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AKTUELLES: GERICHTLICHE VERFAHREN:
NS-Verfolgung von Sinti und Roma in Mosbach.
- Konkrete Tatbeteiligungen
an NS-Massenmordverbrechen in Mosbach.
Zuletzt AKTUALISIERT am 30.09.2023 !
Seiteninhalt:
- NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach
1.1 Gerichtlich verfügte Beauftragung der forensischen Sachverständigen aus Kitzingen durch das Amtsgericht Mosbach bezüglich der gerichtlichen und außergerichtlichen Anti-Nazi-Aktivitäten des Antragstellers
1.2 Strafanzeigen vom 13.08.2022 gegen Verantwortliche der Inhaftierungen und Deportationen von Sinti und Roma aus Landkreis und Stadt Mosbach in Nazi-Konzentrationslager
1.3 Dienstaufsichtsbeschwerden vom 04.06.2023 gegen Mitarbeiter*innen bei Amtsgericht und Staatsanwaltschaft Mosbach wegen der unsachgemäßen Bearbeitung der Strafanzeigen vom 09.04. und 10.04.2023 zu Mordbeteiligungen der Mosbacher Gestapo u.a. mit Albert Hauk und Kurt Hosch sowie wegen der amtsseitigen systematischen Unterfassung von nationalsozialistischen Straftaten bei der NS -Verfolgung und NS-Vernichtung von Juden, Sinti und Roma und polnischen Zwangsarbeitern
1.4 An die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart: a) WIDERSPRUCH vom 06.07.2023 gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Stuttgart vom 19.06.2023 unter 312 Js 66432/23 an die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart b) DIENSTAUFSSICHTSBESCHWERDEN vom 06.07.2023 gegen fallverantwortliche Mitarbeiter*innen bei Amtsgericht und Staatsanwaltschaft Mosbach, Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen der unsachgemäßen Bearbeitung der Strafanzeigen vom 09.04. und 10.04.2023 zu Mordbeteiligungen der MOSBACHER POLIZEI und GESTAPO ,u.a. mit Albert Hauk und Kurt Hosch, entgegen § 158 StPO sowie entgegen der Rechtsauffassung des Baden-Württembergischen Justizministeriums mit amtsseitigen systematischen Unterfassungen von nationalsozialistischen Straftaten bei der NS-Verfolgung und NS-Vernichtung von Juden, Sinti und Roma und polnischen Zwangsarbeitern - Online-Artikel zur nationalsozialistischen Verfolgung und Vernichtung der Sinti und Roma, u.a. in der Mosbacher Region, in Baden und Württemberg
2.1 Sinto Vinzenz Rose
2.2 Sintiza Martha Guttenberger
1. NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach
1.1 Gerichtlich verfügte Beauftragung der forensischen Sachverständigen aus Kitzingen durch das Amtsgericht Mosbach bezüglich der gerichtlichen und außergerichtlichen Anti-Nazi-Aktivitäten des Antragstellers
In der Verfügung des Amtsgerichts Mosbach unter 6F 9/22 vom 17.08.2022, teilt das Amtsgericht Mosbach die Rechtsauffassung mit, dass es nicht Aufgabe des Gerichts sei, die NS-Vergangenheit aufzuarbeiten, was SOWOHL entgegen der Rechtsaufassung des baden-württembergischen Justizministeriums unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 vom 20.06.2022, dass heute und noch künftig NS-Verbrechen von der Justiz verfolgt würden, ALS AUCH entgegen der Rechtsauffassung u.a. des Urteils vom 28.06.2022 beim Landgericht Neuruppin mit der Verurteilung eines 101-jährigen KZ-Wachmannes wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3.500 Fällen steht.
Das Amtsgericht Mosbach erklärt, die vom Antragsteller initiierten Verfahren zur Aufarbeitung von NS-Unrecht und NS-Verbrechen nicht bearbeiten, sondern laut Verfügungs-Mitteilung vom 17.08.2022 unter 6F 9/22 getrennt von der Akte lediglich in einem Sonderband anlegen zu wollen.
Das AG MOS äußert sich weiterhin auch in 6F 2/22 in und nach der Verhandlung vom 22.11.22 NICHT zu den beim AG MOS erhobenen konkreten Dienstaufsichtsbeschwerden und Anhörungsrügen u.a. gegen wiederholt nicht-ordnungsgemäße Bearbeitungen von konkreten Eingaben des Antragstellers zur Aufklärung und Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und von Nationalsozialistischen Verbrechen seitens des Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22 entgegen der geltenden Strafprozessordnung § 158 StPO. Siehe dazu auch u.a. KV-RA-Eingabe vom 22.06.22 unter 6F 2/22.
Das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110, 74281 Mosbach, beauftragt die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21, die Anti-Nazi-Aktivitäten des KVs und Antragstellers in einer ergänzenden Stellungnahme gutachterlich einzuschätzen und zu bewerten.
Dazu zählen laut Anweisungen dieser amtsgerichtlichen Verfügungen SOWOHL die seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren ALS AUCH seine außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute. Siehe dazu auch Kapitel *** auf dieser Seite.
Es gibt zwei Deportationswellen aus der Mosbacher Region. 1940 werden die badischen Juden deportiert. Und 1943 die hier ansässigen und hier festgesetzten Sinti- und Roma-Familien. Ein Fahrplan dieser Deportationen von Mosbach nach Auschwitz-Birkenau ist datiert auf den 10.03.1943. Es gibt bisher keine öffentlich bekannte juristische Aufarbeitung seitens der Mosbacher Justizbehörden seit 1945 zu den direkten und beihelfenden Tatbeteiligungen an diesen Nazi-Massenmorden in Mosbach, d.h. weder am Holocaust noch am Völkermord an den Sinti und Roma. |
1.2 Strafanzeigen vom 13.08.2022 gegen Verantwortliche der Inhaftierungen und Deportationen von Sinti und Roma aus Landkreis und Stadt Mosbach in Nazi-Konzentrationslager
EINLADUNG ZUR PROZESSBEOBACHTUNG !!!
ZUR AUFARBEITUNG VON NATIONALSOZIALISTISCHEM UNRECHT
UND NATIONALSOZIALISTISCHEN VERBRECHEN
BEIM AMTSGERICHT MOSBACH 6F 9/22
Strafanzeigen vom 13.08.2022 gegen Verantwortliche der Inhaftierungen und Deportationen von Sinti und Roma aus Landkreis und Stadt Mosbach in Nazi-Konzentrationslager
Siehe auch Zuständigkeit des Amtsgerichts Mosbach in NS-Verfahren >>>
Hiermit ergeht der zuvor benannte offizielle Strafantrag an das AG/FG Mosbach unter 6F 9/22 vom 13.08.2022.
BEGRÜNDUNG UND GLAUBHAFTMACHUNG:
1943/44 wurden mindestens 116 Sinti – Männer und Frauen, Säuglinge, Kinder und Alte – aus den Altkreisen Sinsheim, Mosbach und Buchen ins „Zigeunerlager Auschwitz“ deportiert. Nur wenige überlebten. Im Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau wurden am 2. August 1944 etwa 4300 Sinti und Roma Kinder, Frauen und Männer in einer einzigen Nacht ermordet.
Unzureichende Aufarbeitung durch die Mosbacher Justiz ?: Bisher ist öffentlich nichts darüber bekannt, dass Verantwortliche im arbeitsteilig organisierten Nazi-Massenmord an Sinti und Roma während der Nachkriegszeit von der Mosbacher Justiz angeklagt und verurteilt wurden.
ANTRAG AUF VERFAHRENSBESCHLEUNIGUNG:
Hiermit ergeht der Antrag auf Verfahrensbeschleunigung in vorliegender Rechtssache gegen möglicherweise noch lebende NS-Täter.
SACHVERHALTSERMITTLUNGS- UND AUFKLÄRUNGSPFLICHT DES GERICHTS:
Das Gericht selbst ist von Amtswegen zur umfassenden Sachverhaltsermittlung und -aufklärung nach § 26 FamFG, § 27 FamFG, § 44 FamFG, § 138 ZPO verpflichtet, um möglichst eine Verletzung der Ansprüche auf rechtliches Gehör und faires Verfahren nach § 10 AEMR, § 6 EMRK, § 103 Abs. 1 GG sowie auf die Achtung des Familienlebens nach § 8 EMRK sowie auf das Recht auf Meinungsfreiheit § 19 AEMR, § 11 EMRK, § 5 GG sowie auf das Recht auf Diskriminierungsverbot § 14 EMRK auszuschließen.
GERICHTLICH EINZUHOLENDE STELLUNGNAHMEN
Beim hier fallverantwortlichen Spruchkörper des Amtsgerichts Mosbach wird unter 6F 9/22 offiziell beantragt von allen Verfahrensbeteiligten inklusive der involvierten Fachstellen (Jugendamt Neckar-Odenwaldkreis beim Landratsamt Mosbach unter Aktenzeichen 3.23214 und der gerichtlich bestellten Verfahrensbeiständin) offizielle Stellungnahmen in der hier anhängigen Rechtssache „Strafanzeigen gegen Verantwortliche der Inhaftierungen und Deportationen von Sinti und Roma aus Landkreis und Stadt Mosbach in Nazi-Konzentrationslager“ ordnungsgemäß und vollständig zeitnah einzuholen.
INTERNET-VERÖFFENTLICHUNGEN
Hiermit erfolgt offiziell die Antragsteller-Freigabe des vorliegenden Antrages vom 11.08.2022 unter 6F 9/22 in vorliegender Rechtssache „Strafanzeigen gegen Verantwortliche der Inhaftierungen und Deportationen von Sinti und Roma aus Landkreis und Stadt Mosbach in Nazi-Konzentrationslager“ zur frei zugänglichen Veröffentlichung in den Internetpräsenzen des Amtsgerichts Mosbach sowie der BRD-Justizinstitutionen sowie in den Internetpräsenzen der BRD-Universitäten und Fachhochschulen sowie in den Internetpräsenzen sämtlicher BRD-Bildungseinrichtungen.
Der vorliegende Strafantrag in vorliegender Rechtssache beim Amtsgericht-Familiengericht Mosbach wird mit begleitender Falldokumentation auf der folgenden Website frei zugänglich im Internet veröffentlicht: Die Internet-Präsenz " Nationalsozialismus in Mosbach - Baden und Württemberg : Rechtsextremismus und Neofaschismus : Rassismus und Diskriminierung : Anti-Semitismus : Homophobie " ist ein Linkportal und Informationsangebot zu regionalen Ereignissen im Prioritäten-Fokus zu Mosbach, Baden und Württemberg.
http://www.nationalsozialismus-in-mosbach-baden.info/
Beim fallverantwortlichen Spruchkörper am Amtsgericht Mosbach wird hiermit am 11.08.2022 unter 6F 9/22 die Veranlassung mit transparenter Bestätigungsmitteilung an alle Verfahrensbeteiligten beantragt, die hier anhängige RECHTSSACHE mit kritischer Dokumentation sowie die entsprechende Verfahrens- und Falldokumentationen auf den Internet-/bzw. Websites des Amtsgericht Mosbach frei zugänglich zu veröffentlichen.
