosexualität unter erwachsenen Männern über 21 war nun keine Straftat mehr. 1973 wurde das Alter auf 18 Jahre herabgesetzt. Als Sonderregelung blieb damit weiter bestehen, dass Jugendlichen nicht mit 16 Jahren die Reife für gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen zugestanden wurde.
Streichung 1994
Bis in die 1990er Jahre wurde in Deutschland der Paragraph 175 weiterhin angewendet: 1992 ergab eine Externer Link:kleine Anfrage an die Bundesregierung, dass 1990 auf dem Gebiet der alten Bundesrepublik in 125 Verfahren 96 Personen auf dieser Grundlage verurteilt wurden, zehn Männer saßen deswegen in Haft. Erst im Zuge der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten und der Zusammenführung ihrer Rechtssysteme wurde der Paragraph 175 im März 1994 nach diversen Gesetzesinitiativen endgültig aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Unabhängig von der sexuellen Orientierung gelten seitdem einheitliche Jugendschutzfristen für sexuelle Beziehungen.
Situation von Homosexuellen in Deutschland heute
Im Februar 2014 hat die Anti-Rassismus-Kommission des Europarates in ihrem Länderbericht für Deutschland eine fehlende Sensibilität für rassistische und homo- sowie transphob motivierte Straftaten kritisiert. Auf Bundes- und Länderebene fehle es an Strategien, die Toleranz gegenüber homo- und transsexuellen Menschen in der Bevölkerung zu erhöhen.
Auch die Interner Link:rechtliche Ungleichheit von gleichgeschlechtlichen und heterosexuellen Partnerschaften bemängelte die Kommission. Seit 2001 existiert in Deutschland die Möglichkeit einer Interner Link:"eingetragenen Lebenspartnerschaft" für homosexuelle Paare. In der Gesetzgebung sind eingetragene Partnerschaften bei der Erbschaftssteuer Ehen gleichgestellt, in Bezug auf Einkommenssteuer und Familienrecht jedoch nicht. Auch gelten nach wie vor abweichende Regelungen für Lebenspartner, die gemeinsam ein Kind adoptieren wollen.
Internationale Entwicklungen
Obwohl weltweit Fortschritte bei der Anerkennung von homo- und transsexuellen Menschen zu verzeichnen sind – beispielweise bei der rechtlichen Gleichstellung der sogenannten Homoehe in vielen Bundesstaaten der USA - gibt es auch gegensätzliche Entwicklungen: In jüngster Zeit haben mehrere Länder international mit restriktiver und diskriminierender Gesetzgebung für Empörung gesorgt. Auch die International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association (ILGA) kritisierte in ihrem Jahresbericht von 2013, dass in vielen Ländern Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung weiter diskriminiert und zum Teil mit harten Strafen verfolgt werden.
In Russland unterzeichnete Präsident Wladimir Putin im Juni 2013 ein neues "Gesetz gegen Homosexuellen-Propaganda", das unter anderem die positive Erwähnung von homosexuellen Beziehungen in Anwesenheit von Minderjährigen unter Strafe stellt. Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro bestraft werden. Zusätzlich ermöglicht das neue Gesetz den russischen Behörden, Medien oder Organisationen die Homosexualität thematisieren, zeitweise zu schließen.
In Indien erregte im Dezember 2013 eine Entscheidung des obersten Verfassungsgerichts innenpolitische und internationale Aufmerksamkeit: Das Gericht erklärte die Homosexualität wieder zu einem Straftatbestand. Erst 2009 war gleichgeschlechtlicher einvernehmlicher Geschlechtsverkehr zwischen Erwachsenen in dem Land offiziell legalisiert worden.
In Uganda ermöglicht ein im Februar 2014 verabschiedetes Gesetz es Justizbehörden, lebenslange Haftstrafen für wiederholte homosexuelle Handlungen zu verhängen.
In sieben Staaten mit Scharia-Gesetzgebung – Iran, Jemen, Mauretanien, Saudi-Arabien, Sudan sowie in Teilen von Nigeria und Somalia – sind homosexuelle Handlungen mit der Todesstrafe bedroht.
* In einer früheren Version des Textes war die Sonderregelung im Strafgesetzbuch der DDR von 1968 nicht erwähnt. Wir haben den Hinweis auf § 151 StGB-DDR ergänzt. (d.Red.)
https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/180263/1994-homosexualitaet-nicht-mehr-strafbar/

