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AKTUELLES:
NS-Funktionseliten
nach 1945
Zuletzt AKTUALISIERT am 31.12.2024 !
BUNDESPRÄSIDENT STEINMEIER bekennt sich am 19.04.2023 zur deutschen Verantwortung für die NS–Verbrechen zum 80. Jahrestag des Gedenkens an den Warschauer Aufstand: „Für uns Deutsche kennt die Verantwortung vor unserer Geschichte keinen Schlussstrich. Sie bleibt uns Mahnung und Auftrag in der Gegenwart und in der Zukunft. Zur ganzen Wahrheit gehört allerdings auch, dass viel zu wenige andere Täter sich verantworten mussten nach dem Krieg.“
Seiteninhalt:
- Übernahme von Nazi-Funktionseliten nach 1945
- Online-Artikel und Bücher zur Übernahme von Nazi-Funktionseliten nach 1945
- YouTube-Videos zur Übernahme von Nazi-Funktionseliten nach 1945
- Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach gerichtlich beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen zur problematischen Übernahme von NS-Funktionseliten nach 1945
- Kenntnis der familienpsychologischen Gutachterin/forensischen Sachverständigen über Rassismusvorwürfe gegenüber dem Antragsteller von NS- und Rechtsextremismus-Verfahren
- Kenntnis der familienpsychologischen Gutachterin/forensischen Sachverständigen über stereotyp nationalsozialistisches Geschlechterrollenverständnis in 2022
- Kenntnis der familienpsychologischen Gutachterin/forensischen Sachverständigen über Nazi-Beleidigung der KM gegenüber Familienangehörigen des Antragstellers von NS- und Rechtsextremismus-Verfahren
- Ergänzende Stellungnahme der forensischen Sachverständigen vom 31.08.2022 an das Amtsgericht Mosbach
- Eingeschränkte Sachverhaltserforschung seitens der forensischen Sachverständigen bezüglich der inhaltlichen und strategischen Ausrichtung von NS- und Rechtsextremismus-Verfahren
- Verwendung von 14 Jahren alten Dokumenten der Textsorte Zeitungsartikel aus 2008 zur Sachverhaltsaufklärung in 2022
- Verwendung möglicher rechtswidriger Presseberichtserstattung in der gerichtlich beauftragten Sachverständigenarbeit
- Diskreditierung der Erziehungsfähigkeit des Antragstellers von NS-Verfahren durch seine langjährige konsequente Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und nationalsozialistischen Verbrechen
- Diskreditierung der wiederholten öffentlichen Kritik seitens des Antragstellers an institutionellen behördlichen Verhaltens- und Verfahrensweisen im deutschen demokratischen Rechtstaat der BRD von 2022
- Geschlechterdiskriminierende Sachverständigen-Bewertung zum männlichen konsequenten Engagement für Männer- und Väterrechte
- Diskreditierung der konsequenten öffentlichen Auseinandersetzung mit Autoritäten für Recht und Gerechtigkeit, Menschenrechte und Anti-Diskriminierung
- FAZIT zu den bisherigen Verhaltens- und Verfahrensweisen der Forensischen Sachverständigen aus Kitzingen bezüglich der gerichtlich beauftragten Stellungnahme zur Aufarbeitung von Nazi-Unrecht und Nazi-Verbrechen
1. Übernahme von Nazi-Funktionseliten nach 1945
Die Übernahme von NS-Funktionseliten nach 1945 fanden statt in der Verwaltung; in Institutionen, Ämtern und Behörden; in Ministerien, im Auswärtigen Amt; im Bundesjustizministerium; in der Bundeswehr; in der Justiz; in der Polizei; in den Sicherheits- und Geheimdiensten; im Bundesnachrichtendienst; in der Medizin und im Gesundheitswesen; in der Politik; im Deutschen Bundestag.
Siehe auch in dieser Internet-Präsenz:
Siehe externe Inhalte:
- Liste ehemaliger NSDAP-Mitglieder, die nach Mai 1945 politisch tätig waren
In dieser Liste werden Personen aufgeführt, die Mitglied der NSDAP und/oder einer ihrer Gliederungen SA oder SS waren und nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges eine Rolle in der Politik spielten.
Westliche Besatzungszonen und Bundesrepublik Deutschland
https://de.wikipedia.org/
Siehe auch:
- NS-Vergangenheitsbewältigung juristisch, wissenschaftlich, politisch >>>
- Nazi-Vergangenheitsbewältigung und Nazi-Kontinuität in Baden und Württemberg >>>
- NS-Funktionseliten nach 1945 >>>
2. Online-Artikel und Bücher zur Übernahme von Nazi-Funktionseliten nach 1945
Liste ehemaliger NSDAP-Mitglieder, die nach Mai 1945 politisch tätig waren
In dieser Liste werden Personen aufgeführt, die Mitglied der NSDAP und/oder einer ihrer Gliederungen, der SA oder der SS waren und nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges eine Rolle in der Politik spielten.
Die Tabelle beinhaltet Angaben zum jeweiligen Zeitraum der Mitgliedschaft in der NSDAP sowie Informationen zu späterer Parteizugehörigkeit und Ausübung politischer Ämter. Weitergehende Informationen enthalten die verlinkten Artikel zur Person.
Die NSDAP wurde im Oktober 1945 von den Alliierten verboten (Kontrollratsgesetz Nr. 2 vom 10. Oktober 1945, in Kraft getreten am 12. Oktober 1945), in Österreich bereits mit dem Verbotsgesetz vom 8. Mai 1945 (Verbotsgesetz 1947).
https://de.wikipedia.org/
Der Kriegsverbrecher nebenan
VON MATTHIAS RÖHRS
27.09.2024
Den Gedenkstein möchte die Gemeinde Sottrum schnell vernichten.
© Röhrs
Zwei Namen, ein und dieselbe Person: Während ein Dorf eines Gefallenen aus seinen Reihen gedenkt, lebt er nur ein paar Kilometer weiter mit neuer Familie. Was die Dorfgemeinschaft und seine früheren Nachbarn erst jetzt erfahren: Als Gestapo-Mitarbeiter hat er bis 1945 wohl mehrere hundert Menschen getötet.
Stuckenborstel/Achim – Sie wurden belogen. Als das Dorf Stuckenborstel bei Sottrum 1957 sein Gefallenendenkmal einweiht, würdigt es auch Franz Ernst Kurt Wulkau mit einem Gedenkstein. Viele Jahre noch kommt die Dorfgemeinschaft zum Volkstrauertag dorthin, um ihm und den anderen Gefallenen beider Weltkriege zu gedenken. Was sie nicht weiß: Zum Zeitpunkt der Einweihung ist Wulkau noch lange nicht tot, sondern als mutmaßlicher NS-Kriegsverbrecher lediglich untergetaucht. 67 Jahre später soll Schluss sein mit dieser Würdigung.
Es ist eine befremdliche und bizarre Geschichte, die tief eintaucht in von Nationalsozialisten verübte Grausamkeit und Terror, die Bigamie genauso zum Bestandteil hat wie Blutbäder.
Eine Annäherung
Am besten fängt man hinten an. Dort stehen Bürgermeister Hans-Jürgen Krahn und Erste Samtgemeinderätin Kerstin Wendt am Stuckenborsteler Denkmal mit der zentralen Inschrift „Neige Dich vor Tod und Tapferkeit“. Die Toten des Zweiten Weltkriegs sind hier auf einzelnen Steinen verewigt, die das Areal einrahmen. Viele Jahre lang konterkariert Wulkau den Gedenkspruch. Die Gemeinde Sottrum, deren Ortsteil Stuckenborstel ist, steckt mittendrin in der Frage, wie sie ihre Erinnerungskultur an das Dritte Reich leben möchte. Erst im Februar sind im Ortskern Stolpersteine verlegt worden, die an die jüdische Familie Moses erinnern. Deren Mitglieder wurden von den Nazis vertrieben und ermordet. Das Gedenken an die Opfer ist das eine. Aber wie geht man mit den Tätern um?
Zumindest in diesem Fall soll der Gemeinderat am Montag eine Entscheidung treffen. Man möchte kurzen Prozess machen und den Stein mit der Aufschrift „Kurt Wulkau – verm. 1945“ entfernen und vernichten. Da waren sich die Ratsfraktionen informell schnell einig, erläutert Krahn. Die hinterlassene Lücke soll erhalten bleiben. Nachdem Wulkaus wahre Lebensgeschichte belegt war, habe man die Familien informiert, berichtet der Bürgermeister. „Wichtig war uns, schnell zu handeln.“ Bereits am nächsten Volkstrauertag soll der Stein nicht mehr stehen.
Auf Wulkaus Stein in direkter Nachbarschaft zu den tatsächlich gefallenen Söhnen des Dorfes steht natürlich nichts von seinen Taten. Nicht, dass er mutmaßlich Tausende Menschen selbst erschossen hat, mindestens aber war er beteiligt an den von den Nationalsozialisten durchgeführten Massenmorden hinter der Ostfront. Dort steht nicht, dass er später untergetaucht war, um sich nicht verantworten zu müssen. Weder vor einem Gericht in Deutschland noch in Polen, wo nach dem Krieg vielen Tätern die Todesstrafe drohte. Dort steht ebenso wenig, dass er noch bis 1978 in Achim lebte.
Wer ist Kurt Wulkau?
Ein kurzer Abriss von Wulkaus Steckbrief: Er wird 1906 in Berlin-Wannsee geboren, heiratet 1933 eine Stuckenborstelerin, lebt mit ihr in Bremen, wo er in den Polizeidienst eintritt. Er geht zur Gestapo, tritt der SS bei, wirkt nach Kriegsbeginn in Osteuropa in mobilen Einsatzkommandos mit, heiratet 1943 unter falschen Namen eine weitere Frau, lebt mit ihr ab 1946 in Achim-Baden, stirbt 1978.
Seine eigentliche Frau, inzwischen ins Stuckenborsteler Elternhaus zurückgekehrt, meldet ihn 1950 als vermisst, lässt ihn 1957 für tot erklären. In dem Jahr wird auch der Gedenkstein aufgestellt. Es war üblich, auch Angehörige von Dorfbewohnern zu berücksichtigen, selbst wenn sie nicht von dort stammten.
Claudia Koppert hört im Frühjahr 2024 davon, dass am Stuckenborsteler Ehrenmal etwas nicht stimmt, dass möglicherweise ein Kriegsverbrecher gewürdigt wird. Die Autorin engagiert sich im jüdischen Museum Cohn-Scheune in Rotenburg, hat bereits zur Sottrumer Familie Moses geforscht und die Stolpersteinverlegung unter anderem mit Vorträgen begleitet. Sie habe festgestellt, dass die Sottrumer interessiert sind am Dritten Reich und dessen Auswüchse vor Ort, berichtet sie. „Es ist wichtig, dass Gedenken nicht allgemein, sondern mit konkreten Personen verknüpft ist.“
Der Unmittelbarkeit dieser Angelegenheit fasziniert. „Geschichte ist auf einmal greifbar geworden“, sagt Kerstin Wendt. Deshalb berühre der Fall Wulkau die Leute.
Seinen Namen hatte Koppert nach dem Hinweis noch nicht, nach einer ersten Netzrecherche blieb nur noch Wulkau als Verdächtiger übrig. Wo er sich während des Zweiten Weltkriegs aufhielt und mit welchen Aufgaben er betraut war, lässt sich immer noch gut nachvollziehen. Unter anderem in einer Bewerbung an den Kolonialdienst listet er sie zum Teil selbst auf, Briefwechsel zeugen von einem regelmäßigen Kontakt mit dem Reichssicherheitshauptamt in Berlin. Koppert hat über Bundes- und Landesarchive Dokumente zu Wulkau zusammengetragen und der Forschungsliteratur gegenübergestellt.
Wulkau im Krieg
Diesem eigenen Lebenslauf zufolge nimmt er am Einmarsch in Polen teil – als Mitglied einer Einsatzgruppe, die hinter der nach Osten rückenden Wehrmacht Tausende Intellektuelle, Klerus-Angehörige und vor allem Juden ermordet. „An der Front waren die nie“, räumt Koppert jeglichen Verdacht auf die am Stuckenborsteler Denkmal glorifizierte Tapferkeit vom Tisch. Anderthalb Jahre lang ist er Mitarbeiter des Kommandanten der Gestapo im südpolnischen Zakopane, die in einem Hotel Hunderte Menschen verhörte, folterte und tötete.
Ab Sommer 1941 ist er Teil einer mobilen Sicherheitspolizei-Truppe hinter der Frontlinie. Es ist das „Einsatzkommando z. b. V.“ – „zur besonderen Verwendung“, ein Euphemismus für die Durchführung von Massenmorden und vor allem die Erschießung von Juden. Wulkau wird Abteilungsleiter in der Sicherheitspolizei- und SD-Außenstelle Stanislau – heute das ukrainische Ivano-Frankiwsk.
Die Forschung zeigt: Die Dienststelle wird zu einer der brutalsten Mordeinheiten der nationalsozialistischen Herrschaft insgesamt. Lebten dort im Sommer 1941 bis zu 90 000 Juden, waren sie Ende 1942 fast alle ermordet. Der 12. Oktober 1941 geht als „Blutsonntag von Stanislau“ in die Geschichte ein. Auf dem jüdischen Friedhof erschießen Sicherheitspolizei und Hilfskräfte 10 000 bis 12 000 Männer, Frauen und Kinder. Wulkau hingegen wird im Februar 1942 befördert. Es ist sein Aufstieg zum SS-Sturmscharführer. Den Rang bekommt er für seine Zugehörigkeit zum „Einsatzkommando z. b. V.“ und sein „zielbewusstes und energisches Auftreten“ bei sicherheitspolizeilichen Einsätzen.
„Aufgrund der schwachen personellen Besetzung wird nahezu jeder Funktionär bei Großaktionen wie Razzien oder Judenerschießungen eingesetzt“, hat Koppert über die historische Literatur herausgefunden. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit greift Wulkau bei den Ermordungen selbst zur Waffe.
Die Oberstaatsanwaltschaft Dortmund stellt 1964 fest: „Es ist davon auszugehen, dass diejenigen, welche etwa zwei Jahre in Stanislau blieben, eigenhändig etwa 1 000 Juden getötet haben.“ Diese Staatsanwaltschaft strengt 1962 Ermittlungen gegen Wulkau an. Da er offiziell tot ist, stellt man sie ein. Das Abtauchen ist erfolgreich. Koppert: „Dank seiner Todeserklärung wurde er nie zur Verantwortung gezogen.“
In Achim untergetaucht
Nach dem Krieg lebt Wulkau als Kurt Ernst Franz Kurylak weiter. Er hat einfach seine Vornamen neu angeordnet und einen neuen Nachnamen angenommen. Während in Stuckenborstel seiner wahren Identität gedacht wird, wohnt er unbehelligt in Achim-Baden, bis er 1978 im Bremer Krankenhaus St.-Joseph-Stift stirbt. Ein ehemaliger Nachbar in Baden beschreibt ihn als jähzornigen Menschen mit wenig Kontakt zu den anderen Einwohnern. Zu seinen Söhnen seien Wulkau alias Kurylak und seine Frau sehr streng gewesen. Er soll häufig seinen Arbeitsplatz – er war den Erzählungen nach viel im Bau beschäftigt – gewechselt haben. Nein, von seiner wahren Vergangenheit habe man nichts gewusst.
„Irgendjemand wusste Bescheid“, sagt Koppert. Inwieweit Kurylak mit seiner Vergangenheit konfrontiert war, ist bislang eine der offenen Fragen. Ebenso, wie er nach Achim, in die unmittelbare Nähe seiner ersten Familie, gekommen ist und warum. Aber bereits 1980, zwei Jahre nach seinem Tod, meldet das Amtsgericht Achim Zweifel an der Wahrhaftigkeit der Identität Kurylak an. Es lässt Nachforschungen anstellen, doch erst 15 Jahre später wird das zuständige Landgericht in Bremen seine Sterbeurkunde korrigieren. Über die Gründe für die falsche Identität notiert es nichts.
Zurück zum Ende
Nun stellt sich für Sottrum die Frage nach dem Umgang mit dem Stein. Für die Gemeinde steht fest: Er muss weg. Krahn betont die Einstimmigkeit der Parteien in dieser Sache, die am Montag besiegelt wird. Einen Königsweg in der Frage nach der Erinnerung an diesen Fall gibt es wohl nicht. Auch Claudia Koppert kennt ihn nicht, ist aber überzeugt: Irgendeine Reaktion muss es geben. Die Gemeinschaft müsse ihren Weg finden, sagt sie. Wichtig sei aber, dass sie überhaupt darüber spricht. Das sei auch eine stärkere Haltung, als sich vorzumachen, dass nichts gewesen ist.
Nicht nur am Montagabend im Gemeinderat, sondern auch darüber hinaus.
https://www.rotenburger-rundschau.de/
Nach dem Zweiten Weltkrieg
: Alfried Krupp half Hitlers Schergen mit Geld und Jobs
Neue Forschungsergebnisse über den Großindustriellen vorgestellt
Alfried Krupp wird am 11. April 1945 von amerikanischen Soldaten in Essen verhaftet
Foto: akg-images / AP
Von: TOBIAS KINDEL
17.07.2023 - 15:29 Uhr
Essen (NRW) – Während am 11. April 1945 der Zweite Weltkrieg in anderen Teilen von Nazi-Deutschland noch tobte, holten amerikanische Soldaten Alfried Krupp von Bohlen und Halbach aus seiner berühmten Villa Hügel in Essen. Festnahme!
1948 wurde der Großindustrielle im Zuge des Nürnberger Krupp-Prozesses als Kriegsverbrecher zu zwölf Jahren Haft verurteilt – wegen „systematischer Plünderung“ besetzter Gebiete und „menschenunwürdiger Behandlung“ ausländischer Zivilarbeiter und Kriegsgefangener.
Adolf Hitler besuchte im Oktober 1938 die Gussstahlfabrik – mit dabei Alfried Krupp (4.v.l.)
Foto: Historisches Archiv Krupp
Doch neue Enthüllungen offenbaren: Auch nach der Haft in Landsberg in Bayern, aus der Alfried Krupp 1951 entlassen wurde, hielt er Kontakt zu ehemaligen Mithäftlingen. Darunter Akteure, die wegen schwerster Kriegsverbrechen verurteilt worden waren. Und: Krupp half Hitlers Schergen mit Geldspenden sowie der Vermittlung von Jobs.
Besuch im Bertha-Werk im Juni 1944: Werksleiter Hans Girod informiert Alfried Krupp (dunkler Anzug)
Foto: Historisches Archiv Krupp
Das sind erste Ergebnisse einer Forschungsarbeit, die die „Alfried Krupp von Bohlen und Halbach Stiftung” selbst angestoßen und finanziert hat. Eine erste, einjährige Quellenrecherche unter Leitung des Marburger Historikers Prof. Eckart Conze hat Ansatzpunkte für weitere, womöglich brisante Forschungen ergeben – die jetzt auch erfolgen sollen.
Historiker Eckart Conze und die Vorsitzende des Kuratoriums Ursula Gather bei der Vorstellung der Ergebnisse in der Villa Hügel in Essen
Historiker Prof. Eckart Conze und die Vorsitzende des Kuratoriums, Prof. Ursula Gather, bei der Vorstellung der Ergebnisse in der Villa Hügel in Essen
Foto: Christoph Reichwein/dpa
Die Stiftung hat eine neue Untersuchung zur Haltung Krupps zum Nationalsozialismus in Auftrag gegeben, die auch politische Positionen und private Äußerungen einbezieht. Auch seine Haltung zur SS soll weiter untersucht werden – der letzte Alleininhaber des Krupp-Konzerns war schon ab 1931 förderndes Mitglied in Hitlers „Schutzstaffel”. Die Frage sei: „Wer war unser Gründer?“, so die Kuratoriumsvorsitzende Prof. Ursula Gather. Man wolle durch die fortgesetzte Forschung das Bild des Stifters vervollständigen. Mit 150 000 Euro wird die Stiftung die weiteren Untersuchungen über etwa zwei Jahre fördern.
Das zeigt die erste Quellenrecherche
- Es gibt 38 Personen, die mit Alfried Krupp (1907–1967) im Rahmen der „Landsberg-Hilfe” wegen Hilfeleistungen in Kontakt standen und sie zumeist auch erhielten. Die meisten waren ehemalige SS-Angehörige, darunter 17, die wegen Verbrechen in Konzentrationslagern verurteilt worden waren. Krupp gewährte Hilfe in Form von Geld, aber vermittelte auch neue Jobs oder versuchte das zumindest.
- Er setzte sich unter anderem für den ehemaligen Lager-Arzt im KZ Dachau ein und für Waldemar von Radetzky, einst SS-Mitglied und Angehöriger der Einsatzgruppe C, der an Massenerschießungen von Juden beteiligt und dafür auch nach dem Krieg verurteilt worden war. Möglicherweise war es Alfried Krupp, der ihm nach der Haft einen guten Posten bei Bayer in Leverkusen besorgte.
Haben diese neuen Erkenntnisse Auswirkungen auf die Stiftung? Eine Streichung von Alfried Krupp (starb 1967 kurz vor seinem 60. Geburtstag an Krebs) aus dem Stiftungsnamen lehnte Vorstandssprecher Volker Troche zum jetzigen Zeitpunkt ab. Er räumte aber auch ein: „Wenn unser Auftrag der Gemeinnützigkeit gefährdet ist durch diesen Namen, muss man sich diese Frage stellen.“
https://www.bild.de/
Entnazifizierung und Erzählung. Geschichten der Abkehr vom Nationalsozialismus und vom Ankommen in der Demokratie
Zeit: 28.06.2023
Universität Stuttgart - Historisches Institut
Entnazifizierung und Erzählung. Geschichten der Abkehr vom Nationalsozialismus und vom Ankommen in der Demokratie
Vortrag von Dr. Sebastian Rojekt im Historischen Kolloquium
Historisches Kolloquium im Sommersemester 2023
Vortrag am Mittwoch, 28.06.2023, 18:00-19:30 h, M 17.81
Dr. Sebastian Rojek
Historisches Institut der Universität Stuttgart, Abt. Neuere Geschichte
Entnazifizierung und Erzählung.
Geschichten der Abkehr vom Nationalsozialismus und vom Ankommen in der Demokratie
Wie kamen die Deutschen nach 1945 in der Demokratie an? Wie wurde das „Dritte Reich“ individuell erzählt und welche kollektiven Bilder der NS-Zeit entstanden hierbei? Die unter alliierter Aufsicht durchgeführte „Entnazifizierung“ forderte alle Deutschen unter Androhung von Sühnemaßnahmen dazu auf, dem „Dritten Reich“ einen Ort in der eigenen Lebensgeschichte zuzuweisen.
Der Vortrag rekonstruiert diesen Prozess am Beispiel des deutschen Südwestens als großes Erzählprojekt und zeigt, welche Bedeutung die hier erzeugten öffentlichen und teilöffentlichen Erzählungen für die Abkehr von der Diktatur und für die Hinwendung zur Demokratie hatten.
Photo: Die „Adolf-Hitler-Str.“ in Trier erhält ihren alten Namen „Bahnhof-Str.“ wieder
Die „Adolf-Hitler-Str.“ in Trier erhält ihren alten Namen „Bahnhof-Str.“ wieder
https://www.hi.uni-stuttgart.de/
„Tagesthemen“-Schöpfer: Die Nazi-Vergangenheit des Hans Abich
Von Richard W. Schaber -29. April 2023, 22:301
Programmdirektor, Tagesthemen-Schöpfer und ehemaliger Nazi: Hans Abich
© Radio Bremen/Do Leibgirries
Der ehemalige ARD-Programmdirektor Hans Abich führte damals die „Tagesthemen“ ein – und verschwieg seine Rolle im Nazi-Propagandaapparat zur zeit des dritten Reiches.
