AKTUELLES:
GERICHTLICHE VERFAHREN:
Wiederaufnahmeverfahren
für Familie des Mosbacher Rabbiners.
- Konkrete Tatbeteiligungen
an NS-Massenmordverbrechen in Mosbach.
Zuletzt AKTUALISIERT am 09.11.2024 !
Seiteninhalt:
- NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach
1.1 Antrag vom 13.09.2022 an das Amtsgericht Mosbach zur Aufhebung der Haftbefehle gegen die Familie des Mosbacher Rabbiners im WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN
1.2 Gerichtlich verfügte Beauftragung der forensischen Sachverständigen aus Kitzingen durch das Amtsgericht Mosbach bezüglich der gerichtlichen und außergerichtlichen Anti-Nazi-Aktivitäten des Antragstellers - Online-Artikel zur Judenverfolgung in Mosbach und Baden
SIEHE AUCH Anträge an das AMTSGERICHT MOSBACH:
- NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach >>>
- STRAFANZEIGEN vom 10.08.2022 gegen Angehörige des Mosbacher SS-Zuges zur Überprüfung einer weiteren Beteiligung an der NS-Judenverfolgung und am Holocaust nach der Zerstörung der Synagoge in Mosbach >>>
- WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN vom 13.09.2022 zur Aufhebung der Haftbefehle gegen die Familie des Mosbacher Rabbiners vom 10.11.1938 >>>
- STRAFANZEIGEN vom 13.09.2022 wegen Beteiligung an der Schändung des jüdischen Friedhofes in Mosbach und zur Überprüfung einer weiteren möglichen Beteiligung an der Zerstörung der Synagoge in Mosbach sowie an der weiteren NS-Judenverfolgung und am Holocaust >>>
- STRAFANZEIGEN vom 26.03.2023 gegen Tatbeteiligte an der nationalsozialistischen Juden-Verfolgung und den Juden-Deportationen in Mosbach - Baden >>>
Siehe auch :
- HISTORISCHES: Judenverfolgung in Mosbach >>>
- AKTUELLES: Judenverfolgung in Mosbach >>>
- AKTUELLES: Judenverfolgung und Antisemitismus >>>
- AKTUELLES: Relativierung und Leugnung des Holocaust >>>
- AKTUELLES: Nazi-Kz-Überlebende >>>
- AKTUELLES: Schändung von NS-Gedenkstätten >>>
1. NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach
Amtsgericht Mosbach | Nazi-Judenverfolgung und Tatbeteiligungen am Holocaust in Mosbach: Anträge an das Amtsgericht Mosbach: |
Erfahrungen der juristischen Aufarbeitung von Judenfeindlichkeit vor und nach 1945 bei den Mosbacher Justizbehörden
Die nationalsozialistische Judenverfolgung in Mosbach-Baden vor 1945 mit diskriminierender Benachteiligung; Berufsverboten; Enteignungen und Beraubungen jüdischen Vermögens; Schändung des jüdischen Friedhofs; Verhaftung der Familie des Mosbacher Rabbiners; Zerstörung der Synagoge; Massen-Deportationen der badischen Juden in das Nazi-KZ Gurs nach Frankreich sowie die Schändung des KZ-Buchenwald mit dem Erinnerungsort der nach Auschwitz deportierten jüdischen Kinder mit Eingabe vom 06.08.2022, die antisemitische Volksverhetzung mit Eingabe vom 10.04.2023 werden bereits beim Amtsgericht Mosbach in den vom AS entsprechend initiierten und anhängigen Verfahren unter 6F 9/22, 6F 202/21, 6F 2/22 und 6F 2/23 thematisiert, u.a. mit diesbezüglichen Strafanzeigen gemäß § StPO 158.
Sowohl das Justizministerium Baden-Württemberg u.a. am 20.12.2022 unter JUMRIX-E-1402-41/878/28 als auch der Landtag Baden-Württemberg am 10.03.2023 zu PETITION 17/1464 benennen EXPLIZIT die vom AS gemäß § 158 StPO seit 03.06.2022 initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach-Baden.
Das Amtsgericht Mosbach bestätigt sowohl mit der Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 9/22 als auch mit der Mitteilung vom 20.03.2023 unter 6F 2/23, die vom AS gemäß § 158 StPO initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren sowie zu angezeigten antisemitischen Straftaten, auch zu konkreten Tatbeteiligungen an NS-Massenmordverbrechen in der Mosbacher Region, beim Amtsgericht Mosbach-Baden in SONDERBÄNDEN anzulegen.
Mosbach, MOS; Brennende Synagoge |
1.1 Antrag vom 13.09.2022 an das Amtsgericht Mosbach zur Aufhebung der Haftbefehle gegen die Familie des Mosbacher Rabbiners im WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN
EINLADUNG ZUR PROZESSBEOBACHTUNG !!!
ZUR AUFARBEITUNG VON NATIONALSOZIALISTISCHEM UNRECHT
UND NATIONALSOZIALISTISCHEN VERBRECHEN
BEIM AMTSGERICHT MOSBACH
6F 9/22
Aufhebung der Haftbefehle gegen die Familie
des Mosbacher Rabbiners
im WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN
www.nationalsozialismus-in-mosbach-baden.de
siehe GLA Ka, 309/1208 vom 24.11.1938
Laut Veröffentlichungen des Ministeriums für soziale Gleichheit leben in Israel Anfang des Jahres 2022 noch rund 160.000 Holocaust-Überlebende. Im Durchschnitt sind sie zu dem Zeitpunkt 85 Jahre alt. Der deutsche Bundespräsident Steinmeier besucht die Gedenkstätte des Nazi-Konzentrationslagers Bergen-Belsen gemeinsam mit dem israelischen Staatspräsidenten Herzog und mit Holocaust-Überlebenden am 06.09.2022. Der deutsche Bundeskanzler Scholz besucht die Gedenkstätte „Haus der Wannseekonferenz“ gemeinsam mit dem israelischen Premierminister Lapid und mit Holocaust-Überlebenden am 12.09.2022. Dies bedeutet für das in NS-Verfahren angerufene Amtsgericht Mosbach, dass im Jahr 2022 und zukünftig angesichts noch lebender NS-Verfolgter und noch lebender NS-Opfer, es ebenfalls mit hoher Wahrscheinlichkeit auch noch lebende NS-Täter gibt, die juristisch zur Verantwortung gezogen werden können.
Rechtsfolge-Zuständigkeit der BRD-Justiz sowohl für das Nazi-Terror- und Vernichtungsregime als auch für die demokratische Weimarer Republik: Das Reichstagsbrandurteil von 1933 und dessen Aufhebung in 2007 dient dazu, die rechtliche, fachliche und sachliche Zuständigkeit der AKTUELLEN BRD-Justiz in der systemübergreifenden Rechtsnachfolge der vorhergehenden politischen-administrativen Systeme, sowohl nach dem vorhergehenden Deutschen Reich unter dem Nazi-Terror-Regime als auch unter der davor vorhergehenden demokratischen Weimarer Republik, in der gesamtzeitlichen Komponente von 1933 bis 2007 zu begründen. Dadurch begründet sich u.a. auch die Zuständigkeit für die hier vorliegende und anhängige Rechtssache beim Amtsgericht Mosbach.