Siehe auch HISTORISCHES: NS-Verfolgung von Sinti und Roma in Mosbach >>>
Siehe auch AKTUELLES: NS-Verfolgung von Sinti und Roma in Mosbach >>>
Siehe auch Zuständigkeit des Amtsgerichts Mosbach in NS-Verfahren >>>
1.3 Dienstaufsichtsbeschwerden vom 04.06.2023 gegen Mitarbeiter*innen bei Amtsgericht und Staatsanwaltschaft Mosbach wegen der unsachgemäßen Bearbeitung der Strafanzeigen vom 09.04. und 10.04.2023 zu Mordbeteiligungen der Mosbacher Gestapo u.a. mit Albert Hauk und Kurt Hosch sowie wegen der amtsseitigen systematischen Unterfassung von nationalsozialistischen Straftaten bei der NS -Verfolgung und NS-Vernichtung von Juden, Sinti und Roma und polnischen Zwangsarbeitern
6F 9/22
Amtsgericht Mosbach
Hauptstraße 110
74821 Mosbach
+49626187460, +49626187639
13 UJs 4385/23
Staatsanwaltschaft Mosbach
Hauptstraße 87 und 89
74821 Mosbach
+4980066449281269
Landgericht Mosbach
Hauptstr. 110
74821 Mosbach
+49626187440
Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe
Ludwig-Erhard-Allee 4
76131 Karlsruhe
+4972135236725
JUMRIX-E-1402-41/878/4
Ministerin Marion Gentges
Ministerium der Justiz und für Migration
Baden-Württemberg
Schillerplatz 4, 70173 Stuttgart
+497112792264
DATUM : 04.06.2023
Siehe auch Online-Dokumentation: www.nationalsozialismus-in-mosbach-baden.de
Dienstaufsichtsbeschwerden gegen fallverantwortliche Mitarbeiter*innen
der Mosbacher Justizbehörden bei Amtsgericht und Staatsanwaltschaft Mosbach
wegen der unsachgemäßen Bearbeitung der Strafanzeigen vom 09.04. und 10.04.2023
zu Mordbeteiligungen der Mosbacher Gestapo
u.a. mit Albert Hauk und Kurt Hosch
sowie wegen der amtsseitigen systematischen Unterfassung von nationalsozialistischen Straftaten
bei der NS-Verfolgung und NS-Vernichtung
von Juden, Sinti und Roma und polnischen Zwangsarbeitern
Sehr geehrte Damen und Herren,
BEGRÜNDUNG UND GLAUBHAFTMACHUNG:
Gemäß der geltenden BRD-Strafprozessordnung § 158 StPO wird die Anzeige einer Straftat beurkundet und dem Anzeigeerstatter der Eingang seiner Anzeige schriftlich bestätigt, mit einer kurzen Zusammenfassung der Angaben zu Tatzeit, Tatort und angezeigter Tat. Sowohl das Amtsgericht Mosbach, nach AS-Eingabe an das AG MOS unter 6F 9/22, 6F 202/21, 6F 2/22 und 6F 2/23 ab 09.04. und 10.04.2023, als auch die Staatsanwaltschaft Mosbach unter 13 UJs 4385/23 am 26.05.2023 missachten aber diese gesetzliche Vorgabe aus § 158 StPO und benennen EXPLIZIT NICHT das Eingabedatum, den Verfahrensgegenstand, den Tatvorwurf und die Sachverhalte der hier angezeigten Straftatbestände der konkreten nationalsozialistischen Gewalt- und Mord-Straftaten bei der NS-Verfolgung von Juden, Sinti und Roma und polnischen Zwangsarbeitern unter konkreter Beteiligung der Mosbacher Gestapo. Sowohl das JUSTIZMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG u.a. am 20.06.2022 unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 sowie am 20.12.2022 unter JUMRIX-E-1402-41/878/28 als auch der LANDTAG BADEN-WÜRTTEMBERG am 10.03.2023 zu PETITION 17/1464 benennen EXLPZIT u.a. vom AS seit 03.06.2022 beim AMTSGERICHT MOSBACH beantragte Verfahren zur juristischen Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht, nationalsozialistischen Verbrechen und rechtsextremistischen, rassistischen Straftaten, d.h. sowohl strafrechtliche Verfahren gemäß § 158 StPO als auch Wiederaufnahmeverfahren sowie Verfahren der gerichtlichen Prüfungen und Beteiligungen. Das AG MOS bestätigt sowohl mit der Verfügung vom 17.08.2022 und vom 05.05.2023 unter 6F 9/22 als auch mit der Mitteilung vom 20.03.2023 unter 6F 2/23, u.a. vom AS gemäß § 158 StPO initiierte NS-Verfahren, auch zu Tatbeteiligungen an NS-Massenmordverbrechen in der Mosbacher Region und zur eigenen institutionellen NS-Vergangenheit der Mosbacher Justiz (NS-Euthanasie und NS-Zwangssterilisierung), beim AMTSGERICHT MOSBACH-BADEN EINERSEITS SOWIE ANDERERSEITS zu rechtsextremistischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Angelegenheiten beim Amtsgericht Mosbach lediglich in SONDERBÄNDEN AUSSERHALB DER AKTEN anzulegen. Das AMTSGERICHT MOSBACH hat seinerseits seit dem 03.06.2022 zu beantragten NS-und Rechtsextremismus-Verfahren nachweisbar eine gemäß § 158 StPO ordnungsgemäße Eingangsbestätigung mit den Benennungen der Konkreten Eingabedaten, der Konkreten Sachverhaltsbenennungen mit einer kurzen Zusammenfassung der Angaben zu Tatzeit, Tatort und angezeigter Tat bisher EXPLIZIT VERSAGT und NICHT AUSGESTELLT. Erst nach mehrfachen offiziellen Beschwerden während ca. einem Jahr benennt das AG MOS unter 6F 9/22 das allererste Mal am 05.05.2023 unter 6F 9/22 den Themenkomplex unter der Überschrift „NS- und Rechtsextremismus-Verfahren“ für die vom AS seit 03.06.2022 beim AG MOS beantragten Strafverfahren, Wiederaufnahmeverfahren, Verfahren der gerichtlichen Prüfungen und Beteiligungen.
Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren ist laut geltender BRD-Gesetzgebung ordnungsgemäß nach § 158 StPO bei Sachverhaltsermittlung und Sachverhaltsüberprüfung sowie bei Entscheidung, Beschluss, Urteil korrekt zu führen, was aber sowohl AG MOS als auch die STA MOS hier nachweisbar verweigern. AG MOS als auch STA MOS verweigern hier amtsseitig die konkrete Benennung der konkret angezeigten nationalsozialistischen Gewalt- und Mord-Straftaten bei der NS-Verfolgung und NS-Vernichtung von Juden, Sinti und Roma und polnischen Zwangsarbeitern unter konkreter Beteiligung der Mosbacher Gestapo. |
Weil AG MOS und STA MOS hier nachweisbar amtsseitig verweigern, die AS-Eingabedaten und die konkreten Sachverhalte dieser konkreten nationalsozialistischen Verbrechen zu benennen, ist hier nunmehr in der Weiterleitungsmitteilung der Staatsanwaltschaft Mosbach unter 13 Js 4385/23 am 26.05.2023 überhaupt nicht klar, auf welche Strafanzeigen und auf welche NS-Verbrechen sich AG MOS und STA MOS überhaupt beziehen, obwohl aber der AS EXPLIZIT und KONKRET auf die aus der historischen Forschung bekannten Personen der MOSBACHER POLIZEI und GESTAPO, u.a. GENDARM TRABER, KRIMINALOBERASSISTENT KURT HOSCH und KRIMINALSEKRETÄR ALBERT HAUK, und auf die jeweiligen nationalsozialistischen Diskriminierungs- und Opferzielgruppen hinweist:
… Strafanzeigen vom 09.04.2023 gemäß § 158 StPO an das Amtsgericht Mosbach zu 6F 9/22 sowie zu 6F 202/21, 6F 2/22 und 6F 2/23 zu Mord und Beihilfe zu Mord gegen Angehörige der Mosbacher Polizei und Gestapo wegen Tatbeteiligungen an der NS-Judenverfolgung und am Holocaust in der Region Mosbach >>>
… Strafanzeigen vom 10.04.2023 gemäß § 158 StPO an das Amtsgericht Mosbach zu 6F 9/22 sowie zu 6F 202/21, 6F 2/22 und 6F 2/23 zu Mord und Beihilfe zu Mord gegen Angehörige der Mosbacher Polizei und Gestapo wegen Tatbeteiligungen an der NS-Verfolgung und am Völkermord an Sinti und Roma in der Region Mosbach >>>
… Strafanzeigen vom 10.04.2023 gemäß § 158 StPO an das Amtsgericht Mosbach zu 6F 9/22 sowie zu 6F 202/21, 6F 2/22 und 6F 2/23 zu Mord und Beihilfe zu Mord gegen Angehörige der Mosbacher Polizei und Gestapo wegen Tatbeteiligungen an den Nazi-Massenhinrichtungen von polnischen Zwangsarbeitern >>>
Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Mitarbeiter*innen der Mosbacher Justizbehörden AG und STA MOS
Hiermit ergehen die eingangs benannten Dienstaufsichtsbeschwerden gemäß der Rechtsmittelerklärung des baden-württembergischen Justizministeriums vom 20.06.2022 unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 gegen die fallverantwortlichen Mitarbeiter*innen des Amtsgericht Mosbachs unter 6F 9/22 u.a. und der Staatsanwaltschaft Mosbach unter 13 UJs 4385/23 unter vorliegender BEGRÜNDUNG UND GLAUBHAFTMACHUNG wegen der unsachgemäßen Bearbeitung entgegen § 158 StPO der Strafanzeigen vom 09.04. und 10.04.2023 zu nationalsozialistischen Gewalt- und Mord-Straftaten bei der NS-Verfolgung und NS-Vernichtung von Juden, Sinti und Roma und polnischen Zwangsarbeitern unter konkreter Beteiligung der Mosbacher Gestapo unter 6F 9/22, 6F 202/21, 6F 2/22, 6F 2/23 sowie wegen der systematischen Untererfassung von nationalsozialistischen Gewalt- und Mord-Straftaten bei den Mosbacher Justizbehörden.
Die hier fallverantwortlichen Mitarbeiter*innen beim AG MOS und bei der STA MOS ignorieren nachweisbar sowohl die gesetzlichen Vorgaben von § 158 StPO als auch die Rechtsauffassungen des baden-württembergischen Justizministeriums, dass heute und zukünftig noch NS-Verbrechen durch die deutsche Justiz verfolgt (JUMRIX-E-1402-41/878/4 am 20.06.2022) und dass diese statistisch erfasst (JUMRIX-E-1402-41/878/28 am 20.12.2022) würden. Durch die hier vorliegenden Verfahrensweisen von AG MOS und STA MOS lässt sich im innerstaatlichen BRD-Instanzenzug nicht nachvollziehen, um welche konkret angezeigten NS-Mordverbrechen es sich in den entsprechenden NS-Verfahren tatsächlich handelt. Zudem kann es u.U. dabei zu Verfahrensentschleunigungen in konkreten Verfahren zur juristischen Aufarbeitung von Nationalsozialistischen Verbrechen vor dem Hintergrund des Hohen Alters möglicherweise noch lebender NS-Täter*innen in 2022 und 2023 kommen. Und dies während aber das LG Neuruppin am 28.06.2022 einen 101-jährigen KZ-Wachmann und das LG Itzehoe am 20.12.2022 eine 97-jährige KZ-Sekretärin wegen Beihilfe in der NS-Mord- und Vernichtungsmaschinerie verurteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Michael Uhl
1.4 An die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart: a) WIDERSPRUCH vom 06.07.2023 gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Stuttgart vom 19.06.2023 unter 312 Js 66432/23 an die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart b) DIENSTAUFSSICHTSBESCHWERDEN vom 06.07.2023 gegen fallverantwortliche Mitarbeiter*innen bei Amtsgericht und Staatsanwaltschaft Mosbach, Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen der unsachgemäßen Bearbeitung der Strafanzeigen vom 09.04. und 10.04.2023 zu Mordbeteiligungen der MOSBACHER POLIZEI und GESTAPO ,u.a. mit Albert Hauk und Kurt Hosch, entgegen § 158 StPO sowie entgegen der Rechtsauffassung des Baden-Württembergischen Justizministeriums mit amtsseitigen systematischen Unterfassungen von nationalsozialistischen Straftaten bei der NS-Verfolgung und NS-Vernichtung von Juden, Sinti und Roma und polnischen Zwangsarbeitern
6F 9/22
Amtsgericht Mosbach
Hauptstraße 110
74821 Mosbach
Staatsanwaltschaft Mosbach
Hauptstraße 87 und 89
74821 Mosbach
Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart
Werastr. 23
70182 Stuttgart
Landgericht Mosbach
Hauptstr. 110
74821 Mosbach
JUMRIX-E-1402-41/878/4
Ministerin Marion Gentges
Ministerium der Justiz und für Migration
Baden-Württemberg
Schillerplatz 4, 70173 Stuttgart
DATUM : 06.07.2023
Siehe auch Online-Dokumentation: www.nationalsozialismus-in-mosbach-baden.de
a) Widerspruch gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Stuttgart
vom 19.06.2023 unter 312 Js 66432/23
an die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart
b) Dienstaufsichtsbeschwerden gegen fallverantwortliche Mitarbeiter*innen
bei Amtsgericht und Staatsanwaltschaft Mosbach, Staatsanwaltschaft Stuttgart
wegen der unsachgemäßen Bearbeitung der Strafanzeigen vom 09.04. und 10.04.2023
zu Mordbeteiligungen der MOSBACHER POLIZEI und GESTAPO
,u.a. mit Albert Hauk und Kurt Hosch,
entgegen § 158 StPO sowie entgegen der Rechtsauffassung
des Baden-Württembergischen Justizministeriums
mit amtsseitigen systematischen Unterfassungen
von nationalsozialistischen Straftaten bei der NS-Verfolgung und NS-Vernichtung
von Juden, Sinti und Roma und polnischen Zwangsarbeitern
Sehr geehrte Damen und Herren,
BEGRÜNDUNG UND GLAUBHAFTMACHUNG:
Hiermit ergehen wie eingangs benannt Widerspruch an die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart sowie die Dienstaufsichtsbeschwerden gemäß der Rechtsmittelerklärung des baden-württembergischen Justizministeriums vom 20.06.2022 unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 gegen die fallverantwortlichen Mitarbeiter*innen des Amtsgericht Mosbachs unter 6F 9/22 u.a. und der Staatsanwaltschaft Mosbach unter 13 UJs 4385/23 und Staatsanwaltschaft Stuttgart unter 312 Js 66432/23 unter vorliegender BEGRÜNDUNG UND GLAUBHAFTMACHUNG wegen der unsachgemäßen Bearbeitung entgegen § 158 StPO u.a. der Strafanzeigen vom 09.04. und 10.04.2023 zu nationalsozialistischen Gewalt- und Mord-Straftaten bei der NS-Verfolgung und NS-Vernichtung von Juden, Sinti und Roma und polnischen Zwangsarbeitern unter konkreter Beteiligung der Mosbacher Polizei und Gestapo unter 6F 9/22, 6F 202/21, 6F 2/22, 6F 2/23 eingereicht beim AG MOS sowie wegen der systematischen Untererfassung von nationalsozialistischen Gewalt- und Mord-Straftaten bei den Mosbacher Justizbehörden.