Hans Abich hat falsche Angaben zu seiner Biografie während der Zeit des Nationalsozialismus gemacht. Das zeigt eine Untersuchung, die die Intendantinnen und Intendanten bei der Historischen Kommission der ARD (HiKo) in Auftrag gegeben haben.
Gutachten bestätigt Erkenntnisse zur NS-Vergangenheit Abichs
In ihrem Gutachten bestätigen Prof. Dr. Thomas Birkner von der Paris Lodron Universität Salzburg und sein Team die 2021 aufgedeckten Erkenntnisse zur NS-Vergangenheit Hans Abichs: „Hans Abich arbeitete entgegen seiner eigenen Erzählung für das Propagandaministerium und für Zeitschriften der Studentenschaft, die die damalige Ideologie transportierten.“ Nach Einschätzung des Gutachtens war er als Mittzwanziger in den Funktionsketten des Regimes noch nicht weit aufgerückt, aber dennoch Teil einer Säule des NS-Regimes, die die faschistische Ideologie förderte. Damit habe er zur Verbreitung und Legitimation von Rassismus und Antisemitismus, von Führerkult und Kriegsbegeisterung beigetragen.
Hans Abich war nach dem Zweiten Weltkrieg in der Bundesrepublik Deutschland als Filmproduzent und Fernsehmacher bekannt. Bei Radio Bremen war er zunächst als Programmdirektor tätig, dann von 1968 bis 1973 als Intendant. Von 1973 bis 1978 war er Programmdirektor der ARD. In seiner Funktion führte er unter anderem die Tagesthemen ein.
Über sein Wirken während der NS-Zeit sprach Abich zu Lebzeiten wenig. In Interviews sagte er, er sei nie Mitglied der NSDAP gewesen und habe sich nach den Pogromen 1938 innerlich vom Regime abgewandt. Ein Artikel in „Die Zeit“ hatte Ende 2021 Zweifel an dieser Erzählung Abichs aufkommen lassen. Auf Initiative der ARD Programmdirektion und Radio Bremens fassten die Intendantinnen und Intendanten der ARD daraufhin den Entschluss, Abichs Biografie durch die HiKo überprüfen zu lassen.
Verdienste um Demokratie nach 1945, aber keine selbstkritische Reflexion
Der von der HiKo beauftragte Gutachter Prof. Dr. Thomas Birkner: „Besonders problematisch ist, wie Abich mit seiner Vergangenheit umgegangen ist. Er verschwieg seine Rolle als NS-Publizist größtenteils, teilweise log er im Hinblick auf seine NSDAP-Mitgliedschaft. Eine selbstkritische Reflexion fand nicht statt.“
Nach 1945 distanzierte sich Abich vom NS-Regime. Laut des Gutachtens war er auch danach in keine rechten Netzwerke der jungen Bundesrepublik verstrickt. Er habe sich in seinen späteren Funktionen in der ARD um die Demokratie und um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk verdient gemacht, so die HiKo.
Aufarbeitung der NS-Vergangenheit gesamtgesellschaftliche Aufgabe
Christoph Singelnstein, Vorsitzender der HiKo: „Die Verstrickung Hans Abichs in das NS-Propagandasystem und seine spätere Verdrängung werfen jedoch Schatten auf seine Verdienste um das demokratische Mediensystem nach 1945. Als Galionsfigur oder Vorbild taugt Hans Abich nicht mehr.“
Dr. Yvette Gerner, Intendantin von Radio Bremen: „Die Schrecken der NS-Vergangenheit nicht zu vergessen und sie konsequent aufzuarbeiten, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Ihr stellt sich auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk. Für Radio Bremen bedeutet das, klar zu sagen: Unser ehemaliger Intendant Hans Abich ist als Teil der Propagandamaschine des NS-Regimes belastet.“
Quelle: ARD; Redaktion: Richard W. Schaber
https://www.digitalfernsehen.de/
Geschichte im Ersten: Mörder bevorzugt - Wie der BND NS-Verbrecher rekrutierte
Seilschaften des Schreckens
Die neue ARD-Dokumentation von Christine Rütten kann anhand aktueller Forschungsergebnisse belegen, wie stark sich der BRD-Geheimdienst der Nachkriegszeit auf Holocaust-Verbrecher stützte - bs in die 60er-Jahre hinein.
07.10.2022, 00:00
Dass der in der jungen BRD neu gegründete Geheimdienst sich auf ehemalige Nazi-Funktionäre stützte, ist seit längerem bekannt. Wie stark die Verpflichtung von eigentlich schwer belasteten Holocaust-Verbrechern System hatte, unterstreicht nun die hochbrisante neue ARD-Dokumentation "Geschichte im Ersten: Mörder bevorzugt - Wie der BND NS-Verbrecher rekrutierte". Filmemacherin Christine Rütten kann dafür auf neueste Forschungsergebnisse führender Historiker zurückgreifen. Sie zeigt ein neues Ausmaß der NS-Verstrickungen des BND und seines Vorläufers "Organisation Gehlen" auf.
KEINE KARRIERE - WEGEN EINER JÜDISCHEN EHEFRAU
Die Nachforschungen der HR-Autorin haben ergeben, dass zahlreiche Täter des Holocaust nicht trotz ihrer Verbrechen rekrutiert, sondern im Gegenteil ausgerechnet wegen ihres Einsatzes für das Terrorregime. Außerdem gibt es nun Belege für ein weiteres Vorherrschen des teuflischen Nazi-Ungeists. So stellte eine jüdische Ehefrau ein Einstellungshindernis beim BND dar, wie die Doku nachweisen kann. Die Forschungsreise in die Archive des BND spült erschreckende neue Erkenntnisse ans Tageslicht und wirft die Frage auf, warum die Behörde so lange ungestraft an den NS-Vorstellungswelten festhalten konnte.
Geschichte im Ersten: Mörder bevorzugt - Wie der BND NS-Verbrecher rekrutierte - Mo. 10.10. - ARD: 23.05 Uhr
Bertelsmann SE & Co. KGaA
Bertelsmann lässt Geschichte des "Stern" wissenschaftlich aufarbeiten
01.08.2022 – 13:12
Gütersloh (ots)
Das renommierte Institut für Zeitgeschichte in München übernimmt die unabhängige Forschungsarbeit
Im Fokus steht der Umgang mit dem nationalsozialistischen Erbe ab Gründung des Magazins durch Henri Nannen
Bertelsmann hat das renommierte Institut für Zeitgeschichte (IfZ) in München mit der unabhängigen Aufarbeitung der Geschichte des Magazins "Stern" beauftragt. Der Forschungsauftrag wurde vom Bertelsmann-Vorstand in Übereinstimmung und enger Zusammenarbeit mit den beteiligten Tochterfirmen und Institutionen initiiert, darunter die Geschäftsführung von RTL Deutschland, die Chefredaktion des "Stern" und die Henri-Nannen-Schule für Journalismus.
Thomas Rabe, Vorstandsvorsitzender von Bertelsmann, sagt: "Mit der Analyse der 'Stern'-Geschichte wollen wir einen Beitrag zur Mediengeschichte der jungen Bundesrepublik ermöglichen. Wir freuen uns sehr, das Institut für Zeitgeschichte hierfür als unabhängigen Partner gewonnen zu haben, den wir in seiner Arbeit vorbehaltlos unterstützen werden."
Der Forschungszeitraum wird die Jahre ab Gründung des "Stern" durch Henri Nannen 1948 bis zu dessen Ausscheiden 1983 umfassen. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage nach politischen, personellen und inhaltlichen Verflechtungen und Verbindungen zur Zeit des Nationalsozialismus. Aufbauend auf bereits bestehender Forschung sollen weitergehende Analysen vorgenommen werden, etwa zu Themen, Texten und der Bildsprache des "Stern". Hierbei soll auch das umfangreiche Bildarchiv einbezogen werden, das 2018 der Bayerischen Staatsbibliothek zur Erschließung übergeben wurde.
Mit der Analyse der "Stern"-Geschichte durch das Institut für Zeitgeschichte will Bertelsmann einen objektivierenden, wissenschaftlichen und nachhaltigen Beitrag zur jüngst wieder aufgekommenen Diskussion um die Person des langjährigen "Stern"-Chefredakteurs Henri Nannen (1913-1996) leisten. Ziel ist es, eine sachliche Grundlage für die öffentliche Debatte zu schaffen, bereits bestehende Forschungen zu ergänzen und damit den aktuellen Kenntnisstand zur Geschichte des deutschen Journalismus nach 1945 um eine fundierte Analyse zu erweitern.
In dem auf mehrere Jahre angelegten Projekt werden ein offener Austausch mit der Forschungs-Community sowie Transparenz im Umgang mit den zu erwartenden Forschungsergebnissen angestrebt. Angedacht ist unter anderem eine wissenschaftliche Tagung, auf der eine erste Bestandsaufnahme vorgenommen werden könnte. Alle für den historischen Forschungsprozess relevanten Quellen werden dem Institut für Zeitgeschichte zur Verfügung gestellt.
Angesiedelt ist die Forschungsarbeit bei dem stellvertretenden Direktor des Instituts für Zeitgeschichte, Prof. Dr. Magnus Brechtken, der als ausgewiesener Experte für die Auseinandersetzung mit dem Erbe des Nationalsozialismus gilt. Das Institut für Zeitgeschichte hat bereits zahlreiche Studien dieser Art erfolgreich durchgeführt, so etwa zur Geschichte des Bundesinnenministeriums, zum Atom- und Forschungsministerium, zur Entwicklung von der Reichsbank zur Bundesbank sowie zu Alfred Bauer und der Berlinale, um nur einige der zahlreichen IfZ-Projekte zur sogenannten Aufarbeitungsgeschichte zu nennen. Auf Seiten von Bertelsmann wird das Projekt vom zur Unternehmenskommunikation gehörenden Unternehmensarchiv begleitet.
Zum Hintergrund:
Die erste Ausgabe des "Stern" erschien am 1. August 1948 im neu gegründeten Stern-Verlag Henri Nannen. Nach Aussage neuerer Forschungen diente hierbei die Zeitschrift "Der Stern", die bereits 1938 unter dem Herausgeber Kurt Zentner konzipiert worden war, als Vorbild. 1949/1951 verkaufte Henri Nannen insgesamt 87,5 Prozent der Anteile am "Stern" an den Verleger Gerd Bucerius sowie 12,5 Prozent an den Druckereibesitzer Richard Gruner. Letzterer gründete 1965 mit den Verlegern John Jahr sen. und Gerd Bucerius die Gruner + Jahr GmbH & Co. KG. Seit dieser Zeit wird der "Stern" dort verlegt. Nannen blieb bis 1980 Chefredakteur, bis 1983 Herausgeber der Zeitschrift. Bertelsmann erwarb 1969 zunächst 25 Prozent an Gruner + Jahr und stockte diesen Anteil bis 1976 auf 74,9 Prozent auf. 2014 übernahm Bertelsmann die restlichen Anteile und wurde damit zum alleinigen Eigentümer. Seit dem 1. Januar 2022 ist Gruner + Jahr Teil von RTL Deutschland.
Bertelsmann beauftragte im Jahr 1998 als eines der ersten Medienunternehmen in Deutschland eine Unabhängige Historische Kommission (UHK), die Geschichte des Unternehmens während der Zeit des Nationalsozialismus zu erforschen. Nach über dreijähriger Forschungsarbeit legte die UHK ihren Bericht "Bertelsmann im Dritten Reich" vor, der 2002 im C. Bertelsmann Verlag erschien. Der Aktenbestand der UHK bildet den Grundstein für das 2003 gegründete Bertelsmann-Unternehmensarchiv.
Nähere Informationen unter: Saul Friedländer, Norbert Frei, Trutz Rendtorff, Reinhard Wittmann (Hg.): Bertelsmann im Dritten Reich, München (C. Bertelsmann) 2002.
Über Bertelsmann
Bertelsmann ist ein Medien-, Dienstleistungs- und Bildungsunternehmen, das in rund 50 Ländern der Welt aktiv ist. Zum Konzernverbund gehören das Entertainmentunternehmen RTL Group, die Buchverlagsgruppe Penguin Random House, das Musikunternehmen BMG, der Dienstleister Arvato, die Bertelsmann Printing Group, die Bertelsmann Education Group sowie das internationale Fondsnetzwerk Bertelsmann Investments. Mit 145.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erzielte das Unternehmen im Geschäftsjahr 2021 einen Umsatz von 18,7 Mrd. Euro. Bertelsmann steht für Kreativität und Unternehmertum. Diese Kombination ermöglicht erstklassige Medienangebote und innovative Servicelösungen, die Kunden in aller Welt begeistern. Bertelsmann verfolgt das Ziel der Klimaneutralität bis 2030.
Pressekontakt:
Bertelsmann SE & Co. KGaA
Susanne Erdl
Communications Content Team
Tel.: +49 (0)5241 8042 629
susanne.erdl@bertelsmann.de
https://www.presseportal.de/pm/7842/5286472
Unbewältigte NS-Vergangenheit: Die Entnazifizierung von Polizei und Justiz und die Anwendung des Art. 131 Grundgesetz
Bis in die heutige Zeit scheint es Unternehmen und staatlichen Institutionen schwer zu fallen, sich mit ihrer Vergangenheit in der Zeit des Dritten Reiches auseinanderzusetzen. Noch immer kommen Historikerkommissionen zusammen, um die Rolle von Unternehmen und staatlichen Institutionen in der Nazi-Zeit zu durchleuchten und entsprechende Berichte zu veröffentlichen. Veröffentlichungen gibt es auch zu der Aufarbeitung der NS-Vergangenheit der Richter und der Polizei im Nationalsozialismus sowie was aus ihnen nach der Kapitulation des Dritten Reiches und der Entstehung der beiden deutschen Staaten wurde. Dabei zeigt sich, dass die Entnazifizierung in den norddeutschen Ländern ausführlicher und besser dokumentiert ist, und dies nicht nur im Bereich von Justiz und Polizei. So wird auch in dieser Arbeit das Gewicht auf die norddeutschen Bundesländer, hier Schleswig-Holstein, Bremen und Nordrhein-Westfalen gelegt. Zuvor werden die generellen Planungen der Entnazifizierung durch die Alliierten aufgezeigt und am Beispiel der britischen Zone besonders dargelegt. Die Arbeit teilt sich in die Befassung mit der Entwicklung der Entnazifizierung im ersten und mit der Gesetzgebung zum Artikel 131 GG im zweiten Teil auf. Thematisch gehört beides zusammen, denn den Angehörigen der NSDAP und ihrer Organisationen, die auch trotz der stetig nachsichtiger werdenden Entnazifizierung nicht auf ihre alten Posten zurückkehren konnten, wurde dieser Weg - mit ein paar Ausnahmen - durch die Verabschiedung des Gesetzes zum Artikel 131 eröffnet.
Nazis im Auswärtigen Amt: Die Sehnsucht nach einer untadeligen Elite
Enttäuscht, schockiert, überrascht. Das waren die Reaktionen auf die Nazis im Auswärtigen Amt. Enttäuschend, schockierend, überraschend ist aber vor allem, wie sehr in Deutschland festgehalten wurde an der Wunschvorstellung einer zumindest im Herzen guten Elite.
Von Lorenz Maroldt, 26.10.2010, 20:34 Uhr
Der frühere Außenminister Frank-Walter Steinmeier ist enttäuscht, der Historiker Eckart Conze ist schockiert, Ex-Bundespräsident Richard von Weizsäcker überrascht. Seit der Abschlussbericht einer Historikerkommission über das Wirken des Auswärtigen Amts während der Nazizeit bekannt geworden ist, hat das große Staunen eingesetzt. So viele Nazis, ausgerechnet bei denen? Die Diplomaten und Beamten wussten vom Holocaust? Und manche haben sogar mitgemacht? Ist ja kaum zu glauben, das hätten wir nicht gedacht. Oder doch?
Die Historiker haben Belege dafür gefunden, dass Mitarbeiter des Amtes an der Judenvernichtung beteiligt waren, und da sie als gute deutsche Beamte ihre Dienstreisen ordentlich abgerechnet und begründet haben, zum Beispiel „Liquidation von Juden in Budapest“, ist jetzt auch klar, dass alle Bescheid wussten, bis hin zum Buchhalter. Befremdlich daran ist eigentlich nur, dass es so lange gedauert hat, bis diese Belege aus den Archiven ans Licht geholt wurden, und dass die Illusion, es könnte dort, in diesem Amt, alles anders sein, nicht vorher schon geplatzt ist.
Enttäuschend, schockierend, überraschend sind etliche Details, die jetzt nachgelesen werden können. Enttäuschend, schockierend, überraschend ist aber vor allem, wie sehr in Deutschland festgehalten wurde an der Wunschvorstellung einer zumindest im Herzen guten Elite, allen gegenteiligen Hinweisen und Widersprüchen zum Trotz. Die Mär vom gutmütigen Nazi in den oberen Etagen der Gesellschaft, der das menschenmöglich Beste aus der Lage gemacht hat, ist Jahrzehnt für Jahrzehnt weitergetragen worden. Nur so ist es zu erklären, dass selbst ein erfahrener Historiker wie Eckart Conze sagt, er sei erschüttert über das schiere Ausmaß, in dem die nationalkonservative Oberschicht kooperierte und kollaborierte.
Und wir haben es mal wieder nicht gewusst.
Marcel Reich-Ranicki hat in seinen Memoiren über eine gespenstische Begegnung mit Albert Speer berichtet, Anfang der siebziger Jahre, bei einem Empfang in der Berliner Villa des Verlegers Wolf Jobst Siedler. Anlass: die Veröffentlichung der Hitler-Biografie von Joachim Fest. Geladen war auch der frühere Rüstungsminister des Führers, der seine Haftzeit abgesessen hatte. Reich-Ranicki, dessen Eltern von den Nazis ermordet worden waren und der von der Anwesenheit Speers überrascht wurde, beobachtete entsetzt, wie Speer, der bloß zufällige, gute Nazi, von der sich besser fühlenden Gesellschaft hofiert wurde.
Zwanzig Jahre zuvor, 1952, hatte Bundeskanzler Konrad Adenauer erklärt: „Ich meine, wir sollten mit der Nazi-Riecherei jetzt Schluss machen.“ Das hatte für Adenauer vor allem pragmatische Gründe, denn: „Die Maschine muss laufen.“ Die Leute wurden also gebraucht, auch und vor allem im Außenamt. So etwas hebt das Selbstbewusstsein, sollte es denn angekränkelt sein. Zwei Drittel der Diplomaten und Beamten waren hier früher Mitglied der NSDAP. Ernst von Weizsäcker, einst Staatssekretär und zweiter Mann hinter Reichsminister Joachim von Ribbentrop, nach dem Krieg wegen der Deportation französischer Juden nach Auschwitz verurteilt, war 1951 gestorben. Von „Judenüberschwemmung“ hatte er früher gesprochen und sich 1936 für die Ausbürgerung Thomas Manns ausgesprochen. Dennoch fokussierte sich auf ihn die Sehnsucht nach einer untadeligen Elite, die lediglich ein paar menschliche, verständliche Schwächen gezeigt habe. Weizsäckers langjähriger Mitarbeiter Albrecht von Kessel beschrieb die Wirkung des Kriegsverbrecherprozesses so: Weizsäcker stehe „als Symbol des tragischen Schicksals von Wohlgesinnten“ da und empfinde sich auch selbst so. Die Legendenbildung nahm ihren Lauf.
Als Jahrzehnte später der damalige Außenminister Joschka Fischer anordnete, dass Nachrufe „im ehrenden Gedenken“ an frühere Mitarbeiter des Amts nicht mehr im hausinternen Mitteilungsblatt erscheinen sollten, weil darin auch hochrangiger Nazis gedacht wurde, und eine Historikerkommission mit der Aufarbeitung der Geschichte des Amtes beauftragt wurde, war die damalige Opposition empört. Werner Hoyer, Erfinder des elitären FDP-Slogans „Partei der Besserverdienenden“, heute Staatsminister bei Guido Westerwelle, warf Fischer vor, er habe das Amt „zutiefst in seiner Seele verletzt“. Friedbert Pflüger, einst enger Mitarbeiter Richard von Weizsäckers, erklärte, verdiente Diplomaten gerieten so unter Generalverdacht; es habe doch auch NSDAP-Mitglieder gegeben, die im Widerstand waren und sich später als Demokraten bewiesen hätten. Sicher, die gab es – auch. Die Unionsparteien lehnten die Historikerkommission ab, Angela Merkel sagte, sie würde es sich im Einzelnen anschauen. Die große Sorge: bloß keinem Herrenreiter Unrecht tun, bloß nicht die Illusion zerstören, dass es über den Barbaren eine Elite gab und gibt und geben muss; und dass man doch eigentlich dazugehört, bitteschön, irgendwie.
Außenminister Willy Brandt hatte sich damals nicht an die alten Nazis in seinem Amt rangetraut und hatte auch andere Sorgen, worüber heute Steinmeier enttäuscht ist, dem aber auch nichts weiter auffiel. Scheel und Genscher waren selbst in der NSDAP. Westerwelle will den Bericht jetzt zu einer „festen Größe“ in der Diplomatenausbildung machen. Fischers Nachrufverbot wurde aber schon mal wieder aufgeweicht. Die Rolle als Symbol des tragischen Schicksals von Wohlgesinnten hat einstweilen Tom Cruise übernommen, in Vertretung von Graf Stauffenberg.
Auch mit guten Manieren kann man schlimme Dinge tun? Ach, wenn schon schlimme Dinge tun, dann wenigstens mit guten Manieren. Alles wird gut.
https://www.tagesspiegel.de/
Unabhängige Historikerkommission
Die im Juli 2005 durch den Außenminister eingesetzte Unabhängige Historikerkommission (UHK) erforschte die Rolle des Auswärtigen Dienstes in der Zeit des Nationalsozialismus und den Umgang mit dieser Vergangenheit nach der Wiedergründung des Auswärtigen Amtes 1951.
Am 28. Oktober 2010 hat die Kommission ihre Studie „Das Amt und die Vergangenheit“ Bundesaußenminister Westerwelle im Rahmen einer Veranstaltung im Auswärtigen Amt überreicht.
Westerwelle: „wichtiges historisches Dokument“
Außenminister Westerwelle nannte den Bericht „ein sehr wichtiges historisches Dokument“, das „schockierende Erkenntnisse“ liefere. Es zeige „wie tief zum Teil Spitzendiplomaten in das Unrechtsregime (...) involviert gewesen sind“. Die Studie arbeite auch sorgfältig heraus, wie differenziert die Debatte um personelle Kontinuität oder radikalen Neubeginn im Auswärtigen Amt nach der Nazidiktatur geführt werden müsse.
Andererseits habe es auch Mitarbeiter wie Gerhart Feine gegeben, „die man nicht kannte, die sich mit unglaublichem Mut auch für den Schutz von (...) jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern damals eingesetzt“ hätten. Er versprach, dass die Studie „ein wichtiger Beitrag zur Selbstvergewisserung des Amts im 140. Jahr seines Bestehens“ werde. Auch in der Diplomatenausbildung werde sie künftig zu einer „festen Größe“ werden.
Arbeit der Kommission
Die Kommission arbeitete in eigener fachlicher Verantwortung und unterlag keinerlei Weisungen des Auswärtigen Amtes. Ihr gehören international anerkannte deutsche Wissenschaftler und darüber hinaus zwei namhafte ausländische Historiker an. Im Einzelnen sind dies:
Prof. Dr. Eckart Conze, Universität Marburg (Koordinator)
Prof. Dr. Norbert Frei, Universität Jena
Prof. Dr. Peter Hayes, Northwestern University/Illinois
Prof. Dr. Klaus Hildebrand, Universität Bonn
Prof. Dr. Moshe Zimmerman, Hebrew University of Jerusalem.