Hiermit ergeht der zuvor benannte Antrag an das AG/FG Mosbach unter 6F 9/22. Bestätigen Sie bitte Eingang, Weiterbearbeitung und Weiterleitung dieses Dokumentes.
BEGRÜNDUNG UND GLAUBHAFTMACHUNG:
Im zweimonatlichen Lagebericht des Oberstaatsanwalts Mosbach vom 24.11.1938 unter GLA Ka, 309/1208 wird berichtet: Anläßlich der Aktion gegen die Juden am 10.11.1938 wurden die Ehefrau des Rabbiners in Mosbach und ihr 86 Jahre alter Vater wegen Widerstands festgenommen; sie hatten sich gegen die Festnahme des Rabbiners durch die Gendarmerie Mosbach widersetzt und wurden zu einer Gefängnisstrafe von 4 bzw. 3 Wochen verurteilt.
Rechtsfolge-Zuständigkeit der BRD-Justiz sowohl für das Nazi-Terror- und
Vernichtungsregime als auch für die demokratische Weimarer Republik
Das Reichstagsbrandurteil von 1933 und dessen Aufhebung in 2007 dient dazu, die rechtliche, fachliche und sachliche Zuständigkeit der AKTUELLEN BRD-Justiz in der systemübergreifenden Rechtsnachfolge der vorhergehenden politischen-administrativen Systeme, sowohl nach dem vorhergehenden Deutschen Reich unter dem Nazi-Terror-Regime als auch unter der davor vorhergehenden demokratischen Weimarer Republik, in der gesamtzeitlichen Komponente von 1933 bis 2007 zu begründen. Dadurch begründet sich u.a. auch die Zuständigkeit für die hier vorliegende und anhängige Rechtssache beim Amtsgericht Mosbach.
INTERNET-VERÖFFENTLICHUNGEN
Hiermit erfolgt offiziell die Antragsteller-Freigabe des vorliegenden Antrages unter 6F 9/22 beim Amtsgericht Mosbach in vorliegender Rechtssache zur frei zugänglichen Veröffentlichung in den Internetpräsenzen des Amtsgerichts Mosbach sowie der BRD-Justizinstitutionen sowie in den Internetpräsenzen der BRD-Universitäten und Fachhochschulen sowie in den Internetpräsenzen sämtlicher BRD-Bildungseinrichtungen.
Der vorliegende Strafantrag in vorliegender Rechtssache beim Amtsgericht-Familiengericht Mosbach wird mit begleitender Falldokumentation auf der folgenden Website frei zugänglich im Internet veröffentlicht: Die Internet-Präsenz " Nationalsozialismus in Mosbach - Baden und Württemberg : Rechtsextremismus und Neofaschismus : Rassismus und Diskriminierung : Anti-Semitismus : Homophobie " ist ein Linkportal und Informationsangebot zu regionalen Ereignissen im Prioritäten-Fokus zu Mosbach, Baden und Württemberg.
http://www.nationalsozialismus-in-mosbach-baden.info/
Beim fallverantwortlichen Spruchkörper am Amtsgericht Mosbach wird hiermit unter 6F 9/22 die Veranlassung per Verfügung beantragt, die hier anhängige RECHTSSACHE mit kritischer Dokumentation sowie die entsprechende Verfahrens- und Falldokumentationen auf den Internet-/bzw. Websites des Amtsgericht Mosbach frei zugänglich zu veröffentlichen.
Das Menschheitsverbrechen der Shoah werden wir nie vergessen. Das Gedenken an den millionenfachen Mord an den Jüdinnen und Juden Europas ist eine immerwährende Verpflichtung für uns. Es ist unsere Verantwortung, Lehren aus der Vergangenheit zu ziehen und uns jeder Form von Antisemitismus entgegenzustellen. Es ist mir und der gesamten Bundesregierung ein zentrales Anliegen, jüdisches Leben zu stärken und zu fördern“, sagte der deutsche Bundeskanzler Scholz beim gemeinsamen Besuch der Gedenkstätte „Haus der Wannseekonferenz“ mit dem israelischen Premierminister Lapid und mit Holocaust-Überlebenden am 12.09.2022.
Mosbach, MOS; Reichspogromnacht, Verbrennung der Synagogeneinrichtung |
1.2 Gerichtlich verfügte Beauftragung der forensischen Sachverständigen aus Kitzingen durch das Amtsgericht Mosbach bezüglich der gerichtlichen und außergerichtlichen Anti-Nazi-Aktivitäten des Antragstellers
In der Verfügung des Amtsgerichts Mosbach unter 6F 9/22 vom 17.08.2022, teilt das Amtsgericht Mosbach die Rechtsauffassung mit, dass es nicht Aufgabe des Gerichts sei, die NS-Vergangenheit aufzuarbeiten, was SOWOHL entgegen der Rechtsaufassung des baden-württembergischen Justizministeriums unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 vom 20.06.2022, dass heute und noch künftig NS-Verbrechen von der Justiz verfolgt würden, ALS AUCH entgegen der Rechtsauffassung u.a. des Urteils vom 28.06.2022 beim Landgericht Neuruppin mit der Verurteilung eines 101-jährigen KZ-Wachmannes wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3.500 Fällen steht.
Das Amtsgericht Mosbach erklärt, die vom Antragsteller initiierten Verfahren zur Aufarbeitung von NS-Unrecht und NS-Verbrechen nicht bearbeiten, sondern laut Verfügungs-Mitteilung vom 17.08.2022 unter 6F 9/22 getrennt von der Akte lediglich in einem Sonderband anlegen zu wollen.
Das AG MOS äußert sich weiterhin auch in 6F 2/22 in und nach der Verhandlung vom 22.11.22 NICHT zu den beim AG MOS erhobenen konkreten Dienstaufsichtsbeschwerden und Anhörungsrügen u.a. gegen wiederholt nicht-ordnungsgemäße Bearbeitungen von konkreten Eingaben des Antragstellers zur Aufklärung und Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und von Nationalsozialistischen Verbrechen seitens des Amtsgerichts Mosbach unter 6F 9/22 entgegen der geltenden Strafprozessordnung § 158 StPO. Siehe dazu auch u.a. KV-RA-Eingabe vom 22.06.22 unter 6F 2/22.
Das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110, 74281 Mosbach, beauftragt die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21, die Anti-Nazi-Aktivitäten des KVs und Antragstellers in einer ergänzenden Stellungnahme gutachterlich einzuschätzen und zu bewerten.
Dazu zählen laut Anweisungen dieser amtsgerichtlichen Verfügungen SOWOHL die seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren ALS AUCH seine außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute. Siehe dazu auch Kapitel *** auf dieser Seite.
Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZU DEN NAZI-VERBRECHEN der NS-Judenverfolgung, der Reichspogromnacht mit der Zerstörung der Synagogen, des Holocaust sowie zur heutigen Erinnerungskultur in der NS-Vergangenheitsbewältigung, auch zu heutigen Anschlägen auf Synagogen n Deutschland nach 1945, am Beispiel des Antragstellers von NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach in 2022 mit seinen jahrelangen Bemühungen um die außergerichtliche und gerichtliche Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.
Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZU DEN NS-VERBRECHEN der konkreten Nazi-Judenverfolgung in Mosbach-Baden am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach in 2022 mit seinen jahrelangen Bemühungen um die außergerichtliche und gerichtliche Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.