Inhaltsverzeichnis
1. Historisch belegte Beteiligungen der Mosbacher Polizei und Gestapo an NS-Massenmordverbrechen
2. Verfahrensführungen entgegen § 158 StPO bei den Mosbacher Justizbehörden zu Nazi-Massenmordverbrechen mit systematischen Untererfassungen
3. Amtsseitige Nicht-Nachvollziehbarkeit im innerstaatlichen BRD-Instanzenzug bei NS-Verfahren
4. Verfahrensführungen entgegen den Rechtsauffassungen des Baden-Württembergischen Justizministeriums sowie entgegen der NS-Prozesse des 21. Jahrhunderts
5. Amtsseitiges Ignorieren des Verzichts auf konkreten Einzeltatnachweis bei der Rechtsprechungspraxis in NS-Verfahren der BRD des 21.Jahrhunderts
6. Amtsseitige Alters- und Versterbensamnestie in den NS-Verfahrensführungen seit 1945 bei NS-Massenmordverbrechen
7. Amtsseitige Verweigerung der Überprüfungen möglicherweise noch lebender NS-Täter*innen
8. Amtsseitige Verweigerung der Identifizierung von NS-Täter*innen bei der Mosbacher Polizei und Gestapo
9. Amtsseitige Relativierungen von NS-Massenmordverbrechen als lediglich bloße Vermutungen
10. Verweigerung der juristischen Aufarbeitung von NS-Massenhinrichtungen von polnischen Zwangsarbeitern
11. Amtsseitiges Ignorieren der Verantwortlichkeiten für die juristische Aufarbeitung von NS-Verbrechen seit 1945
1. Historisch belegte Beteiligungen der Mosbacher Polizei und Gestapo an NS-Massenmordverbrechen
Aus der (regional-)historischen Forschung sind bekannte Personen der MOSBACHER POLIZEI und GESTAPO, u.a. GENDARM TRABER, KRIMINALOBERASSISTENT KURT HOSCH und KRIMINALSEKRETÄR ALBERT HAUK sowie die jeweiligen bekannten nationalsozialistischen Diskriminierungs-, Verfolgten- und Opferzielgruppen, auf die der AS mit seinen Eingaben an das Amtsgericht Mosbach EXPLIZIT und KONKRET hinweist:
… Strafanzeigen vom 09.04.2023 gemäß § 158 StPO an das Amtsgericht Mosbach zu 6F 9/22 sowie zu 6F 202/21, 6F 2/22 und 6F 2/23 zu Mord und Beihilfe zu Mord gegen Angehörige der Mosbacher Polizei und Gestapo wegen Tatbeteiligungen an der NS-Judenverfolgung und am Holocaust in der Region Mosbach >>>
… Strafanzeigen vom 10.04.2023 gemäß § 158 StPO an das Amtsgericht Mosbach zu 6F 9/22 sowie zu 6F 202/21, 6F 2/22 und 6F 2/23 zu Mord und Beihilfe zu Mord gegen Angehörige der Mosbacher Polizei und Gestapo wegen Tatbeteiligungen an der NS-Verfolgung und am Völkermord an Sinti und Roma in der Region Mosbach >>>
… Strafanzeigen vom 10.04.2023 gemäß § 158 StPO an das Amtsgericht Mosbach zu 6F 9/22 sowie zu 6F 202/21, 6F 2/22 und 6F 2/23 zu Mord und Beihilfe zu Mord gegen Angehörige der Mosbacher Polizei und Gestapo wegen Tatbeteiligungen an den Nazi-Massenhinrichtungen von polnischen Zwangsarbeitern >>>
2. Verfahrensführungen entgegen § 158 StPO bei den Mosbacher Justizbehörden zu Nazi-Massenmordverbrechen mit systematischen Untererfassungen
Gemäß der geltenden BRD-Strafprozessordnung § 158 StPO wird die Anzeige einer Straftat beurkundet und dem Anzeigeerstatter der Eingang seiner Anzeige schriftlich bestätigt, mit einer kurzen Zusammenfassung der Angaben zu Tatzeit, Tatort und angezeigter Tat. Sowohl das Amtsgericht Mosbach, nach AS-Eingabe an das AG MOS unter 6F 9/22, 6F 202/21, 6F 2/22 und 6F 2/23 ab 09.04. und 10.04.2023, als auch die Staatsanwaltschaft Mosbach unter 13 UJs 4385/23 am 26.05.2023 missachten aber diese gesetzliche Vorgabe aus § 158 StPO und benennen EXPLIZIT NICHT das Eingabedatum, den Verfahrensgegenstand, den Tatvorwurf und die Sachverhalte der hier angezeigten Straftatbestände der konkreten nationalsozialistischen Gewalt- und Mord-Straftaten bei der NS-Verfolgung von Juden, Sinti und Roma und polnischen Zwangsarbeitern unter konkreter Beteiligung der Mosbacher Polizei und Gestapo (Siehe Kapitel 1).
Sowohl das JUSTIZMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG u.a. am 20.06.2022 unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 sowie am 20.12.2022 unter JUMRIX-E-1402-41/878/28 als auch der LANDTAG BADEN-WÜRTTEMBERG am 10.03.2023 zu PETITION 17/1464 benennen EXLPZIT u.a. vom AS seit 03.06.2022 beim AMTSGERICHT MOSBACH beantragte Verfahren zur juristischen Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht, nationalsozialistischen Verbrechen und rechtsextremistischen, rassistischen Straftaten, d.h. sowohl strafrechtliche Verfahren gemäß § 158 StPO als auch Wiederaufnahmeverfahren sowie Verfahren der gerichtlichen Prüfungen und Beteiligungen. Das AG MOS bestätigt sowohl mit der Verfügung vom 17.08.2022 und vom 05.05.2023 unter 6F 9/22 als auch mit der Mitteilung vom 20.03.2023 unter 6F 2/23, u.a. vom AS gemäß § 158 StPO initiierte NS-Verfahren, auch zu Tatbeteiligungen an NS-Massenmordverbrechen in der Mosbacher Region und zur eigenen institutionellen NS-Vergangenheit der Mosbacher Justiz (NS-Euthanasie und NS-Zwangssterilisierung) EINERSEITS SOWIE ANDERERSEITS zu rechtsextremistischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Angelegenheiten beim AMTSGERICHT MOSBACH-BADEN lediglich in SONDERBÄNDEN AUSSERHALB DER AKTEN anzulegen. Das AMTSGERICHT MOSBACH hat seinerseits seit dem 03.06.2022 zu beantragten NS-und Rechtsextremismus-Rassismus-Verfahren nachweisbar eine gemäß § 158 StPO ordnungsgemäße Eingangsbestätigung mit den Benennungen der Konkreten Eingabedaten, der Konkreten Sachverhaltsbenennungen mit einer kurzen Zusammenfassung der Angaben zu Tatzeit, Tatort und angezeigter Tat bisher EXPLIZIT VERSAGT und NICHT AUSGESTELLT. Erst nach mehrfachen offiziellen Beschwerden während ca. einem Jahr benennt das AG MOS unter 6F 9/22 das allererste Mal am 05.05.2023 unter 6F 9/22 den Themenkomplex unter der Überschrift „NS- und Rechtsextremismus-Verfahren“ sowie dann am 09.05.2023 „NS-Unrecht/-Verbrechen-Anliegen“ in der Dienstaufsichtsbeschwerde beim LG MOS unter E 313/1-3/2023 für die vom AS seit 03.06.2022 beim AG MOS beantragten Strafverfahren, Wiederaufnahmeverfahren, Verfahren der gerichtlichen Prüfungen und Beteiligungen in NS-Angelegenheiten. Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren ist laut geltender BRD-Gesetzgebung ordnungsgemäß nach § 158 StPO bei Sachverhaltsermittlung und Sachverhaltsüberprüfung sowie bei Entscheidung, Beschluss, Urteil korrekt zu führen, was aber sowohl AG MOS als auch die STA MOS hier nachweisbar verweigern. AG MOS als auch STA MOS verweigern hier amtsseitig die konkrete Benennung der konkret angezeigten nationalsozialistischen Gewalt- und Mord-Straftaten bei der NS-Verfolgung und NS-Vernichtung von Juden, Sinti und Roma und polnischen Zwangsarbeitern unter konkreter Beteiligung der Mosbacher Polizei und Gestapo.
Es ist zu überprüfen: Das AG MOS, die STA MOS und zudem die STA Stuttgart am 19.06.2023 unter 312 Js 66432/23 agieren hier nachweisbar in ihren Verfahrensführungen entgegen der geltenden BRD-Strafprozessordnung § 158 StPO, da die STA Stuttgart verweigert, diese unsachgemäßen Bearbeitungen von NS-Verfahren bei den Mosbacher Justizbehörden EXPLIZIT zu benennen und zu kritisieren.
3. Amtsseitige Nicht-Nachvollziehbarkeit im innerstaatlichen BRD-Instanzenzug bei NS-Verfahren
Die hier fallverantwortlichen Mitarbeiter*innen beim AG MOS und bei der STA MOS ignorieren nachweisbar sowohl die gesetzlichen Vorgaben von § 158 StPO (Siehe Kapitel 2) als auch die Rechtsauffassungen des baden-württembergischen Justizministeriums, dass heute und zukünftig noch NS-Verbrechen durch die deutsche Justiz verfolgt (JUMRIX-E-1402-41/878/4 am 20.06.2022) und dass diese statistisch erfasst (JUMRIX-E-1402-41/878/28 am 20.12.2022) würden (Siehe Kapitel 4). Durch die hier vorliegenden Verfahrensweisen von AG MOS und STA MOS lässt sich im innerstaatlichen BRD-Instanzenzug nicht von Beginn an nachvollziehen, um welche konkret angezeigten NS-Mordverbrechen es sich in den entsprechenden NS-Verfahren tatsächlich handelt.
Es ist zu überprüfen: Die STA Stuttgart verweigert hier zudem am 19.06.2023 unter 312 Js 66432/23, diese unsachgemäßen Bearbeitungen von NS-Verfahren bei den Mosbacher Justizbehörden EXPLIZIT zu benennen und zu kritisieren.
4. Verfahrensführungen entgegen den Rechtsauffassungen des Baden-Württembergischen Justizministeriums sowie entgegen der NS-Prozesse des 21. Jahrhunderts
Gemäß der Rechtsaufassung des baden-württembergischen Justizministeriums unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 vom 20.06.2022, dass heute und noch künftig NS-Verbrechen von der Justiz verfolgt würden, sowie gemäß der Rechtsauffassung der noch laufenden NS-Verfahren im 21.Jahrhundert, wie u.a. gemäß des Urteils vom 28.06.2022 beim Landgericht Neuruppin mit der Verurteilung eines 101-jährigen KZ-Wachmannes wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3.500 Fällen, wie u.a. gemäß des Urteils des Landgerichts Itzehoe vom 20.12.2022 gegen eine 97-Jährige KZ-Sekretärin wegen Beihilfe zum Mord in 10.505 Fällen, wurden und werden ordnungsgemäß konkrete Eingaben zu Aufarbeitung von konkretem NS-Unrecht, konkreten NS-Verbrechen an das Amtsgericht Mosbach gemäß StPO § 158 seit dem 03.06.2022 eingereicht.
Es ist zu überprüfen: Auch die STA Stuttgart verweigert hier am 19.06.2023 unter 312 Js 66432/23 ebenso wie die Mosbacher Justizbehörden seit 1945 gegen die Beteiligungen der Mosbacher Polizei und Gestapo an NS-Massenmordverbrechen in der Mosbacher Region (Siehe Kapitel 1) mittels juristischer Aufarbeitungen tätig zu werden.
Es ist zu überprüfen: Das AG MOS, die STA MOS und zudem die STA Stuttgart am 19.06.2023 unter 312 Js 66432/23 agieren hier nachweisbar in ihren Verfahrensführungen entgegen den Rechtsmittelerklärungen des Baden-Württembergischen Justizministeriums zur heutigen und künftigen juristischen Aufarbeitung von NS-Verbrechen sowie entgegen der Rechtsauffassungen von NS-Prozessen des 21. Jahrhunderts.
5. Amtsseitiges Ignorieren des Verzichts auf konkreten Einzeltatnachweis bei der Rechtsprechungspraxis in NS-Verfahren der BRD des 21.Jahrhunderts
Nach dem Demjanjuk-Urteil von 2011 und nach dem Gröning-Urteil von 2016 sind auch sämtliche Personen als Teil des NS-Vernichtungssystems juristisch zur Verantwortung zu ziehen, die das massenhafte Töten ermöglicht haben auf der Suche nach später Gerechtigkeit für die Opfer und für die Bestrafung noch lebender NS-Täter. Seitdem ist es auch möglich, Personen ohne konkreten Tatnachweis für Beihilfe zum Mord zu verurteilen, weil es für eine solche Verurteilung ausreicht, an der Aufrechterhaltung der NS-Vernichtungsmaschinerie beteiligt gewesen zu sein. Wer demnach hätte erkennen müssen, dass dort systematische Tötungen stattfanden, machte sich mitschuldig, auch wenn er oder sie nicht unmittelbar beteiligt war. Im Fall von NS-Massenmord-Verbrechen bedarf es daher in Deutschland keines konkreten Einzeltatnachweises mehr.
Es ist zu überprüfen: Das AG MOS, die STA MOS und zudem die STA Stuttgart am 19.06.2023 unter 312 Js 66432/23 agieren hier nachweisbar in ihren Verfahrensführungen entgegen der Rechtsprechungspraxis in NS-Verfahren der BRD des 21.Jahrhunderts mit dem bereits seit langem anerkannten Verzicht auf den konkreten Einzeltatnachweis bei NS-Massenmordverbrechen (Siehe auch Kapitel 1).