Nach der Identifikation und Dokumentation umfangreichen Quellenmaterials bearbeitete die Historikerkommission einschließlich ihrer wissenschaftlichen Mitarbeiter Aktenbestände aus 30 in- und ausländischen Archiven, darunter auch Sachakten und verschiedene Personalakten aus dem Politischen Archiv des Auswärtigen Amtes. Zur Erfassung und Bearbeitung der so zusammengetragenen Informationen wurde eine eigene Datenbank entwickelt.
Über die Auswertung und Analyse des Archivmaterials und der Literatur hinaus führte die UHK in Bonn und Berlin im März 2009 zwei große Zeitzeugenbefragungen von Angehörigen des Auswärtigen Dienstes der Bundesrepublik Deutschland – vor allem aus deren Gründungs- und Frühzeit – durch. Die eigentlichen Forschungsarbeiten wurden im Sommer 2009 beendet.
https://www.auswaertiges-amt.de/
Die kontroverse Debatte um die Kommissionsstudie >>>
Reihe: „Woher kommt die Energie?“
Die unermüdliche Aufklärung von NS-Verbrechen
Der hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer habe nach 1949 all seine Energie in die Aufgabe gesteckt, NS-Verbrecher vor Gericht zu bringen, sagte die Leiterin des Fritz-Bauer-Instituts, Sybille Steinbacher, im Dlf. Dabei sei er in der Justiz ein Außenseiter gewesen, der kaum Vertraute hatte. Seinen größten Coup habe er dann auch ohne jede Einbeziehung von Behörden eingefädelt.
Sybille Steinbacher im Gespräch mit Kathrin Hondl | 28.08.2017
Generalstaatsanwalt Fritz Bauer (hinten mit Zigarette) auf einer Pressekonferenz im Februar 1964 in Frankfurt am Main: Bauer gab er dem israelischen Geheimdienst Mossad den entscheidenden Tipp zur Ergreifung von Adolf Eichmann in Argentinien.
Fritz Bauer (hinten mit Zigarette) gab dem israelischen Geheimdienst Mossad den entscheidenden Tipp zur Ergreifung von Adolf Eichmann in Argentinien. (picture alliance / Roland Witschel)
Kathrin Hondl: „Energie ist die Fähigkeit, mechanische Arbeit zu verrichten, Wärme abzugeben oder Licht auszustrahlen.“ Das ist eine zugegeben etwas simple Definition – sie stammt aus einem Schülerlexikon – aber Arbeit, Wärme und vor allem Licht – und zwar im Sinn von Aufklärung. Das ist eine Energie-Definition, die einfach sehr gut zu dem Mann passt, über den wir heute sprechen wollen in unserer Sommer-Sendereihe zur Frage „Woher kommt die Energie?“: Über Fritz Bauer nämlich – jener hessische Generalstaatsanwalt, ohne dessen Hartnäckigkeit und eben ENERGIE es wohl kaum zu den Frankfurter Auschwitz-Prozessen gekommen wäre, den zweifellos wichtigsten Strafverfahren in der deutschen Geschichte.
Über Fritz Bauers scheinbar unerschöpfliche Energie bei der Aufklärung von NS-Verbrechen habe ich vor der Sendung mit Sybille Steinbacher gesprochen, der in Frankfurt. Fritz Bauer, geboren 1903 in Stuttgart als Sohn jüdischer Eltern, Amtsrichter und SPD-Mitglied in der Weimarer Republik, 1933 KZ-Häftling, dann Flucht nach Dänemark, später nach Schweden. Und schon 1949 kehrte der Jurist Fritz Bauer tatsächlich zurück nach Deutschland – ins Land der Täter … Woher, Frau Steinbacher, nahm er die Kraft für diesen sicher enorm schwierigen Schritt? Woher kam die Energie?
„Man muss sich seine eigene Verfolgungserfahrung anschauen“
Sybille Steinbacher: Ja, ich glaube, man kann tatsächlich sagen, dass Fritz Bauer nach seiner Rückkehr aus dem Exil 1949 all seine Energie hineingesteckt hat in seine Aufgabe, die NS-Verbrechen strafrechtlich zu ahnden und die NS-Verbrecher vor Gericht zu bringen. Das war die Aufgabe, die er sich gestellt hat. Und wie ist das zu erklären? Ich glaube, man muss sich seine eigene Verfolgungserfahrung dazu anschauen, auch sein eigenes politisches Selbstverständnis dazu anschauen und seine juristischen Ansprüche. Ich glaube, aus diesen Zusammenhängen erklärt sich, warum er sich das zur Aufgabe gemacht hat und dann auch tatsächlich in die Tat umgesetzt hat.
Hondl: Ich habe es ja eben auch schon mal kurz skizziert. Er war SPD-Mitglied, auch schon Richter in der Weimarer Republik, also man kann davon ausgehen, ein überzeugter Demokrat und Jurist. Er war auch Sohn jüdischer Eltern. Aber seine eigene Geschichte als selbst Verfolgter des NS-Regimes, über die hat er ja damals weitgehend geschwiegen in der Nachkriegszeit, auch über seine jüdische Herkunft. Inwiefern war denn, Frau Steinbacher, dieses Schweigen vielleicht wichtig oder strategisch notwendig für seine Arbeit als juristischer Aufklärer?
„Er war ein Außenseiter und hatte kaum Vertraute“
Steinbacher: Genau, Sie sagen es schon. Bauer hat selbst nie seine Verfolgungserfahrung thematisiert, hat auch über seinen jüdischen familiären Hintergrund nichts gesagt, denn er wollte wohl vermeiden, dass er sich noch stärker als ohnehin schon von der deutschen Mehrheitsgesellschaft unterschied. Er als Jude, als Emigrant, als Remigrant und als jemand, der die NS-Verbrechen zum Thema macht und der ihre Verfolgung, ihre Ahndung sich zur Aufgabe setzt. Damit stach er ja absolut heraus aus der ehemaligen nationalsozialistischen Volksgemeinschaft.
Hondl: Es ist ja ganz klar, wissen wir heute und hat man damals wahrscheinlich auch gemerkt: Dank oder Anerkennung für seinen unermüdlichen Einsatz gab es damals nicht oder kaum. Bauer war ja auch umgeben von vielen „furchtbaren“ Juristen, die schon in der NS-Zeit gedient hatten. Wie sehr, Frau Steinbacher, hat er eigentlich darunter gelitten, dass seine Arbeit damals nicht nur nicht anerkannt, sondern teilweise auch massiv behindert wurde? War das nicht auch eine Energiebremse?
Steinbacher: Darüber wissen wir sehr wenig, weil Bauer keine persönlichen Aufzeichnungen geführt hat. Wir können das nur aus manchen Äußerungen schließen. Bestimmt war es schwierig für ihn, denn gerade in der Justiz haben wir ja einen hohen Grad an sogenannter Elitenkontinuität. Viele, die in der NS-Zeit hier schon auf hohen Posten saßen, begleiteten diese Posten weiterhin, oder sind sehr schnell wieder integriert worden und wieder in ihre Positionen gekommen. Gerade in der Justiz war es extrem schwierig, und er war ein Außenseiter in diesem Feld und hatte letztlich kaum Vertraute, was für ihn ja auch mit der Grund war, warum er ganz verschwiegen dann auch seinen wohl international größten Coup ohne jede Einbeziehung von Behörden in die Wege geleitet hat – nämlich die Ausfindigmachung und Ergreifung von Adolf Eichmann.
Hondl: Da war ja nun wirklich strategische Energie im Spiel, oder? Diese Festnahme, die erfolgte durch Israel schließlich, und er hat das so eingefädelt, auch weil die Bundesregierung seinen Antrag abgelehnt hatte, dass Eichmann nach Deutschland ausgeliefert werden sollte, oder?
„Er hatte gute Kontakte, war sehr angesehen in jüdischen Kreisen“
Steinbacher: Genau. Dieser Antrag von ihm ist abgelehnt worden. Die bundesdeutschen Behörden haben das gleich abschlägig beschieden und Bauer hat dann, ohne Justizkollegen ins Benehmen zu treten, geschweige denn das Auswärtige Amt zu informieren, den Mossad eingeschaltet. Er hatte da gute Kontakte, war auch sehr angesehen in jüdischen, in israelischen Kreisen, und es war dieser Weg, der dann am Ende zur Ergreifung von Eichmann geführt hat und den Prozess in Jerusalem überhaupt erst ermöglicht hat.
Hondl: Neben der Festnahme von Eichmann war natürlich sein großes Werk, sein Hauptwerk die Auschwitz-Prozesse, die ohne ihn bestimmt nicht zustande gekommen wären, kann man, glaube ich, heute sagen. Aber der Ausgang dieser Prozesse, der hat Fritz Bauer ja dann auch enttäuscht. Gleichzeitig hat er dann auch andere Formen der Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit gesucht. Auch Kunst und Kultur waren für ihn enorm wichtig, oder? Kann man sagen, um im Bild unserer Sendereihe zu bleiben, Frau Steinbacher, dass Kunst und Kultur ihm da auch so was wie Energieträger oder Energielieferanten waren in seinem Kampf?
„Bauers Interesse ging weit über die rein juristischen Belange hinaus“
Steinbacher: Ja, bestimmt. Das kann man sicher sagen. Das ist ja ganz erstaunlich, dass Bauers Interesse weit über die rein juristischen Belange hinausgegangen sind. Er hat ja beispielsweise zur selben Zeit, als der Auschwitz-Prozess stattfand, eine Ausstellung gefördert, die in der Paulskirche stattgefunden hat über Auschwitz. Er hat sich sehr eingesetzt dafür, dass das Stück von Peter Weiss, „Die Ermittlung“, 1965 auf die Bühnen kam. Das war ja auch ganz besonders. Dieses Stück ist zur selben Zeit in der DDR und in der Bundesrepublik viele Male aufgeführt worden. Bauer hat das sehr unterstützt. Er hat versucht, eine breite Öffentlichkeit zu erreichen mit dem Auschwitz-Prozess, weil es ihm darum ging, im psychologischen, im pädagogischen Sinne letzten Endes Verständnis dafür zu erregen, dass es hier um eine gesellschaftliche Verantwortung ging. Für ihn waren die Verbrechen nicht zu reduzieren auf irgendwelche Einzeltaten und Einzeltäter, sondern er hat daran appelliert, dass die Gesellschaft, dass die ehemalige Volksgemeinschaft des Nationalsozialismus hier sich zur eigenen Verantwortung bekennen müsse und sehen müsse, wozu man selbst beigetragen hat, indem man sich den Nationalsozialismus zu eigen gemacht hatte.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.
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Mit Wissen von Kanzler Adenauer: Wehrmachts- und SS-Veteranen planten Geheimarmee
11. Mai 2014, 17:20 Uhr
Verdeckt bereiteten sich in den frühen Jahren der Bundesrepublik ehemalige Weltkriegssoldaten auf den nächsten Krieg gegen die Sowjetunion vor. Das sollen Akten des BND belegen.
Von Oliver Das Gupta
Kurz vor seinem Tod 2007 hat sich Albert Schnez vor eine Kamera gesetzt und erzählt, wie er Anfang der sechziger Jahre Konrad Adenauer zurechtwies. Der Kanzler hatte ein bisschen über Westberlin gejammert. Das läge im roten Meer des Sowjetbereichs und sei deshalb so schwer zu halten. Schnez sagte darauf in die Stille des Raumes hinein: "Herr Bundeskanzler, wenn Sie Berlin aufgeben, brauchen Sie bei der nächsten Wahl gar nicht mehr anzutreten." Ein Satz, mit dem ein Bundeswehrgeneral den westdeutschen Regierungschef vor Publikum brüskierte.
Warum sich Schnez traute, solche Sprüche zu klopfen, legt ein Fund im Archiv des Bundesnachrichtendienstes BND nahe, über den der Spiegel nun berichtet. Aus einer 321 Seiten umfassenden Akte geht Bizarres hervor: Schnez bastelte in den frühen Jahren der Bundesrepublik gemeinsam mit anderen Veteranen der Wehrmacht und der Waffen-SS an einer Schattenarmee, die gegen die Sowjetunion kämpfen sollte.
Oberst war der im Schwäbischen geborene Albert Schnez im Zweiten Weltkrieg, später stieg er in der Bundeswehr zum General auf - und erlaubte sich, öffentlich den Kanzler zu kritisieren. Adenauer wusste zu diesem Zeitpunkt, mit wem er es zu tun hatte: 1951 erfuhr der CDU-Gründer von der Existenz der Schattenarmee und seines Kopfes Schnez - und blieb untätig.
Der Spiegel beruft sich auf freigegebene Unterlagen des Bundesnachrichtendienstes, die der Historiker Agilolf Keßelring eingesehen habe. Der Akt, den er fand, trug die wohl zur Tarnung gewählte Bezeichnung "Versicherungen". Die Papiere sind offenbar unvollständig, und doch ist die Gestalt der geheimen Armee erkennbar.
Ritterkreuzträger sollte für Waffen sorgen
2000 ehemalige Offiziere betrieben demnach die Truppe, die im Ernstfall eine Stärke von 40.000 Mann haben sollte. Ihr Ziel: die sowjetische Armee zu bekämpfen, sollten sie in Westdeutschland einmarschieren. Die konspirative Armee wollte sich bei einer sowjetischen Invasion zunächst ins Ausland absetzen und dann von dort aus die Bundesrepublik "freikämpfen". Genannt werden die Schweiz und Spanien, das damals vom faschistischen Franco-Regime beherrscht wurde.
Die Organisation der Truppe begann 1949 hinter dem Rücken von Bundesregierung, Öffentlichkeit und Westalliierten. Waffen sollten dem Bericht zufolge im Ernstfall aus Beständen der Bereitschaftspolizei kommen dank Anton Grasser. Der war im Weltkrieg zum General der Infanterie aufgestiegen und von Adolf Hitler mit dem Ritterkreuz ausgezeichnet worden. Nach dem Krieg war Grasser zunächst in Schnez' Firma angestellt und 1950 ins Bonner Innenministerium gewechselt. Dort stieg er zum Generalinspekteur der Bereitschaftspolizei und wurde Inspekteur des Bundesgrenzschutzes - Schlüsselpositionen für den Zugang zu Waffen.
Das Netzwerk von Schnez soll Spenden bei Unternehmen eingeworben haben und besprach offenbar mit Speditionen, welche Fahrzeuge diese zur Verfügung stellen konnten. Es habe auch einen sogenannten Abwehrapparat betrieben, der linksorientierte Bürger bespitzelt haben soll. So wurde bei einem Kriminalrat schon mal der Hinweis "Halbjude" notiert und auch Politiker wie der spätere SPD-Fraktionschef Fritz Erler ausgespäht. Für den Fall eines Bürgerkrieges bereiteten sich Schnez' geheime Krieger für den Einsatz im Inland gegen Kommunisten vor - was auch immer das heißen mag.
https://www.sueddeutsche.de/
Auf der anderen politischen Seite suchte und fand Schnez offenbar viele Kontakte: mit dem SS-Obersturmführer Otto Skorzeny ebenso wie mindestens zwei rechten Organisationen, die sich auf den bewaffneten Kampf gegen Eindringlinge aus dem Osten vorbereiteten. Seine Schattenarmee bot Schnez 1951 der Organisation Gehlen "zur militärischen Verwendung" an, aus dem der Bundesnachrichtendienst (BND) hervorgehen sollte. Offenbar lieferten Schnez' Spitzel dem BND-Vorläufer "Warnlisten", auf denen vermeintlich oder tatsächlich linke Personen verzeichnet waren.
Die Bundesregierung von CDU-Kanzler Adenauer scheute den Konflikt mit den umtriebigen Weltkriegsveteranen. Angeblich informierte Adenauer auch den damaligen SPD-Granden Carlo Schmidt. Doch es passierte fast nichts.
Zweimal habe es aus dem Kanzleramt den Auftrag an Gehlen gegeben, wie mit der Schnez-Truppe zu verfahren wäre: "Betreuung und Überwachung". Neben kleineren Geldzuwendungen soll es allerdings keine weiteren Unterstützungen gegeben haben. Was aus der Schattenarmee wurde, geht aus den entdeckten Papieren nicht hervor.
Einen Orden zum Abschluss
Viele Köpfe der Truppe gingen zur Bundeswehr, die 1955 gegründet wurde. Mit dabei beim Aufbau der Truppe: Adolf Heusinger, der erste Generalinspekteur, und Hans Speidel, ab 1957 Oberbefehlshaber der Nato-Landstreitkräfte in Mitteleuropa. Beide Generale sollen Schnez' Geheimprojekt auch unterstützt haben. Schnez selbst machte ebenfalls bei der Bundeswehr Karriere: Er gehörte zum engeren Umfeld des Verteidigungsministers Franz Josef Strauß (CSU) und wurde Brigadegeneral. 1960 wurde öffentlich, dass er sich in Spanien nach Depots und Übungsplätzen für die Bundeswehr umsah - die Parallele zu früheren Plänen seiner Schattenarmee ist naheliegend.
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Operation Romulus. Das Geheimnis der verschwundenen Nazi-Elite: Thriller
"In unserer Zeit, Junge", hatte der alte Mann gesagt, "ist es wichtig – überlebenswichtig – niemandem zu trauen."
Der Deutsch-Norweger Johann Göbbs tut gut daran, sich an die Maxime seines Großvaters zu halten: Traue niemandem! Als Spion der Alliierten während der Wirren des zu Ende gehenden 2. Weltkrieges dient er als Angehöriger der Luftwaffe im Reichsluftfahrtministerium – ständig in Gefahr, entlarvt zu werden. Sein Auftrag: Informationen über ein geheimes Projekt der Nazis zu sammeln. Dafür muss er tief in deren verhasste Strukturen vordringen. Das Geheimprojekt nördlich von Berlin – ein neuer Flugzeugtyp – entpuppt sich aber nur als Anfang von etwas noch Größerem, etwas, das die sich andeutende Nachkriegsordnung grundsätzlich in Frage stellen könnte. Wohin verschwinden die Flugzeuge? In die legendäre Alpenfestung? Haben sie etwas mit dem rätselhaften Verschwinden hochrangiger Mitglieder der Nazi-Elite zu tun? Bald schon verschwimmen die Grenzen zwischen Freund und Feind. Kann Johann seine Überzeugung für das größere Wohl opfern? In seinem neuesten Roman vermischt Carsten Zehm gekonnt Vergangenheit mit Fiktion, Agentengeschichte mit Romanze und schafft so einen fesselnden Geheimagententhriller.
Das Amt
Die NS-Vergangenheit deutscher Behörden
Christian Mentel
Niels Weise
31.03.2017 /
Manche Frage erinnert an die Spitze eines Eisbergs. Im April 2005 fragte ein Abgeordneter des Deutschen Bundestages die Bundesregierung: "In welchen Bundesministerien hat eine bzw. hat noch keine Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit stattgefunden, und auf welche Weise ist diese jeweils erfolgt?" Im Namen der Regierung antwortete das Innenressort, die Bundesministerien verfügten aufgrund ihrer Gründung in den Jahren ab 1949 über keine "nationalsozialistische Vergangenheit", die der "Aufarbeitung" bedürfe. Zwar hätten "leider in einigen Fällen" Personen Zugang zu öffentlichen Ämtern erhalten, die aufgrund ihrer NS-Vergangenheit "ungeeignet" gewesen seien, aber dies sei bereits "Gegenstand umfassender historischer Untersuchungen geworden".Zur Auflösung der Fußnote[1]
Dies stand in deutlichem Widerspruch zur Auffassung des Auswärtigen Amts (AA) und des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Hier hatte man sich nämlich bereits angeschickt Historiker zu beauftragen, um die eigene NS-Vergangenheit untersuchen zu lassen. Denn die Frage, inwiefern verstorbene ehemalige Beschäftigte, die bereits in der NS-Zeit im Staatsdienst standen, weiterhin mit Nachrufen geehrt werden sollten, hatte die Aufmerksamkeit schon längst auf die Kontinuitätslinien zwischen den Behörden des NS-Staats und denen der Bundesrepublik gelenkt. Während für Außenminister Joschka Fischer feststand, "dass die Frage von geschichtlicher Kontinuität und Diskontinuität im AA nicht geklärt" sei, sah Innenminister Otto Schily für sein Haus hingegen keine Veranlassung, "eine historische Untersuchung vorzunehmen, die dem Eindruck Vorschub leistet, dass es hier eine Kontinuität gibt".Zur Auflösung der Fußnote[2]
Zwölf Jahre später mutet diese Frontstellung seltsam antiquiert an. An die 20 Bundesministerien und nachgeordnete Behörden haben seither einschlägige Forschungsprojekte mit vielen Millionen Euro finanziert und werden dies auch in den kommenden Jahren tun. Selbst das sich noch jahrelang sperrende Bundesinnenministerium lässt mittlerweile erforschen, welche Kontinuitäten es mit der NS-Zeit verbinden. Bei diesem wie allen anderen Projekten geht es aber keineswegs um das wissenschaftlich unergiebige reine "Zählen von Nazis". Eine solche quantitative Erfassung von Parteimitgliedern und anderen NS-Belasteten dient vielmehr als Datengrundlage für weitergehende Analysen. Dass die Zahl von ehemaligen NSDAP-Mitgliedern in Behörden in den 1950er Jahren mitunter deutlich höher war als in den 1930er Jahren, ist seit Langem bekannt. Erforscht wird jetzt vor allem, wie sich dies konkret auf das Amtshandeln auswirkte. Zudem macht sich die Forschung verstärkt daran, die Mechanismen und Prozesse zu untersuchen, mit denen auch schwer belastete Personen sich in die beiden deutschen Gesellschaften integrierten beziehungsweise integriert wurden.
Das steigende Bedürfnis, Klarheit über die Rolle der Behörden im NS-Staat zu erhalten und sich mit dem Tun der bald nach Kriegsende massenhaft wieder eingestellten Mitarbeiter und wenigen Mitarbeiterinnen zu befassen, machte deutlich, dass zu vielen Aspekten weder in der Breite noch in der Tiefe wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse vorlagen. Die Gelder, die daraufhin von mehr und mehr Behörden zur Verfügung gestellt wurden, führten alsbald zu einem regelrechten Boom der Behördenforschung. Dabei handelt es sich jedoch nicht um herkömmliche Forschungsprojekte wie beliebige andere auch. Zwar füllen auch diese Projekte Wissenslücken beispielsweise zum Ausmaß der Teilhabe der Behörden an NS-Verbrechen und verschaffen Aufklärung darüber, welche Traditionen überdauerten, wie das wieder eingestellte Personal die Behörden der Nachkriegszeit prägte und wie mit der NS-Vergangenheit amtsintern umgegangen wurde.
Zugleich dienen die Forschungsprojekte aber auch der geschichtspolitischen Standortbestimmung der Behörden, der Gesellschaft und des Staats insgesamt. Mit der Finanzierung solcher Forschungsarbeiten ist die Botschaft verbunden, dass die Behörden nunmehr Verantwortung übernehmen und ihre NS-Vergangenheit aufarbeiten. Forschung und Aufarbeitung stehen demnach in einem komplexen Spannungsverhältnis zueinander. Auch wenn sich die jeweiligen Ziele teils überschneiden, sie mitunter voneinander abhängig und die Grenzen zwischen ihnen nicht immer klar zu ziehen sind – beide Seiten folgen unterschiedlichen Logiken. Das moralische Bekenntnis der Aufarbeitung ist nicht mit der methodisch kontrollierten Erkenntnis der Forschung gleichzusetzen, das Gebot des mitfühlenden Erinnerns nicht mit der wissenschaftlichen Tugend des kritischen Infragestellens.