Mosbach, MOS; Reichspogromnacht, Verbrennung der Synagogeneinrichtung |
SIEHE AUCH Anträge an das AMTSGERICHT MOSBACH:
- NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach >>>
- STRAFANZEIGEN vom 10.08.2022 gegen Angehörige des Mosbacher SS-Zuges zur Überprüfung einer weiteren Beteiligung an der NS-Judenverfolgung und am Holocaust nach der Zerstörung der Synagoge in Mosbach >>>
- WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN vom 13.09.2022 zur Aufhebung der Haftbefehle gegen die Familie des Mosbacher Rabbiners vom 10.11.1938 >>>
- STRAFANZEIGEN vom 13.09.2022 wegen Beteiligung an der Schändung des jüdischen Friedhofes in Mosbach und zur Überprüfung einer weiteren möglichen Beteiligung an der Zerstörung der Synagoge in Mosbach sowie an der weiteren NS-Judenverfolgung und am Holocaust >>>
- STRAFANZEIGEN vom 26.03.2023 gegen Tatbeteiligte an der nationalsozialistischen Juden-Verfolgung und den Juden-Deportationen in Mosbach - Baden >>>
2. Online-Artikel zur Judenverfolgung in Mosbach und Baden
Die Juden in Baden unter der Herrschaft des Nationalsozialismus
In einer fränkischen Ortschaft wurde 1298 einem Juden vorgeworfen, er habe eine geweihte Hostie geschändet. Diese Beschuldigung veranlasste den verarmten Ritter Rindfleisch über die Juden jener Gegend herzufallen. In Mosbach, Weinheim, Wertheim und anderen Orten suchten seine Horden ihre Opfer. Die Blutkapelle in Lauda erinnert an diese Verfolgung. Der gleiche Vorwurf der Hostienschändung führte 1301 zu einem Pogrom in Renchen, 1312, 1320 und 1333 zu Ausschreitungen gegen die Juden in Konstanz.
Einer ähnlichen Verfolgung fielen die Juden in Buchen, Bretten, Krautheim, Külsheim und weiteren Orten zwischen 1336 und 1338 zum Opfer. Zwei Edelleute, nach einem um den Arm gebundenen Lederstück die Armleder genannt, fühlten sich berufen, den Tod Christi an seinen „Mördern" zu rächen. Erst die Hinrichtung eines der Armleder bereitete dem Wüten ein Ende.
Die Verwaltungsbehörde eines jeden Bezirks bestand aus dem Rabbiner und einem oder zwei Bezirksältesten und führte den Namen Bezirkssynagoge. Die Ortssynagoge Mannheim und die 14 Bezirkssynagogen unter standen unmittelbar dem Oberrat. Rabbinatssitze wurden Breisach, Bretten, Bruchsal, Bühl, Gailingen, Heidelberg, Karlsruhe, Ladenburg, Mannheim, Merchingen, Mosbach, Schmieheim, Sinsheim, Sulzburg und Wertheim. Mit einigen Änderungen blieb diese Einteilung bis in das Dritte Reich bestehen.
Der Nationalsozialismus betrachtete die Juden, die sich selbst als Angehörige einer Glaubensgemeinschaft verstanden, als Rasse, und zwar als eine gegenüber den „Ariern" minderwertige Rasse. Bei den Volkszählungen bis 1933 wurde die Konfession angegeben. Von den Maßnahmen der Nationalsozialisten betroffen waren aber darüber hinaus auch zum Judentum übergetretene Nichtjuden, Halbjuden und zum Christentum konvertierte Juden. Die Zahl der Verfolgten war des halb in vielen Orten höher als die Zahl der Juden, die nach den offiziellen Erhebungen dort wohnten.
Die Partei, die solche unhaltbaren, mit der Aura der Wissenschaftlichkeit umgebenen Theorien aufstellte, machte das Judentum für die schlimmsten übel der Zeit verantwortlich. Dabei stellte es im Reichsdurchschnitt bei der Volkszählung am 16. Juni 1933 nur 0,9 Prozent der Bevölkerung. Damals lebten in Baden 20.617 Juden in 221 Orten, also 14,3 Prozent weniger als 1925. Von der geschichtlichen Entwicklung her ist es verständlich, dass die Juden in gewissen Berufsgruppen, vor allem im Handel und im Bankgewerbe, stärker vertreten waren, als es ihrem Anteil an der Bevölkerung entsprach. Historisch bedingt war auch die Bevorzugung der Rechtswissenschaft und der Medizin als Studienrichtungen. Jüdische Ärzte hatte es schon im Mittelalter gegeben, und die Rechtswissenschaft erschien als logische Folge des Talmudstudiums, bei dem es um die Erkenntnis des jüdischen Rechtssystems ging. Diese angeblichen „Anomalien" wurden von der Parteipropaganda ins Uferlose übersteigert, und mit Hilfe verfälschender Statistiken wurde den Ju den eine Stellung zugeschrieben, die sie niemals besaßen. Obwohl diese Propaganda in krassem Widerspruch zur Wirklichkeit stand, wurde sie von den Anhängern Hitlers geglaubt, solange es ihnen selbst schlecht ging. Auf dem Lande freilich konnte die Propaganda zunächst kaum jemanden täuschen. Schließlich lebte man hier mit den Juden in engster Nachbarschaft und kannte ihre Verhältnisse. Erst massiver Druck ließ hier die guten Beziehungen abreißen. Anders war es in der Anonymität der Großstädte.
Antisemitische Kundgebungen kamen in Baden vor 1933 nur vereinzelt vor. Gelegentliche Friedhofsschändungen wurden noch von allen Zeitungen einhellig verurteilt. Mit der Machtergreifung Hitlers änderte sich das schlagartig. Der Jude wurde zum Volksfeind Nr. 1 gestempelt, diffamiert und entehrt. Am 1. April 1933 wurde im ganzen Reichsgebiet de sogenannte Judenboykott als Abwehrmaßnahme gegen die „Greuelhetze des internationalen Judentums" durchgeführt. Vor allen jüdischen Geschäften, die mit Plakaten und Farbe als solche gekennzeichnet wurden, standen Doppelposten der SA und verwehrten Kauflustigen den Zutritt. Wer danach noch in solchen Geschäften kaufte, musste damit rechnen, sich mit Bild und Namensnennung als Judenknecht oder Judenfreund in nationalsozialistischen Zeitungen, den „Flammenzeichen", dem „Führer" oder dem berüchtigten "Stürmer", wiederzufinden. Fast keine badische Gemeinde, die Juden zu ihren Bürgern zählte, blieb vom Boykott verschont. Allerdings konnten die Machthaber nicht verhindern, dass besonders auf dem Lande die jüdischen Geschäfte weiterhin besucht wurden.
Wenige Tage nach dem Boykottaufruf wurden durch das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 alle nichtarischen Beamten zwangsweise in den Ruhestand versetzt, soweit sie nicht Weltkriegsteilnehmer gewesen waren. Betroffen davon waren vor allem Lehrer, Professoren und Verwaltungsbeamte. Zahlreiche Lehrstühle an den Universitäten und Hochschulen in Heidelberg, Freiburg und Karlsruhe wurden vakant. Insgesamt 238 Beamte aus Lehr berufen wurden bis zum Januar 1936 aus rassischen Gründen entlassen. Der nächste Schritt zur „Entjudung" betraf die jüdischen Schauspieler der Staatstheater in Mannheim und Karlsruhe, deren Verträge gekündigt wurden.