6. Amtsseitige Alters- und Versterbensamnestie in den NS-Verfahrensführungen seit 1945 bei NS-Massenmordverbrechen
Das AG MOS vertritt in seiner Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 9/22 die EXPLIZIT die Rechtsauffassung entgegen der Rechtsaufassung des baden-württembergischen Justizministeriums unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 vom 20.06.2022 (Siehe Kapitel 4), dass es nicht Aufgabe eine deutschen Gerichts sei, insbesondere des eigenen, die NS-Vergangenheit aufzuarbeiten. Das AG MOS vertritt in seiner Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 9/22 die EXPLIZIT die Rechtsauffassung entgegen der Rechtsaufassung des baden-württembergischen Justizministeriums unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 vom 20.06.2022 (Siehe Kapitel 4), dass ANGEBLICH keine EILBEDÜRFTIGKEIT angesichts des hohen Alters möglicherweise noch lebender NS-Täter*innen und NS-Belasteter Personen bestehen würde. Die nicht-ordnungsgemäße Bearbeitung von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach und nachfolgenden Justizinstitutionen im Jahr 2022 und 2023 kann auch zu konkreten Verfahrens- und Ermittlungsentschleunigungen gegen möglicherweise in 2022 und in 2023 noch lebenden NS-Täter*innen führen. Und dies während aber das LG Neuruppin am 28.06.2022 einen 101-jährigen KZ-Wachmann und das LG Itzehoe am 20.12.2022 eine 97-jährige KZ-Sekretärin wegen Beihilfe in der NS-Mord- und Vernichtungsmaschinerie verurteilen (Siehe Kapitel 4).
Es ist zu überprüfen: Das AG MOS, die STA MOS und zudem die STA Stuttgart am 19.06.2023 unter 312 Js 66432/23 agieren hier nachweisbar in ihren Verfahrensführungen mit der sogenannten amtsseitigen Alters- und Versterbensamnestie bei NS-Prozessen des 21. Jahrhunderts zu Nazi-Massenmordverbrechen, insbesondere in der Mosbacher Region.
7. Amtsseitige Verweigerung der Überprüfungen möglicherweise noch lebender NS-Täter*innen
Es ist zu überprüfen: Das AG MOS, die STA MOS und zudem die STA Stuttgart am 19.06.2023 unter 312 Js 66432/23 verweigern EXPLPIZIT die Überprüfungen möglicherweise noch lebender NS-Täter*innen der hier angezeigten Mosbacher Polizei und Gestapo. Die STA Stuttgart äußert am 19.06.2023 unter 312 Js 66432/23 in ihrer Begründung zur amtsseitig entschiedenen Verfahrenseinstellung EXPLIZIT und LEDIGLICH die Wahrscheinlichkeit, dass angezeigte NS-Täter*innen „mittlerweile“ nicht mehr leben könnten, OHNE dies jedoch konkret in der eigenen Sachverhaltsermittlung zu überprüfen (Siehe auch Kapitel 6 und 11).
8. Amtsseitige Verweigerung der Identifizierung von NS-Täter*innen bei der Mosbacher Polizei und Gestapo
Es ist zu überprüfen: Das AG MOS, die STA MOS und zudem die STA Stuttgart am 19.06.2023 unter 312 Js 66432/23 verweigern EXPLPIZIT die Überprüfungen der hier vom AS beim AG MOS als unbekannt angezeigt NS-Täter*innen-Personenkreise angezeigten der Mosbacher Polizei und Gestapo. Die STA Stuttgart äußert am 19.06.2023 unter 312 Js 66432/23 in ihrer Begründung zur amtsseitig entschiedenen Verfahrenseinstellung EXPLIZIT in der Fortsetzung der Verfahrensführungsstrategie der Mosbacher Justizbehörden, dass sie EBENFALLS NICHT bereit ist, die vom AS als unbekannt angezeigten Personen der Mosbacher Polizei und Gestapo anhand der Personalakten der entsprechenden Behörden zu identifizieren und darauf folgend im Jahr 2023 zu ermitteln, ob diese Personen als vom As beim AG MOS angezeigte NS-Täter*innen möglicherweise noch leben könnten (Siehe Kapitel 6 und 7).
9. Amtsseitige Relativierungen von NS-Massenmordverbrechen als lediglich bloße Vermutungen
Es ist zu überprüfen: Die STA Stuttgart äußert am 19.06.2023 unter 312 Js 66432/23 in ihrer Begründung zur amtsseitig entschiedenen Verfahrenseinstellung EXPLIZIT, dass es sich bei den historisch nachgewiesenen und hier vom AS beim AG MOS konkret angezeigten NS-Massenmordverbrechen in der Mosbacher Region (Siehe Kapitel 1) LEDIGLICH um bloße Vermutungen handeln würde, die ABER keine Begründung für eine entsprechende strafrechtliche Ermittlung gegen NS-Massenmordverbrechen in der Mosbacher Region und keine verfolgbare Straftat seit 1945 darstellen würden. Siehe auch Kapitel 5 bis 8, 11.
Es ist zu überprüfen, inwieweit die Rechtsauffassung bisher beteiligter Justizinstitutionen mit mit einer Klassifizierung von (regional-)historisch nachgewiesenen NS-Massenmordverbrechen in der Mosbacher Region als „bloße Vermutungen“ und als „Nicht verfolgbare Straftaten“ eine Relativierung und Verharmlosung der konkreten Nazi-Verfolgung und Vernichtung von Juden, Sinti und Roma sowie von polnischen Zwangsarbeitern in der Mosbacher Region darstellen könnte.
10. Verweigerung der juristischen Aufarbeitung von NS-Massenhinrichtungen von polnischen Zwangsarbeitern
Es ist zu überprüfen: Die STA Stuttgart verweigert hier am 19.06.2023 unter 312 Js 66432/23 in ihrer Begründung zur amtsseitig entschiedenen Verfahrenseinstellung EXPLIZIT jede Äußerung zu vom AS angezeigten konkreten NS-Verbrechen:
… Strafanzeigen vom 10.04.2023 gemäß § 158 StPO an das Amtsgericht Mosbach zu 6F 9/22 sowie zu 6F 202/21, 6F 2/22 und 6F 2/23 zu Mord und Beihilfe zu Mord gegen Angehörige der Mosbacher Polizei und Gestapo wegen Tatbeteiligungen an den Nazi-Massenhinrichtungen von polnischen Zwangsarbeitern >>>
Auf Grund der hier kritisierten Verfahrensführungen der Mosbacher Justizbehörden ausgehend vom Amtsgericht Mosbach unter Kapitel 1 bis 4 ist nicht eindeutig klar, bei welchen bisher involvierten Justizbehörden, bisher bis zur Staatsanwaltschaft Stuttgart, das EXPLIZITE amtsseitige Versagen in der juristischen Aufarbeitung von Nazi-Massenmordverbrechen an polnischen Zwangsarbeitern in Mosbach und in Baden konkret zu verorten ist.
11. Amtsseitiges Ignorieren der Verantwortlichkeiten für die juristische Aufarbeitung von NS-Verbrechen seit 1945
Es ist zu überprüfen: STA MOS und STA Stuttgart missachten hier die fortgesetzte Verantwortlichkeit für die NICHT-Aufklärung und NICHT-Aufarbeitung von NS-Verbrechen, die sich seit 1945 bzw. seit 1949 im politisch administrativen System der BRD bis heute weitervererbt im Dominoprinzip von einer amtierenden Juristengeneration an die nächste, d.h. bis in die heutige (Siehe auch Kapitel 6 bis 9). STA MOS und STA Stuttgart benennen hier nicht die behördliche Verantwortungsfortsetzung im Dominioprinzip nach der Alters- bzw. Versterbensamnestie der NS-Haupttäter*innen, da es konkret KEINEN SCHLUSSSTRICH und KEINE VERJÄHRUNG für die Aufklärung, Aufarbeitung und Verantwortungsübernahme für NS-Verbrechen gemäß der geltenden BRD-Gesetzeslage sowie gemäß der Aussagen der politischen BRD-Institutionen geben kann und soll. STA MOS und STA Stuttgart missachten hier dabei, dass sich damit auch die Verjährungsfristen für Strafvereitelung im Amt jeweils ebenso im Dominoprinzip aufsummieren und fortsetzen und zwar bis heute, bzw. bis die juristische Aufarbeitung benannter und angezeigter NS-Verbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit letztendlich erfolgt sein wird.
Es ist zu überprüfen: AG MOS, STA MOS und STA Stuttgart agieren hier auch entgegen den auch noch in 2023 offiziellen Aussagen von Bundesregierung, Bundestag und Bundespräsident zur gesellschaftspolitischen und damit auch zur juristischen Verantwortung für die Verbrechen des Nazi-Terror-Verfolgungs- und Vernichtungsregimes.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Michael Uhl
2. Online-Artikel zur nationalsozialistischen Verfolgung und Vernichtung der Sinti und Roma, u.a. in der Mosbacher Region, in Baden und Württemberg
2.1 Vinzenz Rose
Romani Rose
Romani Oskar Rose (* 20. August 1946 in Heidelberg, Deutschland) ist ein deutscher Bürgerrechtsaktivist und seit 1982 Vorsitzender des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma.[1]
Rose entstammt einer Sinti-Familie. 13 Mitglieder der Familie Rose, darunter Romani Roses Großeltern, wurden im sogenannten „Zigeunerlager Auschwitz“ oder im KZ Ravensbrück ermordet. Andere Angehörige überlebten als KZ-Häftlinge, Zwangsarbeiter, Opfer von medizinischen Experimenten im KZ Natzweiler oder konnten in der Illegalität untertauchen.[2]
https://de.wikipedia.org/
Vinzenz Rose
Vinzenz Rose,[1] auch Vincent Rose[2] (* 2. Juli 1908 in Schönau; † 1996), war ein deutscher Sinto, Überlebender des Porajmos und Mitbegründer der Bürgerrechtsbewegung der Sinti und Roma.[3]
1940 entzog sich die Familie einem ersten Deportationsversuch durch Flucht, die sie bis in die Tschechoslowakei führte. Zwischen 1941 und 1942 war Vinzenz Rose mit seinem Bruder ständig auf der Flucht. 1942 gelang es ihnen, sich in Saarbrücken gefälschte Ausweispapiere zu beschaffen und zu ihrer Familie, die nun in Schwerin lebte, zurückzukehren. Eine Denunziation führte zur Verhaftung von Vinzenz Rose; er wurde ins Zuchthaus Großstrelitz in Mecklenburg[8] verbracht. Es folgte die Deportation ins „Zigeunerlager Auschwitz“, in dessen Hauptbuch er unter der Nummer Z 3466 mit Eingangsdatum vom 15. März 1943 verzeichnet ist. Unter der vorausgehenden Häftlingsnummer Z 3465 ist sein Vater registriert. Mit Datum vom 29. April 1943 findet sich eine weitere Verlegung nach „Au“.[9] Seine Eltern starben dort.[10] Aus Auschwitz konnte er einen Kassiber an seinen Bruder schicken, nachdem er einen Wachmann mit seinem Geigenspiel beeindruckt hatte. Sein Bruder besuchte ihn getarnt als ausländischer Künstler einer KdF Unterhaltungsgruppe.[11] Die nächste bekannte Station war das KZ Natzweiler-Struthof, wohin er für medizinische Versuche verlegt wurde.[12]
Im August 1943 war im KZ Natzweiler-Struthof eine Gaskammer für medizinische Menschenversuche in Betrieb genommen worden. Otto Bickenbach und sein Assistent Helmut Rühl führten von Juni bis August 1944, nach einer Versuchsreihe im Sommer 1943, in dieser Gaskammer Giftgasversuche mit Phosgen durch. Mehr als 50 Häftlinge, hauptsächlich „Zigeuner“, die für medizinische Versuche aus Auschwitz nach Natzweiler-Struthof verlegt worden waren, wurden im Zuge dieser Versuche ermordet.[13]
Vinzenz Rose wurde in das zugehörigen KZ-Außenlager Neckarelz verlegt und konnte von dort später entfliehen.[14][15] In Neckarelz leistete er ebenso wie zahlreiche Sinti, darunter Anton Rose und Silvester Lampert, Zwangsarbeit im „Kommando Elektro“, das für die Firmen Siemens, AEG und Brown, Boveri & Cie im Auftrag von Daimler-Benz die Telefonanlage und Stromversorgung der unterirdischen Fabrik, Deckname „Goldfisch“, erstellte.[16]
Vinzenz Rose war der einzige Häftling, dem die Flucht aus dem Lager gelang.
https://de.wikipedia.org/wiki/Vinzenz_Rose
2.2 Sintiza Martha Guttenberger
„Die Kinder von Auschwitz singen so laut!“
23. September 2020 – 5 Tishri 5781
Das erschütterte Leben der Sintiza Martha Guttenberger aus Ummenwinkel…
Martha Guttenberger seligen Angedenkens wurde 1921 in Önsbach/Achern in einem Wohnwagen geboren. Mit ihrer elterlichen Familie war sie in der warmen Jahreszeit immer auf der Reis‘. So konnte die musikalische Familie ihren ambulanten Gewerben nachgehen. Sie war 21 Jahre alt, als Stuttgarter und Karlsruher Kripo und Mosbacher Polizisten sie mit ihrem dreijährigen Josefle von Dallau über Mosbach in das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau einlieferten. Dort wurde sie von der SS unter anderem im Waisenblock eingesetzt, in dem Sintikinder und Romakinder unter schlimmsten Bedingungen litten, massenhaft umkamen und letzlich ermordet wurden. Es folgten die KZs Ravensbrück, Schlieben und Altenburg.