Vorgeschichte
Die aktuelle Konjunktur der Behördenforschung nahm ihren Ausgang 2005. Im Juli, zwei Monate nach der eingangs zitierten Stellungnahme der Bundesregierung, berief das AA als erstes Bundesministerium eine bereits im April angekündigte Unabhängige Historikerkommission. Die Wissenschaftler wurden damit beauftragt, die Geschichte des AA "in der Zeit des Nationalsozialismus, den Umgang mit dieser Vergangenheit nach der Wiedergründung des Auswärtigen Amts 1951 und die Frage personeller Kontinuität bzw. Diskontinuität nach 1945" zu erforschen. Seitdem initiierten zahlreiche weitere Bundesministerien und nachgeordnete Behörden ähnliche Projekte. Ihre Zahl stieg rapide an, nachdem die Historikerkommission des AA 2010 ihren Abschlussbericht "Das Amt und die Vergangenheit" vorgelegt und sich eine kontroverse öffentliche Debatte darum entwickelt hatte. Immer mehr Bundesinstitutionen – zunehmend auch Einrichtungen der Länder und Kommunen – sahen die Notwendigkeit, sich der zumeist im Halbdunkel liegenden eigenen NS-Vergangenheit zuzuwenden und diese weiter ausleuchten zu lassen.
Spätestens zu diesem Zeitpunkt hatte die Frage der NS-Vergangenheit von Behörden bundespolitische Bedeutung erlangt, und es wuchs das Bedürfnis nach Orientierung in einem bereits für Fachleute kaum noch zu überblickenden Forschungsfeld. Daher forderten 2011 zwei nahezu wortgleiche Anträge im Deutschen Bundestag, eine "Übersicht über bereits erfolgte Forschungen, laufende Projekte sowie bestehende Forschungslücken" erstellen zu lassen. Nachdem das Parlament im Jahr darauf eine solche Bestandsaufnahme beschlossen hatte, wurde die Studie 2015 am Institut für Zeitgeschichte München – Berlin und am Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam erarbeitet.Zur Auflösung der Fußnote[3] Den in diesem Beitrag zusammengefassten Befunden folgte ein mit vier Millionen Euro dotiertes Forschungsprogramm, das die zuständige Kulturstaatsministerin Ende 2016 ausschrieb und das Vorschläge zu bislang unberücksichtigten Behörden einschließlich des Bundeskanzleramts anregt.
Der seit Jahren anhaltende Boom der Behördenforschung hat Vorläufer. Bereits Ende der 1980er Jahre hatten bundesdeutsche Unternehmen, allen voran der Volkswagen-Konzern, Historiker damit beauftragt, ihre NS-Vergangenheit zu erforschen. Ab den 1990er Jahren folgten Bank- und Finanzhäuser wie die Allianz und die Dresdner Bank und andere nicht- oder halbstaatliche Einrichtungen und Körperschaften in unterschiedlicher Trägerschaft, darunter die Max-Planck-Gesellschaft, das Deutsche Rote Kreuz oder der Deutsche Fußball-Bund. Entscheidend für den Aufschwung der historischen Auftragsforschung waren die imagegefährdenden Auseinandersetzungen um die Zwangsarbeiterentschädigung, drohende Sammelklagen und der damit verbundene ökonomische Druck auf die Unternehmen; auch der sich zeitgleich vollziehende generationelle Umbruch spielte eine bedeutende Rolle. Seit Mitte der 2000er Jahre tun sich nun vor allem staatliche Stellen als Geld- und Auftraggeber hervor und geben historische Gutachten, Forschungsüberblicke und Studien in Auftrag, unterstützen mit größeren und kleineren Summen einschlägige Forschungs-, Publikations- und Ausstellungsprojekte und berufen mehrköpfige, meist international und hochkarätig besetzte Historikerkommissionen.
Hatte diese Konjunktur ihren Ausgang noch auf der Bundesebene genommen, zogen bald Länder und Kommunen nach. Forschungsprojekte zur NS-Vergangenheit von Abgeordneten der Landtage und Bürgerschaften wurden und werden seit 2009 in Niedersachsen, Hessen, Bremen und Schleswig-Holstein durchgeführt. Im Auftrag der jeweiligen Landtagsfraktionen der Partei Die Linke entstanden zudem kürzere Ausarbeitungen zu niedersächsischen, nordrhein-westfälischen, hessischen und saarländischen Landtagsabgeordneten. Seit 2014 und 2016 fördern Baden-Württemberg und Bayern Projekte zur Geschichte ihrer Landesministerien vor beziehungsweise nach 1945, und auch große, mittlere und kleine Städte wie etwa München, Münster, das hessische Eschwege und sogar 5000-Seelen-Gemeinden wie das badische Maulburg lassen die Geschichte ihrer Verwaltungen im Nationalsozialismus erforschen.
Projekte der Behördenforschung
Innerhalb des vergangenen Jahrzehnts wurden oder werden rund 20 Forschungsprojekte von obersten Bundesbehörden (vor allem Bundesministerien) und ihren nachgeordneten oberen Bundesbehörden finanziert, weitere – wie etwa zur Bundesbank – sind in Planung. Trotz ihres auf den ersten Blick gleichen Gegenstands lassen sich die Projekte jedoch nur schwer miteinander vergleichen, ja noch nicht einmal die Gesamtzahl lässt sich wegen divergierender Organisationsstrukturen ohne Weiteres nennen. Zu groß sind die Unterschiede, die vom rechtlichen Rahmen, der finanziellen und personellen Ausstattung und Zusammensetzung und der praktischen Arbeitsorganisation bis hin zu inhaltlichen Aspekten reichen. Ebenfalls alles andere als einheitlich stellen sich die konzeptionellen Anlagen der Projekte, ihre methodischen Zugriffe und die grundlegende Forschungs- und Quellenlage dar.
Die Mehrzahl der Behörden hat die von ihnen berufenen Kommissionen beziehungsweise beauftragten Forscherinnen und Forscher selbst zusammengestellt – so die Bundesministerien für Arbeit, Äußeres, Finanzen, Forschung, Inneres, Justiz, Landwirtschaft, Verkehr, Wirtschaft, der Bundesnachrichtendienst, die Physikalisch-Technische Bundesanstalt und das Robert Koch-Institut. Nur wenige Einrichtungen wie das Bundesamt für Verfassungsschutz, das Bundesarchiv, das Bundeskriminalamt und der Bundesrechnungshof wählten den Weg der Ausschreibung von Fördergeldern, auf die sich Forscherinnen und Forscher mit Projektvorschlägen bewerben konnten. Einen Sonderfall stellt darüber hinaus die Forschungseinrichtung des Bundesverteidigungsministeriums, das Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr, dar, das jedoch mit einem ungleich breiteren Forschungsauftrag ausgestattet ist.
Die enormen Unterschiede werden am eindrucksvollsten deutlich, wenn man die Rahmenbedingungen des kleinsten und größten Projekts nebeneinander stellt. Das kleinste Projekt, ein von einer Historikerin und einem Historiker innerhalb von sechs Monaten verfasster Forschungsüberblick zur antijüdischen Politik der Reichsbahn für das Bundesverkehrsministerium, schlug mit 25000 Euro zu Buche. Die sechsköpfige Geschichtskommission des Bundeswirtschaftsministeriums und ihre weiteren 19 Autoren, die die Geschichte der Wirtschaftspolitik von 1917 bis 1990 in vier deutschen Staaten untersuchten, hatten über einen Zeitraum von sechs Jahren hingegen die mehr als 150-fache Summe zur Verfügung, nämlich 3,9 Millionen Euro. So stehen einzelne Historikerinnen und Historiker neben teils großen Forscherteams und etablierte neben Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern, die ihre Doktorarbeiten im Rahmen der Projekte anfertigen. Entsprechend unterscheidet sich, wie die Ergebnisse erarbeitet und präsentiert werden – etwa in institutionengeschichtlichen monografischen Gesamtdarstellungen, Aufsätzen oder in selbstständigen Studien zu Teilaspekten und Detailfragen.
Gleichwohl sind die inhaltlichen Schwerpunkte nicht nur den finanziellen Möglichkeiten geschuldet. Einige Projekte befassen sich etwa ausschließlich mit der Zeit vor 1945, andere setzen erst nach 1945 an und reichen bis in die 1970er oder in die frühen 1980er Jahre, wieder andere sind so angelegt, dass sie die Zäsur von 1945 übergreifen. Das Projekt des Bundeswirtschaftsministeriums spannt den Bogen sogar vom Ende des Kaiserreichs bis zur deutschen Einheit. Der andere deutsche Nachkriegsstaat, die DDR, findet lediglich in drei Projekten Berücksichtigung – dem des Innen- und des Wirtschaftsressorts sowie des Bundesarchivs. Hinzu kommen Studien der Ressortforschungseinrichtung der Bundeswehr zur Geschichte des DDR-Verteidigungsministeriums und der Nationalen Volksarmee. Die Rolle von Behörden und ihrem Personal im NS-Staat und ihr Anteil an seinen Verbrechen werden nur von einem Teil der Forschungsprojekte untersucht. Die Mehrzahl geht hingegen der Frage nach, wie die nationalsozialistische Diktatur in der Bundesrepublik, insbesondere in personeller und sachlicher Hinsicht, fortwirkte und wie hiermit umgegangen wurde.
Chancen und Risiken für die Wissenschaft
Die Behördenforschung, wie sie im Moment organisiert ist, zeichnet sich durch ihre Nähe zur Politik aus. Denn die Projekte werden nicht über die etablierten Formen der Forschungsförderung wie die Deutsche Forschungsgemeinschaft oder Stiftungen vergeben und finanziert, sondern direkt durch die Behörden. Die Behörden selbst wählen die zu berufenden Historikerinnen und Historiker beziehungsweise die den Zuschlag erhaltenden Projekte aus und gewähren ihnen in den meisten Fällen privilegierten Aktenzugang, in vielen Fällen zum ersten Mal überhaupt. Mehr als bei anderen Projekten sind darum die vertraglich niederzulegenden gegenseitigen Rechte und Pflichten von besonderer Bedeutung. Denn auch wenn die Ziele von Politik und Wissenschaft sich in Anbetracht der zwei Logiken von Aufarbeitung und Forschung in Teilen überschneiden: identisch sind sie nicht. Gleichwohl steht außer Frage, dass sich die Wissenschaft solchen Projekten weder verschließen kann noch darf. Der ohnehin nur gelegentlich erhobene Vorwurf der Auftragsforschung im Sinne unwissenschaftlicher Hofgeschichtsschreibung ist zumeist auf populäre Genres im Bereich der Unternehmensgeschichte beschränkt.
Seit dem Aufschwung der Behördenforschung wird in der Fachwelt zunehmend über die Chancen und Risiken der Auftragsforschung und über deren Auswirkungen auf die Geschichtswissenschaft diskutiert. Einhellig positiv bewertet wird etwa, dass solche Forschungsprojekte überhaupt erst den Zugang zu bislang versperrten Quellenbeständen ermöglichten und Forschungslücken schlossen. Dem stehen jedoch mehrere kritische Aspekte gegenüber, etwa die Einbindung der Forscherinnen und Forscher in die Imagepflege der Institutionen, der weitgehende Verzicht auf kompetitive Ausschreibungsverfahren bei der Projektvergabe und nicht zuletzt die Gefahr, dass die große Zahl strukturell ähnlich gelagerter Auftragsprojekte den Gang der Forschung beeinflussen könnte, da sie konventionelle Perspektiven stärkt und methodische Innovationen unter Umständen bremst. Auch wenn viele Forschungsprojekte die sich bietenden Freiräume zunehmend nutzen, neue Zugänge wählen und innovative Fragestellungen entwickeln, richtet sich die Auftragsforschung grundsätzlich eher an öffentlich akzeptierten Denkrahmen aus, als dass sie diese neu befragen würde.
Dies macht einen Abwägungsprozess sowohl auf Seiten der Projektgeber wie der Projektnehmer nötig. Denn direkte Finanzierungsformen besitzen einen stärker forschungslenkenden Effekt und stellen angesichts der angespannten finanziellen Lage im akademischen Betrieb eine nicht zu unterschätzende Einflussnahme dar.
Damit verbunden ist ein anderer bedeutender Aspekt, nämlich dass es ausschließlich in den Händen der beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu liegen hat, ein Forschungsprojekt inhaltlich auszugestalten, die konkrete Fragestellung zu entwickeln und über den zu publizierenden Text zu entscheiden. Bislang traf dies bei allen Projekten zu, sieht man von Ausnahmen wie dem Bundesnachrichtendienst ab, bei dem die Manuskripte vor Drucklegung aufgrund gesetzlicher Vorgaben auf schützenswerte Geheimnisse zu prüfen sind. Ein eng gefasster Forschungsauftrag oder gar eine vorgegebene Schematisierung von Fragestellungen und Ansätzen wären mit der Freiheit der Wissenschaft und einem ergebnisoffenen Forschungsprozess nicht in Übereinstimmung zu bringen. Als selbstverständlich hat auch zu gelten, dass die Publikationen der Behördenforschungsprojekte nicht als "amtliche" Geschichtswerke apostrophiert werden, mit denen der Prozess der Aufarbeitung beziehungsweise Erforschung der NS-Vergangenheit einer Institution abgeschlossen sei. Andere Historikerinnen und Historiker stellen andere Fragen an den Gegenstand und verfolgen andere Forschungsinteressen, die nicht weniger berechtigt und relevant sind.
Schon aus diesem Grund wäre ein exklusiver Quellenzugang ein grundsätzlich nicht hinnehmbarer Verstoß gegen fachliche Standards. Wo inhaltliche Aussagen und die zugrundeliegenden Quellen nicht überprüfbar sind, ist eine Grundlage wissenschaftlichen Arbeitens verletzt. Entsprechend sollte Bedingung jedes Behördenforschungsprojekts sein, dass die Archivalien, die teilweise entgegen gesetzlicher Vorgaben noch hausintern verwahrt werden und die nicht verzeichnet sind, den fachlichen Standards entsprechend erschlossen und in öffentliche Archive überführt werden, um so ihre allgemeine Zugänglichkeit herzustellen und dauerhaft zu sichern.
Neue Forschungsperspektiven
Die bereits vorliegenden Ergebnisse der Behördenforschung haben in erheblichem Maße dazu beigetragen, das Wissen über die nationalsozialistische Herrschaft, besonders am Schnittpunkt von Verwaltung, Gesellschaft und Ideologie, und um deren Folgen für die neugegründete Bundesrepublik und die DDR zu erweitern – und dies wird auch für die momentan noch in Bearbeitung befindlichen und ebenso wohl auch für zukünftige Studien gelten. Das ist zum einen darin begründet, dass die Forschung in vielen Fällen bislang unzugängliche Quellen auswerten kann und in die Lage versetzt wird, Pionierstudien insbesondere zu den Geheimdiensten und Sicherheitsbehörden zu erarbeiten. Zum anderen ermöglichen gerade die großen Projekte, Einzelstudien im Rahmen eines Gesamtkonzepts aufeinander abzustimmen, sodass die Forschenden erheblich von Synergieeffekten profitieren konnten und können.
Nach über zehn Jahren der auf den Nationalsozialismus bezogenen Behördenforschung und elf ganz oder teilweise abgeschlossenen Projekten lassen sich einige allgemeine Perspektiven aufzeigen, wie die zukünftige Behördenforschung aus wissenschaftlicher Sicht weiterhin sinnvoll und vielversprechend fortgesetzt werden könnte. Zunächst wären hier systemübergreifende längere Untersuchungszeiträume und vergleichende Ansätze zu nennen. Studien, die über die Zäsuren von 1933 und 1945/49 hinweg blicken, können behördenspezifische Wendepunkte besser ausmachen und das Ausmaß von Kontinuität und Diskontinuität eruieren, etwa hinsichtlich fortbestehender Konzepte und Praktiken, stabiler oder sich wandelnder Mentalitäten oder anderer Prägungen. In diesem Zusammenhang wäre das Augenmerk verstärkt auf die bislang weitgehend unberücksichtigte DDR zu richten. Hier wäre etwa die Grundannahme zu prüfen, dass es einen kompromisslosen Bruch mit der NS-Vergangenheit gegeben habe, und zu untersuchen, inwieweit sich in den Behörden der DDR ältere Verwaltungstraditionen fortsetzten. Nicht zuletzt ließe sich auch der Transformationsprozess nach 1990 hinsichtlich der Adaptions- und Integrationsfähigkeit von Beamten nach Systemwechseln befragen und in Beziehung zu denjenigen von 1933 und 1945/49 setzen.
Entscheidend wäre auch, die Forschung künftig weniger institutionell am Raster von Behörden, Zuständigkeiten und Geschäftsbereichen auszurichten, sondern sich stärker an übergreifenden Themen zu orientieren. Eine solche Ausweitung würde das Problem der Abgrenzung von Staat und Partei im Nationalsozialismus und in der DDR auflösen und stärker auf das Geflecht aus staatlichen, nicht-staatlichen oder quasi-staatlichen Parteiinstitutionen und Akteuren sowie auf Verbände und ähnliches hinlenken. Erleichtert würde auch die Untersuchung von Kontinuitäten zur Zeit vor 1933 und nach 1945, gerade wenn die ministerielle Zuständigkeit wechselte.
Vielversprechend wären zudem übergreifende Querschnittsstudien, die in vielerlei Hinsicht neue Einblicke eröffnen würden. Etwa als Kollektivbiografien von Ministern und Staatssekretären unterschiedlicher Ministerien, als vergleichende Analyse beispielsweise der Personalpolitik und in Hinsicht auf behördenübergreifende Netzwerke und Karrierewege von Beamten. Ähnlich ertragreich erscheinen Studien, die nicht nur eine einzelne Behörde in den Blick nehmen, sondern exemplarisch die nachgeordneten Stellen der verschiedenen Hierarchieebenen einbeziehen. Denn gerade unteren Behörden konnte durch ihren direkten Kontakt zur Bevölkerung, durch ihre praktische Auslegung von Gesetzen und ihre Ermessensspielräume mitunter eine größere und eigenständigere Bedeutung zukommen, als dies ihre bloße Stellung vermuten ließe.
Weiterhin verspricht eine exemplarische Ausweitung des Fokus von Einrichtungen des Bundes auf diejenigen der Länder und Kommunen von Vorteil zu sein, denn damit würde den vielfältigen Bezügen und Verflechtungen Rechnung getragen. Ähnlich wie das politisch festgelegte Behördenraster nicht unhinterfragt den Rahmen von wissenschaftlichen Forschungsprojekten vorgeben sollte, sollte auch die Beschränkung entweder auf die Bundes-, Landes- oder Kommunalebene nicht von vornherein die Reichweite von Fragestellungen begrenzen. Darüber hinaus scheinen auch supranational vergleichende Ansätze insbesondere mit denjenigen Ländern fruchtbar zu sein, die vor 1945 faschistisch oder nationalsozialistisch beherrscht wurden – etwa Italien, Österreich und Vichy-Frankreich. Aber auch Vergleiche mit den Verwaltungen ehemals besetzter Länder beziehungsweise der unter deutschem Einfluss stehenden Satellitenstaaten versprechen weitere Einblicke in den Umgang anderer Staaten mit Verwaltungsangehörigen, die als Kollaborateure des NS-Staats fungierten.
Zukünftige Entwicklung
Trotz der positiven bisherigen Entwicklung der Behördenforschung ist also zu problematisieren, wie und mit welchen Gegenständen sie grundsätzlich fortschreiten sollte. Dass eine flächendeckende Erforschung sämtlicher staatlicher Institutionen auf allen Verwaltungsebenen weder umsetzbar noch zielführend ist, ist ein Gemeinplatz. Bislang wies das Vorgehen der Behörden aber genau diese Tendenz auf: Eine geldgebende Institution nach der anderen förderte Forschungsprojekte ausschließlich zur eigenen Geschichte. So wenig diesen Einrichtungen das Interesse an ihrer speziellen NS-Vergangenheit und die Berechtigung abgesprochen werden darf, zu ihrer Erforschung Gelder bereitzustellen, so sehr ist jedoch darauf hinzuweisen, dass aus geschichtswissenschaftlicher Sicht andere Prioritäten zu setzen wären.
Nicht jede Behörde ist nämlich allein deswegen zu erforschen, weil dies bislang noch nicht geschehen ist, nun aber finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden. Das Interesse der Forschung liegt vielmehr in allgemeineren und übergreifenden Aussagen hinsichtlich der Nachkriegsentwicklung in beiden deutschen Staaten und nicht in der immer kleinteiligeren und isolierteren Untersuchung einzelner Einrichtungen. Anders als die Verwaltung geht die Geschichtswissenschaft zudem nicht in erster Linie von den heute bestehenden Institutionen, sondern vielmehr von den in einem bestimmten Zeitraum existierenden Behörden aus, die später unter Umständen aufgelöst wurden und keine Nachfolgeeinrichtung fanden. Allen voran sind dies die Institutionen der DDR, aber auch Einrichtungen der Bundesrepublik wie das 1969 abgewickelte Vertriebenenministerium oder das Reichspropagandaministerium des NS-Staats.
Die zeitgeschichtliche Disziplin profitiert einerseits erheblich von dem großen öffentlichen Interesse und der Auseinandersetzung mit der jüngeren und jüngsten Geschichte. Andererseits muss sie sich trotz des starken Drucks, Forschungsgelder einzuwerben, davor hüten, zu einem "Aufarbeitungsdienstleister" zu werden, der Aufträge übernimmt, die aus wissenschaftlicher Perspektive unergiebig sind. Das 2016 ausgeschriebene "Forschungsprogramm zur Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit zentraler deutscher Behörden" besitzt durch sein Ziel, "übergreifende, querschnitthafte und vergleichende Fragestellungen" anzuregen, das Potenzial, zweierlei gerecht zu werden: sowohl die Innovationskraft der Forschung zu stimulieren als auch dem gesellschaftlichen Aufarbeitungsinteresse Genüge zu tun.Zur Auflösung der Fußnote[4] Bald wird man sehen, welche Forschungsarbeiten damit angeregt wurden – noch im Herbst 2017 soll das auf drei Jahre angelegte Programm starten.
https://www.bpb.de/
Die braune Vergangenheit im Inneren
Die NS-Zeit war vorbei - doch in der Nachkriegszeit machten ehemalige NSDAP-Mitglieder wieder Karriere in deutschen Behörden und Ministerien. Auch im Bundesinnenministerium, wie eine neue Studie zeigt.
04.11.2015
Ein Referatsleiter, der die Erziehungspolitik der Nationalsozialisten maßgeblich mitbestimmt hatte, andere, die an Zwangssterilisationen mitgewirkt hatten, hochrangige Mitglieder der NSDAP, SS und SA: Das Bundesinnenministerium der Nachkriegszeit war voller Menschen, die "nach heutigem Verständnis als NS-Täter bezeichnet werden müssen".
Das ist das Ergebnis einer jetzt vorgestellten Studie von unabhängigen Wissenschaftlern des Zentrums für Zeithistorische Forschung Potsdam (ZFF), die von Innenminister Thomas de Maizière in Auftrag gegeben wurde: Die Historiker untersuchten die Lebensläufe von Mitarbeitern sowohl des Bundesinnenministeriums (BMI) in Bonn als auch des DDR-Ministeriums des Inneren (MdI) in Ostberlin. In den Personalakten, die zwischen 1949 und 1970 angelegt wurden, entdeckten Frank Bösch und sein Forscherteam eine "eklatant hohe" Zahl an Mitarbeitern mit NS-Vergangenheit, und zwar sowohl im Westen als auch im Osten.
Zwei Drittel der Beamten Nazis
Demnach waren 1950 die Hälfte aller Mitarbeiter im Bonner Bundesinnenministerium ehemalige NSDAP-Mitglieder. Zwischen 1956 und 1961 lag der Anteil sogar bei 66 Prozent - der nach bisherigen Erkenntnissen höchste Anteil von ehemaligen Nazis in einem westdeutschen Ministerium überhaupt.