Im März 1934 schied das Oberlandesgericht Karlsruhe erstmals in Deutschland eine Ehe aus rassischen Gründen. Der durch die Rassedoktrin aufgeworfene Graben zwischen Juden und Ariern wurde durch die Nürnberger Gesetze vom 15. September 1935 unüberbrückbar gemacht. Zahlreich waren in der Folge auch in Baden die Prozesse wegen Rassenschande, Beschäftigung von arischen Hausangestellten durch Juden oder sonstiger Verstöße gegen diese Gesetze, die die Juden wieder in die Rechtsstellung zurückwarfen, die sie vor der Emanzipation besessen hatten. Das mittelalterliche Schutzjudentum schien wiederaufgelebt zu sein, als Sondersteuern von den Juden erhoben wurden und sie den Davidsstern an der Kleidung tragen mussten.
1935 wurde den Juden das Wahlrecht aberkannt. Auch die letzten Frontkämpfer unter ihnen verloren ihre Beamtenstellen. Immer größere Schwierigkeiten wurden ihnen im täglichen Leben bereitet. Der Zutritt zu öffentlichen Bädern wurde ihnen, z.B. in Mannheim, verboten. Andere Orte stellten Schilder an ihren Ortseingängen auf mit dem Hinweis: „Juden unerwünscht!" Gasthäuser und Hotels zeigten ähnliche Hinweistafeln. In den Kurorten wie Baden-Baden oder Badenweiler unterließ man mit Rücksicht auf das devisenbringende internationale Publikum zunächst solche diskriminierenden Maßnahmen. Mit der Überwindung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten und der Beseitigung der Arbeitslosigkeit durch Autobahnbau, Wiederaufrüstung und andere Maßnahmen glaubte man, jetzt auch auf die Juden im Wirtschaftsleben verzichten zu können. Die jüdischen Firmen wurden 1938 in ein besonderes Register eingetragen. Nach und nach wurden den kleineren Geschäften die Konzessionen entzogen. Die größeren Firmen, darunter zahlreiche mit weltweiten Verbindungen, wurden „arisiert", d. h. zwangsenteignet und in arischen Besitz übergeführt oder aufgelöst. Auch den Ärzten und Rechtsanwälten wurde 1938 die Berufstätigkeit verboten, nachdem man schon 1933 einem Teil der Ärzte die Zulassung zu den Krankenkassen entzogen hatte. Sämtliche Juden, darunter auch alle, die sich nur vorübergehend als Besucher in einer Gemeinde aufhielten, wurden seit 1935 in Judenkarteien geführt.
Weitere Maßnahmen der Machthaber schlossen seit 1933 die jüdischen Kinder und Jugendlichen immer mehr von allen Bildungsmöglichkeiten aus. Zunächst wurde die Zahl der Studenten beschränkt, bis nach der Kristallnacht die Immatrikulation von Juden endgültig verboten wurde. In Baden wurden seit 1935 wieder eigene jüdische Schulen in den größeren Städten eröffnet. Sie mussten nach dem 10. November 1938 ihre Tätigkeit einschränken und nach dem 22. Oktober 1940 gänzlich aufgeben. Seit dem 1. Juli 1942 war jeglicher Unterricht für Juden im Reichsgebiet verboten.
Die Stellung der Landessynagoge als der religiösen Organisation der badischen Juden blieb zunächst unangetastet. Bis 1938 erhielt sie staatliche Zuwendungen und die staatliche Unterstützung bei der Kirchensteuererhebung. Durch das Gesetz vom 28. März 1938 wurde den jüdischen Gemeinden rückwirkend vom 1. Januar 1938 der Charakter von öffentlich-rechtlichen Körperschaften abgesprochen. Sie erhielten den Status eingetragener Vereine und mussten dementsprechend in das Vereinsregister eingetragen werden. Zahlreiche kleine Gemeinden, die inzwischen durch Auswanderung ihrer Mitglieder auf wenige Köpfe zusammengeschmolzen waren, wurden noch vor dem Inkrafttreten der neuen Regelung durch Beschluss des Badischen Staatsministeriums aufgelöst. Am 4. Juli 1939 wurde die „Reichsvereinigung der Juden in Deutschland" als rechtsfähiger Verein gegründet, dem nach und nach alle noch bestehenden Gemeinden in Baden angegliedert wurden. Die Deportation der meisten badischen Juden beendete schlagartig die Existenz einer großen Zahl noch bestehender Gemeinden. Häufig unterblieb ihre Löschung im Vereinsregister und wurde nach dem Kriege nachgeholt. Die nach dem 22. Oktober 1940 noch bestehenden Restgemeinden in den größeren Städten wurden von der „Bezirksstelle Baden-Pfalz in Liquidation der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland" geleitet.
Bis 1938 hatte man auf dem Verwaltungswege systematisch die Rechtsstellung der Juden unterminiert. Viele von ihnen waren inzwischen ausgewandert und versuchten, sich in Obersee, in den europäischen Ländern oder aber in Palästina eine neue Existenz zu schaffen. Die Auswanderung wurde einerseits von den Behörden sehr gefördert, gleichzeitig aber auch wieder erschwert, um vor allem den Abfluss von Kapital zu verhindern. Höhepunkte der Emigration lagen in den Monaten nach der Machtergreifung Hitlers und nach der Verkündung der Nürnberger Gesetze. Nach der Kristallnacht 1938 wuchs die jüdische Auswanderung zur Massenflucht an.
Beginn der Deportationen
Der erste direkte Schlag traf die zahlreichen aus Polen besonders nach dem Ersten Weltkrieg eingewanderten Juden, denen auf Grund einer Verordnung der polnischen Regierung der Entzug ihrer polnischen Staatsangehörigkeit drohte. Durch die Ausweisung der polnischen Juden als „rassisch unerwünschter Elemente" kam die Reichsregierung den Auswirkungen der polnischen Verordnung zuvor. Zahlreiche Polen in den badischen Großstädten wurden am 28. Oktober 1938 verhaftet und über die polnische Grenze abgeschoben - unerwünscht für Deutschland und Polen. In Baden wurde die Ausweisung etwas humaner gehandhabt als in manchen anderen deutschen Ländern. So wurden meist nur die Männer ausgewiesen. Frauen und Kinder durften zunächst bleiben.
Die Ermordung des Gesandtschaftsrats vom Rath am 7. November 1938 in der Pariser deutschen Botschaft durch den polnischen Juden Hersehel Grynszpan gab den Nationalsozialisten den Vorwand zu einer der schändlichsten Aktionen gegen die Juden, die unter dem verharmlosenden Namen „Reichskristallnacht" in die Geschichte eingegangen ist. An fast allen Orten, an denen Juden wohnten, wurden „spontane" Kundgebungen gegen sie angeordnet. Jüdische Wohnungen und Geschäfte wurden demoliert, vor allem aber die Synagogen. In Baden wurden 6 jüdische Gotteshäuser gesprengt, 23 verbrannt, 61 so gründlich demoliert, dass 31 davon abgerissen werden mussten und 5 von ihnen als Ruinen bis in unsere Tage steinerne Klage erhoben. 4 weitere Synagogen blieben in der Kristallnacht selbst verschont und wurden im Lauf des Krieges abgebrochen. Zahlreiche Juden wurden misshandelt und zu entehrenden Handlungen gezwungen. Selbst vor dem Mord scheute man nicht zurück, wie etwa die Ereignisse in Eberstadt zeigen. Ein Großteil der männlichen Juden zwischen 18 und 60 Jahren wurde für Wochen und Monate in das Konzentrationslager Dachau eingeliefert. Verhältnismäßig schnell wurden die ehemaligen Frontkämpfer entlassen. Viele „Schutzhäftlinge" kehrten nicht mehr zurück. Die Zahl der Opfer, die dort wie der Gailinger Rabbiner Dr. Bohrer den Tod fanden, steht noch nicht endgültig fest. Über alle Maßen verwerflich war auch die Schändung der zum Teil uralten Friedhöfe. Grabsteine wurden umgeworfen oder zerschlagen, gelegentlich die Marmortafeln mit den Inschriften und Namen entfernt. Der Friedhof in Tiengen z. B. wurde völlig eingeebnet.