Nach der Befreiung lebte sie jahrzehntelang mit ihrer Familie in zwei engen Zimmern einer maroden Baracke des vormaligen Ravensburger NS-Zwangslagers Ummenwinkel. Die Befreiung durch die Alliierten bedeutete aber kein Ende der Diskriminierung für Sinti und Roma durch die Mehrheitsgesellschaft. Zudem war Martha von Auschwitz gezeichnet, ihr Leben war in seinen Grundfesten erschüttert. Nachts kamen immer die Kinder von Auschwitz zu ihr. Oft lebte sie „in einer Welt, die wir nicht kennen“.
Die Überlebende hatte nur ein Ziel: immer für ihre Familie da zu sein, für ihren Mann, der ebenfalls Auschwitz überlebte, ihre Kinder und später ihre Enkel. Immer trug sie Sorge, dass genügend Essen da war.
Martha Guttenberger in den 80er Jahren im Schwarzwaldurlaub mit ihren Enkeln, auf dem linken Unterarm sieht man die eintätowierte Lagernummer von Auschwitz-Birkenau Z-5656, Foto: privat, aus dem besprochenen Band
Ihre Schwiegertochter Magdalena Guttenberger hat seit den 70er Jahren die Erzählungen ihrer Schwiegermutter Martha Guttenberger über ihre Verfolgungserfahrungen in der Zeit des Nationalsozialismus mitgeschrieben, Manuel Werner zeichnete ab 2014 Gespräche auf und recherchierte zu verschiedenen Aspekten des Lebens von Martha Guttenberger. Sie wollte, dass das ihr Widerfahrene nach ihrem Tod bekannt wird. So entschied sich Magdalena Guttenberger zusammen mit Manuel Werner und mit der Zustimmung ihres Mannes, die Erzählungen und Berichte schriftlich als Mahnung und Erinnerung für ihre Familie und die öffentliche Auseinandersetzung mit dem Schicksal von Sinti und Roma festzuhalten. Auch der Ravensburger Ummenwinkel kommt in diesem Buch zur Sprache, als der soziale Raum, in dem Martha, Magdalena, ihr Sohn Julius und die Enkelkinder mit anderen Familien zusammengelebt haben und sich mit den Schatten der Vergangenheit und unheilvollen Kontinuitäten auseinandersetzen mussten. Doch auch alle vorherigen Stationen des Lebens von Martha Guttenberger sind thematisiert.
Vieles ist neu erschlossen. Stets wird erkennbar, woher die jeweiligen Informationen und Erinnerungen kommen. Der authentischen wörtlichen Rede räumen die Autoren bewusst viel Platz ein. Bei den Tätern nennen sie Ross und Reiter. Sprachformen der verfolgten Sinti werden der Ausdrucksweise der Verfolger gegenübergestellt. Die Bildauswahl erfolgte reflektiert. Doch auch Armutsrezepte von Martha Guttenberger und der bis in den Schwarzwald reichende Raum, in dem sie bei Bauern ihre Kurzware verkaufte, kommen zur Sprache. Durch den Detailreichtum und die Konzeption des Buches werden von außen gegenüber Martha Guttenberger erstellte Einengungen wie „Bettlerin“, „Hausiererin“, „Landfahrerin“ ausgeweitet und aufgebrochen. Es wird durchweg ersichtlich, dass vielfach verwendete Begriffe wie „sozial schwach“ oder gar „asozial“ für finanziell schlechter Gestellte in keiner Weise angemessen sind, ja, dass auch diese Etikettierung in der NS-Zeit lebensbedrohlich war, umso mehr auch die als „Zigeunerin“ oder „Zigeunermischling“.
Die bewundernswert ausgeprägte Erzählkultur dieser Sintifamilie und anderer Sinti kommt ebenfalls zur Geltung. Mit großer Sorgfalt wurde eine ansprechende Buch- und Bildgestaltung gefertigt, die dem Leben von Martha Guttenberger würdig ist.
Marthas Schwiegertochter Magdalena Guttenberger und Manuel Werner setzen in dem umfangreichen Buch auf 412 Seiten und mit 160 Abbildungen zahlreiche Erinnerungsbilder gegen das allmähliche Versanden. Sie lassen ein vielschichtiges, exemplarisches und quellenbasiertes Lebenspanorama aus mündlicher Überlieferung und Hintergrundinformationen aufleben. So entstand die bislang umfangreichste Biographie einer Auschwitz überlebenden Angehörigen der Sinti und Roma.
Guttenberger, Magdalena / Werner, Manuel: „Die Kinder von Auschwitz singen so laut!“ Das erschütterte Leben der Sintiza Martha Guttenberger aus Ummenwinkel, Norderstedt 2020, 412 Seiten, 160 Abbildungen, davon 19 farbig.
Broschierte Ausgabe (Softcover, Smartdruck): ISBN 978-3-7504-7043-9, 28 Euro
Gebundene Ausgabe (Hardcover mit Fadenbindung, Brillantdruck, Fotomatt-Papier): ISBN 978-3-7504-8217-3, 48 Euro
Auch als E-Book erhältlich: 9.99 Euro, ISBN-13: 9783750491649
Bestellen?
Magdalena Guttenberger (Jahrgang 1956) erstellte ab 1972 über Jahrzehnte handschriftlich die Notizen des von ihrer Schwiegermutter Martha Guttenberger Gesagten. Zudem stellte sie für dieses Buch Unterlagen der Familie zur Verfügung. Sie verschaffte Kontakte zu Zeitzeugen vor Ort und gab mit ihrem Mann Julius Guttenberger Junior den Anstoß und zahlreiche Auskünfte zu diesem Buch. Hierbei übermittelte sie den Hauptanteil der mündlichen Überlieferung. Im Laufe der Auseinandersetzung mit dem Schicksal ihrer Schwiegermutter erfuhr sie allmählich, dass auch ihre Herkunftsfamilie vom NS-Völkermord an Sinti und Roma und der Verfolgung betroffen war. Magdalena Guttenberger ist Mitglied im „Rat für die Angelegenheiten der deutschen Sinti und Roma in Baden-Württemberg“ und im Vorstand des „Verbands Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Baden-Württemberg“. Zudem ist sie im „Arbeitskreis Sinti/Roma und Kirchen Baden-Württemberg“ sowie in der Gedenkarbeit vor Ort aktiv. Auch ihre Kompetenzen hieraus brachte sie in das Buch ein. Sie lebt bis heute in Ummenwinkel.
An Manuel Werner (Jahrgang 1958) richtete Familie Guttenberger im Jahr 2014 den Wunsch, den Willen von Martha Guttenberger in Form eines Buches umzusetzen. Er hörte zu und notierte ab da wortgetreu mit – wie Magdalena Guttenberger dies bei ihrer Schwiegermutter Martha gemacht hatte. Parallel erstellte er das Manuskript, recherchierte hierzu und machte die redaktionelle Bearbeitung, dies alles in sechsjähriger ehrenamtlicher Arbeit. Maßstab waren ihm die erfragten Vorgaben und Anliegen von Julius Guttenberger Junior und Magdalena Guttenberger. Wie Mitautorin Magdalena Guttenberger ist er im „Arbeitskreis Sinti/Roma und Kirchen Baden-Württemberg“ sowie in der Gedenkarbeit aktiv. Er schrieb Bücher und Artikel über lokale Schicksale verfolgter Minderheiten wie Juden, Sinti und Roma in der NS-Zeit und thematisiert daneben auch Täter, Helfer und Trittbrettfahrer. Für einen Beitrag in der Stuttgarter Straßenzeitung Trott-war über einen slowakischen Rom wurde er 2015 von der Diakonie Baden-Württemberg mit dem Journalisten-Sonderpreis „Flucht und Migration“ ausgezeichnet.
Bild oben: Das letzte Foto von Martha Guttenberger, 2009, Quelle: aus dem besprochenen Band
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Weiterhin über zwei antisemitische Vorfälle am Tag in Berlin
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https://www.hagalil.com/
GESCHICHTE
"Das willst du gar nicht wissen"
Andrea Grunau
08.04.2018 8. April 2018
Die Großeltern von Bobby Guttenberger überlebten den lange verdrängten NS-Völkermord an den Sinti und Roma. 75 Jahre nach ihrer Deportation folgte er bei einer Gedenkreise ihrem Weg nach Auschwitz-Birkenau.
https://p.dw.com/p/2v51V
Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau | Reise zum Jahrestag des Völkermords an Sinti und Roma
Berührung mit den Wegen der Verzweifelten: Viele Häftlinge stürzten sich in die elektrischen Zäune, um zu sterbenBild: DW/A. Grunau
Die Sonne leuchtet vom blauen Himmel. Doch der eisige Wind lässt frösteln, ebenso wie die Vorstellung davon, was hier geschehen ist. Wo einst zehntausende Menschen in Baracken eingepfercht waren, ragen Kamine und Mauerreste anklagend in den Himmel. Endlose Stacheldrahtzäune durchschneiden das weite Gelände. Dahinter Birkenwälder, die Auschwitz-Birkenau den Namen gaben. Von den Gaskammern und Krematorien, in denen hunderttausende Menschen getötet und verbrannt wurden, stehen nur noch Trümmer. Die Täter sprengten sie, bevor russische Truppen im Januar 1945 Auschwitz erreichten und das Morden endete.
Polen Auschwitz-GedenkreisePolen Auschwitz-Gedenkreise
Bild: DW/A. Grunau
"Ade, lieb Heimatland"
Fast zwei Millionen Besucher kommen jährlich ins Museum Auschwitz-Birkenau. An diesem Morgen ist es ruhig. 30 Besucher aus Baden-Württemberg im Südwesten Deutschlands laufen auf den Spuren der Häftlinge über die lange Lagerstraße zum ehemaligen "Zigeunerlager" im Abschnitt BIIe.
Am Denkmal für die ermordeten Sinti und Roma aus Europa legen sie weiße Rosen nieder für die Menschen, die vor 75 Jahren aus Stuttgart nach Auschwitz deportiert wurden. Unter ihnen: Bobby Guttenberger aus Ravensburg. Seine Großeltern waren hier eingesperrt. Ihre Angehörigen starben, sie überlebten.
Deutschland Sinti-Familien in RavensburgDeutschland Sinti-Familien in Ravensburg
Mahnmal für 29 ermordete MitbürgerBild: Stadtarchiv Ravensburg
Als die Ravensburger abgeholt wurden, sang eine alte Frau: "Nun ade, du mein lieb' Heimatland". Eine Heimat, die verstieß und tötete: Sinti und Roma leben seit 600 Jahren in Europa. Die deutschen Sinti kämpften im Ersten Weltkrieg für das Kaiserreich, später in der Wehrmacht, bis sie im Nationalsozialismus aus "rassenpolitischen Gründen" entlassen wurden.
"Ich bin Deutscher. Deutscher mit einer anderen Kultur", hat Bobby Guttenberger am Vortag erklärt. Mitreisende hatten ihn gefragt, ob er die deutsche Staatsangehörigkeit habe. "Wie kommen Sie auf die Frage?", hakte er irritiert, aber sehr freundlich nach. Er schätzt die Offenheit und Herzlichkeit bei der Gedenkreise der Evangelischen Akademie Bad Boll von Stuttgart nach Auschwitz. Dass manche so wenig über Sinti wissen, hat ihn überrascht. Umso wichtiger ist ihm der Austausch.
"Was hast Du da für ein Tattoo?"
Deutschland Sinti und Roma | Bobby Guttenberger mit Großmutter MarthaDeutschland Sinti und Roma | Bobby Guttenberger mit Großmutter Martha
Sie wollte ihn immer beschützen: Großmutter Martha GuttenbergerBild: Privat
Sinti sind seit jeher Deutsche. Sie pflegen - ähnlich wie Friesen oder Sorben - eine eigene Sprache: Romanes. Sie haben "eine andere Musikgeschichte und vielleicht ein engeres Zusammenleben der Familie, als man es von Nicht-Sinti kennt", sagt Bobby Guttenberger. Er hat sich nach seiner Schulzeit monatelang um die in Auschwitz traumatisierte Großmutter Martha gekümmert: "Das ist in mir drin."
Als Kind fiel dem Enkel der Schriftzug "Z 5656" auf ihrem Arm auf, erinnert er sich. "Was hast du da für ein Tattoo?", fragte er. "Das haben mir die Nazis verpasst, das war meine Nummer, mein Stempel", antwortete sie. Doch als er nach ihren Erlebnissen fragte, wehrte sie ab: "Das willst du gar nicht wissen, was da passiert ist."
Seine Oma, seine ganze Familie habe immer versucht, die Kinder zu behüten, berichtet Bobby Guttenberger. Ihre größte Angst war, dass sich die Verfolgung der Minderheit wiederholen könnte. Viele Verwandte hätten heute noch Angst. "Es ist ja nicht lange her", sagt er, "sind ja nur 75 Jahre."
"Grauer Schleier über der Seele"
Der 31-Jährige arbeitet im Familienbetrieb - Containerdienst, Metall- und Antiquitätenhandel, Möbelrestauration - und spielt Gitarre in einer Band. Vater und Mutter sind gesundheitlich angeschlagen, er arbeitet viel. Trotzdem hat er sich frei genommen, um als Erster aus seiner Familie nach Birkenau zu reisen: "Ich habe das Gefühl gehabt, das muss jetzt einfach sein." Er will wissen und spüren, was geschehen ist.