Er sei überrascht gewesen, so Historiker Bösch, dass auch im ostdeutschen Ministerium des Inneren 14 Prozent aller Mitarbeiter ehemalige NSDAP-Mitglieder gewesen seien. Die Zahl übersteigt die bisher von Wissenschaftlern angenommene Zahl und liege, so der Forscher, auch deutlich über den DDR-internen Statistiken.
Wie konnte es passieren, dass trotz Entnazifizierung ausgerechnet die beiden Innenministerien von so einer großen Zahl von ehemaligen Nationalsozialisten geprägt wurden? Ein Grund: Geschultes Personal war in der Nachkriegszeit rar, so die Erklärung der Autoren der Studie. Man habe auf entsprechende Expertise nicht verzichten wollen - auch nicht in der DDR. Und so fanden Beamte, die in der Verwaltung, Justiz und Polizei während der NS-Zeit gearbeitet und Karriere gemacht hatten, auch in der Nachkriegszeit wieder eine Anstellung, zum Teil in Toppositionen von Politik und Verwaltung.
Netzwerke von ehemaligen Nazis?
Entscheidend war aber wohl auch die Personalpolitik: Man setzte sich für seine ehemaligen NSDAP-Kumpanen ein. Ein Netzwerk von Ehemaligen spielte eine "große Rolle" bei der Einstellung anderer Ex-NSDAP-Mitglieder, so die Studie. Auch habe in Westdeutschland damals das Bundeskanzleramt unter seinem Chef Hans Globke Einfluss auf hochrangige Einstellungen im Innenressort genommen. Globke hatte ebenfalls im Reichsinnenministerium Karriere gemacht, war als Jurist an der Herausgabe eines NS-Kommentars zu den Nürnberger Rassegesetze beteiligt und hatte es dennoch geschafft, in der jungen Bundesrepublik ein enger Vertrauter von Kanzler Konrad Adenauer zu werden.
Bundesinnenminister de Maizière: Lange gezögert
Darüber hinaus verschleierten viele Bewerber schlicht ihre NS-Vergangenheit: "Die haben zum großen Teil in den Einstellungsprozessen gelogen", so Stefanie Palm, eine Doktorandin, die im Rahmen der ZZF-Studie hunderte von Personalakten durchforstet hat. Aber selbst in den Fällen, in denen die Vergangenheit doch ans Licht kam, habe es keinerlei Konsequenzen gegeben. "Das ist schon erschütternd", resümiert die Historikerin.
Es liegt auf der Hand, dass die dunkle Vergangenheit vieler Ministeriumsmitarbeiter Politik und Gesetzgebung beeinflusst haben muss: Die Autoren der Studie sehen klare Hinweise etwa auf eine antisemitische Grundhaltung im Ausländerreferat des Bundesinnenministeriums, aber auch in der Zensurpraxis von dessen Kulturabteilung. Um diese Frage weiter auf den Grund zu gehen, um den Einfluss besser beziffern zu können, habe er das Forschungsprojekt um zweieinhalb Jahre verlängert, so Innenminister Thomas de Maizière bei der Vorstellung der Studie.
Doch das ist gar nicht selbstverständlich: Jahrelang hatte sich das Innenministerium geweigert, sich seiner Vergangenheit zu stellen. Noch 2005 erklärte der damalige Innenminister Otto Schily (SPD), es gebe in seiner Behörde "keine nationalsozialistische Vergangenheit, die der Aufklärung bedarf". Auch de Maizière zögerte lange. Inzwischen ist er aber zu der Überzeugung gekommen, dass es die Aufgabe von Ministerien sei, ihre eigene NS-Vergangenheit zu untersuchen.
Eine Aufgabe, der sich ausgerechnet das Bundeskanzleramt allerdings bislang nicht stellt - trotz seines ehemaligen Leiters Hans Globke, der unbeschadet seiner NS-Vergangenheit die Politik der Nachkriegszeit mitbestimmen konnte.
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Verfassungsschutz mit braunem Schatten
Die Initiative zur Gründung des Geheimdienstes ging 1950 von den Westalliierten aus. Ihr Einfluss war stark und widersprüchlich. Das gilt auch für das Personal mit Nazi- Vergangenheit, wie eine Studie belegt.
29.01.2015
"Wir haben es nicht nötig, Schönfärberei zu betreiben", sagt der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV). Hans-Georg Maaßens selbstbewusstes Statement gilt jenem Forschungsprojekt, das sein Vorgänger Heinz Fromm angestoßen hat, und das nun im Deutschen Historischen Museum in Berlin diskutiert wurde: Es geht um die NS-Vergangenheit der Verfassungsschützer im Zeitraum 1950 bis 1975.
Dass die in Köln ansässige Behörde in ihren frühen Jahren auf dem rechten Auge blind gewesen sein könnte, verneint Historiker Kollege Michael Wala. "Vielleicht hatte sie einen leichten Grauen Star", witzelt der Historiker unter Anspielung auf eine weit verbreitete Augenkrankheit. Ein Blick auf die Zahlen lässt zumindest Zweifel an der demokratischen Gesinnung des Personals zu. Etwa 25 bis 30 Prozent der Mitarbeiter seien Mitglieder der NSDAP oder anderer NS-Organisationen gewesen. Das entspreche ungefähr dem Anteil in anderen Behörden oder bundesdeutschen Parlamenten in der Frühzeit des westdeutschen Teilstaats.
Im Kalten Krieg wächst die Angst vor dem Kommunismus
Vergleichsweise "sehr gering" sei hingegen der Anteil ehemaliger Mitglieder verbrecherischer Organisationen wie der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) oder der SS gewesen. Derart belastete Personen habe es mehr beim Bundesnachrichtendienst (BND) oder Bundeskriminalamt (BKA) gegeben. Was diese Befunde für die geistige Atmosphäre und die Arbeitskultur des Verfassungsschutzes bedeutet haben könnten, liegt nach Einschätzung der Forscher Constantin Gotschlers und Michael Wala im Bereich von Deutungen und Interpretationen. Sie selbst resümieren, eine erkennbar "braune" Ausrichtung habe es nicht gegeben. Mit einer Ausnahme: der 1955 gegründeten Abteilung IV, die für Spionageabwehr zuständig war.
Weder der Zeitpunkt noch das Tätigkeitsfeld sind zufällig. Die Bundesrepublik ist im zunehmend frostiger werdenden Kalten Krieg der wichtigste europäische Pfeiler im Ost-West-Konflikt. Entsprechend liegt der Schwerpunkt des Verfassungsschutzes auf dem linken politischen Spektrum. Passenderweise endet Mitte der 1950er Jahre das Besatzungsstatut der westlichen Alliierten und damit auch die personelle Kontrolle über das Bundesamt. Für politisch und moralisch fragwürdige Figuren zahlt sich diese Zeitenwende im wörtlichen Sinne aus. Zahlreiche Nazis, darunter 16 mit einer Gestapo- oder vergleichbaren Vergangenheit, werden als Angestellte und Beamte eingestellt.
Die CIA ist immer bestens informiert
Die meisten waren schon in den Jahren zuvor als "Freie Mitarbeiter" für den Verfassungsschutz tätig, oft in hochrangigen Positionen. Die Alliierten wussten davon, drückten aber beide Augen zu. Im Kampf gegen den kommunistischen Feind im Osten sind altgediente Geheimdienst-Profis höchstwillkommen, auch wenn sie eine tiefbraune Vergangenheit haben. Der rücksichtsvolle Umgang mit alten Nazis steht im grellen Kontrast zum Misstrauen, welches die Westmächte in den ersten Jahren gegenüber dem Verfassungsschutz insgesamt hegten. So haben die Bochumer Historiker in ihren drei Jahren Recherche Belege für die anfangs lückenlose Kontrolle des Verfassungsschutzes durch den US-Geheimdienst CIA gefunden.
Der seit 2012 amtierende Verfassungsschutz-Chef Maaßen ist mit den Ergebnissen der Studie sehr zufrieden. Zu jeder Geschichte gehörten eine "graue, schwarze und weiße Seite". Und dem habe man sich zu stellen. Wichtig ist Maaßen der Hinweis, die Historiker hätten "vollständig unabhängig" in den Archiven seiner Behörde forschen können. Das Material sei weiter offen zugänglich, stehe also auch anderen Wissenschaftlern zur Verfügung. Im Herbst sollen die Ergebnisse in Buchform erscheinen. In seinem eigenen Haus will der BfV-Präsident die Studie im Rahmen der Aus- und Fortbildung nutzen.
Maaßen muss an den NSU denken
In einem Punkt sei ihm das Forschungsprojekt wie ein Déjà-vu-Erlebnis vorgekommen, sagt Maaßen: im Zusammenhang mit dem Nationalsozialistischen Untergrund (NSU). Die 2011 aufgeflogene Gruppe, der zehn Morde zur Last gelegt werden, radikalisierte sich unter den Augen des Landesamtes für Verfassungsschutz in Thüringen. Diese Behörde sei nach dem Zusammenbruch der DDR "aus dem Nichts" entstanden. Das Personal war überwiegend unerfahren. "Wir hatten es mit einer dilettierenden Truppe zu tun", fällt Maaßens verheerendes Fazit über den Neuaufbau des Verfassungsschutzes in Ostdeutschland aus.
Ähnlich schlecht ist der Ruf des Bundesamtes Anfang der 1950er Jahre. Der Erfolg im operativen Bereich scheint den Verantwortlichen trotz aller moralischen Bedenken sogar recht zu geben. Als 1989 die ostdeutsche Diktatur zusammenbricht, stehen die meisten Mitarbeiter der DDR-Geheimpolizei (Stasi) vor einer ungewissen Zukunft. Ob und wie viele Unterschlupf beim Verfassungsschutz gefunden haben, wissen nur Eingeweihte. Dass es wohl nur wenige waren, dafür spricht die langjährige systematische Stasi-Überprüfung im öffentlichen Dienst.
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EIN SPIEL MIT HALBWAHRHEITEN
Von wegen Entnazifizierung: Nazi-Karrieren in der DDR
von Claudia Gründer
Stand: 17. Januar 2022, 17:28 Uhr
1948 wurde die Entnazifizierung in der Sowjetischen Besatzungszone offiziell beendet. Zu den neueren Mythen zählt die scheinbare Gewissheit, dass die DDR alle Nazis in ihrem Land konsequent aufgespürt und einer gerechten Strafe zugeführt hatte. Eine Legende, die zum antifaschistischen Selbstverständnis der DDR passte und durchaus bewusst etabliert wurde. Entnazifizierung in der DDR - ein Spiel mit Halbwahrheiten.
2015 begann vorm Landgericht Neubrandenburg das Verfahren gegen den mutmaßlichen Kriegsverbrecher Hubert Z. Er wurde wegen Beihilfe zum Mord in über 3.600 Fällen angeklagt. In der DDR hatte er ein unbehelligtes Leben führen können – und das obwohl die Staatssicherheit über seine Tätigkeiten als SS-Mann in Auschwitz und anderen Konzentrationslagern im Bilde war. Hubert Z. ist kein Einzelfall. Auch in der DDR war es möglich, als ehemaliger NS-Täter seine Nische in der Gesellschaft zu finden.
Willkür und Härte: Entnazifizierung in der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR
1945 war die Entnazifizierung des öffentlichen Lebens von den Alliierten auf der Potsdamer Konferenz vereinbart worden. In der Sowjetischen Besatzungszone wurde diese besonders rigoros betrieben. Insgesamt wurden bis zu 80.000 Deutsche vom Sowjetischen Militärtribunal zu langjährigen Zuchthausstrafen oder gar zum Tode verurteilt – jedoch nach äußerst willkürlichen Kriterien und oft ohne fundierte Beweislage. 1948 galt die Entnazifizierung als abgeschlossen, jedoch waren die sowjetischen Speziallager noch voller Häftlinge. Offziell waren es "NS-Verbrecher", eine individuelle Schuld wurde jedoch nie festgestellt. Die Aburteilung der verbliebenen Häftlinge wurde der DDR-Justiz übergeben und gipfelte in den Waldheimer Prozessen, die unter großem Zeitdruck und mit zum Teil stalinistischen Methoden durchgeführt wurden.
DDR: Phasenweise mehr Entnazifizierung als BRD
In publikumswirksamen Schauprozessen wurden mehr oder minder NS-Belastete vorgeführt und abgeurteilt. Jedoch weiß man heute, dass sich unter den hart bestraften Verurteilten zahlreiche Mitläufer und sogar Unschuldige befanden. Dennoch: Die DDR hat in dieser Phase erwiesenermaßen mehr NS-Verbrecher zu Recht verurteilt, als es die Bundesrepublik getan hat. Die Entnazifizierung von Polizei, Justiz und innerer Verwaltung wurde sehr erfolgreich betrieben. Das wusste die DDR im Kalten Krieg auch zu nutzen. In zahlreichen Kampagnen gegen die Bundesrepublik wurde genau dieses Wissen ausgenutzt, um zu diffamieren, aufzudecken und sich letztlich als den besseren der beiden deutschen Staaten zu präsentieren. Aber was ist dran am "besseren Deutschland" DDR? Wie ernst wurde der antifaschistische Anspruch bei der juristischen Strafverfolgung von NS-Tätern in der DDR genommen?
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2 min
Waldheimer Prozesse beginnen (Bericht von 1992)
Staatsdoktrin Antifaschismus
Seit im Oktober 1949 die Deutsche Demokratische Republik gegründet wurde, galt der Antifaschismus als eine der Hauptsäulen der Staatsideologie. Bei jeder Gelegenheit wurde er nach außen wie nach innen propagiert: fand sich als Parole auf Bannern bei großen Paraden wieder, war Thema in Filmen und Literatur der DDR, wurde von Kindesbeinen an als höchstes Gut des Staates vermittelt. In Schulen und Betrieben erinnerten antifaschistische Traditionskabinette mit Urkunden, Fotos und Medaillen an die "verdienten antifaschistischen Kämpfer". Der Antifaschismus war für viele Bürger der DDR eine Selbstverständlichkeit, eine Haltung, keine Pflicht. Das galt im Besonderen für die Kriegsgeneration, die mit Überzeugung sagte: "Nie wieder Krieg, nie wieder Faschismus."
Dennoch: In der DDR herrschte ein großer Unterschied zwischen politischem Anspruch und Wirklichkeit. Der Antifaschismus war auch Kalkül – diente der SED zur Machtsicherung und für die Rechtfertigung zahlreicher staatlicher Entscheidungen, so z.B. 1961 für den Bau der Mauer, dem "antifaschistischem Schutzwall". Zudem wollte sich die DDR von der Bundesrepublik als "imperialistisch-kapitalistischem" Nachfolger des Dritten Reiches abgrenzen, mehr noch: diesem Teil Deutschlands die Hauptschuld am Nationalsozialismus zuweisen. Auch wenn in vielen Fällen berechtigterweise die NS-Vergangenheit westdeutscher Funktionäre durch DDR-Aufdeckungsmanöver ans Licht kam, so vergaß, oder besser verdrängte es die DDR-Staatsführung, vor der eigenen Tür zu kehren. Den DDR-Bürgern wurde pauschal Absolution erteilt, die Schuldfrage nicht gestellt, wenn sie sich im Gegenzug dem Sozialismus zuwendeten und den Aufbau der "frohen, friedlichen Zukunft" tatkräftig unterstützten. Und das, obwohl auch die DDR-Gesellschaft zu einem erheblichen Teil aus NS-Mitläufern und Tätern bestand – auch in führenden Positionen in Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur.
Bewaffnete Männer in einer Reihe. Darüber der Schriftzug Mauerbau 1961.
Die DDR baut eine Mauer durch Berlin
Herrschaftswissen: NS-Vergangenheit
Dem Ministerium für Staatssicherheit kam in der NS-Vergangenheitsbewältigung eine besondere Rolle zu. Die Abteilung IX/11 des MfS, untergebracht in einer Villa in Hohenschönhausen, beherbergte – streng geheim und von der Außenwelt abgeschottet – das sogenannte "Nazi-Archiv": elf Kilometer Akten aus NS-Beständen. Einerseits wurden diese Dokumente gesammelt, um Kampagnen gegen braune Eliten in der Bundesrepublik zu starten, andererseits aber auch, um Strafverfahren im eigenen Land zu vereiteln. Die Akten belegen, dass in der DDR lebende NS-Täter nicht zwangsläufig vor Gericht gebracht wurden und dass systematisch ehemalige NSDAP-Mitglieder, aber auch schwer belastete NS-Verbrecher als IM angeworben wurden – und zwar in Ost und West. Die "Infiltration" von Nazi-Kreisen diente als Stasi-interne Legitimation dieser Anwerbungen. De facto aber spielte das nur bei einer geringfügigen Minderheit eine Rolle. Die meisten angeworbenen IM mit Nazi-Vergangenheit halfen schon aus Angst, sich selbst zu belasten, keineswegs bei der Aufklärung von NS-Verbrechen oder der Enttarnung bisher unbekannter Täter.
Stille Integration: NSDAP-Mitglieder füllen die Reihen der SED
Die SED hatte 1948 auf Empfehlung Stalins nicht nur die Initiative zur Gründung der National-Demokratischen Partei Deutschlands (NDPD) als Auffangbecken für "geläuterte" NS-Kader und Wehrmachtssoldaten ergriffen, sondern auch selbst in großem Stil ehemalige NSDAP-Mitglieder und andere NS-Belastete in ihren Reihen aufgenommen. Bereits 1946 hatte die SED die Aufnahmekriterien für diese Klientel offiziell vereinfacht. In dieser Zeit lag der Anteil an ehemaligen NSDAP-Mitgliedern bei acht bis zehn Prozent aller SED-Genossen. Die SED führte in ihren Kaderakten genaue Listen über ehemalige Zugehörigkeit ihrer Mitglieder zur NSDAP bzw. deren Suborganisationen. Nach außen jedoch wurde die braune Vergangenheit belasteter SED-Mitglieder nicht publik, oft sogar bewusst verschleiert.
Euthanasie-Ärzte im Dienste der DDR
Die Präsenz einstiger NSDAP-Mitglieder in der neuen Staatspartei SED war nur die Spitze des Eisbergs. In vielen gesellschaftlichen Bereichen, insbesondere dort, wo fachliche Qualifikationen gefragt und die Konkurrenz zum Westen hoch war, schaute man nicht auf die Vergangenheit und ließ eine hohe Konzentration einstiger NSDAP-Mitglieder zu. Besonders verwerflich erscheint heute, dass es im Gesundheitswesen der DDR zahlreiche ehemalige NS-Ärzte, die an Euthanasie-Verbrechen beteiligt gewesen waren, weiterarbeiten konnten. Sogar Leitungspositionen und Professorenstellen waren möglich. Auch hier gingen politische Überlegungen vor juristische Erwägungen.
In Thüringen gibt es in diesem Zusammenhang erschütternde Fälle. So konnte nach dem Krieg beispielsweise der Chef der Universitätskinderklinik in Jena, Jussuf Ibrahim, seine Karriere fortsetzen, obwohl er zu den schwerbelasteten NS-Medizinern gehörte und seit 1942 regelmäßig behinderte Kinder in den Tod geschickt hatte. Ein weiteres Euthanasie-Zentrum in Thüringen war die Landesheilanstalt Stadtroda. Nach Kriegsende wurden beteiligte Ärzte und das Pflegepersonal strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen, obwohl bis 1948 die lokale Kriminalpolizei und das MfS wegen Euthanasie-Verbrechen hier ermittelte und umfangreiches belastendes Material sicherstellte. Auf höchster Ebene riet das MfS von der juristischen Verfolgung der belasteten, aber inzwischen integrierten Mediziner ab, um die antifaschistische Identität der DDR nicht in Frage zu stellen.
Ein besonders prominentes Beispiel ist Medizinprofessorin Rosemarie Albrecht, spätere DDR-Nationalpreisträgerin und "verdiente Ärztin des Volkes": Trotz Wissens um ihre NS-Vergangenheit als Assistenzärztin und spätere Stationsleiterin der Frauen- und Nervenklinik Stadtroda, wurde sie zu DDR-Zeiten nicht vor Gericht gebracht. Ein Ermittlungsverfahren gegen sie im Jahr 2000 wurde wegen ihres schlechten Gesundheitszustands eigenstellt. Ähnliche Fälle gibt es auch in Sachsen, wo die Universitätskinderklinik Leipzig eine der Euthanasie-Hauptmordanstalten im NS-Staat war. Verantwortliche Ärzte konnten auch hier ihre Karrieren unbehelligt in der DDR fortsetzen.
Die zwei Seiten des Kriegsverbrecherprozess gegen Heinz Barth
Im französischen Oradour ermordeten SS-Truppen 1944 mehr als 600 Menschen. Die juristische Aufarbeitung dieses Verbrechens ließ lang auf sich warten – in Ost wie West. Bis in die 1980er Jahre wurde kein Beteiligter vor ein deutsches Gericht gebracht. Durch Zufall ermittelte die Stasi den ehemaligen SS-Obersturmführer Heinz Barth, der am Massaker beteiligt war.
Am 25. Mai 1983 wurde unter großer internationaler Aufmerksamkeit in Ost-Berlin der Prozess gegen Heinz Barth eröffnet, am Prozessende stand die Verurteilung zu lebenslanger Haft. Die DDR stilisierte diesen Prozess zum letzten großen Paradebeispiel für die NS-Strafverfolgung in der Deutschen Demokratischen Republik. Doch die DDR-Behörden spielten nicht mit offenen Karten. Im Zuge der Ermittlungen waren zwei Untergebene Barths bekannt geworden, deren Zeugenaussagen nicht nur Barth sondern auch sie selbst belasteten. Dennoch wurde beschlossen, die beiden nicht vor Gericht zu stellen und der Öffentlichkeit vorzuenthalten. Man fürchtete das negative internationale Echo. Barth konnte man als "bedauerlichen Einzelfall" deklarieren, wie aber mit noch zwei mutmaßlichen Kriegsverbrechern umgehen, die so viele Jahrzehnte in der DDR unentdeckt hatten leben können? Schweigen war das Gebot der Stunde.
https://www.mdr.de/
Kriminallfall Bruno Fabeyer: Die Stunde des Nazi-Richters
Stand: 22.11.2022, 15:44 Uhr
Einer der spektakulärsten Kriminalfälle der Nachkriegszeit erweist sich nach WDR-Recherchen als Justizskandal. Ein ehemaliger Wehrmachtsrichter urteilte im Verfahren gegen den sogenannten "Moormörder" 1967 über ein NS-Opfer.
Es war ein kurzer Prozess: Ganze vier Tage brauchte die große Strafkammer des Landgerichts Osnabrück für das Urteil: lebenslänglich Zuchthaus und Sicherungsverwahrung.
18 Monate hatte das ganze Land nach Fabeyer gefahndet: Neben Hundertschaften der Polizei beteiligen sich auch Schützen- und Jagdvereine, Feuerwehrleute und sogar Besitzer von Privatflugzeugen.
Der Gesuchte fand Unterschlupf im Unterholz oder in abgelegenen Scheunen. Auf norddeutschen und westfälischen Bauernhöfen, aber auch in der Eifel klaute er vor allem Lebensmittel. Auf der Flucht hatte er einen Polizisten erschossen und einen Postbeamten schwer verletzt.
Im Prozess spielte neben den Taten vor allem der Lebenslauf des 1926 geborenen Bruno Fabeyer eine entscheidende Rolle. Schon als 11-jähriger kam der schwer stotternde Junge in ein berüchtigtes Erziehungsheim der Nazis, als 18-Jähriger wurde er 1944 zur Wehrmacht eingezogen. Als er vor dort zu seiner Mutter floh, wurde er zu schwerer Zwangsarbeit in verschiedenen Konzentrationslagern verurteilt.