Einzelheiten über die Organisation dieser Ausschreitungen wurden in den Synagogenbrandprozessen der Nachkriegszeit aufgehellt. In den allermeisten Fällen stammten die Täter aus Nachbarorten und waren nicht uniformiert. Oft wurden vor der Inbrandsetzung von Synagogen Sicherungsmaßnahmen für umliegende Häuser getroffen. Die Landbevölkerung distanzierte sich weitgehend von diesen Ausschreitungen. Nur in den größeren Städten bekannte sich die SA offen durch ihre Uniform zu ihren Taten und fand auch größere Resonanz bei den Einwohnern. Mancher persönliche Streit mit Juden - oft über weit zurückliegende Begebenheiten - wurde unter dem Deckmantel der „Volkswut" in diesen Tagen ausgetragen. In den Landgemeinden wurde gelegentlich die Schuljugend zu den Zerstörungen beordert. Die Verbrennung der Kultgegenstände und der Synagogeneinrichtungen gestaltete man mancherorts zu einer völkisch-antisemitischen Kundgebung.
Die jüdischen Gemeinden mussten für den Abbruch ihrer Gotteshäuser und die Behebung der Schäden an Wohnungen und Geschäften selbst aufkommen. In vielen Orten erwarb die politische Gemeinde die Ruinengrundstücke. Eine neue Aus wanderungswelle war die Folge der Kristallnacht, die auch dem letzten Juden die Augen geöffnet hatte. Viele aber besaßen nicht mehr die Mittel zur Emigration. Durch die den Juden abgepresste Kollektivkontribution von 1 Milliarde Mark verloren sie ohnehin 20-25 Prozent ihres Vermögens als Judenvermögensabgabe. Viele waren auch zu alt, um noch einmal von vorn anzufangen. Sie wollten friedlich in ihrer Heimat sterben, aber auch das wussten die Machthaber zu verhindern. Seit dem 1. Oktober 1941 war schließlich die Auswanderung von Juden aus dem Reichsgebiet verboten.
Die Auslöschung der jüdischen Gemeinden in Baden
Der Ausbruch des Zweiten Weltkriegs wurde von seinen Urhebern dem „internationalen Judentum" zur Last gelegt. Neue Maßnahmen verschärften die ohne hin fast unerträgliche Lage der Juden. In Tauberbischofsheim wurden sie durch die Stadt geführt mit Plakaten in den Händen, auf denen in grotesker Verkehrung der Tatsachen die Behauptung zu lesen war: „Wir sind die Kriegshetzer!" In einigen badischen Orten wurden die Juden in besonderen Häusern zusammen gepfercht und lebten dort für längere Zeit schlimmer als in einem Gefängnis oder einem Ghetto.
Von langer Hand wurde in den folgenden Monaten die Aktion vorbereitet, durch die Baden und die Pfalz als erste Gebiete des Reiches „judenrein" gemacht werden sollten. Am 22. Oktober 1940 wurden innerhalb weniger Stunden sämtliche ortsanwesenden, transportfähigen Juden - mit Ausnahme der in sogenannten Mischehen mit einem arischen Partner lebenden Personen - zu zentralen Sammelstellen gebracht und dann mit sieben Zügen nach Frankreich abgeschoben. Die Frist zur Vorbereitung, die den Betroffenen blieb, betrug oft weniger als eine Stunde. Mancher nützte sie, um seinem Leben ein Ende zu setzen. In Mannheim allein wählten acht Juden diesen Weg. Mit höchstens 50 kg Gepäck und 100 Mark Bargeld fuhren 5.617 badische Arbeiter und Angestellte, Professoren und Dichter, Viehhändler und Hausfrauen ins Ungewisse. Fast unbemerkt von weiten Teilen der Bevölkerung verlief die Verhaftungswelle. Man brachte die Juden in den unbesetzten Teil Frankreichs und überließ es der Regierung in Vichy, mit den insgesamt fast 6.500 mittellosen Menschen fertig zu werden. Man hatte es nicht einmal für nötig befunden, sie über die Transporte zu informieren. Die Deportierten wurden zunächst in Gurs am Fuß der Pyrenäen in einem ehemaligen Internierungslager für Flüchtlinge des spanischen Bürgerkriegs untergebracht. Hunger, Kälte und die unbeschreiblich schlechten sanitären Verhältnisse forderten vor allem im ersten Winter zahlreiche Opfer unter den Kranken und Hochbetagten. 97 Jahre alt war der Älteste der Vertriebenen.
Vielen der Deportierten gelang von Gurs aus die Auswanderung. Andere wurden in die Lager Noe, Nexon, Rivesaltes oder Recebedou verlegt oder kamen in Altersheime und Krankenhäuser. Etliche wurden auch von der Widerstandsbewegung befreit und lebten in der Illegalität. Seit August 1942 musste die Vichy Regierung Handlangerdienste bei der einsetzenden „Endlösung der Judenfrage" leisten. Sie musste die staatenlosen Juden - und dazu gehörten die bei ihrer Deportation ausgebürgerten Badener und viele der vor dem Krieg nach Frankreich ausgewanderten jüdischen Landsleute - in das Sammellager Drancy überstellen. Von dort aus rollten die Güterzüge mit den unglücklichen Opfern zur Selektion an die Rampen von Auschwitz oder Lublin-Maidanek. Nur Vereinzelte entgingen dort dem Tod in den Gaskammern. Der Staat zog das Vermögen seiner Opfer ein. Hab und Gut wurden mit pedantischer Gründlichkeit bis zum letzten Löffel und Handtuch aufgezeichnet und später versteigert.
Auch viele Juden, die nach Holland und Belgien ausgewandert waren, wurden dort seit 1942 von der Gestapo verhaftet und in den Lagern Westerbork und Malines zum Abtransport nach dem Osten gesammelt. Die meisten von ihnen wurden in Sobibor ermordet.