4. YouTube-Videos zur Nationalsozialistisch-orientiert gesellschaftlichen, institutionellen und strukturellen Diskriminierung von Homosexuellen, queeren und Transgender-Menschen nach 1945

Hass gegen Queer

12.04.2023 ∙ Dokus im Ersten ∙ Das Erste
UT
Dokus im Ersten
Homosexuelle werden auf offener Straße verprügelt, trans Menschen erfahren Mobbing und Hetze im Netz. Gewalt und Hass gegen LGBTQIA+ Personen nehmen auch in Westeuropa drastisch zu.
Der Dokumentarfilm zeigt, was Betroffene erlebt haben und wie sie damit umgehen. Wie schaffen sie es, daran nicht zu zerbrechen? Und sie geht der Frage nach, wie und wo gesellschaftliche Strukturen Diskriminierung, Rassismus und Sexismus stützen.
Mehr anzeigen
Bild: WDR / null
https://www.ardmediathek.de/


Diskriminierung von Homosexuellen - logo! erklärt - ZDFtivi

ZDFtivi
Homosexuell zu sein – also zum Beispiel als Frau eine Frau zu lieben – ist ganz normal. In manchen Ländern ist es aber sogar verboten, homosexuell zu sein.
https://www.youtube.com/watch?v=K_LZn3jEBfY


24.03.2021 - Geschichte einer Verfolgung - Der "Schwulenparagraph" | dokus und reportagen

hrfernsehen
Man nannte sie "die 175er". Verhaftet wurden diese Männer schon mal direkt beim Liebesspiel, nicht selten am Arbeitsplatz, oder die Polizei holte sie von zu Hause ab. Ein paar Stunden später saßen sie oft schon in Haft, die Kündigung vom Arbeitgeber ließ meist nicht lange auf sich warten. Ihr begangenes Verbrechen: einvernehmlicher Sex unter erwachsenen Männern. Damit verstießen sie gegen den Paragrafen 175.
https://www.youtube.com/watch?v=5fMHXHaqsFo


30.07.2019 - Baden-Württemberg - Hochburg der Schwulenverfolgung | SWR Zur Sache! Baden-Württemberg

SWR
Warum sind Homosexuelle besonders in Baden-Württemberg so zahlreich verfolgt worden? Eine Spurensuche anlässlich des 40-jährigen CSD-Jubiläums.
Mehr Zur Sache Baden-Württemberg:
Offizielle Homepage: https://bit.ly/2KNgiNA
Mediathek: https://bit.ly/2lYjytp
https://www.youtube.com/watch?v=Ic2mMJaMzBM


21.05.2022 - HOMOPHOBIE in BERLIN: „Alltägliche Diskriminierung ist in allen Teilen der Gesellschaft verbreitet“

WELT Nachrichtensender
„Die Schwulenfeindlichkeit ist weiterhin ein ganz großes Problem“, sagt Politikredakteur Frederik Schindler zu den verstärkten Übergriffen auf queere Menschen in Berlin. Im WELT-Gespräch erklärt er, wer die Täter sind und wie solche Taten eingedämmt werden können.
https://www.youtube.com/watch?v=SGD8IzWa1O4


18.09.2020 - SCHWUL IN DER BUNDESWEHR: AKK will diskriminierte Homosexuelle beim Militär entschädigen

WELT Nachrichtensender
Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) will die Rehabilitierung homosexueller Soldaten nach Jahrzehnten systematischer Diskriminierung zügig voranbringen. «Die Haltung der Bundeswehr zur Homosexualität war falsch. Sie war damals schon falsch und hinkte der Gesellschaft hinterher, und sie ist es aus heutiger Sicht umso mehr», erklärte Kramp-Karrenbauer am Donnerstag in Berlin zur Veröffentlichung einer Bundeswehr-Studie, die die staatliche Verfolgung beleuchtet. «Ich bedauere diese Praxis sehr. Bei all denen, die darunter zu leiden hatten, bitte ich um Entschuldigung», so Kramp-Karrenbauer.
https://www.youtube.com/watch?v=EGgwQTw8ePg


20.05.2021 - Schmerzhafter Weg bis zum Outing: "Gay & Grey"-Treffpunkt hilft schwulen Senioren

SWR Landesschau Rheinland-Pfalz
"Gay & Grey" – So heißt eine Gruppe von schwulen und bisexuellen Senioren, die der gebürtige Ludwigshafener Klaus Schirdewahn seit mehreren Jahren leitet. Für viele der heutigen Senioren war es ein langer und oftmals schmerzhafter Weg bis zum Outing.
https://www.youtube.com/watch?v=EHb3AWdYPj8


15.03.2014- "Eure Kinder werden so wie wir!": Kulturkampf um sexuelle Vielfalt | SPIEGEL TV

In Stuttgart gibt es Bürger, die seit Wochen mit einem Brett vor dem Kopf herumlaufen, weil sie glauben, dass Homosexualität irgendwie durch Gedanken übertragen wird. Ausgelöst wurde ihre Engstirnigkeit durch die neuen Lehrpläne der Landesregierung. In denen wird über das Thema gleichgeschlechtliche Liebe zumindest nachgedacht. Den homophoben Eltern war das offenbar zuviel.
https://www.youtube.com/watch?v=0OtlU21t4Nc


19.11.2021 - Transident am Arbeitsplatz: Diskriminiert im Job nach Coming-out | Frau TV | WDR

WDR
Kimberly outet sich an ihrem Arbeitsplatz als Trans-Frau. Sie hofft auf das Verständnis ihrer Kolleg:innen - und wird enttäuscht, denn sie wird immer heftiger diskriminiert. Kimberly beschließt, für ihre Rechte zu kämpfen. Sich selbst einzugestehen, dass man trans* ist, ist schon schwer genug. Es auch nach außen zu tragen, noch viel schwerer. Viele Trans*personen erzählen von Diskriminierung und Beleidigungen im Job. So erging es auch Kimberly. Nach ihrem Outing wollte sie mit neuem Namen angesprochen werden und nicht mehr mit dem vorherigen männlichen Namen. Ihr Arbeitgeber versicherte, dass man Geschlechterdiversität anerkennen würde -  doch das war nicht der Fall.  
https://www.youtube.com/watch?v=nvFVLQQmuC0


14.07.2017 - Zunehmende Homophobie: Angefeindet und attackiert

tagesschau
Ist mit der Ehe für alle das Ende der Diskriminierung erreicht? Nein, sagen die Zahlen: Wurden 2006 noch 60 "Straftaten gegen die sexuelle Orientierung" angezeigt, waren es 2016 schon 316. Vera Cornette zeigt in den tagesthemen ein aktuelles Beispiel von Homophobie (Beitrag vom 13. Juli 2017).
https://www.youtube.com/watch?v=mTaFKJO43PY


01.09.2012 - Homoehe - gleiche Rechte für Schwule und Lesben? | Politik direkt

DW Deutsch
Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger will die rechtliche Gleichstellung von Schwulen und Lesben und sorgt damit für heftigen Zündstoff. Christlich-konservative Politiker der Union und Vertreter der  Kirchen sind dagegen: Nur die Ehe zwischen Mann und Frau garantiere den Fortbestand der Familie, deshalb müsse sie ihre Privilegien behalten.
https://www.youtube.com/watch?v=oX_uaHWDZdQ


04.10.2016 - Persecution of Homosexuals in Germany: During and After the Holocaust - Geoffrey Giles

Claremont McKenna College
September 28, 2016
Geoffrey Giles, a scholar of groundbreaking research and writings on the Allied occupation of Germany, speaks about the persecution of homosexuals in Nazi Germany and in post-war, occupied Germany.
https://www.youtube.com/watch?v=3_ccauXODDc





5. Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach gerichtlich beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen zur Nationalsozialistisch-orientiert gesellschaftlichen, institutionellen und strukturellen Diskriminierung von Homosexuellen nach 1945

Das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110, 74281 Mosbach, beauftragt die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21, die Anti-Nazi-Aktivitäten des KVs und Antragstellers in einer ergänzenden Stellungnahme gutachterlich einzuschätzen und zu bewerten. Dazu zählen laut Anweisungen dieser amtsgerichtlichen Verfügungen SOWOHL die seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren ALS AUCH seine außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute. Siehe dazu auch Kapitel 1 auf dieser Seite.