Landgerichtsdirektor verschwieg Teile seiner NS-Vergangenheit
Das Osnabrücker Schwurgericht mit Landgerichtsdirektor Friedrich Jagemann in der Mitte
Als Fabeyer im November 1967 der Prozess gemacht wurde, stand nicht nur für die breite Öffentlichkeit die Schuld längst fest. Auch das Gericht hielt sich mit juristischen Feinheiten nicht lange auf. Zu eindeutig erschien das Bild vom gefährlichen Gewohnheitsverbrecher von Kindheit an. Dabei fügten sich für das Gericht die frühen Einweisungen in Erziehungsheime und KZs nahtlos in die Strafakte des Angeklagten ein – als handele es sich hier nicht um Unrechtsmaßnahmen der Nazis.
Recherchen für das WDR ZeitZeichen belegen nun: Landgerichtsdirektor Friedrich Jagemann, der den Prozess leitete, war nicht nur Mitglied von NSDAP und SA, sondern begann seine juristische Laufbahn 1935 in der "Gauleitung Münster“. Ein wesentliches Detail, das Jagemann sowohl im Entnazifizierungsverfahren, als auch in den Personalakten des Landgerichts Osnabrück verschwieg. Bekannt war dort allerdings, dass Jagemann von 1937 bis Kriegsende als Wehrmachtsrichter Karriere gemacht hatte. Das bestätigte ein Gerichtssprecher auf WDR-Nachfrage.
In einer Beurteilung der "Division Hermann Göring“ aus dem Jahre 1944, die im Militärarchiv Freiburg abgelegt ist, heißt es über Jagemann: "Zum nationalsozialistischen Staat überzeugt eingestellt. Diensteifer sehr lobenswert. Seine Urteile treffen in knapper Begründung stets das Richtige.“
Ein früheres Arbeitszeugnis bescheinigt ihm "regen Eifer“. Er bringe "den militärischen Forderungen gutes Verständnis entgegen.“
Jagemann war also "eifriger“ Mittäter in der Gruppe jener "furchtbaren Juristen“, auf deren Konto mehr als 30.000 Todesurteile gehen – nach heutiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausnahmslos Unrechtsurteile.
Ex-Wehrmachtsrichter entscheidet über NS-Opfer
Im Fall Fabeyer urteilte der Landgerichtspräsident nun über einen Angeklagten, der wegen Fahnenflucht selbst zu schwerer KZ-Arbeit verurteilt worden war – und dessen älterer Bruder von einem Wehrmachtsgericht sogar hingerichtet wurde.
Für den Bremer Rechtshistoriker Peter-Lutz Kalmbach ist es deshalb ein klares Unrecht, dass ein solcher Richter über Fabeyer Recht sprechen durfte: "Im "Dritten Reich" war Fabeyer eindeutig Opfer gewesen. Der Mensch, der über ihn zu Gericht saß, war damaliger Täter."
Erst 1987 wurde Bruno Fabeyer begnadigt. Der frühere NS-Jurist Friedrich Jagemann starb 1979 als angesehener Bürger der Stadt Osnabrück.
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Hinweis: Das WDR ZeitZeichen zum Prozess gegen Bruno Fabeyer läuft am Mittwoch, 23.11. um 9.45 Uhr auf WDR 5 und um 17.45 Uhr auf WDR 3. Es ist jederzeit in der Audiothek zu hören:
23. November 1967 - Das Landgericht Osnabrück verkündet sein Urteil gegen Bruno Fabeyer | mehr
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Mitteldeutsche Zeitung: zu Ermittlung gegen NS-Täter
07.04.2013 – 19:10
Mitteldeutsche Zeitung
Halle (ots)
Der Politologe Joachim Perels sah zwischen Hitlers "Drittem Reich" und der jungen Bundesrepublik eine furchtbare Kontinuität. Tausende belastete Richter und Staatsanwälte, die in der Nazi-Zeit Menschen in den Tod geschickt hatten, wurden damals in den Staatsdienst übernommen. Die Folge: Zwischen 1952 und 1957 kam die Verfolgung von NS-Verbrechen fast zum Erliegen. Bis 1998 dann gab es in Deutschland 106 000 Ermittlungsverfahren wegen NS-Verbrechen und Urteile in 6 494 Fällen. Wer stöhnt, ob dies nicht genug sei, dem sei gesagt: Nein, ist es nicht.
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Braune Juristen für den Rechtsstaat
Archiv
Viele NS-Juristen konnten ihre beruflichen Karrieren im Nachkriegsdeutschland problemlos fortführen. Um die Fakten genau zu untersuchen, hat Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger eine wissenschaftliche Kommission ins Leben gerufen.
Von Otto Langels | 28.04.2012
„Es war damals nie die Situation, dass das Reichsjustizministerium ein Hort des Widerstands gewesen ist in der NS-Zeit.“
Sagt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Im Gegenteil, im Justizapparat seien zwischen 1933 und 1945 zahlreiche Juristen tätig gewesen, die in Verbrechen des Nazi-Regimes verwickelt waren, ihre Karrieren nach 1949 aber problemlos fortsetzen konnten. Um diese Zusammenhänge genauer zu untersuchen, hat die Justizministerin Anfang des Jahres eine wissenschaftliche Kommission berufen. In dieser Woche haben die Experten offiziell mit ihrer Arbeit begonnen:
„Es geht um den Umgang des Justizministeriums mit seiner eigenen Vergangenheit in den 50er, 60er bis zu den beginnenden 70er Jahren, das ist der Kernzeitpunkt, dem wir uns widmen werden. Das Justizministerium war damals untergebracht in Bonn, in der sogenannten Rosenburg, und deswegen wird dieses Projekt auch die Rosenburg genannt.“
Erläutert der Marburger Strafrechtler Christoph Safferling den Auftrag. Zusammen mit dem Potsdamer Historiker Manfred Görtemaker leitet er die Kommission:
„Die personellen Kontinuitäten und Brüche sind nur ein Teil unserer Arbeit. Weitere Teile werden sich auf die tatsächliche Auswirkung dieser personellen Kontinuitäten auf das materielle Recht beziehen, und das ist eigentlich der interessantere Teil, nämlich inwieweit tatsächlich diese personellen Verstrickungen dann sich ausgewirkt haben auf die Gesetzgebung der Bundesrepublik.“
Mehr als 60 Jahre nach dem Untergang des NS-Regimes bedurfte es erst des Anstoßes durch die bahnbrechende Studie über das Auswärtige Amt, um die Untersuchung zu beginnen. Womöglich fürchtete man im Bundesministerium der Justiz, kurz BMJ, eine „Nestbeschmutzung“. Bis Anfang des Jahres durfte z. B. kein Außenstehender Einsicht in die Personalakten des Ministeriums nehmen, auch nicht in Unterlagen aus der unmittelbaren Nachkriegszeit.
„Warum das vorher nicht erfolgt ist, kann ich Ihnen nicht beantworten, aber jetzt ist natürlich für die Wissenschaftler der direkte Zugriff seit Beginn des Jahres gegeben.“
Die Geschichte der Justiz im sogenannten Dritten Reich ist eine Geschichte fortschreitender Pervertierung des Rechts: Ob bei den Morden der Röhm-Aktion oder bei der Verfolgung und Ermordung von politischen Gegnern und rassischen Minderheiten: Richter, Staatsanwälte und Angehörige des Reichsjustizministeriums waren willige Helfer des NS-Regimes. Statt Recht und Gesetz zu verteidigen, ließ die Justiz die Demontage des Rechtsstaates zu und stellte sich in den Dienst eines mörderischen Systems.
„Wir bekennen uns offen dazu…“
…erklärte Hans Frank, Reichskommissar für die Gleichschaltung der Justiz, im September 1933.
„…dass wir nationalsozialistischen Juristen in jedem Recht nur das Mittel zu dem Zweck sehen, einer Nation die heldische Kraft zum Wettstreit auf dieser Erde sicherzustellen. (Beifall)“
Der Jurist Hans Frank, NSDAP- und SA-Mitglied der ersten Stunde, wurde 1946 im Nürnberger Prozess zum Tode verurteilt und hingerichtet. Unter den NS-Juristen hinterließ Roland Freisler eine noch größere Spur des Schreckens, als Staatssekretär im Reichsjustizministerium, vor allem aber als Präsident des berüchtigten Volksgerichtshofes.
„Sie haben ja kein Gefühl für Wahrheit, Sie sind ja die Lüge selbst.“
Roland Freisler im Prozess gegen Generalfeldmarschall Erwin von Witzleben, einen der Verschwörer des 20. Juli 1944.
„Feines Früchtchen … ja, ja, ja, feines Früchtchen. Hätten Sie lieber die Knarre in die Hand genommen, wären nicht auf dumme Gedanken gekommen. Und werden Sie hier nicht unverschämt, mit Ihnen werden wir fertig.“
Roland Freisler kam Anfang 1945 bei einem alliierten Bombenangriff ums Leben. Die Bilanz des Volksgerichtshofes, den Freisler zu den „Panzertruppen der Rechtspflege“ zählte: über 5200 Todesurteile. Noch gnadenloser waren die nationalsozialistischen Wehrmachtrichter. Sie verhängten im Zweiten Weltkrieg 30.000 Todesurteile, 20.000 wurden vollstreckt. Zum Vergleich: Die westlichen Alliierten ließen im selben Zeitraum 200 Militärangehörige hinrichten. Und im Ersten Weltkrieg verhängte die deutsche Militärjustiz lediglich 150 Todesurteile, von denen nur ein Drittel vollstreckt wurde. Der Freiburger Militärhistoriker Wolfram Wette:
„Kein einziger Wehrmachtrichter ist bestraft worden für seine Todesstrafen-Praxis. Es gab einzelne Fälle, in denen Vorermittlungen und Ermittlungen angestellt worden sind, aber das alles ist niedergeschlagen worden. Zu einer Verurteilung kam es in keinem einzigen Fall.“
Großes Aufsehen erregten in den 1970er Jahren die Rechtfertigungsversuche des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Hans Karl Filbinger. Als NS-Marinerichter hatte er noch kurz vor Kriegsende die Todesstrafe für einen jungen Wehrmachtsdeserteur gefordert und später seine verhängnisvolle Tätigkeit mit dem Satz verteidigt:
„Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein!“
Filbinger ging als „furchtbarer Jurist“ in die Geschichte ein.
Unmittelbar nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs begannen die Alliierten, deutsche Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verfolgen. Als Erste mussten sich Hauptschuldige wie Hermann Göring, Rudolf Hess, Albert Speer und Hans Frank vor dem Internationalen Militärtribunal in Nürnberg verantworten. Es folgten zwölf weitere Verfahren vor amerikanischen Militärgerichtshöfen, darunter als Fall III der Juristenprozess.
„This case is unusual … "
Der Hauptankläger, Brigadegeneral Telford Taylor, am 17. Februar 1947 bei der Eröffnung des Prozesses.
„The temple … Der Tempel der Gerechtigkeit muss wieder geweiht werden. Das kann nicht im Nu geschehen oder durch ein bloßes Ritual. Aber wir haben hier, glaube ich, eine besondere Gelegenheit und große Verantwortung, dabei zu helfen, dieses Ziel zu erreichen.“
Angeklagt waren hohe Beamte des Reichsjustizministeriums sowie mehrere Richter des Volksgerichtshofes und der Sondergerichte, insgesamt 16 Personen. Der Prozess endete im Dezember 1947 mit zehn Verurteilungen und vier Freisprüchen. Zwei Beschuldigte waren während des Verfahrens verstorben, mehrere Angeklagte, darunter die Staatssekretäre Franz Schlegelberger und Herbert Klemm, erhielten lebenslange Haftstrafen.
Im Urteil heißt es:
„Das Beweismaterial ergibt schlüssig, dass Schlegelberger und die anderen Angeklagten die schmutzige Arbeit übernahmen, die die Staatsführer forderten, und das Justizministerium als ein Werkzeug zur Vernichtung der jüdischen und polnischen Bevölkerung, zur Terrorisierung der Einwohner der besetzten Gebiete und zur Ausrottung des politischen Widerstandes im Inland benützten.“
„Die höchste Strafe war die lebenslange Freiheitsstrafe.“
Der Rechtswissenschaftler Christoph Safferling.
„Also schon interessant, dass die Juristen offensichtlich hier auch anders behandelt worden sind als andere Berufsgruppen, beispielsweise die Ärzte. Im Ärzteprozess in Nürnberg gab es etliche Todesurteile. Der Nürnberger Juristenprozess hat ja diesen Ausspruch geprägt, dass der Dolch des Mörders unter der Robe des Juristen verborgen war. Und das ist, denke ich, ein ganz gutes Bild dafür, was Juristen tatsächlich tun und wofür sie auch verantwortlich sind.“
Unter deutschen Rechtsexperten stieß der Nürnberger Prozess jedoch auf Ablehnung. Sie werteten das Verfahren als „Siegerjustiz“ und „Rache am politischen Gegner“. Der nordrhein-westfälische Justizminister Artur Sträter erklärte im Juni 1947:
„In den Sondergerichten haben oft Männer gesessen, die unvorstellbares Leid verhindert haben. Der deutsche Richter in seiner Gesamtheit ist im Dritten Reich intakt geblieben, er hat nicht vor Hitler kapituliert.“
Eine Ansicht, die erst mehr als vier Jahrzehnte später revidiert wurde, mit der Ausstellung „Justiz und Nationalsozialismus“, einer vom Bundesjustizministerium im Jahr 1989 erarbeiteten Materialsammlung von 2000 Schriftstücken und Fotos. Die Dokumentation ist der erste ernsthafte Versuch aus den Reihen der Justiz, sich mit der NS-Vergangenheit kritisch auseinanderzusetzen. Das Ausstellungskonzept erarbeitete Gerhard Fieberg, damals Mitarbeiter des BMJ, zuletzt Präsident des Bonner Bundesamtes für Justiz. Bereits 1950, so Fieberg, wurden die ersten Verurteilten des Nürnberger Juristenprozesses entlassen, der letzte kam 1956 frei.
„Auf deutschen Druck hin von den Amerikanern begnadigt; und dann in den 50er Jahren als freie Leute in der Bundesrepublik lebten, dort entweder Pensionäre waren oder aber gut gehende Anwalts- und Notariatspraxen betrieben und von der bundesdeutschen Justiz nicht mehr vor Gericht gestellt werden konnten.“
Ohne frühere NSDAP-Mitglieder, so zeigte sich schon bald nach Kriegsende, kam die westdeutsche Justiz nicht aus. Nur ein Drittel der Richter wurde entlassen, in der Sowjetischen Besatzungszone bzw. DDR waren es dagegen 80 Prozent. Die radikale Entnazifizierung im Osten hatte jedoch fatale Folgen, denn die neuen sogenannten Volksrichter fällten im Namen einer sozialistischen Gesetzlichkeit zahllose Unrechtsurteile.
Im Westen hatten belastete Juristen hingegen kaum strafrechtliche Konsequenzen zu befürchten. Nicht ein Richter der Sondergerichte oder des Volksgerichtshofes wurde von bundesdeutschen Gerichten rechtskräftig verurteilt. Die Justiz sprach sich selbst frei. Einer der wenigen, die dagegen protestierten, war Reinhard Strecker. Als Student an der Freien Universität Berlin wollte er 1959 Unrechtsurteile aus der NS-Zeit veröffentlichen, mit Verweisen auf die bruchlosen Karrieren der verantwortlichen Juristen nach 1945. Da ihm die Archive westdeutscher Gerichte verschlossen blieben, fuhr er nach Warschau und Prag.
„Und dafür suchte ich Mitstreiter in der FU. Voll besetztes Auditorium Maximum: Und ich forderte auf, bei mir mitzuarbeiten, und dann ergriff ein Dekan das Mikro und sagte, also, was ich da täte, das sei das Letzte an nationaler Verworfenheit. In der Weimarer Zeit hätte man Leute wie mich ins Zuchthaus gesteckt, und da gehörte ich auch hin.“
Reinhard Strecker nahm zudem Hilfe aus Ost-Berlin an, was ihm in Zeiten des Kalten Krieges den Vorwurf einbrachte, Propaganda für die DDR zu betreiben. Im November 1959 präsentierten Strecker und seine Mitstreiter in Karlsruhe der Öffentlichkeit Dutzende Fälle. Die von Strecker organisierte Ausstellung „Ungesühnte Nazijustiz“ löste empörte Reaktionen aus. Politiker verstanden sie als Generalangriff auf die Justiz, die SPD schloss einige beteiligte Studenten aus der Partei aus. Nur Generalbundesanwalt Max Güde zeigte sich erschrocken angesichts des Materials. Immerhin führte die große Resonanz der Ausstellung in den Medien zu einer politischen Debatte über den Umgang mit NS-Juristen. Personelle Konsequenzen blieben jedoch aus. Der Anteil der Juristen, die schon im Dritten Reich tätig gewesen waren, lag in den 1950er Jahren an den Landgerichten bei knapp 70 Prozent, an den Oberlandesgerichten bei fast 90 Prozent und am Bundesgerichtshof bei 75 Prozent. Allerdings sagen die Zahlen allein noch nichts über das Verhalten des Einzelnen aus.
Begünstigt wurde die Selbstentlastung der Justiz von verschiedenen Amnestien und Verjährungsfristen. Der ehemalige Justizmister Thomas Dehler erklärte 1965 im Bundestag:
„Zu unserem Recht gehört auch, dass Schuld, dass jede Schuld verjährt.“
„Und das hat in noch höherem Maße dazu beigetragen, dass hier natürlich ganze Personengruppen in sehr, sehr großer Zahl von Strafverfolgung befreit wurden.“
Der Historiker Manfred Görtemaker:
„Da das aber maßgeblich vom BMJ getragen wurde in der Gesetzgebung, ist natürlich die Frage schon erlaubt und interessant, inwieweit das BMJ oder Personen im BMJ daran eben aktiv mitgewirkt haben.“
Die personellen Verbindungen zwischen Reichsjustiz- und Bundesjustizministerium muss die Kommission erst noch im Einzelnen erforschen, doch Manfred Görtemaker und Christoph Safferling können bereits heute auf einige bekannte Fälle verweisen.
„Es gibt ja erstaunliche Kontinuitäten, wenn Sie etwa an das Familienrecht denken oder an das Strafrecht denken, das sind z.T. die gleichen Personen, die im Reichsjustizministerium für diese Abteilung zuständig waren, für diese Referate, und dann auch wiederum Referatsleiter im BMJ geworden sind. Und dass sie diesen Spagat hinbekommen haben, von der Justiz des Dritten Reiches nahtlos in die Justiz der Bundesrepublik überzuwechseln, das ist aus heutiger Sicht kaum nachvollziehbar, aber es hat offensichtlich funktioniert.
Maßfeller z. B. war ja im Reichssicherheitshauptamt unter Eichmann tätig und hat einen Kommentar verfasst zum Blutschutz- und Ehegesundheitsgesetz 1936, also der hatte offensichtlich schon die nationalsozialistische Ideologie soweit verinnerlicht. Er war dann später tatsächlich im Bundesjustizministerium auch in zivilrechtlichen Angelegenheiten, im Familienrecht wieder tätig, das nimmt doch Wunder.
Oder auch Herr Schafheutle beispielsweise: Schafheutle war im Reichsjustizministerium Abteilungsleiter für Strafrecht und hat diese Tätigkeit dann von November 1950 an auch im Bundesjustizministerium wieder ausgefüllt. Als wäre nichts geschehen, hat er einfach in der gleichen Position weiter gearbeitet und jetzt plötzlich ein demokratisches Strafrecht reformieren sollen.
Eduard Dreher war in den 40er Jahren für etliche Jahre in Innsbruck als Sonderstaatsanwalt tätig und war dort auch verantwortlich für eine ganze Reihe von Todesurteilen. Und Eduard Dreher hat schließlich in den 68er Jahren dafür gesorgt oder war mit dafür verantwortlich, dass die sogenannte kalte Verjährung eingetreten ist, dass also NS-Täter, wegen Beihilfe zum Mord oder Beihilfe zum Totschlag konnten sie nicht mehr verurteilt werden, weil die Beihilfe-Strafbarkeit dann bereits verjährt war.“
Angesichts zahlreicher „Altlasten“ aus der NS-Zeit ist es erstaunlich, wie unproblematisch der Aufbau des demokratischen Rechtsstaates in der Bundesrepublik verlief.
„Mein Eindruck ist, dass die Mitarbeiter im Justizapparat sich immer als Helfer gesehen haben, dass sie sich haben instrumentalisieren lassen vom politischen Apparat, dass sie Fachleute waren und dass sie sich dann in den Dienst des jeweiligen politischen Systems gestellt haben. Und das gilt für das Dritte Reich genauso wie für die Bundesrepublik.“
„Gestern Hitlers Blutrichter – heute Bonner Justiz-Elite“ lautete der provozierende Titel einer Ost-Berliner Broschüre aus dem Jahr 1957. Gab es – ähnlich wie im Auswärtigen Amt – im BMJ ein Netzwerk ehemaliger NS-Juristen, die sich in der Bundesrepublik wechselseitig protegierten? Justizminiserin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
„Ich bin ja gerade sehr gespannt, wieweit gab es Verknüpfungen, Verwicklungen, wieweit ist aber auch vielleicht versucht worden, Einfluss zu nehmen, dass weitere Kameraden aus früheren Zeiten dann im damaligen Bundesjustizministerium wieder eingestellt und beschäftigt wurden. Ich denke, da wird es Anhaltspunkte zu geben.“
„Was man schon sehen kann, ist, dass beispielsweise aus den Landesjustizverwaltungen her persönliche Bekanntschaften eine Rolle gespielt haben bei der Besetzung von Ministerialposten. Die Rekrutierungspolitik insgesamt ist bislang im Grunde ein Buch mit sieben Siegeln. Da können wir noch keine Aussage dazu treffen.“
Dazu werden Christoph Safferling und Manfred Görtemaker in den Keller des BMJ hinabsteigen, wo alle Personalakten des Ministeriums von 1949 bis heute liegen. Einen ersten Blick konnten sie bereits in das Archiv werfen.
„Wir haben ein paar Akten uns angesehen, also so einfach willkürlich rein gegriffen und haben die Akte von einem Herrn Dr. Marquardt gefunden, der auch später im Bereich des Zivilrechts und der Rechtspflege Abteilungsleiter war. Und es hat sich herausgestellt, in seinem Personalblatt gleich vorne dran stand, dass er Sturmbannführer der SA, also doch ein relativ hohes Tier schon in der SA war.
Der Eindruck bisher ist, dass diese Akten durchaus brisant sind, denn natürlich sind die Belastungen aus der NS-Zeit z.T. sehr schwerwiegend, das ist aber bisher nur ein erster Eindruck. Wir können jetzt daraus keine weitergehenden Schlussfolgerungen ziehen. Wir wissen vor allem nicht, ob das eben flächendeckend der Fall ist oder ob das nur Einzelfälle sind.“
In zwei bis drei Jahren will die Kommission die Ergebnisse ihrer Untersuchung vorlegen. Was erwartet die Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von der Arbeit?