Nach der „Aktion Gurs" lebten noch rund 820 Juden in Baden. Auch sie wurden in den folgenden Jahren zum größten Teil verhaftet und Transporten aus Württemberg oder Hessen in die Vernichtungslager angeschlossen. Riga, Izbica, Lublin-Maidanek, Maly Trostinec, Sobibor und immer wieder Auschwitz waren die Endstationen ihrer Leidenswege. Altere Juden wurden seit 1942 zumeist nach Theresienstadt „umgesiedelt". Aber auch von hier aus rollten die Todeszüge nach dem Osten. Die Meldeämter wurden angewiesen, die Abmeldung der Opfer der „Endlösung" unter den Rubriken „unbekannt verzogen" oder „ausgewandert" zu vermerken. Es gehört zur infamen Methode des Nationalsozialismus, dass die „Bezirksstelle Baden-Pfalz" der Reichsvereinigung in Karlsruhe, die 1939/40 an die Stelle des Oberrats getreten war, an der Durchführung der Deportationen beteiligt wurde. Sie erhielt Listen der zur Ausweisung bestimmten Personen und hatte alles Weitere zu veranlassen: die Benachrichtigung der Opfer, ihre Vorbereitung auf den Transport und die Beachtung aller Bestimmungen, die besonders in Bezug auf die Vermögenssicherung sehr detailliert waren, und schließlich die Verladung selbst. Über das Ziel der Reise wurde die Bezirksstelle natürlich nicht informiert, aber allmählich ahnte man auch dort das Schlimmste. Nur erleichtern konnten die Männer und Frauen, die zurückblieben, das Schicksal ihrer Glaubensbrüder, wenn auch mit blutendem Herzen. Ändern konnten sie nichts.
Zitierhinweis: Hundsnurscher, Franz/Taddey, Gerhard: Die jüdischen Gemeinden in Baden, Stuttgart 1968, veröffentlicht in: Jüdisches Leben im Südwesten, URL: […], Stand: 20.12.2022
https://www.leo-bw.de/
Mosbach, MOS; Reichspogromnacht, Synagogenbrand |
Mosbach, MOS; Reichspogromnacht, Synagogenbrand |
Aus der Geschichte der jüdischen Gemeinden im deutschen Sprachraum
Mosbach (Baden-Württemberg)
Die Mosbacher Juden lebten von Anfang an vom Handel mit Vieh, Wein, Salz und Getreide; ihr wirtschaftlicher Einfluss war kontinuierlich gewachsen und konnte auch durch Handelsverbote der Stadt auf Dauer nicht wesentlich eingeengt werden. Im 19.Jahrhundert entstanden größere jüdische Unternehmen wie eine Zigarren- und Brauereiartikel-Fabrik. Bis in die 1930er Jahre gab es in Mosbach zahlreiche Geschäfte unterschiedlicher Branchen, die von jüdischen Familien betrieben wurden.
Die Wertschätzung, die auch christliche Mitbürger dem Rabbiner Dr. Leopold Löwenstein entgegenbrachten, führte dazu, dass ihn der Gemeinderat 1923 einstimmig zum Ehrenbürger ernannte.
Anmerkungen: Leopold Löwenstein, geboren 1843 in Gailingen (Hochrhein) als Sohn einer vielköpfigen Rabbinerfamilie, machte sich später einen Namen als Rabbiner, Historiker und Autor. Neben einem Studium in Neuerer Geschichte/Philosophie/Pädagogik an der Würzburger Universität (1862-1865) besuchte er die Talmudschule des orthodoxen Rabbiners Seligmann Bär Bamberger. Nach kurzen Lehramtstätigkeiten an verschiedenen israelitischen Schulen (Eisenstadt, Hamburg, Güstrow, Tauberbischofsheim) nahm er 1872 die Stelle des Rabbiners in seinem Geburtsort Gailingen an. Von 1886 bis zu seinem Tode (1923) war er dann Rabbiner für die Bezirksrabbinate Mosbach, Merchingen und Wertheim. Nebenberuflich agierte er auch als Autor (jüdisch-historischer Themen) und war von 1899 bis 1904 Herausgeber der „Blätter für jüdische Geschichte und Literatur“, danach freier Mitarbeiter bei der Zeitschrift „Der Israelit“. Ab 1920 gehörte Dr. Leopold Löwenstein als Mitglied dem Oberrat der Israeliten in Baden an. Er verstarb kurz nach seinem 80.Geburtstage (1923) in Mosbach, wo er auch begraben wurde.
Letzter Bezirksrabbiner in Mosbach war seit 1924 Julius Greilsheimer (geb. 1891 in Friesenheim); ihm und seiner Familie gelang vor Kriegsbeginn die Emigration in die Niederlande, von dort wurde die gesamte Familie via Westerbork ins KZ Auschwitz deportiert, wo 1944 deren Ermordung erfolgte.
Mit der NS-Machtübernahme 1933 zeichnete sich auch in Mosbach der wirtschaftliche Niedergang der jüdischen Geschäfte ab; eine Folge des durchgeführten offenen Boykotts durch SA-Angehörige und HJ war die alsbaldige Abwanderung jüdischer Familien. Anfang November 1938 gab es in Mosbach nur noch zwei jüdische Geschäfte.
Während des Novemberpogroms von 1938 wurde die Synagoge zerstört; die zerschlagene Inneneinrichtung schleppten Nationalsozialisten auf den Rathausplatz und verbrannten diese öffentlich; Lehrer mit ihren Schulklassen bildeten die Kulisse rund um das aufgetürmte Inventar der Synagoge. Anschließend setzte man auch das jüdische Gotteshaus in Brand.
Die beiden noch bestehenden Geschäfte wurden von einem SS-Trupp schwer demoliert. Jüdische Männer wurden aufgegriffen und für einige Wochen ins KZ Dachau eingeliefert. Wenige Tage nach den Ausschreitungen wurde die Synagogenruine abgetragen und das Gelände dem Erdboden gleichgemacht. Auch der jüdische Friedhof wurde in den folgenden Jahren mehrfach geschändet. Am 22.Oktober 1940 wurden 16 Mosbacher Juden ins südfranzösische Gurs deportiert, nur zwei von ihnen überlebten die NS-Zeit.
Nach Angaben der Gedenkstätte Yad Vashem/Jerusalem und des "Gedenkbuches - Opfer der Verfolgung der Juden ..." wurden nachweislich insgesamt 64 gebürtige bzw. längere Zeit in Mosbach ansässig gewesene Juden Opfer der Shoa (namentliche Nennung der Opfer siehe: alemannia-judaica.de/mosbach_synagoge.htm).
Auf Initiative von Schülern mehrerer Mosbacher Schulen wurde in den 1960er Jahren eine Tafel an die Außenwand einer Garage, den Standort der einstigen Synagoge, mit der folgenden Inschrift angebracht:
Hier stand die Synagoge der jüdischen Gemeinde
Nationalsozialistischer Rassenwahn zerstörte sie in der Kristallnacht am 10.November 1938
Nachdem die Garagenanlage abgerissen war, wurde Mitte der 1980er Jahre am Synagogenplatz in Mosbach eine Stele mit einer Gedenktafel aufgestellt, die folgenden Text trägt:
Dieser Platz ist dem Andenken der jüdischen Bürger von Mosbach gewidmet.
In zwölf unheilvollen Jahren wurden sie ihrer Menschenwürde beraubt, aus der Heimat vertrieben oder in Vernichtungslager abtransportiert.
Ihr Gotteshaus, das hier stand, wurde am 10.November 1938 zerstört, seine Einrichtungen auf dem Marktplatz öffentlich verbrannt.