Es ist "eine Reise in die Melancholie", das ahnt er schon auf dem Hinweg. In Auschwitz litten seine Großeltern und andere Familienangehörige unter der mörderischen Gewalt der deutschen Befehlshaber, die meisten starben. Der Besuch wird ihm einen "grauen Schleier über die Seele" legen.
Der Boden "mit Blut durchdrungen"
An diesem Morgen im Frühjahr 2018 ist Birkenau ganz still. 1943 prägten Schreie der Aufseher, Hundegebell, Schläge, Schüsse und Sterben die Tage im Lager, so berichteten Überlebende. Der Boden sei "mit Blut durchdrungen". Am Denkmal in Birkenau liest Reiseleiter Andreas Hoffmann-Richter aus den Erinnerungen von Hildegard Franz vor. Sie war eine der wenigen Überlebenden aus Ravensburg. Vor der NS-Verfolgung arbeitete sie bei der Stadt: "Wir Sinti haben alle gearbeitet."
Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau | Reise zum Jahrestag des Völkermords an Sinti und RomaGedenkstätte Auschwitz-Birkenau | Reise zum Jahrestag des Völkermords an Sinti und Roma
29 Rosen für die Ermordeten aus Ravensburg - von hier aus sahen die Häftlinge Feuer und Rauch aus den KrematorienBild: DW/A. Grunau
Doch nationalsozialistische Rassenforscher um den Arzt Robert Ritter und die Krankenschwester Eva Justin reisten durch alle Lande, um "Zigeuner" und "Zigeunermischlinge" zu registrieren und zu vermessen: "die Augen, die Nase, alles". Sie erforschten Verwandtschaftsverhältnisse und werteten kirchliche Taufregister aus. Die pseudowissenschaftlichen "Rassengutachten" schufen die Grundlage für Ausgrenzung, Verfolgung und Ermordung.
"Das kann sich niemand vorstellen"
Wen die Rassenforscher als "minderwertig" einstuften, wurde nach dem "Auschwitz-Erlass" von "Reichsführer SS" Heinrich Himmler deportiert. 23.000 Angehörige der Minderheit aus elf Ländern wurden nach Birkenau verschleppt, jeder Zweite jünger als 16 Jahre, die wenigsten kamen zurück. Viele Babys, Alte und Kranke starben schon unterwegs in überfüllten Viehwaggons. Die Minderheit war nirgendwo sicher. In vielen europäischen Ländern gab es Massenerschießungen und Deportationen in "Vernichtungslager".
Infografik Roma Sinti Verfolgung 2. Weltkrieg DEUInfografik Roma Sinti Verfolgung 2. Weltkrieg DEU
Die Familie von Martha Guttenberger wurde aus Mosbach, ihr späterer Mann Julius aus Ravensburg-Ummenwinkel deportiert. Hier hatte die Stadt Sinti-Familien in ein Baracken-Lager hinter Stacheldraht gesperrt und streng bewacht. Im März 1943 wurden Männer, Frauen und Kinder deportiert. Einige konnten bleiben, man hielt sie für "arisch". Doch sie sollten zwangssterilisiert werden, man wollte die Minderheit endgültig auslöschen.
Was hat Dich in Auschwitz besonders berührt?
01:14
In Auschwitz misshandelten SS-Leute die Häftlinge, die an schrecklichem Durst, Hunger und Krankheiten litten. Hildegard Franz verlor ihre kleinen Töchter: "Innerhalb von zehn Wochen starben unsere vier Kinder. Meine kleinen Mädchen waren drei und zwei Jahre alt, die Kleinste erst sieben Monate. Der kleine Junge von meiner Schwester war auch erst zwei Jahre alt. Das kann sich niemand vorstellen, wie die Menschen dort gestorben sind... Die Toten wurden zum Krematorium gebracht. Wir sahen das Feuer, das Tag und Nacht brannte; wir lebten mit dem Geruch."
Erinnerung an sterbende Kinder
Bei Verdacht auf ansteckende Krankheiten wurden Gruppen ankommender Sinti und Roma sofort ermordet. Meist aber kamen Angehörige der Minderheit familienweise ins sogenannte "Zigeunerlager". Sie mussten sich ausziehen, wurden desinfiziert, man tätowierte ihnen die Häftlingsnummer auf den Arm, bei Babys auf den Oberschenkel. Man machte sie zu Nummern mit einem "Z" für "Zigeuner", genau wie bei Großmutter Martha.
Gerade ihr Schweigen habe ihm ihren Schmerz vermittelt, sagt Bobby Guttenberger: "Die Jahre haben ihr alles genommen." Natürlich habe es auch schöne Familienzeiten gegeben. Seine Oma aber sei oft in sich gekehrt gewesen, grübelte oder weinte still. In Birkenau arbeitete sie im Kinderblock. In der Nähe war das Versuchslabor, wo SS-Arzt Josef Mengele Kinder qualvollen Experimenten unterzog und viele tötete. Die Erinnerung an weinende und sterbende Kinder verfolgte Martha Guttenberger bis zu ihrem Tod.
Nicht vergessen
Hildegard Franz ging es ähnlich: "Ein kleiner Junge, vielleicht sieben Jahre alt, ist draußen auf der Lagerstraße gelaufen, auf den hat ein SS-Mann einfach geschossen. Der kleine Junge hielt mit beiden Händen seinen Bauch zusammen und kam in den Block gelaufen, dort ist er tot zusammengebrochen." Am schlimmsten sei gewesen, dass die Erwachsenen den Kindern nicht helfen konnten: "Ich will nicht mehr daran denken, aber es geht nicht, niemals. Ich kann es nicht vergessen."
Polen Auschwitz-Gedenkreise | Bobby und FreundPolen Auschwitz-Gedenkreise | Bobby und Freund
Niemals vergessen: Bobby Guttenberger (re.) mit seinem Freund Muhsin Aksoyan vor der Gedenkstätte in Auschwitz-BirkenauBild: Martina Waiblinger
Vergessen dürfen wir auch heute nicht, sagen die Teilnehmer der Gedenkreise, sagt auch Bobby Guttenberger. Helfen könnten Jahrestage oder auch der Welt-Roma-Tag: "Wichtig ist einfach, dass das nie wieder passieren darf." Bei allem Schmerz findet er die Reise nach Auschwitz trotzdem "sehr gut".
Sein Grundschulfreund Muhsin Aksoyan, der ihn begleitet, sieht das ähnlich. Seine Eltern kamen aus der Türkei nach Deutschland. Die Behandlung des Holocaust in der Schule war ihm viel zu oberflächlich. Ins Gedenkbuch von Block 13 im Stammlager Auschwitz, wo die Verfolgung der Sinti und Roma dokumentiert ist, schreibt er: "Wer seine Vergangenheit nicht kennt, hat keine Zukunft."
Die Asche der Ermordeten
Auschwitz-Birkenau ist nicht nur Museum sondern auch Friedhof: für Juden, Polen, sowjetische Kriegsgefangene wie auch Sinti und Roma. Die Asche der Toten wurde in Flüsse geschüttet, im Straßenbau eingesetzt oder als Dünger. Sie wurde vergraben oder in Gruben geschüttet, die sich mit Wasser füllten. 1,1 Millionen Grabsteine bräuchte man für alle Ermordeten. An den Orten der Massengräber in Birkenau stehen je vier Steine, die an die Toten erinnern, auf Hebräisch, Englisch, Polnisch und Romanes.
"Wir sind über Berge von Leichen gelaufen", überlegt Bobby Guttenberger erschüttert, "ich kann es gar nicht in Worte fassen. Ich glaube, jede Träne erzählt mehr als ein Wort." Die gemeinsame Erfahrung von Schmerz und Trauer, sagt er im Rückblick, habe die Teilnehmer der Gedenkreise zusammengeschweißt: "Sinti oder Nicht-Sinti ... da zählt einfach nur der Mensch."
Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau | Reise zum Jahrestag des Völkermords an Sinti und RomaGedenkstätte Auschwitz-Birkenau | Reise zum Jahrestag des Völkermords an Sinti und Roma
Gräber finden Angehörige in Auschwitz-Birkenau nicht. In diesem Teich befindet sich Asche der ErmordetenBild: DW/A. Grunau
1,1 Millionen Tote. In Birkenau spüre man "die Anwesenheit der Abwesenheit", sagt der katholische Theologe Manfred Deselaers in einer Reflexionsrunde für die Stuttgarter Gruppe. Bobby Guttenberger kann das nachempfinden: "Obwohl dieser Ort so still war, hat man trotzdem diese Menge gespürt."
Das Ende des "Zigeunerlagers"
Im Mai 1944 brauchte man in Auschwitz-Birkenau Platz für Juden aus Ungarn. Die Befehlshaber wollten alle Insassen des "Zigeunerlagers" ermorden. Die Sinti und Roma wurden gewarnt. Mit Werkzeugen, Steinen und allem, was sie kriegen konnten, verschanzten sie sich in den Baracken, fest entschlossen, um ihr Leben zu kämpfen. Für diesen Tag zog sich die SS zurück.
Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma | Alma Höllenreiner & KinderDokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma | Alma Höllenreiner & Kinder
Alma Höllenreiner und ihre Kinder mit einem Cousin und einer Cousine in den 1930er Jahren. Nur der große Sohn Ludwig und Johann Baptist (mit dem Spielzeugpferd) überlebten den Völkermord. Sie wurden in Ravensbrück zwangssterilisiertBild: Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma
In den nächsten Wochen konnten sich entlassene Wehrmachtsangehörige unter den Gefangenen wieder an die Front melden, dann kämen auch ihre Angehörigen in andere Lager. 2900 Häftlinge blieben übrig: Kinder und ihre Mütter, die sie nicht im Stich lassen wollten, Kranke und Alte. In der Nacht vom 2. auf den 3. August wurden sie in den Gaskammern ermordet. Jedes Jahr erinnern Sinti und Roma aus ganz Europa in Birkenau an diese Mordnacht.
Nach dem Krieg: Die Täter geben den Ton an
Die Großeltern Guttenberger gehörten zu denen, die aus Auschwitz in andere Lager verlegt wurden. Nach der Befreiung am Kriegsende ging die junge Martha, die Eltern und Geschwister verloren hatte, nach Ravensburg, wo sie Julius Guttenberger heiratete. Unterstützung oder gar Entschädigung für ihre Verfolgung erhielten die Überlebenden gar nicht oder erst sehr viel später. Der rassistische Völkermord an den Sinti und Roma wurde erst 1982 anerkannt.
Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma | Ausweis Beleg KZ-HaftDokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma | Ausweis Beleg KZ-Haft
KZ-Haft bestätigt, Entschädigung abgelehntBild: Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma
Vorher mussten sich die traumatisierten Überlebenden von Behörden, Gutachtern und Richtern bis hinauf zum Bundesgerichtshof sagen lassen, sie seien nur wegen ihrer "kriminellen Veranlagung" verfolgt worden. Die Richter charakterisierten sie als "primitive Untermenschen".
Die Polizei arbeitete weiter mit "Zigeunerakten", die Täter gaben den Ton an. Überlebende berichteten: "Da saßen die gleichen Leute auf dem Amt, die uns damals ins KZ geschickt haben." Die "Rassenforscher" Ritter und Justin konnten unbehelligt bei der Stadt Frankfurt arbeiten.
"Er ist weiß, da bin ich glücklich"
Deutschland Sinti und Roma | Bobby Guttenberger mit Großmutter MarthaDeutschland Sinti und Roma | Bobby Guttenberger mit Großmutter Martha
Martha Guttenberger hatte bis zum Lebensende Angst, dass sich die Verfolgung der Minderheit wiederholen könnteBild: Privat
Verfolgte wie die Guttenbergers mussten sich mühsam eine neue Existenz aufbauen. Die Sinti lebten wieder im Ummenwinkel, Bobby Guttenberger ist hier groß geworden. Reiseleiterin Doris Graenert erinnert sich an seine Großmutter. Sie lernte sie kennen, als sie vor mehr als 30 Jahren begann, sich für die Internationale Jugendbegegnungsstätte in Oswiecim/Auschwitz zu engagieren. Im Museumsarchiv suchte sie nach Namen von Überlebenden und nahm Kontakt zu ihr auf. Sie erzählt ihrem Enkel, wie sich seine Oma bei seiner Geburt freute: "Er ist weiß, da bin ich glücklich."
Vor 75 Jahren hätte Bobby Guttenberger zu den Verfolgten gehört. "Ich bin so froh, dass es Bobby gibt und er mit uns diesen Weg gegangen ist", sagt Hanna Stauß (20), die jüngste Teilnehmerin der Gedenkreise. Die vielen jungen Besucher aus aller Welt in Auschwitz machen ihr Mut.
Wie wichtig war es Dir, von Bobby Guttenberger begleitet zu werden?
00:32
Mut ist wichtig, denn wie die meisten Sinti und Roma kennt auch Bobby Guttenberger Beschimpfungen als "Zigeuner", Diskriminierungen bei Bewerbungen oder auf dem Wohnungsmarkt. Er spricht sehr sachlich und reflektiert darüber, verallgemeinert nie und hat viel Verständnis für diejenigen, die es nicht besser wissen. Warum aber Menschen Parteien mit völkischen Ideologien folgen, versteht er nicht: "Können die nicht weiterdenken, dass diese Zeit das Schlimmste ist, was je passieren konnte?"