„Natürlich ist es am Spannendsten im Bereich des Strafrechts, Amnestie, Wiedereinführung der Todesstrafe im Zusammenhang mit den Debatten über eine Wehrstrafgerichtsbarkeit, politisches Strafrecht, das sind ja die ganz brisanten Fragen, aber auch Familienrecht, was ja auch von Vorstellungen, Werten, Ideologien immer mit geprägt ist, ist glaube ich ein Bereich, wo ich auch hoffe, dass es da Bewertungen gibt, wie weit möglicherweise mit den Vorstellungen, die man in der Zeit von 33 bis 45 in der NSDAP hatte, dann auch noch im Ministerium gearbeitet hat.“
https://www.deutschlandfunk.de/
Siehe auch:
- NS-Vergangenheitsbewältigung juristisch, wissenschaftlich, politisch >>>
- Nazi-Vergangenheitsbewältigung und Nazi-Kontinuität in Baden und Württemberg >>>
- NS-Funktionseliten nach 1945 >>>
3. YouTube-Videos zur Übernahme von Nazi-Funktionseliten nach 1945
NS-Eliten in der Bundesrepublik - Prof. Dr. Herbert, 11.11.2019
Stiftung Demokratie Saarland SDS
Die nationalsozialistischen Führungseliten, so heißt es oft, seien weitgehend ungeschoren in die Bundesrepublik reintegriert worden. Andererseits sind nach dem Krieg hunderttausende NS-Funktionäre in Internierungslager gesperrt und zehntausende mit Prozessen belegt worden. Wie ist dieser Widerspruch aufzulösen? Und wie konnte bei einem so hohen Grad an NS-Belastung aus der Bundesrepublik über die Jahre und Jahrzehnte doch eine liberale und demokratische Republik werden? Mit diesen Fragen beschäftigt sich dieser Vortrag, der die Entwicklung von der Nachkriegszeit bis in die 1980er Jahre hinein verfolgt.
Referent: Prof. Dr. Ulrich Herbert, geb. 1951, studierte von 1980 bis 1992 Geschichte, Germanistik und Volkskunde an den Universitäten Essen, Tel Aviv und Hagen. Von 1992 bis 1995 ist er Direktor der Forschungsstelle für die Geschichte des Nationalsozialismus in Hamburg. Seit 1995 ist er Professor für Neuere und Neueste Geschichte an der Albert-Ludwigs-Universität zu Freiburg. Seine Forschungsschwerpunkte bilden deutsche und europäische Geschichte des 20. Jahrhunderts, Geschichte des NS-Regimes sowie Migrationsgeschichte. Ausgezeichnet wird Ulrich Herbert 1999 mit dem Leibniz-Preis der Deutschen Forschungsgemeinschaft. 2014 erhält er den Bayerischen Buchpreis in der Kategorie Sachbuch für sein Buch „Geschichte Deutschlands im 20. Jahrhundert“ und 2018 wird ihm der Ruhrpreis für Kunst und Wissenschaft zugesprochen. Unser Vortragsprogramm: http://bit.ly/2pPDrSM
Stiftung Demokratie Saarland - Damit unsere Demokratie lebendig bleibt!
Hitlers Eliten nach 1945 - Prof. Dr. Norbert Frei, 27.06.22
Stiftung Demokratie Saarland SDS
Kaum jemand behauptet heute noch, 1945 habe es in Deutschland eine „Stunde Null" gegeben. Tatsächlich konnten – im Gegensatz zu den politischen Spitzen des „Dritten Reiches" – fast alle Unternehmer, Juristen, Journalisten, Militärs und Wissenschaftler, die dem NS-Regime in wichtigen Positionen gedient hatten, ihre Karrieren nach dem Ende der Entnazifizierung fortsetzen. Für mehr als zwei Jahrzehnte prägten folglich überwiegend ‚Männer mit Vergangenheit' Politik und Gesellschaft der jungen Bundesrepublik. Was bedeutete diese weitgehende personelle Kontinuität der Funktionseliten für die Demokratie? Wie sahen die politischen und moralischen Folgen aus? Und wie gehen wir heute mit dieser Nachgeschichte des Nationalsozialismus um? Die Geschichte der Funktionseliten in den
Gründerjahren der Bundesrepublik ist ein spannendes Lehrstück politischen Verhaltens zwischen Strafe und (Re-)Integration, Kontrolle und Unterwanderung, Reform und Restauration.
Prof. Dr. Norbert Frei studierte Neuere Geschichte, Politik- und Kommunikationswissenschaften in München, wo er zudem eine Redakteursausbildung an der Deutschen Journalistenschule absolvierte. Es folgte die Promotion bei Kurt Sontheimer zum Thema „Nationalsozialistische Eroberung der Provinzpresse". Von 1979 bis 1997 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Zeitgeschichte in München, danach bis 2005 Lehrstuhlinhaber für Neuere und Neueste Geschichte an der Ruhr-Universität Bochum. Fellowships und Gastprofessuren führten ihn u.a. an die Harvard University, an das Wissenschaftskolleg zu Berlin, das Institute for Advanced Study in Princeton und an die Hebrew University Jerusalem. 2010/11 war er Theodor-Heuss-Professor an der New School for Social Research in New York, 2019 war er Gerda Henkel Visiting Professor an der Stanford University. Heute ist Norbert Frei Lehrstuhlinhaber für Neuere und Neueste Geschichte an der Friedrich-Schiller-Universität Jena und Leiter des Jena Center Geschichte des 20. Jahrhunderts. Zu seinen Veröffentlichungen gehören u.a. „Der Führerstaat. Nationalsozialistische Herrschaft 1933 bis 1945" (1987), „Vergangenheitspolitik. Die Anfänge der Bundesrepublik und die NS-Vergangenheit" (1996), „1945 und wir. Das Dritte Reich im Bewußtsein der Deutschen" (2005), „1968. Jugendrevolte und globaler Protest" (2008) sowie „Zur rechten Zeit. Wider die Rückkehr des Nationalismus" (2019, mit F. Maubach, C. Morina & M. Tändler). Stiftung Demokratie Saarland - Damit unsere Demokratie lebendig bleibt!
Das Bundesarbeitsgericht und eine NS-Belastung?
ACHAVA Festspiele
Werkstattbericht von Dr. Martin Borowsky, Richter am Landgericht Erfurt
Anschließend Podiumsdiskussion zur Erinnerungskultur der Justiz mit
Prof. Dr. Christiane Kuller, Universität Erfurt,
Prof. Dr. Norbert Frei, Universität Jena, und
Prof. Dr. Reinhard Schramm, Vorsitzender Jüdischen Landesgemeinde Thüringen
Moderation: Axel Hemmerling, MDR
10. Prof. Dr. Schumann, "Fortwirken von NS-Juristen in der Bundesrepublik"
UWK-BMJ
Professor Dr. Eva Schumann (Universität Göttingen) zum "Fortwirken von NS-Juristen in der Bundesrepublik - Vortrag und Diskussion".
Podiumsdiskussion zur NS-Vergangenheit des Bundesjustizministeriums
UWK-BMJ
Die das erste Symposium am 26. April 2012 in Berlin abschließende Podiumsdiskussion mit namhaften Vertretern aus Politik und Wissenschaft.
In Amt und Würden: NS-Eliten nach 1945 in Schleswig-Holstein // Podcast mit Uwe Danker
Landesvertretung Schleswig-Holstein
Wie ungeheuer einflussreich die Führungseliten des Nationalsozialismus auch nach 1945 in Schleswig-Holstein gewirkt haben, belegt die neue Studie "Geteilte Verstrickung" der Forschungsgruppe um den Flensburger Historiker Uwe Danker. Die vom Schleswig-Holsteinischen Landtag beauftragte Untersuchung nimmt schleswig-holsteinische Führungsgruppen aus Justiz, Polizei, Landesverwaltung und Kommunalpolitik der 50er und 60er Jahre in den Blick und untersucht personelle und strukturelle Kontinuitäten. Dass die massiv in NS-Unrecht verstrickten Funktionseliten nicht nur bestens in die Demokratie integriert, sondern maßgeblich an der Errichtung des Rechtsstaats beteiligt waren und dass nach 1945 die Opfer ihren ehemaligen Peinigern in hohen und zum Teil höchsten Ämtern der Verwaltung, des Justizwesens und der Landespolizei wiederbegegneten, gehört zu den erschütternden Ergebnissen der Studie.
Die wichtigsten Ergebnisse der Studie stellt Uwe Danker im Gespräch mit Heike Muß vor.
Viel Spaß beim Hören wünscht die Landesvertretung Schleswig-Holstein!
Dr. Gerhard Sälter: Kameraden. Nazi-Netzwerke und die Rekrutierung hauptamtlicher Mitarbeiter
UHK BND
Kolloquium: Die Geschichte der Organisation Gehlen und des BND 1945-1968. Umrisse und Einblicke, Berlin 2.12.2013
"Deutschland und die doppelte Stunde Null" - Unter den Linden vom 04.05.2015
phoenix
"Zwischen Verdrängen und Vergessen - Deutschland und die doppelte Stunde Null"
Zu Gast bei Michaela Kolster sind:
-Hubertus Knabe (Historiker und Direktor der Gedenkstätte Berlin Hohenschönhausen)
-Manfred Görtemaker (Historiker Universität Potsdam)
HITLERS ELITEN NACH 1945 JURISTEN - Freispruch in eigener Sache.avi
MrVwieVendetta
"Wir sind die Panzertruppe der Rechtspflege"
"Wir sind die Soldaten der inneren Front!"
ROLAND FREISLER
„In der Justiz lebe ich wie im Exil!"
„Wenn ich mein [Dienst-]Zimmer verlasse, betrete ich feindliches Ausland!"
FRITZ BAUER, Bundesdeutscher Richter & Generalstaatsanwalt
Fritz Bauer war deutscher Jude und lebte von 1936-1949 im Exil - o.g. Sätze sagte Er über die bundesdeutsche Justiz bzw. seine dortigen "Kollegen".
Hans Filbinger – eine Karriere in Deutschland - Geschichte im Ersten - ARD
Staats Zentrale
http://www.daserste.de/
Der Name Filbinger polarisiert die deutsche Öffentlichkeit bis heute. 2007 löste der damalige Ministerpräsident Oettinger einen Skandal aus, als er Hans Filbinger in einem Nachruf bescheinigte, dieser sei ein Gegner des Nazi-Regimes gewesen. Spätestens seit seinem erzwungenen Rücktritt 1978 gilt Filbinger, der zwölf Jahre lang Ministerpräsident von Baden-Württemberg war, vielen als unbelehrbarer NS-Mitläufer und als "furchtbarer Jurist" (Rolf Hochhuth) mit einem "pathologisch guten Gewissen" (Erhard Eppler).
Filbinger prägte aber auch die baden-württembergische Landesgeschichte in einer turbulenten Zeit zwischen Baden-Frage, Radikalenerlass, Atomkraftdebatte und terroristischen Anschlägen im Deutschen Herbst. Wer war Hans Filbinger wirklich?
Erstmals kommen in einer TV-Dokumentation seine Kinder Susanna, Johanna, Alexa und Matthias zu Wort und erzählen aus einer neuen Perspektive, wie sie den Menschen und den Politiker erlebt haben. Sie tragen neben ehemaligen Mitarbeitern und politischen Gegnern zu einer differenzierten, oft überraschenden, dabei auch kritischen Nahaufnahme von Hans Filbinger bei, der wie kaum ein anderer darauf bedacht war, ein bestimmtes Bild von sich und seiner Familie in der Öffentlichkeit zu erzeugen: konservativ, werteorientiert, christlich.
Welche Rolle spielte Filbinger in der NS-Zeit?
Geboren im Kaiserreich, aufgewachsen im katholischen Milieu der Weimarer Republik, Jurist und Soldat in der Nazi-Zeit, Ministerpräsident und sogar als Bundespräsident im Gespräch – Filbingers schillerndes Leben überspannt ein ganzes Jahrhundert. Er war geradlinig, humorvoll, ein guter Ratgeber und Analytiker, aber auch ein Patriarch, der (oft vergebens) sein konservatives Leitbild durchsetzen wollte, Konflikte durch Schweigen überging, kritische Fragen ausblendete.
Mit Hilfe von Interviews, Archivmaterial und vieler unveröffentlichter Fotos aus Privatbesitz klärt der Film von Ingo Helm die Frage, was Filbinger in der NS-Zeit tatsächlich getan hat und erzählt, wie er in den 70er Jahren als erfolgreicher, aber auch umstrittener Politiker zu einer Symbolfigur für die Auseinandersetzung um die NS-Vergangenheit wurde.Den Marxismus und die "Libertinage" hielt er bis zum Lebensende für die große Gefahr, vor der er die Jugend bewahren wollte. Die Ironie des Schicksals will es, dass sein Sohn Matthias heute ein prominenter Grünen-Politiker in seinem von Grünen regierten Heimatland ist.
Hitlers Eliten nach 1945: Journalisten - Diener der Macht
Nazis im BND - Neuer Dienst und alte Kameraden
bildungskanal
Nazis im BND
Neuer Dienst und alte Kameraden
Doku - 2 WK "Hitlers Eliten nach 1945" - Offiziere
Ärzte während Hitler & nach 1945
Geschichte im Ersten: Mörder bevorzugt - Wie der BND NS-Verbrecher rekrutierte vom 10.10.2022
Günter Diehl: Bundeskanzler Kiesingers NS-Vergangenheit (1)
zeitzeugen-portal
Den Eintritt Kurt Georg Kiesingers ins Reichsaußenministerium 1940 erklärt Günter Diehl mit der Behauptung, Kiesinger habe dort Schutz gesucht. Diehl war während der NS-Zeit ein Kollege Kiesingers im Auswärtigen Amt gewesen. In der Bundesrepublik avancierte Diehl unter Kanzler Kiesinger zum Staatssekretär.
Hitlers Diplomaten in Bonn - Das Auswärtige Amt und seine Vergangenheit
MisterHistorama
Ein Film von Heinrich Billstein und Mathias Haentjes
Bonn, Anfang der 50er Jahre. Zwei Drittel der führenden Diplomaten des Auswärtigen Amtes sind ehemalige NSDAP Mitglieder. Das gesteht der Bundeskanzler und Außenminister Adenauer in einer erregten Bundestagsdebatte im Oktober 1952. Doch Adenauer will auf die nationalsozialistisch belasteten Diplomaten nicht verzichten. Er braucht Experten für die Außenpolitik. "Wenn ich kein sauberes Wasser zum Waschen haben, dann muss ich eben dreckiges nehmen!" Während die Wochenschauen die Gründung der Bundesrepublik feiern, warten die alten Experten und Diplomaten aus Ribbentrops Außenministerium auf einen neuen Job, auf eine neue Chance. Die alten Diplomaten haben sich in Freundeskreisen und anderen Zirkeln organisiert. Ein enges Geflecht von ehemaligen AA-Beamten versucht sich gegenseitig reinzuwaschen und zu entlasten, um beim Aufbau des neuen Amtes aktiv teilnehmen zu können. Viele von ihnen waren z. B. im Nürnberger „Wilhelmstraßen-Prozess" als Zeugen aufgetreten, hatten zur Entlastung des Staatssekretärs von Weizsäcker an der Legende vom „unpolitischen" Amt und dem „Widerstandsnest Außenministerium" gestrickt. Schon 1951 deckt die Frankfurter Rundschau in einer im In- und Ausland Aufsehen erregenden Zeitungsserie die alten Seilschaften auf. Es folgen ein Untersuchungsausschuss und eine Parlamentsdebatte. Danach kommt es zu einigen Disziplinarverfahren, die jedoch ergebnislos enden. Heute ist klar, dass viele der damals in der Diskussion stehenden Diplomaten tatsächlich NS-Täter waren. Dennoch machten sie eine steile Karriere im diplomatischen Dienst der Bundesrepublik bis hinein in die Zeiten der sozialliberalen Koalition.
Eckart Conze, Historikerkommission Auswärtiges Amt | Journal Interview
DW Deutsch
Auswärtiges Amt: Die langen Schatten der Vergangenheit
Eine verbrecherische Organisation und keineswegs ein Hort des Widerstands: Das Auswärtige Amt hat an den Verbrechen des Nationalsozialismus aktiv mitgewirkt - Ergebnis einer Studie einer international besetzten Historiker-Kommission. Über Schuld und Verstrickung deutscher Diplomaten in der Zeit des Dritten Reiches spricht der Historiker und Buchautor Eckart Conze im Interview auf DW-TV.
Günter Diehl: Bundeskanzler Kurt Georg Kiesingers NS-Vergangenheit (2)
zeitzeugen-portal
Günter Diehl, Diplomat im Nationalsozialismus und der Bundesrepublik, entschuldigt Kurt Georg Kiesingers frühere NSDAP-Mitgliedschaft.
Giovanni di Lorenzo: Umstrittener Bundeskanzleramtschef Hans Globke
zeitzeugen-portal
Der Zeit-Chefredakteur Giovanni di Lorenzo kann in der Rückschau nicht verstehen, weshalb der frühere Bundeskanzler Konrad Adenauer Hans Globke zum Chef des Bundeskanzleramts ernannte. Globke war Kommentator der Nürnberger Rassegesetze und arbeitete während der NS-Diktatur als Verwaltungsjurist im Reichsinnenministerium.
https://www.youtube.com/watch?v=upuFFj_uNzg
Hans Globke - ein Nazi in der BRD
Aus der Geschichte lernen
https://de.wikipedia.org/wiki/Hans_Gl...
Deutsch-deutsche Geschichte
Nachkriegszeit in Deutschland - Die Stunde Null | Geschichte
MrWissen2go Geschichte
Die Nachkriegszeit in Deutschland ist prägend für die deutsche Geschichte nach dem Zweiten Weltkrieg. Mit der Kapitulation der Wehrmacht und dem Zusammenbruch des NS-Staats beginnt in Deutschland eine neue Zeit. Manche Historiker nennen diese Zeit die„Stunde Null. Der Begriff ist aber umstritten. Denn in der Nachkriegszeit ist Deutschland zwar von den Siegermächten besetzt und die Strukturen des Nazi-Regimes sind zusammengebrochen, aber es gibt trotzdem noch eine Verbindung zum Dritten Reich. Denn das Gedankengut und die Täter des NS-Regimes sind nicht auf einmal verschwunden. Trotzdem läutet die Nachkriegszeit in Deutschland einen Neubeginn ein.
Gerade der Beginn der Nachkriegszeit in Deutschland ist geprägt von Entbehrungen. Natürlich sind die Menschen, froh den Krieg überlebt zu haben, aber in der Nachkriegszeit in Deutschland führt man besonders in den zerstörten Städten kein luxuriöses Leben. Viele haben keine Arbeit, kein Geld, kein Essen, keinen Strom. Dazu kommt, dass die zerstörten Städte voller Schutt und Trümmer sind. All das muss erst einmal beseitigt werden. Gleichzeitig treffen in der Nachkriegszeit in Deutschland rund 12 Millionen Flüchtlinge aus den ehemaligen Ostgebieten ein. Auch sie müssen untergebracht werden. Auf dem Land gibt es zwar weniger Zerstörung und mehr Nahrung, aber der extrem kalte Winter 1946 macht auch hier den Menschen zu schaffen. Nur mit der Hilfe von Amerikanern und Briten können die schlimmsten Folgen abgewendet werden. Deutschland wird derweil von den Siegermächten in vier Besatzungszonen, eine britische, eine französische, eine amerikanische und eine russische geteilt. Auch die Hauptstadt Berlin wird in vier Zonen eingeteilt. Diese Aufteilung macht den Wiederaufbau in der Nachkriegszeit häufig kompliziert. Denn in Fragen, die ganz Deutschland betreffen, müssen Entscheidungen von allen Besatzern einstimmig beschlossen werden. Um den Wiederaufbau in der Nachkriegszeit in Deutschland bewältigen zu können und das Leben im Nachkriegsdeutschland zu organisieren, setzen die Besatzungsmächte auf die Hilfe von Deutschen, die von den Nazis abgesetzt oder verfolgt wurden. Sie landen auf „Weißen Listen“. Unter diesen Deutschen finden sich auch Personen wie Konrad Adenauer, der später Bundeskanzler wird. In der sowjetischen Besatzungszone werden meistens deutsche Kommunisten in der Verwaltung eingesetzt. In der Nachkriegszeit in Deutschland müssen die Besatzungsmächte mit der Hilfe dieser Menschen den Alltag organisieren. Aber es geht noch um mehr: Um ein neues Deutschland aufbauen zu können, müssen die Besatzer auch gegen das Gedankengut der Nazis vorgehen. In der Nachkriegszeit in Deutschland starten die Besatzungsmächte die sogenannte Entnazifizierung. Nationalsozialisten und ihre Helfer sollen identifiziert werden und bestraft werden. Doch das System funktioniert nicht ideal. Viele, die sich eigentlich schuldig gemacht haben, kommen glimpflich davon. Während der Nachkriegszeit in Deutschland bahnt sich international der Kalte Krieg zwischen den USA und der Sowjetunion an. Die Besatzungszonen entwickeln sich dementsprechend unterschiedlich und schon bald entstehen aus ihnen zwei voneinander getrennte deutsche Staaten. Mehr Wissenswertes über die Nachkriegszeit in Deutschland erklärt dir Mirko in diesem Video.
28.10.2022 - NS-Ärzte: Ihre Verbrechen, ihre Karrieren - Saarländische Mediziner und ihre Unterstützer nach 1945
Deutsche Mediziner agierten als willige Erfüllungsgehilfen des "Dritten Reichs". Sie experimentierten für ihre Forschungszwecke mit Menschenleben, setzten skrupellos die Ideologie des NS-Regimes um. Allein 350.000 Menschen wurden damals durch ihre biologisch und juristisch willkürlichen Einordnungen als minderwertig abgestempelt und zwangssterilisiert. Viele verantwortliche Mediziner konnten nach dem Krieg 1945 aber ungehindert ihre Karrieren fortsetzen. Gedeckt von alten Kameraden in der Politik und alliierten Besatzern. Auch im Saargebiet und im Bundesland Saarland. Erst spät wird dem Treiben dieser Männer Rechnung getragen. Die Universität des Saarlandes annullierte in diesem Jahr die verliehene Ehrenwürde an den höchsten NS-Medizinalbeamten im Saargebiet, Dr. Max Obé.
Der Film von Mirko Tomic zeichnet die beruflichen und gesellschaftlichen Wege der Ärzte und Mediziner nach und macht deutlich, welche Beziehungsgeflechte hier am Werke waren und warum sie auch nach dem Ende der NS-Zeit nahezu ohne strafrechtliche Verfolgung ihre jeweiligen Karrieren fortsetzen konnten. Diese Ausgabe von "SAAR3" wurde am 27.10.2022 im SR Fernsehen ausgestrahlt.
https://www.youtube.com/watch?v=ZSP8LojviFA
Siehe auch:
- NS-Vergangenheitsbewältigung juristisch, wissenschaftlich, politisch >>>
- Nazi-Vergangenheitsbewältigung und Nazi-Kontinuität in Baden und Württemberg >>>
- NS-Funktionseliten nach 1945 >>>
4. Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach gerichtlich beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen zur problematischen Übernahme von NS-Funktionseliten nach 1945
Kenntnis der familienpsychologischen Gutachterin/forensischen Sachverständigen über Rassismusvorwürfe gegenüber dem Antragsteller von NS- und Rechtsextremismus-Verfahren
Der vom Amtsgericht Mosbach gerichtlich beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen ist während der Erstellung des familienpsychologischen Gutachtens im Frühjahr 2002 aus den beim Familiengericht Mosbach anhängigen Männergewaltschutz-, Sorge- und Umgangsrechtverfahren 6F 216/21, 6F 211/21 und 6F 202/21 vollumfänglich bekannt, dass die KM dem KV wiederholt rassistisches Denken und Handeln ihr gegenüber unterstellt. Und zwar gegenüber dem KV, der wiederholt öffentlich nachweisbar Eingaben gegen Nationalsozialismus und gegen Rechtsextremismus beim Amtsgericht-Familiengericht Mosbach zur entsprechenden gerichtlichen Aufarbeitung macht. Der gerichtlich beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen ist somit auch bekannt, dass diese Unterstellungen und wahrheitswidrigen Falschaussagen des Rassismusvorwurfes vor dem Familiengericht Mosbach von anderen Verfahrensbeteiligten kommentar- und widerspruchslos toleriert und damit befördert werden.