Vergesst es nicht
Im Rahmen des landesweiten Mahnmal-Projektes, das an die Deportationen der badischen Juden vom Okt. 1940 erinnert, haben auch Jugendliche aus Mosbach ihren Beitrag geleistet; auf dem zentralen Gedenkstättengelände in Neckarzimmern findet sich - neben zahlreichen anderen Memorialsteinen - auch der Stein aus Mosbach. (Abb. aus: mahnmal-neckarzimmern.de).
Zum 75.Jahrestag des Novemberpogroms wurden die Namen der ermordeten ehemaligen jüdischen Bewohner Mosbachs in Stein verewigt. Eine Teilnahme am „Stolperstein“-Projekt hatte allerdings die Kommunalvertretung mehrheitlich abgelehnt (2012).
Auf dem jüdischen Friedhof am Kapellenweg (Aufn. Peter Schmelzle, 2012, aus: wikipedia.org, CC BY SA 3.0) - hier befinden sich noch ca. 70 originale Grabsteine - erinnert ebenfalls ein Gedenkstein an die jüdischen NS-Opfer des Ortes. Nahe des Eingangs findet man die Grabstätte des Bezirksrabbiners Leopold Löwenstein (geb. 1843 in Gailingen), der im Alter von 80 Jahren in Mosbach verstarb.
[vgl. Biebrich (Hessen)]
https://xn--jdische-gemeinden-22b.de/
Mosbach mit Hochhausen am Neckar
Die Synagoge in Mosbach, vor 1938. Die Synagoge wurde während der Pogrome im November 1938 durch Inbrandsetzung zerstört, die Ruine kurz darauf abgebrochen. [Quelle: Landesarchiv BW, HStAS EA 99/001 Bü 305 Nr. 1962]
Dieser Beitrag stammt aus der Studie von Franz Hundsnurscher und Gerhard Taddey, Die jüdischen Gemeinden in Baden. Denkmale, Geschichte, Schicksale, hg. von der Archivdirektion Stuttgart (Veröffentlichungen der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg 19), Stuttgart 1968.
Die Studie wird hier in der Originalfassung als Volltext zugänglich gemacht und separat bebildert. Inhalte und Sprachgebrauch entsprechen dem Stand von 1968. Weitere Informationen zur Entstehung und Einordnung der Studie finden Sie hier.
Die ehemalige freie Reichsstadt Mosbach war 1410-1499 Residenz einer pfälzischen Nebenlinie und bis 1803 kurpfälzische Oberamtsstadt. 1803 bis 1806 gehörte sie zum neu gebildeten Fürstentum Leiningen und fiel 1806 an Baden.
Die ersten jüdischen Ansiedler in Mosbach wurden 1298 bei der Verfolgung durch die Horden des Ritters Rindfleisch getötet. Zusammen mit Neckarelz, Lauda, Tauberbischofsheim und Wertheim gehörte Mosbach zu den sogenannten „hado-mim" (Blutstädten). 1343 kam es wegen einer angeblichen Hostienschändung zu einer neuen Verfolgung der Juden in Mosbach. Zur Zeit des Schwarzen Todes 1348/49 wurde die jüdische Gemeinde zum dritten Male innerhalb eines halben Jahrhunderts heimgesucht. 1381 sind wieder Juden in Mosbach ansässig. 1387 nahm Kurfürst Ruprecht I. (1353-1390) Drostelin von Mosbach in den Schutz auf. 1471 werden die Juden Isak und Guntracht erwähnt. Während des 16. Jahrhunderts blieb die Zahl der Juden gering. 1674 saßen Liebmann, Joseph und Isaac hier in Schutz. Sie litten gleich den Bürgern an den ungünstigen Zeiten; ihre Rückstände an Rekognitionsgeldern betrugen zusammen 100 Gulden.
Obwohl sich noch im Jahre 1714 der Mosbacher Stadtrat, gestützt auf die städtischen Privilegien, gegen die Anordnung des Oberamts geweigert hatte, mehr als zwei bis drei Judenfamilien in die Stadt aufzunehmen, und obwohl es keinem Juden erlaubt war, ein Haus an einer Straße zu kaufen oder zu bewohnen, ist im 18. Jahrhundert ein rasches Wachstum der jüdischen Gemeinde festzustellen. 1722 zählte sie 8 Familien, 1743 16, 1773 19. 1825 zählte die Stadt 100 jüdische Einwohner, 1865 190, 1875 189, 1884 192, 1900 161, 1925 159 und 1933 134. Drei Juden aus Mosbach, Adolf Held, Hugo Siegel und Moritz Stein, starben im Ersten Weltkrieg den Soldatentod.
Ein „Judenkirchhof" (Friedhof) außerhalb der Stadt ist schon 1559 genannt. Die Synagoge stammt erst aus der Zeit um 1860. Vorher wurde der Gottesdienst in einem Betsaal gehalten. Von etwa 1830 bis zur Aufhebung der Konfessionsschulen im Jahre 1876 fand der Unterricht der jüdischen Kinder in einer eigenen Volksschule statt. Seit 1827 war Mosbach Sitz eines Bezirksrabbiners, der die israelitischen Gemeinden Billigheim, Binau, Eberbach, Großeicholzheim, Heinsheim, Hochhausen, Kleineicholzheim, Mosbach, Neckarzimmern, Neudenau, Stein am Kocher, Strümpfelbrunn und Zwingenberg, seit 1886 auch noch die israelitischen Gemeinden der Rabbinatsbezirke Merchingen und Wertheim zu versorgen hatte. Der hervorragendste Mosbacher Rabbiner war Dr. Leopold Löwenstein, Verfasser mehrerer Werke zur Geschichte der Juden in Baden. Er wurde von der Stadt Mosbach zu ihrem ersten Ehrenbürger ernannt. Ein Israelitischer Frauen und ein Männerverein nahmen die Unterstützung Hilfsbedürftiger wahr. Da vor allem die geistige Not der Israeliten der zerstreuten Landgemeinden sehr groß war, wurde 1932 eine Kommission zur Förderung des geistigen Lebens in den jüdischen Landgemeinden für den Rabbinatsbezirk Mosbach gegründet, die in den folgenden Jahren Vorträge geschichtlichen und aktuellen Inhalts sowie musikalische und andere künstlerische Darbietungen veranstaltete.
Seit Jahrhunderten lebten die Mosbacher Juden hauptsächlich vom Handel mit Vieh, Wein, Getreide und Salz. 1599 verbot der Rat den Bürgern, mit Juden zu handeln. Seit dem 18. Jahrhundert nahm der wirtschaftliche Einfluss der Juden stark zu. 1725 und später noch mehrmals bemühte sich die Stadt, ein Verbot zu erwirken, das den Juden den Handel mit Wein und Lebensmitteln untersagte. Zunächst hatte sie Erfolg; doch bald musste das Verbot wieder aufgehoben werden, weil die Nachbarorte ihren Wein nicht mehr verkaufen und infolgedessen ihre Steuern nicht entrichten konnten. 1782 übernahm eine jüdische Handelsgesellschaft die allerdings nicht sehr ertragreiche Salzproduktion der 1756 bei Mosbach entdeckten Saline. Emanzipation und Gewerbefreiheit ermöglichten im 19. Jahrhundert das Aufblühen jüdischer Fabriken und Geschäfte. Vor 1933 bestanden in Mosbach die Zigarrenfabrik Leopold Blum, eine Brauereiartikelfabrik, ferner zwei Weinhandlungen, zwei Getreide- und Mehlhandlungen, die Kaufhäuser Held und Dilsheimer, vier Textilwarengeschäfte, zwei Spezialgeschäfte für Schreiner- und Glaserbedarf, ein Lederwarengeschäft, ein Lebensmittelgeschäft, eine Warenhandlung, eine Öl- und Fetthandlung sowie die Schnapsbrennerei David Rothschild. Acht Juden trieben Viehhandel, zwei Pferdehandel. Josef Eisemann und Hermann Bamberger führten koschere Metzgereien. Bamberger war zugleich Inhaber des Gasthauses „Zur Traube". Das Kürschnerhandwerk übte Falk Färber aus. Michael Hanauer besaß eine Rechtsanwaltspraxis. Julius Held war Kunsthistoriker. Vor 1933 gab es auch noch eine jüdische Arzt- und eine Zahnarztpraxis.
Seit der Emanzipation der Juden im 19. Jahrhundert und noch während der Weimarer Republik lebten in Mosbach Juden und Christen friedlich miteinander. Ein Jude war jeweils im Gemeinderat. Bald nach Hitlers Machtübernahme wurde jedoch die Judenfeindlichkeit spürbar. Am Boykottag, dem 1. April 1933, standen SA-Leute und Hitlerjungen in Uniform vor den jüdischen Geschäften, um die Kunden vom Einkauf abzuhalten. Verhältnismäßig viele jüdische Geschäftsinhaber erkannten frühzeitig, wie hoffnungslos für sie die Lage war. Ab 1936 verkauften sie allmählich ihre Geschäfte und wanderten vornehmlich nach den USA (ca. 40), nach Holland, Palästina, Frankreich, England und Uruguay aus. Am 10. November 1938 befanden sich nur noch die Schreinereibedarfshandlung Berthold Hahn und die Weinhandlung Louis Frank in jüdischem Besitz. Sie wurden an diesem Tag von Angehörigen des Mosbacher SS-Zuges gründlich demoliert. Desgleichen wurde das Inventar der Synagoge zerschlagen, auf dem Marktplatz aufgeschichtet und in Anwesenheit der Schulkinder verbrannt. Gegen Mittag ging die Synagoge in einem kleinen Seitengäßchen gegenüber dem Rathaus in Flammen auf. Die noch anwesenden jüdischen Männer wurden für einige Wochen in das KZ Dachau verbracht, darunter der Bezirksrabbiner Julius Greilsheimer, der erst kurz vorher aus dem Krankenhaus entlassen worden war. In den nächsten Tagen nach der Kristallnacht wurden die Mauern der zerstörten Synagoge abgetragen und der Platz dem Erdboden gleichgemacht. Auf dem jüdischen Friedhof wurden in den folgenden Jahren wiederholt Grabmäler geschändet. Am 1. September 1939 lebten in Mosbach nur noch 18 Juden. Am 22. Oktober 1940 wurden 13 jüdische Einwohner nach Gurs deportiert. Nur 2 von ihnen überlebten die Jahre der Verfolgung; 3 starben in Lagern in Südfrankreich, 8 wurden in Vernichtungslagern im Osten umgebracht. Von den Juden, die nach 1933 von Mosbach weggezogen waren, kamen 7 und von denen, die ausgewandert waren, 13 in Konzentrationslagern um. Unter ihnen befand sich der Bezirksrabbiner Julius Greilsheimer. 1939 war er nach Holland ausgewandert. 1944 wurde er mit seiner damals schwangeren Frau und seinen beiden Töchtern über das KZ Westerbork nach Auschwitz verschleppt, wo die ganze Familie ermordet wurde.
Seinem Andenken und dem Andenken der übrigen in der Deportation ermordeten Mosbacher Juden wurde 1947 in Gan Jiskor/Israel ein Hain von 100 Bäumen gepflanzt.
Hochhausen am Neckar war vor dem Anfall an Baden 1803 als Besitz der Familie von Heimstatt dem Schwäbischen Ritterkreis inkorporiert.
Über die jüdische Gemeinde, die 1825 113 Seelen zählte und damit 18 Prozent der Einwohner des Dorfes stellte, ist wenig bekannt. Bald nach der Mitte des vorigen Jahrhunderts sank mit der Zahl der Einwohner überhaupt auch die der Juden rasch ab. 1875 waren es noch 46, 1900 44, 1905 34, 1910 nur noch 17. Am 5. Juli 1913 wurde deshalb die jüdische Gemeinde aufgelöst und die restlichen Mitglieder der Gemeinde Mosbach zugewiesen. Dort befand sich auch seit 1827 der zuständige Rabbinatssitz. 1925 lebte noch ein Jude in Hochhausen. Im jüdischen Gemeindehandbuch von 1933 wird irrtümlich auch Hochhausen als selbständige Gemeinde genannt. Die Volkszählung vom Juni 1933 weist jedoch keinen Juden im Ort mehr nach.
In dieser Studie nachgewiesene Literatur
Lang, Theophil, Die Hauptstadt der kleinen Pfalz, Bilder aus der Vergangenheit des zwölfhundertjährigen Mosbach, 1936.
Renz, Jakob, Chronik der Stadt Mosbach, 1936.
Wirth, Hermann, Die Stadt Mosbach, in: Badenia 1, 1864.
Zitierhinweis: Hundsnurscher, Franz/Taddey, Gerhard: Die jüdischen Gemeinden in Baden, Stuttgart 1968, Beitrag zu Mosbach, veröffentlicht in: Jüdisches Leben im Südwesten, URL: […], Stand: 20.12.2022
Lektüretipps für die weitere Recherche
„Als die Synagogen brannten...“, in: Landkreis Mosbach, Informationsdienst für Kommunalpolitik, Wirtschaft und Kultur 20 (1963), S. 5.
Germania Judaica, Bd.2, 2. Halbband, hg. von Zvi Avneri, Tübingen 1968, S. 548f.
Germania Judaica Bd.3, 2. Teilband, hg. von Arye Maimon/Mordechai Breuer/Yacov Guggenheim, Tübingen 1995, S. 884-885.
Hahn, Joachim/Krüger, Jürgen, „Hier ist nichts anderes als Gottes Haus...“. Synagogen in Baden-Württemberg. Band 1: Geschichte und Architektur. Band 2: Orte und Einrichtungen, hg. von Rüdiger Schmidt (Badische Landesbibliothek, Karlsruhe) und Meier Schwarz (Synagogue Memorial, Jerusalem), Stuttgart 2007.
Herter, Balduin, Die Judengemeinde von Mosbach 1297 bis 1940, in: Mosbach im 3. Reich, 4. Heft, hg. von Große Kreisstadt Mosbach, 2008.
Landauer, Rudolf/Lochmann, Reinhart, Spuren jüdischen Lebens im Neckar-Odenwald-Kreis, hg. von Landratsamt NOK, Buchen 2008.
Mitteilungen der städtischen Sammlungen Mosbach 6 (1974), S. 5-6.
Runow, Martin, Die Stiftung eines Capitals … zur Errichtung eines Rabbinats zu Mosbach, in: Der Odenwald 44 (1997), S. 60-68.
Württemberg - Hohenzollern – Baden (Pinkas Hakehillot. Encyclopedia of Jewish Communities from their foundation till after the Holocaust), hg. von Joseph Walk, Yad Vashem/Jerusalem 1986, S.399-402.
https://www.leo-bw.de/
Siehe auch:
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