Während die vom Familiengericht-Amtsgericht Mosbach beauftragte forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, zunächst EINERSEITS ein familienpsychologisches Sachverständigengutachten in einem Umfang von über 100 Seiten zum 07.04.2022 unter 6F 202/21 erstellt hat, entschließt sich dieselbe Gutachterin sodann, ANDERERSEITS eine ergänzende Stellungnahme von zwei ganzen DIN A4-Seiten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute, insbesondere zum Kontext der historisch nachgewiesenen Beteiligungen an NS-Massenmordverbrechen in Mosbach wie Judenverfolgung und Holocaust, NS-Verfolgung von Sinti und Roma, Nazi-Euthanasie unter 6F 202/21 zum 31.08.2022 an das Amtsgericht Mosbach zu generieren. Die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, ERWÄHNT LEDIGLICH MIT EINEM WORT DEN "NATIONALSOZIALISMUS" auf Seite 2, Absatz 2 und erwähnt lediglich mit einem Satz auf Seite 2, Absatz 2, dass der Antragsteller von NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach sich gegen den Nationalsozialismus wendet. Die forensische Sachverständige aus Kitzingen hat hier die GERICHTLICH BEAUFTRAGTE EINDEUTIGE GELEGENHEIT gehabt, mit einer entsprechend beim Amtsgericht Mosbach beantragten Fristverlängerung SICH SACHLICH UND FACHLICH auch auf über 100 Seiten bezüglich der Nazi-Thematik bzw. der Nazi-Problematik vor einem deutschen BRD-Gericht EXPLIZIT ZU ÄUSSERN. Diese Gelegenheit für eine sachliche und fachliche gutachterliche Expertise zum Nationalsozialismus und nationalsozialistischen Verbrechen, deren Auswirkungen und Aufarbeitungen nach 1945, u.a. auch in Mosbach, besteht zukünftig weiterhin jederzeit für die forensische Sachverständige aus Kitzingen.
Siehe dazu auch:



Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME zur Nationalsozialistisch-orientiert gesellschaftlichen, institutionellen und strukturellen Diskriminierung von Homosexuellen nach 1945 ALS TEIL DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.


EINERSEITS:
Mit den Verfügungen des Familiengerichts-Amtsgericht Mosbach vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 hat die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Kitzingen nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Chance und das gerichtliche explizite Angebot, sich sachlich und fachlich zur NS-Vergangenheitsbewältigung seit 1945 bis heute, auch zur NS-Vergangenheitsbewältigung und Nazi-Kontinuität in Mosbach und in Baden-Württemberg, AUSFÜHRLICH EXPLIZIT gutachterlich zu äußern.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt der Nationalsozialistisch-orientiert gesellschaftlichen, institutionellen und strukturellen Diskriminierung von Homosexuellen nach 1945 ALS TEIL DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und Politik. UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der NS-Vergangenheitsbewältigung am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach EXPILZIT BEAUFTRAGT.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt der Fortsetzung von nationalsozialistischen Diskriminierungsschemata zur Benachteiligung der Homosexuellen Menschen nach 1945 auch in der Gesetzgebung, Rechtsauslegung und Rechtsanwendung bis 1994. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und Politik. UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der NS-Vergangenheitsbewältigung am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach EXPILZIT BEAUFTRAGT.
Siehe auch:


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt, dass die Fortsetzung von nationalsozialistischen Diskriminierungsschemata der homosexuellen und sexuell diversen Menschen nach 1945, auch auf die Kontinuität von NS-Funktionseliten in der Problematik der NS-Vergangenheitsbewältigung zurück zu führen ist. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und Politik. UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der NS-Vergangenheitsbewältigung am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach EXPILZIT BEAUFTRAGT.
Siehe auch:


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den in den Medien und in der Öffentlichkeit frei verfügbaren Erfahrungsberichten der Nationalsozialistisch-orientiert gesellschaftlichen, institutionellen und strukturellen Diskriminierung von Homosexuellen und sexuell-diversen Menschen nach 1945 bis heute sowie zu den Schwierigkeiten seit der Nachkriegszeit bis heute für homosexuelle und sexuell diverse Menschen, ihre Diskriminierungsopferanerkennungen und Entschädigungen durchzusetzen. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik. Die forensische Sachverständige aus Kitzingen VERZICHTET DAMIT EXPLIZIT DARAUF, den homosexuellen und sexuell diversen Menschen vor und nach 1945 und ihren Familienangehörigen eine Stimme mit Anerkennung und Respekt vor einem deutschen Gericht im Jahr 2022 in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach zu geben.
Siehe dazu auch:



Siehe auch:




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