Mahnung der Zeitzeugen
Doris Graenert hat viele Zeitzeugen kennengelernt. Henryk Mandelbaum musste als jüdischer Häftling Menschen in die Gaskammern bringen, nach ihrem qualvollen Ersticken die Toten bergen, Goldzähne herausbrechen, Leichen verbrennen. "Das Herz ist einem geplatzt", erinnerte er sich später.
Er gab Graenert einen Auftrag: "Du bist eine Zeitzeugin der Zeitzeugen. Es ist deine Aufgabe, die Zeitzeugenschaft weiterzugeben an Jugendliche und Erwachsene mit der Auflage, dass sie ihre Zeitzeugenschaft ebenso weitergeben. Dadurch wird unsere Erfahrung über Generationen weiterbestehen als Mahnung: 'Wehret den Anfängen'."
16 Bilder
Ein Freund von Bobby Guttenberger aus Ravensburg hat ein Denkmal für die Gedenkstätte Buchenwald angefertigt: eine Edelstahlplatte, die Tag und Nacht, Sommer und Winter auf 37 Grad erwärmt wird. Das spreche für sich, sagt Bobby Guttenberger, "dass jeder Mensch die gleiche Temperatur hat, ob er schwarz, gelb, blau oder grün aussieht, ob er zu einer Minderheit gehört oder nicht - dass jeder Mensch gleich viel wert ist."
https://www.dw.com/
NS-Völkermord an Sinti und Roma
Die in der Stadt ansässigen Sinti internierte die Stadt Ravensburg im kommunalen Zigeunerzwangslager Ummenwinkel. 34 Ravensburger Sinti deportierten Kripo und lokale Polizisten im März 1943 von Ravensburg über Stuttgart in das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau. Die meisten von ihnen wurden dort oder in nachfolgenden Konzentrationslagern oder Todesmärschen im Rahmen des NS-Völkermords an Sinti und Roma ermordet.[23] Zudem wurden noch weitere Ravensburger Sinti im NS-Völkermord umgebracht: Manche flüchteten nach Österreich und wurden von dort deportiert;[24] der in Ravensburg geborene Anton Köhler wurde von der Kripo mit anderen Sintikindern von der St.-Josephspflege in Mulfingen nach Auschwitz-Birkenau deportiert.[25]
https://de.wikipedia.org/wiki/Ravensburg#20._Jahrhundert
Zigeunerzwangslager in Ravensburg
Das so genannte Zigeunerzwangslager in Ravensburg war in der Zeit des Nationalsozialismus ein unter Polizeikontrolle stehendes städtisches Lager für Sinti, das mit Männern, Frauen und Kindern belegt war.[1] Solche Lager wurden ab Mai 1935 reichsweit eingerichtet, mit Kriegsbeginn wurden sie dem Reichssicherheitshauptamt (RSHA) unterstellt. Kennzeichen dieser Lager waren unter anderem Zwangsarbeit, Freiheitsverlust und die Androhung von KZ-Haft bei Verstößen gegen die Lagerordnung.[1] 34 Bewohner dieses Lagers wurden im März 1943 von Kripo und lokalen Polizisten ins „Zigeunerlager Auschwitz“ deportiert; nur wenige überlebten.[2]
Lager
Das Lager bestand aus eilig errichteten Baracken. Diese wurden an dem der Stadt gegenüberliegenden Ufer des Flüsschens Schussen auf einem Flurstück mit Namen Ummenwinkel platziert. Es war von einem zwei Meter hohen Stacheldrahtzaun umgeben, der von Hundeführern kontrolliert wurde. Die nächtliche Ausgangssperre, das Verbot Haustiere zu halten, Arbeitszwang und die permanente Kontrolle sollten dem Zweck dienen, „der Zigeunerplage Herr zu werden“, wie sich die verfolgenden Behörden ausdrückten. Weiterhin wurden für Bewohner des Lagers Sterilisationsverfügungen erlassen.[3]
Adolf Würth von der Rassenhygienischen Forschungsstelle untersuchte im April 1937 40 Personen und im Juli 1938 35 Personen in Ravensburg.[4]
Deportation 1943
Aus dem Lager und vom Bahnhof Ravensburg holten Kripo und lokale Polizisten am 13. März 1943 34 Kinder, Männer und Frauen ab und deportierten sie am 15. März 1943 vom Ravensburger Bahnhof über den Güterbahnhof Stuttgart in das „Zigeunerlager Auschwitz“.[5] Hildegard Franz, die in Ravensburg aufwuchs, berichtet von der Deportation:
„Sie brachten viele, viele Menschen von überall her, es waren einige Hundert Menschen. Die Polizei und die Gestapo sind mit schußbereiten Gewehren auf und ab marschiert. Es kann sich niemand vorstellen, was sich dort abspielte. Noch am gleichen Tag ging unser Transport von Stuttgart nach Auschwitz, jetzt aber in Viehwaggons. Ich weiß nicht mehr, wie lange die Fahrt gedauert hat. Zwei oder drei Nächte waren es. Wir sind spät abends oder nachts, es war schon dunkel, in Auschwitz-Birkenau angekommen. Nach dem Öffnen der Waggons sah man überall die Scheinwerfer, die alles beleuchteten.“
– Hildegard Franz[6]
Am 26. April 1943 teilte das Finanzamt Weingarten mit, dass die Versteigerung von „Hausrat der nach Auschwitz verschubten Zigeuner“ beantragt sei und die Räume ab nächster Woche zur weiteren Benutzung frei wären.[7]
Nach 1945
Überlebende kamen 1945 zu Fuß aus den befreiten Konzentrationslagern oder vom Todesmarsch bei Meerane befreit in ihre Heimat Ravensburg zurück.
Am 27. Januar 1999 wurde ein Denkmal für die 34 Ravensburger Sinti eingeweiht, die am 13. März 1943 von Ravensburg aus in das Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau deportiert und in den Jahren 1943 und 1944 ermordet wurden. Der 27. Januar 1945 ist der Tag der Befreiung von Auschwitz.[8]
Zudem wurden noch weitere Ravensburger Sinti im NS-Völkermord umgebracht. Manche flüchteten nach Österreich und wurden von dort deportiert.[9] Der in Ravensburg geborene Anton Köhler wurde von der Kripo mit anderen Sintikindern von der St.-Josephspflege in Mulfingen nach Auschwitz-Birkenau deportiert.[10]
Literatur
Magdalena Guttenberger, Manuel Werner: „Die Kinder von Auschwitz singen so laut“. Das erschütterte Leben der Sintiza Martha Guttenberger aus Ummenwinkel, Norderstedt 2020, S. 171–270, ISBN 978-3-7504-7043-9
Dorothea Kiderlen: „Duesch halt fescht d’Zähn’ zammabeißa …“ – Verfolgung und Vernichtung der Ravensburger Sinti, in: Verfolgung und Vernichtung der Ravensburger Sinti, in: Peter Eitel (Hrsg.): Ravensburg im Dritten Reich. Beiträge zur Geschichte der Stadt. 2. Aufl. Ravensburg 1998, S. 342–360.
Florian Lindemann: Die Sinti aus dem Ummenwinkel. Ein sozialer Brennpunkt erholt sich. Beltz, Weinheim 1991, ISBN 3-407-62132-9.
Esther Sattig: Das Zigeunerlager Ravensburg Ummenwinkel. Die Verfolgung der oberschwäbischen Sinti. Berlin: Metropol Verlag 2016. ISBN 978-3-86331-258-9
Sophie Trapp: „Meine Geschwister kamen ins Lager, und ich blieb alleine“, in: ... weggekommen. Berichte und Zeugnisse von Sinti, die die NS-Verfolgung überlebt haben. Herausgegeben von Daniel Strauß, Berlin 2000, S. 216–219.
Weblinks
Porträt: Die Roma-Aktivistin Magdalena Guttenberger, Interview für die Deutsche Ostasien Mission
Kurzbiographie von Kreszentia Schneck (1860–1943), die von hier 1943 ins Zigeunerlager Auschwitz deportiert wurde
Dotschy Reinhardt: „Ich will nicht so deutsch wie möglich leben“ Der Tagesspiegel vom 7. September 2008
Einzelnachweise
Wolfgang Benz / Barbara Distel: Der Ort des Terrors. Geschichte der nationalsozialistischen Konzentrationslager S. 10 (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Februar 2020. Suche in Webarchiven.) (PDF; 310 kB); Paul Sauer: Württemberg im Nationalsozialismus. In: Meinrad Schaab, Hansmartin Schwarzmaier (Hrsg.) u. a.: Handbuch der baden-württembergischen Geschichte. Band 4: Die Länder seit 1918. Hrsg. im Auftrag der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg. Klett-Cotta, Stuttgart 2003, ISBN 3-608-91468-4, S. 231–319, hier: S. 263.
Magdalena Guttenberger, Manuel Werner: „Die Kinder von Auschwitz singen so laut“. Das erschütterte Leben der Sintiza Martha Guttenberger aus Ummenwinkel, Norderstedt 2020, S. 201 und 206.
Florian Lindemann: Die Sinti aus dem Ummenwinkel. Ein sozialer Brennpunkt erholt sich., Weinheim 1991, S. 37
Bundesarchiv Bestand R 165/38 Arbeitsliste Würths
Magdalena Guttenberger, Manuel Werner: „Die Kinder von Auschwitz singen so laut“. Das erschütterte Leben der Sintiza Martha Guttenberger aus Ummenwinkel, Norderstedt 2020, S. 201–206.
Daniel Strauß (Hrsg.): … weggekommen. Berichte und Zeugnisse von Sinti, die die NS-Verfolgung überlebt haben. Berlin 2000. nach:[1]
Florian Lindemann: Die Sinti aus dem Ummenwinkel. Ein sozialer Brennpunkt erholt sich., Weinheim 1991, S. 38.
Siehe Gedenkorte
Esther Sattig: Das Zigeunerlager Ravensburg Ummenwinkel. Die Verfolgung der oberschwäbischen Sinti. Berlin 2016, S. 18, 251, 203
Magdalena Guttenberger, Manuel Werner: „Die Kinder von Auschwitz singen so laut“. Das erschütterte Leben der Sintiza Martha Guttenberger aus Ummenwinkel, Norderstedt 2020, S. 208f.Deportation 1943
Aus dem Lager und vom Bahnhof Ravensburg holten Kripo und lokale Polizisten am 13. März 1943 34 Kinder, Männer und Frauen ab und deportierten sie am 15. März 1943 vom Ravensburger Bahnhof über den Güterbahnhof Stuttgart in das „Zigeunerlager Auschwitz“.[5] Hildegard Franz, die in Ravensburg aufwuchs, berichtet von der Deportation:
„Sie brachten viele, viele Menschen von überall her, es waren einige Hundert Menschen. Die Polizei und die Gestapo sind mit schußbereiten Gewehren auf und ab marschiert. Es kann sich niemand vorstellen, was sich dort abspielte. Noch am gleichen Tag ging unser Transport von Stuttgart nach Auschwitz, jetzt aber in Viehwaggons. Ich weiß nicht mehr, wie lange die Fahrt gedauert hat. Zwei oder drei Nächte waren es. Wir sind spät abends oder nachts, es war schon dunkel, in Auschwitz-Birkenau angekommen. Nach dem Öffnen der Waggons sah man überall die Scheinwerfer, die alles beleuchteten.“
– Hildegard Franz[6]
Am 26. April 1943 teilte das Finanzamt Weingarten mit, dass die Versteigerung von „Hausrat der nach Auschwitz verschubten Zigeuner“ beantragt sei und die Räume ab nächster Woche zur weiteren Benutzung frei wären.[7]
Nach 1945
Überlebende kamen 1945 zu Fuß aus den befreiten Konzentrationslagern oder vom Todesmarsch bei Meerane befreit in ihre Heimat Ravensburg zurück.
Am 27. Januar 1999 wurde ein Denkmal für die 34 Ravensburger Sinti eingeweiht, die am 13. März 1943 von Ravensburg aus in das Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau deportiert und in den Jahren 1943 und 1944 ermordet wurden. Der 27. Januar 1945 ist der Tag der Befreiung von Auschwitz.[8]
Zudem wurden noch weitere Ravensburger Sinti im NS-Völkermord umgebracht. Manche flüchteten nach Österreich und wurden von dort deportiert.[9] Der in Ravensburg geborene Anton Köhler wurde von der Kripo mit anderen Sintikindern von der St.-Josephspflege in Mulfingen nach Auschwitz-Birkenau deportiert.[10]
Literatur
Magdalena Guttenberger, Manuel Werner: „Die Kinder von Auschwitz singen so laut“. Das erschütterte Leben der Sintiza Martha Guttenberger aus Ummenwinkel, Norderstedt 2020, S. 171–270, ISBN 978-3-7504-7043-9
Dorothea Kiderlen: „Duesch halt fescht d’Zähn’ zammabeißa …“ – Verfolgung und Vernichtung der Ravensburger Sinti, in: Verfolgung und Vernichtung der Ravensburger Sinti, in: Peter Eitel (Hrsg.): Ravensburg im Dritten Reich. Beiträge zur Geschichte der Stadt. 2. Aufl. Ravensburg 1998, S. 342–360.
Florian Lindemann: Die Sinti aus dem Ummenwinkel. Ein sozialer Brennpunkt erholt sich. Beltz, Weinheim 1991, ISBN 3-407-62132-9.
Esther Sattig: Das Zigeunerlager Ravensburg Ummenwinkel. Die Verfolgung der oberschwäbischen Sinti. Berlin: Metropol Verlag 2016. ISBN 978-3-86331-258-9
Sophie Trapp: „Meine Geschwister kamen ins Lager, und ich blieb alleine“, in: ... weggekommen. Berichte und Zeugnisse von Sinti, die die NS-Verfolgung überlebt haben. Herausgegeben von Daniel Strauß, Berlin 2000, S. 216–219.
Weblinks
Porträt: Die Roma-Aktivistin Magdalena Guttenberger, Interview für die Deutsche Ostasien Mission
Kurzbiographie von Kreszentia Schneck (1860–1943), die von hier 1943 ins Zigeunerlager Auschwitz deportiert wurde
Dotschy Reinhardt: „Ich will nicht so deutsch wie möglich leben“ Der Tagesspiegel vom 7. September 2008
Einzelnachweise
Wolfgang Benz / Barbara Distel: Der Ort des Terrors. Geschichte der nationalsozialistischen Konzentrationslager S. 10 (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Februar 2020. Suche in Webarchiven.) (PDF; 310 kB); Paul Sauer: Württemberg im Nationalsozialismus. In: Meinrad Schaab, Hansmartin Schwarzmaier (Hrsg.) u. a.: Handbuch der baden-württembergischen Geschichte. Band 4: Die Länder seit 1918. Hrsg. im Auftrag der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg. Klett-Cotta, Stuttgart 2003, ISBN 3-608-91468-4, S. 231–319, hier: S. 263.
Magdalena Guttenberger, Manuel Werner: „Die Kinder von Auschwitz singen so laut“. Das erschütterte Leben der Sintiza Martha Guttenberger aus Ummenwinkel, Norderstedt 2020, S. 201 und 206.
Florian Lindemann: Die Sinti aus dem Ummenwinkel. Ein sozialer Brennpunkt erholt sich., Weinheim 1991, S. 37
Bundesarchiv Bestand R 165/38 Arbeitsliste Würths
Magdalena Guttenberger, Manuel Werner: „Die Kinder von Auschwitz singen so laut“. Das erschütterte Leben der Sintiza Martha Guttenberger aus Ummenwinkel, Norderstedt 2020, S. 201–206.
Daniel Strauß (Hrsg.): … weggekommen. Berichte und Zeugnisse von Sinti, die die NS-Verfolgung überlebt haben. Berlin 2000. nach:[1]
Florian Lindemann: Die Sinti aus dem Ummenwinkel. Ein sozialer Brennpunkt erholt sich., Weinheim 1991, S. 38.
Siehe Gedenkorte
Esther Sattig: Das Zigeunerlager Ravensburg Ummenwinkel. Die Verfolgung der oberschwäbischen Sinti. Berlin 2016, S. 18, 251, 203
Magdalena Guttenberger, Manuel Werner: „Die Kinder von Auschwitz singen so laut“. Das erschütterte Leben der Sintiza Martha Guttenberger aus Ummenwinkel, Norderstedt 2020, S. 208f.
https://de.wikipedia.or
RAVENSBURGER SINTI IM NATIONALSOZIALISMUS
01.06.2021 | Ab 2. Juni: Museum Humpis-Quartier zeigt neue Sonderausstellung
Vom 2. Juni 2021 bis 30. Januar 2022 zeigt das Museum Humpis-Quartier die Wechselausstellung "Ausgrenzung und Verfolgung. Ravensburger Sinti im Nationalsozialismus". Diese erste Ausstellung des Museums über die Zeit des Nationalsozialismus stellt die Geschichte und das Schicksal der Ravensburger Sinti in den Mittelpunkt. Sie thematisiert dabei nicht nur die kontinuierlich zunehmende Ausgrenzung dieser Minderheit, sondern zeigt auch auf, wie der Großteil der Bevölkerung, der zur nationalsozialistischen "Volksgemeinschaft" zählte, in relativer Normalität weiterleben und von der Verfolgung anderer profitieren konnte.
Die Stadt Ravensburg ergriff 1936 die Initiative zum Bau eines Zwangslagers für die einheimischen Sinti, noch bevor reichsweite Erlasse und Verordnungen zu deren „Festsetzung“ aufforderten. Sie wurden von der örtlichen Polizei erkennungsdienstlich erfasst und durch pseudowissenschaftliche Untersuchungen der „Rassenhygienischen Forschungsstelle“ klassifiziert.
Doch bereits zuvor zwangen in den 1920er und 1930er Jahren erlassene Bestimmungen der Stadtverwaltung die Mehrheit der Sinti zu einem Leben an den Rändern der Stadt und zielten auf einen Entzug ihrer Rechte als Einwohner und Bürger ab. Vertreibung wurde zur gängigen Praxis von städtischen Verwaltungsbehörden, des Ordnungsamts und der Polizei.
Bürgermeister Rudolf Walzer verschärfte nach seinem Amtsantritt 1932 die Siedlungsverbote von Sinti mit dem Ziel ihrer Vertreibung aus Ravensburg. Am 2. November 1936 wurde vom Ravensburger Gemeinderat der Bau eines Zwangslagers in die Wege geleitet, welches 1937 im Ummenwinkel fertiggestellt wurde und in das etwa 100 Sinti eingewiesen wurden. Überwacht und durch Verbote schikaniert, mussten sie Zwangsarbeit im städtischen Forst- und Bauamt und bei Unternehmen in der Region leisten. Am 13. März 1943 wurden 34 Männer, Frauen und Kinder aus Ummenwinkel ins Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau deportiert, 28 wurden dort oder in anderen Lagern ermordet.
Ausstellungsansicht: Das Lager Ravensburg Ummenwinkel, Foto: Joshua Kaiss, 2021.
Ausstellungsansicht: Das Lager Ravensburg Ummenwinkel, Foto: Joshua Kaiss, 2021.
Die Ausstellung betont in ihrer Szenografie das Nebeneinander von alltäglicher Normalität unter Hakenkreuzfahnen und Parteiabzeichen auf der einen Seite und der zunehmenden Erfahrung von Stigmatisierung, Zwang und Vertreibung auf der anderen. Sie zeigt, wie Pseudowissenschaft, die systematische Erfassung von Personendaten und stereotypenbildende Fotografie eine fatale und bis heute nachwirkende Verbindung eingingen.
Originaldokumente, unter anderem aus dem Stadtarchiv Ravensburg und von Privatpersonen, sowie Fotos laden zu einer aktiven und quellenkritischen Aneignung und Auseinandersetzung ein. Eine zentrale Bedeutung kommt den Erinnerungen und mündlich überlieferten Erzählungen der Ravensburger Sinti zu. Ravensburger Sinti aus den unterschiedlichen Verbänden und Vereinen sowie Privatpersonen unterstützen die Ausstellung großzügig durch ihr Wissen in persönlichen Gesprächen. Sie vermittelten den Ausstellungsmacher*innen ihre Erfahrungen und in einer sekundären Zeitzeugenschaft auch die ihrer Eltern- und Großelterngeneration.
Notizblöcke mit den Erinnerungen einer Auschwitz-Überlebenden, niedergeschrieben von deren Schwiegertochter, private Leihgabe, Foto: Wynrich Zlomke, 2021.
Notizblöcke mit den Erinnerungen einer Auschwitz-Überlebenden, niedergeschrieben von deren Schwiegertochter, private Leihgabe, Foto: Wynrich Zlomke, 2021.
Ergänzt wird die Ausstellung durch bislang nicht gezeigte Objekte aus der Sammlung des Museum Humpis-Quartier.
Die wissenschaftliche Grundlage der Ausstellung ist die Forschungsarbeit von Dr. Esther Sattig. Sie hat die Geschichte der Ravensburger Sinti und die archivalischen Quellen erstmals umfassend erforscht und 2016 in der Monografie "Das Zigeunerlager Ravensburg Ummenwinkel. Die Verfolgung der oberschwäbischen Sinti" veröffentlicht.
Kuratiert wurde die Ausstellung vom Museum Humpis-Quartier, Szenografie und Grafik entwarfen die Gestalter 2xGoldstein aus Rheinstetten.
Ein reich bebilderter Katalog zur Ausstellung mit Beiträgen von Dr. Esther Sattig, Dr. Frank Reuter, Dr. Tim Müller und Daniel Strauß erscheint in wenigen Wochen.
Mehr Infos finden Sie unter www.museum-humpis-quartier.de
https://www.ravensburg.de/
Erinnerung in Ravensburg
Verfolgung und Erinnerung in Ummenwinkel - Sinti und Roma in Ravensburg
In dem von der Gedenkinitiative Mahnmal Ravensburg und dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Baden-Württemberg gemeinsam mit der Initiative Lern- und Gedenkort Hotel Silber und dem Haus der Geschichte Baden-Württemberg veranstalteten Gespräch über Ausgrenzung und Verfolgung der Ravensburger Sinti im Nationalsozialismus, über den Kampf um Erinnerung und über Sinti und Roma als Teil der heutigen Stadtgesellschaft waren sich alle Diskussionsteilnehmer einig, dass das einstige Lagergelände des Zwangslagers im Ravensburger Ummenwinkel – das größte kommunale „Zigeunerlager“ während der NS-Zeit im deutschen Südwesten, ein Ort der Zwangsarbeit und Ausgangspunkt von Deportationen nach Auschwitz – sichtbar gemacht und stärker in die Erinnerungsarbeit einbezogen werden muss. Eine Gelegenheit dazu bietet sich mit der zentralen Gedenkstunde des Landtags von Baden-Württemberg für die Opfer des Nationalsozialismus, die im Januar 2022 Sinti und Roma gewidmet ist und auf Vorschlag des VDSR-BW in Ravensburg stattfinden.
Auch die Arbeit mit jungen Menschen, insbesondere mit Schulen, sowie die Begegnung zwischen den Nachkommen von Verfolgten und Verfolgern wurden als Notwendigkeiten betont. Gewürdigt als Meilenstein in der lokalen Aufarbeitung der Verfolgung und Ermordung der Sinti und Roma wurde von der Diskussionsrunde die gerade eröffnete, bis zum 30. Januar 2022 im Ravensburger Museum Humpis-Quartier zu sehende Ausstellung „Ausgrenzung und Verfolgung: Ravensburger Sinti im Nationalsozialismus“. Die Ausstellung stellt die allgemeine Geschichte der Ravensburger Stadtgesellschaft anhand der dort seit spätestens dem 19. Jahrhundert und vermutlich schon viel länger lebenden Sinti dar. Damit wird die Minderheit aus einer Tradition der historiographischen Marginalisierung befreit und ins Zentrum des historischen Geschehens gestellt. Die eigene Handlungsmacht von Sinti und Roma, auch im Kampf um die Erinnerung und die Anerkennung des Völkermords in der Stadt, wird dabei sichtbar.
Aus Gründen der Pandemie fand die ursprünglich vor Ort im Ummenwinkel geplante Matinee als Online-Podiumsgespräch am Sonntag, dem 20. Juni 2021 statt, unter Beteiligung von Simon Blümcke, Erster Bürgermeister der Stadt Ravensburg, Heike Engelhardt, SPD-Fraktionsvorsitzende im Gemeinderat Ravensburg, Preisträgerin Rahel-Straus-Preis 2019, Magdalena Guttenberger, Gedenkinitiative Mahnmal Ravensburg e.V. und Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Baden-Württemberg, Sabine Mücke, Direktorin, Museum Humpis-Quartier, Ravensburg, Daniel Strauß, Vorstandsvorsitzender, Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Baden-Württemberg, Christine Stuhler-Seitel, Gedenkinitiative Mahnmal Ravensburg e.V. und Maria Weithmann, GRÜNEN-Fraktionsvorsitzende im Gemeinderat Ravensburg (Moderation: Dr. Tim Müller, VDSR-BW).
Zu Beginn des 20. Jahrhunderts waren Sinti und Roma seit langem ein vertrauter Teil der Ravensburger Stadtgesellschaft. Ab 1933 nahmen rassistische Ausgrenzung und Schikanen ständig zu. 1937 errichtete die Stadt Ravensburg das Zwangslager „Ummenwinkel“. Über 100 Männer, Frauen und Kinder aus Ravensburg wurden dorthin zwangsumgesiedelt und lebten fortan zusammengepfercht in Baracken hinter Stacheldraht. Sie wurden überwacht, schikaniert und durch Zwangsarbeit im städtischen Tiefbau, in der Landwirtschaft und in anderen Betrieben der Region ausgebeutet.
Am 13. März 1943 verschleppten Kriminalpolizei und lokale Polizisten 34 Kinder, Männer und Frauen aus dem Lager. Sie wurden am 15. März 1943 vom Ravensburger Bahnhof über den Güterbahnhof Stuttgart in das Vernichtungslager Auschwitz deportiert. Auf einem Denkmal an der Ravensburger Jodokskirche sind seit 1999 die Namen von 29 dort ermordeten Ravensburger Sinti festgehalten. Die Überlebenden wurden bei ihrer Rückkehr wieder auf dem Gelände des ehemaligen Lagers Ummenwinkel angesiedelt und blieben dort bis 1984 – ohne Anschluss an Strom- und Wasserversorgung. Erst als eine Umgehungsstraße am ehemaligen Lager erbaut werden sollte, wurde unweit davon ein neues Wohnquartier „Ummenwinkel“ vor den Toren der Stadt angelegt.
Am Ort des ehemaligen Zwangslagers erinnert bisher nichts an diesen Teil der Ravensburger Geschichte.
Beitrag erstellt am 21.06.2021.
https://www.sinti-roma.com/
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