Siehe dazu:
Die vom Amtsgericht Mosbach beauftragte Forensische Sachverständige für Familienrecht aus einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie in Kitzingen ist somit einerseits Zeugin dieser Sachverhalte, berichtet diese aber andererseits explizit nicht in ihrer eigenen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Familiengericht Mosbach. Die Forensische Sachverständige und familienpsychologische Gutachterin aus Kitzingen sieht hier am 31.08.2022 unter 6F 202/21 in den ihr damit bekannten Sachverhalten keinerlei Motivationen für den Antragsteller, die in der gerichtlichen Sachverständigen-Beauftragung vom 17.08.2022 benannten NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach zu initiieren und benennt daher diese konkret vorliegende sachverhaltsbezogene Motivation aus der Akten- und Verfahrensanalyse auch nicht vor dem Familiengericht Mosbach.
Kenntnis der familienpsychologischen Gutachterin/forensischen Sachverständigen über stereotyp nationalsozialistisches Geschlechterrollenverständnis in 2022
Der vom Amtsgericht Mosbach gerichtlich beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen ist vollumfänglich bekannt, dass die Verfahrensbeteiligten aus den beim Familiengericht Mosbach anhängigen Männergewaltschutz-, Sorge- und Umgangsrechtverfahren 6F 216/21, 6F 211/21 und 6F 202/21, die dem KV rassistisches Denken und Handeln gegenüber der KM unterstellen, ihrerseits gleichzeitig kontinuierlich den Stereotyp der nationalsozialistischen Geschlechterordnung propagieren mit der konkreten Rollenzuschreibung Frau = Hausfrau und Mutter.
Weder in ihrem familienpsychologischen Sachverständigengutachten vom 07.04.2022 noch in ihrer ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 zu 6F 202/21 informiert die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Kitzingen das sie selbst beauftragende Familiengericht Mosbach über das von Verfahrensbeteiligten propagierte und forcierte Nazi-Geschlechterrollenbild Frau = Hausfrau und Mutter.
Siehe dazu:
Die vom Amtsgericht Mosbach beauftragte Forensische Sachverständige für Familienrecht aus einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie in Kitzingen ist somit einerseits Zeugin dieser Sachverhalte berichtet diese aber andererseits explizit nicht in ihrer eigenen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Familiengericht Mosbach. Die Forensische Sachverständige und familienpsychologische Gutachterin aus Kitzingen sieht hier am 31.08.2022 unter 6F 202/21 in den ihr damit bekannten Sachverhalten keinerlei Motivationen für den Antragsteller, die in der gerichtlichen Sachverständigen-Beauftragung vom 17.08.2022 benannten NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach zu initiieren und benennt daher diese konkret vorliegende sachverhaltsbezogene Motivation aus der Akten- und Verfahrensanalyse auch nicht vor dem Familiengericht Mosbach.
Kenntnis der familienpsychologischen Gutachterin/forensischen Sachverständigen über Nazi-Beleidigung der KM gegenüber Familienangehörigen des Antragstellers von NS- und Rechtsextremismus-Verfahren
Der Forensischen Sachverständigen für Familienrecht einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie aus Kitzingen ist durch ihre eigene Berichterstattung an das Familiengericht Mosbach bekannt, dass die KM Beschimpfungen, Beleidigungen, Verunglimpfungen und Verleumdungen gegenüber Familienangehörigen des Antragstellers als "Nazis" äußert, dokumentiert im eigenen familienpsychologischen Sachverständigengutachten vom 07.04.22 unter Aktz: 6F 202/21 auf Seite 49. Absatz 1. Und zwar gegenüber Familienangehörigen des KVs, der wiederholt öffentlich nachweisbar Eingaben gegen Nationalsozialismus und gegen Rechtsextremismus beim Amtsgericht-Familiengericht Mosbach zur entsprechenden gerichtlichen Aufarbeitung macht.
Siehe dazu:
- Versuchte Instrumentalisierung einer familienpsychologischen forensischen Sachverständigen aus Kitzingen in aktuellen NS- und Rechtsextremismusverfahren beim Amtsgericht Mosbach >>>
- Gelungene Instrumentalisierung einer familienpsychologischen forensischen Sachverständigen aus Kitzingen in aktuellen NS- und Rechtsextremismusverfahren beim Amtsgericht Mosbach >>>
- Gerichtliche Beauftragung einer Psychiatrischen Begutachtung des Antragstellers von NS-Verfahren und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach >>>
Die vom Amtsgericht Mosbach beauftragte Forensische Sachverständige für Familienrecht aus einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie in Kitzingen ist somit einerseits Zeugin dieser Sachverhalte, berichtet diese aber andererseits explizit nicht in ihrer eigenen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Familiengericht Mosbach. Die Forensische Sachverständige und familienpsychologische Gutachterin aus Kitzingen sieht hier am 31.08.2022 unter 6F 202/21 in den ihr damit bekannten Sachverhalten keinerlei Motivationen für den Antragsteller, die in der gerichtlichen Sachverständigen-Beauftragung vom 17.08.2022 benannten NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach zu initiieren und benennt daher diese konkret vorliegende sachverhaltsbezogene Motivation aus der Akten- und Verfahrensanalyse auch nicht vor dem Familiengericht Mosbach.
Ergänzende Stellungnahme der forensischen Sachverständigen vom 31.08.2022 an das Amtsgericht Mosbach
KOMMENTAR: Die Sachverhaltserforschung, -aufklärung und -ermittlung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen in der juristischen Aufarbeitung ist in öffentlichem Interesse. Siehe auch:
- Rechtsprechung zur Veröffentlichung von Gerichtsdokumenten und Gerichtsbeschlüssen >>>
- Beantragte NS- und Rechtsextremismusverfahren beim Amtsgericht Mosbach >>>
- Petition beim Landtag Baden-Württemberg zur Aufarbeitung von NS-Unrecht >>>
VON DER
Forensischen Sachverständigen für Familienrecht
einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
aus Kitzingen
an das Amtsgericht Mosbach
Familiensache Aktenzeichen 6 F202/21 : Ergänzende Stellungnahme
vom 31.08.2022
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß Ihres Schreibens vom 17.08.2022 nehme ich im Folgenden ergänzend zum psychologischen Gutachten Stellung zum aktuellen Verfahrensverlauf.
Die SV erinnert, dass bereits nach Aktenstudium vorsorglich auf die Möglichkeit eines Ergänzungsgutachtens durch entsprechenden Kolleg*innen der Erwachsenenpsychiatrie bzw. Psychotherapie hingewiesen wurde. Hintergrund war zu diesem Zeitpunkt der Verdachts dass es sich seitens des Kv um eine problematische Persönlichkeitsakzentuierung oder -störung oder eine anders gelagerte psychische Erkrankung handeln könnte, die z.B. durch ungewöhnlich starkes Misstrauen gegenüber, Behörden o.ä. sowie ein erhebliches Ungerechtigkeitsempfinden oder erhöhter narzisstischer Kränkbarkeit imponiert.
Da sich dieser Verdacht während der Begutachtung zunächst nicht bedeutsam erhärten ließ, wurden erkennbare Persönlichkeitsakzentuierungen beider Ke im Gutachten mehrfach kritisch gewürdigt, von der erneuten Anregung einer ergänzenden psychiatrischen Untersuchung jedoch Abstand genommen (siehe dazu z.B. S. 75 und 79 Gutachten). Umso mehr erstaunt nun die zunehmend expansive Form der schriftlichen Beschwerde- und Argumentationsführung des Kv nach Gutachtenerstellung und Eingang bei Gericht. Es ist der SV inzwischen inhaltlich nur noch inkonsistent möglich, der Argumentation des Kv zu folgen sowie den Zusammenhang mit den Fragestellungen im o.g. Verfahren herzuleiten.
Der eingangs geäußerte Eindruck kann aus psychologischer Sicht inzwischen nicht mehr vernachlässigt werden. Die (schriftliche) Kommunikation des Kv nach Gutachteneingang wirkt inzwischen sowohl inhaltlich als auch quantitativ deutlich abweichend von der Norm. Der Verdacht liegt nahe, dass dieses Verhalten von übertriebener Empfindlichkeit gegenüber Zurücksetzung, Neigung zu Groll, Misstrauen (z.B. gegenüber Behörden und Gerichten), feindlicher Missdeutung von Handlungen anderer und schließlich beharrlichem, streitsüchtigem und situationsunangemessenem Bestehen auf eigenen Rechten motiviert ist. Diese Symptomatik erinnert an eine Störung, z.B. aus dem Spektrum paranoider/sonstiger spezifischer Persönlichkeitsstörungen.
Es stellt sich erneut und dringlicher, als zu Beginn die psychiatrische Frage, ob inzwischen eine pathologisch-paranoide Ausprägung im Denken und Erleben des Kv (zumindest auf spezifische Inhalte bezogen, z.B. Väterrechtspolitik, Nationalsozialismus) erreicht ist. Ich empfehle im Nachgang eine ergänzende Untersuchung durch psychiatrische Fachkolleg*innen.
Nach Befundung ist erneut abzuwägen, ob und in wie weit sich dieser einschränkend auf die väterliche Erziehungsfähigkeit auswirkt, welche erfolgversprechenden Hilfen zur Verfügung stehen und in wie weit Einsicht und Bereitschaft zu deren Inanspruchnahme seitens des Kv besteht. Ggf. wird entsprechend eine anders gelagerte psychologische Empfehlung hinsichtlich des kindlichen Lebensmittelpunkts, bzw. der alleinigen elterlichen Sorge notwendig. Gegenwärtig stellen sich, wie bereits im Gutachten diskutiert, insbesondere Einschränkungen im Bereich der Kooperationsfähigkeit (mit Behörden, Ämtern usw.) dar, ferner Einschränkungen der Bindungstoleranz des Kv gegenüber der Km.
Der Kv zeigt mit seiner gegenwärtigen schriftlichen Kommunikation eine mangelhafte Berücksichtigung sowohl seiner sozialen Wirkung auf Beteiligte, als auch möglicher emotionaler Folgen für Mutter und Kind, zu Gunsten der Durchsetzung eines recht akademisch geführten Rechtstreits. Er zeigt, soweit durch die SV erkennbar, nach Gutachtenerstellung wenig pragmatische Anstrengung die emotionale Situation des Kindes zu beruhigen und zu optimieren. Insofern stellt sich schon jetzt die Frage, ob trotz der beschriebenen Einschränkungen mütterlicherseits eine bessere Prognose des Kindes bei dieser besteht oder das Kind bis zur Klärung offener Fragestellungen bei dieser verbleibt.
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Vorab per Fax- Schreiben folgt auf dem Postweg
Eingeschränkte Sachverhaltserforschung seitens der forensischen Sachverständigen bezüglich der inhaltlichen und strategischen Ausrichtung von NS- und Rechtsextremismus-Verfahren
KOMMENTAR:
Die Forensische Sachverständige für Familienrecht einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie aus Kitzingen hat nachweisbar nach der erneuten Beauftragung durch die Verfügung des Amtsgerichts Mosbach vom 17.08.2022 in ein und demselben Verfahren während ihrer Entscheidungsfindung für ihre ergänzende Stellungnahme vom 31.08.2022 zu 6F 202/21 ihrerseits kein weiteres persönliches Gespräch mit dem Antragsteller gesucht. Und hat somit auch beim Antragsteller von Nazi- und Rechtsextemismus-Verfahren weder mündlich noch schriftlich nachgefragt, was er da eigentlich mit seinen beantragten außergerichtlichen und gerichtlichen NS- und Rechtsextremismusverfahren (aus den Zeiträumen um 2008 und 2022) macht, warum er das eigentlich macht und was er eigentlich damit bezwecken will. Nach ihrer gerichtlichen Beauftragung durch das Familiengericht Mosbach bewertet hier die Forensische Sachverständige für Familienrecht einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie aus Kitzingen somit am 31.08.2022 Menschen, und urteilt über diese Menschen ohne selbst mit diesen Menschen in den direkten mündlichen oder schriftlichen Austausch gegangen zu sein.
selektiv***
Verwendung von 14 Jahren alten Dokumenten der Textsorte Zeitungsartikel aus 2008 zur Sachverhaltsaufklärung in 2022
KOMMENTAR:
Die Forensische Sachverständige für Familienrecht einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie aus Kitzingen verwendet stattdessen u.a. den vom beauftragenden Amtsgericht Mosbach zitierten 14 Jahre alten Zeitungsartikel, um dann wie gewünscht 14 Jahre später in 2022 unter Bezugnahme auf diesen Zeitungsartikel, wie vom Amtsgericht Mosbach gewünscht, negative Aussagen über die psychische Gesundheit des Antragstellers von NS-Verfahren auszuführen.
Verwendung möglicher rechtswidriger Presseberichtserstattung in der gerichtlich beauftragten Sachverständigenarbeit
KOMMENTAR:
In seiner Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 verwendet hier das Amtsgericht Mosbach einerseits den in Kapitel 3 erläuterten Zeitungsartikel als möglicherweise rechtswidrige Presseberichterstattung unter Verletzung von Persönlichkeitsrechten aus 2008 vor 14 Jahren, um damit andererseits 14 Jahre später in 2022 in der Beauftragung der Forensischen Sachverständigen für Familienrecht einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie aus Kitzingen eine mögliche Persönlichkeitsstörung des Antragstellers von NS-Verfahren durch die beauftragte Sachverständige diagnostizieren zu lassen. Die Forensische Sachverständige für Familienrecht einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie aus Kitzingen folgt hier nachweisbar dieser Vorgehensweise des Amtsgerichts Mosbach bezüglich des Zeitraumes von 14 Jahren kommentar- und widerspruchlos, ohne jegliche Kritik am institutionellen Verhalten ihres amtsgerichtlichen Auftraggebers.
Diskreditierung der Erziehungsfähigkeit des Antragstellers von NS-Verfahren durch seine langjährige konsequente Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und nationalsozialistischen Verbrechen
KOMMENTAR:
Die Forensische Sachverständige für Familienrecht einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie aus Kitzingen bewertet es als nachteilig für den Antragsteller und Vater, dass er sich in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren für Väterrechte und die Rechte des gemeinsamen deutsch-afrikanischen Mischlingskindes als auch für die Aufarbeitung von Rassismus und NS-Verbrechen normabweichend mehr als unangemessen übereifrig einsetzen würde. Sie schreibt dem Kindesvater und Antragsteller von NS- und Rechtsextremismus-Verfahren daher spezifische Persönlichkeitsstörungen aus dem paranoiden/sonstigen Spektrum zu, begründet und befürwortet damit die vom Amtsgericht Mosbach in seiner Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 zuvor nachgefragte und gewünschte psychiatrische Begutachtung des Antragstellers von NS-Verfahren ausgehend von Familienrechtsverfahren.
Die familienpsychologische Gutachterin für Familienrecht einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie aus Kitzingen bewertet einerseits das öffentlich nachweisbare konsequente Engagement des Antragsstellers sowohl für Väterrechte als auch für die Aufarbeitung von NS-Verbrechen als nachteilig für Mutter und Kind, während die Sachverständige dabei aber gleichzeitig ausführt, dass der Antragsteller und Vater andererseits diese Auseinandersetzung überhaupt gar nicht mit Mutter und Kind, sondern in ihrer eigenen SV-Beobachtung und -Bewertung unangemessen exzessiv mit Behörden, Ämtern und Institutionen führen würde.
Diskreditierung der wiederholten öffentlichen Kritik seitens des Antragstellers an institutionellen behördlichen Verhaltens- und Verfahrensweisen im deutschen demokratischen Rechtstaat der BRD von 2022
KOMMENTAR:
Die Forensische Sachverständige für Familienrecht einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie aus Kitzingen sieht hier Haltungen und Verhalten sozialer Akteure und Verfahrensbeteiligter mit konsequenter und öffentlich nachweisbarer immer begründeter Kritik an institutionellen und behördlichen Haltungen und Verfahrensweisen im demokratischen Rechtsstaat der BRD als problematisch und kritisch bezüglich psychischer Gesundheit und Erziehungsfähigkeit an, was die Sachverständige dementsprechend hier in ihren Ausführungen erläutert.
Dies bezieht die Forensische Sachverständige für Familienrecht einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie aus Kitzingen hier somit auch auf die vorliegende Thematik bzw. Problematik gegen die sich der Antragsteller von NS-Verfahren öffentlich nachweisbar gewendet hat (zunächst um 2008) und sich ab 2022 weiterhin wendet.
Siehe dazu:
Geschlechterdiskriminierende Sachverständigen-Bewertung zum männlichen konsequenten Engagement für Männer- und Väterrechte
KOMMENTAR:
Es ist bisher nicht bekannt, ob die Forensische Sachverständige für Familienrecht einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie aus Kitzingen andererseits einer FRAU, die sich ihrerseits öffentlich nachweisbar konsequent und mit intensivem Engagement auch und erst recht in der Auseinandersetzung mit Institutionen und Behörden für FRAUEN- und MÜTTERRECHTE einsetzt, wie hier einerseits einem MANN, der sich seinerseits öffentlich nachweisbar konsequent und mit intensivem Engagement für MÄNNER- und VÄTERRECHTE einsetzt, dann eine Persönlichkeitsstörung, eine beeinträchtigte psychische Gesundheit, eine eingeschränkte Erziehungsfähigkeit sowie ein schädigendes Verhalten gegenüber Kind und Vater ebenfalls diagnostizieren und zuschreiben würde.
*** KM-kritik
KOMMENTAR:
!!! Die Forensische Sachverständige für Familienrecht einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie aus Kitzingen, die sich zunächst eher für den Lebensmittelpunkt des Kindes beim Vater in ihrem familienpsychologischen Sachverständigengutachten vom 07.04.22 unter Aktz: 6F 202/21 ausgesprochen hatte, spricht sich nun aber auf erneute Nachfrage des Amtsgerichts Mosbach vom 17.08.2022 eher für den Lebensmittelpunkt des Kindes bei der Mutter aus und begründet ihre Entscheidung vom 31.08.2022 mit dem öffentlich nachweisbaren konsequenten Engagement des Antragsstellers sowohl für Väterrechte als auch für die Aufarbeitung von Rassismus und NS-Verbrechen unter Einbeziehung von öffentlicher Kritik an Behörden, Ämtern und Institutionen. Denn diese demokratie- und menschenrechtsorientierten Verhaltensweisen würden gemäß der familienpsychologischen Sachverständigen vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 die Erziehungsfähigkeit, Bindungstoleranz und Kompromissfähigkeit des Vaters erheblich einschränken. !!!
!!! Nachdem die gerichtlich bestellte Forensische Sachverständigen aus Kitzingen und ihr familienpsychologisches Sachverständigengutachten, wie in Kapitel 3 erläutert, von der KM-Verfahrenspartei am 22.06.2022 gerichtsbekannt und aktenkundig kritisiert und ihr mangelnde Professionalität unterstellt wurde, weil sie sich in ihrem Gutachten vom 07.04.2022 zu Aktz: 6F 211/21 und 6F 202/21 zuvor für den Lebensmittelpunkt des Kindes eher beim Vater ausgesprochen hatte, beauftragt das Amtsgericht-Familiengericht Mosbach am 17.08.2022 sodann, wie in Kapitel 5 erläutert, ein zweites Mal hintereinander dieselbe familienpsychologische Sachverständige in ein und demselben Verfahren, um von ihr eine Neubewertung ihrer Schlussfolgerungen aus ihrem Gutachten und eine neue Bewertung bezüglich der elterlichen Sorgerechtsbefähigung vornehmen zu lassen, was dann die erneut gerichtlich bestellte Forensische Sachverständigen aus Kitzingen, wie hier in Kapitel 6 erläutert, sodann in ihrer Ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 zu ihrem Gutachten vom 07.04.2022 dann entsprechend ausführt. !!!
Diskreditierung der konsequenten öffentlichen Auseinandersetzung mit Autoritäten für Recht und Gerechtigkeit, Menschenrechte und Anti-Diskriminierung
KOMMENTAR:
jesus etc
FAZIT zu den bisherigen Verhaltens- und Verfahrensweisen der Forensischen Sachverständigen aus Kitzingen bezüglich der gerichtlich beauftragten Stellungnahme zur Aufarbeitung von Nazi-Unrecht und Nazi-Verbrechen
EINERSEITS:
Der Forensischen Sachverständigen für Familienrecht einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie aus Kitzingen ist durch die Akten- und Verfahrensanalyse und aus Gesprächen mit den KE unter 6F 211/21, 6F 216/21 und 6F 202/21 während ihres Begutachtungszeitraumes im Frühjahr 2002 bekannt, dass der Antragsteller wiederholt von Verfahrensbeteiligten als angeblicher Rassist bezeichnet und dargestellt wird, und dass ihm wiederholt in dem beim Amtsgericht Mosbach anhängigen Familienrechtsverfahrenscluster rassistisches Denken und Handeln unterstellt wird.
Siehe dazu:
- vom KV beantragte NS- und Rechtsextremismusverfahren beim Amtsgericht Mosbach seit 2022 >>>
- vom KV außergerichtliche Aufarbeitungsbemühungen zu NS-Unrecht und NS-Verbrechen von 2005 bis 2011 >>>
- vom KV gerichtliche Aufarbeitungsbemühungen zu NS-Unrecht und NS-Verbrechen von *** bis **** >>>
ANDERERSEITS:
Die vom Amtsgericht Mosbach gerichtlich bestellte und beauftragte forensische Sachverständige aus Kitzingen macht in ihrer ergänzenden Stellungnahme vom 30.08.2022 zu ihrem familienpsychologischen Gutachten vom 07.04.2022
an das Amtsgericht Mosbach unter 6F 202/21 keinerlei Aussage zu den Sachverhalten der Nazi-Funktionseliten nach 1945 in der sozialen Realität der BRD.
Die Forensische Sachverständige für Familienrecht einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie aus Kitzingen RELATIVIERT und REDUZIERT die konkreten Bemühungen des Antragstellers zur Aufklärung und Aufarbeitung von zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008 sowie aus dem Zeitraum um 2022 auf eine angeblich lediglich persönlichkeitsgestörte akademische Rechtsstreitführung.
Die konkreten Aussagen des familienpsychologischen Sachverständigengutachtens der Forensischen Sachverständigen für Familienrecht einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie aus Kitzingen zur psychischen Verfassung des KVs vom 07.04.2022 zu Aktz: 6F 211/21 und 6F 202/21 beim AG/FG MOS auf Seite 79, Abs.2, sind wie folgt :
„3.6 Erkenntnisse aus testpsychologischer Untersuchungen. Vorab kann gesagt werden, dass sich der anfängliche Verdacht auf Vorliegen einer psychischen Erkrankung oder problematischen Persönlichkeitsakzentuierung beim KV, welches ein aggressives, körperlich oder psychisch übergriffiges Verhalten in Beziehungen begünstigt, testpsychlogisch nicht bestätigt werden konnte. Es ergaben sich daneben keine Hinweise auf Beantwortung nach sozialer Erwünschtheit und damit willentliche oder unwillentliche Manipulation der Ergebnisse.
Mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ist der KV eine Person mit höherer sozialer Verantwortung und Gewissen, als der Durchschnitt, die auf die Sorgen anderer eingehen kann und motiviert ist, zu helfen, zu trösten und zu pflegen.“
!!! Nach ihrer zweiten Beauftragung vom 17.08.2022 in ein und demselben Verfahren 6F 202/21 beim Amtsgericht Mosbach kommt die Forensische Sachverständige für Familienrecht einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie aus Kitzingen nunmehr dann aber zu einer ganz anderen und diametral entgegengesetzten Bewertung der psychischen Verfassung und der Erziehungsfähigkeit des Antragstellers und Kindesvaters als nach der ersten Beauftragung durch das Amtsgericht Mosbach. !!!
Siehe auch: